Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie zur 4. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet.
Die in der vergangenen Landtagssitzung mitgeteilte Tagesordnung liegt Ihnen vor. Hierzu liegt mir schriftlich ein Antrag der Fraktion der NPD vor, die Zweite Lesung und Schlussabstimmung zum Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern von der Tagesordnung abzusetzen. Seitens der Fraktion der NPD ist signalisiert worden, dass dieser Geschäftsordnungsantrag begründet werden möchte. Ich weise daraufhin, dass für Geschäftsordnungsanträge eine maximale Redezeit von drei Minuten vorgesehen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag auf Absetzung des zuvor genannten Tagesordnungspunktes möchte ich im Namen meiner Fraktion wie folgt begründen: Unserer Ansicht nach ist die Erste Lesung fehlerhaft durchgeführt worden. Wie Sie wissen, haben wir diesbezüglich ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Gang gesetzt.
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Absetzung der Zweiten Lesung ist nur deshalb nicht ergangen, weil das Gericht nicht in die Autonomie des Landtages eingreifen wollte. Gleichwohl hat das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom gestrigen Tage unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um eine schwierige verfassungsrechtliche Frage handelt, welche die NPD-Fraktion zur Entscheidung vorgelegt hat. Das Ansehen des Landtages als gesetzgebendes Verfassungsorgan des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat durch die ignorante Vorgehensweise der Präsidentin und der Mehrheit bereits Schaden genommen. Der Landtag wäre gut beraten, die Zweite Lesung des 13. Änderungsgesetzes zum Abgeordnetengesetz selbstständig von der Tagesordnung abzusetzen.
Zwischenzeitlich haben auch namhafte Verfassungsrechtler erhebliche Bedenken, auch hinsichtlich wesentlicher Inhalte dieses 13. Änderungsgesetzes zum Abgeordnetengesetz mitgeteilt.
Eine Absetzung von der Tagesordnung könnte bewirken, dass das mit offensichtlich heißer Nadel gestrickte 13. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz sauber und verfahrenskorrekt in einer Ersten Lesung erneut beraten werden kann. Insoweit besitzt der Landtag die Möglichkeit, mit der Absetzung von der Tagesordnung eine Blamage vor dem Verfassungsgericht zu verhindern.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nachdrücklich um Unterstützung unseres Antrages. Bedenken Sie bitte,
dass wir alle als gewählte Vertreter des Volkes gemeinsam Verantwortung für Gesetzgebungsverfahren tragen. Sollten Sie gleichwohl an der Zweiten Lesung festhalten, so kündige ich bereits jetzt im Namen meiner Fraktion Änderungsanträge an. – Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter, für die Art und Weise Ihres Vortrages und das Benutzen unparlamentarischer Ausdrücke wie „ignorant“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Meinungsfreiheit! Meinungs- freiheit! Das Recht des Abgeordneten! – Dr. Till Backhaus, SPD: Das war eine Kritik an der Präsidentin!)
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Landesverfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung sagt aus, dass die Landtagssitzung heute ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt werden kann und die bis dato getroffenen Entscheidungen auch ordnungsgemäß sind.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich muss es hier deutlich sagen: Wir sind schon sehr erstaunt, wenn wir gestern eine ordnungsgemäße Ausschusssitzung durchführen, in der das Gesetz in seiner Form, wie es vorliegt, beraten wird, um dementsprechend dann auch im Landtag eingebracht zu werden. Es ist kein einziger Änderungsantrag der NPD in der Ausschussberatung gestellt worden.
Es ist keine Form der Beteiligung an der Beratung an dem Gesetz durch die NPD wahrgenommen worden. Insofern halten wir Änderungsanträge zwar für bedenklich, Sie können sie auch gerne stellen, aber die Gesetze werden in den Ausschüssen beraten und dies ist ordnungsgemäß erfolgt.
Im Übrigen können wir sehr erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass Sie uns Schreiben schicken, dass wir Ihnen sofort Geld zur Verfügung stellen sollen, damit Sie ordnungsgemäß arbeiten können,
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)
aber Sie offensichtlich noch nicht wahrgenommen haben, dass überhaupt die Grundlage, um Geld zur Verfügung zu stellen, das Abgeordnetengesetz ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU: Hört! Hört! – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Ich lasse nun über den Antrag der NPD abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD bei Zustimmung der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt auf Drucksache 5/37 eine Beschlussempfehlung des vorläufi gen Ausschusses „Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Landtages Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Gemäß Paragraf 74 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, die Beratung der Beschlussempfehlung auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Hierfür ist nach Paragraf 74 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erforderlich. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt worden.
Ich gehe davon aus, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung als Tagesordnungspunkt 2 behandeln. Gibt es dazu Widerspruch? – Das sehe und höre ich nicht, dann ist das so beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der 4. Sitzung gemäß Paragraf 74 unserer Geschäftsordnung erweitert.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Volker Schlotmann ganz herzlich zu seinem heutigen 50. Geburtstag gratulieren.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/10, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des vorläufi gen Ausschusses, Drucksache 5/36.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 13. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/10 –
Ich beantrage gemäß Paragraf 50 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung eine getrennte Abstimmung über fol
gende Teile des Gesetzesentwurfes: Artikel 1 Nummer 9 soll als selbstständiger Teil abgestimmt werden,
die Artikel 2 und 3 sollen zusammen als selbstständiger Teil abgestimmt werden und der restliche Entwurf soll dann abgestimmt werden, in dieser Reihenfolge.
Weiterhin beantragen wir zu Artikel 1 Nummer 9 und zu den Artikeln 2 und 3 zusammen namentliche Abstimmungen. Und wir beantragen gemäß Paragraf 51 unserer Geschäftsordnung die Abtrennung der Schlussabstimmung von der letzten Lesung.
Frau Präsidentin! Wir möchten den Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass solche Anträge zum Schluss der Aussprache gestellt werden. So steht es in dem Paragrafen. Schluss der Aussprache ist meines Wissens noch nicht, weil Sie die Aussprache noch nicht eröffnet haben. Also er kann den Antrag jetzt stellen, braucht ihn aber nachher nicht noch einmal zu stellen, denn er wurde am falschen Punkt gestellt.
(Stefan Köster, NPD: Wir wollten es nur frühzeitig für Sie machen, damit Sie darauf vorbereitet sind. – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)