Angelika Peters
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer und wie schon so oft liegt Ihnen auch heute eine Sammelübersicht vor vom Petitionsausschuss, und zwar mit der Drucksache 5/4440. Sie haben es heute in der Hand, mit Ihrer Abstimmung diese Petitionen zu beenden, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt. Nicht aus Jux und Tollerei, sondern nur deswegen, weil eigentlich die Frist abgelaufen war und in der letzten Petitionsausschusssitzung nochmals Petitionen zum Abschluss gebracht werden können, die wir heute gerne ergänzen würden mit der Sammelübersicht und Sie bitten, auch diesen zuzustimmen.
Ich möchte jetzt auch nichts wiederholen, was die Vorsitzende schon gesagt hat. Lassen Sie mich auf zwei Punkte verstärkt eingehen. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Beschlussempfehlung die Problematik „Abwasser in Kleingärten“, wie sollte es anders sein. Frau Borchardt nannte, ich glaube, 20 sind in der Sammelübersicht aufgeführt. Das geht von der laufenden Nummer 5 bis 132. Immer wieder mal kommt das Abwasser in Kleingärten.
Ich will nicht beim Urschleim anfangen, ich will Sie auch nicht langweilen, aber mit dieser Problematik haben Sie sich, haben wir uns auf der 121. Sitzung des Land tages beschäftigt und haben damit auch Wege aufgezeigt, wie die Verantwortlichen vor Ort, nämlich die Abwasser- und Trinkwasserverbände, die unteren Rechtsaufsichts
behörden in Zusammenarbeit mit den vor Ort ansässigen Kleingartenverbänden Wege finden können, um die betreffenden Gesetze umzusetzen. Und es gibt so ein bisschen irrige Annahmen, viele Verbände warten jetzt noch auf einen Erlass, eine Verordnung, einen Bescheid von oben. Es wird durch das Ministerium keine zentrale Anweisung geben, wie unten, ich sage jetzt mal „unten“ ganz lax, vor Ort es umgesetzt werden muss. Es ist ausgesagt worden, das sagt auch der Landtagsbeschluss: Fristverlängerungsersuchen sind möglich. Sie sind möglich, wenn es technisch nicht geht. Aber es muss unbedingt ein Konzept erarbeitet werden, gemeinsam, bis wann dann die Umsetzung erfolgen kann, sonst würde es keine Ausnahmegenehmigung geben. Das heißt also, vor Ort haben sie sich zusammenzusetzen, haben zu gucken, was ist zu machen, und haben dann die Möglichkeit, zu sehen, bis wann werden sie es umsetzen können.
Wer erwartet, das zentral jetzt gesagt wird, wir setzen aus bis 2020, das wird nicht passieren. Das können wir auch gar nicht. Das wäre ein Gesetzesverstoß, selbst der Minister würde gegen seinen eigenen Erlass, gegen seine eigenen Gesetze verstoßen. Also das geht nicht. Außerdem geht es woanders ja auch. Ich denke jetzt an Schwerin. Da brauchen wir nur die Oberbürgermeisterin zu fragen oder die Verwaltung der Stadt Schwerin, die haben das gelöst. Man kann also auch von Erfahrungen anderer lernen. Und das würde ich auch den Landesverbänden, den einzelnen Regionalverbänden empfehlen, hier zu gucken, an welcher Stelle der eine oder andere das schon gelöst hat.
Außerdem noch etwas: Ich habe hier so eine sehr schöne Vorlage „Abwasserentsorgung im Kleingarten“ aus Berlin. Die machen das schon. Seit 2006 ist das da geordnet, ist das geregelt. Da werden die Gruben geleert ohne viel Geschrei. Die haben auch in ihrem Beschluss drin oder in ihrem Erlass drin: Wer keine Sammelgruben hat und trotzdem einen Anschluss in der Laube, da muss der Anschluss gekappt werden.
Das heißt, was wir mit unserem Entgegenkommen schon gemacht haben, das ist schon sehr weitreichend. Und deswegen, denke ich mal, haben wir eigentlich einiges für die Kleingärtner getan. Frau Borchardt, das ist Berlin, das ist unsere gemeinsame rot-rote Regierung. Die haben das schon längst drin.
Ich wollte nur darauf hinweisen, auch da kann man sich dann noch mal sachkundig machen.
Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren, nach 14 Jahren ist eine Petition beendet worden, und zwar die Petition „Kiesabbau Trent-Zessin“, Insel Borchow auf Rügen. Heidelberg hat endlich begriffen, dass der Bedarf nicht mehr da ist, die Marktlage eine andere geworden ist, und hat sein Vorhaben zurückgezogen. Damit ist Ruhe eingekehrt und damit, denke ich mal, wenn Sie das heute so beschließen, ist auch da ein Pluspunkt erreicht worden.
Haben wir gut gemacht, ja.
Frau Borchardt, nicht nur Sie, auch wir möchten zum
Abschluss Danke sagen den Mitgliedern des Petitionsausschusses und vor allen Dingen den Mitgliedern des Sekretariats.
Ja, ist richtig, im Namen des Ausschusses haben Sie das gemacht. Aber lassen Sie mich das noch mal wiederholen. Das kann man gar nicht oft genug sagen.
Sie haben mit Sach- und Fachkompetenz eine sehr gute Grundlage und eine sehr gute Entscheidungshilfe geleistet, haben uns die oft nicht leicht zu fassenden Beschlüsse aber so mit Sachargumenten untersetzt, dass wir dann doch zustimmen konnten. Herzlichen Dank!
Und an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung, dass wir dann endlich auch durch einen Juristen die Stelle besetzt bekamen, der einfühlsam, mit großem Sachverstand, großer Kompetenz uns wirklich geholfen hat. Und ich hoffe, dass er es auch bleibt und uns nicht irgendwann wieder verloren geht, weil es bessere Angebote gibt. Also, Herr Albrecht, bleiben Sie bei uns und ziehen Sie nicht wieder ab! Das wünsche ich mir nicht mehr, aber das wünsche ich den Nachfolgern, die da kommen.
Und ein Wort in eigener Sache: Ich danke Ihnen auch allen. Ich danke den Mitgliedern des Petitionsausschusses und der Verwaltung. Sie müssen mich nicht länger ertragen. Und wenn ich in der einen oder anderen Art vielleicht nicht so ganz einfach war und dem einen oder anderen auf den Fuß getreten bin, bitte ich um Entschuldigung, wenn es wehgetan hat und unberechtigt war.
Wenn es aber nicht unberechtigt war, dann war es so gewollt, dann ist es halt eben so. Ansonsten wünsche ich Ihnen allen alles Gute, bleiben Sie gesund und munter!
Und wenn einer sagt, das war die letzte Rede in dieser Legislaturperiode – nein: Das war meine allerletzte Rede. Und insofern, ich bin jetzt im vierten Quartal oder im letzten Lebensdrittel oder wie auch immer, aber wenn sich einer wünscht, dass ich mich ändere, es wird nicht passieren. Alles Gute für Sie!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deswegen hat sie sich so aufgeplustert, wurde mir eben zugerufen. Wir plustern uns nicht auf, oder?
Wir plustern uns überhaupt nicht auf.
Es muss DIE LINKE schon ganz stark getroffen haben, dass der Fraktionsvorsitzende sich hinstellt und eine ganze Berufsgruppe verunglimpft, indem er sagt: Die Versicherungsvertreter empfehlen ihren Kunden …!
Das ist eigentlich ein Skandal, ne?!
Ich weiß nicht, was das für Argumente sind.
Meine Damen und Herren, man muss nicht die vielfach zitierte schwäbische Hausfrau bemühen, um zu wissen, dass man nicht auf Dauer über seine Verhältnisse leben kann. Einnahmen und Ausgaben sind in Einklang zu bringen, will man handlungsfähig bleiben. Das ist eine Weisheit, die weiß jeder von uns, und diese eigentlich simple Erkenntnis gilt auch für den Staat.
Das ist nun mal so. Welche Konsequenzen eine Politik hat, die nur auf Ausgaben und auf Verschuldung setzt, und wer dann am Ende die Lasten zu tragen hat, müssen wir doch gegenwärtig in Europa in dramatischer Weise erleben. Durch das Beispiel Griechenland müsste eigentlich jedem klar geworden sein,
wer am Ende, Frau Borchardt, die Zeche zahlen muss,
wenn öffentliche Haushalte überschuldet sind: Das sind die Bürgerinnen und Bürger.
Für die Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern war und ist solide Finanzpolitik die Konstante, an der es sich zu orientieren gilt.
Die Menschen haben Anspruch auf seriöses Wirtschaften, Frau Borchardt.
Auf seriöses Wirtschaften!
Mecklenburg-Vorpommern nimmt seit dem Jahr 2006 keine neuen Kredite mehr auf. In den Jahren 2008 und 2009 konnten insgesamt 340 Millionen Euro netto getilgt werden. Und dieses ist nicht, meine Damen und Herren, durch kurzfristige Sparaktionen gelungen, sondern durch planvoll gestalterische Strukturentscheidungen.
Nur so.
Und damit wurden Mittel für wirklich politische Aufgaben wie Kinderbetreuung, Bildung, Ausbau der Infrastruktur und innere Sicherheit frei. Also das Geld muss sinnvoll ausgegeben werden.
Unser finanzpolitischer Kurs, neue Kredite aufzunehmen, steht im Einklang mit der Änderung des Grundgesetzes, das haben wir heute schon gehört, mit der für die Haushalte von Bund und Ländern der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichenden Haushaltes festgeschrieben wurde – ohne Einnahmen aus Krediten, ich wiederhole das.
Meine Damen und Herren, alle von den Gegnern der Schuldenbremse genannten Argumente beantworten nicht die alles entscheidende Frage. Diese lautet: Was ist die Alternative zur Schuldenbremse? Bis heute wurde ein Schuldenstand erreicht, der nur schwer von künftigen Generationen abgetragen werden kann. Ohne ein nachhaltiges Gegensteuern werden sich unsere Kinder und Enkelkinder durch die hohen Zins- und Tilgungszahlungen mit einem immer kleiner werdenden Gestaltungsspielraum auseinanderzusetzen haben.
Wer gibt uns eigentlich das Recht, so zu agieren?
Zusätzliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur sowie innere Sicherheit und damit in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes werden ebenso schwer möglich sein wie weitere Ausgaben für Soziales, Kultur und Sport. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Pro-Kopf-Schuldenstand auch bei gleichbleibender Gesamtverschuldung in den kommenden Jahren ansteigen – also: mehr Lasten auf weniger Schultern. Das ist unsolidarisch. Will man dies vermeiden, muss langfristig auch die Nettotilgung der angehäuften Schulden fortgesetzt werden. Denn Zinsausgaben, meine Damen und Herren, fressen finanzielle Handlungsspielräume auf.
Man muss nur einen Blick in den Landeshaushalt werfen, um die Dimension der Ausgaben für Zinsen jetzt schon zu erfassen. Und der Anteil der Zinsausgaben an den Ausgaben des Landes wird sich in der Perspektive noch erhöhen. Wir haben uns darauf einzustellen, dass die Höchstförderung der EU ausläuft und Ende 2019 der Solidarpakt ausläuft.
Fazit: Die Einnahmen des Landes sinken, die Zinsausgaben jedoch nicht. Hinzu kommt, dass die gegenwärtigen Zinssätze nicht auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau bleiben werden, sondern sich erhöhen, sodass mit steigenden Zinsausgaben zu rechnen ist.
Wir können und dürfen uns also nicht zurücklehnen, meine Damen und Herren. Wir Sozialdemokraten wollen das Geld nicht für Zinsen ausgeben, denn wir brauchen es. Wir brauchen das Geld für gute Kinderbetreuung, Bildung, Infrastruktur und Polizei.
Dass DIE LINKE, meine Damen und Herren, diese wichtigen Vorhaben nun torpedieren will,
obwohl sie in der Vergangenheit die Schuldenbremse mit uns praktiziert hat, kann ich mir nur mit sachfremden Erwägungen erklären. Wenn DIE LINKE auf die Leistungsfähigkeit des Landes keine Rücksicht nehmen will, darf sie sich nachher nicht über fehlende Lehrer oder Polizei wundern.
Land und Kommunen sitzen in einem Boot, in einem Boot, beide. Sie müssen das Problem gemeinsam lösen, meine Damen und Herren, da gibt es keine Einbahnstraße. Und auch genau deswegen haben wir im Europa- und Rechtsausschuss den unsäglichen Antrag, den Änderungsantrag der LINKEN abgelehnt. Es geht nicht, ich kann nicht etwas garantieren, wenn ich selber nachher darunter …
Das geht nicht. Das geht nicht.
Ich habe über Ihnen Antrag abgestimmt, über nichts anderes. Und nichts anderes habe ich hier gesagt.
Mit einseitigen Maßnahmen zulasten eines Partners – das weiß man auch aus dem Alltag –, ohne Rücksicht auf dessen Situation, werden die von uns vorliegenden Forderungen nicht zu bewältigen sein.
Obwohl DIE LINKE in achtjähriger Regierungsbeteiligung ausreichend Erfahrungen in Sachen solider Haushaltspolitik gesammelt haben dürfte,
will sich mir nicht erschließen, woher nun der Sinneswandel kommt. Es erschließt sich mir nicht. Es ändert auch nichts an die Tatsache, wenn DIE LINKE nun versucht,
und das ist es ja wohl, der Versuch, Kommunen und Land gegeneinander auszuspielen.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine eigenständige Regelung für Mecklenburg-Vorpommern in unsere Landesverfassung aufnehmen. Eine eigenständige Regelung! Das Festschreiben der neuen Schuldenregel in der Verfassung dient der Selbstverpflichtung an die Landespolitik zur Einhaltung der soliden und nachhaltigen Finanzpolitik und ist ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger.
Das ist aber nur ein Aspekt. Um Ausnahmefälle für eine mögliche Kreditaufnahme definieren zu können, müssen die Länder eigene Regelungen in ihrer Verfassung verankern.
Und genau das machen wir.
Solche Ausnahmen sind eng begrenzt auf eine von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung, auf Naturkatastrophen sowie außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, also wofür der Staat nichts kann, die staatliche Finanzlage aber erheblich beeinträchtigen. Ohne eine Ausgestaltung der Schuldenbremse könnte das Land auf entsprechende Situationen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes im Rahmen seiner planmäßigen Haushaltswirtschaft überfordern, nicht reagieren.
Es gilt daher, für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen. Das ist der Ansatz und das ist das Ziel.
Sollte es zu einer Notsituation …
Wissen Sie, das habe ich überhaupt nicht nötig, mir irgendwas diktieren zu lassen
oder was zu erzählen, was andere denken. Das haben Sie mir vorher schon einmal unterstellt, dass wir hier im Parlament nur die Arme heben.
Mit mir macht das keiner, Herr Holter. Das mag bei Ihnen vielleicht üblich sein, dass der Vortänzer den Arm hebt, bei uns nicht.
Ich brauche keinen Vortänzer, ich habe selber einen Kopf zum Denken.
Es gilt daher, für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen. Sollte es zu einer Notsituation wie etwa einer Naturkatastrophe oder einem sonstigen außergewöhnlichen Notfall kommen, muss der Staat aktiv und engagiert gegen die Auswirkungen einer solchen Lage vorgehen. Woher dann nehmen, wenn man nicht Vorsorge trifft?! Dazu kann es notwendig sein, dass der Staat über große finanzielle Mittel verfügen muss. In solchen Ausnahmefällen ist es aber auch erlaubt, Kredite aufzunehmen.
Natürlich geht das.
Sollte eine Verschuldung zum Ausgleich eines Wirtschaftseinbruches erforderlich sein, meine Damen und Herren, ist damit gleichzeitig eine Tilgungspflicht der aufgenommenen Kredite verbunden.
Eine Umgehung des Schuldenverbotes ist somit nicht möglich. Ich denke, wir haben nicht nur abgeschrieben, es wird einiges geregelt werden.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits Änderungen in ihren Landesverfassungen durchgeführt.
Es gibt also in dieser Frage keinen Sonderweg, keinen alleinigen Weg durch unser Bundesland.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal Folgendes ganz klar sagen: Wenn wir keine eigenständige Schuldenregelung in unsere Verfassung aufnehmen, dann dürfen wir ab dem Jahr 2020 überhaupt keine Kredite mehr aufnehmen, null Kredite, unter gar keinen Umständen. Ich möchte es noch einmal eindringlich sagen: Wir können dann nicht auf konjunkturell bedingte oder durch Notlagen ausgelöste Ausnahmefälle reagieren. Das wäre nicht möglich.
Und ich kann mir nicht vorstellen, sehr geehrter Herr Holter, dass die Fraktion DIE LINKE das wirklich will.
Die Schuldenregelung geht nicht zulasten der Kommunen,
da ist das Konnexitätsprinzip davor. Eine Finanzpolitik, die ohne Schulden auskommt, ist verantwortungsvolle Politik im Interesse unseres Landes.
Das ist eine Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen und es ist auch verantwortliche Politik gegenüber unseren Kommunen. Sonst hätten die auch nichts, wenn wir nichts mehr haben.
Sie ist Voraussetzung dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern zukünftige Herausforderungen eigenständig bewältigen kann. Die Position der SPD ist klar und eindeutig. Ich freue mich, ich freue mich wirklich,
dass unser Werben Früchte getragen hat.
Weil Sie mir ja sowieso etwas unterstellen, was Sie alles nicht glauben. Das höre ich dauernd aus Ihren Argumenten.
Ich freue mich wirklich, dass unser Werben Früchte getragen hat
und ein Teil der demokratischen Opposition sich bei dieser Kernfrage an unsere Seite gestellt hat oder stellen wird und eine Entscheidung von so grundlegender Bedeutung von einer breiten demokratischen Mehrheit getragen wird.
Ich kann es durchaus noch einmal wiederholen, was Herr Holter auch schon gesagt hat: Mit der vom Ausschuss empfohlenen Änderung wird die mit dem Grundgesetz beabsichtigte Änderung der Verfassung des Landes in Artikel 65 Absatz 2 noch enger als im ursprünglichen Entwurf an den Wortlaut von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes angelehnt.
Und was ist da nun so falsch dran?
Meine Damen und Herren, wir bekennen uns zu unserer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Wir werden den Weg der soliden, nachhaltigen Finanzpolitik konsequent weitergehen.
Und nun möchten wir doch gerne wissen, wie Sie das sehen. Wir beantragen namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Präsidentin erwähnte es eben, auf der 117. Sitzung des Landtages am 17. März 2011 wurde von der Fraktion DIE LINKE dieser Gesetzentwurf eingebracht. Der Überweisungsvorschlag wurde jedoch schon damals durch die Regierungsfraktionen abgelehnt. Typisch, wird da jetzt Frau Borchardt denken, so wird mit der Minderheit des Landtages umgegangen.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf sehen, dann ziehen sich die Minderheitenrechte durch das ganze Gesetz. Aber, liebe Kollegen, so funktionieren nun mal Demokratie und Mehrheitsverhältnisse. Da lässt sich nichts von den Beinen auf den Kopf stellen. Der Wähler hat so entschieden und so sind die Mehrheitsverhältnisse nun mal. Und deswegen war damals die Ablehnung auch korrekt und nicht zu bedauern.
Heute beschäftigen wir uns dennoch mit diesem Entwurf, weil er gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung unseres Landtages spätestens nach drei Monaten erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden muss, die Präsidentin erwähnte das eben, und nur deswegen, aber auch nur deswegen beschäftigen wir uns heute noch mal damit.
Und ich verrate Ihnen auch kein Geheimnis, meine Damen und Herren, wenn ich an dieser Stelle schon ankündige für die Koalitionsfraktionen, wir werden auch heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.
Er ist unausgegoren, zu viele Fragen bleiben offen, zu viele Fragen sind unbeantwortet. Versuchen Sie eine geänderte Fassung. Nach gründlichem Studium der Landtagsprotokolle vom 17.03. und sicher auch nach dem Studium des heutigen Protokolls finden Sie für Änderungen auch genügend Argumente. Lassen Sie die Abgeordneten des neuen Landtages entscheiden.
Wir müssen darüber nicht mehr entscheiden. Zum jetzigen Zeitpunkt, meine Damen und Herren, werden wir nur ablehnen. Und warum? Hier nur einige Kritikpunkte unsererseits:
2010 wurden die Verfahrensgrundsätze, Anlage 3 der Geschäftsordnung, in einigen Punkten geändert. Ergänzt wurde die Einführung der Onlinepetition. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern auch der Zugang über moderne Kommunikation erleichtert. Nun wollen Sie den zweiten Schritt gehen, indem Petitionen von allgemeinem Interesse veröffentlicht, durch weitere Einwohnerin
nen und Einwohner mitgezeichnet und in einem Forum diskutiert werden können. Gleichzeitig, so nachzulesen in Punkt 4 des Gesetzentwurfes unter „Kosten“, rechnen Sie mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und höheren Kosten, wie im Gesetzentwurf zu lesen ist. Die Aussage, ich zitiere: „Inwieweit eine höhere Budgetierung erforderlich ist, ist im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch zu klären“, reicht uns nicht. Welche finanzielle Größenordnung einschließlich der Stellen zur Bearbeitung des zweiten Schrittes schwebt Ihnen denn vor? Da müssen Sie schon Zahlen auf den Tisch legen, Vorschläge machen. Und ich denke jetzt an unseren TOP 1 unserer heutigen Diskussion, in dem wir alle einer Meinung sind, wir müssen behutsam mit dem Geld, was wir zur Verfügung haben, auch zukünftig umgehen. Also hier hätte ich mir schon eine Größenordnung gewünscht.
Zu Ihrer nächsten Forderung nach der Stärkung der Minderheitenrechte – ich greife nur einige Forderungen, einige Punkte heraus, wir können das ganze Gesetz durchgehen –, zu dieser Forderung nach Stärkung der Minderheitenrechte, ich zitiere: „Vom Recht, Petenten, soweit diese damit einverstanden sind, Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen anzuhören, hat der Petitionsausschuss Gebrauch zu machen, wenn dies von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder verlangt wird.“ Und weiter: „Die Durchführung einer Ortsbesichtigung erfolgt immer, wenn dies von einem Mitglied des Petitionsausschusses beantragt wird.“
Praktisch sieht es dann so aus, drei von zehn Ausschussmitgliedern verlangen zum Beispiel die Einladung von Interessenvertretern für die Beratung und für die Anhörung, möglichst nicht nur aus unserem Land, sondern auch aus Berlin. Ein Mitglied von zehn Ausschussmitgliedern reicht, um eine Ortsbesichtigung zu veranlassen. Wie sinnvoll ist das denn? Neun Ausschussmitglieder können nach Aktenlage und nach Beratung innerhalb des Ausschusses entscheiden, ein Mitglied kann das nicht. Hier müsste man sich die Frage stellen: Woran liegt es? Ungeachtet dessen kann jedes Ausschussmitglied für seine Entscheidungsfindung vor Ort recherchieren, allerdings, und das räume ich ein, ohne Inanspruchnahme der Sekretariatsverwaltung und ohne Inanspruchnahme der Fahrbereitschaft.
Oder, meine Damen und Herren, geht es gar nicht darum? Geht es vielmehr darum, wie Frau Borchardt in ihrer Rede am 17. März ausführte, nachzulesen im Landtagsprotokoll, Zitat: „… um die Möglichkeit, unterschiedliche Auffassungen... vor Ort... zu diskutieren, denn auch bei Ortsbesichtigungen – und da sind ja die Bürgerinnen und Bürger dabei – ist natürlich deutlich zu sehen, dass wir auch unterschiedliche Auffassungen haben.“
Ach, es geht gar nicht um das Sich-sachkundig-Machen, meine Damen und Herren,
es geht um den politischen Schlagabtausch.
Sie wollen vor Ort vermitteln, wie gerne Sie helfen würden, wäre nur die andere Seite bereit, Gesetze, Verordnungen und alles Mögliche zu verändern.
Sie stellen sich dar als die Gutmenschen,
so wollen Sie wahrgenommen werden, und wir anderen halten uns an Recht und Gesetz und können dem Petenten nicht unbedingt zustimmen.
Und insofern …
Wissen Sie, ich erlebe das jedes Mal und erlebe es auch zwischen den Zeilen, wie argumentiert wird. Erzählen Sie mir nichts, was ich für Vor-Ort-Besichtigungen erlebt habe.
Außerdem ist die Begründung zu Paragraf 4 Absatz 6, Frau Borchardt, nicht ganz zutreffend. Inzwischen ist nämlich festgelegt worden, als wir die Verfahrensänderungen besprochen haben und die Geschäftsordnung verändert wurde, dass über Ortsbesichtigung im Ausschuss abgestimmt wird. Im Gesetz steht aber was anderes. Da schreiben Sie, die bisherige „Verfahrensweise“ wird so „praktiziert“, Sie müssen das Gesetz nur normieren. Stimmt nicht, inzwischen stimmen wir ab. Sie wollen es wieder rückgängig machen. Sie wollen, dass man sagt, gut, wenn einer das beantragt, dann wird gefahren. Das wollen wir nicht. Das hilft auch alles dem Petenten nicht. Der Petent wünscht eine Entscheidung, alles andere, wie gesagt, hilft ihm nicht. Da können wir noch so viele unterschiedliche Meinungen vor Ort diskutieren vor dem Petenten, das will er eigentlich gar nicht wissen.
Ein weiterer Ablehnungsgrund, und hier zitiere ich erneut aus Ihrem Gesetzentwurf Paragraf 10 Absatz 3: „Jedes Mitglied …, das eine Sachentscheidung des Ausschusses nicht mitgetragen hat, kann dazu ein schriftliches Minderheitenvotum abgegeben und dieses mit einer Begründung versehen.“ Und diese werden dann ebenfalls in öffentlicher Drucksache dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich sage da, nicht mit uns, denn das ist genau dasselbe, als wenn ich vor Petenten öffentlich diskutiere
und die Meinung dort deutlich mache. Wir haben keine Angst, aber es ist unfair.
Es ist ein unfaires Arbeiten. So viele parteipolitische Absichten in einem Gesetz festschreiben zu wollen, das wäre angesichts der ernst zu nehmenden Probleme der Petenten nicht seriös, meine Damen und Herren.
Wie formulieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf unter „Alternativen“: „Beibehaltung der bestehenden Regelungen.“ Richtig, sagen wir, Beibehaltung der bestehenden Regelungen. Das wollen wir heute und hier auch nicht ändern. Wenn der nächste Landtag das ändern möchte, dann bitte schön, wir heute und hier nicht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin!
Nur kurz: Also, Frau Borchardt, den Vorwurf lassen wir uns nicht gefallen, dass wir nach der Österreichfahrt uns nicht darüber in unserer Fraktion unterhalten haben, ob wir was ändern oder nicht. Wir sind in unserer Beratung zu dem Ergebnis gekommen, wir wollen es nicht ändern. Das müssen Sie so hinnehmen, aber nicht sagen, wir haben nichts getan, Punkt 1.
Wir haben ein Signal gegeben, ein Signal gegeben, indem wir keine Änderungen beantragt haben. Ist das kein Signal? Ich weiß nicht, was Sie für Signale haben wollen, Frau Müller.
Zweitens. Wir wollen ganz einfach das Petitionswesen politisch nicht instrumentalisieren lassen. Wir wollen es so haben, wie es jetzt ist.
Es hilft den Petenten nicht,
wenn die Entscheidungsfindung, wie Verschiedene meinen, wie in einem Boxkampf oder wie auch immer in einem Ring ausgetragen werden. Das hilft den Petenten nicht. Das macht keine Schiedskommission, das macht kein Gericht, das macht niemand. Hier geht es um eine Entscheidungsfindung. Und das müssen wir unter uns erst einmal beraten und dann können wir das Ergebnis ableiten.
Und, Frau Borchardt, wir haben es doch oft genug erlebt. Wie haben Sie argumentiert, Kommunalverfassung, Altanschließerbeiträge? Das haben Sie den Petenten doch immer wieder suggeriert. Wenn Sie könnten, würden Sie das Gesetz sofort ändern. Haben Sie doch gemacht, Theaterfusion, genau dasselbe.
Wenn Sie könnten, würden Sie alles verändern.
Richtig.
Und der Petent, der sich jetzt aber an uns wendet, der möchte eine ehrliche Auffassung haben.
Wir haben gesagt, das Gesetz ist so und wir können es nicht anders machen.
90 Prozent haben gezahlt,
haben die Altanschließerbeiträge richtig abgegeben, zwanzigprozentig.
Sollen wir deswegen das Gesetz ändern, nur weil Sie sagen, es muss anders laufen? Das kann doch wohl alles nicht laufen.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei.
Im Übrigen, Frau Borchardt, wir haben so ganz bestimmte Petenten auch. Wenn, dann müssen wir Gleichbehandlung machen.
Dann laden Sie auch die ein. Mit Anfangsbuchstaben L, der alle unsere Fraktionen tyrannisiert,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie unterstellen doch uns Mitgliedern des Petitionsausschusses, dass wir nicht verantwortungsbewusst damit umgehen.)
einen Herrn H, der all unsere …
Ich sage ganz einfach: Wir lehnen es ab. Wir bleiben dabei, das Petitionswesen ist so, wie es ist.
Und wir haben kein Wort über die Stellung des Bürgerbeauftragten verloren. Wir haben es in Ihrem Protokoll ja, …
Ja, haben wir doch alles.
… das können wir ja nachlesen. Dass Sie es auch absichtlich nicht wollen, ist klar.
Für uns ist es immer eine Diskussion gewesen.
Das muss auch mit hinein. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So gleich nach dem Minister zu reden, ich hätte mir die Opposition noch erst gewünscht,
aber gut, so ist das Leben. Damit muss man leben.
Und, meine Damen und Herren, ich glaube, Sie unterstellen mir nicht, dass ich eine Gegnerin der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner bin.
Ja, das habe ich auch gemerkt.
Selbst jahrelang dort aktiv gewirkt, kenne ich die Probleme
und kenne auch die Zustände, kenne auch einzelne Personen, kenne den Verband, kenne den Vorstand und kenne auch die Kreisverbände.
Aber vielleicht im Laufe der Debatte noch mehr dazu.
Meine Damen und Herren, bereits in der Märzsitzung des Landtages hat Frau Schildt die Situation der SPD-Landtagsfraktion zu dieser Thematik ausführlich beschrieben. Sie ist darauf eingegangen, dass es in jüngster Vergangenheit zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Landesverbandes der Gartenfreunde gegeben hat. Und, Minister Backhaus, sie haben sich also praktisch dazu durchgerungen, Lösungen für diese Problematik zu erarbeiten.
Ausdruck dafür, dass Bewegung in die Sache gekommen ist, belegt auch die gemeinsame Presseerklärung des Ministers und des Vorstandes des Landesverbandes der Gartenfreunde vom 10. März 2011. Da stehen Punkte drin, wie man gemeinsam zu Lösungen kommen will. Und das ist eine gemeinsame Presseerklärung eines starken Landesverbandes, des Landesvorstandes. Das ist nicht von der Hand zu weisen, dass man hier gemeinsam an einem Strang zieht.
Wesentliche Aussagen in der gemeinsamen Pressemitteilung sind, Punkt 1: Am Ziel, das Problem der Abwasserentsorgung in Kleingärten möglichst bis 2013 zu lösen, wird festgehalten. „Möglichst“, steht da drin. Das heißt – auch wie der Minister gesagt hat, auch wie es in unserem Antrag steht –, in Ausnahmefällen sind andere Lösungen möglich. Also wo es technisch bis 2013 nicht geht und es ein Konzept gibt, wie man es mit den Abwasserverbänden vor Ort regeln will, gibt es also hier auch Möglichkeiten der Fristverlängerung.
Nächster Punkt: Schwerpunkt für die Herstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung sind dabei Lauben, in denen Spültoiletten und/oder Duschen vorhanden sind. Ja, natürlich ist es ein Unterschied, ob Fäkalien im Abwasser sind oder ich mir die Hände gewaschen habe. Die kann ich mir auch in einer Schüssel waschen und über den Rasen kippen. Das macht so manch einer von Ihnen auch, denke ich mal.
Ja, ja, ja, ja. Aber Sie gestehen mir ein, dass es schon ein Unterschied ist, ob ich mein Toilettenzeug in den Boden lasse oder ob ich Handwaschwasser nehme. Das ist wohl schon ein Unterschied. Das will mir wohl keiner absprechen.
Übrigens …
Geklautes aber nicht, ne? Geklautes Toilettenpapier nicht.
Übrigens, schauen Sie sich das Gutachten zur Abwasserbehandlung an! Da hat übrigens nicht nur das Ministerium Geld reingesteckt. Da hat auch der Landesverband der Gartenfreunde in eigenem Interesse Geld mit reingegeben, damit hier die Untersuchung stattfindet. Und da können Sie genau sehen, was empfohlen wird. Also lesen Sie sich die durch!
Dritter Punkt: Vorhandene Abwasserbehälter, die dicht sind, können weiter genutzt werden.
Wer diese also hat, kann sie weiter nutzen.
Und für die zu erbringenden Dichtigkeitsnachweise von abflussfreien Gruben sollen hinsichtlich der Kosten praktikable Lösungen gesucht werden. Auch da ist man in Bewegung. Es gibt in fast allen oder in der Regel in den meisten Gartenanlagen inzwischen einen Abwasserbeauftragten, einen Kleingärtner, der eingesetzt wird, der also das überprüft und dafür Sorge trägt, wie man hier individuelle Lösungen bei der Dichtigkeit erreichen kann. Ob man da nun mit einem Zollstock durchgeht, weiß ich nicht, aber auch da wird versucht, der Forderung Rechnung zu tragen.
Nächster Punkt: Auch für die Förderung von Gemeinschaftsanlagen – und da ist jetzt nicht eine Anlage für den gesamten Kleingartenverein gemeint, da ist auch gemeint, dass sich vier bis fünf Kleingärtner, die an einem Weg liegen, wo es günstig erscheint, sich zusammenschließen können und hier eine Abwassermöglichkeit finden –, also auch für diese Gemeinschaftsanlagen kann und soll im Bedarfsfall mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Punkt der gemeinsamen Presseerklärung.
Ein weiterer Punkt: Es wird in Aussicht gestellt, dass in begründeten Ausnahmefällen bei Vorlage von konkreten Konzepten, aber das sagte ich vorhin schon, eine Fristverlängerung möglich ist. Und dieses galt nicht nur am 10.03., dieses gilt auch heute noch, meine Damen und Herren.
Wie Sie erkennen, sind diese Ergebnisse die Grundlage für unseren Änderungsantrag, mit dem Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden soll.
Es hätte also Ihres Antrages nicht bedurft.
Sie sehen, die gute Zusammenarbeit zwischen Fraktionen,
zwischen Landesregierung und dem Landesverband führt dazu, dass man Schritt für Schritt aufeinander zugeht und Schritt für Schritt, und wenn es erst mal Teillösungen sind, aber zur Lösung des Problems kommt.
Ihr Punkt 1 des Antrages ist allerdings illusorisch, meine Damen und Herren. Sie wissen ganz genau, dass ein einheitlicher, konkreter Kriterienkatalog aufgrund sehr unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten nicht möglich ist.
Wir können hier also nicht vorschreiben, welche Kriterien für welche Anlagen gelten oder generell gelten sollen. Es gibt Anlagen, in denen das Problem bereits gelöst ist. Es gibt den unterschiedlichen Ausstattungsgrad von Gärten. Es gibt eine unterschiedliche Befahrbarkeit von Anlagen. Es gibt den unterschiedlichen Wasserversorgungsgrad in Anlagen. Es gibt Unterschiede bei den Entsorgungsunternehmen hinsichtlich Preisen und technischen Möglichkeiten und so weiter. Sie sehen also, die Forderung kann daher nur sein, meine Damen und Herren, nach praktikablen, kostengünstigen Abwasserbeseitigungsvarianten sowie nach regionalen Lösungen und nicht zentralen Kriterien zu suchen.
Regionale Lösungen sind hier gefragt in der gemeinsamen Zusammenarbeit.
Zu Punkt 2 verhält es sich ähnlich. Eine Förderrichtlinie mit europäischem Geld kann man nicht einfach so ändern. Eine solche Änderung bedarf neben der Zurverfügungstellung von zusätzlichen Landesmitteln der Notifizierung durch die EU. Zudem macht es rein rechtlich und rein sachlich auch keinen Sinn. Die Förderrichtlinie ist ausschließlich auf die Förderung von Kleinkläranlagen ausgerichtet – Kleinkläranlagen. In Kleingärten werden aber Auffanggruben benötigt, da Kleinkläranlagen aufgrund der nicht ganzjährigen Nutzung nicht zufriedenstellend funktionieren. Also auch hier ergibt sich ein Widerspruch. Bleiben Sie also auf dem Boden des Machbaren und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!
Da ich weiß – und das möchte ich jetzt auch noch mal in eigener Sache betonen –, da ich weiß, dass viele Kleingärtner diese Debatte aufmerksam verfolgen und auch gerne in Plenarprotokollen nachlesen, möchte ich an dieser Stelle ein Missverständnis ausräumen. Ich habe vorhin von Frau Borchardt wieder gehört, dass es hier angeführt wurde. In vielen Zuschriften von Kleingärtnern wird argumentiert, dass mit dem Beschluss des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU –
der Antrag „Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum“ – vom 5. März 2009 der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur Untersagung von Einleitungen aus unzureichenden Grundstücksabwasseranlagen bis zum 31.12.2013 nicht für Kleingärtner gilt.
Meine Zwischenrufe in der Debatte werden dabei als Beweis für die Richtigkeit dieser Argumentation angeführt. Dazu stelle ich Folgendes klar: Wer das Plenarprotokoll und den Antrag liest, sieht das. Und vielleicht darf ich noch mal auf die Sprünge helfen, wie der Antrag denn seinerzeit lautete. Da ging es um die Abwasserbehandlung insbesondere der Siedlungsbereiche im ländlichen Raum. Und Siedlungsbereiche sind keine Kleingartenanlagen. Kleingartenanlagen sind im baurechtlichen Sinne Grünland und kein Siedlungsbereich, und das müssen wir wohl unterscheiden. Also konnte es in der Debatte aufgrund dieses Antrages nicht um Kleingärten gehen.
Und wenn Sie jetzt sagen, die Kleingärtner wurden nicht erwähnt – es gab aber auch keine Erwähnung, dass es Ausnahmen für die Kleingärtner gibt, das ist in keinem Fall erwähnt worden.
Also es tut mir leid,
diese Debatte und diesen Antrag dafür zu missbrauchen,
dass Kleingärtner außen vor sind bei der ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung, das finde ich schoflig. Und wenn Sie das noch unterstützen, finde ich das unfair.
Sie wissen ganz genau, was dieser Antrag zum Inhalt hatte: die Förderung, die Aufstockung der Förderung für Kleinkläranlagen im Siedlungsbereich. Und nichts anderes hatte dieser Antrag als Ziel.
Ich habe sehr ordentlich zugehört.
Das können Sie mir nun am allerwenigsten unterstellen, dass ich nicht zuhöre, Frau Borchardt.
Die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zielte auf die Prüfung, ob – und das sagte ich – die Fördermittel für diesen Bereich erhöht werden können. Er hatte also tatsächlich mit der Situation in den Kleingärten nicht unmittelbar zu tun. Und so sind auch meine Äußerungen zu verstehen. Ich möchte das mit Nachdruck noch mal hier unterstreichen.
Und dieser Beschluss – wie auch argumentiert wird, auch von einigen Kleingärtnern, deren Zuschriften wir kriegen – wird auch häufig als Gesetz oder Rechtsgrundlage für behördliches Handeln genommen. Und es wird versucht, einen Keil zu treiben zwischen den Landtagsbeschluss und der Regierung. Dieser Beschluss war aber weder ein Gesetz noch eine Rechtsgrundlage für behördliches Handeln und er hebelt auch keinesfalls den Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz über die Untersagung, Sie kennen den Titel, Untersagung von Einleitungen aus unzureichenden Grundstücksabwasseranlagen bis 31.12., aus. Dieser Beschluss hebelt es nicht aus.
Und den Erlass gab es schon 2008. Die Gesetze existierten bereits und Grundlage für behördliches Handeln ist also der Erlass aus 2008. Der Beschluss des Landtages, bezogen auf die Siedlungsbereiche, kann daher nicht so interpretiert werden, dass für Kleingärten, weil sie nicht genannt wurden, keine gesetzlichen Bestimmungen gelten.
Auch das Bundeskleingartengesetz hilft da nicht aus der Klemme. Ich zitiere Paragraf 1 Randziffer 15b, in dem wasserdichte Gruben gefordert werden. Ich zitiere: „Der Betrieb solcher Gruben setzt eine ausreichend große Dimensionierung, die regelmäßige Abfuhr des anfallenden Abwassers zu einer Kläranlage, eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Wasserdichtigkeitsprüfung sowie die Überwachung des Füllstandes durch eine geeignete Füllstandsanzeige aus.“ Zitatende.
Das Bundeskleingartengesetz gibt es nicht erst seit gestern und vorgestern,
das gibt es seit 1983 in der aktuellen Fassung, geändert 2002. Aber dieser Tatbestand war auch damals schon da. Das heißt also, wir alle, wenn Sie so wollen, habe ich auch mit Schuld als seinerzeit Landesvorsitzende, haben Schuld, dass wir es nicht eher konkret und tatsächlich mit Akribie angepasst haben.
Ich habe es auch schleifen lassen, wenn Sie so wollen, aber …
Ich habe mich bemüht, indem wir auch das Gutachten über Abwasserbehandlung intensiv im Landeskleingartenverband diskutiert haben und natürlich erst mal zu keiner Lösung gekommen sind.
Und es gibt auch weitere Rechtsvorschriften, nicht nur das Bundeskleingartengesetz. Ich darf zitieren – das hat allerdings auch der Minister schon gesagt – das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992. Da ist keine Passage drin, dass der Bereich Kleingarten herausgenommen worden ist. Da gibt es keine Extras. Dann weiter: die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000, auch nicht seit gestern. Es gibt seit 2000 das Bundeswassergesetz, vom 25.06.2002 das Wasserhaushaltsgesetz in der Neufassung des Landes 2002 oder auch den Erlass, den hatten wir schon genannt. Und ich darf noch mal …
Nein, nein, nein, nein. Das ist nicht durcheinander, das ist nicht durcheinander.
Und es gibt die Rahmengartenordnung – das wurde schon erwähnt – des Landesverbandes und der einzelnen Kreisverbände. Und darin haben sie sich selber verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu sorgen.
In keiner dieser gesetzlichen Grundlagen sind Ausnahmen für Kleingärtner geregelt. Es gilt also, meine Damen und Herren: Wo Abwasser anfällt, muss dieses ordnungsgemäß entsorgt werden. Und wir wollen das gemeinsam mit allen Beteiligten und mit viel Augenmaß. Und ohne die Gemeinsamkeit geht es überhaupt nicht. Und wir wollen auch die Gemeinnützigkeit – da sprach
der Minister auch einige Punkte an –, die Gemeinnützigkeit der Kleingartenanlagen nicht gefährden.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es bereits mit einem Grundstückseigentümer möglicherweise eine Klage dazu, dass eine Kleingartenanlage unrechtmäßig Abwasser in sein Grundstück einleitet, beziehungsweise durch Sickergruben Abwasser in sein Grundstück eingeleitet wird. Und wenn das jetzt um sich greift, kann es kritisch werden.
Meine Damen und Herren, gemeinsames konstruktives Handeln von Politik, dem Landesverband der Gartenfreunde, den Kreisverbänden, den Vereinen und den zuständigen Behörden ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße und sozial verträgliche Abwasserentsorgung in Kleingärten zu erreichen.
Die Abwasserstudie – das habe ich schon gesagt – liegt vor, jeder kann dort reingucken, wie die Empfehlungen sind. Dazu bedarf es eines starken – eines, ich betone: eines! – Landesverbandes und starker Kreisverbände, damit wir, …
Das ist es, genau das haben Sie richtig getroffen.
… damit Politik gemeinsam nach Lösungen sucht und deren Umsetzung unterstützt. Lassen wir also keine Keile reintreiben, sondern suchen wir gemeinsam nach Lösungen und helfen wir, sie dann auch entsprechend umzusetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, ich habe nur eine Minute, da mögen einige sagen, das ist gut so.
Ich will nur noch mal klarstellen, Gemeinschaftsanlagen haben einen anderen Stellenwert als Einzelanlagen im Kleingartengebiet. Wir können das Bundeskleingartengesetz nicht aushebeln. Und das würden wir tun. Wir würden die Gemeinnützigkeit infrage stellen, indem wir Einzelanlagen fordern.
Wenn wir das Bundeskleingartengesetz auch für uns anwenden wollen, dürfen wir es ganz einfach nicht tun. Das ist die Grundlage dessen, was auch Herr Minister Backhaus gesagt hat, das geht nicht. Eine Lösung ist noch nicht völlig da, aber Lösungsansätze sind da.
Erkennen Sie das an, daran müssen wir arbeiten.
Und wir können nicht pauschal immer von „den Kleingärtnern“ reden. Es gibt Regionen wie Stralsund, da gibt es keine Probleme, in Schwerin gibt es keine Probleme,
die arbeiten daran.
Parchim gibt es keine Probleme, Müritz gibt es keine Probleme.
Rostock gibt es Probleme, da fängt man an zu spalten.
Güstrow ist gar nicht mehr im Landeskleingartenverband drin,
die arbeiten selber. Also ich denke, wir sollten nicht nur immer pauschal sagen „die Kleingärtner“,
sondern das muss man regional sehen. Und es gibt in den Regionen tatsächlich die Anlagen und die Kreisverbände, die wirklich auch von innen her bestrebt sind, das umzusetzen, was von ihnen gefordert wird, was sie sich selbst auferlegt haben. Und die warten nicht immer nur auf Hilfe von außen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie in jedem Jahr liegt auch in diesem Jahr wieder ein Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vor Ihnen, der Tätigkeitsbericht des Jahres 2010, und wir wollen darüber beschließen. Ich bitte Sie darum, dem Tätigkeitsbericht dann auch Ihre Zustimmung zu geben. So weit im Vorfeld meine Anmerkungen.
Aber auch ich werde es mir nicht ersparen, Ihnen einige statistische Zahlen zu nennen. Die Vorsitzende hatte vorgetragen, dass 2010 1.193 Eingaben eingegangen sind. Aber wenn Sie es aufmerksam gelesen haben, haben Sie festgestellt, dass zwecks Prüfung dieser Anliegen lediglich 458 Stellungnahmen eingeholt wurden. Es ergibt sich daraus ein Widerspruch. Dieser scheinbare Widerspruch, 1.193 eingegangene Petitionen und lediglich 458 Stellungnahmen, liegt aber auch darin, dass viele Personen, Bürgerinitiativen, Vereine oder einzelne Petitionen identische oder ähnliche Anliegen vorgebracht haben. In diesen Fällen wurde das jeweils zuständige Ministerium nur einmal um eine Stellungnahme gebeten. Wir können nun nicht dauernd die Ministerien blockieren, die Mitarbeiter überfrachten,
wenn schon einmal eine Stellungnahme erbracht wurde, die auch bei den anderen gleichlautenden Petitionsverfahren genutzt wurde, also auch hier eine gewisse Arbeits- und Zeitersparnis.
Meine Damen und Herren, welche Ministerien waren denn nun wie gefordert? Das ist vielleicht auch noch einmal interessant, dass Sie das hören. Wer musste wie viele Stellungnahmen abgeben? Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember musste das Innenministerium die meisten Stellungnahmen abgeben und es waren genau 111 Stellungnahmen, das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung 65, das Sozialministerium 63, das Bildungsministerium 62, das Landwirtschaftsministerium 46. Am wenigsten Stellungnahmen – das darf ich zum Schluss sagen – hatte die Staatskanzlei mit 11 Stellungnahmen.
Interessant ist auch, aus welchen Regionen die meisten Petitionen kamen, immer bezogen auf 10.000 Einwohner. Da liegt der Landkreis Rügen mit 702 Petitionen deutlich vorne.