Kristina Vogt

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herr Rohmeyer freut sich schon. Der Antrag wird ein wenig spät diskutiert, aber vielleicht hat das auch etwas Gutes, dass er mit zeitlichem Abstand debattiert wird. Der Ausgangspunkt unseres Antrags ist die Feststellung: Die Revolution von 1918 ist der Beginn des demokratischen Staates und der demokratischen Gesellschaft in Deutschland und dafür wird sie viel zu wenig gewürdigt.
In Frankreich und in den USA hat man einen Nationalfeiertag dafür. Der Beginn der Demokratie durch einen revolutionären Umbruch ist dort ein identitätsstiftendes Ereignis. In Deutschland ist es nicht so und das ist ein Fehler.
Das Verhältnis zur Novemberrevolution ist eine unglückliche Geschichte. In der Weimarer Republik war die positive Aneignung der Errungenschaften unmöglich, für die nationalistische und militaristische Agitation galt schlicht: Revolution gleich Demokratie gleich Verrat – dagegen kam die Arbeiterbewegung nicht an.
Nach dem Jahr 1945 wurde die Novemberrevolution eher verdrängt, in den 1960er und 1970er Jahren wurde sie dann Thema von Auseinandersetzungen in denen die alte Spaltung der Arbeiterbewegung wiederholt wurde. Auf der einen Seite wurde die damalige Rolle der SPD-Führung bedingungslos verteidigt und auf der anderen Seite wurde die linksradikale Bewegung massiv verklärt
und alles auf den Verrat durch die MSPD-Führung reduziert.
Erst in den letzten Jahren hat sich eine nüchterne und historisch aufgeklärte Sichtweise ihren Raum geschaffen. Die Kernelemente der neuen historischen Betrachtung sind: Die Revolution war erfolgreich, sie hat das Kaiserreich und den Krieg beendet, gleiche politische Rechte für Frauen und für die Arbeiterschaft durchgesetzt und den Weg in die moderne Gesellschaft eröffnet.
Die Arbeiterbewegung hat es in der revolutionären Phase versäumt Veränderungen durchzusetzen, die über die politische Demokratisierung und die Anerkennung der Gewerkschaften hinausgegangen wären: Demokratisierung von Heer und Verwaltung, Verstaatlichung der Schwerindustrie, institutionelle Verankerung der Räte als Element von Wirtschaftsdemokratie – das war ein Fehler mit weitreichenden Konsequenzen, wie wir sie in den 1930er Jahren erlebt haben.
Drittens: Das Ende der Weimarer Republik war keineswegs zwangsläufig, die Republik war robuster als rückblickend lange Zeit dargestellt worden ist. Sie war ein Ort eines kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Aufbruchs, noch 1920 funktionierte die Einheit der Arbeiterbewegung und der demokratischen Kräfte, trotz der Gewaltexzesse von 1919. Sie hat den Kapp-Putsch durch den Generalstreik zum Scheitern gebracht und die Republik verteidigt. Ohne die putschartige Machtübertragung an die NSDAP hätte die Republik auch die Krise der Jahre 1929 bis 1933 überleben können.
Das 100jährige Jubiläum ist in Bremen mit auffallend vielen Veranstaltungen begangen worden, dabei hat auch eine Öffnung für diese vorsichtige Neubewertung der deutschen Revolution 1918 stattgefunden. Und es ist gerade bei jungen Leuten ein sehr starkes Interesse deutlich geworden, sich diese Geschichte als deutsche und als Bremer und Bremerhavener Geschichte anzueignen.
Wir möchten mit unserem Antrag den Vorstand der Bürgerschaft beauftragen, Vorschläge für eine angemessene jährliche Würdigung der Ereignisse der Novemberrevolution zu machen. Frauenwahlrecht, betriebliche Mitbestimmung und ein demokratischer Staat sollen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden.
Und wir möchten ein Konzept, wie die Novemberrevolution in der Erinnerungs-, Forschungs- und Bildungsarbeit in Bremen und Bremerhaven eine größere Rolle spielen kann.
Wir erleben gerade eine sehr aufgeregte Debatte um ein direktes Erbe der Weimarer Verfassung, nämlich die Errungenschaft, dass die Verfassung die Wirtschaftsordnung nicht abschließend festlegt. Das Grundgesetz hat das übernommen und das hat zwei wichtige Seiten: Die Gesellschaft kann demokratisch entscheiden, aber die Verfassung gilt trotzdem weiter, einschließlich der Offenheit Dinge zurück zu ändern, wenn sie nicht funktionieren. Das war 1919 bei der ersten Verfassung als auch 1949 ein Kompromiss, aber es ist eigentlich ein großer Fortschritt und das sollte man hier auch angemessen würdigen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der 3. Bremer Armutskonferenz vom 27. Februar 2018 lautete: Armut macht krank und Krankheit macht arm. Dass zwischen den Lebensverhältnissen und der gesundheitlichen Situation ein enger Zusammenhang besteht, haben nicht nur zahlreiche Studien belegt, auch der aktuelle Landesgesundheitsbericht, der heute auf der Tagesordnung ist, zeigt eine deutliche Verbindung zwischen der Höhe des Einkommens, dem Auftreten von chronischen Erkrankungen, Gesundheitsrisiken und der Lebenserwartung. Es ist gut, dass wir diese Daten zum Gesundheitszustand der Bremer Bevölkerung haben, aber ehrlich gesagt mussten wir auch lange darauf warten.
Die letzte systematische Datenerhebung für das Land Bremen stammt aus dem Jahr 2006, der letzte allgemeine Gesundheitsbericht aus dem Jahr 2010. Dabei ist das Gesundheitsressort nach § 9 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst eigentlich dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Landesgesundheitsbericht vorzulegen. Da dies nicht passierte, hat meine Fraktion im Februar vergangenen Jahres einen Antrag eingereicht, der eine kontinuierliche Gesundheitsberichterstattung
forderte. Der ist in die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen worden, in der er bis heute liegt. Wir nehmen aber trotzdem freudig zur Kenntnis, dass wir nach neun Jahren heute endlich wieder einen Landesgesundheitsbericht vorzuliegen haben.
Zu den Ergebnissen des Berichts möchte ich nur kurz etwas sagen. Der Bericht ist online abrufbar und jede interessierte Person kann sich ein Bild davon machen, wie deutlich Stadtteile in Bremen und Bremerhaven nicht nur sozial, sondern auch gesundheitlich auseinanderdriften. Schlechte Wohn- und Lebensverhältnisse, Diskriminierungserfahrung, geringes Einkommen und niedrige Schulbildung, diese Faktoren beeinflussen die Gesundheit von Menschen negativ mit. In Bremen, als Bundesland mit hoher Armutsquote, zeigt sich das in einem deutlichen Unterschied in der Lebenserwartung zwischen ärmeren und wohlhabenden Stadtteilen. Nicht weil die Menschen dort wohnen, sondern weil sie arm sind. Man kann es einfach sagen: In Gröpelingen sterben die Menschen im Durchschnitt sieben Jahre früher als Menschen, die in Schwachhausen leben, und wie gesagt, es liegt nicht an dem Stadtteil, sondern an der Armut.
Diese Kluft müssen wir endlich schließen und das ist keine Aufgabe, die man in wenigen Jahren lösen kann, und es ist auch nicht die Aufgabe eines einzelnen Ressorts. Daher müssen wir unsere Anstrengung umso mehr verstärken, die Lebensverhältnisse in unserem Bundesland gerechter zu gestalten.
Was wir besonders besorgniserregend finden, sind die Daten bei den Schuleingangsuntersuchungen. Bei Kindern, die in armen Stadtteilen Bremens und Bremerhavens aufwachsen, treten Adipositas und Übergewicht dreieinhalbmal häufiger auf als in anderen Stadtteilen und diese Zahl muss uns alle alarmieren. Besondere Befunde wie Übergewicht können zahlreiche Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Orthopädische Probleme, Entwicklungsstörungen, Depressionen und eine erhöhte Prävalenz für Herz- und Kreislauferkrankungen, um nur einige Folgen zu nennen.
Ja, wir haben Präventionsfachkräfte an zwölf Schulen, aber wir benötigen eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Kinderärzten, damit die Präventionskette auch wirken kann, und das ist
das, was mich wirklich betroffen macht. Ich habe auch lange in Gröpelingen gewohnt, die Anzahl der Fachärzte und insbesondere der Kinderärzte ist in dem Stadtteil – das muss man ganz deutlich sagen – unterentwickelt.
Was wollen wir tun? Meine Fraktion hat einen Antrag eingereicht, in dem wir den Senat auffordern, ein Konzept für die Schaffung von kommunalen und interdisziplinären Gesundheitszentren in den WiN-Gebieten in Bremen und Bremerhaven zu erarbeiten. Das war vor kurzem auch Thema bei einer Podiumsdiskussion in Gröpelingen. Was verstehen wir darunter? Wir sind für eine Kombination von bedarfsgerechter ärztlicher Versorgung mit Dolmetscherdiensten, Sozialfamilien und Rechtsberatung, aber auch zum Beispiel mit psychotherapeutischen Angeboten. Das deutsche Gesundheitssystem ist leider traditionell nur auf die Behandlung akuter Erkrankungen und nicht auf deren Vorsorge ausgerichtet.
Wir brauchen einen verstärkten Fokus auf gesellschaftlich krankmachende Faktoren wie ungleiche Einkommen, schlechte und beengte Wohnverhältnisse, Umweltbedingungen, Diskriminierungserfahrung und ungleiche Bildungschancen. Andere Länder wie Kanada und Finnland haben seit Jahren solche Gesundheitszentren. In Bremen haben wir mit dem Gesundheitstreffpunkt West in Gröpelingen oder der Frauengesundheit in Tenever Projekte, die seit Jahren vor allem auf dem Gebiet der Prävention und der gesundheitlichen Beratung wertvolle Arbeit leisten. Wir würden dafür plädieren, diese Akteure unbedingt beim Aufbau von kommunalen Gesundheitszentren einzubeziehen.
Es hat uns jetzt, nachdem wir den Antrag eingereicht haben – in der letzten Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz wurde der Bericht doch endlich beraten –, nicht ganz überrascht, dass die Koalition nun einen eigenen Antrag für ein integriertes Gesundheitszentrum im Bremer Westen eingereicht hat. Ich vermute einmal, Sie werden unseren weitergehenden ablehnen, wir werden Ihrem Antrag aber dennoch zustimmen, weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Deswegen sind wir froh, dass wir den Antrag noch eingereicht haben, denn das hat Ihnen die Möglichkeit gegeben, zumindest an diesem Punkt für den Bremer Westen nachzuziehen. Ich hoffe, dass es erst der
Anfang ist, aber es ist ein wichtiger und auch in der richtigen Region. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute hier in der Tat in der Frage der Besoldung endlich Positives zu verabschieden. Wir haben hier ja schon sehr erbittert gestritten in den letzten Jahren, zuletzt hatten wir auch im März einen Antrag gestellt, dass die Tariferhöhung zeit- und inhaltsgleich auch für Bremens Beamte übernommen wird. Deswegen sind wir froh, dass der Senat das dieses Mal macht. Ich muss allerdings auch kritisch sagen, ich finde es nach wie vor nicht in Ordnung, dass das in den letzten 13 Jahren nicht passiert ist.
An sehr viele Debatten kann ich mich erinnern, die äußerst erhitzt waren, insbesondere die große Debatte im Jahr 2013, als der Senat ab einer bestimmten Besoldungsgruppe die Nullrunde vorhatte. Da es hier heute der Tag der Abschiede ist, möchte ich auch das eigentlich jetzt nutzen, weil, liebe Frau Linnert, genau in der Debatte 2013 sind wir beide sehr aneinandergeraten. Ich glaube, es waren zwei Stunden harte Diskussionen hier. Wir haben auch in der vergangenen Legislaturperiode, ich glaube, einmal auf einem Frauenpodium zur Haushalts- und Finanzpolitik gesessen oder gestanden, und danach gab es sehr interessante Rückmeldungen, die ich tatsächlich eher als wertschätzend für uns beide erlebt habe. Man hat mir dann gesagt, irgendwie, Frau Vogt, sind Sie so ein bisschen wie Karo Linnert. Ich war erst erschrocken,
weil wir ja tatsächlich in der Debatte immer Antagonistinnen waren und wir eine völlig unterschiedliche Position in der Frage Haushalts- und Finanzpolitik vertreten haben. Ich habe aber dann darüber nachgedacht und habe es begriffen. Ich muss ehrlich sagen, obwohl wir so unterschiedliche Herangehensweisen haben in der Haushalts- und Finanzpolitik, habe ich Sie immer als einen Menschen mit einem klaren Kompass – es ist nicht meiner –, einer klaren Haltung und als eine wirklich der herausragenden politischen Persönlichkeiten hier in Bremen erlebt und schätzen gelernt. Ich glaube auch, wir haben uns in der heißen Wahlkampfphase 2015 diese Wertschätzung sogar öffentlich gegenseitig mitgeteilt. Das zeigt aber auch auf, wie das Klima der politischen Auseinandersetzung in Bremen insgesamt ist, und ich hoffe auch, dass uns das auch in der nächsten Legislaturperiode erhalten bleibt, wenn wir hier mit der Partei AfD zu tun haben werden. Das hat Bremen immer ausgezeichnet.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, und ich erkenne durchaus an, auch wenn wir Ihren Kurs nicht teilen, was Sie für dieses Bundesland geleistet haben. Ich habe vor einem Jahr Ihren ehemaligen Kollegen aus dem Saarland kennenlernen dürfen, Herrn Toscani, der mit einer absoluten Wertschätzung von Ihnen spricht, und die möchte ich Ihnen hier auch meinerseits zum Ausdruck bringen. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Alles Gute für den nächsten Lebensabschnitt!
Zur Frage der Besoldung oder der Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte hat Sybille Böschen eigentlich schon alles gesagt. Es ist völlig unsinnig, die Bezahlung noch damit zu begründen, dass die Ausbildung vor Jahren einmal kürzer gewesen ist, weil sie das eben schon seit Jahren nicht mehr ist. Es ist zudem auch völlig klar, dass die Grundschullehrkräfte enorm viel leisten, weil sie am Anfang einer Schulkarriere eines jeden Kindes den Grundstein legen. Von daher möchte ich auch diese Debatte dazu benutzen, erst einmal Danke zu sagen, dass wir endlich so weit sind, das finde ich großartig.
Ich möchte mich bei Frau Kohlrausch bedanken, auch für die kollegiale Zusammenarbeit, und ich wünsche auch Ihnen alles Gute für Ihre weitere Zukunft! Genießen Sie Ihren Ruhestand, schauen Sie einmal wieder vorbei. Ich trinke auch gern einen Kaffee mit Ihnen.
Ich belasse es bei den Abschieden der Fachpolitikerinnen und -politiker, mit denen ich hier zu tun hatte. Liebe Sybille, auch wenn die Präsidentin, sie ist ja gerade nicht da, es nicht so gern hat, aber ich gehe jetzt einmal ins Du über. Du bist, ehrlich gesagt, nicht nur ein bildungspolitischer Augenstern, sondern vor allen Dingen auch ein sozialdemokratischer Augenstern!
In den Zeiten der Krise der Sozialdemokratie finde ich es sehr bedauerlich, dass eine Frau wie du, die tatsächlich für mich sozialdemokratische Bildungspolitik par excellence macht und in diese Partei wirklich gehört – –. Ich kann es verstehen, dass man aufhört nach so langer Zeit, aber ich finde es persönlich sehr bedauerlich. Ich hätte Dich gern auch noch in der nächsten Legislaturperiode hier gehabt, und ich weiß, dass wir auf jeden Fall noch einen Kaffee zusammen trinken werden.
Vielen Dank, auch bei den anderen Kolleginnen und Kollegen, die ausscheiden, freiwillig ausscheiden, wir haben ja heute Abend noch einmal Gelegenheit, uns persönlich zu verabschieden. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das WSI, das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung, hat Daten zur Einkommensentwicklung seit dem Jahr 2000 vorgelegt, und zwar bundesweit, aber auch für einzelne Städte und Regionen. Das ist äußerst interessant, denn diese Zahlen zeichnen ein ganz anderes Bild der sozialen Lage, als uns das gern hier vermittelt wird.
Wir bekommen oft und gern mitgeteilt, wie sich die Vollzeitbruttoeinkommen im produzierenden Gewerbe entwickelt haben. Da liegt Bremen immer ganz gut, aber in dieser Studie geht es darum, was die Haushalte real zur Verfügung haben, alle Haushalte, inflationsbereinigt, netto und mit der Arbeitszeit, die sie tatsächlich haben. Diese Ergebnisse, die sind für Bremen und Bremerhaven außerordentlich bedenklich. Das WSI fragt nach dem realen Haushaltsnettoeinkommen pro Person zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2018, also bis heute, und bundesweit ist dieses reale Nettoeinkommen der Haushalte um 12 Prozent gestiegen. Das ist etwas weniger als das reale Wirtschaftswachstum in dem gleichen Zeitraum, aber in Bremen ist das nicht geschehen.
In der Stadt Bremen ist das verfügbare Haushaltseinkommen nur um 2,3 Prozent gestiegen, also ein Fünftel des bundesweiten Anstiegs, und in Bremerhaven sind die Haushaltseinkommen sogar um 4,9 Prozent gefallen. In Bremerhaven heißt das übersetzt, dass die Haushalte weniger Geld zur Verfügung haben als vor 18 Jahren. Nach der Höhe des Haushaltseinkommens liegt Bremerhaven im Vergleich der Städte auf Rang 391 von 401 und wenn es um den Zuwachs geht, dann liegt Bremerhaven sogar nur auf Rang 397. Das heißt, nur in vier anderen Kreisen oder Städten gibt es höhere Einkommensverluste als in Bremerhaven. Das ist in Offenbach, Ansbach, Pforzheim und Baden-Baden der Fall.
Das ist, auch das vergleicht die WSI, typisch für die 15 größten Städte, denn der Zuwachs, der in der Stadt Bremen liegt, der liegt im unteren Fünftel. Da liegen die Einkommen weit auseinander. In München ist das Einkommen fast doppelt so hoch wie in Duisburg und Bremen liegt in der Mitte. Alle 15 liegen beim Zuwachs der Einkommen aber ähnlich wie Bremen. Das heißt, die Städte, und das ist absolut interessant, weil da immer mehr Menschen hinziehen, koppeln sich von der Einkommensentwicklung negativ ab, trotz guter Konjunktur, die wir in den letzten Jahren hatten, trotz neuer Arbeitsplätze, trotz einer immer stärkeren Konzentration des Wirtschaftsgeschehens auf die Städte.
Die Städte werden im Verhältnis ärmer, beziehungsweise die Menschen, die in ihnen leben und arbeiten. Sie profitieren also nicht vom Wirtschaftswachstum. Auch das muss man hier einmal hervorheben, weil uns oft vom Senat erzählt wird, wie gut die Wirtschaftsentwicklung in Bremen doch ist. Man muss einfach einmal festhalten, für die Menschen, die hier arbeiten, gilt das nicht.
Bremerhaven ist durch die Entwicklung der letzten 18 Jahre spezifisch hart getroffen und als Bundesland und Stadtstaat erscheinen wir auf der Karte der Einkommen inzwischen auf der Farbe des Ostens. Die reichen Zonen in Deutschland liegen zunehmend im Süden, in Bayern und Baden-Württemberg. Warum sind diese Zahlen für uns wichtig? Sie erklären zum Beispiel, warum wir eine derart hohe Mietbelastungsquote haben, auch das hat die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt. Wir sind auf Platz fünf in der Mietbelastungsquote aller Städte.
Fast die Hälfte der Haushalte in Bremen, nämlich 47,5 Prozent, hat eine Mietbelastungsquote von mehr als 30 Prozent. Das ist der höchste Wert aller 77 verglichenen Städte. Fast ein Viertel der Haushalte, nämlich 23 Prozent, hat sogar eine Mietbelastungsquote von über 40 Prozent des Einkommens. Wir sind alle hier oder die meisten von uns auf diversen Veranstaltungen und Podien in der letzten Zeit gewesen, und es wird oft gesagt, ja die Mieten steigen, aber das Mietniveau in Bremen ist noch lange nicht so hoch wie das in München. Das stimmt. Die verfügbaren Einkommen sind aber in München auch doppelt so hoch wie in Bremen.
Während die Mieten rapide steigen, steigen die Einkommen nicht, in Bremen nur minimal, in Bremerhaven fallen sie sogar. Wenn man das nicht zusammen sieht, versteht man auch nicht den Druck, der in der Stadt an der Wohnungsfrage entstanden ist.
Ich habe auf einigen Veranstaltungen gern gehört oder oft gehört, dass das mit den Mieten und den Immobilienpreisen in Bremen ja nicht so schlimm wäre. Ehrlich gesagt, die Menschen im Publikum, die sind dann immer außer sich. Die sind richtig außer sich, weil das nämlich nicht mit ihrer real erlebten Welt übereinstimmt. Wenn sie nämlich spüren, dass ihr Einkommen nicht mehr ausreicht zwischen dem Tatsächlichen, was sie zur Verfügung haben zum Ausgeben, und dem, was sie für Mieten und Nebenkosten zahlen. Dann kippt nämlich in den Veranstaltungen schnell die Stimmung im Publikum, und dann hat man auch oft die Sprüche: Ihr habt ja keine Ahnung, wie es wirklich aussieht! Ehrlich gesagt, stimmt das dann auch.
An dieser Stelle geht es mir nicht darum, was der Senat jetzt alles falsch gemacht hat, oder gestern hat ja auch die grüne Sozialsenatorin gesagt, was der rot-schwarze Senat vor 15 Jahren alles falsch gemacht hat. Sondern mir geht es darum, dass wir diese Realität endlich einmal zur Kenntnis nehmen und dass wir nicht immer nur einzelne Jubelzahlen zur Wirtschaftsentwicklung ausgesucht bekommen. Wenn das alles gut wäre oder wie man in Bremen sagt, auf einem guten Weg wäre, dann hätten wir diese Stimmung in der Stadt nämlich nicht.
Wir müssen endlich verstehen, dass für sehr viele Haushalte in Bremen und noch mehr in Bremerhaven überhaupt nichts auf einem guten Weg ist. Zu denen, die von sich selbst sagen, im Verhältnis zu den anderen fahren wir noch ganz gut, da steigt trotzdem die Angst, dass es in ein paar Jahren bei ihnen auch so ist. Das ist doch völlig logisch. Weil die Einkommen nicht in dem Umfang steigen, sind die steigenden Mieten und die steigenden Nebenkosten nichts anderes als eine kalte Enteignung der Menschen, die hier leben und arbeiten.
Für Bremen und Bremerhaven gilt, beides ist richtig. Die Einkommen sinken, die Mieten steigen und zur Wohnungspolitik haben wir nachher auch noch eine ausführliche Debatte. Dazu muss man sich aber auch die Einkommenspolitik ansehen. Woran liegt es, dass wir in den Städten so ein hohes Einkommensproblem haben? Natürlich konzentriert sich in den Städten, also auch in Bremen und Bremerhaven, die Arbeitslosigkeit. Bremen ist seit 2015 das Land mit der höchsten Arbeitslosenquote. Das war früher nicht so. Das ist während der Sanierungsphase geschehen.
Die anderen Bundesländer haben uns überholt, und der Abstand wächst. Auch die Bundesländer im Osten dieser Republik haben uns überholt. Die Armut, das ist auch ein Befund, wohnt überwiegend in den Städten, aber ganz besonders in Bremen und Bremerhaven. Das kann nicht alles sein. Die neuen Arbeitsplätze entstehen eigentlich auch in den Städten. Das erleben wir auch. Die qualifizierte Arbeit konzentriert sich in den Städten, und der öffentliche Dienst hat einen sehr hohen Anteil an der öffentlichen Beschäftigung, in den Stadtstaaten sowieso. Trotzdem zieht es die Einkommensentwicklung nicht hoch.
Nein, das ist nicht der Fall, weil, abgesehen von den gut bezahlten Arbeitsplätzen, diese Tendenzen nämlich in der Masse nicht zu den hohen Einkommen führen. Gerade in Bremen wissen wir nämlich, die Zahl der Arbeitsplätze, die wächst schneller als die Anzahl der Arbeitsstunden. Das heißt, die Arbeit wird eigentlich nur scheibchenweise immer weniger verteilt oder beziehungsweise umgekehrt in kleinere Scheiben geschnitten, und für Frauen ist Teilzeit die Regel und die prekären Beschäftigungsverhältnisse haben einen hohen Anteil. Das bedeutet auch, dass die Lohnschere auseinandergeht.
Da hat natürlich der Staat auch eine Verantwortung als Arbeitgeber, weil im öffentlichen Dienst hat es, insbesondere in Bremen und Bremerhaven, überhaupt keine großen Reallohnzuwächse gegeben. Wir haben 45 000 Beschäftigte in Bremen und Bremerhaven im öffentlichen Dienst. Da gibt es große Anteile, da kann man von dem Gehalt nicht besonders gut leben. Das betrifft Kitas, die Erzieherinnen, das betrifft die Polizei, und das betrifft auch die Pflege. Wenn man das noch in Teilzeit macht, zum Beispiel, weil man Kinder zu betreuen hat, dann wird es ziemlich schnell eng.
Das merken wir im Moment auch bei den Schwierigkeiten von Stellenbesetzungen. Auch in den oberen Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes ist Bremen nicht wirklich konkurrenzfähig mit den Gehältern in der Privatwirtschaft. Das heißt, die Sanierungsphase und die Konsolidierungsphase, die Politik der knappen Kassen im öffentlichen Dienst schlagen dann auf die gesamte Einkommensentwicklung im Bundesland und in diesem Stadtstaat negativ durch. Wie gesagt, 45 000 Menschen leben und arbeiten im öffentlichen Dienst.
Wir haben uns alle schon ein bisschen, und das ist leider auch traurig, daran gewöhnt, dass es vor der Bürgerschaft ständig Kundgebungen gibt, auf denen die Beschäftigten sagen: Wir werden unter Wert bezahlt. Wir haben eine hohe Arbeitsverdichtung, die immer mehr Teilzeitarbeitsplätze mit sich bringt, weil die Menschen die Arbeitsbelastung nicht mehr aushalten, in Kitas und Schulen ist das oft so. Es reicht aber dann beim Einkommen nicht mehr.
Das ist genau das Problem, bei dem wir der Meinung sind, dass die Haushaltssanierung auch dazu geführt hat, dass Bremen und Bremerhaven sich vom Bundestrend so weit abkoppeln. Das ist die große Herausforderung, vor der wir in den nächsten vier Jahren stehen oder in den nächsten acht Jahren. Das ist nämlich nicht nur die Frage, wie entwickeln sich die Mieten, sondern auch, wie entwickeln sich die Einkommen in Bremen und Bremerhaven. Wie gesagt, auch der Staat hat da eine eigene Verantwortung und das ist ein Problem, das in den nächsten zehn Jahren dringend gelöst werden muss, wenn wir dieses Schlusslicht nicht mehr sein wollen und wenn wir auch wollen, dass Bremen diese Attraktivität behält und die Menschen, die hier leben, von ihrer Arbeit auch leben können. – Dankeschön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja interessant, dass der Kollege der CDU jetzt unseren Wahlkampfslogan verwendet hat.
Ja, das haben Sie. Wir haben auf unseren Plakaten stehen: „Wir machen das“. Aber einmal vorweg: Die Antwort auf die Frage, wie wir bei dem bundesweiten Fachkräftemangel sofort dazu kommen, dass alle Stellen besetzt sind, ist auch Ihr Kollege Thomas Röwekamp in der bildungspolitischen Debatte am Sonntag schuldig geblieben. Das können Sie aber eventuell noch einmal erzählen, denn vielleicht haben Sie das Rad erfunden, das Ihre Kollegen in Sachsen nicht erfinden konnten. Ich bin gespannt.
Ich komme jetzt aber zu dem Antrag. Es ist gesagt worden: Wir haben im vergangenen Sommer ziemlich lange verhandelt und uns in diesen Verhandlungen auf einen neuen Schulkonsens geeinigt. Im Gegensatz zu dem ersten Schulkonsens aus dem Jahr 2008 beteiligen wir uns dieses Mal daran und das hat einen Grund, denn dieser Schulkonsens beinhaltet endlich auch Aussagen, wie das Bremer Schulsystem materiell und finanziell besser auszustatten ist. Das war in dem alten nicht zu finden. Wir haben uns deswegen auch sehr konstruktiv und mit Vorschlägen, die in den Schulkonsens aufgenommen sind, an den Verhandlungen beteiligt und letztendlich auf einem Parteitag dafür geworben, zuzustimmen, und das haben wir dann auch getan.
Für uns war es in diesen Verhandlungen sehr wichtig, dass das zusätzliche Geld für die Bremer Schulen nicht einfach mit der Gießkanne über beide Stadtgemeinden ausgeschüttet wird. Stattdessen sollen zusätzliches Geld, zusätzliche Stellen und zusätzliche Förderung gezielt eingesetzt werden,
um die Ungerechtigkeiten, die wir in unserem Bundesland im Schulsystem haben, ansteuern und dann gegensteuern zu können.
Die PISA- und die IQB-Studien haben immer wieder gezeigt, dass der Bildungserfolg in Bremen sehr stark vom sozialen Status des Elternhauses abhängt. Und diese soziale Spaltung muss natürlich, weil sie tief im Bildungssystem steckt, überwunden werden, wenn wir in der Vergleichbarkeit einmal zu anderen Ergebnissen kommen wollen.
Es ist ja kein allgemeines Problem, das alle betrifft, sondern es betrifft alle unterschiedlich und alle haben auch unterschiedliche Voraussetzungen, übrigens auch die Schulen. Das ist das Problem: Auch wenn wir über Lehrermangel reden, haben wir ja Schulen, an denen ganz viele Lehrer fehlen, und wir haben Schulen, an denen vergleichsweise wenige Lehrer fehlen. Interessanterweise gibt es da eine Korrelation, nämlich gerade an den Schulen, an denen die Probleme besonders groß sind, der Sprachförderbedarf hoch, die Armut hoch, da fehlen auch die meisten Lehrer.
Daher finde ich sehr gut, dass wir in dem Konsens vereinbart haben, dass wir Steuerungsmomente finden wollen, um passgenauer nachzusetzen. Es kann ja eigentlich von allen nur das Ziel sein, allen Kindern und Jugendlichen, und zwar unabhängig davon, wo sie wohnen, an welche Schule sie gehen und wie ihre Eltern finanziell dastehen, den gleichen Bildungserfolg möglich zu machen.
Das lässt sich natürlich dann erreichen, wenn wir Schulen in den armen Stadtteilen mit besonders hohen Sozialstufen besser ausstatten. Das haben wir im Schulkonsens vorgeschlagen ebenso wie die Doppelbesetzung im Unterricht an den Grundschulen, den sogenannten Brennpunktschulen. Das ist parteiübergreifend aufgenommen worden und dafür bin ich auch sehr dankbar. Außerdem wird der Sozialindex überarbeitet, um Armut besser abzubilden und dann die Personalstunden besser zuweisen zu können. Das sind wichtige Maßnahmen, die wir verabredet haben, um dem Ziel von Bildungsgerechtigkeit näher zu kommen.
Und für diese Erfolge – und für uns ist das wirklich etwas, das wir als Erfolg werten – war unsere Partei auch bereit, die Forderungen nach einer „Schule
für alle“ für die nächsten zehn Jahre hintanzustellen, auch wenn Ergebnisse immer wieder betonen, dass längeres gemeinsames Lernen zu besseren Ergebnissen führt, weil wir gesagt haben, wir führen diese Debatte nicht, wenn wir den Schulen in Bremen und Bremerhaven jetzt, konkret besser, genauer und damit tatsächlich auch jedem einzelnen Kind, helfen können.
Nun ist Papier geduldig und das Spannende ist nicht, was wir im Sommer verhandelt und die Parteien im Herbst unterzeichnet haben, sondern wie die Verabredungen umgesetzt werden. Wir erwarten natürlich von allen Parteien, die den Konsens mitgetragen haben, dass sie sich auch noch in den Wochen nach der Wahl daran erinnern werden und an die Umsetzung des Konsenses gehen.
Lieber Herr Kollege Dr. vom Bruch, Sie haben gerade von Rosinenpickerei gesprochen. Ja, wir hatten im Dezember tatsächlich einen Antrag vorbereitet. Da ging es uns aber nicht darum, einzelne Dinge herauszunehmen, sondern wir wollten die in Umsetzungsprozesse bringen, bei denen es besonders lange dauert, weil wir vereinbart haben, dass wir Mechanismen finden müssen, die entwickelt werden müssen, weil wir sonst im nächsten Haushalt nicht passgenau nachsteuern können.
Die Dinge sind ja jetzt in diesen Antrag eingeflossen.
Es war keine Rosinenpickerei, sondern es war – –. Wir haben uns die Punkte herausgesucht, bei denen wir vereinbart haben, dass wir die Mechanismen brauchen, aber wir müssen der Verwaltung einen Auftrag geben, damit sie diese Mechanismen noch entwickelt. Sie haben doch gerade selbst gesagt, wie lange hier manches dauert. Man muss als Parlament natürlich die Beschlüsse fassen, die die Verwaltung und die Legislative dazu auffordern, diese Mechanismen und Verfahren zu entwickeln.
Die Umsetzung des Schulkonsenses wird nämlich eine spannende Detailarbeit werden. Und dann wird es nicht nur spannend sein, wie viele neue Stellen insgesamt im nächsten Haushalt stehen,
sondern es wird wesentlich sein, an welchen Stellschrauben wir drehen, um diese Stellen zu verteilen.
Ich will einmal ein paar Punkte aufzählen: Wie viele Stellen kommen in den Schulen an, auch in den benachteiligten Stadtteilen? Ich habe ja gesagt, real ist gerade an der Stelle die größte Lücke, nicht in den Zuweisungen, aber in den fehlenden Köpfen. Welche Schulen werden für eine durchgehende Doppelbesetzung im Unterricht ausgewählt? Welche höhere Inklusionsquote wird in der Landeszuweisungsrichtlinie angenommen? In welchem Verhältnis werden die zusätzlichen Stunden für Inklusion, also für Förderbedarfe, an die Schulen verteilt? Wie wird zukünftig das Personal an den ReBUZen zugewiesen? Das sind Fragen und die nächste Haushaltsberatung steht an, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Spätestens nach der Konstituierung werden ein Senat und die Ressorts in die Vorbereitung gehen, und das heißt, die Verwaltung muss diesen Schulkonsens umsetzen und genau diese Punkte tatsächlich erarbeiten und erfüllen und das sind alles keine einfachen Fragen.
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass die Koalition, die jetzt regiert, vor zwei Jahren richtigerweise im Haushalt beschlossen hat, 15 Schulen durch ein sogenanntes Handlungskonzept mit extra Stundenzuweisungen besonders zu fördern, aber anschließend acht Monate gebraucht hat, um sich zu einigen, wie diese Sonderförderung ausgestaltet wird und welche Schulen davon profitieren. Das heißt, die Aufgaben, die wir der Verwaltung nun mit dem Schulkonsens stellen, sind noch einmal deutlich komplizierter als die einmalige Auswahl von 15 Schulen vor zwei Jahren.
Wenn der kommende Senat in der Lage sein soll, den Konsens umzusetzen, braucht er Vorarbeiten zu all diesen Fragen und es müssen verlässliche und belastbare neue Kriterien gefunden werden, nach denen die Stellen künftig zugewiesen werden. Es ist daher richtig und wichtig, dass wir als Fraktionen, deren Parteien den Konsens unterzeichnet haben, hier diesen Antrag einbringen, und es ist auch ziemlich egal, wer danach regiert.
Nein, das ist nicht egal, das stimmt, aber unabhängig davon, wer nach der Wahl regiert, braucht er von der Verwaltung zuverlässiges Material dazu,
wo welche Stellen benötigt werden und welche Kosten sich hieraus ergeben. Nur auf der Grundlage werden wir den nächsten Haushalt verhandeln.
Wie wichtig es ist, den Schulkonsens jetzt systematisch anzugehen, das sieht man auch am Beispiel des geplanten Qualitätsinstituts. Wir haben den Antrag vor eineinhalb Jahren gemeinsam mit der Koalition eingebracht, weil wir das für richtig gehalten und gesagt haben, wir müssen dann aber auch schauen, dass das LIS gestärkt wird, denn es geht uns ja auch um Prozesse, von denen die Schulen etwas haben.
Der Senat hat sich in den vergangenen Monaten nicht ganz geschickt verhalten, das muss ich einmal ehrlich sagen. Ich weiß, welche Probleme zum Teil dahinter standen, aber wir haben trotzdem gesagt, dass wir die am Schulleben beteiligten Gruppen, insbesondere die Lehrkräfte, auf dem Weg zu einer qualitativen Fortentwicklung der Schulen mitnehmen müssen. Und das ist nicht gut gelungen. Die Auseinandersetzung darüber, warum es die Tests geben soll und wozu sie führen sollen, ist bei den Lehrkräften offensichtlich nicht angekommen. Die haben nur Mehrarbeit und keinen Mehrwert gesehen. Von daher muss man noch einmal deutlich machen, dass mit den Ergebnissen auch tatsächlich eine Qualitätsentwicklung und vor allen Dingen eine Unterstützung der Schulen einhergeht und die Tests nicht nur, wie es in der Vergangenheit war, geschrieben, aber die Ergebnisse gar nicht richtig ausgewertet wurden. Es ist dem Senat offensichtlich nicht geglückt, das den Lehrkräften so zu vermitteln, und darauf hatten wir eigentlich sehr viel Wert gelegt.
Ich finde, das Qualitätsinstitut muss deswegen noch einmal von einer ganz anderen Seite präsentiert werden und es darf nicht immer nur die Datenerhebung davor stehen, sondern natürlich die Frage, was man mit den gewonnenen Daten macht.
Ich werde mich vielleicht noch einmal zu zwei, drei Punkten äußern, vielleicht auch zu dem Antrag der FDP, den ich komplett rückwärts, in das 19. Jahrhundert gewandt finde. Vielleicht erspare ich mir das einfach. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Anfrage gestellt, weil es sich um ein Thema handelt, über das viel zu wenig gesprochen wird, nämlich die häusliche Gewalt.
Opfer von Gewalt in Partnerschaften sind fast immer Frauen. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich einen Bericht über Beziehungsgewalt. Im vergangenen Jahr gab es demnach 139 000 solcher Straftaten. Rechnerisch kommt es jeden zweiten Tag zu einem vollendeten Mord oder Totschlag im häuslichen Kontext. Im Schnitt gibt es außerdem sieben Vergewaltigungen pro Tag im häuslichen oder familiären Umfeld und angesichts dieser erschütternden Zahlen sehen wir einen akuten Handlungsbedarf.
Das sind nur die offiziellen Zahlen. Das Dunkelfeld ist im Bereich häuslicher Gewalt extrem hoch, wie alle kriminologischen Studien nahelegen. Laut einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen werden zum Beispiel nur 5,9 Prozent aller Sexualstraftaten angezeigt. Viele Frauen trauen sich aus diversen Gründen nicht, ihren gewalttätigen Partner anzuzeigen. Deshalb ist die Politik gefordert, diese Frauen besser zu schützen.
Für Sexualstraftaten hat Bremen eine sinnvolle Möglichkeit geschaffen: Opfer von Sexualstraftaten können eine anonyme Spurensicherung vornehmen lassen. Spuren werden in den Kliniken ärztlich gesichert und anonym mit einem Nummerncode zehn Jahre aufbewahrt. Der Vorteil daran ist, dass die Menschen – wie gesagt, fast immer Frauen – auch später noch die gesicherten Spuren an die Polizei übergeben und eine Anzeige erstatten können und diese Spuren können dann gerichtlich verwertet werden.
Das heißt, Frauen die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, müssen sich nicht unmittelbar nach diesem traumatischen Erlebnis entscheiden, eine Strafanzeige zu stellen und sich diesem Verfahren zu unterziehen. Mit der anonymen Spurensicherung können sie das in Ruhe und gerichtsfest auch noch Jahre später tun. Das ist für die Betroffenen eine enorme Entlastung der traumatisierenden Erfahrung einer Sexualstraftat.
Die anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten ist sehr wichtig und sollte eigentlich noch viel bekannter gemacht werden.
Wir schlagen nun Folgendes vor: Das Instrument der vertraulichen Spurensicherung soll insgesamt
auf Gewaltstraftaten ausgeweitet werden, denn das Problem ist ja vergleichbar: Auch Opfer häuslicher Gewalt, die nicht unter das Sexualstrafrecht fallen, müssen die Gelegenheit haben, eine anonyme rechtsmedizinische Begutachtung vornehmen zu lassen, damit sie sich später noch für eine gerichtsfeste Strafanzeige entscheiden können. Mit diesem Schritt stärkt man die Opfer von häuslicher Gewalt, die Dunkelziffer kann gesenkt werden und die Täter können besser strafrechtlich belangt werden. Das sind gute Gründe, die ganz konkrete Verbesserungen bedeuten würden, denn alle, die sich mit der Problematik auseinandersetzen, die wissen, dass viele Frauen, erst nachdem sie jahrelang zu Hause misshandelt worden sind, den Schritt wagen, sich aus einer gewalttätigen Partnerschaft zu lösen und den Weg zur Polizei zu gehen, und dann sind diese Beweismittel nicht mehr da.
Berlin hat am Rechtsmedizinischen Institut der Charité eine Einrichtung geschaffen und die Nachfrage ist sehr groß. 50 Prozent der Fälle betreffen häusliche Gewalt, davon sind 80 Prozent Frauen und von diesen Betroffenen geben 81 Prozent an, dass die häusliche Beziehungsgewalt schon mehrfach stattgefunden hat. Die Berliner Zahlen belegen ganz deutlich, wie dringend eine Einrichtung, wie wir sie vorschlagen, gebraucht wird. Unsere Idee ist es, zusammen mit den bisherigen Akteuren aus der anonymen Spurensicherung bei Sexualdelikten ein Konzept zu erarbeiten und zu prüfen, welche Strukturen wir dafür bräuchten und wie viel Personal gebraucht wird.
Die Frauenbeauftragte, Frau Wilhelm von der ZGF, unterstützt diesen Vorschlag. Auch der Frauennotruf findet diesen Ansatz gut und deswegen bitten wir sehr dringend und mit einer ganz großen Betroffenheit von unserer Seite aus um Zustimmung zu diesem Antrag. Sollte dieser Antrag heute abgelehnt werden, dann kann ich jetzt schon sagen, dass wir das zu Beginn der nächsten Legislaturperiode aufgreifen werden, weil den Frauen – wie gesagt, überwiegend sind es Frauen – dringend geholfen werden muss, und das wäre ein wichtiger Schritt. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Masterstudierende nehmen seit dem 1. Februar am neuen Qualifizierungsprogramm des LIS teil (bitte nach Stadtgemeinden und Schulformen aufschlüsseln)?
Zweitens: Haben Studierende durch die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme Vorteile im Studium, zum Beispiel in Form des Erwerbs von Credit-Points oder bei der Zulassung zum Referendariat im Land Bremen?
Drittens: Wie viele und welche Seminare am LIS werden aufgrund der zusätzlichen Aufnahme von Masterstudierenden am LIS oberhalb der regulären Kapazität durchgeführt?
Sechs teilnehmende Masterstudierende sind nicht all zu viel. Wie will das Ressort dafür sorgen, dass künftig mehr Studierende an dieser Maßnahme teilnehmen?
Wenn aus Bremerhaven überhaupt keine Studierenden teilnehmen, haben Sie Erkenntnisse, woran das liegt und wie man das ändern könnte?
Ich vermute, dass die Attraktivität gesteigert werden könnte, wenn es tatsächlich Vorteile im Hinblick auf das Referendariat hätte. Sie haben gesagt, Sie sehen rechtlich für eine Bevorteilung bei der Zulassung zum Referendariat keine Möglichkeit. Ist das von Ihrem Haus juristisch geprüft worden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Regelungen gibt es hinsichtlich der Entgeltgleichheit zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten bei der Polizei Bremen, die einen identischen Tätigkeitsschwerpunkt haben (beispielsweise in der Kriminaltechnik)?
Zweitens: Ist es zutreffend, dass es zwischen verbeamteten Polizeibediensteten und Tarifbeschäftigten teilweise erhebliche Unterschiede in der Bezahlung und der Gehaltsstruktur gibt?
Drittens: Mit welchen Maßnahmen versucht der Senat das Prinzip „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ zukünftig bei verbeamteten und tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei umzusetzen?
Sie haben in der Antwort zur Anfrage zwei schon deutlich gesagt, dass es Unterschiede gibt. Können Sie mir da Größenordnungen nennen und wie viele Beschäftigte bei der Polizei betrifft das?
Sie haben gerade relativ viel und schnell vorgelesen. Ich melde mich gleich noch einmal.
Sie haben den einheitlichen Beförderungstermin erwähnt. Der führt in den vorgeschriebenen Laufbahnabläufen zu Ungerechtigkeiten. Hat der Senat vor, in Zukunft von diesem einheitlichen Beförderungstermin abzusehen?
Halten Sie das für sinnvoll, die daraus resultierenden Ungerechtigkeiten im System zu beseitigen?
Es betrifft noch einmal die Hebungen. Sie haben gerade gesagt, Sie hätten in Größenordnungen von 100 Fällen nachgesteuert. Ich kann mich an eine Debatte erinnern, korrigieren Sie mich, in der Sie gesagt haben, Sie haben vor, im kommenden Haushaltsjahr eine Anzahl von 300 Hebungen vorzunehmen. Habe ich das richtig in Erinnerung oder täusche ich mich? Ich habe diese Zahl 300 aus einer Debatte im Kopf, von daher würde das eine Diskrepanz sein mit der tatsächlich erfolgten Anzahl der Hebungen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute einen Antrag, bei dem ich eigentlich in den letzten Wochen schon ein bisschen die Hoffnung hatte, dass wir ihn hätten zurückziehen können. Wir wollen nämlich, dass dieses Mal der Tarifvertrag der Länder tatsächlich endlich einmal zeit- und inhaltsgleich für Bremens Beamte übernommen wird, das ist nämlich in den letzten zehn Jahren nie der Fall gewesen.
Wir halten es für dringend geboten, diese Schlechterstellung der Beamten tatsächlich in Bremen zu beenden. Ich will es an ein paar Beispielen deutlich machen. Bremen hat zunehmend Probleme bei der
Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst. Nur einmal exemplarisch: Der Richterbund hat erklärt, dass im letzten Jahr mehrere ausgeschriebene Stellen bei der Staatsanwaltschaft nicht besetzt werden konnten, weil nicht genügend qualifizierte Bewerbungen vorlagen. Auch die Hochschulen haben teilweise solche Probleme. Architekten, Stadtplaner, Bauingenieure oder IT-Fachleute sind für den öffentlichen Dienst in Bremen kaum zu begeistern, und es ist ebenfalls dadurch auch schwierig, weil die Privatwirtschaft teilweise deutlich besser bezahlt.
Wenn erfahrene Beschäftigte in Pension oder Rente gehen und gleichzeitig qualifizierter Nachwuchs fehlt oder sich nicht bewirbt, dann ist die Handlungsfähigkeit des Staates tatsächlich in Gefahr. Der Staat ist dann gezwungen, sich Dienstleistungen bei Privaten einzukaufen, was am Ende selten günstiger ist, aber auch zu einer schleichenden Privatisierung von staatlicher Daseinsfürsorge führt. Das wollen wir nicht.
Es ist also ein strukturelles und politisches Problem, wenn in vielen Behörden absehbar ein Fachkräftemangel herrscht oder herrschen wird.
Der öffentliche Dienst muss aber auch in den unteren Besoldungsgruppen attraktiv sein, beziehungsweise er muss gerade in den unteren Besoldungsgruppen attraktiv sein. Wir haben hier häufig auch auf Antrag meiner Fraktion über die Gehälter bei der Feuerwehr oder über die Einstiegsbesoldung von Polizeibeamten oder Justizvollzugsbeamten diskutiert. Diese Berufe, in denen regelmäßig im Schichtdienst, am Wochenende und nachts gearbeitet wird, sind sehr verantwortungsvoll und gehören aufgewertet. Nun kann man einmal Beifall klatschen!
Einerseits, was die Arbeitsbelastung angeht, andererseits aber auch finanziell; es ist auch ein Teil der Wertschätzung, den sich viele Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes stärker wünschen. Vor drei Wochen einigten sich die Bundesländer mit den Gewerkschaften in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst, das ist der sogenannte TV-L-Tarif. Diese Einigung gilt unmittelbar und rückwirkend zum 1. Januar für die Tarifbeschäftigten der Länder.
Nun sind seit der Föderalismusreform 2006 die Bundesländer aber einzeln für die Besoldung ihrer Beamten zuständig, und seitdem gibt es einen wahren Wettbewerbsföderalismus bei der Höhe der Besoldung. Das lehnen wir als LINKE insgesamt ab. Wir wollen in Gänze die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung, aber die steht nun einmal leider im Bund nicht auf der Tagesordnung.
Seit dem Jahr 2006 hat Bremen keine einzige Tarifeinigung ohne Abstriche auf die verbeamteten Beschäftigten übertragen, wirklich keine einzige. Jedes Mal wurde es entweder verzögert oder gekürzt, oder es gab Ausnahmen oder alles zusammen. Insbesondere im Vergleich zum Bund zahlt Bremen deutlich schlechter. Das finden wir nicht länger hinnehmbar. Die Beamten haben einen Teil der Kürzungspolitik des Senats getragen, und wir sagen auch, die Beamten in Bremen dürfen nicht länger die Spardose des Finanzressorts sein.
Daher sagen wir, so wie es seit 2006 ist, damit muss jetzt Schluss sein! Der Tarifabschluss muss unverzüglich ohne Verschlechterung irgendeiner Art auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Ehrlich gesagt, wir würden ebenfalls gut daran tun auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit, denn die allermeisten Bundesländer haben dieses Mal eine Übertragung schon zugesichert.
In Bremen sind die Signale aber unterschiedlich. Die Finanzsenatorin erklärte bei Radio Bremen, noch ist laut Finanzsenatorin aber offen, wann das passiert, dazu zitiere ich die Webseite: „Linnert erinnerte daran, dass die letzte Gehaltserhöhung für die Beamten noch nicht so lange her sei. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei Bremen gehalten, auch an dieser Stelle zu sparen.“ Ehrlich gesagt, als ich das gesehen und gehört habe, das fand ich schon ziemlich absurd, weil die letzte Gehaltserhöhung für Bremens Beamte ist deswegen erst so spät erfolgt, weil es wieder zu einer Verzögerung kam.
Dass das herhalten muss dazu, dass wir jetzt wieder eine Verzögerung haben, finde ich schon ein starkes Stück, ehrlich gesagt. Der Bürgermeister erklärte hingegen öffentlich, dass die Tarife nun endlich einmal auch eins zu eins übernommen werden sollen. Im „Weser-Kurier“ stand dazu, dass die Senatorin Linnert dem Vernehmen nach, ich zitiere, „recht ungehalten reagiert haben soll“. Das kann ich nicht beurteilen, ich war nicht dabei.
Das können Sie vielleicht aufklären. Fest steht aber, dass es bislang kein übereinstimmendes und klares Bekenntnis des gesamten Senats gegeben hat. Die grüne Fraktion hat das beschlossen, deswegen – es wurde ja von Ihnen brav sofort getwittert – hatte ich eigentlich gedacht, prima, das ist endlich einmal ein Antrag, den man zurückziehen kann oder der sich durch einen positiven Ausgang für erledigt erklärt, aber das ist nun einmal leider nicht so.
Ich habe darauf gewartet, dass im Senat letzten Dienstag oder diesen Dienstag ein entsprechender Beschluss gefasst wird, ist er noch nicht. Deswegen müssen wir diesen Antrag heute leider hier debattieren, und ich bin gespannt auf die Erklärung des Senats. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Staatsrat, ich hätte diese Frage nämlich auch gestellt, was der Unterschied von zeit- und inhaltsgleich zu systemgleich ist. Das hat sich mir jetzt tatsächlich erschlossen. Vielen Dank! Eine Anmerkung müssen Sie mir aber erlauben, Frau Aulepp: Ehrlich gesagt ist das, glaube ich, das dritte oder vierte Mal, dass wir diesen Antrag hier gestellt haben. Die CDU hat, glaube ich, in der Vergangenheit auch schon entsprechende Anträge gestellt.
Da können Sie sich als Regierungspartei tatsächlich nicht hier hinstellen und sagen, Sie hätten gern die Bundesbesoldung, denn erstens müssten Sie dann natürlich auch das in den Haushalt einstellen und hätten das seit 2006 in den Haushalt einstellen müssen. Zweitens ist es relativ egal, ob Wahlkampf ist oder nicht. Wir haben ihn vor zwei Jahren auch gestellt, wir haben ihn auch 2013 gestellt, diesen Antrag.
Wir haben diesen Antrag auch 2013 gestellt, da waren keine Wahlkämpfe. Ich finde es eher traurig, dass wir diese Anträge stellen mussten, weil Fakt ist, dass dieser Tarifvertrag der Länder nie eins zu eins für die Beamten übernommen wurde. Entweder gab es zeitliche Verzögerungen oder es gab Abschläge oder Einmalzahlungen wurden nicht gewährt oder Zulagen wie das Weihnachtsgeld wurden gekürzt. Ich erinnere an die berüchtigte Nullrunde 2013, die durch das NRW-Gerichtsurteil einkassiert worden ist, und die Debatten, Frau Aulepp.
Frau Schaefer hat das sehr geschickt und auch sehr gut gemacht. Sie hat gesagt, wir haben darüber geredet, wir haben einmal durchgerechnet, was das kostet. Sie aber haben sich hier hingestellt und haben ein Getöse veranstaltet.
Ich glaube, dass Ihnen das wirklich nicht gut ansteht, denn gerade bei der Nullrunde waren Bremens Beamtinnen und Beamte so derartig sauer, weil es eine Frage der Wertschätzung ist. Deswegen rate ich Ihnen im Guten: Wenn Frau Schaefer sich hier hinstellt und sagt, wir haben daraus unsere Lehren gezogen und wir werden es diesmal anders machen, dann wird das wahrscheinlich draußen mehr honoriert, als würden Sie hier sagen, diesen Antrag hätte es nicht geben müssen, denn wir sind ja so toll und setzen ohnehin alles um.
Das ist genau das, was Ihnen vielleicht bei dieser Wahl auf die Füße fällt. – Dankeschön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat eine interessante Anfrage, auch wenn das Interesse zum Zuhören nicht so groß war. Die wird ziemlich ausführlich und sehr detailreich auf 20 Seiten beantwortet. Das, finde ich, muss man hier auch einmal sagen, ziemlich anerkennens- und lobenswert. Die Anfrage behandelt die Sicherheit für kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, Flughafen, Kliniken. Es geht aber auch um präventive Gegenstrategien und die Strafverfolgung.
Die Breite des Themas führt dann auch dazu, dass ich mich hier auf einige Teilbereiche beschränke, denn dieses Thema ist wirklich sehr interessant, das kann man leider nicht in fünf Minuten diskutieren. Wichtig ist, dass die kritischen Infrastrukturen Notfallpläne entwickelt haben und sich entsprechend auf dem Stand der Technik halten und gegen Angriffe absichern. Insgesamt 13 Unternehmen fallen in Bremen unter das IT-Sicherheitsgesetz und haben besondere Schutzstandards, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kontrolliert werden.
Neben diesen zentralen Einrichtungen, die möglichst nicht Ziel eines erfolgreichen Hackerangriffs werden dürfen, betrifft, und das ist natürlich der große Teil, die Kriminalität im Internet die ganz normalen Menschen. Es gibt Schätzungen, dass pro Jahr in Deutschland ein Schaden von 55 Milliarden Euro durch Cyberangriffe entsteht. Um diese Größenordnung einmal zu verdeutlichen: Das ist zehnmal so groß wie unser Landeshaushalt für ein Jahr. Das allein zeigt im Grunde schon, wie wichtig dieses Thema ist.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter geht außerdem davon aus, dass im Bereich der Internetstraftaten wie Betrug oder Identitätsklau, aber auch bei Erpressungssoftware und anderen Angriffen auf IT-Systeme die Dunkelziffer extrem groß ist, denn selten wird angezeigt. Bis zu 90 Prozent Dunkelziffer wird geschätzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn der Legislaturperiode hat es auch einen großen Teil der Abgeordneten hier getroffen. Wir sind quer durch alle Fraktionen von Identitätsdiebstahl und Betrugsfällen betroffen gewesen. Deswegen fand ich die Antwort zur Frage sieben auch schon ein bisschen – –. Da wird nämlich geantwortet: Die Fachdienststelle K15 bei der Polizei nimmt die zugewiesenen Aufgaben mit gut ausgebildetem Personal zuverlässig wahr.
Ich glaube, ich hatte viele von diesen Fällen und habe die dann tatsächlich an einen Anwalt abgegeben, da ich selbst nicht zum K15 durchkam. Mein Anwalt sagte mir dann auch, dass das K15 ihm geantwortet hat: Ja, wir wissen von den Fällen. Wir gehen davon aus, dass gezielt Abgeordnete geschädigt werden sollen. Wir sind aber tatsächlich personell nicht in der Lage, diese Verfahren adäquat aufzuklären. Das steht schon in einem Widerspruch zu der Antwort auf diese Anfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Bremer Kripo gibt es das Kommissariat 15 und jetzt wird es ein bisschen verwirrend. Der Senat schreibt nämlich: Aufgrund des stark anwachsenden Aufwandes zur Bearbeitung der Ermittlungsverfahren – wie gesagt, kennen wir hier aus eigener Erfahrung – ist in den kommenden Jahren ein erheblicher personeller Aufwuchs der Dienststelle einschließlich der technischen Ausstattung erforderlich. Davon gehe ich übrigens aus. Wie gesagt, es entsteht jährlich ein Schaden von 55 Milliarden Euro.
Ich finde es dann allerdings ziemlich verwunderlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass zwei Sätze später in der gleichen Antwort steht: Aufgrund des aktuell sehr geringen Fallaufkommens ist die sachgerechte Bearbeitung der Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich der Cyberkriminalität mit dem aktuellen Personalansatz bei der Staatsanwaltschaft Bremen noch gewährleistet. Okay. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es zwei Viertelstellen, also eine halbe Vollzeitstelle für diese Verfahren. Auf der gleichen Seite, wenn man sich diese beiden Aussagen ansieht, finde ich das extrem widersprüchlich.
Wenn die Polizei stark aufsteigenden Aufwand hat und deswegen personell einen erheblichen Aufwuchs braucht, dann kann nicht eine halbe Vollzeitstelle bei der Staatsanwaltschaft ausreichend sein, um die Arbeit noch zu gewährleisten, wie es in der Antwort heißt. Es sei denn, es ist damit gemeint, es geht gerade noch so, aber wir sind an der Grenze und eigentlich schaffen wir es nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, andere Staatsanwaltschaften haben Schwerpunktteams gebildet, um auf diese technischen Realitäten und auf das gestiegene Straftatsaufkommen in dem Bereich zu reagieren. Ich rege deswegen ernsthaft an, dass wir diesen Punkt in der nächsten Legislaturperiode noch einmal aufgreifen und uns auch damit beschäftigen, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt ausreichend aufgestellt ist.
Zum Abschluss, einen Satz muss ich mir noch erlauben: Wir haben hier auch immer diese Debatte um das Polizeigesetz gehabt. Wenn man sieht, wie ernst die Behörden das Thema Cyberkriminalität nehmen, dann finde ich es hochgradig absurd, dass eine Behörde auf die Sicherheitslücken setzt, für den Staatstrojaner, und die anderen Behörden damit so viel zu tun haben, die Straftaten, von denen die Menschen betroffen sind, tatsächlich zu bearbeiten. Ich glaube, wir sollten uns kein Verfahren leisten, bei dem diese Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. – Dankeschön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. März 2019
hat der „Weser-Kurier“ ziemlich minutiös aufgelistet, wie die gestiegene Belastung bei der Staatsanwaltschaft aussieht. Das deckt sich mit den Angaben des Richterbundes, aber auch mit dem, was der Staatsrat schon gesagt hat. Die Fakten sind relativ deutlich, die Ermittlungsverfahren sind seit einigen Jahren sprunghaft angestiegen. Zwischen 2010 und 2014 waren es im Schnitt 56 470 Eingänge pro Jahr, und seit 2015 sind es fast 64 000. Es ist immerhin ein Anstieg um 13 Prozent. Die Zahl der Erledigungen kam nicht hinterher, und das ist das eigentliche Problem, denn dadurch sind die Bestände angewachsen. Anfang 2010 lagen die Bestände bei 8 000 bis 9 000 im Jahr, und wie der leitende Oberstaatsanwalt Janhenning Kuhn bereits damals gesagt hat, war das auch derzeit schon zu viel. Im Jahr 2018 lagen die Bestände aber bei 13 140.
Parallel dazu ist die Dauer der Ermittlungsverfahren angestiegen. 2010 waren es im Schnitt noch 1,7 Monate, jetzt sind wir im Schnitt bei 2,3 Monaten. Der leitende Oberstaatsanwalt nennt als Hauptursache dafür die Diskrepanz zwischen der Zielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle Berufsgruppen hinweg und den tatsächlich vorhandenen Beschäftigten. 2018 war das Verhältnis von 173, das war die Zielzahl, zu tatsächlich besetzten Stellen in der Größenordnung von 158. Laut dem Ergebnis des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y liegt die Staatsanwaltschaft seit Jahren deutlich unter dem eigentlichen Bedarf. Für 2018 hätten es neun Staatsanwälte mehr sein sollen zuzüglich dreier Amtsanwälte und 25 Servicestellen. Nur bei den Rechtspflegern ist die Situation im Moment entspannt, das deckt sich auch mit den öffentlichen Aussagen.
Was PEBB§Y allerdings nicht abbilden kann, ist der Abbau von Restbeständen und die Zunahme von Großverfahren, das heißt, die eigentliche Situation ist ehrlich gesagt etwas drastischer. Ein Beleg dafür sind auch die Belastung und die gestiegene Anzahl von Krankheitstagen. Was bei PEBB§Y zudem überhaupt nicht abgebildet wird, ist das Setzen von Kriminalitätsschwerpunkten wie zum Beispiel bei der Clan- und Cyberkriminalität. Da erzielt man einfach keine schnellen Erfolge. Die kann man nicht in Arbeitsminuten abrechnen.
In der Summe all dieser Faktoren kommt der leitende Oberstaatsanwalt auf 48,5 zusätzliche Stellen. PEBB§Y hat einen zusätzlichen Bedarf von 63 Stellen errechnet. Es gibt allerdings durchaus auch Kritik an der Rechenmethode von PEBB§Y. Das
Wichtige ist die Setzung von Kriminalitätsschwerpunkten. Wir hatten hier vor einem Monat die Debatte um die Vermögensabschöpfung bei der Clankriminalität. Wir haben uns damals bei dem Antrag enthalten, weil der zwar inhaltlich richtig war, aber die Stellen bei der Staatsanwaltschaft nicht tatsächlich auch mit abgebildet hat. Die Vermögensabschöpfung ist übrigens ein wirksames Instrument und hat Bremen schon fast 100 Millionen Euro in die Staatskasse gebracht.
Die Abläufe der Staatsanwaltschaft müssen zwar auch optimiert werden, aber es müssen dann auch, und das kommt in der Debatte leider oft zu kurz, ausreichend Servicestellen bereitgestellt werden. Die Argumentation, die ich schon ein paar Mal gehört habe, wir stellen ja auf die E-Akte um, also das sogenannte E-Justice, das ist im Moment eine Milchmädchenrechnung. Tatsächlich ist es so, wenn man auf elektronisches Government umstellt, braucht man zunächst mehr Stellen, weil man die Akten erst einmal in das System einpflegen muss.
Unser Schwerpunkt liegt darauf, dass die Justiz personell und materiell so aufgestellt werden muss, dass die Arbeitsfähigkeit und vernünftige Beschäftigungsbedingungen wieder möglich werden. Dazu gehören natürlich die Personalgewinnung, aber auch die Aufwertung bestimmter Tätigkeitsfelder, insbesondere im mittleren Dienst der Gerichte. Einstiegsämterbesoldung, Zulagen müssen auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaft so ausgerichtet werden, dass Bremen gegenüber den anderen Bundesländern wettbewerbsfähig ist. Deswegen schlagen wir zur Fachkräftegewinnung einen zusätzlichen Tarifvertrag vor. Es ist für uns auch alarmierend, dass 2018 Stellen ausgeschrieben worden sind, aber nicht besetzt werden konnten. Es gibt auch jetzt noch offene Stellen, für die keine geeigneten Bewerber zu finden sind. Auch darüber muss man nachdenken.
Des Weiteren machen viele Juristen kein zweites Staatsexamen mehr, sondern biegen nach dem ersten Staatsexamen ab in die Wirtschaft. Das hat natürlich Gründe. Gemessen an der Arbeitsbelastung gibt es dort deutlich mehr zu verdienen. Deswegen muss man meines Erachtens ein Paket aus monetären Anreizen schnüren, aber auch mit Senkung der Arbeitsbelastung und einer Bereitstellung von sof
ten Standortfaktoren. Der Handlungsbedarf besteht unseres Erachtens hinsichtlich der Eingruppierung, der Aufstiegsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile gegenüber der freien Wirtschaft abzubauen.
Für uns ist außerdem relativ wichtig, dass Bremen nicht weiter von den anderen Bundesländern abgekoppelt wird. Deswegen haben wir auch für morgen den Antrag gestellt, dass das Tarifergebnis dieses Mal endlich einmal zeitgleich und inhaltsgleich auch für Beamte übertragen wird, denn das ist seit dem Jahr 2007 nie erfolgt. Deswegen hinkt Bremen tatsächlich im Wettbewerb der Bundesländer einen Schritt hinterher. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem DigitalPakt Schule, der jetzt geschlossen worden ist, wird Bremen in den nächsten Jahren 48 Millionen Euro erhalten. Das freut uns alle und ist zu Recht von allen erwähnt worden. Es ist völlig klar: Digitales Lernen und Lehrmaterial wird immer wichtiger. Die technische Ausstattung an Bremens Schulen ist nicht unbedingt immer up to date. Es gibt, auch wenn das gern anders behauptet wird, im Moment noch nicht an jeder Schule in Bremen WLAN, der Ausbau hat nur in den Oberschulen und den gymnasialen Oberstufen stattgefunden. Grundschulen und berufliche Schulen haben große Nachholbedarfe. Der Kollege Güngör hat es gesagt, es geht auch darum, dass man ganze Lerngruppe dazu befähigen muss, gleichzeitig mit den Geräten zu arbeiten. Neben dem, was Herr Güngör zu der Anzahl der Ac
cess Points gesagt hat, ist es so, dass die vorhandenen 100 MBiT-Anschlüsse für größere Systeme nicht ausreichend sind.
Weil wir über den DigitalPakt Schule reden, erlaube ich mir, noch zwei Worte zum Föderalismus zu sagen. Nach wie vor haben wir das Kooperationsverbot, das ist so. Für den DigitalPakt Schule musste das Grundgesetz geändert werden, um eine Förderung zu ermöglichen. Ich fand es bemerkenswert, dass es eine Einigung gab und der Haushaltsausschuss im Bundestag einen Tag vor der Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes auf Antrag der Fraktion der CDU eine Idee einbrachte, die nicht nur den DigitalPakt Schule ermöglichen, sondern massiv und dauerhaft in die Haushaltsautonomie der Länder hineinregieren sollte. Jeder Euro des Bundes für die Länder für Bildung und Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und sozialen Wohnungsbau würden eng kontrolliert werden und es hätte von jedem Bundesland eine Eins-zueins Gegenfinanzierung geben müssen. Das hätte bedeutet: Hätten die Länder dem so zugestimmt, dann wäre Bremen in vielen Fragen – die haben mit dem DigitalPakt Schule nichts zu tun, sondern mit dem sozialen Wohnungsbau und der Verkehrsinfrastruktur –, weit abgehängt gewesen, weil wir das höchst verschuldetste aller 16 Bundesländer sind. Insofern fand ich bemerkenswert, dass ein Haushaltsausschuss so etwas auf Antrag der Fraktion der CDU einen Tag vor einer Abstimmung über eine Grundgesetzänderung beschließt.
Ich finde es gut, dass alle Länder zu Recht entsetzt reagiert haben. Und, lieber Herr Prof. Dr. Hilz, dazu gehören auch die Regierungsbeteiligungen der Partei DIE LINKE und auch unser linker Ministerpräsident hat gleich gesagt, das geht so gar nicht. Er war der allererste, der damals über den Ticker lief.
Jetzt sind diese Passagen wieder herausgestrichen. Der Vermittlungsausschuss hat im Prinzip entschieden, DigitalPakt Schule ja, Haushaltsautonomie der Landtage einschränken und fifty-fifty-Finanzierung nein. Wir können an den Start gehen. Es ist gut, dass sich der Bund dadurch generell an den Kosten für Schul- aber auch für Wohnungsbau beteiligen darf, denn, ehrlich gesagt, das, was wir an Schulbauten und an Schulsanierungen vor uns haben, ist mit der Größenordnung von über einer Milliarde Euro für ein Bundesland wie Bremen schwer zu schaffen. Es wäre gut, wenn der Bund
ein konkretes Investitionsprogramm für Schulbau auflegen würde.
Letztendlich ist das Ergebnis gut, auch wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, das findet ja sogar die Bremer CDU, dass das Kooperationsverbot in dem Bereich grundsätzlich abgeschafft – –.
Ja, in anderen Bundesländern macht ihr das nicht, da wollt ihr das Kooperationsverbot haben – genau – also wir sind uns weitgehend einig: Das Kooperationsverbot muss fallen, aber diese Entscheidung war gut. Mit den 48 Millionen Euro können Beamer, Whiteboard und Tablets angeschafft werden. Was uns wichtig ist: Wir müssen auch die dauerhafte Wartung einplanen. Wenn die Bundesmittel in fünf Jahren auslaufen, müssen trotzdem Reparaturen, Neuanschaffungen und Aktualisierungen möglich sein und die Schulen brauchen dafür entsprechendes Personal, das darf nicht zu Lasten des Unterrichts gehen. Ich möchte nicht, dass die NWLehrerinnen und -Lehrer das machen und stattdessen kein Unterricht stattfindet. Diese Kosten muss ein nächster Senat ganz seriös in die mittelfristige Finanzplanung aufnehmen, sonst sind die Effekte des DigitalPakt Schule schnell verpufft.
Weiterhin müssen die Lehrkräfte in Bremen auf das digitale Zeitalter vorbereitet werden, denn nicht alle sind dafür qualifiziert. Das ist keine Böswilligkeit von Lehrkräften, sondern hat manchmal einfach etwas mit dem Alter zu tun, mit dem Lebensalter. Aber das ändert nichts. Die beste digitale Ausstattung nützt nur dann, wenn alle an Schulen Beschäftigte damit umgehen können. Auch darüber müssen wir uns Gedanken machen. Mit dem vorliegenden intrafraktionellen Antrag fordern wir vom Senat ein Umsetzungskonzept, das sich an didaktischen Kriterien für den Einsatz der digitalen Mittel orientiert. Es ist sinnvoll und schön, dass wir das fraktionsübergreifend
auf den Weg gebracht haben. Weniger sinnvoll finden wir, und da geht es mir genauso wie den Kollegen von der Fraktion der CDU, die beiden Anträge der Fraktion der FDP. Diese werden wir nicht mittragen, bei dem einen werden wir uns enthalten, den anderen werden wir ablehnen. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Praxis evangelischer Träger, selbst für technisches Personal oder Putzkräfte in Kindertagesstätten – also bei eindeutig verkündungsfernen Tätigkeiten – in entsprechenden Stellenausschreibungen eine Kirchenmitgliedschaft vorauszusetzen?
Zweitens: Sieht der Senat hier einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, etwa das Urteil C 68/17?
Drittens: Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber den Kirchen für das folgende Ziel des Koalitionsvertrages ein, ich zitiere: „Ziel dabei ist es, die arbeitsrechtliche Situation kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in nicht verkündungsnahen Bereichen, an die außerhalb der kirchlichen Einflusssphäre geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen anzugleichen“?
Die evangelische Kirche hat gesagt, dass sie zukünftig für technisches Personal nicht mehr darauf drängen wird, dass dieses eine Kirchenzugehörigkeit haben muss. Würden Sie im Dialog mit der Kirche darauf drängen, dass das zukünftig umgesetzt wird?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Sätze vorweg: In der vergangenen Legislaturperiode bis 2015 hatte die Fraktion der CDU, glaube ich, alle sechs Monate eine Anfrage zu den sogenannten ethnischen Clans eingereicht und ich erinnere mich sehr gut an eine Debatte über die rockerähnliche Vereinigung Mongols MC, die saßen da oben und haben höhnisch gegrinst. Ich kann mich, ehrlich gesagt, noch ziemlich gut daran erinnern und fand es sehr unangenehm. In der Zeit gab es tatsächlich alle paar Wochen Schlagzeilen über unterschiedliche Straftaten von Tatverdächtigen aus diesem Bereich. In den letzten drei Jahren ist es deutlich ruhiger geworden. Vor allen Dingen die spektakulären Vorfälle wurden seltener als zuvor, das muss man nüchtern feststellen.
Ich will mich mit dem Antrag der vier demokratischen Fraktionen beschäftigen, weil ich den durchaus an einigen Stellen für zielführend halte. Ich kann vorweg sagen, dass ich den in der Summe gar nicht falsch finde. Wir werden uns trotzdem enthalten, weil er uns in einem Punkt nicht weit genug
geht und in einem Punkt zu undifferenziert ist. Ich fange einmal mit der Ausdifferenzierung an.
Wir wissen, dass bestimmte Nachnamen in Bremen durch das Auftreten dieser kriminellen Clans ganz konkret auch Stigmatisierung bedeuten, unabhängig davon, wie sich diese konkrete Person verhält. Ein bestimmter Nachname genügt, um es in jeglicher Hinsicht schwer zu haben. Auch wenn das nicht zufällig ist, ist es natürlich so, dass eine Schülerin, die diesen Nachnamen trägt, der dort genauso geläufig ist wie bei uns Meier oder Müller, überhaupt nichts für das kriminelle Verhalten von anderen kann, die diesen Nachnamen haben, und trotzdem hat sie es mit diesem Nachnamen schwer – ich sage das, weil ich das selbst erlebt habe –, trotz eines guten Schulabschlusses hinterher einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Dieser Punkt verhindert gesellschaftliche Teilhabe und verschärft zusätzlich bestehende Probleme, weil dann die positiven Anreize nicht wirken. Also müssen wir auch gegen so eine Art von gruppenbezogener Diskriminierung arbeiten. Das ist es, was mir in dem fraktionsübergreifenden Antrag fehlt.
Das ist der erste Punkt. Es ist aber auch genauso richtig, dass organisierte Kriminalität, wie sie von Teilen der Menschen aus den sogenannten Clans betrieben wird, nicht so schnell verschwindet, nur weil sie weniger sichtbar ist. Ich glaube, dass wir uns da keinen Illusionen hingeben müssen. Es gibt ein paar Sachen, die laufen einfach nur etwas verdeckter als früher. In dem Antrag werden Maßnahmen und Stellen benannt, die strafrechtlich gegen Strukturen der organisierten Kriminalität wirken. Sie sind schon von mehreren genannt worden: Relativ neu ist die verschärfte Vermögensabschöpfung, bei der die Beweislastumkehr vorgenommen wird. Wer zum Beispiel durch Betäubungsmittelhandel auffällt und drei schicke Immobilien besitzt, muss nachweisen, dass die Häuser nicht mit Mitteln aus dem Drogenhandel bezahlt worden sind, ansonsten kann das Vermögen abgeschöpft, also eingezogen werden.
Der von Rot-Rot-Grün geführte Senat in Berlin macht von diesem Instrument verstärkt Gebrauch und ich finde, das kann man in Bremen durchaus ausbauen. Allerdings – und da geht mir der Antrag nicht weit genug – sind Vermögensabschöpfungsverfahren personalintensiv und die Staatsanwaltschaft ist bekanntlich in Bremen unterbesetzt. Deswegen finde ich, dass es nicht ausreicht, diese Maßnahme nur wohlwollend als eine von vielen in
einem Antrag aufzulisten, sondern man hätte das in diesem Antrag entsprechend personell und finanziell unterfüttern müssen. Das Gleiche gilt für einige weitere Punkte in dem Antrag: Ermittlungsverfahren im Bereich schwerer und organisierte Kriminalität sollen, ich zitiere den Antrag, „mit hoher Priorität geführt und angeklagt werden“. Ehrlich gesagt klingt das für mich nach einer Selbstverständlichkeit.
Es steht darin. Ein weiteres Ziel im Antrag ist, der Senat soll, Zitat, „dafür Sorge tragen, dass unerlaubte Einflussnahmen auf Zeugen im Rahmen von Strafverfahren gegen Clanmitglieder unterbunden werden“. Das klingt gut und ich finde, auch das klingt selbstverständlich. Die Anstiftung zur Falschaussage und das, was wir aus großen Gerichtsverfahren hören, wie Zeugen unter Druck gesetzt werden, das ist natürlich strafbar. Trotzdem glaube ich, dass das Vorhaben, so wie es in diesem Antrag benannt ist, im Einzelfall schwer zu realisieren ist. Ich würde mich dafür interessieren, wie der Senat dafür Sorge tragen will. Vielleicht bekomme ich gleich vom Staatsrat eine Antwort darauf, weil mir das durchaus ein ernst zu nehmendes Problem zu sein scheint. Aber wenn man es einfach nur benennt, dann würde mich auch interessieren, wie man das in den Griff bekommt.
Wie ich es eben gesagt habe, wir finden den Antrag in der Summe nicht falsch, aber vor allen Dingen an diesem einen Punkt – –. Wie geht man mit der Diskriminierung um und wie stellt man sicher, dass die Vermögensabschöpfung verstärkt, genauso wie in Berlin, zum Zuge kommt, wie stellt man das auch mit Stellen sicher? Die sind in dem Antrag leider nicht enthalten. Deswegen werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schildt, Sie haben gesagt, man braucht einen langen Atem. Ganz ehrlich, 2010 hatte die Fraktion DIE LINKE gesagt, dass sie für den OTB ist, aber sie wollte von Anfang an, dass dieser öffentlich geplant wird, damit man rechtzeitig vorankommt. Gut, das ist jetzt alles verschüttete Milch, und das brauchen wir hier nicht noch einmal analysieren. Aber der Atem ist mir inzwischen ehrlich gesagt zu lang.
Das sind neun Jahre, und das sind neun Jahre Entwicklung, die im Zweifelsfall an Bremerhaven vorbeigehen. Ich fand die Debatte hier ganz interessant, also auch den Austausch, den deutlichen Widerspruch zwischen Herrn Senator Günthner und der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, denn das sagt ja auch einiges aus. Wir hatten nach dem Gerichtsurteil den Präsidenten des Senats mit einem Schreiben aufgefordert, sich heute hier zu erklären, wie er beziehungsweise der Senat die wirtschaftliche Entwicklung Bremerhavens sehen. Er hat nicht darauf geantwortet, das sagt auch einiges aus.
Ich will deswegen noch einmal auf ein paar Fakten zurückkommen. Bremerhaven hängt bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze nämlich im Gegensatz zum Bund und im Gegensatz zu Bremen deutlich zurück. Bis 2017 nahm die Zahl sozialversicherter Beschäftigter im Bundesdurchschnitt um fast 10 Prozent zu, in Bremen-Stadt immerhin um 9,3 Prozent, in Bremerhaven dagegen nur um 5,8 Prozent. Die Arbeitslosigkeit ist immer noch überdurchschnittlich hoch, die Einpendlerquote hat zugenommen, und es fehlt an attraktiven Arbeitsplätzen gerade für junge Familien und für junge Frauen. Ich glaube, das ist doch der Punkt, bei dem man auch nach so einem Urteil tatsächlich noch einmal neu denken muss.
Es gibt Handlungsbedarf. Wir brauchen Investitionen, um den Strukturwandel zu bewältigen, auch in Bremerhaven. Ich bin der Meinung, auch wenn wir durchaus an der Energiewende festhalten, so, wie die Bedingungen gerade sind, sollte man sich von dem OTB derzeit verabschieden. Er wird in der Debatte um Entwicklungen in Bremerhaven tatsächlich eher nur als Platzhalter benutzt und das schon seit Jahren.
Da bin ich mehr bei Frau Schaefer, die sagt, diese 180 Millionen Euro, die bei den Sondervermögen eingestellt sind, die muss man anders investieren. Denn davon, dass die Mittel in den Sondervermögen bereitliegen, hat Bremerhaven seit neun Jahren beziehungsweise seit 2012 schlichtweg nichts, und es gibt im Moment keine Realisierungschance für den OTB. Da sehe ich das Urteil auch ein bisschen anders als der Wirtschaftssenator.
Ich finde, wir sollten mit diesen Steuermitteln, die bei den Sondervermögen vorhanden und die zwischendurch auch einmal als Sparkasse gebraucht worden sind, folgende Überlegungen einbeziehen: Wir haben das auch im November diskutiert, durchaus auch mit dem Wirtschaftssenator, dem Präses der Handelskammer und ein paar Personen, die im Publikum waren. Wir müssen schauen, in Bremerhaven uns fragen: Welche Branchen weisen das stärkste Beschäftigungswachstum auf, und wie kann man es verstärken? Wie sieht das aus, wenn man das nach männlichen und weiblichen Beschäftigten unterscheidet, und welche Branchen haben in Bremerhaven Alleinstellungsmerkmale, die sich noch verstärken lassen?
Das ist nämlich nicht nur das Offshore-Cluster, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unserer Meinung nach sollte man einmal ein Investitionsprogramm für Bremerhaven entwickeln, das folgende Bereiche berücksichtigt, nämlich erstens Nahrungs- und Genussmittelindustrie und auch die Gesundheitsindustrie, denn das sind stark wachsende Bereiche. Die sollten ein Cluster werden, weil in beiden zusammen fast genauso viele Beschäftigte arbeiten wie im Verkehr und im Lagersektor. Für Frauen sind es Leitbranchen, und bei der Nahrungsmittelindustrie gibt es starke Alleinstellungsmerkmale, vor allen Dingen in der Fischwirtschaft, da haben wir übrigens immer noch einen Arbeitsplatzzuwachs.
Wir brauchen unserer Meinung nach ein Förderprogramm für betriebliche Investitionen und eine stärkere Vernetzung an der Stelle mit der Wissenschaft. Innovative Gründungen und Kleinbetriebe in diesem Sektor würden die Profilierung zusätzlich stärken.
Zweitens sind wir der Meinung, dass der Wissenschaftssektor in Bremerhaven ausgebaut werden muss, und zwar nicht nur, was jetzt auch mantramäßig erzählt wird, dass die Anzahl der Studierenden erhöht wird, sondern wir sollten den gesamten Sektor aufbauen. Der ist zugegebenermaßen nicht sehr groß, aber er wächst stark. Da kann man sich die Zahlen ansehen. Die Arbeitnehmerkammer hat das noch einmal schön herausgearbeitet. In den Bereichen Meeresforschung, Klima- und Umweltwissenschaft hat Bremerhaven, hat die Hochschule jetzt schon Alleinstellungsmerkmale, bundesweite. Das kann man im europäischen Rahmen ausbauen.
Da sind wir der Meinung, nicht nur die Lehre, sondern in dem Fall müsste auch die Forschung gestärkt werden.
Im Bereich Verkehr und Logistik muss die innovative Einstellung für die Zukunftsentwicklung gefördert werden. Der Bereich Verkehr und Lagerei ist nach wie vor prägend für Bremerhaven, und er wächst immer noch. Wir haben hier aber nicht nur ein starkes Wachstum von Umschlagszahlen, sondern auch zunehmend andere Anforderungen, qualitative Anforderungen. Hier sollten wir gezielt innovative Angebote fördern, schadstoffarmen Transport, faire Logistik oder zum Beispiel recyclingfähigen Schiffbau.
Darüber könnte man nachdenken, und damit könnte man auch eine Wirkung erzielen, die wir in anderen Städten in Deutschland nicht haben. Ich finde auch, die Luneplate soll ein Schwerlast-Terminal bekommen, aber das kann nicht der OTB sein. Das kann nicht auf der ökologisch-sensiblen Seeseite gebaut werden. Die Alternative wäre billiger und deutlich schneller zu realisieren. Wenn wir ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Bremerhaven hätten und das auf diese drei Aspekte konzentrieren würden, dann hätte das, glaube ich, einen nachhaltigeren Effekt für die Bewältigung des Strukturwandels, als den OTB weiterhin als Platzhalter zu setzen, auf weitere Gerichtsverfahren zu warten und dann noch einmal weitere neun bis zehn Jahre ins Land streichen zu lassen.
Das macht Bremerhaven nicht attraktiver, aber ein Innovationsprogramm würde es machen, und es wäre im Übrigen in den drei Bereichen auch geschlechtergerechter.
An dieser Stelle möchte ich einmal sagen, da muss man nicht alles neu entwickeln. Die Arbeitnehmerkammer unterbreitet dazu seit Jahren Vorschläge und auch der Senat hat in seinem Zukunftsprogramm tatsächlich ein, zwei interessante Aspekte hierzu vorgelegt. Ich finde aber, man sollte diese endlich einmal umsetzen und nicht darüber reden und stattdessen auf einen OTB hoffen, der wahrscheinlich so nicht kommt.
Eine Sache möchte ich auch noch einmal sagen: Uns helfen in Bremerhaven keine Scheinlösungen weiter. Ich finde das völlig okay, wenn man die
Luneplate energieeffizient und ökologisch bebauen will. Die wird dann aber kein grünes Gewerbegebiet sein in dem Sinn, dass sich nur Betriebe ansiedeln, die sich mit Umwelttechnologie beschäftigen. Das geht vermutlich nicht, und es ist auch kein Beitrag zum Strukturwandel. Das ist ein modernes und verhältnismäßig sauberes Gewerbegebiet, nicht mehr und nicht weniger sinnvoll, aber ein Strukturwandel für Bremerhaven bräuchte die drei erwähnten anderen Förderinstrumente, wenn er vorankommen soll.
Abschließend muss ich sagen, ich finde es sehr bedenklich, wenn der Präsident des Senats gebeten wird, sich hierzu zu äußern, nicht einmal auf unser Schreiben reagiert. Das ist auch eine Aussage, aber keine gute für Bremerhaven. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Tsartilidis, es geht nicht darum, dass hier irgendjemand die Industrie oder die Hafenwirtschaft verdammt, das haben zumindest wir nie getan. Wir haben übrigens auch immer gesagt, dass wir den OTB wollten. Wir wollten ihn zu dem Zeitpunkt sogar mit staatlichen Mitteln entwickeln und nicht privat. Natürlich können sich, da hat der Kollege Eckhoff recht, die Ausbauziele wieder ändern.
Was wir kritisieren, ist, dass es in Bremerhaven andere Beschäftigungsbranchen gibt, die währenddessen nicht benachteiligt werden dürfen, und zwar auch schon in der Vergangenheit nicht. Wenn man sich die Zahlen ansieht: In Bremerhaven gab es im Jahr 2017 52 000 Sozialversicherungsbeschäftigte, 25 000 davon, die Hälfte, entfallen auf sechs Bereiche, der größte Bereich auf Verkehr, Lagerei, die anderen zusammen aber mehr auf Gesundheit, Einzelhandel, öffentliche Verwaltung, Sozialwesen, Nahrungs- und Genussmittel. Da liegt Ausbaupotenzial, vor allen Dingen mit diesem Hochschulstandort.
Von daher ist unser Vorschlag, dass wir nicht dauernd darauf beharren, dass diese Mittel irgendwann für den OTB eingesetzt werden müssen, wann auch immer, sondern dass wir diese Mittel einsetzen, um tatsächlich die Cluster neu zu strukturieren und eine innovative Wirtschaftspolitik in Bremerhaven zu fördern, die auch die anderen Bereiche, Beschäftigtenbereiche hat. Darum geht es!
Es geht darum, dass wir nicht mehr wollen, dass der OTB und diese 180 Millionen Euro im Sondervermögen Platzhalter sind, während man auf der anderen Seite jetzt schon unabhängig davon, ob der Offshore wieder an Fahrt aufnimmt, was wir aus energiepolitischen Gründen hoffen, jetzt schon mit diesen Mitteln arbeitet. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Steiner, Sie haben uns ja hier schon das eine oder andere Mal mit Überzeichnungen überrascht. Ich meine ganz ernsthaft, wir haben hier so oft über die Bedingungen bei der Polizei, über die Personalunterdeckung und alles Mögliche diskutiert. Ich finde es aber nicht redlich, die Situation der Polizei mit den Bedingungen zu vergleichen, die wir vor 150 Jahren hatten, als Kinder in kleinen Stollen Bergarbeit leisten mussten. Ich finde wirklich, mäßigen Sie sich einmal in Ihrer Tonwahl.
Solche Überzeichnungen mache ich nicht.
Wir diskutieren das Thema Überstunden, da komme ich jetzt wieder einmal, tatsächlich nicht das erste Mal, zu dem Antrag. Unter anderem hatte unsere Fraktion bereits drei Initiativen eingebracht, und zwar nicht erst drei Monate vor dem Wahlkampf, sondern schon zu Beginn der Legislaturperiode. Die CDU hatte vor drei Jahren ebenfalls eine Initiative auf den Weg gebracht.
Die Überstunden sind natürlich dem Personalmangel geschuldet. Bei rund 2 500 Polizeibeamten, die wir im Moment haben, gibt es 330 000 Überstunden. Ich habe das hier schon einmal vorgerechnet, vor drei Jahren, rechnerisch ist das ein Gegenwert von über sechs Millionen Euro. Das ist nach wie vor ein unverzinstes und unfreiwilliges Darlehen der Beschäftigten an die Finanzsenatorin, und das geht meines Erachtens so nicht.
Polizeibedienstete können ihre Überstunden theoretisch über den Freizeitausgleich abgelten oder sie sich auszahlen lassen. Die meisten, wurde uns hier mitgeteilt, würden den Freizeitausgleich bevorzugen, der aber regelmäßig nicht stattfinden kann, weil dann das absolute Minimum an Personal unterschritten wäre. Es gibt plastische Beispiele, die Bereitschaftspolizei wäre dann nicht mehr einsatzfähig. Auf Antrag können Überstunden auch ausgezahlt werden, der Senat kann das aber nicht pauschal verordnen, sondern es erfolgt auf Antrag der einzelnen Beschäftigten. Das finden wir richtig, weil der Vorrang des Freizeitausgleichs Sinn ergibt und die Mitbestimmung gemäß Personalvertretungsgesetz auch für solche Überstundenberge gilt.
Wir finden, dass ausreichend Geld bereitsteht, um den Anträgen auch nachzukommen. Deshalb haben wir seit dem Jahr 2015 schon dreimal entsprechende parlamentarische Anträge gestellt, auch in den Haushaltsberatungen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Überstunden wieder gestiegen. Deswegen habe ich eine Frage an den Innensenator, der ja heute anwesend ist: Wurden im vergangenen Jahr alle Anträge auf Auszahlung bei der Polizei Bremen bewilligt? Ich hoffe, Sie können uns das hier gleich sagen.
Der Antrag hat aber noch weitere Punkte, die sich in der Überschrift nicht wiederfinden. Die Zielzahlen, also das Personalsoll der Polizei, soll in Bremen von aktuell 2 600 auf 2 900 Vollzeitstellen erhöht werden und bei der Ortspolizei Bremerhaven auf
520. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, soweit ich mich erinnere, hat der Innensenator das eigentlich schon längst besprochen, beschlossen und verkündet.
Ich habe jedoch mit Ihrem Antrag eher ein fachliches Problem: Erstens haben wir nach wie vor eine Personalunterdeckung, trotz der Zielzahl von 2 600. Der reale Personalbestand entspricht nicht der aktuellen Zielzahl. Das heißt, die aktuelle Zielzahl muss erreicht werden, und erst danach macht es eigentlich Sinn, die zukünftigen Größenordnungen zu avisieren. Deswegen haben wir übrigens seit dem Jahr 2011 auch regelmäßig höhere Ausbildungsjahrgänge beantragt.
Zweitens müssen wir uns die Ausbildungskapazitäten und die Lage an der Verwaltungshochschule anschauen, das steht auch in Ihrem Antrag. Da fehlt es mittlerweile an Räumlichkeiten und teilweise auch an Lehrpersonal, und wahrscheinlich, und deswegen greift Ihr Forderungspunkt da überhaupt zu kurz, wird perspektivisch auch ein moderner Neubau möglich sein. Man kann die Ausbildungsjahrgänge, so wie die Situation an der Verwaltungsfachhochschule sich jetzt darstellt, einfach nicht beliebig erhöhen, und das ist ein Problem, wenn wir höhere Zielzahlen erreichen wollen.