Protocol of the Session on March 28, 2019

Die 80. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet.

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die Teilnehmergruppen des Zukunftstages bei den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP, eine Gruppe Austauschstudierende der Universität Bremen, die Klasse 8 c der Oberschule Marklohe, zwei Klassen des 9. Jahrgangs der Oberschule am Waller Ring, die Klasse der Werkschule für Technik des Technischen Bildungszentrums Bremen und eine Jugendgruppe der AWO Bremen, Fachbereich Jugend.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Seute Deern – Maritimes Wahrzeichen mit Schlagseite“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Prof. Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse zur Schadensursachen- und Schadenshöheuntersuchung liegen bereits vor?

Zweitens: Welche Auswirkungen hat der Brand auf die vom Bund zugesagten Mittel für die Sanierung und den Start der Sanierungsarbeiten?

Drittens: Welche Auswirkungen hat der Brand auf die bestehenden Pläne mit dem maroden Wahrzeichen und die Zukunft des Schiffes?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Prof. Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei sowie die Gutachter der Versicherung sind zur Ermittlung der Schadensursache und Schadenshöhenfeststellung eingeschaltet worden. Das Schadensausmaß betrifft die Schiffskonstruktion auf der Backbordseite im Bereich des Fockmastes. Spanten, Planken, Decksbalken und weitere hölzerne Bauteile sind vom Feuer betroffen und müssen ausgetauscht werden. Die Statik des Schiffes ist nicht gefährdet. Erkenntnisse zur Schadensursache und Feststellungen zur Schadenshöhe sind zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Zu Frage zwei: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit der Seute Deern verschlechtert hat. Die Konzeption zur Sanierung ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Insoweit ergeben sich, nach dem heutigen Stand, keine Auswirkungen auf die vom Bund zugesagten Mittel.

Zu Frage drei: Nach jetzigem Ermessen hat der Brand des Schiffes keine signifikanten Auswirkungen auf die Sanierung. Vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten wird keine neue Gastronomie an Bord eingerichtet werden können. Die Pachteinnahmen des Museums entfallen. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wie ist denn der Zeitplan für Verhandlungen über die Mittel, die vom Land Bremen oder der Stadt Bremerhaven beziehungsweise dem Deutschen Schifffahrtsmuseum für die Sanierung des Schiffes aufgebracht werden?

Wenn wir jetzt über den Schadensfall sprechen, hatte ich gerade ausgeführt, dass jetzt erst einmal festgestellt werden muss, was ist eigentlich der Schaden, wer ist der Verursacher, was wird daraus. Dieses Thema wird erst dann erörtert werden können, wenn diese Fragestellungen deutlich geworden sind, also wenn auch geklärt ist, welche Versicherungsfirma zuständig ist und so weiter. Die andere Frage, die

Sie gegebenenfalls mit ansprechen, es gibt ein Gremium, das sich jetzt eingefunden hat, um sich mit der Weiterentwicklung der Seute Deern zu beschäftigen, und da befinden sich die Abstimmungen zwischen den Ressorts gegenwärtig im Prozess.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff: „Sportliche Fitness im Polizeidienst“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Zenner, Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Zenner, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit hält es der Senat für vertretbar, bei den sportlichen Eingangstests für den Polizeidienst die Anforderungen herabzusetzen, um dadurch gegebenenfalls mehr Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen beziehungsweise einstellen zu können?

Zweitens: Inwieweit hält es der Senat für angezeigt, die permanente sportliche Fitness von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nur alle zwei Jahre in eigenständiger Vorbereitung zu überprüfen, sondern wöchentlich mindestens eine Sportstunde zur Verpflichtung zu machen?

Drittens: Inwieweit sind vorhandene Kapazitäten von Hallen und Außenanlagen sowie Übungsleitern beziehungsweise Sportlehrern ausreichend, um verpflichtende Sportstunden abhalten zu können?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Ehmke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Überprüfung des gesamten Einstellungs- und Auswahlverfahrens, EAV, dient der zeitgerechten Anpassung des Verfahrens an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Damit ist aktuell eine Arbeitsgruppe befasst.

Bremen hat im Vergleich mit Bund und Ländern einen der anspruchsvollsten Sporttests. Ziel ist es, eine interne Qualitätssicherung sicherzustellen

und Optimierungsbedarfe zu erkennen. Auch zukünftig wird zu gewährleisten sein, dass die geprüften Bewerberinnen und Bewerber den körperlichen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht werden. Auch in anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Jahren die Einstellungsverfahren reflektiert und gegebenenfalls angepasst.

Zu Frage zwei: Sport ist ein wichtiger Baustein zur Gesunderhaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Den Beamtinnen und Beamten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven stehen nach den Regelungen des Erlasses über den Polizeisport vier Sportstunden pro Monat innerhalb und eine Stunde außerhalb der Dienstzeit zur Verfügung. Diese Möglichkeit wird von den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Eigenverantwortung flexibel genutzt. Eine wöchentliche Verpflichtung ist nicht mit dem Dienstbetrieb zu vereinbaren.

Zu Frage drei: Die Berechnung des Personalkörpers der Polizei Bremen für die Sportaus- und -fortbildung erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Studierenden der einzelnen Jahrgänge und des Fortbildungsbedarfs. Zurzeit bewältigen acht Sportlehrerinnen und Sportlehrer diese Aufgaben; zwei weitere Sportlehrerstellen sind im Rahmen des Kapazitätskonzeptes II geplant.

Nach der Sanierung der zentralen Sporthalle in der Liegenschaft Huckelriede im Sommer 2019 stehen zusammen mit der vorhandenen kleinen Halle im Polizeipräsidium dann wieder zwei Sportstätten für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung. Die Personal- und Liegenschaftskapazitäten lassen keine weiteren Planungen zu.

Die derzeit hohen Einstellungszahlen lassen absehen, dass die vorhandenen eigenen Hallen nicht ausreichen werden, um die Anzahl der dann 20 Studiengruppen und die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Bremen abzubilden. Nach heutigem Stand müssen in Bremen weitere Hallenzeiten für die sportliche Aus- und Fortbildung angemietet werden.

Aktuell gelingt es der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bereits, für dienstförderliche Sportarten entsprechende Hallenzeiten zu generieren. Darüber hinaus können Ausdauersportarten im Freien ausgeübt werden. Es bestehen jedoch Bedarfe für qualifizierte Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Ausbilderinnen und Ausbilder für einsatzbezogene Selbstverteidigung.

Kapazitäten für verpflichtende Sportstunden sind in beiden Polizeien weder personell noch räumlich vorhanden und nicht im Dienstplan einzubringen. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Zenner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde noch einmal interessieren: Sie hatten gesagt, dass Sie die Einstellungsvoraussetzungen in sportlicher Hinsicht überprüfen, andere Länder seien auch dabei. Warum kann Bremen noch nicht nachziehen, wenn andere Länder schon herabgesetzt oder andere Voraussetzungen geschaffen haben? Wann würden Sie damit rechnen, dass wir in Bremen vielleicht eine Anpassung bekommen?

Herr Abgeordneter, es hat in der Vergangenheit immer einmal wieder kleinere Korrekturen gegeben. So erfolgte eine geringfügige Absenkung der Standards im Sprint, in anderen Bereichen ist das bisher nicht erfolgt. Unser Ziel ist, dass wir die gesamten Einstellungsvoraussetzungen rechtzeitig überprüft haben, um den nächsten Ausbildungsjahrgang vernünftig unter diesen geänderten Kriterien auswählen zu können.

Warum erst jetzt? Es gibt für solche Überprüfungen in der Regel immer äußere Anstöße und einer der äußeren Anstöße, mit dem wir uns jetzt auseinandersetzen, ist, dass wir erstens im Bereich des Sporttests erhebliche Durchfallquoten haben und dass wir zweitens Schwierigkeiten haben, die Bewerberzahlen in der erforderlichen Größenordnung zu generieren. In dem Augenblick, in dem man dort keine Schwierigkeiten hat, also immer noch genug Bewerberinnen und Bewerber findet, die die Voraussetzungen erfüllen, ist der Druck, die Kriterien infrage zu stellen, ehrlich gesagt nicht ganz so groß wie in dem Augenblick, in dem man sagt: Jetzt haben wir nicht genug und jetzt müssen wir einmal schauen, ob wir von den Bewerberinnen und Bewerbern eigentlich Dinge verlangen, die sie möglicherweise in der Ausbildung auch noch lernen können. Wir müssen bei der Auswahl am Ende darauf schauen, dass wir Leute auswählen, die die erforderliche Fitness für den Polizeiberuf aufweisen, die sich aber möglicherweise in den drei Jahren der Ausbildung an der einen oder anderen Stelle auch noch weiterentwickeln können. In der Vergangenheit hat man einfach darauf gesetzt, dass die das zu Hause gemacht haben.

Das ist der Grund, warum man da jetzt einsteigt. Wir können aber, wie gesagt, auch die Erfahrung

anderer Länder reflektieren, deshalb bin ich optimistisch, dass wir es einigermaßen zügig hinbekommen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Zenner? – Bitte sehr!

Können Sie die Zahl ein bisschen genauer in Prozenten ausdrücken, die Durchfallquote? Sie sprachen davon, dass sie erheblich sei, also auf Sport bezogen.

Auf Sport bezogen. In den vergangenen vier Jahren haben insgesamt 2 755 Bewerber an der Sportprüfung teilgenommen. Hiervon haben 891 nicht bestanden. Das sind 32 Prozent.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Zenner? – Bitte sehr!