Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich eröffne die 19. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Auf der Besuchertribüne begrüße ich einen Integrationskurs des Zentrums für Migranten und Interkulturelle Studien e. V.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Anonyme Kunst im öffentlichen Raum?“ und ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Warum befinden sich an manchen Kunstwerken im öffentlichen Raum Hinweise auf die Künstlerin bzw. den Künstler, Titel und Entstehungsjahr, an anderen hingegen nicht?
Zweitens: Wie bewertet der Senat den Vorschlag, entsprechende Bezeichnungen an allen Kunstwerken im öffentlichen Raum anbringen zu lassen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Bei der Aufstellung von Kunstwerken im Rahmen des Programms „Kunst im öffentlichen Raum“ wurden und werden grundsätzlich Hinweistafeln mit dem Namen des Künstlers bzw. der Künstlerin, dem Titel – sofern es einen gibt – sowie dem Entstehungsjahr angebracht. Fehlen diese, so ist dies das Ergebnis von Vandalismus und Zerstörung oder – vor allem bei Kunstwerken, die vor vielen Jahren aufgestellt wurden – Folge der Witterungsbedingungen. Bei den Skulpturen und Denkmälern, die aus der Zeit des frühen 20. Jahrhunderts und vorher
stammen, sind diese Informationen oft Teil der Sockel und möglicherweise im Laufe der Jahre verwittert.
Zu Frage zwei: Kunstwerke im öffentlichen Raum leisten einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarmachung von Geschichte, zur Identität mit Orten und Plätzen und damit zur Urbanität unserer Stadt. In ihrer Vielfältigkeit sind sie Ausdruck der kulturellen Verfasstheit unseres Gemeinwesens. Sie prägen das Bild Bremens nach außen. Vor allem im Innenstadtbereich sind die Kunstwerke eine touristische Adresse, was sich in den zahlreicher werdenden Stadtführungen zum Thema Kunst im öffentlichen Raum ausdrückt.
Der Senat unterstützt daher den Vorschlag, alle Kunstwerke im öffentlichen Raum entsprechend zu identifizieren und darüber hinaus einen Verweis auf weitere Erläuterungen zum Kunstwerk im digitalen Informationssystem von Kunst im öffentlichen Raum und der Denkmalpflege anzubringen.
Zu Frage drei: Die Umsetzung kann nach Beschlussfassung des Haushaltes im Rahmen der Haushaltsstelle „Instandhaltung und Pflege von Kunstwerken“ beim Senator für Kultur erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage befasst sich mit dem Thema „Keine Dolmetscher für traumatisierte Flüchtlinge?“ und ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bensch, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie beurteilt der Senat die derzeitige Behandlungssituation von psychisch traumatisierten Flüchtlingen?
Zweitens: Welche Möglichkeiten haben niedergelassene Psychotherapeuten, auf den Dolmetscherpool bei der Performa Nord zuzugreifen?
Drittens: Wie stellt der Senat zukünftig sicher, dass Psychotherapeuten in Bremen traumatisierte Flüchtlinge auch weiterhin behandeln können?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat betrachtet die derzeitige Behandlungssituation von psychisch traumatisierten Flüchtlingen als Herausforderung. In den vom Gesundheitsamt vorgehaltenen Sprechstunden erscheint allerdings eine eher geringe Anzahl der untersuchten Personen psychisch auffällig. Die Zahl der Personen, die eine Behandlung in Anspruch nehmen, ist dagegen gestiegen. Die Sozialpsychiatrischen Dienste werden häufiger aufgesucht beziehungsweise häufiger für Kriseneinsätze in Flüchtlingsunterkünften nachgefragt.
Zu Frage zwei: Seit der Übernahme der Vermittlung von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen vom Bremer Gesundheitsamt durch die Performa Nord ist der Zugang für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen erschwert, da die Performa Nord aufgrund des Verwaltungsaufwandes einen Vertrag zur Nutzung des Sprachmittlerpools nur mit Organisationen, nicht aber mit Einzelpersonen schließt. Um den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer Zugang zu verschaffen, wird nun die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz als Vertragsnehmerin auftreten. Die psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können nun auf den Sprachmittlerpool zugreifen.
Zu Frage drei: Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können traumatisierte Flüchtlinge in Bremen auch weiterhin behandeln. Allerdings ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bekanntgabe des Angebots der psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Flüchtlingsunterkünften verbessert wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, der Zugang sei zurzeit und rückblickend erschwert. War er erschwert oder unmöglich? Wenn er erschwert war, würde ich gern wissen, wie man es hätten schaffen können, doch an Dolmetscher heranzukommen.
Der Unterschied hat sich durch die Zentralisierung des Dienstes durch die Performa Nord ergeben. Das ist eine positive Entscheidung, weil wir so die gesamte Kompetenz dort verbunden haben. Für die Performa Nord war es dann aber ein Problem, mit den einzelnen Psychotherapeutinnen und -therapeuten einen Vertrag zu schließen. Weil wir gesehen haben, dass man dieses Problem lösen muss, wurden wir als Gesundheitsressort der Vertragsnehmer für die Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten, die diesen Dienst in Anspruch nehmen müssen. Das heißt, die Gesundheitsbehörde übernimmt den Verwaltungs
Hätte ich, mit Blick in die Vergangenheit. Aber das lasse ich jetzt, weil ich mich freue, dass es läuft.
Frau Senatorin, wie geht der Senat damit um, dass die Dolmetscherinnen und Dolmetscher für eine psychotherapeutische Sitzung besonders geschult werden müssen? Welche Ideen hat der Senat diesbezüglich? Nach meiner Kenntnis bietet REFUGIO – dieser Organisation haben wir in dieser Hinsicht ohnehin sehr viel zu verdanken – besondere Qualifikationen an. Ist das dem Senat bekannt? Plant er eine Kooperation mit REFUGIO?
Dem Senat ist bekannt, dass es dazu Fortbildungen gibt und dass das ein wichtiges und unterstützungswürdiges Angebot ist. Wir tauschen uns dazu aus, und man muss schauen, in welche Richtung dieses Angebot ausgebaut werden muss. Man muss sich auch damit auseinandersetzen, welche Sprachkompetenzen erforderlich sind. Die Psychotherapie lebt als Disziplin und Therapie von der Sprache. Insoweit ist Psychotherapie in Übersetzung natürlich eine hoch komplexe Herausforderung. Ich bin froh, dass wir diese Fortbildungsmöglichkeiten haben. Inwieweit das am Ende durchgängig tragen wird, wird die Zeit zeigen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Umsetzung des Präventionsgesetzes in Bremen“. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.