Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe des Mütterzentrums Osterholz-Tenever, eine Projektgruppe „Garten der Kulturen“ der Inneren Mission Bremen und den 11. Jahrgang des Gymnasiums Links der Weser.
Vielleicht könnte einmal jemand den Plenarsaal verlassen und die von mir aus gesehene linke Fraktion bitten, hereinzukommen.
Weiterentwicklung der Psychiatriereform in Bremen Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 15. Februar 2017
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Einigung auf ein neues Finanzierungsmodell des erweiterten staatlichen Unterhaltsvorschusses? Zweitens: Mit wie vielen zusätzlichen Anspruchsberechtigten und welchen Kosten rechnet der Senat durch die Ausweitung, und wie sollen Umsetzung und Finanzierung sichergestellt werden? Drittens: Welche Maßnahmen sind angedacht, um Unterhaltsvorschüsse konsequenter zurückzufordern?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Der Senat begrüßt die Unterhaltsvorschussreform mit dem Wegfall der Bezugsdauer von 72 Monaten, mit dem Ausbau einer zusätzlichen Altersstufe für den Bezug von Unterhaltsvorschuss für die Personengruppe der Zwölf- bis Achtzehnjährigen sowie mit der Erhöhung der künftigen Beteiligung des Bundes in Höhe von 40 Prozent, statt bisher 33,33 Prozent, an den Unterhaltsvorschussleistungen. Zu Frage zwei: Der Einigung zwischen Bund und Ländern zur Unterhaltsvorschussreform ging die Einigkeit zur Leistungserweiterung voraus. Differenzen bestanden unter anderem hinsichtlich der Zahl der Leistungsberechtigten, der Finanzierung und des Zeitpunktes des Inkrafttretens. Grundlage der Einigung war die Schätzung der Bundesregierung, dass dadurch bundesweit 121 000 Kinder zusätzlich erreicht werden. Die tatsächliche Zahl der Kinder, die durch die Einführung der Altersstufe von 12 bis 18 Jahre und Wegfall der Bezugsdauer von 72 Monaten profitieren, wird von den Ländern deutlich höher eingeschätzt. Eine genaue Zahl lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Ein Punkt im Einigungspapier ist daher die Evaluation der Reform, die mit einem Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag, ein Jahr nach Inkrafttreten der Änderungen, das heißt bis zum 31. Juli 2018, ermöglicht wird. Im Rahmen der Gesetzesänderung ist eine entsprechende Neuregelung zur Berichtspflicht vorgesehen. Zur Umsetzung der Reform des Unterhaltsvorschusses wurde im Dezember 2016 eine ressortinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachabteilungen der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie der Amtsleitung des Amtes für Soziale Dienste Bremen eingerichtet. Hier werden die personellen Bedarfe sowie die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen für die Umsetzung zum Inkrafttreten am 1. Juli 2017 ermittelt.
Zu Frage drei: Das Projekt Forderungsmanagement und -realisierung bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport legt im Jahr 2017 einen Schwerpunkt im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz. Bereits im vergangenen Jahr ist der Datenbestand überprüft und anschließend nach Prioritäten kategorisiert und ausgewertet worden. Hierüber ist der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration in ihrer Sitzung am 17. November 2016 ausführlich berichtet worden. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten wird gegenwärtig verstärkt geprüft, wie durch personelle und organisatorische Maßnahmen auch bei Fällen mit hohem Ausfallrisiko die Anzahl der erfolgreichen Rückforderungen erhöht werden kann.- Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, es ist ja zu erwarten, dass zusätzliches Personal gebraucht wird, wenn die Unterhaltsvorschussreform zur zweiten Jahreshälfte in Kraft tritt. Ist es sichergestellt, dass ausreichend Personal vorhanden ist, sodass gleich damit begonnen werden kann, diese höheren Ansprüche auch umzusetzen?
Das Ziel der eben genannten Arbeitsgruppe ist es, genau das sicherzustellen, und ich gehe davon aus, dass wir das notwendige Personal zum 1. Juli 2017 einsatzfähig haben.
Können Sie uns mitteilen, wie sehr der Schwerpunkt Unterhaltsvorschussgesetz dazu geführt hat, dass die inzwischen auf dem letzten Stand in Höhe von 17 Millionen Euro aufgesummten offenen Forderungen, die sich ja nur auf die 72 Monate Bezugsdauer bezogen haben, reduziert worden sind?
Der Schwerpunkt ist beginnend in diesem Jahr gelegt worden. Wir haben das Personal von insgesamt fünf Personen des Forderungsmanagements, die bisher die Fälle nach Paragraf 89d SGB VIII im Bereich unbegleitete minderjährige Ausländer, umA, erfolgreich von den anderen Kommunen eingetrieben haben, jetzt in diesen Bereich umgesteuert, und wir werden dann in der Deputation berichten, welchen Erfolg das trägt.
Wir haben trotz dieser personellen und organisatorischen Verstärkung, die ja jetzt schon fast zwei Jahre währt, die offenen Forderungen von neun auf 17 Millionen Euro aufsummen
lassen. Einen Teil davon haben Sie eben gerade erläutert. Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich dieser Trend für die Zukunft nicht fortsetzt, sondern in die gegenteilige Richtung geht, gerade dann, wenn sich die Bezugsdauer ja jetzt massiv erhöhen wird?
Sowohl aus dem Einsatz der Personen aus dem Projekt Forderungsmanagement als auch aus einer Untersuchung der Senatorin für Finanzen, erhoffen wir uns Erkenntnisse, wie wir die Organisation besser aufstellen können. Wir werden diese Empfehlung umsetzen und hoffentlich damit Erfolg haben.
Wann wollen Sie den Bericht über die tatsächlichen Ergebnisse Ihrer Bemühungen der zuständigen Deputation vorlegen?
Herr Staatsrat, Sie haben gerade erläutert, dass Sie die Personalmehrbedarfe unter anderem durch eine Umsteuerung durch das bisherige Personal, das sich mit Nachforderungen nach Paragraf 89d SGB VIII beschäftigt hat, in den Arbeitsbereich Unterhaltsvorschuss decken wollen. Gehen Sie davon aus, dass das Personal dafür reicht?
Das Personal aus dem Projekt ist allein für die Rückforderung gedacht, für die zusätzliche Fallbearbeitung werden wir anderes Personal re krutieren müssen.
Herr Staatsrat, für die Kommune ist es natürlich eine Herausforderung, trotz der erfreulichen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Wie gedenken Sie, oder gibt es Überlegungen, wie die Personalbedarfe und die finanziellen Mehrbedarfe im laufenden Haushaltsvollzug gedeckt werden sollen?
Das ist Gegenstand der Arbeitsgruppe, aber wir sind zuversichtlich, dass wir dafür eine Lösung finden werden.