Dirk Schmidtmann
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden Ihrem Antrag zustimmen.
Ich hoffe aber auch, dass Sie unserem Antrag, der gleich zwei Tagesordnungspunkte weiter kommt, auch zustimmen werden.
In der Zeitung habe ich ja schon gelesen, dass Sie das wahrscheinlich nicht machen werden, obgleich Sie großmundig, Sie sind ja immer der große Wahlkampfstratege hier, unsere Position hier verkünden.
Auch ich möchte, dass die Arbeit der DIKS verstetigt wird, und wir sind mit der CDU und mit der SPD an der Seite der Angehörigen, die diese schwere Arbeit machen. Herr Bensch und Herr Grotheer haben ja schon die Zahlen und Fakten geliefert. Ich will Sie damit nicht weiter langweilen. Ich möchte Ihnen nur noch einmal von mir persönlich etwas erzählen.
Also, Demenz ist ja nicht irgendwie etwas, was jetzt in der letzten Zeit immer im Gespräch ist und was eigentlich jetzt erst ins Bewusstsein gekommen ist. Wir alle können uns noch an unsere Jugend erinnern, als wir eine Tante oder eine Oma hatten und dann gesagt wurde, wenn man da als Kind hinkam, sie erkannte einen auf einmal gar nicht, und man sagte, wieso erkennt die einen denn nicht. Dann wurde immer gesagt, Oma oder Tantchen tüdelt ein bisschen.
Das war nichts anderes als Demenz, und ob sie mittelschwer oder schwer war, richtete sich dann auch danach, inwieweit sich die Verwandten dann Sorgen machten, ob zum Beispiel der Herd anblieb oder ob sie das Essen zu sich nahm. Ich kenne auch in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis mehrere Fälle, in denen sich diese Verwandten, und ich habe meine Jugend ja in den 50er, 60er Jahren genossen, sehr große Sorgen gemacht haben. Sie waren alleingelassen worden. Durch diese DIKS-Beratungsstelle werden sie jetzt aufgefangen, und das ist gut so. Deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag.
Nichtsdestoweniger sind wir der Meinung – sie sind ja bei den Dienstleistungszentren angebunden –, dass die Dienstleistungszentren besser ausgestattet werden müssen. Es kann nicht angehen, dass hier gekürzt wird. Das ist genau die falsche Richtung. In Zeiten des demografischen Wandels wird auf die Dienstleistungszentren viel zukommen, und das ist eine tolle Einrichtung hier im Lande Bremen. Um diese tolle Einrichtung beneiden uns viele andere Länder und Städte.
Wir sind dagegen, dass da sukzessive gekürzt wird. Wir haben uns in der Deputation auch immer dagegen ausgesprochen.
Des Weiteren möchte ich auch noch einmal Ihr Augenmerk auf die Migrantinnen und Migranten richten, die jetzt ihren Lebensabend hier verbringen, nicht so, wie es früher war, als wir noch gesagt haben, das sind die Gastarbeiter, sie sind hier zu Gast, und sie fahren dann wieder nach Hause. Nein, sie fahren jetzt nicht mehr nach Hause, sie bleiben hier, sie haben hier ihre Heimat gefunden! Auch für sie müssen wir Angebote schaffen, und auch für sie müssen Einrichtungen vorhanden und in den Dienstleistungszentren Ansprechpartner sein. Es gibt, und dieses Thema ist schon aufgenommen worden, auch in Bremen Modellprojekte, die das fördern.
Abschließend möchte ich sagen, natürlich setzen wir uns damit für das Ziel des Antrags ein, die Förderung zu verstetigen. Aber man müsste auch darüber
nachdenken, und ich habe davon Abstand genommen, weil ich erst einmal glaube, dass das der richtige Weg ist, aber falls die Verstetigung nicht kommen sollte, sollten wir uns nicht scheuen, das zu 100 Prozent aus Landesmitteln zu bezahlen, denn diese wichtige Arbeit muss einfach Wertschätzung erfahren. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über unseren Antrag „Arbeitslosengeld II und Sozialhilferegelleistungen neu berechnen und Sofortmaßnahmen für Kinder und Jugendliche einleiten“. Wir Grünen sind der Meinung, dass die derzeitige Höhe der Regelleistungen für Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung nicht geeignet ist, den Unterhalt von Menschen so zu sichern, dass ein Leben in Würde geführt werden kann. Schon bei der Berechnung der Regelleistungen im Jahr 2004
wurde der Bedarf für Lebenshaltungskosten falsch eingeschätzt und gewichtet. Bei der Neuberechnung im letzten Jahr wurden wiederum Kostensteigerungsfaktoren nicht berücksichtigt, zum Beispiel die Kosten der Gesundheitsreform und die 3 Prozent Mehrwertsteuererhöhung.
Es kann und darf nicht sein, dass die Kosten von 1,53 Euro für ein Schulmittagessen in einer Ganztagsschule nicht aufgebracht werden, weil dann nur noch 55 Cent für Frühstück und 54 Cent für ein Abendessen für Schulkinder vorhanden sind. 2,62 Euro gibt es pro Tag für Nahrung im SGB-Bereich. Auch die Regelsatzkosten von 4,92 Euro im Monat für Schulmaterial reichen nicht aus. Wer schulpflichtige Kinder hat, wird mir das sicherlich bestätigen können. Was ich meinen beiden Kindern im Monat an Geld für Hefte und Bücher mitgeben muss, ist ein Mehrfaches. Auch wurde nicht bedacht, dass Kinder und Jugendliche Tagesausflüge machen. Solche Fehler müssen korrigiert werden, um nicht Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf staatliche Hilfe angewiesen sind, die Chance zum Aufbau eines Lebens mit eigenständiger Existenzsicherung zu verbauen.
Wir Grünen sind der Ansicht, dass gerade Bremen als Stadtstaat mit einer besonders hohen Anzahl von Langzeitarbeitslosen eine besondere Verpflichtung hat. In Bremen lebt jedes vierte Kind, in Bremerhaven jedes dritte Kind im SGB-II- oder im SGB-XII Bereich. Bremen könnte eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung der Kinderarmut übernehmen, denn auch Langzeitarbeitslosen und deren Familien muss ein Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Eine solche Ausgrenzung können sich Staat und Gesellschaft nicht leisten.
Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht. Er gliedert sich in zwei Teile. Der erste betrifft die Regelsätze, der zweite betrifft Sofortmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Erstens, die Regelleistungen als Referenzgröße für Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sind so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des Existenzminimums für alle Menschen Rechnung tragen. Zweitens, die Berechnungsgrundlage der Regelleistung muss grundlegend überprüft werden. Drittens, die Auswirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf die Verbrauchsgüterpreise muss ab Januar 2007 berücksichtigt werden. Viertens, durch eine gesetzliche Regelung ist sicherzustellen, dass atypische Mehrbedarfe wie zum Beispiel Übergrößen bei Bekleidung angemessen berücksichtigt werden. Fünftens, der mit der Gesundheitsreform 2004 gesetzlich vorgesehene Mehraufwand wie Praxisgebühren, Zuzahlungen und Leistungsausschluss ist nachvollziehbar in den Regelleistungen abzubilden. Sechstens, nicht 85 Prozent der durchschnittlichen Stromkosten der unteren Einkommen sollen zur Grundlage genom
men werden, sondern 100 Prozent in dieser Einkommensgruppe ist in Einsatz zu bringen. Siebtens, die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter von über 7 Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilfe muss rückgängig gemacht werden.
Jetzt der zweite Abschnitt! Hier geht es um die Sofortmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Erstens, Lehrmittel müssen im Notfall die notwendigen Ausstattungen für Schüler im SGB II- und im SGB XIIBereich als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Zweitens, Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen sind auch Kindern im SGB II- und SGB XII-Bezug zu ermöglichen. Hier ist weniger als ein Euro vorgesehen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten ist auf Antrag als Sachleistung zu gewähren. Drittens, die Inanspruchnahme von Sport- und Musikangeboten ist zu ermöglichen. Die Kosten hierfür sollen als Sachleistung in angemessenem Umfang gewährt werden.
Bisher konnten als einmalige Zusatzleistung nur mehrtägige Klassenfahrten geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit ist auszuweiten auf gemeinschaftliche Tagesausflüge von Kindergartengruppen und Schulklassen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag im Sinne der Betroffenen und nicht um ein konsequentes dafür/dagegen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grotheer, das stimmt, ich habe es vergessen, in meiner Rede anfangs zu sagen, ich sage es hier noch einmal für alle: Wir waren auch mit an der Arbeitsmarktreform beteiligt. Wir waren mit daran beteiligt, aber wir haben auch aus den Fehlern gelernt.
Nein, nein, nicht, wenn es in der Opposition ist! Wir haben uns damals in den Nachtverhandlungen – –.
Nein, nein, nein! Es ist immer Zeit, auch seine Fehler zu erkennen und dann zu handeln, und das machen wir hier.
Was Herr Bartels gesagt hat, das gerade auf die Kinder abzielt, das ist doch genau unser Antrag! Das ist doch genau unser Antrag! Wenn Sie sagen, Bildung wird vernachlässigt, dazu stellen wir doch den Antrag, dass Lehrmittel gegeben werden, dass das
Essen in Ganztagsschulen bezahlbar ist. Nicht, wie es jetzt ist, dass Kinder das nicht decken können!
Wenn Sie einmal in die Runde schauen, ich habe hier einen Antrag aus dem Saarland. Im Saarland regiert nicht Rot-Grün. Sie wissen, wer da regiert, oder? Die CDU, und diese hatte eine Gesetzesänderung im SGB II in Bezug auf Schulspeisung gewünscht, sie möchte nämlich 1,40 Euro mehr haben, sie möchte die Regelsätze ändern. Dort ist man schon ein bisschen weiter als Sie!
Noch einmal ein Wort zur SPD, das ist hier auch schon von Herrn Bartels angeklungen: Natürlich ist der Antrag der SPD eins zu eins fast abgeschrieben und noch oben ein bisschen Sahne daraufgelegt. Dieser Geschichte mit den Bädern und den Museen schließen wir uns sofort an! Wir haben hier ja die Frage in der Fragestunde gestellt. Da sind wir doch dabei! Sie haben doch sofort die Möglichkeit, im Senat da etwas zu ändern. Genau in Ihre Richtung, da sind wir völlig auf einer Linie, Herr Grotheer! Deswegen bitte ich noch einmal um Zustimmung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute zur Mitteilung des Senats zum Zustand der ambulanten Pflege im Land Bremen. Mein Vorredner und meine Vorrednerin, Herr Bensch und Frau Wangenheim, haben bereits ausführlich über die Antwort des Senats gesprochen. Ich möchte meinen Schwerpunkt auf die Pflegeversicherungsreform legen.
Doch zuvor möchte ich noch ein paar Vorbemerkungen machen. Wir Grünen sind selbstverständlich für den Grundsatz „ambulant vor stationär“, auch für die bessere Berücksichtigung von Demenzkranken in der Pflegeversicherung setzen wir uns ein. Auch möchten wir, dass die Dienstleistungszentren in Bremen in unserer Stadt mehr Geld bekommen und nicht weniger Geld!
Des Weiteren nehmen wir auch mit Freude zur Kenntnis die vorhandenen Wohnprojekte, die auch in der Antwort des Senats aufgeführt worden sind. Die Wohnungswirtschaft ist mit ins Boot zu ziehen, und es ist in einigen Stadtteilen schon gelungen. Der Weg ist richtig, und er muss weiter gegangen werden!
Jetzt komme ich zur Reform der Pflegeversicherung! Wir Grünen meinen, es reicht nicht, nur allein die
Finanzen der Pflegeversicherung in Ordnung zu bringen, sondern es muss der Pflegebedürftige in den Mittelpunkt der Reform gestellt werden. Ein „Weiter so“ zulasten aller geht natürlich nicht! Natürlich ist ein solides Finanzkonzept wichtig, doch die konkreten Probleme der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen verschwinden nicht allein durch eine Beitragssatzerhöhung oder durch eine unsinnige Kopfpauschale, wie sie gerade gestern wieder aus Bayern in die Diskussion geworfen wurde. Man gibt das erste Jahr 1 Euro pro Monat, und das soll dann alles privat finanziert werden, und das zweite Jahr 2 Euro und dann bis zu 6 Euro. Aber so kennen wir das ja, das war ja bei der Gesundheitsreform ähnlich, da wurde ja auch jeden Tag eine neue Sau durch das Dorf getrieben!
Eine Kopfpauschale lehnen wir Grünen ab!
Priorität soll unserer Meinung nach eine umfassende Strukturreform sein. Die Interessen der Betroffenen müssen konsequent im Mittelpunkt stehen. Diese brauchen keine Standardleistungen im Minutentakt, sondern flexible und individuelle Hilfe. Überforderte Angehörige brauchen wirksame Entlastung, um Pflege und Beratung vereinbaren zu können.
Ein Baustein kann eine Pflegezeit sein, wie zum Beispiel die Elternzeit, doch auch vor und während und nach dieser Pflegezeit brauchen Angehörige praktische Unterstützung. So muss etwa der Pflegedschungel rigoros gelichtet werden. Dafür könnten unserer Meinung nach fest verankerte Casemanagerstrukturen das richtige Mittel sein, um im Einzelfall Orientierung und eine passgenaue Versorgung zu sichern. Übrigens in Japan, das ja schon länger mit diesem Problem zu kämpfen hat, hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Man hat dort private Casemanager für die Pflege eingeführt. Diese arbeiten nach festen Qualitätskriterien, und das hat sich, so hört man, im Pflegebereich sehr gut bewährt.
Nötig ist auch eine unabhängige Pflegeberatung, um Rat für spezifische Probleme zu erhalten, die gibt es zwar schon zum Teil, aber die muss hier in Bremen stärker ausgebaut werden. Wir brauchen funktionierende Versorgungsnetzwerke. In diesen Versorgungsnetzwerken sollten die Akteure, zum Beispiel die Pflegekassen, die Pflegedienste, das Ehrenamt, die Betroffenenverantwortung, die Dienstleistungszentren und so weiter, zusammenarbeiten.
Nicht zuletzt müssen wir aber auch den Verbraucherschutz und die Transparenz im ambulanten Pflegebereich stärken, denn es muss ohne große Probleme möglich sein, Preise und Leistungen der Einrichtungen oder Pflegedienste zu vergleichen. Kurzum, wir brauchen Phantasie für die neue Pflege! Wir hoffen auf eine umfassende Strukturreform in der Pflege
versicherung und nicht auf neuen Murks wie bei der Gesundheitsreform.
Ja!
Wir hatten in unserer Regierungszeit die Pflegeversicherung auf dem Schirm und wollten die Reform durchführen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Gestern habe ich vom Senat auch keine Antwort bekommen! Also, wir haben das auf dem Schirm gehabt, wir wollten die Pflegeversicherung auf feste Beine stellen. So viel kann ich dazu sagen!
Ja, lasse ich noch zu!
Herr Bensch, Sie wissen doch ganz genau, wir haben am Ende der rot-grünen Regierungszeit die Hartz-Reformen auf den Weg gebracht. Wir konnten genauso wie Ihre Regierung nicht alle Reformen auf einmal machen. Wir waren im Begriff, die Pflegeversicherung auf feste Beine zu stellen. So, das ist meine Antwort darauf!
Ich bin auch am Ende. Wir wollen eine Pflegeversicherung, die den Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt aller Überlegungen stellt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück! Auch wir möchten uns für Ihre Ausführungen bedanken und auch für Ihr Wirken, das schon auf fruchtbaren Boden gefallen ist in der Stadt!
Wir sind allerdings der Meinung, dass sich der Senat in der Beantwortung der Großen Anfrage ein bisschen an dem Thema vorbeigemogelt hat. Ich sehe in der Folge drei große Probleme, die auch schon angerissen und aufgezeichnet worden sind. Das Erste sind die Gaststätten, das Zweite ist der Bereich Mehrfamilienhäuser, Neu- und Umbau und das dritte, ich nenne das einmal so, die Vorbildfunktion der Stadt, des Landes Bremen bei Bauvorhaben.
Beim Umbau von Gaststätten, Herr Dr. Steinbrück hat davon schon berichtet, wird manchmal in der Baugenehmigung vergessen, das kann man sich gar nicht vorstellen, Behindertentoiletten einzuplanen, Rampen zu bauen, und wenn dann die Bauaufsicht oder die Baubehörde bei der Abnahme dahinterkommt und feststellt oder auf Nachfrage bei Abnahmen dann da ist und nach der Behindertentoilette fragt, dann wird so getan: Ach ja, oh, das war so schwer, und da passten die Rohre wieder nicht, aber wir bemühen uns! Dann werden auch teilweise Lösungen gefunden, die dann irgendwo hinten, hinter der Küche sind oder kurz vor der Kellertür oder an Stellen, die man normalen Gästen nicht zumuten möchte.
Das Gleiche ist zum Beispiel, um jetzt einmal konkret auch Ross und Reiter zu nennen, beim neuen Campingplatz passiert. Dort wird den Behinderten angeboten, dass sie die Behindertentoilette auf dem alten Campingplatz benutzen können, aber die Campingplatztoilette ist im Winter eventuell nicht offen. Dann haben sie eben Pech gehabt.
Das Zweite ist der Mehrfamilienhausbereich, der Bereich also, der jetzt teilweise freigestellt ist, wo die Architekten im Rahmen des Bürokratieabbaus für die Vorlage beziehungsweise auch dafür verantwortlich zeichnen, dass Normen umgesetzt werden und dass auch das passiert, was früher in der Bauordnung geprüft worden ist. Herr Dr. Steinbrück hat das schon angesprochen. Hier sind Stichproben durchgeführt worden von der Baubehörde, und bei 15 Projekten sind 11 beanstandet worden, das muss man sich einmal vorstellen. Was für eine hohe Zahl! Teilweise war es Pillepalle, sagt man, aber es sind Beanstandungen. Teilweise war der Fahrstuhl zu klein, oh Wunder, man hat das nicht gewusst oder nicht die richtige DIN zur Hand gehabt. So wird damit verfahren!
Es ist immer noch nicht die Sensibilität da, auch bei Bauherren, die eigentlich sehen müssten, dass das eine Rendite trägt, wenn sie gleich behindertengerecht und barrierefrei bauen.
Das trägt Früchte in der Zukunft, das ist rentabel für diese Bauherren! Aber auch große Unternehmen hier in unserer Stadt vergessen das oft, denn den Fahrstuhl kann man nicht als Eigentum verkaufen, sondern die Quadratmeter werden der Allgemeinheit zugeschlagen.
Das Dritte ist die Vorbildfunktion der Stadt zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr. Da sind wir weit vorn, da waren wir weit vorneweg mit unseren Niederflurbussen, aber wie sieht die Realität aus? Ich fahre verhältnismäßig viel Bus, ich bin gestern wieder mit einem gefahren. In der ersten Linie ist ein Rollstuhlfahrer zugestiegen. Das ging tadellos. In der zweiten Linie, kurz nach dem Umsteigen, stand drei Haltestellen weiter wieder ein Behinderter. Die Hebebühne ging hinunter und das was es dann. Sie ging nicht mehr hoch, sie ließ sich gar nicht mehr bewegen. Dann war sie eingefroren, und man musste kurbeln. Auf jeden Fall war das Ende vom Lied, dass der Fahrgast nicht mitgenommen werden konnte. Auf meine Nachfrage, ob das öfter passieren würde, wurde gesagt: Ja, die Busse sind ja schon dermaßen alt, da müsste man sich nicht wundern, und die Technik wäre schon dermaßen überholt, demnächst kämen ja neue Busse! Es ist eben so, wie es ist, und das geht auch weiter.
Zum Beispiel mit der Zuglinie nach Bremen-Nord! Wenn man mit dem Zug vom Bremer Hauptbahnhof nach Bremen-Nord fährt, gibt es zwei Bahnhöfe, die noch nicht barrierefrei sind. Das wissen wir Bremer! Das ist Oslebshausen und St.-Magnus. Aber wenn jetzt ein mobilitätseingeschränkter Bürger in St.-Magnus aussteigt, weil ihm keiner sagt, dass er da nicht weiterkommt – es steht nicht im Zug, Achtung, hier nicht aussteigen, es ist nirgends vermerkt, die Schaffner kommen sowieso kaum noch herum –, dann steht
er auf dem Bahnhof und kommt nicht weiter. Der kommt einfach nicht weiter, weil es nirgends im Wagen steht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich war gerade bei den Vorbildfunktionen stehengeblieben, war bei den ÖPNV-Anbindungen gelandet, jetzt möchte ich noch weitergehen, und zwar zu den Beiratstagungsstätten. Wir haben vor Kurzem erst gehört, die Beiräte sind 60 Jahre alt geworden, und es gibt in unserer Stadt viele Beiräte, die die direkten Ansprechpartner für die Bürger vor Ort sind, und man muss feststellen, auch die Beiratstagungsstätten sind nicht alle barrierefrei.
Ich spreche jetzt einmal von einem ganz bestimmten Beirat. In Bremen-Nord gibt es den Beirat Burglesum und den Beirat Blumenthal, beide Sitzungssäle sind alte, historisch Sitzungssäle, aber beide sind nun einmal nicht barrierefrei. In Burglesum hat die grüne Fraktion deswegen letztes Jahr noch einen Antrag gestellt und gesagt, dass wir ab 2007, im europäischen Jahr der Chancengleichheit, dort nicht mehr tagen wollen, solange die Barrierefreiheit nicht hergestellt ist.
Jetzt geht das alte Spielchen wieder los. Da werden dann die Kollegen aus den anderen Fraktionen gefragt, wie sie denn dazu stehen. Ja, grundsätzlich ist das ja okay, bloß der Saal ist ja viel zu schön, und wo sollen wir denn dann sonst tagen, und das kostet ja eventuell Geld, und außerdem, und jetzt kommt das absolute Totschlagargument, und außerdem, wird dann von unseren Vertreterinnen und Vertretern im Beirat gesagt, war ja noch nie ein Behinderter hier, der Einlass begehrt hat, über die ganzen Treppen zu uns zu kommen. Deswegen brauchen wir das auch nicht. Dass das aber andersherum ist, dass sie die Sitzungen gar nicht erreichen können, kommt diesen älteren Herren, die Hälfte von den Beiratsmitgliedern
ist übrigens schon im Rentenalter, gar nicht in den Sinn.
Genauso ist es! Das Letzte ist das Sozialzentrum Süd, das ist ja schon angesprochen worden. Der Umbau ist voll in die Hose gegangen, das ist hier schon mehrfach erwähnt worden. Deswegen möchte ich noch einmal kurz, ich will nicht sagen, Forderungen, aber Wünsche äußern, die wir Grünen haben. Es wäre schön, sehr schön, wenn im Bauetat für barrierefreie Maßnahmen ein eigener Etat geschaffen würde. Marburg stellt dafür zum Beispiel 50 000 Euro bereit. Damit kann es Projekte, die die Barrierefreiheit gewährleisten, umsetzen. In Bremen, es hat ungefähr zehnmal so viele Einwohner, kann man sich so ausdenken, das wäre ein Symbol, damit könnte man etwas schaffen.
Ja, Premiere!
Ja, super! Es wurde mir auch gesagt, aber keiner hat ihn bis jetzt gefunden. Aber es ist toll, wenn er denn da ist. Das Nächste ist das Verbandsklagerecht.
Ja, gut, das kann er dann ja gleich sagen, der Bausenator, wenn er da ist.
Frau Abgeordnete, also es ist richtig, dass die Grünen ei––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nen alternativen Tagungsort angeboten haben, der barrierefrei ist!
Nein, er befindet sich in einer großen, alten Tagesstätte eines sehr bekannten Betreibers, der Bremer Heimstiftung, und er befindet sich nicht im dunklen Wald, und nicht irgendwie ab von irgendwelchen Busverbindungen.
Ja, natürlich! Deswegen sage ich das auch, dass Sie das bitte zur Kenntnis nehmen! Das ist eine echte Alternative, und die haben wir Grünen bereitgehalten für eine barrierefreie Tagungsstätte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute zur Großen Anfrage der CDU über die europäischen Strukturfonds-Förderungen in Bremen nach 2007. Die Grünen begrüßen diese Anfrage außerordentlich, gibt sie doch die Möglichkeit, über die neue Förderperiode von 2007 bis 2013 erneut zu sprechen.
Im Frühsommer dieses Jahres hatten wir Grünen einen Antrag gestellt, über die Planung der Förderprogramme und über die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Arbeit und Wirtschaft zu berichten. Des Weiteren haben wir in unserem Antrag eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und des Parlaments eingefordert. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Großen Koalition leider abgelehnt. Jetzt könnte aber die Große Anfrage der CDU zum gleichen Ergebnis führen, und zwar sich mit den Strukturmitteln der EU zu beschäftigen. Diese späte Einsicht begrüßen wir Grünen natürlich sehr.
Wir finden es gut und richtig, dass sich die Bürgerschaft intensiv mit den europäischen Mitteln der kommenden Förderperiode beschäftigt. Es handelt sich jetzt voraussichtlich um 231 Millionen Euro, die im Rahmen von EASF- und EFRE-Programmen nach
Bremen kommen. Diese 231 Millionen Euro sind angesichts der Haushaltslage unserer beiden Städte Bremen und Bremerhaven ein wesentlicher Teil der Gestaltungsmittel, die uns in den kommenden Jahren noch zur Verfügung stehen. Bremen muss sie ganz besonders gut einsetzen.
In der Antwort des Senats lesen wir viele schöne Formulierungen, zum Beispiel die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mobilisierung der arbeitsmarktpolitischen Potenziale, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, die Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft, die unbedingte Verpflichtung auf die Lissabon-Strategien und noch viele weitere gute und richtige Ziele. Alle diese Ziele unterstützen auch wir Grünen.
Das hört sich alles sehr schön an und ist auch sehr zukunftsweisend. Aber die Frage ist doch: Welche Taten folgen auf diese schönen Worte? Gibt es wirklich eine Kurskorrektur in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik? Wir Grünen glauben: Nein, leider nein! Vielmehr hat es den Anschein, hier würden für das EU-Parlament und die Öffentlichkeit erneut Wortfassaden errichtet, und es würde die alte Politik fortgesetzt.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 30. November dieses Jahres hat die Große Koalition einer Zusatzförderung des Technologiemarketings zugestimmt, und zwar sollen 100 000 Euro im Jahr für das sogenannte „Chef-Frühstück“ finanziert werden. Aber ab 2008 kann das Wirtschaftsressort dieses ChefFrühstück mit den AIP-Mitteln nicht mehr finanzieren, und deshalb findet sich folgende Formulierung in der Vorlage 072/06, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Im Anschluss“ – das heißt also 2007 – „ist eine Förderung im Rahmen des EFRE-Programms Bremen geplant.“
Meine Damen und Herren, was soll da eigentlich finanziert werden? Was hat diese Maßnahme mit der Lissabon-Strategie zu tun? Soll so der Strukturwandel Bremens gestaltet werden? Wir Grünen meinen: So geht es auf keinen Fall weiter!
So kann der Strukturwandel nicht nachhaltig gestaltet werden.
Des Weiteren möchte ich Sie noch als Sozialpolitiker auf eine Verordnung des Rates mit der Nummer 1083 aus dem Jahre 2006 hinweisen. Diese Verordnung des Rates der EU regelt die allgemeinen Bestimmungen, wie mit den Strukturmitteln verfahren werden soll. Hierzu hat uns der Landesbehindertenbeauftragte in der letzten Sitzung des Europaaus
schusses ein Referat gehalten über die europäische Behindertenpolitik.
Es war sehr interessant, und am Schluss dieses Referats hat er uns auf diese Verordnung 1083 hingewiesen, und zwar auf den Artikel 16. In diesem Artikel 16 geht es um die Gleichstellung von Männern und Frauen und um die sogenannte Nichtdiskriminierung aufgrund Geschlechts, aufgrund der Rasse, aufgrund der ethnischen Herkunft, aufgrund der Religion und der Weltanschauung, aufgrund des Alters, aufgrund der sexuellen Aufrichtung und aufgrund von Behinderungen. Das heißt, dass auch geprüft werden muss, ob die geförderten Projekte diskriminierungsfrei sind. Wir Grünen möchten Sie bitten, dass der Landesbehindertenbeauftragte Herr Dr. Steinbrück in die weitere Planung mit einzubeziehen ist.
Wir fordern Sie in unserem Antrag auf: Nehmen Sie eine Kurskorrektur vor! Ein „Weiterso!“ in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik darf es nicht geben. Nutzen Sie konsequent zum Beispiel die Ressourcen von Bildung und Umwelt! Stellen Sie eine breite Öffentlichkeit her! Prüfen Sie gemeinsam mit dieser breiten Öffentlichkeit, welche Maßnahmen sich bewährt haben und welche nicht! Wir Grünen meinen jedenfalls, dass ein „Chef-Frühstück“ nicht dazu gehört. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Tittmann, dass Sie Ihre braune Suppe wieder auf diesem Thema kochen, ist einfach unerträglich für dieses Haus!
Sie haben sich hier wieder einmal als Nichtdemokrat und als Nichteuropäer aufgeführt. Ihre Debattenbeiträge sind einfach schrecklich, und ich möchte mich gerade bei den ausländischen Mitbürgern für Ihren Debattenbeitrag entschuldigen!
Ich freue mich sehr, dass die CDU jetzt endlich das Thema Kinderarmut entdeckt und eine Große Anfrage an den Senat gerichtet hat. Warum sie das nicht mit ihrem Koalitionspartner gemacht hat, verwunderte mich allerdings ein bisschen. Herr Dr. Schuster hat das ja aufgeklärt. Ich bin jetzt wieder ein bisschen schlauer geworden und weiß auch, wo der Keil in der Großen Koalition sitzt, wo die Unterschiede liegen.
Das Thema Armut in Bremen wird sehr gut von der Arbeitnehmerkammer Bremen bearbeitet. Die Arbeitnehmerkammer gibt jedes Jahr eine Art Armutsbericht mit verschiedenen Schwerpunkten heraus, zum Beispiel Gesundheit oder Armut und Bildung, Armut und Gesundheit. Das sind sehr gute und sehr informative Berichte, die sehr zur Sachaufklärung beitragen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat auch eine
kleine Broschüre mit dem Titel „Skandal der Kinderarmut“ herausgegeben. Das ist hier schon von meinen beiden Vorrednern erwähnt worden, von Herrn Dr. Schuster und Herrn Bartels.
Wir Grünen haben dieses Thema schon lange auf der Agenda. Wir haben zum Beispiel ein Schülerprojekt der Walliser Straße unterstützt, indem wir die Arbeitsergebnisse in einer Broschüre veröffentlicht haben. Diese Broschüre wurde übrigens, gestern wurden hier ja viele Preisträger genannt, im Bundeswettbewerb für demokratisches Handeln ausgezeichnet.
Wir Grünen sind der Meinung, dass das Problem der Kinderarmut in unserer Gesellschaft breit diskutiert werden muss. Es muss eine breite Öffentlichkeit geschaffen werden, es muss bekannt gemacht werden, es muss in allen gesellschaftlichen Schichten und Kreisen diskutiert werden. Es ist sehr wichtig, auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und Lösungsansätze zu entwickeln, denn es ist nicht hinnehmbar, das ist hier von meinen Vorrednern teilweise auch schon gesagt worden, dass in Bremen jedes vierte Kind in Armut leben muss und dass es in Bremerhaven bereits schon jedes dritte Kind ist.
Die Kinderarmut in unserer Stadt ist auf die Ortsteile sehr verschieden verteilt, das hat Herr Dr. Schuster schon angesprochen. In Tenever lebt jedes dritte Kind in Armut, und in Oberneuland ist es jedes dreißigste Kind.
Ich möchte noch einmal den Fokus auf die Regelsätze nach ALG II richten. Wir und auch der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern ja eine Anhebung des Regelsatzes für Kinder, der jetzt bei 207 Euro im Monat liegt. Herr Dr. Schuster hat das Thema schon ein bisschen angesprochen, aber ich kann noch einmal die genauen Zahlen sagen. Im Monat sind 79 Euro für Essen vorgesehen. Das sind pro Tag 2,63 Euro für Essen. Wenn ein Kind in der Schulmensa essen geht und, weil es ALG-II-Empfänger ist, ein subventioniertes Essen, das für 1,53 Euro angeboten wird, weil es subventioniert ist – normal kostet es 2,56 Euro –, nimmt, dann hat dieses Kind noch 1,10 Euro für Frühstück, Abendbrot und für irgendetwas zwischendurch. Am Tag 1,10 Euro, das muss man sich einmal vorstellen!
Für Schuhe sind nach der EVP pro Jahr 43,85 Euro vorgesehen. Das ist zuwenig, daher fordern wir, wie auch andere hier, wie es aus den Reihen der SPD und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gekommen ist, eine Anhebung des Regelsatzes für Kinder mindestens ab 12 Jahren um 20 Prozent.
Wir wissen, wie das verhandelt worden ist, in welchen Nachtsitzungen das verhandelt worden ist, Herr Oppermann, und dass jetzt laufend Verschärfungen angedroht werden in einer Missbrauchsdebatte, die dem überhaupt nicht Rechnung trägt!
Wir Grünen haben uns immer wieder zu diesem Thema mit Anfragen und Anträgen auf der Tagesordnung der Bürgerschaft gemeldet, zum Beispiel gab es den Antrag „Angemessene Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger übernehmen“. Mit dem Antrag haben wir insbesondere auf die Problematik der EinPersonen-Haushalte hingewiesen, auf die nicht vorhandenen Wohnungen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es möglich sein muss, hier in Bremen einen kommunalen Erlass zu verfassen, mit dem die Bildung von Zweckwohngemeinschaften gefördert wird. Durch die Verschärfung passiert jetzt genau das Gegenteil.
Weiterhin haben wir gefordert, die Heizkostenpauschale anzuheben. Des Weiteren haben wir am 7. Februar 2006 einen Antrag „Girokonto für jedermann“ gestellt. Es ist nämlich auch wichtig, dass jeder Mensch in unserer Stadt ein Girokonto bekommt.
Es kann nicht sein, dass es Menschen gibt, denen das Girokonto versagt wird, weil sie ALG-II-Empfänger sind, weil sie Sozialhilfe bekommen. Hierfür müssen triftige Gründe vorliegen. Die Banken dürfen nicht weiterhin eine Wahlmöglichkeit haben. Hier muss eine Reform dringend stattfinden.
Des Weiteren haben wir eine Anfrage, das hat Herr Dr. Schuster schon erwähnt, zur Sozialberichterstattung gestellt, damit sie jetzt endlich vom Senat vorgenommen werden muss. Ich habe von Herr Bartels gehört, dass er so etwas gern haben möchte. Ich frage mich dann aber, warum er unserem Antrag damals nicht zugestimmt hat. Wir haben eine Sozialberichterstattung beziehungsweise einen Armuts- und Reichtumsbericht für diese Stadt gefordert.
Außerdem haben wir die Weiterentwicklung von Hilfen für Arbeitssuchende vorangetrieben, statt die Notlagen zu verschärfen. Hierbei ging es um die Verschärfung im SGB II. Wir hatten auch einen Antrag gestellt „Der Jugend eine Chance geben – für jeden Jugendlichen einen Ausbildungsplatz“. Auch dieser Antrag zielt in die Richtung, Kinderarmut und Jugendarmut zu bekämpfen, denn derjenige, der einen Ausbildungsplatz hat, kann auch später für sein eigenes Einkommen sorgen und hat viel bessere Chancen, später im Leben zurechtzukommen und von der
staatlichen Wohlfahrt wegzukommen. All diese Anträge wurden letztendlich von Ihnen abgelehnt, all diese Anträge haben etwas mit Kinderarmut zu tun.
Ich hoffe, dass es jetzt endlich mit der Bekämpfung der Kinderarmut losgeht, denn das hängt zusammen. Ich meine – und das ist einfach schon weit fortgeschritten –, es gibt ein Auseinanderbrechen der Gesellschaft. Dieses Auseinanderbrechen muss dringend gestoppt werden, und hierzu würde sich die Armutsbekämpfung sehr eignen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über den Sinn und Zweck von Geoinformationen gibt es zwischen den Parteien überhaupt keinen Dissens. Wir alle sind von der Wichtigkeit dieser Zukunftstechnologie überzeugt, und wir alle müssen uns jetzt auf den Weg machen. Herr Knäpper hat es schon angesprochen, wir müssen uns jetzt auf den Weg machen, ein Geoportal einzurichten und auch die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen. Es ist wichtig für unser Bundesland, es ist wichtig für Bremen, dass wir mit unseren Geodaten, mit einem Geoportal arbeiten können.
Wer braucht die Geoinformationen, wer braucht ein Geoportal? In der Mitteilung des Senats steht unter Punkt 2, dass Geoinformationen in allen Gesellschaftsbereichen zur Anwendung gebracht werden können, wie zum Beispiel im Natur- und Umweltschutz, in der natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft, im vorsorgenden Verbraucherschutz, in der Hafenwirtschaft und natürlich in der Stadtplanung.
Meiner Kenntnis nach ist aber auch die Wirtschaftsförderung ein sehr wichtiger Zweig für Geoinformationen. Mit einem Geoportal könnten Investoren schnell und unbürokratisch Antworten auf ihre Fragen gegeben werden. Zum Beispiel könnten Investoren sich am Bildschirm via Internet ein umfassendes Bild von der Lage eines Gewerbegrundstücks machen, das sie zu erwerben planen. Wie ist es erschlossen, wo ist der nächste Gleisanschluss, wie weit ist es bis zum nächsten Autobahnanschluss, wie dicht ist die Nachbarbebauung, welche Möglichkeiten lässt der Bebauungsplan zu, welche Umweltauflagen gibt es? All dies sind Fragen, die man mit einem Geoportal kurz und schnell und nicht vor Ort, sondern praktisch auch aus dem Ausland oder anderen Bundesländern beantworten könnte. All dies wollen wir parteiübergreifend für Bremen haben.
Wo sind nun die Probleme?
Wo sind sie denn, die Probleme, genau! Es gibt Probleme in der aktuellen Datenlage von GeoInformation. Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters ist immer noch nicht abgeschlossen. Die Arbeit am digitalen Liegenschaftskataster wird aus finanziellen Grünen immer weiter nach hinten verschoben. Wir brauchen aber eine fertige ALK, um ein Geoportal zu betreiben.
Ein anderes Problem ist die Frage, wer dieses Geoinformationssystem, dieses Geoportal betreiben soll. Es ist hier auch schon angesprochen, Herr Knäpper hat es schon gesagt, dass es Synergieeffekte zwischen den Bundesländern zu nutzen gilt, die schon viel weiter sind als wir, mit Bundesländern, die schon in der Vorhand sind. Wir sind da wirklich ganz hinten, das muss man so sagen!
Wir Grünen sind der Meinung, dass unserem Eigenbetrieb GeoInformation eine Schlüsselrolle zukommen soll. Es wäre unserer Meinung nach ein Fehler, GeoInformation vor der Tür stehen zu lassen oder gar an GeoInformation vorbei zu planen. Ich hoffe daher, dass der Abschlussbericht, der uns für den Herbst avisiert worden ist, demnächst vorgelegt wird. In diesem Sinne bedanke ich mich für den Zwischenbericht! Ich bedanke mich auch dafür, dass Sie mir zugehört haben zu dieser späten Stunde! – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Überlegungen gibt es bisher im Senat dazu, ein bremisches Heimgesetz zu verabschieden, und beteiligt sich Bremen an einer, soweit vorhanden oder geplant, entsprechenden Länderarbeitsgruppe?
Zweitens: Welche Abweichungen vom derzeit geltenden Bundesheimgesetz hält der Senat für geboten und warum?
Drittens: Welche konkreten Änderungen plant der Senat der Bürgerschaft vorzuschlagen, insbesondere
in den Fragen der vorgeschriebenen Fachkraftquote und des Ausbildungsstandards?
Wann rechnen Sie denn konkret mit dem Gesetzentwurf für unser Bundesland? Wann kann dieser vorgelegt werden?
Sie sagten, es gibt Vorschriften im Heimgesetz, die überflüssig sind oder sich zur Entbürokratisierung eignen. Haben Sie dafür ein paar Beispiele?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es um das Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung. Meine beiden Vorredner, Herr Oppermann und Herr Dr. Schuster, haben ja bereits eine Einführung in dieses Thema gegeben. Ich möchte nur noch einmal zusammenfassen: Uns muss allen klar sein, dass wir aufgrund des demografischen Wandels einen höheren Bedarf an behindertengerechten Wohnungen haben werden. Dieser Bedarf wird auch weiter wachsen.
Nach EU-Angaben gibt es in der Bundesrepublik 6,2 Millionen Mitbürger mit einem Schwerbehindertenausweis. Insgesamt bezeichnen sich 9,2 Millionen Mitbürger als behindert, das sind 11,2 Prozent der Gesamtbevölkerung. Diese 11,2 Prozent der Gesamtbevölkerung fordern Wohnraum, fordern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt, in unserem Land.
Beim Wohnen für Behinderte geht nun auch langsam der Wohnungswirtschaft ein Licht auf. Es ist schon von meinen beiden Vorrednern gesagt worden, es gibt schon mehrere Projekte in unserer Stadt für diese Zielgruppe. Zu erwähnen sei da das Projekt mit der Gewosie in Bremen-Nord oder auch mit der Brebau und der Gewoba in verschiedenen Stadtteilen in dieser Stadt. Hierbei ist aber hervorzuheben, dass wir da nicht führend sind, sondern dass wir eher hinterherhinken. Der Wohnungswirtschaft geht jetzt ganz langsam ein Licht auf, dass sie sich um Behinderte und ältere Menschen in ihren Quartieren kümmern muss, dass sie da Angebote schaffen muss. Sie tut es langsam, langsam merkt sie, dass da etwas passiert.
Hierbei möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, und das, finde ich, ist eine sehr gute Aktion, dass es eine Datenbank gibt, in der sich Mitbürger unserer Stadt, die an behindertengerechten Wohnungen interessiert sind, praktisch im Internet einloggen können und nachschauen können, wo in ihrem Stadtteil oder ihrer näheren Umgebung solche sind. Diese Datenbank ist auch in der Antwort des Senats aufgeführt, ich nenne sie einmal ganz kurz: Das ist www.barrierefrei-in-bremen.de. Das ist ein sehr guter Service. Das bezeichne ich als ein kleines Leuchtfeuer für unsere Stadt.
Allerdings gibt es auch viel zu tun für die Wohnungswirtschaft. Es muss nämlich in der Wohnungswirtschaft oder auch speziell bei Neu- und Umbauten von Wohnraum konsequent auf Barrierefreiheit gesetzt werden, es muss konsequent durchdacht wer
den, dass hier ein starker Bedarf ist. Barrierefreiheit ist nicht nur für behinderte oder für ältere Menschen, sondern es lohnt sich praktisch für alle Bürger, auch für Familien mit Kindern.
Bei Neu- und Umbauten muss die Stadt allerdings mit einem guten Beispiel vorangehen. Barrierefreiheit darf kein Lippenbekenntnis sein oder unter Haushaltsvorbehalt stehen. Was in Sonntagsreden von Privaten und der Wohnungswirtschaft eingefordert wird, muss auch in den eigenen Behörden umgesetzt werden. Ich möchte hier nur an den Schulneubau in Borgfeld erinnern, an eine wirklich unwürdige Geschichte. Es ist und bleibt eine Fehlplanung, dass den Behinderten an dieser Schule eine umfassende Teilhabe in diesem Schulgebäude verwehrt ist.
Auch der Umzug in das neu angemietete Sozialzentrum Süd entwickelt sich zu einer Posse. Der Fahrstuhl ist zu klein für große E-Rollis, und alle Türen zu den Büros der Sachbearbeiter sind zu schmal. Das ist doch ein Witz, bei dem einem das Lachen im Halse steckenbleibt!
Barrierefreiheit ist auch mehr als abgesenkte Bordsteine oder ein paar Rampen. Barrierefreiheit, das sind Blindenleitsysteme, die in alle Behörden gehören. Barrierefreiheit, das sind auch Leitsysteme und Anträge in leicht verständlicher Sprache. Barrierefreiheit muss integrativer Bestandteil unseres Denkens und Handelns werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über den Antrag zur organisierten Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Bremen und Bremerhaven. Meine beiden Vorredner, Herr Oppermann und Herr Dr. Schuster, haben die Große Anfrage ja schon ausreichend vorgestellt und kommentiert, so dass ich nicht weiter ausholen möchte.
Wir Grünen sind auch der Meinung, dass organisierte Selbsthilfe ein sehr wichtiger Beitrag ist, um behinderte und chronisch kranke Menschen zu unterstützen und ihnen zu helfen. Hierzu gibt es in Bremen viele unterschiedliche Träger und Vereine, weitaus mehr als die neun Vereine, die sich 2006 in der Behindertenselbsthilfe zirka 25 500 Euro teilen mussten. Herr Oppermann hat das ja schon ausgeführt, es sind weitaus mehr als 600 Vereine und Selbsthilfegruppen, die sich auch teilweise nicht in Vereinen organisiert haben, die hier tätig sind. Wir Grünen meinen auch, dass diesen Selbsthilfevereinen und -institutionen eine sehr wichtige Rolle zukommt.
Diese Selbsthilfegruppen könnten Betroffenen und Angehörigen sehr gute und wichtige Informationen
vermitteln. So muss nicht jeder Einzelbetroffene wieder bei null anfangen, wenn er ein Problem hat, sondern er kann sich einer Selbsthilfegruppe anschließen – Herr Oppermann will gleich auch noch mit Beispielen aufwarten –, er muss nicht wieder bei null anfangen, sondern er ist in einer Gruppe, und da kommt mir der alte gewerkschaftliche Spruch wieder in Erinnerung: Nur in der Gruppe ist man richtig stark, und in der Gruppe fühlt man sich wohl, und in der Gruppe kann man seine Probleme auch viel besser bearbeiten.
Daher begrüßen wir Grünen es sehr, dass im nächsten Jahr ein Gesundheitsselbsthilfebericht herausgegeben werden soll. Auch begrüßen wir, dass seit dem 1. Juni 2006 die Freiwilligen- und Selbsthilfearbeit durch eine Sammelhaftpflicht- und eine Sammelunfallversicherung versicherungstechnisch geschützt ist. Dies sind Schritte in die richtige Richtung.
Weiter möchte ich aber auch davor warnen, dass die Selbsthilfe unsere Probleme, zum Beispiel in der Pflege von Behinderten und chronisch Kranken, lösen könnte. Herr Schuster hat das auch schon einmal angesprochen. Hier geht es darum, dass die Selbsthilfe nicht die Aufgaben übernehmen kann, die staatlichen Institutionen oder auch professionellen Organisationen zukommen. Sie kann nur begleitend wirken.
Die Selbsthilfe kann und soll unterstützend und auch präventiv wirken. Daher sind wir Grünen auch der Meinung, dass nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Kontaktstellen mit ihren Versicherungsbeiträgen unterstützen, sondern dass sich auch die privaten Kassen an diesen Aufgaben beteiligen müssen.
Es kann nicht so weitergehen, dass sich die privaten Krankenkassen aus dieser Verantwortung stehlen. Daher fordern wir Grünen Sie, die Große Koalition, jetzt auf Bundesebene, auf, auch diese soziale Ungerechtigkeit weiter im Auge zu behalten und bei der Gesundheitsreform mit zu berücksichtigen!
Zum Schluss möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei all denen bedanken, die in der Selbsthilfe für Behinderte und chronisch Kranke arbeiten. Ich möchte ihnen zurufen: Machen Sie weiter mit Ihrer Arbeit, denn die Gesellschaft braucht solche Men
schen wie Sie, wir sind auf Sie angewiesen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über den Antrag vom Bündnis 90/ Die Grünen mit dem Titel „Die europäische Strukturfondsförderung in Bremen ab 2007“. Zur EU-Strukturförderung gab es in diesem Jahr schon mehrere Debatten. Es ging darum, gemeinsam den Anspruch auf EU-Fördermittel für die neue Förderperiode 2007 bis 2013 zu formulieren. Diese Debatten waren von der Überzeugung gekennzeichnet, dass mit den EUFördermitteln hier in Bremen und Bremerhaven eine Menge geschaffen und bewegt worden ist. Jetzt wissen wir mittlerweile, dass wir als Ziel-zwei-Gebiet für Bremen und Bremerhaven trotz Osterweiterung erhebliche Mittel von der Europäischen Union bekommen werden. Es sollen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds rund 72 Millionen Euro und im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung rund 110 Millionen Euro in unsere beiden Städte fließen.
Gegenwärtig wird an der Formulierung der strategischen Rahmenpläne gearbeitet, die im Herbst in Absprache mit der EU fertig sein sollen. Insgesamt werden also aus Brüssel bis 2013 182 Millionen Euro nach Bremen und Bremerhaven fließen. Die neue Förderperiode 2007 bis 2013 ist aber auch mit einer neuen Förderphilosophie verbunden, und zwar sollen die neuen Projekte durchgehend nach den Lissabon-Zielen organisiert werden. Das Lissabon-Ziel ist, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, zu einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem großen sozialen Zusammenhalt zu erzielen.
Wir Grünen meinen, dass diese rund 180 Millionen Euro eine große Chance für Bremerhaven und Bremen sind. Dieses Geld sollte sehr klug eingesetzt werden, um den Strukturwandel zu gestalten.
Im Bereich der Wirtschaftsförderung sind die 110 Millionen Euro EFRE-Mittel die finanzielle Basis für die nächsten Jahre, die überhaupt noch zur Verfügung stehen. Das AIP dient in den nächsten Jahren in weiten Strecken nur noch zur Abfinanzierung von längst vollzogenen Projekten wie zum Beispiel des Space-Parks, des Musicaltheaters, CT IV oder auch der Flächenankäufe in der Arberger Marsch. Bremen hat somit kaum noch Eigenmittel für Wirtschaftsförderung. Die rund 70 Millionen Euro an ESF-Mitteln für die Arbeitsmarktpolitik sind für Bremen eine große Chance. Drei Viertel des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms werden mit diesen EU-Geldern bestritten.
Was wollen wir mit unserem Antrag erreichen? Wir als Parlamentarier wollen uns mit einmischen, wir
wollen Auskunft über die Planung haben, damit die Gelder möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Das Parlament und die Bürger sollen umfassend über die Planung und die Gesamtstrategie für die EU-Gelder informiert werden.
Wir Grünen sind der Meinung, dass die EU-Millionen nicht ohne Einigung auf Schwerpunkte und ohne eine strategische Ausrichtung nur allein durch die Verwaltung verplant werden sollen. Ein „Weiterso“ darf es unserer Meinung nach nicht geben. Hierzu ist es wichtig, auch die letzte Förderperiode kritisch zu evaluieren, auch unter Einbeziehung der Lissabon-Strategie. Nur wer weiß, was gut und was schief gelaufen ist, kann überhaupt eine sinnvolle und neue strategische Ausrichtung entwerfen.
Wir fordern deshalb eine breite öffentliche Auseinandersetzung über die neue Philosophie der Förderperiode. Diese neue Förderperiode muss sich nach den Lissabon-Zielen ausrichten und in eine europäische Beschäftigungsstrategie einpassen. Die Fördermittel sollen zielgenau eingesetzt werden. Wir wollen mit dem EU-Programm nicht eine bloße Abfinanzierung von Projekten der Wirtschaftsförderung, die bereits auf Halde liegen. Des Weiteren wollen wir Auskünfte darüber, wie die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ressorts organisiert ist und wie sie organisiert werden soll. Die Lissabon-Strategie schreibt eine enge Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft, Qualifizierung und Bildung, Umwelt und Kultur vor, also eine übergreifende Organisation und Beteiligung. Wir möchten wissen: Wie wird dieser neue Prozess sichergestellt?
Wir möchten auch wissen, wie die parlamentarischen Gremien und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Ein bloßes Abnicken von verschiedenen Programmen in den verschiedenen Deputationen ist uns zu wenig. Wir möchten uns aktiv an der Ausgestaltung der Programme beteiligen und nicht nur Verwaltungshandeln zur Kenntnis nehmen.
Diese 182 Millionen Euro Strukturförderung aus Brüssel können eine große Chance für Bremen sein. Mit einem bloßen „Weiterso“ ist es aber nicht getan. Ich bitte um Zustimmung für Europa und um Zustimmung für unseren Antrag. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Senator Kastendiek, was wir mit diesem Antrag erreichen wollten, war eine breite Öffentlichkeit. Das habe ich gesagt. Wir sehen das, glaube ich, ein bisschen anders. Das habe ich auch in meinem Redebeitrag gesagt. Es ist in der Öffentlichkeit kaum angekommen, dass in Bremen in den nächsten Jahren 182 Millionen Euro eingesetzt werden können. Hier kommen Gelder aus der EU, die die EU praktisch auch einmal positiv darstellen können. Dass das, was aus
der EU kommt, vernünftig umgesetzt werden kann, soll auch in die Bevölkerung transportiert werden.
Der Vorwurf, dass wir hier Vermischungen zwischen Politik und den Behörden betreiben, trifft so überhaupt nicht zu. Meiner Meinung nach gibt die Politik immer noch die Richtung vor, und, es tut mir Leid, ich sehe sie nicht! Ich habe die Richtung in Ihrem Handeln, wohin Sie überhaupt mit den neuen Zielen und der neuen EU-Politik wollen, nicht gesehen. Das ist nicht transparent. Das wird nicht in die Bevölkerung hineintransportiert.
Für uns ist es wichtig, den europäischen Gedanken positiv in die Bevölkerung zu transportieren, das hier auch positiv in der Gesellschaft und unserer Stadt zu diskutieren und das nicht einfach der Verwaltung und diesem Parlament zu überlassen. Dafür ist eine breite Befassung wichtig. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute spreche ich über den Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen für ein bundeseinheitliches Heimrecht im Interesse der Qualität der Heime und zum Schutz der Menschen. Wem dient das Heimrecht überhaupt? Das Heimrecht dient dem Schutz derjenigen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, der Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung in Heimen woh
nen oder wohnen müssen. Es betrifft also in der Regel Menschen, die es sehr schwer haben, und die meisten können sich, wie Sie selbst wissen, nicht mehr selbst vertreten.
Warum möchten die grüne Fraktion, viele Verbände und viele Vertreter aus den verschiedensten Parteien überhaupt, dass das Heimrecht nicht wieder in die Länderhoheit zurückkommt? Erstens besteht das große Risiko, dass die Länder sich je nach Haushaltslage in ihren Qualitätsstandards und Sozialstandards unterbieten und diese absenken. Wir befürchten eine Abwärtsspirale, die immer weiter die Sozialstandards und die Qualitätsstandards absenkt.
Dazu möchte ich ein Beispiel geben. Ich habe einmal nachgefragt, wer überhaupt ein Interesse daran hat, dass das Heimrecht in die Länderhoheit kommt. Da wurde gesagt, es gebe schon Interesse, und zwar gab es schon einmal eine Anfrage von Bayern, das Land möchte nämlich, dass Sozialhilfeempfänger nicht mehr das Recht auf Einzelzimmer haben, sondern dass sie in Mehrbettzimmer kommen sollen. Das ist schon eine Anfrage, die in die Richtung geht, die wir befürchten. Zweitens gab es vor zwei Jahren schon einen Vorstoß von Baden-Württemberg. Dort wurde gefordert, die Fachkräftequote von 50 auf 33 Prozent abzusenken. Das alles auch noch unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus! Da wissen wir doch, wohin die Reise gehen soll, wenn das Heimgesetz erst einmal in Länderhoheit ist,
wenn solche Länder, die zu den Geberländern gehören, so etwas schon planen, wie diese Länder uns dann erst unter Druck setzen würden.
Zweitens befürchten wir, dass den Betroffenen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Standards die Entscheidung für ein geeignetes Heim erschwert wird. Unserer Meinung nach droht die Gefahr eines Sozialtourismus. Daran kann Bremen in seiner Insellage überhaupt nicht interessiert sein. Hierauf hat übrigens auch Bürgermeister Böhrnsen in seiner Rede zur Föderalismusreform am 22. Februar hingewiesen. Er meinte auch, dass diese angestrebten Änderungen zur Unübersichtlichkeit und zu mehr Bürokratie beitragen würden.
Drittens, die Überprüfung der Praxis in den Heimen ist schon heute sehr umfangreich und würde sich zusätzlich erschweren. Viertens, überregional tätige Träger, die auch von Bremen aus agieren, würden einen Mehraufwand an Bürokratie haben, wenn es in jedem der 16 Bundesländer andere Anforderungen gäbe. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern das ist genau das Gegenteil von Bürokratieabbau, das ist Bürokratieaufbau. Wir brauchen nicht 16 verschie
dene Heimgesetze, in jedem Bundesland ein anderes, sondern wir brauchen ein einheitliches, wie wir es jetzt haben.
Was wollen wir mit diesem Antrag sagen? Wir sagen ja nicht nur, der Bürokratieabbau funktioniert nicht so, indem man die Fachkräftequote senkt oder das Heimgesetz jetzt in die Länderhoheit gibt, dann wird alles prima, sondern wir wollen weiterhin, dass eine qualitätsgesicherte Pflege oder Heimunterbringung bundeseinheitlich reformiert wird. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass neue Wohnformen im Alter auch in dem neuen Heimgesetz, aber in einem bundeseinheitlichen Heimgesetz, verankert werden. Wir wollen auch, dass mehr auf Demenzkranke eingegangen wird, aber bitte bundeseinheitlich!
Darum bitten wir Sie im Namen aller Heimbewohner, darauf hinzuwirken, dass die bundeseinheitlichen Bedingungen in Heimen, in denen ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen leben, gewährleistet bleiben. Das heißt, wir brauchen ein bundeseinheitliches Heimgesetz und keine Länderheimgesetze, dieser Zustand wurde 1974 bereits überwunden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über den Haushaltsbereich Jugend und Soziales. Uns Grünen ist der Haushalt in diesem Bereich zu einseitig auf die bloße Erfüllung der gesetzlichen Ziele ausgerichtet. In den Sozialgesetzbüchern ist alles, aber auch alles geregelt. Im Jugend- und Sozialhaushalt sind aber so gut wie keine präventiven Maßnahmen vorhanden, die zu einer langfristigen Kosteneinsparung beitragen könnten.
Wir fordern daher, die Frage der sozialen Gerechtigkeit wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Im Jugendbereich heißt das für uns Grüne, die höhere KiTaGebühr bewirkt, dass eine soziale Entmischung eintreten wird. Auf der einen Seite werden gut verdienende Eltern, die den Höchstbetrag zahlen, ihre Kinder abmelden, und auf der anderen Seite werden Hartz-IV-Empfänger aufgrund des angehobenen Grundbetrags auch ihre Kinder abmelden. Dies wird zu einer sozialen Entmischung in den Stadtteilen führen, die wir nicht gutheißen.
Des Weiteren fordern wir den Ausbau der KiTaPlätze für unter Dreijährige. Hier ist schon von meinen Vorrednern gesagt worden: Ein Einstieg ist geschafft. Wir bieten auch gleich ein Konzept an, wie
es finanziert werden kann oder wie der weitere Ausbau beschleunigt werden kann, und zwar soll das mit den geringeren Mitteln durch die geringeren Kinderzahlen, die jetzt anstehen werden, ausgeglichen werden. Die KiTa-Plätze werden im älteren Bereich nicht mehr so stark nachgefragt.
Außerdem fordern wir einen so genannten Innovationstopf, der bei den Beiräten angegliedert sein könnte. Hier sollten mit Beteiligung von Jugendlichen Modellprojekte für Jugendliche in den Stadtteilen auf die Beine gestellt werden.
Über diese Projekte könnten wir Jugendliche an die lokale Politik vor Ort heranführen und damit ihr Interesse für den Stadtteil neu wecken. Ein Projekt, das unter Beteiligung von Jugendlichen auf die Beine gestellt würde, ist in der Regel ein Projekt, mit dem sich Jugendliche vor Ort identifizieren. Das trägt dazu bei, dass nicht, wie es so oft bei anderen öffentlichen Einrichtungen oder auch bei Jugendeinrichtungen ist, Zerstörungen stattfinden. Wenn die Jugendlichen das Projekt selbst implementiert haben, ist die Gefahr sehr gering, dass sie so etwas machen, denn es hat sich aus ihnen heraus entwickelt. Hierzu gibt es Beispiele: Der Sportgarten, der immer wieder genannt wird, ist unter breiter Beteiligung von Jugendlichen im Viertel entstanden. Er wurde moderiert und ist auch sehr gut angenommen worden und hält auch als überregionales Beispiel immer wieder her.
Des Weiteren möchte ich noch auf ein Haushaltsrisiko aufmerksam machen. Die festen Budgets, das hat Herr Schuster schon angesprochen, die von der Senatorin Röpke jetzt für die Jugendhilfe vorgegeben werden, ich würde einmal sagen, sind hart an der Grenze der Rechtmäßigkeit. Soziale Notlagen für Jugendliche lassen sich nicht so einfach durch Fallzahlen steuern, das ist doch ganz klar!
Das haben wir doch gestern auch beim Mädchenhaus noch einmal diskutiert. Es kann und darf auch nicht sein, dass Jugendlichen, die sich in einer Notlage befinden, dann gesagt wird: Es tut mir leid, der Etat ist erschöpft, die Fallzahlen sind erreicht, wir wissen jetzt auch nicht mehr weiter.
Das passiert doch nicht? Aber die Fallzahlen sind vorhanden! Sie wissen doch genau, wie gesteuert wird, Herr Oppermann!
Hier muss eine größere Kooperation stattfinden, die mahnen wir an, eine Kooperation zwischen dem Senator für Justiz und dem Senator für Inneres. Dies muss stattfinden, denn eine Sparmaßnahme im sozialen Bereich oder in einem anderen Bereich, wenn nicht ressortübergreifend gedacht wird, reißt doch sofort Löcher in den nächsten Haushaltsbereich! Hier muss ein Umdenken stattfinden. Das Gleiche kann ich auch für den Sozialbereich sagen. Auch hier muss von verschiedenen Bereichen ressortübergreifend, von Bildung mit Inneres und Justiz, gedacht und gehandelt werden.
Im Bereich der älteren Menschen sehen wir Grünen einen Lösungsansatz im Bereich der Heime, und zwar ist ja jetzt hier von allen Fraktionen beschlossen worden das Ausschleichen der Investitionskostenförderung, das in zwei Jahren passieren soll. Hierdurch ist eine wichtige Umsteuerung in Richtung innovative Projekte leider – leider, muss ich sagen, auch mit uns, da haben wir ja zugestimmt – wieder hinausgeschoben worden. Wir müssen jetzt endlich anfangen.
Sehr gehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute das zweite Mal über den gemeinsamen Antrag der Grünen, der SPD und der CDU mit dem Titel „KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!“. Dieser Antrag wurde von den Grünen am 30. September letzten Jahres eingebracht, ein Änderungsantrag mit gleichem Titel „KammerCard auch für Langzeitarbeitslose!“ wurde am 2. Dezember 2005 eingereicht, jetzt mit SPD und CDU zusammen. Das finden wir gut, denn nur gemeinsam können wir zeigen, dass uns allen die Interessen der Langzeitarbeitslosen am Herzen liegen und dass wir die Langzeitarbeitslosen nicht vergessen haben.
Was ist überhaupt die KammerCard? Die KammerCard wird gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von der Arbeitnehmerkammer Bremen auf Antrag an ihre Mitglieder ausgegeben. Was kann Frau oder Mann mit der KammerCard eigentlich anfangen, wozu braucht man sie? Die KammerCard ist eine Art Bonuskarte. Es können Veranstaltungen und Kurse der Arbeitnehmerkammer zu ermäßigten Eintrittspreisen besucht werden. Des Weiteren gibt es Ermäßigung beim Kino 46, hier kann gutes Kino zu günstigeren Preisen gesehen werden, auch das ist für Langzeitarbeitslose wichtig. Außerdem wird ein ermäßigter Eintritt in der Kunsthalle geboten, auch Langzeitarbeitslose können so zu günstigeren Preisen an Kulturangeboten teilnehmen. Dies trifft auch für die Kammerphilharmonie zu, bei der auch günstigerer Eintritt gegen Vorzeigen der KammerCard gewährt wird.
Des Weiteren gibt es für die Inhaber der KammerCard auch kostenlose Broschüren und Infomaterial von der Arbeitnehmerkammer. Hier geht es um wichtige und aktuelle Informationen, meistens zu den Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit und anderen wichtigen sozialen Themen, ganz besonders möchte ich noch einmal hervorheben den Armutsbericht, der jedes Jahr mit verschiedenen Schwerpunkten, zum Beispiel Gesundheit, Kinderarmut, von der Arbeitnehmerkammer herausgegeben wird. Dies sind sehr gut aufbereitete Informationen und Infobroschüren.
Wer hat überhaupt ein Anrecht auf die KammerCard? Das sind in erster Linie alle Arbeitnehmer, die im Lande Bremen tätig sind. Das sind aber auch Arbeitsuchende mit Arbeitslosengeld-I-Anspruch, wie das jetzt so schön heißt. Das waren bis Ende 2004 auch Arbeitsuchende, die Arbeitslosenhilfe bekamen. Seit Anfang 2005 gibt es aber keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern, und das ist hier das Problem, 2005 wurden die Sozial- und Arbeitslosenhilfe im SGB II zusammengezogen, ich sage nur Hartz IV! Diese Arbeitsu
chenden nach SGB II haben jetzt keine Möglichkeit mehr, die KammerCard zu bekommen.
Hier setzt unser gemeinsamer Antrag an. Dieser Webfehler im Kammergesetz – man konnte damals noch nicht wissen, dass es das SGB II geben wird, deswegen betrachte ich das nur als kleinen Webfehler – soll jetzt gemeinsam mit unserem Antrag behoben werden.
Mit der Gesetzesänderung wird es jetzt wieder möglich, dass Arbeitsuchende, die einen Nachwirkungsanspruch haben, das heißt, sie haben schon einmal Beiträge an die Arbeitnehmerkammer abgeführt, die KammerCard auf Antrag wieder erhalten können.
Wir Grünen freuen uns, dass wir das jetzt gemeinsam auf die Reihe bekommen. Diese Gesetzesänderung hat sich meiner Meinung nach ganz schön dahingeschleppt. Ich hoffe auch im Interesse der Langzeitarbeitslosen, dass die von allen gewollte Gesetzesänderung einen schnellen Abschluss findet. Vielen Dank für Ihre Zustimmung, die es hoffentlich geben wird!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche heute über die Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zur Pflege-Versicherung und die hiermit verbundene Kürzung in der Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen. Hierzu gab es eine Große Anfrage der CDU und der SPD. Meine beiden Vorredner, Herr Oppermann und Herr Dr. Schuster, haben bereits ausführlich die Kürzungen und Änderungen im Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz begründet.
Ich möchte für die Grünen erklären, dass wir dieser zweiten Änderung des Gesetzes zustimmen werden. Auch wir erkennen den hohen Kürzungsdruck an. Auch wir wissen, ein „Weiterso“ oder „Augen zu und durch“ kann und darf es nicht geben.
Im Sozialhaushalt, in dem fast alles über Regelausgaben gebunden ist, ist die Investitionsförderung in der Tat eine Möglichkeit, Kürzungen mit Augenmaß durchzuführen. Auch wenn wir ins Umland schauen, können wir hier keine Insel der Glückseligen bilden, und gerade vor dem Hintergrund des Gangs nach Karlsruhe müssen wir uns hier auf das Umlandniveau einigen. Es ist ja auch schon bei Herrn Oppermann und Herrn Dr. Schuster angeklungen, dass sich die anderen westlichen Bundesländer schon seit längerem aus der Investitionsförderung verabschiedet haben.
Warum gibt es überhaupt eine Investitionsförderung? Auch das hat Herr Oppermann erklärt. Ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen: Die Investitionsförderung war eine Art Kompensationsgeschäft mit dem Bund. Als Mitte der neunziger Jahre die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Sozialhaushalte und die Sozialhilfe der Länder erheblich vom Kostendruck entlastet. Dafür verlangte der Bund allerdings, den Ausbau von Pflegeheimen zu fördern, damit in Zukunft ausreichend Pflegeplätze vorhanden sind. Leider passierte nach der Einführung der Pflegeversicherung Folgendes: Die Zahl der Heimpflegeplätze stieg, und zwar um 45 Prozent. Da kann man natürlich bei der heutigen Demographiedebatte leicht sagen, die Zahl der älteren Leute sei ja auch gestiegen, alle werden älter, aber das ist nicht so. Die ältere Bevölkerung ist in diesem Zeitraum nicht um 45 Prozent, sondern um zwei bis drei Prozent gestiegen.
Dass es hier in Bremen und in anderen Ländern gelungen ist, eine Deckung der Pflegeplätze hinzubekommen und in Bremen jetzt im stationären Bereich sogar eine leichte Überversorgung von 105 Prozent besteht, die in zwei Jahren sogar auf 116 Prozent steigen wird, zeigt, dass hier die Förderung gewirkt hat und dass man sie letztendlich nicht mehr
braucht. Der hier vorgeschlagene Weg der großen Koalition, die Förderung praktisch nicht abrupt abzudrehen oder abrupt zu kürzen, sondern zu sagen, wir müssen sie langsam ausgleiten lassen, findet auch unsere Unterstützung.
Die Pflegeplätze verteilen sich über die gesamte Stadt allerdings sehr unterschiedlich. Momentan ist Burglesum noch Spitzenreiter mit einem Versorgungsgrad von 217 Prozent und wird in zwei Jahren von Osterholz mit 235 Prozent überholt. Das Schlusslicht im Versorgungsgrad unserer Stadt ist Walle mit 49 Prozent, und nach der Berechnung wird es auch leider so bleiben. Das zeigt, die Plätze sind nicht gleichmäßig über unsere Stadt verteilt.
Genau hier setzt unsere Kritik ein. Leider hat die Investitionsförderung keine oder keine großen Steuerungseffekte. Das zeigt meiner Meinung nach der unterschiedliche Versorgungsgrad von Einwohnern über 75 Jahren zu den vorhandenen Pflegeplätzen. Nicht nur die Grünen hätten ein gleichmäßigeres Angebot in unserer Stadt gewünscht, auch für die Bevölkerung in den einzelnen Stadteilen wäre das optimal gewesen.
Des Weiteren ist anzumerken, dass mit der Investitionsförderung jetzt endlich umgesteuert wird, also jetzt, wie sie neu geplant wird. Schade ist nur, dass das in erster Linie aus Kostengründen geschieht. Mit der Umsteuerung hätte schon früher begonnen werden müssen, weg von der stationären Pflege, hin zu den innovativen Maßnahmen, zum Beispiel Förderung von neuen Wohnformen. Hierzu haben Sie, Frau Senatorin Röpke, ja auch eine Fachkommission „Wohnen im Alter“ eingerichtet. Das ist, wie ich meine, sehr hochrangig, und in Ihrer Antwort hoffe ich auf ein paar Neuigkeiten von dieser Fachkommission „Wohnen im Alter“ dazu, was sich da jetzt Neues tut oder ob sich da überhaupt etwas tut. Besser wäre aber, konkrete Projekte für die Zukunft schon einmal zu benennen. Innovative Projekte sind bei der Umsteuerung mit einem deutlichen Zuschlag an Mitteln bedacht worden. Im Jahr 2005 sind es 335 000 Euro, und im Jahr 2006 sollen die innovativen Mittel auf 880 000 Euro gesteigert werden. Das ist richtig, aber sehr zaghaft.
Die neuen Wohnformen im Alter haben unserer Meinung nach eine große Zukunft: Wohnen in Wohngemeinschaften, Wohnen im Quartier, länger selbstbestimmt im Eigentum oder in der eigenen Wohnung wohnen. Hierzu gibt es schon Möglichkeiten, und ein paar zarte Pflänzlein sprießen schon, zum Beispiel die „Woge“ in der Neustadt oder die verschiedenen Kooperationsmodelle, die hier auch schon angesprochen worden sind, zum Beispiel das mit der Gewosie oder mit der Brebau. Wichtig ist nur, dass die Wohnungswirtschaft mit ins Boot kommt und sich an diesen Projekten beteiligt. Hier ist unserer Meinung nach
ein gewaltiges Aktivierungsprogramm möglich und auch nötig. Auch muss das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern dringend verbessert werden. Auch in diesem Bereich gibt es viel zu tun, das hängt alles eng zusammen. Ich möchte noch einmal ausführen, es ist wichtig, dass die Tagespflege und die innovativen Projekte verbessert werden und dass in diese Richtung gesteuert wird. Das finden wir gut, und deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über den Dringlichkeitsantrag vom Bündnis 90/Die Grünen „Girokonto für jeden Menschen“. Warum haben wir Grünen diesen Antrag gestellt, und was wollen wir damit erreichen? Wir sind der Meinung, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Girokonto haben sollten, zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis. Ich behaupte, ohne Girokonto ist man oder Frau nur ein Bürger zweiter Klasse. Oder anders gesagt: Ohne Girokonto ist eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so gut wie unmöglich.
Ich kann mich noch gut an die Zeiten erinnern, als es mit den Girokonten losging. Das war Anfang der siebziger Jahre. Ich war Auszubildender und hatte unter anderem für die Baustelle das Geld zu holen. Ich hatte manchmal mehr Geld in der Tasche, als ich in zwei Jahren verdienen konnte. Das war ein seltsames Gefühl, diese Riesengeldmengen zu transportieren. Bei uns auf der Baustelle wurde zwei Mal im Monat das Geld in so genannten Tüten ausgezahlt, die Älteren können sich sicherlich noch gut daran erinnern. Der Spruch war immer: „Bares ist Wahres, her damit!“
Mitte der siebziger Jahre erfolgte dann die Umstellung auf Girokonten. Da war ich schon im Betriebsrat. Ich kann mich auch genau an die Diskussion erinnern, die wir mit den Kollegen damals hatten: Nein, ich brauche kein Girokonto, wofür denn, warum soll meine Frau wissen, was ich verdiene, ich möchte weiter Bares haben.
Bargeld lacht, genau, Herr Bödeker!
Die Zeiten haben sich allerdings geändert. Man muss neidlos anerkennen, das Girokonto hat sich durchgesetzt, zum Leidwesen aller Handwerker. Jetzt geht es schon gar nicht mehr ohne Girokonto. Wenn ich zum Beispiel eine neue Arbeit suchen würde, würde mich mein Arbeitgeber nach der Kontonummer fragen, und wenn ich mit dem alten Handwerkerspruch kommen würde: „Bares ist Wahres, wofür brauche ich ein Girokonto?“, würde er doch in Lachen ausbrechen und sagen, Bares, das gibt es bei uns nicht, das verursacht hier viel zu viele Kosten, das können Sie hier bei uns nicht haben. Er würde wahrscheinlich auch denken, wieso hat der gute Mann kein Girokonto, na, hat er wohl ein paar Lohnpfändungen hinter sich, ist er überschuldet. Die Gleichung ist also die, kein Girokonto, große Unsicherheit, große
Probleme, den Mann stelle ich gar nicht ein, das ist doch klar.
Das Leben ohne Girokonto ist auch viel anstrengender und teurer, das muss man wissen, denn Bareinzahlungen verursachen hohe Kosten. Viele Verträge kann ich ohne Girokonto und Einzugsermächtigung gar nicht mehr abschließen. Für Bareinzahlungen, wenn sie überhaupt möglich sind, muss ich oft weite Wege in Kauf nehmen, weil es von den Firmen so gelegt wird, dass man möglichst in die Außenbereiche oder dass man nur zu den Geschäftszeiten kommen kann. Das Letzte ist auch, wer mit Bargeld, und das muten wir einigen Leuten zu, hantieren muss, hat auch ein viel größeres Risiko, überfallen zu werden. Er muss große oder auch kleinere Geldmengen teilweise in seiner Wohnung aufbewahren, die ihm gestohlen werden können. Er hat immer mehr Geld in der Börse.
Warum erzähle ich Ihnen das alles? Weil es in unserer Stadt zirka 5000 Menschen ohne Girokonto gibt, die all dies machen müssen, sich mit erhöhten Gebühren herumschlagen müssen. In der gesamten Bundesrepublik gibt es zirka eine halbe Million Bürger, die kein Girokonto haben oder auch keines bekommen, auch kein Girokonto auf Guthabenbasis. Das ist keine statistische Restgröße, sondern das ist ein großer Teil ausgegrenzter Mitbürgerinnen und Mitbürger, Bürger zweiter Klasse, und das alles, weil die Banken sich an ihre eigene Selbstverpflichtung von 1995 nicht halten. So ist das mit den Selbstverpflichtungen, wenn keine Sanktionen angedroht werden. Sie werden in Sonntagsreden gegeben und gefeiert, aber wenn es zur Nagelprobe kommt, sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
Da passt die Selbstverpflichtung von Herrn Töpfer, Frau Merkel und Herrn Trittin – besser, Herr Töpfer hat es damals eingetütet – mit der Einführung der Pfandpflicht für Einweggetränke viel besser ins Konzept. Das sind Selbstverpflichtungen, die im Gesetz mit Sanktionen angelegt waren. Wird die Quote nicht erfüllt unter Riesengezeter und so weiter, drohen Sanktionen. Man hat es gesehen, Herr Trittin musste das Gesetz von Herrn Töpfer/Frau Merkel nachher exekutieren und durchsetzen. Aber es hat gewirkt. Wir finden keine Einwegflaschen mehr, und die Industrie hat sich mittlerweile daran gewöhnt, und es ist gut so, wie es gekommen ist. Bei Girokonten für jeden Menschen bei der Selbstverpflichtung hätte es auch so gemacht werden sollen, leider war das nicht der Fall, sondern das Gegenteil. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen. In der ersten Instanz wurde dem Kläger noch Recht gegeben, dass er einen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis hat, in der zweiten Instanz verwies das Gericht auf die Selbstverpflichtung, und Selbstverpflichtung ist Selbstverpflichtung und damit gut.
Wir Grünen meinen, über zehn Jahre Herumeiern mit der Selbstverpflichtung sind genug. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Gutha
benbasis, deswegen bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute über die Große Anfrage, es geht um die Senkung der Eingliederungshilfen. Meine bei
den Vorredner, Herr Oppermann und Herr Dr. Schuster, haben bereits eingehend erklärt, worum es sich hier handelt, wer Eingliederungshilfe bekommt und dass es ein riesengroßer Batzen an Geld ist, der hier eingespart werden soll.
Wir Grünen sind der Meinung, dass eine Einsparung von 15 Prozent, wie Herr Dr. Schuster und Herr Oppermann es ja auch ausgeführt haben, in diesem sensiblen Bereich nicht realistisch ist.
Wie aus der Antwort des Senats hervorging, ist in fast allen Bereichen, das haben meine beiden Vorredner auch schon ausgeführt, mit höheren Fallzahlen zu rechnen, zum Beispiel im Bereich der behinderten Jugendlichen oder psychisch kranken Erwachsenen. Überall sind steigende Fallzahlen am Horizont zu sehen. Daher ist unserer Meinung nach eine fünfzehnprozentige Kürzung bei steigendem Bedarf völlig unrealistisch und nicht umsetzbar. Hier sind ja von meinen beiden Vorrednern schon Auswege angekündigt worden.
Wir sind auch der Meinung, dass das Benchmarking zeigt, wie es schon ganz richtig ausgeführt worden ist, dass wir uns hier in Bremen überhaupt nicht zu verstecken haben, sondern im guten Mittelfeld liegen und in einigen Bereichen sogar Spitzenplätze haben, und zwar nicht im negativen, sondern im positiven Sinn. Man kann sich dann natürlich auch die negativen Beispiele heraussuchen, aber wir sind nirgends führend, so dass wir weit über dem Durchschnitt liegen. Wir haben im negativen Sinn keinen Spitzenplatz, sondern im Gegenteil, wir liegen im Kennzahlenvergleich fast immer im Mittelfeld oder darunter.
Ich möchte noch zwei Bereiche herausstellen, die uns Grüne besonders am Herzen liegen: Erstens sind wir der Meinung und gehen davon aus, dass die Verhandlungen mit den Trägern, die ja jetzt aufgenommen worden sind, auf eine Zielvereinbarung hin geführt werden, so dass die Versorgung langfristig sicherzustellen ist. Hierbei sollte unbedingt auf eine Fachkräftequote geachtet werden. Auch sollten Eingliederungsquoten vereinbart werden, es heißt ja Eingliederungshilfen. Wir oder die Leute, die sich damit befassen, wissen auch, wie schwierig es ist, in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen und wie unheimlich schwierig und sensibel dieser Bereich ist, aber wenn wir Eingliederung ernst nehmen, auch dem Wort nach, sollte man auch das probieren, und wir sehen dort Möglichkeiten, zu Einsparungen zu kommen, und zwar im Bereich des Wohnens. Wenn durch langjähriges Training, ich betone durch langjähriges, auch von sehr qualifizierten Fachkräften geleitetes Training ein Wechsel der Wohnform erreicht werden kann, ist das als ein Erfolg zu bewerten. Wenn zum Beispiel von einer betreuten Wohnform in eine offene Wohngemeinschaft gewechselt werden kann, wer
den dadurch Kosten vermieden. Ich meine, das muss auch irgendwie honoriert werden.