Protocol of the Session on October 12, 2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf die 68. Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) eröffnen.

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Misstrauensantrag, Drucksache 16/1148, inzwischen zurückgezogen wurde.

Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, beim Tagesordnungspunkt 40, „Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes“, auf eine Debatte zu verzichten und den Gesetzesantrag nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Des Weiteren wurde nachträglich interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 13, es handelt sich hierbei um „Kinder und Jugendliche mit Tourette-Syndrom im Land Bremen“, für diese Sitzung auszusetzen. Das Gleiche gilt für den Punkt 4, „Prävention von Sexualstraftaten verbessern – Konsequent besonders gegen Mehrfach- und Wiederholungstäter vorgehen“. Außerdem wurde vereinbart, dass die Sitzung heute bereits um 12.30 Uhr zu unterbrechen ist.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunk- änderungsstaatsvertrag)

Mitteilung des Senats vom 4. Juli 2006 (Drucksache 16/1066)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Schulte.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft hat heute den Entwurf eines Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge hier vorliegen. Dieser Entwurf wird heute überwiesen. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, zu diesem Staatsvertrag einige Bemerkungen zu machen.

Während der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag kaum für inhaltliche Kontroversen sorgt, da es sich im Großen und Ganzen um rein begriffliche Anpassungen im Bereich der sogenannten Telemedien handelt – das ist notwendig geworden aufgrund euro––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

päischer Bestimmungen, dass man dort zu einer begrifflichen Klärung kommt –, gestaltet sich die Umsetzung des vorherigen Rundfunkstaatsvertrags, des Achten, weitaus schwieriger.

In der Öffentlichkeit tobt derzeit die Debatte um den Sinn von Rundfunkgebühren, ausgelöst eben durch das Auslaufen einer Regelung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Damit endet nämlich die Karenzzeit der Gebührenbefreiung für internetfähige PCs und Handys. Dadurch gibt es eine aus meiner Sicht berechtigte öffentliche Diskussion über diese als Internetsteuer bezeichnete Gebühr. Nach Auffassung der grünen Bürgerschaftsfraktion muss im Begleitzug dieses Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags eben auch über neue Gebührenmodelle für die Zukunft diskutiert und nachgedacht werden. Das tun auch die Grünen.

Eine Rundfunkgebühr für einzelne Geräte ist aus unserer Sicht überholt und hoch bürokratisch. Wir plädieren für die Zukunft deshalb seit langem für eine Mediengebühr pro Haushalt, unabhängig vom jeweiligen Gerät. Nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch UMTS-Handys oder andere Mobilgeräte sind zukünftig rundfunkempfangsfähig. Das ist die Begründung dafür, dass man Gebühren erheben möchte.

Bei Betrieben wollen wir auch zu einer Vereinfachung, zum Status Quo kommen. Die Mediengebühr der Zukunft soll sich an der Größe der Betriebe und ihrer Medienintensität anstatt an den vorhandenen Geräten orientieren. Befreiungen, so wie sie der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag jetzt vorsieht, dort werden jetzt die BAföG-Empfänger aufgenommen, diese Befreiungen unterstützen wir und wollen wir auch in Zukunft ermöglichen.

In den vergangenen Wochen hat die neue Gebührenpflicht für internetfähige Computer zu erheblichen Protesten von Verbänden, den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Privatpersonen geführt. Auch wenn der Protest teilweise verständlich ist, so gibt es doch Falschinformationen. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, auch einiges noch einmal klarzustellen. Nicht zuletzt fühlen sich deshalb viele kleine Betriebe und Privatpersonen verunsichert, weil alle denken, sie werden jetzt per se zu einer Gebühr herangezogen.

Ob die Gebühr jetzt sinnvoll ist oder nicht, darauf werden wir vielleicht heute im Laufe des Tages noch an anderer Stelle eingehen können, oder ich versuche es auch noch einmal von dieser Stelle: Die Gebühr für neuartige Empfangsgeräte wie PCs oder Handys spielt in Privathaushalten so gut wie keine Rolle. Vielen Nutzern ist nicht klar, dass für diese Geräte in Privathaushalten wegen der Zweitgerätebefreiung keine weitere Gebühr anfällt. Überall, wo jetzt bereits für ein TV- oder Radiogerät Gebühren bezahlt werden, kann es zu keinen zusätzlichen Gebühren kommen. Nur in Unternehmen, die bislang

kein Rundfunkgerät angemeldet haben, aber einen internetfähigen PC nutzen, ist nun, nach der neuen Regelung, so beabsichtigen es die Ministerpräsidenten, eine Anmeldung bei der GEZ erforderlich.

Das führt aus Sicht unserer Fraktion zu Belastungen bei kleinen Betrieben und bei Freiberuflern, die die Bremische Bürgerschaft auch ernst nehmen muss. Deshalb fordern wir auch von der Koalition, wir hoffen, dass man gemeinsam mit uns den Senat auffordert, sich in der Rundfunkgebührenkommission der Länder für ein vorläufiges Aussetzen der für den 1. Januar 2007 geplanten Rundfunkgebühr für internetfähige PCs und Handys einzusetzen. Ich habe gehört, dass es in der Koalition Gespräche darüber gegeben hat, unseren Antrag zu unterstützen oder einen eigenen Antrag zu machen. Die CDU hat Öffentlichkeitsarbeit gemacht und hat gesagt, sie unterstützt die Initiative der Grünen, die schon im letzten Monat gestartet worden ist. Ich vermisse eigentlich ein Zeichen der SPD-Fraktion, dass man hier auch auf uns und die CDU-Fraktion zugeht und zu einer gemeinsamen Lösung kommt.

Wir wollen, dass die Zeit genutzt wird, eine technisch zeitgemäße Mediengebühr pro Haushalt und Betriebsstätte statt einer gerätebasierten Rundfunkgebühr zu entwickeln und diese in einem der nächsten Rundfunkstaatsverträge zu verankern. Das muss auch jetzt bei der Diskussion um den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sehr geehrte Damen und Herren, eine Rolle spielen. Vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens der Medien ist es sinnvoll, zukünftig nur noch eine Mediengebühr pro Haushalt festzulegen, unabhängig vom jeweiligen Gerät. Hinzu kommt die Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nur einen sehr kleinen Teil ihres TV-Programms überhaupt im Moment zur Übertragung im Internet anbieten dürfen.

Darüber haben die Ministerpräsidenten und auch die Länderparlamente schon lange gestritten. Auch das Land Bremen muss als Medienstandort von Radio Bremen ein Interesse daran haben, sich für eine zeitgemäße Mediengebührenlösung einzusetzen, die auch künftig die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen des verfassungsgemäßen Auftrags sichert.

Sehr geehrte Damen und Herren, Bündnis 90/Die Grünen lehnt die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab. Es ist nicht sachgerecht, die Zahlung von der Internetfähigkeit eines Rechners abhängig zu machen. Ein internetfähiger PC ist noch lange kein rundfunkempfangsfähiges Instrument. Mit einem Modem kann zum Beispiel kein dem Fernsehen vergleichbarer Empfang garantiert werden. Daran bemerkt man auch schon die Schwäche der vorgesehenen Regelung. Ich finde, es würde den Ministerpräsidenten gut zu Gesicht stehen, wenn man merkt, dass man Murks gemacht hat, auch eine Regelung

zurückzunehmen, eine Denkpause mit einem Moratorium noch einmal einzulegen und zu einer Lösung zu kommen, der dann auch die Landesparlamente zustimmen können.

So, wie es derzeit angelegt ist und diskutiert wird, trägt die Regelung nur dazu bei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beschädigen und die Akzeptanz einer Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht weiter voranzutreiben, sondern es entsteht gewissermaßen eine Abwehrhaltung. Die Leute überlegen sich ganz genau: Macht es eigentlich noch Sinn, dass ich Rundfunkgebühren bezahle, oder muss man nicht ganz andere Schritte gehen?

Auch die Bremische Bürgerschaft hat mehrere Schreiben von Bürgern bekommen.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss! Lesen Sie diese Schreiben, und diskutieren Sie mit uns gemeinsam über eine bessere Lösung! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute den Entwurf des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorliegen, der wird überwiesen, wie die Kollegin Frau Stahmann schon gesagt hat. Ich möchte auf die Einzelheiten der Veränderungen auch im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht eingehen, da wir ihn noch im Ausschuss beraten und auch hier noch im Parlament debattieren. Auch möchte ich nicht auf die Ausführungen meiner Vorrednerin eingehen, obwohl ich, ehrlich gesagt, viele Punkte teile, die sie ausgeführt hat.

Ich weiß, eine Verlängerung des Moratoriums ist schwierig, aber nicht unmöglich. Mir ist ein anderer Punkt wichtig. Wir, die Politiker, die wir hier alle sitzen und gerade auch die Medienpolitiker, können alles erklären, argumentieren und den Leuten sagen, wie es ist und wie es sein muss. Auch die PC-Gebühr ist auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage logisch. Die Frage ist aber: Ist es vernünftig? Ich glaube, nein, es ist nicht vernünftig, und wir müssen wieder an den Punkt kommen, an dem wir schon einmal vor drei oder vier Jahren standen, dass wir ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden müssen, das gerecht ist und die Konvergenz der Medien mit einbezieht.

Dieses alte Gebührenmodell ist aus dem letzten Jahrhundert. Da hatte jede Familie einen Fernseher ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

oder ein Radio, vielleicht auch zwei Radios. Es war noch nicht üblich, dass in jedem Firmenwagen ein Radio war, das musste man noch nachträglich einbauen, heute ist es Standard. Es gab noch keine Handys, mit denen man Radio hören konnte, es gab noch keine TV-Handys und dergleichen.

Ich glaube, auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen sich fragen, sich überlegen, inwieweit sie sich vielleicht neu legitimieren müssen. Sie müssen den Leuten auch sagen, warum es wichtig ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben. Um es klar zu sagen, ein unabhängiger Rundfunk in Deutschland ist eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Säule in unserer Demokratie.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Viel Geld auszugeben ist für mich aber kein Gradmesser für Qualität.

In den nächsten Monaten müssen wir miteinander intensiv über die Zukunft reden, wie es weitergeht. Ich glaube, es ist dann nicht sinnvoll, wenn wir uns gegenseitig vor das Gericht ziehen. Das ist die eine wie auch die andere Seite, denn den Bürgerinnen und Bürgern ist es mittlerweile völlig unverständlich, wofür und warum sie für welches Gerät wie was bezahlen müssen. Das ist das Problem. GEZ-Kontrolleure, Außendienstmitarbeiter wissen teilweise selbst nicht, wofür sie Rundfunkgebühren kassieren dürfen oder den Antrag unterschreiben lassen dürfen und wofür nicht, und das ist eine ganz gefährliche Situation, denn eines ist klar: Wenn die Menschen uns nicht mehr verstehen, werden sie sich immer weiter abwenden. Das ist auch wirklich ein Signal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dagegen etwas zu tun und mit uns gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner sind dem erlegen, dem es wohl zu erliegen galt, eine aktuelle medienpolitische Debatte an einem Tagesordnungspunkt zu finden, die eigentlich mit der Debatte, die die beiden Vorredner geführt haben, nichts zu tun hat. Es ist jetzt die Entscheidung für mich, gehe ich an dem gesetzten Thema vorbei, oder beziehe ich mich auf den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag?

Zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sage ich nur, er wird an den Ausschuss überwiesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen und Medienpolitiker, dann sollten wir uns so ernst nehmen, wie Sie hier die Debatte um die GEZ und die internetfähigen PCs

nehmen! Wir haben alle Staatsverträge in der Vergangenheit, auch diesen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor zwei Jahren ausgiebig diskutiert. Es waren ausweislich aller Protokolle bisher ausschließlich die Grünen mit Hermann Kuhn vorher, Frau Stahmann und mit wenigen Nuancen auch mein Kollege Heiko Strohmann, die für internetfähige PCs, also die Zukunft der Konvergenz eine andere Antwort gegeben haben, und die hieß dann haushaltsbezogene Gebühr oder Medienabgabe. Wir haben es aber nie in der Tiefe diskutiert, wie es heute, durchaus durch die Öffentlichkeit mit verursacht, zu einem Thema wird.

Deswegen ist für uns als SPD-Bürgerschaftsfraktion klar, dieses Thema kann man nicht einfach liegen lassen, man muss das genauso beurteilen wie andere Themen, man muss nur das Große im Auge haben. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System darf nicht bei einer Diskussion um die Konvergenz der Medien geopfert werden, denn bereits 1997 haben die Staatsverträge davon gesprochen, dass es irgendwann Computer geben wird, die einen Internetzugang haben und damit Rundfunkgeräte sind. Das heißt, die Diskussion gibt es länger, als Sie jetzt gerade versuchen wollen darzustellen, nämlich seit 1997, sie ist in diesem Jahr angepasst worden. Wir haben in jedem Staatsvertrag, der danach kam, immer die Jahresfrist verlängert, weil noch nicht die technischen Möglichkeiten gegeben waren, die Inhalte waren noch nicht so weit, dass man über einen internetfähigen PC bewegte Bilder empfangen konnte.

Wir kennen doch hier im Parlament alle die Realität: Mit Handys kann man heute schon Radio hören. Keiner kann das bezweifeln, jeder muss sagen, auch ein Handy ist ein Rundfunkgerät im Sinne der Übertragung von dem, was ich über das Handy hören kann. Ich glaube, dass wir aufpassen müssen, dass wir bestimmte technische Konvergenzen ausblenden und sagen, das wollen wir nicht. Ich sage ja nur als Bemerkung, Herr Kollege Strohmann, wir müssen aufpassen, die technische Konvergenz im Auge haben, um die grundsätzliche Akzeptanz und die Höhe der Rundfunkgebühr nicht in Frage zu stellen.

An der Stelle sage ich ganz klar auch, man hat immer ein paar Fälle, die einem im Kopf sind, gerade heute aktuell wird wieder ein Fall durch die Medien gehen, wo es bestimmte Sachverhalte gibt: Hagen Boßdorf. So etwas darf es in der ARD nicht geben! Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt, gerade die ARD-Gremienkontrolle muss noch stärker in Angriff genommen werden als vorher. Es kann nicht angehen, dass es Verträge gibt, die dazu führen, dass Sportler Geld bekommen für das, was sie sportlich erreichen wollen. Hier ist die Situation Jan Ullrich und Hagen Boßdorf benannt. Das muss man genauso im Auge haben, wie man natürlich im Auge haben muss, wie hoch eine Rundfunkgebühr gehen wird. Deswegen an dieser Stelle das Thema

der nächsten Bürgerschaftssitzung zu internetfähigen PCs nur mit zwei, drei Sätzen von mir hier gestreift!

Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird an den Parlamentsausschuss überwiesen. Ich habe gerade in diesen Tagen aktuelle Informationen einer Interessensgruppe bekommen, die noch bestimmte Veränderungswünsche hat, die im Bereich von Datenschutz und Information liegen. Ich gehe davon aus, dass der Medienausschuss sich dieser und anderer Sachen entsprechend annehmen wird.

Ich gebe grundsätzlich als Ausblick für den nächsten, Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu bedenken, ja, Frau Kollegin Stahmann und Herr Strohmann, wir werden uns grundsätzlicher als Parlament darüber austauschen müssen, wie wir uns zukünftig die Rundfunkgebühr inhaltlich und finanziell vorstellen. All das, was wir uns vorstellen, muss folgendes Ziel im Auge haben: Die Akzeptanz des dualen Systems soll und muss erhalten werden. Die Gebühr darf nicht in eine Höhe steigen, dass sie nicht mehr finanzierbar ist, und die Rundfunkgebühr ist von allen, die Fernsehen sehen und Radio hören, zu bezahlen, von Unternehmen bis hin zu Privathaushalten, denn von 100 Prozent des Gebührenaufkommens tragen fast 92 Prozent die Privathaushalte, 8 Prozent der Rundfunkgebühr werden durch private Unternehmen finanziert.

Da gibt es Probleme, die muss man auch im Auge haben, aber man muss dafür Sorge tragen, dass das gesamte System auch das System bezahlt, also die gesamte Gesellschaft, Unternehmen genauso wie die Privathaushalte. Insoweit haben wir das Thema benutzt, Frau Kollegin Stahmann, um über die internetfähigen PCs zu reden. Wir werden in der nächsten Bürgerschaftssitzung vielleicht noch ausführlicher darüber reden. Ansonsten wird der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Medienausschuss überwiesen, und wir sollten dann noch die Detailpunkte klären, die hier angesprochen wurden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)