Protocol of the Session on February 23, 2006

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 56. Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und Vertreter der Presse ganz herzlich. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe von Soldaten des Standortes Delmenhorst.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten dann in die Tagesordnung ein.

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2006/2007

Mitteilung des Senats vom 6. Februar 2006 (Drucksache 16/910) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushaltes einbezogen werden soll. Es ist verlängerte Redezeit vereinbart. Sie beträgt für den jeweils ersten Redner einer Fraktion bis zu 20 Minuten.

Wir kommen zur ersten Lesung der aufgerufenen Gesetzesvorlagen.

Die Beratung ist eröffnet.

Erster Redner ist Herr Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem wunderbaren Werderspiel ist es jetzt natürlich nicht so einfach, Ihre Aufmerksamkeit

(Abg. K l e e n [SPD]: In der Schlussphase sind wir wieder da! – Heiterkeit)

auf die finanzpolitischen Notwendigkeiten zu ziehen. Aber vielleicht geht es uns wie Werder, dass am Ende alles gut wird.

Meine Damen und Herren, der Senat hat Ihnen den Entwurf der Haushalte 2006/2007 für das Land und die Stadtgemeinde Bremen zur heutigen ersten Lesung vorgelegt. Dieser Doppelhaushalt ist das Fundament der weiteren Finanzplanung bis 2009, die gewissermaßen die Visitenkarte Bremens im Zuge der bevorstehenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sein wird. Einem auf knapp 3,8 Milliarden Euro

in 2006 und gut 3,8 Milliarden Euro in 2007 abgeschmolzenen Haushaltsvolumen stehen nach Ende der Sanierungszahlungen des Bundes bereinigte Einnahmen von nur etwa 2,8 Milliarden Euro respektive 3,0 Milliarden Euro gegenüber.

Meine Damen und Herren, es lässt sich aus meiner Sicht nicht beschönigen: Die vorliegenden Haushalte sind durch ein dramatisches Finanzdefizit gekennzeichnet. Zwischen den Einnahmen und Ausgaben klafft in diesem Jahr eine Lücke von 940 Millionen Euro. Wir halten die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Kreditfinanzierung nicht ein, unsere Kreditaufnahme übersteigt die Investitionen im Haushaltsjahr 2006 um 555 Millionen Euro so deutlich wie niemals zuvor. Unser Schuldenstand hat zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushalts mit 12,3 Milliarden Euro im Kernhaushalt einen vorläufigen Höchststand erreicht. Gleichzeitig reichen unsere Einnahmen auch nicht aus, um die laufenden Ausgaben ohne Zinsen, also das, was wir die Primärausgaben nennen, zu decken. Der Primärsaldo, den wir bis zum Ende unserer Finanzplanungsperiode ausgleichen wollen, steht aktuell mit fast 400 Millionen Euro im Soll.

Trotz aller Dramatik: Der vorgelegte Doppelhaushalt schafft Klarheiten und hat damit einen hohen politischen Aussagewert. Er ist eine transparente Standortbestimmung unserer finanzpolitischen Lage, wie sie sich ohne externe Hilfen darstellt. Unsere laufenden Einnahmen sind nach wie vor unzureichend, und eine externe Unterstützung durch Sonderbundesergänzungszuweisung oder Einnahmen aus dem Kanzlerbrief stehen nicht mehr zur Verfügung. Mit dem Auslaufen der Sanierungszuwendungen steht Bremens weiterer Konsolidierungskurs unter einem neuen Vorzeichen.

Damit, meine Damen und Herren, stehen wir vor einer finanzpolitischen Zäsur. Die Handlungsmöglichkeiten sind dramatisch enger geworden, wir müssen umsteuern, und das fällt natürlich nicht allen leicht. Manchen müssen wir das erst deutlich machen. Insofern denke ich, dass der Doppelhaushalt 2006/2007 hoffentlich das Bewusstsein für die finanzpolitische Lage deutlich macht und dass dieser Haushalt gleichzeitig auch deutlich macht, was wir sozusagen mit Bordmitteln noch erreichen können.

Eine Politik auf der Basis unbestimmter Einnahmeerwartungen oder sorgloser Kreditermächtigungen zu Lasten zukünftiger Generationen kommt für uns nicht in Frage. Im Gegenteil, wir müssen gemeinsam für die weiteren Ziele der Sanierung eintreten, und zwar nach innen in Form eines ambitionierten Eigenbeitrages, aber auch nach außen durch vehementes Erstreiten externer Hilfe des Bundes sowohl in dem jetzt angestrebten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als auch auf dem Verhandlungswege. Wir müssen die Menschen in Bremen und Bremerhaven mitnehmen, wir müssen sie

von dem neuen Kurs überzeugen, wir müssen ihre Vorschläge ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich in diesem Sinne aus meiner Sicht die sieben wichtigsten Aussagen dieses Haushalts skizzieren! Mit dem Haushalt 2006/2007 hat der Senat Schwerpunktsetzungen in elementaren Politikbereichen vorgenommen. Trotz dramatischer Sparzwänge wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen. Beispielhaft nenne ich in diesem Zusammenhang die Anschubfinanzierung für die Nullbis-Dreijährigen-Betreuung, für Kindertagesstätten und für Ganztagsschulen.

(Beifall bei der SPD)

Bremen setzt aber auch in Zukunft einen Schwerpunkt bei Investitionen. Auch in der Haushaltsnotlage gibt es unabweisbare Bedarfe zum Erhalt des Gemeinwesens, vorrangig zum Substanzerhalt, bei der Grundversorgung der Bevölkerung und dann bei wirtschaftskraftstärkenden und arbeitsplatzsichernden Maßnahmen. Wie angekündigt hat der Senat die vom Rechnungshof immer wieder eingeforderte Bereinigung der Investitionsprogramme um konsumtive Ausgabenanteile vorgenommen. Aber wir müssen dabei wissen, nicht alles, was wir im Sinne der wirtschaftlichen Neuaufstellung der Standorte Bremen und Bremerhaven einsetzen, sind Investitionen im haushaltsrechtlichen Sinne. Zum Beispiel ist es doch unbestritten, dass unsere Hochschulpolitik ein wesentlicher Motor des Strukturwandels ist.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb müssen wir auch in Zukunft Wege finden, um sozusagen Investitionen in Köpfe zu ermöglichen.

Zu einem umfassenden Bild über die Finanzsituation des Landes Bremen gehört die transparente Darstellung der Gesellschaften und Sondervermögen. Daraus resultierende finanzielle Belastungen müssen zukünftig im Rahmen der Haushalte klar erkennbar sein. Andererseits können wir meines Erachtens auf intelligente Finanzierungsformen auch in Zukunft nicht ganz verzichten. Mammutprojekte wie der CT IV mit einem Investitionsvolumen von knapp einer halben Milliarde Euro oder etwa die Kaiserschleuse mit knapp 230 Millionen Euro lassen sich nicht im Rahmen eines einzigen Doppelhaushalts darstellen, ohne andere Projekte zu verdrängen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist selbstverständlich, Haushaltsansätze müssen realistisch sein, und bei den nachweisbar nicht ausfinanzierten Produktplänen wurden deshalb ange

messene Anschläge gebildet, ohne sie von den weiteren Anforderungen zur Konsolidierung auszunehmen. Damit ist natürlich auch jetzt eine erhöhte Selbstverpflichtung zur Eckwerteinhaltung verbunden. Dies betrifft die Produktpläne Justiz, Inneres, Sport und auch den Bereich der Sozialleistungen.

Unser Ziel ist es, im Haushalt 2006/2007 eine realistische Planung ohne globale Minderausgaben vorzulegen. Die Verständigung des Senats über die im Rahmen des Grundinvestitionsprogramms einzusparenden 30 Millionen Euro per anno sowie die zehn Millionen Euro bei den konsumtiven Ausgaben ist noch nicht abgeschlossen. Ich bin aber überzeugt, dass der Senat hier zu einer zeitnahen Lösung kommt, die sowohl eine leistungsgerechte Verteilung zwischen den Ressorts darstellt, als auch mit konkreten Einsparungen hinterlegt ist. Der Strukturierungsvorschlag meines Hauses zeigt hierzu realistische Möglichkeiten auf.

Wir werden durch die Steuerzerlegung und -verteilung, den Finanzausgleich und die steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes in den letzten Jahren systematisch benachteiligt, ich glaube, das ist Common sense. Common sense ist auch, dass die Wirtschaftskraft sich leider nicht fiskalisch auf der Einnahmeseite widerspiegelt. Deswegen konnten wir aktuelle, begründete Bedarfe der Ressorts nur decken, weil wir auf Erlöse aus der Veräußerung von Stahlwerksanteilen und auch auf Gewinne der Bremer LagerhausGesellschaft zurückgreifen konnten. Wegen des dramatischen Finanzierungsdefizits gibt es deshalb auch keine Alternative zu dem Dreiklang aus Eigenanstrengung, Verhandlung mit dem Bund und einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Meine Damen und Herren, wir sollten nicht spekulieren, wo wir stünden, wenn wir nicht finanzpolitisch zu lange und zu optimistisch auf den so genannten Kanzlerbrief fixiert gewesen wären. Drei Dinge können wir jedoch meines Erachtens aus diesem Kapitel bremischer Finanzpolitik lernen: Die einseitige fiskalische Bewertung eines abstrakten Hilfeanspruchs ohne konkrete Verhandlungen darf nicht zum Bestandteil der Haushaltspolitik werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wissen, dass wir das Problem unserer finanziellen Altlasten nicht ohne externe Hilfe lösen können, aber wir werden in realen Haushalten nicht mit fiktiven Einnahmeansätzen rechnen. Wir dürfen auch nicht heute schon mögliche Verbesserungen aufgrund einer erfolgreichen Verfassungsklage in unsere Haushalte einsetzen. Die Haushaltsanschläge müssen realistisch sein und bleiben. Wir werden in Zukunft – das ist doch eindeutig, gerade wenn wir in einem solchen Verfahren sind – noch stärker auch im Vollzug und an der Konsequenz unseres Vollzugs von anderen gemessen werden. Drittens, wir müssen unsere Eigenanstrengungen rechtzeitig der realen Einnah

mesituation anpassen. Wenn wir klagen und über externe Hilfen verhandeln wollen, müssen wir glaubwürdig nachweisen können, dass wir alles getan haben, um die Höhe unserer Neuverschuldung zu begrenzen.

Meine Damen und Herren, die politische Schwerpunktsetzung im Haushalt 2006/2007 hat Einschnitte in allen großen Ausgabebereichen erforderlich gemacht. Sie wissen, dass mehr als 40 Prozent unserer Gesamtausgaben im Personalbereich gebunden sind, sei es direkt oder sei es über Zuwendungen aus dem Kernhaushalt. Mehrbedarfe im Personalbereich können wir nicht durch Einsparungen zu Lasten anderer Bereiche auffangen. Wir müssen meines Erachtens deshalb unser Beschäftigungsvolumen mit dem Instrument der PEP-Quote weiter reduzieren.

Wir kommen auch nicht umhin, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen maßvollen Verzicht auf zusätzliche Einkommensbestandteile abzuverlangen. Sie wissen es, im Beamtenbereich orientieren wir uns an den Kürzungen der Sonderzuwendungen in den anderen Bundesländern. Bei den laufenden Tarifverhandlungen sind wir darauf angewiesen, dass die Tarifgemeinschaft der Länder Öffnungsklauseln durchsetzt, die die Situation der Haushaltsnotlagenländer entsprechend berücksichtigt. Die Verhandlungen, meine Damen und Herren, sind auf Bundesebene auf einem guten Wege. Die Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit wieder aufgenommen, und es versteht sich von selbst, ich respektiere die Tarifhoheit, so dass ich mich mit öffentlichen Kommentierungen zu diesem Thema zurückhalte.

Es ist aber auch deutlich, dass wir mit diesen Maßnahmen die Konsolidierungslast nicht einseitig auf die Beschäftigten abwälzen wollen. Wir wollen mit den notwendigen Effizienzsteigerungen und den Einsparmaßnahmen vielmehr Spielräume schaffen, damit wir erstens auch in Zukunft Beschäftigungssicherheit garantieren, dass wir trotz einer konsolidierenden Ausschöpfung der natürlichen Fluktuation eine personelle Erneuerung ermöglichen, dass wir an einem hohen Niveau von Aus- und Fortbildung festhalten, dass wir unsere hohe Ausbildungsquote verstetigen und dass wir die Verbundausbildung mit der Privatwirtschaft ausbauen können.

Ich bin davon überzeugt, dass wir uns keinen Gefallen tun, wenn es uns nicht gelingt, eine ausgeglichene Balance aus notwendigen Effizienzsteigerungen und einer hohen Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Ich möchte aber auch daran keinen Zweifel lassen, wir brauchen eine bürgerfreundliche Verwaltung, wir brauchen auch Bürokratieabbau, insofern beziehe ich mich auf die aktuelle Umfrage der Arbeitnehmerkammer. Wir brauchen hierzu gut ausgebildetes und motiviertes Personal, und wir wollen neuen Schwung in die Verwaltungsreform bringen.

Der zweite Komplex sind die konsumtiven Ausgaben. Hier haben wir gegenüber dem vorangegange

nen Haushaltsjahr einen Abwachs der konsumtiven Primärausgaben von 51 Millionen Euro realisiert. Das war zweifelsohne mit schmerzhaften Einschnitten verbunden. Wir wollen gleichwohl auf diesem niedrigen Niveau fortschreiben, und wir werden nicht umhinkommen, auch in der darüber hinausgehenden weiteren Finanzplanungsperiode einen weiteren Abwachs unterstellen zu müssen.

Der dritte große Bereich sind die Investitionen. Hier sage ich eindeutig, dass durch den Wegfall unserer Sonderbundesergänzungszuweisungen wir hier eine Neuausrichtung brauchen. Wir hatten in der Vergangenheit durch die Unterstützung des Bundes zusätzliche Möglichkeiten, die über eine grundlegende Investitionspolitik hinaus einen breit angelegten Aufholprozess möglich gemacht haben. Diese zusätzlichen Spielräume haben wir im Jahre 2006 und folgende zunächst nicht mehr, ganz schlichtweg, weil diese Zuweisungen nicht mehr da sind und wir keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben. Das heißt gleichwohl, dass wir die Investitionsquote nach den jetzigen Planungen mit 13,8 Prozent auf einem doch auch im Vergleich hohen Niveau fortschreiben wollen, aber es bedeutet mit Blick auf die Vergangenheit ganz eindeutig, hier jetzt in einen intensiven politischen Diskurs über die Prioritätensetzung in den verbleibenden Spielräumen einzutreten.

Meine Damen und Herren, dabei kann es nicht darum gehen, dass wir einzelne Finanztöpfe verteidigen, es kann auch nicht darum gehen, dass Projektlisten, die in Zeiten optimistischer Einnahmeerwartungen entstanden sind, zu Rate gezogen werden, und es kann auch nicht darum gehen, dass wir einfach das fortschreiben, was wir gemacht haben, auch schon deshalb nicht, weil wir die konsumtiven Folgekosten vieler neuer Investitionsmaßnahmen schlichtweg nicht mehr bewältigen können.

Großprojekte, das muss man realistischerweise sagen, sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn es beispielsweise um Häfen oder die unmittelbare Schaffung von Arbeitsplätzen geht. Es geht jetzt um die Kernaufgaben öffentlicher Investitionspolitik. Nach meiner Überzeugung beinhaltet das eine klare Priorität für alle Basisfunktionen der öffentlichen Daseinsvorsorge, ergänzt um ausgewählte Schwerpunktmaßnahmen, die Arbeit und Beschäftigung für die Menschen in Bremen und Bremerhaven schaffen.

Künftige Investitionsschwerpunkte sehe ich vor allem in vier öffentlichen Aufgabenfeldern, wobei die städtische Struktur unseres Zwei-Städte-Staates berücksichtigt werden muss. Erstens in der Substanzund Funktionserhaltung öffentlicher Liegenschaften! Meine Damen und Herren, ich halte es einfach für einen Skandal, wenn es in Schulgebäude hineinregnet. Zweitens, Stärkung der Gesundheitswirtschaft als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge! Drittens, Entwicklung zentraler Standortfaktoren, vor allem Unterhaltung der Hafeninfrastruktur, Ausbau maritimer Logistik und des Wissenschaftsbereichs! Vier

tens, Aufbau neuer standortprofilierender Potentiale, zum Beispiel im Bereich Luft- und Raumfahrt! Darüber hinaus eröffnen sich meines Erachtens politische Gestaltungsmöglichkeiten nur dann, wenn wir eine weitere externe Unterstützung uns entweder auf dem Verhandlungswege erarbeiten oder gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten.

Der Doppelhaushalt 2006/2007 enthält finanzpolitische Festlegungen, die Teil eines mit Blick auf die Verfassungsklage neu ausgerichteten Sanierungspfads sind. Insofern besteht natürlich eine enge Verknüpfung zwischen der Klage, dem Haushalt und der Finanzplanung. Deshalb bitte ich Sie hier an dieser Stelle um Verständnis, dass die Finanzplanung nicht, wie es Paragraph 50 Haushaltsgesetz vorsieht, unmittelbar mit dem Entwurf des Doppelhaushalts vorgelegt wird. Aber sie wird innerhalb der nächsten Wochen fertig gestellt, und sie wird Ihnen zusammen mit der Klageschrift vorgelegt werden.

Das Ziel unserer Eigenanstrengungen ist, bis zum Jahr 2009, also in dem Zeitraum, den die Finanzplanung abdeckt, alle Leistungen der bremischen Verwaltung im investiven, konsumtiven und auch im Personalbereich aus den verfügbaren Einnahmen zu bestreiten, ungeachtet der aus den finanziellen Altlasten resultierenden Zinslasten, also des Zinsaufwandes. Der damit, wenn dieser Fall eintritt, ausgeglichene Primärhaushalt ist eine anerkannte finanzplanerische Kennzahl und ein Beleg dafür, und das ist letztlich Aussage dieser Kennziffer, dass ein öffentliches Gemeinwesen seine laufende Geschäftstätigkeit auch aus seinen laufenden Einnahmen bestreiten kann. Das ist das Minimum dessen, was man als Zwischenschritt erreichen muss. Es kann nicht das Ende sein, aber wir sind ja, wie ich Ihnen anhand der Kennzahlen sagte, davon zunächst noch weit entfernt.

Ich verhehle Ihnen nicht, meine Damen und Herren, dass wir natürlich nicht nur auf Bremen schauen und auf unsere Eigenanstrengungen, sondern dass wir in dem Zusammenhang auch darauf bauen, dass die Beschlüsse der Koalition im Bund uns helfen werden, also die Beschlüsse, die eine Anhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, die auch den Wegfall von Subventionen vorsehen. Ohne zusätzliche Einnahmen, entweder durch eine sich verstärkende und belebende wirtschaftliche Entwicklung oder aber auch durch steuerliche Maßnahmen, die die nicht nur uns, sondern auch die reicheren Südländer betreffende strukturelle Verschuldung der Haushalte durch mangelnde öffentliche Einnahmen ausgleichen, werden wir das nicht schaffen. Wir sind darauf angewiesen, und deshalb muss es auch dazu kommen.