Georg Schmid

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehr ist eine unverzichtbare Säule der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in unserem Lande. Wir haben über 7700 freiwillige Feuerwehren in unserem Lande. Dazu kommen die Berufsfeuerwehren. Insgesamt sind im ehrenamtlichen Bereich 320 000 bis 330 000 Kolleginnen und Kollegen der freiwilligen Feuerwehr unterwegs und sorgen mit für die Sicherheit in unserem Lande.
Das ist ein großartiger Dienst. Deswegen will ich an dieser Stelle allen Kräften, insbesondere den ehrenamt
lichen, einen herzlichen Dank für ihren großartigen Einsatz sagen.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz ist jetzt 25 Jahre alt. Ein solches Gesetz muss natürlich auch einmal überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst werden. Das Einsatzgeschehen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Die technischen Hilfseinsätze sind wesentlich stärker in den Vordergrund gerückt. Die Brandeinsätze sind in gleichem Maße in den Hintergrund getreten. Wir haben auf ganz neue Herausforderungen zu reagieren. Ich sehe, welchen Verkehr und wie viele Unfälle es auf unseren Straßen gibt und wie oft die Feuerwehren in solchen Situationen gerufen werden. Gerade für besondere Einsätze wie zum Beispiel bei Chemikalienunfällen, bei denen es ganz neue Herausforderungen gibt, brauchen wir exzellent ausgebildete Feuerwehren, insbesondere auch gut ausgebildete Feuerwehrführungs- und Einsatzkräfte. Deshalb müssen wir prüfen, ob dieses Gesetz noch dem aktuellen Stand entspricht, was verändert und was verbessert werden muss.
Wir haben auch gesellschaftliche Veränderungen. Während es früher nicht allzu schwierig war, im Laufe eines Tages im Ort jemand zu fi nden, der ausrückt, wenn Hilfe und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger notwendig war, wird das heute oft zum Problem, weil die Menschen nicht mehr unmittelbar am Ort arbeiten, sondern von zuhause weg zur Arbeit gehen und deshalb nicht mehr sofort zum Einsatz kommen können. Deswegen müssen wir darauf auch gesetzgeberisch reagieren. Wir tun das mit der Neuformulierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, mit fl exibleren Lösungen und mit mehr Eigenverantwortung der Kommunen. Natürlich wollen wir auch Verwaltungsabläufe konzentrieren und Bürokratie abbauen, so gut es geht.
Ich will heute fünf Punkte aus diesem Gesetzentwurf kurz herausgreifen. Dieser Gesetzentwurf wird in den zuständigen Ausschüssen umfassend beraten werden. Auf einige wenige essenzielle Punkte will ich aber an dieser Stelle eingehen.
Künftig soll es möglich sein, dass jemand nicht nur Mitglied der Feuerwehr an dem Ort ist, an dem er lebt, sondern dass er auch Mitglied der Feuerwehr dort ist, wo er arbeitet. Doppelmitgliedschaften sollen damit zulässig sein. Wir haben einen Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten im Einsatzfall postuliert.
Wir wollen die Altersgrenze für Feuerwehrleute anheben. Darüber ist im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens vehement diskutiert worden. Wir haben darüber diskutiert, ob wir die Grenze bei 60 Jahren belassen und sie nur auf Antrag anheben. Wir haben uns dann aber zu Recht auf 63 Jahre generell festgelegt. Das ist ein guter Kompromiss, weil damit auch die Alarmsicherheit über Tag verbessert wird.
Eine wichtige Neuerung ist, dass sich die Ortsfeuerwehren zukünftig freiwillig zusammenschließen können. Es können auch Feuerwehrzweckverbände gegründet werden. Dieses Anliegen wurde uns von einzelnen Feuerwehren unmittelbar vorgetragen. Klar muss auch sein, dass wir die kleinen Ortsfeuerwehren dringend brauchen. Es soll immer wieder klar dokumentiert werden, dass sie ein wichtiges Element in unseren Dörfern sind. Wir brauchen sie für den Brandschutz und für die Sicherheit in unserem Lande. Deswegen gibt es eine Bestandsgarantie für unsere Ortsfeuerwehren.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Werksfeuerwehren und für die Anordnungsbefugnis ihnen gegenüber soll bei den Regierungen konzentriert werden.
Über einen entscheidenden Punkt wurde sehr kontrovers diskutiert. Wie soll die Hilfsfrist zukünftig geregelt werden? Die Hilfsfrist gilt und ist in einer Vollzugsbekanntmachung festgelegt. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg haben wir uns zunächst mit dem Gedanken getragen, die Hilfsfrist ins Gesetz aufzunehmen. Natürlich gilt auch das, was in einer Bekanntmachung steht. Mit einer gesetzlichen Regelung würde die Hilfsfrist aber eine andere Qualität bekommen. Deswegen haben wir uns zunächst überlegt, die Hilfsfrist als Planungsgrundlage ins Gesetz aufzunehmen.
Hiergegen hat es Widerstand von der kommunalen Seite gegeben. Während die Feuerwehren die Hilfsfrist im Gesetz sehr begrüßt haben, haben die Kommunen gefragt, ob sie in Haftung genommen werden, wenn die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann. Darüber hatten wir eine sehr kontroverse Diskussion, die aus meiner Sicht eigentlich unberechtigt war. Ich war selbst bei vielen Veranstaltungen und habe mit den Bürgermeistern diskutiert. Dabei war immer ein natürlicher Vorbehalt spürbar, weil die Bürgermeister immer gefragt haben, wie die Haftung ist und wie ein Zivilgericht irgendwann einmal entscheiden wird, wenn etwas passiert. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass es ohne Weiteres möglich wäre, die Hilfsfrist in der von uns sehr offen formulierten Weise zu regeln. Wir haben uns dann doch dazu entschlossen, sie weiterhin in der Vollzugsbekanntmachung zu lassen und nicht unmittelbar ins Gesetz aufzunehmen. So wird der Gesetzesvorschlag heute auch dem Hohen Hause unterbreitet.
Ich glaube, wir haben damit ein gutes Paket zur Fortentwicklung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes geschnürt, das sich in den letzten 25 Jahren exzellent bewährt hat, das aber auch neuen Situationen angepasst werden muss. Ich bitte um eine zügige Beratung in den Ausschüssen und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen. Ich freue mich, dass ich die heutige Jubiläumssitzung mit Ihnen eröffnen darf. Es geht um die Umsetzung der Organisationsreform innerhalb der Polizei. Wir müssen jetzt gesetzgeberisch darauf reagieren. Das, was wir in den letzten drei Jahren miteinander diskutiert und entwickelt haben, muss jetzt in Gesetzesform umgesetzt werden. Das POG, also das Polizeiorganisationsgesetz, und das PAG, das Polizeiaufgabengesetz, sind gemeinsam mit anderen Vorschriften anzupassen und entsprechend zu ändern.
Bei dieser Reform war folgende Überlegung entscheidend: Wenn wir zu einer effektiven Veränderung der Gesamtsituation kommen wollen, müssen wir die Gesamtstruktur ändern. Wir sind vom vierstufi gen Aufbau – Ministerium, Präsidium, Direktion, Inspektion – weggegangen. Durch die Zusammenführung von Direktion und Präsidium soll dieses vierstufi ge System in einen dreigliedrigen Aufbau zusammengeführt werden. Das ist die Grundauslegung gewesen. Das heißt, wir sind von 56 Führungs- und Verwaltungsdienststellen zu zehn Dienststellen gekommen. Das zeigt, dass die Organisationsreform im OverheadBereich angesetzt hat. Wir haben immer wieder doku
mentiert, dass die Ebene der Inspektionen und Stationen unverändert bleiben soll und nur in dem Zwischenbereich der Direktionen und des Präsidiums eine Zusammenfassung zu erfolgen hat.
Wir haben dieses Thema wiederholt auch im Hohen Hause diskutiert. Der erzielte Synergiegewinn dokumentiert sich darin, dass wir in den Stäben künftig statt bisher knapp 1900 Stellen nur noch 1300 haben. Von den 600 Stellen, die wir damit gewinnen, bleiben 420 für die schutz- und kriminalpolizeiliche Basisarbeit übrig; 180 Stellen werden eingezogen. Das haben wir an dieser Stelle wiederholt miteinander besprochen.
Entscheidend ist, dass es keinen Rückzug aus der Fläche gibt. Die Fläche soll weiterhin Polizei mindestens in der gleichen Stärke wie bisher haben, sie soll aufgebaut werden. Die Synergieeffekte sollen gerade in diesem Bereich eingesetzt werden. Für München beispielsweise überlegen wir jetzt, eine neue Inspektion am Messegelände zu schaffen. Das ist hierfür, glaube ich, ein exzellentes Beispiel.
Wir haben mit der Umsetzung der Reform in Unterfranken begonnen. Unterfranken war das Pilotprojekt. Dort haben wir gute Erfahrungen gemacht. Es war auch der richtige Weg, möglichst lange zu diskutieren, lange vorzubereiten und erst dann in den Entscheidungsprozess einzusteigen. Ich denke, wir haben in Unterfranken ein gutes Konzept entwickelt. In Mittelfranken ist die Reform zwischenzeitlich umgesetzt. Jetzt geht es weiter mit München, dann folgen Schwaben und Oberbayern. Das sind die nächsten Entscheidungen. Wir wollen diesen Reformprozess bis Mitte 2009 abschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist aus meiner Sicht auch erreicht worden, dass wir miteinander dokumentieren können: Entscheidend ist die Polizeiarbeit unmittelbar vor Ort, damit die Bürger auch weiterhin Sicherheit in der Präsenz der Polizei spüren. Dieses Ziel wird mit der Reform erreicht.
Wir haben die Organisation der Polizei darüber hinaus dadurch effektiver gemacht, dass die Verwaltungsabläufe insgesamt gestrafft wurden. Durch den dreigliedrigen Aufbau wurde eine Ebene herausgenommen, wodurch mehr Effi zienz erreicht werden konnte.
Wir sind Marktführer beim Thema der inneren Sicherheit, und es steht fest, dass wir mit dieser Reform diesen Anspruch noch einmal dokumentieren können. Dass wir dieses Thema immer in besonderer Weise im Fokus gehabt haben, dokumentiert sich darin, dass wir das sicherste Land in der Bundesrepublik sind, dass wir zusammen mit Baden-Württemberg die höchsten Aufklärungsquoten haben und dass wir diese Arbeit jetzt durch die Umsetzung des Grundsatzes „weniger Polizei am Schreibtisch und mehr Polizei auf der Straße“ insgesamt effektiver gestalten können.
Um die Gesamtreform umsetzen zu können, müssen, wie gesagt, das POG, das PAG und weitere gesetzliche Vor
schriften geändert werden. Ich bitte um Beratung dieses Gesetzentwurfes und um Zustimmung.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf aus der Sicht der Bayerischen Staatsregierung einiges richtigstellen. Wir müssen diese Ost-West-Transversale im Zusammenhang mit den europäischen Magistralen sehen. Diese Ost-West-Verbindung hat auf tschechischem Gebiet eine Fortsetzung. Auf der tschechischen Seite ist die Strecke zwischen der Staatsgrenze und Karlsbad bereits zweibahnig im Bau. Die Ortsumgehung Eger ist bereits fertiggestellt. Zwischen Karlsbad und Prag soll zunächst einbahnig, also mit zwei Spuren, ausgebaut werden.
Wenn wir über eine Ost-West-Verbindung sprechen, dürfen wir nicht nur eine Seite betrachten, sondern müssen über diese Gesamtmagistrale aus europäischer Sicht sprechen. Die Gesamtmagistrale haben wir zwischen Prag und Schirnding. Jetzt geht es um die Frage, wie es nach Schirnding bis zur A 93 weitergeht und wie wir eine Ost-West-Verknüpfung zur A 9 fi nden.
Zunächst ein paar Bemerkungen zur Vorgeschichte: Die B 303 neu wurde bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Analyse durch Fachleute bewertet. Hierbei wurde der Bedarf für eine leistungsfähige Ost-West-Verbindung festgestellt. Das wurde auch in einem Gesetz dokumentiert. Ich werde nachher noch darauf eingehen, wie darüber abgestimmt wurde.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist im Fernstraßenausbaugesetz vom 20. Januar 2005 gesetzlich verankert. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Bundesverkehrswegeplan als Anlage beiliegt, ist die B 303 neu mit einem zweibahnigen Fahrbahnquerschnitt in unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen enthalten.
Zunächst noch ein paar Bemerkungen zu den unterschiedlichen Einstufungen. Der Abschnitt zwischen Schirnding und der A 93 sowie die zweite Fahrbahn der Ortsumfahrung Schirnding sind im vordringlichen Bedarf. Der Abschnitt zwischen der A 93 und der A 9 ist im weiteren Bedarf mit – ganz ausdrücklich – Planungsrecht. Damit ist die Notwendigkeit einer Ost-West-Verbindung auch im Gesetz dokumentiert.
Liebe Frau Kollegin Gote, hier herauszugehen und an diesem Rednerpult vor dem Hohen Haus zu sagen, wir GRÜNEN haben mit dem Thema gar nichts zu tun, im Bundestag aber für den Ausbauplan zu stimmen, ist scheinheilig. So kann man keine Politik machen, liebe Freunde.
Herr Kollege Rabenstein und Herr Kollege Wolfrum, aus Sicht der SPD kann man es auch nicht so machen:
Im Bundestag reißen Sie alle die Hand hoch und sind offensichtlich alle dafür
jedenfalls ist das Gesetz von Rot-Grün beschlossen worden; eine Mehrheit hat es dafür offensichtlich gegeben –, im Landtag sagen aber die Vertreter der gleichen Partei, die das in Berlin beschlossen hat: Wir wollen mit der Sache nichts zu tun haben. Das ist keine akzeptable Politik.
Frau Kollegin Gote, Sie haben vorhin Ihre Planung dargestellt.
Von wem ist denn die Planung? Sie haben das in Berlin so beschlossen, jetzt sprechen Sie aber von unserer Planung. Das ist Ihre Planung. Dafür tragen Sie momentan auch die Verantwortung – lassen Sie mich das klarstellen.
Wir werden den Menschen draußen auch sagen, wie Sie Politik machen. Sie machen nämlich an dieser Stelle Politik, wie Sie sie brauchen.
Ich meine sowohl SPD als auch GRÜNE. In Berlin wird so abgestimmt; dann gibt es Widerstand; dann gibt es Unterschriften;
dann fährt man nach München und stimmt im Landtag anders ab. So einfach kann Politik nicht sein, liebe Freunde. So einfach kann sie nicht sein.
Frau Kollegin Gote, mich hat nicht nur ein wenig erschreckt, wie Sie hier und dort abstimmen, sondern auch, dass Sie im Prinzip sagen: Egal, was im Verkehrswegeplan steht, wir sind gegen jeglichen Straßenbau. Auf eine Bemerkung vom Rednerpult aus haben Sie vorhin dazwischengerufen: Ja gut, dann wird eben ein Umweg auch von 100 oder 150 Kilometern in Kauf genommen. Daran sieht man auch, wo Sie hinwollen. Sie wollen überhaupt keine Straßen. Dann verstehe ich aber überhaupt nicht, wie Sie nach Berlin fahren, dort einen Straßenverkehrswegeplan beschließen und Prioritäten festlegen können. Hier sagen Sie aber: Nein, wir wollen überhaupt keine Straßen bauen. Das ist die allerschlechteste Politik.
Herr Kollege Rabenstein, Sie kommen auch täglich zur Obersten Baubehörde und fordern neue Straßen, stellen sich aber hierher und sagen: Infrastruktur hat mit wirtschaftlicher Prosperität nichts zu tun. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Sie liegen zweitausendprozentig falsch. Natürlich ist die Infrastruktur für die wirtschaftliche Prosperität einer Region wichtig. Sie haben Hof als Beispiel genannt. Das hat aber mit ganz anderen Faktoren zu tun, zum Beispiel mit der über Jahrzehnte hinweg bestehenden Grenzsituation, Herr Kollege König. Die Konsequenzen daraus sind bei weitem noch nicht gezogen, auch nicht bei den Straßen.
Lieber Kollege Alexander König, das heißt an dieser Stelle auch, dass das gut so ist; denn sonst wäre die Lage dort – das kann ich Ihnen sagen, Herr Kollege König – noch schlechter. Meine Region lag über Jahrzehnte hinweg im größten Quadrat Bayerns ohne vierstreifi ge Straßen. Ich weiß, was es bedeutet, wenn du von den großen Magistralen abgeschnitten bist. Ein Unternehmer, der heute in eine Region kommt, fragt sehr wohl: Wie ist bei euch die Infrastruktur; wie ist die Anbindung an die nächsten großen Autobahnen und an die Magistralen?
All diejenigen, die bei uns in der Obersten Baubehörde auftauchen, führen genau dieses Argument an und fordern den schnellen Ausbau von Bundesstraßen, den schnellen Ausbau von Autobahnen, um wirtschaftlich voranzukommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Hier wird aber dagegenargumentiert. Das passt nicht zusammen.
Herr Kollege Wolfrum, Sie sagen: Infrastruktur ist Gift. Dazu muss ich Ihnen sagen: Erklären Sie für Ihre Region, dass Sie das Geld nicht brauchen, dass Sie keine weiteren Erschließungsstraßen wollen. Das Geld wird dann schnell anderswo verbaut. Ich weiß, dass wir hohen Bedarf haben. Wir haben Bundesstraßen und Bundesautobahnen im Wert von rund 750 Millionen Euro planfestgestellt.
Wenn Vertreter einer Region heute sagen: Wir haben genug, wir brauchen das woanders, dann können wir das sofort an anderer Stelle verbauen. Da sind wir ganz schnell bei der Sache.
Ich will aber auch festhalten, in welchem Verfahrensstadium wir uns befi nden – Herr Kollege König, Sie haben das mit einem Nebensatz erwähnt –: Jetzt wurde eine Raumempfi ndlichkeitsanalyse, eine Verkehrsuntersuchung und eine Kostenermittlung durchgeführt. Wir haben in dieser gesamten Betrachtung bereits zwei
Trassen ausgeschlossen, nämlich die Nordtrasse und die Südtrasse, und werden den mittleren Korridor jetzt weiter untersuchen. Wenn uns der Bundestag den Auftrag dazu gibt, das entsprechend zu untersuchen, nämlich weiteren Bedarf mit Planungsrecht feststellt, dann ist es auch richtig, jetzt die noch im Spiel befi ndlichen Trassenvarianten zu untersuchen. Das ist ein richtiger und vernünftiger Auftrag.
Was die Verkehrsbelastung angeht: Bei vielen Argumentationen habe ich gehört, dass wir in den kommenden Jahren zunehmende Verkehre haben werden. Ich kenne die Prognose aus dem Jahr 1998 für Deutschland, in der festgestellt worden ist, dass der Lkw-Verkehr um bis zu 60 Prozent, in Bayern um bis zu 80 Prozent und der Personenverkehr um bis zu 25 Prozent zunehmen wird. Wir befi nden uns mitten in diesem Prognosezeitraum, nämlich im Jahre 2007. Wir spüren, dass diese Prognose richtig ist. Deswegen gehen die Prognosezahlen von 16 000 bis 20 000 Fahrzeugen aus.
Ich bedanke mich herzlich, Frau Präsidentin.
Ich will zu den eben genannten Zahlen nur die Werte hinzufügen, die offi ziell vorliegen. Die Prognosezahlen gehen – je nach gewählter Trassenvariante – von bis zu 20 000 Fahrzeugen aus. Aber dieser Streit lohnt sich nicht. Wir haben eine erhebliche Belastung, wenn wir in die Größenordnungen von 10 000 bis 20 000 Fahrzeugen hineinkommen. Im Übrigen wird gerade beklagt, dass die alte B 303 die Menschen vor Ort in massiver Weise belastet. Herr Kollege König ist noch einmal darauf eingegangen: Wir werden jetzt von der A 9 bis westlich Schirnding eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellen, dann wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet, dann gibt es die Linienbestimmung. Die Linienbestimmung erfolgt im Übrigen durch den Bundesverkehrsminister, der, Herr Kollege Dr. Beyer, der SPD angehört. Wir werden dann hören, was gesagt wird. Wir brauchen diese Linienfestlegung, um von Schirnding – auch mit vier Spuren – an die A 93 heranzukommen und dann eine weitere Anknüpfung zu haben.
Ein letzter Satz zu den Fragen: Kann man hier bemauten oder kann man diese Straße für den Transit-Verkehr sperren? Wir haben bei der B 303 keine autobahnparallele Bundesstraße, wir haben keine Verkehrssicherheitsprobleme und haben vor allem keine alternativen Straßen zur Aufnahme dieses Verkehrs. Deswegen wird es rechtlich überhaupt nicht zulässig sein, an dieser Stelle einfach zu sperren oder eine Maut einzuführen. Ich bitte Sie, einmal mit den Unternehmern zu sprechen, die an dieser Straße Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, und sich danach zu erkundigen, was es für sie bedeuten würde. Deshalb wäre ich vorsichtig, solche Anträge zu stellen.
Ich sage: Heute ist dokumentiert worden, wie auf der einen Seite in Berlin all diesen Planungen zugestimmt wird und wie auf der anderen Seite hier im Bayerischen Landtag dagegen argumentiert wird. So kann man keine durchgängige Politik für dieses Land, für den Freistaat Bayern machen. Ich bitte um Ablehnung dieses Antrags.
Frau Kollegin Gote, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weise das ausdrücklich zurück. Das, was Sie hier machen, hat mit realer, vernünftiger und ehrlicher Politik nichts mehr zu tun. Sie arbeiten mit Unterstellungen. Die rot-grüne Bundesregierung hat am 20. Januar 2005 ein Gesetz erlassen. So schnell haben sich die Daten, Frau Kollegin Gote, wahrlich nicht geändert. Sie drehen die Fakten so hin, wie Sie sie brauchen. Sie ändern Ihre Argumentation so, dass es Ihnen passt. Sie können doch dem Hohen Hause nicht erzählen, dass sich die Verkehrssituation von 2005 bis 2007 so verändert hat, dass es jetzt andere Prognosen gibt. Sie haben die Prognosen damals gehabt und haben aufgrund der Prognosen beschlossen. Jetzt nehmen Sie die Zahlen, die Ihnen passen. Das ist keine ehrliche und saubere Politik, Frau Kollegin Gote.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 zu diesem Thema eine wegweisende Entscheidung getroffen. Mit dieser Entscheidung hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, spätestens zum 1. Januar 2008 eine neue Regelung zu schaffen. Dabei hat uns das Gericht zwei Möglichkeiten offengelassen, einmal die Beibehaltung des staatlichen Monopols und als zweiten Weg die Liberalisierung.
Der Gesetzgeber, damit auch der Bayerische Landtag, hat dabei die Aufgabe, zu bewerten, welche Gefahren vom Glücksspiel ausgehen und wie er darauf reagieren will. Insofern hat er einen weiten Spielraum.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich mit einer Ausnahme, nämlich mit Ausnahme Schleswig-Holsteins, darauf verständigt, den Landesparlamenten die Beibehaltung des Monopols vorzuschlagen und dies in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag festzuschreiben, der sich nicht nur auf die Sportwetten beschränkt, sondern – das resultiert auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – auch eine systematische Regelung für die Spielbanken, Lotterien und die gewerbliche Spielvermittlung schafft. Der Schwerpunkt der neuen, klaren und deutlichen Regelung muss auf der Bekämpfung und Vermeidung von Spielsuchtgefahr liegen. Die Gefahrenpotenziale aus dem Spiel sind in diesem Urteil in ganz besonderer Weise dokumentiert worden. Es war die Grundposition des Bundesverfassungsgerichts, dass man dann, wenn man ein Monopol beibehält, dem Gesichtspunkt der Bekämpfung der Spielsucht ein besonderes Augenmerk widmen muss und im Staatsvertrag und in rechtlichen Regelungen in besonderer Weise darauf eingehen muss.
Wie kann man ein solches Ziel erreichen? – Die Kanalisierung und Begrenzung des Angebotes und damit die Bekämpfung der Spielsucht wird auf zwei Wegen erreicht, wenn man das Monopol beibehält. Erstens ist die Begrenzung des Angebots zur Vermeidung der Glücksspielsucht unabdingbar. Zweitens muss mit einem umfassenden Erlaubnisvorbehalt dafür Sorge getragen werden, dass ordnungspolitische Argumente Vorrang haben. Deshalb gibt es zukünftig auch einen unabhängigen Fachbeirat, dem auch Experten in der Bekämpfung der Glücksspielsucht angehören. Neue Glücksspielangebote der staatlichen und staatlich beherrschten Veranstalter dürfen nur nach Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen auf die Bevölkerung erlaubt werden. Das Gleiche gilt für die Vermittlung dieser Angebote und für die Vertriebswege. Das heißt, wenn zum Beispiel Lotto im Supermarkt angeboten werden soll, dann muss zunächst überlegt werden, ob dadurch Gefahren potenziert werden, welche Gefahren davon ausgehen, ob man das zulassen oder nicht zulassen kann. Das Thema „Jugend- und Spielersucht“ spielt eine ebenso entscheidende Rolle wie das Verbot der Teilnahme Minderjähriger. Diese Restriktionen werden fortgeführt und noch einmal im Staatsvertrag festgehalten.
Die Veranstalter und Vermittler erhalten die erforderlichen Erlaubnisse im Übrigen auch nur, wenn sie Sozialkonzepte aufstellen, also systematische Konzepte zur Spielsuchtvermeidung. Das gilt auch über die Sportwetten hinaus in all den soeben von mir genannten weiteren Bereichen. Vor allem brauchen wir ein übergreifendes Sperrsystem; das haben wir miteinander schon in einem anderen Zusammenhang diskutiert, auch im Zusammenhang mit dem kleinen Spiel in Spielbanken.
Darüber hinaus werden folgende neue Verbote aufgenommen, worauf ich heute in besonderer Weise hinweisen möchte: Erstens. Das Glücksspiel im Internet soll ausnahmslos verboten werden, weil es nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts und nach Aussage der Suchtexperten – ich zitiere – „besonders suchtgefährdend und eine Angebotsbegrenzung im Internet nicht zu erreichen ist“. Zweitens. Die Fernsehwerbung – das ist ein zweiter Aspekt – wird verboten, weil Werbung in diesem
Medium die größte Breitenwirkung erzielt und häufi g besonders auf Jugendliche und andere gefährdete Gruppen ausgerichtet ist.
Drittens wird die Internet-Werbung für Spiele verboten, weil hier neben die Breitenwirkung und die Zielgruppenorientierung die sofortige Übergangsmöglichkeit zur Teilnahme am Spiel als zusätzliches Gefahrenelement tritt, weil also sofort nach der Werbung in das Spiel eingetreten werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch diese gesetzlichen Verbote wird auch klargestellt, dass es Sache der weltweit agierenden Internet-Anbieter und nicht der Glücksspielaufsichtsbehörden ist, sicherzustellen, dass die Angebote im Bereich des Staatsvertrages nicht entgegen den gesetzlichen Verboten nutzbar sind. Das ist eine deutliche Klarstellung. Es besteht die technische Möglichkeit, das mithilfe von Filtern zu regulieren. Darüber hinaus haben wir über die Zahlungsmodalitäten und die Eingriffssituationen bei den Banken auch die Möglichkeit, die Zahlungsverkehre zu beeinfl ussen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt setzt der Glücksspielstaatsvertrag auf eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems im Interesse der Spielsuchtvermeidung und der Spielsuchtbekämpfung. Wir haben auch festgelegt, dass die Auswirkungen des Staatsvertrags zu prüfen sind und wollen in den kommenden Jahren eine Evaluation durchführen. Deshalb ist eine Befristung auf vier Jahre vorgesehen. Ich darf betonen: Dieser Glücksspielstaatsvertrag erfüllt den Auftrag und die Aufl agen, die uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung am 28. März des vergangenen Jahres mitgegeben hat. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ich sage das, weil oft diskutiert wird, inwieweit das mit EU-Recht vereinbar ist – hat in seiner Argumentation ausdrücklich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgenommen, sodass Sie davon ausgehen können, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf gleicher Linie liegen.
Ich bitte darum, dass dieser Staatsvertrag beraten wird und dann die Zustimmung des Hohen Hauses erfährt.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Runge, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte haben wir in diesem Hohen Hause schon wiederholt geführt. Die GRÜNEN sind anderer Meinung und hätten den Weggang vom Monopol eher befürwortet, genauso wie eine irgendwie geartete Konzessionslösung. Das ist im Hause bekannt. Zunächst will ich Ihnen aber sagen, Herr Kollege Dr. Runge,
die Frage ist, was wollen wir am Schluss erreichen? Die Frage ist auch, welche Erfahrungen andere Länder gemacht haben. Ich darf Ihnen noch einmal das Beispiel England schildern. Dort hat man gemeint, das Ganze öffnen zu müssen. Das Ergebnis war wie folgt: Bei uns liegt der Umsatz pro Spieler bei 18 Dollar, in England nach der Öffnung des Marktes bei 470 Dollar pro Spieler. Ich sage Ihnen eines: Wir in Bayern, wir in Deutschland wollen diese Situation nicht! Wir gehen den Weg deshalb so weiter, wie wir ihn bisher gegangen sind. Wenn Sie einen anderen Weg wollen, wenn Sie wollen, dass noch mehr gespielt werden soll, mit all den Problemen, die damit verbunden sind, dann sagen Sie das. Wenn Sie meinen, dass die Argumente, die die Vertreter der Suchtverbände anführen, falsch sind, dann sagen Sie das. Ich persönlich meine, nachdem ich die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht mitverfolgt habe, bei der all diese Vertreter anwesend waren, und nachdem wir hier im Bayerischen Landtag eine Anhörung auf hohem fachlichen Niveau hatten: Wir wollen diesen Weg nicht gehen.
„Placanika“, „Gambelli“ – diese Entscheidungen sind da. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die Gambelli-Entscheidung gewürdigt und in die Argumentation aufgenommen. An Ihrer Stelle würde ich mir deshalb
nicht unseren Kopf bzw. den der Ministerpräsidenten zerbrechen, wenn es darum geht, ob die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung gerade im Hinblick und unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs getroffen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte er angefochten werden, standhalten wird. Hierauf haben wir auch schon erste Hinweise, weil es schon eine weitere Entscheidung, wie Sie wissen, im Jahr 2007 gegeben hat. Ich bin auch sicher, dass der Gesetzentwurf vor dem Europäischen Gerichtshof standhalten wird. Ich würde mir diese Sorgen an Ihrer Stelle deshalb nicht machen.
Wir haben den Vertrag vorgelegt, fünfzehn Länder haben ihn akzeptiert. Herr Kollege Dupper, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch einmal dokumentiert haben, dass der Freistaat Bayern sofort nach der Entscheidung, im Prinzip noch am gleichen Tag, die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Ich glaube deshalb, dass wir einen vernünftigen und rechtssicheren Weg gehen.
Ja.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle noch einmal auf Herrn Kollegen Dupper verweisen, der die einzelnen Maßnahmen aufgezählt hat, die wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts getroffen haben. Es ist nicht redlich, wenn Sie einen Aspekt herausziehen, wenn wir Maßnahmen getroffen haben und zusätzliche Maßnahmen treffen werden im Zuge dieses Staatsvertrages. Die Maßnahmen sind dokumentiert, was das Internet und was die Fernsehwerbung angeht. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Gesamtpaket genau dem entspricht, was uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Ich verweise noch einmal auf die Entscheidung des Jahres 2007, in der das Bundesverfassungsgericht angedeutet hat: Ja, Ihr geht hier einen richtigen, einen zulässigen Weg.
Ich darf auch auf Ihre erste Bemerkung eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, das Monopol ist unzulässig. Nur damit wir uns richtig verstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns vielmehr einen klaren Auftrag gegeben, unter welchen Konditionen das bisherige Vorgehen zulässig ist. Genau diesen Weg gehen wir miteinander. Es ist unredlich von Ihnen, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass hier am Schluss eine verfassungswidrige Lösung stehen würde. Sie müssen davon ausgehen, das haben Sie in Ihrem Redebeitrag auch dokumentiert, dass unsere Vorgehensweise am Ende dazu führt, dass wir eine mit der Verfassung und dem europäischen Recht konforme Lösung haben werden. Darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt es letztlich an.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist hochemotional diskutiert worden, und ich darf nur noch zwei oder drei Bemerkungen aus rechtlicher Sicht machen.
Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Veräußerung unter Wert vorliegt oder ob es sich um eine versteckte EUrechtswidrige Subvention handelt. Um diese Fragen geht es ausschließlich. Ich darf gleich an dieser Stelle feststellen: Das Landratsamt hat sich völlig korrekt verhalten. Es hat zunächst eine Stellungnahme der Kommune eingeholt. Es hat auch eine Stellungnahme des Gutachterausschusses eingeholt. Der Gutachterausschuss ist ein für die Bewerber entscheidendes Gremium. Er wird in Tausenden von Fällen beigezogen. Der Kaufpreissammlung werden Vergleichswerte entnommen, um einen Vergleich anzustellen. Parallel kann man aber zusätzliche Elemente einer Wertung unterziehen. In diesem Fall gab es die Besonderheit, dass sich der Käufer dazu verpfl ichtet hat, 25 Jahre lang das Museum und das Restaurant zu betreiben. Das musste in die gesamte Entscheidungsfi ndung miteinbezogen werden.
Der Gutachterausschuss – das ist bisher nicht bestritten worden – hat festgestellt, dass der Verkehrswert in der genannten Größenordnung liegt und dass deswegen die Veräußerung in Ordnung ist, dass es also keine unzulässige Veräußerung unter Wert ist. Das ist die Feststellung des Gutacherausschusses. Ich denke, damit hat sich das Landratsamt korrekt verhalten. Das Innenministerium hat das in einer Stellungnahme noch einmal bestätigt. Wenn diese Argumentation zutrifft, ist das auch keine EUrechtswidrige Förderung des Projekts.
Deswegen darf ich an dieser Stelle noch einmal bestätigen, was heute wiederholt gesagt wurde: Dieser Rechtsvorgang ist korrekt abgewickelt worden, weil der Gutachterausschuss seine Feststellung nach sachlicher Überprüfung getroffen hat und der Verkehrswert in dieser Größenordnung liegt. Deswegen bitte ich heute darum, dass die Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt wird.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich in einer kleinen Vorbemerkung darauf hinweisen, dass wir in den kommenden Jahren das Thema des Katastrophenschutzes miteinander zu verfolgen haben werden, weil es immer wieder veränderte Herausforderungen geben wird. Kollege Ettengruber hatte gerade darauf hingewiesen. Wir haben in den letzten Jahren bei den Katastrophen, die wir auch in diesem Lande miterleben mussten, insbesondere Naturkatastrophen, gesehen, dass die rechtlichen Grundlagen immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst werden müssen. Wir werden dieses Thema wieder diskutieren, wenn es um das Thema Digitalfunk gehen wird: Wie müssen die Katastrophenschutzbehörden ausgestattet werden? Damit will ich nur dokumentieren, dass uns das Thema Katastrophenschutz in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen wird.
Ich glaube, dass mit dem jetzigen Gesetzentwurf zwei Formalien sozusagen bereinigt werden. Im ersten Punkt erfolgt aufgrund der EU-Rechtssituation eine Klarstel
lung. Ich glaube, dass dem wohl auch die GRÜNEN zustimmen können. Es geht nicht um eine Einschränkung, sondern nur um eine Dokumentation dessen, was bisher schon praktiziert wird. Dass die Öffentlichkeitsbeteiligung vom Baurecht abgekoppelt wird, halte ich für vernünftig, da sonst bei Veränderungen des Baurechts auch immer wieder das Katastrophenschutzrecht geändert werden müsste. Ich glaube, dass wir in den vergangenen Jahren sehr viel gelernt haben, wenn es darum geht, Gesetze zu vereinfachen, sie so zu gestalten, dass sie besser zu handhaben sind, dass eine echte Deregulierung erfolgt. Auch dieser Gesetzentwurf ist dafür ein gutes Beispiel. Ich bitte um Zustimmung des Hohen Hauses.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch eine Bemerkung zu der Feststellung von Frau Gote machen, die Pressefreiheit würde behindert. Im Staatsvertrag ist das klar und deutlich geregelt. Darauf zu verweisen, die Pressefreiheit würde behindert, ist nicht angemessen, da dies in einem Staatsvertrag expressis verbis geklärt ist. Das sollte man nach außen dokumentieren und einer Legendenbildung vorbeugen.
Liebe Frau Kollegin, regen Sie sich nicht gleich so auf. Ruhe bewahren!
Frau Gote, Sie haben gesagt, die freie Presse würde behindert. Im Rundfunkstaatsvertrag ist dazu eine klare Regelung enthalten. Deshalb ist Ihr Argument absurd.
Herr Kollege Ritter, dass das verfassungsrechtlich problematisch sein soll, verwundert mich. Ich weiß nicht, was Sie damit ausdrücken wollen. Ein Staatsvertrag hat den Zweck, eine Situation zu klären, auch die Frage der Informationsfreiheit. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir keine zusätzliche Regelung brauchen. Sie sprechen immer von Entbürokratisierung und Vereinfachung; wenn es dann darauf ankommt, werden fadenscheinige Argumente gesucht, um zu einer anderen Regelung zu kommen.
Ich bin der Auffassung, es ist alles geregelt und wir brauchen keine zusätzlichen Vorschriften. Kollege König hat das deutlich dargestellt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich wollte ich mich in den Disput innerhalb der Opposition im Bayerischen Landtag, zwischen Kollegen Magerl und Kollegen Dr. Beyer gar nicht mehr einmischen. Lassen Sie mich aber trotzdem ein paar Bemerkungen machen und diese mit einigen weiteren Daten zusätzlich zu den bereits angeführten unterlegen.
Die Bundesratsinitiative hat schon deswegen keinen Erfolg, weil der Bundesverkehrsminister und der Bundesumweltminister, die dafür zuständig sind, Herr Kollege Dr. Beyer, bereits gesagt haben, dass das kein Weg ist, den wir gehen wollen. Wir haben uns bei der letzten Verkehrsministerkonferenz in Wernigerode – insofern darf ich Ihnen Recht geben – natürlich auch mit diesen Fragen
aktuell beschäftigt. Sie haben einige Beispiele genannt; ich werde nachher noch darauf zurückkommen. Ich glaube, dass die Länder zusammen mit der Bundesregierung, mit dem Bundesverkehrsminister, mit dem Umweltminister, insgesamt einen Konsens über den Weg gefunden haben, den man zu gehen hat, wenn man dieses Thema in aller Breite angehen möchte, nicht nur spezifi ziert hinsichtlich dieses einen Punktes.
Wir haben bereits ein Tempolimit. Wir haben ein Tempolimit für Lkws, nämlich Tempo 80. Wir haben ein Tempolimit für Reisebusse, nämlich Tempo 100. Wir haben seit 1978 die Richtgeschwindigkeit. Wir haben – darauf ist heute noch nicht hingewiesen worden – auch auf weiteren 20 % unserer Autobahnen ein Tempolimit, nämlich dort, wo Unfallschwerpunkte sind, dort, wo Gefahrenschwerpunkte sind. Dort ist die Geschwindigkeit bereits reduziert, und zwar auch auf unter 120 km/h. Wir haben auch die Wechselanzeigen, auf die bereits hingewiesen wurde. Damit reduzieren wir das Tempo auch wesentlich weiter, zum Beispiel auf Tempo 100 oder Tempo 80, immer dort, wo wir Unfallschwerpunkte haben, wo wir besondere Gefahrensituationen haben. Darauf wollte ich an dieser Stelle auch noch einmal hingewiesen haben.
Herr Kollege Dr. Magerl, Sie haben die Zahlen genannt, was die Sicherheit angeht. Auch darauf möchte ich ganz konkret eingehen. Die Autobahnen sind auch im internationalen Vergleich – diesen haben Sie herangezogen; das sollten Sie der Redlichkeit halber auch komplett darstellen – sehr sichere Straßenverbindungen. Autobahnen sind die sichersten Verkehrsverbindungen. Bedauerlicherweise hatten wir im Jahr 2006 911 getötete Personen im Straßenverkehr. 709 Personen kamen außerhalb geschlossener Ortschaften ums Leben; 115 von den 911 wurden auf Autobahnen getötet, 46 Menschen – das sind 5 % – auf Abschnitten mit Geschwindigkeiten über 130 km/h.
Ja.
Herr Kollege Müller, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Ich darf
in einem kleinen Exkurs vielleicht auch darüber berichten, was wir bei der letzten Verkehrsministerkonferenz diesbezüglich miteinander diskutiert haben. Herr Kollege Müller, das große Problem besteht momentan darin, dass wir auf unseren Autobahnen Lkw-Überholvorgänge haben, die den Verkehr blockieren und die zu Stau Anlass geben. Wir müssen uns intensiv mit der Frage beschäftigen: Können wir diesen Zustand weiterhin so akzeptieren und hinnehmen? Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Das war auch ein Schwerpunkt auf der letzten Verkehrsministerkonferenz in Wernigerode.
Es ist richtig, dass wir dieses Tempolimit von 80 km/h schon deswegen nicht mehr haben, weil ein Lkw, der in der Schlange, die auf der rechten Seite mit 80 km/h fährt, zu einem Überholvorgang ansetzt, gar nicht mit 80 km/h überholen kann, sondern eine bestimmte Differenz von mehr als 10 km/h benötigt, um diesen Überholvorgang sinnvoll abschließen zu können. Das wissen wir sehr wohl. Deswegen haben wir im Übrigen auch auf der uns beiden bekannten A 8 ein Überholverbot mit höchster Bewehrung installiert.
Ich sage Ihnen auch, welche Position ich für den Freistaat Bayern vertreten habe. Ich habe mit wenigen weiteren Kollegen aus anderen Ländern die Position vertreten
und habe dokumentiert, dass wir ein Überholverbot für Lkws auf allen vierstreifi gen Autobahnen brauchen,
weil wir den gegenwärtigen Zustand auf lange Sicht nicht mehr hinnehmen können. Das ist ein Thema, über das wir miteinander zu diskutieren haben. Der Freistaat Bayern hat hierzu eine klare Position. Herr Kollege Müller – ich darf sagen, dass Sie vielleicht auch mit Kollegen aus den von Ihnen regierten Ländern und wir mit Kollegen aus CDU-regierten Ländern noch einmal intensiv darüber diskutieren sollten –, es kann nicht sinnvoll sein, dass Autobahnen über Kilometer hinweg durch Elefantenrennen blockiert werden. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist nämlich dann auch auf den Autobahnen nicht mehr gegeben. Deswegen bin ich ganz auf Ihrer Seite. Der Freistaat Bayern hat diese Position vertreten. Ich war selbst bei diesen beiden Tagen dabei. Leider ist die Mehrheit noch nicht gesichert. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir uns in Zukunft mit dieser Frage noch viel intensiver beschäftigen müssen und uns angesichts der Zunahme des Lkw-Verkehrs letztlich auch dazu entschließen und sagen müssen: Wir brauchen ein Überholverbot für Lkw auf vierstreifi gen Autobahnen.
Eine letzte Bemerkung zu Ihrer Frage; ich will das ganz konkret beantworten. Wir haben im Übrigen ein Prognosegutachten aus dem Jahr 1998 für das Jahr 2015. Danach beträgt die Zunahme des Lkw-Verkehrs 60 %, in Bayern 80 %. Deswegen müssen wir darauf prospektiv reagieren. Ich glaube, wir sollten diese Maßnahme ge
meinsam angehen. Das Lkw-Überholverbot ist ein wichtiges gemeinsames Projekt.
Ich darf wieder zum Tempolimit zurückkommen. Natürlich wird auf den Autobahnen viel Mobilität abgewickelt. Dort fi nden die intensivsten Verkehre statt. Wir müssen auf die Beeinträchtigungen der Anwohner, auf die Beeinträchtigungen der Natur und auf die Beeinträchtigungen der Umwelt achten. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Anliegen. Was die Anwohner angeht, kennen wir die Debatten über Lärmschutzwälle, die Lärmsituation und neue Fahrbahnbeläge. Ich glaube, dass wir diesbezüglich gemeinsam einen guten und vernünftigen Weg gehen.
Zur Sicherheit des Straßenverkehrs habe ich, glaube ich, das Notwendige schon gesagt. Ich wollte diese Zahlen darstellen. 46 Tote rechtfertigen jede Maßnahme. Man muss sie aber in Relation zu den auf den Straßen insgesamt getöteten Menschen setzen. Ich kenne auch sehr wohl das Gutachten und habe es mir noch einmal angesehen, Herr Kollege Dr. Magerl, auf das der Präsident des Bundesumweltamtes Bezug nimmt.
Es stammt aus dem Jahr 1999 und verwendet Daten des Jahres 1995. Das muss man vielleicht auch noch einmal im Licht der aktuellen Situation betrachten, da wir wissen, dass sich bei diesem Thema – wie ich sehe, stimmen Sie zu – in den letzten Jahren vieles getan hat. Auch die Europäische Kommission nimmt darauf Bezug. Ich gebe Ihnen recht und stimme zu, wenn es darum geht, die durchschnittlichen CO2-Emissionen für Neufahrzeuge zu verändern. Wir können diese Daten nicht einfach klaglos hinnehmen. In den letzten Jahren ist die Diskussion darüber relativ still geworden. Deshalb ist es unser gemeinsames Anliegen, die Zahlen zu verändern. 140 Gramm CO2 pro Kilometer müssen die Diskussionsgrundlage sein. Wir müssen daran arbeiten; wir müssen an technischen Innovationen arbeiten.
Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen. Wenn wir CO2-Emissionen verhindern wollen, dann müssen wir an diese technischen Innovationen herangehen. Das ist uns, so glaube ich, ein gemeinsames Anliegen.
Herr Kollege Dr. Magerl, Sie haben gefragt: Wie viel Prozent sind das letztlich? Wenn wir den Verkehr auf unseren Autobahnen heranziehen, dann handelt es sich um einen Prozentsatz im kleinen einstelligen Bereich. Dass der Verkehr insgesamt hinsichtlich des Klimaschutzes – Reduzierung der CO2-Emissionen – ein wichtiges Thema ist, ist unbestritten. Wenn ich jedoch annehme, dass es bezüglich des Verkehrs auf Autobahnen um einen Wert von zwei Prozent geht – ich will gar nicht streiten, ob es zwei oder fünf Prozent sind, weil die Diskussion müßig ist –, dann wissen wir, dass wir uns nicht nur auf ein Tempolimit auf Autobahnen beschränken dürfen, sondern dass wir über die Thematik in der gesamten Breite zu diskutieren haben. Wir wissen, dass der Straßenverkehr hinsichtlich der Belange des Klimaschutzes wichtig ist.
Die Maßnahmen, über die wir in Werningerode diskutiert haben – das Überholverbot für Lkws war eine Maßnahme; Sie haben weitere genannt, zum Beispiel die Telematik– Verkehrslenkung durch moderne Technologien –, sind, so glaube ich, die richtigen auf dem Weg, den wir miteinander zu gehen haben. Diesem Punkt stimme ich ausdrücklich zu. Das gilt auch, was die Informationsagentur in Bayern angeht, denn wir brauchen verstärkt Informationen. Wenn durch Staus und Verkehrsblockaden mehr Emissionen als durch den laufenden Verkehr entstehen, dann entspricht das in Bezug auf die Abwicklung des Verkehrs nicht einer modernen Verkehrsinfrastruktur. Ich darf deshalb sagen, lieber Herr Kollege Dr. Magerl: Nur ein Tempolimit einzuführen und zu denken, das Problem sei damit gelöst – das ist der essenzielle Punkt –, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wir müssen uns bei diesem Thema wesentlich breiter aufstellen und das tun wir durch vielfältige Maßnahmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass dieser Gesetzentwurf die allseitige Zustimmung des Hauses findet. Frau Kollegin Kronawitter, ich möchte noch auf Ihre Argumente eingehen. Ich halte es für den richtigen Ansatz, diese beiden Gesetze zusammenzufassen. Das Baukammerngesetz sorgt für eine gewisse Vereinfachung und Deregulierung.
Ich komme gleich noch auf Ihre Argumente zu sprechen. Es war grundsätzlich richtig, auf der einen Seite diese beiden Gesetze zusammenzufassen und zu einer Deregulierung zu kommen und andererseits bei aller Harmonisierung die Spezifika für beide Kammern zu bewahren. Gewiss war es auch notwendig, die Berufsbezeichnung „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ in das Gesetz aufzunehmen. Das gibt es in anderen Bundesländern. Deshalb war es der richtige Weg, das Gesetz zu ändern und die Berufsbezeichnung „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ aufzunehmen. Auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Organisation haben wir im Gesetz die notwendige Flexibilität.
Wir wollten auch die Richtlinie des Europäischen Parlaments über die Anerkennung der Berufsqualifikation eins zu eins in Landesrecht übersetzen. Ich glaube, dass das mit unserem Entwurf gelungen ist.
Nun komme ich zu dem, was Sie soeben angeführt haben; ich weiß, dass darüber im Ausschuss lebhaft diskutiert worden ist. Im Falle der Hochbauarchitekten war die Mindeststudienzeit von vier Jahren kein Problem. Für Stadtplaner und Stadtplanerinnen und für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen wurde eine Mindeststudienzeit von drei Jahren als Voraussetzung fixiert. Für den beratenden Ingenieur ist im Baukammerngesetz keine Mindeststudienzeit vorgesehen. Vielmehr wird insoweit auf das Ingenieurgesetz verwiesen. Nun wurde gefordert, auch hier eine vierjährige Mindeststudienzeit im Interesse einer Angleichung vorzusehen.
Diese Studienzeiten werden im Hinblick auf den neuen Bachelor-Studiengang heftig diskutiert; deswegen kommt es zu dieser Auseinandersetzung.
Ich darf Ihnen noch drei oder vier Gründe vortragen. Der beratende Ingenieur fällt gegenwärtig nicht unter die Berufsanerkennungsrichtlinie. Das ist im Übrigen kein eigener Beruf, anders als der sonstige Ingenieur. Das Unterfallen unter diese Anerkennungsrichtlinie würde sich ändern, wenn man eine Mindeststudienzeit von vier Jahren festschreiben würde. Nach EU-Recht müssten dann Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten der EU sowie aus Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum als beratende Ingenieure in Bayern zugelassen werden.
Wir wollen das an dieser Stelle gerade nicht, weil das sonst zu einer Inländerdiskriminierung führen würde. Das wollten wir an dieser Stelle nicht.
Eine Mindeststudiendauer von drei Jahren entspricht dem Musterarchitektengesetz der Bauministerkonferenz und stimmt mit dem Mustergesetz der Wirtschaftsministerkonferenz zum Ingenieurbereich überein. Auch wenn das andere Länder anders machen, darf das doch nicht zu einer Inländerdiskriminierung oder einer Diskriminierung von Bayern führen.
Frau Kollegin, das ist aber so. Das würde dazu führen, und deswegen halte ich das für einen richtigen und vernünftigen Ansatz.
Der Bachelor-Abschluss würde seine Qualität verlieren, wenn der andere Weg beschritten würde, also wenn man die Absolventen, die ein dreijähriges Studium als Grundlage haben, nicht zur Berufsausbildung zulassen wollte. Ich glaube, dass die Argumente, die im Ausschuss vonseiten der Staatsregierung vorgetragen wurden, zutreffend sind. Ich will nicht über das Handwerksproblem oder das Meisterproblem sprechen. Ich trage an dieser Stelle Verantwortung dafür, dass das Baukammerngesetz so beschlossen wird, dass es zu keiner Diskriminierung für die bayerischen Kolleginnen und Kollegen kommt. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, die Zustimmung des Hohen Hauses erhält.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, lieber Franz Schindler. Ich glaube, in der Tendenz und in der Absicht sind wir uns einig, dass wir das Helfergleichstellungsgesetz haben wollen und die anderen freiwilligen Hilfsorganisationen der Freiwilligen Feuerwehr und dem THW gleichgestellt sein sollen, und zwar nicht unterhalb der Katastrophenschwelle, sondern im Katastrophenfall. Das hat der Haushaltsausschuss so vorgegeben.
In dem Antrag der SPD, Herr Kollege Schindler, ist der Termin Ende Mai 2007 vorgegeben. Wir hatten gerade abgesprochen, dass dieser Termin in dem Antrag gestrichen wird. Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich versichern wollte, dass wir den Gesetzentwurf dem Landtag möglichst schnell vorlegen wollen. Wir sind gerade dabei, den Gesetzentwurf zu erstellen, auch in Absprache mit dem Finanzministerium, weil er finanzielle Auswirkungen hat. Wir wollen dann eine Abstimmung mit den Ressorts durchführen, in den Ministerrat gehen,– das übliche Verfahren – und dann den Antrag dem Hohen Hause möglichst schnell vorlegen. Ich glaube, damit könnten wir das gemeinsame Ziel erreichen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eine zusätzliche Bemerkung zu dem machen, was der Kollege König eben ausgeführt hat. Ich halte eine Regelung dieses Infor
mationsanspruchs im Pressegesetz für überflüssig. Es gab in diesem Bereich praktisch noch nie Probleme. Mir sind auch keine Fälle bekannt, in denen einem Vertreter des Rundfunks Auskünfte verwehrt worden wären.
Deswegen glaube ich, dass wir mit dem unmittelbaren Anspruch aus der Verfassung oder mit der Analogie zum Presserecht dieses Problem handhaben können.
Dass ein inhaltsgleicher Informationsanspruch des Vertreters des Rundfunks besteht, sehen im Übrigen auch die Gerichte so. In einem Urteil des Amtsgerichts München heißt es eindeutig – ich darf kurz zitieren –: „Der Kläger, ein freier Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks, hat gegen die Beklagte einen Auskunftsanspruch. Dieser Anspruch lässt sich jedenfalls aus dem Grundgesetz direkt oder analog herleiten.“
Deswegen meine ich, auch unter Berücksichtigung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, wo ein Auskunftsanspruch für Medienvertreter ausdrücklich postuliert wird, dass die gesetzliche Regelung ausreicht. Wir wollen keine neue Bürokratie.
Die gesetzlichen Grundlagen, das Grundgesetz und die Analogie zum Presserecht, reichen aus.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung stellt klar, dass die kurze presserechtliche Verjährung beim Kapitalanlagebetrug und in den entsprechenden Straftatbeständen nach dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Aktiengesetz nicht gilt. Hier soll es vielmehr regelmäßig bei der Verjährungsfrist von fünf Jahren nach dem Strafgesetzbuch bleiben.
Die kurze presserechtliche Verjährung nach dem Bayerischen Pressegesetz kann nach ihrem Sinn und Zweck auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges auch gar keine Anwendung finden. Dies ist in der Rechtsprechung vom Landgericht Augsburg in einem Beschluss vom 11. September 2003 so erkannt und überzeugend begründet worden.
Die kurze presserechtliche Verjährung hat nämlich den Hintergrund, dass Rechtsverletzungen durch die Presse grundsätzlich für die Strafverfolgungsorgane offenkundig sind und Presseprodukte im Bewusstsein der Öffentlichkeit flüchtig sind, wenn ich es einmal so formulieren darf. Zugleich soll für die Verantwortlichen rasch Sicherheit geschaffen werden, ob mit strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen ist. All diese Gründe greifen in Fällen der Prospekttäuschung nicht.
Weder tritt die Prospekttäuschung mit dem Erscheinen des Druckwerkes offen zutage, noch ist der Aspekt der Flüchtigkeit und Zeitbedingtheit von Presseverstößen gegeben. Auch erschließt sich die Unrichtigkeit des Prospektes als wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 264 a des Strafgesetzbuches gerade nicht auf den ersten Blick, sondern lässt sich regelmäßig erst nach langwierigen Ermittlungen nachweisen.
Nach bisheriger Auslegung war damit die kurze presserechtliche Verjährung in Fällen der Prospekttäuschung eben nicht anwendbar. Diese Auslegung wurde jedoch in jüngster Zeit in der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München bestritten. So hat das Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 20. April des vergangenen Jahres in einem Klageerzwingungsverfahren ausgeführt: In Bayern gelte mangels ausdrücklicher Regelung für den Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges, soweit er durch Druckwerke begangen wird, eben diese kurze Verjährungsfrist. Um hier Rechtsklarheit zu haben, brauchen wir diese Änderung. Wir brauchen die Festlegung der fünfjährigen Verjährungsfrist. Ich darf um entsprechende Beratung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einige ergänzende Bemerkungen zu dem machen, was Herr Kollege Ettengruber eben schon ausgeführt hat. Es ist richtig, ein Feuerwehrzweckverband ist momentan nicht gründbar, weil das Feuerwehrgesetz dem entgegensteht. Deswegen begrüße ich den grundsätzlichen Ansatz, zu fragen, welche rechtlichen Alternativen können wir schaffen, um den Gemeinden die Gründung eines Feuerwehrzweckverbands zu ermöglichen. Ich glaube, das ist ein Anliegen des gesamten Hohen Hauses. Ich meine aber, wir sollten eine Lösung finden, die alle Eventualitäten umfasst.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Ihr Vorschlag nur kreisangehörige Gemeinden anspricht und darauf abstellt, dass die Kommunen aus einem Landkreis stammen. Wie Sie wissen, sollten wir aber Möglichkeiten auch über Landkreisgrenzen hinweg eröffnen. Wir sollten keine Beschränkung auf kreisangehörige Gemeinden vornehmen. An dieser Stelle hat der Gesetzentwurf – wenn ich das so sagen darf – ein gewisses Defizit. Diese gesetzestechnische Schwäche kann man aber dadurch ausbügeln, dass man dem von der Staatsregierung vorgeschlagenen Konzept zustimmt. Darin sind alle möglichen Varianten enthalten. Es geht nämlich nicht nur um kreisangehörige Gemeinden und Gemeinden in einem Landkreis. Die Regelung sollte möglichst frei gehalten sein, um alle Eventualitäten abzudecken.
Sie haben ein – man muss es fast ablesen, weil es so ein schwieriges Wort ist – Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz vorgeschlagen.
Das ist schon eine tolle Geschichte. Ich frage mich allerdings, was müssen wir hier erproben. Eigentlich wissen wir, wo das Problem liegt. Es besteht darin, dass die rechtliche Möglichkeit, wie Herr Kollege Ettengruber dargestellt hat, momentan nicht besteht. Wir müssen diese Möglichkeit in das Feuerwehrrecht überführen. Nachdem wir ohnehin eine Gesetzesnovelle vorlegen wollen, ist das ein Teilaspekt. Dort gehört es meiner Ansicht nach hin.
Wir liegen momentan gut in der Zeit, sodass es in den zwei aktuellen Fällen, die in Bayern momentan bekannt sind und in denen das Anliegen vorgetragen wurde, die Möglichkeit gibt, einige wenige Monate zu warten. Wir haben das Thema im Rahmen einer Fragestunde miteinander diskutiert und hatten auch schriftlichen Kontakt in der Frage, sodass ich der Meinung bin, es kann nicht auf ein, zwei oder drei Monate des Wartens ankommen.
Wir wissen, es ist ein gemeinsames Anliegen. Wir sollten aber kein neues Erprobungsgesetz schaffen, sondern die Angelegenheit in das einheitliche Feuerwehrrecht zusammen mit weiteren notwendigen und aus meiner Sicht vernünftigen Änderungen einarbeiten. Herr Kollege Ettengruber hat ein Element angesprochen, aber es sind
wesentlich mehr Elemente, die wir darstellen werden, wenn die Sache im Hohen Hause beraten wird. Ich bin jedenfalls der Überzeugung, dass wir momentan ein Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz nicht brauchen. Trotzdem bin ich mit Ihnen der Auffassung, dass wir die genannten Punkte in die Gesamtkonzeption einbinden sollten, die wir vorlegen werden. Ich hoffe dann auf Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch ganz wenige Anmerkungen zu dem, was von den drei
Vorrednern gesagt wurde. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September vergangenen Jahres wird hier bewusst fehlinterpretiert.
Sie versuchen, damit letztlich auch die Forderung nach der Aufgabe der Trasse Dorfen zu begründen. Sie haben das eben noch einmal getan. Die Bedeutung, die diese Trasse für das Chemiedreieck und für den ganzen ostbayerischen Raum hat, brauche ich an dieser Stelle nicht zu beschreiben. Ich war vor Kurzem selbst in der Region, um bei Mühldorf einen Teilabschnitt der Öffentlichkeit zu übergeben. Letzten Endes waren es zwei Gründe, Herr Kollege Dr. Beyer, die dazu geführt haben, diese Verzögerungssituation zu bekommen. Zum einen waren es endlose politische, fachliche und rechtliche Diskussionen, langwierige Untersuchungen zur Trassenwahl sowie kontroverse Interessen und Belange und zum anderen waren es auch Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Umweltrechts und des Verfahrensrechts.
Das bedeutet, auch die rechtlichen Grundlagen haben sich in dieser Zeit massiv geändert. Herr Kollege Dr. Beyer, wenn Sie daraus den Vorwurf eines fachlich fehlerhaften Festhaltens an dieser Trasse formulieren, muss ich Ihnen entgegenhalten, das ist reiner Populismus. Die vom VGH aufgezeigten Mängel der Trassenabwägung sind aus dessen und auch aus unserer Sicht heilbar. Das wird sich zeigen. Wir haben ja ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet und haben das, was der Verwaltungsgerichtshof - VGH - sozusagen an Bedenken vorgetragen hat, in diesen neuen Antrag mit hineingenommen. Wir werden sehen, ob das Gericht diese von uns nun veränderte Situation mittragen wird.
Ich glaube, dass der Verzicht auf die geplante Trassenführung eindeutig außerhalb der Diskussion steht. Den Weg, den wir jetzt gehen, halte ich für den richtigen Weg. Ein Verzicht würde zu einer weiteren Planungsverzögerung führen und würde damit auch dieses für den ostbayerischen Raum so wichtige Projekt um Jahre verzögern.
Ich kann auch nicht die Schlussfolgerung teilen, die hier aus diesem Urteil herausinterpretiert wird. Der Europäische Gerichtshof hat ja nicht gesagt, dass solche Straßentrassen nicht mehr gelegt werden können, wenn wir solche geplanten Schutzgebiete haben. Es geht letztlich nur darum, ob diese schutzwürdigen Gebiete so nachhaltig tangiert und beeinträchtigt sind, dass ein solches Projekt nicht zugelassen werden kann. Jedenfalls bei entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen ist eine solche Trasse aber ohne Weiteres möglich.
Wir glauben, dass durch das am 31. Oktober beantragte ergänzende Planfeststellungsverfahren die vom VGH gerügten Mängel beseitigt werden können und damit auch die Hausaufgaben erledigt werden, die der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren aufgegeben hat. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – das wird sich herausstellen, Herr Kollege Dr. Beyer – den Planfeststel
lungsbeschluss letztlich bestätigt. Ich darf Sie deshalb heute bitten, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Ich wollte an dieser Stelle nur noch einmal festhalten, Herr Kollege Dr. Beyer, dass wir bei der Einweihung in Mühldorf großes Einvernehmen auch mit der Berliner Kollegin Roth hatten. Aber wenn Sie jetzt hier sagen, das sei eine
ganz tolle Leistung, dass wir für die Bundesautobahn Geld zur Verfügung stellen, dann meine ich schon, dass das die verdammte Pflicht und Aufgabe auch des Bundes ist, diese Mittel bereitzuhalten.
Herr Präsident, Herr Kollege Christ, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Morgen. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Zahl der Verkehrstoten insgesamt deutlich zurückging, ist jeder Tote ein Toter zu viel. Hinter jedem Verkehrsunfall stehen ein Schicksal und unermesslich großes menschliches Leid.
Während wir über den gesamten Jahreszeitraum 2005 insgesamt 106 tödliche Fahrradunfälle verzeichnen mussten, verunglückten in Bayern bis einschließlich Oktober dieses Jahres 98 Radfahrer im Straßenverkehr tödlich. 2005 waren bei sieben und 2006 bei bislang sechs Verkehrsunfällen die Hauptunfallursachen Fehler beim Abbiegen. Ob es sich dabei um Rechts- oder Linksabbieger handelte, ist anhand der polizeilichen Statistik nicht zu ermitteln. Auch eine Differenzierung nach unfallbeteiligten Pkws und Lkws ist nicht möglich.
Aber, wie gesagt, bei sechs Toten war die Hauptursache das Abbiegen, gleich, ob nach links oder rechts.
Unfallverhütung und Verkehrssicherheit sind tragende Säulen der inneren Sicherheit und vorrangiges Bemühen der Bayerischen Staatsregierung. So wird die derzeit laufende Verkehrssicherheitskampagne „Aktion Verkehrssicherheit Bayern 2006“ mit ähnlichen Zielen wie bislang fortgesetzt. Wir sind gerade dabei, dafür ein neues Konzept zu entwickeln. Dabei wird den gefährdeten Verkehrsteilnehmern, die an Verkehrsunfällen mit Personenschäden überproportional beteiligt sind und zu
denen insbesondere Radfahrer gehören, ein besonderer Schwerpunkt eingeräumt werden.
Bereits im Kindergarten sowie in den ersten Schuljahren erhalten Kinder theoretischen Verkehrsunterricht. Kombinierte theoretische und praktische Unterrichtseinheiten von Lehr- und Polizeikräften werden anschließend in den vierten Klassen der Grundschulen abgehalten. Dieser Unterricht führt letztlich bei bestandener Prüfung zum sogenannten Fahrradführerschein. Ein besonderer Blick wird dabei dem Thema Abbiegen und hier vor allem dem toten Winkel bei Schwerverkehrsfahrzeugen eingeräumt. Dabei wird den Kindern durch praktische Vorführungen das Phänomen des toten Winkels anschaulich und kindgerecht erklärt.
Weiterhin sind durch Initiativen der Europäischen Union für Lkw nahezu aller Gewichtskategorien technische Lösungen, beispielsweise Unterfahrschutz und Spiegel, bereits vorgeschrieben oder geplant. Insbesondere Nahbereichs- und Weitwinkelspiegel an Lastkraftwagen können hier zusätzliche Vorteile bringen. Bayern wird die Vorgaben der EU unterstützen und, falls erforderlich, eigene Initiativen einleiten. Bei Pkw hingegen versprechen neue technische Lösungen kein gesteigertes Unfallverhütungspotenzial mehr, da hier weniger noch innovativere Ausstattungsmerkmale als vielmehr das persönliche Fahrverhalten jedes Einzelnen über den Eintritt eines Unfalls entscheidet.
Herr Kollege Christ, wir haben gerade zu Beginn dieses Jahrzehnts das Konzept „Verkehrssicherheit Bayern 2006“ gemeinsam entwickelt. Ziel war, die Zahl der Verkehrstoten insgesamt um 10 % zu senken.
Auch wenn wir unser Endziel, auf den Straßen keine Verkehrstoten mehr zu haben, noch nicht erreicht haben, so konnten wir doch die Vorgabe, die wir uns selbst gemacht haben, zu einer Senkung um 10 % zu kommen, verwirklichen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, hatten wir im vergangenen Jahr auf unseren Straßen insgesamt 982 Tote.
Wir haben für all diese Bereiche, insbesondere im präventiven Teil, ein klares Konzept verfolgt. Das fängt bei den Radfahrern an. Die Aufklärung der Kinder in der Schule und der Jugendlichen in der Ausbildung wird intensiviert. Die Polizei übernimmt diese Aufgabe. Sie ist nicht immer positiv begleitet worden, weil dadurch in ganz Bayern viele Polizeikräfte gebunden sind. Trotzdem sehen wir es als einen wichtigen Mosaikstein an, die Kinder auf die Verkehrsunfallgefahren vorzubereiten.
Zur technischen Situation habe ich gerade das Notwendige gesagt. Herr Kollege Christ, eines muss klar sein: Wir alle beobachten den Verkehr, zum Beispiel auch den Fahrradverkehr in München. Wir kennen die gefährlichen Situationen beim Abbiegen. Letztlich kann man bestimmte Unfälle einfach nicht verhindern, weil es Unaufmerksamkeiten sowohl aufseiten des Fahrzeuglenkers als auch aufseiten des Radfahrers gibt. Diese Unaufmerksamkeiten werden wir immer wieder feststellen. So wird es weiterhin zu derartigen Unfällen kommen.
Zur Ergänzung sage ich, dass wir neben der Zahl der Unfalltoten auch eine vierstellige Zahl von Verletzten haben. Zum Teil handelt es sich um schwere Verletzungen. Der Radfahrer sitzt ungeschützt auf seinem Rad. Deswegen gibt es immer wieder auch sehr schwere Verletzungen.
In das Konzept, das wir in Fortführung der „Aktion Verkehrssicherheit Bayern 2006“ durchführen, werden wir dieses Thema besonders aufnehmen.
Was den Straßenbau und die Radwegesituation angeht, haben wir aus meiner Sicht das Notwendige getan. Man kann Radwege anlegen, um die Radfahrer zu separieren. Die Radfahrer bekommen so eine eigene Fahrspur. Aber bei Kreuzungssituationen wird es sich nicht immer verhindern lassen, dass durch Unaufmerksamkeit und Nachlässigkeit etwas passiert. Trotz aller Spiegel, die an Fahrzeugen angebracht werden, und trotz aller Helme, die von Radfahrern getragen werden, muss mit schweren Unfällen, mit Toten und Verletzten gerechnet werden.
Herr Kollege Christ, erst vor wenigen Tagen fand die Bundesversammlung des Allgemeinen Deutschen FahrradClubs – ADFC – in Augsburg statt. Ich war als Vertreter der Staatsregierung selber auf dieser Veranstaltung. Da haben wir natürlich auch über die Problematik der Verkehrssicherheit gesprochen. Ich weiß, dass Sie, Herr Christ, sich in diesem Thema besonders gut auskennen
und die Gefahrensituationen sehr wohl einschätzen können, weil Sie selber viel mit dem Fahrrad unterwegs sind. Herr Christ nimmt immer wieder auch an den großen Bayern-Radlertouren teil.
Aber ich weiß, Frau Kollegin, dass er viel mit dem Fahrrad unterwegs ist. Er nimmt an den großen Touren durch Bayern teil.
Herr Kollege Christ, ich schlage vor, dass wir vielleicht, wie wir die Verkehrsteilnehmer jetzt auf die Wintersituation vorbereiten, auch für die Radfahrer und die Fahrzeuglenker etwas tun, indem wir sie in besonderer Weise auf die besprochene Problemsituation hinweisen.
Frau Kollegin Stahl, die Ermittlungen der Polizeiinspektion Plattling beziehen sich auf wechselseitig begangene Straftaten der Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung am 22. Juli 2006 am Nibelungenfest in Plattling mit mehreren Beteiligten.
Derzeit wird in dem Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen vorbenannter Straftaten ermittelt. Angeblich soll sich eine der Skinhead-Szene zuzurechnende Person unter anderem ausländerfeindlich geäußert haben, was nach Zeugenaussagen wiederum mit entsprechenden beleidigenden Aussagen provoziert worden sei. Vor diesem Hintergrund ergab sich eine tätliche Auseinandersetzung zwischen drei beschuldigten Personen. Aufgrund einer Vielzahl an Zeugen und teilweise widersprüchlichen Aussagen über den Hergang und den Beginn der Auseinandersetzung ist das eingeleitete Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Bei den Ermittlungen wurden immer wieder neue Zeugen genannt, die zum Sachverhalt vernommen werden mussten. Bislang mussten 15 Personen bayernweit gehört werden. Teilweise ergaben sich Widersprüche, die dann abgeklärt werden mussten bzw. Nachermittlungen erforderlich machten. Nach anfänglichen Ermittlungen durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Plattling erfolgt nun die Endsachbearbeitung durch das fachlich zuständige Kommissariat Staatsschutz der KPI Straubing.
Weil Sie das Thema „rechtsextremistische Gewalttat“ angesprochen haben, Frau Kollegin, darf ich Ihnen sagen, dass der Vorfall nach derzeitigem Stand der Ermittlungen
als rechtsextremistisch motivierte Gewalttat eingestuft wird.
Ich hätte ihn mir auch kürzer vorstellen können. Ich kann das von dieser Stelle aus aber nicht beurteilen, weil ich nicht sozusagen ermittlungsführende Person bin. Ich darf aber kurz meinen anfänglichen Vortrag noch um zwei Bemerkungen ergänzen.
Zwischen dem Kommissariat Staatsschutz der KPI Straubing und der Polizeiinspektion Plattling findet ein enger Informationsaustausch statt, um in der Sache auch Erkenntnisse über örtliche Strukturen zu gewinnen. Insofern ist es richtig, dass man diesen Fall etwas breiter angelegt hat. Im Rahmen der für den Staatsschutzbereich festgelegten Meldewege informiert das Kommissariat Staatsschutz der KPI Straubing – das kommt hinzu – das Bayerische Landeskriminalamt und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz; Sie hatten in Ihrer uns schriftlich vorliegenden Frage danach gefragt. Das Bayerische Landeskriminalamt meldet dann den Sachverhalt dem Bundeskriminalamt weiter, sodass also hier alle Stellen beteiligt werden. Ferner stellt das Bayerische Landeskriminalamt grundsätzlich die Personalien der Tatverdächtigen in die bundesweite Arbeitsdatei des Staatsschutzes ein.
Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz ist die oben genannte Person im Übrigen – auch das darf ich Ihnen noch mitgeben – seit Ende der Neunzigerjahre als rechtsextremistischer Skinhead mit vielfältigen einschlägigen Kontakten im südbayerischen Raum bekannt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über eine Reform der Kommunalverwaltung insgesamt hat eine lange Tradition. Ich setze ganz bewusst diese heutige Debatte in den Gesamtkontext der Veränderungen in der Kommunalverwaltung. Das neue Steuerungsmodell, das wir in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert haben, hat inzwischen an Kontur gewonnen. Ich darf es durch einige Stichworte kennzeichnen, bevor ich dann ganz konkret zum Gesetzentwurf und damit zum kommunalen Haushaltsrecht komme: Steuerung über Ziele, vom Output, nicht vom Input her, als Teilelement dieses Steuerungsmodells, Budgetierung der bereitgestellten personellen und sächlichen Ressourcen nach Fach- und Aufgabenbereichen, Zusammenfassung von Aufgaben und Ressourcen in der Verantwortung einer Hand, bedarfsgerechte Erweiterung der Kosten- und Leistungsrechnung, Einführung eines periodischen Berichtswesens für Steuerzwecke. Vielleicht noch ein letzter Punkt: die Gesamtdarstellung von Ressourcen, Aufkommen und Ressourcenverbrauch.
Das heißt, wir haben insgesamt im Lande eine Diskussion darüber zu führen, wie wir die Kommunalverwaltung an moderne Führungs- und Verwaltungsstrukturen anpassen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts ist ein Teilelement dieser Gesamtüberlegung. Er schafft die notwendigen rechtlichen Grundlagen für den Aufbau der Kommunalverwaltung im Sinne dieser Gesamtreform. Er macht Genehmigungen nach der Experimentierklausel überfl üssig und lässt den Kommunen volle Handlungsfreiheit.
Dass wir die Doppik über das Optionsrecht einführen, halte ich für den richtigen Weg. Auch wenn Sie gerade Ihre Bedenken vorgetragen haben, lassen Sie mich einige Argumente dagegen anführen. Es ist nicht richtig, dass es einen Beschluss der IMK gibt, bis 2012, 2014 oder zu sonst einem fi xen Zeitpunkt die Doppik einzuführen.
Es gibt überhaupt keinen Beschluss, der zur Doppik verpfl ichten würde. Ich war seit 2003 bei allen Innenministerkonferenzen dabei und weiß, dass so nicht beschlossen worden ist. Es gibt aber die Empfehlung, die Doppik einzuführen oder die Kameralistik zu erweitern – darüber haben wir heute noch nicht gesprochen –, wobei es den Ländern vorbehalten blieb, Umfang und Rhythmus der Einführung zu bestimmen. Wir haben uns darauf festgelegt, dass wir eine veränderte Kameralistik, Herr Kollege Ritter, gerade nicht einführen wollen, sondern dass wir diese zwei Alternativen haben wollen – Kameralistik auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Doppik. Ich glaube, dass das eine richtige Entscheidung auch im Sinne des Selbstverwaltungsrechtes war und ist, diesen Weg in dieser Parallelität zu gehen.
Viele von uns sind in kommunalen Gremien – Kreistagen, Stadträten, Gemeinderäten – tätig. Wenn ich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu diesem Themenkreis fragen würde, würden sie sagen: Es ist der richtige Weg im Sinne der Selbstverwaltung, darüber entscheiden zu können, in welche Richtung gegangen werden soll.
Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Ritter. Ich werde auf diese wichtige Frage nachher eingehen.
In einer schriftlichen Stellungnahme eines kommunalen Spitzenverbandes steht im Übrigen, dass nach der dortigen Einschätzung 80 bis 90 % der Kommunen in Bayern im bisherigen System verbleiben werden. Das ist differenziert zu sehen. Auch Frau Kollegin Kamm hat darauf hingewiesen, dass die Situation in großen Städten anders ist als in kleinen oder mittleren Kommunen, weil dort das notwendige Fachpersonal vorhanden ist. Es ist selbstverständlich, dass eine kleine Kommune leichter überfordert ist als die Städte Nürnberg oder München, die genannt worden sind. Deshalb wird die Bereitschaft zur Umstellung völlig unterschiedlich sein; darüber sind wir uns im Klaren.
Zunächst zum Thema Konnexität, bevor ich zu Ihrer Frage komme: Welche Vorgänge unter Konnexität fallen und welche nicht – über diese Frage werden wir in diesem Haus noch oft und wiederholt diskutieren. Das wird wahrscheinlich auch – wenn ich prospektiv fünf Jahre vorausschauen darf – noch die Gerichte beschäftigen; darüber sind wir uns über alle Parteigrenzen hinweg im Klaren. Bei dieser Frage kann ich momentan aufgrund des Gesetzentwurfs sagen, es mag dahingestellt sein. Im Übrigen
bin ich der Meinung, Herr Kollege Ritter, selbst wenn wir die Doppik verpfl ichtend einführen würden, wäre doch damit nicht eine neue Aufgabe im Sinne der Konnexitätsregelung der Verfassung hinzugekommen. An dieser Stelle wird aber die Frage der internen Organisation und Haushaltsführung der Kommune diskutiert.
Sie, Frau Kollegin Kamm und Herr Kollege Ritter, haben die Frage, wie es mit der Förderung, der Statistik und den übrigen Formalien aussieht, aufgeworfen. Diese Situation haben wir im Prinzip auch mit den Modellkommunen. Das wird nicht ganz einfach; darüber sind wir uns alle im Klaren. Durch die derzeit gemeinsam zu erarbeitenden Bestimmungen können wir diese Vergleichbarkeit herstellen. Wir haben vehemente Diskussionen geführt und zugesagt, dass wir der kommunalen Familie diese Hilfestellung geben wollen. Wir arbeiten momentan an diesen Ausführungsbestimmungen, die nachher dafür eine Hilfestellung geben sollen.
Wenn an dieser Stelle vermehrte Bürokratie beklagt wird, weil das nicht eins zu eins vergleichbar ist, dann müsste ich die Antwort geben: Wenn wir das nicht wagen und es nicht versuchen, müssen wir bei dem bleiben, was wir haben, und sind von allen Veränderungen ausgeschlossen. Es kann aber nicht der richtige Weg sein, nur weil es im Detail Schwierigkeiten gibt, die unbestritten sind, die Fragestellung nicht anzugehen und nicht zu wagen, das Modell anzupacken.
Deshalb glaube ich, dass wir eine richtige Entscheidung getroffen haben und wir gemeinsam diesen Weg gehen sollten. Wir müssen auf diesem Feld natürlich auch Erfahrungen sammeln.
Wenn man eine völlig neue Sachlage implementiert hat, ist es, fi nde ich, nichts Dramatisches, wenn man eines Tages erkennen muss, dass man an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachjustieren muss. Dazu muss man bereit sein. Ich halte den jetzigen Vorschlag für einen richtigen Weg, den wir gemeinsam gehen wollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Manfred Weiß hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es darum geht, das Melderechtsrahmengesetz des Bundes umzusetzen und Anpassungen vorzunehmen. Zum einen geht es um die Erweiterung des Melderegisters; zum anderen geht es um die Möglichkeit des elektronischen Austausches. Das sind die beiden Aufgaben, die mit diesem Gesetzentwurf zu erfüllen sind. Alle Bundesländer haben ihre Meldegesetze bis Jahresende angepasst, sodass es sich nicht nur um ein Thema handelt, das Bayern betrifft, sondern um ein Thema, mit dem man sich aufgrund des Rahmengesetzes in ganz Deutschland gleichermaßen beschäftigen muss.
Die zwingenden Anpassungen des Bayerischen Meldegesetzes an die bundesrechtlichen Vorgaben verstärken die Funktion des Melderegisters als zentrales Register für viele Bereiche der Eingriffs-, aber auch der Leistungsverwaltung. Viele Behörden brauchen die Meldedaten eines Einwohners, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Ich darf nur einige Beispiele erwähnen: Meldedaten brauchen die Wahlämter, um die Wählerverzeichnisse zu erstellen. Meldedaten brauchen aber auch Polizei, Justiz, Katastrophenschutz- und Ausländerbehörden, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen, Gesundheitsämter, Grundschulen zur Information über die Schulpfl icht, Kreiswehrersatzämter zur Einberufung der Wehrpfl ichtigen, Vermessungsämter zur Führung der Liegenschaftskataster und Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften für Schlüssigkeitsprüfungen von Anträgen. Daran sieht man, dass die Daten vielfach benötigt werden.
Dass die Datenermittlungen elektronisiert werden soll, halte ich für den richtigen Ansatz, sodass wir auch aus diesem Grund meinen, dass das Anliegen berechtigt ist. Wir sind hierzu auf Landesebene mit dem Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit aus dem Jahr 2003 bereits einen ersten Schritt gegangen. Im Landtag ist darüber diskutiert worden, dass auch Private die Möglichkeit haben, die Melderegister über das Internet für sogenannte Melderegisterauskünfte zu nutzen. Ich glaube, das ist ein guter und vernünftiger Weg, der auch angenommen wird.
Die Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes der letzten Jahre haben diese Entwicklung aufgegriffen und verstärkt. So werden die Melderegister um weitere Daten eines Einwohners ergänzt, etwa um die Seriennummer des Passes und Personalausweises oder um waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse. Dadurch
ergeben sich zusammen mit der Elektronisierung wichtige Rationalisierungspotenziale, die es zu nutzen gilt.
Nachdem heute von den Abgeordneten Stahl und Ritter dargestellt wurde, welche Bedenken bestehen, darf ich feststellen, dass dem Gesetzentwurf im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit wohl einstimmig zugestimmt worden ist. Ich darf die zwei Bedenken aufgreifen, die im Rechts- und Verfassungsausschuss vorgetragen wurden. Der erste Grund für die Ablehnung war der Umstand, dass der Gesetzentwurf eine Reihe von Datenübermittlungen aus dem Melderegister an andere Behörden zulässt. Hierzu muss ich sagen, dass die Grundlage dafür im Melderechtsrahmengesetz geschaffen wurde und dass diese Regelungen auf Grundkonzeptionen beruhen, die durch die rot-grüne Koalition initiiert wurden. Das soll an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden.
Das Meldewesen ist im Übrigen einer der am stärksten datenschutzrechtlich reglementierten Bereiche im deutschen Recht. Ich halte es für zwingend notwendig, dass hier eine Festlegung durch Rechtsnorm erfolgt. Wir haben einen starken und strengen Normierungszwang, um die notwendigen rechtlichen Grundlagen klar festzuschreiben. Wir brauchen diese rechtliche Grundlage, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Zugleich – das ist der zweite Aspekt, der wohl im Rechts- und Verfassungsausschuss vorgetragen wurde – ändern sich die Notwendigkeiten, die Melderegister zu nutzen, immer wieder kurzfristig. Wenn man das Gesetz permanent ändern müsste, wäre das zu umständlich. Deshalb glaube ich, dass die Verordnungsermächtigung der richtige Weg ist. Dass dabei der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu beteiligen ist und die Angelegenheit mit ihm abzustimmen ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Im Übrigen haben wir das bei der Bayerischen Meldedatenübermittlungsverordnung bereits getan. Das zeigt, dass wir im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten zu vernünftigen Lösungen kommen.
Frau Kollegin Stahl, um das abschließend festzuhalten: Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände erhoben, sondern wir haben mit ihnen Einvernehmen erzielt. Auch das zeigt, dass wir miteinander auf einem guten Weg sind.
Ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Runge, ich darf zu Ihren Ausführungen ein paar Bemerkungen machen, weil ich der Meinung bin, dass Sie einen völlig falschen Ansatz gewählt haben. Ich wundere mich, dass sich die GRÜNEN in diesem Fall für die Interessen der Spieler aufwerfen, die durch Glücksspiel Geld gewinnen wollen. Ich habe vorhin scherzhaft gesagt, Kollege Dr. Runge scheint jetzt der Schutzpatron der Zocker in unserem Land werden zu wollen. – Das ist natürlich nicht unbedingt erstrebenswert, lieber Herr Kollege Dr. Runge.
Bis zum 28. März 2006 hatten wir in Deutschland eine unsichere Rechtssituation. Das ist unbestritten. Diese Fragen wurden aufgeworfen: Besteht das Monopol? Ist das Monopol zulässig? Welche Maßnahmen können im Vorgriff auf die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen werden. Immer wieder wurde die Sorge geäußert, dass Maßnahmen nicht ergriffen werden könnten, weil das Bundesverfassungsgericht Einhalt gebieten könnte. Man wollte zunächst die endgültige Entscheidung in der Sache abwarten. Am 28. März 2006 ist allerdings Klarheit geschaffen worden. Ich war sowohl bei der Verhandlung im November als auch bei der Entscheidungsverkündung persönlich anwesend.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, das Monopol ist nach dem jetzigen Zustand verfassungswidrig – Kollege Dupper hat darauf hingewiesen –, die Länder können während der Übergangszeit aber Maßnahmen ergreifen, sie haben Zeit bis zum 31. Dezember 2007, einen neuen
Staatsvertrag zu vereinbaren. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich gesagt, die Übergangsfrist gilt nur dann, wenn sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die aggressive Werbung für Sportwetten zu unterbinden. Das ist gemacht worden. Kollege Dupper hat die Maßnahmen im Einzelnen aufgezählt: keine SMSWerbung oder SMS-Spielmöglichkeit, keine Werbung in den Stadien. Wer all diese Maßnahmen aneinander reiht, wird spüren, dass die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, erfüllt worden sind. Wir haben damit eine klare Situation.
Wenn Sie alle Entscheidungen hätten zitieren wollen, die es dazu gibt, dann hätten Sie auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von vor zehn Tagen zitieren müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, weil genau die Aktivitäten, die von Oddset seitens des staatlichen Monopols gefordert wurden, ergriffen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich bestätigt, dass der vom Gericht vorgezeichnete Weg eingehalten wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Es ist richtig, dass es immer noch viele unterschiedliche Entscheidungen in den einzelnen Ländern gibt. Es gibt auch länderspezifi sche Situationen. Betandwin hatte in Sachsen jahrelang eine Zulassung. Das Geschäft sollte im Wege einer einstweiligen Anordnung beseitigt werden. Das Gericht musste abwägen, ob dies in einer Eilentscheidung notwendig und möglich war. Erstinstanzlich wurde darüber anders entschieden. Wir müssen sehen, wie die weiteren Instanzen entscheiden. In Bremen gab es ebenso eine erstinstanzliche Entscheidung. Wir hatten die Situation, dass hier in Bayern nicht geworben werden durfte, in Bremen jedoch die Werbung erlaubt war, beispielsweise mit dem Fußballclub SV Werder Bremen. Es gibt aber auch Instanzenentscheidungen, in denen eine andere Rechtsauffassung vertreten wird.
Wir können Folgendes konstatieren: Das Bundesverfassungsgericht hat einen klaren Weg vorgegeben, der eingehalten wird. Das Monopol ist damit zulässig. Darauf aufbauend hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen Staatsvertragsentwurf vorbereitet, der diskutiert werden wird, auch hier im Hohen Hause. Wir werden uns damit noch einmal auseinander zu setzen haben. Wir haben die Übergangsregelung gewählt. Diese Option ist korrekt. Dann wird die Entscheidung über die Abstimmung zu dem Staatsvertrag zu treffen sein. Wenn alle 16 Länder dem Staatsvertrag zugestimmt haben, wird es eine eindeutige Regelung geben.
Jetzt zu dem, was mich am meisten bewegt: Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Vertreter der Suchtverbände mit exzellenten Beiträgen aufgetreten. Das sollten Sie nicht mit dem Hinweis auf andere Suchtgefährdungen herabwürdigen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Argumentation der Suchtverbände in besonderer Weise aufgenommen und zum Gegenstand der Urteilsbegründung gemacht. Das heißt, wir haben eine Klarstellung der Suchtproblematik und die Aufnahme dieser Darstellung und Argumentation in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.