Christian Meißner
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Ich will mich auch kurzfassen. Wir haben heute die Zweite Lesung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und geben damit, glaube ich, ein deutliches Signal, dass wir nicht wollen, dass Schüler, Auszubildende, Studenten oder Berufsanfänger mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zur Zweitwohnungsteuer insbesondere in großen Städten herangezogen werden.
Lesen tut es sich furchtbar, das will ich gerne zugeben. Aber eine der vielen Erfahrungen für mich persönlich aus diesem Projekt ist gewesen: Wenn man sich ans deutsche Steuerrecht, sei es auch auf Landesebene und sei es auch eine kommunale Aufwandsteuer, heranmacht,
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Erstaunlichste an dem Gesetzentwurf ist für mich, dass es hierfür zehn Minuten Redezeit gibt. Aus meiner Sicht ist das nicht notwendig; denn das bayerische Landesrecht wird nicht in eine neue Dimension vorstoßen. Es geht lediglich um eine Bestimmung der Zuständigkeit im Verbraucherinformationsgesetz – VIG –, das am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Damit Sie wissen, über was wir beim VIG abstimmen: Alle Behörden in Bayern sind verpflichtet, Informationen mitzuteilen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch erlangen. Das sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Umweltministerium und die kreisfreien Gemeinden. Nun begibt es sich, dass die Gemeinden durch Bundesgesetz – das VIG ist ein Bundesgesetz – aufgrund der Föderalismusreform keine Aufgaben mehr übertragen bekommen dürfen. Wir müssen diese Aufgabenübertragung deshalb im Landesrecht vornehmen. Die Staatsregierung hat sich deshalb Artikel 21 a Absatz 1 GDVG einfallen lassen. In diesem Artikel wird die Änderung geregelt. So viel zum Ersten.
Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes“.
Nach § 112 der Geschäftsordnung hat Herr Kollege Memmel gebeten, eine persönliche Erklärung zur Aussprache abgeben zu dürfen. Herr Kollege, es geht um Angriffe, die Sie zurückweisen wollen, bitte nicht mehr zur Sache sprechen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Frage nach der grünen Gentechnik, nach dem Anbau gentechnisch veränderter Pfl anzen in der Landwirtschaft, reizt wie kaum ein anderes Thema derzeit zur grundsätzlichen Debatte. Das Thema reizt zur Debatte, doch wie jede Grundsatzdebatte in der politischen Auseinandersetzung ist auch hier die Neigung vorhanden, die Diskussion auf eine Art Gretchenfrage zu verkürzen, nämlich: Bist du dafür, oder bist du dagegen? – Verantwortungsvolle Politik kann es sich nicht so leicht machen. Man wird es heute wieder erleben, dass sich die Opposition hier im Haus damit leichter tut. Sie sagt: Wir wollen das überhaupt nicht, was ist mit euch?
Über diese Frage gibt es innerhalb der CSU-Landtagsfraktion sehr bewegte und zum Teil auch emotionale Debatten. Wir haben in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsminister vor einigen Wochen als Symbol bzw. Signal für die besorgte Öffentlichkeit beschlossen, dass wir auf die Neuaussaat von verändertem Saatgut MON 810 verzichten wollen.
Mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag von unserer Seite gehen wir einen weiteren Schritt auf diesem Weg des Umgangs mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pfl anzen. Wir möchten die Staatsregierung sozusagen in Marsch Richtung Brüssel setzen. Wir möchten, dass es ermöglicht wird, gentechnikanbaufreie Zonen auszuweisen, und zwar für den Freistaat Bayern und für andere Regionen. Diesen Antrag legen wir Ihnen vor und bitten um Ihre Zustimmung.
Eine Begriffsklärung: Gentechnikanbaufreie Zone heißt für uns, so leidenschaftlich die Debatte, insbesondere im südbayerischen Raum, auch geführt wird, dass man auf den Anbau gentechnisch veränderter Pfl anzen verzichtet. Das bedeutet für uns aber nicht, um das sozusagen vor die Klammer zu ziehen, dass wir daher auch auf Forschung verzichten wollen. Wir als CSU verkennen nicht, dass dieses Thema Menschen in einem hohen Maß bewegt. Wir sind als verantwortungsvolle Politiker alle miteinander aufgefordert, diese Sorgen und Ängste aufzugreifen.
Eines der Probleme, weshalb zum Beispiel die rote Gentechnik weniger heftig diskutiert wird, ist, dass der denkbare Nutzen hier sehr viel mehr wiegt und sehr viel leichter erkennbar ist, während er bei der grünen Gentechnik, jedenfalls für die Mehrheit der Menschen
und auch für die Mehrheit der Landwirte, derzeit in dem Maße nicht erkennbar ist. Deswegen sagen wir als CSU: Wenn der starke Wunsch besteht, sich als gentechnikanbaufreie Zone zu erklären, dann wollen wir als Freistaat Bayern – das ist unser Selbstverständnis – dieses Instrument in die Hand bekommen. Dann müssen wir auch mit der EU-Kommission in Brüssel und an anderer Stelle darüber reden.
Ich habe bereits erwähnt, für die CSU bedeutet die Debatte um die grüne Gentechnik aber auch, dass wir ehrlich miteinander umgehen und dass wir klar und deutlich ein Ja zur Forschung sagen, dass wir uns glasklar dazu bekennen, dass sie auch staatlicherseits weitergehen muss. Alle diejenigen, die sich mit diesem Thema befassen, wissen sehr genau, dass mit einem Verzicht auf Forschung auch die Gefahr einhergeht, dass man sich von den Forschungsergebnissen interessierter Dritter abhängig macht. Ich meine, das kann nicht der Sinn der Sache sein.
In der Debatte, die wir im federführenden Umweltausschuss immer wieder führen, wird gesagt, dass man das auch im Labor machen und riesige Gewächshäuser bauen könne. Ich glaube, Sie wissen alle, dass am Ende eine Forschung unter realen Bedingungen unverzichtbar ist. Der hinter mir sitzende Präsident Alois Glück hat in dem Zusammenhang in der Debatte bei uns ein Wort geprägt, das mich sehr beeindruckt hat und das ich deswegen zitieren möchte. Er meinte, aus der Forschung auszusteigen, wäre eigentlich ein Zeichen von Hochmut, nämlich im Jahr 2008 für immer und alle Zeit festzulegen, dass wir bei allen ethischen Fragen, Bedenken und Sorgen gegenüber der grünen Gentechnik der Forschung in keiner Weise nähertreten wollen. Das wäre hochmütig. Ich kann das nur nachhaltig unterstützen. Deswegen müssen wir uns – damit komme ich zur Gretchenfrage zurück – die Sache ein wenig schwerer machen, deswegen müssen wir differenzieren – und wir legen sehr viel Wert darauf, dass das konsequent getan wird.
Unser Antrag hat also zum Ziel, einen Vorstoß bei der Europäischen Union zu bewirken. Wir sind da nicht so hoffnungslos; denn es gibt zahlreiche Regionen, insbesondere im Alpenraum, aber auch in anderen Teilen Europas, die ein durchaus intensives und lebhaftes Interesse daran haben, ein entsprechendes rechtliches Instrument in die Hand zu bekommen. Wenn der Freistaat Bayern die Möglichkeit erhielte, gentechnikanbaufreie Zonen auszuweisen, dann sollten das andere Regionen in Europa auch haben. In Bayern sind alle kommunalen Gebietskörperschaften dabei.
Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen und das Ganze mittragen würden, damit sich die Staatsregierung sozusagen in Marsch setzen kann.
Es sind zwei weitere Dringlichkeitsanträge zu behandeln, auf die ich natürlich eingehen möchte. Was den Dring
lichkeitsantrag 15/10888 der SPD-Fraktion angeht, so haben wir in Bezug auf den ersten Spiegelstrich, in dem es um die Transparenz des Zulassungsverfahrens geht, überhaupt kein Problem. Sie wissen, dass wir auch schon einen Antrag in diese Richtung beschlossen haben. Wir freuen uns, dass Sie das auch so sehen und dass Sie das Zulassungsverfahren, wie es auch Bundesminister Seehofer immer wieder betont, genau wie wir transparenter sehen möchten.
Ein ganz erhebliches Problem haben wir in Bezug auf den zweiten Spiegelstrich. Da geht es um die Ausweitung der Kennzeichnungspfl icht. Sie wissen, dass wir in Deutschland das Instrument – von Horst Seehofer geschaffen – der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ haben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie fordern jetzt eine Ausweitung der Kennzeichnungspfl icht europaweit. Dabei sehen wir eine Reihe von Problemen. Das Wesentliche für uns ist, dass man sich zunächst darüber unterhalten müsste, wie das konkret aussehen könnte. Es geht hier und vor allem um die Frage der Nachweisbarkeit. Wenn ich Gentechnik auszeichne, dann müsste ich für die ganze Nahrungskette buchstäblich nachweisen, dass da nichts passiert ist. Aber ich kann nicht stofflich nachweisen, ob gentechnisch veränderte Organismen mit dem fertigen Produkt in Berührung gekommen sind oder nicht. Das würde eine gigantische Bürokratie auslösen. Wir stehen jetzt vor dem Problem, dass wir das nicht im Zusammenhang mit diesem Dringlichkeitsantrag ausdiskutieren können, weil das Ganze für uns unabsehbare Folgen hätte, über die man sich in Ruhe unterhalten muss, weil man vor allem sagen müsste, wie so etwas ausschauen könnte.
Im dritten Spiegelstrich geht es um die Ausweisung gentechnikanbaufreier Zonen. Da sprechen Sie von Gebietskörperschaften. Wir kämpfen dafür, dass der Freistaat Bayern eine solche Zone ausweisen darf. Aber dann wären natürlich alle bayerischen Gebietskörperschaften dabei. Deswegen können wir dem Antrag nicht nähertreten.
Auch die GRÜNEN haben auf Drucksache 15/10896 einen Dringlichkeitsantrag nachgereicht, der sich in ganz knapper, prägnanter Form auf den legislativen Rahmen für gentechnikanbaufreie Zonen bezieht. Da haben wir dasselbe Problem, wie wir es schon vor 14 Tagen im Umweltausschuss diskutiert haben: Sie wollen dies absolut. Da komme ich auf die Gretchenfrage zurück. Sie sind nicht bereit, zu differenzieren – wie das in unserem Antrag selbstverständlich passiert – zwischen dem kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pfl anzen und der Forschung, zu der wir – ich wiederhole das – ganz klar Ja sagen. Auch wenn Sie den Antrag sozusagen verführerisch formuliert haben, können wir dem nicht zustimmen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag und meinen, dass wir bei einer vernünftigen Herangehensweise viele Sorgen und Ängste, die es in der Bevölke
rung gibt, mit unserer Haltung aufgreifen können, dass wir aber trotzdem feststellen können, dass es hochmütig wäre, wenn man eine Entwicklung in Bausch und Bogen verurteilen und die Forschung aufgeben würde. Deswegen bitten wir um Zustimmung und werden die beiden anderen Anträge ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Thema schon mehrfach im Plenum besprochen worden ist, haben wir uns Gedanken gemacht und einen Gesetzentwurf – ich darf das gleich an den Anfang stellen –, der hoffentlich allseitig Zustimmung fi nden wird, vorgelegt, zu dem wir heute die Erste Lesung durchführen. Letztendlich ist eine Änderung im Kommunalabgabengesetz notwendig, um eine Abschaffung oder Reduzierung der Zweitwohnungssteuer für Schüler, Studenten, Auszubildende und so weiter ins Werk zu setzen.
Zur Erinnerung: Inzwischen haben 139 von 2056 Kommunen in Bayern von der von uns eingeräumten gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine entsprechende Satzung erlassen. Es handelt sich dabei – das war die Intention von uns allen als Gesetzgeber – vor allem um klassische Fremdenverkehrsgemeinden, Badestädte und andere, die die Inhaber von Zweitwohnungen für die Finanzierung allgemeiner Aufgaben heranziehen wollen.
Das Problem ist – nur so viel zur Erinnerung –, dass auch große Städte, insbesondere Universitätsstädte wie München, Nürnberg, Augsburg oder Fürth, eine entsprechende Satzung erlassen haben. Von dem Aufkommen im Umfang von ungefähr 26 Millionen im vergangenen Jahr entfallen allein 7 Millionen – das ist keine Zuweisung, sondern eine Feststellung – auf die Stadt München. Ich glaube, ich befi nde mich mit vielen in diesem Raum in Einigkeit, wenn ich sage: Es war nicht unsere
Kamm. Es nützt Ihnen gar nichts, wenn Sie laut und deutlich Juhu schreien oder dagegen sind. Tatsache ist: Es geht nicht. Nach der Bayerischen Bauordnung wird nämlich anlagenbezogenes Bausicherheitsrecht festgeschrieben. Der Gesetzentwurf enthält eine allgemeine Aufgabe des Staates und der Kommunen. Das hat aber keinen Zusammenhang zu konkreten baulichen Anlagen. Eine solche Regelung in der Bayerischen Bauordnung ist nicht möglich. Eine Umsetzung der Forderung des Gesetzentwurfs würde zu neuen Pfl ichtaufgaben führen. Herr Kollege Eck hat Ihnen das bereits deutlich gesagt. Das würde eine Einschränkung der von Ihnen so hoch geschätzten kommunalen Selbstverwaltung bedeuten. Wir reden nicht nur davon, wir schützen sie auch wirklich. Mit der Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs würden wir genau das Gegenteil tun.
Im Übrigen widerspricht eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen auch dem Konnexitätsprinzip. Auch dazu brauche ich keine weiteren Ausführungen zu machen. Einer Umsetzung stünden auch verfassungsrechtliche Gründe entgegen, wie die verfassungsrechtliche geschützte Planungshoheit der Gemeinden und das Bauplanungsrecht. Übrigens ist dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zugewiesen, die er durch das Baugesetzbuch abschließend gebraucht und damit übernommen hat. Wir haben daher keine Möglichkeit. Die Umsetzung der Forderungen in Ihrem Gesetzentwurf ist leider nicht durchführbar.
Des Weiteren ist nach dem Freizeitlärm gefragt worden. Auch dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass auch diese Frage keinen Niederschlag in der Bayerischen Bauordnung zu fi nden hat. Die Problematik berührt immissionsschutzrechtliche Belange. Für die Beurteilung von Lärmemissionen ist auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung zurückzugreifen. Zur Frage, wie dort gemessen wird, kann sein, dass Sie, Frau Kamm, andere Vorstellungen haben, aber im Prinzip sind die Messmethoden bisher von allen anerkannt. Wenn Sie in diesem Zusammenhang etwas ändern wollen, dann müssen Sie eine entsprechende Initiative auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang warte ich schon lange auf eine Alternative.
Zum Abschluss: Die vom Umweltministerium eingesetzte Arbeitsgruppe, in der die Lärmprobleme und eventuelle Lösungsmöglichkeiten bei Jugendspieleinrichtungen bereits erörtert werden, umfasst eine Reihe von Mitgliedern, zum Beispiel den Bayerischen Jugendring, kommunale Spitzenverbände, das Erzbischöfl iche Ordinariat, den Münchner Mieterverein, den Münchner Seniorenbeirat, das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, das Staatsministerium des Innern und das Ministerium für Unterricht und Kultus. All diese Institutionen sind zusammen tätig und haben ein Eckpunktepapier erstellt.
Wohnung angeschafft hat und trotz einer niedrigen Rente zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wird. Auch da wollten wir eine Lösung fi nden. Ich denke, das ist uns gelungen.
Wichtig war uns auch: Wir handeln nach dem Antragsprinzip, das heißt, wer von der Zweitwohnungssteuer befreit werden will, muss das beantragen.
Um den Kommunen entgegenzukommen, wollen wir nicht zu zügig ans Werk gehen. Deswegen soll das Gesetz erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wenn wir das Gesetz vor der Sommerpause beschließen, hätten die Kommunen noch genügend Gelegenheit, sich auf die neuen Entwicklungen einzustellen.
Am Schluss möchte ich an alle Fraktionen im Hause appellieren, dass wir bei der Zweitwohnungssteuer eine Korrektur vornehmen. Wir sollten diejenigen von der Zweitwohnungssteuer entlasten, für die wir sie nicht vorgesehen und für die wir sie auch nicht gewollt haben. Ich würde mich außerordentlich freuen, wenn alle mitmachen. Den Beratungen im Ausschuss sehe ich mit Interesse entgegen.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema dürfen wir jetzt offensichtlich jede Woche erörtern. Darüber freue ich mich auch,
weil es uns immer wieder Gelegenheit gibt, die Meinungen auszutauschen.
Das Wichtigste hat Kollegin Paulig am Schluss gesagt. Deswegen will ich es gleich noch einmal aufgreifen, auch weil es noch frisch im Gedächtnis ist. Sie haben vom Handlungsbedarf gesprochen, der zweifellos vorhanden sei, und Sie haben es in Zusammenhang gesetzt mit der derzeitigen Nahrungsmittelkrise. Da haben Sie recht.
Wer in dieser Woche einen interessanten Artikel im „Spiegel“ gelesen hat, der kann das Problem nicht ganz von der Hand weisen, dass die großen Firmen, die Futtermittel und Ähnliches herstellen, auch im Bereich der grünen Gentechnik und der Agrogentechnik forschen und manchmal vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen in die falsche Richtung forschen. Wenn Sie da sagen, es bestehe Handlungsbedarf, dann haben Sie recht.
Was aber Ihren Antrag betrifft, der letztlich auf eine Änderung unseres Naturschutzgesetzes hinausläuft, komme ich noch einmal auf den Anfang Ihres Beitrags zurück. Da haben Sie gesagt, Sie reden angesichts der knappen Redezeit doppelt so schnell. Da sage ich Ihnen: Dadurch wird es aber nicht richtiger, dadurch wird es auch nicht sinnvoller.
Lieber langsamer reden und am besten vorher nachdenken,
in die Augen, indem wir sagen würden: Ein bisserl sind wir zwar dagegen, aber irgendwo müssen wir es ja doch probieren. So etwas machen Sie. Darin unterscheiden wir uns ganz klar.
Wir sagen: Das ist zu gefährlich. Deswegen sollten wir – ich erinnere an letzte Woche – den Antrag nicht annehmen. Man muss auch die Konsequenz bleiben lassen. Man darf nicht ein bisserl Ja sagen.
Sie streuen mit Ihren Presseerklärungen den Menschen draußen Sand in die Augen. Glauben Sie denn, dass jemand zwischen Langzeit- und Kurzzeitversuchen und sonstigen Dingen differenzieren kann?
Der Landwirtschaftsminister hat unseren Antrag letztes Mal überhaupt nicht verstanden. Ich kann im Übrigen verstehen, dass er ihn nicht verstanden hat. Er hat versucht, das Thema plötzlich mit dem Stichwort „Sicherheitsforschung“ wegzureden. Herr Meißner, der Herr Landwirtschaftsminister redet nicht einmal mehr über Langzeitversuche. Dazu ist er viel zu feige. Er streut jetzt neuen Sand in die Augen der Menschen. Denn er sagt: Wir müssen die Sicherheit erforschen. Wenn aber das Zeug so gefährlich ist, dass man über die Sicherheit nachdenken muss, dann gehört es gar nicht erst ins Freiland. Haben Sie sich eigentlich gut überlegt, was der da für Dinge erzählt?
Die Bevölkerung Bayerns hat es längst begriffen, auch die Landwirte. Sie wollen keine neuen Abhängigkeiten eingehen. Sie wollen ihren Boden schützen und sichergehen. Dabei hat der Staat nach meiner Meinung eine wesentliche Rolle zu spielen. Wenn wir uns selber darin alle nicht so sicher sind, was ich auch von Ihnen weiß, dann kann das nur heißen, dass wir Nein sagen müssen – ausgenommen zu den Laborversuchen.
Deswegen ist dieser Antrag nach unserer Meinung verfehlt. Er springt zu kurz. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind: Weg mit dem Zeug aus der Natur! Weg mit dem Zeug aus dem Freiland! Da braucht man keine deklaratorischen Erklärungen von der Art: Ein bisserl müssen wir es schon machen; wir müssen schließlich forschen. Aber für die Forschung sind genügend Labors vorhanden.
Man sollte mit dem Zeug nicht auf das Freiland gehen und Grund und Boden von Landwirten beanspruchen, die gar nichts dafür können, wenn es zu Übersprungreaktionen kommt und das Saatgut und vieles andere mehr in die Freiheit gelangt. Dies wollen doch auch Sie nicht; sonst würden Sie nicht über Sicherheitsforschung reden.
Unsere Bitte ist: Machen Sie mit uns mit! Sorgen Sie dafür, dass das Zeug langfristig aus der Natur verschwindet und möglichst gar nicht erst da hineinkommt! Dann sind wir auf dem richtigen Weg im Interesse der Schönheit unseres Landes und seiner Artenvielfalt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kamm hat den aufgrund der Thematik wahrscheinlich notwendigen Rundumschlag gemacht und sich dabei gnädig kurz gefasst. Deshalb tue ich das auch. Ich denke mir schon den ganzen Tag, dass es schön sein muss, in Bayern Opposition zu sein: Man kann immer die reine Lehre vertreten, ohne in die Gefahr zu kommen, das auch einmal am Fels der Realität zu prüfen.
Aber ich kann auch den notwendigen Rundumschlag durchführen. Ich sage Ihnen, Sie sind immer sehr voreilig,
Meine Kolleginnen und Kollegen, eine Leistungserhöhung hätte zur Folge,
dass nicht nur mehr Strom produziert werden würde, sondern dass im selben Umfang die radioaktiven Emissionen in die Luft, die radioaktiven Emissionen in das Abwasser und die Menge des produzierten radioaktiven Abfalls zunehmen würden.
Zum radioaktiven Abfall. Es gibt, wie Sie wissen, kein Endlagerkonzept, es gibt kein Endlager. Die regionalen Kollegen rund um die Atomkraftwerke, auch die Kolleginnen und Kollegen der CSU, sind natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen gegen die Zwischenlager.
Die radioaktiven Emissionen in das Abwasser würden sich erhöhen. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass Gundremmingen derzeit – so der Strahlenbericht der Bundesregierung – zwei Drittel der gesamten radioaktiven Abwasserfracht der Bundesrepublik Deutschland produziert. Hier meine ich doch, Herr Minister, dass die Staatsregierung den Betreibern längst schon Auflagen hätte auferlegen müssen, geeignete Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik zu ergreifen, diese Abwasserfrachten zu reduzieren.
Zu diesen Problemen kommen auch noch die radioaktiven Emissionen, die in die Luft abgegeben werden. Der Kreistag des in der Hauptwindrichtung des Atomkraftwerks liegenden Landkreises Dillingen forderte auch, auf diese Leistungserhöhung zu verzichten. Auch der Landkreis Heidenheim hat das Ministerium gebeten, die Genehmigung zur Leistungserhöhung des Atomkraftwerks nicht zu erteilen. Auch die regionalen Landtagskollegen der CSU sprechen sich vor Ort gegen die Leistungserhöhung aus. Das Spannende bei dieser Frage ist, warum sie nicht Manns genug sind, dies auch im Bayerischen Landtag zu tun. Das ist doch wirklich unverständlich.
Hier im Bayerischen Landtag wollen sie die Leistungserhöhung durchziehen und stützen, vor Ort veröffentlichen sie Zeitungsanzeigen dagegen. Offenbar sind der gesamten CSU-Fraktion die Gewinninteressen der Aktionäre von RWE oder E.ON wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung vor Ort.
Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie endlich die Ergebnisse der bisher umfänglichsten Kinderkrebsstudie ernst, die Ende letzten Jahres veröffentlicht worden ist und die belegt, dass im Umfeld deutscher Atomkraftwerke eine deutlich erhöhte Zahl von Kinderkrebserkrankungen vorhanden ist. Die Studie zeigt auch, dass die Zahl der Krebserkrankungen mit der Nähe des Wohnortes signifikant ansteigt.
Es kommt noch schlimmer. Eine bisher noch nicht veröffentlichte Qualitätsüberprüfung der Mainzer Kinder
gebotenen Breite diskutiert, dass die Atomaufsicht als zuständige Behörde eben nach Anwendung des pflichtgemäßen Ermessens – ich übersetze das: also nach gründlichem Nachdenken und mit guten Begründungen – auf die ihr zustehende Möglichkeit zurückgegriffen und auf die Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet hat. Insofern ist der eigentliche Anlass, den Sie für den Antrag gewählt haben, aus meiner Sicht nicht gegeben.
Den Verweis auf die Kinderkrebsdebatte nehmen wir auch sehr ernst. Ich verweise auf die Behandlung dieses Themas im Plenum, bei der Staatssekretär Huber zugesagt hat, dass wir uns dieser Thematik und auch dieser Studie sehr gründlich annehmen. Im vorliegenden Falle von Gundremmingen A und B ändert das gar nichts. Wir können Ihrem Antrag nicht folgen, weil ein ordnungsgemäßes Verfahren seit 1999 läuft und jetzt seinen Abschluss findet.
Wenn sie sich kurz fasst, gern. Ich rede doch gern mit der Frau Kollegin Kamm.
Ich nehme das zur Kenntnis. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen ist es so: Wenn ein Verfahren ruht, hört es deswegen nicht auf. Es ruht eben nur und kann wieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es tatsächlich seit 1999 läuft.
Aber ganz abgesehen davon versteifen Sie sich vor allem auf die nur fakultativ vorgesehene formalisierte Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben im zuständigen Ausschuss – Sie waren, glaube ich, auch anwesend – in der
Stellungnahme zugeleitet. Das Verfahren ist nicht beendet. Zurzeit wird eingehend geprüft, wie die Lage zu beurteilen ist.
Im Übrigen gibt es im Ausland wesentlich höhere Leistungssteigerungen. Als Beispiel nenne ich Schweden.
Ja, natürlich. Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gibt es keine endgültige Genehmigung. Das ist ganz normal.
Aus der von Ihnen ins Feld geführten Kinderkrebsstudie kann aus unserer Sicht kein Genehmigungshindernis abgeleitet werden. Es muss davon nicht abgeleitet werden. Sie können sicher sein: Wenn es so wäre, würden wir dem größte Aufmerksamkeit schenken.
Ich zitiere einmal mit Genehmigung des Präsidenten, was das Kinderkrebsregister selber dazu gesagt hat:
Sie haben uns nach insgesamt neun Landkreisen gefragt. In keinem der Landkreise liegt die Zahl der beobachteten Erkrankungsfälle statistisch signifikant oberhalb der Zahl der zu erwartenden Erkrankungsfälle bei unter Fünfjährigen. Das gilt sowohl für Krebs insgesamt als auch für Leukämie.
Die Aussage ist ziemlich eindeutig. Sie sollten nicht ständig versuchen, aus irgendwelchen Dingen Ängste zu produzieren.
Auch die von dem sogenannten Expertengremium des Bundesamtes für Strahlenschutz aufgestellte Behauptung, dass für den Umkreis von 50 Kilometern von mindestens 121 bis 275 – man beachte die Spanne – Neuerkrankungen ausgegangen werden müsste, kann also für Bayern gar nicht zutreffend sein, auch dann nicht, wenn Sie ständig versuchen, die Dinge zu dramatisieren.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das große Anliegen, dass wir da die Kirche im Dorf lassen. Wenn der Kollege Wörner die Stirne rhetorisch und auch tatsächlich – das sieht man bei ihm so schön – in Falten legt, dann können wir das so nicht ganz stehen lassen.
und internationalen Literaturdaten eindeutig belegen, dass außerhalb von Feldern mit BT-Mais MON 810 mit einem breiten Streifen von zehn Meter keine MON 810 Pollenkonzentrationen erreicht werden, die die Schmetterlingspopulation schädigen könnten. Man könnte jetzt noch auf BT-Mais 176 eingehen, dort ist es natürlich weit problematischer. Aber BT-Mais 176 wird bei uns nicht angebaut.
Ein Wort noch zur immer wieder dargelegten Bienenproblematik. Auch hierzu habe ich die wissenschaftliche Debatte insbesondere in den USA verfolgt. Sie wird weitgehend zurückgeführt auf eingeschleppte Viren.
Abschließend noch einmal: Sie müssen sich schon vorhalten lassen, was ich Ihnen zu sagen habe. Ich möchte Ihnen empfehlen, nehmen Sie es demütig an und reden Sie sich nicht heraus. Im Übrigen machen auch wir uns Gedanken und haben deshalb unseren Landwirtschaftsminister aufgefordert, in diesem Jahr in dieser Sache ein Signal zu geben, keine neue Aussaat vorzunehmen. Zu den langfristigen Versuchen stehen wir aber ohne Wenn und Aber. Deswegen fällt es uns auch nicht schwer, Ihren Antrag abzulehnen.
Ja, sie will das sicherlich bestätigen.
Das nehme ich zur Kenntnis, Frau Kollegin, wenn wir schon forschen, wollen Sie wenigstens bestimmen, wie.
So interpretiere ich das. Sie können es anders darstellen.
Rechtlich gesehen kann aus meiner Sicht der Anbau nur gestoppt werden, wenn entsprechende Risiken entstehen. Uns ist in der Debatte natürlich auch wichtig, ob etwa Bienen oder insbesondere auch Schmetterlinge von diesen Problemen berührt sind. Aber das Verwaltungsgerichtsurteil, auf dem Sie immer herumtrampeln, ist so eindeutig nicht. Wenn Sie dann noch hören, was Professor Schuphan in Aachen zum Besten gibt – das ist jemand, der bestimmt nicht in Verdacht steht, ständig für uns zu sprechen –, dann erkennen Sie, dass alle nationalen
Der Mais für die Fütterungsversuche war bereits da. Wir haben gesagt, es ist sinnvoll, diese Versuche, die unter Laborbedingungen stattfinden, zu machen, da sie nicht mit den Problemen behaftet sind, wie sie bei der Freisetzung zu erwarten sind.
Das haben wir damals beschlossen. Nicht mehr und auch nicht weniger. Das war eine sinnvolle Vorgehensweise im Gegensatz zu dem, was Sie in der CSU-Fraktion zu dem Thema bisher zustande gebracht haben. Das Spiel, das Sie jetzt hier zu spielen versuchen, werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir sehen, dass sich die Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes in den Ausschüssen enthalten und draußen in den Landkreisen erzählen, dass sie mit Vehemenz für ein gentechnisch freies Bayern kämpfen, hier aber auf Tauchstation gehen und der Rest der Fraktion das tut, was er immer getan hat, nämlich nichts um ein gentechnisch freies Bayern zu ermöglichen.
Danke schön, Frau Präsidentin! Hier ein paar grundsätzliche Überlegungen von mir. Zu den von Herrn Kollegen Brunner angekündigten neueren Entwicklungen wird anschließend sicherlich der Herr Minister Stellung nehmen.
Ich kann es mir nicht ersparen, Ihnen vorzuhalten, dass Sie es sich bei der grünen Gentechnik sehr leicht machen, wenn Sie nur krakeelen. Sie werden damit nur diejenigen überzeugen, die Sie nicht überzeugen müssen, diejenigen nämlich, die aus tiefster Seele und manchmal auch mit durchaus nachvollziehbaren Ängsten jede Tätigkeit in diesem Bereich ablehnen. Ich hoffe aber, und wir machen uns im Gegensatz zu Ihnen auf diesem Gebiet sehr viel Arbeit, dass Sie nicht diejenigen überzeugen, die in offener und ehrlicher Weise über diese Fragen diskutieren wollen.
Ich habe beim Redebeitrag von Frau Kollegin Paulig, mit der ich so gerne diskutiere, vorhin eine Zwischenfrage gestellt.
Ich gehe deshalb jetzt darauf ein. Frau Kollegin Paulig, ich sage Ihnen, wenn ich eine schönere Singstimme hätte, dann würde ich Ihnen das jetzt vorsingen.
Das will ganz sicher niemand hören. Es gibt aber einen reißerischen „Spiegel“-Artikel über dieses UmweltMonitoring beim Versuch von Monsanto zum Genmais MON 810. Dort heißt es, es wurden die zuständigen NGO – Nichtregierungsorganisationen – nicht gefragt. Das werden wir im Ausschuss behandeln. Wir werden es Ihnen vorbeten, um nicht zu sagen, wir werden es Ihnen vorsingen, dass sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind. Das heißt, wenn Sie seriös argumentieren würden, dann würden Sie sagen: Ich möchte, dass die in Zukunft auch persönlich konsultiert werden müssen. Hier aber von Betrug und anderen Dingen zu sprechen, die im Protokoll nachzulesen sind, ist unredlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Wort zu unserer Haltung zur Gentechnik. Auch ich bin der Meinung, dass man den bayerischen Bauern den Anbau von gentechnisch veränderten Sorten nicht empfehlen kann:
Erstens, weil der Anbau für die Landwirte keinen Vorteil bringt. Zweitens, weil der Verbraucher solche Produkte nicht will.
Tun Sie nicht so überrascht, dass ist schon lange unsere Position.
Drittens, weil auch der Handel solche Produkte nicht vertreiben will. Viertens, weil der Anbau unter den momentan geltenden Haftungsregelungen keinem Landwirt zumutbar ist. Ich rate deshalb jedem Landwirt davon ab, gentechnisch verändertes Maissaatgut zu verwenden.
Ich meine aber auch, dass diese Strategie die richtige ist, wenn man sich die Anbauzahlen in Bayern vor Augen hält: 400 000 Hektar im Standortregister, 97 Hektar für gentechnisch veränderten Mais gemeldet. Als mit Abstand größtes Flächenland liegt Bayern im Vergleich der Bundesländer im Genanbau an fünfter Stelle. Vielleicht reduziert sich der tatsächlich angebaute Mais irgendwann auf die staatlichen Versuche. Wir reduzieren die eigenen Forschungsbemühungen auf ein Mindestmaß und werden künftig auf eigene Landes-Sortenversuche verzichten. Ein grundsätzlicher Ausstieg bzw. das Verbot von gentechnisch verändertem Maissaatgut ist aber nur durch eine Änderung des EU-Rechts möglich. Alles andere wäre ein Aufruf zu einem rechtsfernen Verhalten.
Meine Damen und Herren, meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich Sie bitte, den Anträgen der Opposition die Zustimmung nicht zu erteilen, weil diese populistisch, unrealistisch und vor allem fachlich unhaltbar sind.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, der die Bedenken der Bevölkerung ernst nimmt
in Brasilien 64 % der Anbaufläche für GVO genutzt. Würden diese Länder für zwei Jahre als Lieferanten ausfallen, würden sich unsere Futtermittelpreise um 600 % erhöhen.
Wenn wir mit den Menschen über die Agro-Gentechnik diskutieren, können wir Folgendes tun: Wir könnten es uns leicht machen und sagen, dass wir dagegen seien. Die Leute sollten sich keine Sorgen machen und nur auf uns hören, weil dann alles in Ordnung käme. Die CSU lädt die Leute jedoch dazu ein, sich über dieses extrem komplexe Thema ernsthafte Gedanken zu machen. Ich möchte jetzt gar nicht auf Enzyme in den Lebensmitteln oder auf die Linien von Zuckerrüben eingehen. Wir müssen ehrlich mit den Menschen über dieses Thema reden. Wir dürfen uns dabei nicht nur auf den Anbau von genverändertem Mais konzentrieren.
Wir müssen einen größeren Wurf machen. Das tun nur wir. Sie verbreiten lediglich Ideologie. Das wird Ihnen am Ende aber nicht helfen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Hohes, hellwaches Haus, wo immer uns die Kollegen hören können! Wir beraten heute einen Antrag, der den Abschluss recht intensiver Beratungen und Überlegungen hinsichtlich einer Veränderung im Bereich der Zweitwohnungssteuer bildet. Zur Erinnerung: Wir als Landtag haben das normierte Verbot für Kommunen aufgehoben, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Das hat die Kommunen in die Lage versetzt, entsprechende Satzungen und Verordnungen zu erlassen, um die Zweitwohnungssteuer zu erheben. Davon haben – zur Information – in Bayern 130 Kommunen Gebrauch gemacht; sie freuen sich über ein nicht unerhebliches Steueraufkommen. Ich habe mir die Daten geben lassen: Im Jahre 2006 waren es 19 Millionen Euro bayernweit, und schon im ersten Halbjahr 2007 waren es 15 Millionen Euro. Das Aufkommen wird noch weiter steigen, wenn wir nicht in einem Teilbereich tätig werden, über den ich sprechen möchte.
Unsere eigentliche Intention zur Aufhebung des Verbotes der Zweitwohnungssteuer war, dass wir es Kommunen, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, ermöglichen wollten, eine Steuer zu erheben, wenn sie in ihrem Gemeindegebiet viele Zweitwohnungen haben. Nachdem wir dieses Verbot aufgehoben haben, war es auf der anderen Seite legitim, dass auch Ballungsräume, insbesondere Großstädte, darüber nachgedacht haben, dass auch sie Zweitwohnungen in ihren Mauern haben, und daher entsprechend tätig geworden sind. Vielleicht war mancher bei der Entscheidung – ich schließe mich selbst mit ein – ein wenig blauäugig. Man muss dazu aber sagen: In unseren internen Beratungen hatte der damalige Innenminister Beckstein – Ehre, wem Ehre gebührt – davor gewarnt, dass genau dies passieren könnte: dass nämlich insbesondere auch Ballungsräume tätig werden würden.
Aufgrund dieser Lage entsteht für Personen mit geringer fi nanzieller Leistungsfähigkeit – so haben wir sie in unserem Antrag bezeichnet –, vor allem für Schüler, Auszubildende und Studenten, ein Problem, ein Zwiespalt; denn der Umzug in einen Ballungsraum erfolgt oft nicht freiwillig, sondern zu Studienzwecken oder Ausbildungszwecken. Andererseits sind die jungen Leute ihrer Heimatgemeinde verbunden. Beispielsweise sind sie dort ehrenamtlich oder vielleicht auch kommunalpolitisch engagiert oder dort in sonstiger Weise besonders verwurzelt. Dann kommt aber München, Augsburg oder Nürnberg, klopft an die Tür und verlangt Zweitwohnungssteuer in übrigens nicht unerheblicher Höhe.
Perfi de ist dabei in besonderer Weise, dass nach dem Aufl aufen einer gewissen Steuerschuld oftmals angeboten wird, dass die Steuer nicht erhoben wird, wenn in der entsprechenden Großstadt die Anmeldung als Erstwohnsitz erfolge. Wie die Betroffenen damit umgehen, ist völlig logisch. Insbesondere Studenten, Auszubildende, aber auch junge Polizeibeamte oder Krankenschwestern ziehen daraus die Konsequenzen und melden ihren ersten Wohnsitz eben im Ballungsraum, in der Großstadt an. Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht völlig nachvollziehbar.
Die Frage ist, ob wir jetzt gefordert sind, tätig zu werden; denn die Praxis der Ummeldung bedeutet letztlich, dass über die Finanzausgleichsmechanismen ein Effekt entsteht, den wir nicht haben wollen. Im ländlichen Raum fehlen dann nämlich letztendlich Gelder. Ich erinnere dabei daran, dass bei unseren Finanzausgleichsmechanismen jeder Einwohner in München oder anderen Großstädten ohnehin besonders berücksichtigt wird. Wenn sich junge Leute im ländlichen Raum abmelden, verstärkt dies den oftmals ohnehin schon vorhandenen Bevölkerungsschwund. Auch bei der fi nanziellen Umverteilung entstehen dann für die Kommunen im ländlichen Raum Probleme.
Dieser Entwicklung wollen wir mit dieser parlamentarischen Initiative entgegentreten. Wir sind von Studenten, aber auch von Bürgermeistern aus dem ländlichen Raum angesprochen und gebeten worden, tätig zu werden. Nur am Rande sei erwähnt: Mit der Abmeldung in der Heimatkommune geht vielleicht auch eine emotionale Bindung für immer verloren. Wir wollen aber den ländlichen Raum im Blick haben. Deswegen haben wir uns mit diesem Antrag dieser Geschichte angenommen. Ich verhehle dabei nicht, dass die rechtliche Problematik genauestens zu bedenken ist. Es gibt eine Reihe auch obergerichtlicher Urteile, die die Steuergerechtigkeit und den Gleichheitsgrundsatz in besonderer Weise betonen. Man muss also sehr genau überlegen, wie man einen Ausgleich, eine neue Lösung fi nden kann.
Wir haben jetzt an die fi nanzielle Leistungsfähigkeit derer angeknüpft, die die Zweitwohnungssteuer zahlen müssen oder sollen. Ich meine, dies ist der richtige Ansatz. Mit dem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, schon im 1. Quartal 2008 zu berichten, damit wir zügig vorankommen, und auch ein Konzept vorzulegen, das den juristischen Problemen Rechnung trägt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere unserem Innenminister Joachim Herrmann danken, der damals noch in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender den Ball aus der Mitte der CSU-Fraktion aufgenommen hat. Er hat diesen Ball Zweitwohnungssteuer aufgenommen; er hat ihn selbst auf den Elfmeterpunkt gelegt. Das Interessante ist: Er ist jetzt Innenminister und kann diesen Ball mitten ins Tor schießen. Wir bitten um Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes entbehrt sicherlich der Dramatik der gerade erlebten Abstimmung.
Ich darf aber daran erinnern, dass wir durch eine ganze Reihe von unerfreulichen Skandalen in unserem Land dazu veranlasst worden sind, über unser Kontrollsystem nachzudenken und die eine oder andere Änderung vorzunehmen.
An den Beginn der Ausführungen muss man vielleicht den Gedanken stellen, dass derjenige, der Lebensmittel in Verkehr bringt, zunächst eine Eigenverantwortung hat. Er bringt Lebensmittel in Verkehr und ist damit in besonderer Weise gefordert, Qualitätsmanagement zu betreiben. Dies ist auch wegen der gigantischen Anzahl an Betrieben notwendig; allein in Bayern haben wir sie im Lebensmittelbereich in sechsstelliger Zahl. Wir haben aber andererseits festgestellt – das ist sicherlich für alle Fraktionen im Haus die Lehre aus den Skandalen der letzten Monate und Jahre –, dass es bei einzelnen Unternehmern ein fast unglaubliches Maß an Skrupellosigkeit und auch krimineller Energie gibt.
Es geht dabei um Straftäter, die in einigen Fällen – wie das bei den Gerichten zu beobachten war – verurteilt worden sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt natürlich erste Überlegungen und Erfahrungen, die wir in unserem „unendlichen“ Wildfleisch-Untersuchungsausschuss gesammelt haben. Wir alle müssen uns aber daran gewöhnen, dass sich das Marktgeschehen in diesem Bereich ständig ändert und damit auch die Ideen der Kriminellen, die es hier offensichtlich gibt. Diese werden sich ständig etwas Neues einfallen lassen. Deswegen muss uns allen bewusst sein, dass der Verbraucherschutz, die Veterinär- und die Lebensmittelüberwachung Daueraufgaben sind, bei denen wir in der Zukunft ständig nachjustieren müssen. Ich stelle nur die rhetorische Frage: Wer hätte gedacht, dass wir uns eines Tages weniger über Lebensmittelkontrolleure als über Warenströme und Logistiker unterhalten müssen, um dem einen oder anderen auf die Schliche zu kommen?
Wir haben konkret eine Spezialeinheit an unserem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL – eingerichtet. Das war ein Schritt zu risikoorientierten Kontrollen. Diese Spezialeinheit wird zwingend tätig, wenn Anhaltspunkte für ein kriminelles Verhalten vorliegen. Sie kann aber auch von den Behörden angefordert werden. Wir müssen dafür sorgen, dass dies auch passiert, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Weitere Schritte sind die Konzentration, die Spezialisierung, die Verstärkung und die bessere Ausrüstung unseres Kontrollpersonals. Neu im Gesetz ist die Regelung, dass kreisfreie Gemeinden ab 100 000 Einwohnern zwingend die Veterinäraufgaben übertragen bekommen.
Die Fachkräfte, die die Kontrollen durchführen, werden regelmäßig ihr Kontrollgebiet wechseln. Das ist die berühmte Rotation. Ich möchte dabei aber deutlich machen, dass wir es hier mit Menschen zu tun haben. Deshalb haben wir auch soziale Aspekte berücksichtigt. Die Rotation ist zwar gewährleistet, aber nicht in einem Ausmaß, das den einzelnen Mitarbeiter in seinem sozialen Umfeld überfordern würde.
Die Regierungen werden insgesamt gestärkt. Bei den Regierungen wird eine Bündelung der Zuständigkeit für lebensmittelrechtliche Zulassungen erfolgen. Somit ist gewährleistet, dass der Überblick über die Gesamtlage in einem Regierungsbezirk bei einer Stelle vorhanden ist. Die Regierungen haben die Aufgabe des Qualitätsmanagements. Außerdem wird ihnen mehr Personal zugewiesen.
Das LGL führt eine Risikoanalyse durch. Dort wird ein Kontrollprogramm erarbeitet. Betriebe mit einem erhöhten Risiko – wo die Gefahr des Missbrauchs besonders groß ist – werden in besonderer Weise, ich sage einmal, betreut. Der Vollzug wird durch Kreisverwaltungsbehörden erfolgen. Diese können – wie gesagt – die Spezialisten von der Regierung oder vom LGL anfordern.
Ich möchte folgendes Fazit ziehen: Wir erhöhen mit dieser Gesetzesnovelle zweifellos die Schlagkraft der Behörden. Jedem muss aber bewusst sein, dass nicht in jedem Kühlraum ein Kontrolleur stehen kann. Das wäre wahrscheinlich auch zu kalt. Die Opposition geht jedoch den bequemen Weg, immer mehr zu fordern. Der bisherige Umweltminister, Dr. Werner Schnappauf, hat schon
festgestellt, dass Sie immer mehr Personal fordern. Diese Forderung ist berechtigt. Es wird auch mehr Personal eingestellt. Wir müssen uns aber überlegen, wo das Ende ist. Sollen wir 10 000 oder 15 000 zusätzliche Kontrolleure einstellen? Sie wissen, was ich damit sagen will.
Ich fordere Sie auf, diese Forderungen ein wenig zu mäßigen. Wichtig bleibt die Aufklärungsarbeit. Wer Lebensmittel kauft, muss wissen, dass sie einen Wert haben, weil sie hergestellt werden müssen. Das sollte den Verbrauchern klar sein. Wenn ein Lebensmittel verdächtig billig ist, ist auch der Verdacht da, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich bitte um Zustimmung.
Danke schön, Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Paulig ist vorhersehbar.
Deshalb war das, was sie gesagt hat, zu erwarten.
Zum Kollegen Wörner muss ich schon sagen – Kollege Wörner, horch zu, wenn’sd dran bist – : So gerne ich mit ihm manchmal auch debattiere, aber manchmal geht dem Mann der Gaul durch und dann schleift er sogar die Zügel bis hinter den Horizont der Seriosität. Was Sie uns
als CSU zum Teil vorgeworfen haben, weise ich zurück. Den Anspruch, dieses Thema ernsthaft zu behandeln, bei allem Respekt, Herr Kollege Wörner, hat nicht nur die SPD.
Zur Kollegin Sonnenholzner möchte ich Folgendes sagen. Sie sagen zu Recht, das Thema ist in der Bevölkerung angstbesetzt. Da haben Sie recht. Ich bin sogar weiter der Meinung, dass auch Skepsis in dieser Frage nach wie vor berechtigt ist. Deswegen baut eine epidemiologische Studie auf der anderen auf, wie wir das jetzt wieder erlebt haben. Aber – ich unterstelle es Ihnen nicht persönlich – in der Gesamtschau dessen, was die Opposition in diesem Haus heute zum Besten gegeben hat, wird es dann gefährlich, wenn man mit den Ängsten, die in der Bevölkerung in der Tat vorhanden sind, zu spielen beginnt.
Davor möchte ich Sie warnen.
Zur Erinnerung: Die Studie kommt zu dem Ergebnis, ganz egal, wie viele Worte man darüber verliert, dass kein Zusammenhang zwischen Strahlenexposition und Krebserkrankung an den Ergebnissen der Studie festgemacht werden kann. Ich räume ein, die Probleme gehen nicht nur von Ihnen aus. Es gibt auch, wenn man das in den letzten Tagen verfolgt hat, eine ganze Reihe von Medien, die nicht besonders sensibel mit dieser schwierigen Problematik umgehen.
Deswegen vielleicht auch für die Kolleginnen und Kollegen zu dieser viel zitierten Studie noch ein paar Fakten. Fakt ist, die Strahlendosis wurde nicht ins Kalkül gezogen, sondern nur die Entfernung. Schon deswegen kann es keinen Beweis für den von Ihnen befürchteten Zusammenhang geben.
Halten wir doch einmal als zweite Tatsache fest, dass die Politik diese Studie, obwohl der Zusammenhang nicht da ist, sehr ernst genommen hat. Der Bundesumweltminister ist zitiert. Ich finde, unser Staatssekretär Marcel Huber hat hervorragend reagiert und gesagt: Auch bei uns wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebenssicherheit – LGL – beauftragt, sich das Ganze genau anzuschauen.
Weiter ist Tatsache: Wir haben ein bayerisches Messnetzwerk. Frau Kollegin Sonnenholzner, wenn Sie ein Problem mit der Frage haben, wie viele Messpunkte wir haben, dann bin ich sicher, dass der Staatssekretär dafür offen ist, wenn Sie noch ein paar mehr aufbauen wollen. Aber Tatsache ist: Die Strahlenexposition wird bei uns gemessen. Sie können die Ergebnisse jederzeit – ich denke, sogar
in Echtzeit – im Internet nachvollziehen. Dann stellt sich heraus, dass die Messwerte soweit in Ordnung sind.
Weil Sie sich so schön echauffieren.
Ich muss nicht alles ernst nehmen, was ich lese. Tatsache ist auch, dass es Experten gibt, die sagen, dass die Exposition beim Interkontinentalflug höher ist. Die FAZ schreibt heute, dass die Exposition in einer Schuhfabrik in Schottland höher sei. Ich halte das alles nicht für hilfreich.
Nein. Das Ganze heißt nicht, dass wir das Problem nicht ernst nehmen müssen, sondern es heißt, dass wir es seriös diskutieren müssen. Es ist bis jetzt noch keine solche Studie zu dem Ergebnis eines Kausalzusammenhangs gekommen. Und wenn ich sehe, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert hat, nicht nur heute in der Aktuellen Stunde, sondern sie hat am Donnerstag noch einen Dringlichkeitsantrag gestellt, dann unterstelle ich Ihnen, dass es Ihnen nicht um Seriosität geht, sondern da unterstelle ich Ihnen, dass Sie klammheimlich Freude verspüren.
Ich mache Sie darauf aufmerksam: Diejenigen, die seriös damit umgehen, haben eine ausführliche Prüfung zugesagt. Sie behandeln ein ernstes Thema doch nicht sinnvoll, wenn sich Frau Paulig hier hinstellt
und nicht über Kausalzusammenhänge oder darüber, wie wir mit dem Thema umgehen, redet, sondern von Terrorangriffen, Endlagerung, Störfall und GAU spricht.
Da weiß ich, wie ernst Sie das Thema nehmen, nämlich in keiner Weise ernst.
Herr Staatsminister, Hohes Haus! Der Ministerpräsident hat mit seinem Vorstoß angesichts der Benzinpreise, die wir alle vor Augen haben – das möchte ich festhalten –, zunächst einmal Handlungswillen bewiesen. Bisher bemerke ich nur, dass daraufhin ritualisierte Abwehrreflexe von der Opposition kommen. Es wird wenig nachgedacht.
Ich möchte mit Hinweis auf den Vorschlag des Ministerpräsidenten, der da lautet, eine Autobahnvignette bei gleichzeitiger Senkung der Mineralölsteuer einzuführen, den Staatsminister fragen, ob durch diesen Vorschlag eine Entlastung der Verkehrsteilnehmer, und zwar insbesondere der Berufspendler, zu erwarten ist und ob die Einführung einer solchen Vignette bei gesenkten Steuersätzen das Tankstellensterben in den deutschen Grenzregionen eindämmen könnte. Außerdem möchte ich wissen, ob die Vignettenpflicht auch vorteilhaft wäre im Hinblick auf die Angleichung an die Verhältnisse in unseren EUNachbarn, insbesondere in Österreich.
Meine letzte Frage geht dahin, ob dadurch eine Verstetigung oder auch Verstärkung der Finanzierung der Bundesfernstraßen zu erwarten wäre.
Herr Staatsminister, der große Streitpunkt ist doch, woran man das festmacht, worauf man Bezug nimmt. Deswegen ist meine Frage: Sehen Sie bei einer Autobahnvignette Vorteile im Verhältnis zu einer fahrleistungsabhängigen Maut?
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Auf Regen folgt Sonnenschein, sagt der Chinese. Dass nach den Meldungen aus Krümmel und Brunsbüttel ein Dringlichkeitsantrag der Kollegin Paulig folgen würde, ist genauso klar wie die Tatsache, dass auf Regen Sonnenschein folgt. Das Allerschönste möchte ich aber gleich an den Anfang stellen. Wenn Sie uns Populismus vorwerfen, gleichzeitig aber eine kerntechnische Anlage mit einer Imbissbude vergleichen, frage ich Sie, ob wir noch in der richtigen Veranstaltung sind. In einem viel zu vielminütigen Beitrag haben Sie eine Plattitüde an die andere gereiht.
Sie haben dabei niemals unterschieden zwischen dem, was in Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Informationspolitik bedauerlicherweise passiert ist, und dem, was in Bayern Realität ist. Im Gegenteil, Sie haben alles zu einer üblen Brühe zusammengerührt, die Sie in der Öffentlichkeit ausschütten wollen, um die Menschen zu verunsichern. Das ist auch Sinn und Zweck Ihres Antrags, das hat aber nichts mit politischer Verantwortung zu tun. Es ist einfach nur niederer Instinkt und übler Populismus.
Grundsätzlich ist es nicht falsch, immer wieder über Sicherheitskultur zu sprechen. Ich kritisiere lediglich die Art und Weise, wie Sie es tun. Es ist nicht falsch, sich immer wieder bewusst zu machen, dass jede kerntechnische Anlage höchste Aufmerksamkeit verdient, bei der die Öffentlichkeit auch einen Anspruch auf größtmögliche
Offenheit und ständige und aktuelle Information hat. Das ist gar keine Frage.
Sie mussten aber zunächst eine Geschichte, die sich in Schleswig-Holstein ereignet hat, nach Bayern übertragen. Schauen wir doch einmal nach Krümmel. Über das, was die Firma Vattenfall gemacht hat, brauchen wir uns nicht lange zu unterhalten. Einigen Verantwortlichen hat das auch ihre Tätigkeit gekostet. Sie sind dafür zur Verantwortung gezogen worden. Das zeigt, dass es sich die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Bayern nicht gefallen lässt, wenn über meldepfl ichtige Ereignisse nur Halbwahrheiten oder überhaupt keine Wahrheiten verbreitet werden.
Wir alle haben verfolgt, wie von einer Firma, die kerntechnische Anlagen betreibt, Vertrauen verspielt worden ist. Das war falsch, und es ist Vertrauen verloren gegangen.
Dass Sie sich als GRÜNE auf das Thema stürzen, kann ich gut verstehen. Dass Sie daraus Honig saugen, ist Ihre Art.
Ich bin jetzt gespannt darauf, wie die SPD über diesen Dringlichkeitsantrag debattieren wird. Eines nehme ich aber vorweg: Sozialministerin Trauernicht in SchleswigHolstein gehört der SPD an. Wäre ein solcher Vorfall auch nur ansatzweise in Bayern passiert, würden Sie den Kopf des Ministers auf einem Silbertablett verlangen. Deshalb bin ich gespannt, wie Sie sich zu dieser Geschichte äußern.
Ich halte es für sinnvoller, zu den Anlagen in Bayern zu sprechen. Auf die periodische Sicherheitsüberprüfung komme ich noch zu sprechen. Frau Paulig hat sich auch eine halbe Stunde Zeit gelassen, bis sie dazu etwas erwähnt hat.
Doch, sie hat es erst am Schluss erwähnt.
Wir haben in Bayern schon lange erkannt, dass wir bei den Kernkraftwerken eine offene Informationspolitik brauchen. Über die Debatten der letzten Jahre im Umweltausschuss kann sich auch niemand beschweren. Wir haben erkannt, dass diese Technologie in der Öffentlichkeit nur dann Akzeptanz fi ndet, wenn offen darüber berichtet wird. Ich möchte den Eindruck, den meine Vorrednerin zu
erwecken versucht hat, nicht im Raum stehen lassen. In Bayern wird über meldepfl ichtige Ereignisse rechtzeitig informiert. Die Berichte werden auch ins Internet gestellt. Sie tun mit Ihrem Antrag so, als hätten wir das noch nie gemacht. Sie können die Berichte jederzeit auf der Internetseite unseres Ministeriums nachlesen.
Ich sagte bewusst, dass die Information rechtzeitig, nach Überprüfung der Meldung durch die Atomaufsichtsbehörde erfolgt. Diese Behörde heißt Atomaufsichtsbehörde. Wir können doch eine Meldung, die der Betreiber weitergibt, nicht ungeprüft ins Netz stellen. Ich würde mich auch bei der bayerischen Atomaufsicht beschweren, wenn die alles ungeprüft und unbesehen ins Internet stellen würde. Es ist eine Aufgabe der Aufsichtsbehörde, die Meldungen zu überprüfen. Sie von den GRÜNEN leiten aber aus den Ängsten, die Sie mit solchen Anträgen schüren, Ihre Legitimation ab. Deshalb habe ich von Ihnen, wie eingangs schon erwähnt, auch nichts anderes erwartet.
Freilich!
Christine Kamm (GRÜNE) (von der Rednerin nicht au- torisiert): Ich wollte Sie fragen, ob Sie es als rechtzeitig empfi nden, wenn wir Bürger in Bayern von Zwischenfällen beispielsweise im Atomkraftwerk Gundremmingen erst drei oder vier Tage später und regelmäßig meistens erst freitagabends ab 17 Uhr informiert werden? Empfi nden Sie das als rechtzeitig? Ich nenne als Beispiel nur die beiden letzten Hüllrohrdefekte an den Brennelementen.
Wenn die Atomaufsicht das bei einer äußerst sensiblen Anlage gründlich prüft, habe ich damit kein Problem. Mein Lebensziel ist es aber nicht, dass ich es fünf Minuten später erfahre. Ich möchte, dass die Atomaufsicht dem Vorfall sofort nachgeht und ihn prüft. Wenn dann zwei oder drei Tage ins Land gehen, habe ich persönlich damit kein Problem, um Ihre Frage gleich zu beantworten.
Diese Frage lasse ich jetzt nicht mehr zu.
Ich glaube, dass der Umfang der Informationen, die in Bayern gegeben werden, dem Anlass entspricht. In Bayern gab es schon seit längerer Zeit nur Ereignisse
von keiner oder nur geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.
Die Behörde muss Daten prüfen, bevor sie informieren kann.
Ich komme jetzt zur periodischen – –
Wenn Sie dauernd schreien, kann ich nichts zur periodischen Sicherheitsüberprüfung sagen. Das mache ich nämlich jetzt.
Die periodische Sicherheitsüberprüfung ist durchgeführt worden. Vom Betreiber der kerntechnischen Anlage – hier geht es um Isar 1, das Lieblingskernkraftwerk von Frau Kollegin Paulig – werden umfangreiche Berichte über die meldepfl ichtigen Ereignisse zunächst an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Ich plaudere jetzt keine Staatsgeheimnisse aus. Rufen Sie doch im Ministerium an und fragen Sie, ob die periodische Überprüfung bzw. der Bericht darüber schon fertig ist, bevor Sie solche Anträge schreiben. Wenn es Ihnen um die Sache ginge, würden Sie sich dafür Zeit nehmen. Dann würden Sie auch erfahren, dass der Betreiber im Fall von Isar 1 über 30 Leitzordner der Atomaufsichtsbehörde vorgelegt hat. Damit überhaupt kein Verdacht aufkommt, dass etwas schiefl aufen könnte und nicht ernst genommen würde, hat das Umweltministerium als Aufsichtsbehörde den TÜV mit der Überprüfung dieser Unterlagen – ich sage noch einmal: 30 Leitzordner – beauftragt. Natürlich wirkt das Umweltministerium daran auch mit.
Dabei handelt es sich um keine oberfl ächliche Überprüfung; denn das würden Sie als Erstes kritisieren. Wir hätten dann stundenlang im Ausschuss oder im Plenum darüber zu debattieren, dass etwas schlampig gemacht wurde. Es handelt sich um eine intensive und umfassende Prüfung. Zu Ihrer Forderung nach totaler Offenheit muss ich allerdings sagen, dass sich in den zu überprüfenden Unterlagen auch Informationen über den Schutz vor terroristischen Anschlägen befi nden. Mich würde interessieren, ob Sie der Meinung sind, dass man das auch ohne Weiteres der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Die Prüfung insgesamt ist noch nicht abgeschlossen.
Sicherlich kann der Staatssekretär Näheres dazu sagen, wann uns die Ergebnisse vorliegen werden.
Am Ende sage ich nur: Die Vorfälle in Krümmel und in Brunsbüttel waren für Sie, Frau Kollegin Paulig,
und für die GRÜNEN insgesamt ein gefundenes Fressen.
Ich bin nicht der Einzige, der eine solche Meinung hat. In der „FAZ“ vom 14. Juli 2007 ist zu lesen – ich zitiere:
Für Umweltminister Gabriel und die schleswigholsteinische Sozialministerin Trauernicht war das
also diese Vorfälle –
ein gefundenes Fressen, um die Energiedebatte in ihre Richtung zu lenken.
Deswegen sage ich Ihnen: Es ist ein untauglicher Versuch, wenn Sie in einer ernsthaften Debatte über die Restlaufzeiten mit einem schnell zusammengeschusterten Antrag und mit populistischen Mitteln versuchen, Stimmung zu machen. Sie werden uns von der CSU erstens nicht davon abhalten, weiterhin höchste Sicherheitskultur und Überwachung einzufordern. Sie werden uns zweitens auch nicht davon abhalten, dass wir im Sinne des Klimaschutzes in aller gebotenen Ruhe und mit allem gebotenen Ernst über die Restlaufzeiten und den Wert der Kernenergie für eine sichere Energieversorgung reden. Das schaffen Sie heute nicht, morgen nicht und mit Ihrem Antrag schon gar nicht.
Frau Präsidentin, damit wir zur Abstimmung kommen können, sage ich das Wichtigste in Schlagzeilen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Kollege Müller hat nicht ohne Humor gedacht, mit dem Verweis auf das Reinheitsgebot die CSU packen zu können. Dieser Versuch ist aber fehlgeschlagen. Ich freue mich über Ihre Experimentierfreudigkeit beim Einkaufen und bei anderen Dingen; ich habe ja auch etwas von Freundinnen gehört.
Selbstverständlich kaufe ich auch ein. Aber mich treibt dabei der Gedanke an Gammelfl eisch nicht so um wie den Kollegen Müller. – Sie haben mich doch bestimmt schon einmal gesehen, Frau Kollegin Biedefeld, oder?
Zur Sache ist festzuhalten: Kollege Müller hat in der gebotenen Deutlichkeit nicht erwähnt, dass es bereits eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen gibt. Das haben wir im Ausschuss geklärt. Der große Freistaat Bayern hat dankenswerterweise zugestimmt. Jetzt ist die EU am Zug. Ohnehin geht es um eine Bundeskompetenz. Insofern macht aus unserer Sicht eine Einzellösung in Bayern keinen Sinn, weil das Geschäft so vernetzt ist. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich unterstelle Ihnen jedenfalls, dass der Antrag gut gemeint ist.
Ich wiederhole, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Es ist unbestritten, dass Sie das Thema umtreibt.
Sie sind aber, Herr Kollege Müller, nicht nur wissbegierig und experimentierfreudig; Sie möchten den Untersuchungsausschuss nicht nur erweitern, sondern gleich einen neuen machen, weil Sie alles wissen wollen. Das ist ja in Ordnung, aber wir verstehen nicht, warum Sie nicht einfach abwarten, bis die einschlägigen Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss vorliegen, und dann im Schlussbericht entsprechende Überlegungen formulieren. Das ist nach wie vor unsere Meinung. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere durch die Ausführungen der Kollegin Gote fühle ich mich um Jahre zurückversetzt. Sie zeichnen ein Horrorgemälde von Oberfranken, ein Oberfranken, in dem ich selbst lebe, und zwar gern. Mit Ihrem Antrag tun Sie den Menschen in meiner Heimat, also in Oberfranken, keinen Gefallen. Hören Sie auf mit diesen albernen Horrorszenarien und fangen Sie endlich an, unsere Region so darzustellen, wie sie es verdient. Es lebt sich dort hervorragend.
Mit Ihren ewig gleichen Worthülsen verschrecken Sie die Investoren und vielleicht auch andere Menschen, die sonst zu uns kommen würden. Das ist einfach widerlich.
Da geht es nicht um Augen zu und durch, denn Kollegin Gote wirft hier im Hohen Hause der CSU-Landtagsfraktion und der Staatsregierung ernsthaft vor, sie hätten nichts getan. Wer rückblickend auf die Zeit von Ministerpräsident Edmund Stoiber das Engagement für Oberfranken und insbesondere für Nordostoberfranken sieht, kann hier nicht sagen, man habe nichts getan.
Damit machen Sie sich lächerlich, weil über die Jahre – lassen Sie mich endlich mal ausreden – mit großer Inten
sität in ganz Oberfranken vieles angestoßen worden ist. Dafür sind wir der Staatsregierung zu Dank verpfl ichtet. Wer das hier im Parlament in Abrede stellt, hat entweder nicht aufgepasst, oder er will die Wahrheit einfach nicht wissen.
Ihren Antrag werden wir selbstverständlich ablehnen. Warum sollten wir als Landtag die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde begrüßen? Wollen Sie denn jetzt jedesmal, wenn ein 18-Jähriger seinen Führerschein bekommt, begrüßen, dass ein entsprechender Verwaltungsakt ergangen ist? Gerade weil Sie ständig das Luftamt Nordbayern zitieren, Folgendes: Das passt überhaupt nicht zu Ihren sonstigen Amigostrategien und Verfl echtungen.
Auch die Beamtinnen und Beamten beim Luftamt Nordbayern lesen Zeitung, wissen um die Meinung in der Region, kennen das vorhandene Engagement, wissen auch, dass die Staatsregierung dezidiert mithelfen wollte und Fördermittel zugesagt hat. Ich muss sagen, ich bewundere den Mut, den man dort hat, nach Recht und Gesetz das zu tun, wofür Beamtinnen und Beamte da sind,
dass sie das geprüft haben und dass sie zu einem Ergebnis gekommen sind. Das brauche ich nicht eigens zu begrüßen.
Was hätten Sie denn erzählt – –
Ich weiß nicht, ob er sich beruhigt. Wir haben heute schon um 17.00 Uhr Schluss.
Ich möchte Ihnen in aller Ruhe eines sagen: Was hätten Sie denn für Verschwörungstheorien geäußert, wenn der Beschluss positiv gewesen wäre?
Da wären Sie erst zur Hochform aufgelaufen. Deswegen sage ich: Hier haben Beamtinnen und Beamte nach Recht und Gesetz entschieden.
Das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen. Einen so ergangenen Verwaltungsakt muss der Landtag nicht begrüßen. Da hätte er sehr viel zu tun.
Im zweiten Teil Ihres Antrags wollen Sie, dass die vorhandenen Zusagen, natürlich nach Ihrer Fasson, eingehalten werden. Dem können wir schon deshalb nicht zustimmen, weil Sie auch die Fluglinie von Hof nach Frankfurt streichen wollen. Insofern ist das für uns nicht annehmbar.
In der Sache ist festzuhalten: Die Fluglinie, auf die ich noch einmal zu sprechen komme, ist notwendig. Sie hilft auch der Wirtschaft im nordostoberfränkischen Bereich, und die Fördermittel, wie Sie sie fordern, bleiben erhalten. Ich muss sagen, dafür bin ich für die Menschen in Hof und der gesamten Region sehr dankbar. Die Staatsregierung und die Fraktion haben darüber abgestimmt, und die zugesagten Sondermittel von 31,8 Millionen Euro bleiben in vollem Umfang erhalten, 6 Millionen Euro für die Infrastruktur, da gibt es auch noch andere Überlegungen, und die Fluglinie ist um weitere drei Jahre verlängert. Zunächst einmal ist alles in Ordnung.
Grundsätzlich sage ich Ihnen von den GRÜNEN: Da gefällt mir eigentlich Ihre Auffassung. Man kann über einen Flughafenausbau geteilter Meinung sein. Sie sagen: wollen wir nicht, brauchen wir nicht. Sie haben auch Überlegungen dazu. Die Verantwortlichen vor Ort und auch die Staatsregierung sagen: Wir sehen darin eine Chance. Darüber kann man sich unterhalten.
Was ich nicht verstehe, ist das Geeiere der SPD. Man muss zu dem Argument, Hof braucht keinen Flughafen, schon sagen: Im nordostoberfränkischen Bereich sagen die Firmen: Wir werden hier nur ausbauen und investieren, wenn ihr es innerhalb absehbarer Zeit schafft, einen solchen Flughafen zu haben, weil wir den für den Geschäftsfl ug einfach brauchen. Da muss ich es nicht verstehen, Herr Dürr, wie die Vorgänge in der Wirtschaft heutzutage sind, wenn mir ein Unternehmer das glaubhaft versichert und das auch durchhält. Ich muss gerade in Oberfranken schauen, dass ich die Firmen mit entsprechender Geltung, die weltweit agieren, überhaupt noch bei uns halten kann. Dafür will ich alles tun. Wenn das aufgrund der wirtschaftlichen Situation, wie Sie sie sehen, gefordert wird, dann muss ich mir darüber Gedanken machen. Denn ich will in Nordwestoberfranken auch nicht haben, dass die Unternehmen sagen: Wir gehen jetzt weg, weil wir zu schlecht an die Luftfahrt angebunden sind. Aber wie gesagt, darüber kann man streiten.
Viel schwieriger wird es für mich, wenn ich sehe, was die SPD macht. Herr Maget – er ist nicht da – haut uns allen miteinander eine Presseerklärung um die Ohren. Darin wird an die BMW-Ansiedlung erinnert usw. Dann kommt wieder dieser Unsinn von der Benachteiligung Oberfrankens. Wissen Sie, was an der SPD wirklich ekelhaft ist? Wenn große Überlegungen angestellt werden, dann kommt die Staatsregierung in Gestalt von Edmund Stoiber, Erwin Huber oder damals Otto Wiesheu, engagiert sich und tut alles, damit sich BMW für Oberfranken entscheidet. Sie als SPD stehen gleich mit vorn in der Zeitung und fragen: Wo ist der Spaten für den Spatenstich? Aber das ist vorher.
Wenn es dann schiefgeht – was einmal passieren kann, nur wenn ich nichts unternehme, habe ich kein Risiko des Scheiterns –, sind Sie die Ersten, die Häme verbreiten.
Das ist jetzt ähnlich. Gerade die verantwortlichen Politiker im Raum Hof – die sind weiß Gott nicht alle von der SPD – haben gesagt: Jawohl, die Staatsregierung hilft mit. Und jetzt heißt es wieder: Wir sind doch wieder benachteiligt, doch wieder wir armen Oberfranken. Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. Auch Kollege Wolfrum hat das heute wieder angedeutet. Da muss ich mir ein Stück weit Luft machen. Das ist nicht der Weg, es gemeinsam zu machen: Wenn es gut gelingt, dann waren wir alle dabei. Wenn es schiefgeht, ist die Staatsregierung schuld. So funktioniert das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage am Ende zusammenfassend: Die Staatsregierung und die Verantwortlichen über Parteigrenzen hinweg im Bereich Hof haben diesen Flughafenausbau – – Das wird zum Teil anders gesehen, auch im Stimmkreis. Aber da ist oberfränkische Solidarität gefordert auch mit denen, die sich jahrelang bemüht haben. Ob sie jetzt klagen oder nicht, das ist eine Entscheidung, die man vor Ort bedenken muss. Da muss man sich erst einmal anschauen: Was kommt vom Luftamt Nordbayern im Einzelnen in der Begründung? Das muss man analysieren und dann muss man weiter schauen. Da steht mir ein Urteil gar nicht zu.
Ich halte fest, dass sich aus meiner persönlichen Sicht die Staatsregierung im Bereich Hof, Flughafenausbau und andere Überlegungen, vorbildlich verhalten hat und wir ihr zu Dank verpfl ichtet sind. Das war teilweise ein übergroßes Engagement innerhalb der CSU-Fraktion, und es wurde auch gefragt: Muss das denn so sein? Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Den GRÜNEN-Antrag lehnen wir selbstverständlich ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! An und für sich sind wir von der CSU-Fraktion der Opposition sozusagen zu Dank verpfl ichtet; denn Sie sind genau in die politische Falle getappt, die man mit einer solchen aktuellen Stunde stellen kann.
Indem wir den Klimaschutz thematisierten, konnten wir darauf hoffen – und so ist es eingetreten –, dass Sie sich hinstellen und allen Ernstes den Erfolg, der in Heiligendamm erzielt wurde, kleinreden. Sie kommen mir vor wie ein beleidigtes Kleinkind, dem man sein Spielzeug weggenommen hat, weil die anderen einen Erfolg hatten und nicht Sie. Sie sind unfähig, über den eigenen Tellerrand zu schauen und Erfolge anderer anzuerkennen.
Ein Merkmal von Heiligendamm ist, dass der globale Aspekt dieses Problems dort angepackt worden ist. Ich frage mich, was Sie gemacht hätten, wenn dieser Gipfel gescheitert wäre.