Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 111. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde natürlich erteilt.
Der zuständige Ressortminister ist da. Die anderen Regierungsmitglieder werden gleich eintreffen, sie sind unterwegs. Aber ich will nicht warten. Wir wollen pünktlich anfangen, auch wenn es da eine Verzögerung gibt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich nachträglich Herrn Kollegen Klaus Wolfrum zu einem runden Geburtstag herzlich gratulieren, den er am 5. Dezember feiern konnte. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Die vorschlagsberechtigte SPD-Fraktion hat dafür als Thema „Zukunft der öffentlich-rechtlichen Banken in Bayern“ benannt. Zuständig für die Beantwortung der Fragen ist der Staatsminister der Finanzen. Die erste Frage stellt Herr Kollege Dupper.
Herr Präsident, Herr Minister, Hohes Haus! Seit dem Sommer werden die internationalen Finanzmärkte von einer beachtlichen Krise geschüttelt, die auch die deutsche Bankenlandschaft erfasst hat. Interessanterweise sind in Deutschland vor allen Dingen öffentlich-rechtliche Banken von dieser Kreditkrise betroffen, was wahrscheinlich mit deren Schwerpunkt auf dem sehr ertragsschwachen Wholesale-Geschäft und damit zu tun hat, dass sie rege Ausschau nach ertrags-, aber risikoreichen Geschäften hielten. Die Folgen sind bekannt: Bekannte Institute wie die IKB, die LRP, die SachsenLB oder die WestLB sind zum Teil in erhebliche Schieflagen geraten. Neuerdings wird diese Entwicklung von massiven Forderungen der Landesbank Baden-Württemberg nach einer reichhaltigen Staatsbürgschaft des Freistaats Sachsen geprägt.
Die Befürchtung, dass diese Schieflage mancher Landesbanken infolge der Finanzmarktkrise die Landschaft der öffentlichen Banken in Deutschland nachhaltiger ändert als so manche Fusionsschwadroniererei, ist nicht von der Hand zu weisen. Ich zitiere gerne auch aus dem Quartalsbericht der Landesbank, der BayernLB, die auf die Geschäfte in diesem sehr riskanten Sektor hinweist.
Ich erlaube mir deshalb vor dem Hintergrund dieser Entwicklung im Allgemeinen und vor dem Hintergrund der Krise in Deutschland im Besonderen, an dieser Stelle den fruchtbaren Dialog mit der Staatsregierung in Sachen
Landesbank fortzusetzen. Ich gestehe, dass wir aus einer gewissen Sorge heraus folgende Frage stellen: Wann hat der Verwaltungsrat von den hoch riskanten Geschäften Kenntnis erlangt? Welche Maßnahmen hat er ergriffen und welche Auswirkungen werden die notwendigen Vorsorgemaßnahmen auf den Staatshaushalt in den Jahren 2008 ff. haben? Ich darf folgende zweite Frage anschließen: Wurden Gelder der Versorgungsrücklage in entsprechend riskanten Geschäften mit Kreditverbriefungen angelegt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema dieser Ministerbefragung war die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Bankensektors in Deutschland und in Bayern. Ich möchte zuerst generell sagen: Die Staatsregierung steht zum Dreisäulenmodell, das heißt zum Nebeneinander und zum Wettbewerb zwischen den privaten Banken, den Genossenschaftsbanken und den Banken auf dem öffentlich-rechtlichen Sektor. Dieser öffentlich-rechtliche Sektor in Bayern ist durch die Bayerische Landesbank und durch die Sparkassen repräsentiert.
An dieser Festlegung zugunsten des Dreisäulenmodells hat sich auch durch die aktuelle Entwicklung bei den Banken, weltweit ausgelöst durch die so genannte Subprime-Crisis aufgrund der amerikanischen Immobiliensituation, im Prinzip nichts geändert. Ich darf darauf hinweisen, dass in Pressemeldungen der letzten Tage von horrenden Verlusten in Milliardenhöhe auf privatem Sektor die Rede ist; Sie haben es gelesen. Ich habe dazu keine amtlichen Unterlagen, ich kann nur auf diese öffentlichen Unterlagen verweisen. Es ist auch zutreffend, dass in Deutschland mehrere öffentlich-rechtliche Banken die Probleme bekommen haben, die Sie genannt haben.
Was die Bayerische Landesbank angeht, kann ich bestätigen, dass der Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist, sofort nach Eintreten dieser Ereignisse den Verwaltungsrat informiert hat. Es ist seitdem keine Sitzung des Verwaltungsrats vergangen, in der dem Verwaltungsrat nicht ein entsprechend aktualisierter Bericht vorgelegt wurde. Die Liquidität der Landesbank ist in keiner Weise gefährdet. Ich darf darauf hinweisen, dass das deutsche Bankensystem insgesamt in dem schwierigen Monat August von der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank entsprechend mit Liquidität versorgt wurde.
Derzeit ist nicht überschaubar, in welchem Umfang für das Jahr 2007 Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Nach den letzten Informationen des Vorstands der Landesbank ist aber eines deutlich geworden: Die Dividendenausschüttung für das Jahr 2007 ist nicht gefährdet, sodass sich daraus für den Staatshaushalt keine Konsequenz ergibt.
Sie sprechen an, dass der Haushalt eine Kapitalerhöhung vorsieht. Insofern möchte ich darauf hinweisen, dass diese Erhöhung im Zusammenhang mit der Übernahme der Mehrheit an der Hypo Adria-Alpe steht, aber nicht im Zusammenhang mit der Immobilienkrise, die die Banken weltweit heimgesucht hat.
Ich wiederhole gerne die Frage, die ich vorhin gestellt habe: Wurden Gelder der bayerischen Versorgungsrücklage in diesen hoch spekulativen Kreditverbriefungsgeschäften angelegt?
Keine weitere Zusatzfrage vonseiten der SPD? – Dann kommen wir zur Hauptfrage. – Gibt es noch eine Zusatzfrage?
Dann kommen wir jetzt zur zweiten Nachfrage. Die kann er später stellen oder jetzt. Das ist Ihnen freigestellt. Herr Kollege Schieder.
Danke, Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich bin der Auffassung, dass sich eine Landesbank als staatliche Bank, gerade auch bei den ganz normalen Bankgeschäften, in besonderer Weise durch Seriosität gegenüber Privatbanken auszeichnen und im Übrigen vorrangig ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden muss. Ich frage Sie, ob Sie diese Auffassung teilen, ob die Staatsregierung im Verwaltungsrat – wenn man einmal die vergangenen zehn Jahre passieren lässt – diese Aufgabenstellung auch immer im Auge gehabt hat und ob Sie von der Staatsregierung bereit sind, das gegenüber der Landesbank in Zukunft noch deutlicher herauszustellen, als das in der Vergangenheit der Fall war? Es gibt bei allen Einschränkungen, die Sie jetzt gemacht haben, offenbar einige Schwierigkeiten im Anlageverhalten der Bank.
Die zweite Frage, Herr Staatsminister: Ich gehe von einer außergewöhnlichen Bewährtheit des öffentlichen Bankenauftrags in Deutschland, auch in Bayern, aus.
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist überschritten. Für die Nachfrage stehen nur eineinhalb Minuten Redezeit zur Verfügung.
Dann will ich unmittelbar zur Frage kommen: Können Sie zusichern, dass die Staatsregierung an der Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen Sparkassen und Landesbank festhalten wird und dass die Vorgehensweise, wie sie in den Gesetzen festgelegt ist, bezüglich der öffentlichen Banken in Bayern fernerhin garantiert werden kann?
Herr Staatsminister, bevor Sie das Wort ergreifen, bitte ich um mehr Ruhe im Raum. – Herr Staatsminister, bitte.
Herr Kollege, der öffentlich-rechtliche Auftrag der Landesbank ist gesetzlich festgeschrieben. Er beruht auf dem Gesetz, das der Bayerische Landtag verabschiedet hat. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Landesbank diesem Auftrag gerecht wird. Sie legt auch öffentlich Rechenschaft darüber ab.
Die Landesbank ist aber auch eine Geschäftsbank. Gerade nach den letzten Veränderungen mit dem Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung, maßgeblich beeinflusst durch die europäischen Regelungen, muss sich die Landesbank – wie auch im Übrigen die Sparkassen – im täglichen Wettbewerb behaupten. Das bedeutet, sie hat sich neben dem öffentlichen Auftrag auch durch ein entsprechend tragfähiges Geschäftsmodell zu behaupten und hat das Ziel, Gewinne zu erzielen, um auf diese Art und Weise erfolgreich zu sein.
Der zweite Teil: Es besteht eine enge Partnerschaft zwischen den Sparkassen und der Landesbank Ein Teil des Erfolgs der Landesbank beruht auf dieser Partnerschaft. Ebenso gilt, dass die Sparkassen im Exportgeschäft und im internationalen Bankengeschäft wohl nur agieren können, wenn sie einen starken Partner in Form der Landesbank haben. Das heißt, es besteht eine Symbiose zu beiderseitigem Vorteil. Diese hat sich prinzipiell bewährt, kann aber sicherlich noch weiter ausgebaut werden. Da gibt es auch jetzt schon eine ganze Reihe von Modellen. Die Beteiligung der Sparkassen an gewissen Geschäftsmodellen ist freiwillig. Wenn aber die Eigenständigkeit der Landesbank jetzt in einer weiteren Strategie festgestellt und ausgebaut wird, ist sicherlich ein Ziel dabei, diese Partnerschaft mit den Sparkassen weiter zu vertiefen.
Vielleicht, um einer Frage gleich zuvorzukommen: Damit verbundene Veränderungen – vertikale Zusammenarbeit oder Fusion; darüber wird diskutiert – würden in jedem Fall Änderungen der Gesetze voraussetzen, das heißt des Landesbankgesetzes und des Sparkassengesetzes. Darüber entscheidet der Bayerische Landtag; darüber können nicht Vorstände von Verbänden oder der Landesbank autonom entscheiden. Das ist dem Gesetzgeber vorbehalten.
Herr Kollege, wir machen das nicht in dieser Form des Zwischenrufs. Die Zusatzfrage ist erschöpft. Es gibt keine weitere Möglichkeit. Sie haben
Herr Staatsminister, Sie haben unter anderem in Ihrem letzten Beitrag auf die Möglichkeiten der strategischen Veränderungen durch Fusion etc. hingewiesen. Ich darf im Rahmen dieser Fragestunde den Blick auf Folgendes richten: Uns ist bekannt, dass die herausgehobene Position unserer Landesbank in Bayern auf der Stärke der bayerischen Wirtschaft beruht – im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort und den Banken- und Finanzplatz.
Deshalb meine Frage, nachdem Sie das Thema angesprochen haben: Welche Auswirkungen hätte denn eine Fusion der Bayerischen Landesbank mit der LBBW zum jetzigen Zeitpunkt auf den Finanzplatz, auf den Wirtschaftsstandort und damit letztlich auch auf den öffentlich-rechtlichen Bankenplatz München?
Herr Vorsitzender, ich darf an unsere lange und intensive Aussprache im Haushaltsausschuss sowie meinen Bericht dazu erinnern. Ich gebe dem Hohen Haus zur Kenntnis, dass die Fraktionen von CSU und SPD der Eigenständigkeit der Bayerischen Landesbank zugestimmt haben. Die Gründe dafür sind, dass wir auf diese Art und Weise die Eigenständigkeit der Landesbank bewahren und damit als hälftige Eigentümer der Bayerischen Landesbank auch einen entsprechenden Einfluss auf den öffentlichrechtlichen Auftrag haben. Eine Fusion mit der im Moment etwas größeren Landesbank von Baden-Württemberg hätte eine ganze Reihe von Auswirkungen gehabt, mit erheblichen Risiken, was die Arbeitsplätze angeht, was die Zukunft der Landesbodenkreditanstalt angeht, was die Zukunft der LBS angeht. Das heißt, es hätten wahrscheinlich strukturelle Veränderungen erfolgen müssen und sicherlich hätte das auch eine Schwächung des Finanzplatzes München bedeutet. Das hätte nicht nur Auswirkungen auf den Bankensektor, sondern hätte Auswirkungen auf den unternehmensnahen Dienstleistungsbereich und auch auf die Wirtschaft in Bayern insgesamt, weil dann ein eigenständiger, starker Ansprechpartner bei den Finanzdienstleistungen nicht verfügbar gewesen wäre.
Deshalb hat sich die Staatsregierung nach intensiven Beratungen, auch nach entsprechenden Gesprächen mit dem anderen Eigentümer, dem Sparkassenverband, für die Eigenständigkeit der Bayerischen Landesbank entschieden. Wir haben den Vorstand der Landesbank beauftragt, innerhalb der nächsten Monate – ich rechne damit, dass im März ein entsprechender Vorschlag vorliegen wird – ein strategisches Konzept darzustellen, denn die Wettbewerbssituation ist scharf. Selbstverständlich ist keiner der Wege ohne Risiken und selbstverständlich hat jeder der Wege bestimmte Konsequenzen, die umgesetzt werden müssen. Ganz generell kann ich
Sie ist die zweitstärkste Landesbank in Deutschland und sie ist auch ertragreich. Mit der Übernahme der Hypo Alpe-Adria, mit der DKB, also mit einer Internetbank in Deutschland, und mit der ungarischen MKB hat sie ein sehr aussichtsreiches und zukunftsträchtiges Geschäftsmodell, so dass sie auch im harten Wettbewerb als eigenständige Bank bestehen kann.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wie hat sich die Bayerische Landesbank in den letzten Jahren nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung auf die geänderten Rahmenbedingungen eingestellt und wo liegen künftig in einem sich verschärfenden Bankenmarkt die Chancen speziell für die BayernLB?