Wilfried Klenk

Appearances

16/5 16/6 16/7 16/8 16/9 16/10 16/11 16/12 16/13 16/14 16/15 16/16 16/17 16/18 16/19 16/20 16/21 16/22 16/23 16/24 16/25 16/26 16/27 16/28 16/29 16/30 16/31 16/32 16/33 16/34 16/35 16/36 16/37 16/38 16/39 16/40 16/41 16/42 16/43 16/44 16/45 16/46 16/47 16/48 16/49 16/50 16/51 16/52 16/53 16/54 16/55 16/56 16/57 16/58 16/59 16/60

Last Statements

Herr Kollege Binder, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lorek?
Das Wort für die CDUFraktion erteile ich dem Kollegen Blenke.
Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Fiechtner.
Jetzt Kollege Dr. Fiechtner, bitte.
Das Wort hat Herr Abg. Dr. Gedeon.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Aktuelle Debatte – Grüne Angstmacherei: Unwissen schaftliche Grenzwerte und regelwidrig aufgestellte Mess stationen – beantragt von der Fraktion der AfD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landes regierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Rede zeitrahmen zu halten.
In einer meiner letzten Sitzungen als stellvertretender Präsi dent darf ich auch wieder auf § 60 Absatz 4 der Geschäftsord nung hinweisen, wonach Aktuelle Debatten in freier Rede zu halten sind.
Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Podeswa.
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Katzenstein.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Fiechtner?
Nein.
Sie dürfen weiterreden. Ich wollte für Ruhe sorgen.
Herr Kollege, lassen Sie die Zwischenfrage des Kollegen Dr. Fiechtner jetzt zu?
Frage!
Für die CDU-Fraktion er teile ich dem Kollegen Dr. Schütte das Wort.
Das Wort für die SPDFraktion erhält der Kollege Selcuk.
Herr Kollege!
Nein. – Herr Kollege, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Poreski?
Nein. – Dann dürfen Sie zum Schluss kommen.
Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich das Wort dem Kollegen Haußmann.
Herr Kollege Haußmann, noch bin ich Präsident.
Das Wort für die Landes regierung erteile ich Herrn Minister Hermann.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein.
In der zweiten Runde er hält für die AfD-Fraktion noch einmal der Kollege Dr. Podes wa das Wort.
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Katzenstein.
Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Fiechtner.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Aktuelle Debatte – Weiß Herr Minister Hauk, dass er auch für Verbraucherschutz und Tierschutz zuständig ist? – be antragt von der Fraktion der SPD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung.
Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Herr Abg. Gall.
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich der Kollegin Braun das Wort.
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gall?
Frau Kollegin, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Balzer?
Für die CDU-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Rapp.
Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Stein.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Fiechtner?
Herr Kollege, der Kolle ge Dr. Fiechtner macht noch einmal einen Anlauf.
Nein.
Das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion hat der Kollege Dr. Bullinger.
Das Wort für die Landes regierung erhält Herr Minister Hauk.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein.
Herr Minister, Kollege Gall hat eine Zwischenfrage.
Bitte schön, Kollege Gall.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Palka?
Herr Minister, die Frakti onen signalisieren mir, dass sie für den Fall, dass Sie noch ei ne Weile brauchen, einen Redezeitzuschlag fordern.
Gut.
Das Wort hat Herr Abg. Dr. Gedeon.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann erhält Herr Kollege Stein das Wort für eine persönliche Erklärung.
Eine persönliche Erklä rung, bitte: Zurückweisung von Vorwürfen.
Meine Damen und Her ren, wie gesagt, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 3 der Ta gesordnung erledigt.
Wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 15:00 Uhr fort.
Meine Damen und Her ren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 15 Uhr. Wir tre ten wieder in die Tagesordnung ein.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Fragestunde – Drucksache 16/3717
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n H e r r e A f D – P o l y g a m i e i n B a d e n W ü r t t e m b e r g
Bitte schön, Herr Abg. Herre.
Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Lucha das Wort. – Bitte schön.
Herr Abg. Herre, ist die Anfrage erledigt, oder gibt es Ihrerseits eine Zusatzfrage? –
Gibt es Zusatzfragen von anderen Kolleginnen oder Kolle gen? – Das ist nicht der Fall. – Herr Minister, herzlichen Dank.
Damit ist die Beantwortung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J ü r g e n K e c k F D P / D V P – A u s w i r k u n g e n v o n m u l t i r e s i s t e n t e n K e i m e n i n O b e r f l ä c h e n w a s s e r a u f d i e L a n d w i r t s c h a f t
Bitte schön, Herr Abg. Keck.
Vielen Dank, Herr Abge ordneter. – Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekre tärin Gurr-Hirsch ans Redepult bitten.
Herr Abg. Keck, ist die Anfrage damit erledigt, oder gibt es Zusatzfragen?
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Kollege, bitte eine Zusatzfrage, keine Anmerkungen.
Frau Staatssekretärin, bit te.
Vielen Dank, Frau Staats sekretärin. – Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Kollegen Grath, bitte.
Vielen Dank. – Eine wei tere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Fiechtner.
Frau Staatssekretärin, bit te.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall.
Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 2 beendet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P e t e r H o f e l i c h S P D – E u r o p a - G e m e i n d e r ä t i n n e n u n d E u r o p a - G e m e i n d e r ä t e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
Bitte schön, Herr Abg. Hofelich.
Vielen Dank, Herr Abge ordneter. – Ich darf für die Landesregierung zur Beantwortung Herrn Minister Wolf ans Redepult bitten.
Herr Abgeordneter, erle digt? –
Gibt es Zusatzfragen zu dem Thema? – Herr Abg. Dr. Gede on.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Wenn dem nicht so ist, wäre die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – S t i p e n d i e n p r o g r a m m b e r u f l i c h e A n e r k e n n u n g i n B a d e n W ü r t t e m b e r g
Bitte schön, Frau Abg. Rolland – stellvertretend.
Gut.
Frau Kollegin Rolland, ich lerne am letzten Tag als Vizepräsident noch etwas dazu: Das geht nicht. Wir können die Mündliche Anfrage der Kollegin schriftlich beantworten lassen, aber Sie können die Frage, die die Kollegin eingereicht hat, nicht stellen.
Dann wäre die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.
Auch der Kollege, der die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 eingereicht hat, ist abwesend und kann seine Frage hier nicht beantworten lassen. Frau Staatssekretärin, ich würde bitten, auch dem Kollegen Baron die Antwort auf seine Mündliche Anfrage schriftlich mitzuteilen.
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – E i n s a t z v o n S i c h e r h e i t s l e u t e n f ü r F l ü c h t l i n g s u n t e r k ü n f t e
Bitte schön, Herr Abg. Berg.
Herr Minister Strobl für die Landesregierung.
Herr Abgeordneter, Sie ha ben eine Zusatzfrage. Bitte schön.
Herr Minister, bitte.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen von anderen Kolleginnen und Kollegen? – Das ist nicht der Fall.
Herr Minister, herzlichen Dank.
Nachdem weitere Anfragen nicht vorliegen bzw. die restlichen Anfragen schriftlich beantwortet werden, ist hiermit Tages ordnungspunkt 4 erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – S t i p e n d i e n p r o g r a m m b e r u f l i c h e A n e r k e n n u n g i n B a d e n W ü r t t e m b e r g
a) Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die
Mittel des Stipendienprogramms Berufliche Anerkennung in Baden-Württemberg der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH laut Mitteilung des Interkulturellen Bildungszen trums Mannheim bzw. der Koordinierungsstelle IQ Netz werk Baden-Württemberg seit Januar 2018 ausgeschöpft sind, sodass Migrantinnen und Migranten aus diesem Fonds keine finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse mehr erwarten kön nen?
b) Wie stellt sie angesichts der gestiegenen und weiterhin stei
genden Zahl von Verfahren zur beruflichen Anerkennung sicher, dass eine Anerkennung beruflicher Abschlüsse von Migrantinnen und Migranten, die die dabei entstehenden Kosten weder aus eigenen Mitteln bestreiten noch über Ar beitsförderungsmaßnahmen (SGB III), über die Grundsi cherung (SGB II) bzw. über einen Zuschuss aus dem ein schlägigen Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abdecken können, nicht aus rein finanziel len Gründen zu scheitern droht?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration
Zu a: Das Stipendienprogramm der Baden-Württemberg Stif tung unterstützt Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Studienabschluss mit monatlichen Stipendien und/oder Einmalzahlungen bei der Finanzierung der Kosten, die im Zu sammenhang mit dem Anerkennungs- oder Zeugnisbewer tungsverfahren anfallen. Damit konnten bis März 2018 insge samt 611 Personen ihre Zugangschancen zu einer qualifikati onsadäquaten Beschäftigung in Baden-Württemberg verbes sern.
Das Programm wurde als zeitlich und finanziell begrenztes Modellprogramm konzipiert, das angelehnt an das Stipendi enprogramm des Stadtstaats Hamburg den Ansatz erstmals in einem Flächenland erproben sollte. Für die dreijährige Mo dellphase von 2016 bis 2018 standen zunächst insgesamt 1,6 Millionen € Fördermittel und 400 000 € für die wissenschaft liche Begleitung zur Verfügung. Über die Aktionslinie „Inte gration durch Unterstützung beim Arbeitsmarkteintritt“ der Initiative „Integration durch Bildung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e. V. hat die Porsche AG die För dermittel um weitere 150 000 € aufgestockt.
Die Landesregierung hat das Programm von Anfang an u. a. im Fachbeirat unterstützt und begleitet. Es war daher nicht überraschend, dass der Moment kommt, an dem die Mittel aufgebraucht sind. Dies zeigt, dass sich die Stiftung mit dem Programm richtig positioniert hat.
Zu b: Die Landesregierung begrüßt den „Anerkennungszu schuss“ des Bundes als richtigen ersten Schritt zu einem deutschlandweiten Stipendienprogramm. Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein länderübergreifendes Thema, das auch im Bereich Stipendien sinnvollerweise bun desweit angegangen werden sollte: Qualifizierte Menschen mit bundesweit geltenden Anerkennungen machen bei der spä teren Arbeitsplatzwahl nicht an Ländergrenzen halt.
In Höhe und Förderumfang reicht der bisherige Anerken nungszuschuss des Bundes aber nicht an das Programm der Baden-Württemberg Stiftung heran. So werden vom Bundes programm beispielsweise die Lebenshaltungskosten während der Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen nicht übernommen.
Die 13. Integrationsministerkonferenz hat deshalb im März 2018 einen Antrag beschlossen, der auch auf eine Initiative von Baden-Württemberg zurückgeht. Damit fordern die Län der den Bund auf, ein bundesweit einheitliches, erweitertes Stipendienprogramm zu prüfen.
Inzwischen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus drücklich festgelegt, dass der Anerkennungszuschuss des Bun des ausgebaut werden soll. An dieser Entscheidung dürfte das
Vorbild des Programms der Baden-Württemberg Stiftung ei nen entscheidenden Anteil gehabt haben. Auch von den Er gebnissen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Modellprogramms, die das Bundesinstitut für Berufsbil dung durchführt, wird das zukünftige Bundesprogramm pro fitieren können.
Das Programm der Baden-Württemberg Stiftung hat somit sein Ziel erreicht und kann Modell sein für Deutschland. Bald sollten bundesweit Menschen von einem Bundesprogramm in Anlehnung an die Pionierarbeit der Baden-Württemberg Stif tung profitieren. Baden-Württemberg war wieder Schrittma cher und Vorbild.
Darüber hinaus hat Baden-Württemberg auch – anders als an dere Länder – den Anspruch auf eine Anerkennungsberatung gesetzlich festgeschrieben. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert zu diesem Zweck gemeinsam mit dem IQ Netzwerk Beratungszentren in allen Regierungsbezirken. Zu den Themen der Beratung gehören auch Finanzierungsaspek te.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – G r ü n d e f ü r f e h l e n d e M ö g l i c h k e i t e n z u r F ö r d e r u n g v o n H a l l e n b a d - S a n i e r u n g e n
a) Wie begründet die Landesregierung die Förderrichtlinie
zum Tourismusinfrastrukturprogramm, nach der eine Tou rismusförderung für Bäder in nicht prädikatisierten Kom munen nicht erteilt werden kann?
b) Welche sachliche Begründung welcher genauen Verwal
tungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) führt die Landesregierung dafür an, dass Hal lenbäder von der Förderung ausgeschlossen sind, obwohl ihre mögliche Schließung insbesondere für ältere und ge sundheitlich angeschlagene Bürger mit eingeschränkter Mobilität im ländlichen Raum negative Folgen hat?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Zu a: Beim Tourismusinfrastrukturprogramm handelt es sich um ein Fachförderprogramm zur Förderung der kommunalen Tourismusinfrastruktur.
Die Förderrichtlinie zum Tourismusinfrastrukturprogramm besagt, dass nur solche Vorhaben für eine Förderung infrage kommen, bei denen der stichhaltige Nachweis einer überwie gend touristischen Nutzung der jeweiligen Einrichtung er bracht werden kann.
Im Rahmen einer Rechnungshofprüfung des Tourismusinfra strukturprogramms im Jahr 2008 wurden Vorhaben, bei denen die überwiegende touristische Nutzung nicht vorlag, gerügt, und teilweise wurden die Förderungen zurückgefordert.
Aufgrund der Vielzahl der Schwimm-, Hallen- und Freibäder in kommunaler Trägerschaft wurde deshalb gemäß Ziffer 4.5 der Förderrichtlinie für die Errichtung, Sanierung und Moder nisierung von Hallen- und Freibädern in Kommunen, die nicht nach dem Kurortegesetz prädikatisiert sind, eine Förderung ausgeschlossen. In nicht prädikatisierten Kommunen werden ebendiese Einrichtungen in der Regel nicht überwiegend tou ristisch genutzt.
Grundsätzlich ist zwar auch die Förderung von Infrastruktur vorhaben in nicht prädikatisierten Kommunen gemäß der För derrichtlinie im Rahmen einer „ausnahmsweisen Förderung“ möglich. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Demnach müssen Kommunen ohne Prädikat in den Förder anträgen darlegen, dass die touristische Entwicklung, z. B. die Entwicklung der Zahl der Beherbergungsbetriebe, der Über nachtungszahlen, der sonstigen privaten und öffentlichen Tou rismusinfrastruktur, eine Förderung rechtfertigt und dass in folge der Förderung neue Arbeitsplätze geschaffen werden oder zumindest langfristig gesichert werden.
Zu b: Ziel des ELR ist die Strukturverbesserung in ländlich geprägten Orten und im ländlichen Raum. Mit den vier För derschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen steht den Kommunen ein brei tes Förderangebot zu Verbesserung ihrer Strukturen zur Ver fügung. Im Zentrum der ELR-Förderung steht die Innenent wicklung und die Stärkung der Ortskerne.
Angesichts der Knappheit von bezahlbarem Wohnraum wird hierfür aktuell die Hälfte der Fördermittel bereitgestellt. Trotz Aufstockung der Fördermittel im ELR übersteigt das Antrags volumen die zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfa ches. Deshalb ist eine klare Schwerpunktsetzung erforderlich.
Aufgrund dieser Überschreibung des Programmes waren und sind Hallenbäder im ELR nicht förderfähig. Das gilt für alle zum ELR erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Bau und Betrieb der Hallenbäder sind grundsätzlich Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Öffnung des ELR für die Förderung von Hallenbädern würde sehr viele ELRMittel binden, die dann für andere wichtige Projekte nicht zur Verfügung stehen würden.
Leistungsschwachen Gemeinden bietet der Ausgleichstock im Rahmen seiner Verwaltungsvorschrift grundsätzlich die Mög lichkeit, Hallenbäder zu fördern.
Da es sich bei Hallenbädern um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt und ohne Fachförderung kein Fördervor rang vorliegt, haben solche Maßnahmen jedoch nur eine ge ringe Förderpriorität.
Ich rufe Punkt 5 der Ta gesordnung auf:
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie
rung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Ba den-Württemberg – Drucksache 16/3685
b) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Schul verbünde mit einer Gemeinschaftsschule – Drucksache 16/2691 (Geänderte Fassung)
Meine Damen und Herren, zur Begründung des Gesetzent wurfs erteile ich Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann das Wort.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache zu dem Gesetzentwurf und dem An trag hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Der Fraktion der FDP/DVP steht für die Begründung ihres Antrags eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten zu.
Ich darf jetzt das Wort dem Kollegen Walter für die Fraktion GRÜNE erteilen.
Ihre Redezeit ist zu Ende.
Für die AfD-Fraktion er teile ich Frau Abg. Dr. Baum das Wort.
Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Kenner.
Herr Kollege Kenner hat das Wort.
Herr Kollege – –
Herr Kollege, holen Sie einmal kurz Luft. Ich habe eine Frage an Sie: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rottmann?
Nein. Gut. – Dann fahren Sie fort.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Räpple?
Sekunden.
Kollege Zimmermann! – Für die FDP/DVP-Fraktion erhält Kollege Keck das Wort.
Kollege Zimmermann, fo tografieren ist hier verboten.
In der Geschäftsordnung. Dort können Sie das nachlesen. – Kollege Keck, fahren Sie fort.
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Binder?
Herr Minister, fahren Sie fort.
In der Regel können Sie sich ja durchsetzen.
Kollege Zimmermann, das war ein berechtigter Zwischenruf. Aber gut.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Aden?
FDP/DVP.
Herr Minister, bevor Sie antworten, möchte ich Sie fragen, ob Sie auch noch eine Zwi schenfrage der Kollegin Dr. Baum zulassen.
Schalten Sie bitte Ihre technischen Geräte aus. – Fahren Sie fort, Herr Minister.
Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Gedeon.
Kollege Zimmermann, keine Beleidigung gegenüber Kol legen.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die Aktuelle Debatte ist damit beendet und Punkt 2 der Ta gesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs staatsvertrag und zur Anpassung des Medien-Daten schutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 – Druck sache 16/3555
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/3750
Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Maier von der Fraktion GRÜNE das Wort.
Für die CDU-Fraktion er teile ich dem Kollegen Haser das Wort.
Kollege, gestatten Sie ei ne Zwischenfrage des Kollegen Räpple?
Nein.
Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort dem Kollegen Dr. Merz.
Herr Kollege, ich habe ge dacht, Sie sind fertig. Denn Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen.
Für die SPD-Fraktion er teile ich dem Kollegen Binder das Wort.
Für die FDP/DVP-Frakti on erteile ich dem Kollegen Weinmann das Wort.
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Murawski.
Herr Abg. Dr. Gedeon, Sie hatten sich zu allen Punkten gemeldet. – Sie wünschen das Wort nicht. Gut.
Kollege Maier, wollen Sie noch einmal das Wort? – Sie ha ben noch 39 Sekunden.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wort meldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3555. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/3750. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen vier Änderungsanträge der Frak tion der FDP/DVP vor, die ich bei den entsprechenden Stel len zur Abstimmung stellen werde.
Ich rufe auf
Artikel 1
Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungs
staatsvertrag
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Arti kel 1 ist damit mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf
Artikel 2
Änderung des Landesmediengesetzes
mit den Nummern 1 bis 3. Hierzu liegen die bereits erwähnten vier Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP vor.
Ich rufe zunächst Nummer 1 von Artikel 2 auf. Zu Nummer 1 liegt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 16/3854-1, vor, in der unter Buchstabe a die Neufassung von § 49 Absatz 2 Satz 4 und unter Buchstabe b die Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 4 von § 49 Ab satz 2 gefordert werden. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Zif fer 1 des Änderungsantrags ist damit mehrheitlich abgelehnt.