Tom Schreiber

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Die Krawatte ist kein Signal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank, Herr Lux, dass Sie diesen Gesetzesvorschlag hier eingebracht haben. Ich will es einmal kurz und salopp formulieren: Ein Stück weit liest sich das wie ein innenpolitisches Festival der Opposition. Es liest sich deshalb so, weil Sie sehr genau wissen, dass wir am 20. Juni die letzte Innenausschusssitzung haben. Am 23. Juni findet das letzte Plenum vor der Sommerpause statt. Dann gibt es noch eine Sitzung im Herbst. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir über das Thema sehr intensiv diskutieren, beispielsweise eine Anhörung durchführen, Gewerkschaften hören oder auch den Polizeibeauftragten aus RheinlandPfalz einladen zu können, den es seit 2014 gibt. Ich habe aber nur Zweifel, dass es mit der Zeit etwas eng werden könnte. Vielleicht werden wir darauf aber noch einmal zu sprechen kommen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen – das ist wahrscheinlich bei den Grünen, bei der Opposition, ein wenig in Vergessenheit geraten –, dass die SPD-Fraktion dazu schon eine klare Position hat. Wir hatten im Januar 2014 unsere Klausurtagung zum Thema Innenpolitik und unseren Schwerpunkt mit dem Thema „Verantwortung für Liberalität und Sicherheit in einer Stadt der Vielfalt“. Wenn Sie wollen und möchten – Sie sind internetfähig –, können Sie auf Seite vier nachlesen, dass wir dort anlässlich der Klausurtagung die unabhängige Beschwerdestelle beschlossen haben.
(Benedikt Lux)
Natürlich haben wir in der Zeit das Gespräch mit dem Koalitionspartner gesucht, es angesprochen und gesagt, dass wir uns beispielsweise auch in einem ersten Schritt vorstellen könnten, das Thema wie in Sachsen-Anhalt mit der unabhängigen Beschwerdestelle zu behandeln. Das ist und war in der Form nicht möglich. Wir konnten unseren Beschluss, den wir gefasst hatten, mit dem Koalitionspartner nicht umsetzen.
Deutlich wird aber – das haben Sie beschrieben –, dass dieses Thema bundesweit parteiübergreifend diskutiert wird und es in verschiedenen Bundesländern, ob es eine Beschwerdestelle oder die Frage der Einsetzung von tatsächlichen Beauftragten ist, eine wesentliche Rolle spielt und spielen wird. Sie haben sich letzten Endes mit diesem Entwurf positioniert. Ich bin sehr gespannt, ob das, was Sie hier und heute sagen, auch nach dem 18. September gilt. Deswegen glaube ich schon, dass wir den Schritt wagen sollten, das Thema, eine unabhängige Beschwerdestelle in dieser Behörde zu schaffen, erstens nicht aus den Augen verlieren und es zweitens in der nächsten Wahlperiode in den Griff nehmen sollten. Das schließt aber nicht aus, dass wir sachlich über Ihren Gesetzentwurf miteinander debattieren.
Ich möchte es deswegen auch noch einmal sagen, weil mir in Ihrem Gesetzentwurf aufgefallen ist, dass Sie noch ein paar Sachen von Dr. Behrendt untergebracht haben, beispielsweise das Thema Hinweisgeber betreffend. Auch haben Sie das Thema des Ermittlungsbeauftragten, der beim Verfassungsschutz eine Rolle spielt, eingebracht. Es ist ein wenig bei Ihnen ein Potpourri der guten Laune geworden. Das mag so sein. Wir werden sicherlich auch eine Möglichkeit haben, die einzelnen Punkte zu debattieren. Trotzdem entlässt es nicht dieses Parlament und auch nicht den Innenausschuss, der eigenen Kontrollfunktion nachzukommen. Das möchte ich schon einmal klar und deutlich sagen. Es nutzt nichts, die Verantwortung an Beauftragte abzuschieben, wenn man selbst im Parlament sitzt und Verantwortung trägt. Das gilt für Regierung wie Opposition.
Ich möchte auf einen wesentlichen Punkt hinweisen, den Sie auch nicht mit einem Gesetz beschließen können. Es geht dabei um eine offene Fehlerkultur, eine Kultur der Selbstkritik. Auch ein vernünftiger menschlicher Umgang ist in einer Behörde innerhalb, aber auch außerhalb sehr von Bedeutung und wichtig. Das können Sie nicht mit einem Gesetz festmeißeln und festgießen. Das muss gelebt werden. Mein Eindruck in den Gesprächen vor Ort aber auch bei dem, was ich täglich erlebe, ist, dass wir eine gewisse Eiszeit zwischen der Interessenvertretung, den Gewerkschaften und der Polizeiführung haben. Es ist so, wie es ist. Deswegen muss man sehen, wie man diese Disharmonie hinbekommt, damit ein Polizeibeamter nicht Angst haben muss, Dinge zu melden, und möglicherweise umgesetzt wird, sondern es eine offene Fehlerkultur in der Behörde gibt.
Deswegen werden wir, sofern es die Zeit zulässt, das vielleicht noch am 20. Juni im Ausschuss debattieren. Das wäre sehr seriös. Ich hoffe, dass wir dann noch die Gelegenheit haben, hier im Parlament – wir haben noch zwei Sitzungen – darüber abzustimmen, aber auch zu sprechen. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank! – Nach dieser Lobhudelei, die auch richtig ist, wollte ich einfach nachfragen: Was haben Sie eigentlich dazu beigetragen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ein sicherlich wichtiges Thema. Wir wissen, dass das Bewachungsgewerbe mittlerweile zur Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland gehört. Dabei geht es nicht um die Frage der Zuverlässigkeit von Unternehmen im Sicherheitsbereich, sondern auch um die Frage der Qualifikation beispielsweise, aber auch um die Frage, sind es Mitarbeiter, die nicht strafrechtlich aufgefallen sind, wie auch immer. Die Bundesregierung hat im Bereich des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft in einem sogenannten BundLänder-Ausschuss im Bereich Gewerberecht eine Arbeitsgruppe gegründet gehabt. Diese legte Ende November einen guten Vorschlag vor, ein Eckpunktepapier zur Frage: Wie geht es eigentlich weiter mit dem Bewachungsgewerbe? – Hintergrund war die Geschichte gewesen, die Nordrhein-Westfalen betraf, wo Rechtsradikale im Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen Flüchtlingsunterkünfte mit bewacht hatten.
Wir hatten im Land Berlin, darauf will ich jetzt kommen, Herr Kollege, im Innenausschuss die Debatte zu dem Thema, zur Frage individuelle Kennzeichnung von Mitarbeitern im Sicherheitsgewerbe. Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass das Thema wichtig ist, dass wir auch klar gesagt haben, wir lehnen erstens den Antrag ab, weil er sozusagen nur einen Kern umkreist, aber eben nicht das große Ganze. Was wir aus der Diskussion mitgenommen haben – Kollege Zimmermann hat es auch deutlich gemacht –, ist, dass der Ausschuss fraktionsübergreifend Interesse hat, dieses Thema noch mal zu beleuchten, Herr Lux. Das war auch ein Stück weit der Gedanke von den Grünen, und das werden wir auch gern noch tun wollen.
Ich möchte noch auf zwei, drei Punkte eingehen bei der Frage, was eigentlich konkret anliegt. Wir haben im Land Berlin über 545 Sicherheitsunternehmen im Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen. Wir haben im Jahr 2015 ca. 16 Untersagungen gehabt. Die Untersagung vollziehen die Ordnungsämter. Wir haben die Situation, dass dieser Bereich sehr wohl einer Kontrolle unterliegen muss, dass es sehr richtig ist, was der Bund in dem Eckpunktepapier gesagt hat, beispielsweise, dass wir die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter alle drei Jahre überprüfen; dass es darum geht zu schauen, ein bundeseinheitliches Bewachungsregister einzuführen. Das wird momentan geprüft. Auch bei der Frage – das war die Quintessenz des Antrags –, brauchen wir eine Kennzeichnung: Das prüft gerade noch der Bund, und zwar, einen bundesweit einheitlichen Ausweis herzustellen. Ich bin froh, das ist jedenfalls meine Information, was das LAGeSo betrifft, dass das dort mittlerweile gang und gäbe ist. All die Menschen, die dort arbeiten und vor Ort tätig sind, tragen mittlerweile einen Ausweis bzw. eine Kennung mit Bild. Und jeder weiß dort, wer sich bewegt.
Ich denke, dass wir gut beraten sind, nicht nur diesen Antrag abzulehnen, weil er etwas kleinteilig ausfällt, sondern dieses Thema noch mal so aufzugreifen, wie Herr Lux das im Innenausschuss beschrieben hat. Es ist ein wichtiges Thema. Mit allen Fraktionen zusammen sollten wir die Punkte, die der Bund vorgeschlagen hat, im Ausschuss diskutieren und dann im Land Berlin umsetzen können. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Am 22. September 2015 hat die SPDFraktion alle sechs offenen ISV-Anträge beschlossen. Ich will es nur mal dokumentieren: „Bildung, Jugend Aufklärung“, „Gegen Gewalt und Diskriminierung“, „Öffentlicher Dienst im Land Berlin“, „Internationale Zusammenarbeit und Dialog“, „Trans- und Intergeschlechtlichkeit“ und die rechtliche Gleichstellung. Wir haben hier im
(Anja Kofbinger)
Parlament und im Plenum sehr deutlich gemacht, dass wir das vor den Haushaltsberatungen auch gerne eingebracht haben wollten. Und seit über vier Monaten liegen, wie Sie wissen, die Anträge beim Koalitionspartner. So viel zur Frage, wer Adressat und Absender sein sollte. Jedenfalls nicht die SPD-Fraktion! Wir haben uns dafür eingesetzt und gehen auch davon aus, dass der Koalitionsvertrag bis zum Ende der Wahlperiode in der Frage umgesetzt wird. Das will ich hier sehr deutlich sagen.
Ein wesentlicher Kernsatz beispielsweise in unserem Antrag, der hoffentlich dann von der anderen Regierungsfraktion getragen wird, sagt eindeutig, ich zitiere:
Im Mittelpunkt stehen hierbei der Schutz vor Verletzung von Grundrechten und die Stärkung der Selbstbestimmung.
Frau Kofbinger ist darauf eingegangen, auch das spielt bei uns eine Rolle, die Frage, was der deutsche Ethikrat vorgelegt hat, und dass wir uns dafür einsetzen im Land Berlin, dieses weiterzuentwickeln. Und auch bei der ganzen Frage bezogen auf medizinische Eingriffe bei Neugeborenen und Kleinkindern, dass man sich da einsetzt möglicherweise auch für ein sogenanntes Moratorium.
Es ist genauso wichtig, deutlich zu machen, dass wir in den Haushaltsberatungen 2016/17 35 000 Euro bereitgestellt haben für das Thema Trans- und Intergeschlechtlichkeit. Seit 2004 gibt es einen Runden Tisch zu dem Thema. Und die Senatsverwaltung hat unter der Federführung von Dilek Kolat als Senatorin beispielsweise das Projekt „Trans in Arbeit“ bundesweit angeschoben und bekannt gemacht, und das sucht auch seinesgleichen. Des Weiteren gab es eine rechtswissenschaftliche Expertise, und die bietet auch viel Know-how für das Berliner Abgeordnetenhaus, aber auch für uns insgesamt, etwas zu tun.
Ich will es ein Stück weit abkürzen, weil viele Dinge laufen, beispielsweise die Unterstützung von dem Träger TrIQ, oder dass Vereine aus dem Bereich Trans- und Intergeschlechtlichkeit an den Beratungen zu den neuen Rahmenlehrplänen in Berlin und Brandenburg teilgenommen haben. Und ich komme ganz einfach zu einem ganz klaren Fazit: Manchmal ist es so, dass die Senatsverwaltung, die Trägerlandschaft und die Gesellschaft weiter sind als manche Funktionsträger. Das ist ein Problem. Wir können uns auch nicht ausruhen als Land Berlin und sagen: Wir haben bei der Berliner Polizei Ansprechpartner für Gleichberechtigung bzw. für Gleichgeschlechtlichkeit. Es geht darum, dass wir auch Dinge weiterentwickeln. Und eine Anfrage hat ja beim Thema Polizei und Feuerwehr noch mal die Frage sehr deutlich gemacht: Wie gehen wir eigentlich im öffentlichen Dienst mit Menschen um, die trans- und intersexuell sind? Was kann man da eigentlich tun?
Wie Sie sehen, Ideen sind da. Es gibt klare Inhalte und Positionen. Aber Sie wissen auch, wenn man in einer Konstellation in einer Regierung ist, braucht man eine Mehrheit. Ich hoffe, dass wir noch bis zum 18. September die Möglichkeit haben, diese wichtigen Punkte – für uns jedenfalls – umzusetzen. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte damit beginnen, um vielleicht mal einen kleinen Überblick zu geben, wer und was in dieser Bundesrepublik eigentlich im Ehrenamt tätig ist: Über 23 Millionen Menschen sind als Bundesbürger aktiv in dieser Bundesrepublik beim Thema Ehrenamt. Davon sind 1,7 Millionen Menschen dabei, die im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ihren Dienst tun. Im Land Berlin, wenn wir uns das anschauen, im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr reden wir von ca. 1 400 Menschen, Männer und Frauen, und von ca. 1 000 Jugendlichen, die sich entschieden haben, hier in Berlin bei der Jugendfeuerwehr dabei zu sein.
Ich sage das deswegen, weil wir gerade in den jetzigen Zeiten merken – als Politiker, als Verwaltung –, dass das Ehrenamt eine ganz wichtige Brücke zu dem ist, was diese Gesellschaft leisten kann. Ohne das Ehrenamt bundesweit in den verschiedensten Formen wäre Vieles nicht möglich und Vieles nicht machbar. Deswegen hier heute auch stellvertretend der Dank an die Menschen, die im Bund, aber auch in Berlin für das Ehrenamt tätig sind. Heute geht es konkret um die Freiwillige Feuerwehr und auch ein Stück weit um die Frage der Wertschätzung: Wie gehen wir damit um? – Einen herzlichen Dank erst mal dafür!
Wir wollen, das sagt ja auch die Überschrift des Antrages – ich werde nur auf zwei, drei Punkte eingehen, weil ich vermute, der Kollege Herrmann will auch einige benennen –, diesen Ball aufnehmen. Wir haben einen Diskussionsprozess angestoßen als SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner, diesen Antrag einzubringen. Er ist entstanden aus vielen Diskussionen, aus vielen Terminen vor Ort bei den Wehren – in Einsätzen zu erleben, wie das Ehrenamt funktioniert, wo teilweise auch Holprigkeiten sind, wo Dinge sind, die abgestellt werden müssen.
Wir haben beispielsweise in dem Antrag, den wir ja am Montag im Innenausschuss beschlossen haben, noch mal deutlich gemacht: Wir wollen eben die Unterstützung für unser Konzept, dass Menschen mit Behinderung viel besser und einfacher integriert werden, gerade im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, nach Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir wollen beispielsweise, dass eine Kampagne gemacht wird, gerade was das Thema Nachwuchs betrifft, insbesondere auch mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund. Es ist unerlässlich, frühzeitig Integration zu leben. Die Freiwillige Feuerwehr bietet eine gute Möglichkeit.
Das andere ist ein Zustand, der nun hoffentlich abgestellt wird: dass erworbene Dienstgrade, die bundesweit erworben werden und wurden, endlich auch anerkannt werden
(Katrin Lompscher)
im Land Berlin. Dazu wird eine Verordnung verändert, damit das sozusagen Usus ist, Normalität ist; das ist momentan nicht der Fall.
Deswegen – andere Punkte werden noch benannt werden – machen wir noch mal eines ganz klar und deutlich: Es geht hier um die Wertschätzung, es geht darum, dass bei dem Thema Freiwillige Feuerwehr dieses Ehrenamt, das Unentgeltliche, der Einsatz für die Gesellschaft im Mittelpunkt steht. Und Herr Gräfling hat das ja im Innenausschuss deutlich gemacht: Wir erkennen die teilweise ja gar nicht in den Einsätzen, bei Rettungsdiensteinsätzen oder wenn es um das Thema Blitzeis geht oder beispielsweise, wenn wir andere Katastrophenlagen haben – sie sind kaum noch oder gar nicht von der Berufsfeuerwehr zu unterscheiden, sie leisten ihren Dienst.
Und, darauf will ich auch hinweisen, wir müssen auch einen Bogen spannen hin zu den Kommunalunternehmen, zu der Wirtschaft, dass das eben kein Tabuthema mehr ist, wenn man im Unternehmen ist und sagt, ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr. Es gibt genügend Menschen, die bei der Freiwilligen Feuerwehr sind, die es eben nicht sagen, dass sie ehrenamtlich tätig sind, weil sie unter Umständen auch ein Stück weit Nachteile erfahren.
Ich bin froh und dankbar – das enthält auch der Antrag, das machen wir auch mit dem Doppelhaushalt, der Senator hat das ja auch mit eingebracht, und wir unterstützen das als Regierungsfraktion –, dass wir über SIWA den Versuch starten, den Sanierungsbedarf von über 25 Millionen Euro bei den Freiwilligen Feuerwehren anzugehen bzw. abzubauen. Ich will nur zwei Beispiele nennen: Es wird ein Modulbau entstehen in Rauchfangswerder bei der Freiwilligen Feuerwehr dort. Wir werden in Frohnau etwas tun.
Ich möchte einen kleinen Ausblick wagen, denn mit diesem Antrag heute, der beschlossen wird, beenden wir keine Diskussion und Debatte. Wir müssen uns dem Thema stellen: Wie sieht es aus mit den Mieten vor Ort, dort, wo Ehrenamtliche tätig sind, dort, wo Leute, die an einer Wehr arbeiten, sozusagen direkt an einer Wehr wohnen müssen. Das ist das eine. Das andere, darauf hat der Senator im Innenausschuss hingewiesen: Wir lösen das Problem mit dem sogenannten Versicherungsschutz beim Thema Atemschutztauglichkeit, Ausbildung an einer Feuerwehrschule bei den Dozenten, das ist ein ganz wichtiges Thema.
Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag hier heute nicht nur ein wichtiges Signal der Wertschätzung ist, sondern dass wir auch im nächsten Parlament, nach der Wahl 2016, das Thema aufgreifen und weiterbearbeiten werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Na ja, nicht nur heute! – Herr Taş! Kurze Frage, vielleicht eine kurze Antwort: In welcher Art und Weise gedenken Sie denn, erstens die Freiwillige Feuerwehr zu unterstützen, und zweitens – Sie haben es ja beschrieben; Sie haben sich für das Ehrenamt bedankt, für das, was in Berlin getan wird, und haben gesagt: Der Weg ist eigentlich der richtige, aber Ihnen reichen einige Punkte nicht aus. – Sind Sie mit mir nicht der Auffassung, dass es dann konsequent wäre, den Antrag mit zu unterstützen und den Berichtsauftrag Ende Dezember abzuwarten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, ein Zitat – sofern ich darf – vorzutragen, und zwar vom Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der zur Einbringung des Gesetzentwurfs im März 2015 gesagt hat:
Das waren nicht nur einzelne Ermittlungsfehler, die dafür gesorgt haben, dass diese Mordserie so lange unentdeckt bleiben konnte, nein, es waren
(Clara Herrmann)
auch Strukturen, es waren Haltungen von Sicherheitsbehörden und von Verantwortlichen.
Das hat der Bundesinnenminister im März 2015 im Deutschen Bundestag gesagt. Ich glaube, dem haben wir insgesamt, auch als Haus, nichts hinzuzufügen. Es beschreibt zumindest in Teilen das, was Frau Kollegin Herrmann vorgetragen hat.
Jetzt komme ich zu dem großen Aber: Wir sind in der Debatte schon ein Stück weiter. Ihr Antrag, um es deutlich zu sagen, ist leider Gottes ein totgerittenes Pferd. Die Realität hat diesen Antrag längst überholt. Ich sage mal: Das ist auch ganz gut, dass das so ist, denn der Deutsche Bundestag hat im Juli 2015 das Gesetz zur Reformierung des V-Mann-Wesens beschlossen.
Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, das hier deutlich zu machen, weil Sie hier Beiträge gebracht haben, bei denen ich gedacht habe: Ja, die hätten vielleicht vor zwei, drei Jahren noch ihre Richtigkeit gehabt. Die Themen sind zum Glück anders. Zum einen gibt es eine Verpflichtung zwischen Bund und Ländern zum gemeinsamen Informationsaustausch gerade in diesem Bereich. Es gibt erstmalig in der Geschichte eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von V-Personen. Es dürfen keine verurteilten Straftäter mehr geworben werden, es dürfen keine szenetypischen Straftaten mehr begangen werden, und es gibt eine klare Regelung für die Anwerbung von V-Personen, das bedeutet, keine Minderjährigen und niemand, der seinen Lebensunterhalt dadurch finanziert. Das ist das, was der Bund beschlossen hat. Das ist auch das, was uns hier begleiten wird, auch im Land Berlin, und heruntergebrochen wird. Ich will hier gleich noch einmal Werbung machen,
wir sind ja hier im Berliner Abgeordnetenhaus, und wir haben die Einbringung des Abschlussberichts vom Berliner Senat zum Themenkomplex NSU und dessen Konsequenzen bekommen. Ich bin sehr dafür, dass wir hier im Haus entweder in den Ausschüssen oder in einer Aktuellen Stunde über das diskutieren, was die Konsequenzen sind. Wir sind zum Glück viel weiter, wie sind viel weiter als das, was Sie uns hier heute weismachen wollen. Zum anderen möchte ich deutlich machen
Herr Lux, Sie können sich ja einklinken –: Es entlässt uns nicht aus der Verantwortung. Natürlich müssen wir parlamentarisch kontrollieren, und natürlich muss das, was hier schriftlich niedergelegt ist und wurde, den Alltagstest bestehen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!
Kollege Taş! Da Sie so wenig Zeit hatten, um durchzuatmen und auch das zu verarbeiten, was Sie vorgetragen haben, möchte ich noch drei Fragen stellen, die sie als Zwischenfrage von mir nicht zugelassen haben. Zum einen habe ich deutlich gemacht, dass keine verurteilten Straftäter V-Personen werden dürfen, und zum anderen habe ich deutlich gemacht, dass keine szenetypischen Straftaten zugelassen werden. Darauf sind Sie nicht eingegangen, sondern Sie haben weiter das Gegenteil behauptet.
Zweitens würde ich von Ihnen gern wissen wollen – Sie haben gerade die Haushaltsberatungen des Verfassungsschutzausschusses angesprochen und für das Parlament ein Stück weit vorgezogen –, was denn die Titel, die Sie gerade angesprochen haben, eigentlich genau beschreiben. Ich kann auch irgendeinen Titel aus dem Haushalt benennen und sagen, dass da ganz viel Geld drin ist. Und? Was sagt das aus? – Nichts! – Beschreiben Sie doch genau, was der Titel eigentlich bedeutet!
Die letzte Frage an die Linksfraktion: Warum stehen Sie eigentlich nicht unter dem Antrag der Grünen zur Abschaffung von V-Leuten? – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wir haben hier heute noch mal eine Möglichkeit, über die ISV zum einen zu sprechen, das, was die Opposition vorgelegt hat. Und Sie haben völlig recht, Herr Reinhardt, es gibt einen Koalitionsvertrag, und auf Seite 65 steht da sehr eindeutig, die ISV wird „fortgeführt und weiterentwickelt“. Erstens.
(Fabio Reinhardt)
Natürlich, da steht noch ganz viel anderes Spannendes drin, darüber haben wir ja heute schon diskutiert.
Zweitens. Wir haben zwei, und das will ich vielleicht auch hier noch mal erwähnen dürfen, Anträge, einer, der am 18. September 2014 beschlossen wurde, Vielfalt in der Pflege und im Alltag, es gab einen Abschlussbericht am 8. April 2015, den wir beispielsweise im September im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mal debattieren sollten. Da geht es nämlich darum, dass die ISV gerade in dem Bereich Pflege und Soziales, Gesundheit umgesetzt wurde. Es ging um das ganze Thema des Diversity-Prinzips in der Altenpflege, in Pflegediensten, wo es verankert werden soll, in der Aus- und Fortbildung. Da wurde in dem Abschlussbericht gut dargestellt, was der Senat nach diesem Antrag zu ISV 1 umgesetzt hat. Und ich finde, das muss man dann auch im Ausschuss würdigen, bis dato beispielsweise die Frage ja aufkam, dass im Landespflegeausschuss jemand aufgenommen werden soll mit LGBT-Kompetenz. Das heißt, da ist etwas passiert, da ist etwas konkret umgesetzt worden.
Auf der anderen Seite haben wir einen weiteren Antrag gehabt, der am 15. Januar 2015 ins Parlament eingebracht wurde – die ISV 2 zur Dokumentation und Forschung. Auch da geht es um das ganze Themenfeld. Wir haben zwischenzeitlich einen Zwischenbericht erhalten, wie der Sachstand ist bei der ganzen Frage Wiedereinrichtung eines Magnus-Hirschfeld-Instituts, Würdigung von LGBT-Persönlichkeiten beispielsweise oder ein großes und wichtiges Thema: Rehabilitation der nach § 175 zwischen 1945 und 1994 Verurteilten. Auch da ist nicht nur die Verwaltung, sondern der Senat und die Regierungsfraktion dran und tätig und setzen das auch um, was wir in der ISV bzw. im Koalitionsvertrag auf Seite 65 festgeschrieben haben.
Sie haben insofern völlig recht, ich habe 2014 gesagt: Wir haben acht Anträge, acht Einzelanträge. – Davon sind bisher nur zwei im parlamentarischen Gang. Zwei weitere Anträge – das will ich hier auch sagen, um deutlich zu machen, dass es nicht an der SPD-Fraktion liegt –, liegen beim Koalitionspartner. Da habe ich die Hoffnung, beispielsweise beim Thema Trans- und Intersexualität, dass wir den eigenen Antrag dort einbringen werden, der miteinander abgesprochen ist und auch ganz klar Dinge festhält, bei dem, denke ich, viele im Haus mitgehen können, genauso auch zur Frage rechtlicher Gleichstellung. Das waren die vier Anträge. Die anderen vier Anträge – so ist das auch miteinander vereinbart worden, auch mit den Fraktionen – werden im Rahmen der Haushaltsberatung eingebracht werden, weil es konkret um Geld, um Zuwendungen geht, darum, diese auszubauen.
Ich sage das deswegen, weil ich verstehe, dass ein Teil von Ihnen ungehalten ist, aber auch ich irgendwann ungehalten bin, wenn ich merke, dass wir in bestimmten Themenfeldern wie der ISV nicht wirklich zügig voran
kommen. Wir haben heute in der Debatte auch noch mal deutlich erfahren: Man kann über vieles miteinander diskutieren, man kann auch eine unterschiedliche Haltung bzw. Einstellungen haben, Fakt ist aber: Es gibt Kollegen in der CDU-Fraktion, wie Kollege Evers, wie Kollege Markus Klaer, wie Kollege Krüger, die ein Interesse daran haben, dass wir an den Themen arbeiten. Es gibt auch den einen oder anderen in der CDU-Fraktion, der es etwas anders sieht. Deswegen dauern auch die Prozesse bezüglich der Frage, wie wir parlamentarisch etwas beraten, in diesem Haus teilweise etwas länger. Ich bedauere das zutiefst, denn es ist deutlich geworden, dass wir nicht weniger ISV, sondern mehr ISV im Land Berlin brauchen.
Klaus Lederer hat es hier auch deutlich gemacht: 2009 war Berlin Taktgeber, Impulsgeber für diese Bundesrepublik. Viele machen es mittlerweile nach, was auch richtig ist. Ich erwarte auch ganz klar und eindeutig das, was im Koalitionsvertrag drin steht: fortentwickeln und weiterentwickeln. Es bleibt auch dabei, auch bei meinem Wort, auch bei dem Wort von Kollegen Evers – Sie werden uns dann auch in den Haushaltsberatungen daran messen können und dürfen. Die Verwaltungen von Herrn Czaja oder von Frau Kolat arbeiten tagtäglich an dem Thema. Es gibt also nichts, was rechtfertigen würde zu sagen, da ist irgendetwas eingestellt, sei es Zeitzeugengespräche, sei es, dass Broschüren zum Thema lsbttiPersönlichkeiten vorgestellt werden. Da passiert eine ganze Menge im ganzen Rahmen der ISV.
Ich bitte nochmal darum, klar zu sehen – und damit werde ich meine Rede auch abschließen –, dass ich persönlich auch den Eindruck hatte: Wir werden es zügiger bearbeiten können. Es gibt hier und da Gesprächsbedarf. Bis zu einem gewissen Punkt akzeptiere ich es. Irgendwann ist aber der Punkt der Entscheidung gekommen, und da kann man nur sagen: Ich stimme dem zu, oder ich stimme dagegen. – Wir hatten das Thema heute Vormittag. Deswegen habe ich die Hoffnung, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen die letzten vier Anträge beraten werden. Und mir wurde auch seitens der CDU-Fraktion gerade zum Thema Trans- und Intersexualität – Kollege Melzer hat sich dessen sehr angenommen – signalisiert, dass wir eine Lösung finden bzw. dann ein eigenständigen Antrag einbringen werden. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ermittlungen rund um den NSU im Bund wie in einigen betroffenen Bundesländern haben ein strukturelles Versagen der Sicherheitsbehörden ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Das ist Tatsache, und das darf man auch nicht schönreden. Der Bund hat nach dem Untersuchungsausschuss des Bundestages, aber auch den Untersuchungsausschüssen der Länder durch einen Kabinettsbeschluss im März 2015 einen, wie ich finde, vernünftigen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, worin endlich die Funktion, die Befugnisse und die Grenzen des Einsatzes von sogenannten V-Leuten klar und deutlich neu definiert werden. Das geht uns alle etwas an. Es geht
vor allen Dingen darum, dass wir hier eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle auf den Weg bringen.
Ich möchte gerne den Bundesinnenminister zitieren, der zur Einbringung des Gesetzentwurfs Folgendes gesagt hat:
Das waren nicht nur einzelne Ermittlungsfehler, die dafür gesorgt haben, dass diese Mordserie so lange unentdeckt bleiben konnte, nein, es waren auch Strukturen, es waren Haltungen von Sicherheitsbehörde, von Verantwortlichen.
Dem kann man, glaube ich, nichts hinzufügen. Er hat damit sehr gut umschrieben, worum es eigentlich geht. Und das hat auch die Debatte in den jeweiligen Ausschüssen deutlich gemacht, Herr Taş: Die Grundsatzfrage bleibt: Darf der Staat sich an Personen beteiligen, die geheime Informationen liefern? Das ist eine Kernfrage bei der Debatte um „V-Personen – ja oder nein?“.
Ganz kurz zu den beiden Anträgen der Linksfraktion: Der eine Antrag sagt: Sofortiges Abziehen der V-Leute bei Polizei und Verfassungsschutz! –, der andere Antrag bezieht sich darauf, dass das NPD-Verbotsverfahren nicht in Gefahr gebracht werden soll. Ich will ganz klar sagen – ich glaube, da kann ich für alle Fraktionen in diesem Haus sprechen, aber auch für alle demokratischen Parteien im Land Berlin und darüber hinaus: Wir alle haben ein Interesse daran, dass das NPD-Verbotsverfahren erfolgreich ist.
Keiner, weder einzelne Bundesländer noch der Bund, hat ein Interesse daran, das NPD-Verbot in Gefahr zu bringen. Der Hinweisbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2015 war ein mahnender Fingerzeig in Richtung der Länder, die am 5. Dezember 2012 – es waren die Innenminister der Länder – gesagt haben: Wir packen das Thema neu an, wir stellen uns der Situation und fangen an, Material zu sammeln. Den Hinweisbeschluss muss man ernst nehmen. Die Innenminister der Länder haben bis zum 15. Mai Zeit. Wir haben das im Ausschuss gehabt, Herr Senator Henkel. Wir gehen fest davon aus, dass das Land Berlin und auch die anderen Bundesländer das, was sie an Material haben, liefern und vor allen Dingen das NPD-Verbotsverfahren nicht gefährden. Das ist völlig klar und deutlich.
Was V-Personen betrifft, wurde schon einiges gesagt. Ich möchte aber darauf abheben, weil Herr Taş immer auf den Bereich des Verfassungsschutzes zielt: Wir haben V-Personen im Bereich des Nachrichtendienstes, im Bereich des Zolls, aber auch im Bereich der Polizeien des Bundes wie der Länder. Es ist nicht so, dass es im luftleeren Raum stattfindet. Es gibt ganz klare gemeinsame Richtlinien zwischen Justizministern und -senatoren und zwischen Innenministern und -senatoren, auch bei der
(Hakan Taş)
Frage, wie man eigentlich V-Personen oder verdeckte Ermittler führt.
Zweitens – das halte ich für wesentlich: Wir haben zwei Bereiche, wo sie eingesetzt werden – Stichwort Trennungsgebot. Wir haben auf der einen Seite den Bereich der Polizei. Da hat der Innensenator in der 61. Sitzung des Innenausschusses einen, wie ich finde, guten Sachstandsbericht abgegeben, über das LKA hinweg, was an Einsätzen von V-Personen in sämtlichen Bereichen, wie beispielsweise in den Bereichen Rockerkriminalität, arabische Clans, Drogenkriminalität, Rotlichtmilieu usw. stattgefunden hat.
Und wir haben den anderen Bereich – Nachrichtendienst, Verfassungsschutz –, wo es um islamistischen Terrorismus, Salafismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus geht. In diesen beiden Bereichen, die voneinander natürlich zu trennen sind, ist es so, dass wir V-Personen führen und diese auch benötigen. Deswegen muss man in der gesamten bundespolitischen Debatte deutlich machen, dass es, glaube ich, drei Kategorien von Politikern gibt – ich will das nicht bewerten –: die Mahner, die Bewahrer und die Gegner zum Thema „V-Leute ja oder nein“.
Alle drei haben ihre Berechtigung, und alle drei haben sicherlich gute, plausible Gründe und Argumente, warum wir das eine oder andere brauchen. Fakt ist aber, dass sich der Bund klar zu der Frage, wann und wo setzen wir VLeute ein, positioniert hat. Wir werden klar und deutlich regeln, was geht und was nicht. Es geht eben gerade nicht aufgrund des NSU und der Lehren daraus, dass wir Straftäter haben, die letzten Endes Dinge vollziehen, die nicht nur strafbar sind, sondern auch die Frage in den Raum stellen, ob die Informationen überhaupt noch richtig und wichtig sind. Vor allem müssen wir es ganz klar einschränken, damit es – wie Herr Taş eben beschrieben hat – nicht mehr dazu kommt, dass jemand seinen Lebensunterhalt dort verdienen kann.
Zum Schluss möchte ich sagen: Das Fazit kann aus meiner Sicht nur lauten, wir brauchen erstens ein reformiertes V-Mann-Wesen bei Polizei und Verfassungsschutz, wir brauchen zweitens klare Regeln im System,
und drittens benötigen wir insgesamt, dieses Parlament und darüber hinaus,
die Offenheit, die Ehrlichkeit und die Sachlichkeit bei der Frage, dass wir das System erstens parlamentarisch kontrollieren und zweitens ggf. auch evaluieren. – Herzlichen Dank, und wir lehnen die Anträge ab!
Herr Präsident! – Lieber Herr Wolf! Dann will ich noch einmal den letzten Satz oder das letzte Fazit wiederholten. Ich habe gesagt, klar und deutlich: Erstens: Wir brauchen ein reformiertes V-Mann-Wesen.
Zweitens: Wir brauchen klare Regeln im System, wie es denn funktioniert. Der Bund hat jetzt im Grunde genommen eine klare Vorlage gegeben durch den Gesetzesentwurf, der im Deutschen Bundestag diskutiert worden ist. Mir ist auch bekannt, wie die Diskussionslage der einzelnen Parteien gewesen ist. Drittens, der letzte Punkt – das haben Sie gerade angesprochen –: Natürlich geht es auch darum, dass wir die Dinge nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen, abheften und sagen: Schön, dass wir darüber geredet haben. –, sondern dass wir auch selbst als Parlament sagen: Wir schauen uns die Dinge mit einer gewissen Regelmäßigkeit an. Wenn man sich in der Historie anschaut, was den NSU betrifft, ist es doch sicherlich ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik, dass diese Mordserie stattgefunden hat und es letzten Endes erst danach zu diesen ganzen Konsequenzen im Sicherheitsapparat gekommen ist. Völlig klar! Es ist auch richtig, dass der Bund, wie auch die Länder, im Grunde genommen das, was die Untersuchungsausschüsse an Erkenntnissen beigetragen haben, mit übernehmen, mit überarbeiten und deutlich machen, man hat aus diesen schwerwiegenden Fehlern klar und deutlich gelernt. Ich glaube, das muss man, unabhängig davon, welcher politischen Couleur oder Parteifarbe der Innenminister angehört. Es ging allen nah. Da kann man niemandem unterstellen, das habe man einfach so laufen lassen und das interessiere niemanden.
Ich glaube sehr wohl daran, das gilt auch für das Land Berlin, dass das, was hier zusammengetragen wurde, dem entspricht, was uns das Bundesverfassungsgericht mit dem Hinweisbeschluss aufgetragen hat, und zweitens geht es auch darum, dass wir den Bericht, den ich angesprochen habe – – Da war nicht mehr viel Zeit im Innenausschuss, das werden wir alles noch einmal tun, aber der
Innensenator hat doch aufgeliefert. Sie springen doch als Linksfraktion etwas zu kurz, wenn Sie dieses V-MannWesen immer nur auf den Bereich Verfassungsschutz reduzieren.
Herr Taş hat kurz den Bereich OK angesprochen. Aber Sie müssen da schon ein bisschen ehrlicher sein. Zum Thema Ehrlichkeit, liebe Linksfraktion, will ich Ihnen schon sagen: In Thüringen haben Sie groß die Backen aufgeblasen,
indem Sie gesagt haben: Es wird keine Ausnahme beim Einsatz von V-Leuten in Thüringen geben, nur in begründeten Einzelfällen zur Terrorismusbekämpfung. – Dann wurde öffentlich gesagt, es gebe keine V-Leute mehr im Bereich der rechten Szene. Dazu sage ich Ihnen nur: Herzlichen Glückwunsch! Wo Sie die in Thüringen einsetzen, ist bei der Beobachtung von Salafisten und der türkischen PKK.
Ja, das hat Ihr Regierungssprecher dort erklärt. Ich würde das nicht als Quatsch bezeichnen. Wenn Sie das so sagen, dann ist das Ihr Problem und nicht meins. Ich will damit deutlich machen: Man kann nicht mit dem Dampfhammer raufschlagen und sich am Ende wundern, dass man gar keine Informationen mehr bekommt bzw. nicht informiert war.
Sie haben gestern erlebt, was bundesweit an Razzien stattgefunden hat – durch die Zuarbeit der Geheimdienste, durch den Verfassungsschutz,
die im Grunde genommen die Hinweise hatten und unterstützt haben.
Wenn Sie das sozusagen nicht für ehrbare Münze nehmen, was da stattgefunden hat, und alles negieren, dann gehören Sie tatsächlich zu der dritten Kategorie, die ich benannt habe, zu den Gegnern, ganz glasklar. Damit können wir auch politisch leben.
(Udo Wolf)
Aber es heißt in der Politik auch, dass man Verantwortung übernimmt. Verantwortung tragen heißt auch, dass man genau weiß, dass das Sicherheitssystem,
dessen Architektur in diesem Land eine sehr wichtige ist –
Ich komme gleich zum Ende. –, dabei hilft, dass wir nicht nur die Verfassung zu schützen haben, sondern auch Menschen, die hier leben, und dass wir gegen Extremisten jeglicher Couleur vorgehen,
und das mit allen rechtsstaatlichen Mitteln!
Sehr geehrter Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Durchführung eines Kongresses der radikalen palästinensischen Hamas-Organisation in Berlin, auch unter dem Aspekt der möglichen Begehung von Straftaten insbesondere durch antisemitische und volksverhetzende Äußerungen? Zweitens: Was wird der Senat gegen die mögliche Begehung von Straftaten unternehmen?
Herzlichen Dank für die Antwort, Herr Senator! Eine kurze Nachfrage: Die mögliche Gegendemonstration wird, wie üblich, auch in Sicht- und Hörweite stattfinden können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vergangenes Wochenende, am 9. und 10. Januar, gab es in Berlin wetterbedingt den Ausnahmezustand. Zum tagtäglichen Einsatz gehören 1 300 Einsätze. Am Freitag waren es zusätzlich 165 und am Samstag zusätzlich 286 Einsätze, die die Berliner Feuerwehr gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr hier gefahren hat. Es sind Kräfte dazu gerufen worden, bei der Freiwilligen Feuerwehr waren es über 500, die die Kameraden der Berufsfeuerwehr fleißig unterstützt haben, um letzten Endes Berlin sicherer zu machen und auch den Menschen, die in Not geraten sind, zu helfen.
Das liegt aber nicht am wetterbedingten Ausnahmezustand. Ich hoffe es nicht, ich will fortfahren. – Es ist so, dass die Freiwillige Feuerwehr – das muss man hier deutlich erwähnen – ein wichtiges Engagement zeigt, insbesondere wenn wir uns an das Oder-Hochwasser erinnern oder was den Brandschutz, Brände, das Rettungsdienstwesen und den Katastrophenschutz betrifft. Dies tut die Freiwillige Feuerwehr und ist im Land Berlin letzten Endes maßgeblich daran beteiligt. Wir sagen ganz klar: Das verdient Respekt und Anerkennung. Der Einsatz für die Gesellschaft, der Einsatz, wenn es um Leben oder Tod geht, ist unbezahlbar, unverzichtbar und verdient auch unsere Wertschätzung in diesem Hohen Haus.
Man muss sich immer auf der Zunge zergehen lassen, dass die Menschen, die bei der Freiwilligen Feuerwehr arbeiten und aktiv sind, dies nebenberuflich tun. Sie geben ihre Freizeit für diesen Job, für die gute Sache und sind engagiert und aktiv in Noteinsätzen und Krisensituationen, ohne Ansehen der Person und der Religion. Sie helfen Menschen in Not.
Seit über zweieinhalb Jahren, aber auch schon davor, führt die SPD-Fraktion einen intensiven Dialog mit dem Landesverband der Freiwilligen Feuerwehr und den Wehren vor Ort. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern – Frau Grosse sitzt hier –: Wir haben gemeinsam mit dem damaligen Innensenator dafür Sorge getragen, dass auch die Freiwillige Feuerwehr die Schutzbekleidung bekommt. Die stand ihr auch zu. Das war im Jahr 2011 wichtig. An dieser Stelle möchte ich mich bedanken und noch mal deutlich machen, dass wir mit der ehemaligen Landesvorsitzenden des Freiwilligen Feuerwehrverbandes, Frau Brigitte Schiffel, mit dem amtierenden Landesvorsitzenden, Herrn Sascha Guzy sowie dem Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Herzlichen Dank für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, denn das alles, was wir hier produzieren, ist Teamarbeit, und das will ich hier noch mal deutlich machen!
Die parlamentarische Initiative von SPD- und CDUFraktion basiert genau darauf, und ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Mein Kollege hat schon auf die Neumitgliederkampagne und die Anerkennung bundesweiter Dienstgrade hingewiesen, ein wichtiges Thema, mit einer Verordnung einfach zu lösen. Das bringen wir jetzt auf den Weg, das wird gemacht, und das Thema Ehrenamtskarte war ein Beispiel dafür.
Deswegen will ich hier die Gelegenheit nutzen – das ist keine Einzelarbeit von ein, zwei Menschen – und wenigstens für meine Fraktion Kolleginnen und Kollegen benennen, auch hier im Raum: Burgunde Grosse, Joschka
Langenbrinck, Thorsten Karge, Robert Schaddach, Frank Zimmermann, Iris Spranger, Liane Ollech, Dennis Buchner und Rainer-Michael Lehmann. Sie alle und Kollegen darüber hinaus haben dazu beigetragen, dass wir diesen Antrag mit auf den Weg gebracht und vor Ort den Dialog geführt haben. Herzlichen Dank dafür!
Wir haben die Situation, und darauf wurde abgehoben, dass wir bei der Berufsfeuerwehr einen Investitionsbedarf von über 141 Millionen Euro und bei der Freiwilligen Feuerwehr von ca. 25 Millionen Euro haben. Das heißt, es liegt ein großer Berg Arbeit vor uns, und ich bin zufrieden, dass wir es zum einen geschafft haben, in diesem Antrag das Thema Investitionsfonds zu verankern, das heißt, gerade mit Blick auf die Freiwillige Feuerwehr etwas zu tun. Wir wissen auch – das ist auch gut so –, dass wir in der Zusammenarbeit mit der Innenverwaltung etwas auf den Weg bringen werden. Hier arbeiten die Regierungsfraktionen und der Senat Hand in Hand und werden, wie ich finde, ein positives, gutes Signal in den Doppelhaushalt nicht nur senden, sondern auch tatkräftig etwas dafür geben.
Lassen Sie mich noch zwei Punkte nennen. Es ist auch wichtig: Wenn es um die Jugendfeuerwehr und die Attraktivität geht, geht es letzten Endes auch darum, dass die Wehren menschenwürdig sind, dass sie eine gute Grundausstattung haben, bis hin zu den Toiletten – das spielte heute beim Thema Schule schon mal eine Rolle –, und vor allen Dingen, dass Umkleideräume funktionieren. Das hört sich vielleicht für den einen oder anderen komisch an, aber es gibt Wehren, bei denen der Zustand unhaltbar und untragbar ist. Deswegen freue ich mich, dass die Aufwandsentschädigung nach über 19 Jahren erhöht wurde. Das kostet die Innenverwaltung zwar über 500 000 Euro, aber es ist gut investiertes Geld. Wir als SPD-Fraktion wollten es gern rückwirkend zum 1. Januar 2014, aber ich denke, entscheidend ist das Signal.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die Freiwillige Feuerwehr ist ein wesentlicher Teil des gesellschaftlichen Engagements. Dort fragt man nicht, wo man helfen kann, sondern man tut es. Dafür möchten wir Ihnen danken und letzten Endes durch diesen Antrag etwas zurückgeben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wird der Senat als Konsequenz aus der Pannenserie bei der Staatsanwaltschaft Berlin, insbesondere aus den jüngsten Fehlern bei den Ermittlungen gegen den Abgeordneten Braun, einen Sonderermittler zur Überprüfung der Abläufe einsetzen?
Herzlichen Dank für die Ausführungen! Dann würde ich gern wissen wollen, wann wir mit einem Ergebnis zu rechnen haben und wie wir informiert werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich freue mich, dass wir vor der Sommerpause den ersten Antrag zur Initiative sexuelle Vielfalt mit dem Thema: „Vielfalt in der Pflege und im Alter“ angekündigt und ins Parlament eingebracht haben. Ich freue mich deswegen, weil wir es zum einen als Sozialdemokraten zusammen mit dem Koalitionspartner, der CDU, auf die Priorität gesetzt haben, zum anderen aber auch hier an einer sehr wichtigen Stelle ins Parlament einbringen und auch besprechen können.
Wir hatten am 8. September die Beratung im zuständigen Fachausschuss Soziales und Gesundheit. Ich fand es spannend in der Debatte in der fachlichen Auseinandersetzung, dass die Opposition überrascht war, dass es einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gab bzw. dass wir als Regierungsfraktionen der Opposition ein Stück weit entgegenkamen. Man hatte fast den Eindruck – das galt den Grünen, Frau Villbrandt! –, das war schon fast wie eine küssende Umarmung im Ausschuss,
weil man das gar nicht glauben konnte, dass man sich in drei, vier Punkten entgegenkam.
Nun kann man glauben und hoffen, wenn man so etwas tut, gibt es dann Zustimmung bei der Opposition. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Opposition hat keine Haltung. Sie hat sich einfach enthalten. Das macht deutlich, wie Sie arbeiten und argumentieren. Da, wo es dann richtig und wichtig ist, haben Sie keine Haltung und enthalten sich. Das muss man hier einmal deutlich sagen.
Wir haben in dem Antrag selbst viele Punkte – Herr Krüger wird sicherlich auch noch einmal darauf eingehen –, die sinnvoll sind, die wir im Ausschuss in der Fachdebatte beraten hatten. Das Diversity-Prinzip ist als Bestandteil von Altenhilfe und Pflegediensten weiterhin zu verankern. Wir wollen auch dranbleiben, dass sich da etwas tut und das weiter fortgesetzt wird. Das muss es auch ganz klar in der Ausbildung der Berliner Pflegekräfte, im Ausbau von Diversity in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Daran können Sie sehen, wir legen großen Wert darauf, dass dieses Thema gerade im Bereich der Pflege weit und breit gedacht wird. Wir machen auch deutlich, dass es uns ein politisches Anliegen ist.
Wir haben, was auch ganz klar ist, Prüfaufträge mit erteilt. Zum einen wollen wir, dass es ein Mitglied in dem Landesbeirat für Senioren gibt und ein Mitglied im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, weil wir glauben, gerade die Kompetenz aus dem Queerbereich ist dort wichtig. Gerade wenn man mit Hinblick auf das Thema Alter schaut, ist es ein ganz wesentlicher Impuls, das auch frühzeitig zu denken.
In einem weiteren Punkt haben wir ganz klar gesagt, die öffentlichen Angebote im Land Berlin – sei es auf der Bezirks- oder auf der Landesebene – gerade in Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen gewappnet und geschult sein. Es muss klare verbindliche Standards bei der Frage sexuelle Vielfalt im Alter und in der Pflege geben. Da tun wir auch etwas.
Ein wesentlich neuer Punkt ist dank der neuen Liegenschaftspolitik, dass wir auch daran denken, möglicherweise Grundstücke, die in dem Rahmen eine Rolle spielen, mit zu berücksichtigen und da weiterzudenken. Das haben wir nicht einfach so gemacht, dass wir gesagt haben, da soll der Senat irgendwann einmal berichten. Nein, wir haben in der Tat das Berichtsdatum aufgenommen bzw. gemeinsam deutlich gemacht, dass wir bis zum 31. März 2015 eine Rückmeldung wollen.
Das ist das, was wir beraten haben. Jetzt stellen sich alle die Frage, jedenfalls die Regierungsfraktionen und die Öffentlichkeit, was die Opposition eigentlich gemacht hat. Man kann klar sagen, die Piraten sind bei dem Thema mittlerweile offline, da passiert gar nichts mehr.
Bei der Linken ist es so, der Kollege Schatz hat am 8. September gleich eine Pressemitteilung herausgejagt, die wahrscheinlich schon im Sommer geschrieben wurde, nach dem Motto: Mit Stimmen der Koalition wurde gegen die Opposition der Antrag beschlossen – was in der Sache nicht stimmt, weil sich die Oppositionsfraktionen wie immer bei wichtigen Themen enthalten haben. Der nächste Punkt in der Pressemitteilung war, in fünf Minuten voller Angst habe man wichtige Anliegen von der Opposition übernommen, was nicht stimmt, weil wir sprach- und sprechfähig schon vor der Sommerpause waren. Es ist leider nicht mehr auf die Tagesordnung gekommen. Deswegen ist dieses Unterstellen, diese Unwahrheit nicht richtig. Das zeigt, wie Sie da aufgestellt sind.
Bei den Grünen finde ich es ganz spannend, das haben wir gestern rausgesucht: Am 10. April gab es hier einen Regenbogenempfang – Sie sind auch bekannt für das Schmücken mit fremden Federn –, wo dann stand, Sie hätten abwenden können, dass es Haushaltskürzungen gegeben habe. Das ist leider immer so ein Trauerspiel bei Ihnen. Ich fand einen Satz ganz bezeichnend, dann bin ich auch gleich am Ende und fertig mit meiner Rede. Sie haben auf der Seite von Frau Pop geschrieben:
Im Anschluss wurde der fünfte Geburtstag der ISV mit einem leckeren Buffet und lockerem Unterhaltungsprogramm ordentlich gefeiert.
Ja, das können Sie, feiern auf Kosten anderer. Das sieht man auch bei anderen politischen Themenfeldern. Da sind Sie dicke bei und bestellen fleißig, aber andere dürfen es bezahlen. Deswegen kurzum zur Opposition: Sie sind nicht mal Landesliga, sondern höchstens Kreisklasse. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein Tag, wo man sagen kann: Ja, jetzt geht es los! Ein Tag der Freude! Wir setzen heute Stück für Stück das um, was wir im Koalitionsvertrag – für die, die nachlesen wollen: auf Seite 65 – festgeschrieben haben, denn wir beginnen heute in der Plenarsitzung damit, dass wir die ISV – Initiative Sexuelle Vielfalt – Stück für Stück umsetzen. Wir haben klar und deutlich gesagt, dass wir sie nicht nur weiterentwickeln wollen, sondern auch weiter vorantreiben wollen. Mir und uns allen ist bekannt, dass die Oppositionsfraktionen hierzu schon Stellung bezogen haben. Es liegen ja schon seit anderthalb oder zwei Jahren Anträge zu dem Thema vor. Deswegen kann man heute auch klar und deutlich sagen: Wir setzen ein deutliches Zeichen, dass die Initiative weitergeht.
Es wurde auch im queerpolitischen Raum oft behauptet, dass wir die Initiative eingestellt hätten und nur noch verwaltet werde. Dem ist glücklicherweise nicht so. Hier ist heute auch Raum, um ein Stück weit darzustellen, wie es insgesamt weitergehen soll und wie der Rahmen der Initiative Sexuelle Vielfalt aussieht. Dazu möchte ich
auch deutlich machen, was die Prioritäten der Regierungsfraktionen waren. Wir haben – zusammen mit dem Kollegen Evers – gesagt, dass für 2014 unsere Priorität noch mal ein Stück weit auf dem Doppelhaushalt liegt. Da haben wir etliches bewegt. Es wurden beispielsweise ca. 500 000 Euro für den Bereich der Queerpolitik bereitgestellt.
Wir konnten zum einen vieles umsetzen, was man vielleicht von der Koalition nicht erwartet hätte. Zum anderen haben wir uns als Regierungsfraktionen dafür entschieden, dass wir nicht einen Gesamtantrag zu dem Thema schreiben, sondern dass wir diesen Antrag in acht Einzelanträgen im Parlament einbringen und letzten Endes auch hier beraten wollen. Heute beginnen wir mit dem Themenbereich Soziales und Gesundheit. Das Thema steht auch deutlich in der Überschrift: Vielfalt in der Pflege und im Alter!
Genau das tun wir, und ich bin froh und dankbar, dass wir sicherlich in dem zugehörigen Ausschuss eine intensive Beratung und Debatte haben werden, dass wir im nächsten Plenum über den Bereich Dokumentation und Forschung zu diskutieren beginnen können und dass die weiteren sechs Anträge bis Ende des Jahres nicht nur eingebracht sind, sondern hoffentlich dann auch umgesetzt werden. Es soll damit auch deutlich werden, dass wir beherzt, aber auch beharrlich an dem Thema weiterarbeiten, unabhängig davon, ob man uns seitens der Opposition vorwerfen sollte, das hätte alles schon vor ein oder zwei Jahren passieren müssen. Wir sagen ganz klar: Priorität hatte zuvor der Doppelhaushalt. Das war uns sehr wichtig. Und in diesem Jahr sind wir dabei, die ISV auch parlamentarisch zu verankern und festzuziehen. Deswegen freue ich mich auf die Fachdebatte im Ausschuss. Wir haben am Montag eine Anhörung zum Thema Pflege, und ich würde anregen, dass wir möglicherweise in der Auswertung der Anhörung diesen Antrag mit einfließen lassen und letzten Endes diesen dann auch beschließen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Herr Präsident! – Ich stelle folgende Fragen:
1. Wie wird der Senat das neue Projekt der GEBEWO pro gGmbH zur Betreuung obdachloser Frauen finanzieren?
2. Bleibt es für das Familienplanungszentrum Balance e. V. und die Lesbenberatung bei der ursprünglich geplanten Förderung?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte im Vorfeld eines klarstellen: Über das, was in Russland in der Menschenrechtsfrage nach unseren Maßstäben stattfindet, kann man in der Tat den Kopf schütteln. Aber, und diese Frage stelle ich nicht rhetorisch: Legitimiert es ein deutsches Landesparlament als Verfassungsorgan, ein anderes Nationalparlament, in dem Fall die Duma, zu kritisieren bei der Frage, was es beschließt?
Ich will klar sagen, und das war bisher eigentlich immer Konsens, dass das Berliner Abgeordnetenhaus klar gegen Hass, Gewalt und Homophobie steht.
Zweitens: Ich unterstelle allen Fraktionen hier im Haus, dass wir eine klare Positionierung zum Thema Minderheitenschutz haben. Deswegen sollten wir das auch nicht von der Tagesordnung wischen, sondern es uns immer vor Augen führen.
Ich möchte deutlich machen: Es gab eine Umfrage vom Levada-Zentrum – ein Meinungsforschungsinstitut – vom 17. Mai. Das hat klar belegt, dass 51 Prozent in Russland für eine Zwangsheilung und eine strafrechtliche Verfolgung von Schwulen und Lesben sind.
Aber, und das ist das Entscheidende, es gibt noch mehr Zahlen: Es scheint in der Tat ein gesellschaftliches Problem bei der Anerkennung von Minderheiten zu geben.
Das scheint sich auch im Parlament ein stückweit fortzusetzen.
Aber bei dem, was Sie heute mit der Resolution vorhaben, geht es ein stückweit um Außenpolitik. Zur Außenpolitik gehört eben, dass man ein gewisses Taktgefühl und Fingerspitzengefühl in der Diplomatie haben muss, wie man beispielsweise mit einer Partnerstadt wie Moskau in dieser Frage umgeht, zum einem eine klare Linie zu ziehen und zum anderen deutlich zu machen, dass wir in einem Dialog bleiben müssen.
Ich will deutlich machen, dass das unser Weg ist. Wir brauchen den Dialog der Vernunft.
Ich will mich heute ausdrücklich beim Parlamentspräsidenten, Ralf Wieland, bedanken. Kollege Evers und ich hatten vor zwei Wochen die Möglichkeit, ihm mitzuteilen, wie die Situation ist. Wir wollten ihn bitten, dass die Delegation, die letzte Woche in Moskau war, dieses Thema anspricht. Ich bin dankbar, dass der Parlamentspräsident in der Stadtduma den CSD erwähnt und gesagt hat, dass er eine ganz wichtige Veranstaltung in Berlin ist, dass es nicht um Ausgrenzung, sondern um Toleranz und Anerkennung geht.
Ich glaube, das bringt uns nicht weiter. – Es geht genau darum, dass wir dieses direkt vor Ort als Dialog der Vernunft vorbringen. Genau diese Möglichkeit hat die Delegation des Präsidiums genutzt. Das beispielsweise bei der Städtepartnerschaft, die seit dem 28. August 1991 besteht, in Seminaren, die wir zwischen Berlin und Moskau haben, zu intensivieren, ist unsere Aufgabe. Das machen wir. Man muss das Thema beim Jugend- und Schulaustausch zwischen den beiden Städten ansprechen. Aber Sie betreiben etwas, nämlich mit erhobenem Zeigefinger auf andere zuzugehen, das schwierig ist. Das trifft nicht den richtigen Ton. Es geht konkret darum, dass wir unsere Städtepartnerschaft nutzen, um diese Themen in einer vernünftigen Art und Weise vor Ort anzusprechen. Das wurde getan. Dabei bleibt es nicht. Es geht auch weiter darum, dass wir in der Sache im Dialog sind.
Außerdem entscheidet nicht das Berliner Abgeordnetenhaus, was in der Duma entschieden wird. Das kann vielleicht einmal Thema im Bundestag oder im Europaparlament sein. Es geht darum, dass wir unseren Dialog fortsetzen. Es gibt auch Ideen für das nächste Jahr, als Par
lament etwas sehr Konkretes zu tun, aber dem will ich nicht vorgreifen.
Liebe Grüne! Eins ist klar: Ihre Protestplakate sind gemalt. Ihre Pressemitteilung ist schon längst fertiggeschrieben. Ihnen geht es vordergründig, das will ich Ihnen hier ganz klar und deutlich sagen, um die Frage der Menschenrechte, aber hintergründig geht es um die Frage, wie das Abstimmungsverhalten von Rot-Schwarz zu dem Thema ist. Das ist der einzige Kern, der Sie hier treibt, weil wir Bundestagswahlkampf haben.
Ihre Reaktion zeigt mir sehr deutlich, wie Sie in dieser Frage ticken.
Da brauchen wir gar nicht um den heißen Brei herumzureden. Sie können es nicht anders. Sie versuchen, das politisch Trennende zwischen uns zu fördern, anstatt gemeinsam zu überlegen, wo es hin geht. Die Grünen habe in den BVVen Anträge vorbereitet, sie uns vor die Nase gehalten und gesagt: Macht mit oder nicht! – Das ist keine Art des Umgangs miteinander. Ich hoffe, dass Sie bei der Frage der Zusammenarbeit zur Besinnung kommen. Dann können wir über andere Wege und das, was im nächsten Jahr ansteht, gerne sprechen. – Um es klar zu sagen: Wir werden die Resolution ablehnen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte klar und deutlich aussprechen,
was Scientology ist: Es ist ein übelriechendes Wirtschaftsunternehmen mit religiösem Anstrich – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Wir haben von den Piraten eine Große Anfrage auf den Weg bekommen, wo man sich fragt, was dieses WünschDir-Was aus Fragen aus dem Internet zum einen soll, und was zum anderen die seminaristische Art und Weise soll, dem Plenum mitzuteilen, was Scientology eigentlich ist. – Herr Höfinghoff! Ich muss Ihnen deutlich sagen: Wir waren damals, als das Thema Scientology in Berlin ankam und auf der Tagesordnung war, viel, viel weiter als das, was Sie uns hier als Replik vorgetragen haben.
Ich möchte klar und deutlich sagen, dass sich Scientology in Berlin in einem gewissen Abwicklungsprozess befindet. Der Senator hat auf die Mitgliederzahlen hingewiesen, die dramatisch abnehmen. Selbst bei der Mitarbeiterstärke in der Otto-Suhr-Allee kann man es deutlich sehen: Da ist viel heiße Luft und nicht wirklich etwas. Wir als SPD haben damals, 2007, eine ganz klare Strategie gehabt. Uns war die Strategie der Aufklärung und Wachsamkeit wichtig. Dabei spielt die Aufklärung die größere Rolle als die Wachsamkeit. Der Senator hat schon deutlich gemacht, was bisher geleistet wurde, und ich möchte lieber nicht auf das eingehen, was man bei Wikipedia zu Scientology findet, sondern auf das, was der Senat und wir hier in Berlin wirklich geleistet haben.
Auf der einen Seite gab es organisatorische Maßnahmen, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit. Bei den organisatorischen Maßnahmen muss man deutlich machen, dass wir damals unter Rot-Rot die Leitstelle für Sektenfragen eingerichtet haben. Das war genau der richtige Akzent und genau der richtige Punkt. Wir haben bis zum heutigen Tag jährlich zirka 800 Anfragen bei der Leitstelle zu allgemeinen Themen, aber auch zu Scientology. Des Weiteren ist das Land Berlin im Verbund „Berlin gegen Sekten“ mit dabei. Das ist auch ein wesentlicher Punkt bei der Frage der Netzwerkbildung.
Ein nächster Bereich ist die Prävention. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Bereich, denn wir wollen ja eben nicht, dass junge Menschen oder Menschen, die schon etwas älter sind, in die Fänge der Scientologen geraten. Die gezielte Prävention an den Berliner Schulen, an den Freizeiteinrichtungen hier in dieser Stadt durch Vorträge oder Betreuung von Projekttagen, aber eben auch durch Schulung von Ethik-Lehrern trägt ihre Früchte.
Und wir haben – und darauf können wir auch ein bisschen stolz sein – zu einen die sogenannte ScientologySchutzerklärung bei öffentlichen Aufträgen im Land Berlin, und zum anderen – der Innensenator hat darauf verwiesen – haben wir im Verfassungsschutzbericht Scientology aufgeführt. Das heißt, wir schreiben die Wachsamkeit weiterhin groß. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Scientologen natürlich versuchen, sich
auf der einen Seite als Religionsgemeinschaft darzustellen und mehrfach versucht haben, am Dialog der Religionen teilzunehmen. Aber auch dort wurde ihnen eine klare und deutliche Absage erteilt.
Zum anderen ist die Öffentlichkeitsarbeit ein ganz wichtiger Punkt. Der Senator hat schon gesagt, dass wir gerade bei den Gesprächsangeboten von Scientology klar und deutlich machen, dass der Senat, der Religionsbeauftragte oder die Leitstelle für Sektenfragen eine klare Linie fährt. Ich kann das mit Zahlen deutlich machen: Beim Informationsmaterial – und das ist letztlich der Bildungs- und Jugendverwaltung gutzuschreiben – haben wir bei der Broschüre „Scientology incognito“ eine Auflage von 7 000 Stück, die nächste Auflage von „Die ScientologyOrganisation“ umfasst 7 400 Stück. Bei Flyern, Plakaten und einer sogenannten Sektencheckliste haben wir eine Auflage von 40 000 seit 2007 in dieser Stadt verteilt. Das sind ordentliche Zahlen. Das macht sehr deutlich, dass wir an den jungen Leuten dran sind, dass wir das Thema Aufklärung nicht nur groß schreiben, sondern es tatsächlich umsetzen.
Ich möchte auch noch einmal die Widerlichkeit dieser Sekte deutlich machen. Am 29. April kam eine E-Mail aus München, aus dem sogenannten Menschenrechtsbüro von Scientology. Sie können es sich gar nicht vorstellen: Die Scientologen versuchen, im Zusammenhang mit den NSU-Morden Profit zu erringen. Sie machen in ihrer E-Mail, die ich auch hier habe, deutlich: Sie sind Opfer der Willkür des Verfassungsschutzes, so ähnlich wie die Opfer des NSU. Ich finde, da ist wirklich eine Grenze erreicht, sich mit dem einen und den anderen zu vergleichen. Aber es macht sehr deutlich, auf welche perfide Art und Weise sie unterwegs sind.
Fazit: Die Berliner Scientology ist in einem finanziell schlechten Zustand. Zweitens: Wir haben einen stetigen Rückgang der Infostände in Berlin. Drittens: Sie haben es nicht geschafft, in der Wirtschaft und in den Behörden Fuß zu fassen bzw. sie zu unterwandern. Der letzte und wichtigste Punkt: Die Expansion ist gescheitert.
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Jugendverwaltung bedanken, bei der Leitstelle für Sektenfragen, für die hervorragende Arbeit der letzten Jahre. Wir sind im Land Berlin bei dem Thema sehr gut aufgestellt. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen – das muss man jetzt hier vermutlich im Haus immer tun: Die Rede ist nicht abgeschrieben. Ich habe mich auch nicht durch grüne politische Freunde inspirieren lassen.
[Beifall von Simon Kowalewski (PIRATEN)
Ich habe mich vielmehr von dem inspirieren lassen, was der Senat und die Regierungsfraktionen bei dem Thema Umsetzung der Initiative sexuelle Vielfalt im letzten Jahr geleistet haben und von dem, was auch noch bei den Haushaltsberatungen im Doppelhaushalt ansteht.
Ich möchte wenigstens drei Punkte nennen. Herr Lederer lobt die Koalition, was in der Sache auch richtig ist. Ich möchte es deswegen auch noch einmal hervorheben. Es war eben ein gutes Zeichen und Signal, dass wir im Jahr 2012 die Bundesratsinitiative zum § 175 StGB nicht nur im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Wir haben sie auch mit allen Mitteln und Wegen umgesetzt und für Mehrheiten gesorgt. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen und Signal nach außen.
Das Zweite wurde gerade angesprochen. Wir haben erstmalig Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Bereich der Justiz. Ich möchte dabei auch erwähnen, dass wir erstmalig eine Finanzierung bei der Unterstützung des Teddy-Awards hinbekommen haben. Wir haben im Februar die Berlinale. Auch das ist noch einmal ein deutliches Signal. Die Liste ließe sich fortsetzen. Dafür reicht aber leider die Zeit nicht.
Ich möchte aber dennoch ein Stück weit zu Ihren Punkten, zu dem Antrag selbst Stellung nehmen. Es fehlt dabei teilweise die praktische Prioritätensetzung. Sie haben viel aufgelistet, was wünschenswert ist. Sie haben leider vergessen, eine Zeitschiene deutlich zu machen, wann Sie beispielsweise Ihre Projekte, Ihre Vorhaben umsetzen wollen. Vor allem sagt immer unser Fraktionsvorsitzender Raed Saleh: Wir wollen hinter jedem Vorhaben, das wir anstreben, auch ein Preisschild setzen. Ich frage mich, ob Ihnen auch klar ist, was das kostet, wenn Sie den Antrag miteinander besprochen haben. Wir müssen uns in der Sache auch klar sein. Wir wollen dafür eine parlamentarische Mehrheit. Wir wollen für die Initiative sexuelle Vielfalt eine gesellschaftliche Mehrheit.
Auf der anderen Seite haben Sie Punkte aufgelistet, zu denen man deutlich Position hinsichtlich der Frage der Menschenrechte sowie der Stärkung von Rechten und Schutz vor Diskriminierung beziehen muss. Es wird dabei immer gern vergessen, dass das Land Berlin eben die erste Landesantidiskriminierungsstelle hatte. Es wird auch vergessen, dass gerade die LADS hochkompetent dabei ist, nicht nur Netzwerke auszubauen, sondern auch in Netzwerken vertreten ist. Es gibt einen fachlichen Austausch gerade mit den Städten und Regionen in Eu
ropa. Das ist etwas, was wir bewusst geschafft haben. In dem Bereich Bildung und Aufklärung haben Sie vieles skizziert, wo es in der Tat Rückmeldungen gibt, wo es Evaluationen gibt, wo wir aus den Ergebnissen ein Stück weit Dinge bei der Frage herausziehen könne, wie wir bei der Akzeptanzförderung in den Kitas weiterkommen. Da haben wir einen Fortsetzungsprozess. Gerade insbesondere die Bezirke betreffend sind wir dran. Das gilt nicht nur für die Senatsverwaltung, sondern auch für die Bezirke. Wir müssen Konkretes auch aus dem, was uns die ISV dargeboten hat, in den Bezirken umsetzen und das auch tatkräftig tun
Gleiches gilt für die Frage der unmittelbaren Aufklärung und Sensibilisierungsarbeit. Das ist ein wesentlicher Punkt, der auch beispielsweise durch die jetzt laufende ISV, aber auch durch die zukünftige weitergeführt werden wird. Bei der Frage entsprechender Angebote muss etwas in diesem Bereich vorgehalten werden.
Ein anderer Punkt ist – auch da gibt es erfreuliche Zahlen bei der Frage der Ansprechpartner –, den Diversitybereich an den Berliner Schulen zu finden. Es ist zwar auch ein enormes Stück an Arbeit. Grundsätzlich stimmt aber die Richtung. Wir sind gut dabei, das auch nicht nur anzupacken, sondern auch konkret umzusetzen. Die uns mitgeteilten Zahlen machen deutlich, dass es Schritt für Schritt geht und die Richtung stimmt. Wir sollten uns nicht unter Druck setzen lassen, wie Sie es hier beschreiben, dass es in dem Schuljahr 2014/2015 alles komplett umgesetzt sein muss. Wir sind der Auffassung, dass es eine Gemeinschaftsaufgabe miteinander und nicht von oben nach unten ist. Wir wollen alle mitnehmen. Wir wollen, dass es ein Stück weit freiwillig erfolgt.
Es gibt sicherlich noch viele andere Punkte zu benennen, die Sie aufgelistet haben. Die Zeit werden wir in den Ausschüssen haben. Ich gehe auch davon aus, dass einige Punkte etwas strittig sein werden, dass wir aber unter dem Strich schauen, was tatsächlich umsetzbar ist. Ich kann Ihnen schon jetzt versprechen – weil meine Redezeit abgelaufen ist –, dass die Koalition mit einem eigenen Antrag hier im Parlament auftreten und deutlich machen wird, dass die ISV natürlich weitergeführt werden wird. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was war das gerade für eine Rede? – NSU, Aufarbeitung!
Ich habe den Eindruck, Herr Lux, das war eher eine Rede nach innen, an Ihre Fraktion gerichtet, damit Sie da überhaupt noch einen Zusammenhalt haben!
Schade, schade, schade!
Ich möchte in meiner Rede auf drei Punkte eingehen. Das eine Thema ist die Vertrauenskrise, das zweite Thema ist das V-Leutewesen und das dritte ist die Frage der Verantwortung. Wir müssen in der Tat feststellen, dass nach der NSU-Mordserie in Deutschland eine massive Vertrauenskrise gegenüber den Sicherheitsbehörden des
Staates eingesetzt hat. Es gab fahrlässige Aktenvernichtungen seitens des Bundes und einzelner Bundesländer.
Sie haben auch zu Recht zum einen das Thema nach dem V-Mann Thomas S. angesprochen und zum anderen, was im Amt des Berliner Verfassungsschutzes in Bezug auf die Aktenvernichtung gelaufen ist. In der Tat werden hier – das will ich deutlich sagen, was das Land Berlin betrifft – Einzelfälle ein Stück weit generalisiert. Das mag so sein, das mag auch im politischen Geschäft so sein. Auf der anderen Seite muss man immer klar und deutlich machen: Das, was öffentlich geäußert wird – auch seitens verschiedener Institutionen bzw. auch von Opposition und anderen –, lässt Raum für Spekulationen, keine Frage. Es werden teilweise Behauptungen aufgestellt, die nicht belegt oder auch widerlegt werden können. Das ist die Situation, die wir hinsichtlich der Aufklärung NSUKomplex in Deutschland, aber auch im Land Berlin haben.
Ich möchte eins hinzufügen, Herr Lux: Man kann nur dann einen Vertrauensverlust haben, wenn man vorher auch Vertrauen in Sicherheitsinstitutionen hatte.
Zum Thema V-Leute möchte ich deutlich sagen: Wir Sozialdemokraten stellen nicht das Fundament der Sicherheitsarchitektur infrage, aber wir sehen erheblichen Bedarf bei der Frage: Es muss Veränderungen im Umgang mit der Vernichtung von Akten geben und in einigen Punkten mehr. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. Das eine sind die Richtlinien zur V-Mannführung – das ist ein Thema, das man sich ganz klar auch im Land Berlin noch einmal vornehmen muss – und zum anderen das sogenannte Wohnortprinzip von V-Leuten. Für mich ist es nicht verständlich, dass Berliner Beamte in Sachsen den V-Mann führen mussten. Da muss es ganz konkrete Veränderungen geben.
Ich glaube, das dient nicht der Weiterbildung insgesamt.
Ich bin froh, Herr Höfinghoff, wenn wir nachher darüber reden können.
Ich möchte deutlich machen – weil das in der Öffentlichkeit immer durcheinandergewürfelt wird –: 80 Prozent der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stammen aus offenen Quellen, 20 Prozent stammen von verdeckten Quellen, und zwar von V-Leuten. Es ist immer der Spagat
zwischen der Information auf der einen Seite und, völlig richtig, der klaren Grenzziehung zu Straftaten und Straftätern. Das ist ein wichtiger Punkt in der Auseinandersetzung mit dem V-Leutewesen.
Eines möchte ich ganz klar sagen: Zur Extremismusbekämpfung gehört ein funktionierender Nachrichtendienst, aber auf der anderen Seite eben auch der Einsatz von V-Leuten. Die Linke hat da eine ganz klare Haltung, sie sagt: Wir schaffen sie ganz ab.
Das ist eine Position. Aber damit, sage ich Ihnen, kommen Sie vielleicht im „Neuen Deutschland“ auf Seite 1, aber es dient nicht der Beantwortung der Frage, wie wir uns politisch damit auseinandersetzen.
Ich möchte zu der Frage der Verantwortung kommen,
das ist eine ganz entscheidende und wichtige. Wir als Regierungsfraktion von SPD und CDU tragen ganz klar und bewusst auch Verantwortung.
Wir wollen – das haben wir sehr deutlich gemacht – im Sommer 2013 mit Ihnen zusammen einen Maßnahmenkatalog zu der Frage vorlegen, was wir im Bereich Verfassungsschutz optimieren können. Es gibt viele einzelne Beispiele. Die Idee der Vertrauensperson ist benannt und vieles andere mehr.
Aber für uns ist auch klar und deutlich: Für uns steht im Mittelpunkt die Frage der Sachaufklärung. Es ist doch völlig egal, Herr Lux, Sie haben eher diesen sogenannten Rotlichtreflex: Sobald eine Kamera angeht, schalten Sie auf Wahlkampfmodus,
auch in der Sache, aber sobald die Kamera aus und auch das Licht nicht mehr an ist, stellen Sie die Arbeit ein.
Ja, so offen muss man doch damit umgehen! – Ich finde, wir müssen nach den Erkenntnissen ganz klar Konsequenzen und auch ein Fazit ziehen.
Auf der anderen Seite wissen der Innensenator, aber auch die anderen Landesinnenminister und der Bundesinnenminister, dass die Sicherheitsbehörden liefern müssen. Wir als Regierungsfraktionen streben einen fraktionsübergreifenden Antrag an. Aber ich sage Ihnen auch ganz
(Udo Wolf)
klar, liebe Grünen: Wir reichen Ihnen die Hand, aber wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen.
Wir achten sehr genau darauf, wie Sie sich in der Sache beteiligen und ob Sie mitmachen; denn – damit will ich schließen – wir alle tragen in der Sache Verantwortung. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherheit ist kein Privileg für Menschen, die mehr Geld in der Tasche haben, sondern Sicherheit ist ein Teil von Lebensqualität für alle Berlinerinnen und Berliner.
Deswegen haben sich der Berliner Senat und die Regierungsfraktionen von SPD und CDU dazu entschieden, dass an Sicherheit im Land Berlin nicht gespart wird.
Wir haben uns dafür eingesetzt und stark gemacht, dass es eine Erhöhung der Polizeivollzugskräfte von 16 160 auf 16 410 gibt; die Beamten werden ab Herbst 2013 in Berlin zur Verfügung stehen.
Des Weiteren ist es so, dass wir die Kontinuität in der Sicherheitspolitik bei einem Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im ÖPNV zum einen durch die Verstärkung von Personal fortsetzen, zum anderen durch die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes zur Verlängerung der Speicherfrist von Videoaufzeichnungen in der BVG von 24 auf 48 Stunden umgesetzt und durchgesetzt haben. Ich will erwähnen, dass die Opposition gegen eine einheitliche Speicherfrist und deren Verlängerung war.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir Kontinuität beim 1. Mai und bei der Walpurgisnacht bewiesen haben. Es zeigt sich, dass das Konzept der Deeskalationsstrategie funktioniert. Des Weiteren zeigen wir klare Kante was den
Bereich Rechtsextremismus betrifft, den Kampf gegen Rechts. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat es vorhin noch einmal deutlich gesagt: Wir waren es, die mit dafür Sorge getragen haben, dass beim Berliner Verfassungsschutz fünf Stellen mehr zur Verfügung stehen. Das war eine gute und richtige Entscheidung.
Sodann haben wir Geld dafür bereitgestellt, dass der Digitalfunk irgendwann funktionieren kann. Wir haben dafür Sorge getragen, dass mehr Geld vorhanden ist für Feuerwehrvollzugsbeamte. Die Vergangenheit hat es deutlich gemacht, dass wir darüber nachdenken müssen, ob der Hauptstadtvertrag im Bereich der inneren Sicherheit nachverhandelt werden muss, denn Berlin leistet einen erheblichen Teil dazu, dass der Bund und das Land sicherer werden, wir bleiben aber auf Mehrkosten sitzen. Deswegen würde ich sagen: Diese Koalition steht für Stabilität und Kontinuität im Bereich der Sicherheit; und damit möchte ich die Rede schließen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben am 30. April und am 1. Mai zwei Tage erlebt, wo Zehntausende Berlinerinnen und Berliner und Touris
ten in dieser Stadt unterwegs waren. Sie haben unzählige Veranstaltungen in den Bezirken besucht, und vor allen Dingen Großveranstaltungen und Großdemonstrationen. Man kann sagen – und dann muss man es auch sagen –: Es war überwiegend friedlich. Es waren zwei tolle Tage für die Berlinerinnen und Berliner und für die Touristen dieser Stadt.
Warum ist das so? – Es hat auch damit was zu tun, dass wir an dieser Stelle einen Dank aussprechen sollten – das haben wir auch schon im Innenausschuss gemacht –, und zwar einen Dank an die Berliner Polizei,
an die Unterstützungskräfte der einzelnen Bundesländer, an die Berliner Feuerwehr – ich möchte besonders die Freiwillige Feuerwehr erwähnen, die, wie wir alle wissen, ehrenamtlich unterwegs war und einen wichtigen Dienst geleistet hat –, an die BVG, an die S-Bahn und an die Berliner Stadtreinigung. Das darf man nicht vergessen.
Was ich auch gern erwähnen möchte, ist, dass die Zivilgesellschaft der NPD die rote Karte gezeigt hat. Wir haben es geschafft, dass Demokratinnen und Demokraten im Ostteil der Stadt den Rechten die rote Karte gezeigt haben. Das ist ganz wichtig, und das ist auch gut für Berlin.
Es zeichnet sich auch ab, was vor zehn Jahren entwickelt wurde – ich möchte es hier auch klar und deutlich benennen –: das Konzept der Deeskalation. Ich möchte die beiden Gründungsväter nennen, den ehemaligen Innensenator Dr. Körting und den ehemaligen Polizeipräsidenten von Berlin Dieter Glietsch, die die Grundlage gelegt haben für dieses Konzept, das der jetzige Innensenator Frank Henkel und die Polizeivizepräsidentin Koppers übernommen haben und weiterführen werden. Sie bezeichnen das als Doppelstrategie, ich sage ganz klar: Es ist ein lernendes Konzept, ein Konzept, das sich an jedem 1. Mai aufs Neue bewähren muss und das auch richtig ist für die Stadt.
Wir haben – und das haben die Zahlen deutlich gemacht – weniger Verletzte. Aber – das muss man sehr deutlich machen – die Brutalität gegenüber Menschen in Uniform, gegen Polizeibeamtinnen und -beamte hat massiv zugenommen. Es ist in der Tat nicht hinnehmbar, wenn Beamte, die auf dem Boden liegen, mit Füßen getreten und mit Spott und Häme begleitet werden.