Volker Thiel

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Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Paus, wenn Sie in den Anträgen mehr Transparenz unter zwei Aspekten fordern, dann finden wir das gut. Transparenz kann nicht schaden.
Wozu es führt, dass es keine Transparenz gibt und auch kein Konzept, haben wir – darauf hat der Kollege Pewestorff hingewiesen – gerade in den letzten Tagen erlebt. Wenn die einen fordern, die Messe zu privatisieren, und werden dann zurückgepfiffen – Herr Müller ist jetzt gerade nicht unter uns –, wenn Herr Müller dann meint, der Geschäftsführer solle überlegen, lieber zurückzutreten, wenn er so etwas fordere, oder er solle sich zurückhalten, dann ist das dem geschuldet, was dieser Senat nicht geleistet hat. Zuletzt haben wir am 26. Januar in diesem Haus über die Zukunft der Messe und des Kongressstandorts Berlin diskutiert. Wir haben mehrheitlich den Wunsch geäußert, endlich ein Konzept vorgelegt zu bekommen. Aber wir haben es nicht rhalten.
mit dem Senat zu schaden? Man kann natürlich immer Politik nach dem Motto machen: „Verleumde nur dreist, irgendetwas bleibt schon hängen!“ – Das sollte nicht das eigentliche Interesse einer Opposition sein.
Das eigentlich Aktuelle ist, dass die Berliner Presse dazu beigetragen hat, dass es einen gewissen Klärungsbedarf gibt. Wenn also die eine Zeitung titelt:
Senat denkt über die Privatisierungder Messe nach
und eine andere Zeitung aus einem anderen Verlagshaus schreibt am gleichen Tag:
Berlin lehnt den Verkauf der Messe ab.
dann ist es wichtig, noch einmal festzustellen, dass das Land Berlin Eigentümer der Messe ist und sonst niemand.
Die heutigen Anträge sind in der Tat schon ein bisschen älter, sie stammen von Anfang 2005. Dass sie auch in den Ausschüssen erst so spät behandelt worden sind, lag an der Nichtbeantragung der Behandlung durch die einbringende Fraktion. Deshalb hat dieses Thema durch die Äußerungen von Herrn Göke ein wenig an Aktualität gewonnen. Wichtig scheint mir die aus dem Haus des Wirtschaftssenators zu vernehmende Aussage zu sein:
Es gibt eine klare und eindeutige Beschlusslage des Senats, die von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses getragen wird: Die Messe wird nicht verkauft.
Das ist eine Gewissheit, die wir mitnehmen können, die auch der Messe gut tut.
Zum anderen – und das gilt es festzustellen – existiert bekanntlich die 2004 zwischen dem Land Berlin und der Messe abgeschlossene Grundsatzvereinbarung. Darin werden die Entwicklungsziele der Messe bis zum Jahr 2008 festgeschrieben. Ich sehe das als die Richtschnur an, mit der gearbeitet werden soll. Darin ist keine Privatisierung enthalten. Abgeschlossene Verträge berühren – und das scheint mir wichtig zu sein, Frau Paus – die in Ihrem Antrag zum Facility-Management gestellten Forderungen. Der Vertrag ist im Jahr 2000 abgeschlossen, er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 und kann nur aus einem schwerwiegenden Grund gekündigt werden, dazu eine Nichterfüllung der Leistung oder andere, ebenfalls schwerwiegende Leistungsstörungen. Sie liegen meines Erachtens so nicht vor. Wir sollten deshalb die eingegangenen Verträge sorgfältig beobachten, aber auch gut vorbereitet sein auf das Jahr 2011. Über die Konsequenzen und die Erfahrungen mit dem abgeschlossenen Vertrag wird zu reden sein.
Ansonsten verweise ich noch einmal auf die Anhörung vom November des vergangenen Jahres. Sie forderten mehr Transparenz, der Senat hat Ihnen geantwortet und auf die Darstellung im Geschäftsbericht verwiesen. Außer auf die sich ergebenden steuerlichen Probleme möchte ich auf die Aussage von Frau Staatssekretärin Thöne hinweisen.
Deshalb ist es mehr als gerechtfertigt, Ihre Anträge heute neu abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen spiegelt ihre Geschichte wider: von der Latzhose zum Nadelstreifen, für alte Ökos noch etwas eingepackt als energetisches Sanierungsprogramm, passend zur Jahreszeit Bädersanierung, und neue Jobs wollen wir auch nicht vergessen – das muss auch erwähnt werden. Das Ganze erinnert ich mich an die eierlegende Wollmilchsau. So ist Ihr Antrag. Er verfolgt ein einziges Ziel. Dazu muss man ihn sicherlich etwas intensiver lesen. Kollege Over hat darauf hingewiesen. Er verfolgt das Ziel, ausschließlich öffentliche Gelder für Informations- und Beratungsdienstleistungen Ihrer eigenen lokalen Klientel abgreifen zu wollen. Mehr wollen Sie mit diesem Antrag nicht erreichen. Mittlerweile sind Sie auch im Beratungsgeschäft – herzlich willkommen dabei – gelandet und wollen dann diese Klientel versorgen. Das schreiben Sie gleich in der ersten Zeile des Antrags.
Sie scheuen sich auch nicht, in Punkt 3 und 4 förmlich Zwangsmaßnahmen anzukündigen, kooperieren mit ganz vielen Gesellschaften, IHK, der Handwerkskammer, der Architekten- und Baukammer. Ich frage mich nur, ob sie im Vorfeld überhaupt schon einmal gefragt worden sind, ob sie so etwas mitmachen wollen. Oder hat man sie nur einfach hineingenommen, weil es so schön ist? Sehr überrascht war ich, in einem Grünen-Antrag zu finden, dass Sie Anreizsysteme schaffen. Sie wollen ein Anreizsystem zur Umsetzung Ihrer Vorhaben schaffen, indem sie öffentliche Einrichtungen an möglichen Einsparungen beteiligen. Herr Niedergesäß hat schon darauf hingewiesen. Wir leben in einer Haushaltsnotlage. Wenn öffentliche Einrichtungen in irgendeiner Form Einsparungen vornehmen, sind diese zur Haushaltssanierung einzustellen und nicht irgendwo zur Belobigung für gemäßes Verhalten auszureichen.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dieses Gesetz, das wir jetzt vorgelegt bekommen haben und in II. Lesung beraten, soll ein wenig die Krönung der Wolfschen Wirtschaftspolitik darstellen: Sicherung der Staatswirtschaft über die Legislatur hinaus. – Herr Wolf, wenn man sich nur die letzten Jahre Ihrer Aktivitäten als Wirtschaftssenator ansieht, dann ist es auffällig, dass Sie immer einen Hang hatten, zu Gunsten der Staatswirtschaft zu intervenieren. Das war beim Teilprivatisierungsgesetz Berliner Wasserbetriebe so. Ganz unglücklich war Ihre große Euphorie beim BVG-Tarifvertrag: Förmlich Arm in Arm mit dem Regierenden ließen Sie sich als die Retter der Berliner Wirtschaft feiern. Die Zeche werden wir in ein paar Jahren zahlen, wenn die Berlin Transport GmbH nämlich nur noch eine tote Hülle ist. Die kleinen Pflänzchen, den Versuch, mit den Beschäftigten zusammen ein wenig Personal abzubauen, haben Sie konterkariert – oder aber auch die vollkommen unverständliche Vergabe des Facility-Managements der Charité förmlich nach Großkombinatsart zugelassen – alles immer zu Gunsten staatlicher Einflussnahme, zu Gunsten der Staatswirtschaft und gegen private Unternehmer gerichtet. Wettbewerb soll es nur so weit geben, wie Sie ihn noch kontrollieren können, also maximal 49 %. Ansonsten sitzen wir lieber als Senator da im Aufsichtsrat und wollen mitbestimmen, was los ist.
Es wurde schon von der Kollegin Paus darauf hingewiesen, dass nach ihrem Verständnis – das teilen wir – nach dem Wettbewerbsrecht AöRs keine InhouseVergaben annehmen dürfen, also keine Direktvergaben gemacht werden dürfen. Die geplante EU-Novelle wird wahrscheinlich noch schärfer sein. Sie wird jegliche wirtschaftliche Aktivität außerhalb der eigenen Grenzen eines Landes verbieten. Ich bin gespannt, wie wir das Gesetz nachher wieder flicken müssen, wenn die BVG oder vielleicht die Stadtreinigung ihre Aktivitäten allein innerhalb anderer Bundesländer, die sie vorhaben, einstellen müssen. Wir halten deswegen eine viel einfachere, konsequentere Regelung für sinnvoll: Solange es AöRs gibt, sollen sie sich gar nicht am Wettbewerb beteiligen. Sie sollen die Aufgaben, die Sie meinen, ihnen zumuten zu müssen oder zuweisen zu wollen, wahrnehmen, aber sie sollen auf Grund ihrer besseren Stellung gar nicht am Wettbewerb – weder im In- noch im Ausland – teilnehmen.
Das Gesetz sieht leider gar keinen Anreiz vor, Kosten zu senken, sondern es beschreibt nur, wie die Kosten weiterverteilt werden können. Auf die Gefahr von möglichen Tariferhöhungen gerade durch diese unglaublich schlechte Verzinsungsregelung der Berliner Wasserbetriebe haben schon einige vor mir hingewiesen. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitiere ich dazu:
So weit der damalige Abgeordnete Wolf am 1. Juli 1999 in diesem Hause.
Herr Wolf, ich habe den Eindruck, das Amt formt den Menschen und sein Denken. Damals waren Sie einer der vehementesten Gegner. Heute, weil es so schön ist, Senator zu sein, sind Sie einer der vehementesten Befürworter solcher unsinnigen Regelungen. Ihre Politik, Herr Wolf, geht in eine falsche Richtung. Sie sind eben – das muss man auch einmal zu Ihrer Ehrenrettung sagen – nicht, wie manche behaupten, in irgendeiner Form ein Neoliberaler.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist es sicherlich das gute Recht jeder Fraktion, Anträge und erst recht Gesetze zum Beratungsgegenstand werden zu lassen. Aber ich habe auch bei der ersten Beratung nicht so richtig gewusst, was Sie von den Grünen wollen, habe ein wenig mehr bei der Beratung im Kulturausschuss erfahren, was Sie wollen, bin jetzt aber auch nicht schlauer, als ich es im Kulturausschuss gewesen bin.
modernisiert in weiten Teilen bereits vorhandene Sachverhalte in ein einheitliches Regelwerk und macht sie damit für beide Seiten rechtsverbindlich.
Es war der Wunsch des Senats, den provisorischen Rechtszustand aus dem Abschließenden Protokoll von 1970, der der geteilten Stadt geschuldet war, zu beenden. Berlin ist das vorletzte Bundesland nach dem Saarland ohne Staatsvertrag mit der jeweiligen evangelischen Landeskirche. Es gab auch einen rechtlichen Grund, wie Sie wissen, der diesen Staatsvertrag notwendig scheinen ließ, denn er schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Wir hatten ein Verfahren mit der Evangelischen Kirche, das diese gegen das Land Berlin über die Finanzierung des Religionsunterrichts führte. Dabei hatte das Land den Rechtsstatus des Abschließenden Protokolls in Frage gestellt. Jetzt ist das für beide sicher geregelt.
Die Ausstattung der Evangelischen Theologie an der Humboldt-Universität wird auf 11 Professuren festgeschrieben. Das ist nicht zu wenig, das ist nicht zu viel. Die Kirche verzichtet dagegen auf eventuelle Ansprüche aus Patronaten.
Die Mitfinanzierung des Religionsunterrichts ist nunmehr einheitlich für alle Anbieter. Um gleich Kritik aufzunehmen: Der Status des Religionsunterrichts, wie er hier formuliert ist, entspricht der geltenden Rechtslage. Auch da ist nichts Neues hinzugekommen. Die Formulierungen des Zusatzprotokolls können im Übrigen nur über Formulierungen im Schulgesetz Rechtskraft erlangen. Gesetzgeber ist und bleibt hier das Abgeordnetenhaus.
Jetzt zum Thema Datenschutz: Die Grünen formulierten, Rot-Rot sei der Kirchenstaatsvertrag wichtiger als der Datenschutz. Lieber Herr Schruoffeneger! Lieber Herr Ratzmann! Es ist richtig, dass die Senatsinnenverwaltung ursprünglich weniger Daten zum Zweck der Kirchensteuerberechnung, insbesondere von konfessionsverschiedenen und konfessionslosen Familienangehörigen, im Meldegesetz vorgesehen hatte. Ich kann mich auch erinnern, dass es da sehr harte, schwierige Verhandlungen mit der evangelischen Kirche gab, nur hatte die Innenverwaltung eine sehr schwere Position, denn die Kirchenseite konnte darauf verweisen, dass das Melderechtsrahmengesetz des Bundes, das die Grünen im Jahr 2002 mit verabschiedet haben, genau diese Daten enthält. Dann kann man in Berlin schlecht dagegen polemisieren
und sagen: Das entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Normen –, wenn es von Ihnen im Bund schon so verabschiedet worden ist. Das ist eine etwas schwierige Position. Ich hätte mir das auch anders gewünscht. Da sind wir durchaus mit dem Senat auf einer Linie, aber wenn zwei verhandeln, hängt es immer von den stärkeren Argumenten der einen oder anderen Seite ab. Hier hat die Bundesregelung schon dafür gesorgt, dass wir in Berlin die schlechteren Karten hatten.
Hören Sie doch endlich damit auf, so zu tun, als könnten wir auf Landesebene alles vergessen machen, was Sie im Bund anrichten!
Im Übrigen hat auch die Kirche den Datenschutz nach Artikel 25 zu gewährleisten, und ich bin mir sicher, das wird sie auch tun. Mir persönlich wäre eine andere Regelung lieber gewesen, der Senatsinnenverwaltung auch, wir haben sie jetzt so, wie sie ist. Ich bitte Sie, der Ratifizierung des Kirchenstaatsvertrags in dieser Form zuzustimmen. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch schön, dass sich an solchen Staatsverträgen noch etwas Stimmung im Saal auftut.
Herr Schruoffeneger, ich muss Frau Fugmann-Heesing zustimmen. Ich weiß auch nicht, was Sie mit Ihrem Beitrag hier liefern wollten. Im Grunde genommen ist es doch relativ einfach.
Zum anderen: Wir werden uns über die Inhalte sicherlich in den Ausschüssen noch auseinander setzen. Auch dazu habe ich Fragen. Aber ich weiß, wir haben am Ende des Tages eine Möglichkeit: Wir lehnen den Vertrag so ab, oder wir stimmen ihm zu. Mehr Möglichkeiten haben wir nicht, weil es hier exekutives und nicht legislatives Handeln ist, wo wir eingreifen können. Aber das wissen Sie wahrscheinlich genauso gut wie ich.
lassen Sie mich doch zu Ende reden! –, ist doch sicherlich die Gefängnisseelsorge. Hier wird versucht, gemeinsam etwas für die Resozialisierung von Menschen zu tun. Etwas, was wir hoffentlich nie in Anspruch nehmen müssen, was aber auch durch die Kirchen geleistet wird, ist die Notfallseelsorge. All diese Formen werden durch diesen möglichen Vertrag mit abgesichert und auf Perspektiven hin angelegt.
Wenn ich die Verpflichtungen, die wir eingehen, indem wir diesem Vertrag ggf. zustimmen, gegen die Vorteile abwäge, die uns dieser Vertrag bringt – vor allen Dingen durch das Gut der Rechtssicherheit –, dann sind wir zumindest zurzeit der Überzeugung, dass dieser Vertrag es verdient, ernsthaft – in den Punkten sicherlich kontrovers, aber wohlwollend – diskutiert zu werden. Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung in den Ausschüssen und können jetzt schon sagen, dass wir glauben, dass
Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich höre keinen Widerspruch und rufe somit auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 gemäß Drucksache 15/4594.
Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt auch hier einstimmig die Annahme. Wer der Drucksache 15/4594 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.
die Richtung eine richtige ist, die wir unterstützen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hämmerling! Sie haben etwas Ähnliches gesagt wie Ihre Kollegin Frau Paus. Als der Antrag hier eingebracht wurde, hatten wir auch das Vergnügen, zu einem so selbstverständlichen Antrag reden zu dürfen, zu müssen, zu sollen. Frau Paus, Sie endeten damals Ihre Rede sinngemäß damit: Dieser Antrag ist weiße Salbe: 90 % von all dem, was da gefordert wird, wird bereits praktiziert. Was sollen wir hier eigentlich beschließen?
Sie sind höflicher als ich. Dieser Antrag ist nicht weiße Salbe, dieser Antrag ist eine Nebelkerze. Er soll total vernebeln, dass Sie etwas nicht machen. Sie fordern ein Aktionsprogramm, statt Wirtschaftspolitik zu betreiben. Sie machen in dieser Stadt keine konsistente Wirtschaftspolitik, erst recht nicht für die Geschäftsstraßenansässigen. Das ist Ihr Manko. Jetzt kommen Sie und blähen etwas auf, das selbstverständlich ist, und sagen: Damit wird es den Geschäftsstraßen besser gehen.
Wenn Sie Geschäftsstraßenansässige voll unterstützen wollten, dann müssten Sie zwei Sachen machen: Sie müssten die Attraktivität der Straßen erhöhen
und die Rahmenbedingungen für die Gewerbetreibenden dort endlich verbessern.
Das werde ich Ihnen gerne erzählen. Hören Sie zu, dann können Sie etwas lernen.
Selbstverständlich will ich in Geschäftsstraßen mit dem Auto fahren. – Wir haben eine wunderschöne boulevardähnliche Anlage in Berlin, das ist der Kurfürstendamm.
Und wie wird er verschandelt? – Durch unsinnig angelegte Busspuren dort.
Selbstverständlich! Es gehört zu einem Boulevard, dass man dort flaniert, dass man dort aber auch genauso mit dem Auto entlangfahren kann.
Ich weiß, Sie kaufen mit dem Dreirad ein, Herr Doering. Wir sehen uns in Köpenick immer beim Einkaufen!
Was machen Sie konkret aus Ihrer Verantwortung für die Sicherheit der einzelnen Geschäftsleute? – Wenn Sie sich einmal die Quote der Ladendiebstähle, die nicht verfolgt werden, und die Dunkelziffer ansehen, dann werden Sie feststellen, dass da eine große Unsicherheit herrscht, weil man nicht mehr weiß, ob es sich noch lohnt, einen Ladendiebstahl anzuzeigen oder nicht; also lässt man es lieber gleich sein. Ich habe Herrn Senator Wolf an anderer Stelle schon einmal aufgefordert, sich endlich in Hinblick auf ein beschleunigtes Verfahren bei der Justiz mit seiner Kollegin Frau Schubert in Verbindung zu setzen. Aber man kann auch gegen Berge sprechen, daran wird sich so schnell nichts ändern.
Ein ganz entscheidender Punkt: Es wurde vorhin gesagt, die Kaufkraft in unserer Stadt sei nicht so, wie wir uns das alle wünschen. – Wir können aber wohl etwas dafür tun, indem wir die Stadt attraktiver machen für Touristen, die hier in der Stadt einkaufen. Aber dazu müssen sie herkommen. Dazu könnten sie beispielsweise als Jetset Flughafen Tempelhof benutzen. Aber damit haben Sie auch Probleme. Heute ist es so: Die Wenigen, die noch Geld haben, gehen zum Einkaufen nicht nach Berlin, sie gehen nach Düsseldorf, nach Brüssel, nach London, nach
Paris. Da wird das Geld ausgegeben, aber nicht in Berlin. Und das ist auch ein Fehler Ihrer Wirtschaftspolitik.
Aber bitte, Herr Jahnke!
Vielen Dank, Herr Jahnke! Ich verstehe sehr wohl, dass Sie die nicht verbessern können, aber wir arbeiten ja daran, dass wir sie verbessern können. Sie könnten Tempelhof die Bedeutung zukommen lassen, die Tempelhof zukommt. Sie können die Attraktivität für Touristen erhöhen, indem Sie beispielsweise auch die Wege gen Osten schneller ausbauen. Wir haben zunehmend kaufmännisch interessante Menschen aus dem Osten, die kommen und hier ihre Weihnachtsgeschäfte tätigen. Aber mit welchen Zumutungen müssen die rechnen?
Was ist mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg International? Warum ist es da auch noch nicht weiter? – Ich weiß, Planfeststellungsverfahren. – Was ist mit dem Bürokratieabbau für die, die hier noch arbeiten? – Da kommen Sie wieder mit Ihren 16 Punkten, die Sie erledigt haben – und nicht mehr. – Was ist mit der Forderung, den Gewerbesteuerhebesatz auf ein Niveau, vergleichbar dem im Umland, abzusenken, damit hier mehr Umsatz geschieht? – Das sind alles Punkte, wir haben sie auch in vielen Anträgen gefordert, die Sie schlicht und einfach ignorieren oder politisch nicht wollen.
Dieser Antrag soll ablenken von Ihrem eigenen Untätigsein, von Ihrer nicht vorhandenen Wirtschaftspolitik. Sie nennen ihn großartig ein Aktionsprogramm. Sie wollen ein Aktionsprogramm nicht zur Belebung der Geschäftsstraßen, sondern zur Beschäftigung des Senats. Beides, diesen Antrag und die unnütze Beschäftigung des Senats mit diesem Antrag, lehnen wir ab. Schade, dass wir dazu die Priorität von Ihnen nutzen mussten. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Doering! Sie sagten eben zum Ende Ihrer Rede, dass der Senat beschlossen habe, weitere Variantenprüfungen vornehmen zu lassen. Damit könnten wir ja leben, wenn Sie uns auch freundlicherweise sagen würden, wann die denn abgeschlossen sein sollen. Denn auf eins hat die Kollegin Paus zu Recht hingewiesen: Wir werden seit letztem Sommer, was die Terminierung angeht, immer in die Zukunft weitervertröstet. Wenn ich auf die Legislatur zurückblicke, dann hatten wir in den unterschiedlichsten Ausschüssen Anhörungen, Besprechungen, Einzelanträge, die sich entweder direkt mit dem ICC, mit dem Kongressstandort, mit dem Messegelände beschäftigt haben, ohne dass wir aber jemals eine Vorlage vom Senat mit seiner Position bekommen haben. Genau das fordern wir ein, mehr gar nicht. Wir wollen eine Vorlage haben, auf deren Grundlage wir dann weiter eine Meinungsbildung betreiben können.
Ich will an eins erinnern, warum es aus meiner Sicht so dringend geboten erscheint, dass man sich die Veränderungen etwas über Berlin hinausgehend, aber auch in Berlin anschaut. Sie alle wissen, wir haben in Berlin neue Kongresshotels, die wir sehr begrüßen. Wir wissen, dass diese Kongresshotels – so wurde es auch dargestellt – sich in einem Wettbewerbsvorteil mit einem etwas in die Jahre gekommenen älteren ICC befinden. Es werden neue Kapazitäten hinzukommen. Wir haben national einen Verdrängungswettbewerb im Messegeschäft, der jetzt schon – seit einigen Jahren läuft das schon so – dazu geführt hat, dass Messen verlagert werden. Manches Mal, heißt es, spielt dabei auch Geld als Anreizmodell eine Rolle. Wir wissen, dass 2007 die Stuttgarter Messe neu eröffnet wird, eine topp ausgestattete moderne Messe mit wahrscheinlich sehr viel Kapital im Hintergrund.
Deswegen ist es notwendig, um die Diskussion konstruktiv weiterzuführen, dass wir eine Positionsvorlage vom Senat bekommen – möglichst zeitnah. Dazu ist eine Marktanalyse notwendig, auf Berlin bezogen, und eine Konzeptvorlage. Erst dann, wenn dieses Konzept vorliegt, macht es aus unserer Sicht Sinn, auch über das ICC und die Deutschlandhalle neu zu befinden, wenn wir die Kapazitäten wissen. Aber noch mal: Sie sind am Zuge, Sie sind gefordert. So habe ich den Antrag der CDU verstanden: als einen konstruktiven Beitrag, eine belastbare Entscheidungsfindung möglichst zeitnah herbeizuführen. Und das unterstützen wir. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Wirtschaftssenator. – Herr Senator Wolf! Sind Sie in der Presse richtig zitiert worden, dass Sie sich für eine Aufsplittung des Wasserpreises in einen Grund- und einen Verbrauchspreis in Verbindung mit einer Absenkung des Investitionsvolumens um 50 Millionen € einsetzen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wann ist von Ihrer Seite mit einer Senatsvorlage zu
rechnen, in der diese Veränderungen des Teilprivatisierungsgesetzes geregelt werden? Welche Auswirkungen müssen bei einem gesplitteten Wassertarif kleinere Einzelverbraucher, sprich: Hausbesitzer, Datschenbesitzer usw., in Kauf nehmen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Punkt, Herr Hoff, muss ich Sie bitten, etwas Nachsicht mit uns zu haben. Wir sind in jedem Fall dagegen, Kosten dann offen legen zu müssen, wenn es keinen begründeten Tatverdacht gibt. Da halten wir es mehr mit der unternehmerischen Freiheit auch der GASAG – wenn es Missbrauch gibt, wird es eine Offenlegung geben müssen, aber nicht im Vorfeld, nur um zu begründen, warum sie eine Preiserhöhung durchführen wollen.
Bei dem Antrag der Grünen frage ich mich, ob sie vorhin bei der Mündlichen Anfrage der Diskussion nicht gefolgt sind, denn Herr Senator Wolf – ich hätte nie gedacht, dass ich ihn mal positiv zitieren muss – hat längst gesagt, es gebe ein Auskunftsersuchen. Das Auskunftsersuchen ist eine Vorstufe für gegebenenfalls weitere, sich daran anschließende kartellrechtliche Untersuchungen. Insofern ist Ihr Antrag vollkommen überflüssig. Es ist lediglich das Draufschmieren weißer Salbe, um zu zeigen, wir, die Grünen, machen uns zur Jeanne d’Arc aller Gaskunden. Das Perfide daran ist, dass Sie vorher auf Bundesebene dazu beigetragen haben, dass die Energiekosten sich dramatisch verteuert haben. Sie waren es, die mit dazu beigetragen haben, dass das Mineralöl und alle Öle als Alternative zu Gas unattraktiv wurden, indem die Steuern erhöht wurden. Sie haben auf Bundesebene eine Diskreditierungspolitik betrieben und kommen nun mit Krokodilstränen und sagen, oh, Gas wird zu teuer.
Sie sind durch Ihre Beteiligung in der Bundesregierung mit dafür verantwortlich, dass die Monopolstrukturen mit E.ON und Ruhrgas verfestigt wurden – da gab es keinen großen Aufschrei bei Ihnen, da gab es Gekneife. Sie haben auch aktiv dazu beigetragen, dass die Energiepolitik in weiten Maßen ideologisiert wurde, und zwar derart, dass ein vernünftiger Energiemix in Frage gestellt wird. Dies geschieht dadurch, dass Wind- und Sonnenenergie hoch subventioniert werden, aber nie die Grundlast ersetzten können, die bislang andere Energien bieten. Wer sehen will, wie widersprüchlich Ihr Verhalten auf Landes-
und Bundeseben ist, muss sich lediglich Ihre Beteiligung am Energiewirtschaftsgesetz anschauen. Rot-Grün hat auf Bundesebene 130 Melde- und Dokumentationspflichten innerhalb dieses Gesetzes gefordert. Dies hat mit dazu geführt, dass dieses Gesetz über Monate nicht verhandelt werden konnte. Gott sei Dank hat sich die Melde- und Dokumentationspflicht durch den Einsatz unserer Fraktion um 75 % verringert.
Was ist also von diesem Antrag zu halten? – Er ist überflüssig, er soll nur etwas kaschieren, für das Sie ursächlich mitverantwortlich sind. Deswegen kann man so einem Antrag nicht beitreten, sondern man kann ihn bestenfalls passieren lassen. Wir werden uns enthalten. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier liegt nun ein Antrag zur Abstimmung in II. Lesung vor, der sage und schreibe zweieinhalb Jahre in der Pipeline des Abgeordnetenhauses schmorte.
Ja, da haben Sie Recht, Herr Kollege Doering, es liegt wahrscheinlich an der guten Beratung. – Nun könnte man denken, dieser Antrag sei in der Zeit gegenstandslos geworden. Was haben wir dort gefordert? – Wir wollten vom Senat eine Erfassungsliste haben, in der uns – nach Ressorts und Sachgebieten aufgeteilt – Gesetze und Verwaltungsvorschriften dargestellt werden, die man kurzfristig außer Kraft setzen kann, die man außer Kraft setzen kann, wenn Bundesgesetze verändert werden oder aber bei denen es noch einer Klärung bedarf. Parallel dazu wollten wir eine Liste für Bundesratsinitiativen vorgelegt bekommen, in der bundes- und europarechtliche Regelungen, die einer Verwaltungsreform entgegenstehen, be
nannt werden. An zweiter Stelle sollten bundesrechtliche Verfahrens- und Genehmigungsregelungen, die investitionshemmend sind, aufgelistet werden. All das lehnen Sie ab, Sie mit der Mehrheit der Koalition, und, wenn ich richtig informiert bin, unter Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen.
Interessant ist für mich dabei, dass die Enquetekommission über alle Fraktionen hinweg im Mai dieses Jahres folgendes beschlossen hat, ich zitiere aus dem Abschlussbericht, 3.1. Standortfaktor Bürokratieabbau:
Berlins ausufernde Bürokratie ist bei den Unternehmen der Stadt gefürchtet. Es ist eine Kernaufgabe des Senats, Effizienz und Umfang staatlicher Verwaltung unter den Gesichtspunkten der Belastung der Wirtschaft kontinuierlich zu überprüfen.
Anscheinend haben die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag niederstimmten, den Enquetebericht bis dahin nicht gelesen, anders kann ich mir ihr Verhalten nicht erklären.
Wer noch von außen einen Hinweis braucht, wie sehr Berlin unter der Bürokratie leidet – das wurde von Herrn Dr. Lindner schon am Beispiel des Fleischermeisters vorgestellt – –
Ja, es ist wirklich sehr beeindruckend. Man muss schon ganz schön darüber stehen, wenn man das nicht ernst nimmt. – Ich zitiere einmal den sicherlich unverdächtigen Präsidenten der UVB, Gerd von Brandenstein. Er sagte auf dem 15. Unternehmertag der Wirtschaft von Berlin und Brandenburg Folgendes:
Wichtig ist aber auch Bürokratieabbau, damit sich unsere Mittelständler wieder mehr ums Geschäft kümmern können.
Bürokratieabbau muss permanent geschehen. Deswegen bin ich nachdenklich geworden, als ich in einem Protokoll des Verwaltungsreformausschusses vom Januar dieses Jahres die Bemerkung von Herrn Staatssekretär Schmitz – der nicht anwesend sein kann – las:
Wir wollen uns aber nicht verzetteln, indem wir uns die Tausenden von Vorschriften vornehmen.
Das glaube ich, Herr Schmitz. Sich Vorschriften vorzunehmen, ist nie sexy. Und es macht keinen Bock. Aber es ist notwendig. Es ist notwendiges Regierungshandeln. Dass es auch anders geht, kann man beispielsweise im Saarland sehen. Dort sind allein in der laufenden Legislaturperiode von ursprünglich 3 046 Verwaltungsvorschriften 2 229 aufgehoben worden. Das heißt, der Senat kommt nicht seiner Pflicht und Schuldigkeit nach, die Verwaltung abzubauen, zu entbürokratisieren und schlagkräftig aufzustellen.
Auch dazu erlaube ich mir noch einen Blick in den Abschlussbericht der Enquetekommission. Sie hat dazu bemerkt:
Warum es wahrscheinlich immer wieder zu Vollzugsdefiziten kommt, liegt hauptsächlich an drei Punkten:
1. an der fehlenden Gesamtsteuerung und Ergebnisüberwachung;
2. an der gravierenden Unterschätzung der Problematik durch politisch Verantwortliche auf Landes- und Bezirksebene;
3. beträchtliches Widerstandspotential bei den Beschäftigten und ihren Vertretungen gegenüber einem Verwaltungsumbau.
Wenn wir an diesen Mentalitäten festhalten, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass Berlin immer weiter absackt. Das hat Berlin, das haben die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, das hat niemand, der hier lebt und arbeiten will, verdient. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fühle mich ein bisschen an die Zeiten der Enquetekommission erinnert. Der Senat hat wenig Interesse. Er hat Herrn Senator Sarrazin abgestellt, uns zu begleiten. Senator Sarrazin bleibt
jetzt auch artig und pflichtbewusst hier. Er liest Zeitung. Der Regierende Bürgermeister ist nicht anwesend, obwohl er als Mitherausgeber dieses Senatsbeschlusses hätte anwesend sein sollen.
Die Finanzpolitik des Senats ist bereits seit Beginn der Legislaturperiode so angelegt, dass sie den Empfehlungen der Kommission gerecht wird.
Dass wir einen weisen Senat haben, das erfahren wir immer wieder. Und das sagt man uns ja auch.
Dass wir aber einen prophetischen Senat haben, das erfahre ich erst jetzt aus diesem Bericht.
Es ist sehr peinlich. Entsprechend ist auch das, was Kollege Zimmer schon zitiert hat, nur konsequent, wenn gleich auf der zweiten Seite gesagt wird:
Die Möglichkeiten einer kurzfristigen Umsetzung vermag der Senat überwiegend noch nicht zu erkennen.
Nun frage ich mich bei solch einem Text: Wann vermag denn der Senat, sie zu erkennen? Wann können wir denn mit Erkenntnisfortschritten rechnen? Oder aber: Wollen Sie gar keine Erkenntnisfortschritte? Verweigern Sie sich und sagen, nun haben die mal gearbeitet und jetzt ab ins Regal? Oder noch schlimmer: Haben Sie überhaupt das Vermögen, Erkenntnisfortschritte nachzuvollziehen? – Bei einigen habe ich berechtigte Zweifel. Es stellt sich zumindest diese Frage.
Die Fraktion der Grünen beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung, den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten, den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie, den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, den Ausschuss für Verwaltungsreform und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen!
In einem Punkt erwähnen Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Kommission übereinstimmen. Das ist die Frage der Personalkosten und die Belastung des Landeshaushalts. Da sagen Sie: Wir sind genauso der Ansicht, das ist ein besonders bedeutender Posten. – Die Antwort – auch wieder ein Zitat – liest man wie folgt:
Der Senat hat deshalb bereits in der Vergangenheit alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um den Haushalt von Personalausgaben zu entlasten.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 4 c:
Donnerwetter, alle erdenklichen Anstrengungen! Wenn das alle erdenklichen Anstrengungen sind, lieber Senat, dann geben Sie Ihr Mandat zurück. Das reicht nicht!
Antrag
Wir wissen, dass wir eine vernünftige Haushaltskonsolidierung bei den Personalkosten nur dann erreichen, wenn wir uns daran machen, eine konsequente Aufgabenkritik, eine Entbürokratisierung und anschließend eine konsequente Verwaltungsreform durchzuführen. Nur wenn wir es schaffen, die Verwaltung neu aufzustellen, haben wir die Chance, Personal in den Bereichen abzubauen, wo es diese Stadt verträgt, und nicht, wie es zurzeit diskutiert wird, auf der einen Seite eine übermäßige Verwaltung zu haben und auf der anderen Seite ein paar Lehrerinnen und Lehrer zu entlassen oder die innere Sicherheit zurückzunehmen. Das wollen wir nicht. Wir wollen aber eine effiziente Verwaltung haben. Deswegen brauchen wir von Ihnen – Sie sind in der Verantwortung – Vorschläge für eine konsequente Verwaltungsreform.
Antrag der SPD und der Linkspartei.PDS Drs 15/4194
Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Linkspartei.PDS. Das Wort hat Frau Abgeordnete Baba. – Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Das ist also die Antwort der Koalition auf die angelsächsische Form der Business Improvement Districts.
Ich beginne mit den positiven Sachen: Wir finden es angenehm, dass Sie in der Begründung Ihres Antrags auf Freiwilligkeit setzen. Wir unterstützen Sie darin, neuen Systemen der Zwangssteuer, wie sie beim Business Improvement vorgesehen sind, eine Absage zu erteilen. Wir haben das auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert: Egal, wie hoch das Quorum ist, es wäre eine neue Zwangsabgabe, eine neue Steuer, und alles können wir gebrauchen, nur keine Steuererhöhung. Deswegen ist dieser Ansatz von uns zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie auch darin, dass die Freiwilligkeit gefördert werden soll. Das ist ein guter Ansatz. Sie haben bei dem fünften Spiegelstrich den Vorschlag gemacht, bestehende erfolgreiche Projekte in dieser Stadt auszuwerten, um daraus Konsequenzen für andere Bereiche zu ziehen. Das finden wir prima. Man sollte von den Erfolgreichen lernen, man sollte Stärken stärken und sollte auch sehen, woran es gelegen hat, wenn etwas nicht erfolgreich war. Soweit gehen wir gern mit und unterstützen das.
Aber wir unterstützen nicht alles – wen wundert das! Wir haben nämlich Probleme damit, wenn Sie den Senat auffordern, neue Anreizsysteme zu schaffen. Sie wissen alle: Anreizsysteme bergen immer die Gefahr der Mitnahmeeffekte. Wir haben heute auf Bundes-, aber auch auf Landesebene immer die Diskussion darüber, dass sich das, was früher einmal als Anreizsystem geschaffen wurde, in eine beliebte Form der Mitnahme verkehrt hat. Denken Sie einmal an Schiffssubventionen oder andere. Das ist heute nicht mehr vorstellbar, aber war damals aus der Situation heraus ein Anreizsystem. Ich bin sehr gespannt, was für Anreizsysteme uns der Senat angesichts der Haushaltslage vorschlagen wird.
Mein nächster Punkt ist die bezirkliche Moderation. Nun hat die Kollegin Paus darauf hingewiesen, dass es so etwas schon gibt, selbstverständlich unterschiedlich in den Bezirken, in den Kiezen, dort, wo es läuft. Dort, wo es gut läuft, ist das nur zu unterstützen. Andererseits habe ich Probleme damit, den Bezirken grundsätzlich weitere zusätzliche Aufgaben anzutragen. Auch eine Moderation verlangt von dem, der moderiert, ein gewisses Knowhow, wie man moderiert, sonst wird es grauenhaft. Das korrespondiert auch mit dem Punkt, ob man öffentliche
Frau Paus
Fördermittel für ein professionelles Geschäftsstraßenmanagement bereitstellen kann. Das ist mir, ehrlich gesagt, ein Zacken zu groß. Ich komme zwar aus einem der schönsten Bezirke und weiß, dass wir uns in Köpenick – das wurde auch erwähnt – schon seit vielen Jahren darum bemühen, mit Unterstützung und auch mit Fördergeldern die Altstadt zu revitalisieren. Wir wissen aber auch alle – das ist nichts Neues –: Die Person, die diesen Job macht, muss erstens kompetent sein, sie muss über Erfahrungen verfügen. Und zweitens muss sie von denen, denen sie ihre Arbeit anträgt, akzeptiert werden. Wenn das nicht hinhaut, können Sie noch so viel Geld hineinpumpen, dann läuft das nicht. Bevor wir zusätzliche Gelder bewilligen, sagen wir erst einmal: Stopp! Lasst uns erst einmal prüfen, wie die Gelder, die bisher eingesetzt wurden, verwandt wurden und ob sie sinnvoll verwandt wurden.
Es ist ein bisschen zum Schmunzeln, dass der Senat mit der IBB zusammen ein zivilrechtliches Standardvertragswerk entwickeln soll. Ihrem Antrag zufolge reden wir hier über Kaufleute. Das sind Profis. Wir reden hier über Selbstständige und Freiberufler, die Sie einbeziehen wollen. Für diese Gruppe von professionell handelnden Menschen wollen wir ein – ich muss noch einmal nachlesen, damit ich das auch richtig wiedergebe – zivilrechtliches Standardvertragswerk vorschlagen. Ein bisschen kleiner geht es auch. Ich denke, die Leute können auf Grund ihrer Professionalität selbst verabreden, was sie machen wollen.
Was ganz und gar nicht geht, ist der letzte Punkt Ihrer Spiegelstriche, nämlich eine Sortimentsspezialisierung in irgendeiner Form zu fördern. Das erinnert mich an diesen – Sie kennen ihn besser als ich, Herr Kollege Pewestorff – alten Witz: Im dritten Stock gibt es keine Fernseher, keine Betten gibt es im fünften. Wenn wir wieder dazu kommen, dass wir Sortimente vorschreiben, regeln und fördern wollen, greifen wir in den freien Markt ein, und das geht mit der FDP nicht und auch mit keinem Marktwirtschaftler.
Summa summarum: Sie merken schon, dass wir Ihren Antrag nicht unterstützen können. Andererseits werden wir es auch nicht verhindern können, denn Sie haben die Mehrheit. Wenn Sie Ihrem Senat unbedingt mehr Arbeit machen wollen, werden wir Sie daran nicht hindern. Also werden wir uns – ganz klassisch gesehen – bei diesem Antrag enthalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wechselberg! Zwischen „cool bleiben“ und politischer Verantwortungslosigkeit liegen Welten. Dieses Gesetz ist handwerklich schlecht. Das wurde auch ausgeführt und verschiedentlich dargelegt. Es ist ordnungspolitisch barer Unsinn. Ich sage „politisch verantwortungslos“, weil es auf einer klaren Linie Ihres Senats liegt, uns Gesetze hier zur Abstimmung vorzulegen, wissend, dass sie in jedem Fall unzureichend sind. Das hatten wir beim Teilprivatisierungsgesetz, das hatten wir beim Gesetz zur Opernstiftung, und wir haben es jetzt wieder. Sie nehmen das billigend in Kauf.
Was Sie dabei machen, hat schon fast etwas Zynisches an sich. Sie nähren damit Vorbehalte gegen die Kompetenz der Exekutive. Bitte, das ist Ihr Problem, aber die Bürgerinnen und Bürger werden darüber zu entscheiden haben, denn sie wissen genau – das hat der Kollege Ratzmann deutlich gemacht, und Herr Atzler hat es mit seinen Fachdarstellungen untermauert –, hier gibt es viele Bereiche in dem Gesetz, die nicht geregelt werden. Und in Ihrer Begründung sagen Sie selbst, § 3 Absatz 7 regelt: „Näheres soll dann ein Geschäftsvertrag regeln.“ – Was dessen Inhalt ist, werden wir schon sehen, ohne dass das Parlament einbezogen wird. Das ist eine Entmachtung des Parlaments, wie wir es aus anderen Gesetzen auch kennen, und das unter Rot-Rot.
Die grundsätzliche Frage, die sich bei diesem Gesetz stellt, ist aus ordnungspolitischer Sicht: Braucht Berlin eine Sparkasse, ein Geldinstitut in öffentlicher Hand? Brauchen wir das? – Wenn ich mir dann anschaue, was für Aufgaben Sie in § 2 formulieren, dann sind es zwei, nämlich einmal die Förderung des Sparens und zum Zweiten die Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs. Ich frage mich allen Ernstes: Ist es eine hoheitliche Aufgabe, den Sparwillen der Bürgerinnen und Bürger zu fördern? Brauchen wir dazu ein Institut in einer Anstalt öffentlichen oder teilöffentlichen Rechts? Haben wir nicht schon längst genug private und genossenschaftliche Angebote, die das viel besser und professioneller machen? Haben wir nicht daneben Versicherungen und private Finanzdienstleister, die genau in dieses Feld stoßen und den Bedarf in Berlin decken können? – Ich meine, eine Sparkasse in öffentlicher Hand ist dazu nicht notwendig.
Wenn ich mir den zweiten Punkt anschaue, die Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, dann frage ich mich, welchen Vorteil eine Sparkasse öffentlicher oder teilöffentlich rechtlicher Konstruktion nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung den Kreditnehmern überhaupt noch bieten kann. Alle Institute werden sich in Zukunft an Basel II zu orientieren haben, so auch die Sparkasse. Wo bleibt dann noch ihr Vorteil? –
Wir sehen keinen, wir sehen vielmehr, dass es interessant sein wird, wie tatsächlich die BaFin darauf eingehen wird, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir sehen auch mit großem Interesse, ob die EU-Kommission mit Ihrer Auflage in der Gesetzeskonstruktion zufrieden ist oder ob sie sagt, dass das, was Sie hier in diesem Gesetz gewählt haben, nicht ausreicht. Wir sind skeptisch. Wir glauben, dass dieses Gesetz schlicht und einfach keinen Bestand haben wird. Wie an der Resonanz aus den Medien zu sehen ist, ist das Interesse der anderen Sparkassen und Landesbanken an der Berliner Bank und der Landesbank eher zurückhaltend. Warum eigentlich? – Wahrscheinlich, weil sie gesehen haben, so ein toller Hit und Event ist unsere Sparkasse und unsere Landesbank Berlin in der jetzigen Konstruktion nicht.
Summa summarum meinen wir, auch aus ordnungspolitischer Sicht: Dieses schlampige Gesetz muss verhindert werden und ist abzulehnen. – Danke schön!
Zum Berliner Sparkassengesetz empfehlen die Ausschüsse jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU die Annahme der Beschlussvorlage Drucksache 15/3802 unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Ausschüsse gemäß der Drucksache 15/4093. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Oppositionsfraktionen und Herr Lorenz!
Entschuldigung, in Ihrer Fraktion haben mehrere die Hand gehoben.
Dann wiederholen wir das. Die Fürsprache hatte ich schon. Die Gegenprobe noch einmal! – Das ist eine Stimme der CDU und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und Herr Lorenz. Wer enthält sich? – Das ist die Mehrheit der Fraktion der CDU. Richtig, Herr Goetze? – Gut. Damit ist diese Vorlage trotzdem angenommen.
Mehrere Enthaltungen bei der PDS, dann sage ich sie noch an, die habe ich wirklich von hier oben so nicht gesehen, aber wir sagen sie an. Die Geschäftsführer nicken, bitte sehr. Trotzdem ändert das nichts am Abstimmungsergebnis.
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Vizepräsidentin Michels
Die von mir skizzierte Entwicklung wird von den Schornsteinfegern und ihren Verbänden geflissentlich übersehen. Die Schornsteinfeger stellen stattdessen ein einseitiges und überzogenes Sicherheitsdenken in den Vordergrund, nach dem Motto: Wenn es uns nicht gibt, dann brennen die Häuser ab. – Dass das so ist, glaubt keiner so recht. Dahinter steht eher ein berufsständisches Gruppeninteresse, das mit den altbekannten Mitteln der Marktzugangsbeschränkung oder dem Berufsausübungsmonopol arbeitet. Wenn man sich genauer ansieht, wie das funktioniert, dann gibt es pro Schornsteinfegerbezirk nur einen staatlich lizenzierten Schornsteinfeger mit polizeiähnlichen Befugnissen und einer Gebührenordnung. Da macht das Handwerk noch so richtig Spaß. Man stelle sich einen bezirklichen Bäcker- oder Fleischermeister vor. Darüber redet keiner.
Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit diesen Verhältnissen nicht länger abfinden will, nimmt stetig zu. Sie fühlen sich in ihrem wirtschaftlichen Entscheidungsspielraum eingeschränkt und mit unnötigen Zusatzkosten belastet. Wir finden, dass sie völlig Recht haben.
(D
Es gibt in Deutschland mehrere Berufsgruppen, die sich im Wege standesrechtlicher Sonderregelungen auf Kosten der Allgemeinheit dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb entziehen. Die hier zu Lande überfälligen Reformen müssen auch diesen Missstand beseitigen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens der EUKommission gegen Deutschland eine Reform des Schornsteinfegerwesens eingeleitet hat. Diese Reform muss Berlin aus unserer Sicht unterstützen.
Ich rufe jetzt auf als Priorität der Fraktion der FDP unter der
lfd. Nr. 4 b:
Antrag
Mehr Berlin, weniger Staat (62) – Abschaffung des Schornsteinfegermonopols
Antrag der FDP Drs 15/4057
Das ist der Tagesordnungspunkt 38. – Für die Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende Fraktion. Das ist die FDP. Herr von Lüdeke hat das Wort.
Ich bitte aber, die Ruhe im Saal wieder herzustellen und die Gespräche einzustellen. – Herr von Lüdeke, vielleicht warten Sie ein paar Sekunden, damit Sie dann die richtige Aufmerksamkeit haben.
An die Gruppen, die hier im Saal stehen, richte ich den Appell, sich zu setzen. Das betrifft auch Gespräche mit dem Senat. – Wir wollen dem Redner die Chance geben, dass er Aufmerksamkeit findet.
Das betrifft auch die hinteren Reihen der SPD. Das ist nicht in Ordnung, dem Redner oder der Rednerin den Rücken zuzudrehen, schon gar nicht, auf unsere Ordnungsrufe nicht zu hören. – Herr von Lüdeke, Sie haben jetzt das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Senator Wolf! Ich habe mit großem Interesse vernommen, dass Sie mehrfach Prof. Schneider erwähnt haben, dass Sie ihn auch zitiert haben mit „Schwarzarbeit kommt aus der Mitte der Gesellschaft.“ Da bekam ich ganz spitze Ohren und dachte, Sie als geschulter Dialektiker werden jetzt konsequent weitergehen und versuchen, das Übel an den Wurzeln zu packen und zu fragen: Was ist der Grund, was ist die Ursache? – Leider haben Sie das nicht gemacht.
So werde ich mir erlauben, ein paar Gedanken, die der Kollege Wegner schon aufgegriffen hat, dazu zu äußern, warum wir uns immer wieder mit dem Phänomen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Schattenwirtschaft beseitigen müssen. Kann es nicht sein, dass eine Ursache schlicht und einfach ist, dass sich jede zusätzliche reguläre Arbeit in unserem Land nicht mehr rechnet?
Ich will Ihnen das an ein paar Beispielen deutlich machen, dass sie sich nicht rechnet. Sie sagten zu Recht: Zwei Drittel der Wertschöpfung von Schwarzarbeit – nach Prof. Schneider – werden, wie Sie das so nett formuliert haben, von „Nebenerwerbsschwarzarbeitern“ erbracht, also Menschen, die Beschäftigung haben oder selbstständig sind. Warum tun sie das denn? – Sie tun es einfach deswegen, weil wir heute eine Steuer- und Abgabenlast haben, die durchschnittlich bei über 50 % liegt. Sie tun es deswegen, weil sie rechnen können und sagen: Wir haben eine Grenzabgabenbelastung, die bei 63,8 % liegt, ja, warum sollte ich für den Rest regulär eine Stunde mehr arbeiten, wenn ich bei meinem Nachbarn mehr verdienen kann? – Es gibt keine Motivation für zusätzliche reguläre Arbeit.
Hinzu kommt – es wurde mehrfach angesprochen –, dass zwei Drittel der Menschen Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt ansehen. Herr Hillenberg, damit können wir uns nicht abfinden.
Das hat eine Werteveränderung zur Folge. Wir haben das gleiche Problem bei der Steuer, wer die Steuer „behumpst“, ist ein ehrenwerter Mann oder clever. Das geht nicht, damit gehen wir zu Grunde. Wir müssen also sehen, dass wir mehr Verantwortung vorleben und gleichzeitig wieder einfordern können. Ich glaube, es gibt zurzeit trotz des Hartz-IV-Gesetzes wenig Grund für ArbeitslosengeldII-Empfangende, unbedingt einen Minijob anzunehmen, denn – es wurde vorhin schon an anderer Stelle darüber gesprochen – die geringen Zuverdienstmöglichkeiten von 15 % reißen einen wirklich nicht vom Hocker. Also ist es doch viel besser, gerade hier in Berlin, wenn ich Alg II
und keinen Minijob bekomme, muss ich auch keinen EinEuro-Job machen und habe wenigstens für fast das gleiche Geld freie Zeit. Etwa 40 % der Arbeitslosengeld-IIEmpfangenden haben keinen Berufsabschluss. Was heißt das in Zahlen? – Wenn ich auch nur annähernd die gleiche Summe, die ich bei Arbeitslosengeld II empfange, auf dem normalen Arbeitsmarkt verdienen möchte, muss ich 1 200 € brutto bekommen. Wer soll 1 200 € brutto für jemanden bezahlen, der bestenfalls an- und ungelernte Tätigkeiten ausüben kann? – Das gibt der Markt nicht her. Hinzu kommt, dass der Zuverdienst, das Abstandsgebot, schlicht und einfach zu gering ist.
Ich finde es niedlich, wie toll Sie alle das mit dem „Chippen“ finden. Wenn das nicht so ernst wäre, könnte man Witze darüber machen. Ich lasse es lieber. Aber eines muss klar sein: Auch ganz legal ausgewiesene Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit ihrer Chipkarte durch die Gegend laufen, werden, wenn sie zu Ihnen in die Wohnung kommen, um sie zu renovieren, als erstes fragen: Wie ist das, mit oder ohne Rechnung? Mit oder ohne „Märchensteuer“? – Und dann sagen Sie: Selbstverständlich ganz legal! – Gut, dann bekommen Sie eine kleine Rechnung, den Rest machen wir so. – Das ist doch der Alltag! Ob ich eine Chipkarte habe oder nicht, das ändert es nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es Zufall ist, dass wir in den vergangenen Jahren immer dann, wenn die Grüne Woche und andere interessante Messen eröffnet werden, auch gleichzeitig Plenarsitzungen haben. Das weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass es kein Zufall ist, dass wir bereits heute wieder über die Messe Berlin reden und uns austauschen. Es ist zwingend. Warum?
Herr Hoff! Ich werde auf den Antrag zu sprechen kommen, muss aber vorweg begründen, warum ich meine, dass es eben kein Zufall ist. Wenn wir uns die vergangenen Monate anschauen, wie der Grundlagenvertrag im Plenum, aber vor allem in den Ausschüssen, beraten wurde, halte ich das für nicht sehr professionell und eines Parlaments für nicht würdig. Es wurde ein Zeitdruck aufgebaut, künstlich aufgebaut. Nachher hieß es: „Wenn der Grundlagenvertrag nicht abgeschlossen wird, gibt es keine Zielvereinbarung.“ Zielvereinbarungen wollt ihr doch auch. Das hatten wir beim Wassergesetz so, das haben wir jetzt bei dem Grundlagenvertrag wieder gehabt. Ich hoffe, dass es sich auch einmal ändert.
Das Land Berlin schreibt in der Finanzplanung fest, dass es in den Jahren 2003 bis 2008 an die 65 Millionen € zur Unterstützung der Messe bereitstellt. Als Gegenwert, gefordert in den zentralen Geschäftszielen, soll die Umsatzsteigerung um 21 % auf 144 Millionen € erfolgen, ohne dass überhaupt in irgendeiner Form dargelegt wird, wie das erreicht werden soll. Es gibt keine Wirtschafts- und keine Businesspläne. Es wird vielmehr suggeriert, dass eine Umsatzsteigerung allein das bedeute, was wir letztlich brauchen, nämlich Gewinne. Hier wird suggeriert, Umsatz ist gleich Gewinn ist gleich Erfolg. Das ist dilettantisch.
Die Kosten für das ICC belaufen sich jährlich auf 15 Millionen €. Wir alle wissen, dass diese Kosten nicht abnehmen, sondern steigen werden. Das in der Grundlagenvereinbarung angekündigte Konzept zur Nutzung und Sanierung sollte uns 2004 vorgelegt werden. Wir warten auch jetzt noch darauf. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass die Messe in der Konstellation mit ICC und anderen Liegenschaften keine schwarzen Zahlen wird schreiben können.
Ich komme nun zu dem Antrag der Grünen. Wir finden die Idee mit zwei gesellschaftsrechtlich getrennten Gesellschaften richtig. Wir unterstützen sie. Wir werden in den Beratungen Wert darauf legen, darauf hinzuweisen,
dass die Verwaltung für die Immobilien offen für alle Angebote sein soll, nicht nur für Veranstaltungen der Messe GmbH. Jeder, der entsprechend die Räumlichkeiten für Ausstellungen oder andere Zwecke gebrauchen kann, muss den Zugang haben.
Herr Eßer! Wir werden versuchen, Ihnen noch konkretere Formulierungen vorzuschlagen. –
Der Antrag wird deswegen auch von uns unterstützt, weil er spätere Entscheidungen offen lässt. Sie wissen, dass wir Liberalen dafür sind, dass alles, was Private regeln können, der Staat nicht regeln soll. Wir sind der Auffassung, dass das Veranstaltungsgeschäft für Messen in private Hände gehört.
Dass eine Privatisierung der Messe nicht von heute auf morgen durchzuführen ist, ist uns auch klar. Der Schritt ist aber zumindest durch Ihren Antrag von den Grünen weiterhin offen gehalten.
Wir erlauben uns auch noch vorzuschlagen, Ihrem Antrag eine Erweiterung zukommen zu lassen. Nach dem Grundlagenvertrag gibt es für das ICC drei Möglichkeiten: Einerseits wird die Sanierung bei Betrieb vorgeschlagen, weiter wird eine Komplettsanierung angedacht oder aber ein Abriss und Neubau erwogen. Das ICC wird also über einen langen Zeitraum noch ganz stark das Messegeschäft nach unten ziehen. Die Überlegung wäre, ob es nicht sinnvoller wäre zu sagen, dass Zwei plus Eins benötigt wird, also Ihre beiden vorgeschlagenen Trennungen in Verwaltungs- und Veranstaltungs-GmbHs sowie im Interesse Berlins eine eigene Lösung für das ICC, damit dieses auch aus dem Messegeschäft herausgehalten werden kann. Wie auch immer die Lösung aussehen mag, das gilt auch für einen Abriss, muss sie möglichst schnell erfolgen. Dies kann auch im Wettbewerb mit dem Palast der Republik erfolgen.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es stimmen sollte, dass die Fraktionen für ihre Vorsitzenden in die Haftung zu nehmen sind, dann würde ich dies gern auch umdrehen, Herr Krüger: Dann ist Ihre Fraktion auch für Ihre dummen Ausführungen in die Haftung zu nehmen.
Schluss mit dem Ladenschluss: Eine Forderung, die wir immer wieder erheben und der wir uns ganz aktuell durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche massiv genähert haben.
Es ist nicht nur aktuell, sondern es ist auch dringlich. Ich habe mit großem Interesse die Ausführungen des Wirtschaftssenators Wolf zur Kenntnis genommen, der sehr wohl sieht, dass es dort Chancen gibt. Aber, Herr Wolf, getreu der Echternacher Springprozession machen Sie zwei Schritte vor, um dann gleich wieder einen zurückzunehmen.
Sie sagen, das müsste dann erst einmal kommen, und wir müssten uns mit Brandenburg verständigen.
Nein, Herr Wirtschaftssenator, hier sind Sie in der Pflicht. Sie sind in der Pflicht gegenüber den Einzelhändlern, die seit 12 Jahren jedes Jahr kontinuierlich Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben. Sie sind aber auch in der Pflicht gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern, um ihre Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen. In der Pflicht sind Sie nicht zuletzt gegenüber den Touristen, unseren Gästen.
Herr Wirtschaftssenator, setzen Sie sich im Senat dafür ein und auch durch, dass die Bundesregierung noch vor der Sommerpause aufgefordert wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das regelt, dass in Zukunft der Ladenschluss von den Ländern geregelt werden kann.
Dann würden Sie zumindest zum Ende des ersten Halbjahres etwas Konstruktives für die Berliner Wirtschaft leisten.
Das ist kein Quatsch! Wenn Sie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anschauen, dann sehen Sie, dass es die Möglichkeiten gibt, unserer alten Forderung „Schluss mit dem Ladenschluss!“ endlich näher zu kommen, damit wir auch das erreichen, was wir alle wollen: Berlin als eine weltoffene, eine tolerante, eine lebenswerte Großstadt auf dem Weg zur Metropole. Das trennt uns eben von den anderen Großstädten, dass wir immer noch Piefigkeit haben statt Weltläufigkeit.
Wir möchten die Aktuelle Stunde nutzen, um uns mit Ihnen darüber zu verständigen, wie wir diesen Weg gemeinsam beschreiten können und beantragen deshalb, den „blaugelben Turbo“ einzuschalten: Weg mit dem Ladenschluss!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beste Förderung der Wirtschaft ist eine liberale Wirtschaftspolitik.
Ja, Herr Gaebler! Es freut mich, dass Sie dem zustimmen. – Ich sage das deswegen, weil Liberale immer etwas Bauchschmerzen haben, wenn es um Wirtschaftsförderung und die Frage geht: Wer oder was und warum soll gefördert werden? Häufig fördert man, weil man vorher keine vernünftige Politik gemacht hat. Nichtsdestotrotz haben wir uns überzeugen lassen: Wir brauchen in Berlin und Brandenburg eine Förderbank, damit wir im Konzert der anderen Bundesländern auch entsprechend schlagkräftig mitspielen können. Was wir jedoch nicht brauchen, das ist das, was wir hier vorgelegt bekommen, nämlich eine Struktur- und Förderbank.
habe in den Protokollen der damaligen Plenardebatten noch einmal nachgelesen, wie die damalige haushaltspolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Schreyer, in teilweise prophetischen Worten die Probleme, die sich aus der Konstruktion der Bankgesellschaft ergeben könnten, schilderte.
Ich sage es gerade: Ihre Bedenken wurden mit der für die große Koalition typischen Arroganz beiseite geschoben. – Aber hier haben wir es mit einem anderen Vorgang zu tun:
Die IBB-Ausgründung, über die wir heute zu befinden haben, ist – trotz der Komplexität – mit dem damaligen Vorgang in keiner Weise zu vergleichen. Es geht eben nicht darum, in großer Pose das Bankgeschäft für eine avisierte 5-Millionen-Metropole zu organisieren – wie seinerzeit –, sondern es geht darum, das derzeit äußerst bescheidene Fördervolumen für die mittelständische Wirtschaft in Berlin zu erhöhen, Unternehmensgründungen in Kompetenzfeldern zu fördern und damit etwas für die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt in Berlin zu erreichen.
Hiermit komme ich zu dem zweiten großen Komplex, der die parlamentarische Beratung geprägt hat: zur Abgrenzung des Aufgabenbereichs der IBB und zur parlamentarischen Kontrolle. In breitem Konsens über alle Fraktionen waren wir bemüht, in Artikel II § 5 des Gesetzes eine möglichst abschließende Aufzählung der möglichen Geschäftsfelder zu liefern. Die parlamentarische Kontrolle bei allen neuen Aktivitäten ist sichergestellt. Herr Dietmann, der von Ihnen aus dem Bericht des Rechnungshofs zitierte Artikel II § 5 Abs. 2 Nr. 6 wurde auf Antrag aller Fraktionen – auch Ihrer – gestrichen, der ist gar nicht mehr drin, und insofern ist die Aufzählung abschließend.
Unternehmensbeteiligungen im Wettbewerbsgeschäft darf die IBB nur befristet in der Gründungsphase eingehen, und Beteiligungen wie die bei der GSG oder KPM gehören künftig nicht mehr zum Aufgabenspektrum der Bank und werden beendet. Dauerhaft soll sie nur an den Institutionen der Wirtschaftsförderung beteiligt sein, denn das ist ihre Aufgabe.
Auch die Satzung und die begleitenden öffentlichrechtlichen Verträge sollen der parlamentarischen Kontrolle unterliegen; hierzu fügen wir einen neuen Artikel V in das Gesetz ein, der das sicherstellt. Mit dem heutigen Beschluss dieses Gesetzes wird der Weg für eine Förderbank geebnet, wie es sie in anderen Bundesländern längst als Erfolgsmodell gibt und wie sie auch für die Berliner Wirtschaft wertvolle Dienste leisten wird. – Danke!
Anstatt die einmalige Chance zu nutzen, das Aufgabenspektrum zu konzentrieren und gleichzeitig zu sehen, wie man sich im Rahmen einer solchen Gründung auch von überfälligen Beteiligungen trennen könnte – zum Beispiel durch Privatisierungen –, hat man gesagt: Die neue IBB übernimmt alle Beteiligungen. Herr Kollege Jahnke! Es ist eben nicht so, wie Sie gerade ausführten, dass vorgesehen ist, sich von allen Beteiligungen zu trennen. Das stimmt nicht! – Lesen Sie in Ihrem eigenen Gesetz nach! § 8 schreibt ausdrücklich die Gründungen und auch die Beteiligungen an Unternehmen vor. Es wird nicht ausgeschlossen und es ist auch nicht vorgesehen, alles abzuschieben, sondern es ist sogar vorgesehen, neu zu gründen, neue Sachen einzugehen. – Warum soll es nicht eine zweite KPM geben? Oder vielleicht machen wir dann auch mal wieder ein bisschen Strom. – Es wurde also nicht die Chance genutzt, Beteiligungen wegzunehmen, und es wurde auch nicht die Chance genutzt, einmal darüber nachzudenken: Macht es für die Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg Sinn, eine gemeinsame Förderbank zu initiieren? Sind Gespräche geführt worden mit der brandenburgischen Förderbank? – Ich habe davon nichts mitbekommen. – Also, gründen wir jetzt eine IBB, und ich hoffe, dass der Regierende Bürgermeister in diesem Punkt Recht hat – er hat zumindest unsere Unterstützung im Hinblick auf ein gemeinsames Bundesland BerlinBrandenburg –, und dann werden wir 2009/2010 auch die Berliner und Brandenburger Förderbank zusammenbringen. Warum versuchen wir nicht, das schon heute sinnvoll anzudiskutieren? Das Medienboard zeigt, dass es, wenn man will, Wege gäbe, aber man will sie nicht.
Jetzt etwas zu dem Verfahren, wie dieses Gesetz hier durchgaloppiert wird: Mehrfach wird in dem Gesetz darauf verwiesen, dass Regelungen vertraglich getroffen werden – gerade mit der Landesbank – oder dass das die Satzung regelt. Frau Kollegin Paus hat genau darauf hin
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Aber bitte!
Ja, sicherlich! Aber wenn dieser Zustimmungsvorbehalt dort vorgesehen ist, ist es umso sinnvoller, was die Kollegin Paus beantragt hat, darüber am 9. zu diskutieren. Warum sollen wir die Sachen erst in der nächsten Woche im Vermögensausschuss zu Gesicht bekommen, um dann am 9. durch Ihre Mehrheit zu erfahren: Es gibt nichts zu diskutieren, alles ist in trockenen Tüchern. – Nein, Herr Gaebler, andersherum wird es wahrscheinlich richtiger.
Der Kollege Hoff hat etwas Richtiges gesagt: Durch die rückwirkende Gründung der Bank zum 1. Januar kann es passieren, dass rein nebenbei das Land Berlin 10 Millionen € zusätzliche Einnahmen verzeichnen kann. Und, welch Wunder, es ist irgendwie deckungsgleich mit dem, was Herrn Flierl auf seinem Parteitag verloren ging. Reiner Zufall, oder nicht?
In der Politik geschehen keine Zufälle, Herr Hoff, Sie sind lange genug dabei, um das zu wissen.
Allein die Form, wie dieses Gesetz eingebracht wird, aber auch das, was dieses Gesetz nicht behandelt oder zu weit, z. B. die Aufgabenerweiterung, sind Grundlage genug – ich habe darauf hingewiesen, auch im Hinblick auf Beteiligungen –, dass wir diesem Gesetz selbstverständlich nicht zustimmen können. Eine Chance für eine vernünftige Förderbank, eine vernünftige Förderpolitik ist
damit im Moment vertan. Wir befürchten, das wird auch in naher Zukunft nicht erfolgen. – Danke schön!
Nächster Punkt: Es ist dann durch Michaele Schreyer deutlich gemacht worden, dass, was die Eingliederung der Landesbank Berlin in die Berliner Bankenholding betrifft, es Regelungen in einer Satzung bzw. in Verträgen geben soll, die dem Parlament aber nicht zugeleitet werden, von denen das Parlament keine Kenntnis erhält. Worüber wir heute diskutieren, ist wiederum ein neuer qualitativer Sachverhalt, dass es um die Frage geht, ob die Verträge und die Satzung dem Parlament rechtzeitig zugegangen sind und wie das Parlament darüber diskutiert. Das heißt, auch hier gibt es eine deutliche qualitative Veränderung
)
Hoff
Ich will einen letzten Satz, Frau Präsidentin, wenn ich darf, noch sagen, weil mir das wichtig erscheint. – Es gibt in der Sache mit den Grünen keine Differenz, wenn es darum geht, eine möglichst hohe Transparenz bei den öffentlichen Unternehmen durchzusetzen. Aus diesem
Grund hat die Koalition heute auch einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Corporate-Governance-Kodex auseinander setzt und den Senat verpflichtet, Dinge zu tun, die wir seit langem wollen, und sie auch endlich umzusetzen. Eine Schwierigkeit – und diese Kritik am Senat möchte ich hier deutlich machen – besteht darin, dass wir heute eine Investitionsbank ausgründen, von der wir eigentlich gehofft haben, dass wir es in einer Situation machen, in der der Konsens in diesem Parlament, einen Corporate-Governance-Kodex zu haben, die Gehälter der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer offen zu legen, dass das bisher noch nicht passiert ist, aber es besteht genauso ein Konsens, dass dies passieren wird, und zwar so schnell wie möglich. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in diesen Tagen angesichts Haushaltskrise und Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs mit Berlinerinnen und Berlinern über die Auswirkungen der praktischen Politik redet – und das außerhalb des Parlaments –, dann kriegt man das ganze Spektrum ab von Resignation – „Die machen ja sowieso was sie wollen“ –, Ablehnung –„ Typisch“ – oder aber Beschimpfungen zu hören. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass die Politik und die politischen Entscheidungen nicht transparent und auch schwer nachvollziehbar sind für jeden, der sich für Politik interessiert, aber nicht – so wie Sie – täglich mit Politik zu tun hat.
Da werden in Berlin etwa 3 Milliarden € an Steuergeldern für Subventionen ausgegeben, und auf der anderen Seite werden Bereiche, die durchaus Subventionen verdienen würden, radikal gekürzt.
Ich gebe Ihnen drei Beispiele, um die Widersprüchlichkeit dieser Politik zu illustrieren: Wir haben gerade in den letzten Wochen in diesem Hause intensiv darüber diskutiert, ob die Schulen in freier Trägerschaft weitere Kürzungen verdienen oder nicht. Wir wissen, sie sind kostengünstiger als öffentliche Schulen, wir wissen, dass ihre Leistungsfähigkeit durchaus im oberen Bereich, wenn nicht gar darüber liegt, und sie haben einen Nebeneffekt, den wir alle sehr begrüßen: Sie fördern bürgerschaftliches Engagement, was in anderen Bereichen nicht selbstverständlich ist. Doch was wird von Seiten des Senats gemacht? – Diese Schulen werden zur Ader gelassen.
Ein anderes Beispiel verdeutlicht das genaue Gegenteil – die BVG. Sie kassiert etwa 500 Millionen € an Subventionen im Jahr von diesem Senat. Es ist leider kein Aprilscherz, dass ausgerechnet am heutigen Tag die Fahrpreise nach außen hin gesenkt, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit des einzelnen Fahrscheins um 50 % reduziert wird. Die Preissenkung hätte ich gerne mal erklärt. Ehrlicher ist man da schon bei den Monatskarten, die hat man gleich durchschnittlich im Preis erhöht.
Ich nenne ein drittes Beispiel, das uns noch länger beschäftigen wird. Leider sehe ich den zuständigen Senator nicht, aber Herr Flierl wird sich freuen, Stichwort: Berliner Symphoniker. Auch da hat der Senat klare Entscheidungen getroffen: Subventionen weg zu Gunsten einer ideologischen Politik. All das führt bei den Betroffenen und bei den Interessierten zu Ärger, zu Verärgerung und fördert auf keinen Fall das, wogegen wir gemeinsam anarbeiten, nämlich zu mehr Politikverständnis.
Was wir dringend brauchen, sind klare und nachvollziehbare Regelungen. Unsere Fraktion hat mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz vor allem zwei Bereich in Augenschein genommen: Zum einen geht es um Subventionen, zum anderen um die Vergabe. Wir wollen, dass grund
sätzlich alle Subventionen nur noch dann gewährt werden dürfen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt und wenn dieses öffentliche Interesse ohne Subventionen nicht erreicht werden kann. Wir wollen zudem, dass Subventionen grundsätzlich degressiv gestaffelt werden; Ausnahmen müssen durch Verträge geregelt werden, wie wir es jetzt auch schon z. B. bei den Hochschulrahmenverträgen haben. Des Weiteren sind Subventionen zeitlich zu begrenzen, in der Regel auf drei Jahre. Danach hat eine Auswertung zu erfolgen, was sie erbracht haben. Dabei ist auch der Landesrechnungshof einzubinden, um zu prüfen, ob die Subventionen verantwortlich weitergeführt werden können.
Für öffentliche Aufträge wollen wir die generelle Ausschreibungspflicht. Es gibt durchaus rechtlich die Möglichkeit, bestimmte Leistungen, die das Land vergibt, nicht ausschreiben zu müssen. Das ist uns zu wenig, wir wollen, dass grundsätzlich alle Leistungen des Landes öffentlich ausgeschrieben werden. Dafür können sich die von uns nicht so sehr geförderten Eigenbetriebe ja gerne auch bewerben.
Sie können zu Recht fragen, warum gerade die FDP, die sagt, sie sei gegen neue Gesetze, nun ein Gesetz einbringt? – Nun, ganz einfach: Wir würden ja lieber die Subventionen abschaffen, aber wir sind keine Tagträumer, das wird nicht von heute auf morgen zu schaffen sein. Weil wir aber wollen, dass auf eine längere Zeit hin eine Berechenbarkeit im Rahmen der Subventions- und Vergabepraxis Einzug hält, meinen wir, dass dies ein notwendiger, wenn auch aus unserer Sicht nicht sehr begrüßenswerter Schritt ist. Wir brauchen ein Gesetz, das Transparenz und Nachvollziehbarkeit herstellt. Denn eins ist doch unstrittig: Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht, nachvollziehen zu können, wofür Sie ihre Steuergelder ausgeben. Deshalb bitten wir Sie um Beitritt zu unserer Initiative. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt geht es ums Wasser, und ich hoffe, es wird nicht zu trocken, weil wir über Gesetze reden müssen. Wir haben hier die Vorlage des
Die Änderung der Abschreibungsmethode auf den Wiederbeschaffungszeitwert – so wurde uns auch im Ausschuss deutlich gemacht – führt u. U. zu einem Rechtsproblem, denn die Verzinsung für das nächste Jahr wird im Gesetz gleichzeitig auf mindestens 6 % festgelegt. Dass das vor einem Gericht Bestand haben wird, wagen wir zu bezweifeln. Es hat auf jeden Fall einen Nebeneffekt: Der Wert des Unternehmens wird permanent steigen, und das Land Berlin wird auf Grund der Rechtsverpflichtungen, die es eingegangen ist, mittel- und langfristig permanent mehr zahlen müssen.
Was uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist eine Festschreibung des Konsortialvertrages bis zum Jahr 2028. Er hat zwar nicht die Ausmaße der Bankgesellschaft Berlin, aber er ist von selber Struktur. Sie haben es in der Hand, ob wir uns eine zweite Bankgesellschaft Berlin – zwar nur im Umfang von etwa 2 oder 2,3 Milliarden € – leisten wollen oder ob wir das neben BVG und BSR auch noch übernehmen wollen; Vivantes ist ein weiteres tolles und schönes Unternehmen. Wir fragen den Senat, was er unternommen hat, während er diesen stümperhaften Vertrag entworfen hat oder entwerfen ließ – mittlerweile lässt er ja meistens schreiben –, um mit den Konsortialvertragspartnern über eine Aufhebung dieses Konsortialvertrages zu reden. Wir fragen weiter: Wie erklärt der Senat den offensichtlichen Widerspruch zwischen § 37 des Konsortialvertrages, der sagt, dass bei einer Nichtigkeitserklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch das Gericht der gesamte Konsortialvertrag nichtig ist, und § 23 Absatz 7 des Konsortialvertrages, der genau das wieder aufheben will?
Gesetzes zur Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes für die Berliner Wasserbetriebe. Wir haben schon bei der Einbringung gefragt, warum dieses Gesetz ausgerechnet hier und heute und jetzt noch verabschiedet werden soll. Wir wissen, dass zwei Passagen in diesem Gesetz für nichtig erklärt worden sind. Diese Nichtigkeitserklärung zwingt nicht, dieses Gesetz hier und heute in einer veränderten Fassung zu verabschieden. Was es zwingend macht, sagte Herr Senator Wolf selber in seiner schriftlichen Antwort auf eine sehr umfangreiche Anfrage vom Kollegen Lorenz. Er sagte: Wir wollen den Grund- und Arbeitspreis einführen als eine Möglichkeit, und wir wollen die Änderung der Abschreibungsmethoden vornehmen. – Das Ganze wird umso verständlicher, wenn wir uns vergegenwärtigen: Dieses Gesetz ist die Voraussetzung und Grundlage dafür, dass seinerzeit überhaupt die Berliner Wasserbetriebe scheinprivatisiert werden konnten. Ich sage bewusst „scheinprivatisiert“, weil eine Privatisierung zu 49 % letztlich nur die Überführung eines staatlichen Monopols in ein mehr oder weniger privates Monopol bedeutet, aber nicht eine Überführung in Wettbewerbsstrukturen.
Darüber hinaus haben wir in diesem Konsortialvertrag eine Regelung, die das Land Berlin in unverhältnismäßiger Weise für einen unverhältnismäßig langen Zeitraum, nämlich bis zum Jahr 2028, zur Kasse bittet. Dort wird eine hohe Renditenverpflichtung festgeschrieben. Es wird aber auch festgeschrieben, dass das Land Berlin für Ausgleichszahlungen aufzukommen hat. Damit das im nächsten Jahr nicht der Haushaltskasse zugeschlagen werden muss – nur deswegen –, greift man jetzt zu diesem Taschenspielertrick und sagt: Wir verändern den Grund- und Arbeitspreis, damit die privaten Investoren mehr Gewinne generieren können. Wir entlasten auf der einen Seite möglicherweise den Haushalt, und wir belasten alle Berlinerinnen und Berliner.
Ja, Herr Pewestorff, Sie von der PDS allen voran belasten die Berlinerinnen und Berliner mit mindestens 15 % höheren Wasserpreisen, und das ist sozialistische Politik par excellence!
Wir finden das auch in den Vorschlägen zur Gesetzesänderung, in denen es heißt: