Peter Trapp
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Last Statements
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Hat der Berliner Verfassungsschutz mittlerweile die von der CDU-Fraktion geforderte Überwachung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung – GRH –, der Initiativgemeinschaft zum Schutz der Rechte ehemaliger Angehöriger Bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR – ISOR –, der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde – GBM – und des MfS-Insiderkomitees – Arbeitsgemeinschaft im GBM – aufgenommen, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie schätzt der Senat aktuell die Arbeit der unter Frage 1 genannten Vereinigungen ein, und wie gedenkt er mit ihnen zukünftig umzugehen?
Herr Senator Dr. Körting! Wurden Abgeordnete, wenn sie sich kritisch mit den unter der Frage 1 genannten Vereinigungen auseinander gesetzt haben, bedroht?
Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Herr Senator! Sie hatten in einem Interview angekündigt, die Beamten künftig nach Leistung zu besolden. Können Sie nicht schon zurzeit das Leistungsprinzip anwenden, indem Sie Leistungsprämien und Leistungszulagen zahlen?
für Leute ohne hohe Qualifikation Arbeitsmöglichkeiten gibt, um ein Leben in Würde zu leben. Nicht nur derjenige, der Abitur hat, hat Menschenwürde, sondern auch derjenige, der keinen Hauptschulabschluss hat. Auch er muss die Möglichkeit haben, sich zu verwirklichen. Das ist das Ziel dessen, was ich gesagt habe.
Die Zahl ist dabei völlig bedeutungslos. Natürlich muss man, wenn man darüber nachdenkt, ob man über Steuererleichterungen o. Ä. solche Jobs schafft, sich darüber verständigen, was an Lohn damit verbunden sein muss. Ich habe dazu etwas anderes gesagt – das wird Ihnen jetzt sehr passen –: Es wird meiner Einschätzung nach nicht der Lohn sein können, den wir für einen Facharbeiter in der Metallindustrie oder anderswo haben. Da müssen vielleicht auch die Gewerkschaften umdenken.
Wie viele Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sind im Land Berlin bereits an Beamte gezahlt worden?
Für mich ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die zu den Ordnungsämtern abgeschichteten Verkehrspolizistinnen oder die PangVüDs dann ihr Funkgerät abgeben mussten und ihre Aufgaben jetzt mit Handys wahrnehmen, währenddessen der Polizeifunk bei ihnen weiterhin gestattet ist.
Herr Präsident! Ich frage die Senatorin Frau Junge-Reyer. – Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage oder Verordnung darf die zu Ihrer Behörde abgeschichtete Straßenverkehrsbehörde den Polizeifunk benutzen, ohne dass sie eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben ist?
Herr Präsident! Ich habe eine Frage an Herrn Senator Böger. – Aus welchem Grund soll der Schulstandort Eiswerder, Gottlieb-Muensinger-Oberschule, aufgegeben und damit das hervorragende pädagogische Konzept abgewickelt werden?
Die Lehrerkonferenz, an der ich teilgenommen habe, hat etwas anderes gesagt. Deshalb meine zweite Frage: Weshalb wird die Schließung dieses Schulstandortes nicht bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse – ob der Bund oder das Land dieses Grundstück besitzt – aufgeschoben?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Sarrazin: Aus welchem Grund muss die Berliner Polizei noch 25 % der Stellen in der Verwaltung abbauen, obwohl der Benchmarkbericht „Vergleich Berlin-Hamburg“ von einer Unterausstattung in der Berliner Polizeiverwaltung ausgeht?
Herr Senator Dr. Sarrazin! Ist es wirtschaftlich, wenn Hochschulabsolventen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes Verwaltungsaufgaben wahrnehmen müssen, und somit der Kriminalitätsbekämpfung entzogen werden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Inneres Herrn Dr. Körting: Wird die Landespolizeischule auch im Jahr 2006 die Aus- und Fortbildung des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter durchführen?
Liegt bereits ein Nachschulungskonzept für den allgemeinen Ordnungsdienst vor, Herr Senator?
Ich frage den Senator für Inneres Herrn Dr. Körting: Ist es nach dem geltenden Melderecht in Berlin möglich, dass sich Islamisten oder Neonazis anmelden, ohne dass der Wohnungsgeber davon Kenntnis erhält?
Im Internet steht: „Die Unterschrift des Wohnungsgebers ist nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie Namen und Anschrift vermerken.“ Halten Sie diese Regelung angesichts der aktuellen Sicherheitslage für reformbedürftig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Senator Dr. Körting! Wie hoch ist die Anzahl der Pensionierungen im Landeskriminalamt, und werden diese Abgänge durch Nachwuchskräfte ersetzt?
Der Uraltantrag der Bündnisgrünen aus dem Jahr 2003
ist vollkommen realitätsfern und auch inhaltlich mit Fehlern versehen.
Die Laufbahn des einfachen Dienstes hat es nach mei
nem Kenntnisstand in der Berliner Polizei im Polizeivollzugsdienst noch nie gegeben.
Die Möglichkeit der Überprüfung der Polizeidienstun
fähigkeit von Vollzugsbeamten im Ruhestand ist bereits mit der bestehenden Gesetzeslage möglich. allerdings
)
Präsident Momper
Sie beschließen eine Lebensarbeitszeiterhöhung ohne
medizinische Gutachten über die Belastungen und gesundheitlichen Folgen des Schichtdienstes und ohne eine moderate Übergangsregelung. Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass entsprechend dem Vorschlag der Rürup-Kommission das Rentenalter ab 2011 über eine sehr langen Zeitraum von 24 Jahren, bei dem jetzigen regulären Renteneintritt mit 65 Lebensjahren, in jährlichen Schritten von jeweils einem Monat auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Dies wäre eine Übergangsregelung, die die Bezeichnung „Übergangsregelung“ verdient.
Die von Ihnen vorgeschlagene Verfahrensweise ist
ungerecht und nicht nachvollziehbar. Ihr Gesetzentwurf geht zu Recht von einer gleichen Belastung des mittleren und gehobenen Dienstes – Laufbahnbefähigung durch Aufstieg – aus. Bei Ihrer „Übergangsregelung“ werden beide Gruppen aber ungleich behandelt, die Beamten des gehobenen Dienstes müssen doppelte „Erhöhungszeiten“ hinnehmen. Auch aus diesem Grund lehnen wir die von Ihnen gewählte Übergangsregelung ab.
(D
Zur Zeit liegt das Durchschnittsalter bei Pensionierun
gen bei 58 Jahren. Deshalb wollen die rot-roten Regierungsfraktionen mit der Anhebung der Lebensarbeitszeit für Vollzugsbeamte die Abschläge für Pensionsleistungen erhöhen und so auf kaltem Weg die Pensionslasten senken und den Vollzugsbeamten in die Tasche greifen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es bereits heute eine erhebliche Zahl von eingeschränkt dienstunfähigen Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Feuerwehrleuten gibt, Tendenz steigend. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichen viele Polizistinnen und Polizisten nicht einmal die bisher geltende besondere Altersgrenze, sondern müssen krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Es wäre daher viel wichtiger, durch geeignete Gesundheitsvorsorge diesem Phänomen entgegen zu wirken. Dies wird u. a. auch durch den Bericht einer Bund-Länder-Projektgruppe zum Thema „Eindämmung von Frühpensionierungen“ bestätigt, die u. a. zu folgendem Ergebnis kommt:
muss der Polizei- oder Amtsarzt dies in seinem Gutachten durch die Formulierung „vorläufige Versetzung in den Ruhestand“ dokumentieren
Es gibt auch keine Anhaltspunkte für eine extensive
Auslegung der zur Ruhestandsetzung durch die Verwaltung, deshalb ist eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht notwendig
Ebenfalls ist es schon heute möglich, die Lebensar
beitszeit auf freiwilliger Basis zu verlängern.
Deshalb ist das prognostizierte Einsparziel von
20 Millionen € pro Jahr nicht nachzuvollziehen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Das 25. Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenge
setzes zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Vollzugsbeamte betrachtet die CDU Fraktion mit Skepsis. Die abweichende Altersgrenze für Vollzugsbeamte von den sonstigen beamtenrechtlichen Vorschriften hat ihre Begründung in der besonderen physischen und psychischen Belastung von Polizeibeamten, Feuerwehrbeamten und Justizbeamten. Wer die gefahrgeneigte Tätigkeit eines Vollzugsbeamten ausübt – und unter Umständen auch seine Gesundheit und sein Leben für die Bürgerinnen und Bürger einsetzt –, muss eine bestimmte körperliche und gesundheitliche Vollzugsdiensttauglichkeit besitzen.
In der Begründung des Gesetzentwurfes führt der Se
nat u. a. aus: „Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Bundesrepublik steigt seit Jahren kontinuierlich an.“ Sie folgern daraus, dass alle Bürgerinnen und Bürger deshalb länger leistungsfähig bleiben. Sie berücksichtigen dabei allerdings nicht die spezifischen Erschwernisse der Arbeit von Vollzugsbeamtinnen und -beamten. Die besondere Altersgrenze dieses Beschäftigtenkreises wurde immer wieder hinterfragt und diskutiert. Das Ergebnis solcher entsprechenden Überprüfungen war jedoch immer das gleiche, nämlich dass die hohen physischen und psychischen Belastungen des Vollzugsdienstes die Aufrechterhaltung der bisherigen Altersgrenze zwingend erforderlich machen.
Nach medizinischen Erkenntnissen müsste die Le
bensarbeitszeit für Vollzugsbeamtinnen und -beamte nach wie vor sogar verkürzt werden. Eine Annäherungen der Altersgrenze von Vollzugsbeamten an die allgemeine Altersgrenze würde die Funktionsfähigkeit des Staates gerade in diesem empfindlichen Bereich nachhaltig gefährden. Vollzugsbeamte werden durch den Wechselschichtdienst, den Schichtdienst und Außendienst gesundheitlich erheblich belastet. Schon vor Vollendung des 60. Lebensjahres zeigen sich die Auswirkungen dieser Belastungen durch einen deutlichen Anstieg im Krankenstand. Wichtige medizinische Gründe sprechen daher dagegen, die auf das 60. Lebensjahr festgelegte Altersgrenze für den vorgenannten Personenkreis aufzugeben.
Aus Sicht der Länder wird der hohe Anteil vorzeitiger Zur-Ruhe-Setzungen wegen Dienstunfähigkeit u. a. auf die zunehmende Arbeitsverdichtung und Überalterung im öffentlichen Dienst zurückgeführt. Durch Stelleneinsparungen wird mehr Arbeit auf immer weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Dabei trifft dieser ständig steigende Anforderungs- und Belastungsdruck in gleicher Weise lebensältere Beamtinnen und Beamte, da Einstellungen junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund der Stelleneinsparungen nur im geringen Umfang
oder wie hier in Berlin: überhaupt nicht –
erfolgen.
Ergebnis ist u. a. auch, dass die immer jünger werdenden Kriminellen in unserem Lande immer älter werdende Polizisten gegenüberstehen.
)
Präsident Momper
Bei der Polizei und im Justizvollzug wird sowohl die
Zulagenregelung wie auch der vorgezogene Ruhestand an die Laufbahn gebunden, beim feuerwehrtechnischen Dienst wird die Feuerwehrzulage ausschließlich gezahlt, wenn die o. g. Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird, und der vorgezogene Ruhestand tritt ein, wenn diese Zulage über 15 Jahre erfolgt ist. Damit haben wir uns sehr kritisch auseinandergesetzt. Im Rahmen dieses Gesetzes wird das an einem Jahr Differenz beim Ruhestandsalter festgemacht. Eine Rücknahme der bereits seit längerem beschlossenen Regelung, die Feuerwehrzulage an den tatsächlich geleisteten Einsatz zu binden, ist im Rahmen dieses Gesetzes nicht möglich und auch nicht gewollt. Wir
erinnern uns: Es gab die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine solche Regelung verlangte, der Rechnungshof hat den Senat lange gedrängt, die entsprechende Verwaltungsvorschrift einzuführen, was er auch getan hat.
Der Änderungsantrag der Grünen suggeriert, dass im
Vollzugsdienst besonders viele ungerechtfertigt in eine vorzeitige Dienstunfähigkeit gehen. Das vorgeschlagene Instrumentarium, nämlich die Vermeidung durch Versetzung in den Innendienst oder auch die Überprüfung in regelmäßigen Abständen, gibt es bereits. Auch die Bezüge bei Frühpensionierungen sind nicht mehr sonderlich attraktiv. Wir brauchen also nicht zusätzlich Beamte in diesen schwierigen Bereichen mit Misstrauen zu überziehen.
(D
Wir werden letztlich mit diesem Gesetz viele nicht
glücklicher machen, aber wir halten es auch aus Gründen der Gerechtigkeit anderen Berufsgruppen gegenüber für notwendig.
Lassen Sie die 60-jährigen Vollzugsbeamten nach ei
nem erfüllten Berufsleben in den wohlverdienten Ruhestand gehen und geben sie vielen jungen arbeitslosen Jugendlichen die Möglichkeit der Ausbildung zum Vollzugsbeamten! Dieser Gesetzentwurf ist das falsche Zeichen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Garstka! Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen detaillierten, 150 Seiten umfassenden Bericht über die Datenschutzsituation aus seiner Sicht vorgelegt. Die Stellungnahme des Senats ist nicht in allen Punkten als befriedigend anzusehen. Deshalb haben sich der Innenausschuss und der Unterausschuss Datenschutz mit den vom Datenschutzbeauftragten aufgezeigten Problemen intensiv befasst und eine einstimmige Beschlussempfehlung vorgelegt, die dem Senat die richtige Richtung im Umgang mit den Datenschutzproblemen aufzeigt – eine kleine Entscheidungshilfe der Abgeordneten.
ging um nicht weniger, als den Übergang von der Staatssicherheit zum Datenschutz zu moderieren, eine Aufgabe, deren bürgerrechtliche Dimension für mich besonders deutlich wurde, als es Ihnen zufiel, sogar das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ehemaliger StasiMitarbeiter vor rechtswidrigen Ansprüchen in Schutz zu nehmen. Es waren gestalterische Jahre, um die eine Generation, die daran keinen direkten Anteil nehmen konnte, Sie lange beneiden wird.
Gestern haben Sie zum letzten Mal einen neuen Jahresbericht zum Datenschutz vorgelegt, ein sperriges Dokument, das eine nicht uneingeschränkt harmonische Auseinandersetzung erwarten lässt – auch mit der SPD. Heute haben Sie zum letzten Mal vor dem Abgeordnetenhaus zur Reaktion des Senats auf einen Ihrer Jahresberichte Stellung genommen – in gewohnt streitbarer Sachlichkeit und mit festem Blick auf das gleichbleibende Ziel, die Bürgerrechte vor übergroßer Neugier Dritter zu schützen. Ihr entschiedenes Engagement macht es der Politik leicht, sich mit Ihren Positionen auseinander zu setzen.
Herr Prof. Garstka, ich gebe gerne zu, ich nähere mich Fragen des Datenschutzes oft aus der Perspektive des Innenpolitikers, der gelegentlich dazu neigt, den Datenschutz als letzte Hürde vor der Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme zu betrachten. Aber gerade weil das so ist, ist Ihr Bericht, Herr Garstka, so wichtig. Gerade die Innen- und Rechtspolitik braucht Sie als Gegenüber, als Korrektiv, um nicht über das Ziel hinauszuschießen und im Übereifer Bürgerrechte zu verletzen, wo sie eigentlich geschützt werden sollen. Wie gestalterisch diese Auseinandersetzung wirken kann, zeigt zum Beispiel die Intensivtäterrichtlinie von Polizei und Staatsanwaltschaft, die heute einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit leistet. Ihr Rat war bei der Konzeption dieser Richtlinie von wesentlicher Bedeutung.
Aber auch dort, wo die SPD-Fraktion Ihre Position letztlich nicht teilt, verbessert Ihre Kritik die Qualität von Entscheidungen. Sie zwingt zu Nachdenklichkeit und verpflichtet zu genauer Begründung, denn es ist kein Geheimnis: Die Parkkralle finde ich prima und fühle mich durch sie keineswegs ins Mittelalter zurückversetzt. Die Ortung mit verdeckten SMS halte ich nicht nur für zulässig, sondern auch für eine pfiffige Methode.
Beim genetischen Fingerabdruck scheint mir zumindest bei Tatortspuren die Aufhebung des Richtervorbehalts sinnvoll zu sein. Dass ich mich Ihrer Kritik nicht anschließen kann, ändert aber nichts daran, dass es mir geholfen hat, mich damit auseinander zu setzen, denn bei Ihnen, Herr Garstka, muss ich nicht damit rechnen, dass es darum geht, parteipolitisch Punkte zu machen. Ihnen geht es um die Sache. Das tut gut, in der Politik so einen Partner und so ein Gegenüber zu haben.
fast immer an der Sache diskutiert und im Konsens entscheidet, hat viel damit zu tun, wie souverän und gentlemanlike Sie die Dinge zur Sprache bringen. Sie werden uns fehlen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Angestellte jagen künftig Verbrecher“, so schreibt die „Berliner Zeitung“ am 9. November 2004. Ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland! Weil der Senat, speziell der Innensenator und der Finanzsenator, eine falsche Personalpolitik betreiben, soll das Abgeordnetenhaus die verfassungswidrige Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Teilzeitangestellte durch Änderung des ASOG verabschieden. Die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes – freiheitsbeschränkende, freiheitsentziehende Maßnahmen, Eingriffe in die Bürger
Frau Meister
rechte, z. B. Unverletzlichkeit der Wohnung – fallen nach allen vertretenen Ansichten unter den Tatbestand des Artikels 33 Abs. 4 des Grundgesetzes und sind in der Regel Beamten vorbehalten. Der rot-rote Senat will jedoch entgegen allen verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar von namhaften Verfassungsrechtlern wie Prof. Battis von der Humboldt-Universität, den Teilzeitangestellten die gleichen Aufgaben wie allen Polizeivollzugsbeamten in Berlin zuweisen.
Verfassungsrechtliche Bedenken vertritt auch die Normenprüfungskommission des Senats, jedoch setzt sich der Innensenator über die Bedenken hinweg und peitscht seinen Gesetzentwurf durch. Er ist ja der Verfassungssenator, und Verfassungsbruch, auch wenn man dabei ab und zu von einem Verfassungsgericht erwischt wird, ist ja nicht strafbar, und man hat so seine Erfahrungen. Aber vielleicht kommen noch neue Erfahrungen hinzu, denn die CDU-Fraktion behält sich die verfassungsgerichtliche Überprüfung des gesamten Vorgangs vor.
Die CDU-Fraktion hat jedoch noch die Befürchtung, dass die Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Polizeiangestellten von betroffenen Bürgern geltend gemacht wird und es zu gerichtlichen Beweisverwertungsverboten kommt.
Diese Befürchtungen müssen auch die SPD- und PDSAbgeordneten im Innenausschuss bewogen haben, Anträge der Opposition auf Anhörung von Verfassungsrechtlern oder die Mitberatung des Rechtsausschusses ohne Argumente mit Mehrheit abzulehnen. Es drängt sich der CDU-Fraktion der Eindruck auf, dass haushaltspolitische Sparziele auf dem Rücken der Polizeianwärter ausgetragen werden sollen.
Die Zwangslage der jungen Menschen wird ausgenutzt, denn der Senat reizt seine Monopolstellung schamlos aus. Bei dieser Sachlage ist die Einstellungspraxis keine gerechtfertigte Ausnahme von Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, sondern ein evidenter exekutiver Rechtsmissbrauch.
Der Senator schickt junge Menschen in eine gefahrgeneigte Tätigkeit, in der sie unter Einsatz ihrer Gesundheit oder ihres Lebens dem Bürger helfen sollen. Die Absicherung nach dem Beamtenversorgungsgesetz verweigern die sozialistischen Regierungsfraktionen von SPD und PDS.
Wer sich im Dienst so verletzt, dass er polizeidienstuntauglich wird, hat keine Chance auf Übernahme in das Beamtenverhältnis und muss seinen Beruf aufgeben. Er wird eiskalt entlassen. Das ist Manchesterkapitalismus pur, und das von einer Regierung, die soziale Gerechtigkeit wie eine Monstranz vor sich her trägt.
Gute Vorschläge der Opposition wie die Übernahme von Polizeianwärtern auf Stellen von Vollzugsbeamtinnen
und -beamten, die sich in Elternzeit befinden, wurden mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Zur Täuschung und Tarnung wird dann vom Innensenator immer das Märchen von dem bösen Vorgänger in die Diskussion gebracht, der viel zu viel Polizeianwärter eingestellt habe. Allerdings, zu Ihrer Erinnerung, Herr Senator: In der großen Koalition war die SPD ein Teil dieses Senats, und da der Senat immer nur mit einer Stimme spricht, waren Sie bei allen Einstellungen in allen Verwaltungen beteiligt. Das Haushaltsgesetz mit Stellenplan wurde gemeinsam von CDU und SPD in der großen Koalition beschlossen.
Wiederholungen erhöhen nicht den Wahrheitsgehalt der Aussage.
Hier nun einige Fakten aus Kleinen Anfragen: Im Dezember 2003 gab es 914 freie Stellen bei Schutz- und Kriminalpolizei. Ab Januar 2004 bis zum Dezember 2005 werden 965 freie Stellen bei Schutz- und Kriminalpolizei durch Pensionierung frei. Das Fazit: 1 879 Vollzugsbeamtenstellen sind bis 2005 frei, und Sie sehen keine Möglichkeit der Übernahme von Polizeibeamten als Beamte – das ist vollkommen unverständlich.
Sie wollen die Polizei kaputtsparen: lieber Überstunden in Millionenhöhe und 5 000 niedergelegte Ermittlungsvorgänge im Landeskriminalamt. Die CDU möchte lieber Vollzugsbeamte statt Überstunden.
Die rot-rote Koalitionsvereinbarung legte fest: Personelle Einsparungen bei der Vollzugspolizei sind nicht vertretbar. – Dieser rot-rote Senat vertreibt jedoch über 1 000 junge, gut ausgebildete Polizisten in andere Bundesländer. Kurze Zeit später gibt es aber den Hilferuf der Senatorin Junge-Reyer: Berlin ist überaltert, junge Leute braucht Berlin! – Wie passt das zusammen? – Das ist Unfähigkeit pur!
Die CDU-Fraktion hat schon am Anfang dieses Jahres nachgewiesen, dass eine von der Finanzverwaltung behauptete Überausstattung der Berliner Polizei gegenüber Hamburg im Bereich der Vollzugspolizei nicht vorhanden ist. Der Benchmarking-Bericht des Polizeipräsidenten bestätigt diese Aussage eindeutig. Meine Herren Senatoren Sarrazin und Körting! Schenken Sie diesem Benchmarking-Bericht Glauben, der mit Hilfe von externen Beratern der Firma Mummert & Partner erstellt wurde! Geben Sie jungen Menschen in dieser Stadt eine Chance, ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust und sozialem Abstieg einer gefährlichen Tätigkeit nachzugehen! Übernehmen Sie teilzeitbeschäftigte Angestellte der Polizei in das verfassungsgemäße Beamtenverhältnis! – An den Präsidenten des Abgeordnetenhauses appelliere ich: Stoppen Sie den verfassungswidrigen Zustand, bevor es ein Gericht tut!
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Seelig! Sie sollten sich einmal mit zwei Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, auseinander setzen. Die erste beschäftigt sich mit Planstellen bei der Vollzugspolizei und deren Besetzung. Es gibt 17 277 Planstellen bei der Vollzugspolizei und 16 366 Dienstkräfte. Somit waren zum Dezember 2003 914 Stellen frei.
Aus der Antwort des Senators auf meine Kleine Anfrage nach der Personalentwicklung geht hervor, dass im Jahr 2004 541 Vollzugsbeamte den Dienstherren verlassen und es im Jahr 2005 424 sein werden. Insgesamt ergibt das 965 freie Stellen. Erklären Sie mir, warum Sie vor diesem Hintergrund keine 150 Leute übernehmen können!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie viele Beamte des Landes Berlin wurden in den vergangenen drei Jahren wegen gegen sie laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren vom Dienst suspendiert, und wie viele Beamte wurden im genannten Zeitraum nach Erhebung einer staatsanwaltschaftlichen Anklage suspendiert?
2. Gab es überhaupt Fälle, in denen ein Beamter nach Erhebung einer Anklage weiterhin im aktiven Dienst verbleiben konnte?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden in den vergangenen drei Jahren gegen Berliner Landesbeamte eingeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, und welche Straftatbestände lagen hierbei zu Grunde?
Bei welchen angeklagten Straftatbeständen wird grundsätzlich ein Verbot der Amtsausübung nach § 25 Landesbeamtengesetz durch den Dienstherrn ausgesprochen?
Welche Ausbildungsgänge werden im öffentlichen Dienst angeboten, oder werden auch im öffentlichen Dienst zusätzliche Ausbildungsangebote gemacht?
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Nach Ihren Aussagen sind Sie für die präventive Bekämpfung der Korruption. Werden Sie deshalb nachher in der Beratung zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsge
setz auch den Tatbestand der Korruption in den § 17 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes einbringen, damit präventiv gegen Korruption gekämpft werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage gilt dem Finanz- und Stellensenator, der gerade noch telefoniert. – Herr Senator Sarrazin, welche Kosten kommen auf das Land Berlin zu, wenn der
Referentenentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe Gesetz wird?
Werden Sie neue Ausbildungsplätze schaffen und besetzen, wenn dieser Referentenentwurf Gesetz wird? Oder werden Sie die Ausbildungsplatzabgabe zahlen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Personalvertretungsrecht, zweiter Anlauf. Eines muss man Ihnen lassen, Herr Dr. Lindner: Sie sind hartnäckig. Mit dieser Gesetzesänderung reiten Sie wieder einmal eine Ihrer berüchtigten Attacken auf die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Konkret geht es Ihnen in diesem Gesetz darum, eine Reihe von Mitbestimmungsrechten in bloße Mitwirkungsangelegenheiten umzuwandeln. Praktisch sollen Mitbestimmungsrechte gestrichen werden. Ich nenne einige Beispiele, die für diesen Bereich kommen sollen:
)
Dieser Tarifvertrag sieht allerdings vor, dass wir betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahr 2009 ausschließen, sehr zu Ihrem Missfallen, das haben Sie eben noch einmal gesagt. Wir sagen, das ist gut so, weil dies den Beschäftigten eine planbare Perspektive in ihrem beruflichen Leben gibt.
Das ist nicht ganz unwesentlich, wenn man Beschäftigte im schwierigen Prozess der Umgestaltung der Verwaltung mitnehmen will. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. In dem Zusammenhang muss auch der Stellenpool so betrachtet werden, dass diesem aus meiner Sicht die Aufgabe zukommt, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Stellen haben, die wegfallen, oder die keine Aufgaben mehr haben, weil sie weggefallen sind, über den Stellenpool auf neue, frei werdende Stellen zu vermitteln oder dorthin zu qualifizieren. Auch hier kommt es darauf an, ob man Beschäftigte und deren Interessenvertretung mitnimmt oder ob man gegen sie agiert.
(D
Nun haben wir schon am letzten Freitag von Ihnen gehört, Herr Dr. Lindner, wie Sie die Arbeit von Personalräten sehen. Wir haben es nicht nur am Freitag gehört, indem Sie uns aufgefordert haben, diesen Tarifvertrag zu kündigen und betriebsbedingte Kündigungen möglich zu machen. Wir hatten auch die Freude, am letzten Donnerstag im Rechtsausschuss einen Änderungsantrag von Ihnen zu sehen, den Sie dann zurückgezogen haben, wo ich nicht weiß, was aus dem geworden ist und noch werden wird. Sie haben allen Ernstes geschrieben, dass der Personalrat im Stellenpool aus ganzen 5 Beschäftigten besteht, von denen nur einer freigestellt ist. Bei der Größenordnung des Stellenpools und bei der Aufgabenstellung, die dem Stellenpool und vor allem auch dem Personalrat dort zukommt, würde das heißen, dass dieser Personalrat nahezu arbeitsunfähig ist und somit nur noch eine Farce wäre. Dass das natürlich Ihr Ziel ist, Personalräte arbeitsunfähig zu machen, ist allen klar. Ich will es nur an der Stelle sagen, weil unter diesem Kontext – betriebsbedingte Kündigungen ermöglichen, möglicherweise auch Mitbestimmung bei Entlassungen wegnehmen,
Es sind die Änderungen von Versetzung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn damit ein Ortswechsel verbunden ist, gemeint und die Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten. Das macht eigentlich deutlich, dass wir über Fragen reden, die von ganz erheblicher Bedeutung für die betroffenen Beschäftigten sind. Und nimmt man die Kündigungen einmal aus, so handelt es sich um die zentralen Fragen von bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Würde man hier der FDP folgen, so könnte man die Mitbestimmung eigentlich ganz abschaffen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der FDPFraktion, ehrlich sind, dann ist das Ihr eigentliches Ziel.
Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesem Ziel nicht folgen werden, denn die betriebliche Mitbestimmung, das gilt auch für das Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst, ist ein wesentlicher Baustein unserer gesellschaftlichen Ordnung.
Das Personalvertretungsgesetz vom 26. Juli 1974 in der Fassung vom 30. November 2000 hat sich über Jahrzehnte bewährt und seine Zerreißprobe bei der Zusammenführung beider Berliner Verwaltungen bestanden. 60 000 Mitarbeiter wurden sozialverträglich abgebaut. Ich meine, dies ist ein Zeichen dafür, dass dieses Personalvertretungsgesetz funktioniert. Es gibt daher keinen Grund, die Mitbestimmung auszuhöhlen und letztendlich die Abschaffung zu betreiben.
Eins möchte ich zum Abschluss dennoch feststellen. Wir werden zwar diesen vorliegenden Antrag ablehnen, sind jedoch bereit, im Ausschuss in einem offenen Dialog mit Ihnen über flexiblere Lösungsansätze zu diskutieren. Die einfache Streichung von Mitbestimmungsrechten ist aus unserer Sicht jedoch nicht der geeignete Weg. Wer Verwaltungsreform ernsthaft betreiben will, muss an der Einbindung der Mitarbeiter durch die Personalräte interessiert sein. – Schönen Dank!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Aus welchem Grund sprechen Sie bei der Ausbildung von Polizeibeamten von Überkapazitäten, wenn Herr Staatssekretär Diwell in einem Schreiben vom 23. Februar 2002 mitgeteilt hat – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Da für den Polizeivollzugsdienst nicht über den Bedarf hinaus ausgebildet worden ist, sind alle Polizeibeamten zu übernehmen.
Weshalb werden im Land Berlin im Jahr 2003 nur 300 Polizeianwärter übernommen, obwohl nach Berechnungen Ihres Hauses ca. 500 Vollzugsbeamte altersbedingt pro Jahr den Polizeidienst verlassen?
Herr Senator Strieder! Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie, um in Einzelverträgen vor Beendigung der Laufzeit Gehaltskürzungen durchzusetzen?
Herr Ritzmann! Glauben Sie nicht, dass man zum Begehen von Taschendiebstählen bestimmte Tatbegehungsstrukturen braucht, also viele Leute auf engem Raum? Glauben Sie nicht, dass der Taschendieb nicht an den Stadtrand geht, um dort seine Taten zu begehen, sondern immer Tatbegehungsstrukturen sucht, wo viel Personal vorhanden ist, zum Beispiel auf Märkten oder Bahnhöfen?
Herr Senator! Welche Auswirkungen auf den Haushalt hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass der fristlose Ausstieg des Senats aus den kommunalen Arbeitgeberverbänden rechtsunwirksam ist?
Ich frage Herrn Senator Dr. Körting. – Berlin hat eine sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit. Aus welchem Grund wurden die 40 Ausbildungsplätze bei der Berliner Feuerwehr zum 1. April bzw. zum 1. Mai nicht besetzt, obwohl 1 000 Bewerbungen vorlagen und die durchgeführten Auswahlgespräche 40 Bewerber hervorbrachten?
Ich frage den Herrn Finanzsenator: Welche Kosten entstanden oder entstehen dem Land Berlin bei der Nichtübernahme von Beamtenanwärtern durch die Nachversicherungspflicht des Landes Berlin für drei Ausbildungsjahre?
Welche Haushaltsvorsorge haben Sie getroffen, um diesen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen?
Frau Kollegin Seelig! Sie sprachen die polizeiliche Kriminalstatistik an. Ist Ihnen bekannt, dass im Landeskriminalamt 5 000 unbearbeitete Delikte liegen mit einem Liegevermerk, darunter Korruptionsdelikte und Insolvenzdelikte, was die Sicherheit in dieser Stadt vielleicht nicht gefährdet, aber das Rechtssystem stark untergräbt?
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Dr. Körting. Herr Körting, sind die Ist-Personalkosten bei der Berliner Polizei für 2003 nicht so berechnet, dass für die 600 ausscheidenden Vollzugsbeamten auch 600 Auszubildende von der Landespolizeischule und von der Fachhochschule übernommen werden können?
Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Existieren bei der Berliner Feuerwehr oder der Senatsinnenverwaltung Planungen, Wachen der Freiwilligen Feuerwehr zusammenzulegen bzw. zu schließen, um Bewirtschaftungskosten zu sparen?
Herr Präsident! Herr Senator! Aus welchem Grund wurde die Botschaft des Schurkenstaats Irak – so der US-Präsident – in den Objektschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Geiselnahme kommen konnte?
Locker bleiben! Trapp, Gatow! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion, wenn man ihn so liest, die Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes, hört sich auf den ersten Blick sehr professionell an. interjection: [Ritzmann (FDP): Vielen Dank!]
(A) (C)
(B) (D)
Wer diesen Antrag jedoch genauer durchleuchtet, wird feststellen, dass er massiv in die Rechte der Arbeitnehmer eingreift, hin bis zu „Hire and Fire“.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten eine gute Arbeit, wie es auch in der Umfrage der „Berliner Morgenpost“ dokumentiert wurde. Eine weitere Leistungssteigerung ist vom Senator Dr. Körting in Aussicht gestellt worden, jedenfalls im Interview in „Berliner Morgenpost“, schauen wir einmal.
Das Personalvertretungsgesetz Berlins vom 26. Juni 1974 in der Fassung vom 30. November 2000 hat sich über Jahrzehnte bewährt. Es hat seine Zerreißprobe bestanden in der Zusammenführung beider Berliner Verwaltungen. Im letzten Jahrzehnt wurden ca. 60 000 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sozialverträglich abgebaut, und die Personalräte haben verantwortungsbewusst bei diesem Prozess die Rechte der Beschäftigten wahrgenommen.
Es ist vielmehr an der Zeit, die Verwaltungen aufgabenkritisch zu durchleuchten und nicht nur immer auf das Personal zu schauen.
Nun einmal zu der schwachen Begründung des Antrags. 1. „Verfassungswidrigkeit“: Das zitierte Gutachten des Unternehmensverbandes Berlin-Brandenburg ist aus meiner Sicht ein Gefälligkeitsgutachten, denn der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 25. Januar 2001 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
2. „Betriebsbedingte Kündigungen sind faktisch unmöglich.“ – Herr Lindner, selten werden Häuptlinge in die Gefahr der betriebsbedingten Kündigungen geraten, denn sie verstehen es, sich zur Wehr zu setzen. Es trifft vielmehr immer die Indianer. Und hier ist es richtig, dass im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens der Dienststellenleiter die Gesichtspunkte zur Sozialauswahl offenlegt. Und er hat auch deutlich zu machen, aus welchem Grund der ausgewählte Mitarbeiter am wenigsten schutzbedürftig ist.
Personalräte haben nach dem Personalvertretungsrecht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, nämlich des Kündigungsschutzgesetzes zu überwachen, und können nicht ohne Grund die Zustimmung verweigern. Ich glaube auch, dass die Mitbestimmung der Personalräte verhindert, dass die Behörden viele Niederlagen vor Arbeitsgerichten erzielen.
Ein Beamter, den Sie ja auch in Ihrem Antrag ansprechen, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, kann auch von einem Personalrat im Rahmen der Mitbestimmungsverfahren nicht gerettet werden.
Erst danach! –
Bei unterschiedlichen Meinungen zwischen der Behörde und den Personalvertretern existiert im Personalvertretungsgesetz das Einigungsverfahren mit der Einigungsstelle, Herr Lindner! Da hat die Innenbehörde drei Vertreter zu stellen – als Arbeitgebervertreter –, und den Vorsitzenden wird sie auch benennen. Die Arbeitnehmer benennen ebenfalls drei Vertreter. In Berlin ist der Vorsitzende immer ein Richter am Arbeitsgericht. Glauben Sie, dass der in der Einigungsstelle anders entscheidet als in seinem Gerichtssaal? – Ich habe eher den Eindruck, Sie wollen
die Personalvertretung aus dem Kündigungsverfahren herausdrücken und für die Not leidenden Rechtsanwälte ein Arbeitsbeschaffungsprogramm auflegen.
Wer Verwaltungsreform ernsthaft betreibt, muss an der Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Personalräte interessiert sein. „Hire and fire“ wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben.