Rainer Genilke
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat: Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge wird zu einer deutlichen Entlastung der Bürger Brandenburgs führen. Das ist gut so. Ich glaube, wir können das auch gut argumentieren, weil die Straßen nicht den Bürgern, sondern der öffentlichen Hand gehören.
Auch die Kommunen werden von der Abschaffung profitieren. Statt sich mit den Bürgern über die Beitragserhebung zu strei ten, erhalten sie eine verlässliche und, wie ich meine, auch kal kulierbare Zahlung durch das Land. Damit werden das beste hende, erhebliche Defizit bei den Investitionen und die Erhal tung der Gemeindestraßen in Brandenburg anders angegangen - wie ich meine, auch besser angegangen -, und wir werden ei ne bessere Infrastruktur haben. Das glaube ich schon.
Schließlich profitieren auch die Gerichte im Land Branden burg, die sich nun nicht mehr mit jahrelangen Verfahren auf
grund fehlerhafter Berechnungen oder fehlerhafter Satzungen beschäftigen müssen.
Straßenausbaubeiträge waren ungerecht, weil die kommunalen Straßen nicht nur von den Grundeigentümern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden. Straßen sind öffentliche Güter und daher mit Steuermitteln zu finanzieren.
Die Erhebung der Beiträge war auch unsozial, weil die Bürger in unterschiedlichem Umfang belastet wurden - übrigens ab hängig davon, in welcher Kommune man lebt und an welcher Straße man zufällig wohnt. Junge Familien, aber auch Senioren mit geringerem Einkommen oder geringerer Rente waren von diesen Beiträgen sehr schnell existenziell bedroht.
Der Personal- und Verwaltungsaufwand in den Kommunen für die Erhebung der Beiträge war unverhältnismäßig hoch und vielfach auch unwirtschaftlich. Hinzu kommen regelmäßig weitere Kosten für Gutachten, Rechtsberatung, Widerspruchs- und auch Klageverfahren.
Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt weiter unter der anderer vergleichbarer europäischer Länder. Straßenausbaubei träge haben die Grundeigentümer zusätzlich belastet und ste hen den Maßnahmen zur Förderung des Wohneigentums entge gen.
Der Gesetzentwurf ist daher ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sowohl SPD und Linke als auch Herr Vida - das muss man an dieser Stelle sagen; er ist ja Miteinreicher - haben sich damit dem erheblichen Druck, letztlich auch der Volksini tiative gebeugt und dieses Gesetz heute so vorgelegt. Deshalb gibt es dafür auch unsere Zustimmung.
Es besteht aber meines Erachtens noch großer Handlungsbe darf; denn jeder, der glaubt, ab sofort keinen Beitragsbescheid für den Bau seiner Straße mehr zu bekommen, irrt. Dem wird nicht so sein. Wir waren die einzige Fraktion, die das Thema Erschließung überhaupt noch einmal in das Gesetzgebungsver fahren einbezogen hat. Warum?
Weil man bei Straßen, die wir heute als Sandpisten bezeichnen, wenn sie erstmalig gebaut und ausgebaut werden, weiterhin ei nen nicht unerheblichen Anteil, nämlich in der Regel 90 %, selbst zahlen muss. Das hätten wir in diesem Kontext lösen müssen; denn die Menschen werden ernüchtert sein, sie wer den überrascht sein. Den Leuten vor Ort ist es ziemlich egal, ob wir zwischen KAG und Erschließungsrecht unterscheiden. Aber die Möglichkeit hätte bestanden, hier die Dinge gleich mit zu regeln. Das hätten die drei Einreicher einbeziehen müs sen. Wir haben den Vorschlag gemacht, dass alle Straßen, die am 3. Oktober 1990 schon als Straßen gewidmet waren und tatsächlich zur Erschließung des Ortes genutzt wurden, auch beitragsfrei gestellt werden.
Ich glaube, dass wir mit den vielen Dingen, um die wir uns hier an diesem Ort bezüglich der Straßen Gedanken gemacht ha ben, nun einen Schritt gehen, der mit anderen Bundesländern zusammen jetzt Neuland ist, der sich aber - da bin ich mir ganz sicher - in einer besseren Infrastruktur des Landes auswirken wird - auch der ländlichen Räume, wo das oftmals nicht mehr
möglich war, wenn man versucht hat, das dann im Einverneh men mit allen zu lösen. Das war nie möglich.
Ich möchte noch auf die Entschließungsanträge zurückkom men, vor allem auf das Thema Personal - Herr Lüttmann ist darauf eingegangen. Das findet unsere Zustimmung; denn na türlich brauchen wir Mitarbeiter in den Verwaltungen, insbe sondere im MIL, die sich mit diesen Themen beschäftigen, die das abwickeln. Ich denke, dass die 17 Stellen, die dafür vorge sehen sind, durchaus ausreichend sind. Auch das wird ja evalu iert. Aber die Finanzierung durch Personalverstärkungsmittel - so sagen es mir meine Haushälter - ist schlichtweg nicht mög lich; denn diese Mittel werden bereits vollständig durch die Besoldungsanpassung für Beamte - das steht ja heute auch noch auf der Tagesordnung - aufgebraucht.
Ihr Entschließungsantrag zu dem Härtefallfonds, Herr Vida: Es sind 30 Millionen Euro, die Sie da einmalig zur Verfügung stellen wollen. Was machen wir, wenn es 40 Millionen Euro werden? Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Zur Be wertungsmatrix für Härtefälle: Wie soll das aussehen, wenn der Betrag gedeckelt ist? Das scheint mit einer Zahl von 30 Millionen Euro ziemlich aus der Hüfte geschossen zu sein. Was wir mit den 30 Millionen Euro hätten regeln sollen, sind die Erschließungsbeiträge. Dann hätte ich ein besseres Gefühl gehabt, dass wir das ordentlicher und vor allem nachvollzieh barer für die Bürger gestaltet hätten.
Insofern freue ich mich auf dieses Gesetz. Wir werden zustim men. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu mindest einmal eine interessante Äußerung meiner Vorredne rin: Brandenburg wächst. Das wird, denke ich, Einzug halten in die Dinge, die wir noch im Zusammenhang mit der Kreis
gebietsreform hören können. Da haben Sie ständig erzählt, Brandenburg schrumpft. Das ist nun zumindest schon einmal eine neue Erkenntnis.
Und in der Tat ist das ja auch so. Die Wohnraumförderung wird jetzt angepasst - eine überfällige Anpassung, vor allem was die Einkommensgrenzen angeht. Was ich nicht verstehe, ist - das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt -, dass man bezüg lich der gut begründeten Anpassung nicht dem folgt, was die Grünen beantragt haben, nämlich einen Inflationsausgleich vorzunehmen und die Förderung auf eine Höhe, die heute gerechtfertigt wäre, nämlich von 22 500 Euro bei einem ZweiPersonen-Haushalt, anzupassen. Ich denke, das wäre eine konsequente und vor allem zielführende Änderung des Gesetzes gewesen.
Das gilt auch dafür - das wurde im Sozialausschuss auch ange nommen -, dass wir bei der Anzahl der Kinder keine Ausnahme machen. Wenn eine Wohnung gemietet wird, ist es relativ egal, wieviel Kinder dort mit einziehen - die Miete wird sich da durch nicht ändern. Da haben wir einen sehr weisen Beschluss gefasst, dies herauszunehmen. Hier mein besonderer Dank an die Grünen, dass sie das angestoßen haben. Mitgetragen haben es dann alle Fraktionen; das macht auch Sinn. Trotzdem einige Anmerkungen zum Wohnraumförderungsgesetz:
Folgendes finde nicht nur ich nicht in Ordnung, sondern auch der gerade zitierte BBU, der Verband der Berlin-Brandenbur gischen Wohnungsbauunternehmen, sowie interessanterweise auch der Bürgermeister von Hennigsdorf, unser ehemaliger Kollege Günther. Er hat gesagt, dass wir zur Erlangung des Wohnberechtigungsscheins zwingend einen Beleg der Bedürf tigkeit brauchen, der alle drei Jahre überprüft wird. Eine solche Überprüfung erfolgt selbstverständlich auch bei allen anderen Zahlungen, die das Land und der Bund leisten. Drei Jahre ist ein sehr langer Zeitraum.
Wenn es unkompliziert möglich ist, einen Wohnberechtigungs schein zu beantragen - beispielsweise für Studenten -, dann muss die Bedürftigkeit aber auch überprüft werden. Zu einer sozialen und letztlich auch gerechten Wohnungsbaupolitik ge hört es auch, dass, wenn jemand sein Studium abgeschlossen hat und nicht mehr zwingend Anspruch auf einen Wohnberech tigungsschein hat, er den Status dann verliert. Dabei bin ich nicht der Meinung, dass jemand, der Student war und anschlie ßend 4 000 oder 5 000 Euro verdient, unbedingt aus der Woh nung raus soll, er muss aber dann den Marktpreis für die Woh nung bezahlen. Das ist Gerechtigkeit und da halte ich die Fest legung von drei Jahren als Zeitraum für die Überprüfung - wie der BBU, wie Ihr Bürgermeister in Hennigsdorf vorschlagen - für eine wohlüberlegte Maßnahme, denn es kann nicht sein, dass wir auf Dauer jemanden fördern, der die Förderung gar nicht nötig hat. Wir haben uns um die zu kümmern, die bedürf tig sind und unsere Hilfe brauchen. Das ist Sozialstaat und nicht einfach ein Verteilen per Gießkanne über sämtliche Ein kommenshöhen.
Zur Zweckentfremdung habe ich bereits im Ausschuss etwas gesagt. Es betrifft - hören Sie zu! - 0,001 % der Brandenburger Wohnungen. Da machen wir ein Gesetz? Wir sind sonst nicht
so kleinlich. Dann heißt es immer, es ist ja ein Einzelfall; wir kommen heute Nachmittag noch darauf. Aber bei 0,001 % der Wohnungen machen wir ein Gesetz, das Kommunen dazu er mächtigt, zukünftig dem Zweckentfremdungsverbot nachzu gehen. Schauen Sie mal, wie toll das in Berlin läuft! Da werden Leute denunziert. Da kommen Leute, wollen in Ihre Wohnung und mal schauen, was da so läuft. Das war eine Zeitungsmel dung - wir machen hier also Gesetze auf der Basis einer Zeitungsmeldung -, dass es in Potsdam 200 Wohnungen geben müsste, auf die das zutreffen könnte, aber nichts Genaues weiß man nicht. Ich erlebe es wirklich zum ersten Mal, dass wir Gesetze aufgrund einer Zeitungsmeldung machen. Wir sollten mit dem Geld, was Kommunen in Zukunft ausgeben können, um Leuten hinterherzuspionieren, Grundlagen in den Bauäm tern legen, damit wir schneller preiswerten Wohnraum schaf fen können. Das wäre eine vernünftige Maßnahme. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um die Flächeninanspruchnahme wird vielfach unter der Überschrift „Flächenverbrauch“ geführt. Sie findet sich auch im Titel der Großen Anfrage der Grünen. Grundsätz lich gilt: Fläche wird nicht verbraucht. Sie geht also nicht ver loren, sondern wird lediglich auf eine bestimmte Art und Weise genutzt.
Diese Art der Nutzung ist nicht statisch, sondern sie verändert sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung im Laufe der Zeit. Unser Leben ist vielfältig, und es ist komplex. Das spiegelt sich darin wider, dass wir unsere Umgebung und unseren Lebensraum immer wieder neu gestalten.
Weil es der Kollege Jungclaus vorhin angesprochen hat, wobei er den globalen Effekt erwähnte: Heute gibt es 7 Milliarden Menschen auf der Erde. Wenn wir die prognostischen Studien
richtig deuten, werden im Jahr 2050/55 über 10 Milliarden Menschen auf dieser Erde leben. Ich gehe jetzt schon die Wette ein, dass bei 3 Milliarden Menschen mehr ein größerer Flächenverbrauch die Folge sein wird.
Aber da ist die Frage, wie und wie logisch man mit diesem Flächenverbrauch umgeht. Im Übrigen - und das verstehe ich nicht ganz - stellen wir in Brandenburg natürlich eine Vielzahl - ich komme gleich noch auf die Zahlen zu sprechen - an Flächen zur Verfügung. Ursache ist natürlich auch, dass es in Berlin offensichtlich nicht funktioniert. Da regieren die Grünen mit.
Wenn man das Tempelhofer Feld Rollschuhfahrern vorbehält und nicht der Wohnbebauung zur Verfügung stellt, darf man sich nicht wundern, wenn die Menschen die Stadt verlassen und nach Brandenburg kommen.
Man sieht die Schwierigkeiten, die auch die Grünen in der Regierung in Berlin haben, wenn für 4 000 Wohnungen 1 400 Gartenparzellen in Pankow weg müssen. Daran sieht man, dass es eben nicht so einfach ist, immer nur zu appellieren, wenn man anschließend keine Antwort auf die Frage hat: Wo sollen die Menschen in Zukunft bitte zu günstigen Preisen wohnen?
Eine Versachlichung der Diskussion ist also sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Belangen von Landwirtschaft, Um weltschutz, Siedlungsentwicklung und Wirtschaft zu erzielen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, bei der zunehmenden Nutzung von Flächen für Wirtschafts-, Verkehrs- und Sied lungszwecke auch zu beachten, dass beispielsweise auch un versiegelte Böden wichtig sind, zum Beispiel als Lebensraum für die Tiere, als Erholungsfläche für die Menschen und als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.
In Brandenburg gilt: Die Zunahme der Siedlungs- und Ver kehrsflächen in Brandenburg konnte in den letzten Jahren im Vergleich zu den vorangegangenen Perioden reduziert werden. Die Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Einwohner sind in Brandenburg seit 2013 - das sagt die Antwort auf die Anfrage - rückläufig. Das Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Einwohner verläuft im Vergleich mit anderen Bundes ländern langsamer. Während in Niedersachsen der Pro-KopfWert zwischen 2008 und 2017 um fast 9 % stieg, erhöhte er sich in Brandenburg lediglich um 5,9 %.
Viele Flächennutzungen sind auch gar nicht mit der Versiege lung gleichzusetzen, darauf ging der Kollege Jungclaus auch schon ein. Zu den Verkehrs- und Siedlungsflächen gehören auch unversiegelte Bereiche wie Gärten oder Parkflächen. Bei Einfamilienhaussiedlungen bilden die Gärten auch wichtige Lebensräume für Bienen und andere Insekten. So ist es falsch, zum Beispiel Kiesabbaugebiete als Flächenverbrauch zu wer ten, wenn aus den Flächen nach der Renaturierung durchaus hochwertige Naturflächen geworden sind.
Etwa die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind laut Statistischem Bundesamt tatsächlich vollständig versiegelt. Das haben wir auch schon gehört. Ziel muss es also sein, wirk lich unnötige Flächenversieglungen einzudämmen, und dazu gehört, Verkehrs-, Siedlungs- und Wirtschaftsflächennutzung
zu steuern und gleichzeitig in den Regionen und Ballungs räumen gleichwertige Entwicklungen und Wachstumschancen zu gewährleisten. Wozu es nicht kommen darf, ist, dass eine mögliche Kompensationsleistung - wie angesprochen wurde - wieder ausschließlich auf den ländlichen Raum abgewälzt wird. Das ist jedenfalls etwas, wovon ich stark annehme, dass es im Hinterkopf sein könnte.
Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen für die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenraument wicklung zu initiieren und zu heben, halte ich für sinnvoll. Den Kommunen fällt hier natürlich die Schlüsselrolle zu, weil sie bei ihren Entwicklungsplanungen die wesentlichen flächen relevanten Entscheidungen treffen. Das ist auch gut so und soll so bleiben. Die kommunale Planungshoheit unterliegt dem ver fassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht.
Nach Einschätzung der Landesregierung besteht bei den im Land Brandenburg Ansiedlungswilligen meist die Nachfrage nach großen Grundstücken, vor allem für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Da müssen wir auch selbstkritisch sein. Ich bin mir nicht sicher, Herr Jungclaus, dass alle grünen Poli tiker in diesem Land in Mehrfamilienhäusern wohnen. Und ich bin der Meinung - und das ist auch die Meinung meiner Frakti on -, dass es jedem Bürger auch möglich sein muss, eben nicht in die Platte zu ziehen, sondern selbst darüber zu entscheiden: Will er im Einfamilienhaus, im Zweifamilienhaus, im Mehr familienhaus wohnen? Auch das gehört zur persönlichen Freiheit in einem Land, das sich frei nennt.
Da meine Zeit hier schon ins Minus läuft, darf ich mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, ich hätte gedacht, dass Du Dich vor der Rede mit diesem Fall wenigstens ein Stück weit beschäftigst.
Ich mache mir ernsthaft Sorgen: Irgendwann ist auch eine Ministerin nicht mehr Ministerin, Frau Schneider. Irgendwann wird man rückblickend irgendetwas mit Ihrer Zeit als Ministe rin verbinden wollen. Bisher sind das vier Dinge: Es sind volle Züge - Dauerstehplätze für Pendler -, zu wenige Mittel für den Landesstraßenbau, ein Landesentwicklungsplan, der vor allen Dingen für die dritte Reihe keine Antworten hat, und die Posse mit einem Hausboot. Das wird übrig bleiben.
Und wenn jetzt von meiner Vorrednerin behauptet wird, das seien Einzelfälle, nenne ich Ihnen einmal einen Einzelfall. Den Einzelfall des Herrn Günther haben wir gerade gehört. Ich neh me einen Fall aus dem Landkreis Märkisch-Oderland: Hier stellt ein Ehepaar eine Bauvoranfrage zum Kauf eines Haus bootes - soweit sind wir schon gekommen. Jetzt passen Sie auf, was unsere unteren Bauaufsichtsbehörden antworten: Sie schreiben, dass dieses Hausboot eine Kajüte hat, aber keine Küche, keine sanitären Anlagen, und sie deshalb davon ausge hen, dass es sich hierbei grundsätzlich um eine bauliche Anla ge nach § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung handelt - ohne Küche, ohne sanitäre Anlagen. Und dann wird es verrückt, meine Damen und Herren: Jetzt kommt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises OPR und sagt öffentlich in der Zeitung - Britta Avantario, selbst SPD-Mitglied - zu die sem speziellen Fall Günther, von dem hier alle sagen, das sei einer von 100 Einzelfällen:
„Ein Hausboot kann weiterhin im Einzelfall eine bauliche Anlage darstellen. Dies gilt solange, wie die Branden burgische Bauordnung diese Problematik nicht explizit regelt und Boote aller Art aus dem Geltungsbereich der BbgBauO ausdrücklich ausklammert.“
Diese untere Bauaufsichtsbehörde ruft förmlich danach, dass wir etwas tun - und Sie wollen Hinweise geben.
Wir sind Gesetzgeber! Wenn ihr glaubt, ihr seid Hinweisgeber, dann werdet in irgendeinem Kino Platzanweiser!
Wir sind gesetzgeberisch tätig. Von uns verlangt man Taten und dass wir unserer Aufgabe gerecht werden. Da kann es doch
nicht sein, dass wir die Ministerin bitten, einmal auf irgendeine Art und Weise aktiv zu werden.
Deshalb brauchen wir eine klare Rechtslage, und danach muss ich nicht bei Wikipedia suchen.
Wenn das ein Einzelfall sein soll, erinnere ich daran: Vorhin haben wir uns wegen 0,001 % aller Wohnungen ein Zweckent fremdungsgesetz gegeben. - Hier haben wir mehrere Fälle, die danach rufen, dass wir eine klare Regelung finden.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Liebe Jutta Lieske, was ist mit den Booten unter 2,50 m und warum sind es eigentlich 2,50 m bis 24 m? Auf diese Frage war ich vorbereitet, und ich will an der Stelle auch deutlich sagen, wo das steht: nämlich in der Landesschifffahrtsverordnung, einem Gesetz des Landes Bran denburg. Dort ist normiert, dass ein Sportboot zwischen 2,50 m und 24 m lang ist. Von mir aus ändern wir das, damit auch ein 10 cm langes Boot ein Sportboot ist.
Sie können mir aber nicht vorwerfen, dass wir eine Regelung schaffen, die auf der Rechtsgrundlage der eigenen Gesetze beruht. Deshalb bitte ich um Zustimmung, damit wir dieses Thema ein für alle Mal beenden können. - Vielen Dank.
Herr Christoffers, wäre Ihr letzter Satz nicht gefallen, dann hät te ich mich jetzt nicht zur Kurzintervention durchgerungen. Ich glaube, Sie graben immer noch an der falschen Stelle: Sie glauben immer noch, dass die Sache mit irgendeinem Voll zugshinweis geregelt ist.
- Doch, Sie haben gesagt: Da müssen wir nicht das Gesetz än dern.
Frau Ministerin schreibt an die IHKs - das Schreiben hat sie uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt -: Ich möchte aus dem Anlass der aktuellen Diskussion klarstellen, dass
Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasser fahrzeuge genutzt werden, in Brandenburg nicht dem Bauord nungsrecht unterfallen. Wenn also mit einem Boot dauerhaft keine ortsunveränderliche Nutzung, beispielsweise temporäres Wohnen, beabsichtigt ist, besteht auch keine Gefahr eines bau ordnungsrechtlichen Einschreitens. Eine Änderung der Bau ordnung ist daher nicht notwendig. - Ich frage Sie, Herr Chri stoffers: Warum richtet sich eine Ministerin an eine Industrie- und Handelskammer, die in diesem Land gar keine Gesetze verabschieden darf? Dieser Satz gehört in die Brandenbur gische Bauordnung, wie wir das hier ausgeführt haben - nur dann ändert sich etwas.
Eine Ministerin ist nicht dazu da, der IHK Spaß zu bereiten, sondern diesem Land eine Last zu nehmen, die mittlerweile drei Jahre fortbesteht, Herr Schulze. Diese Unfähigkeit ist Versagen und - das sage ich so deutlich - auch Führungs schwäche. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben gerade einen - zumindest aus mei ner Sicht - sehr wichtigen Punkt angesprochen, indem Sie sagten, dass klar normiert sei, ob ein Boot dafür geeignet sei, dauerhaft darauf zu wohnen, und sprachen explizit von Kajüten.
Nun sprechen wir bei Booten mit einer Länge zwischen 2,50 m und 24 m in der Regel komplett von Kajütbooten. Wie viele Stunden muss sich ein Boot auf dem Wasser bewegen und wie oft darf ich es nur als Kajütboot nutzen, wenn es an einem be reits zugelassenen Steg liegt? Würde Ihre Einschätzung auch dann gelten, wenn ich mir ein Wohnmobil miete, drei Stunden an die Ostsee fahre, es dort ein halbes Jahr stehen lasse und dann drei Stunden zurückfahre? Wäre das auch eine überwie gende Nutzung, und würde dann auch ein Caravan im Grunde zu einem Gebäude, das ich mehr oder weniger mit Baurecht erwerben und aufbauen darf?
Meine Frage, Herr Gorholt, geht eher in die Richtung, dass - dies war auch aus der Presse ersichtlich - derzeit im Grunde mehr Mängel durch den TÜV festgestellt werden als abgear beitet werden, es also zu einem Aufwuchs der Mängelliste kommt. Wie viel vom TÜV Rheinland festgestellte Mängel gibt es derzeit auf der Baustelle des BER?
Aus der Frage des Kollegen Jungclaus war ersichtlich, dass wir vor allem im letzten Jahr zu wenig Wohnraum geschaffen ha ben. Das ist auch durch die Presse gegangen und die Begrün dung dessen, was Herr Görke gesagt hat.
Deshalb meine Frage: Woran liegt es, dass wir in Brandenburg nicht einmal 900 Wohnungen gebaut haben, obwohl wir 2 000 Wohnungen hätten schaffen müssen? Wo sind die För derinstrumente nachzubessern? Welche Förderinstrumente ha ben nicht funktioniert?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Grunde um zwei Dinge. Erstens: Wird ein Teilregionalplan Windenergie durch eine rechtskräftige Entscheidung des OVG unwirksam? Soll während der Neuaufstellung des Teilregionalplans die Ge nehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen für die Dauer von zwei Jahren unzulässig sein? Zweitens - meine Vorredne rin hat es bereits angesprochen - geht es um die Absenkung der Einwohnergrenze für die Mitgliedschaft von Hauptverwal tungsbeamten der amtsfreien Gemeinden und Gemeindever bände in der Regionalversammlung von 10 000 auf 5 000.
Das Ziel des Gesetzentwurfs, die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen in der Regionalversammlung zu stärken, greift die seit vielen Jahren von Städten, Gemeinden und Ämtern vorge tragenen Forderungen auf - aber eben nicht konsequent. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich seit Jah ren dafür aus, allen gemeindlichen Hauptverwaltungsbeamten eine geborene Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Zahl 5 000 für die Festlegung der Einwohnergrenze ist - genauso wie vor her 10 000 - vollkommen willkürlich und aus der Luft gegrif fen.
Die Befragung der Mitglieder des Städte- und Gemeindebun des hat gezeigt, dass es in Brandenburg bestimmte Regionen gibt, in denen besonders viele Konflikte, zum Beispiel mit der Windkraftnutzung, auftreten, die Einwohnerzahlen der betrof fenen Gemeinden aber in der Regel unter 5 000 liegt. Die Ar gumentation von SPD und Linken sowie der Landesregierung, Regionalversammlungen würden durch eine zu große Zahl an Regionalräten arbeitsunfähig werden, kann ich - mit Verlaub - nicht nachvollziehen. Die Zahl 60 wurde gerade genannt. Da muss man mir einmal sagen, warum eine Regionalversamm lung mit bis zu 60 Mitgliedern arbeitsfähig und sie es mit 70 Mitgliedern nicht mehr ist. Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene Begründung.
Gremien dieser Größe stellen übrigens kein Novum dar. Es gibt viele andere arbeitsfähige Gremien, die mehr als 100 stimmbe rechtigte Vertreter haben, zum Beispiel der Kommunale Ver sorgungsverband. Daran sind alle beteiligt: Gemeinden, Land kreise, Verbandsgemeinden, Ämter usw. Wenn der Kommunale Versorgungsverband seine Mitgliederversammlungen abhält, haben alle Sitz- und Stimmrecht, natürlich.
- Wenn Sie etwas sagen wollen, Herr Innenminister, können Sie gern nach vorne kommen. - In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den Zweckverband Elektronische Verwaltung. Natür lich sind fast alle Gemeinden des Bundeslandes dabei. Wenn die Vertreter sich treffen, sind es weit mehr als 100. Wenn es ordentlich organisiert wird, wenn es einen Vorstand und Aus schüsse gibt, kann man in solchen Gremien sachgerecht arbei ten, ohne dass es zu einer Blockade kommt.
In einer Anhörung im AIL wurde deutlich, dass die Windeig nungsgebiete genau in den Regionen entstehen, deren Vertreter eben nicht am Tisch sitzen. Bei den 41 Ämtern und amtsfreien Gemeinden, für die die aktuelle Fassung des Gesetzes keinerlei Veränderung bringt, weil sie zu wenige Einwohner haben, sind die Auswirkungen des Regionalplans besonders spürbar. Auch nach der neuen Rechtslage wären beispielsweise die Gemein den Groß Pankow (Prignitz), Gumtow, Plattenburg sowie die Ämter Lenzen-Elbtalaue, Meyenburg und Putlitz-Berge nicht in der Regionalversammlung vertreten, obwohl dort besonders viele Standorte für Windanlagen ausgewiesen sind. 62,59 % der Fläche des Landkreises Prignitz bleiben eben nicht vertre ten.
Gerade diese Kommunen fühlen sich von der einwohnerstärke ren Region in der Regionalversammlung dominiert. Die Ab senkung von 10 000 auf 5 000 Einwohner wird im ländlichen Raum erneut wahrgenommen als: Wir bleiben wieder einmal außen vor. - Daher der Änderungsantrag der CDU, diesen Schwellenwert aufzuheben. Andernfalls werden in vielen Re gionen die Konflikte nicht entschärft, sondern fortgeführt. Ein
Verzicht auf die Einwohnergrenze würde zur Akzeptanz der Regionalplanung in Brandenburg beitragen, übrigens nicht nur bei Windkraftanlagen, sondern auch bei anderen Regionalpla nungen. Und wie es im Ausschuss auch der Städte- und Ge meindebund gesagt hat: Wenn für die zusätzlichen gemeindli chen Regionalräte Ausgleichsmandate für den Kreis gewährt werden, ist diese Zahl, das heißt die Differenz, zu verdoppeln, dann wären es im Normalfall …
Ich möchte gern zu Ende ausführen. - … 10 bis 12 Personen mehr. Dass dadurch die Regionalplanung in Brandenburg nicht mehr arbeitsfähig sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Als ich vor wenigen Wochen hier gestanden und mich vehe ment für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Brandenburg - natürlich vor dem Hintergrund des erfolgrei chen Volksbegehrens - ausgesprochen habe, musste ich mir noch wüste Beschimpfungen anhören, warum das alles nicht geht und eigentlich Teufelszeug ist.
Ich bin froh, dass es hier ein Stück weit ein Einlenken gab; deshalb ist das eigentlich ein guter Tag, an dem wir uns auf den Weg machen, die Straßenausbaubeiträge in Brandenburg abzu schaffen.
Weil dem so ist, noch ein paar Anmerkungen zu dem, was Herr Lüttmann gesagt hat: Zwei Herzen schlagen in seiner Brust - er hat sich auf die Debatten vor ein paar Wochen und vor einem Jahr bezogen. Wir kennen auch die Meinung des Innenminis ters dazu. Ich hoffe nur, dass ein Gesetz, dessen Umsetzung in seine Obliegenheit fällt, trotz seiner persönlichen Meinung ge gen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge am Ende auch wirklich gut wird - dafür tragen Sie in diesem Gesetzge bungsverfahren in besonderer Weise Verantwortung.
Ich möchte noch ein paar Dinge ansprechen. Verlierer ist der Landeshaushalt, sagte Herr Lüttmann. Das glaube ich nicht.
Gewinner wird Brandenburg sein. - Ich merke schon: Sie wol len dieses Gesetz nicht. Dann lassen Sie es einfach sein, wenn Sie es nicht wollen, aber fangen Sie nicht an, hinter meinem Rücken herunterzutönen, als müssten Sie uns die Welt erklä ren. Sie wollen dieses Gesetz eigentlich nicht und jagen uns damit in die Debatte bis hin zu einer Beratung, und dann sagen Sie: Na ja, jetzt haben wir die Abgeordneten; wir müssen ja. - Wenn das der höhere politische Wille ist, dann sagen Sie, dass Sie es nicht wollen, und lassen Sie nicht eine Debatte zu und legen uns ein Gesetz vor, von dem Sie innerlich der Meinung sind, es sei nicht Ihr Gesetz.
Das tut uns allen nicht gut. Wenn wir diskutieren, dann ehrlich, oder gar nicht.
Ja, bitte schön.
Herr Lüttmann, natürlich kostet das Geld.
Trotzdem wehre ich mich gegen die Behauptung, dass der Lan deshaushalt der Verlierer ist. Wir führen die Diskussion, wer Verlierer ist, doch auch nicht bei der Abschaffung der Kita
Beiträge. Da sagen Sie doch auch nicht: Verlierer ist der Lan deshaushalt. - Gewinner sind die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das ist doch die Wahrheit!
Nun freuen Sie sich doch einmal und reden Sie Ihr Gesetz, das Sie hier einbringen, nicht noch schlecht - das ist doch absurd!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kennen die Dis kussionen um dieses Gesetz und wissen, wie die Menschen im Land es bisher empfinden. Wir wissen, dass es - das hat Herr Lüttmann richtigerweise gesagt - nicht zu einer Bürgerinitiati ve, zu einer ablehnenden Haltung gegen den Ausbau einer kommunalen Straße kommt, weil die Menschen etwa auf eine Straße verzichten wollen, sondern weil die Beiträge oftmals existenzbedrohend sind. Das sage ich vor allem im Namen vie ler älterer Menschen, die sich nicht einfach noch irgendwo über eine Arbeit refinanzieren könnten, sondern nur ihre Rente haben. Wenn dann ein Beitragsbescheid über mehrere Tausend Euro auf dem Tisch liegt, ist das für diese Menschen eine be drohliche Situation. Deshalb ist das Gesetz, das wir jetzt verab schieden wollen, richtig.
Unser Ansatz unterscheidet sich in vier Punkten von dem, was uns jetzt vorliegt: Einmal haben wir eine Regelung für die Er schließungsbeiträge. Es ist richtig, dass die erstmalige Er schließung einer Straße - wir reden jetzt nicht von einem Wohngebiet, das neu erschlossen wird, sondern von Straßen, die schon 100 Jahre liegen - ein Problem ist. Das dürfen wir in unseren Kompetenzbereich holen - das ist nicht verboten. Der Bund hat uns ausdrücklich freigestellt, dies zu tun. Das müssen wir auch tun. Ich kann keinem erklären, der an einer sogenann ten Sandstraße wohnt, wo seit 100 Jahren Baugenehmigungen erteilt werden - die haben dort alle nicht illegal gebaut -: Mach einmal deine Straße, aber dafür musst du jetzt noch Erschlie ßungsbeiträge zahlen. - Deshalb haben wir eine Regelung: Die Straßen, die vor dem 3. Oktober 1990 schon als Sandstraßen lagen, erschlossen und ortsüblich genutzt wurden, dürfen nicht mehr zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen herangezogen werden. Ich halte das Datum und die Vorgehensweise für ge rechtfertigt. Wir können am Ende des Tages nicht aus der 2. Lesung kommen und sagen: Wir haben die Straßenausbau beiträge abgeschafft, aber dafür bekommt ihr jetzt Erschlie ßungsbeiträge. - Dann nimmt doch kein Mensch da draußen mehr wirklich wahr, wie wir es eigentlich machen wollen …
Ja, bitte schön. Ich nehme an, Herr Holzschuher hat eine.
- Gesundheit!
Herr Holzschuher, was die Menschen nicht als gerecht empfin den werden, ist, wenn wir für eine Straße, wo seit 100 Jahren - bis in die heutige Zeit - Häuser gebaut werden, Straßenausbau beiträge nehmen. Die Menschen stellen diese Frage nicht. Wir haben ihnen jahrelang erklärt: Wenn die Straße vor der Tür liegt, haben Sie eine Werterhöhung. - Die hatten sie monetär nie in der Hand; sie wollen ihre Häuser auch gar nicht verkau fen. Sie haben eine fiktive Werterhöhung, aber die ist nicht messbar - im Übrigen auch nicht mit den Messzahlen, die für meine Stadt gelten: Da stieg überhaupt kein Grundstückswert. Wir müssen hier weit in die Vergangenheit gehen. Wir reden in meinem Fall vom 3. Oktober 1990; Sie können gern einen an deren Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren unterbreiten. Ich halte es trotzdem für gerechtfertigt, dass wir die alten Sandstra ßen nicht mehr mit Erschließungsbeiträgen belegen, denn sie wurden ortsüblich erstellt - und dazu stehe ich auch.
Lassen Sie mich noch kurz ausführen - viel Zeit bleibt mir nicht mehr.
Wir unterscheiden uns noch darin, dass wir sagen, wir wollen ein Musterverfahren in gleich gelagerten Fällen einführen. Auch das bringt Rechtssicherheit. Vor allem birgt es nicht das finanzielle Risiko, selbst in die Tasche greifen zu müssen, um sich sein Recht zu holen. Das ist längst überfällig.
Wir wollen bei der Stundungsregelung nicht nur eine Herabset zung der Zinsen auf 2 Prozentpunkte über Basiszinssatz, son dern eine Deckelung bei 6 %. Es gab nämlich auch einmal eine Zeit, als der Basiszinssatz in Deutschland 6 % betrug - 2 % da
rüber würde bedeuten, dass wir auf einmal 8 % hätten. Ich glaube nicht, dass das gewollt ist.
Und wir wollen eine rückwirkende Geltung - das sagt auch der Städte- und Gemeindebund - zum 01.01.2018, was die Ab schaffung der Straßenausbaubeitragssatzung angeht. Ich halte das für gut und richtig.
Ich war etwas verwundert, Herr Vida - lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen -, dass Sie zum eigenen Gesetzesantrag vier Änderungsanträge einbringen, aber das sei Ihnen gegönnt. Trotzdem werden wir nicht allen zustimmen können, weil Sie mit falschen Nummern gearbeitet haben. Ich glaube, das liegt daran, dass Sie am Anfang noch den ersten Entwurf hatten - Sie haben das am Ende nicht berücksichtigt. Wir werden sie natürlich trotzdem überweisen, weil es durchaus diskutierens wert ist, was Sie dort aufgeschrieben haben.
Ich wünsche mir, dass wir schnell zum Zuge kommen und den Brandenburgern zuverlässig in Aussicht stellen können, dass sie in Zukunft keine Ausbaubeiträge für ihre Straße mehr zah len müssen. Insofern ist es ein guter Tag für Brandenburg und ein nicht ganz so schlimmer, Herr Lüttmann, für den Landes haushalt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Kollegin Nonnemacher! Ich habe mich schon gewundert, dass dieses Argument nicht von Rot-Rot kam, bin aber umso mehr verwundert, dass es von den Grünen kommt. Ich sehe keinen sinnhaften Kontext darin, den Straßen ausbaubeiträgen eine Dämpfungswirkung auf die Geltendma chung irgendwelcher Ansprüche zuzuschreiben. Das heißt: Ich erhebe Beiträge, und damit werden die Wünsche der Bürger kleingehalten. - Das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist, den Kommunen eine vernünftige Infrastruktur in diesem Land zu ermöglichen.
36 % der Straßen der Kommunen sind fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit in einem desolaten Zustand - das zeigt, dass das derzeitige Verfahren nicht funktioniert.
Wir können aber nicht immer so tun, als hätte ein Beitrag eine abschottende Wirkung darauf, dass die Menschen das bekom men, worauf sie Anspruch haben: eine vernünftige Infrastruk tur. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, wir hatten uns schon im Infrastrukturausschuss darüber unterhalten, aber die Antwort war für mich nicht beson ders erquickend. Ich zitiere aus einer gemeinsamen Presseer klärung des VBB, der DB Netz, des Landes Brandenburg und des Landes Berlin:
„Dabei wurden konkrete Arbeitspläne“
- es geht um die Ausbaukorridore -
„mit definierten Meilensteinen für jedes Teilprojekt bis zum Abschluss der Grundlagenermittlung vereinbart.“
Deswegen frage ich explizit bezüglich des Prignitz-Expresses: Welche konkreten Arbeitspläne gibt es mit welchem terminli chen Hintergrund? Wo befinden wir uns derzeit mit den defi nierten Meilensteinen den Prignitz-Express betreffend?
Sehr geehrter Herr Minister, Ihre anfänglichen Aussagen zu dieser Frage bezogen sich auf das Gesamtwerk dessen, was Sie als Gesetz zurückgezogen haben. In dem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass Herr Dr. Scharfenberg in der „MOZ“ sag te, er habe grundlegende Zweifel an dem Gesetz, und zwar hin sichtlich der 8 000 Einwohner, die genannt wurden, hinsichtlich des Zeitplans bzw. des Begriffs an sich. Das ist ein deutliches Abrücken von dem, was als Gesetz einmal eingebracht wurde.
Zugleich sagten Sie nun aber, dass Sie im Januar/Februar einen Kabinettsentwurf vorlegen wollen. Dazu würde mich schon Folgendes interessieren: Wie ist derzeit die Lage in der Koaliti on? Wie sind Sie diesbezüglich in Abstimmung? Ist es reell, im Januar oder im Februar einen Kabinettsbeschluss herbeizufüh ren?
- Ich frage doch.
Wann wird das letztlich verbindlich hier im Landtag einge bracht?
Zum Zweiten: Als Begründung für das Zurückziehen des Gesetz entwurfes nannten Sie das Leitbild. Das wollen Sie nun irgend wie erneuern oder - wie auch immer - verändern. Vielleicht kön nen Sie noch einmal sagen, was an Ihrem Leitbild verkehrt war.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 21.09. fand eine Anhörung im AIL über genau diese Ände rung des ÖPNV-Gesetzes statt. So umständlich, wie Frau Kircheis eben erklärt hat, wann es 2, 6, 8 oder 11 Millionen Euro pro Jahr sind, so kompliziert liest sich auch das Gesetz, und zwar nicht nur für uns. Genauso hat sich auch die Stellung nahme zum ÖPNV-Gesetz gelesen. Ich habe noch nie erlebt, dass am Ende die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU den Koalitionsfraktionen deren eigenen Antrag erklä ren mussten.
Das ist schon einzigartig.
Im Übrigen hat dieses Auf und Ab von irgendwelchen Zahlen, die jederzeit beliebig geändert werden können, auch nichts mit verlässlicher Finanzierung zu tun. Deshalb haben wir bei den 85 Millionen Euro, die schon seit Jahren so in dem Gesetz ste hen, eine Aufstockung auf 95 Millionen Euro vorgenommen, weil nur das eine verlässliche Finanzierung bedeutet. Schließ lich haben wir all das, was wir eben gehört haben - wir machen das einmal, aber das ist nur ein Anfang -, schon vor zehn Jahren gesagt.
Aus dem sogenannten Anfang wurde eine Verstetigung der Mit tel. Ich sage Ihnen ganz deutlich, was in der Anhörung tatsäch lich gefordert worden ist; denn dies ging aus der Rede gar nicht so hervor. Die Mittelanpassung an den tatsächlichen Bedarf der Träger des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es nicht - un ter anderem eine Busförderung -, weshalb wir sie mit 10 Milli onen Euro aufgenommen haben. Warum haben wir nur Mittel für die Barrierefreiheit in Straßenbahnen vorgesehen? Warum sehen wir für all die Städte und Landkreise, in denen es keine Straßenbahnen gibt, in Sachen Barrierefreiheit nichts vor? - Das ist überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Ein immer wiederkehrendes Thema ist auch, dass wir eine Dy namisierung von 1,5 % einrichten müssen. Das halte ich auch für angemessen. Warum? - Im Kreistag hatten wir unseren Nah verkehrsgeschäftsführer als Gast, der davon berichtete, dass die Übernahme des Flächentarifvertrages jährlich - das möge er auch gern tun - 383 000 Euro mehr ausmacht. Das Geld muss aber irgendwoher kommen.
Ein Beispiel ist auch die Einführung der E-Card des VBB: mit der Plastikkarte vorher 79 Cent, mit dem neuen E-Ticket jetzt
1,49 Euro pro Kunden. Das alles sind Anpassungsmaßnahmen, die wir nicht berücksichtigen, sondern einfach von oben nach unten auferlegen. Es fragt aber niemand danach, wie die Land kreise am Ende mit der Situation zurechtkommen. Daher plä dieren wir für eine jährlich 1,5%ige Anhebung und Dynamisie rung dieser Mittel.
Des Weiteren stellte der Städte- und Gemeindebund fest: 50 000 Euro pro Haltestelle sind für Investitionen bezüglich der Barrierefreiheit nötig. Das sind über das ganze Land verteilt 40 bis 60 Millionen Euro. Dafür vorgesehen? - Nix! Das Land hält sich hier schön zurück. Dabei sind im Übrigen die behinderten Menschen hinsichtlich der Barrierefreiheit nicht Bittsteller, sondern haben Anspruch auf Barrierefreiheit, und zwar ab 01.01.2022.
Zudem stellten wir fest - ich habe mir auch die Protokolle des VDV noch einmal angeschaut -, dass die Mittel auch für die Städte mit Straßenbahnen bei Weitem nicht ausreichen, denn sie benötigen 9 Millionen Euro pro Jahr. 48 Millionen Euro wurden insgesamt zur Verfügung gestellt, aber nicht allein von der Landesregierung, sondern die Hälfte davon kam in Form von Regionalisierungsmitteln von der Bundesregierung.
Herrn Christoffers konnten wir an dieser Stelle glücklicherwei se dahin gehend aufklären, dass das natürlich keine Landesmit tel sind. Er war fest der Überzeugung, das sei so. Ich hätte ihm gern geglaubt und ihm auch gern dazu gratuliert,
aber das war eine glatte Fehlinterpretation der eigenen Geset zeslage.
Manchmal lohnt es sich - um abschließend kurz darauf zu spre chen zu kommen -, ein bisschen Feindbeobachtung zum Thema zu machen. Das mache ich hin und wieder. Die Kollegen von der rot-roten Koalition machen das vielleicht auch.
- Na ja. - Dazu, dass wir 24 Millionen Euro aus den Regionali sierungsmitteln und nicht aus den Landesmitteln nehmen, sage ich Ihnen, was davon unter Umständen, wenn Rot-Rot dem Än derungsantrag zustimmt, vor Ort bei Ihnen an Verkehr nicht bestellt werden kann. Hört man jetzt Frau Gossmann-Reetz ganz vorsichtig zu, so sind es fünf Dinge, die man abschreiben kann: den zweigleisigen Ausbau der S 1 zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf sowie den 10-Minuten-Takt der S 1 zwischen Oranienburg und Frohnau. Die S 8 muss ohnehin dauerhaft nach Birkenwerder fahren. Außerdem soll da noch ein Regio nalbahnhalt eingerichtet werden. Die Heidekrautbahn soll akti viert werden.
Alle diese Dinge fordern Sie auf Ihrer Internetseite - alles si cherlich ganz gut und richtig begründet. Aber wenn Sie schon gegen die eigene Fraktion, gegen die eigene Regierung Politik machen, dann dürfen Sie folgerichtig heute diesem Antrag nicht zustimmen. Denn Sie entziehen genau der Finanzierungsquelle
für das, was Sie hier erreichen wollen, jegliche Grundlage. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, das ist genau der Unterschied bei der Herangehensweise an das Thema Schienenpersonennahver kehr. Sie sprechen davon, bis 2022 keine Haltepunkte mehr ab zubestellen; wir hingegen sprechen über die Zukunft. Das ist eindeutig eine andere Richtung.
Lassen Sie mich ein paar Worte zum Status quo verlieren - Sie haben das gerade angesprochen -, bevor ich zu meiner eigentli chen Rede komme.
Sie haben auf den Bund abgestellt. Klar, wenn man selber nichts hat, dann ist immer der Bund schuld.
Das ist beim Flughafen so, das ist auch bei der Gesundheitspo litik so. Natürlich ist das auch beim SPNV so.
Wir haben unsere Probleme im Regionalverkehr, aber ganz si cher nicht bei den ICEs. Wir unterhalten uns über den Regional verkehr, weil wir hier eine gesetzgeberische Kompetenz haben.
Ich will Ihnen einmal die Mittel aufzählen: 2014 - das ergab die Große Anfrage, um die es ja geht - haben wir knapp 417 Milli onen Euro Regionalisierungsmittel des Bundes erhalten. Davon wurden 324 Millionen Euro ausgegeben - das heißt, 87 Millio nen Euro wurden eben nicht für die Bestellung ausgegeben.
Das zog sich über das Jahr 2015 so weiter, und jetzt kommt der Hammer: 2016 - und ebenso 2017 - haben wir 481 Millionen Euro bekommen und 324 Millionen Euro ausgegeben. 152,8 Mil lionen Euro wurden nicht in den Regionalverkehr investiert - mehr als 30 % dieser Mittel wurden den Menschen vorenthalten! Das ist das Geld, das Sie zurückhalten und ein Grund dafür, dass die Leute in den Zügen stehen müssen und keine Sitzplätze haben.
Genau darüber unterhalten wir uns im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der Grünen. Es geht darum, wie wir die Situa tion verbessern können. Ihre Reaktion ist nicht etwa: „Wir sind bemüht, den Verkehr zu verbessern“, sondern, wie wir bei ein oder zwei Tagesordnungspunkten zuvor feststellen konnten, geht in die Richtung, wie man aus diesen Regionalisierungsmit teln das Geld herausziehen und dafür barrierefreie Straßenbah nen bestellen kann. Das geht in Zukunft so nicht mehr!
Brandenburg ist ein Pendlerland. 953 000 sozialversicherungs pflichtig Beschäftigte haben ihren Wohnsitz in Brandenburg. Sie leben hier, aber sie arbeiten nicht zwingend in dem Land kreis oder der kreisfreien Stadt, in der sie wohnen. Sie sind also Pendler. Wenn in der Anhörung eines hervorgehoben wurde - Herr Leister wurde schon genannt -, dann der Fakt, dass Bran denburg Pendlerweltmeister ist. In keinem anderen Bundesland pendeln - gemessen an den Einwohnerzahlen - so viele Men schen wie in Brandenburg.
Wir transportieren in Brandenburg die Menschen nicht nur ein fach zwischen A und B hin und her, sondern wir transportieren Einkommen. Wir transportieren Steuereinnahmen. Wir trans portieren Innovation und Lebenswirklichkeit.
Dieser Lebenswirklichkeit müssen Sie sich stellen. Hier aber versagen Sie. Sie geben auch keine Antwort. Es ist doch keine Antwort, wenn Sie sagen: Ich weiß gar nicht, was Sie wollen; bis 2022 bleiben die Bahnhalte alle so, wie sie sind. - Das ist doch mal eine Option. Ich kann aber auch nicht einfach sagen: Wir machen mal „i2030“, und in etwa zehn Jahren wissen wir, was wir bauen wollen. - Erzählen Sie das mal einem 50-Jähri gen, der am Bahnhof steht. Das ist doch keine Antwort! Wenn Sie der Meinung sind, dass wir 2030 eine andere Verkehrspoli tik brauchen, dann hätten Sie vor zehn Jahren damit anfangen müssen, entsprechende Infrastrukturplanungen vorzunehmen.
Sie hinken immer nur den Entwicklungen hinterher.
Deshalb - das ist jetzt an die Grünen gerichtet - haben wir ja auch gefordert, die Ausschreibung über zwei Drittel des Bahn netzes zu verschieben. Jetzt sagen die Grünen: Wir müssen dort Entwicklungsoptionen einbringen. - Das ist ja richtig, aber eine solche Option vertraglich zu verhandeln bedeutet erstens, dass wir dem Gutdünken ausgeliefert sind, dass das Ganze tatsäch lich realisiert wird und dass das Material mitspielt, und zwei tens, dass die Sache teuer wird.
Aus diesem Grund haben wir gefordert, die Ausschreibung noch zurückzustellen; denn man muss zunächst wissen, was man überhaupt fahren will. Wir müssen zunächst wissen, wohin die Entwicklung gehen soll, und dann kann man bestellen. Wenn wir die 152 Millionen Euro aus den Regionalisierungs mitteln nicht einsetzen, dann sieht das auch der Bund. Dann kann man doch nicht zum Bund gehen und mehr Geld verlan gen! Mit welcher Rechtfertigung gehen wir dann zum Bund? Dort schaut man doch auch auf die Zahlen.
Es gab im Bundestag eine Kleine Anfrage - ich glaube, die war sogar von den Linken -, die vom Bundesverkehrsministerium beantwortet wurde. Die fragen sich doch auch: Wenn die 30 % übrig haben und diese Mittel nicht zur Bestellung des Schienen personennahverkehrs nehmen - warum kommen die eigentlich zu uns? Ich habe es damals schon gesagt: Wenn einem nicht klar ist, was man in Zukunft in diesem Land fahren will, dann kann man keine Investitionen rechtfertigen.
Man kann doch nicht sagen: „Macht mal was zwischen Cottbus und Görlitz, macht doch mal hier was, macht doch mal da was“, wenn einem anschließend nicht klar ist, was man überhaupt be stellt. Deshalb sind wir gut beraten - wir befinden uns im Grun de schon wieder vor der Neuaufteilung der Regionalisierungs mittel -, uns vorher darüber im Klaren zu sein, dass wir diese Mittel komplett verwenden müssen. Denn mit welcher Recht fertigung wollen wir in den Jahren, in denen wir dann in Ver handlungen stehen, rechtfertigen, mehr Mittel für den Regio nalverkehr haben zu wollen? So wird das am Ende nicht funktionieren.
Wir müssen auch dringend die ICs sehr viel stärker ins Be wusstsein bringen. Denken wir an Wittenberge, aber auch an Fürstenberg/Havel - da wäre ein Halt auch mehr als angebracht. In Wittenberge brauchen wir unbedingt auch die Nutzung des VBB-Verbundsystems, also eine Anerkennung der Tarife. Ich glaube, das würde gerade den berlinfernen Regionen enorm helfen. Da sind wir vereinzelt schon auf einem guten Weg, müs
sen aber noch nachsteuern. Die Überschriften, die wir gestern in der Zeitung lesen konnten - „Pendler müssen noch Jahre lei den“, „Keiner geht noch rein“ -, sind das hausgemachte Ergeb nis Ihrer Verkehrspolitik. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Die Ministerin hat ja auf meinen Gar ten abgestellt, in dem es eventuell Züge gibt, die wir bestellen können. - Frau Ministerin, dass wir heute ein Problem mit dem Wagenmaterial haben, ist ein hausgemachtes Problem. Das ist kein Problem, das wir erst seit gestern haben, und auch nicht eines, das wir seit letztem Monat haben, sondern ein Problem, das wir haben aufwachsen sehen. Und wenn wir heute bekla gen, dass wir zu wenig dieser Züge haben, dann haben wir in der Vergangenheit bei der Bestellung etwas falsch gemacht.
Deshalb will ich auch noch einmal darauf abstellen, zumal Sie gesagt haben, Sie könnten nicht erkennen, warum wir die Aus schreibung hätten stoppen sollen. Genau das ist ja das Problem: Wir sind mit dieser Ausschreibung in die nächste Falle getappt, da wir jetzt Dinge ausgeschrieben haben, die dazu führen, dass wir wieder zu wenig Wagenmaterial haben werden. Und damit wollen wir übrigens noch 2035 fahren, also zu einem Zeitpunkt, wo Sie schon Ihre Streckenausweitung - wenn Sie sich da eini gen - bestellen wollen. Das Problem ist also wieder hausge macht und besteht darin, dass wir mit Siemenszügen, TalentZügen und Stadler-Zügen, die alle nicht miteinander kombinierbar sind, durch die Gegend fahren, die allein schon deshalb, weil es unterschiedliche Systeme sind, zu dem Prob lem führen, dass sie nicht miteinander harmonieren. Man kann nicht einfach etwas dort oder dorthin verschieben.
Das Nächste ist, dass wir mit dieser Ausschreibung nicht fest gelegt haben, dass wir Züge bestellen, die wir koppeln oder flügeln können. Das würde aber eine ganze Menge für den länd lichen Raum bringen, denn man könnte die Züge dort, wo wir nicht so viele Fahrgäste haben, teilen und müssten die Trassen gebühr nur einmal bezahlen. All diese Innovationstechniken - auch Hybridzüge im Übrigen - haben wir dort nicht hineinge packt. Und ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass jede Nachverhandlung über Optionsverträge dazu führen wird, dass
diese Bestellleistung teurer wird. Sie wird wesentlich teurer, und das ist das Problem, das wir an der Stelle haben. Vielleicht hatte ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Daher ist es gut, dass ich jetzt noch einmal die Gelegenheit nutzen konnte. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist Barrierefreiheit, wie sie im Antrag der SPD und der Linken speziell bezogen auf den Tourismus beschrieben wird, eine ganz bedeutsame und wichtige Angelegenheit. Barriere freiheit aber nur auf Tourismus zu beziehen ist natürlich deut lich zu kurz gesprungen, denn wir haben in der Tat auch Barri erefreiheit zu gewährleisten für Menschen, die zwar behindert sind, aber arbeiten gehen. Das spielte jetzt gar keine Rolle. Auch hat Frau Hackenschmidt allerlei Dinge aufgezählt, für die sie im politischen Raum keine Taten hat folgen lassen. Sie hat Dinge aufgezählt, die die Wirtschaft im Tourismusbereich von sich aus getan hat, weil sie der Meinung war, dass es in diesem Bereich einen Markt gibt, den es in besonderer Weise zu bedienen gilt, und dass man damit auch Geld verdienen kann.
Der Antrag nimmt uns als Gesetzgeber auch nicht etwa in ir gendeine Pflicht, sondern umschreibt diese nur. Das soll offen sichtlich auch so sein; wir sollen wieder einmal sensibilisie ren - so habe ich die Rede verstanden, und so muss man auch den Antrag lesen. An dieser Stelle möchte ich einmal zitieren, wie er verfasst ist:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rah men der verfügbaren Haushaltsmittel […] darauf hinzu wirken, dass Wirtschaft und öffentlicher Personenfern- und Nahverkehr […] sich […] an […] Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit beteiligen.“
Das heißt, die Landesregierung erhält gar keinen Auftrag. Sie soll nur darauf hinwirken - und das alles unter dem Deckman tel der Kosten. Das bedeutet also Barrierefreiheit nach Kassen lage. Das, meine Damen und Herren, ist aber nicht Stand unse rer Gesetzgebung. Wir haben beispielsweise ein Personenbe förderungsgesetz, mit dem sich das Land Brandenburg ver pflichtet hat, bis zum 1. Januar 2022 die Barrierefreiheit herzu stellen. Dort gibt es keinen Kostenvorbehalt. Es enthält nur zwei Ausnahmen - in § 4 des Personenbeförderungsgesetzes
erstens die der technischen Realisierbarkeit sowie zweitens die des finanziellen Handlungsrahmens. Aber die Landesregierung wird angesichts der Rücklagen in Höhe von 1,3 Milliarden Eu ro ja nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Finanzen eine Rolle bei der Herstellung von Barrierefreiheit spielen. Für die Technik trifft das meines Erachtens nach auch nicht zu.
Deshalb möchte ich unseren Antrag anders verstanden wissen, als dass wir dieses Thema nicht verstanden hätten. Jede Reise, die ein Behinderter oder ein Mobilitätseingeschränkter unter nimmt, beginnt in der Regel mit dem öffentlichen Personennah verkehr. Genau dort geht es los: Da haben wir gerade eine Stre cke, ja eine ganze Trasse, nämlich die nach Dresden, neu sa niert. An dieser befinden sich fünf Bahnsteige in einer Höhe von 76 cm und fünf Bahnsteige in einer Höhe von 55 cm. Das wird ein großer Spaß, wenn derjenige, der bei 55 cm losfährt, in Berlin landet, denn dort wird er ausnahmslos auf 76 cm hohen Bahnsteigen landen. Dort geht die Problematik also schon los!
Hier sehen wir als Union unsere größten Bemühungen, näm lich erstens die Barrierefreiheit des öffentlichen Personennah verkehrs zu gestalten. Das wurde bereits angesprochen - Stich wort ÖPNV-Gesetz. Dieses Thema werden wir noch auf der Agenda haben, und hier werden Sie die Entflechtungsmittel wohl entsprechend einsetzen, sodass wir auf 48 Millionen Euro kommen. Der Großteil dieser 48 Millionen Euro geht aber an Städte mit Straßenbahnen. Was machen wir bitte schön mit al len anderen Städten und Landkreisen, die gar keine Straßen bahnen haben? Busförderung haben Sie ja bisher leider ausge schlossen. Auch dort beginnt für viele, die in diesem Bereich touristisch barrierefrei unterwegs sind, die Reise in ihrem Dorf oder in ihrer Stadt mit dem Bus. Das dürfen wir bei der Kette dessen, um was es da geht, nicht vergessen.
Zweitens - das war heute schon einmal Thema; Herr Bischoff hat es bereits angesprochen -: Es gab Schelte, weil die steuerli che Erleichterung für die Hotellerie in Aussicht gestellt worden ist. Das zeigt auch, wie irrsinnig diese Diskussion ist. Was glauben wir denn, was an Barrierefreiheit in den Hotels und Unterkünften passiert wäre und passieren würde, wenn es diese Steuererleichterung nicht gegeben hätte? Selbstverständlich muss ich die steuerlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sich Barrierefreiheit auch für denjenigen lohnt, der am Ende diese Übernachtungen anbietet. Wie soll es denn sonst funktionieren? Denn Mittel für die Förderung haben Sie in Ih rem Antrag ja schließlich nicht erwähnt.
Drittens haben wir das Behindertengleichstellungsgesetz. Auch dort wird nicht etwa gefragt, was geht oder was nicht geht, son dern wir haben es umzusetzen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich im Übrigen nochmals daran erinnern, dass wir derzeit alles andere tun, als Mobilitätsketten zu schaffen. Meine Befürch tung ist eher, dass die Diskussion darauf hinauslaufen wird, dass wir Mobilitätsinseln schaffen - diese fangen nun einmal beim Nahverkehr an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als vor kurzem die Mail kam, dass es eine Aktuel le Stunde zum Schienenpersonennahverkehr geben soll, war ich sehr erfreut. Ich habe gleich die Drucken-Taste betätigt und den Antrag ausgedruckt. Und dann habe ich mir diesen Antrag durchgelesen.
Danach habe ich den Antrag noch einmal gelesen. Dabei habe ich gedacht, dass der Inhalt wohl auf der zweiten Seite des An trags stehen muss. Ich habe dann aber festgestellt: Es gibt gar keine zweite Seite.
Danach habe ich in allen anderen 15 Landesparlamenten da nach gesucht, was die dortigen Regierungsfraktionen an Anträ gen zum Schienenpersonennahverkehr eingebracht haben. Ich kann Ihnen sagen: Dies hier ist mit Abstand der letzte, ein fachste, man muss fast schon sagen: zum Schämen verurteilte Antrag, den ich zum Schienenpersonennahverkehr in den Par lamentsdiskussionen aller Landtage gelesen habe.
- Ich komme gleich darauf.
Übrigens: Als ich die Tagesordnung las und sah, dass Frau Lieske als Rednerin vorgesehen ist, war mir klar, wozu die Ak tuelle Stunde dient: Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Bürgermeis terwahlkampf viel Erfolg, Frau Kollegin.
- Ist alles in Ordnung! Ist doch alles in Ordnung.
Jetzt passen Sie auf: Sie kommen in Ihrem Antrag zu grandio sen Feststellungen, zum Beispiel dazu:
„Es zeichnet sich jedoch ab, dass die wichtigen Verkehrs korridore von und nach Berlin an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.“
Na, Glückwunsch, liebe SPD, dass Sie das nach zehn Jahren schon gemerkt haben!
Sie sind anscheinend nicht oft mit der Bahn unterwegs.
Es wird noch besser:
„Die Aktuelle Stunde dient dazu, erste Ergebnisse der Re gionaldialoge zu diskutieren.“
Ich bin seit 2009 Mitglied dieses Landtags. Seitdem gab es 32 Regionaldialoge des VBB im Land Brandenburg. Aber wir reden das erste Mal in einer Aktuellen Stunde darüber, dass Sie angeblich etwas besser machen wollen.
Dann kommen Sie zu Ihren tollen Aussagen und sprechen da von, dass Sie Ergebnisse diskutieren wollen. Sie sind auf gar kein Ergebnis eingegangen, Frau Lieske. Es gibt ja auch keins. Ein guter Beleg dafür, dass es keine Ergebnisse gibt, ist, dass der Kollege Stohn - dort hinten sitzt er -, der sich gefreut hat, dass es eine neue RB32-Linie geben soll, vom Sprecher des Infrastukturministeriums, Herrn Streu, bei seinen Lobeshym nen gleich ausgebremst wurde, weil das Vorhaben, eine Direkt verbindung von Ludwigsfelde zum BER - wann immer von dort geflogen wird; dazu haben wir nachher eine Dringliche Anfrage - zu schaffen, mit der Bahn und Berlin abgestimmt werden müsse, und außerdem wisse man nicht, ob Streckenka pazitäten und Geld vorhanden seien. Mein Gott! So sieht doch keine Strategie für dieses Land aus: Dinge verbreiten und sa gen: In sieben oder acht Jahren kümmern wir uns darum und schauen, ob alles, was wir vorhaben, klappt. Jetzt sollen sich alle erst einmal darüber freuen. - Das ist keine Landesentwick lung. Das ist gar nichts!
Wenn Sie sagen, Frau Lieske, die Entwicklung der letzten zehn Jahre sei nicht absehbar gewesen, so mag das zutreffen. Aber eine Erklärung, was sich in den letzten 85 Tagen, seit wir unser Konzept „Zug um Zug besser“ vorgestellt haben und an den Ausschuss überweisen wollten, an der Situation geändert ha ben soll, sind Sie heute schuldig geblieben. Sie haben diesen Antrag und unsere Konzeption nicht im Geringsten so bewer tet, dass man sie im Ausschuss diskutiert - übrigens genauso das Bus-Konzept der Grünen.
Jetzt kommen Sie hierher und stellen einen Antrag auf Aktuelle Stunde. Ich hatte ehrlich gesagt die Hoffnung, dass Sie irgend etwas zur Verbesserung beitragen. Sie haben es gerade gesagt: Sie wollen das gesamte Land erschließen. - Das war auch unse re Maxime, das können Sie gern nachlesen: Jede Maßnahme, infrastukturell wie auch hinsichtlich der Bestellung, muss sich daran messen lassen, dass damit keine punktuelle Verbesserung herbeigeführt wird, sondern sie muss Auswirkungen auf die Peripherie des gesamten Landes haben. - Diese Maßnahmen bleiben Sie schuldig.
Noch etwas: Wir haben klargemacht, was wir brauchen. Wir brauchen eine andere Linienkonzeption. Wir brauchen in den Vororten von Berlin, die stark wachsen - durch den jährlichen Bevölkerungszuwachs von 30 bis 40 000 Menschen erhöht sich der Druck auf die Vorortverkehre -, einen Metropolexpress, und für die schnelle Erschließung des Landes, nämlich in 90 Minuten aus jedem Mittelzentrum ins Berliner Zentrum, brauchen wir schnelle Regioverbindungen. Das haben Sie heu
te nicht gesagt. Es geht nicht darum, dass wir, wie Sie gerade sagten, eine „ausreichende“ Versorgung des ländlichen Rau mes mit Schienenpersonennahverkehr ermöglichen, sondern es geht darum, schnelle und ausreichende Verbindungen in die Metropole zu schaffen. Darauf sind Sie nicht eingegangen.
Sie diskutieren über die zweite Reihe. Das ist eindeutig zu we nig, denn das, was Sie als zweite Reihe mit einer besonderen Siedlungsoption versehen haben - an den Bahnlinien entlang -, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Es gibt schließlich auch andere Regionen, die davon profitieren. Ich habe Ihnen schon im Ausschuss berichtet, dass ich unser Schienenperso nennahverkehrskonzept in Ortrand vorgestellt habe. Dort wur de mir gesagt: Ja, alles, was im Landesentwicklungsplan steht, trifft auf uns zu. Nur: Unsere Metropole heißt nicht Berlin, sondern Dresden. - Die Ortrander stehen in 20 Minuten auf der Augustusbrücke. Dem Ganzen bzw. den eigentlichen Proble men in diesem Land sind Sie heute mit keiner Silbe näherge kommen.
Stattdessen schreiben wir jetzt - wie angekündigt - den zweiten Regionallinienvertrag aus. Wir schreiben also einen Großteil, nämlich über die Hälfte der Regionalbahnstrecken, aus und ha ben noch nicht mal eine Ahnung davon, was gefahren werden soll. In unserem Konzept steht „Kuppeln und Flügeln“ - das wird gar nicht berücksichtigt, Hybridverkehre werden nicht be rücksichtigt, wir wissen nicht, wie lang die Züge sein sollen und wie die Linienkonzeption gestaltet ist. Und Sie kommen auf die kluge Idee und diskutieren hier Ihre Korridoruntersu chung. Ich habe in die Korridoruntersuchung Akteneinsicht ge nommen und kam zu dem Ergebnis, dass bei den zwei Institu ten, bei denen die Landesregierung, das Infrastrukturministeri um, eine Studie in Auftrag gegeben hat, ausdrücklich eine Bahnverbindung von Senftenberg über Großräschen, Finster walde direkt nach Berlin vorgesehen ist. Beide kamen in ihrer Studie zu dem Schluss: Das müsste möglich sein und sollte unbedingt forciert werden. - Warum? Weil wir beim RE 2 so wieso schon Kapazitätsprobleme haben. Viele Senftenberger fahren nach Cottbus und von dort aus nach Berlin.
Aber davon höre ich nichts mehr. Das heißt, Sie kommen mit Ihren Studien zu einem Ergebnis, und anschließend spielt das schlichtweg keine Rolle mehr. Und das nennen Sie einen ad äquaten Anschluss des ländlichen Raumes?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie schon durch Ihre eigenen Studien und die Korridoruntersuchungen auf die Ideen kommen, so ist die dringende Bitte, diese auch umzusetzen und nicht erst zu diskutieren, wo weitere Verbesse rungen ermöglicht werden können, die im Ungefähren bleiben.
Ein weiteres Beispiel für das Ungefähre ist die Frechheit, anzu kündigen, dass zwischen den Oberzentren Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) - Herr Holzschuher und Herr Wil ke - ab Fürstenwalde der RE 1 nach Werder verstärkt werden soll. Was bleibt von Ihrer Landesentwicklungskommission ei gentlich noch übrig, wenn wir die Oberzentren dieses Landes von einem schnelleren Takt, von mehr Verkehr auf der Schiene abkoppeln? So werden Sie dieses Land nicht weiter-, sondern eindeutig „zurückentwickeln“. So funktioniert das nicht.
Vor 85 Tagen, in der April-Sitzung, haben wir es besprochen, und Sie haben gesagt: Es ist alles Unfug, was die CDU hier er zählt. Wir befinden uns ja auf einem guten Weg, und es ist alles nicht so wichtig. - Und jetzt kommen Sie mit „tollen Dingen“.
Deshalb habe ich mir mal die Mühe gemacht, das Protokoll he rauszusuchen. Das sollten Sie unbedingt einmal nachlesen; ich fand es sehr interessant. Frau Kircheis sagte damals:
„Aber in meinen Augen ist es“
- also unser Konzept
„zu kurz gesprungen. Es behandelt ausschließlich ein Segment in der Verkehrspolitik, und das ist die Schiene.“
Heute bringen Sie ausschließlich einen Antrag zur Schiene.
„Ihren Antrag für ein Mobilitätskonzept aber halten wir für nicht zustimmungsfähig.“
Sie haben gar keins. - Und ich darf noch einmal Frau Tack zi tieren:
„Ihre Reden haben mir gezeigt, dass Ihnen das Verständ nis, was Mobilität eigentlich ist, noch ein bisschen fehlt.“
- Da kommt offensichtlich die Lehrerin durch.
„Das unterstreicht auch der Antrag der CDU hinsichtlich ihrer Bahnstrategie.“
- Moment, es kommt noch besser:
„Das lässt also noch zu wünschen übrig. Es wird immer nur punktuell geschaut, aber Mobilität in Gänze wird nicht neu erfasst […].“
Genau das haben Sie heute wieder einmal eindrücklich bewie sen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Holzschuher, dass Sie jetzt für den Wieder aufbau der Potsdamer Stammbahn sind, wundert mich ein Stück weit; denn die CDU hatte auch dazu schon einen Antrag in den Landtag eingebracht, den die SPD abgelehnt hat. Jetzt beschweren Sie sich nicht bei den kommunalen Vertretern in Brandenburg, die das weder zu verantworten noch zu bezahlen und schon gar nicht zu entscheiden haben. Sie haben zu ent scheiden, und Sie haben entschieden: Sie haben hier im Land tag den Ausbau der Potsdamer Stammbahn eindeutig abge lehnt!
Das haben wir schriftlich; das steht im Protokoll.
Das Zweite ist: Es geht nicht nur um die Stammbahn. Es geht um mehr als um Infrastruktur. Es geht um ETCS - wir sind nicht für alles zuständig -, es geht um den Ausbau der Heide krautbahn.
Es geht um viele einzelne, manchmal sehr teure, manchmal aber auch mit für den Bahnbereich relativ wenigen Mitteln fi nanzierbare Projekte, mit denen wir sehr schnell die Kapazitä ten in Brandenburg steigern und die Möglichkeit schaffen kön nen, einen besseren Schienenpersonennahverkehr anzubieten. Das wird in der Debatte immer nur ganz oben angesiedelt. Wir müssen sehen, dass wir mit den vielen Maßnahmen, die wir im Infrastrukturbereich ergreifen, möglichst schnell unsere Vor stellungen entwickeln. Wenn ich keine Vorstellungen habe -
das habe ich immer wieder angeführt -, an den Bund als Netz betreiber herantrete und sage: „Wenn du dieses Netz ertüch tigst, dann bin ich auch bereit, zehn oder zwölf Zugpaare pro Tag fahren zu lassen“, dann bekomme ich irgendwann ein Kosten-Nutzen-Verhältnis hin. Ich könnte auch sagen: Lieber Bund, baue mal, und anschließend gucke ich, ob ich da was bestelle oder nicht; da bin ich mir noch nicht so ganz sicher, wir müssen mal schauen, was der Geldbeutel so hergibt. - So funktioniert vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Netzbe treiber, dem Bund, nicht. Da muss einem schon mehr einfallen.
Ich sage Ihnen: Nach den Verhandlungen über die Regionali sierungsmittel ist immer vor den Verhandlungen über die Regi onalisierungsmittel. Wenn wir keinen Plan haben, was wir in Zukunft fahren wollen …
- Ich komme zum Schluss.
… wird das niemand anders für uns übernehmen. Es liegt in unserer Verantwortung, und Sie kommen dieser Verantwortung nur in sehr ungenügendem Maße nach. - Vielen Dank.
Laut der aktuellen Presseberichterstattung mit der Überschrift „Bosch zweifelt, ob der BER je fertig wird“, von der „PNN“ vom 26. Juni dieses Jahres, hat eine für die Fertigstellung des Flughafens BER zentrale Baufirma kürzlich in einem Brief ge genüber der FBB eindringlich die Befürchtung geäußert, dass bereits „vorliegende Prüfberichte der Sachverständigen ihre Gültigkeit verlieren und durch die Sachverständigen zurückge zogen werden“. Es bestünde weiterhin „keine Grundlage für ei ne Finalisierung der Inbetriebsetzung der Brandmeldeanlagen.“
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet die Lan desregierung als Gesellschafter der FBB die in der Pressebe richterstattung dargestellten Sachverhalte?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ob nichts hinzuzufügen ist, sei dahingestellt. Ich nehme das mir zustehende Recht in An spruch, eine Nachfrage zu stellen.