Manfred Lenz

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rund 14 Tage nach der EU-Osterweiterung diskutieren wir heute das Thema „Die Sicherheit in Brandenburg nach der Erweiterung“. Als Europapolitiker meiner Fraktion kann ich nur feststellen, dass dieses Thema in allen Fortschrittsberichten im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung stets Inhalt der Diskussion war, uns also schon über Jahre beschäftigt hat.
Was hat sich am 1. Mai für Brandenburg geändert? Die „alte“ Europäische Union ist nicht nur ein Wirtschafts-, sondern auch Sicherheitsraum. Innerhalb der EU gibt es - außer in Großbritannien und Irland - keine Grenzkontrollen mehr. Es gilt der freie Waren- und Personenverkehr. Diese Freizügigkeit wird in Zukunft auch für die neuen EU-Länder in Mittel- und Osteuropa gelten, allerdings erst - das wurde heute schon festgestellt -, wenn sie gewährleisten können, dass sie den Anforderungen des 1995 in Kraft getretenen Schengener Abkommens genügen.
Das inzwischen in das normale Gemeinschaftsrecht überführte Abkommen verlangt von den Beitrittsländern eine lückenlose Kontrolle der Außengrenzen der EU, eine enge polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Beteiligung am Schengen-Informationssystem, mit dem gesuchte Personen und Sachen zur Fahn
dung ausgeschrieben werden. Erst wenn das Schutzniveau an den neuen Außengrenzen ausreichend hoch ist und die Kompensationsmaßnahmen für die wegfallende Binnengrenzkontrolle effektiv angewandt werden, können die Personen- und Fahrzeugkontrollen, etwa an der Grenze zwischen Polen und Deutschland, abgeschafft werden.
Mit dem Beitritt der Länder aus Ost- und Mitteleuropa dehnt sich der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bis an die Grenzen der Ukraine, Russlands und Weißrusslands aus. Erst wenn an diesen Grenzen die SchengenStandards erfüllt werden, wird der EU-Ministerrat beschließen, die Kontrollen an den Binnengrenzen zu den Beitrittsländern aufzuheben. An dieser Stelle haben Sie, Herr Petke, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt: Es wird weiterhin Kontrollen geben. - Wollen Sie den Beschluss missachten oder ist das das Vertrauen, das Sie unseren polnischen und osteuropäischen Nachbarn entgegenbringen?
Ab dem 1. Mai 2004 gilt die so genannte Reisefreizügigkeit. Damit entfallen an den Grenzen die Personalkontrollen zunächst noch nicht, aber es entfällt die Visumspflicht für die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, unabhängig von Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer.
Seit dem Beitritt am 1. Mai gibt es grundsätzlich keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Das schließt nach geltenden EU-Regelungen Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, wie sie bisher auch unter den alten EU-Mitgliedsstaaten praktiziert werden, nicht aus. Wir merken ja, dass die Zollkontrollen in das Inland verlegt werden, aber trotzdem stattfinden.
Dieses erweiterte Europa ohne Grenzen wird automatisch auch zu einem globaleren Denken in der Sicherheitspolitik führen. Gemeinsames Handeln in vielen Bereichen wird erforderlich sein, zum Beispiel - ich nenne sicherlich keine angenehmen Dinge - gemeinsame Regeln für die Asyl- und Einwanderungspolitik, bei Maßnahmen gegen die illegale Einwanderung, bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens bis hin zu einer teilweisen Harmonisierung des Strafrechts. Einrichtungen wie Europol und Eurojust werden die Beitrittsländer in ihre Tätigkeit einbinden und zukünftig ihre Handlungsfelder erweitern und ihre Effektivität erhöhen müssen. In einem Europa der offenen Grenzen muss Prävention groß geschrieben werden; denn nur so können wir die Bürger Brandenburgs optimal schützen.
Informationen, die die Sicherheit der Bürger im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung betreffen, sind zumeist Pressemitteilungen des Innenministers und des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion zu entnehmen, die darauf hinweisen, dass - so wörtlich - „wir gut gerüstet sind für die Zeit nach der EU-Osterweiterung“.
Nun fand Ende Februar dieses Jahres eine Konferenz der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU statt, deren Überschrift lautete: „Die innere Sicherheit nach der EU-Osterweiterung - Chancen, Gefahren, Aufgaben“. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, was denn nun? Welche Gefahren verbinden Sie mit der EU-Osterweiterung, wenn wir, wie schon
erwähnt, gut gerüstet sind? Vielleicht sollten sich der Innenminister und Herr Kollege Petke hinsichtlich ihrer Aussagen künftig besser abstimmen.
Die Defizite, die es sicherlich auch heute noch in der Alt-EU gibt, werden keine neuen Gefahren durch die Erweiterung hervorbringen, sondern wir müssen gemeinsam bestrebt sein, diese Defizite auszuräumen. Dann sehe ich in der EU-Osterweiterung kein Problem für die Sicherheit der Brandenburger. Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat den Antrag auf eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Öffnungsklausel für die Arbeitnehmerfreizügigkeit gestellt. Um darauf einzugehen, muss man schon den Begriff der Arbeitnehmerfreizügigkeit definieren. Im EU-Vertrag, der nach dem 1. Mai für alle neuen Mitgliedsländer verbindlich ist, ist in § 39 klar definiert:
„Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet. Sie gibt vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen den Arbeitnehmern das Recht, sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben, sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen, sich in einem Mitgliedsstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission in Durchführungsverordnungen festlegt.“
So weit zu der Begriffsbestimmung Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Waren es nicht gerade die neuen Bundesländer, also wir Brandenburger und die Grenzlandkammern von IHK und Handwerk, die im Vorfeld der EU-Osterweiterung eine Einschränkung dieser Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert haben? Waren Sie, meine Damen und Herren von der PDS, nicht diejenigen, die wie wir in vorübergehenden Einschränkungen auch unsere Forderungen aufgemacht haben? Wollten wir dies nicht, um unseren Arbeitsmarkt und unsere Arbeitnehmer zu schützen? Das Lohnniveau in Polen beträgt derzeit rund ein Viertel der in Deutschland gezahlten Löhne. Nun, da die Bürgermeister einiger Grenzstädte die Aufhebung der Einschränkung fordern, machen Sie, meine Damen und Herren der PDS, sich diese Meinung zu Eigen. Sie fordern hier eine punktuelle Aufhebung der geplanten Einschränkung, die aus Sicht meiner Fraktion nicht machbar ist. Sie können nicht den Arbeitsmarkt für Polen in den Grenzstädten öffnen und die Bürger der anderen sieben neuen Mitgliedsländer, da für Malta und Zypern die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, weiter ausschließen. Deutschland hat als Mitgliedsland der EU die eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert, das heißt nicht einzelne Bundesländer, sondern der gesamte Bund. Für den punktuellen und begründeten Ausnahmefall gibt es die derzeitigen Regelungen.
Trotz der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit haben Bürger aus dem Beitrittsgebiet, so wie es die Bürgermeister der
Grenzstädte fordern, eine Arbeitsmöglichkeit in Deutschland. Für die Zulassung der Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern zur Ausübung von Beschäftigung in Deutschland gelten die einschlägigen nationalen Vorschriften und die mit den Beitrittsländern bestehenden bilateralen Vereinbarungen während der Übergangszeit weiterhin.
Nach dem geltenden Arbeitsgenehmigungsrecht bedürfen Staatsangehörige aus den Beitrittsländern in der Übergangszeit deshalb für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland weiterhin grundsätzlich einer Arbeitsgenehmigung, die vor Aufnahme der Beschäftigung einzuholen ist. Die Notwendigkeit der Einschränkung ist nach zwei und erneut nach drei Jahren zu überprüfen. Zumindest für die beiden ersten Jahre wird Deutschland die Übergangsfrist in Anspruch nehmen. Andere Staaten, zum Beispiel Großbritannien und Dänemark, haben angekündigt, ihre Arbeitsmärkte ab dem 1. Mai zu öffnen und keine Übergangsfristen für die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch zu nehmen.
Für die Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern, die bereits seit mindestens zwölf Monaten bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt sind, sieht der Beitrittsvertrag vor, dass sie ein uneingeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Das gilt auch für die Familienangehörigen dieser Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Beitritts bei ihnen wohnen oder sich bei einer späteren Einreise mindestens 18 Monate in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus sieht der Beitrittsvertrag für die Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern vor, dass Ihnen bei der Neuzulassung zu Beschäftigung in Deutschland Vorrang vor der Zulassung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zu gewähren ist; die so genannte Gemeinschaftspräferenz.
Im Rahmen bilateraler Absprachen und Vereinbarungen bestehen für einen Teil der Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern außerdem Zugangsmöglichkeiten zur Beschäftigung als Saisonkräfte und zur beruflichen Weiterbildung. Studenten aus den Beitrittsländern, die während eines Studiums in Deutschland arbeiten möchten, dürfen einer Beschäftigung bis zu längstens drei Monaten im Jahr nachgehen. Eine Arbeitsgenehmigung ist hierfür nicht erforderlich.
Die Aussetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte nach zwei Jahren intensiv geprüft und nicht verlängert werden. Ihrem heutigen Antrag wird meine Fraktion nicht zustimmen. Auch dem Entschließungsantrag der DVU werden wir nicht zustimmen, da das Land und der Bund im Bereich der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen schon einiges tun. Ich nenne hier nur das „Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit“. Es wäre noch um andere Dinge zu erweitern. Darüber hinaus sollten sich Unternehmen auch auf ihre Verantwortung besinnen und die Qualifikation von benötigten Potenzialen selbst übernehmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein Wort vorab. Frau Stobrawa, Sie haben gesagt, dass die Teilung des Landes irgendwie Ergebnis der Finanzausstattung der EU sei. Die Finanzausstattung der EU ist bis 2006 gesichert. Wir sprechen jetzt über den Zeitraum von 2007 bis 2013. Darauf werde ich in meinen weiteren Ausführungen noch näher eingehen. Den direkten Zusammenhang, den Sie hier dargestellt haben, sehe ich also nicht.
Meine Damen und Herren, am 18. Februar dieses Jahres hat der für die europäische Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier den dritten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, den so genannten Kohäsionsbericht, vorgestellt. Die im Vorfeld bekannt gewordenen Zahlen haben die Diskussion über die im Jahre 2002 durch das Kabinett vollzogene Zweiteilung des Landes wieder entfacht. Fakt ist, dass das für die Jahre 1999, 2000 und 2001 ermittelte Brut
toinlandsprodukt für Gesamt-Brandenburg im Europa der Fünfundzwanzig bei 75 % liegt. Wir wären also als Land Brandenburg insgesamt in der Ziel-1-Förderung.
Ausgehend von den derzeitigen Zahlen würde aufgrund der Zweiteilung des Landes die Region Nordosten bei 69,8 % und die Region Südwesten bei 79,3 % BIP liegen. Der Nordosten wäre also Ziel-1-Gebiet und der Südwesten würde als Ziel-1aGebiet eingestuft werden. Allerdings wird die Grundlage für die Strukturfondspolitik nach 2006 der Durchschnitt der Jahre 2001, 2002 und 2003 sein. Zu diesem dann ermittelten BIP gibt es derzeit keine Erkenntnisse und an Spekulationen möchte ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen.
Für die Jahre 2007 bis 2013 werden für die Regionalpolitik 336 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. 78 % dieser Summe, also 262 Milliarden Euro, sollen für die rückständigen Regionen, also auch für die neuen Bundesländer und damit für Brandenburg, zur Verfügung stehen. Regionen, die aus statistischen Gründen aus der Ziel-1-Förderung fallen, erhalten zunächst 85 % der bisherigen Mittel. Bis zum Jahre 2013 wird es eine schrittweise Absenkung der Fördersätze geben, wobei das in diesem Zeitraum aber nicht gegen null gefahren wird. Also auch noch im Jahre 2013 ist eine Förderung zu erwarten. In dem besagten Förderzeitraum werden 13,5 Milliarden Euro für grenzüberschreitende und transnationale Programme eingesetzt. Das heißt: Brandenburg kann aus diesem Topf weiterhin INTERREG-Mittel erhalten.
Damit komme ich zu dem Antrag der PDS-Fraktion. Dazu kann ich nur sagen, dass dieser Antrag auch als zweiter Aufguss nicht besser wird. Die von Ihnen geforderten Feststellungen sind unstrittig und bedürfen aus unserer Sicht keines besonderen Beschlusses. Wie ich bereits in meiner letzten Rede zu dem Antrag ausführte, sind Landtag und Landesregierung seit zwei Jahren auf allen Ebenen bemüht, die Ziel-1-Förderung für Brandenburg auch für den Zeitraum von 2007 bis 2013 zu erhalten. Unser Bemühen hat dazu geführt, dass die Notwendigkeit einer Förderung von Regionen, die im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung aus dem Rahmen von BIP 75 % fallen, in Brüsseler Entscheidungen eingeflossen ist. Die Schaffung einer Ziel-1a-Förderzone - oder wie das künftig auch heißen mag, dafür gibt es ja verschiedene Bezeichnungen - ist Ergebnis einer gemeinsamen Politik von Ländern, Bund und EU für die neuen Bundesländer.
Unabhängig von der Förderhöhe für die nächste Förderperiode fordert meine Fraktion die Landesregierung auf, Vorschläge für eine noch effektivere Verwendung der dem Land zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erarbeiten. Wir können nicht davon ausgehen, dass wir immer eine Ziel-1-Region bleiben werden. Neben der berechtigten Forderung nach einer Höchstförderung für den Angleich Brandenburgs an europäisches Niveau brauchen wir Konzepte für ein weiteres Wachstum bei geringer werdender Förderung. Andere Regionen in Europa zeigen deutlich, dass auch als Ziel-2-Region - ich nenne hier Graz in Österreich - eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts möglich ist.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, Sie schlagen vor, die EU-Förderpolitik nach 2006 auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Diesem Wunsch werden die EU-Parlamentarier, wie ich zuletzt hier schon gesagt habe, gern nachkommen, indem sie das von der Europäischen Kommission
eingebrachte Finanzkonzept beschließen werden. Dieses Konzept wird die Grundlage für Gespräche mit den Mitgliedsstaaten zur Sicherung der Finanzausstattung der Europäischen Union sein. Bereits in meiner letzten Rede zu diesem Antrag habe ich aber festgestellt, dass meine Fraktion im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, keine direkte Kopplung zwischen EU-Finanzausstattung und EU-Förderpolitik sieht. Formulierungen einzelner Kommissare in dieser Richtung sind im Vorfeld der Verhandlungen immer ein Mittel, eigene Verhandlungspositionen zu stärken. Wir haben derzeit in der Bundesregierung schon wieder eine Stabilitätsgrenze von 3,3 % prognostiziert, wobei diese Grenze bei nur 3 % liegen dürfte. Mit dieser Forderung würden wir also eine weitere Verschuldung in Kauf nehmen.
Meine Fraktion wird Ihrem Antrag nicht zustimmen. Stattdessen bitten wir Sie, unseren Entschließungsantrag mitzutragen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat zu Beginn des Jahres eine Aktuelle Stunde zum Thema „Brandenburg am Vorabend der EU-Osterweiterung“ beantragt. Vielleicht denkt mancher unter uns: War dies nicht oft genug Thema einer Aktuellen Stunde? - Nein, meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist zwar schon die dritte Aktuelle Stunde zum Thema EU-Osterweiterung, aber 2004 wird ein historisches Jahr werden.
Am 1. Mai werden 10 Staaten Mittel- und Osteuropas Mitglied der Europäischen Union. Die im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges und des sich daran anschließenden Kalten Krieges entstandene Blockbildung und die damit verbundene Teilung Europas werden beendet. Die bis dato Westeuropäische Union bekommt einen nahezu gesamteuropäischen Zuschnitt - eine Chance für Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung in ganz Europa.
Schon im Jahr 2000 war sich die Regierungskoalition darüber einig, dass ein vereintes Europa nicht nur eine Chance bietet, sondern auch ein Risiko birgt. Gerade für Brandenburg an der so genannten Schnittstelle Europas galt es im Interesse unserer Bürger, das Risiko zu minimieren. Die Brandenburger Landesregierung wurde aufgefordert, ein Konzept für die EU-Osterweiterung vorzulegen. Über dieses Konzept und den jährlichen Fortschrittsbericht wurde in diesem Hause regelmäßig debattiert. Der nächste Fortschrittsbericht wird uns in einer der März-Sitzungen des Landtages beschäftigen.
Meine Damen und Herren, brauchte das Land für diese Phase regionale Multiplikatoren? Selbstverständlich brauchte es diese. Bei dem Prozess der Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung kam den drei Euroregionen Pommerania, Viadrina und Spree-Neiße-Bober besondere Bedeutung zu. Diese grenzübergreifenden Regionen mit regionalem Zuschnitt haben in den letzten Jahren viele Projekte bewertet und mit INTERREG-IIIA-Fördermitteln umgesetzt. Dabei war eine sinnvolle Ergänzung durch Projekte auf der polnischen Seite, die aus PHARE CBC gefördert wurden, anzustreben. Ab diesem Jahr werden alle Projekte in der Euroregion nur noch mit INTERREG-IIIA-Mitteln gefördert. Es scheint mir wichtig, dass sich der Europaausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen aus den Euroregionen berichten lässt. Dadurch könnten eventuelle Probleme, die sich aus der neuen Förderkulisse ergeben, schnell erkannt und behoben werden.
Meine Damen und Herren, weitere Partner waren die Grenzlandkammern des Handwerks und die Industrie- und Handelskammern Frankfurt (Oder) und Cottbus. Gerade im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Polen wurden - vor allen Dingen in Handwerk und Gewerbe - die Risiken der EU-Osterweiterung eher gesehen als in anderen Landesteilen. Deshalb war es wichtig, dass die Landesregierung und die Grenzlandkammern in Cottbus und Frankfurt rechtzeitig den Kontakt zu den regionalen Unternehmen gesucht haben. Dieser intensive Dialog im Vorfeld der Erweiterung hat dazu beigetragen, dass in diesen Regionen heute eine optimistische Einstellung bezüglich der Chancen und Risiken der Unternehmen überwiegt.
Dazu hat sicher auch beigetragen, dass im Rahmen der Beitrittsverhandlungen die Arbeitnehmerfreizügigkeit für sieben Jahre eingeschränkt wurde. Meine Fraktion begrüßt die vorhandene Öffnungsklausel. So besteht nach zwei bzw. fünf Jahren die Möglichkeit, die Beschränkungsklauseln aufzuheben. Das ist besonders wichtig, da die für ausländische Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern geltenden Klauseln im Umkehrschluss natürlich auch für deutsche Arbeitnehmer in den Beitrittsländern gelten.
Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gilt nach dem Beitritt unter Beachtung der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit uneingeschränkt. Laut Beitrittsvertrag kann Deutschland und damit auch Brandenburg in folgenden Dienstleistungsbereichen Übergangsregelungen in Anspruch nehmen: erstens Baugewerbe einschließlich verwandte Wirtschaftszweige, zweitens Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln und drittens sonstige Dienstleistungen.
Meine Damen und Herren, welche Vorteile bietet nun die EUOsterweiterung Brandenburger Unternehmen? Für das Handwerk und den Mittelstand werden mit der EU-Osterweiterung in den Beitrittsländern neue Marktpotenziale erschlossen. Der wirtschaftliche Nachholbedarf in den Beitrittsländern ist recht hoch. Die Übernahme von EU-Standards und -Normen wird in diesen Ländern das Investitionsklima verbessern. Dabei spielen traditionelle Wirtschaftsbeziehungen eine wichtige Rolle. Polen gehört bereits heute zu den stärksten Wirtschaftspartnern Brandenburgs. Im Jahre 2002 betrug der polnische Export nach Deutschland rund 14,5 Milliarden Euro und Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 16 Milliarden Euro wurden nach Polen exportiert.
Gerade in den Grenzregionen wird das Heraustreten Brandenburgs aus einer europäischen Randlage in die Mitte Europas zu neuen Herausforderungen und einem wirtschaftlichen Aufschwung führen. Brandenburger Landespolitik muss in den nächsten Jahren diesem Aspekt, in der Mitte der Europäischen Union angesiedelt zu sein, verstärkt Rechnung tragen. Hier sind vor allem das Wirtschaftsministerium und Herr Minister Junghanns gefordert, die neuen Herausforderungen für die Brandenburger Unternehmen konstruktiv zu begleiten, auch unter dem Aspekt einer sich langfristig verändernden Strukturfondspolitik der EU.
Die SPD-Fraktion unterstützt uneingeschränkt die Forderung nach einer Ziel-1-Förderung. Daneben müssen wir in Brandenburg aber auch zu einer noch effektiveren Mittelverwendung gelangen. Wir werden im Laufe der heutigen Debatte noch zu einem entsprechenden Tagesordnungspunkt kommen.
Meine Damen und Herren, es war und wird auch künftig wichtig sein, unseren polnischen Nachbarn beim Aufbau einer modernen Verwaltung und bei der raschen Umsetzung europäischer Förderprogramme behilflich zu sein. Im Rahmen von Twinning-Programmen hat die brandenburgische Regierung bereits polnische Woiwodschaften bei der Um- und Untersetzung von EU-Förderrichtlinien unterstützt. Neben der Landesregierung können hier auch die Landkreise im Rahmen von Partnerschaften unterstützend wirken. Polnische Praktikanten können in Kreisverwaltungen Erfahrungen sammeln, die für den Aufbau einer europagerechten Verwaltung in Polen notwendig sind. Kreis- und Städtepartnerschaften sind eine Grundvoraussetzung für das Zusammenwachsen von Brandenburg und Polen, besonders in den Grenzregionen.
Ab dem Beitritt unseres polnischen Nachbarn zur EU sehe ich auch bessere Chancen für einen verstärkten Sport- und Kulturaustausch. Derzeit sind anfallende Gebühren beim Grenzübertritt, so die Kritik mancher Sport- und Kulturvereine, dem Zusammenwachsen nicht gerade förderlich. Um unsere Nachbarn zu verstehen, müssen wir auf unsere Nachbarn zugehen. Hier sind auch zukünftig die Bürger, der Verein, die Kommune und der Kreis in der Grenzregion gefordert. Die Landesregierung wird dies nur unterstützen können.
Meine Damen und Herren, ist die Sicherheit der Brandenburger auch nach dem Beitritt garantiert? Das Sicherheitsempfinden ist für jeden Bürger und natürlich auch uns Brandenburgern sehr wichtig. Dem muss unsere Landespolitik Rechnung tragen. Derzeit könnte man die Stammtischdiskussion zur EUOsterweiterung einfach umschreiben: „Grenzen auf und alle sind da.“ Aber gerade dies wird nicht stattfinden. Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedsländer werden nur die Zollkontrollen wegfallen. Das heißt, sie werden an die Ausgangspunkte der Transporte verlagert. Die Grenze zu Polen wird wie jede andere europäische Grenze, sofern es nicht den Schengen-Bereich betrifft, einer strikten Kontrolle unterliegen.
Globalisierte Wirtschaftsmärkte und zunehmende Technisierung der Kommunikationsmöglichkeiten haben neue Betätigungsfelder für die internationale Kriminalität geschaffen. Im Interesse der Brandenburger sind durch das Ministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und den polnischen Behörden die Voraussetzungen zu schaffen, diese Grenze zu Polen zu sichern. Im Europaausschuss hat das Ministerium des Innern jüngst über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen im Bereich der Sicherheit berichtet. Gemischt besetzte Dienststellen und das Erlernen der deutschen oder der polnischen Sprache werden künftig dazu beitragen, dass dem Bürger trotz geänderter Grenzsituation ein erlebbares Sicherheitsgefühl vermittelt wird. Herr Minister Schönbohm, sorgen Sie durch eine konsequente Umsetzung der vorhandenen Sicherheitskonzepte an der brandenburgisch-polnischen Grenze dafür, dass sich der Brandenburger trotz EU-Osterweiterung sicher fühlt!
Meine Damen und Herren, um sich zu verstehen, sollte man die Sprache des Nachbarn sprechen. Nun haben wir in den letzten Erweiterungsdebatten Bildung und Wissenschaft recht intensiv unter die Lupe genommen, sodass ich bezüglich dieser Bereiche nicht zu sehr ins Detail gehen möchte. Deutsch-polnische Schulprojekte - wir wissen, dass sie an fünf Standorten im Grenzbereich eingerichtet sind - sorgen dafür, dass weit über 1 000 Schülerinnen und Schüler Polnisch lernen. Regionale
Ansätze, mit dem Erlernen von Deutsch und Polnisch bereits im Kindergartenalter zu beginnen, finden die Unterstützung meiner Fraktion.
Die Verbindung der Viadrina Frankfurt mit der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan nimmt in der europäischen Hochschullandschaft einen besonderen Platz ein. Gemeinsam betreiben beide Universitäten in Slubice das Collegium Polonicum. Der Standort Frankfurt/Slubice mitten in diesem erweiterten Europa bietet sich für eine europäische Universität geradezu an.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union muss auch nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten handlungsfähig bleiben. Für eine innere Reform war ein erfolgreicher Abschluss des Konvents zur Erarbeitung einer europäischen Verfassung notwendig. Es wäre keine Aktuelle Stunde zur EUOsterweiterung, wenn ich nicht auf den Verfassungsentwurf einginge, auch wenn die Regierungskonferenz zu dessen Annahme ohne Ergebnis beendet wurde.
Als im Jahre 2002 der Europäische Konvent seine Arbeit zur Erarbeitung des Verfassungsentwurfs aufnahm, wurden die Erfolgsaussichten als eher gering eingeschätzt. Heute liegt uns der Entwurf einer europäischen Verfassung vor, der trotz mancher Kritik durchaus als zukunftsweisend betrachtet werden kann. Auf die Fragen von Laaken gab der Konvent folgende Antworten:
Er schlägt eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten vor.
Er empfiehlt, die Verträge zusammenzufassen und die Union mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten.
Er arbeitet vereinfachte Handlungsinstrumente der Union aus.
Er schlägt Maßnahmen für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der EU vor. So sollen die nationalen Parlamente stärker an der Legitimierung des europäischen Prozesses mitwirken, die Entscheidungsprozesse vereinfacht und soll dafür gesorgt werden, dass die Funktionsweise der europäischen Organe transparenter und besser verständlich wird.
Er arbeitet die Maßnahmen aus, die zur Verbesserung der Struktur sowie zur Stärkung der Rolle aller drei Organe der Union erforderlich sind. Er trägt dabei insbesondere den Auswirkungen der Erweiterung Rechnung.
Was ist für uns Brandenburger aus meiner Sicht in dieser neuen Verfassung wichtig? Die Beziehungen zwischen Union und Mitgliedsstaaten sind ganz klar geregelt. Zukünftig hat jeder sozusagen zwei Staatsbürgerschaften. Zur jeweiligen Staatsbürgerschaft kommt die Unionsbürgerschaft hinzu.
Nachdem in der Europäischen Union stets das Prinzip der Einstimmigkeit Grundrecht war, wird nun der Begriff der qualifizierten Mehrheit eingeführt. Bei den Grundprinzipien ist auch geregelt, dass bei einer Zuständigkeit der Union die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gelten. Die Verfassung regelt auch künftig die verschiedenen Zuständigkeiten. So wie wir es vom Bundesrecht kennen, wird es in der
Union eine ausschließliche Zuständigkeit und eine mit dem Mitgliedsland geteilte Zuständigkeit geben.
Die größte Herausforderung ist sicher eine gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik. In diesem Bereich gibt es auch eine weitere Neuerung. Dies ist die Ernennung eines Außenministers, der das vorgenannte Politikfeld leiten wird.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Osterweiterung werden am 1. Mai 2004 weitere Staaten aus Ost- und Mitteleuropa Mitglied der EU. Weitere Staaten auf dem Balkan und im Osten signalisieren Aufnahmewünsche. Damit ergibt sich die einmalige Chance, ein vereintes Europa zu schaffen, eine Chance für Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung in ganz Europa. Die EU-Osterweiterung und damit die für Brandenburg wichtige Zusammenarbeit mit Polen wird uns auch weiterhin beschäftigen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2006 läuft die derzeitige Förderperiode für die europäischen Strukturfondsmittel aus. Das Land Brandenburg war seit seinem vereinigungsbedingten Beitritt zur Union Ziel-1-Gebiet und hat somit für 16 Jahre eine Höchstförderung in den Bereichen Europäische Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, Europäischer Sozialfonds, ESF und Europäischer Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft, EAFGL, erhalten. 16 Jahre lang hat Brandenburg die Höchstförderung aus Brüssel bekommen.
Fördervoraussetzung war ein Bruttoinlandsprodukt, das unter 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Diese Voraussetzung hätte Brandenburg auch in den nächsten Jahren erfüllt. Trotz vieler Investitionen im Land schafft Brandenburg derzeit nicht den Sprung über die 75%-Hürde. Die bevorstehende EUOsterweiterung und das Auslaufen der europäischen Förderperiode im Jahr 2006 führten zu sehr intensiven Diskussionen in Brandenburg, in Deutschland und natürlich in der Europäischen Union über die Zukunft europäischer Förderpolitik. Der von der Europäischen Kommission vorzulegende Dritte Kohäsionsbericht hat sich bis heute verzögert. Wir haben heute als Termin den 18. Februar gehört. Er soll den Entwicklungsstand der europäischen Förderregionen dokumentieren und Grundlage für das Förderprogramm nach 2006 sein.
Konsens besteht auf allen Ebenen über die Förderhöhe von 75 %. Unterschiedliche Auffassungen gab und gibt es nur noch über den so genannten statistischen Effekt. Förderregionen, und zu denen gehört mit Sicherheit Brandenburg, die nicht aus eigener Kraft die 75%-Hürde nehmen, sondern sie nur durch die Osterweiterung überwinden, sollten erstens in der Ziel-1-Förderung bleiben und zweitens über ein Phasing-Out, unterhalb der Ziel-1-Förderung beginnend und allmählich auslaufend, gefördert werden.
Diese Frage, die in Brüssel sehr intensiv diskutiert wird, kann bis heute niemand erschöpfend beantworten. Es ist also derzeit nicht klar, wie die Förderpolitik nach 2006 gerade für die durch den statistischen Effekt betroffenen Regionen, und dazu zählt Brandenburg, aussehen wird. Richtig ist, dass sowohl Landtag als auch Landesregierung seit zwei Jahren auf allen Ebenen kämpfen, um die Ziel-1-Förderung für Brandenburg zu erhalten. Ein Beitrag dazu war auch die durch die Landesregierung beschlossene Zweiteilung des Landes Brandenburg. Sie ist nicht ganz unumstritten; wer an der Sitzung des Europaausschusses teilgenommen hat, kann sich daran erinnern, da die Parlamentarier zu spät eingebunden wurden.
Sollte ein Teil dieser NUTS-2-Regionen unter 75 % BIP bleiben, wäre in diesem Bereich die Höchstförderung für die nächsten sieben Jahre gewährleistet. Brandenburg ist hier fest in die „Front der neuen Bundesländer“ eingebunden. Auf den verschiedensten politischen Einflussbereichen kämpfen wir um den Erhalt der Höchstförderung für Brandenburg. Ziel kann nur die uneingeschränkte Ziel-1-Gebiet-Förderung sein, ein Phasing-Out wäre die schlechtere, aber immer noch akzeptable Förderung.
Unabhängig von der Förderhöhe für die nächste Förderperiode 2006 bis 2013 fordert meine Fraktion die Landesregierung auf, Vorschläge für eine noch effektivere Verwendung der dem Land zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erarbeiten. Eine erste Überarbeitung der bestehenden Förderprogramme in Brandenburg ist bereits umgesetzt worden. Nun schlagen Sie, meine Damen und Herren der PDS vor, die EU-Förderpolitik nach 2006 auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Diesem Wunsch werden die EU-Parlamentarier gern nachkommen.
Doch nun zu Ihrem Antrag. Meine Fraktion kann die Forderung nach einer höchstmöglichen Förderung für das Land Brandenburg nur unterstützen und sogar noch erhärten. Im Gegensatz zu Ihnen sieht meine Fraktion aber keine direkte Kopplung zwischen EU-Finanzausstattung und EU-Förderpolitik. Die Bundesregierung hat aufgrund der Staatsverschuldung die Eurostabilitätskriterien im letzten Haushaltsjahr nicht erfüllt und ist deswegen von der EU gerügt worden. Nun verlangen Sie, meine Damen und Herren der PDS, eine noch höhere Verschuldung und eine Ausweitung der Finanzierung der Europäischen Union. Diese Forderung kann von der SPDFraktion nicht mitgetragen werden.
Nun aber zurück zu Ihrem Antrag. Wir teilen Ihre Auffassung, dass in den neuen Bundesländern und hier vor allen Dingen in den Grenzregionen auch nach 2006 der Einsatz von Fördermitteln notwendig sein wird. Aus diesem Grund haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, sich gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern für eine Fortführung der Strukturfondsförderung nach 2006 auf hohem Niveau einzusetzen.
Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der PDS, wird meine Fraktion nicht zustimmen. Wir sollten uns hier in diesem Landtag darüber den Kopf zerbrechen, wie wir in den nächsten Jahren, wie gesagt, die Fördermittel effektiv kofinanzieren können, wie wir es mit eigenen Mitteln hinbekommen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch umgesetzt werden können. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach erlebt, dass Gelder aus Brüssel zurückgegeben wurden, weil die Förderung nicht abgeflossen ist, sodass aus Sicht meiner Fraktion, die Gefahr, die Sie sehen, Frau Stobrawa, nicht gegeben ist, zumal Sie auch bedenken müssen, dass 1 % BIP durchaus eine Steigerung darstellt, weil das BIP Gott sei Dank, wenn auch in Brandenburg nicht so schnell, in Europa wächst und damit der Anteil, den Brandenburg und Deutschland leisten müssen, größer wird. - Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Europäische Konvent hat im Frühsommer dem Europäischen Rat in Thessaloniki den Entwurf eines europäischen Verfassungsvertrags vorgelegt. Dieser wird nach eingehenden Abschlussberatungen durch den Europäischen Rat beschlossen werden. Im Anschluss daran muss - so ist es im Konvent festgelegt worden der Verfassungsvertrag durch die Länderparlamente ratifiziert werden. Ein grundsätzlicher Volksentscheid ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es liegt also im Ermessensspielraum der Länder - hier steht Land für Bundesrepublik Deutschland -, ob und wie sie sich in einem Volksentscheid zu einer neuen europäischen Verfassung positionieren. Brandenburg hat seit 1992 eine der modernsten Verfassungen der Bundesrepublik Deutschland. Elemente der unmittelbaren Demokratie sind in die Artikel 76, 77 und 78 aufgenommen. Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid gehören somit zum Alltagsbild in Brandenburg.
Die in die Verfassung eingebauten Zustimmungskriterien sind notwendig und haben in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie stark das Bürgerinteresse an einer Veränderung sein muss. Während bereits mehrere Volksinitiativen erfolgreich waren, gab es bis heute kein Volksbegehren, das in Brandenburg eine Mehrheit erhalten hätte.
- Herr Sarrach, es war zwar keine offizielle Frage, aber ich habe bereits gesagt: Es gibt keine Mehrheit, es sind nicht genügend Leute dorthin gegangen, um ihren Willen auszudrücken. Deswegen ist es richtig, dass man dort solche Kriterien eingebaut hat.
Im Gegensatz dazu sieht das 1949 verabschiedete Grundgesetz nur im Artikel 29, das heißt, in Fragen der Gebietsveränderung der Länder, einen Volksentscheid vor. Nun gibt es und wird es auch zukünftig viele Initiativen geben, die sich für mehr Plebiszite im Grundgesetz aussprechen. Realisieren kann diesen Wunsch nach Veränderung allerdings nur der Deutsche Bundestag und dies auch nur mit Zweidrittelmehrheit.
Nun schlagen Sie, meine Damen und Herren der PDS, vor, über eine Bundesratsinitiative den Bundestag aufzufordern, das Grundgesetz zu ändern, um einen Volksentscheid über eine zukünftige europäische Verfassung zu ermöglichen. Nach meinem Verständnis und dem meiner Fraktion sind Bundesratsinitiativen dann angebracht und notwendig, wenn Landesinteressen gewahrt werden sollen. Bei der Verabschiedung eines europäischen Verfassungsvertrages sehe ich sehr wohl Bürgerinteressen, aber keine unmittelbaren Landesinteressen berührt. Deshalb sehen ich und meine Fraktion keine Notwendigkeit einer Bundesratsinitiative.
Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland keinen Volksentscheid über die Gründung der EU, über die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, über die EU-Osterweiterung und schon gar nicht über die Einführung des Euro herbeigeführt.
Bei der Einführung des Euro hatten Sie, meine Damen und Herren von der PDS, im Gegensatz zu den erstgenannten Entscheidungen auch die Möglichkeit einer Bundesratsinitiative. Nun, am Ende einer langen Kette, da der von den meisten Bürgern als wichtiger und richtiger Schritt in die Zukunft begrüßte Verfassungsvertrag im Entwurf vorliegt, eine Verfassung, die viele Verträge ablöst und somit zu einem effektiveren Europa beitragen wird, stellen Sie die Forderung nach einem Volksentscheid. Nun ist ein Befürworter von Berlin-Brandenburg - dazu bekenne ich mich an dieser Stelle ausdrücklich - ein gebranntes Kind, wenn ich an den abgelehnten Volksentscheid zur Fusion beider Länder denke. Berlin-Brandenburg hat hier nach meiner Auffassung eine Zukunftschance verpasst und Ihre damalige Haltung zur Fusion, meine Damen und Herren von der PDS, war sicherlich ein Baustein zu diesem Ergebnis.
Nun aber wieder zurück zu Ihrem Antrag. Wenn sich der Bundestag im Rahmen der Selbstbefassung auf Antrag einer
oder mehrerer Fraktionen mit der geforderten Zweidrittelmehrheit für einen Volksentscheid aussprechen würde bzw. generell mehr plebiszitäre Elemente ins Grundgesetz einarbeiten würde, könnte und würde meine Fraktion dies nur begrüßen.
Ich bin gleich am Ende.
Ein Nein. - Ein Antrag der FDP-Fraktion ist im Bundestag allerdings bereits mit breiter Mehrheit abgelehnt worden. Ihrem heute vorliegenden Antrag, meine Damen und Herren von der PDS, wird meine Fraktion nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Mai 2003 von der Europäischen Kommission vorgelegte Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse war bereits im Juni - Herr Domres sagte es schon - die Grundlage für einen von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, in diesem Hause gestellten Antrag. Schon in meiner damaligen Rede habe ich klar zum Ausdruck gebracht, dass die öffentliche Daseinsvorsorge gerade im Zusammenhang mit der möglichen und notwendigen Umsetzung der Sozialunion ein wichtiger Bestandteil des Reformprozesses ist. Dazu ist die Erarbeitung einer europäischen Rahmenrichtlinie ein notwendiger Schritt. Das Grünbuch, das sich an den europäischen Verträgen orientiert, kann dabei nur ein Konsultationspapier sein.
Der Grundsatz, lebensnotwendige Dienstleistungen in einem bezahlbaren Rahmen zu halten, den freien Wettbewerb nicht zu unterlaufen, den Verbrauchern einen optimalen Schutz zu bieten und bei allem kommunale Verantwortlichkeiten zu beachten, ist sicherlich ein Problem bei der Erarbeitung und Umsetzung einer europäischen Rahmenrichtlinie.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, im Gegensatz zu Ihnen kann ich die in Ihrem Antrag heraufbeschworene
fundamentale Schieflage im europäischen Aufbauwerk nicht erkennen und sie somit auch nicht feststellen.
Grundsätzlich wird die Politik der Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge, sofern sie die Interessen der Bürger berücksichtigt, auch von meiner Fraktion unterstützt. Einzelne Marktöffnungen der Vergangenheit - hier vor allem die Märkte von Telekommunikation und Strom; wir haben bereits im Juni darüber gesprochen - haben gezeigt, dass durch den Wettbewerb wirtschaftliche Vorteile wie Kosten- und Preissenkungen erzielt werden können, ohne dass es zu Nachteilen hinsichtlich der Versorgungssicherheit oder der Leistungsqualität kommen muss.
Die europaweite Liberalisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge kann nur in solchen Sektoren erfolgen, die aufgrund ihrer Größe oder strukturellen Vernetzung eine europäische Dimension aufweisen. Als Beispiele nenne ich nur Gas, Strom und den grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr.
Da, wo keine europäische Dimension vorhanden ist, ist die lokale bzw. regionale Ebene wegen ihrer besonderen Nähe zu den betroffenen Bürgern am besten in der Lage, unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der betroffenen Bevölkerungsgruppen über die Art, die Organisationsweise und die Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge zu bestimmen. Wichtig ist, dass die für die Erbringung einer Leistung der Daseinsvorsorge verantwortliche Gebietskörperschaft frei entscheiden kann, ob sie die Dienstleistung in eigener Regie oder zusammen mit anderen Gebietskörperschaften erbringen will oder ob sie andere, einschließlich privater Lösungsmodelle wählen möchte. Den nationalen, regionalen und kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge bleibt also auch weiterhin die Verantwortung für die beste Versorgung ihrer Bürger.
Einige generelle Voraussetzungen der Daseinsvorsorge könnten als Rechtsrahmen in den EG-Vertrag aufgenommen werden. Artikel 16 des Vertrages könnte dann folgende Anforderungen enthalten:
Erstens: Gleicher Zugang aller Bürger zu Dienstleistungen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
Zweitens: Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, wenn dies wirtschaftlich realisierbar ist.
Drittens: Hinreichende Kapazitäten beim Marktversagen sind durch den Dienstleistungserbringer zu garantieren.
Viertens: Hohe Qualität der Leistungen.
Fünftens: Die zentrale Rolle des Subsidiaritätsprinzips in diesem Bereich unter anderem in der Frage, welche Dienste unter diesen Begriff fallen, wer sie erbringt und wie ihre Organisations- und Finanzierungsform aussehen soll.
Deshalb sage ich an der Stelle nochmals: Wir als Landtag Brandenburg müssen darauf achten, dass der von der Europäischen Kommission betonte Gestaltungsspielraum der Nationalstaaten, Länder und Kommunen faktisch nicht über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt wird. Das Thema der öffentlichen Daseinsvorsorge sollte aus meiner Sicht in Brandenburg zukünftig vor dem Hintergrund der EU-Behandlung in den zuständigen Ausschüssen debattiert werden.
Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der PDS, kann meine Fraktion in der vorliegenden Form nicht zustimmen, da er aus meiner Sicht in vielen Punkten weit über Länderinteressen hinausgeht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten ist in Europa viel passiert. Als wir im Januar an dieser Stelle die Antwort auf die Große Anfrage der PDSFraktion zum Stand der Vorbereitung Brandenburgs auf die EU-Osterweiterung debattierten, habe ich gesagt: Die Bürger Polens haben mit dem Referendum zur Erweiterung alles selbst in der Hand.
Heute können wir durchaus erleichtert feststellen, dass Polen, Tschechien und viele andere Beitrittskandidaten die durchaus hohen Hürden der Volksentscheide mit soliden Mehrheiten gemeistert haben.
Der Landtag Brandenburg hat seit dem Frühjahr 2000, als in einer Aktuellen Stunde das Thema „Chancen und Risiken der EU-Osterweiterung“ auf der Tagesordnung stand, alle Möglichkeiten genutzt, Brandenburg auf die EU-Osterweiterung vorzubereiten. Wenn wir erst heute damit angefangen hätten, wäre es sicherlich zu spät.
Jährliche Fortschrittsberichte der Landesregierung - der nächste wird im Herbst eingebracht - haben uns gezeigt: Brandenburg hat mit seinen Aktivitäten zur EU-Osterweiterung den richtigen Weg eingeschlagen. Natürlich gilt dabei ein besonderes Augenmerk den Grenzregionen - einem Bereich, in dem die Skepsis bei den Bürgern, den Handwerkern und dem Mittelstand besonders groß war. Deshalb war und ist in diesem Bereich eine solide Europapolitik des Landes gefragt. Verschiedenste Veranstaltungen von Politik und Verwaltung in diesen Regionen trugen dazu bei, Vorbehalte abzubauen und die sich durch die EU-Osterweiterung ergebenden Chancen zu sehen und besser zu nutzen.
Erst kürzlich fand ein deutsch-polnischer Workshop zu den verschiedensten Bereichen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Collegium Polonicum in Slubice statt. Die Abschlussveranstaltung, auf der die Ergebnisse vorgestellt wurden, hat gezeigt, wie wichtig diese Veranstaltung war. Sie
hat aber auch gezeigt, dass auch zukünftig eine enge Zusammenarbeit zwingend notwendig ist.
An dieser Stelle muss ich auch sagen, dass das Thema der EUOsterweiterung in den grenznahen Regionen sicherlich eine wesentlich größere Bedeutung hat als in den grenzfernen Gebieten. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich komme aus dem westlichen Havelland und dort spielt dieses Thema nicht die Rolle, die es mit Sicherheit in Frankfurt (Oder), in Schwedt oder in Guben spielt.
Wenn wir über die EU-Osterweiterung sprechen, ist das zweite Wort meistens Polen. Eine über 250 km lange Grenze, die einst trotz aller Bündniszugehörigkeit eine Mauer des Schweigens war, muss heute überbrückt werden. Dabei ist dieses Überbrücken durchaus wörtlich zu nehmen, denn wenn die Oder ihren trennenden Charakter verlieren soll, müssen wir gemeinsam Brücken schlagen.
Der kürzlich erfolgte Brückenschlag in der Stadt Forst macht Hoffnung auf mehr. Minister Meyer ist mit seinem Haus dabei, weitere Projekte mit den polnischen Partnern abzusprechen und umzusetzen. Dabei sind gemeinsame Interessen zu berücksichtigen. Vor allem muss es Sicherheit über die Standorte geben. Wir haben letztens diskutiert, ob Schwedt oder nicht. Hier muss es eine klare Ansage geben, denn nur so können die Maßnahmen optimal umgesetzt werden.
Wegfallende Zollkontrollen nach dem Beitritt Polens werden zu beschleunigten und erweiterten Verkehren führen. Durch den Bau der Oder-Lausitz-Trasse wird sich die Straßenverkehrssituation in den Grenzregionen wesentlich verbessern. Grenzüberschreitende Verkehre können somit rasch nach Nord- und Südbrandenburg und damit auch nach Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geführt werden.
Mit der zügigen Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes werden weitere Verkehrsprojekte realisiert. Dabei sind die etwas zu kurz gekommenen Schienenprojekte durch Brandenburg weiter einzufordern. Die gestrige Debatte zum Bundesverkehrswegeplan hat dies auch gezeigt. Berlin - Stettin, Berlin - Cottbus - Görlitz - Breslau und natürlich Berlin - Warschau sind für Berlin-Brandenburg im Rahmen der EU-Osterweiterung wichtige Verkehrstrassen.
Der derzeitige Ausbau der Strecke Frankfurt - Berlin wird in diesem Bereich eine wesentliche Verbesserung bringen. Dabei habe ich besonders begrüßt, dass Minister Meyer - er ist im Moment nicht im Raum - ein Befürworter einer ICE-Trasse Berlin - Warschau - Moskau und Berlin - Paris ist, einer Trasse, die aus meiner Sicht die Vorzüge schneller Bahnverbindungen voll zum Tragen bringt.
Lassen Sie mich noch einmal zu den Brücken kommen. Mein Kollege Bischoff sagte mir kürzlich: Brücken müssen wir auch in den Köpfen bauen. Da hat er Recht. Diese mentalen Brücken - dieses Zugehen auf den Nachbarn, dieses Verstehen unseres Nachbarn - sind noch zu wenig vorhanden. Doch hierbei sind die Bürger, der Verein, die Kommune und der Kreis in den Grenzregionen gefordert. Die Landesregierung wird dies nur unterstützen können.
Die SPD-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dass die Brandenburger auf dem Weg zu einem größeren Europa mitgenom
men werden. Deshalb begrüßen wir es auch, dass die im Jahre 2002 begonnenen Regionalkonferenzen auch 2003 im Land Brandenburg durchgeführt werden. Ein Jahr vor dem Beitritt Polens, aber auch noch danach wird die Arbeit der drei Brandenburger Euroregionen für die erfolgreiche Umsetzung von INTERREG-III-A-Projekten wichtig sein.
Der regionale Sachverstand wird hierbei notwendig sein, um die nach dem Beitritt Polens größer werdende INTERREG-Kulisse weiterhin erfolgreich umsetzen zu können. Eine intensive Zusammenarbeit der Grenzregionen könnte zusätzliche Effekte schaffen.
Ein wichtiges verbindendes Element ist die Sprache. Deshalb ist heute die Jugend gefordert. Fünf Standorte für deutsch-polnische Schulprojekte und mehr als 1 000 Schülerinnen und Schüler - Tendenz steigend -, die Polnisch lernen, sind ein Beweis für den richtigen Weg.
Dabei hat meine Fraktion stets betont, dass bei deutsch-polnischen Schulprojekten eine stärkere Integration der polnischen Schüler durch eine Internatsunterbringung in Deutschland wünschenswert wäre. Die derzeitige Haushaltssituation zeigt hierfür keine Spielräume auf, zumal sich das Land auch aus der Förderung der Schulprojekte zurückziehen wird.
In der Brandenburger Hochschullandschaft nimmt der Standort Frankfurt (Oder) mit der Viadrina und dem Collegium Polonicum in Slubice einen besonderen Platz ein. Aus meiner Sicht - dies habe ich schon mehrfach betont - hat gerade nach der EU-Osterweiterung die Europa-Universität Viadrina ihren festen Platz in einer europäischen Hochschullandschaft. Dieser Standort mitten in einem erweiterten Europa bietet sich für eine Europa verbindende Studienlandschaft geradezu an.
Die Europäische Union muss auch nach dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten handlungsfähig bleiben. Für eine innere Reform war der erfolgreiche Abschluss des Konvents, der ja eine europäische Verfassung auf den Tisch legen sollte, notwendig. Es wäre keine Aktuelle Stunde zur EU-Osterweiterung, wenn ich nicht auf die Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki und den dort mit geringfügigen Veränderungen bestätigten Verfassungsvertrag eingehen würde.
Als vor einem Jahr, nach Beschluss auf der Tagung in Laeken, der Europäische Konvent seine Arbeit zum Verfassungsentwurf aufnahm, wurden die Erfolgsaussichten eher als gering eingeschätzt. Heute liegt uns der Entwurf einer europäischen Verfassung vor, der trotz mancher Kritik durchaus als zukunftsweisend betrachtet werden kann. Ich muss von dieser Stelle aus ein Lob an den Konvent aussprechen, der diese Arbeit vollbracht und dieses Werk vorgelegt hat.
Auf die Fragen von Laeken gibt der Konvent folgende Antworten: Er schlägt eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedsstaaten vor. Er empfiehlt, die Verträge zusammenzufassen und die Union mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten. Er arbeitet vereinfachte Handlungsinstrumente für die Union aus. Er schlägt Maßnahmen für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen
Union vor. So sollen die nationalen Parlamente - für uns wichtig! - stärker an der Legitimation des europäischen Projekts mitwirken, die Entscheidungsprozesse vereinfacht und dafür gesorgt werden, dass die Funktionsweise der europäischen Organe transparenter und besser verständlich wird. Er arbeitet die Maßnahmen aus, die zur Verbesserung der Strukturen und zur Stärkung der Rolle aller drei Organe der Union erforderlich sind, und trägt dabei insbesondere den Auswirkungen der Erweiterung Rechnung.
In der nächsten Zeit werden wir sicherlich noch die Möglichkeit finden, uns über die Verfassung zu unterhalten. Wenn Sie berücksichtigen, dass allein Teil III, der die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union behandelt, 160 DIN-A4-Seiten umfasst, dann wissen Sie, worüber wir noch zu diskutieren haben.
Lassen Sie mich auf das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde zurückkommen. Die EU-Osterweiterung und damit die für Brandenburg wichtige Zusammenarbeit mit Polen wird uns weiterhin beschäftigen. Nach den Berichten der Landesregierung in den Jahren 2001 und 2002 zur Vorbereitung des Landes Brandenburg auf die EU-Osterweiterung erwarten wir im Herbst 2003 den dritten Bericht der Landesregierung zu diesem Thema. Spätestens dann ist Europa wieder Thema in diesem Hause. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat im Mai 2003 das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorgelegt. Dieser Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge spielt in einem erweiterten Europa eine immer stärkere Rolle. Lebensnotwendige Dienstleistungen im bezahlbaren Rahmen zu erhalten, den freien Wettbewerb nicht zu unterlaufen, dem Verbraucher einen optimalen Schutz zu bieten und bei alledem kommunale Verantwortlichkeiten zu beachten kann ein Problem bei der Erarbeitung und Umsetzung einer europäischen Richtlinie werden.
Deshalb ist es sicherlich richtig, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, die von der Kommission aufgeworfenen Fragen regional zu diskutieren, Antworten zu suchen und diese dann in eine gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern einfließen zu lassen. Deutschland sollte in dieser Frage gegenüber der Europäischen Union eine Stellungnahme abgeben.
Meine Damen und Herren, die Politik der Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge wird auch von meiner Fraktion grundsätzlich unterstützt. Die Öffnung der Märkte von Telekommunikation und Strom haben gezeigt, dass durch den Wettbewerb wirtschaftliche Vorteile wie Kosten- und Preissenkungen erzielt werden können, ohne dass es zu Nachteilen hinsichtlich der Versorgungssicherheit oder der Leistungsqualität kommen muss.
Die gemeinschaftsweite Liberalisierung von Leistungen der Da
seinsvorsorge kann nur in solchen Sektoren erfolgen, die aufgrund ihrer Größe oder ihrer strukturellen Vernetzung eine europäische Dimension aufweisen. Ich nenne hierzu nur die Bereiche Telekommunikation, Strom, Gas, Post, Finanzdienstleistungen und den grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr. Wo eine europäische Dimension nicht vorhanden ist, muss es den Mitgliedstaaten und den nach deren Recht verantwortlichen Trägern der Daseinsvorsorge vor Ort überlassen bleiben, ob und inwieweit eine Wettbewerbsöffnung mit Blick auf die jeweils definierten Gemeinwohlanforderungen möglich ist. Bei aller von uns eingeforderten aktiven Politik Brüssels zur Daseinsvorsorge insgesamt bleibt die Aufgabe, für die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit besten Dienstleistungen Sorge zu tragen, weiterhin bei den nationalen, den regionalen oder den kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge.
Sehen wir das vorliegende Grünbuch als ein Konsultationspapier. Darin sind keine unverrückbaren Standpunkte festgelegt, sondern die zu erörternden Fragen formuliert und Probleme diskutiert worden.
Zukünftig sollten alle zuständigen Behörden in der EU den Leistungen der Daseinsvorsorge einen größeren Stellenwert beimessen, um eine bessere Qualität der angemessenen Leistungen, eine größere Effizienz bei deren Durchführung und die Garantie eines Nutzerschutzes zu gewährleisten.
Aus meiner Sicht sollten durch die EU gemeinsame Richtwerte für folgende Aspekte ausgearbeitet werden: Qualität der erbrachten Dienstleistungen, Finanzierung der Dienstleistungstätigkeiten, Transparenz der Erbringung und Finanzierung, Bewertung der Dienstleistungen und Kontrolle seitens der Nutzer.
Achten wir als Landtag Brandenburg darauf, dass der von der Europäischen Union betonte Gestaltungsspielraum der Nationalstaaten, Länder und Kommunen faktisch nicht über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt wird.
Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der PDS-Fraktion, könnte ich - da aus meiner Sicht Landesinteressen gewahrt werden müssen - zustimmen. Da die Koalition aber keine einheitliche Position fand, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Als Mitglied des Europaausschusses bitte ich die Ministerin, nach der Sommerpause über den Stand der Beratungen der BundLänder-Kommission zu berichten und dem Ausschuss die erarbeitete Stellungnahme vorzulegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang ein Wort an Herrn Domres. Herr Domres, ich bin auch Mitglied dieses Beirats, kann jedoch nicht sehen, dass die Ministerin die Arbeit des Beirates ignoriert.
Der Beirat hat die Aufgabe, zu beraten, und die Ministerin kann sich diese Beratung zu Eigen machen oder nicht.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Bericht zum Stand des Sondervermögens und seiner Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen analysiert, abweichend von der im Gesetz vorgeschriebenen halbjährlichen Berichtspflicht, die Verwertung und Verwaltung des Sondervermögens in den Jahren 2000 und 2001.
Im Jahre 1994 schuf das Land mit dem WGT-Gesetz die rechtlichen Grundlagen, um die vom Bund übernommenen rund 94 500 ha WGT-Liegenschaften verwerten, entwickeln und verwalten zu können. Dabei stand entsprechend dem Verfassungsauftrag gemäß Artikel 40 Abs. 5 die Konversion immer im Vordergrund. Bis Ende 2001 konnten auch durch die gezielte Einbindung von Fördermitteln rund 44 500 ha konvertiert werden. Nach fast zehn Jahren durchaus akzeptabler Arbeit der Geschäftsbesorgerin BBG befinden sich aber noch rund 50 000 ha Flächen im Bestand, und zwar Flächen, die höhere Anforderungen an die Verwertungsvorbereitung stellen und deren Verkauf somit zu minimierten Erlösen führen wird.
Kampfmittelberäumung, Altlastenerkundung, Sanierungsuntersuchungen und Beseitigung von Abfall standen im Vordergrund. Die im Rahmen des Projekts Ökopool umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben zur Entsiegelung von rund 102 ha überbauter Fläche geführt. Viele Gemeinden waren erst dadurch in der Lage, Baumaßnahmen mit der Auflage zur Vorhaltung von Ersatzflächen regional umzusetzen.
So weit zu den allgemeinen Aufgaben der BBG. Für mich und für meine Fraktion stellt sich nun die Frage, was wir dem vorliegendem Bericht entnehmen können.
Erstens: Die attraktiven Objekte sind veräußert. Das heißt: Der Bedarf der Nachwendezeit konnte an einzelnen Standorten mit relativ geringem Aufwand gedeckt werden. Kleinteilige Objekte wurden ohne großen Aufwand günstig veräußert.
Zweitens: Die Aufwendungen zur Verwertungsvorbereitung und Vermarktung der Grundstücke steigen. Die noch vorhandenen Objekte müssen zum Teil kostenaufwendig beräumt werden. Durch die langen Zeiträume entstehen hohe Bewachungskosten.
Drittens: Die Verwertungserlöse sind seit 1999 rückläufig. Der hohe Aufwand bei der Vorbereitung verkaufsfähiger Flächen führt zur Minimierung des Ertrags; Tendenz: weiter rückläufig.
Viertens: Die Risiken des Sondervermögens sind hoch. Rechnerisch decken die Rücklagen das Risiko nicht mehr ab. Dabei müssen wir allerdings berücksichtigen, dass nicht alle Risiken gleichzeitig eintreten werden, sodass es lediglich rechnerisch keine sichere Deckung der Risiken gibt.
Fünftens: Die Vermarktung der Restflächen wird schwierig. Freie und gut erschlossene kommunale Gewerbeflächen sind landesweit vorhanden. Parallele Flächenvermarktung durch TLG, BVVG und Bund als Konkurrenz stehen einem derzeit geringen Ansiedlungsbedarf gegenüber.
2003 ist nicht 1994. Neue Fakten bilden die Grundlage für neue Entscheidungen. Manche Ziele des WGT-Vertrags - ich nenne hier nur beispielhaft die Deckung dringenden Wohnungsbedarfs - sind weggefallen. Um dem Verfassungsauftrag, der die zivile Nutzung militärischer Flächen vorsieht, nachzukommen, muss auch künftig die Umwandlung der WGT-Flächen für eine zivile Nutzung erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür keine Zeitfenster vorgesehen, sodass die Finanzkraft des Landes den Zeitfaktor bilden wird.
Es gilt, bei der Umwandlung von Flächen zukünftig Prioritäten zu setzen. Innerstädtische WGT-Flächen sind vorrangig zu entwickeln, da hier ganze Stadtbilder beeinträchtigt sind.
Künftig muss der Bericht der Ministerin wieder halbjährlich gegeben werden, damit die Abgeordneten auf Entwicklungstendenzen besser reagieren können.
Der Beirat, der die Ministerin beraten soll, hat sich bewährt und sollte seine Aufgabe auch künftig wahrnehmen.
Ja. - Die Rückführung des Sondervermögens in den Haushalt ist beschlossen.
Die Arbeit des Geschäftsbesorgers muss künftig weiter optimiert werden, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern.
Im Bericht der Ministerin der Finanzen zur Geschäftslage 2002, der im Herbst dieses Jahres vorliegen sollte, erwarten wir auch eine klare Positionierung in der Frage, wer die Verwertung der WGT-Flächen künftig wahrnehmen sollte. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Stobrawa, selbstverständlich sehen wir die Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage etwas anders. Ich werde das im Detail erläutern. Sie wissen, dass wir dieses Thema in den Sitzungen des Europaausschusses ständig auf der Tagesordnung haben und es das Anliegen sowohl der Koalition als auch der Opposition ist, hierfür optimale Bedingungen zu schaffen.
Als Vorbemerkung möchte ich Folgendes sagen: Alle Programme des Landes Brandenburg, des Bundes und der EU greifen auch in den Grenzregionen. All das, was wir zusätzlich für diese Grenzregionen haben, ist wirklich zusätzlich.
Meine Damen und Herren, nachdem der Gipfel von Kopenhagen die Weichen für die EU-Osterweiterung gestellt hat und somit im Jahre 2004 zehn neue Länder Mitglied der EU werden, ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion ein Gradmesser für den Stand der vorbereitenden Aktivitäten in Brandenburg und für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Beitrittsland Polen. Dabei gilt das besondere Augenmerk natürlich den Grenzregionen. Gerade dort ist durch eine solide Europapolitik des Landes die Skepsis bei den Bürgern, den Handwerkern und dem Mittelstand abzubauen und den Bürgern sind ihre möglichen Chancen aufzuzeigen.
An den Anfang meiner Ausführungen möchte ich eine These setzen: Brandenburg ist mit seinen Aktivitäten zur EU-Osterweiterung auf dem richtigen Weg. Richtig ist aber auch: Die Bürger Polens haben mit dem Referendum zur Erweiterung alles selbst in der Hand. Brandenburger Politik kann hierbei nur helfen und dieses wird sie auch tun.
Die Europäische Union steht derzeit vor einer großen Herausforderung. Auch nach dem Beitritt von zehn weiteren Mitglieds
staaten muss die Union handlungsfähig bleiben. Eine innere Reform ist genauso wichtig wie der erfolgreiche Abschluss des Konvents, der eine europäische Verfassung auf den Tisch legen muss. Gerade die Rolle der Länder und anderer Regionen in Europa soll gestärkt werden. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die Forderung der Landesregierung, den Ausschuss der Regionen - AdR - weiter aufzuwerten, indem ihm eine stärkere Rolle bei der Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips zugebilligt wird. Ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Modernisierung der EU wird auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen sein.
Meine Damen und Herren, nun zu der Antwort auf die Große Anfrage im Einzelnen:
Punkt I - Grundsätzliches: Bereits im ersten und zweiten Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung des Landes zur Erweiterung der Europäischen Union in den Jahren 2001 und 2002 hat die Landesregierung die Auflage eines Grenzlandförderprogramms durch die EU gefordert. Selbstverständlich ist damit das durch die EU aufgelegte Grenzlandförderprogramm auch ein Erfolg für gezielte Brandenburger Europapolitik. Natürlich ist es - wie manche andere Förderprogramme auch - zu dünn gestrickt. Darauf haben die Landesregierung und die Koalition von Anfang an hingewiesen. Die Aufstockung der Mittel um 65 Millionen Euro in den Jahren 2002 und 2003, die maßgeblich durch Landesregierung, Bundesregierung und Brandenburger Europaabgeordnete erreicht wurde, ist lobenswert. Fakt ist aber weiterhin, dass eine große Grenzregion - von Bayern bis Mecklenburg-Vorpommern - mit relativ knappen Mitteln leben muss. Rund ein Jahr vor dem geplanten Beitritt wird dieser Fakt nicht mehr zu ändern sein. Die von Brandenburg massiv geforderte bessere Verzahnung der Programme INTERREG III A und PHARE CBC konnte trotz Verbesserungen in der Handhabung nicht erreicht werden. Trotzdem konnten über die INTERREG-III-A-Förderung wichtige regionale Projekte in den Grenzregionen umgesetzt werden. Der zuständige Europaausschuss lässt sich regelmäßig über den Stand des INTERREGIII-A-Mittelabflusses und damit über bewilligte und umgesetzte Projekte in den Grenzregionen unterrichten.
Die gerade von Mittelstand und Handwerk geforderte Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Beitritt der neuen Mitgliedsländer konnte so gestaltet werden, dass hemmende Elemente nach Möglichkeit wegfallen. Damit könnte eine Beendigung der Einschränkung nach fünf Jahren sowie eine Verlängerung auf acht Jahre möglich sein.
Wir als SPD-Fraktion haben uns immer dafür ausgesprochen, die Brandenburger auf dem Weg zu einem größeren Europa mitzunehmen. Deshalb ist es uns auch sehr wichtig, die im Jahr 2002 begonnenen Regionalkonferenzen - sechs Veranstaltungen wurden von der EU gefördert - auch 2003 im Land Brandenburg durchzuführen. Die Arbeit der drei Brandenburger Euroregionen ist gerade für die erfolgreiche Umsetzung von INTERREG-IIIA-Projekten wichtig. Eine weitere Angleichung der Förderantragsbearbeitung in den Regionen wäre wünschenswert. Das haben Diskussionen im Ausschuss gezeigt. Gerade nach dem Beitritt Polens kommt durch die größer werdende INTERREGKulisse eine neue Herausforderung auf die Euroregionen zu.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum Punkt II kommen - Aufbau von Unternehmenskooperationen in der
deutsch-polnischen Grenzregion: Neben der Deutsch-Polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG in Gorzow, die sich ausschließlich auf die grenzüberschreitende deutsch-polnische Wirtschaftskooperation spezialisiert, ist in diesem Punkt die Arbeit der Grenzlandkammern sehr wichtig. Es gab in der letzten Zeit sehr viele Gespräche mit diesen Kammern. Die Anregungen wurden auch entsprechend aufgenommen. Die Kammern kennen die Unternehmer und Handwerker der Region und können und sollen bei der Anbahnung von möglichen Kooperationen hilfreich unterstützen. Ich nenne hier besonders die Kooperationsbörse IHK Cottbus/Zielona Gora, das Servicecenter Polen der IHK Frankfurt (Oder) sowie das Service- und Beratungszentrum in Schwedt. Auch die in den Beitrittsländern und speziell in Polen laufenden Twinning-Projekte können zur Schaffung von grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten beitragen. Die Vorstellung eines Twinning-Projektes im letzten EU-Ausschuss hat dies deutlich gemacht. Sicher ist aber auch, dass sich wirtschaftliche Kooperationen meist nicht auf Grenzregionen beschränken, also ein Teil allgemeiner Brandenburger Wirtschaftspolitik sind.
Meine Damen und Herren, der Punkt III ist mit „Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr“ überschrieben. Frau Stobrawa hat besonders an diesem Teil ihre Kritik angebracht. Für den Bereich der Infrastruktur hat das Land Brandenburg zusätzliche UMTS-Bundesmittel erhalten und für den Bau der Oder-Lausitz-Straße verwandt. Damit wird sich die Straßenverkehrssituation in der Grenzregion weiterhin wesentlich verbessern. Bei allen weiteren hier angesprochenen grenzüberschreitenden Projekten im Bahn- und Straßenbereich sind größtenteils der Bund und Polen mit im Boot. Deshalb gilt es hier für die Landespolitik, über die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes und über Verhandlungen - das betone ich besonders - mit der Republik Polen Verbesserungen im grenzüberschreitenden Verkehr zu erreichen. Gerade im Bereich der Schiene ist noch einiges zu tun. Die zum Teil bestehenden Probleme im Straßenverkehr werden sich durch wegfallende Zollkontrollen nach dem Beitritt Polens verringern. Die vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr angeregte Einrichtung eines Sondertitels „Infrastrukturmaßnahmen - EU-Osterweiterung“ beim Bund kann an dieser Stelle nur begrüßt werden.
Bei der in diesem Punkt des Berichtes ebenfalls angesprochenen Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene geht es sicherlich nicht um die Bereitstellung von Transportkapazitäten. Gerade in Österreich erleben wir derzeit, dass nur durch Verbote und die Forderung nach umweltschonenden Standards eine Verlagerung der Verkehre von der Straße auf die Schiene möglich ist. Deshalb werden künftige Planungen der polnischen Regierung zeigen, inwieweit eine Verlagerung der Verkehre möglich sein wird.
Meine Damen und Herren, wenn ich zum Punkt IV komme, werden mir meine Sprachdefizite bewusst. Überschrieben ist dieser Punkt mit „Erweiterung der Sprachkompetenz der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit Blick auf den Beitritt Polens und das Zusammenwachsen der deutsch-polnischen Grenzregion“. An den Anfang meiner Betrachtungen dazu möchte ich den Satz stellen: Zum besseren Verstehen in Grenzregionen verhilft immer noch das Sprechen der Sprache des Nachbarn. Jahrelang wurde dies aufgrund einer relativ geschlossenen Grenze nicht praktiziert. Deshalb ist heute die Jugend gefordert. Fünf Standorte für deutsch-polnische Schulprojekte
und über 1 000 Schülerinnen und Schüler - Tendenz steigend -, die Polnisch lernen, gibt es im Land Brandenburg. Diese Statistik belegt, dass sich die junge Generation dieser Herausforderung stellt.
Besonders erfreulich ist die gute Annahme des Projekts „Spotkanie heißt Begegnung - Ich lerne deine Sprache“. Dieses in Arbeitsgemeinschaften laufende Projekt wird in Brandenburg vor allem in den Grenzregionen gut angenommen. Wünschenswert wäre bei deutsch-polnischen Schulprojekten eine stärkere Integration der polnischen Schüler durch eine Internatsunterbringung in Deutschland. Bislang scheiterten diese Vorhaben an finanziellen Hindernissen. In mehreren Beratungen haben wir darüber gesprochen. Die derzeitige Landeshaushaltssituation wird dies vorerst auch nicht ändern können. Probleme im Bereich der Bereitstellung von polnischen Lehrbüchern hat der Europaausschuss als zuständiger Fachausschuss bereits in seiner Sitzung an der Viadrina im Herbst vergangenen Jahres debattiert. Hierzu zeigte der Bildungsminister mögliche Lösungsansätze auf und wir hoffen auf eine erfolgreiche Umsetzung.
In allen Veranstaltungen, die unser Ausschuss oder der SPDArbeitskreis in der Grenzregion durchgeführt haben, mussten wir feststellen, dass polnische Schüler besser Deutsch können, als deutsche Schüler der polnischen Sprache mächtig sind. Hier sehen wir die Bemühungen des Bildungsministeriums, deutsche Schüler für ein Austauschjahr in Polen zu gewinnen, als einen richtigen Weg an. Damit könnte das Erlernen der polnischen Sprache erleichtert werden.
Im Bereich der Hochschulen ist das Angebot der Viadrina zum Erlernen der polnischen Sprache in der Brandenburger Hochschullandschaft unübertroffen. Auch hier zeigt sich die besondere Stellung der Viadrina in Frankfurt. Aus meiner Sicht wird gerade nach der bevorstehenden EU-Osterweiterung die EuropaUniversität Viadrina ihren festen Platz in einer europäischen Hochschullandschaft haben.
Polnisch in der Landesregierung - auch Frau Stobrawa hat diesen Punkt angesprochen. Gerade in der Polizei und beim Bundesgrenzschutz ist dies ein Garant für eine gute gemeinsame Grenzsicherung im Interesse unserer Bürger. Die Schwierigkeiten, die es beim Polnischlernen allerdings noch gibt, sind sicherlich ausräumbar. Aber der Ansatz ist aus meiner Sicht richtig. Auch in den Ministerien und dort gerade in den Häusern, die in Twinning-Projekten in polnischen Woiwodschaften arbeiten, wird die Bereitschaft zum Erlernen der Fremdsprache zukünftig erforderlich sein.
Meine Damen und Herren, zum Schluss Punkt V - Grenzüberschreitende Kooperation von Regionen, Landkreisen und Gemeinden innerhalb der deutsch-polnischen Grenzregion: Der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation kommt im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung eine besondere Bedeutung zu. Gerade im Zusammenspiel der Regionen lassen sich Erfahrungen umsetzen und werden Fehler nicht zweimal gemacht. Bei allen kommunalen Vereinbarungen spürt man das Bemühen, gegenseitig Nutzen zu erreichen.
Nicht nur die in der Antwort stehenden Landkreise der Grenzregion haben partnerschaftliche Beziehungen zu Polen, sondern
das gilt zum Beispiel auch für meinen Heimatkreis Havelland sowie für meine Heimatstadt Rathenow. Die intensive Pflege dieser Beziehungen wird zum erfolgreichen Zusammenwachsen wesentlich beitragen.
Partnerschaftlich ging es auch zu, als der Landwirtschaftsausschuss der Woiwodschaft Großpolen zu Gast auf der Grünen Woche war. Im Rahmen eines Treffens mit dem Landwirtschaftsausschuss und dem Europaaussschuss des Landtages Brandenburg wurden beiderseits interessierende Fragen der Erweiterung debattiert. Man hat hier das Interesse der polnischen Ausschussmitglieder gespürt, den Problemen, die eventuell anstehen könnten, vorher zu begegnen.
Zu den laufenden Twinning-Projekten möchte ich mich nach ausführlicher Befassung im Landtag und im Ausschuss nicht mehr äußern. Trotz begrenzter Kapazitäten sollte das Land Brandenburg um weitere Twinning-Projekte bemüht sein. Neben der erwünschten Hilfe für das Beitrittsland bleibt stets ein nicht zu unterschätzender Nutzen für das Entsenderland.
Den Zwillingsstädten Frankfurt und Guben obliegt eine besondere Aufgabe. Trotz der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Staaten und separater Gemeindevertretungen sollen diese Städte gemeinsam wachsen. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit der Stadtplaner zwingend notwendig. Projekte wie der Europagarten 2003 in Frankfurt (Oder) und Subice, von der EU gefördert, tragen verstärkt zu einem Zusammenwachsen bei.
Das vom Bund geplante und vom Land Brandenburg unterstützte Abkommen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland wird ausdrücklich begrüßt. Wir können nur hoffen, dass Polen den Vertragsentwurf akzeptiert und es hier bald zu Lösungen kommt.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis einer Standortkonferenz in der uckermärkischen Stadt Schwedt wurde ein Ländergrenzen übergreifender Arbeitskreis gebildet. Abgeordnete der Landtage Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den Jahren 2001 und 2002 in vier Sitzungen in Neustrelitz mit dem Stand der Vorbereitung der beiden Länder auf die EU-Osterweiterung befasst. Mitarbeiter aller Ministerien, der DeutschPolnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Euroregion standen den Abgeordneten Rede und Antwort. Die Sitzungsprotokolle liegen mit weiteren Materialien als Broschüre vor. Auch hier können sich die Abgeordneten neben der vorliegenden, heute diskutierten Antwort der Landesregierung über Probleme und deren Lösung bzw. Lösungsansätze im Zusammenhang mit der Erweiterung informieren. Ich habe ein Exemplar davon mitgebracht.
Nun noch ein Wort zur PDS-Fraktion: Wie ich eingangs bereits sagte, hatte die Landesregierung in den Jahren 2001 und 2002 jeweils einen Bericht zur Vorbereitung des Landes Brandenburg auf die EU-Osterweiterung vorgelegt. Der Landtag hat darüber, wie es üblich ist, debattiert. Auch für 2003 wird ein solcher Bericht folgen. Dazu kommt heute die Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage. Eines ist bei all diesen Diskussionen deutlich erkennbar: Jede Chance birgt ein Risiko. Lassen Sie uns dieses minimieren und helfen Sie dabei aktiv mit! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst hielt ich es für angemessen, diesen Bericht im Landtag ohne Debatte zur Kenntnis zu nehmen. Deshalb war ich anfangs nicht sonderlich begeistert, als ich erfuhr, dass die PDS eine Diskussion beantragt hat. Doch Gespräche in der Fraktion und die dabei öfter auftauchende Frage, was ein Twinning-Programm sei und was damit bewirkt werde, zeigte mir, dass eine Aussprache zu diesem Bericht der Landesregierung notwendig ist.
Nun werde ich Ihnen angesichts der gut begreiflichen Darstellung des Twinning-Programms in diesem Bericht keinen Vortrag über Twinning halten. Doch eine Woche nach dem Gipfel von Kopenhagen möchte ich an dieser Stelle schon auf die Notwendigkeit von Twinning-Projekten im Rahmen der EU-Osterweiterung hinweisen.
Gerade der Demokratisierungsprozess in den Verwaltungen vieler Beitrittsländer erfordert die Unterstützung der europäischen Altmitglieder, zu denen wir nach zwölf Jahren EU sicherlich gehören. Unser Nachbar Polen und andere Länder des einstigen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe brauchen gerade die Hilfe des Landes Brandenburg; denn besonders die neuen Bundesländer haben das in den Beitrittsländern geforderte Verständnis für die anstehenden Probleme der Verwaltungsreform.
Jetzt, da Kopenhagen die Signale des Erweiterungsprozesses auf Grün gestellt hat und die Europäische Union ab 2004 25 Mitglieder haben wird, sollten unsere Aktivitäten innerhalb des Twinning-Programms noch verstärkt werden. Die angestrebte Einbeziehung des Landes Berlin als Nachbar und hoffentlich baldiger Partner sehe ich als richtig und wichtig an. Wichtig für Brandenburg ist die zukünftig bessere Abschöpfung von Potenzialen, die Mitarbeiter der Twinning-Prozesse während ihres Einsatzes in den Beitrittsländern erworben haben. Hierzu ist, ähnlich wie bei den nationalen Experten, durch das MdJE ein Konzept zu erarbeiten.
Noch ein Wort zur Form des Berichtes. Nun muss ein aussagekräftiges Dokument nicht unbedingt dick sein, aber in einem Bericht an den Landtag hätte ich mir schon einige Aussagen zu dem laufenden Projekt gewünscht. Für mich und meine Fraktion ist schon wichtig zu wissen, wer in welchem Land an welchem Projekt arbeitet. Durch die Twinning-Programme entstehen für Brandenburg keine haushaltsrelevanten Belastungen. Doch ist für uns schon wichtig zu wissen, welche Ministerien an den Projekten beteiligt sind. Diese Informationen gehören künftig in einen solchen Bericht.
Als Mitglied des Europaausschusses möchte ich die Angaben des MdJE gern bis zu einer der nächsten Sitzungen, spätestens im Februar, als Vorlage haben.
Der Europaausschuss ist auch das richtige Podium für die weitere Untersetzung des Berichtes der Landesregierung. Deshalb wird meine Fraktion den Entschließungsantrag der PDS, der eine weitere Befassung im Landtag vorsieht, ablehnen.
Da sich nach Aussagen des Berichtes die dezentrale Entscheidungspraxis über die Bewerbung um Twinning-Projekte durch die Ressorts bewährt hat, wäre es überdenkenswert, gerade im Zusammenhang mit den nationalen Experten in jedem Ressort einen Europabeauftragten zu haben. Dies nur zur Anregung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute dem Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zustimmen, sichern wir den Brandenburgerinnen und Brandenburgern auch zukünftig die mögliche Unterbringung ihrer Kinder in Berliner Einrichtungen. Dieses wurde notwendig, da die bis dato bestehenden Vereinbarungen zwischen Brandenburg und Berlin zum 31.12.2001 ausgelaufen sind.
An dieser Stelle kann ich mit einem leichten Seitenblick auf die einzige Opposition im Landtag nur betonen, dass die aus meiner Sicht notwendige Fusion von Berlin und Brandenburg diesen Staatsvertrag überflüssig gemacht hätte.
Doch nun wieder zur Sache. Der Hauptausschuss als federführender Ausschuss und die Ausschüsse für Inneres sowie für Bildung, Jugend und Sport haben den Staatsvertrag in mehreren Sitzungen beraten. Gemeinsam wurden Vertreter des Städteund Gemeindebundes Brandenburg, des Landesjugendamtes des Landes Brandenburg und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport des Landes Berlin gehört.
Zu kritisieren ist in diesem Fall die fehlende Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und des Landkreistages in der Phase der Erarbeitung des Staatsvertrages. Auf Anregung und unter Mitwirkung des Hauptausschusses wurde der Staatsvertrag mit diesen kommunalen Spitzenverbänden in einem Gespräch im Bildungsministerium nochmals erörtert. Im Ergebnis dieses Treffens bestand Einvernehmen darüber, dass mit diesem Gespräch dem Anhörungsrecht nach Artikel 97 Abs. 4 der Landesverfassung entsprochen worden ist. Zukünftig ist aber eine Beteiligung vor der Kabinettsbefassung zwingend notwendig. Konsens gibt es auch darüber, die kommunalen Spitzenverbände vor Veröffentlichung der näheren Regelung zur Durchführung des Vertrages zu beteiligen.
Mit diesem Staatsvertrag wird die länderübergreifende Nutzung
von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in einen rechtlich fundierten Rahmen gebracht. Dabei ist es der Koalition wichtig, dass neben dem berechtigten Elternwunsch auch die Berücksichtigung der Auslastung eigener Kapazitäten stehen sollte. Deshalb ist es schon wichtig, dass mit den Punkten 1 bis 3 im Artikel 1 Einrichtungen mit einem besonderen Angebotsprofil, arbeitsplatznahe Betreuung aufgrund von Arbeits- und Wegezeiten sowie Umzug in das jeweils andere Bundesland als Primärbereiche der länderübergreifenden Unterbringung benannt sind. Ohnehin müssen die leistungsverpflichteten Kommunen einer Betreuung in Berlin zustimmen.
Anstelle des vorliegenden Staatsvertrages wären auch Regelungen zur gegenseitigen Nutzung von Kindereinrichtungen über eine Rahmenvereinbarung möglich gewesen. Dieser Rahmenvereinbarung hätten dann betroffene Brandenburger Kommunen beitreten können. Diese Variante scheiterte an der fehlenden Bereitschaft der Stadt Berlin. So ist dieser Staatsvertrag gerade im Hinblick auf die für Brandenburg besonders günstige Lösung in Bezug auf die bestehenden Altverträge die einzig gangbare Lösung.
Wenn wir uns in diesem Haus darüber einig sind, dass Staatsverträge stets eine Form des Kompromisses sind und deshalb nie eine hundertprozentige Umsetzung der Wünsche bringen, können und müssen wir diesem Staatsvertrag zustimmen. Die Ausschüsse für Inneres und für Bildung, Jugend und Sport schlugen dem Hauptausschuss jeweils mehrheitlich eine zustimmende Beschlussempfehlung an den Landtag vor. Die Koalitionsfraktionen werden der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses folgen und dem Gesetz zum Staatsvertrag zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Landesregierung im Juli des letzten Jahres den ersten Bericht zur Vorbereitung des Landes Brandenburg auf die Erweiterung der Europäischen Union vorgestellt hat, liegt nun die Fortsetzung auf dem Tisch. Dieser Bericht ist aber nicht nur eine Fortschreibung, nein, er stellt schon eine neue Qualität dar. Die zeitgleich mit dem ersten Bericht durch die Landesregierung eingesetzte ministerielle Arbeitsgruppe hat ihre Aufgabe, die für die Vorbereitung des Landes Brandenburg auf die EU-Osterweiterung notwendigen Maßnahmen zu konkretisieren, aus Sicht der SPDFraktion sehr exakt und titelscharf umgesetzt.
Nun geht es in den nächsten Monaten darum, die als notwendig angesehenen Maßnahmen finanziell zu untersetzen bzw. Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Unsere Aufgabe ist es, diese Schritte in den Fachausschüssen aktiv zu begleiten und bewusst abzuwägen, wie und ob eventuell Finanzbedarfe dargestellt werden können.
Einig sind wir uns sicher in diesem Haus darin, dass eventuell notwendige Haushaltsmittel nur durch haushaltsinterne Umschichtungen dargestellt werden können.
Meine Damen und Herren, der im Bericht dargestellte Handlungsbedarf in den fünf Kernbereichen ist sehr umfassend untergliedert und zeigt gleichzeitig Maßnahmen zur Umsetzung auf. Dabei finde ich gut, dass hier nicht nur Machbares dargestellt wird, sondern auch noch notwendige, aber derzeit nicht untersetzte Maßnahmen aufgezeigt werden.
Dabei muss an dieser Stelle aber noch einmal deutlich gesagt werden, dass viele Maßnahmen auch ohne EU-Osterweiterung für eine zukunftsorientierte Entwicklung Brandenburgs notwendig wären.
Nun ein Wort zur Infrastruktur: Obwohl sich in diesem Bereich in den letzten Jahren viel geändert hat - ich nenne hier nur den Ausbau der Oder-Lausitz-Trasse und den begonnenen Brückenbau bei Forst -, fehlen aber weiterhin Brücken und ausgebaute Wege nach Polen. Hier sind die Anstrengungen der Landesregierung zur Erreichung einer Verbesserung weiter zu forcieren. Wichtig ist aber auch - die Diskussionen der letzten Wochen zum Thema Grenzübergang Guben haben es gezeigt -, mit der polnischen Seite zur besseren Auslastung der Grenzkontrollpunkte im Gespräch zu bleiben.