Gudrun Holbe

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen in Drucksache 4/5036 zu diesem Punkt vor und wurde am 03.04.2009 vom Plenum ohne Begründung und Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat am 30.04.2009 getagt und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Alle eingereichten Vorschläge zu Anzuhörenden der drei Fraktionen wurden in Gänze akzeptiert und es wurde entsprechend verfahren. Die Auswertung der Anhörung erfolgte in einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung am 04.06.2009. Es lagen u.a. Stellungnahmen des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz, der kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Vereins für Vermessungswesen, des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, der Ingenieurkammer, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammer vor, um nur einige zu nennen. Vonseiten der Beteiligten gab es keine nennenswerten Änderungsvorschläge, so dass der Ausschuss in seiner 44. Sitzung dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmte. Dieser liegt Ihnen hier in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5281 vor. Er empfiehlt Ihnen die Annahme. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Landtagskollegen! Herr Lemke, ich staune, was hier an neuen Erkenntnissen aus der Fraktion der LINKEN kommt. Wir haben zwar hier im Plenum ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen, aber ich hätte mir eigentlich dann im Ausschuss gerade diese Debatte und Ihre Probleme,
die Sie damit haben, gewünscht, um das auszudiskutieren, ggf. vielleicht auch den Landesdatenschutzbeauftragten nochmals zu hören. Aber eindeutig
in seiner Stellungnahme, Sie haben dies ja selbst erwähnt, hat er keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Ich denke, auch den Vorwurf, dass personenbezogene Daten hier abzugreifen sind, kann ich so nicht nachvollziehen. Wir arbeiten in Thüringen über das Landesamt für Vermessung und Geoinformation eigentlich schon sehr lange kontinuierlich am Aufbau der Geodatenbestände. Die digitale Form ist eine wichtige Grundlage für die heutige Arbeit. Beide Vorredner haben das bereits erwähnt, in welchen Anwendungsbereichen hier die größere Bedeutung zum Tragen kommt, nicht nur beim Aufbau der Geodatenstrukturen, sondern die zentrale Datenerhaltung, deren weitere Fortschreibung und die Bereitstellung über das E-Government und hier insbesondere im Fachbereich das Geoproxy, was wir in Thüringen haben.
Mit dem Gesetzentwurf legen wir auch die Grundlage für die standardisierten Geodatendienste. Ich denke, gerade das ist wichtig, um einen Austausch in den öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich hier ausdrücklich dafür, dass wir diese zentrale Lösung gewählt haben, dass ein Ansprechpartner da ist. Ich war auch zu einer Fachtagung Anfang des Jahres und muss Ihnen sagen, gerade die Anbieter im wirtschaftlichen Bereich haben mir bestätigt, dass sie es ausgesprochen gut finden, dass in Thüringen dieses ganze System an das Rechnernetz des Landes angebunden worden ist und damit eine hohe Speicherkapazität da ist, die noch ausbaufähig ist. Im Gegensatz zu Ihnen, die sagen „schwerfällig und träge“, wurde dort gesagt, dass es sehr flexibel und sehr schnell ist und man wirklich über große Datenmengen verfügen kann, deren Kapazität noch weiter ausgebaut werden kann. Das möchte ich hier eindeutig dage
genhalten, dass ich das nicht teile. Im Gegenteil, wir sind hier gut aufgestellt, haben kompetentes Personal und mit diesem Personal, was wirklich über das Landesamt arbeitet, haben wir eine hohe Genauigkeit und eine gute Qualität, um die Daten stets entsprechend nach neuestem Stand zu aktualisieren.
Wir denken auch, dass dieses Informationssystem für die Wirtschaft eine immer größere Bedeutung gewinnt. Es werden sich neue Arbeitsfelder auftun, neue Wertschöpfungsketten und wir sind mit den geplanten Änderungen, die wir hier im Gesetz beschließen, auch bürger- und nutzerfreundlich aufgestellt.
Mit dem Geodateninfrastrukturgesetz steht das ganze Spektrum von Geodatenbasisinformationen zur Verfügung; vor allem auch die Kombinationsprodukte der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und der Grundstückswertermittlung werden in einer Hand erzeugt und abgegeben, ich denke, über die Onlinedienste, die sowohl einen freien, aber auch einen differenzierten Zugang zu diesem System haben, zur Verfügung gestellt, womit auch gewisse Eingrenzungen möglich sind.
Ich bitte Sie, unserer Beschlussvorlage, die im Übrigen auch gestern noch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten behandelt wurde, weil dieser Ausschuss mitberatend war - dafür möchte ich mich bei den Kollegen herzlich bedanken, dass sie damit auch den Weg frei gemacht haben, um heute dieses Gesetz hier verabschieden zu können -, zuzustimmen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, zur Berichterstattung aus dem Ausschuss zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes: Wir haben dieses hier im Plenum am 20.03.2009 behandelt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an die Ausschüsse für Bau und Verkehr und für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten; Bau und Verkehr erhielt die Federführung. Die Sitzung im Ausschuss erfolgte am 02.04.2009. Hier wurde die Beschlussfassung getroffen, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Diese erfolgte dann in öffentlicher Sitzung am 04.06.2009. Geladen wurden 23 Institutionen, TV- und Radiosender. Um einige zu nennen: die Thüringer Landesmedienanstalt, Antenne Thüringen, Landeswelle Thüringen, Zeitungsgruppe Thüringen, Leipziger Verlags- und Druckgesellschaft, Prof. Dr. Seufert von der Universität in Jena und eine Reihe lokaler Anbieter, die hier im Land tätig sind, so u.a. TV Altenburg, Salve TV, Gera TV, Jena TV.
Die Auswertung erfolgte in einer Sondersitzung am 11.06.2009. In die Diskussion wurde auch der Erfahrungsbericht der Landesregierung einbezogen. Erstaunlich war für die Ausschussmitglieder die überwiegende Ablehnung der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf aus den unterschiedlichsten Gründen. Übereinstimmend waren die Hinweise und Empfehlungen der Anzuhörenden, wenn eine Gesetzesänderung geplant sei, diese etwas umfangreicher und ausführlicher zu gestalten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien hat in großer Mehrheit den Änderungsvorschlag zum Mediengesetz abgelehnt und ich danke auch dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, der in einer Sondersitzung ebenfalls unserem Beschlussvorschlag gefolgt ist. Beide Ausschüsse empfehlen die Ablehnung des Gesetzentwurfs und dieses liegt Ihnen in der Drucksache 4/5346 vor. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung zum Demographiebericht in Thüringen. Die erste Behandlung fand hier am 14.07.2006 statt. Sie liegt in Drucksache 4/2080 vor. Es erfolgte in dieser Plenarsitzung die Überweisung an die Landtagsausschüsse - ich mache es kurz -, an alle außer an den Petitionsausschuss und die Untersuchungsausschüsse. Die Federführung erhielt der Ausschuss für Bau und Verkehr. Die Fachausschüsse haben in unterschiedlicher Intensität an den Themen, die sie insbesondere betroffen haben, gearbeitet. Unser Ausschuss hat das Thema im Zeitraum von Juli 2006 bis Juni 2009 in insgesamt 14 Sitzungen behandelt. Dabei haben wir uns auf vier Schwerpunktthemen konzentriert, und zwar
1. die Landes- und Regionalentwicklung,
2. die technische Infrastruktur und Verkehr,
3. Wohnungs- und Städtebau,
4. die funktionale Zuordnung, Behördenstruktur und kommunaler Bereich.
Die Fraktionen waren aufgefordert, zu jedem Themenkomplex ihre Fragestellungen zu formulieren. Diese wurden durch die Landesregierung beantwortet und auch durch die Ausschussmitglieder intensiv diskutiert.
In unserer Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5280 wurden die wichtigsten Politik- und Handlungsfelder mit den Fragen aus den anderen Fachausschüssen, einschließlich der Empfehlung der Enquetekommission, aber auch Fragen, die aus dem eigenen Ausschuss aufgeworfen worden sind, zusammengefasst und benannt. Ich erspare mir den Vortrag, da Sie das aus dieser Beschlussvorlage entnehmen können. Wir haben diese mit Mehrheit der Stimmen der CDU und SPD verabschiedet.
Ich bitte Sie hiermit um Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise entsprechend der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5280. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, meine Fraktion weiß es und Sie haben es vielleicht am Sofortbericht des Ministers doch registrieren können und vermerkt: Stadtumbau Ost ist ein Erfolgsmodell hier in Thüringen.
Wir haben einen sehr guten Bericht gehört, Frau Doht, Sie haben freundlicherweise noch sehr viele Zahlen nachgereicht und ergänzt, ich könnte es nicht besser machen. In Anbetracht der Zeit lasse ich das alles weg.
Aber ich denke, es ist doch richtig, noch einmal zu sagen, wir haben nicht nur rückgebaut, wir liegen mit 87 Prozent vorn, sondern wir haben sehr frühzeitig die Aufwertung der Stadtquartiere mit übernommen, um die Wohnqualität für die Mieter zu verbessern.
Die Wettbewerbe sind noch gar nicht erwähnt worden. Gerade die Wettbewerbe, die mit initiiert worden sind, zeigen immer wieder innovative Stadtentwicklungskonzepte - Teile daraus - und geben Anregungen für andere Städte, Gleiches zu tun, das eine oder andere abzuwandeln und aufzugreifen. Thüringen ist reich an einem Schatz von Gebäuden, die vor 1918 entstanden sind bzw. von 1919 bis 1948 27 und 20 Prozent. Darin liegt ein großes Stück Verantwortung. Es ist angesprochen worden, warum haben wir das noch nicht angegriffen. Ich denke, es ist völlig unstrittig, dass an erster Stelle die Kommunen vor Ort, die Programmgemeinden entscheiden, wie sie ihre Prioritäten setzen. Es ist in den
letzten Jahren sehr viel in der Platte im Umfeld rückgebaut und aufgewertet worden. Ich denke, das war wichtig und richtig. Gerade die integrierten Stadtentwicklungskonzepte werden von den Kommunen gemacht, und so, wie ich es kenne, unter Einbeziehung verschiedener Entscheidungsträger; die Ver- und Entsorgungsbetriebe, die soziale, die technische Infrastruktur in den anderen Bereichen, die Wohnungsbauunternehmen und natürlich auch die Bürger sind dabei. Damit erreiche ich eine große Vielfalt derer, die hier ihre Interessen vertreten und kann dann natürlich diese Dinge entsprechend einarbeiten. Insofern widerspreche ich Ihnen, Frau Sedlacik, dass hier keine Bürgerbeteiigung gegeben ist. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, ich habe dazu andere Erfahrungen.
Sie sprachen an, dass die Verwaltungsvereinbarung zu spät kommt. Ich muss sagen, das ist das, was bei meinen Kollegen im Ausschuss für Bau und Verkehr immer wieder bemängelt wird und wir nicht einverstanden sind, aber es ist so. Ich weiß, dass das Ministerium immer wieder drängt, aber wir sind nicht Herr des Verfahrens. Wir haben allerdings das Glück, dass die Programme, die laufen, nicht an Jahresscheiben gebunden sind, sondern auch übertragbar sind und damit gibt es doch jede Menge Flexibilität und Spielräume.
Sie sprechen, Frau Sedlacik, die Qualität des Wohnungsbestands an. Es freut mich insbesondere, dass Sie sich das jetzt so zu eigen gemacht haben, dass Sie zwei Konferenzen durchgeführt haben. Allerdings scheint vieles nicht angekommen und begriffen worden zu sein. Wenn ich daran denke, wie Sie sich hier aufspielen, dann erinnere ich mich an DDR-Zeiten, in denen Sie gerade im ländlichen Raum einige Dörfer haben wüst fallen lassen, weil dort überhaupt keine Baugenehmigungen ausgesprochen worden sind, aber vielleicht ist das eine neue Erkenntnis.
Und abgerissen außerdem, danke schön für die Ergänzung.
Der ländliche Raum ist für uns genauso wichtig. Ich will nicht sagen, dass Thüringen fast ganz ländlicher Raum ist, aber er ist wichtig und er ist ja nie vernachlässigt worden. Wir haben hier andere Programme gehabt, die Dorferneuerung und wir werden mit Städtebaufördermitteln im ELER-Programm das fortsetzen, auch das hat der Minister hier schon angefügt.
Ich fasse zusammen: Stadtumbau Ost war erfolgreich, das sagte ich schon. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass mit dem Bund dieses Programm bis 2016 fortgesetzt werden kann, dazu hat sich die Lenkungsgruppe eindeutig ausgesprochen. Das heißt natürlich, wir kämpfen darum, dass wir in ähnlicher oder gleicher Höhe eine entsprechende Finanzausstattung bekommen. Rückbau und Aufwertung müssen weitergehen. Priorität haben auch jetzt die Innenstädte, die Gründerzentren, wo das verstärkt auch mit zusätzlichen Förderprogrammen angeregt werden soll. „Genial zentral“ ist, denke ich, auf der Stadtumbaukonferenz in Meiningen angesprochen worden, wo gerade auch ein Wettbewerb gelaufen ist. Fünf Orte sind ausgezeichnet. Das zeigt die Richtung, in der wir uns nicht erst nach Feststellung dessen, was der Bund erkannt hat, bewegt haben, sondern in Thüringen schon weitaus früher. Die Weiterentwicklung integrierter Stadtentwicklungskonzepte gewinnt zunehmend eine breitere Basis der Mitwirkenden. Auch eine Qualitätssteigerung ist zu registrieren. Wir haben diesen Monitoringprozess und da ist sehr gut zu erkennen, dass die fachliche Betreuung und Beratung durch das Ministerium und das Landesverwaltungsamt zur Verfügung steht und das wird auch hinreichend genutzt. Das Monitoring ist meiner Meinung nach auch ein Instrument, das lohnt, es weiter fortzusetzen, um hier voneinander zu lernen und auch die Stärken und Schwächen zu sehen, um dies als gutes Instrument zu nutzen. Ich glaube, die Wohnungsbauunternehmen sind ebenfalls auf einem guten Weg. Ich habe 2002 viele Unternehmen gesehen, die in einem kritischen Bereich waren, sie haben sich stabilisiert, einige sogar konsolidiert. Man sieht sehr eindrücklich auch in den Grafiken, was das Monitoring gemacht hat, wie dieser Prozess fortgeschritten ist. Die Altschuldenhilfe, die brauchen Sie gar nicht so einzufordern, da hat unser Minister ebenfalls gesagt, dass mit einer Anschlussfinanzierung versucht werden soll, das Instrument weiter zu nutzen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Landtagskollegen, zur Berichterstattung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde in Drucksache 4/4717 in der ersten Beratung am 12.12. im Plenum vorgetragen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sowie federführend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien tagte am 15.01. und beschloss eine schriftliche Anhörung. Als Anzuhörende wurden das Studentenwerk Thüringen und die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften festgelegt.
Im Rahmen der Anhörung wurden Hinweise auf Änderungen vorgetragen. Diese Änderungsvorstellungen wurden beraten und in einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in Vorlage 4/2639 vom 18.02., aufgegriffen. Da ging es unter anderem um eine redaktionelle Änderung, und zwar wurde vorgeschlagen „drittes Gesetz“ einzufügen, um hier die Reihenfolge noch einmal zu dokumentieren und Artikel 2 zu ändern in „Das Gesetz tritt am Tage der Verkündigung in Kraft“. Wichtig war bei der zweiten Änderung, Rechtssicherheit zu gewähren für die Studierenden, die bereits Widersprüche eingelegt haben bzw. Bescheide erhalten haben, so dass auch hier sichergestellt ist, dass die jeweilig zuständige Wider
spruchsstelle am Ende den Antrag abarbeitet. Die KTS hatte einen weiteren Hinweis auf zusätzliche Finanzmittel des Studentenwerks durch die zusätzlichen Aufgaben der Widerspruchsbearbeitung. Hier wurde durch das Kultusministerium vorgetragen, dass bestehende Vereinbarungen zwischen dem Studentenwerk und dem Kultusministerium zur Kostenerstattung existieren und diese hinreichend sind. Im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien erfolgten dann am 27.02. die Auswertung und die mehrheitliche Annahme dieses Änderungsantrags. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde ebenfalls beteiligt und stimmte dem Gesetzentwurf mit seinen vorgetragenen Änderungen zu. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien empfiehlt Ihnen hiermit die Zustimmung zum Gesetzentwurf in Drucksache 4/4717 einschließlich der Änderungen in Drucksache 4/4972. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Landtagskollegen, wir haben nun die erste Lesung, so ist es entschieden worden. Lassen Sie mich dazu noch einige Ausführungen machen.
Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz: Kompetente Beratung und schnelle Bearbeitung, ich denke, das sind die grundlegenden Prämissen, die sich hier dahinter verbergen. Die wollte ich schon auch noch mal herausstellen.
Wir wollen die Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Bafög-Bescheide künftig in die Hände des Studentenwerks legen. Bisher hat es das Landesverwaltungsamt getan. Wir denken, dass damit diejenige Behörde, die seit Jahrzehnten mit diesen BafögAnträgen und der gesamten Materie befasst ist, auch erster Ansprechpartner für die Studierenden in allen Belangen sein kann. Der Gesetzestext ist bereits seit Längerem bekannt. Da kann ich Ihnen, Herr Eckardt, nicht so ganz recht geben. Zumindest mit dem Gesetz Neuordnung der Widerspruchsverfahren hätte sich vielleicht Ihre Fraktion auch im Vorfeld damit befassen können und wäre dann auf diese Artikeländerung gestoßen.
Das Gesetz - Sie wissen es - wurde von der Landesregierung zurückgezogen. Damit die Studierenden dennoch in den Genuss dieser Verwaltungsvereinfachung kommen, bringen wir den betreffenden Artikel nun als eigenständiges Gesetz hier ein. Bei der Übertragung der Zuständigkeiten muss ein Grundsatz unbedingt berücksichtigt werden; Antragstellung und Widerspruchsbearbeitung müssen personell und organisatorisch voneinander getrennt bleiben. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Darüber hinaus behält auch das Landesverwaltungsamt die entsprechende Fachaufsicht über alle Bafög-Behörden. Wie Ihnen sicher auch bekannt ist, gibt es ja noch weitere Bafög-Behörden, die zuständig sind, und zwar die Kreise und Kommunen, die hier die Bearbeitung der Anträge für Schüler- und Meister-Bafög innehaben.
Es gibt viele Bundesländer, wie etwa Bayern und Schleswig-Holstein, hier wurden ähnliche Regelungen mit positiven Erfahrungen gemacht. Auch die sollten wir in die Diskussion mit einfließen lassen. Ich glaube, mit dem Gesetz schlagen wir außerdem zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir wirken einmal dem Personalabbau in dem Studentenwerk entgegen. Mit dem Zusammenschluss, denke ich, sind bestimmt Synergien auch frei geworden, Kapazitäten, so dass hier die Widerspruchsbearbeitung professionell und personell untersetzt fortgeführt werden kann.
Wir sagen, die Umsetzung des Gesetzes ist kostenneutral. Sie sprachen es beide an. Wir werden uns dazu noch mal intensiv im Ausschuss befassen, ebenso mit dem Inkrafttreten. Insofern beantrage ich ebenso die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, das eben genannte Gesetz wurde in der Drucksache 4/4248 - wie wir gerade gehört haben - durch die Landesregierung eingebracht und am 04.07. hier im Plenum in erster Beratung behandelt. Es gab die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. In der Sitzung am 04.09. wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Dabei wurden alle 16 Anzuhörenden - ich erspare mir hier die Auflistung - der drei Fraktionen berücksichtigt. In der Sitzung am 06.11.2008 wurden Nachfragen an die Landesregierung durch die Fraktion DIE LINKE vorgenommen. Hier verweise ich auf die Vorlage 4/2429. In dieser Sitzung wurde des Weiteren entschieden, zusätzlich zu den bis dahin festgelegten Anzuhörenden noch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz mit hinzuzuziehen und zu hören. Die Beantwortung der Fragen, die sich aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden ergeben haben, die Fragen der Fraktion DIE LINKE, wurden erörtert und beraten, ebenso ein Änderungsantrag der SPD, der in Vorlage 4/2492 in der Ausschuss-Sitzung am 04.12. vorgelegt wurde.
Das Ergebnis der Beratung liegt Ihnen vor in Drucksache 4/4690. Die Beschlussempfehlung unseres Aus
schusses folgt im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, jedoch wurden die Hinweise des Landesbeauftragten für Datenschutz in Artikel 1 § 34 berücksichtigt und entsprechend ein-gearbeitet. Ich bedanke mich.
Ich möchte kurz vortragen, wie der Antrag der SPD in Drucksache 4/3752 „Entwicklung der Städte als Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Thüringen“ behandelt wurde. Wir hatten die Plenarbefassung am 28.02. ohne Aussprache mit der Verweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Die Ausschussberatung fand am 13.03. statt mit der Festlegung, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Zu dieser Anhörung waren 16 Vertreter geladen, davon die kommunalen Spitzenverbände, anerkannte Professoren, die sich mit diesem Thema befassen, zum Beispiel Prof. Dr. Welch Guerra von der Bauhaus-Universität in Weimar, Prof. Dr. Matthias Gather von der Fachhochschule in Erfurt, Prof. Dr. Sedlacek von der Friedrich-Schiller-Universität. Wir haben die regionalen Planungsgemeinschaften befragt, hatten den Wunsch, dass die Bürgermeister der zu überprüfenden Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums eine gemeinsame Stellungnahme abgaben. Das ist leider nicht geglückt. Dafür haben wir die einzelnen Vertreter gehört und natürlich eine Reihe von Institutionen und Verbänden, die hier auch mit eingebunden worden sind.
Die Auswertung dieser Anhörung erfolgte dann - am 17.04. war die Anhörung, das habe ich vergessen zu sagen, möchte ich nachtragen - am 04.09.2008 und wir hatten dann in einer Sitzung am 02.10. vonseiten der CDU einen Alternativantrag gestellt zum Antrag der SPD, der jedoch verfahrensrechtliche Bedenken vonseiten der Landtagsverwaltung nach sich zog, so dass hier dieses Thema im Plenum wieder zurückkehren und behandelt werden musste. Es erfolgte also am 06.11. eine Abschlussberatung. Der
Beschlussvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 4/4588 vor und der Antrag der SPD ist mehrheitlich abgelehnt worden. Danke.
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, dass die Hohe Schrecke kein einfaches Thema ist, ich glaube, das hat sich ja nun schon herumgesprochen, nicht erst seit dem Antrag der SPD-Fraktion im Mai. Zwischenzeitlich ist ein halbes Jahr vergangen und, ich denke, die Akteure in der Region sind auch ein ganzes Stück vorangekommen. Hier kann ich meinem Kollegen Primas leider nicht recht geben, wenn er behauptet, dass die Gemeinden im Rahmen des Rechtsstreits blockieren und sich überhaupt nicht bewegen. Ich denke, wir haben in der Zwischenzeit durch viele Gespräche, durch viele Verhandlungen, insbesondere auch dadurch, dass wir diesen Impuls bekommen haben, dass wir als Bundesnaturschutzgroßprojekt in einem Modellvorhaben in eine zweite Phase gekommen sind, dass wir uns noch einmal mit den Naturschutzstiftungen zusammengesetzt haben, mit den Privaten, mit dem Land, mit der LEG und nach einer Lösung im wahrsten Sinne des Wortes gerungen haben. Wir haben einen Weg gefunden, wie man das Ganze befrieden kann und wie man auch ein Stück vorankommt. Ich denke, diese einzigartige Chance, dieses Weltnaturerbe „alter Buchenwald“, der auch als solcher so noch erkennbar und herzeigbar ist, zu erhalten, dafür lohnt es sich hier zu streiten. Ich kann mir vorstellen, dass bei der Begründung im Hainich genauso viele Vorbehalte bestanden haben und dass es auch heute noch nicht ganz einfach ist, aber man erkennt doch einen positiven Trend, wie sich hier diese Region mit dem Hainich entwickelt hat und wie wertvoll es war, dass dies die Umweltpolitiker mit auf den Weg gebracht haben.
Ich bin wirklich meinen Kollegen aus dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt dankbar, dass sie mich in die Debatte mit einbezogen haben, dass ich auch an der einen oder anderen Ausschuss-Sitzung teilnehmen durfte, um auch noch mal die aktuellen Dinge aus der Region darzustellen. Die sind natürlich jetzt nicht über irgendwelche Papiere oder was heranzuziehen und ich hätte mir das natürlich auch von meinen Kollegen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gewünscht, denn dieses Konzept, was Sie hier im Detail angesprochen haben, Herr Primas, ist überholt.
Es ist im Wesentlichen sicherlich in Details da, es ist ausgearbeitet, aber zum Beispiel von einem Wildgehege ist überhaupt keine Rede mehr. Insofern merkt man auch, dass wir in einem Prozess der Entwicklung sind. Wir haben es erreicht, dass wir, hoffe ich doch, nun auch mit Unterstützung des Landes, das hat wirklich gut funktioniert in der Bereitstellung verschiedener Unterlagen und auch in der Anvisierung finanzieller Mittel, diesen Projektantrag so bearbeiten, dass wir wirklich eine Chance haben, diese Endrunde zu gewinnen.
Da bin ich dem Minister sehr dankbar, dass er uns so kurzfristig zur Seite stand und geholfen hat.
Wir haben auch in Rücksprache mit denjenigen, die diesen Projektantrag vonseiten der Bundesministerien begleiten, gesprochen, weil wir wissen, dass die Eigentumsfrage schon wichtig ist bei so einer Antragstellung. Man hat auch darauf verwiesen, es wäre eine einzigartige Chance, in Teilen Privat- und auch Landeseigentum und Eigentum, das muss man auch dazu sagen, das zwischenzeitlich an Naturschutzstiftungen gegangen ist, in diesem Zusammenspiel verschiedener Eigentumsformen Naturschutz umzusetzen. Momentan ist man dabei, flächengenau diese Flurstücke erst einmal zu ermitteln, die überhaupt so wertvoll sind, um dann das zuzuordnen. Wir haben es ja gehört, dass auch der Besitzer des LOS 1 bereit ist, sich einzubringen. Wir werden das einfordern und sollte ein weiterer Verkauf anstehen, dann haben wir jetzt die Möglichkeit, diese Dinge mit in den Vertrag hineinzuschreiben. Ich weiß, dass auch ein großer Teil beim Land bleiben wird, weil das einfach wichtig ist, dass das Land hier als Partner der Kommunen und auch der Privaten, die in der Hohen Schrecke schon jetzt kleine Private sind. Aber wir haben eben auch eine Schwierigkeit, die vielleicht im Thüringer Wald ganz anders ist. Dort hat man ein Kataster, dort sind die Wege herausgemessen, dort sind die Hochschutzbecken, alles ist bestimmt. Bei uns gibt es ein Riesenflurstück, wo das alles drin ist, und das war die große Sorge der Kommunen, dass man dann hier wirklich bestimmte Dinge, die kommunal wichtig sind, einfach nicht umsetzen kann. Ich bin recht froh, dass wir in diesem halben Jahr so weit gekommen sind. Ich hoffe auch, dass es jetzt noch so vorbereitet werden kann, dass, wenn der Projektantrag eingereicht wird - das ist der 31.12. - diese Prämissen, die wir momentan noch verhandeln, mit reingeschrieben werden können für den Antrag und dann eigentlich auch die Richtung weisen, wo wir hinwollen und wie wir das miteinander gestalten wollen. Ich denke, auch die Bearbeitung dessen, was wir jetzt in Gang
setzen können durch die Büros, wird auch noch mal mehr Realität bringen und aufzeigen und klarlegen, was sind die Projekte und was sind die Dinge, die wichtig und notwendig sind, dieses Gebiet, was ja nun FFH- und Vogelschutz- und in großen Teilen Naturschutzgebiet ist und bewirtschaftungsfreie Fläche, wie es gilt, dieses Gebiet hier zu schützen und gleichzeitig Regionalentwicklungen für die Region in Gang zu setzen. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, die Aktuelle Stunde ist aktuell,
nicht weil jetzt Hochsaison für die Radfahrer ist bei diesem wunderschönen Herbstwetter. Wir haben im Juni das Landesverkehrskonzept für die Radwege vorgelegt bekommen und ich denke schon, dass man hier die Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte ablesen kann, Herr Lemke, durchaus.
Ich hatte eigentlich angenommen, dass Sie das ebenfalls erkennen, aber leider musste ich mich hier belehren lassen. Eine Possenstunde kann ich überhaupt nicht herleiten. Es ist ein ganz wichtiges Thema, Radverkehr ist nicht umsonst integraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik, das sowohl für den touristischen Radwegeverkehr als auch für den alltäglichen. Ich will Bezug nehmen auf eine Studie des Bundes „Mobilität in Deutschland 2007“, schon ein bisschen älter, 7 Prozent aller Wege werden hier in Thüringen mit dem Fahrrad zurückgelegt. Da kann man davon ausgehen, dass sich das zwischenzeitlich erhöht hat. Ich habe aktuelle Zahlen von 1999, 138.600 Radfahrer allein auf dem Saale-Rad-Wanderweg, 2005 386.600. Das ist eine Steigerung von 280 Prozent und zeigt, dass Rad fahren interessant geworden ist, von vielen Menschen angenommen wird, sicher nicht nur, weil es eine kostengünstige Mobilität darstellt und gesundheitsfördernd ist. Ich denke auch, dass Aktivurlaub immer stärker nachgefragt wird - sowohl in der Freizeit als auch im Urlaub. Rad fahren hat natürlich auch einen ganz wichtigen Aspekt im Bereich des Klima- und Umweltschutzes - eine Reihe von Gründen, die Rad fahren interessant machen - und natürlich auch das Vorhandensein von Radwegen. Sie haben es angedeutet, wir haben verschiedene Radwege. Die Priorität ist natürlich in den letzten Jahren darauf gelenkt worden, zunächst die Radfernwege zu erschließen, weil, ich denke, das auch wichtig ist. Wir sind an Deutschlandrouten angebunden, an die D 4, an die D 11. Wir sind aber mit 13 Fernradwegen mit einer Länge von 1.500 km sehr gut aufgestellt und angeschlossen in fast durchgängig guten Qualitäten. Notwendig sind natürlich jetzt die Anschlüsse an die Radhauptwegenetze, die ebenfalls mit 1.700 km dann angeschlossen werden. Ein wichtiger Baustein, da gebe ich Ihnen recht, Herr Lemke, sind straßenbegleitende Radwege. Man sollte nicht nur auf die touristischen Radwege abstellen. Natürlich überlappen sich diese beiden auch im Gebrauch und in der Nutzung. Wir haben insgesamt 376 km, wie das Verkehrskonzept belegt, an Bundes- und Landesstraßen. Natürlich muss das immer einhergehen mit den Straßenbaukonzepten, so dass die Radwege dann mit angeschlossen werden kön
nen. Oftmals gibt es auch Klärungen im Bereich des Eigentums oder Eigentumsfragen sind zu bedenken, um dann auch die notwendige Planungssicherheit zu bekommen.
Sie hatten die Verknüpfung mit dem ÖPNV angesprochen. Das ist natürlich ganz wichtig. Wir haben gute Beispiele, z.B. diesen Fürstentunnel im Geraer Hauptbahnhof, wo die Attraktivität erhöht wird, indem der Radverkehr hier mit Bus und Bahn verbessert worden ist, aber das heißt auch, das macht das Land nicht allein. Hier sind wir auf die Initiativen der Kommunen angewiesen und von dort müssen die Anträge kommen und das Land stellt entsprechende Förderungen und Hilfen zur Verfügung. Das ist es sicherlich, neben der finanziellen Unterstützung auch dem Wissenstransfer die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterzugeben, die Unterstützung den Kommunen in der Zusammenarbeit eine gemeinsame Datenbasis zu entwickeln und nicht nur mit den Kommunen. Es gibt zahlreiche Vereine, die sich zusammengeschlossen haben, um den Radverkehr weiter zu befördern und zu entwickeln - eine ganz wichtige Sache, da das meist hier im Ehrenamt passiert.
Verkehrsunfälle, Sie haben es gesagt, aus eigenem Erleben, weiß ich, das ist ein ganz wichtiges Thema. Die Zahlen sind konstant geblieben. Wenn man aber sieht, dass die Anzahl der Radfahrer enorm zugenommen hat, so kann man ja theoretisch von einem Rückgang sprechen. Aber natürlich - 15 tödliche Unfälle sind zu viel und auch die Schwerverletzten, da gebe ich Ihnen völlig recht.
Ich komme zum Schluss und will abschließend sagen, die Landesregierung sieht es genau wie meine Fraktion, dass der Neubau bzw. Ausbau der Radwege weiter vorangetrieben wird, die Verkehrssicherheit verbessert, die touristische Vermarktung optimiert und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden muss. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Drucksache 4/4384 vom 02.09.2008 beinhaltet den Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser wurde beraten in der Plenarsitzung am 11.09. und überwiesen an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Er wurde behandelt in der 40. Ausschuss-Sitzung und mehrheitlich angenommen. Die Beschlussempfehlung finden Sie in Drucksache 4/4491, die Behandlung fand am 02.10.2008 statt. Ich bitte Sie hiermit, sich unserer Beschluss
empfehlung anzuschließen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, ganz richtig Herr Kalich, wir haben in der Plenarsitzung eine umfangreiche Befassung im Rahmen der Regierungserklärung des damaligen Ministers für Bau und Verkehr gehabt am 10.04 und hier zu dem Thema „Geoinformation und Verkehr, Infrastrukturpolitik für ein zukunftsfähiges Thüringen“. Ich möchte gern noch mal ein Zitat voranstellen und bitte um Ihre Erlaubnis, Frau Präsidentin. Unser damaliger Minister sagte: „Infrastrukturpolitik in Thüringen für Thüringen ist Standortpolitik. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist maßgebliche Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung im Freistaat.“ Ich denke, das kann man nur unterstreichen.
Durch die Landesregierung wurde der Gesetzentwurf eingebracht, dass die für das Vermessungs- und Geoinformationswesen vorhandenen Gesetze in einem Werk nunmehr zusammengefasst werden. Ich denke, das dient der Überschaubarkeit. Herr Kalich, ich will vielleicht doch noch einmal hier die Gesetze nennen, denn es sind doch noch zwei mehr. Das ist einmal das Katastergesetz aus dem Jahr 1991, das Thüringer Abmarkungsgesetz 2005, das Thüringer Landesvermessungsgesetz 1997, das Thüringer Gesetz über die Unschädlichkeitszeugnisse aus dem Jahr 1994 und das - was wir zum Schluss beschlossen haben - Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz. Dass Ihnen das zu lange gedauert hat, das mag Ihnen so vorkommen. Wir haben Ende 2005 darüber beraten, der Minister hat
angekündigt, dass man das hier zusammenstellen wird und, ich denke, das sollte man dann gut und den aktuellen Geschehnissen anpassen. Nun, das haben wir getan. Neben dieser Zusammenfassung und Überschaubarkeit ist es natürlich wichtig, die Begrifflichkeiten aufeinander abzustellen und die Überregulierungen für den Bürger ebenfalls abzubauen. Die rasche Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien in allen gesellschaftlichen Bereichen führt auch im Kataster- und Vermessungswesen zu neuen Schwerpunkten. Es ist schon angedeutet worden, der Umgang mit den raumbezogenen Informationssystemen, den sogenannten Geodaten, ist uns im täglichen Leben gebräuchlich. Denken Sie an die GPS-Navigationssysteme nicht nur im privaten Gebrauch, sondern auch ganz wichtig für Transportunternehmen, an Einsatzpläne der Polizei, der Feuerwehr, der Not- und Rettungsdienste, um hier nur einige zu nennen. Die Experten schätzen, dass ca. 80 Prozent unserer Entscheidungen auf Daten mit Raumbezug zurückgehen und, wie erwähnt, im privaten und öffentlichen Bereich. Im Rahmen des Bundesministeriums erfolgte eine Untersuchung über die Wachstumsraten auf dem Markt der Geodaten. Diese wurden als erheblich eingeschätzt, übrigens neben den Nano- und Geotechnologien. Im Wirtschaftsleben werden Geodateninformationen als bedeutsamer Faktor für die Entwicklung der Informations- und Wissenschaftsgesellschaft beurteilt und bedingt ist dies insbesondere auch durch die digitale Repräsentation, durch die leichte Transportierbarkeit auf allen Datenträgern im Internet, so dass hier ein wichtiges Wirtschaftsgut entstanden ist. In der letzten Zeit haben sich hier zahlreiche Unternehmen gebildet, die die Gewinnung, Verarbeitung und Veredlung dieser Geodaten nutzen, um sie marktfähig zu machen. Ich denke, dies stellt erhebliche Anforderungen auch an das amtliche Vermessungswesen und natürlich - da gebe ich Ihnen recht, Frau Doht - auch an den Datenschutz. Ich denke, auch hier hat die Landesregierung dies beachtet und in die Gesetzlichkeiten mit eingebaut.
Dieses Geoinformationswesen, das einen immer breiteren Raum einnimmt, muss natürlich auch in den gesetzlichen Grundlagen dieser Entwicklung angepasst werden. Dabei können wir nicht nur thüringenweit schauen, sondern bundesweit, europaweit, um hier die neuesten Standards letztendlich auch für unsere Geofachdateninformationssysteme kompatibel zu gestalten. Neu im Gesetz ist die Einbettung in bundeseinheitlich definierte Bezugssysteme, um diese einheitlichen Standards zu regulieren. Zur Realisierung des amtlichen Raumbezugssystems tritt neben dauerhafter vermarkteter Lage- und Höhenschwerfestpunkte auch satellitengeschützte Positionsdienste, das sogenannte SAPOS 9, ein. Erstmalig wird das öffentliche Geoinformationswesen definiert. Ich habe gerade erwähnt, warum das auch
hier so wichtig ist. Ich glaube, die Einbindung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in die Arbeit der Katasterbereiche war eine richtige Entscheidung. Wir haben hier bei der Abarbeitung der Terminstellung zur automatisierten Liegenschaftskarte, die ja durch unseren Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung 2005 angekündigt wurde, ein gutes Stück sind wir hier vorangekommen, und die ALK wird flächendeckend bis 2009 vorliegen. Dass da geredet wird, Frau Doht, von Defiziten in diesem Vermessungsbereich, glaube ich, ist fehl am Platz und ist sicher nicht der Tatsache geschuldet, der Arbeit, die hier vor Ort von den zuständigen Mitarbeitern im Katasteramt geleistet wird. Wir haben, das will ich zumindest hier einfügen, auch die Befliegung Anfang des Jahres gemacht, um die Daten zum Gebäudebestand zu erfassen, auch hier findet die zügige Einarbeitung statt.
Personaleinsparungen: Wie Ihnen sicher auch bekannt ist, lässt sich das Personal nicht von heute auf morgen einsparen, so, denke ich, war die Ausrichtung nicht, sondern es geht um mittelfristige, langfristige Einsparungen. Ich glaube, Herr Kalich, mit den neuen Informationssystemen, die hier genutzt werden durch eine Vielzahl von Anwendern, ist natürlich auch die Arbeit in den Katasterämtern ein wenig in ein anderes Feld gerichtet, so dass wir da sicherlich hohes Potenzial haben bei der Zurverfügungstellung der Geodatenbasis für Unternehmen, die sich hier damit wirtschaftlich betätigen. Ich glaube, wenn Sie von Bürgernähe sprechen, dass mit der Zusammenlegung der Standorte der Katasterbereiche da ein Abbruch erfolgt ist, dann, glaube ich, ist im Grunde das Gegenteil der Fall, denn es sind sehr frühzeitig hier Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden geschlossen und dem Land nur im Rahmen einer pauschalisierten Finanzierung den Kommunen ermöglicht wird, hier unbürokratisch auf diese Datensätze zurückzugreifen und der Bürger nicht mehr zum Katasteramt laufen muss. Er kann hier in die Kommunalverwaltung, er kann übrigens auch zu den amtlich festgelegten Vermessungsingenieuren gehen, um seine Information zu bekommen.
Ich finde diesen Abmarkungszwang sehr gut, ich muss das nicht alles wiederholen; Herr Staatssekretär hat das ausführlich dargestellt. Sicher werden wir hier im Ausschuss dazu noch mal über die Vor- und Nachteile reden. Ich glaube, die Vorteile überwiegen in jedem Fall. Ich finde es gut und ich glaube, es war auch zwingend notwendig, hier entsprechend Gesetzlichkeiten zu formulieren zur Behandlung der unvermessenen Hofräume. Sie haben gehört, diese Hofraumverordnung läuft im Jahr 2010 aus. Nun können wir leider in Thüringen nichts dazu, dass wir hier zum Teil auf altes preußisches Kataster zurückgreifen müssen und wir gerade in Nordthüringen eine ganze Reihe von unvermessenen Hof
räumen haben, die durchaus dann auch mit dem Wegfall dieser Verordnung Probleme bereiten, so dass, denke ich, es ganz wichtig ist, dass wir das hier entsprechend in diesem Gesetz eingebaut haben.
Einige von meinen Kollegen aus der CDU-Fraktion haben auch im letzten Monat an einer Tagung „Thüringer GIS-Forum für Geodateninfrastruktur in Thüringen“ teilgenommen. Ich weiß jetzt nicht, ob die Oppositionskollegen da waren, ich habe keinen gesehen. Das wäre sehr interessant für Sie gewesen, insbesondere die Vorstellung des Projektes Geoproxy. Hier muss ich sagen, Herr Kalich, wir sind nicht am Anfang, sondern wir arbeiten schon eine ganze Zeit in der Zusammenstellung dieses Datenportals. Ich kann Ihnen nur raten, schauen Sie sich um, sehr interessant. Es vervollständigt sich in vielen Bereichen, ob das in der Umweltverwaltung ist, wo Sie z.B. Schutzgebiete abrufen können, aber auch in allen anderen Bereichen, die die öffentliche Hand insbesondere interessieren. Bei diesem System ist wirklich hervorzuheben, dass wir hier in Thüringen die Chance hatten, gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Geodatenhaltung beim zentralen E-Government mit einzuspielen in diese Serviceplattform, so dass hier Soft- und Hardware für die Nutzer doch im Wesentlichen gering gehalten werden können. Auch die Anwender haben mir bestätigt, dass diese Leistungsfähigkeit kaum in anderen Ländern vorhanden ist aufgrund dieser großen Speicherkapazitäten, die dieses Portal hier bietet. Ich denke, da sind wir wirklich gut aufgestellt, und wenn unser Minister sagt „zukunftsfähiges Thüringen, leistungsfähige Infrastruktur“, so ist dies mit Sicherheit ein Baustein.
Geoinformationssysteme haben als Wirtschaftsgut enorme Potenziale in Thüringen. Ich denke, auch darüber sollten wir in unserem Ausschuss reden, was hier möglich ist. Wir müssen auch darüber reden, wie nutzungsfreundlich diese Systeme zur Verfügung gestellt werden können, wie der Zugang hier erleichtert ist. Ich freue mich schon auf die weiterführende Diskussion in unserem Ausschuss für Bau und Verkehr und stelle ebenfalls hier den Antrag im Namen meiner Fraktion, dort fortzuberaten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Landtagskollegen, ich freue mich über den Antrag der SPD, da mir dieses Thema besonders am Herzen liegt. Die, die mich kennen, wissen das, dass ich hier mit meinen Amtskollegen Bürgermeistern schon seit einigen Jahren befasst bin, ein Waldgebiet, das nicht so bekannt ist, muss ich sagen, der Thüringer Wald sticht jedem ins Auge, der Hainich nunmehr auch, aber die Hohe Schrecke leider noch nicht. Aber das kann sich ändern. Dass dieses einzigartig ist, Herr Kummer, da sprechen Sie mir aus dem Herzen, was selten vorkommt, aber an der Stelle wirklich.
Ich möchte zunächst einen Hinweis geben auf die 9. UN-Naturschutzkonferenz, die Mitte Mai in Bonn stattgefunden hat. Deutschland war Gastgeberland, und hier ist ausdrücklich auf den Schutz der biologischen Vielfalt in unserem Land verwiesen worden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 den Anteil von ungenutzten Wäldern von 1 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen. Dass dies mit Sicherheit im privaten Wald nicht möglich ist, können Sie nachvollziehen. Das heißt, man wird auf öffentliche Wälder zurückgreifen müssen, und man wird die Unterstützung der Länder benötigen. Übrigens, die Gesamtfläche aller in Deutschland ungenutzten Buchenwälder ist kleiner als die Fläche, die
jährlich für den Straßenbau, für Siedlungen versiegelt wird. Ich erwähne dies nur, damit Sie erkennen, welche Bedeutung die Bundesregierung Waldgebieten in Deutschland beimisst, und hier insbesondere den Buchenwaldgebieten. Diese Buchenwaldgebiete wurden hinsichtlich ihrer biologischen Vielfalt lange unterschätzt. Dies lag insbesondere daran, dass in den bewirtschafteten Buchenwäldern meist geschlossene Kronendächer waren, und daher auch diese Wälder sehr artenarm sich darstellten. Erst der Naturwald zeichnet die Vielfalt aus. Manche Experten sprechen sogar von heimischen Tropenwäldern. Auch in der Hohen Schrecke gibt es solche Waldstücke, insbesondere im Wiegental bei Nausitz, das aufgrund einer ganz schwierig zu bewirtschafteten Hanglage und der Sperrzone durch die russische Armee noch urwaldähnliche Bereiche aufweist.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen etwas ausführlicher zu dieser Hohen Schrecke hier zu erzählen. Die Hohe Schrecke besitzt einen hohen naturschutzrechtlichen, fachlichen Status. Die Gesamtfläche von rund 6.900 Hektar stellt eine der größten zusammenhängenden Buchenwald- und Eichenhainbuchenwaldgebiete in Thüringen dar und auch in Deutschland. Ein typischer Laubwald, wie er in Mitteldeutschland zu Hause ist. Die Besonderheit jedoch ist hier, dass diese Bäume auf bodensaurem Gebiet wachsen, mit einem sehr hohen Anteil an Alt- und Todholz teilen und hohen Suggestionsflächen für Buntsandsteinhügelländer einzigartig in Deutschland. Es ist schon erwähnt worden, es ist vom Schutzstatus ein FFH-Gebiet, 5.723 Hektar, es ist Vogelschutzgebiet im Rahmen der Natura 2000, es ist Naturschutzgebiet mit einer Fläche von 3.437 Hektar, und es gibt nutzungsfreie Zonen, die ca. 700 Hektar ausmachen. Nun haben die Gemeinden über einen langen Zeitraum von 1996 hier eine sehr kontinuierliche Arbeit geleistet, und mit dem Wettbewerb Idee.Natur Zukunftspreis Naturschutz haben die vierzehn Anrainerkommunen, davon acht aus dem Kyffhäuserkreis, vier aus dem Kreis Sömmerda und zwei aus dem benachbarten Sachen-Anhalt, dem Burgenlandkreis, diesen Wettbewerb gemeinsam mit der David-Stiftung gewonnen. Interessant für Sie, es haben sich 122 Bereiche in Deutschland beteiligt und 10 sind ausgewählt worden. Ich denke, das ist eine hohe Anerkennung für das Gebiet der Hohen Schrecke, aber auch für uns hier in Thüringen.
Die erste Etappe ist mit der Auszeichnung am 15.05.2008 beendet. Wir gehen in eine zweite Runde, in der nun diese zehn Gemeinden gegeneinander antreten. Dabei vertreten sind vier Bereiche, die einen Wald aufweisen. Es kommt natürlich nun da
rauf an, in einer relativ kurzen Zeit von sieben Monaten die Antragsunterlagen so zu erstellen, dass wir eine Chance haben, die zweite Runde zu gewinnen. Aber die Chance steht 1 : 2. Ich denke mal, das könnte erreicht werden.
Einmalig ist in Deutschland, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesamt für Naturschutz hier zusammenarbeiten und gemeinsam diesen Wettbewerb ausgelobt haben und damit neben dem eigentlichen Ziel Naturschutz, Landschaftspflege, aber auch Regionalentwicklung mit aufgenommen haben. Wir hätten die Chance, wenn wir erfolgreich in die zweite Runde ziehen und gewinnen, dass wir vom Bund 11 Mio. € erhalten. Der Minister sprach davon, 15 Prozent bleiben beim Land; das wären 2,2 Mio. €. Die Träger, die Gemeinden einschließlich auch die Naturschutzverbände müssten 1,5 Mio. € aufbringen. Hier gibt es bereits Zusagen von sehr bekannten Naturschutzstiftungen, den Kommunen bei dieser Arbeit und finanziellen Absicherung zu helfen.
Wir haben sehr intensive Gespräche geführt, es ist schon gesagt worden, mit der LEG, um den Waldverkauf zu verhindern. Es ist uns nicht geglückt. Wir haben immer wieder auf Bayern verwiesen, wo das Land Wald ankauft und hatten gehofft, dass man in Thüringen sich ähnlich entscheidet. Der Landtag hat 1994 dieses Gesetz beschlossen und die Verwertung der BGT-Flächen an die LEG überwiesen.
Ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht, auch in dieses WGT-Gesetz hineinzuschauen. Da steht nicht nur, dass man verkaufen muss. Es steht da, für Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, für Zwecke des Naturschutzes,
zur Anregung der Investitionstätigkeit in Thüringen, Schaffung, Förderung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Thüringen. Ich denke, es eröffnet uns mit Sicherheit ganz andere Möglichkeiten der Verwertung, über die man noch mal nachdenken sollte.
Ich glaube, interessant ist auch hier der Hinweis auf den Koalitionsvertrag, den CDU und CSU und SPD im November 2005 miteinander vereinbart haben. Wir haben hier die Erwähnung von 125.000 Hektar bedeutsamer Naturschutzflächen im Bundeseigentum, die nicht privatisiert werden sollen. Nun ist es leider so, dass dies für uns in Thüringen nicht mehr zutrifft. Aber interessant ist, dass die Sachsen-Anhaltiner ungefähr 1.000 Hektar ihrer Hohen Schrecke noch im Bundeseigentum haben und dass man hier diese Flächen an die Deutsche Bundes
umweltstiftung übergeben will. Die Erkenntnis, die dahintersteckt - man macht das nur für Flächen, die nationales Naturerbe sind. Also diese Bewertung der Hohen Schrecke unterstreicht wirklich auch hier die Bedeutung unseres Waldgebietes.
Die CDU-Politik war schon immer daran ausgerichtet, die Schöpfung zu bewahren. Ich denke, neben dem Aspekt des Naturschutzes, der Artenerhaltung, auch den Aspekt der Land- und Regionalentwicklung mit aufzunehmen und die Chancen, die uns gegeben sind, zu nutzen, ist wirklich einmalig. Denken Sie doch bitte an die Skeptiker, die auch hier bestimmt unter Ihnen waren, als der Hainich Gespräch wurde, als Sie hier den Nationalpark Hainich begründet haben. Ich weiß nicht, ob es nicht viele gab, die diese Entwicklung nicht erahnt haben, nicht gedacht haben, dass so viele Touristen durch die Ausweisung Nationalpark, Naturschutzgebiete in den Hainich zu locken sind. Ich will aber gleich sagen: Wir wollen in der Hohen Schrecke keinen neuen Nationalpark; das will ich ausdrücklich betonen. Ich habe vorhin die ganzen Schutzstadien, die wir haben, erwähnt. Ich glaube, das ist völlig ausreichend.
Was zeichnet nun dieses Projekt aus? Es ist ein gemeinsames Projekt, getragen von Kommunen mit privaten Akteuren und Naturschutzstiftungen. Ich denke mal, der Anspruch der einheimischen Bevölkerung, mit dieser Ressource des Waldgebietes eine nachhaltige Entwicklung in Gang zu setzen, vor allem unter dem Aspekt der hohen Arbeitslosenquote, Thüringen hat zwar jetzt zum 30.06.2008 eine Arbeitslosenquote von nur 16,8 Prozent, da kann man sich freuen, aber wenn man die Statistik dann in ganz Thüringen ansieht, dann sind wir leider auf dem letzten Platz, Hildburghausen 6,8 Prozent nur als Vergleich dazu. Deshalb ist es für uns enorm wichtig, jeden Strohhalm zu greifen, zusätzliches Geld in die Region zu holen, um hier dauerhaft, nachhaltig eine Entwicklung in Gang zu setzen, die Entwicklung von Besuchermagneten vor allem durch gezielte Vernetzung bestehender Angebote in der Region, in der Nachbarregion. Das heißt Imagebildung für diesen Bereich, Bündelung der Interessenvielfalt. Wir wollen eine starke Marke entwickeln und wir wollen eine Nische im Tourismus. Es wird sich sicher sehr gravierend unterscheiden von anderem.
Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. Aber wir haben eine Chance; bei uns in der Nähe ist die Himmelsscheibe aufgefunden worden, die Himmelsscheibe von Nebra, 3.600 Jahre alt, die älteste Sternabbildung der Welt. Ja, was hat dies mit unserem Wald zu tun, können Sie fragen. Aber genau dieser Wald, der vor 3.600 Jahren in seiner Vielfalt mal in Europa, in Deutschland, in Thüringen war, in unserer Region, genau der ist in Teilen noch vorhanden und kann hergezeigt werden. Unter dem Motto „Die Kultur der Himmelsscheibe - die Natur der Hohen Schrecke“, denke ich, lässt sich eine ganz interessante touristische Route aufstellen.
Ich möchte auch bei dem, was wir im Projekt planen, noch einmal ausdrücklich sagen, die gezielte Nutzung der Ressourcen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft, es soll Forstwirtschaft betrieben werden, man kann sie unterschiedlich betreiben. Man hätte die Chance, hier eine naturnahe Forstwirtschaft zu zeigen und dies auch anderen als Modell darzustellen. Wir wollen gezielte Entwicklung und Erhaltung von naturschutzfachlich bedeutsamen Waldstrukturen, in kleinen Teilen auch bewirtschaftungsfrei, Renaturierung natürlicher Fließgewässer, Entwicklung von Vernetzungskorridoren zwischen den Ortschaften, dem Wald, dem Gründland, den Streuobstwiesen bis hin sicherlich in das Vorland der Unstrut. Wir wollen isolierte kleine Waldlebensgemeinschaften an benachbarte Flächen gleichen Waldtyps anbinden und wir wollen natürlich regionale Kreisläufe, Strukturen entwickeln und regionale Wertschöpfungsketten schaffen. Das nur als kleinen Einblick. Nun ist es so, dass wir, um die zweite Phase absolvieren zu können, auf Planungsbüros zurückgreifen müssen neben der Arbeit, die selbstverständlich von den Kommunen vor Ort geleistet wird. Wir haben hier die Bitte geäußert an die Landesregierung, uns einen Betrag in Höhe von 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich, dass der Minister die fachliche Unterstützung zugesagt hat. Wir haben gleichermaßen fachliche Unterstützung auch durch das Kyffhäuser-Landratsamt, hier die Abteilung Naturschutz, wo ein Mitarbeiter uns zur Seite steht und diese Antragsbearbeitung mit vornehmen wird. Wir haben ein Preisgeld von 10.000 € erhalten, wir haben einige Eigenmittel, aber wir brauchen leider noch einen Betrag von 20.000 € oder, ich sage einmal besser „nur“. Wenn wir einen Landeshaushalt von 9,2 Mrd. € haben, denke ich, müsste so viel Spielraum drin sein, um eventuell einen solchen kleinen Betrag noch zu finden, zumal ja auch das Ministerium für Projekte,
Entwicklung, Natur- und Landschaftspflege möglicherweise noch Gelder hat, um uns zu helfen. Da bitte ich das Ministerium, dass wir vielleicht noch einmal im Ausschuss darüber reden sollten.
Wir haben eine einmalige Chance. Sie haben gemerkt, ich habe mich mehr auf den Punkt 1 bezogen. Zum Punkt 2 möchte ich mich ausdrücklich etwas zurückhalten, weil ich weiß, da gibt es eine Reihe von Gesprächen, schauen wir mal, was da letztendlich entschieden wird. Aber ich denke, wir haben in Thüringen eine tolle Chance. Ich lade Sie herzlich ein, jeden, den es interessiert, schauen Sie sich die Hohe Schrecke an, insbesondere unsere ganz hochwertigen naturschutzfachlich ausgestatteten Bereiche und ich möchte hier im Namen meiner Fraktion den Antrag auf Überweisung stellen, einmal an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt federführend und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich hoffe auf eine interessante und erfolgreiche Beratung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung über den Landesentwicklungsplan in der Drucksache 4/3480 wurde im Vorwege gemäß § 52 der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Stellungnahme überwiesen. In den Ausschuss-Sitzungen am 08.07. und 06.12.2007 wurde der Tagesordnungspunkt behandelt. Abschließend kam der Ausschuss überein, dem Landtag die Annahme des Regierungsentwurfs zu empfehlen. Dies liegt Ihnen in der Drucksache 4/3580 vor. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einiges kann ich mir ersparen, weil es in den Vorreden schon gesagt worden ist, weshalb und warum wir hier diese Stellungnahme in unserem Ausschuss behandelt haben. Diese drei Punkte, um die es insbesondere in diesen Papieren ging, sind auch benannt.
Vielleicht noch mal eines bezüglich der Dreijahresfrist: Wir haben hier tatsächlich in Formulierungen an zwei Stellen den Aspekt der Überprüfung der Mittelzentren. Einmal wird die Ausweisung als funktionsteiliger Ort zunächst auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung der Dreijahresfrist erfolgt nach Prüfung der Vertragserfüllung. Dann haben wir an anderer Stelle stehen, die Ausweisung einiger zentraler Orte wird nach drei Jahren überprüft. Teilweise sind hier dieselben Zentren erfasst und in die Regelungen aufgenommen. Ich denke, man tut gut daran, hier diese Korrektur zu machen und das entsprechend anzupassen. Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich aus den europäischen Richtlinien vom 27.06.2001. Der Umweltbericht wird mit seiner Begründung Bestandteil der Planung und stellt darauf ab, bezüglich der Planungsziele Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Kultur und sonstige Schutzgüter abzuwägen, Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden, deren Ausgleich in anderer Form zu kompensieren.
Da gebe ich Ihnen recht, Herr Kummer, es wird immer Konfliktpotenziale geben bei der Festlegung von den Vorranggebieten für Windkraftanlagen. Es wäre auf der anderen Seite sicher auch fatal, wenn man überhaupt keine Regelungen und Festsetzungen in den Raumordnungsplänen machen würde, weil dann die Windkraftanlagen überall im Land stehen können. Und ich muss sagen, ich bin auch sehr für erneuerbare Energien, aber bei den Windkraftanlagen habe ich wirklich eine geteilte Meinung - da, wo
es hinpasst und wo es nicht störend in der Landschaft ist. Nun könnte man sagen, es ist fast überall störend, aber es gibt wirklich Landschaftsbereiche und -gebiete, die besonders wertvoll und schützenswert sind und an solcher Stelle ist es wichtig, dieses Schutzgut Landschaft, Natur umfangreich zu betrachten und abzuwägen und insbesondere auch unsere Kulturdenkmäler. Ich weiß, dass auch über den Thüringer Landesdenkmalbeirat angeregt wurde, diese frühzeitig für die Stellungnahmen des Thüringer Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie abzugeben bei der Ausweisung der Vorranggebiete, um wirklich frühzeitig Einfluss zu nehmen. Auch ich hatte den Milmesberg, dazu ist schon viel gesagt worden, als Beispiel angeführt und hier hat uns tatsächlich in den letzten Jahren die technische Entwicklung der Windkraftanlagen einfach überrannt. Wir haben damals bei der ersten Ausweisung von Windkraftenergievorranggebieten eine Nabenhöhe von 70 Metern gehabt, wir liegen jetzt bei ca. 150 Metern. Die Entwicklung wird weitergehen, die Höhen werden weiter anwachsen. Man denkt über Gittermastanlagen nach, so dass hier das Ende noch nicht absehbar ist. Ich bin ganz froh darüber, dass auch das Ministerium recht frühzeitig - Sie wissen, die vier Planungsregionen sind derzeitig in der Überarbeitung der Raumordnungspläne - Handlungsempfehlungen mit herausgegeben hat, wo auch der Bezug auf die Höhen, auf die Nabenhöhen, auf die Rotordurchmesser genommen worden ist und die Beachtung, dies auch in den einzelnen Plänen festzuschreiben.
Aber eins möchte ich auch noch einmal ganz klar betonen: Die Zuständigkeit für die Ausweisung dieser Gebiete liegt nach wie vor bei den regionalen Planungsgemeinschaften. Dass die hier eine besondere Verantwortung haben, brauche ich sicher nicht noch einmal auszuführen und zu betonen.
Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt Ihnen die Drucksache 4/3480 und ich bitte ebenfalls im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz der Berufsbezeichnung in der Drucksache 4/2907 wurde in der 59. Plenarsitzung am 03.05.2007 in erster Beratung behandelt und an folgende Ausschüsse überwiesen: federführend Bau und Verkehr, mitberatend Wissenschaft, Kunst und Medien und Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
In der Ausschuss-Sitzung Bau und Verkehr am 31.05. wurde die Durchführung einer mündlichen Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit folgenden Beteiligten beschlossen: Ingenieurkammer Thüringens, Architektenkammer Thüringens und die Thüringer Hochschulrektorenkonferenz. Die Anhörung erfolgte in der Ausschuss-Sitzung am 05.07. Ihre Stellungnahmen gaben ab Prof. Dr. Mönnig - Präsident der Ingenieurkammer, Dipl.-Ing. Strube - Präsident der Architektenkammer und Prof. Dr. Zimmermann - Vorsitzender der Thüringer Hochschulrektorenkonferenz. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seinen Sitzungen neben der Auswertung und Anhörung mehrere Änderungsvorschläge behandelt, so aus den Fraktionen der CDU und der SPD und aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Unser Ausschuss tagte abschließend am 17.01. Er empfahl mit großer Mehrheit die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/2907 unter Berücksichtigung der Änderungen, die Ihnen in Drucksache 4/3725 vorliegen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich begrüße auch recht herzlich die Vertreter der betroffenen Kammern, die heute diese Diskussion hier begleiten. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in mehreren Sitzungen über dieses Gesetz beraten. Völlig richtig, Frau Doht, Sie haben das herausgestellt, dass der Zeitumfang doch etwas umfangreicher war als bei anderen Gesetzesvorlagen, die wir zu beraten haben. Aber ich denke, das kann man durchaus positiv werten und nicht hier die Regierungsfähigkeit infrage stellen. Das ist ja wohl ein bisschen weit hergeholt. Wir haben hier eine umfangreiche Anhörung gehabt und Stellungnahmen erhalten und wir haben hier mit diesem Gesetz über die Architektenkammer und den Schutz der Berufsbezeichnungen die Beratung durchgeführt auch vor dem Hintergrund und unter dem Aspekt, dass die Umsetzung der europäischen Rechtsprechung - hier die Richtlinie vom 07.09.2005, geändert am 20.11.2006 - über die Anerkennung der Berufsqualifikationen mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge notwendig war und um zum anderen einheitliche Regelungen für die Berufstätigkeit der Architekten und Ingenieure zu finden. In der mündlichen Anhörung, die wir durchgeführt haben, in den Stellungnahmen, die uns erreicht haben von der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und dem Vorsitzenden der Hochschulrektorenkonferenz, haben sich mehrere Punkte herauskristallisiert, die ich hier noch einmal benennen möchte und die auch Schwerpunkt in unseren Beratungen waren:
- Forderung nach der Regelstudienzeit von vier Jahren bzw. acht Semestern als Grundvoraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Beratenden Ingenieure, aber auch der nachweisberechtigten Ingenieure und in die Architektenliste,
- Festlegung der Fort- und Weiterbildungspflicht,
- Nachweisführung durch die Kammermitglieder,
- Forderung, dass die Kammer den Ingenieurtitel verleiht unter der Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer,
- Festlegung von Sanktionstatbeständen bei Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder groben Pflichtverletzungen wie zum Beispiel der fehlende Versicherungsschutz,
- Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“,
- Aufnahme von Regelungen für das Versorgungswerk,
- eine Forderung zum Beispiel für die Mitglieder der Kammern unter Verzicht auf die Bauvorlageberechtigung,
- die Fortführung der Berufsbezeichnung „Architekt“ nach dem Renteneintrittsalter zu führen und
- die Forderung, dass nachweisberechtigte Ingenieure Mitglied der Ingenieurkammer sein müssen.
Werte Kollegen, meine Damen und Herren, Sie sehen, dass es doch eine Reihe wichtiger Schwerpunkte in den Stellungnahmen war, die es intensiv zu prüfen und zu bewerten galt. Einem Großteil der Forderungen konnte nicht entsprochen werden, sowohl aus sachlichen als auch aus fachlichen Erwägungen heraus. Einige möchte ich Ihnen erläutern, insbesondere die Hauptforderung zur Eintragung in die Listen, die ich gerade vorgetragen habe, mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern. Es kann nicht sein, dass wir in Thüringen ein Gesetz verabschieden, das unsere eigenen Ingenieure und Architekten im Rahmen ihrer Berufsausführung schlechter stellt, verschärfte Zulassungsbedingen fordert und Regelungen aufnimmt, die diese Berufsgruppen maßgeblich benachteiligt, ganz zu schweigen davon, dass dies einen hohen Bürokratieaufwand schaffen würde, um dessen Abbau wir uns ja ständig bemühen und den Sie, meine Damen und Herren auf den Oppositionsbänken, auch ständig einfordern. Auch dies war ein Aspekt, weshalb wir die bisher drei eigenständigen Gesetze zu einem zusammengefasst haben, um einheitliche Regelungen für die Berufsfelder der Architekten und Ingenieure zu schaffen, um deren Organisation und Kammertätigkeit für eine Zusammenarbeit zu erleichtern.
Wesentlicher Punkt der Diskussion - wir haben es von Herrn Kalich und Frau Doht schon vorgetragen bekommen - war die Festlegung der Berufsbezeichnungen, die in § 1 Abs. 1 bis 7 festgeschrieben wurden und damit die Voraussetzungen, die zum Führen des Titels „Ingenieur“, „Architekt“, „Stadtplaner“, „Beratender Ingenieur“ berechtigen. Hier bin ich den Kollegen aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit für die fachliche Begleitung sehr dankbar.
In § 1 werden Anspruchsnormen formuliert in Bezug auf die von den Kammern vorgetragenen Qualitätsansprüche, an die tätigen Ingenieure und Architekten zu denken. Ein wichtiges Hauptaugenmerk, das wir nicht vernachlässigt haben, denn im Sinne des Verbraucherschutzes ist es wichtig, hier eine qualitätsvolle Leistung abzuliefern, die wir unseren Architekten und Ingenieuren keinesfalls absprechen.
In § 9 des Gesetzes sind die Voraussetzungen für die bauvorlageberechtigten Ingenieure mit Verweisung auf die Thüringer Bauordnung geregelt. Zurzeit arbeitet Thüringen in einer Arbeitsgruppe mit anderen Bundesländern zusammen, um bundeseinheitliche Regelungen im Baurecht in einer Musterbauordnung zu fassen. Diese Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit in 2009 beenden. Danach werden wir hier noch einmal eine parlamentarische Befassung unseres Thüringer Bauordnungsgesetzes haben und auch hier hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung die geforderten Qualitätsansprüche einarbeiten.
Natürlich haben wir im Rahmen des Bologna-Prozesses die festgelegten Hochschulabschlüsse in dieses Gesetz einzuarbeiten. Mit der Benennung der Bachelor- und Masterabschlüsse in einem Architekten- und Ingenieurkammergesetz ist Thüringen damit das erste Bundesland, das dies so formuliert. In welchem Zeitrahmen und mit welchen Inhalten Bachelor- und Masterabschlüsse an den Berufsakademien, den Fachschulen bzw. den Universitäten unterrichtet und letztlich verliehen werden, entscheiden die Hochschulen in eigener Autonomie. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bologna-Prozesses 1999 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010 erfolgt die Umstellung der bisherigen Diplomstudiengänge auf Bachelor und Master entsprechend den genehmigten Akkreditierungen in diesen Studiengängen. Hier liegt zweifelsohne eine hohe Verantwortung bei den Hochschulen und diese wird von ihnen auch wahrgenommen. Wir sind ziemlich am Ende der Umstellung dieses Prozesses der Studiengänge in Thüringen und halten diesen vorgegebenen Zeitplan ein. Es ist ganz richtig, dass gesagt wurde, in der Regel wird der Bachelor in drei Regelstudienjahren erworben, also mit sechs Semestern, beim Master werden zwei weitere Regelstudienjahre nötig sein. Da der Bachelor den ersten Grad der akademischen Ausbildung innehat, muss er natürlich auch den Zugang zu einer eigenverantwortlichen Tätigkeit in seinem Berufsfeld als Beratender Ingenieur erhalten. Natürlich sehen wir genauso diese Unterschiede in der Zeitdauer des theoretischen Unterrichts in den Abschlüssen zum Bachelor und Master und die damit erworbenen Kenntnisse. Deshalb war es für uns folgerichtig, diese Unterschiede zu bewerten und ihre Anerkennung im Beratenden Ingenieur zu modifizieren. Wir haben uns ja generell von den Studienzeiten nach Jahren und Semestern gelöst und legen hier den jeweiligen Abschluss zugrunde. Dabei ist der Master die Regel. Ich denke, es können auch dann nicht nur Ausnahmen genehmigt werden vonseiten der Ingenieurkammer, man muss hier schon ein hohes Augenmerk darauf haben, ansonsten würde man diese Regel zerstören und das ist sicher auch nicht so gewollt und nicht so abgefasst.
Mit der Schaffung des Zugangs für die Berufsgruppe der Beratenden Ingenieure für den Bachelor wollen wir natürlich die fehlenden theoretischen Kenntnisse durch die praktischen Kenntnisse aufwerten, anerkennen. Das heißt, dass diejenigen, die mit dem Bachelor abschließen, eine entsprechend längere praktische Tätigkeit nachweisen müssen und dass dieser Nachweis selbstverständlich auch im Sinne ihrer künftigen Berufsausübung sein muss, das sei hier nur noch mal herausgestellt. Es kann nicht sein, dass ich mit dem Fahren von Taxis oder mit anderen Gelegenheitsjobs letztlich die Erlangung der Voraussetzungen erhalte, um als Beratender Elektroingenieur tätig sein zu können. Das ist nicht sachdienlich und das ist auch so extra und explizit geregelt worden.
Im Hochschulgesetz haben wir im Übrigen gerade darauf abgestellt, dass die Praktiker, dass junge Leute, die über die Berufsschulausbildung mit einem Beruf abgeschlossen haben, ihren Meister gemacht haben, auch den Zugang bekommen, eine akademische Ausbildung aufzunehmen, weil gerade auch hier dieser praktische Ansatz wichtig ist. Wenn ich an die Kollegen denke, die zu DDR-Zeiten in drei Jahren ihren Abschluss als Fachschulingenieur gemacht haben, dass die auch heute und in der Vergangenheit eine qualitätsvolle, gute Arbeit in der Wirtschaft geleistet haben, traue ich es mir nicht zu, ihnen diese qualitätsvolle Arbeit abzusprechen und auch nicht, wie Sie es hier in Ihren Worten mit formuliert haben, Frau Doht, einen minderwertigen Abschluss erhalten zu haben, indem sie ihr Studium nur auf drei Jahre geführt haben.
Ein weiterer Standpunkt, meine Kollegen, den ich Ihnen hier einfach nur einmal in Erinnerung bringen möchte, das ist die Forderung der Industrie- und Handwerkskammer, die ständig nach möglichst kurzen Abschlüssen in den Ausbildungszeiten im Sinne der Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses gerade hier in Thüringen ruft. Ich denke, auch dem sollte man sich hier nicht verschließen, junge Leute mit entsprechenden Abschlüssen und Befähigungen in die Berufsfelder einzuführen und über die praktische Tätigkeit ihnen auch dann die weiteren Möglichkeiten ihrer höherwertigen Berufsbildung zu erschließen.
Ich möchte noch einmal auf einen Aspekt eingehen, den wir etwas ausführlicher geregelt haben im Zusammenhang mit dieser praktischen Tätigkeit. Beim Master haben wir eine Praxiszeit von zwei Jahren, die in einem Zeitraum von drei Jahren abzusichern ist, und beim Bachelor eine Praxiszeit, wie bereits erwähnt, von vier Jahren, die in einem Zeitraum von fünf Jahren abgeleistet werden sollte. Ich glaube, dass diese Lockerung hier sehr sinnvoll ist, gerade im Hinblick auf die jungen Absolventen, die im An
schluss an eine Ausbildung ihren Wehrdienst antreten müssen oder wollen, oder an junge Frauen, die sich für ein Kind entscheiden und ihr Mutterschaftsjahr in Anspruch nehmen, oder jemand, der eine Unterbrechung durch die Pflege von Familienangehörigen übernimmt. Sicher nur einige Beispiele, wo wir der Meinung sind, diesen Spielraum gerade für junge Menschen einzurichten. Ich möchte noch einmal auf die Hauptforderung der Ingenieurkammer eingehen, um einen weiteren Aspekt vorzutragen. Hier meine ich die Forderung für die Mindeststudienzeit von acht Jahren. Mit Blick auf die anderen Bundesländer, wie Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, ist eine Mindeststudienzeit von drei Jahren gefordert entsprechend dem Muster-Ingenieurgesetz. Einige Länder knüpfen die Eintragungsvoraussetzungen an den erfolgreichen Abschluss des Studiums in den entsprechenden Fachrichtungen an einer anerkannten Hochschule. Das sind die Länder Bayern, Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und auch unsere Nachbarn Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ein erfolgreicher Abschluss wird mit dem ersten akademischen Grad, also nach drei Jahren, erreicht.
Würden wir auf die Forderung der Kammern eingehen, hieße dies eine Inlanddiskriminierung unserer Absolventen. Diejenigen, die in anderen Ländern die Eintragung erhalten haben, haben auch in Thüringen die Möglichkeit, tätig zu werden, während die Thüringer dafür mehr Zeit benötigen und damit schlechter gestellt wären. Die Ingenieurkammern müssten sämtliche mit den Ländern vereinbarte Verwaltungsvereinbarungen zur Gleichwertigkeit der Eintragung neu vereinbaren mit der Folge, dass die Thüringer Ingenieure in anderen Ländern ein komplizierteres Verfahren zur Eintragung durchlaufen müssten als andere. Dies könnte natürlich den Wegzug junger, gut ausgebildeter Ingenieure, vielleicht sogar Studenten, nach sich ziehen und das kann politisch nicht gewollt sein. Unsere Studenten müssen hier nach ihrem erfolgreichen Studienabschluss die gleichen Chancen erhalten. Da bin ich, Frau Doht, anderer Meinung als Sie, indem Sie behaupten, dass wir mit der Forderung nach vier Jahren der Kammern und der Eintragung den jungen Leuten bessere Voraussetzungen bieten, weil die Qualität dahinter steht. Ich denke, das ist schlichtweg falsch. Wir würden genau das Gegenteil erhalten.
Ein weiterer durch uns vorgeschlagener Änderungsantrag in § 38 soll der Klarstellung dienen. Sie haben das auch in Ihrem Antrag aufgegriffen. Ich denke, da stimmen wir überein, dass die in der Liste nach § 1 Abs. 5 eingetragenen Beratenden Ingenieure Bestandsschutz erhalten, um weiterhin tätig sein zu können. Mit der Umstellung der Hochschulabschlüsse werden in einer Übergangszeit noch Inge
nieure ausgebildet, deren Ausbildungszeit von denen des Bachelor und Master abweichen können. Für diese Betroffenen wurde ebenfalls die Zugangsberechtigung für die Tätigkeit als Beratender Ingenieur eingeräumt.
Nun lassen Sie mich noch einmal ganz kurz auf einen Punkt in Ihrem Änderungsantrag eingehen, in dem Sie in Nummer 2 unter Punkt 1 b fordern, dass neben der vierjährigen Regelstudienzeit die praktische Arbeit von fünf Jahren nachzuweisen ist. Wir haben ja hier in diesem Gesetz auch eine Anpassung erreicht mit unseren Änderungen, dass für die kleinen Architekturfelder, die Stadtplaner, der Innenarchitekt und der Landschaftsarchitekt zusammen mit dem Abschluss des Bachelors in den naturwissenschaftlichen und technischen Berufsfeldern der Ingenieurwissenschaften, wo vorher ebenfalls diese fünf Jahre verankert waren, wir hier ausdrücklich auf vier Jahre geändert haben, so dass hier wieder eine Ungleichbehandlung zwischen diesen kleinen Architekturfeldern und den Ingenieuren zustande kämen. Schon deshalb, denke ich, ist diese Änderung, die von Ihnen vorgetragen wird, abzulehnen.
Ihnen liegt in Drucksache 4/3725 die Änderung zum Regierungsentwurf vor. Ich denke, wir haben die Bedenken der Kammern ausgiebig gewürdigt. Wir haben in unseren Änderungen zeitgemäß auf die neuen akademischen Abschlüsse reagiert, ohne jedoch einen Sonderweg für Thüringen beschreiten zu wollen und unsere Studenten bei der Berufsausübung in den Architekturfachrichtungen, in den Ingenieurwissenschaften und in ihrer praktischen Tätigkeit in allen deutschen und europäischen Ländern nicht einzuschränken, die Grundlagen gelegt. Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit Drucksache 4/2355 vom 10.10.2006 forderte die Fraktion der SPD die Landesregierung auf, ein Kulturraumkonzept vorzulegen. Erstmals wurde die Drucksache 4/2355 in der 48. Plenarsitzung am 20.10.2006 diskutiert und von dort an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Innenausschuss und an den dafür als federführend beauftragten Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien beriet über die Forderung der SPD zur Vorlegung dieses Thüringer Kulturraumgesetzes in seinen Sitzungen am 22.02., am 31.05. und am 05.07.2007. In der Ausschuss-Sitzung am 31.05.2007 wurde eine öffentliche Anhörung beschlossen. Nur ca. die Hälfte aller Anzuhörenden nahm die Einladung zur Anhörung wahr. Von den nicht erschienenen waren ca. 50 Prozent der Anzuhörenden, die es nicht einmal für nötig befunden hatten sich zu entschuldigen, was durchaus mit einer Missachtung der Arbeit des Ausschusses bzw. des Parlaments gleichgesetzt werden könnte.
Ihre Standpunkte als Anzuhörende legten folgende Vertreter mündlich und auch schriftlich dar: der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringer Landkreistag, das Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen gGmbH, der Landesmusikrat, der Heimatbund Thüringen, der Verband der Musikschulen in Thüringen und der Deutsche Bibliotheksverband, Landesverband Thüringen. Schriftliche Stellungnahmen wurden vorgelegt von folgenden Personen, Verbänden und Institutionen: Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. Biedenkopf; die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren und Kulturinitiativen in Thüringen; Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen, Stadt Weimar; Deutscher Bühnenverein, Landesverband Thüringen; Deutscher Kulturrat Berlin; Institut für kulturelle Infrastruktur in Sachsen; Kulturstiftung Meiningen; Historische Kommission Thüringen; Spiel und Theater in Thüringen e.V.; der Sächsische Städte- und Gemeindetag; Deutscher Städtetag, Kulturausschuss; Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. und der Deutsche Landkreistag.
Der Antrag über das Kulturraumgesetz in Thüringen ist in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien am 05.07. mehrheitlich abgelehnt worden. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 4/3340 vor. Da seitens des federführenden Ausschusses die Ablehnung des Antrags erfolgte, fanden Beratungen in den mitberatenden Ausschüssen - dem Haushalts- und Finanzausschuss bzw. dem Innenausschuss - nicht statt.
Zur Begründung der Ablehnung der Drucksache 4/2355 ist Folgendes anzumerken: Es wurde von den Ausschussmitgliedern als schwierig gesehen, dass diesbezügliche Regelungen im Freistaat Sachsen, der als Beispiel herangezogen wurde, 1 : 1 auf das Land Thüringen übertragen werden können. Dies kam auch in einer Reihe von Stellungnahmen zum Ausdruck. So hatten wir ablehnend bzw. nicht zielführend folgende Stellungnahmen zu sehen: der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Landesmusikrat, der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Thüringen und der Museumsverband. Positiv haben wir auch einige Stellungnahmen, so unter anderem der Heimatbund, der Deutsche Kulturrat und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokulturelle Zentren und Kulturinitiativen.
In den Ablehnungen wurden folgende Aspekte vorgetragen, mit denen sich der Ausschuss sehr intensiv auseinandergesetzt hat: Einmal die Schwierigkeiten bei der Definition und Erfassung der neu festzulegenden Kulturräume, der geplante Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, die Umwandlung von derzeitig freiwilligen Aufgaben im Bereich der Kulturpflege zu Pflichtaufgaben, die Erfassung der regional starken Unterschiede in Thü
ringen auch durch die Vielgestaltigkeit des Kulturbereiches und die Erzwingung von Kooperationen und Zweckverbänden.
Aus diesen Gründen hat sich der Ausschuss mehrheitlich dazu entschieden, Ihnen heute die Ablehnung des SPD-Antrags in Drucksache 4/2355 vorzuschlagen und bittet um die Annahme der Drucksache 4/3340, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, mit Drucksache 4/2873 vom 29.03.2006 forderte die Fraktion der SPD die Landesregierung auf, zu berichten, welche Gründe maßgeblich waren, dem Konzept Natur im Städtebau den Vorrang gegenüber der Würdigung des 90-jährigen Jubiläums der Gründung des Bauhauses im Rahmen einer Landesausstellung einzuräumen. Diese wurde erstmals in der 60. Plenarsitzung vom 04.05. beraten. Durch den Landtag erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. In seiner 22. Sitzung am 30.03. beschloss der Ausschuss, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Diese fand am 26.04. in der 23. Sitzung unseres Ausschusses statt. In der Anhörung äußerten sich der Kulturdezernent der Stadt Erfurt, die Oberbürgermeister der Städte Jena und Weimar, der Landrat des Landkreises Weimarer Land, der Präsident der Klassikstiftung Weimar, der Prorektor für internationale Beziehungen der Bauhaus-Universität in Weimar und der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Kunstsammlungen zu Weimar.
Die Anzuhörenden stellten ihre Aktivitäten zum Bauhausjahr 2009 im Rahmen des gemeinsamen Projekts der Impulsregion Mittelthüringen mit den Städten Erfurt, Weimar und Jena dar. Den Verantwortlichen war es wichtig, mit dem Logo der Landesausstellung zu werben, auch Mittel von namhaften Sponsoren einzuwerben. In der Ausschuss-Sitzung am 05.07.2009 wurde die Anhörung ausgewertet. Zu diesem Zeitpunkt konnte durch die Landesregierung der Abarbeitungsstand des Sachverhalts vorgetragen werden und es wurde eine geänderte Sachlage dargestellt, so dass die an den Ausschuss ausgereichte Drucksache 4/3190 den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden musste. Der Ausschuss hat Ihnen dies in der mehrheitlich beschlossenen Drucksache 4/3190 vorgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der letzten Plenardebatte im März zum Thema Theater/Orchester hatte ich die Hoffnung, dass die Opposition dieses Thema erst wieder aufrufen wird, wenn alle Finanzvereinbarungen zwischen den einzelnen kommunalen Trägern und dem Land geschlossen wurden bzw. wenn wir uns in der konkreten Befassung zum Doppelhaushalt 2008/2009 befinden. Sie haben verfolgen können, dass zurzeit sieben Vereinbarungen abgeschlossen sind und sich vier in den weiteren Verhandlungsrunden befinden. Ich denke, diese Diskussionen, die wir hier seit Monaten in diesem Hohen Haus führen und auch im zuständigen Fachausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien in jeder monatlichen Sitzung, führen nicht dazu, das Image unserer Kulturlandschaft im Frei
staat nach außen hin positiv darzustellen. Wir wissen seit Jahren, dass wir gerade in diesem Bereich der sogenannten Hochkultur zulasten der Breitenkultur Ausgaben tätigen. Mit Recht weisen die Musikschulen, die Bibliotheken, die Museen auf diesen Umstand hin. Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in der letzten Plenarsitzung, im nächsten Doppelhaushalt des Landes die Kulturquote von 1,3 Prozent des Gesamthaushalts für die kommenden zwei Jahre festzuschreiben, zeigt, welch hohen Stellenwert wir gerade diesem Kulturbereich beimessen. Mehr als die Hälfte wird wieder in die Finanzierung von Landeszuschüssen für Theater und Orchester eingestellt werden. Im Ländervergleich kommt diese Wertstellung deutlicher zum Ausdruck und deshalb möchte ich doch noch mal die Gelegenheit nutzen und Ihnen das vor Augen führen.
So haben nur die Bundesländer Bayern und Sachsen eine höhere Kulturquote als wir, Nordrhein-Westfalen hat eine Quote von 0,6 Prozent des Gesamthaushalts.
Damit gibt Thüringen - gemessen am Gesamthaushalt - mehr Geld für Theater und Orchester aus als manches andere Geberland in Deutschland.
Der Theaterzuschuss im Bundesdurchschnitt, ganz konkret auf die Theater- und Orchesterlandschaft bezogen, beträgt im Bundesdurchschnitt 12 € je Einwohner. Thüringen steht hier an der Spitze mit 29 € je Einwohner, Sachsen mit 16, Bayern mit 13, Berlin mit 9 und Nordrhein-Westfalen als Schlusslicht mit 2 € je Einwohner. Der Haushalt wird morgen in den Landtag eingebracht, dort werden wir die Ergebnisse der Verhandlungen sehen, auch die Ergebnisse dessen, was in Vorabstimmung der Verhandlungsrunden erreicht werden konnte. Ich denke, dass wir hier auch Gelegenheit haben, uns damit in den einzelnen Fachausschüssen konkret zu befassen und uns entsprechend zu positionieren. Doch eines muss uns klar sein, wir können nicht über die Köpfe der kommunalen Träger in deren Haushalt hinein entscheiden, denn damit würden wir in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen,
aber wir können über den auszureichenden Landeszuschuss entscheiden und damit den Trägern Planungssicherung bis 2012 geben. Klar gesagt, die Verantwortung liegt zunächst bei den kommunalen Trägern. Die Landesregierung, sprich das Kultus
ministerium, hat bereits Mitte vergangenen Jahres die Gespräche mit den kommunalen Trägern aufgenommen, um die Vereinbarungen bis 2012 vorzubereiten und abzuschließen. Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir früher zu Ergebnissen kommen, aber einige von Ihnen sitzen ja auch in Stadträten, in Kreistagen und wissen, dass die Gremien entsprechend in die Entscheidungsfindung eingebunden werden müssen. Ich selbst habe dies in Nordthüringen beim Theater und Orchester Nordhausen-Sondershausen miterlebt. Hier haben beide Träger - die Stadt Nordhausen und die Stadt Sondershausen - ihren bisherigen Zuschuss um gemeinsam 540.000 € erhöht. Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat trotz einer schwierigen Haushaltslage seinen Beitrag beibehalten können und, ich denke, das sind keine leichten Entscheidungen, die hier über diese Gremien getroffen werden. Ähnlich haben wir ja verfolgen können, wie am Standort Saalfeld-Rudolstadt die Entscheidungen gelaufen sind zwischen den Trägern. Hier hat sich vor wenigen Wochen der Stadtrat Saalfeld anders ausgesprochen, nicht für die Erhöhung des Zuschussanteils, jedoch in dieser Trägervereinigung, in der sich Saalfeld befindet, bedeutet das natürlich, dass hier erneute Verhandlungen notwendig sind. Ich kann die Entscheidung der Saalfelder auch gut nachvollziehen, denn die Verantwortung hier, die späteren Abfindungen bei Auflösung oder Reduzierung des Orchesters in späteren Jahren selbst zu tragen, ist sicher nicht einfach und muss verantwortungsvoll entschieden werden. Was auch ganz wichtig ist, der Tatbestand, ob man eine zukunftsfähige Struktur damit geschaffen und auf den Weg gebracht hat, muss natürlich auch mit bedacht werden. Aber daran sehen Sie, dass diese Prozesse und Verhandlungen nicht einfach sind, aber nicht nur deswegen, weil das Land in diesem Bereich Kürzungen vornimmt, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass wir alle weiterhin die Qualität unserer Bühnen auf einem hohen Niveau halten wollen und halten müssen. Dazu ist es notwendig, gemeinsam diese Lösungen zu finden. Ich denke, ein gutes Beispiel ist in Eisenach-Meiningen gelungen. Auch hier waren die Verhandlungen schwer. Eisenach geht als Zustiftung in die Kulturstiftung Meiningen und wird künftig die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach. Eisenach behält das Kinder- und Jugendtheater, Ballett und Tanz, ein verkleinertes Orchester als Kammerorchester und das Musical mit eigenem Etat. Meiningen hat das große Orchester, kann Konzerte geben, neben dem Schauspiel verbleiben Oper und Puppentheater. Mit der angedachten wechselseitigen Bespielung wird der Theaterbesucher keine Einschnitte am Programmangebot beider Häuser bemerken. Mit dieser Aufteilung des Spartenangebots bleibt die Kulturstiftung ein großes Staatstheater im Südwestthüringer Raum. Beide Theaterbetriebe werden unter einem Stiftungsdach mit einem Intendanten, mit einem Generalmusikdirektor und einer kaufmänni
schen Leitung geführt. Sie wissen, dass im vergangenen Monat auch hierfür erst grünes Licht gegeben worden ist, diesen Zusammenschluss so durchzuführen. Ich habe dieses Beispiel etwas ausführlicher dargestellt, weil es hier gelungen ist, durch eine echte Strukturveränderung Zukunftssicherung für diese beiden Häuser zu geben.
Eine ähnliche Lösung hätte ich mir persönlich zwischen dem Deutschen Nationaltheater Weimar und dem Theater Erfurt gut vorstellen können, vor allem, weil Erfurt in den letzten Jahren sich auf eine solche Fusion eingestellt hat. So wurden die Sparten Ballett und Schauspiel abgebaut, ein sehr erfolgreiches Kinder- und Jugendtheater wurde eingestellt und eine Verkleinerung des Orchesters erfolgte. Ich glaube, mehr Einsparungen sind fast nicht möglich. Die Bühne des neuen Theaters wurde der in Weimar angepasst, um die entsprechenden Bühnendekorationen auch hier verwenden zu können. Es gab sogar Beschlüsse der entsprechenden Stadträte in Erfurt. Aber das Leben ist komplizierter, die Befindlichkeiten beider Häuser, beider Akteure, vielleicht auch der Status, den das Deutsche Nationaltheater Weimar mit seiner Staatskapelle ohne Frage innehat, und viele Lösungen wurden in den letzten Monaten unter den beiden Trägern geprüft, diskutiert und entwickelt.
Nach den neuerlichen Pressemeldungen zu schließen, denke ich, wird man diese Struktur eines Staatstheaters weiterentwickeln zwischen Weimar und dem Land unter verschiedenen Vorgaben, auch mit den finanziellen Zusagen und selbst die Stadt hat hier eine deutliche Erhöhung ihres Zuschusses vorgesehen. Natürlich muss hier am 18.07. auch der Stadtrat mit seinen Fraktionen die Entscheidung mittragen, die jetzt als Vorschlag, wie gesagt, bereits in der Presse zu lesen war und nun, denke ich, auch auf den Weg gebracht werden muss.
Aber daran sehen Sie, dass es doch nicht so einfach ist. Sicherlich hat man hier vonseiten des Kultusministeriums andere Vorstellungen gehabt, wie die Struktur der Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen aussehen könnte. Aber es ging nicht nur darum, 10 Mio. € einzusparen in diesem Haushaltstitel, sondern es ging von Anfang an darum, Strukturen zu schaffen, die dauerhaft sind, die eine Zukunftssicherheit bringen. Es ist auch gesagt worden, dass auf die Besonderheiten eines jeden Standorts eingegangen werden soll und auch hier die Träger letztlich in ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden sollen.
Ich möchte auch daran erinnern: Es ging auch nicht nur um die 10 Mio. €, denn man muss ja ehrlicherweise sagen, dass auch der Aufwuchs von weiteren 16 Mio. € im Raum stand. Ich glaube, dass es auch bei den bestehenden Vereinbarungen durch das Land nicht möglich gewesen wäre, hier die Zuschüsse unsererseits in diesem Bereich und diese Summe zu erhöhen.
Ich sagte es gerade, 10 Mio. € einzusparen war das Ziel, aber wir haben im Ergebnis, das muss man feststellen, eine Einsparung von 2 Mio. € und - ich denke - auch Strukturen, die tragfähig sind, die Planungssicherheit bis 2012 geben. In den gesamten Verhandlungsrunden konnten Ergebnisse und Lösungen erreicht werden bei den sieben, die bisher abgeschlossen haben. Ich bin recht optimistisch, dass es auch bei den weiteren vier Theatern und Orchestern gelingt, eine Lösung zu finden.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, dass wir damit ein Fundament geben konnten, um den Anspruch, den auch wir als Besucher haben und als Vertreter, gerade auch als Kulturpolitiker in unserem Land, dass wir die künstlerische Qualität, die ja nicht infrage gestellt werden soll, weiterhin in diesen Strukturen sichern. Ich denke, wir sollten uns auch dem Thema „Kulturwirtschaft“ stärker widmen, um die Vermarktung unserer reichen und historisch gewachsenen Kulturlandschaft zu forcieren, uns gemeinsam mit den Trägern darum zu bemühen, auch hier die Besucherzahlen der einzelnen Einrichtungen zu erhöhen und die Einspielquoten zu verbessern. Auch hier gibt es doch in bestimmten Häusern - nicht in allen - gute Ansätze, die einfach dann auch flächendeckend versucht werden sollten, umzusetzen und anzuwenden. Trotz aller Kritik sehe ich die Thüringer Kulturlandschaft nicht gefährdet und ich bin mir sicher, dass wir Thüringer unserem guten Ruf im Bereich der Theater und Orchester gerecht werden.
Ich gehe davon aus, dass die letzten Verhandlungen in Kürze abgeschlossen werden und möchte deshalb den Antrag stellen, den Antrag der SPD in Drucksache 4/3025 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur weiteren Diskussion zu überweisen und denke, dass wir dann die Ergebnisse in Gänze vorliegen haben und damit dann auch wieder in das Plenum nach der Sommerpause zurückgehen können. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Ausführungen meiner Vorredner aufmerksam gelauscht. Vielleicht will ich noch einmal zurückrufen, Anlass, das Thüringer Landesplanungsgesetz in die Hand zu nehmen, waren natürlich die Regelungen der EU und Bundesrecht, die hier eingearbeitet werden mussten, insbesondere hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den Bereichen Raumordnung und Städtebau entsprechend umzusetzen sind. Dass wir hinter dem Zeitplan liegen, Frau Becker, lag sicher nicht daran, dass das Gesetz am 28.09. bereits hier eingebracht worden ist, aber es war doch eine intensive Beratung. Sie haben das hier mehrfach gehört, auch Herr Kalich hat es erwähnt. Aber, Herr Kummer, ich denke nicht, dass es eine chaotische Abarbeitung war, das würde ich nicht sagen. Wir haben hier eine Beteiligung der Fachausschüsse, also des Ausschusses für Bau und Verkehr, des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt, des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Innenausschusses, gehabt und natürlich sind hier verschiedene Anmerkungen gekommen. Wir haben zwei Anhörungen gehabt, die eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, und wir haben natürlich auch die Änderungen, die bis dahin in unserem Ausschuss für Bau und Verkehr beschlossen worden sind, noch einmal in diese zweite Anhörung gegeben. Ich denke, das war gerade wichtig, um hier die kommunale Ebene, die mit diesem Gesetz intensiv in den Planungsregionen arbeiten muss, wie den Thüringer Landkreistag, den Gemeinde- und Städtebund und natürlich auch die anderen Institutionen, nochmals mit anzuhören. Wenn Sie sehen, wir haben die Anhörung im November gehabt, wir hatten Weihnachtspause, wir haben dann in den Fachausschüssen Tagungen gehabt,
das ist leider so. Auch diejenigen, die hier mit eingebunden sind, haben verschiedene Fristen, die auch einzuhalten sind. Getagt haben ja die begleitenden Ausschüsse,
die ich gerade erwähnt habe, im Februar und März, so dass es uns erst am 26.04. letztendlich möglich war, eine abschließende Beschlussempfehlung zu geben. Wir haben die Stellungnahmen, die eingegangen sind, bewertet, berücksichtigt und entsprechende Änderungen vorgeschlagen. Ich will noch einmal ganz kurz auf die Änderungen kommen.
§ 2: Die Mitgliedschaft der regionalen Planungsgemeinschaft war bisher gekoppelt an die Einwohnergrenze und mit Verabschiedung dieses Gesetzes wird es dann so sein, dass die ausgewiesenen Mittelzentren als Grundlage für die Entsendung der Mitglieder genommen wird. Ich denke, darin sehen wir eine Stärkung des ländlichen Raums. Es kommen zum Beispiel Mittelzentren wie Hermsdorf, Artern, Neuhaus, Lobenstein, Bad Klosterlausnitz neu hinzu und ich halte das für wichtig und richtig. Wir haben auch eine Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zu dieser Verschiebung einer Position erhalten. Sie befürworten die Reduzierung und Verschiebung, muss ich sagen, der Mitglieder, die in der Planungsversammlung vertreten sind, auch im Sinne von Effektivität der Arbeit, die dort geleistet wird. Anstelle von bisher 22 bis 37 Mitgliedern werden es künftig 19 bis 34 Mitglieder sein. Ich denke, das ist geringfügig, aber in jedem Fall mit einer größeren Einbindung des ländlichen Raums.
Ein Wunsch der regionalen Planungsgemeinschaften ist vorgetragen worden. Die Verortung der Geschäftsstelle wurde bei der oberen Planungsbehörde zugelassen, um hier eine Ermächtigung für weitergehende Regelungen im Rahmen von Rechtsverordnungen der Landesregierung hinsichtlich Organisation, Finanzierung und Geschäftsgang aus dem Gesetz herauszunehmen. Dem ist entsprochen worden. Es war ein Wunsch, dass der Präsident die Planungsgemeinschaft nach außen vertritt und dass die Bildung mehrerer Ausschüsse zugelassen wird. Auch hier haben wir diesem Ansinnen entsprochen. Wir haben in der Anhörung vernommen, dass die Ausschüsse sehr unterschiedlich in den einzelnen Planungsregionen agieren, jedoch in bewährter Weise. Wir sehen darin die Einbindung von politisch agierendem Handeln von Personen vor Ort auch in ihrem demokratischen Handeln und in ihrer Eigenverantwortung gestärkt.
Der Wegfall der Mustersatzung, denke ich, ist auch Ausdruck demokratischen Handelns, weil hier diese Planungsgemeinschaft eigenständig ihre Satzung erstellt, die von der obersten Landesbehörde dann innerhalb einer bestimmten Frist zu genehmigen ist, aber sie haben hier ihre Organisation, ihre Entscheidung in der Hand, das per Satzung zu regeln.
Wir haben in § 4 eine Ergänzung zu den entsendeten Mitgliedern in der Planungsgemeinschaft, die
per Wahl in den Kreisräten, in den Stadträten zu bestimmen sind. Das ist im Grunde genommen eigentlich normal und wurde bisher auch so gehandhabt, aber es war der Wunsch der Planungsgemeinschaften, das noch einmal deutlich herauszustellen, so dass keine Zweifel an dem Verfahren der Entsendung dieser Mitglieder offengelassen werden, das ist ebenfalls eingearbeitet worden.
Eine weitere Änderung wurde durch unsere Fraktion in § 5, der Fach- und Rechtsaufsicht, eingebracht. Der Vorschlag im Gesetzentwurf der Landesregierung, diese der obersten Landesbehörde zuzuordnen, fand letztlich keine Zustimmung, so dass die bestehende Regelung des derzeitigen Gesetzes wieder aufgegriffen wurde. Es bleibt bei der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts und damit bei der oberen Landesbehörde. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, ein in der Praxis bewährtes Verwaltungshandeln fortzuführen und die immer komplexer werdenden Aufgaben der Planungsgemeinschaft mit Kontinuität und Verlässlichkeit in ihren Strukturen ebenfalls zu stärken.
Wir haben in § 10 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung noch einmal klar geregelt, indem wir hier die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich erwähnt haben. Dies wäre entbehrlich gewesen, da es in einer gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung - für die Ministerien und die Thüringer Staatskanzlei unseres Freistaats - ohnehin geregelt ist, alle im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zu beteiligen und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Erfreulich ist die Beteiligung des Landtags, das möchte ich hier auch noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass dies so im Gesetz stehen wird und dass wir Gelegenheit haben, in den Fachausschüssen entsprechend Stellung zu dem Landesentwicklungsplan zu nehmen.
Ein weiterer Knackpunkt ist das Zielabweichungsverfahren, worüber hart diskutiert wurde. Wir hatten im Gesetzentwurf die Benehmensregelung, sprich, die obere Landesbehörde entscheidet im Benehmen mit der betroffenen oberen Planungsbehörde und den betroffenen oberen Landesbehörden. Dieses Benehmen ist durch das Einvernehmen ersetzt worden und wir setzen hier bewusst darauf, dass sich zunächst die kommunale Ebene einigen muss im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens mit den oberen Behörden. Wird dieses nicht erfolgen, so ist es, denke ich, auch ganz legitim, dass das Ministerium als oberste Landesbehörde dann entsprechend mit den obersten Landesbehörden, die betroffen sind, die Entscheidung zum jeweiligen Projekt trifft. Ich denke, das ist auch ganz wichtig, um hier Planungsentwicklung weiter voranzubringen.
Ein in diesem Zusammenhang gern erwähntes Beispiel der Opposition wollte ich gern noch ansprechen, Zielabweichungsverfahren bei der geplanten 380 kV-Trasse durch den Thüringer Wald durchzuführen. Dieses Projekt ist nur mit einem Raumordnungsverfahren möglich, denn schon die Fragestellung - Ist diese Trasse im regionalen Raumordnungsplan enthalten? - muss ja verneint werden. Da das verneint wird, heißt es, dass die Trasse in großen Teilen nicht den Planfestsetzungen im Plan entspricht, dem widerspricht und damit sind Grundsätze dieser Planung betroffen und ein solches umfangreiches Vorhaben, da geben Sie mir sicher auch recht, das raumbedeutsam ist, lässt sich nicht über ein Zielabweichungsverfahren regeln. Ich hoffe, dass das auch bei den betroffenen Kommunalpolitikern ein Stück weit mit ankommt. Wir haben ja heute auch in unseren Postfächern eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Ministerium für Bau und Verkehr bekommen - Frau Becker, Sie hatten diese Kleine Anfrage gestellt -; in Drucksache 4/2929 bitte ich noch einmal nachzulesen, weil hier das Ministerium, denke ich, alle Irritationen herausgenommen hat und ganz klar benannt hat, wie dieses Verfahren im Raumordnungsverfahren laufen muss. Eine meiner Fragen im Ausschuss war auch im Rahmen der Anhörung, wie viele dieser Zielabweichungsverfahren denn eigentlich gelaufen sind. Man hat uns gesagt, es sind sehr wenige. Bekannt geworden ist die Ansiedlung der IKEA-Kaufhauskette in Erfurt, die auch überregional wahrgenommen worden ist. Aber es werden Ausnahmen bleiben und wir haben die Möglichkeit in den Änderungsvorschlägen, so dass auch hier Entscheidungen getroffen werden können, natürlich unter vorheriger Einbindung der regionalen Ebene. Mit den eingebrachten Änderungsvorschlägen wurden viele Aspekte der bewährten Arbeit der regionalen Planungsgemeinschaft aufgenommen und in Zusammenarbeit mit der oberen Landesbehörde und der obersten Landesbehörde, fußend auf dem Gesetz 2001 bzw. dem, was jetzt hier, denn einige der alten Regelungen wurden wieder übernommen, nachdem das im Gesetzentwurf anders aussah, aber, ich denke, dass das in den Beratungen mit den Fachausschüssen durchaus legitim ist. Frau Becker, wenn Sie sagen, die zuständigen Fachleute aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr hätten es eigentlich richten müssen und nicht die Landwirtschaft, ich meine, man kann ja auch mal auf die Kollegen hören. Wenn die Kollegen sagen - und gerade die Landwirtschaft ist ja insbesondere mit unseren Thüringer Bauern davon betroffen -, wenn Flächenentzug passiert und die Existenz letztlich dann auch bedroht werden kann durch immer größer werdende Entziehung dieser landwirtschaftlichen Flächen, umso wichtiger ist es ja dann doch, die kommunale Ebene, sprich die Akteure vor Ort, in der regionalen Planungsgemeinschaft einzubinden und hier zu hören. Ich denke, dem ist Rechnung getragen worden. Interessant wäre es für mich,
Frau Becker, wenn Sie sagen, einem so wichtigen Gesetz wie dem Landesplanungsgesetz müssen wir zustimmen. Das höre ich sehr gern, aber ich muss mal fragen - und das wäre mal wichtig für die Definition - welche Gesetze sind denn unwichtig, die wir hier beschließen?
Ich denke mal, dass jedes Gesetz seine Berechtigung hat, aber Ihre Definition würde mich trotzdem interessieren. Unsere Fraktion hofft, dass mit den Änderungsvorschlägen ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die kommunale Verantwortung für die regionale Entwicklung in den regionalen Planungsgemeinschaften und unsere Landesentwicklung stärken wird. Im Namen meiner Fraktion bitte ich deshalb um Zustimmung zu der Drucksache 4/2274 und zu der Beschlussempfehlung unseres Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/2966. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in seiner 14. Sitzung am 22.03.2005 die Neuorganisation der Thüringer Kataster- und Vermessungsämter beschlossen. Die Landesregierung wurde damals aufgefordert, nach zwei Jahren einen Bericht über die Erfahrungen der Umsetzung dieses Gesetzes zu geben. Dieser liegt uns in Drucksache 4/2576 vor. Bei der Fülle der zu bewältigenden Aufgaben, u. a. Gliederung der Verwaltung, Zusammenführung der eigenständigen Katasterämter an acht Standorten zu Katasterbereichen, die Aufgabentrennung zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und dem Angebot einer breiten Nutzung von verschiedenen Geodaten reichen zwei Jahre sicher noch nicht aus, um den Prozess abschließend darzustellen. Durch den Minister für Bau und Verkehr wurde uns der Erfahrungsbericht vorgelegt und wir erhielten einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation in diesem Verwaltungsbereich und wir können prüfen, ob mit dem Gesetz und den gegebenen Zielstellungen hier der Weg erreicht ist bzw. erreicht werden wird.
Ich möchte noch einmal einige Ziele in Erinnerung rufen. Mit der Zusammenfassung der Katasterämter und dem Landesvermessungsamt zu einem Landesamt für Vermessung und Geoinformation sollten die bestehenden Verwaltungsstrukturen gestrafft werden, die Umsetzung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus der Dienst- und Fachaufsicht vereint werden, damit man kurze Verwaltungswege hat, damit politische Vorgaben schnell und korrekt umgesetzt werden können. Die für die Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigte automatisierte Liegenschaftskarte soll möglichst bis 2009 flächendeckend aufgebaut
werden. Damit bewegen wir uns im Kontext mit dem Aufbau von Geodateninformationssystemen auf Bundesebene, aber auch auf europäischer Ebene. Erfasste Daten sollen einer umfassenden Nutzung zugeführt werden, wobei selbstverständlich personengebundene Daten strengen Bestimmungen unterliegen. Hier eröffnet sich für die Wirtschaft ein ausbaufähiger Zweig, aber auch Bürger sollen ihre amtlichen Auszüge bei den ÖbVIs, bei Kommunen, Gemeinden oder Landkreisen erhalten können. Dieser bürgerfreundliche Service erspart den Bürgern weite Wege zu den Standorten der Katasterbereiche.
Lassen Sie mich nun einige dieser Ziele mit dem Stand der Abarbeitung vergleichen. Wie dem Erfahrungsbericht zu entnehmen ist, verfügt das Landesamt nunmehr über drei Bereiche: der Zentralabteilung, die Abteilung der flurstücksbeschreibenden und die Abteilung der landschaftsbeschreibenden Geodatenbasis. Interessant in diesem Zusammenhang - der Bereich der flurstücksbezogenen Geobasisdaten, da hier aus den bisher 35 eigenständigen Katasterämtern mit ihren Außenstellen eine Zusammenführung zu acht nachgeordneten Katasterbereichen erfolgen soll. Der Minister hat in seinem Bericht ausgeführt, dass hier im Zuge der Behördenstrukturreform vor allem landeseigene Liegenschaften genutzt bzw. nachgenutzt werden sollen. An einigen Beispielen möchte ich Ihnen die Situation der Zusammenführung schildern, denn daran erkennt man auch die Eigenheiten, die der eine oder andere Standort bietet.
Ich beginne mit einem Beispiel aus meiner Region, da ich das seit 2005 sehr aufmerksam verfolge im Katasterbereich Artern, wo die Zusammenführung von Sondershausen, Nordhausen und Artern geplant ist. Mit der Entscheidung, das Amtsgericht in Artern mit dem in Sondershausen zusammenzulegen, bot sich an, die landeseigene Immobilie des Amtsgerichts Artern nachzunutzen. Nach Prüfung des Vorhabens und der Ermittlung der notwendigen Aufwendungen, An- und Umbauten ist dies mit einem geringen Finanzaufwand möglich. Das Problem an diesem Standort ist die zeitliche Komponente, denn zunächst müssen im Amtsgericht Sondershausen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, um das Personal aus Artern aufnehmen zu können und vor allem - was noch wichtiger ist - auch das gesamte Archiv unterbringen zu können. Ich habe mich selbst überzeugt, die Bauarbeiten haben im September 2006 begonnen und, ich denke, dass danach auch der Umzug planmäßig eingeleitet werden kann, so dass dann wiederum die Umbaumaßnahmen am Amtsgericht Artern beginnen. Ich hoffe, dass die Arbeitsfähigkeit hier in 2008 hergestellt werden kann, denn das ist in meinem Bereich besonders wichtig, da die gesamte IT-Technik des Katasterwesens momentan nicht voll genutzt werden kann, die zentra
len Archive und Registraturen können momentan noch nicht aufgebaut werden. Und das, was ich sagte, die Optimierung der Verwaltungswege und die Straffung der Verwaltung sind momentan leider noch nicht möglich. Aber, ich glaube, Sie geben mir recht, jetzt diese IT-Technik zu installieren, wäre reine Geldverschwendung und sicher nicht zu verantworten. Hier sehe ich die Mitarbeiter der THÜLIMA und des Staatsbauamtes in der Pflicht, schnellstmöglich bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Ab September ist der Weg frei, und ich habe mit meinen Kollegen aus dem Arbeitskreis das Katasteramt in Pößneck besuchen können. Ich muss sagen, was hier an Anstrengungen geleistet worden ist, um die Arbeitsfähigkeit innerhalb von vier Monaten in einem zu sanierendem Gebäude zu schaffen, das lässt mich hoffen und wünschen, dass wir an dieser Stelle genauso schnell sind. Ich muss sagen, diese Immobilie, die in Pößneck die besten optimalen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Bereiche Pößneck, Eisenach, Jena und Schleitz geschaffen hat, ist wirklich ein Paradebeispiel. Nach allen Anstrengungen, die hier von den Mitarbeitern auch geleistet worden sind, muss ich sagen, herrscht ein gutes Klima, und das Amt ist voll arbeitsfähig.
Am Standort Saalfeld laufen Umbaumaßnahmen, so dass voraussichtlich im August 2007 die Baumaßnahmen abgeschlossen werden können. Auch da kann dann planmäßig mit dem Umzug begonnen werden.
Am Standort Zeulenroda wird die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten ab dem 01.11.2007 möglich sein.
Im ehemaligen Katasterstandort Gotha wird der Umzug für die Bereiche Gotha, Eisenach und Bad Salzungen ebenfalls in eine landeseigene Liegenschaft, Schlossberg 1, erfolgen und auch hier wird die Unterbringungen mit geringen finanziellen Aufwendungen möglich sein. Die Nutzung wird hier ebenfalls schrittweise herbeigeführt. Katasterbereich Leinefelde/Worbis soll im I. Quartal 2007 bezogen sein. Schwieriger ist die Zusammenführung der Ämter in Erfurt, Weimarer Land, Sömmerda am Standort Apolda; bedingt ist diese schwierige Situation durch die langfristigen Mietverträge, die frühestens 2009 bzw. 2013 auslaufen und damit kündbar sind. Der Katasterbereich Schmalkalden wird im Wesentlichen ebenfalls im Amtsgericht Schmalkalden untergebracht werden und damit auch in einer landeseigenen Liegenschaft und der Bezug schrittweise 2007 bis 2009 sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren, Sie erkennen daran, dass in der Zusammenführung der neu einzurichtenden Katasterbereiche schon sehr viel passiert ist. Ich würde selbst einschätzen: zwei Objektive, die einen
etwas längeren Zeitraum für diese Umsetzung der Neuorganisation brauchen. Die Standortfrage ist eine wichtige Frage für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter; wichtiger ist die Umsetzung der Aufgaben natürlich auch durch die zuständigen Akteure. Deshalb möchte ich gern noch einen weiteren Schwerpunkt ansprechen, die Mitwirkung der ÖbVIs an den hoheitlichen Aufgaben in der Katasterverwaltung. Parallel zu den Katastervermessungen arbeiten ja bereits seit mehreren Jahren Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, diese nehmen seit der Gesetzgebung Ende 2005 einen weitaus größeren Umfang an anfallenden Vermessungsaufträgen wahr. Wir konnten es nachlesen, dass hier die anfallenden Vermessungsarbeiten, die erledigt werden, bei 90 Prozent liegen. Mit Festlegung von festen Fristen bei der Abarbeitung von mangelhaften Unterlagen der ÖbVIs bei Vermessungsvorschriften haben sich die Bearbeitungszeiten für die Antragsteller erfreulicherweise verringert, ein Aspekt, der gerade für Investoren wichtig ist. Wir hatten ja in der letzten Plenarsitzung im März den parlamentarischen Abend mit Vertretern der ÖbVIs und ich denke, auch Sie sind mit ihnen ins Gespräch gekommen. Mich haben gerade die Fragen interessiert, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation läuft, und ich habe hier positive Rückmeldungen erfahren. Es werden regelmäßig Erfahrungsgespräche durchgeführt und die Bearbeitungszeiten, wurde auch von den ÖbVIs eingeschätzt, haben sich erheblich verkürzt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Feststellung der Amtsbereiche für die ÖbVIs im letzten Jahr. Damit erfolgte die Vergabe des öffentlichen Amtes, aber auch eine Überprüfung der Mitarbeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Auch hier liegt uns das Ergebnis im Erfahrungsbericht vor. Von 71 Überprüfungen wurden 67 Bewerber ohne Beanstandung festgestellt, drei waren während ihrer Wehrdienstzeit in einem Wachregiment und bei weiteren drei gab es Hinweise auf Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Diese letztgenannten drei Einzelfälle wurden einer differenzierten Prüfung unterzogen, ehe sie als ÖbVI letztlich zugelassen wurden. Sie stimmen mir sicher zu, dass insbesondere bei der Wahrnehmung dieser hoheitlich und damit sehr verantwortungsvollen Aufgabe es notwendig ist, dass hier vertrauenswürdige und zuverlässige Personen arbeiten. Die Glaubwürdigkeit dieser Personen, die den Staat nach außen vertreten, ist im Umgang der Bürger ein wichtiger Aspekt. Der Umfang der Vermessungsarbeiten in den vergangenen vier Jahren war konstant, lediglich 2004 gab es einen leichten Anstieg, bedingt durch die konjunkturelle Situation. Neben den eigentlichen Vermessungstätigkeiten werden die ÖbVIs in die Lage versetzt - ich erwähnte es schon -, Einsichten und Nachweise der Liegenschaftskataster zu gewähren und Auszüge und Auskünfte gegenüber Dritten zu geben. Die Akzeptanz des Programmsystems Ondika, das hier
für genutzt wird, ist bei den Mitarbeitern sehr hoch und wird in unterschiedlicher Weise landesweit genutzt. Es hat sich auch eine Stabilisierung des Berufsbilds des Vermessungsingenieurs ergeben. Wenn ich an die Zahl der unvermessenen Hofräume in Gemeinden gerade im ehemals preußischen Teil, was im Nordthüringer Raum der Fall ist, denke und auch daran, dass Grundstückseigentümer zur Einmessung ihrer neu errichteten Gebäude verpflichtet sind, dann liegt noch jede Menge Arbeit für die ÖbVIs und für die Mitarbeiter in den Katasterämtern bereit. Letztere sind für die Kontrolle der zugearbeiteten Unterlagen in die ALK und deren Einarbeitung verantwortlich.
Bisher wurden sieben Amtspflichtverletzungen registriert, dies bei ca. 8.500 Katastervermessungen pro Jahr. Für mich zeugt dieser Sachverhalt von einer hohen Qualität bei der Arbeit der ÖbVIs und einer sehr verantwortungsvollen Wahrnehmung dieser Aufgaben. Damit hat sich das Modell der Aufgabentrennung in der Praxis bewährt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Bereitstellung der Nutzung der Geobasisdaten hat man bereits vier Wochen nach Gesetzgebung in diesem Haus, am 26.04.2005, Verträge zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden abschließen können. Damit sind alle Landkreise, Kommunen, aber auch kommunale Institutionen wie Abfallentsorger, Trinkwasserversorger, Abwasserentsorger und weitere wirtschaftliche Unternehmen in der Lage, Geoinformationsdaten kostengünstig zu nutzen. Auf der Grundlage dieses Vertrags nutzen 334 kommunale Gebietskörperschaften diese Möglichkeit, davon 16 Landkreise, 6 kreisfreie Städte, 92 VGs, 32 erfüllende Gemeinden und 124 Einzelgemeinden und 64 Institutionen mit kommunaler Beteiligung diesen Vertrag.
Die Bereitstellung der ALK, soweit erstellt, und die des automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) sind für Kommunalverwaltungen eine wichtige Arbeitsgrundlage. Die Bedeutung der ALK und des ALB ergeben sich daraus, dass ein erheblicher Teil des Verwaltungshandelns einen Raumbezug im Allgemeinen und einen Flurstücksbezug im Speziellen voraussetzt. Als Beispiele können hier genannt werden die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Ausweisung von Schutzgebieten, aber auch die Einsatzplanung von Polizei- und Rettungsdiensten. Durch die verstärkte Nutzung von Geodaten in diesen Verwaltungen wird das Verwaltungshandeln effizienter und sicherer. Planungen und Entscheidungen sind zuverlässiger und schneller durchzuführen, Fehler können eingegrenzt, eingeschränkt bzw. vermieden werden. Durch die Kenntnis der vorhandenen Geodaten und deren Nutzung können aber auch in großem Umfang Doppelarbeiten und Doppelerfassung
vermieden werden. Ich denke, dass das letztlich auch hier der Qualität zugutekommt, insbesondere bei der Nutzung von Geobasisdaten.
Der Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Thüringen ist ein gemeinsames Projekt der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft unter Einbeziehung Thüringer Forschungseinrichtungen mit folgender Zielstellung: Nutzung von Geoinformationsdaten als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für sicheres und effizientes Handeln in Politik, Wirtschaft und Verwaltung voranzutreiben, den Markt für Geoprodukte zu erschließen und den Markt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geoinformation weiter zu öffnen. Als erster Baustein der Geodateninfrastruktur in Thüringen wurde durch das Landesvermessungsamt die Startseite „das Geoportal“ unter www.geoportal-th.de eingerichtet. Sie können dort gern einmal nachschauen, wie da der Stand ist. Als erster Geodienst ist dort bereits jetzt das Thüringer Metainformationssystem verfügbar. Dieses System stellt eine Suchmaschine dar, mit deren Angaben vorhandene Geodaten recherchiert werden können. Allen Thüringer Einrichtungen, die über Geodaten verfügen, wird angeboten, diese Daten kostenfrei einzustellen, zu dokumentieren, um sie damit einem größeren Kreis von Anwendern zu präsentieren und anzubieten.
Das Geoportal wird als integraler Bestandteil des derzeit in Realisierung befindlichen Landes- und Kommunalportals Thüringen betrachtet. Bereits im letzten Jahr zum Tag der offenen Tür beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation haben sich Wirtschaftsunternehmen vorgestellt, die bereits bundesweit mit den vorhandenen Geobasisdaten operieren und diese weiter erschließen wollen. Ein Aspekt, der sehr interessant ist und der auch in Zukunft weitere Arbeitsplätze schaffen wird. Unsere Fraktion hält es für notwendig, dass die bestehenden Gesetze zum Kataster- und Vermessungswesen nunmehr in einem gemeinsamen Gesetzeswerk gebündelt werden, um eine optimale Transparenz zu erreichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den Mitarbeitern des Landesamts für Vermessung und Geoinformation, die im Zuge der Umstrukturierung gefordert waren, herzlich danken und auch die noch um Geduld bitten, die hier erst auf ihre endgültigen Katasterbereiche und Standorte warten müssen. Ich danke aber auch für die gute Arbeit, die sich hier in diesem vorgelegten Bericht deutlich hervorhebt bei den ÖbVIs und bei den Mitarbeitern des Landesamts. Eine gute Arbeit, die hier geleistet wird, um ein modernes Geoinformationssystem auf- und auszubauen, um wie geplant, Effizienz und Wirtschaftlichkeit im gesamten Katasterbereich des Landesamts zu erreichen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, nach Abschluss aller Verhandlungen mit den Trägern wird uns ja hier ein populistisches Thema fehlen. Ich weiß gar nicht, was wir dann auf die Tagesordnung heben werden.
Aber sei es drum. Wir beschäftigen uns fast jede Plenarsitzung damit. Wir beschäftigen uns in jeder Ausschuss-Sitzung mit diesem Thema - und das schon seit längerer Zeit.
Sie haben soeben den Stand der Verhandlungen zur Finanzierung ab 2009 von unserem Kultusminister mit den kommunalen Trägern hier zur Kenntnis genommen. Wie erwähnt, am 16. Januar 2007 wurden die ersten sechs Vereinbarungen unterzeichnet mit den Häusern und Klangkörpern, ich will sie hier im Einzelnen nicht wiederholen. Damit sind die ersten verbindlichen Finanzzusagen durch das Land an die Träger ergangen und die Träger haben die jährlichen
Förderungen der Festbeitragsfinanzierung für den laufenden Betrieb erhalten. Sicher waren dies die Träger, bei denen die vorgesehenen Kürzungen nicht ganz so gravierend vorgesehen waren und letztlich auch sind, und damit auch der Spielbetrieb bis 2012 gesichert werden konnte, etwas einfacher war. Aber es sind auch die Träger, die in der Vergangenheit nachhaltige Strukturen geschaffen haben, begonnen haben bzw. die auch künstlerisch neue Wege gegangen sind, z.B. Gera-Altenburg oder das Theaterhaus Jena. Damit besteht für alle genannten Institutionen Planungssicherheit und auch Handlungsfreiheit.
Mit den Trägern der Theater Rudolstadt-Saalfeld, Meiningen-Eisenach, Erfurt und dem Deutschen Nationaltheater, Philharmonie Gotha/Suhl werden die Gespräche fortgesetzt. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass diese noch im April zu einem Ziel und zur Vertragsunterzeichnung gebracht werden sollen. Mit Abschluss dieser Verträge und der damit verbundenen Förderung von ca. 50 Mio. € demonstriert das Land seine Verantwortung gegenüber der hiesigen Theater- und Orchesterlandschaft. Verantwortung heißt indes nicht, dass das Land die Zielvorgaben in der Theaterpolitik vorgibt. Hier eine Begründung des Kultusministers zu verlangen, Herr Döring, denke ich, ist einfach der falsche Adressat, an den Sie das gestellt haben. Vielmehr geht es darum, gemeinsame Lösungen mit den Trägern für die künftige Kulturpolitik zu finden, wobei das Land Thüringen hier ein verlässlicher und auch im wahrsten Sinne des Wortes berechenbarer Partner sein muss und auch sein will.
Meine Damen und Herren, noch mal kurz zur Erinnerung: Im Jahr 2005 belief sich der Finanzbedarf der Thüringer Theater und Orchester auf 115 Mio. €; ca. 11 Prozent dieser Summe werden durch die Theater selbst eingespielt. Es bleibt ein Fehlbetrag von ca. 102.000 €, 40 Prozent tragen die Kommunen, 60 Prozent das Land. In den alten Bundesländern ist dieses Verhältnis gerade umgekehrt.
Oftmals wurde behauptet, dass die Verträge 2006 auslaufen, das ist völlig falsch; denn die Verträge laufen bis 2008. Besonders die Einspielquoten sind sehr niedrig. Beim Festspielhaus von Bayreuth oder der Oper Sydney liegt diese Quote bei 100 Prozent. Diese Häuser tragen sich folglich selbst. Dies wäre ein Idealfall für die Theater in unserem Land, den wir auch mit allen möglichen Anstrengungen sicher in absehbarer Zeit nicht erreichen werden. Denn die Zuschauerzahlen sinken in den letzten Jahren. Das können Sie nachlesen in den erstellten Tabellen. Leider verfügen die Theaterhäuser nicht über einen so hohen Publikumszulauf aus allen Teilen Deutschlands und der Welt.
Wir sind uns deshalb sicher darüber einig, dass in diesem Bereich dringend Theater- und Orchesterlandschaft Strukturveränderung nötig hat, zwingend braucht. Eben dieses Vorhaben wurde durch den Kultusminister frühzeitig im März 2005 mit Aufnahme der ersten Gespräche begonnen. Folgerichtig ist es auch, dass man sich für diese Verhandlungen mit den Trägern die notwendige Zeit gelassen hat bzw. diese sich noch nehmen will. Ein Festhalten an den bisherigen Strukturen würde nicht nur die Ausgaben im Landeshaushalt bei 60 Mio. € belassen, sondern vielmehr käme mit dem Auslaufen der Haustarifverträge für Anpassung von Tarifverträgen zusätzlich bis zu 16 Mio. € Kosten weiterhin hinzu. Ich bitte zu bedenken, wir haben im Landeshaushalt im gesamten Kulturbereich eine Quote von 1,3 Prozent. Wenn die Basis dieses Landeshaushalts sinkt, dann sinkt erfahrungsgemäß auch die Quote. Ich meine, gerade wir als Kulturpolitiker müssen hier natürlich sehen und versuchen, die Höhe der derzeitigen Zahlungen zu erhalten. Das heißt aber auch nicht nur für die Ausgaben im Theater- und Orchesterbereich, sondern gleichermaßen auch im Bereich der Breitenkultur.
Die Finanzpolitiker meiner Fraktion haben hier erfahrungsgemäß eine andere Sichtweise. Auch wir sehen selbstverständlich die Notwendigkeiten der demographischen Bevölkerungsentwicklung, das Auslaufen des Solidarpakts 2020, die Notwendigkeit, die Neuverschuldung schrittweise gegen null zu senken. Dennoch müssen wir mit Sachverstand den gesamten Kulturetat betrachten und bestücken, um auch weiterhin die Musikschulen, die freien Theatergruppen, die Künstlerverbände, die Initiativen im Bereich der Kultur- und Heimatpflege in ihren Projekten zu unterstützen. Denn auch dieser Bereich der Breitenkultur ist ein Bereich, zu dem sich das Land in Verantwortung fühlt und diese in ihrer Arbeit auch weiterhin unterstützen will. Deshalb nochmals genannt, den Anteil der Landesförderung im Bereich der Theater und Orchester auf den Prüfstand zu stellen. Ein Festhalten an den bisherigen Strukturen kann dazu führen, dass Träger handlungsunfähig werden bzw. auch die Qualität ihres Angebots nicht mehr gehalten werden kann, genau das Gegenteil dessen, was bekanntlich seitens der Landesregierung angestrebt wird. Lesen Sie bitte dieses im Kulturkonzept des Freistaats Thüringen nach. Wir haben in der letzten Sitzung, jetzt muss ich sagen in der vorletzten Sitzung, des Ausschusses WKM die Anhörung zum Kulturraumkonzept miteinander abgestimmt. Diese Anhörung wird am 30. Mai stattfinden. Ich denke, die erste Auswertung dazu wird auch noch vor der Sommerpause erfolgen. Sie sehen also, auch in diesem Bereich versuchen wir selbstverständlich, alle Möglichkeiten der Finanzierung der Kulturausgaben abzuklären und uns damit intensiv zu befassen. Unabhängig davon, ob die Förderungen im Kulturbe
reich, im Kommunalen Finanzausgleich oder in entsprechenden Einzelhaushalten veranschlagt werden, das Land ist bereit, finanzielle Unterstützung an die Träger zu geben. Das ist ja mehrfach schon betont worden. Die Landesregierung hat nicht gewartet, wie es auch oftmals vermeldet worden ist vonseiten der Opposition, sondern es hat sie nicht daran gehindert, die Verträge abzuschließen, die Finanzierungen sicherzustellen, so dass ein Aussetzen der Theaterfinanzierung in keinem Fall hier vorgeredet werden kann. Wichtiger Aspekt ist, dass das kulturelle Niveau in Thüringen bei den Theatern und Orchestern erhalten bleibt. Wenn auf unbestimmte Zeit Tarifverträge in Thüringen unter dem Lohnniveau von Häusern im gesamten Bundesgebiet geschlossen werden, da sind es doch oftmals die bestqualifiziertesten Musiker und Schauspieler, meist auch junge Leute, die dann nach anderen Häusern Ausschau halten. Das eigene Theater wird es sicher schwer haben, dann zu den bestehenden Konditionen wieder neue und gute Musiker zu finden. Deshalb ist diese Strukturgestaltung besonders notwendig und wichtig. Wenn Sie sehen, wie verkehrstechnisch auch das Land Thüringen erschlossen ist, durch sein Autobahnnetz erschlossen sein wird, wenn Sie die A 71, die A 38 sehen, die in den nächsten Jahren in Fertigstellung sind, dann, denke ich einmal, wird es auch der Besucher einfacher haben, zu den Spielstätten zu gelangen. Auf der anderen Seite wird es sicher auch so sein, dass sich die Theatermitarbeiter auch schneller bewegen können, um zu Theatern und Spielstätten zu kommen, die über kein eigenes Ensemble verfügen. Ich glaube, dass es dem Besucher nicht unbedingt auffallen wird.
In einem ersten Vorschlag des Kultusministers hatte die regionale Verteilung der Häuser mit eigenem Theaterensemble gerade im Nordthüringer Raum im Vergleich mit den anderen Landesteilen ein gewisses Ungleichgewicht. Deshalb bin ich dem Kultusminister auch sehr dankbar, dass nach den ersten Vorstellungen der Einsparmöglichkeiten die räumliche Verteilung der verbliebenen Spielstätten überdacht worden ist. Am Beispiel Theater Nordhausen, LohOrchester Sondershausen, möchte ich meine Ausführungen noch etwas detaillierter machen.
Bisher war ein Landeszuschuss von 4,9 Mio. € gegeben worden. Sie kennen die ursprüngliche Summe des Zuschusses, der mit 1,5 Mio. € geplant war, nunmehr auf 4,2 Mio. € aufgestockt worden ist. Die regionale Einbindung dieses Theaters und Orchesters in Nordhausen-Sondershausen wird durch die Kreisstädte und durch die Kreistage mitgetragen. So hat die Stadt Sondershausen einen erhöhten Zuschuss beschlossen. Der Kreis hat seinen prozentualen Anteil nicht reduziert, sondern hat die Höhe beibehalten. Ich weiß, in Nordhausen stehen die entsprechenden Gespräche und Entscheidungen noch aus. Und, wie
auch hier sicher bekannt, die Verbindung, die Kooperation mit dem Theater Saalfeld-Rudolstadt soll weiter ausgebaut und intensiviert werden. Bedeutsam ist der Erhalt des Theaters in dieser Form auch darin begründet, dass sich die Landesmusikakademie im Jahr 2005 in der Musikstadt Sondershausen gegründet hat. Unter Leitung von Akademiedirektor Professor Dr. Eckardt Lange haben sich neben Meisterkursen, Fort- und Weiterbildung für Musiker, Tontechniker, Chöre, aber auch Verantwortliche im Jugend- und Kinderbereich diese Veranstaltungen etabliert. Zwischen den Musikern und den Mitarbeitern, den Dozenten der Landesmusikakademie und des Orchesters wird ein reicher Austausch gepflegt. Synergien können genutzt werden, so dass gerade in unserer Region dem fach- und sachmusikkundigen Publikum neben Theateraufführungen und Sinfoniekonzerten auch zahlreiche Darbietungen von Absolventen der Landesmusikakademie angeboten werden. Diese Offerten werden sehr gern angenommen. Sie sehen die starke musikalische Einbindung.
Vielleicht noch ein Wort: Sondershausen war der Vorläufer der Musikhochschule in Weimar, die 1872 gegründet wurde. Bei uns studierten bereits im 16. Jahrhundert die Musiker in Sondershausen am Musikkonservatorium.
Ich sprach die Rolle der Träger, der Theater und Orchester im Lande an. Um dies noch einmal deutlich hervorzuheben: Verantwortlich für die Finanzierung der Häuser sind die kommunalen Träger. Wäre dies nicht so, hätten wir lauter Staatstheater in Thüringen. Einzig als Staatstheater kann man Meiningen bezeichnen, das durch die Kulturstiftung Meiningen getragen wird, alle Sparten anbietet und hier die Kooperation mit Eisenach beste Möglichkeiten bietet.
Also zurück zu den Trägern: Die Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden, aber so, dass auch nachhaltige Strukturen gemeinsam mit dem Land geschaffen und unterstützt werden. Wir haben leider, oder besser gesagt, es sind Tatsachen, bei den Theateraufführungen, die heute aufgeführt werden, genauso viel Zeitaufwand wie die vor 150 oder 200 Jahren; den gleichen Proben- und Einspielzeitraum, die gleiche Größe, der Klangkörper, also den gleichen Personalbesatz, die Bühnenszenarien sind ähnlich, so dass in dem Bereich - ja, wie in anderen Bereichen der Wirtschaft - die Produktivität nicht so greifen konnte. Aber das ist im kulturellen Bereich kaum möglich und deshalb ist es auch richtig, dass es kaum noch Einsparmöglichkeiten in diesem Bereich gibt. Man muss sich immer wieder vor Augen halten, wenn weiter reduziert wird und man am Ende Kammerorchester führt, weil einfach das Personal nicht mehr zu halten ist, dass dann mit großer Sicherheit auch die Qualität darunter leidet, und, ich denke, auch die Eintrittspreise können nicht zwingend
nach oben gehoben werden. Wir haben schon eine Subventionierung deutschlandweit pro Eintrittskarte von 100 €, in Thüringen sind das sogar 130 €. Dieser Umstand zwingt zum Handeln.
Ich will vielleicht auch einige Argumente der Opposition gleich einmal vorwegnehmen. Wie gesagt, konzeptlose Streichorgien der Landesregierung und das müsste doch über den Haushalt abzusichern sein, da muss ich sagen, sobald wir hier wieder unsere Haushaltsdebatte haben, werden Sie es sicher sein, die dann sagen, eine Neuverschuldung darf nicht weiter fortgesetzt werden. Es muss gegen null gefahren werden, was völlig richtig ist, da sind wir einer Meinung, dass wir diesen Abbaupfad eingehen wollen, um wieder Spielräume für freiwillige Bereiche zu haben. Aber dann höre ich auch wieder von Ihnen, wir müssen die Vollfinanzierung der Frauenhäuser sichern, wir müssen die Jugendpauschale erheben und erhöhen, wir müssen selbstverständlich auch das Finanzbudget bei Theatern und Orchestern anheben. Ich sage populistische Sprechblasen, meine Damen und Herren, mit denen lediglich die Betroffenen für sich eingenommen werden können.
Zielstellungen der Landesregierung bleiben weiterhin die kulturelle Entwicklung und die Umsetzung der kulturpolitischen Zielstellung, die im Kulturkonzept der Landesregierung formuliert wurden. Herr Döring, da rate ich doch noch mal, das Papier in die Hand zu nehmen und nachzulesen, da Sie die kulturpolitische Zielstellung nicht finden konnten.
Ich wünsche mir, dass wir auch das Thema „Kulturwirtschaft in Thüringen“ stärker in das Blickfeld rücken. Das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Kultusministerium muss entsprechend tragfähige Konzepte entwickeln, da bin ich mir mit meinen Kollegen Kulturpolitikern auch einig und wir haben unsere Bereitschaft des Mittuns signalisiert. Der Kultusminister wurde beauftragt, einen Kulturwirtschaftsbericht vorzulegen. Ich denke, das ist ein erster Schritt, um intensiver an diesem Thema zu arbeiten, um den Bereich Kultur und Tourismus stärker miteinander zu verknüpfen und auszubauen.
Wie bisher soll und wird ein breites Angebot in den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Ballett, Theater, Konzerte für Kunstfreunde angeboten werden, und zwar in gewohnter hoher künstlerischer Qualität. Infolge sinkender Förderung und Finanzierungsmöglichkeiten sind die Theater aber umso mehr gefördert, mitreißende Darbietungen zu präsentieren und auch auf das Publikum zuzugehen, besser zum Publikum zu kommen, nämlich dorthin zu reisen, wo Vorstellungen gewünscht sind.