Christian Carius
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden und wurde in der letzten Woche, am 26. Februar, daselbst beraten. Im ersten Rechtsbereinigungsgesetz von 1996 wurde der Fortbestand des von der DDR gesetzten Rechts nach Einzelprüfung bekannt gemacht, und da es neben dem von der DDR selbst gesetzten Recht auch noch andere Rechtskreise gibt, möchte ich da folgende nennen:
1. das Recht Thüringens von 1946 bis zur Auflösung der Länder der ehemaligen DDR im Jahre 1952,
2. das Recht des Deutschen Reichs und der Vorgängerstaatsgebilde,
3. das Besatzungsrecht,
4. das Recht Thüringens von 1920 bis zur Gleichschaltung im Jahr 1933,
5. das Recht der thüringischen Einzelstaaten vor 1918 und
6. das Recht gesonderter Rechtskreise für einzelne Gebiete.
Aus dieser Aufstellung der Rechtskreise geht hervor, dass hier eine Rechtsunsicherheit in Einzelfällen nicht auszuschließen ist. Deswegen soll mit diesem Pauschalgesetz Rechtssicherheit geschaffen werden. Auch wenn letztlich hiermit das Herz eines jeden Rechtshistorikers natürlich höher schlagen sollte, beabsichtigen wir mit dem Rechtsbereinigungsgesetz diese Tätigkeit jedenfalls in der rechtlichen Relevanz zu erübrigen. Der Ausschuss hat einstimmig die Annahme dieses Gesetzes empfohlen und ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf im Namen des Justizausschusses. Danke.
Also, ich glaube, es verstehen mich auch so alle oder?
Also ich sehe keine grünen Punkt.
Hervorragend.
Ich habe ihn gesehen, ich habe es erkannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern zur Einweihung war ich dabei und der Herr Ministerpräsident hat davon gesprochen, dass Thüringen in einer guten Verfassung sei. Dass wir heute als ersten Tagesordnungspunkt die Verfassung ändern, ist sicher kein Widerspruch, aber es ist auch keine Sternstunde des Parlamentarismus, denn Einmütigkeit ist grundsätzlich kein Zeichen von guter parlamentarischer Diskussionskultur. Sie ist aber hier sachlich zu begrüßen, denn nach einem langen Streit haben wir uns nun hier geeinigt und deswegen möchte ich gern zu beiden Beschlussempfehlungen sprechen, zur Verfassungsänderung und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid.
Zunächst aber zum Beratungsverlauf: Der Justizausschuss hat sich in insgesamt 11 Sitzungen mit den Änderungen befasst. Zur Erarbeitung der Beschlussempfehlung über die Neufassung des Gesetzes zur Änderung über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Justizausschuss in bewährter Manier - wie es schon bei der Verfassungsänderung geschehen ist - einen Unterausschuss eingesetzt, der selbst auch siebenmal getagt hat. Wir haben zwei Anhörungen durchgeführt.
Doch nun zu den inhaltlichen Punkten: Die wesentlichen Punkte der Verfassungsänderung möchte ich kurz darstellen. Zum einen betreffen sie Artikel 68 der Landesverfassung; hier wird das erforderliche Quorum für den Bürgerantrag von bislang sechs vom Hundert - ungefähr 120.000 Unterschriften entspricht das - gesenkt auf dann 50.000, also die Unterzeichnung von insgesamt nur 50.000 Stimmberechtigten sowie auch der Wegfall der so genannten Flächenklausel sind für ein Zustandekommen eines Bürgerantrags notwendig.
Zu Artikel 82 der Landesverfassung - das Volksbegehren betreffend - wurde sich geeinigt auf:
1. die Aufnahme eines Zulassungsquorums von 5.000 Unterschriften in die Verfassung; dies war bislang nur einfachgesetzlich geregelt;
2. die Vorverlagerung der rechtlichen Überprüfungen durch den Verfassungsgerichtshof bereits nach der Zulassung des Volksbegehrens und vor Durchführung der umfangreichen Unterschriftensammlungen;
3. wurde sich in der Beschlussempfehlung geeinigt auf die Schaffung einer Wahlmöglichkeit zwischen einer wie bisher freien und einer neuen amtlichen Sammlung;
4. wurde sich geeinigt auf die Schaffung unterschiedlicher Voraussetzungen für die freie Sammlung, das heißt, zehn vom Hundert müssen in vier Monaten und für die amtliche Sammlung acht vom Hundert in zwei Monaten an Unterschriften erbracht werden;
5. wurde die Möglichkeit einer rechtlichen Einschränkung der freien Sammlung im einfach gesetzlichen Wege herbeigeführt.
Zum Volksentscheid - Artikel 82 Abs. 6 und Artikel 83 der Landesverfassung - gab es zwei Einigungen: Die eine betrifft die Senkung des Zustimmungsquorums für einfache Gesetze, die wurde von einem Drittel auf ein Viertel herabgesenkt, und die zweite Änderung, die Senkung des Zustimmungsquorums für Verfassungsänderungen von der Hälfte bisher auf dann 40 Prozent.
Zu den Gesetzesänderungen: Neben zahlreichen technischen Änderungen wie etwa der Gestaltung der Unterschriftsbögen, der Berechtigung der Unterschriftsleistungen wurden folgende inhaltliche Punkte geregelt:
1. Es wurde das Anwesenheits- und Rederecht der Vertrauenspersonen von Bürgerantrag und Volksbegehren in den Ausschuss-Sitzungen des Landtags geregelt.
2. wurden verfahrensrechtliche Regelungen eingeführt, um das so genannte Amtssammlungsverfahren zu ermöglichen, das bereits durch die Verfassungsänderung insgesamt grundsätzlich ermöglicht wurde.
3. wurde das Sammlungsverfahren für die freie Sammlung geregelt. Hier wurde insbesondere bei der Einschränkung, an welchen Orten die Sammlung nicht stattfinden darf, eine abschließende Regelung gefunden.
4. Die Kostenerstattungsregelungen: Hier werden die notwendigen und nachgewiesenen Kosten nur für ein zustande gekommenes Volksbegehren oder einen erfolgreichen Volksentscheid erstattet.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, der Justizausschuss empfiehlt einhellig die Annahme der Verfassungsänderungen und des neu gefassten Gesetzes.
Frau Präsidentin, ich bitte hier noch eine redaktionelle Änderung zu berücksichtigen: In Nr. 18 Buchstabe b müssten in Abs. 3 Satz 1 die Worte "mehrere Gesetzentwürfe" durch die Worte "zwei Gesetzentwürfe" ersetzt werden. Dies ist eine redaktionelle Änderung, die sich aus den Beratungen des Justizausschusses ergibt.
Ich bitte um Zustimmung für die Gesetze. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 5. Juni 2003 ist der Gesetzentwurf des Thüringer Gesetzes zur Vereinheitlichung des Disziplinarrechts an den Justizausschuss überwiesen worden. Dieser hat sich in vier Sitzungen und einer umfangreichen schriftlichen Anhörung damit befasst.
Nur ganz kurz die Ergebnisse der Anhörung: Seitens der Präsidenten der Landesgerichte gab es keine Einwände gegen dieses Gesetz. Vom Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, der im Moment leider nicht anwesend ist, gab es eine Anmerkung zu diesem Gesetz, wofür ich ihm noch einmal ganz herzlich danken möchte. Die war leider Ihrerseits fehlerhaft. Aber wir haben seine Aufmerksammachung auf diesen Fehler dankend entgegengenommen und auch berücksichtigt. Seitens der Berufsverbände und vom gemeinsamen Ausschuss der Hauptrichterräte wurde deutlich gemacht, dass die Abgrenzung zwischen Richtern und Staatsanwälten ihres Erachtens nach nicht ausreichend sei, wenngleich eingeräumt wurde, dass bereits in der Vorlage der Landesregierung ein wichtiger Kritikpunkt aufgenommen worden sei, den der Referentenentwurf nicht enthalten habe. Hiernach dürfe ein Ermittlungsführer im behördlichen Disziplinarverfahren gegen einen Richter nur ein Richter sein, der mit den Besonderheiten des Amtes vertraut sei. Die PDS-Fraktion hat sich dennoch in der Vorlage 3/1970 die standespolitischen Forderungen der Berufsverbände zu Eigen gemacht und schlug vor, dass Disziplinarverfahren nur vom jeweiligen Dienstgericht eingeleitet und eingestellt werden könnten. Dieser Meinung folgte der Ausschuss mit der übergroßen Mehrheit von SPD und CDU nicht, da erstens im Gesetzentwurf nur eine Rechtsanpassung vorgesehen war und zweitens in der Praxis bei geringfügigen Pflichtwidrigkeiten es sachgerechter ist und im Interesse des Richters liegt, dass wir nicht ein förmliches gericht
liches Verfahren haben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet deshalb auf Annahme des Gesetzentwurfs. Danke.
Herr Böck, übrigens das ist der Zettel, ich habe ihn gestern geschrieben, den Sie für Ihre eigene Schrift gehalten haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Dittes, wir können schon noch eins und eins zusammenzählen und uns ist klar, dass Sie jenseits der Sympathie für Herrn Roewer oder für Herrn Köckert ein politisches Interesse an diesem Untersuchungsausschuss hatten. Das bestand eben nicht darin, dem Untersuchungsauftrag nachzukommen, sondern Sie wollten Amtsausforschung betreiben. Das war es, was Sie wollten.
Sie haben sich beschwert, dass der Untersuchungsausschuss ein stumpfes Schwert wäre. Sie hatten alle strafprozessualen Möglichkeiten, wenn Sie die nicht genutzt haben, dann müssten Sie sich eigentlich selbst den Vorwurf machen und nicht dem Untersuchungsausschuss. Wir haben genügend Anträge gestellt, die natürlich nicht wie Ihre vor der Kommission wegen Ihrer Schludrigkeit letztlich gefehlt haben.
Lassen Sie mich noch einige Dinge erwähnen und anmerken, die uns zur Überzeugung geführt haben, dass diese einzelnen Zeugen nicht ganz vertrauenswürdig waren. Denn so, wie Sie das jetzt dargestellt haben, hätte ja Herr Roewer sofort in der Landtagskantine remonstrieren müssen. Das hat er aber nicht gemacht. Er hätte auch Jahre vorher schon remonstrieren müssen, wenn es keine Anhalte gegeben hat. Das hat er nicht gemacht.
Das Nächste, die NADIS-Abfrage: Da muss man sich schon fragen, warum die NADIS-Abfrage gerade von einem seiner Getreuen durchgeführt wurde, der eben nicht der zuständige Referatsleiter war im Verfassungsschutzamt, der zuständig war für diese Stasi-Seilschaften.
Man muss sich auch fragen, warum das Protokoll von Herrn Roewer keinen Vorgang und kein Protokoll nach sich gezogen hat, aber eine Nummerierung hatte, die nirgendwo sonst auffindbar war. Gleichfalls waren natürlich die Zettel, auf dem die beiden Namen gestanden haben sollen, erstens danach sowieso nicht auffindbar, aber auch ein ähnlicher Zettel war im Ministerium, insbesondere im Ministerbereich, nicht auffindbar. Das spricht alles dafür, dass es einen solchen Auftrag nicht gegeben hat.
Nun noch zu den Motiven: Sie erzählen uns natürlich, wir würden hier Indizien bringen. Aber das ist doch legitim. Natürlich muss man, wenn die Beweise nichts anderes zulassen, auch die Umstände für die Beweiswürdigung sprechen lassen. Die Umstände waren eben so, dass alles dagegen spricht, dass es einen solchen Auftrag anderthalb Wochen vor der Wahl gegeben hat. Herr Frisch hat uns eindrücklich nachgewiesen, dass es überhaupt keine Möglichkeit gibt, einen solchen Vorgang dann überhaupt noch wahlbeeinflussend hineinzubringen. Ein gewisses politisches Interesse müssen Sie schon unterstellen, wenn man einen solchen Auftrag gibt. Es wäre allein die Wahlbeeinflussung gewesen, die aber faktisch überhaupt nicht möglich gewesen ist.
Sie haben als Zweites in Ihrer Änderungsvorlage, in Ihrem Minderheitenvotum dargelegt, die Amtsenthebung von Herrn Roewer wäre sehr viel später und deswegen würde unser Argument, dass über Herrn Roewers Amtsentlassung nachgedacht worden wäre, nicht zugkräftig. Ja, Sie haben nur vergessen, dass Herr Roewer keine zwei Wochen nach diesen angeblich passierten Vorgängen suspendiert wurde, dass also diese Überlegungen nicht nur ernsthaft waren, sondern tatsächlich auch schon angestellt wurden.
Ja, gern.
Das ist ja wohl der Höhepunkt, wir haben mit unserem Abschlussänderungsantrag zum Untersuchungsausschussbericht genau Beweiswürdigung vorgenommen. Wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert. Ich wäre sehr froh gewesen, wenn Sie ein paar vernünftige Argumente dagegen genannt hätten,
haben Sie aber nicht. Ich will zum Schluss kommen. Es bleibt bei Frisch, einen Auftrag hat es nicht gegeben und wir lassen auch eins nicht mit uns machen, wir lassen nicht die Unschuldsvermutung hier zu einer Schuldvermutung zu Lasten Betroffener verkommen.
Vielen Dank. Das haben Sie gemacht, doch.
Herr Minister Köckert hat eindeutig von einem angespannten Verhältnis gesprochen. Der Titel des Untersuchungsausschusses lautet laut Ihrer Drucksache "Einsatz des Landesamts für Verfassungsschutz durch Informationsgewinnung über Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen durch den Thüringer Innenminister". Stimmen Sie mir zu, dass es nahe liegend ist, dann zu vermuten, dass Sie eine Wahlbeeinflussung damit unterstellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, obwohl man ja vergleichsweise selten die Ehre hat, eine Verfassungslesung und Beratung quasi im Alleingang hier durchzuführen, nur mit einer engagierten Zuhörerschar, will ich Sie nicht mit einem allzu langen Vortrag quälen, sondern Ihnen den im Verlauf der Beratung im Justizausschuss kurz darstellen zur Veränderung der Verfassung. Denn anders als der vielleicht bestehende öffentliche Eindruck glauben macht, hat sich nämlich nicht nur das öffentlich stärker wahrgenommene informelle Gremium der Parteivorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden, sondern auch der Justizausschuss mit den vorgeschlagenen Verfassungsänderungen intensiv befasst. Dazu fanden insgesamt in acht Sitzungen des Justizausschusses sowie Anhörungen am 06.06.02 und am 17.06.02 statt. Im Mai 2003, also nach der Einigung in der Runde der Fraktions- und Parteivorsitzenden, hat der Justizausschuss einen Unterausschuss eingesetzt, der die noch offenen Fragen um die Stärkung direkt demokratischer Elemente klären
soll. In diesem Unterausschuss wurde sich auf eine Neufassung der beiden Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung von der Landesregierung und Opposition verständigt. Die Empfehlungen des Unterausschusses berücksichtigend, hat der Justizausschuss am 19. Juni die Ihnen in Drucksache 3/3398 vorliegende Beschlussempfehlung beschlossen. Für die geneigte und noch nicht zur Genüge informierte Öffentlichkeit sowie das hohe Haus möchte ich hier noch mal die wesentlichen Punkte der Verfassungsänderung kurz darstellen:
Zum einen Artikel 68 der Landesverfassung betreffend den Bürgerantrag, hier wird das erforderliche Quorum der Unterschriften von bislang sechs vom Hundert, entsprach ungefähr 120.000 Unterschriften, gesenkt auf dann 50.000, also Unterzeichnung von insgesamt nur 50.000 Stimmberechtigten sowie auf den Wegfall der so genannten Flächenklausel.
Zu Artikel 82 der Landesverfassung Volksbegehren betreffend wurde sich geeinigt auf:
1. die Aufnahme eines Zulassungsquorums von 5.000 Unterschriften in die Verfassung, dies war bislang nur einfachgesetzlich geregelt;
2. die Vorverlagerung der rechtlichen Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof bereits nach der Zulassung des Volksbegehrens und vor Durchführung der umfangreichen Unterschriftensammlung;
3. wurde sich in der Beschlussempfehlung geeinigt auf die Schaffung einer Wahlmöglichkeit zwischen einer wie bisher freien und einer neuen amtlichen Sammlung;
4. wurde sich geeinigt auf die Schaffung unterschiedlicher Voraussetzungen für die freie Sammlung, d.h. zehn vom Hundert müssen in vier Monaten und für die amtliche Sammlung acht vom Hundert in zwei Monaten an Unterschriften erbracht werden;
5. wurde die Möglichkeit einer rechtlichen Einschränkung der freien Sammlung im einfachgesetzlichen Wege herbeigeführt.
So weit zum Volksbegehren.
Zum Volksentscheid Artikel 82 Abs. 6 und Artikel 83 der Landesverfassung gab es zwei Einigungen: Die eine betrifft die Senkung des Zustimmungsquorums für einfache Gesetze. Die wurde von einem Drittel auf ein Viertel herabgesenkt und die zweite Änderung, die Senkung des Zustimmungsquorums für Verfassungsänderungen von der Hälfte bisher auf dann 40 Prozent.
Meine Damen und Herren, ich beantrage im Namen aller Fraktionen und insbesondere des Abgeordneten Schemmel, der mich ausdrücklich gebeten hat, die neuerliche Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justizausschuss
zu beschließen. Vielen Dank.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Frieder Lippmann, Mike Mohring, Dr. Alfred Müller, Cornelia Nitzpon, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Dr. Frank-Michael Pietzsch, Günter Pohl, Volker Pöhler, Egon Primas, Bodo Ramelow, Volker Schemmel, Konrad Scheringer, Fritz Schröter, Dr. Gerd Schuchardt, Gottfried Schugens, Franz Schuster, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Harald Seidel, Dr. Volker Sklenar, Michaele Sojka, Andreas Sonntag, Dr. Isolde Stangner, Harald Stauch, Christina Tasch, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Dr. Bernhard Vogel, Bärbel Vopel, Elisabeth Wackernagel, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Dr. Heide Wildauer, Bernd Wolf, Katja Wolf, Gert Wunderlich, Dr. Klaus Zeh, Gabriele Zimmer, Christine Zitzmann.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielleicht vorweg, um einem Eindruck, der durch das Gesetz entstehen könnte und der Böswillige unterstellen könnte, dass das Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes einen Hintergrund hat, nämlich den, dass wir jetzt die Kürzungen der Fördermittel damit abfangen wollen, dass wir die Beschäftigten im Thüringer Landesamt halt schlechter bezahlen und damit die Fördermittel aufstocken wollen. Dem ist nicht so. Das Thüringer Besoldungsgesetz ist hier in dem Gesetzentwurf enthalten, weil das bisherige Landesamt für archäologische Denkmalpflege umbenannt wird in Landesamt für Archäologie und damit auch der Leiter dieses Landesamts, der im Besoldungsgesetz vorgesehen ist, einen anderen Namen bekommt.
Vielleicht mal ganz grundsätzlich: Frau Dr. Klaubert, ich denke, wenn ein Gesetz so lange beraten wird und wir die Chance haben, im Denkmalrat diesen Prozess so lange zu begleiten, kann man im Grunde nicht mehr von einer Sturzgeburt sprechen, sondern vielmehr von einem ausgewogenen Entwurf. Lassen Sie uns das sachlich auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst debattieren, was hier notwendig oder nicht notwendig ist. Ich denke, da kann man seine Meinungen austauschen, aber ich halte dieses Gesetz eben nicht für eine Sturzgeburt.
Der Denkmalschutz ist vor 200 Jahren ungefähr aufgekommen, weil sich zeigte, dass man ein Regulativ benötigt, nachdem insbesondere die Technik im Bau so weit vorangeschritten war, dass man nicht mehr Wochen oder Jahre brauchte, um ein Gebäude zu bauen, oder Jahre brauchte,
um ein Gebäude oder irgendeine Burg abzutragen, sondern dass dies sehr viel schneller ging. Unter diesem Aspekt muss man meines Erachtens auch die Funktion von Denkmalpflege sehen. Es geht nicht darum, dass wir sozusagen die Erdlöcher unserer Vorfahren aus dem 8. Jahrhundert erhalten wollen, sondern es geht darum, das wichtige Kulturerbe zu erhalten und zu schützen und dies auch dann zu tun, wenn der technische Baufortschritt allzu schnell vorangeschritten ist.
Insofern ist ein Denkmalschutzgesetz immer ein Regulativ, das im Spannungsfeld zwischen der wirtschaftlichen Machbarkeit, dem, was man investiv vielleicht bewältigen möchte und dem Erhalt von wichtigen Kulturgütern steht. Der Staatssekretär hat es schon eindeutig belegt, wir haben 30.000 Denkmäler in Thüringen, es waren früher einmal mehr angenommene, da es in den Zählungen zunächst auch um Ausstattungsgegenstände von Denkmälern ging, jetzt sind es reine Baudenkmäler plus eben die Bodendenkmäler. Diese 30.000 Baudenkmäler prägen unser Land. Ich denke, wenn man jetzt nach 13 Jahren zurückblickt, wie sich die Denkmallandschaft entwickelt hat, prägen sie unser Land positiv und sind ein positives Aushängeschild. Insoweit ist das Denkmalschutzgesetz von 1992 ein großer Erfolg gewesen, wenn man natürlich auch sagen muss, dass dieser Erfolg nicht allein dem Denkmalschutzgesetz, sondern vor allen Dingen den Haushalten dieses Landes zu verdanken ist und den hohen Fördermitteln, die das Land in der Vergangenheit bereitgestellt hat.
Vor dem Hintergrund der angesichts der schlechten Haushaltslage zurückgehenden Fördermittel muss man meines Erachtens ein Denkmalschutzgesetz auch gerade im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Machbarkeit und Erhalt von Kulturgut so ausrichten, dass es auch noch die Akzeptanz bei Bürgern findet, denn nichts wäre schädlicher, als wenn jeder Bürger diese denkmalpflegerischen Maßnahmen als schweren Eingriff in sein Eigentum sehen würde und auf der anderen Seite eben keinen Vorzug, sondern eher eine Blockade für sein bauliches Vorhaben sehen würde. Unter diesem Gesichtspunkt meine ich, ist dieser Gesetzentwurf grundsätzlich sehr ausgewogen. Wir haben weiterhin beibehalten, das sollten wir auch tun, in § 5 das so genannte deklaratorische System. Das heißt, ein Denkmal ist unabhängig von der Eintragung in das Denkmalbuch ein Denkmal je nach Eigenschaft und kulturellem Wert. Das schafft meines Erachtens einige Vorteile, im konkreten eigentlich zwei Vorteile, nämlich zum einen, dass der Eigentümer damit und auch mit der Klarstellung, die § 5 jetzt bietet, dass nämlich dieses Benachrichtigungsverfahren kein Verwaltungsakt mehr ist, wie das vorher beim Anhörungsverfahren gesehen werden konnte, das schafft den Vorteil für den Eigentümer, erst dann, wenn er konkret etwas tun möchte, muss er gegebenenfalls auch vor dem Verwaltungsgericht die Denkmalseigenschaft anzweifeln oder aber er kann sich darüber damit beschäftigen, inwieweit eine Förderung oder steuerliche Absetz
barkeit seiner Maßnahmen notwendig ist. Zum anderen schafft es einen wertvollen kulturhistorischen Vorteil, nämlich den, dass wir auch Denkmäler haben, die nicht in der Denkmalliste sind, die aber wegen ihres kulturellen Wertes trotzdem Denkmäler sind und die auch unter den Schutz dieses Gesetzes fallen und wir somit eben nicht Gefahr laufen, dass einzelne Denkmäler nur, weil sie aus dem Denkmalbuch heraus oder gar nicht erst hineingerutscht sind, sozusagen dem Verfall preisgegeben werden. Insoweit handelt es sich hier um eine Klarstellung in § 5. Es ist meines Erachtens nur folgerichtig, auch unter dem Blickwinkel des Bürokratieabbaus, dass der § 6 des Denkmalschutzgesetzes wegfällt.
Zur Neuregelung des Erlaubnisverfahrens bei Erlaubnissen für Veränderung, Instandsetzung, Beseitigung von Kulturdenkmälern - hier lässt sich meines Erachtens ganz deutlich nachweisen, dass wir uns an die Musterbauordnung anlehnen und das Genehmigungsverfahren vereinfachen, indem zum einen diese Festsetzung einer Prüfungsfrist eingeführt wird und zum anderen eine Genehmigungsfiktion, die es letztlich jedem Bauherren leichter macht zu bauen, auch wenn eine Behörde es vielleicht nicht rechtzeitig schafft, die Unterlagen zu prüfen. Zum anderen regt es die Behörden doch an, relativ schnell ihre Aufgaben zu bewerkstelligen.
Insoweit halte ich dieses Gesetz, insbesondere die Neuregelung des Erlaubnisverfahrens, für einen bedeutenden Fortschritt für unsere Bürger und für einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf den Bürokratieabbau. Besonders hervorhebenswert ist meines Erachtens auch, dass wir auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen im Erlaubnisverfahren verzichten. Das erleichtert es meines Erachtens gerade den Bürgern bei zurückgehenden Fördermitteln auch das Denkmalverfahren zu akzeptieren und stärkt die Akzeptanz dieser Regelung bei den Bürgern für die Denkmalpflege.
Meine Damen und Herren, zu der Anpassung der Regelung bezüglich der Kirchenstaatsverträge möchte ich eigentlich jetzt nichts weiter sagen. Das hat Frau Dr. Klaubert schon erklärt. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dort kann man sich sicher auch in einer Anhörung mit dem Gesetz noch mal auseinander setzen. Vielen Dank.
Anette Lehmann, Christine Lieberknecht, Frieder Lippmann, Mike Mohring, Alfred Müller, Cornelia Nitzpon, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Werner Pidde, Frank-Michael Pietzsch, Günter Pohl, Egon Primas, Bodo Ramelow, Volker Schemmel, Konrad Scheringer, Fritz Schröter, Gerd Schuchardt, Gottfried Schugens, Franz Schuster, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Harald Seidel, Volker Sklenar, Michaele Sojka, Andreas Sonntag, Isolde Stangner, Harald Stauch, Christina Tasch, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Bernhard Vogel, Bärbel Vopel, Elisabeth Wackernagel, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Heide Wildauer, Bernd Wolf, Katja Wolf, Gert Wunderlich, Klaus Zeh, Gabriele Zimmer, Christine Zitzmann.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 13. Juni 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Justizausschuss - federführend - sowie an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Justiz- und der Innenausschuss haben den Gesetzentwurf intensiv beraten. Allein im Justizausschuss war er insgesamt sechsmal Gegenstand ausführlicher Debatten. Im federführenden Justizausschuss haben sich die Fraktionen auf eine mündliche Anhörung sowie eine umfangreichere schriftliche Anhörung verständigt. Da es sich bei diesem Gesetz um die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Bereich der Gefahrenabwehr handelt, das in dieser Form bislang in noch keinem Bundesland existiert, muss ich als Berichterstatter wenigstens grundsätzlich den Verlauf der Debatte schildern.
Ziel des Gesetzes ist es, einen wirksameren Schutz der Allgemeinheit vor der Gefährdung elementarer Rechtsgüter durch gefährliche Straftäter, die sich erst beim Vollzug der Strafe als besonders rückfallgefährdet erweisen, zu erreichen. Dazu kann die JVA, in die der Betroffene eingewiesen ist, bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung stellen. Die Kammer hat für die anzustellende Gefährlichkeitsprognose zwei Sachverständige zu hören und im Verfahren vor der Kammer wird dem Betroffenen ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt.
Angehört wurden schriftlich der Landesverband Thüringen im Deutschen Anwaltsverein, der zwar eine Reihe von wichtigen Fragen anriss, dessen Stellungnahme aber weder eine grundsätzliche Begrüßung noch eine Ablehnung des Gesetzes zu entnehmen war. Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft stimmte dem Entwurf der Landesregierung - ich zitiere - "abstrichlos" zu. Der Verband der Strafvollzugsbediensteten begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, auch wenn neben der Änderung technischer Details eher eine Bundeslösung präferiert wird, ebenso der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Der Thüringer Richterbund begrüßte den Gesetzentwurf, insbesondere da er nach der im Bundestag verabschiedeten Vorbehaltslösung keine Chance einer bundesweiten Lösung des Problems sieht. Grundsätzliche Unterstützung erfuhr der Gesetzentwurf ebenso von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts. Technische Hinweise sowie ein Einwand der Thüringer Datenschutzbeauftragten wurden, soweit der Ausschuss sie teilte, in Anträgen der Mehrheitsfraktion in das Gesetz eingearbeitet. Sie liegen dem hohen Haus in der Form der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3129 vor.
Nun zu den Hauptdiskussionspunkten, die sich insbesondere aus der mündlichen Anhörung ergaben: Zweifel wurden von einem anzuhörenden Sachverständigen Dr. Kinzig vor allem an der gesetzgeberischen Zuständigkeit des Landes für die Regelung der nachträglichen Sicherungsver
wahrung laut, zumal nachdem der Bund zwischenzeitlich die so genannte Vorbehaltslösung eingeführt hat und schon vorher mit Erlass der StPO auch den sich aus der konkurrierenden Gesetzgebung ergebenden Spielraum für die Länder ausgeschöpft habe. Dem wurde durch den Sachverständigen Prof. Würtenberger jedoch entgegengehalten, es handele sich hier nicht um eine strafprozessuale Sicherungsverwahrung, wo der Einwand berechtigt wäre, sondern um ein neues Rechtsinstitut, nämlich die polizeirechtliche Sicherungsverwahrung, die als Maßnahme der Gefahrenabwehr in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Notwendigkeit des Gesetzes im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sowie ein möglicher Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot des ne bis in idem. Hier wurde angeführt, die Verhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung nach der verbüßten Schuld sei nicht gegeben, da man unter Wahrung der Rechte des Betroffenen mindestens eine sichere Prognose der Gefährlichkeit des Täters geben können müsse. Da dies aber statistisch kaum möglich sei, müssten die Rechte des Betroffenen auf Freiheit gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit auf Schutz vor Gefährdung elementarer Rechtsgüter überwiegen. Insoweit sei das Gesetz also eine unverhältnismäßige Maßnahme. Demgegenüber wurde sowohl von Dr. Frank, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, als auch von Prof. Würtenberger deutlich gemacht, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, dass "je existenzieller die Grundrechte für den Einzelnen sind, je eher die Gefährdung zu erwarten ist, desto intensiver muss der staatliche Schutz vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen sein". Weiter wurde deutlich gemacht, dass Statistiken empirisch nicht beweisbar seien und im Übrigen diese nicht leugnen könnten, dass es im Bereich der Schwerstkriminalität rückfallgefährdete Hangtäter gebe. Zur behaupteten Verletzungen des Gebots ne bis in idem wurde ausgeführt, dass sich dies nur auf Strafen, nicht aber auf Maßnahmen der Gefahrenabwehr beziehe. So weit die Argumentation zu den Hauptpunkten des Gesetzes. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Grundgesetz hat dem Staat, also Bund und Ländern, das Gewaltmonopol übertragen und aus diesem Gewaltmonopol ergibt sich zwangsläufig, dass der Staat Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und Verbrechen zu schützen hat. Dafür kann sich der Staat - wie schon alle meine Vorredner dargestellt haben - verschiedener Mittel bedienen. Das eine ist das Strafrecht in Kompetenz des Bundes und ein anderes Mittel steht klassischerweise im Polizeirecht,
also nicht nur das Recht, welches die Polizei ausübt, sondern das Recht im Recht der Gefahrenabwehr. Um ein solches Gesetz handelt es sich hier in zweiter Beratung. Nach alter Rechtslage ist es so gewesen, dass bei gefährlichen rückfallgefährdeten Straftätern Sicherungsverwahrung nur im Erkenntnisverfahren angeordnet werden konnte. Wurde dies versäumt oder ergab die Gefährlichkeitsprognose, dass die Rückfallgefahr zum Zeitpunkt des Erkenntnisverfahrens nicht besteht, so wurde der Täter nach Verbüßung seiner Schuld entlassen. Soweit ein Straftäter nach der Strafe nicht weiter gefährlich ist - ich möchte es auch hier sagen, die Mehrzahl der Fälle ist es nicht -, ist das auch richtig. Für den Fall aber, dass sich der Täter erst im Vollzug als gefährlicher Hangverbrecher entpuppt, bestand jedoch keinerlei Handhabe und sie besteht auch nach wie vor nicht. Die Sicherheit der Bürger vor Gewaltverbrechen im Einzelfall ist in diesem Fall erheblich gefährdet und das ist ein unakzeptabler Zustand, meine Damen und Herren.
Der Bund wollte, nachdem er viele Vorschläge unionsgeführter Länder in dieser Sache abgelehnt hat - übrigens mit dem Hinweis gerade, dass diese die Gefahrenabwehr beträfen und damit Länderkompetenz betroffen wäre -, will er nun diese Sache mit der so genannten Vorbehaltslösung lösen, aber weit gefehlt. Ein erkennendes Gericht kann nun vorbehaltlich die Sicherungsverwahrung anordnen. Die Entwicklung des Täters im Vollzug kann also mitbewertet werden. Allerdings gibt es gleich mehrere Haken an der Lösung, die ich auch darstellen möchte. Zum Ersten werden bereits einsitzende Täter, so genannte Altfälle Schätzungen von Experten sagen, die sind zwar mit Vorsicht zu genießen, es würde sich um insgesamt bundesweit 240 Täter dieser Art handeln; der Landesminster Goll von Baden-Württemberg sprach von 140 Tätern in den nächsten fünf Jahren - also diese Altfälle werden nicht erfasst. Und zum anderen werden Straftäter nicht erfasst, bei denen Gerichte den Vorbehalt nicht angeordnet haben. Das heißt, die Lösung, die auch die SPD favorisiert, ist in Wirklichkeit überhaupt keine. Der Vorteil einer bundesweiten Regelung, das möchte ich hier darstellen, wäre, dass durch eine bundesrechtliche Regelung bei der Gefährlichkeitsprognose auch eine Anknüpfung an die schwere Straftat möglich wäre. Im Übrigen hat gerade der Richterbund in seiner Stellungnahme auch deutlich gemacht, dass im Bund eben überhaupt keine Lösung gesehen wird. Also man könnte an die schwere Straftat anknüpfen. Wir können mit unserer Lösung, weil allein polizeirechtlich, nur an die Legalbiografie anknüpfen, das heißt, man kann sich allein auf das Verhalten der Betroffenen im Vollzug stützen. Nachdem aber die Bundesregierung wiederholt durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Justizministerium im Bundesrat und nun aber auch bei den bereits angesprochenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstrichen hat, dass dies Landeskompetenz sei, ist es wohl so und wir ziehen auch unsere Konsequenz hieraus. Nur, Herr Schemmel, die SPD im Land, die verstehe ich nicht, denn selbst die bayerische SPD hat das bayerische Gesetz
mehrheitlich unterstützt, in Sachsen-Anhalt hat sie es damals noch in Regierungsverantwortung eingebracht. Warum sie nun aus kompetenzrechtlichen Erwägungen dieses Gesetz ablehnen,
ist nicht einzusehen. Ich habe ja schon den Unterschied zur Bundeslösung dargestellt. Ich glaube, wenn Sie sich wie in anderen Zusammenhängen auf den Willen der Masse der Wähler, der noch dazu von den meisten Experten und Fachleuten gefordert wird, stützen würden, würden Sie auch besser fahren und das Gesetz mit beschließen.
Waren Sie bei den Anhörungen dabei, Frau Ellenberger? Ich glaube nicht. Die Fachleute haben mehrheitlich gesagt, das habe ich in der Berichterstattung auch dargelegt, dass sie diese Lösungen grundsätzlich unterstützen.
Nochmals zur Vorbehaltslösung: Der Unterschied zu Ihrer Lösung ist im Grunde nur folgender: Wir behalten bei den Tatbestandsvoraussetzungen gesetzlich den Vorbehalt vor, den bei Ihnen erst ein Gericht aussprechen muss mit den von mir angesprochenen Folgen. Die Unwägbarkeiten der Gefährlichkeitsprognose, die ja hier angesprochen wurden, haben Sie übrigens auch in Ihrer für ausreichend befundenen Bundesregelung. Insoweit sind Sie ja argumentativ nicht gerade konsequent.
Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir schon sehen, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist, weil sie - wie Sie schon angesprochen haben - unbefristet ausgesprochen werden kann. Aber gerade deshalb haben wir alle denkbaren Verfahrensgarantien zugestanden. Wir haben zwei Sachverständige, einen unabhängigen, einen aus der JVA, der nach der von uns eingebrachten Änderung nicht mehr mit der Therapie des Betroffenen befasst gewesen sein darf; wir haben eine öffentliche Verhandlung vor der Strafvollstreckungskammer, wir haben anwältlichen Beistand und mindestens aller zwei Jahre eine Überprüfung der Entscheidung. Also, meine Damen und Herren, ich denke, wir haben hier aus unserer Sicht alles Mögliche getan, um diesen schweren Eingriff rechtsstaatlich möglich zu machen.
Nun noch zur PDS: Ihre Haltung, Herr Dittes, zur Sicherungsverwahrung und zu polizeilichen Maßnahmen überhaupt ist bekannt. Nachdem Ihre politischen Vorgänger bekanntlich alles und jede Maßnahme in Kauf nahmen, um ein System zu schützen, haben Sie sich - und ich persönlich nehme es Ihnen auch ab - davon abgewandt und distanziert. Sie haben sich distanziert, behaupten nun das Gegenteil. Bei Ihnen hat offensichtlich der Täterschutz
Priorität. Man mag darüber streiten, ob dies besonders klug und sinnvoll ist. Sie kennen unsere Meinung zu Ihrer Meinung. Ihre Befürchtungen, dass etwa Gerichte diese Regelung ausnutzen könnten, ist an dieser Stelle unbegründet, denn die Erfahrungen zeigen ja gerade, dass Gerichte sehr verantwortungsvoll mit solchen Regelungen umgehen. Folglich halte ich Ihre Haltung auch hier nicht für sachgerecht. Aber sie ist wenigstens - das gestehe ich Ihnen zu konsequent, im Gegensatz zur SPD.
Nun zum angesprochenen Feld der Ersttäter: Zum einen muss ich hier einmal ganz deutlich sagen: Es ist ein Gefahrenabwehrgesetz und Gefahren wollen wir abwehren, die in Zukunft bestehen. Die bestehen bei Wiederholungstätern und bei Ersttätern. Deswegen ist es sachgerecht, dass wir den Ersttäter hier mit einbeziehen.
Im Übrigen darf auch nicht der Eindruck entstehen, als würde sozusagen ein Freischuss des schweren Verbrechens bestehen bis dann irgendwann einmal eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden könnte.
Zum angesprochenen langen Verhandlungsstand im Landtag: Herr Dittes, wie man es macht, ist es verkehrt. Die Opposition in den Landtagen, in denen das Gesetz bisher durchgebracht wurde, hat jedes Mal kritisiert, dass es zu schnell gegangen sei. Wir haben es nun wirklich sehr ausführlich gemacht, uns der Sache intensiv gewidmet, aber das ist nun auch nicht richtig.
Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt eingehen - die angesprochene Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention: Ich darf einmal ganz kurz aus dem Artikel 5 EMRK, auf den Sie sich beziehen, zitieren, in Absatz c steht: "Freiheitsentziehung sei dann möglich, sofern begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass es notwendig ist, den Betreffenden an der Begehung einer strafbaren Handlung zu hindern." Wo hier eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, sehe ich nicht. Im Übrigen möchte ich mal darauf hinweisen, die Europäische Menschenrechtskonvention, die nicht weit von diesem Artikel entfernt im Absatz 1 e es erlaubt, Landstreichern die Freiheit zu entziehen, diese Europäische Menschenrechtskonvention kann uns doch nicht verbieten, dass wir schweren Sexualstraftätern auch die Freiheit entziehen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen das berechtigte Bedürfnis unserer Bürger, in Sicherheit vor Verbrechen zu leben, ernst und ich bitte namens unserer Fraktion um Zustimmung. Danke.
Neujahrshochwasser 2003
Zahlreiche Regionen Thüringens waren in den ersten Januartagen nach lang anhaltenden Regenfällen von einem Neujahrshochwasser überrascht worden. Neben den Schäden, die durch die über ihre Ufer getretenen Flüsse und Bäche sowohl an kommunaler Infrastruktur als auch an den Hochwasserschutzanlagen entlang der Gewässerläufe entstanden sind, wurden auch durch den ansteigenden Grundwasserspiegel Schäden an Wohngebäuden verursacht.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Besteht eine Möglichkeit, dass die vom Hochwasser geschädigten Bürger Unterstützung aus dem "Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden" des Bundes, das anlässlich der Hochwasserkatastrophe im August 2002 aufgelegt wurde und an dem Bund und Länder finanziell beteiligt sind, erhalten können?
2. Besteht für Landwirte, deren Land überschwemmt wurde, die Möglichkeit, Hilfe aus dem "Soforthilfeprogramm zu Gunsten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" des Bundes zu erhalten, bzw. welche anderen staatlichen Hilfen können in Anspruch genommen werden?
3. Falls die Hilfen des Bundes zweckgebunden für die Hochwasserkatastrophe vom August 2002 sind; welche Chancen sieht die Landesregierung, diese Zweckbindung auf das Neujahrshochwasser 2003 auszuweiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Becker, ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass das Oder-Hochwasser oder auch das Elbe-Hochwasser mit der UVP nicht stattgefunden hätte. Das möchte ich doch entschieden zurückweisen.
Dieses Gesetz hält, was es im Namen verspricht. Es führt zu mehr Verwaltungsaufwand. Aber vor dem Hintergrund einer beim EuGH anhängigen Klage der Kommission aus dem April letzten Jahres wegen mangelnder Umsetzung dieser Richtlinie, in der uns die Kommission - uns, damit meine ich ganz Deutschland - täglich ein Strafgeld von 237.000 ses Gesetz heute zu beschließen. Auch wenn dem einen oder anderen im hohen Haus und auch im Land nicht ganz wohl ist dabei, ein Gesetz zu beschließen, dessen Nachteile sozusagen auf der Hand liegen. Denn zum Ersten wird mit diesem Gesetz die Zahl der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land deutlich erhöht werden. Damit wird, wie angesprochen, ohnehin der in Deutschland schon hohe Verwaltungsaufwand erhöht.
Zweitens wird dieses Gesetz die Genehmigungsdauer von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben erhöhen bzw. wird ein Vorhaben - anders als Sie es, Frau Dr. Klaus, dargestellt haben - im Einzelfall unter Umständen auch gänzlich verhindern können.
Drittens werden die Kosten eines Genehmigungsverfahrens für den Antragsteller höher, da Gebührenerhöhungen für das einzelne Genehmigungsverfahren nicht auszuschließen sind.
Doch sind bei all diesen Nachteilen auch die Rahmenbedingungen unbedingt zu beachten. Zum einen sind wir zur Umsetzung verpflichtet und auf die Umsetzungspflicht hat ja die EU-Kommission freundlicherweise schon nachdrücklich hingewiesen. Zum anderen musste seit dem 14. März 1999 diese EU-Richtlinie bei den Genehmigungsverfahren immer schon mit angewandt werden, direkt angewandt werden, um so schwerwiegenderen Konsequenzen zu entgehen. Insoweit schaffen wir hier also für unsere Verwaltung und auch den Vorhabensträger ein Mehr an Rechtssicherheit.
Im Übrigen ist aus rein umweltpolitischer Sicht zu begrüßen, dass durch diese UVP, die als unselbständiges Verfahren nur ein Annex zu den im Gesetz vorgesehenen Genehmigungsverfahren sein kann, dass durch diese UVP vorsorgend alle nachteiligen Auswirkungen öffentlicher oder privater Vorhaben auf die Umwelt ermittelt und bewer
tet werden, so dass diese Konsequenzen dann beim Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Denn damit tragen wir auch ein Stück der Nachhaltigkeit Rechnung, dem Prinzip der Nachhaltigkeit, d.h., unseren Kindern die Natur so zu hinterlassen, wie wir sie vorgefunden haben.
Und wir tragen diesem Prinzip Rechnung, ohne jegliches Vorhaben privater oder öffentlicher Natur pauschal zu untersagen bzw. ganze Landstriche unter Schutz zu stellen. Wir haben im Ausschuss zu diesem Gesetz eine schriftliche Anhörung durchgeführt und auch innerhalb unserer Fraktion intensiv uns mit dieser Materie befasst. Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Richtlinie, soweit sie die Länderzuständigkeiten betrifft, und die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH zu dieser Richtlinie eins zu eins umgesetzt. Unter verfahrensökonomischen Aspekten ist meines Erachtens insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Verzicht auf eigene Verfahren zur Vorprüfung eine möglichst zeitund verwaltungskraftsparende Vorgehensweise in diesem Gesetz verankern und ermöglichen. Das trifft nicht nur auf die Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes, sondern auch die des Verbandes der Wirtschaft Thüringens zu. Besonders hervorzuheben ist aus meiner Sicht auch, dass wir durch diese bereits bisher im Landesverwaltungsamt erfolgte Dokumentation der bereits abgeschlossenen UVPs eines von ganz wenigen Ländern in Deutschland sind, die über entsprechende Daten verfügen. Denn diese Datenbasis ist eine wichtige Grundlage sowohl für die Qualitätssicherung als auch für eine Beschleunigung des Verfahrens. Meine Fraktion hat zu diesem Gesetz im Ergebnis der Anhörung zwei Änderungen beantragt, die der Ausschuss mehrheitlich angenommen hat auch einstimmig. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, bezieht sich die erste Änderung auf die Verordnungsermächtigung der Landesregierung zur Veränderung der Anlagen. Hier geht es im Grunde darum, dass die Anlagen mit möglichst geringem Aufwand an eine neue Rechtslage angepasst werden können. Da aber die Anlagen heute durch den Landtag beschlossen werden und damit Bestandteil des Gesetzes sind, ist es meines Erachtens und auch nach Ansicht unserer Fraktion sachgerecht, den Landtag bei einer späteren anstehenden Änderung hier zu befassen. Der zweite Änderungsantrag ist ungleich politischer, denn er richtet sich gegen die mittlerweile überall unseren Blick störenden Windräder,
die den Liebreiz unserer Landschaften jedenfalls nur begrenzt unterstreichen. Nachdem nun bereits große Teile der in regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesenen Vorrangflächen mit der Salamitaktik zugepflastert sind, möchten wir mit der Einführung der einzelnen Windkraftanlage ab 35 m Höhe bzw. 10 kW Leistung in die Anlagen wenigstens in Zukunft eine Überprüfung auf Um
weltverträglichkeit erreichen. Ich bin überzeugt, dass wir damit nicht nur dem Naturschutzbund. sondern dem Anliegen der meisten Menschen in unserem Freistaat Rechnung tragen.
Zu den Anträgen der SPD ist eigentlich nur ein Interessantes zu sagen. Herr Höhn und auch Herr Clement berichteten in den letzten Tagen immer mehr und forderten Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung. Offensichtlich haben Sie Ihre Anträge nicht gelesen, denn die beinhalten genau das Gegenteil. Sie erweitern hier die Anlage. Ich denke, aus meiner Sicht und aus Sicht unserer Fraktion bleibt es dabei, wir setzen diese Richtlinie nur eins zu eins um und werden sie nicht erweitern. Ich empfehle für meine Fraktion Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses und Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Danke.
Amtsgericht Sömmerda
Der Landesregierung ist bekannt, dass das Amtsgericht Sömmerda zurzeit über einen wenig attraktiven Standort verfügt. Insbesondere sind durch ungünstige Raumaufteilungen am jetzigen Standort keine optimalen Bedingungen für die Gerichtsarbeit gegeben.
So zeichnet sich ab, dass der Raum zur Unterbringung von Gerichtsakten nicht ausreicht, wie auch insgesamt der Raumzuschnitt wenig funktional ist.
Die Landesregierung hat daher im Staatsanzeiger Nr. 15/2002 vom 15. April 2002 eine Mietausschreibung für ein neues Mietobjekt veröffentlicht.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Sind nach Fristablauf der Ausschreibung Angebote bei der Landesregierung eingegangen?
2. Falls ja, hat die Landesregierung einen Zuschlag erteilt?
3. Wann ist mit einem Umzug des Amtsgerichts zu rechnen?
4. Welche Verbesserungen der räumlichen Situation des Amtsgerichts werden am neuen Standort gegeben sein?
Könnten Sie mir noch den neuen Standort verraten?
Sehr verehrte Präsidentin, lassen Sie mich vielleicht eine Vorbemerkung zu Herrn Dr. Koch treffen.
Zum einen, der Unterschied zum Gewohnheitsverbrechergesetz der Nazis ist doch ganz eindeutig. Ich will ihn nur einmal markieren. Es gibt einen ganz gravierenden Unterschied zwischen der Vergewaltigung und Ermordung junger Kinder und einem fortgesetzten Taschendiebstahl. Ich denke, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Zum Zweiten: Der Sarkasmus, mit dem Sie auf für das Schutzbedürfnis Einzelner in der Bevölkerung wichtige Gesetze reagieren, ist beschämend für unser Parlament.
Ich möchte nicht wissen, welchen Aktionismus Sie in Gang setzen würden, wenn ein so trauriger Fall hier in Thüringen stattfände.
Doch, meine Damen und Herren, mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter durch unseren Justizminister gehen wir heute einen wichtigen, fast möchte ich sagen, längst überfälligen Schritt in der Thüringer Rechtspolitik voran, denn dieses Gesetz setzt uns nun in den Stand - wenn wir es denn nach der Überweisung, für die ich auch bin, Herr Schemmel, an den Justizausschuss und auch an den Innenausschuss -, dass wir Maßnahmen gegen besonders gefährliche rückfallgefährdete Straftäter ergreifen können. Mit dem Gesetzentwurf wird einem für das Rechtsbewusstsein und Gerechtigkeitsempfinden unerträglichen Zustand abgeholfen, nämlich dem, dass wir bislang überhaupt keine Handhabe gegen solche Täter hatten, bei denen sich erst im Vollzug ihre Gefährlichkeit und insbesondere die Wahrscheinlichkeit ergibt, dass sich der Täter nach der Verbüßung der Strafe erneut gegen elementare Rechtsgüter anderer vergeht. Nun würden wir eine Handhabe haben.
Der Justizminister hat in seiner Rede deutlich gemacht, um welche Arten von Verbrechen es sich hier ganz überwiegend handeln wird. Die genannten Beispiele, die wohl bei jedem von uns Abscheu und Ekel erregen, stellen vor allem Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere von Kindern, dar, aber auch andere Rechtsgüter sind betroffen, nämlich das Recht auf Freiheit, das Recht auf Leben und auch die persönliche Unversehrtheit von potenziellen Opfern. Immer wieder gibt es solche Fälle von Wiederholungstätern, die auch immer wieder zu einem berechtigten Sturm der Entrüstung in der gesamten Öffentlichkeit führen. Doch nun werden wir ein Zeichen setzen können für die Sicherheit und den Schutz des Einzelnen vor solchen Straftätern, zumindest im Freistaat. Denn obwohl der Bundeskanzler noch im letzten Jahr zu solchen Fällen in seiner typischen beifallsheischenden Art
gemeint hat - Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Wer sich an kleinen Mädchen vergreift, muss weggeschlossen werden, und zwar für immer.",
trotzdem ist bis zur letzten Woche relativ wenig geschehen. Seit 1997 - der Justizminister hat es ausgeführt - gab es immer wieder Bundesratsinitiativen zunächst Bayerns, zuletzt eine Thüringens und Baden-Württembergs, zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung, die ebenso permanent niedergestimmt wurde, mit dem Verweis darauf, dass dieses Anliegen allein eine Sache der Gefahrenabwehr und damit der polizeirechtlichen Landeskompetenz sei. Unser jetziger Entwurf ist strikt an dieser Landeskompetenz orientiert. Er knüpft nur an die künftige Gefahr und nicht an die bereits begangene Straftat an. Er dient damit dem Schutz des Einzelnen
doch, das stimmt schon, lesen Sie doch mal nach
vor einer Gefahr für Leib und Leben. Doch was soll man eigentlich von einer Justizministerin halten, die bislang gesagt hat, eine bundeseinheitliche Regelung lehnen wir ab, das ist nicht unsere Zuständigkeit. Und nun ist doch ein solches Gesetz durch den Bundestag beschlossen worden, allerdings eine Krücke, wie ich finde. Und die Lücken, die dort wissentlich mit beschlossen wurden, die können wir sozusagen mit einem anderen Gesetz hier abdecken. Denn mit dem Bundesgesetz ist es nicht möglich, den Ersttäter nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen,
der zwar sehr wohl eine einschlägige kriminelle Karriere vorweisen kann, die aber eben nicht aktenkundig geworden ist. Die Vorbehaltslösung, das heißt, nur solche Täter in nachträgliche Sicherungsverwahrung zu nehmen, deren Verurteilung bereits den Vorbehalt einer nachträglichen Sicherungsverwahrung enthält, hat zumindest zwei Schwächen. Zum einen werden davon nicht bereits einsitzende Täter erfasst und zum anderen erfordert der Vorbehalt bereits so viele Kenntnisse über die besondere Rückfallgefährlichkeit des Täters, dass man sich eigentlich fragen muss, warum nicht sofort Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Damit wird deutlich, das am Freitag im Bundestag beschlossene Gesetz ist eine Krücke, die hoffentlich nach dem 22. September durch eine konsequente Neuregelung ersetzt wird. Freilich ist die Sicherungsverwahrung einer der schwer wiegendsten Eingriffe in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Doch wird diesem Umstand mit dem im Gesetz beschriebenen Verfahren Rechnung getragen! Herr Koch hat bereits am 26. April die Frage der Verhältnismäßigkeit erörtert und dieselbe infrage gestellt mit einer solchen Regelung. Die jetzt zu erörtern, würde sicher zu weit führen. Das sollten wir im Ausschuss tun. Nur, Herr Koch, wir können nicht allein die Freiheit des Täters sehen, sondern wir müssen auch die Sicherheit der Bevölkerung in den Blick nehmen,
und damit meine ich nicht irgendeine unbestimmte Masse, sondern ich meine die Betroffenheit von Grundrechten einzelner Bürger, deren Leib und Leben in Gefahr steht, wenn ein solcher Täter freigelassen wird. Sie haben vom Übermaßverbot gesprochen. Nun, ich will es mir nicht leicht machen, aber es gibt auch genauso ein Untermaßverbot. Der Staat muss das Notwendige zur Sicherheit seiner Bürger tun. Das werden wir mit dem jetzigen Gesetz auch vollziehen.
Herr Koch, wenn ich mich recht entsinne, haben Sie sehr zynisch Bezug auf die geringe Fallzahl genommen. Darüber haben Sie sich fast lustig gemacht.
Darüber hat er sich fast lustig gemacht. Lesen Sie doch das Protokoll vom 26.04. mal nach. Uns ist jeder Einzelfall zu viel,
und wenn es Möglichkeiten zur Verhinderung so schwerer Verbrechen gibt, dann werden wir diese auch nutzen und umsetzen.
Noch einen Gedanken zum Abschluss. Der Resozialisierungsgedanke würde mit diesem Gesetz zurücktreten - gerade das ist ja nicht der Fall. Wenn Sie sich die Entscheidungen aus Bayern anschauen, da wurde gerade Bezug darauf genommen, dass der Gefangene eben keine Resozialisierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, sondern sie ständig verweigert, dass er die Sozialtherapie verweigert. Das sind gerade Anknüpfungspunkte für die Resozialisierung. Wir wollen, dass die Täter resozialisiert werden, nur wenn ein Täter sich weigert, dann hat er das selbst infrage gestellt. Nicht das Gesetz wird den Resozialisierungsgedanken hier zurücktreten lassen, sondern der Täter selbst tut das vorher. Deswegen werden wir dieses Gesetz auch machen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Justizausschuss und mitberatend an den Innenausschuss.
Lehmann, Annette; Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Mohring, Mike; Dr. Müller, Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Dr. Pietzsch, Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Scheringer, Konrad; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Dr. Sklenar, Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Dr. Stangner, Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Dr. Vogel, Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Dr. Wildauer, Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1857 wurde durch das Plenum des Landtags in seiner 49. Sitzung vom 11. Oktober 2001 zur Fortberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Antrag in seiner 18. Sitzung am 2. November 2001, der Haushaltsund Finanzausschuss in seiner 30. Sitzung am 23. November 2001 und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in seiner 25. Sitzung am 31. Januar beraten. In den Beratungen wurde vor allem hervorgehoben, dass die Verbundforschung ein besonders effizientes Instrumentarium der Forschungs- und Entwicklungsförderung sei, das geeignet sei, auch eine entsprechende Forschungsinfrastruktur im Freistaat weiterzuentwickeln, wie aus der Evolution der Verbundforschung des TMWFK durch die Gesellschaft für Wirtschafts- und Marktplanung hervorgeht. Als besonderes Merkmal sei hier nur die hohe Arbeitsplatzeffizienz mit einem Faktor von 1,08 genannt, was so viel heißt, dass pro geförderten Projektmitarbeiter im Jahr ein zusätzlicher Dauerarbeitsplatz bei den Unternehmen entsteht.
Weiter wurde betont, dass der volkswirtschaftliche Nutzen aufgrund größerer staatlicher Einnahmen und geringerer Ausgaben etwa für den Arbeitsmarkt und andere staatliche Leistungen der gesellschaftlichen Nutzung annähernd viermal so groß sei, wie der Förderaufwand. Das heißt, die Verbundforschung stellt ein außerordentlich effizientes Förderinstrumentarium dar, das jedoch weiterhin der Ergänzung durch einzelbetriebliche Forschungsförderung bedarf. Die einstimmig abgegebene Beschlussempfehlung lautet daher auf Annahme des Antrags.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kummer und Kummer macht manchmal Kummer und Sorgen; wer hier Sorge wird und wer Kummer bleibt, das möchte ich offen lassen.
Vielleicht noch einmal zwei Bemerkungen. Herr Kummer, Sie verlangen hier einen Bericht bis zum III. Quartal. Wir haben einen Bericht bis zum I. Quartal verlangt. Sie haben Recht, die Zeit drängt und deswegen hatten wir im letzten Plenum einen Antrag gestellt. Herr Krauße hat auch gut begründet, warum wir Ihrem Antrag jetzt nicht zustimmen können. Ganz einfach, Sie fahren hier Verzögerungstaktik, die wir nicht mitmachen können.
Sie riskieren die Privatisierung, die wir gerade für die Fernwasserversorgung im Interesse und für das Wohl der Bürger in unserem Land nicht wollen. Sie wissen genau, dass Gera beispielsweise drängte, bis zum Sommer Informationen zu erhalten.
Dann noch ein anderes: Das ist schon abenteuerlich. Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten Informationen im Ausschuss aus gutem Grund nicht bekommen. Weil Sie die Informationen nicht bekommen haben - wenn Sie da anderer Meinung sind, können Sie ja auch zum Verfassungsgericht ziehen, wo Sie wahrscheinlich nicht Recht bekommen würden
aus diesem Grund, weil Sie die nicht bekommen haben, verlangen Sie jetzt ganz neue Daten, nicht in der internen Sitzung, wie es Ihnen ja auch freistünde, sondern verlangen diese jetzt in einer öffentlichen Sitzung.
Es ist ein abenteuerliches Verfahren in einer öffentlichen Landtagssitzung, eine vertrauliche Sitzung eines Ausschusses zu verlangen.
Das muss ich wirklich mal sagen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Becker - sie sitzt noch da -, zur Geheimniskrämerei: Also, so viel, wie Sie hier erzählen konnten, dann kann es mit der Geheimniskrämerei nicht allzu weit her sein.
Im Übrigen wurde all das, was Sie auch vorhin angefragt haben, schon im Umweltausschuss vorgestellt.
Doch nun zu unserem Antrag: Die Zukunft der Fernwasserversorgung ist mit einem wettbewerbsfähigen Preis zu sichern. Das ist das Ziel unseres Antrags. Dazu muss man sich die gegenwärtige Situation noch einmal vor Augen führen. Fernwasser wird benötigt zur Sicherstellung einer nachhaltigen und ökologischen Wasserversorgung, sowohl als Ergänzung aber auch als Hauptversorgung. Dem Fernwasser kommt dabei die Ausgleichsfunktion zwischen Gebieten mit Wasserüberschuss und mit Wassermangel zu. Ganze Landstriche und Regionen sind in Thüringen dabei vor allen Dingen auf das Fernwasser für die Grundversorgung angewiesen. Hierzu gehört mein Wahlkreis Sömmerda,
dazu gehört Gotha, Gera, Meiningen und es sind noch einige mehr zu nennen. Diese Grundversorgung wird abgesichert über unsere zwei Fernwasserzweckverbände und die örtlichen Verbände. Zusammen sind insgesamt 1,3 Mio. Bürger betroffen.
Zur rechtlichen Situation: Wir haben über sieben Jahre dauernde Rohwasserabgabeverträge zwischen der Talsperrenverwaltung und den Verbänden, die 2003 auslaufen. Dort ist ein Preis festgelegt, der leider, weil die Mindestabnahmemenge stets unterschritten wird, am Ende nicht mehr gehalten wird, so dass der Preis steigt, was auch negative Auswirkungen auf den Endpreis für die Bürger hat, in Nordost zum Teil bis zu 1,5 ³.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, gibt es einfach zwei denkbare Alternativen: Entweder wir lassen die Fernwasserversorgung einfach absaufen - das verbietet sich allerdings schon deswegen, weil wir einige Gebiete haben, die darauf dringend angewiesen sind - oder wir greifen in das bestehende System ein mit dem Ziel, langfristig wettbewerbsfähige Preise zu halten.
Die Landesregierung hat mit der Kienbaum-Studie, die im Umweltausschuss vorgestellt wurde, wo auch viele Fragen dazu gestellt wurden, den zweiten Weg vorgezeichnet, mit nicht unbeträchtlichen Anstrengungen für das Land. Das heißt erstens, wir werden mittelfristig eine Senkung des Rohwasserdargebots auf 80 Mio. m3 anstreben, indem - wie der Minister auch schon dargestellt hat - das System Zeulenroda aufgegeben wird, Leibis angeschafft wird.
Und, meine Damen und Herren, es ist schon ein Hasardspiel, wenn wir uns bei der Bereitstellung genau an den jetzigen Bedarf halten würden, denn zum einen könnten wir dann unmöglich zukünftigen Entwicklungen in so mancher Thüringer Region Rechnung tragen und zum anderen könnten wir auf mögliche Qualitätsminderungen des Wassers in den Regionen nicht reagieren, die sich zurzeit hauptsächlich über Grundwasser versorgen, und das kann ja auch in denen passieren, in denen das Fernwasser jetzt nur ergänzend verwandt wird. Von der Notwendigkeit einer höheren Vorhaltemenge allein aufgrund der Erfordernisse des Hochwasserschutzes habe ich dabei noch gar nicht geredet.
Im Übrigen sei noch hinzugefügt, dass es ja gerade im Sinne nachhaltiger Politik ist, durch ein gut ausgestattetes Fernwasserversorgungsnetz die Absenkung des Grundwasserspiegels durch Übernutzung desselben etwa in Ballungsräumen - und wir alle hoffen ja, dass wir künftig auch ein paar Ballungsräume in Thüringen haben - verhindern können.
Das heißt doch gerade, dass wir es nur mit einer langfristig angelegten Entwicklung des Verbundwassernetzsystems sicherstellen können. Allerdings ist doch wohl klar, dass ein solches Netz nur Sinn macht, wenn wir in den Talsperren qualitätsvolleres Wasser haben, als dies durch das örtliche Wasser gewährleistet ist, was die Ab
schaltung des Zeulenrodaer Systems nur begründet.
Herr Kummer, Sie schreiben in Ihrer jüngsten Pressemitteilung zu Leibis, der Preis würde hierdurch um ein Vielfaches steigen. Er steigt um 5 bis 6 Cent, wird angenommen, und wenn Sie bei einer Erhöhung von 5 bis 6 Cent auf 61 Cent von einem Vielfachen sprechen, dann betreiben Sie einfach nur das Geschäft der Panikmache. Das ist verwerflich, schändlich.
Zweitens: Die Landesregierung will langfristig einen Preis von 60 oder 61 bzw. 62 Cent pro m3 erreichen
es gibt ja dafür gute Prognosen, Sie haben das sicherlich auch im Haushaltsausschuss schon behandelt -,
um ein Neugeschäft mit ca. 8 Mio. m3, was dann sinnvoll und realitätsnah zu erreichen ist, zu erreichen. Das schaffen wir erstens, indem die wirtschaftlichen Strukturen in den beiden Verbänden, aber auch in der Talsperrenverwaltung, effizienter gestaltet werden, indem die Fusion vorangetrieben wird und - wie in unserem Antrag formuliert ist - auch hoffentlich bis Ende 2003 abgeschlossen ist - das ist eigentlich die Hauptaufgabe für das Land, und darüber wollen wir auch, dass die Landesregierung im I. Quartal berichtet - und durch die nicht ganz unbeträchtliche Entschuldung des Gesamtsystems. Die weitere Bezuschussung der Landesaufgaben für die notwendig entstehenden Kosten für Hochwasserschutz und den Mindestabfluss aus ökologischen Gründen übernimmt das Land ja zudem auch noch.
Meine Damen und Herren, ich halte dies für den einzigen Weg, für unseren Bürger langfristig erträgliche Preise zu sichern und langfristig die Wasserversorgung sicherzustellen. Sinnvolle andere Wege - wenn sie uns bekannt wären - würden wir dabei sicher auch gern diskutieren.
Meine Damen und Herren, wenn die Fusion erst einmal erfolgreich vollzogen ist und der Preis so ist, wie wir ihn uns jetzt vorstellen, dann ist bekannt, dass der Erfolg viele Väter hat. Dass er keine Mütter hat, das liegt allein an Frau Becker. Vielen Dank, Frau Becker.
Meine Damen und Herren, noch mal zu Frau Dr. Klaus. Sie meinten ja, das Gutachten enthält wahrscheinlich besonders traurige Nachrichten. Ich kann Ihnen versichern, meine liebe Frau Dr. Klaus, die Landesregierung und auch unsere Fraktion wir sind keine Kinder von Traurigkeit
und wir werden diesem Antrag zustimmen, damit wir Ihre Krokodilstränen auch in Zukunft nicht ertragen müssen. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dr. Klaubert, Sie meinten vorhin, die Wiederholung tut manchmal gut. Ich finde es auch sinnvoll, dass wir auch als CDU-Fraktion und als Plenum noch einmal die Möglichkeit hatten, die Ministerin hier zu hören und es wird ja auch ein Stück wahrer dadurch, dass sie den Bericht so gegeben hat. Kultur ist kein Luxus - die nächste Wiederholung, das hat Frau Schipanski im letzten Jahr gesagt, das heißt aber auch, dass Kultur natürlich nicht weniger kostet, das ist ganz klar. Wir sind als Land Spitze in der Kulturfinanzierung, in der Kulturförderung pro Einwohner unter den deutschen Ländern. Der Satz ist also nicht nur irgendein bloßes Bekenntnis, er ist unser Bekenntnis zu unserer Einstellung zur Kultur, zur Bedeutung von Kultur in unserem Land, den Kommunen, und er ist
Bekenntnis auch zur Thüringer Verfassung, die ihren eigenen Abschnitt der Kultur und Bildung widmet, wie es auch nicht jede Landesverfassung tut. Der Kulturföderalismus ist für uns auch nicht Verfassungsfolklore, wie es manche Politiker sehen, sondern Kulturföderalismus ist für uns gelebt und wird in unserem Land gelebt für die Kultur und für die Menschen hier. Denn wir sehen Kultur als ein wertvolles Erbe an, was es zu erhalten gilt, mindestens weil es ein Stück Lebensbereicherung und Erlebensbereicherung ist, die den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens sichert, wenn sie nicht auch seine Grundlage ist. Kultur ist identitätsstiftend und die besondere Vielfalt unserer Kultur, die Bandbreite, wird ja schon allein im Begriff "Kultur" selbst deutlich, der ursprünglich aus dem Latein kommt, pflegen, bis zur religiösen Verehrung reicht Kultur. Unsere besondere Vielfalt an Kultur wird ja vor allem deutlich in den Denkmälern, die wir unserer langen und ereignisreichen Geschichte zu verdanken haben, auch unsere vielen verschiedenen kleinen Territorien, die eben statt dem militärischen Konflikt den kulturellen Wettbewerb vor allen Dingen in Bauten auszudrücken suchten. Die Situation der Denkmalpflege war vor zehn Jahren verheerend, wie es damals auch der Landeskonservator, heute a.D., Herr Prof. Ziesler, sah. Es war eine große Aufgabe, vor der man stand, die mehrere Jahrzehnte andauert und andauern wird, auch für uns. Ich will nur einmal ein Beispiel nennen. Die DDR ging von 8.000 Denkmälern im gesamten Gebiet von Thüringen aus, also in den drei damaligen Bezirken, und heute gehen wir von 60.000 Denkmälern aus, Bau- und Kunstdenkmäler und 3.000 Bodendenkmäler, die wir hier in Thüringen sichern, erhalten und pflegen müssen. Wir haben in den letzten zehn Jahren ca. 750 Mio. Denkmalpflegemittel ausgegeben, das geht auch aus Ihrer kulturpolitischen Anfrage hervor, wir haben umfangreiche Mittel aus dem städtebaulichen Denkmalschutz verwandt, in den letzten zehn Jahren 340 Mio., zusätzlich noch die Mittel aus der Dorferneuerung. Leider ist es ja nicht gelungen, die Kirchen weiter in der Dorferneuerung zu halten, das ist sehr bedauerlich. Wir hatten uns davon mehr versprochen. Natürlich ist die Dorferneuerung auch nur begrenzt da, die Mittel wurden zwar aufgestockt, aber die reichen ja auch nicht für die Dorferneuerung selbst. Der Bundesrechnungshof hat es ja kritisiert, so ist es leider nicht möglich. Aber wir sehen eben, die Kulturförderung, insbesondere die Denkmalpflege, nicht nur als Teil der Kulturförderung, sondern das ist spezifische Wirtschaftsförderung.
Die IHK selbst sagt, jede Mark die dort hereingesteckt würde, erzeugt 8 Mark zusätzlich, die auch in die Denkmäler hineingesteckt werden. Das ist Mittelstandsförderung, Förderung für unsere Handwerker und deswegen, weil eben insbesondere die Handwerker, die kleinen mittelständischen Betriebe, viel Erfahrungen auf dem Sektor der Denkmalpflege haben. Zurzeit ist es ja so, die Richtlinie für die Denkmalschutzmittel ermöglicht es auch, Material
kostenabrechnungen zu geben. Wir hatten uns zunächst einmal dafür ausgesprochen und waren der Meinung es wäre sinnvoll, dies an die Vorlage von Handwerkerrechnungen zu binden, wie es auch bei der Dorferneuerung gemacht wurde. Nun ist es aber dort so, dass im Denkmalschutzbereich eigentlich nur Handwerker tätig sind, es kaum jemand anderes mit seiner Muskelkraft bewerkstelligt, so dass wir also meistens auch in der Denkmalpflege die Handwerker dort sehr stark fördern.
Wir haben seit 1992 ein Denkmalschutzgesetz, das sich im Grundsatz bewährt hat. Man kann sich im Land überall umschauen, ich glaube auch, so viele Denkmäler, wie wir hier in den letzten Jahren saniert haben aufgrund von Privatinitiative, aufgrund von öffentlicher Initiative, aufgrund auch von Industriellen, so viele Denkmäler findet man sonst kaum irgendwo in Gesamtdeutschland. Aber es gibt natürlich auch einige Probleme, die werden wir mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode hier noch anpacken, das ist die Neuregelung zur Zumutbarkeit bei der Erhaltung, da müssen wir einfach ran, weil es sich hier gezeigt hat, dass es da erhebliche Probleme beim Genehmigungsbedarf gibt. Allerdings ist dort nicht erwartbar, dass wir bedingungslos die Grundsätze der Denkmalpflege zugunsten von Investitionen aufgeben, sondern wir müssen hier natürlich eine sinnvolle Abwägung, einen Kompromiss zwischen den Architekten und den Restauratoren und dann auch den Investoren finden, um die Entwicklung in unserem Land voran zu bringen.
Zur Kultur gehört allerdings auch noch etwas mehr als die Denkmalpflege. Zur Kultur gehört, wie Herr Schwäblein schon richtig sagte, die Folklore, das Brauchtum, Verfassungsfolklore hatte ich ja vorhin schon gesagt. Wir haben in Thüringen ein außerordentlich reges Vereinsleben auf diesem Gebiet. Das ist wichtig für die Bildung der Identität, der Thüringer Identität, für die Kenntnis unserer eigenen Kultur und wir haben auf diesem Gebiet ja auch einiges bewegt. Die Ministerin hat die neue Richtlinie Ende 1999 unterschrieben, mit der wir auch mehr Transparenz auf dem Gebiet der Kulturförderung haben. Hier haben wir eine Richtlinie, nach der sowohl Folklore aber auch Kunst und Kultur jeweils nach Projekten gefördert werden können, auf Anträge von Gebietskörperschaften und Trachtenvereinen. Wer auch immer sich auf diesem Gebiet tummelt, kann sich nach dieser Richtlinie fördern lassen, natürlich soweit das Geld reicht. Wir haben eine volkskundliche Beratungs- und Dokumentationsstelle beim Volkskundemuseum, die von den Vereinen genutzt wird und auch wichtig ist, um das Brauchtum hier zu erfassen. Wir haben ein eigenes Institut an der Jenaer Universität. Ich denke, wir haben auf diesem Gebiet in den letzten Jahren, auch in der großen Koalition, außerordentlich viel geleistet für diese Brauchtumspflege und es gibt mir an sich auch Anlass zu hoffen, dass die Sicherung der kulturellen Vielfalt in Thüringen in der Hand der Landesregierung in einer guten Hand ist und dass es sich hier auch bewähren wird und die Landesregierung
ein dementsprechend gutes Konzept vorlegen wird. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, zwei, wenn Sie erlauben, einmal: Sind Sie der Meinung, dass das Dritte Reich untergegangen wäre, wenn man Ihrer Friedenslogik gefolgt wäre? Meinen Sie, mit einer Friedenstaube können Sie irgendeinen dieser Terroristen wirklich umdrehen? Danke.
Konzept für den Schulnetzplan der Berufsschulen
An den Berufsschulen im Freistaat kursiert seit einigen Wochen ein Konzept für den Schulnetzplan der Berufsschulen. Ziel dieses Plans ist es, angesichts der sinkenden Schülerzahlen eine berufsbezogene Neuordnung der Berufsschulen zumindest vorzubereiten. Dieses Konzept ist von einem Schulamt entwickelt worden und sorgt für einige Unruhe unter den Kollegien an den Berufsschulen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung dieses Konzept bekannt?
2. Wer hat den Auftrag für die Erstellung eines solchen Schulnetzplans gegeben?
3. Welche Meinung bezieht die Landesregierung zu diesem Schulnetzplan?
4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit einem solchen Konzept regionalwirtschaftliche Interessen der Berufsausbildung hinreichend berücksichtigt werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich habe die Hand noch rechtzeitig gehoben, aber ich danke Ihnen trotzdem sehr.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die beiden jetzt eben gehörten Reden haben mich doch zu einigen Äußerungen noch getrieben. Sie haben es ja wohl maßlos übertrieben, Herr Botz, mit Ihrem Antrag. Wenn man das richtig betrachtet, dann war das wohl letztlich ein Antrag, den wir Ihrem Hüftschuss zu verdanken haben aus der letzten Woche. Sie haben Ihre Fraktion da unter Zugzwang gesetzt. Letztlich ist Ihr Antrag fehl gegangen. Es handelt sich hier um eine aberratio ictus, würde man es vielleicht juristisch sagen, und Sie wollen es uns hier als einen Blattschuss verkaufen. Das kann wohl nicht sein. Und, Herr Schemmel, die kommunalen Strukturen anderer Länder, also, ich hätte einem Staatssekretär mehr zugetraut, als dass er da sagt, die Regionen würden Landkreisen entsprechen, allenfalls Regierungsbezirken, Herr Schemmel. Und aus der gesamten Diskussion, eher Landkreisen bzw. Kommunen, haben Sie gesagt.
Eine allerletzte Bemerkung: Wenn Sie schon sagen, wir sollten hier die Kommunen unbedingt stärken und in den Kommunen, wie Frau Nitzpon das sagte, würden jetzt so viele Entscheidungen mehr anstehen als hier im Land, da muss man sich wirklich fragen, wozu braucht man da noch ein Landesparlament. Diese Frage muss ich Ihnen tatsächlich stellen. So weit haben Sie es denn doch getrieben.
Im Übrigen haben wir ja hier viele Kommunalpolitiker, die auch kommunal engagiert sind. Insofern verstehe ich den Antrag der SPD nicht. Und dass Sie dem folgen, das verstehe ich noch weniger. Danke.
Herr Schwäblein, ich nahm eigentlich an, Sie würden jetzt zum Ende kommen - Entschuldigung. Aber insofern noch eine Zwischenfrage. Der Abgeordnete Höhn hat ja vorhin die Angst geäußert, es würde mit der Rückübertragung von Eigentum in die Hand der Adelsfamilien die Republik gefährdet werden. Vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern, etwa in Hessen, große Teile des Privatwaldes in der Hand von Fürstenhäusern sind, wollte ich Sie fragen: Sind Sie auch der Meinung, dass dort dem republikanischen Staatsverständnis Abbruch getan worden ist in den letzten Jahren oder ist das nicht der Fall?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, keine Angst, ich werde mich kurz fassen. Ich wollte das zum Anlass nehmen, mich zunächst mal herzlich bei der interministeriellen Arbeitsgruppe zu bedanken, dass sie dieses Ergebnis, dieses und die vorherige Einigung zu Stande gebracht haben. Ich denke, es wäre einen Beifall im Landtag schon wert.
Wir haben hier einen gewaltigen Nachholbedarf gehabt und beginnen uns jetzt in einem Aufholprozess zu befinden, der für Thüringen nur gut ist. Ein weiterer Punkt ist der, Frau Dr. Klaubert, ich gebe Ihnen Recht, es ist eine Güterabwägung, zum einen zwischen der Kultur auf der einen Seite und zwischen dem Forst. Aber, und das haben Sie bisher vergessen, auch zwischen dem Rechtsfriedensinteresse von mindestens 600 Thüringer Bürgern. Und ich finde es wirklich schade, dass beide Oppositionsfraktionen nicht in der Lage waren, eine Güterabwägung zu
einer Entscheidung zu führen. Es reicht nicht aus, nur aufzuzeigen, auf welche beiden Punkte man hier achten muss, sondern man muss sich auch wirklich einmal entscheiden. Unter dem Aspekt finde ich es nicht gerade begrüßenswert, dass Sie sich heute nicht durchringen konnten, etwas für dieses Land zu tun. Sie haben eine Chance vergeben.
Wir haben das im Ausschuss doch besprochen, Herr Dr. Botz. Im Wissenschaftsausschuss ist es besprochen, aber ich hoffe für unsere Fraktion, dass wir hier einmütig zustimmen und Ihre Überweisungsanträge ablehnen. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 14. April 2000 ist der CDU-Antrag in Drucksache 3/546 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst federführend, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und den Innenausschuss mitberatend überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. Mai 2000, in seiner 7. Sitzung am 18. Mai 2000, in seiner 8. Sitzung am 23. Juni 2000 und in seiner 9. Sitzung am 1. September 2000 beraten. In seiner 8. Sitzung am 23. Juni 2000 hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Anhörung aufgrund eines umfangreichen Fragekatalogs von 16 Interessenvertretern einzelner Unternehmen, der Gewerkschaften, Handelskammern, Hochschulen und Bildungsunternehmen durchgeführt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 11. Mai 2000 und in seiner 12. Sitzung am 5. Oktober 2000, der Innenausschuss in seiner 17. Sitzung am 7. September 2000 beraten.
Der Innenausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik empfehlen dem Landtag die Annahme des Antrags. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfahl dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrags der CDU-Fraktion. Vielen Dank.
Mit Ihrer Genehmigung gleich drei Anfragen in Folge.
Geben Sie mir Recht, Herr Dr. Botz, dass gerade im Hochschulgesetz geregelt ist, dass es Sache der Rektoren ist, die Kuratoriumsmitglieder - im Einvernehmen mit dem Senat natürlich - zu benennen?
Aber geben Sie mir dann auch Recht, dass es der Ministerin schwer fallen dürfte, zu gewährleisten, dass in ausgewogener Weise wesentliche Bereiche der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in den Kuratorien zu sitzen kommen, wenn es doch Sache der Rektoren ist, diese zu benennen?
Vielen Dank. Frau Dr. Stangner, nach den vielen Fragen, die Sie aufgezählt haben, tut sich für mich auch eine auf. Die Freiheit von Forschung und Lehre war meines Erachtens vor allem in den 40 Jahren der letzten 50 Jahre sehr beeinträchtigt. Daher frage ich Sie: Meinen Sie einen Bericht über das jetzige Gesetz zu halten oder berichten Sie gerade über die ersten 40 Jahre dieser letzten 50 Jahre?
Danke schön. Herr Dittes, nach Ihrer ignoranten Rede für Intoleranz oder Toleranz, Entschuldigung, wollte ich doch folgende Frage stellen - Sie bezeichneten es als ahistorisch, dass man zugleich vor den Gefahren des Rechtsund des Linksextremismus warnt. Ich frage Sie daher: Bezeichnen Sie es nicht als Geschichtsverklitterung angesichts des guten Zusammenspiels von Kommunisten und Nationalsozialisten, als es darum ging, der Weimarer Republik den Garaus zu bereiten?
Deutsche Einheit
Am 3. Oktober 2000 begehen wir den 10. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung. Eine Würdigung der historisch einmaligen Leistung und der zahlreichen damit verbundenen Vorteile für die Menschen findet im Alltag jedoch kaum statt. Damals wurden zwei deutsche Staaten wieder vereinigt, die historisch und kulturell zwar zusammengehörten, doch die noch vieles voneinander unterschied. Zu den trennenden Faktoren zählten neben der
ungleich kürzeren Demokratieerfahrung in der DDR auch wesentlich niedrigere Einkommen für mehr Arbeit und bezogen auf die Situation 1989 allerorten auftretende Versorgungsengpässe.