Andrea Kersten
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Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Minister! Wir haben gerade gehört, was Sie alles gemacht haben, auch ganz persönlich – „Meine Arbeit – Deine Arbeit“ –, was Sie gern gemacht hätten und was Sie gern noch tun wollten. Ich möchte auch nicht alles kleinreden, denn sicherlich ist es ganz nett, eine Dachdeckerkluft anzuziehen oder sich eine Bistroschürze umzubinden.
Bei Ihrer Rede hatte ich aber dann doch den Eindruck, dass Sie lieber Sozial- oder Integrationsminister sein wollen als Wirtschaftsminister. Es ging um Bildungsfreistellung, um Betreuungsschlüssel in Kitas, um Lehrer und um Migration. Und was, um Himmels willen, haben EScooter oder sexuelle Orientierung mit Fachkräften zu tun?
E-Scooter lasse ich Ihnen noch durchgehen, denn Sie sind auch Verkehrsminister. Aber sexuelle Orientierung
spielt doch bei der Kompetenz oder Qualifikation einer Fachkraft keine Rolle.
Zu Wirtschaftsunternehmen selbst habe ich aber recht wenig gehört. Sie haben den Mindestlohn angesprochen. Den müssen aber Unternehmer zahlen und eben nicht die Politiker. Ich empfehle Ihnen die Pressemitteilung der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft. Dort können Sie lesen, wo der Schuh drückt, was für unsere Unternehmen wichtig und notwendig ist und welche Rahmenbedingungen diese brauchen, um wiederum gute Rahmenbedingungen für Fachkräfte zu schaffen.
Vielen Dank.
Herr Wurlitzer, habe ich das richtig verstanden, dass Sie staatliche Wohnraumförderung als asozial betrachten? Was meinen Sie damit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Upload-Filter – ein Angriff auf die Meinungsfreiheit? Natürlich sind Upload-Filter ein Angriff auf die Meinungsfreiheit; denn sie schränken die Meinungsvielfalt ein und damit deren Freiheit.
Bei den Unmengen an Daten, die hochgeladen werden, wird es im Ergebnis immer aggressivere Upload-Filter geben. Das heißt, es sind Filter, die aufgrund einer minimalen Ähnlichkeit mit einer Urversion Beiträge löschen werden.
Der ursprünglich geplante Angriff auf die großen Plattformen geht damit nach hinten los; denn diese sind letztendlich die Einzigen, die sich die teuren UploadFilter leisten können. Kleinere Anbieter werden das nicht können, und sie sind am Ende die Leidtragenden. Das haben wir auch Ihnen, sehr geehrte CDU, zu verdanken – wir haben es schon gehört –: Ihre Abgeordneten im EUParlament waren es, die dem umstrittenen Artikel 17 zugestimmt haben.
Die Urheber von Rechten, um deren Stärkung es eigentlich geht, haben auch nichts davon, nämlich kein Geld, weil die Beiträge von Anfang an gelöscht werden. Für Urheber wären pauschale Lizenzgebühren, die von Plattformen und Nutzern gleichermaßen bezahlt werden, viel wertvoller.
Irritierend empfinde ich übrigens auch das hier umgesetzte Rechtsverständnis.
Derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begeht, muss dafür gar nicht geradestehen, sondern eben die Plattform, also ein anderer. Das ist nicht mein Rechtsverständnis.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Bekannte Simone hat eine 17-jährige Tochter. Als diese zwei Jahre alt war, bekam Simones Familie die Diagnose mitgeteilt, dass ihre Tochter schwerstbehindert sei und ein Leben lang ein Pflegefall sein würde.
Zwei Jahre später bekommt Simone Leukämie, es folgen sieben Monate Krankenhausaufenthalt; danach erhält sie eine kleine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Simone pflegt ihre schwerstbehinderte Tochter, Pflegegrad 5, allein ohne Pflegedienst. Irgendwann sagt ihr der Gutachter, der ihre Berufsunfähigkeit bewertet: Wer pflegen kann, kann auch arbeiten. Ihre kleine Rente wird von da an gestrichen; sie und ihre Tochter leben seitdem vom Pflegegeld der schwerstbehinderten Tochter von aktuell 901 Euro im Monat sowie vom Einkommen des Ehemannes. Da er ein Einkommen hat, gibt es keine anderen Unterstützungsleistungen. Simone pflegt seit nunmehr 15 Jahren ihre Tochter tagein, tagaus. Sie hat mir kürzlich geschrieben: „Wir haben nicht nach acht bis zehn Stunden Feierabend und gehen in unsere heile Welt. Es liegen auch keine 11 Stunden zwischen unseren Schichten. Das ist kein Job – das ist unser Leben. Für viele von uns heißt das 24 Stunden am Tag, sieben Tage pro Woche, 52 Wochen im Jahr. Nach körperlich und psychisch anstrengenden Tagen haben wir jede Nacht Bereitschaft – lagern, windeln, trösten, zudecken, aufsetzen.“
Simones Tochter gehört zu denjenigen, die von Angehörigen gepflegt werden. Über 76 % aller Pflegebedürftigen werden in Deutschland im häuslichen Umfeld gepflegt, rund 91 % von ihnen von Angehörigen. Das ist eine riesengroße Gruppe. Um diese muss sich Pflegepolitik
kümmern. Denn wenn uns diese Gruppe wegbricht, bricht Chaos aus. Genau dieser Fokus fehlt mir im vorliegenden Antrag. Abgesehen davon, dass er von Feststellungen und Forderungen an den Bund lebt, die grundsätzlich nicht falsch sind, geht es im Antrag ausschließlich um Pflegeeinrichtungen beziehungsweise um ambulante Pflegedienste. Diese betreuen aber nur rund ein Viertel aller Pflegebedürftigen. Sie leisten zwar ganz ohne Frage eine wertvolle Arbeit – und wenn man sie von dem ganzen Bürokratismus befreien würde, wäre ihnen wahrscheinlich schon viel geholfen. Wenn es aber um finanzielle Leistungen geht, haben pflegende Angehörige den schwarzen Peter.
Meine Bekannte Simone könnte sich von einem Pflegedienst unterstützen lassen; ganz klar. Wenn sie nur dreimal am Tag für je eine halbe Stunde, also eineinhalb Stunden am Tag, einen Pflegedienst beauftragen würde, wären von ihrer Pflegesachleistung in Höhe von 1 995 Euro sogleich 81 % weg. Ihr Pflegegeld wäre dann anteilig ebenfalls weg; für sie und ihre Tochter verblieben gerade einmal rund 170 Euro im Monat. Doch das ist noch nicht alles: Sobald Simone externe Hilfe beansprucht, werden ihr auch Rentenpunkte gekürzt.
Hierauf sollte aus unserer Sicht der Schwerpunkt sächsischer Pflegepolitik gelegt werden. Zumindest für pflegende Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 besteht ein hohes Armutsrisiko. Sie brauchen eine deutlich bessere finanzielle Absicherung – eine rein verbale Würdigung und Anerkennung von deren Tätigkeit reicht nicht aus.
Die abgeschlossene Arbeit der Enquete-Kommission darf uns diesbezüglich Hoffnung machen. Eines der Handlungsschwerpunkte war tatsächlich die Situation von pflegenden Angehörigen. Viele richtige Dinge beziehungsweise Ziele wurden herausgearbeitet, wie zum Beispiel eine Stärkung der Angehörigenpflege, eine Kultur der Anerkennung, eine Verringerung des finanziellen Risikos von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen usw. Was das alles sein soll, erfahren wir aber nicht. Allenfalls konkret ist eine Studie zur Situation pflegender Angehöriger in Sachsen. Dass diese nach ungefähr drei Jahren Enquete-Kommission nicht klar ist, ist dann doch enttäuschend.
„Pflegende Angehörige fordern dringend Hilfe – unkompliziert, leichtverständlich und real umsetzbar“. Das ist der Titel einer Petition von pflegenden Angehörigen, die gut deren Situation und Anliegen beschreibt. Es ist demzufolge sehr wichtig, dass die Empfehlungen der EnqueteKommission nicht nur wohlfeile Formulierungen bleiben, sondern dass jetzt schnelle Verbesserungen erfolgen. Das kann beziehungsweise muss auch eine bessere, pauschalisierte und vor allem frei verfügbare finanzielle Unterstützung der pflegenden Angehörigen zumindest bei Pflegegrad 4 und 5 beinhalten und darf jetzt nicht drei oder mehr Jahre dauern.
Der vorliegende Antrag greift diese Punkte leider nicht auf. Deswegen werden wir uns hier enthalten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dieseldebatte sollten wir nicht nur offen führen, sondern auch aktuell. Zu dieser Aktualität gehört, dass seit spätestens gestern die Karten in Sachen Diesel neu gemischt sind.
Wer gestern die „Welt“ gelesen hat, wird es wissen: Die Automobilindustrie ist eingeknickt. Hatte sie sich bis vorgestern noch für den Erhalt des Dieselmotors als effiziente Antriebstechnik mit Attributen wie Langlebigkeit und Leistungsstärke eingesetzt, wollte sie diese Antriebstechnik noch zukunftsfest und damit sauberer gestalten, wissen wir seit gestern, dass dies nur heiße Luft war.
Unter der Überschrift „Totales Umdenken in Wolfsburg“ können wir in der „Welt“ lesen, dass VW bis 2050 komplett klimaneutrale Autos herstellen will,
dass in den kommenden zehn Jahren statt der bisher 50 nunmehr 70 neue Elektromodelle auf den Markt kommen und dass statt bisher 15 Millionen nunmehr 22 Millionen Batteriefahrzeuge gebaut werden sollen. Auch BMW will bis 2020 klimaneutral produzieren und legt mit neuen EAutomodellen nach. Mercedes will seine Produktion bis 2022 komplett klimaneutral gestalten.
Die Automobilindustrie ist eingeknickt, eingeknickt vor Abmahnvereinen wie der Deutschen Umwelthilfe
und vor der Angst, zu weiteren Zugeständnissen verpflichtet zu werden.
Mit diesem Statement von Volkswagen wird die Bundesregierung einen Teufel tun, die Autokonzerne zu weiteren Nachrüstungen wie den immer wieder diskutierten Hardwarenachrüstungen bei Dieselautos zu verpflichten.
Dieses Umdenken zeigt aber auch, dass die Autoindustrie wenig Vertrauen in ihre eigenen Forschungen und Entwicklungen hat,
um solche sauberen und sparsamen Fahrzeuge zu entwickeln, die die Umweltauflagen erfüllen können. Ich zitiere aus der „Welt“: „Allen Alternativen zum Batterieauto erteilt der VW-Chef eine klare Absage. Das Gas- oder Brennstoffzellenauto von VW ist praktisch tot. ‚Technologieoffenheit ist jetzt die falsche Parole und führt dazu, den Systemwandel weiter in die Zukunft zu verlegen.‘, sagte Diess.“
Die Automobilindustrie verschreibt sich dem Slogan: Der Diesel ist tot, es lebe das E-Auto!
Was bedeutet das jetzt für den vorliegenden Antrag? Das bedeutet, dass aktuell dieses Thema tot ist. Wir brauchen keine Feststellungen mehr zu treffen, ob Fahrverbote zulasten der deutschen Verbraucher gehen, dass sich die Luftqualität kontinuierlich verbessert hat. Wir brauchen
keine Diskussionen mehr zu Grenzwerten oder deren Belastbarkeit, über Standorte von Messstationen oder die Wirkung von Stickoxiden. Mit der Erklärung der Autokonzerne, die eigenen Pkw-Flotten sukzessive auf EModelle umzurüsten, wird diesen Diskussionen die Grundlage entzogen.
Nichtsdestotrotz ergeben sich mit dieser Entwicklung neue Aufgabenschwerpunkte für die Staatsregierung Sachsens, und diese dürfen nicht verschlafen werden. Der Umstieg auf die Produktion von E-Autos wird massive Arbeitsplatzverluste zur Folge haben. Bereits jetzt hat der VW-Konzern angekündigt, dass er 7 000 Arbeitsplätze streichen werde. Diese Einsparung wird es mit Sicherheit auch in anderen Autokonzernen geben. Mit VW und BMW haben zwei große Unternehmen dieser Branche Betriebsstätten in Sachsen, deshalb werden sich Arbeitsplatzstreichungen auch auf unsere Region auswirken.
Hierzu erwarte ich vom Wirtschaftsminister ganz konkrete, zügige Aktivitäten, die einerseits Klarheit schaffen, in welchem Umfang Sachsen von dem angekündigten Stellenabbau betroffen sein wird, und, darauf aufbauend, Aktivitäten, die dazu führen, dass die gleichfalls angekündigten neuen Arbeitsplätze in den Bereichen Softwareentwicklung oder Elektronikarchitektur auch in Sachsen angesiedelt werden. Hier muss Sachsen schnell seine Claims abstecken, bevor wir eine zweite Lausitz bekommen.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ergibt sich aus unserer Sicht für die Staatsregierung: Sachsen muss sich dafür einsetzen, dass es für bereits auf der Straße fahrende Dieselautos Bestandsschutz gibt. Mit der eben angesprochenen Entwicklung hin zu kompletten E-Auto-Flotten ist diese Forderung im Sinne der Autofahrer legitim. Unsere Verbraucher, die Diesel-Fahrer, brauchen Sicherheit im Hinblick auf die Nutzung ihrer Fahrzeuge. Sie haben diese Autos im Vertrauen auf eine entsprechende Lebensdauer gekauft.
Zumindest dieses Vertrauen dürfen wir nicht zerstören. Dafür müssen wir uns starkmachen, Herr Verkehrsminister.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz mehrerer Debatten zum Thema „Endlich schnelles Internet für alle“ müssen wir konstatieren, dass Sachsen in diesem Bereich kaum vorangekommen ist. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung und auch Sachsens, bis 2018 flächendeckend ein schnelles Netz zu ermöglichen, musste gecancelt werden. Von Sachsen wurde dieses Ziel mal schlappe sieben Jahre nach hinten verlegt, bis 2025. Ich befürchte, dass sich der Breitbandausbau zur Zwil
lingsschwester des Flughafenprojektes Berlin-Brandenburg entwickeln wird.
Dazu wiederholt ein Blick auf meinen Heimatlandkreis Mittelsachsen. Hier fand Mitte Februar die zweite Regionalkonferenz Breitband statt. Obwohl gleich zu Beginn der Veranstaltung vom Breitbandkompetenzzentrum
dargestellt wurde, dass Mittelsachsen bei einer Versorgung mit Internetgeschwindigkeiten von mehr als 50 Mbit pro Sekunde sachsenweit auf dem letzten Platz liegt, wurde verkündet, der Landkreis befände sich auf einem guten Weg. Der sieht konkret so aus: Seit 2016, also seit über drei Jahren, stellen die Kommunen haufenweise Förderanträge, bezahlen Planungsleistungen und externe Berater, führen wiederholt Markterkundungen durch und nehmen Kredite zur Vorfinanzierung auf. Dennoch wurde seitdem nicht ein einziger Meter Glasfaser in Mittelsachsen verlegt. Das heißt, dass nicht ein einziges Ausbauprojekt begonnen hat.
Jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, liegt dieser Antrag auf dem Tisch. Ich frage Sie, sehr geehrte Fraktion der LINKEN: Glauben Sie ernsthaft, dass mit Ihrem Antrag irgendein Haushalt, irgendein Unternehmen, irgendeine Verwaltung, Schule oder anderweitige öffentliche Einrichtung schneller an einen Glasfaseranschluss kommt?
Schauen wir uns dazu Punkt 1 Ihres Antrags an. Sie fordern einen individuellen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit schnellem Internet. Was bedeutet das konkret? Das ist ein von jedermann gegen den Staat einklagbarer materiell-rechtlicher Anspruch. Mit Blick auf die aktuelle Erschließungsquote bedeutet das nichts anderes als eine Klageflut. Was würde dabei herauskommen? Nichts, was mit schnellem Internet zu tun hätte, allenfalls ein Entschädigungsanspruch gegen den Staat. Dies wird wovon bezahlt? Natürlich aus Steuergeldern, also von den Bürgern dieses Landes.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Politisches Handeln darf in erster Linie keine Juristerei sein, sondern – und die Juristen in diesem Hohen Haus mögen mir das verzeihen – politisches Handeln muss zuallererst Handeln mit gesundem Menschenverstand sein.
Damit bin ich auch schon bei der Forderung nach ungehindertem Zugang zu schnellem Internet für jedermann. Wenn ich das zu Ende denke, bedeutet das nichts anderes, als dass der Staat jedermann einen lokalen Computer oder gar ein mobiles Endgerät zur Verfügung stellen muss. Erst mit diesen Geräten ist ein ungehinderter Zugang zum Internet überhaupt möglich. Mit gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun.
Ihrer Forderung nach einer nationalen Roamingpflicht können wir uns allerdings anschließen. Auch wenn die Sorgen von Unternehmen, dass eine solche Roamingpflicht einen Eingriff in die Marktwirtschaft bedeutet, nicht vom Tisch zu wischen sind, so machen uns doch andere Länder vor, dass es funktioniert. Wir erwarten aber auch, dass die Telekommunikationsunternehmen selbst
erkennen, wie wichtig es ist, dass ihren Kunden flächendeckend – das heißt immer – ein Netz zur Verfügung steht und es ein Marktvorteil ist, diese Flächendeckung anbieten zu können.
Zu Punkt 2: Die Bundesratsinitiative von MecklenburgVorpommern können wir vergessen. Das ist Larifari. Wenn wir lesen: „Der Bundesrat stellt fest …“, „Der Bundesrat fordert auf zu prüfen …“ oder „Der Bundesrat erwartet …“, dann weiß man ganz genau, dass dabei nichts Handfestes herauskommt. Diese Initiative ist etwas für Nichtentscheider und Bedenkenträger. Der braucht Sachsen nicht zuzustimmen.
Zu Punkt 3 werden wir uns enthalten, sofern eine Fraktion hier punktweise Abstimmung beantragt. Einerseits korrespondiert diese Forderung mit der von uns Blauen seit Langem aufgemachten Forderung, dass der Freistaat die Gesamtverantwortung für den Breitbandausbau übernimmt, andererseits lehnen wir eine dafür zu schaffende Landesgesellschaft, also eine weitere kostenintensive Verwaltungsstruktur, ab.
Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass der Freistaat die Kommunen bei deren Förderprojekten bereits unterstützt – Stichwort: Breitbandkompetenzzentrum – und, obwohl nichts dabei herauskommt, mithin diese Forderung als erfüllt angesehen werden kann. Einmal mehr stellt sich uns in diesem Zusammenhang die Frage, warum von allen Ministerien gerade das Wirtschaftsministerium an die SPD gegeben wurde.
Schlussendlich appelliere ich an alle Entscheidungsträger – sowohl die politischen als auch die in den Telekommunikationsunternehmen: Der flächendeckende Ausbau von schnellem Internet – und damit meine ich mit mehr als 100 Mbit pro Sekunde – muss endlich zur Chefsache gemacht werden, und das jenseits von Bürokratismus, angeblichen förderschädlichen Kriterien oder des Hin- und Herschiebens von Verantwortlichkeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund meiner sehr abgeschmolzenen Redezeit kann ich nur kurz zum Antrag Stellung nehmen.
Die in den Punkten 1 und 2 geforderten Daten bzw. die Studie sind natürlich interessant, aber nicht nur für das Lehramtsstudium, sondern für alle Studiengänge. Aktuell liegen allerdings für Sachsen verschiedene Daten vor, mit denen man arbeiten kann; sowohl jene aus der im Rahmen der Studentenbefragung erfolgten Sonderauswertung zum Lehramt als auch aus der Untersuchung der Lehrerbildungsstrukturen an sächsischen Hochschulen. Auch die Rostocker Studie, auf die in der Antragsbegründung verwiesen wird, dürfte nützlich für Sachsen sein.
Wir werden uns daher bei diesen Punkten der Stimme enthalten, verweisen an dieser Stelle aber eindringlich auf die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes und darauf, dass wir erwarten, dass zügig begonnen wird, die seit dem Jahr 2017 angelaufene Datenerhebung zu nutzen.
Die in Punkt 3 geforderte Arbeitsgruppe lehnen wir ab. Die Notwendigkeit ist für uns nicht erkennbar, auch deshalb, weil zu den unter den Punkten 3 a) bis 3 c) genannten Aufgabenfeldern bereits aus den eingangs genannten Expertisen Ergebnisse vorliegen. Allerdings befürworten wir die in Punkt 3 d) geforderte Zulassungsprüfung ausdrücklich. Besonders im Lehramt ist es immens wichtig, dass möglichst nur jene dieses Studium beginnen, die für den Lehrerberuf auch geeignet sind. Bei einem Eignungstest – dieser Appell richtet sich an Staatsministerin Stange – geht es nicht darum, Bewerber abzuschrecken, wie Frau Staatsministerin erschreckend schreibt. Es darf auch nicht darum gehen, die Studienplätze irgendwie vollzubekommen, sondern möglichst mit denen zu besetzen, die für dieses Studienfach geeignet sind. Abgesehen davon, kostet jedes abgebrochene Studium den Steuerzahler viel Geld.
Von daher kann ich Frau Staatsministerin Stange nur empfehlen, ihre als recht nachlässig zu bezeichnende Einstellung zur Verwendung von Steuergeldern dringend zu überdenken.
Wir erhoffen uns sowohl eine punkt- als auch eine buchstabenweise Abstimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Titel und Inhalt des Antrages sind vielversprechend. Auch wenn der Antrag im Wesentlichen ein Berichts- und Prüfauftrag ist, enthält er doch einige wenige Forderungen, die unterstützenswert sind.
Auch die Begründung des Antrages macht deutlich, dass es den antragstellenden Fraktionen um konkrete Verbesserungen sowohl für Sportler als auch an den Sportschulen geht. Umso erstaunlicher liest sich die Stellungnahme der Staatsregierung. Relativ umfangreich wird auf Gesetze und Regularien verwiesen. Zum Teil sind die Antworten unkonkret. An einzelnen Stellen werden die Fragen gar nicht oder nicht im Sinne der Fragestellung beantwortet.
Am Erstaunlichsten sind aber die Antworten bei den Antragspunkten, mit denen die Staatsregierung zum konkreten Handeln aufgefordert wird. Herr Vieweg, Sie haben es mit „Da ist noch Luft nach oben“ nett formuliert. Ich sage: Sie lehnt dies schlicht und ergreifend ab.
So lesen wir in Punkt II, dass die Staatsregierung die Tätigkeit der Außenstellen leider nicht aufwerten will und auch keine weiteren Ressourcen zur Verfügung stellen wird. Wir lesen in den Punkten III und IV, dass die Staatsregierung für Sportler weder die Unterbringung von Schülern noch die von Auszubildenden aus anderen Bundesländern in den sächsischen Sportinternaten fördern will – bestimmte Kader ausgenommen. Der Antwort zu Punkt V entnehmen wir, dass eine Weiterentwicklung von Grundschulen mit besonderen sportlichen Angeboten nicht diskutiert wird und dies auch nicht geprüft werden soll. Die Forderungen in den Punkten VII und VIII
hinsichtlich der Ausweitung des Schulversuchs zur gestreckten Fachoberschule sowie der Einrichtung Sportfördergruppe in der sächsischen Staatsverwaltung werden noch geprüft.
Somit bleibt festzustellen, dass der Antrag zunächst recht informativ ist und auch einen guten Überblick zur Istsituation an den Sportschulen gibt. Auch zeigen die Fragestellungen und Forderungen, dass den einreichenden Fraktionen durchaus Kenntnisse dazu vorliegen, wo der Schuh drückt. Damit bleibt zu hoffen, dass sich mit der Annahme dieses Antrages – wovon auszugehen ist – die Staatsregierung für die aufgemachten Forderungen öffnen, dass sie ihre abschlägigen Antworten revidieren muss und die noch zu prüfenden Punkte im Sinne der Antragstellung begonnen werden.
Von daher werden wir Blauen dem Antrag zustimmen.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Herrn Staatsminister Piwarz um die Stellungnahme der Staatsregierung bitten.
Vielen Dank. Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Es liegt ein Antrag aus dem Herbst 2015 auf dem Tisch. Heute, fast dreieinhalb Jahre später, hat die Realität den Antrag nicht nur eingeholt, sondern sogar noch überholt – allerdings nicht in dem Sinne, dass sich damit der Antrag erledigt hätte, sondern in jenem Sinne, dass er aktueller denn je geworden ist. Die im Antrag enthaltenen Befürchtungen sind nämlich nicht nur punktuell eingetroffen, sondern mittlerweile an den sächsischen Schulen Alltag und sollen ab dem künftigen Schuljahr in den Lehrplänen manifestiert werden.
Gehört bis dato der Unterrichtsausfall in den künstlerischen Fächern wie generell in allen Fächern meist zu dem sogenannten außerplanmäßigen Unterrichtsausfall, werden ab dem kommenden Schuljahr planmäßig in diesem Bereich Kürzungen erfolgen. Auch wenn diese, für die einzelne Schulwoche betrachtet, zunächst moderat ausfallen, sieht es, bezogen auf ein Schuljahr, schon ganz anders aus.
Über die Wichtigkeit der künstlerisch-kreativen Fächer, vor allem aber des Sports, haben wir bereits gestern Abend gesprochen. Dennoch möchte ich noch einige Sätze ergänzen. Mit künftigen Bildungsinhalten und -schwerpunkten müssen wir uns dringend befassen. Allein schon die Digitalisierung zwingt uns dieses Thema auf. Einerseits geht es um die Vermittlung von Basiswissen, welches bei jedem Schüler anwendungsbereit sitzen muss. Dazu gehört zum Beispiel, dass man die Muttersprache exzellent beherrschen sollte, aber eben auch eine zweite Sprache. Andererseits geht es um die Schlagworte der
Wirtschaft – um Kreativität, Flexibilität, Analysefähigkeit, Fleiß, Zuverlässigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale Empathie oder auch unternehmerisches Denken und Handeln. Unser Bildungssystem muss diesen Anforderungen gerecht werden. Dafür braucht es Fächer wie Kunst und Musik.
Zum Schluss noch ein zum wiederholten Male von mir angeführter Verweis auf den 5. Kulturbericht des Sächsischen Kultursenats: Es darf keine Kürzungen bei den musischen Unterrichtsfächern an den Schulen geben.
In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Frau Kersten, entschuldigen Sie bitte noch einmal, dass ich Sie übersehen hatte. Herr Sodann, auch Sie hatte ich übersehen, bitte entschuldigen Sie. – Bitte, Herr Sodann, ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich recht froh, dass wir heute keine Debatte im Stil des Liebes- oder besser gesagt Jammerbriefes sogenannter prominenter Deutscher an die Briten geführt haben. Fakt ist: Großbritannien wird nach dem Brexit nicht von der Erdkugel verschwinden. Das Beängstigende an diesem Brief war aber, dass die Unterzeichner offensichtlich nicht verstanden haben, dass die Gründe für den Austritt auch bei der EU liegen könnten.
Das lässt nun befürchten, dass auf eine echte Reform der EU noch lange zu warten ist – eine Reform, die zu einem
schlankeren Verwaltungsapparat führt und dazu, dass die EU sich wieder auf Kernaufgaben wie Wirtschafts- und Währungspolitik, Außenpolitik oder Innere Sicherheit und Grenzschutz konzentriert.
Meine Damen und Herren, weder der Frieden noch der freie Handel in Europa sind durch den Brexit gefährdet. Wer das behauptet, schürt nichts als Ängste. Erinnern Sie sich noch an die Russland-Sanktionen? Der Handel wurde damals durch das dogmatische Agieren der EU massiv eingeschränkt und ist es bis heute. Damals hat sich niemand Gedanken über Frieden oder über die Wirtschaft gemacht. Frieden haben wir auch heute noch, und die Wirtschaft hat sich auch irgendwie durchgewurschtelt – trotz Exportrückgangs um 52 % seit dem Jahr 2013.
Schlussendlich, meine Damen und Herren: Auch um die Demokratie braucht sich niemand Sorgen zu machen, denn der Brexit ist gerade Ausdruck demokratischen Handelns.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im April wurde die Petition mit viel Engagement von den sächsischen Sportlehrern an den Landtag übergeben. Das Erfreuliche damals war, dass erstens Abgeordnete von allen Fraktionen vor Ort waren und sich zweitens alle anwesenden Abgeordneten positiv zum Inhalt der Petition geäußert haben. Das haben auch die Gespräche mit den Sportlehrern vor Ort bestätigt.
Bedauerlich, aber vor allem erstaunlich empfinde ich daher, dass der Petition nicht abgeholfen werden soll, auch deshalb, weil die Sportlehrer zur Petitionsübergabe unterstützende Offerten aus dem Regierungslager erhalten haben. Ich war gerade auf Ihren Redebeitrag, Frau Friedel, sehr gespannt, denn Sie hatten den Sportlehrern damals angeboten, sich für eine parlaments- oder fraktionsübergreifende Unterstützung dieses Anliegens einzusetzen.
Was ist daraus geworden? Bei uns jedenfalls haben Sie sich nicht gemeldet. Eine solche Initiative hätte durchaus Mehrheiten gefunden, denn Sie haben wunderbare Argumente in Ihrer Stellungnahme zur Petition gebracht. Darin steht alles, was wichtig und überzeugend ist. Wie den sächsischen Sportlehrern geht es Ihnen nicht darum, die Kürzung des Unterrichtsvolumens generell zu kritisieren, sondern genau zu schauen, wo es sinnvoll ist. In Sport, Kunst und Musik ist es eben nicht sinnvoll.
Wir hoffen, dass in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen worden ist.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Zum Abschluss möchte ich noch einmal Staatsminister Piwarz bitten, die Stellungnahme der Staatsregierung vortragen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Abgeordnete! Die LINKEN wollen Hartz IV abschaffen und eine sanktionsfreie Grundsicherung einführen. Ein klassisches Bundesthema,
aber das hatten Sie ja auch schon erkannt. Wir führen hier eine Debatte mit der falschen Zielsetzung. Zwar haben wir massive Probleme mit Hartz IV, nicht aber mit den ohnehin selten verhängten Sanktionen.
Sehr geehrte LINKE! Bitte nennen Sie mir eine Gesellschaft, in der Wohlstand dauerhaft durch Umverteilung erzeugt wurde. Das können Sie nicht – natürlich nicht, denn es gibt kein Land, in dem das jemals funktioniert hätte. In der praktischen Umsetzung sind solche Gesellschaften tendenziell immer totalitär, während freiheitliche Systeme dafür gesorgt haben, dass die Zahl derer, die unter extremer Armut leiden, so niedrig ist wie noch nie.
Hören Sie auf, den Bürgern mehr Umverteilung als Medizin zu verkaufen. In hoher Dosis ist das leider Gift und resultiert in Altersarmut, stagnierender Kaufkraft und hemmungsloser Verschuldung auf Kosten zukünftiger Generationen.
Es ist recht einfach zu verstehen: Wird Bürgern der Anreiz, arbeiten zu gehen, genommen, arbeiten weniger Menschen. Wird stattdessen der Anreiz vergrößert, wächst die Zahl derer, die arbeiten.
Ebenso gestaltet es sich beim Arbeitsmarkt: Höhere Markteintrittsschranken, überbordende Regulierung,
Abgaben und Steuern, die ein sonst profitables Unternehmen rote Zahlen schreiben lassen, verringern die Zahl möglicher Arbeitsplätze.
Teilhabe bedeutet nicht nur, dass man von den Früchten der Arbeit anderer lebt, sondern dass man sich auch selbst bemühen kann und muss, um an unserer sozialen Marktwirtschaft teilzunehmen.
Dazu gehört auch, wie es bei vielen Arbeitnehmern in Deutschland der Fall ist, dass man Arbeiten verrichtet, die nicht den eigenen Wunschvorstellungen entsprechen oder die, wenn notwendig, auch einen Umzug bedingen. Um das bestmöglich zu vermeiden – denn wer verlässt schon gern seine Heimat? –, müssen Arbeitsplätze durch niedrigere Steuern ermöglicht und muss der Anreiz geschaffen werden, sich einen Job zu suchen, statt Sozialhilfe zu beziehen.
Die Regelsätze zu erhöhen oder Sanktionsregelungen gänzlich abzuschaffen verfehlen das Thema absolut. Das würde den Bürgern nicht helfen, sondern die Lage mittel- bis langfristig verschlimmern. Das Geld muss irgendwoher kommen. Es wird jemandem weggenommen, und dadurch schwindet der Anreiz in Deutschland, Leistung zu erbringen.
Wenn leistungswillige Bürger aus der Zwangsobhut des Staates entkommen wollen, wird ihnen im derzeitigen System durch die fast vollständige Anrechnung ihres Arbeitseinkommens auf Hartz IV suggeriert: Lass es sein, es lohnt sich nicht. Wir von der blauen Partei plädieren deshalb für eine zielorientierte Sozialpolitik, die Hilfe zur Selbsthilfe gibt, verbunden mit einer vernünftigen Steuerpolitik.
Ein Grundeinkommen in Form einer negativen Einkommensteuer würde die richtigen Anreize schaffen, unsere Bürokratie entschlacken und Kosten reduzieren, die von unserer Gesellschaft kaum noch getragen werden können – und das, ohne die soziale Komponente zu vernachlässigen.
Es bedarf einer Lösung, die als Ergebnis präsentiert, dass jeder, der arbeitet – egal, wie viele Stunden pro Woche oder Monat –, mehr in der Tasche hat als derjenige, der nicht arbeitet. Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen.
Vielen Dank. Ja, es eine Kurzintervention.
Frau Schaper, Sie haben mich entsetzt ––
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären.
Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, habe ihn abgelehnt. Das nicht, weil mir vorgeworfen wurde, ich habe gesagt, Hartz-IV-Empfänger seien zu faul zum Arbeiten. Das habe ich tatsächlich nicht gesagt. Ich habe gesagt, Teilhabe bedeutet nicht nur, dass man von den Früchten der Arbeit anderer lebt, sondern dass man sich auch selbst bemühen kann und muss. Das bedeutet für mich nicht, dass jeder zu faul zum Arbeiten ist, sondern dass es sanktioniert werden kann, wenn man das nicht tut. Das bedeutet das.
Nein. – Warum ich diesen Antrag aber vor allem abgelehnt habe, ist, weil eine Frage, die sich mir beim Lesen Ihres Antrages ergeben hat, nicht beantwortet bzw. besprochen wurde. In Ihrer Begründung steht: Das mit dem Gesetz verbundene Ziel, durch Hartz IV den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, konnte nicht realisiert werden.
Für mich stellt sich dann die Frage: Glauben Sie, dass mit einer sanktionslosen Grundsicherung dieser Sprung in den ersten Arbeitsmarkt besser geschafft werden kann? Ich bin der Meinung, dass gerade Arbeit ein besonderes Teilhabeinstrument am gesellschaftlichen Leben ist – nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern eben auch aus sozialer Sicht. Diese Frage haben Sie in Ihren Redebeiträgen nicht beantwortet. Deshalb habe ich den Antrag abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich an verschiedene Schlagzeilen zum Thema Lehreranwerbung und Lehrerbindung in dieser Legislaturperiode erinnern. Im September 2015 begann es mit dem Sachsenstipendium: „Regierung lockt junge Lehrer mit bis zu 11 000 Euro aufs Land.“ Auch wenn die ersten angebotenen Stipendien schnell vergeben waren, änderte sich an der Situation an unseren Schulen freilich nichts.
Weiterhin zunehmender Unterrichtsausfall, überlastete Lehrkräfte, zu wenige Lehramtsabsolventen, die in Sachsen bleiben bzw. außerhalb der Großstädte unterrichten wollten. Es kam, wie es kommen musste: Es brauchte
ein Maßnahmenpaket. Dieses hieß „Zukunftsfähige Schule für Sachsen“ und wurde mit rund 213 Millionen Euro im Oktober 2016 geschnürt. Mit Schlagworten wie „Gewinnen und Binden von Lehrkräften“, “Anerkennen“ oder „Unterstützen“ wurde viel Geld eingeplant, um vor allem junge Lehrer und Referendare besser zu bezahlen. Aber auch Seiteneinsteiger, Lehrer an Oberschulen und vor allem ältere Lehrer sollten an das System Schule mit Zulagen gebunden werden.
Daneben wurde die Unterrichtsverpflichtung für Grundschullehrer als auch für ältere Lehrer abgesenkt. Ein Jahr später lesen wir im Blog des Kultusministeriums zu diesem Paket: „Ziel war es, den Lehrerberuf in Sachsen attraktiver zu machen und die Lehrerversorgung zu verbessern. Nach einem Jahr lässt sich feststellen: Das Maßnahmenpaket hat seine volle Wirkung entfaltet.“
Natürlich haben jene Lehrer, die die Möglichkeit zur Höhergruppierung hatten, diese auch genutzt. Natürlich haben sich Referendare gern besser bezahlen lassen. Natürlich haben über 500 Lehrer, die noch nicht das 63. Lebensjahr erreicht hatten, eine Bindungszulage beantragt. Und natürlich lassen sich Lehrkräfte gern ihre Überstunden bezahlen.
Allerdings gab es nur 14 Lehrer aus anderen Bundesländern, die nach Sachsen gelockt werden konnten. Auch haben fast 650 Lehrer von Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit erhöht. Um wie viele zusätzliche Stunden, also letztlich Lehrerarbeitsvermögen, es sich gehandelt hat, war in dem Blog leider nicht zu lesen. Die volle Wirkung war also offensichtlich nicht ausreichend.
Im März 2018 beschloss das Kabinett deshalb ein weiteres Handlungsprogramm mit einem Volumen von 1,7 Milliarden Euro. Dieses zweite Maßnahmenpaket – es soll nun um die nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen gehen – soll es jetzt werden. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des Kultusministeriums bzw. aus dem Handlungsprogramm selbst: „Wir haben ein Handlungsprogramm, das an den richtigen Stellschrauben ansetzt.“ Oder „Gleichzeitig haben wir vielfältige Maßnahmen beschlossen, um die Lehrkräfte wertzuschätzen und zu entlasten.“ Weiterhin lesen wir von finanziellen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes. Dazu zählen Verbeamtung, Einstellungsgarantie, Anwärtersonderzuschlag, Beförderungsstellen oder
Anpassung der Schulleitungsämter; und wir lesen von strukturellen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes. Dazu gehören die Programme Seniorlehrkräfte, Schulassistenz, Flexi-Teilzeit, mehr Geld für Ganztagsangebote oder auch die Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln.
Die verschiedenen Maßnahmen haben nun dazu geführt, dass ein großes Puzzle geschaffen wurde, bei dem die Teile aber irgendwie nicht passen wollen. Denn die Reaktionen auf das Handlungsprogramm insgesamt können nicht wirklich als positiv bezeichnet werden. Wir lesen und hören von Ungerechtigkeit und Spaltung im Klassenzimmer, von vergessenen Lehrern, einer Zwei
klassenlehrerschaft, fehlender Wertschätzung, nachträglicher Abwertung der Leistungen der älteren Lehrer, Nettolohnlücken, Neiddebatten oder auch von einer willkürlichen Auswahl an Berechtigten in Bezug auf die Verbeamtung. Generell wird vor allem die Herabsetzung der Altersgrenze von 47 auf 42 Jahre kritisiert und auch die beabsichtigte Streichung beim Sport-, Musik- und Kunstunterricht stieß auf wenig Gegenliebe bei Lehrern oder Eltern.
Letztlich gab es gar eine Petition des Sächsischen Sportlehrerverbandes gegen die Kürzung des Sportunterrichts.
Erstaunt hat mich allerdings, an wie vielen Schulen im Hinblick auf das Handlungsprogramm resigniert wird. Gerade an Grundschulen ist es auffällig, da hier überdurchschnittlich viele Lehrkräfte arbeiten, die von der finanziellen Besserstellung durch die Verbeamtung nicht mehr profitieren werden. In vielen Gesprächen mit Schulleitern in meinem Landkreis wurde das deutlich: Die Verbeamtung betreffe ja sowieso kaum jemanden an der Schule und man habe eh keine Zeit, sich aufzuregen. Gleichwohl war die Enttäuschung an den Schulen greifbar.
Was erreichen wir nun mit der anstehenden Verbeamtungsmöglichkeit? Der Freistaat hat dadurch kein besseres Angebot als andere Bundesländer auf den Tisch gelegt. Sachsen zieht jetzt lediglich gleich mit anderen Ländern, die aber ebenfalls Probleme bei der Lehrergewinnung haben. Wäre es nicht doch besser, man würde ein Angebot unterbreiten, welches sich tatsächlich von anderen Bundesländern abhebt? Man würde Bedingungen anbieten, die sich die Lehrer selbst wünschen? Denn gerade das, was sich die Lehrer wünschen – bessere Rahmenbedingungen für den Arbeitsalltag – bekommen sie eben nicht: eine Klassenleiterstunde, die Absenkung der Pflichtstundenzahl oder auch kleinere Klassengrößen.
Wir bekommen eine teure Verbeamtung, die nicht einem einzigen Lehrer den Arbeitsalltag erleichtert.
Schade ist auch, dass die derzeitige angespannte Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt nicht dazu geführt hat, die Gretchenfrage der heutigen Bildungspolitik in Deutschland zu diskutieren. Braucht es wirklich Lehrer, die Beamte sind?
Entspricht die Verbeamtung modernen Bedürfnissen? Ist mit Blick auf andere Berufszweige der Lehrerberuf tatsächlich einer, welcher so viel bedeutender und wichtiger für unsere Gesellschaft ist? Sind die mit einer Verbeamtung verbundenen besonderen Bedingungen noch zeitgemäß?
– Letzter Satz. – Mit dem Anstoßen dieser Diskussion hätte Sachsen eine Vorreiterrolle einnehmen können. Unsere Regierung hat diese
Chance aber nicht ergriffen. Stattdessen machen wir nun das, was alle machen, und hoffen darauf, dass es uns dann besser geht als den Bundesländern, die dies schon länger tun.
Die Blauen lehnen den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Nun ja, es ist schon etwas sportlich zu behaupten, dass, weil die Geburten in Sachsen im letzten Jahr ein klein wenig zurückgegangen sind, die Regierungspolitik unsozial sei. Überhaupt: Diese eigenartige Rhetorik, alles sei unsozial, nur weil es besser laufen könnte: Das ist sozialdemokratischer „Sprech“.
Aus unserer Sicht ist die Familienpolitik nicht unsozial, sondern schlicht und ergreifend falsch. Das immer größer werdende Potpourri an familienpolitischen Maßnahmen hat sich mittlerweile zu einem Wirrwarr für Familien entwickelt. Auch wenn die von der AfD-Fraktion eben angesprochenen Forderungen familienpolitische Wertschätzung ausdrücken, würden sie am Ende doch zu diesem Wirrwarr beitragen.
Ein Beispiel ist das neue Baukindergeld; eine bürokratische Subvention ohne erkennbaren Sinn. Der durchschnittliche Anteil der Förderung am Immobilienpreis ist deutschlandweit sehr unterschiedlich. Im Kyffhäuserkreis würde er 22,9 % betragen, im Landkreis Starnberg gerade einmal 1,2 %. In vielen Regionen wird diese Subvention kaum Wirkung zeigen. Es profitieren nur jene Regionen, in denen die Immobilienpreise sowieso schon gering sind.
Von daher brauchen wir in der Familienpolitik einen großen Wurf. Die CDU in Sachsen ist dazu nicht gewillt, das haben wir gestern gehört. Dann braucht es eben andere, die Mut haben. Wir fänden es schon gut, wenn das große Rad von Sachsen aus angeschoben würde.
Wir stehen für eine große Steuerreform und für die Einführung eines Familiensplittings.
Als erster Schritt würde vielleicht eine deutliche Erhöhung des Kinderfreibetrages Sinn machen. Unsere Devise lautet – der letzte Satz –: Steuerentlastung vor Besteuerung mit anschließender staatlicher Umverteilung!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie kennen sicher alle das Sprichwort „Handwerk hat goldenen Boden“. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es heute noch stimmt. Erst am vergangenen Samstag wurde auf der
Meisterfeier der Handwerkskammer Chemnitz zum wiederholten Male deutlich, wie unsere Handwerksbetriebe unter Bürokratismus, gesetzlichen Regularien oder Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten leiden, und anders als Sie, Herr Vieweg, habe ich Sätze gehört, wie: „Wir werden am Arbeiten gehindert“ oder auch: „Jungmeister zur Gründung oder Übernahme von Betrieben zu motivieren fällt immer schwerer.“
Auch mit dem Blick auf die Tatsache, dass über ein Drittel der begonnenen Berufsausbildungen im sächsischen Handwerk von den Auszubildenden wieder abgebrochen werden, ist es richtig, Schwierigkeiten in dieser Branche immer wieder in diesem Hohen Hause zu behandeln, so wie es der vorliegende Antrag tut. Allerdings täuscht der Titel des Antrags etwas anderes vor, als er inhaltlich anbietet. Der Antrag ist ein Berichts- und Prüfauftrag, nichts anderes. Mit Berichten und Prüfergebnissen verändert sich aber weder die Wirkkraft der beruflichen Selbstständigkeit im sächsischen Handwerk, noch werden dadurch Rahmenbedingungen für Betriebsgründungen oder -nachfolgen entwickelt.
Seit gestern liegt nun die Stellungnahme der Staatsregierung vor. Im Prinzip hätte sich der Antrag der AfDFraktion damit erledigt. Da es sich aber in diesem Hause offensichtlich zur Gewohnheit entwickelt, Berichtsanträge, auch beantwortete, ins Plenum zu heben, wie wir sowohl heute als auch im letzten Plenum feststellen durften, ist es gerechtfertigt, auch den vorliegenden Antrag zu behandeln und darüber zu beschließen – nicht nur, weil er eine für die sächsische Wirtschaft relevante Thematik aufgreift, sondern auch, weil die Stellungnahme der Staatsregierung sehr dürftig ist.
Die Antworten sind sehr pauschalisiert, so zum Beispiel bei den Punkten I.2 bis I.4. Sie sind auch schlicht und ergreifend realitätsverweigernd, zum Beispiel die Antwort zu Punkt I.3, in der geschrieben steht, dass vor dem Erlass von Rechtsvorschriften sichergestellt wird, dass nur Regelungen in Kraft treten, die unnötige Pflichten und Aufwendungen vermeiden. Oha! Da frage ich mich tatsächlich, ob irgendjemand in den Ministerien überhaupt einmal mit einem Handwerksbetrieb gesprochen hat.
Und die Stellungnahme der Staatsregierung zeigt einmal mehr, dass diese an verschiedenen Informationen zur Thematik keinerlei Interesse hat; denn die Aussage, dass ihr keine Informationen vorlägen, bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass diese auch nicht erhoben werden. Abgesehen davon, dass die Stellungnahme suggeriert, es sei alles gut, zeigt sie aber auch, dass man nicht gewillt ist, umfassend Auskunft zu geben. Man hätte zum Beispiel zu Punkt I.2 nicht nur schreiben können, dass man Förderrichtlinien vereinfacht hat und Vergabevorschriften oder Nachweispflichten weggefallen sind, sondern man hätte sie konkret benennen können, und zu den Punkten I.3 und I.4 hätte man, selbst wenn man nicht systematisch erfasst, einige aktuelle Rechtsvorschriften benennen können, die in dieser Legislaturperiode für das Handwerk zum Tragen gekommen sind.
Auch wäre es schön gewesen, wenn die Staatsregierung – zumindest beispielhaft – dargestellt hätte, wie sie ihre Möglichkeiten zur Deregulierung ausgeschöpft hat. Von daher lernen wir einmal mehr, dass es wichtig ist, so konkret wie möglich zu fragen.
So gibt es verschiedene Bundesgesetze, die das Ziel haben, bürokratieentlastend zu wirken. Sie sind auch für den Freistaat Sachsen verpflichtend. Dazu gehören die sogenannte Bürokratiebremse sowie die Bürokratieentlastungsgesetze I und II. Auf deren konsequente Umsetzung hat auch die Handwerkskammer ausdrücklich gedrungen.
Auf Bundesebene kann der reduzierte Verwaltungsaufwand durch die Bürokratieentlastungsgesetze eindeutig identifiziert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilt dazu mit: „Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz, das am 5. Juli 2017 verkündet wurde, wird der Verwaltungsaufwand bei Unternehmen um weitere 135 bis 360 Millionen Euro pro Jahr reduziert. Berücksichtigt man zudem das erste Gesetz und die Modernisierung des Vergaberechts aus dem Jahr 2015, wird die Wirtschaft allein durch diese drei Gesetze um knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Durch das BEG II werden vor allem solche Unternehmen entlastet, die typischerweise am meisten von Bürokratie belastet sind: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern, beispielsweise Handwerksbetriebe.“
Dadurch gibt also die Bundesregierung konkrete Zahlen vor, und es muss auch für den Freistaat Sachsen möglich sein, die Auswirkungen dieser Gesetze für den Freistaat Sachsen zu beziffern. Genau darauf zielt mein Änderungsantrag, den ich im Anschluss vorstellen werde.
Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Antrag umfasst drei Ergänzungen des vorliegenden Antrags. Punkt I.1 habe ich ergänzt und um Auskunft gebeten, wie hoch der finanzielle Aufwand für den Freistaat Sachsen durch die in Auftrag gegebene Analyse ist. Das ist sicherlich nicht weltbewegend, aber durchaus interessant.
Die zweite Änderung bzw. Ergänzung betrifft den Punkt I.2. Hierbei geht es um bürokratieabbauende Maßnahmen der Staatsregierung. Hierzu gab es ganz konkrete Forderungen, vor allem der Handwerkskammer Dresden, hinsichtlich der Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Es wäre interessant zu erfahren, was die Staatsregierung in dieser Richtung unternommen hat; ebenso ist es interessant zu erfahren, wie die Umsetzung der Bürokratieentlastungsgesetze, die ich vorhin schon angesprochen hatte, der Gesetze I und II, in Sachsen abläuft.
Die dritte Ergänzung betrifft den Punkt I.3. Diese befasst sich mit dem konkreten Erfüllungsaufwand, welcher bei den Unternehmen durch die Bürokratieentlastungsgesetze I und II in den Jahren 2015 bis 2017 eingespart wurde. Für den Bund hat das ja das Bundeswirtschaftsministerium konkret mitgeteilt. Von daher dürften diese Zahlen auch für Sachsen verifizierbar werden. Aus meiner Sicht sind diese sehr interessant, weil man mit diesen Zahlen die Wirkung dieser Gesetze für Sachsen beurteilen kann.
Bei der Formulierung zu Punkt I.3 ist mir ein begrifflicher Lapsus unterlaufen, den ich korrigieren möchte. Es geht nicht um den Erfüllungsaufwand der sogenannten Bürokratiebremse, sondern um den eingesparten Erfüllungsaufwand hinsichtlich der Entlastungsgesetze I und II.
Ergänzend möchte ich sagen, dass es auch möglich gewesen wäre, diese Informationen über eine Kleine Anfrage abzufragen, das ist richtig. Aber nun lag einmal dieser Antrag auf dem Tisch und es erschien mir doch recht günstig, meine Fragen gleich anzukoppeln. Ich gehe aber davon aus, entsprechend den vorherigen Redebeiträgen, dass der Antrag der AfD abgelehnt wird. Demzufolge
wird auch mein Änderungsantrag abgelehnt. Ich werde offensichtlich die Anfragen dann doch über die parlamentarische Initiative der Kleinen Anfrage stellen müssen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich kann man neben einem Kultursenat, einer Kulturstiftung, einer Landesvereinigung für kulturelle Kinder- und Jugendbildung, neben Kulturräumen, Kulturkoordinatoren, einer interministeriellen Arbeitsgruppe, Fachtagungen etc. pp. noch einen runden Tisch initiieren, um in einem Papier festzuhalten, die kulturellen Angebote außerhalb der urbanen Zentren und die schulische kulturelle Bildung zu stärken.
Aber was heißt das jetzt genau in diesem Konzept? Die Staatsministerin sagte in der Presse, dass Kinder im ländlichen Raum aufgrund höherer Kosten für eine Fahrt zur Kultureinrichtung benachteiligt seien und dass dies ein Ende haben müsse. Das ist richtig. Vielleicht hat dies mit der jetzt vom Wirtschaftsminister angekündigten Landesverkehrsgesellschaft tatsächlich ein Ende. Das wäre schön. Aber werden mit einer Fahrt in die Stadt die kulturellen Angebote auf dem Land gestärkt? Ganz und gar nicht! Es profitieren allenfalls die städtischen Einrichtungen und vielleicht noch der ÖPNV.
Ähnlich irritierend verhält es sich mit der Stärkung der schulischen kulturellen Bildung. Wie passt die Kürzung des Musikunterrichts in das neue Landeskonzept? Diese ist ab dem kommenden Schuljahr angekündigt, und dies, obwohl im Fünften Kulturbericht des Sächsischen Kultursenats klar formuliert ist, dass es keine Kürzungen bei den musischen Unterrichtsfächern geben darf. Noch im
Jahr 2015 haben Sie sich, Frau Dr. Stange, auf diesen Bericht gestützt. Jetzt allerdings vermittelt das Agieren der Staatsregierung den Eindruck –
–, dass das eine Ministerium das einreißt, was das andere aufbaut, und beide loben sich dafür. Das muss ein Ende haben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Agieren
der CDU-geführten Bundesregierung mit dem Migrationspakt, allem voran die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit oder besser gesagt, die nicht stattgefundene Öffentlichkeitsarbeit, zeugt einmal mehr von dem Versagen der Bundesregierung im Umgang mit dem sensiblem Thema Flüchtlinge und Migration.
In einem Monat soll dieser Pakt auch von Deutschland unterzeichnet werden. Bis vor Kurzem spielte er in der Öffentlichkeit keine Rolle. Er wurde der Bevölkerung weder vorgestellt, geschweige denn mit ihr diskutiert.
Erst als der österreichische Kanzler verlauten lies, dass sein Land diesen Pakt nicht unterzeichnen wird, und die AfD das Thema aufgriff, fand der Migrationspakt der Vereinten Nationen den Weg in die Öffentlichkeit.
Wie dumm muss man eigentlich sein?
Es ist ein Thema, welches seit drei Jahren in unserem Land nicht kontroverser diskutiert werden könnte, es ist ein Thema, welches die AfD groß gemacht hat und zum wiederholten Mal nicht offensiv angegangen wurde. Erst als die Kritiker des Migrationspakts laut werden, sieht man sich auf Bundesebene genötigt, gegen sogenannte Falschmeldungen vorzugehen. Und wie? – Man dürfe Populisten nicht das Feld überlassen. – Klasse! Zuerst lässt man den Acker liegen und dann wundert man sich, dass ihn ein anderer bestellt.
Schon allein dieses Versagen der Bundesregierung im Umgang mit dem Migrationspakt wäre Grund genug, diesen Pakt abzulehnen und dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Für uns Blaue ist dies allerdings nicht genug, für uns gibt es noch weitere Argumente. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die sogenannte Nichtverbindlichkeit des Paktes sowie der Erhalt der nationalen Souveränität. Im Pakt lesen wir, dass es sich um einen nicht bindenden Kooperationsrahmen handelt und dass er die Souveränität der Staaten wahrt.
Haben Sie einmal gezählt, wie oft sich im Migrationspakt die Worte „Verpflichtung“ oder „Wir verpflichten uns“ finden? Ich habe bei 48 Mal aufgehört zu zählen, und ich sage Ihnen, dass ich nicht jeden Satz durchleuchtet habe. Wie viele es waren, haben wir vorhin gehört. Und was, bitte, bedeutet „Verpflichtung“, wenn nicht „bindende Wirkung“? Wenn ich mich zu etwas verpflichte, dann bedeutet das sehr wohl, dass ich dies tun werde. Für die Unterzeichner des Pakts, also auch für Deutschland, wird dasselbe gelten, und in Deutschland wird es Anwälte geben, die aus Verpflichtungen Ansprüche für Migranten ableiten werden und diese dann auch einklagen. Souveränität und die angeblich rechtlich nicht vorhandene Bindung sind damit „Ade!“.
Darüber hinaus wird dem Pakt per se eine Lösungskompetenz für allerlei zugeschrieben. In der Präambel des Globalen Pakts ist zu lesen, dass Migration als eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung angesehen wird. Das ist wirklichkeitsfremd. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass in Deutschland
die Quellen von Wohlstand und Innovation anders definiert werden.
Doch zurück zu den Problemen. Migration löst kein Problem, sondern ist leider selbst nur die Folge von Problemen. Die weltweite Migration hat zugenommen, aber hat sich dadurch die Welt verbessert – trotz milliardenschwerer Entwicklungshilfen, trotz internationaler Erklärungen, Übereinkommen usw. usf.? Nein, ebenso wenig wird die Migration im Sinne des Migrationspaktes, also die gesteuerte Massenmigration, etwas daran ändern. Dies zeigt, dass den hier durch die Vereinten Nationen in Aussicht gestellten Erklärungen zum Global Compact for Migration die Zustimmung zu verweigern ist.
Einen wahrhaften Ansatz für die Zukunft kann lediglich ein Vorhaben bieten, das für alle Nationen verpflichtende Erklärungen enthält, die darauf gerichtet sind, die Ursachen, die zur Massenmigration führen, zu bekämpfen und zu beseitigen. Daran sollte Deutschland aktiv mitarbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat etwas von einem Déjà-vu, als ich den vorliegenden Antrag der GRÜNEN las: noch so ein Antrag, der mit der Stellungnahme der Staatsregierung als erledigt erscheint, genauso wie gestern der Antrag der Regierungskoalition zum Unterstützungssystem Schulentwicklung.
Der erste Teil, der Berichtsteil des Antrags, ist beantwortet, wenngleich sicher nicht so aussagekräftig wie erhofft. Es wäre schön gewesen, wenn wir erfahren hätten, wie sich die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine entwickelt hat; und es wäre auch schön gewesen zu wissen, ob es Personen oder Familien gibt, denen trotz Wohnberechtigungsschein keine Wohnung vermittelt werden konnte.
Der Staatsregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor, leider. Allerdings hoffe ich, dass der Staatsregierung deshalb keine Kenntnisse vorliegen, weil diese Daten generell nicht erhoben werden, und nicht, weil die Staatsregierung es unterlassen hat, diese bei den zuständigen Stellen abzufragen. Die Antworten auf die Punkte 1 a und
1 b des Antrags ließen eine solche Interpretation nämlich zu.
Die Forderung zu Punkt 2 des Antrags ist nicht in Gänze erfüllt, das ist richtig, aber hinsichtlich dieser Forderung hat es im Sinne der Antragstellerin eine durchaus sehr positive Entwicklung gegeben. Eine Anhebung um 15 % sind zwar keine 40 %, aber man hätte damit zufrieden sein können. Das sind die GRÜNEN nun aber nicht. Und – auch das muss man der Antragstellerin zugute halten – im Gegensatz zur Regierungskoalition gestern hat sie, zumindest aus ihrer Sicht betrachtet, dargestellt, warum ihr eine Anhebung um 15 % nicht ausreicht und es ihr deshalb wichtig ist, hier in diesem Hohen Hause das Thema weiter zu behandeln.
Wir, die fraktionslosen Abgeordneten der blauen Partei, hätten dies allerdings nicht gebraucht, und dies nicht nur wegen der Stellungnahme der Staatsregierung, sondern weil es sich bei diesem Antrag um einen typischen Umverteilungsantrag handelt.
An dieser Stelle möchte ich wiederholt unsere Position betonen: Sorgen wir dafür, dass unsere Menschen, dass die arbeitende Bevölkerung von Abgaben und Steuern generell entlastet werden! Diese Abgaben gehen in einer Art Spirale immer weiter nach oben. Sorgen wir also dafür, dass unsere Menschen mehr Netto vom Brutto haben! Arbeiten Sie daran mit! Gestalten Sie eine solche Politik mit! Dazu lade ich auch Sie, die GRÜNEN, ein – dann braucht niemand einen Wohnberechtigungsschein.
Nun haben wir diesen Antrag aber auf dem Tisch liegen; von daher erlaube ich mir noch einige Anmerkungen bzw. Fragen. Für mich wäre interessant, wie viele Haushalte von einer Anhebung der Einkommensgrenzen in Sachsen profitieren würden. Diese Anhebung hat ja zum Ziel, dass mehr Menschen einen Wohnberechtigungsschein erhalten können und demzufolge Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum haben. Wie korreliert aber ein solch größerer Berechtigtenkreis mit dem Potenzial an Sozialwohnungen? Haben wir in Sachsen überhaupt ausreichend öffentlich geförderten Wohnraum? Wie viele Sozialwohnungen stehen in Sachsen leer, die angeboten werden können?
In Deutschland fehlen insgesamt Hunderttausende Wohnungen, ebenso wie Tausende Sozialwohnungen fehlen. Das sieht in Sachsen offensichtlich nicht anders aus. Wenn Sachsen also die Einkommensgrenzen, wie im Antrag gefordert, um weitere 25 % anhebt, aber kein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht, wem tut man denn dann mit dieser Neuregelung einen Gefallen? Sie pflanzen Hoffnung und lassen Enttäuschung ernten. Das kann nicht richtig sein.
Aus meiner Sicht wäre es richtiger gewesen, die im Antrag angefragten Zahlen zu den Punkten 1 a und 1 b, aber auch, wie eben von mir angesprochen, zum Leerstand von Sozialwohnungen in Sachsen von der Staatsregierung einzufordern. Mit einer fundierten Datenbasis
weiß man dann auch, ob die Ansprüche eines erweiterten Berechtigungskreises überhaupt erfüllbar sind.
Letztlich sollten wir aber auch nicht ganz vergessen, auf welche Klientel sich dieser Antrag bezieht. Es geht nur um urbanen Wohnraum. Im ländlichen Raum haben wir diese Problematik gar nicht. Es geht also explizit um Dresden und Leipzig. Das sind die Städte, die nicht nur für die sächsische Bevölkerung interessant sind. Lebenswerter und deutlich günstigerer Wohnraum ist aber in kleinen und mittleren Städten und im ländlichen Raum vorhanden. Das auch Wohnungssuchenden deutlich zu machen dürfte eine sinnvollere Aufgabe sein, als mehr Wohnberechtigungsscheine für Großstädter zu verteilen.
Aus diesen und den eingangs genannten Gründen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Anders als in den vorangegangenen Jahren schwingt in diesem Jahr im Titel der Schulstartdebatte der LINKEN etwas Positives mit: „Zukunft braucht gute Schule und neue Wege in der Bildung“.
Was wir bisher von Ihnen, Frau Falken, gehört haben, war absolut nichts Neues, kein neuer Weg, nichts davon haben wir hier gehört. Gleichwohl stimmen wir diesem Teil des Debattentitels zu, denn unser Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen. Ich nenne hier nur Stichworte wie Digitalisierung, Migration oder Heterogenität der Schülerschaft.
Um allerdings neue Wege zu gehen, braucht es natürlich die Bereitschaft, alte Wege zu verlassen. Für uns heißt das: Wir müssen Köpfe einbinden, die nicht zu den üblichen Bildungsakteuren gehören und die nicht im allgemeinen Bildungssektor unterwegs sind. Unser Vorschlag ist deshalb ein „Zukunftsrat Bildung“. Dieses Gremium soll sich mit Visionen zur Ressource Bildung beschäftigen und innovative Schul- und Bildungskonzepte entwickeln. Der „Zukunftsrat Bildung“ ist deshalb von externen und unabhängigen Experten aus Wirtschaft und
Wissenschaft oder von sogenannten Denkfabriken zu besetzen.
Wir werden den „Zukunftsrat Bildung“ in die laufenden Haushaltsverhandlungen einbringen und hoffen auf Ihre breite Unterstützung.
Vielen Dank.
Frau Falken, auch ich möchte noch einmal kurz zu den letzten Ausführungen Ihres Redebeitrages Stellung beziehen. Es hat mich ein wenig irritiert, was Sie dort ausgeführt haben. Sie haben die verschiedenen Probleme angesprochen, unter anderem psychische Probleme etc., die Kinder in der Schule haben.
Man kann ja nun zum längeren gemeinsamen Lernen stehen, wie man will. Man kann dem durchaus etwas Gutes abgewinnen, aber ich würde wissen wollen: Glauben Sie wirklich, dass in einer Gemeinschaftsschule solche Probleme nicht mehr auftreten? Wie kommen Sie
zu diesen Erfahrungen? Woraus ziehen Sie diese Schlüsse? Ich glaube schon, dass es in anderen Schulen, in vielen Schulen, Mobbing, psychische Probleme, Überforderung gibt. Wie kommen Sie also zu Ihrer Einschätzung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selten war ich so gespannt auf einen Redebeitrag wie zu diesem Antrag – dies jetzt weniger wegen des zu erwartenden Inhaltes, sondern wegen der Frage, wie es den einbringenden Fraktionen gelingen wird, die Notwendigkeit zu begründen, dass sich mit dem Antrag heute und hier befasst wird und er nicht als erledigt betrachtet werden kann. Es ist ein Antrag, dessen Berichtsteil man sich mit wenig Rechercheaufwand hätte selbst erschließen können. Wir haben es schon gehört: Auf der Seite www.bildung.sachsen.de ist das Unterstützungssystem Schulentwicklung klar beschrieben und erläutert, und auf dieser Seite findet man auch die bereits erwähnten Jahresberichte bis zum Schuljahr 2016/2017.
80 % dessen, was im Punkt I abgefragt wird, ist auf der Website bzw. in den Jahresberichten zu finden. Die restlichen 20 % der abgefragten Informationen lieferte dann die Stellungnahme der Staatsregierung. Dies betrifft einerseits die Daten zum vergangenen Schuljahr
2017/2018, welche noch nicht als offizieller Jahresbericht vorliegen, und anderseits liefert dies der lapidare Satz der Staatsregierung zu Punkt II – ich zitiere –: „Die Erarbeitung eines Konzept zur zukünftigen Ausgestaltung des Unterstützungssystems Schulentwicklung ist bis
31.12.2018 vorgesehen. Es soll den benannten Punkten entsprechen und zur Weiterentwicklung von schulischer Qualität beitragen.“ Damit ist auch die letzte Forderung des Antrages erfüllt – mehr noch, man gewinnt den Eindruck, als würde die Staatsregierung längst an dem geforderten Konzept arbeiten.
Dass dieses Konzept dennoch im Antrag gefordert wird, lässt nun für mich zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder hat die Regierungskoalition keinerlei Kontakt zum Kultusminister, oder sie weiß überhaupt nicht mehr, was sie hier in diesem Plenum behandeln bzw. beantragen soll. Ehrlich, ich vermute Letzteres.
Ich kann ja absolut verstehen, dass man diese Information, die hier abgefragt worden ist, mal haben will, dass man sie auch mal reflektieren will. Was ich aber partout nicht verstehen kann, ist, dass man nach vorliegender Stellungnahme der Staatsregierung, die letztlich all die Informationen liefert, die man mit dem Antrag abgefragt hat, diesen Antrag auch noch ins Plenum hebt.