Ronald Pohle

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hätte meine Rede gern zu Protokoll gegeben. Aber nach dem ausführlichen Beitrag von Kollegen Lippmann mache ich das nicht.
Die Fraktion der GRÜNEN möchte die sächsischen Polizisten wieder einmal unterstützen. Immer, wenn das der Fall ist, muss ich unwillkürlich an einen Spruch denken: Helft uns bitte nicht, wir haben es schwer genug.
Der Entwurf des Gesetzes über die Polizeikommission zur Unterstützung rechtmäßiger Polizeiarbeit im Freistaat Sachsen ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Am wenigsten spektakulär ist dabei, dass die GRÜNEN mal wieder ein Problem lösen wollen, das keines ist bzw. eines, das längst gelöst ist.
Seit 2016 existiert dem Koalitionsvertrag folgend, angesiedelt beim Ministerium des Innern, die zentrale Beschwerdestelle der Polizei. Diese legt dem Transparenzgebot folgend jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Darin schildert sie detailliert ihre Aufgaben, Ausstattung, Arbeitsweise sowie Beschwerdeaufkommen und Bearbeitung. Wer lesen kann und möchte, also all jene, deren Deutschstunden nicht am Freitag stattfinden, kann darin für 2018 nachlesen, dass die Beschwerdestelle 231-mal angerufen wurde, 224-mal von Bürgern, siebenmal von Polizeibeamten. 224 Beschwerden konnten bis zum Erscheinen des Tätigkeitsberichtes abgeschlossen werden. 28,5 % der Beschwerden wurden als begründet oder teilweise begründet eingeschätzt, 57 % als unbegründet. Hinzu kamen 383 sonstige Anliegen. 231 Beschwerden bei Zehn- oder Hunderttausenden Polizeiaktivitäten.
Selbst wenn man eine Dunkelziffer zugrunde legt, in denen Bürger vielleicht von der Beschwerdestelle nichts wussten, ist das ein glänzendes Zeugnis für unsere sächsischen Polizeibeamten. Dabei ist zu beachten, welchen
physischen und psychischen Herausforderungen unsere Polizisten gerade in den letzten Jahren ausgesetzt waren.
Ich werde mich ein Leben lang an die drei Großeinsätze erinnern, die ich in Leipzig persönlich erlebte, 2015, als Linksradikale die Südvorstadt anzündeten, in der Innenstadt randalierten oder vor dem Bundesverwaltungsgericht den Bürgerkrieg probten. Aber das interessiert Sie ja weniger.
Es ist vielmehr der Schutz sogenannter Aktivisten, der in Ihrem Fokus steht. Vertreter Ihrer Partei solidarisieren sich ganz schnell einmal mit den gewalttätigen Demonstranten. Ich erinnere mich speziell an Ihren ehemaligen Landesvorsitzenden, der als Volljurist prädestiniert für Ihre Polizeikommission wäre oder an den Parlamentarischen Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion im 6. anhaltinischen Landtag, Sebastian Striegel, der als Krawalltourist zur Demo in der Leipziger Innenstadt anreiste und sich dabei einen Platzverweis einfing, völlig unverschuldet natürlich nach einem Angriff auf die Polizei. Aber auch die Aktivisten in Schleenhain oder Hamburg müssen selbstverständlich vor der Polizei geschützt werden; denn das Recht im Land gilt bekanntlich nur dann, wenn Sie es für gut befinden und wenn es Ihren Zielen dient.
Selbstverständlich, Herr Lippmann.
Herr Striegel hat seinerzeit einen Platzverweis erhalten, weil der Verdacht auf einen Böllerwurf bestand.
Das habe ich doch gerade gesagt, Herr Lippmann, einen Platzverweis.
Das ist einfach so, um den Tumult vorwegzunehmen.
Die Ausschreitungen der extremen Rechten sind mit Sicherheit kein Stück angenehmer. Ich habe sie nur nie persönlich erlebt.
Der Schutz Ihrer Aktivisten ist Ihnen viel Geld wert, nicht Ihr Geld natürlich, sondern das der Steuerzahler. Knapp 700 000 Euro soll diese völlig neben der regulären Dienst- und Kontrollstruktur laufende, aber mit höchsten administrativen Rechten ausgestattete Dienststelle den sächsischen Steuerzahler kosten, pro Jahr wohlgemerkt.
Über die bisherige Ausstattung der zentralen Beschwerdestelle können Sie sich, wie schon gesagt, über den Tätigkeitsbericht ein Bild machen oder die Antworten auf die Kleinen Anfragen des Abg. Stange zum Thema studieren. Das ist übrigens auch ein Instrument parlamentarischer Kontrolle.
Für die knappe dreiviertel Million Euro dürfen die Mitglieder Ihrer Kommission dann, wenn ich es richtig verstehe, ohne jede richterliche oder staatsanwaltschaftliche Beteiligung beliebige Vernehmungen durchführen, Akten einsehen, Ämter durchsuchen usw., wenn sich nur einer Ihrer gesetzeskritischen Aktivisten unangemessen behandelt fühlt.
Das nenne ich mal eine echte Unterstützung der rechtmäßigen Polizeiarbeit! Dafür bekommen Sie dann wieder ein paar Leute der eigenen politischen Couleur gut bezahlt unter; denn als Qualifikation für die Mitglieder der Polizeikommission – ausgenommen die beiden Volljuristen – dienen durchaus Erfahrungen in Menschenrechts- und Bürgerarbeit. Was das genau ist, definieren bekanntlich Sie, und über die Wahlmehrheit von 66,6 % bei der Wahl des Vorsitzenden sichern Sie gleich noch ab, dass kaum noch etwas ohne die Zustimmung Ihrer KlientelPartei möglich ist. Chapeau für Ihre Fantasie!
Sehr interessant ist auch § 2 Ihres Gesetzentwurfs. Darin schützen Sie nun wirklich die Polizisten – vor der Polizei selbst. Sie suggerieren, dass Polizisten, die sich über Vorgesetzte oder sonstige dienstliche Missstände beschweren, die Hilfe der Kommission also in Anspruch nehmen, mit Repressionen durch den Dienstherrn zu rechnen hätten.
Sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN-Fraktion, solche Fälle sind aus der Erfahrung der zentralen Beschwerdestelle noch nicht bekannt geworden. Sollte es noch einmal dazu kommen – nichts ist bekanntlich unmöglich –, so verfügt Sachsen über eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir sind nämlich ein demokratischer Rechtsstaat und keine – wie Sie es gelegentlich vermitteln – unterentwickelte Bananenrepublik.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die sächsische Polizei leistet eine großartige Arbeit für unsere gesetzestreuen Bürger. Dazu benötigt sie politische Hilfe. Diese bekommt sie von uns nun endlich in Form verbesserter Ausstattung und besserer Handlungsmöglichkeiten mit dem neuen Polizeigesetz. Ich persönlich hätte mir an der einen oder anderen Stelle noch etwas mehr gewünscht.
Unterm Strich ist es aber ein guter politischer Kompromiss. Mit dem neuen Polizeigesetz erhält die zentrale Beschwerdestelle der Polizei als Vertrauens- und Beschwerdestelle auch eine neue institutionelle Anbindung an die Staatskanzlei. Diese soll das Fehlermanagement noch weiter qualifizieren und das Vertrauen der Bevölkerung noch weiter stärken. Die Stelle verbleibt damit in der Legislative, wo sie in unseren Augen auch hingehört. Mit dem Verbleib der Dienstaufsicht ist auch eine weitere qualifizierte Sacharbeit gesichert.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, wir helfen unserer Polizei lieber selbst, verzichten auf Ihre Hilfe und lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
Herr Lippmann, ich habe nur eine bescheidene Frage. Ich habe es jetzt akustisch so vernommen, dass Sie Mitgliedern der Staatsregierung bis zu 36 Monaten nach dem Ausscheiden eine Beschäftigung verbieten wollen. Ist Ihnen bekannt, dass das Übergangsgeld unter Umständen gar nicht so lange gezahlt wird?
Recht vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kollege Tischendorf! Es wird nicht besser,
so beginnt eigentlich im Grunde genommen mein Redeentwurf. Sie interpretieren wieder unseren Koalitionsvertrag. Wir sprechen im Koalitionsvertrag von „prüfen“ und nicht von „umsetzen“ oder „ändern“.
Es ist ein weitverbreiteter, schwer zu bekämpfender Irrtum zu glauben, dass falsche Dinge durch beständiges Wiederholen besser werden – auch Ihr Gesetzentwurf nicht, den wir bereits aus 2012/2013 kennen.
Erstrebenswert ist ein klares, verständliches und handhabbares Vergabegesetz. Noch erstrebenswerter wäre es, überhaupt kein sächsisches Vergaberecht mehr zu haben, sondern so gute Bundesregeln, dass wir gar nicht mehr nachsteuern müssen. Das Gegenteil von erstrebenswert aber ist ein neues Arbeitsgesetzbuch, ein neues Sozialgesetzbuch und ein neues Gleichstellungsgesetz unter dem etwas zu engen Mäntelchen des Sächsischen Vergabegesetzes und auf dem Rücken der sächsischen Unternehmer und Steuerzahler.
Lieber Kollege Tischendorf, kein Mensch will hier irgendjemand mit Mindestlohn abfrühstücken, wie Sie nach unserer Ausschusssitzung so kämpferisch der Presse berichteten. Es waren meiner Erinnerung nach doch Sie, die noch vor fünf, sechs Jahren einen sächsischen Mindestlohn via Vergabegesetz einführen wollten.
Stellen Sie sich vor, es wäre Ihnen gelungen. Dann müssten wir jetzt das Sächsische Vergabegesetz novellieren; denn der sächsische Mindestlohn würde unter dem Mindestlohn im Bund liegen.
Der Gesetzgeber hat dort, wo es hingehört – beim Bund –, entsprechendes Recht gesetzt. Sie können es aber nicht lassen und fordern in § 5 Abs. 4 wieder einen ganz besonderen öffentlichen Vergabemindestlohn, der sich an der Vergütung nach Entgeltgruppe 1, Entwicklungsstufe 2 orientieren soll. Warum eigentlich gerade daran?
Weil es der Unterschied zu 2006 ist, oder was? Wir haben mittlerweile das Jahr 2019.
Sie sollten den von der Staatsregierung des Freistaates Thüringen in Auftrag gegebenen Evaluierungsbericht studieren. Ich zitiere aus der Zusammenfassung:
„Aufseiten der Unternehmen, Vergabestellen und Interessenverbände der Wirtschaft wird die Einführung eines solchen vergabespezifischen Mindestlohns kritisch
gesehen, da dieser in der geforderten Höhe nicht der Wirtschaftsstruktur Thüringens entspreche, einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursache und“ – jetzt besonders gut zuhören – „eine effektive Kontrolle selbst für den erfahrenen Zoll kaum möglich ist.“
Wie 2012/2013 fordern Sie natürlich auch wieder die zwingende Einhaltung all der an sich vielleicht sogar erstrebenswerten, aber eben vergabefremden Aspekte. Auch dazu der Evaluierungsbericht: „Diese Ergebnisse
sind vor dem Hintergrund zu bewerten, dass 89,9 % der öffentlichen Auftraggeber angaben, dass den Beschaffungsstellen die personelle und institutionelle Fähigkeit fehlt, um soziale sowie den Umweltschutz und die Energieeffizienz betreffende Aspekte stärker zu berücksichtigen. Zudem bewerteten 60 % der Vergabestellen die Aussage als zutreffend, dass sich die Forderung nach Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Faktoren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge negativ auf die Rechtssicherheit der Vergabeentscheidung auswirkt.“
Wir werden das Sächsische Vergabegesetz in dieser Legislaturperiode aus zwei Gründen nicht mehr anfassen. Der erste Grund ist: Wir, die Koalitionspartner, haben es einen ganzen Sommer lang einer harten Überprüfung unterzogen. Nicht zuletzt deshalb kenne ich jede Ihrer Forderungen bis ins Detail. Henning Homann hat mit mir über jede dieser Forderungen gestritten – kein Wunder, er hat seinerzeit vermutlich an Ihrem gemeinsamen Urentwurf mitgeschrieben.
Wir haben jede einzelne Forderung auf nur ein Kriterium abgeklopft: Was nützt Sachsen? Im Ergebnis mussten wir erkennen, dass jeder Kompromissvorschlag den sächsischen Steuerzahlern und den Gewerbetreibenden weniger nutzen würde als das bestehende Vergabegesetz. Es waren beinharte Verhandlungen. Trotzdem oder gerade deshalb möchte ich mich noch einmal bei Henning Homann für seine an den Sachthemen und die am Wohl des Landes und an Fairness orientierte Verhandlungsführung bedanken.
Der zweite Grund lautet: Wir müssen das Gesetz nicht ändern.
Liebe Kollegen der LINKEN, wir müssen das Gesetz nicht ändern.
Um es praktikabel zu halten, mussten wir lediglich einen Paragrafen in der Sächsischen Haushaltsordnung, nämlich § 55 verändern, um der Gleichsetzung von öffentlichen Ausschreibungen und beschränkten Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb gerecht zu werden. Sie fordern es in Ihrem Artikel 2. Sie müssen Ihr eigenes Gesetz auch einmal durchlesen. Wir haben es aber mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Dezember des letzten Jahres erledigt. Sie waren eigentlich mit dabei.
Wenn man so viel fordert, dann verliert man aber auch einmal den Überblick. Kein Problem. Wir erledigen das.
Ein gutes Gesetz macht aus, dass es dynamisch genug ist, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Sie schreiben es in Ihrer Gesetzesbegründung selbst: Es gibt ausreichende Gesetzesgrundlagen in der EU und im Bund, um ökologische oder andere Aspekte in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen, wenn es der öffentliche Auftraggeber will und kann.
Ich wiederhole mich ungern, aber wenn Ihr linker Kollege in Leipzig, Bürgermeister Rosenthal, eine Sport- oder Schwimmhalle bauen lässt, dann steht in der Leistungsbeschreibung immer auch ein begrüntes Dach – von wegen Billigheimer!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Ihren Gesetzentwurf, der sogar eine interessante Regelung für den Unterschwellenschutz aufweist, noch einmal gewogen und für zu leicht befunden. Ein guter Paragraf reicht bei insgesamt 23 Paragrafen, fünf Artikeln und ich weiß nicht wie vielen Durchführungsverordnungen eben nicht aus. Wir lehnen den Entwurf ab.
Vielen Dank.
Recht vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, in Vorbereitung auf diese Debatte zum Entwurf eines Vergabegesetzes der GRÜNEN hatte ich kurz einen ketzerischen, aber zeitsparenden Gedanken. Dieser sagte mir: Ronald, such einfach deine Rede vom 17.04.2013 wieder heraus und halte sie noch einmal. Ihr Entwurf ist auch der von 2013.
Genau deshalb, sehr geehrter Herr Dr. Lippold, haben wir uns Ihrem Gesetzentwurf verweigert, wie Sie in Ihrer Presseerklärung nach der diesbezüglichen Ausschusssitzung feststellten. Wir haben uns vielmehr an dem großen französischen Philosoph Baron Montesquieu orientiert: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN Fraktion, alles, was Sie an Gutem fordern, ist mit dem geltenden Sächsischen Vergabegesetz möglich. Sie können alles machen, was Bundes- und Europarecht zulassen – mit einer Einschränkung: solange Sie es sich leisten können. Wenn Sie es sich nicht leisten können, aber das Bauwerk oder die Leistung dennoch dringend benötigen, müssen Sie solche vergabefremden Kriterien nicht in der Leistungsbeschreibung formulieren. Wie ich vorhin schon sagte: Beides wird getan. Beides ist gelebte Praxis. Die Praxis ist freilich ein Biotop, das mancher lieber meidet.
Auf eine Ihrer Forderungen möchte ich dennoch näher eingehen. Die ILO-Kernarbeitsnormen sind gut und sinnvoll. Es verhält sich hierbei wie mit dem Mindestlohn. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt. Er hat die Möglichkeiten und die Kompetenz, Regelwerke zu erarbeiten, Kontrollmöglichkeiten zu organisieren und Regeln international Geltung zu verschaffen, und offenbar
Das wirkliche Problem ist aber, dass Ihr Gesetzentwurf nicht anderes als die völlig gegensätzliche Betrachtungsweise von Wirtschaftspolitik offenbart. Betrachten wir allein den Umfang Ihrer Gesetzesidee: Unseren elf Paragrafen stellen Sie 30 entgegen, unseren inklusive Anhang sieben Textseiten ganze 20 Seiten, außerdem offensichtlich immer dann, wenn Sie sich in Ihrem eigenen Paragrafendschungel verirren, noch eine unbestimmte Anzahl an Verordnungsermächtigungen an das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Während es uns darum geht, öffentliches Auftragswesen klar, einfach, handhabbar und transparent zu regeln, öffentlichen Haushalten nur das zuzumuten, was ihnen im Einzelfall zumutbar ist, und die heimische Wirtschaft für staatliche Aufträge zu interessieren, geht es Ihnen einzig und allein um Bürokratisierung, Reglementierung und Verhinderung – im Dienste der Guten natürlich.
Wie gefangen Sie in Ihrer unproduktiven Ideologie sind, zeigt gerade dieser Gesetzentwurf. Der freie Unternehmer steht unter Generalverdacht. Er ist nicht etwa stetige Quelle des Wirtschaftswachstums und Steueraufkommens, von dem Sie selbst nur allzu gern zehren. Er ist für Sie vielmehr ein potenzieller Krimineller, der mit dem Tag der Gewerbeanmeldung seinen Plan verwirklicht, dem Staat, der Welt und sich selbst zu schaden, und davor müssen Sie den Staat, die Welt und ihn auf der Grundlage Ihres universellen Wissens schützen.
Ich hatte beim ersten Überfliegen Ihres Gesetzentwurfes schon Hoffnung geschöpft, dass Sie vielleicht doch auf dem Weg der Besserung seien, haben Sie doch im Gegensatz zu Ihrem untauglichen Entwurf von 2013 im § 17 bei den Ausschlussgründen wegen Gesetzesverstoß wenigstens darauf verzichtet, schon die Zulassung einer Anklage als Ausschlusskriterium zu werten. Ich betone, die Zulassung, nicht das schuldfeststellende Urteil. Aber zu früh gefreut! Ideologie ist nicht heilbar. Jetzt präsentieren Sie mit dem § 15, Nachweis eines Hinweisgebersystems, sogar noch den Zwang zum Denunziantentum. Das ist ja wie das Hausbuch in der DDR.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gott schütze den Freistaat vor solcher Wirtschaftspolitik! Wir werden diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen – in der Tradition guter Gesetze für Sachsen und nicht für die Welt.
Recht vielen Dank.
Wir hatten noch kurzen Beratungsbedarf, da ein Teil dieser Beantwortung meine Frage bereits beinhaltete.
Sehr geehrte Herr Staatsminister! Sachsen hat seit Jahren hohe Zahlen bei politisch motivierter Kriminalität und eine hohe Anzahl von Extremisten. Was, schätzen Sie ein, kann man beim Thema Extremismusprävention und Demokratiestärkung in Sachsen des Weiteren tun?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich jetzt, dass die Linkspartei noch eine dritte Runde ankündigt, wobei es mich, wie Kollege Meyer schon sagte, auch etwas verwundert, weshalb man aktuell in Sachsen – vom Willen geleitet, dem Frieden zu dienen – Plänen für eine europäische Militärunion eine klare Absage erteilt. Ersetzt man nur das eine Wort „Absage“ durch das Wort „Zusage“, wird aus einer linkspopulistischen Diskussion schnell ein sinnvolles Anliegen. Zwar blieben Außen- und Verteidigungspolitik dann immer noch Themen der Bundesrepublik, aber selbstverständlich hat auch der Freistaat Sachsen ein ureigenes Interesse an sicheren und friedlichen Verhältnissen in Europa.
Dass die Linkspartei dies nicht hat, wundert mich zumindest teilweise; denn vielleicht erinnern Sie sich auch noch an die „Fibel“, unser erstes Lesebuch in der Schule. In dieses hatten Ihre Vorgänger von der SED ein Gedicht abdrucken lassen, das wie folgt schloss: „Und bald macht er sich rund“ – –
Ja, ja, aber lassen Sie es mich einmal zu Ende bringen, das ist ja gar nicht schlecht. Erst einmal ausreden lassen, dann den Sinn vielleicht verstehen:
„Und also bald macht er sich rund, zeigt seinen dichten Stachelbund und trotzt getrost der ganzen Welt, bewaffnet, doch als Friedensheld.“ – Das Gedicht stammt von Wilhelm Busch und heißt „Bewaffneter Friede“.
Ihre Vorgänger hatten offensichtlich ein Gespür dafür, dass sich Frieden deutlich einfacher aufrechterhalten lässt, wenn er wehrhaft ist. Deutschland war noch nie in seiner langen Geschichte in einer so günstigen verteidigungspolitischen Situation wie heute.
Es ist ein Fakt. – Dank der europäischen Einigung sind wir lückenlos von Verbündeten umgeben. Nie konnten
Deutsche auf eine längere Friedensperiode zurückschauen.
Diese komfortable historische Situation aufrechtzuerhalten sollte uns jede Mühe wert sein. Der Weg in eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion, die 2001 in Nizza begonnen wurde, dient einzig und allein dem Ziel, diesen gewonnenen Frieden auch künftig zu sichern; denn mit dem Wegfall der innereuropäischen Bedrohung sind die Bedrohungen von außen leider nicht verschwunden. Der Kampf gegen den Terrorismus beweist eindrücklich, dass nur das Zusammenwirken der europäischen Staaten ein akzeptables Maß an Sicherheit gewährleisten kann.
Gemeinsames Handeln erfordert auch gemeinsame Strukturen. Sie selbst verkünden bei jeder Gelegenheit, wie wichtig Ihnen die europäische Integration sei; nur, wenn es zum Schwur kommt, wenn diese Integration Anstrengungen und Geld kostet, schlagen Sie sich in die Büsche.
Ich kann Ihre Ablehnung an dieser Stelle absolut nicht verstehen. Wir reden über die militärische Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn, nicht etwa mit Saudi-Arabien, Iran oder China. Es sind die Staaten, mit denen wir wie mit keinen anderen durch gemeinsame Interessen und Werte verbunden sind.
Bitte.
Ja, aber mit denen wird, ich sage einmal, nicht in ausschließlicher Form Krieg geführt. Schauen Sie einmal. Die militärischen Auseinandersetzungen werden überwiegend mit AK 47 geführt und mit anderen Waffen.
In den Bereichen, in denen wir als Freistaat direkt tätig werden können, tun wir schon längst alles, was möglich ist, um das gute Verhältnis zu unseren Nachbarn in Polen oder in Tschechien zu erhalten und zu vertiefen. Wir fördern wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit und stärken die gemeinsamen Sicherheitsbemühungen im Kampf gegen die Kriminalität. Unsere Verbindungsbüros in Prag und Breslau betonen den Wert, den wir unseren gutnachbarschaftlichen Beziehungen beimessen.
Ich weiß absolut nicht, was daran schlecht sein sollte, wenn die seit dem Jahr 1989 bestehende deutschfranzösische Brigade durch eine deutsch-polnische oder deutsch-tschechische ergänzt werden würde. Vielleicht könnte eine solche Brigade wieder an einem Standort im Freistaat Garnison beziehen. Eine Stadt wie Frankenberg etwa hat erfahren, welcher enorme wirtschaftliche Impuls mit der Schließung von Militäreinrichtungen der Region verloren gegangen ist.
Die Herausforderungen der Sicherheitspolitik sind nur gemeinsam zu bewältigen. Das praktizieren wir doch längst. Oft stoßen wir auf manchmal lächerlich kleine Probleme wie etwa in ganz Europa unterschiedliche
elektrische Gerätestecker, die uns verdeutlichen, dass unsere Zusammenarbeit ausgebaut werden muss und einheitliche Standards braucht.
Wenn mitunter schon der Gerätestecker Probleme bereitet, dann ist unschwer vorstellbar, was geschätzte 160 Verteidigungs- und Waffensysteme in den 27 EU-Ländern an Abstimmung und Koordination verlangen. Berücksichtigt man dann noch, dass unsere Verteidigungspolitik über mehrere Jahrzehnte stark unterfinanziert war, was zu den bekannten, teilweise im kritischen Bereich liegenden Ausstattungsdefiziten unserer Bundeswehr führte, dann wird doppelt deutlich, dass jeder in die Verteidigung investierte Euro absolut rationell eingesetzt werden muss. Das ist nur bei engster technischer und organisatorischer Abstimmung mit unseren Partnern möglich.
Bei der Komplexität der Sicherheitsanforderungen ist es eben nicht mehr sinnvoll, wenn jeder der europäischen Partner versucht, jedes Problem selbständig zu lösen. Vielmehr erhöht Spezialisierung sowohl die wirtschaftliche Darstellbarkeit als auch die Problemlösungskompetenz.
Insofern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, lieber Kollege Stange, schauen Sie noch einmal in das Lesebuch. Glauben Sie mir, in diesem Falle gilt: Von Wilhelm Busch lernen, heißt siegen lernen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit mehr als 95 Handwerksunternehmen auf je 10 000 Einwohner und über 23 % Anteil der Handwerksbetriebe an der Gesamtunternehmenszahl ist Sachsen hinsichtlich der Dichte des Handwerkes in Deutschland weit vorn und weit über dem Bundesdurchschnitt.
Die Wertschöpfung des Handwerkes ist beachtlich, der Anteil an der Gesamtschöpfung im Freistaat aber deutlich geringer, als der der Unternehmens- und Beschäftigtenzahlen. Diese Fakten sind bekannt. Wir haben in diesem Haus schon oft darüber debattiert. Erwähnt werden muss es dennoch, ist es doch der Schlüssel zu vielen, wenn auch nicht zu allen Problemen des Handwerks.
Probleme gibt es genug. Man muss sie kennen, um sie, soweit es möglich ist, zu beheben. Am besten erkennt man bestehende Probleme, wenn man sich dorthin begibt, wo die Interessen der Handwerker zusammenlaufen und gebündelt werden – in die Handwerkskammern –, und aufmerksam die Ohren spitzt. Da sehe ich bei Ihnen, sehr
geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, das eigentliche Problem. Bei den Veranstaltungen der Kammern sehe ich nur selten Vertreter von Ihnen.
Entweder erlaubt es Ihre Zeit nicht, oder die Lösung der Probleme der Handwerker ist Ihnen doch nicht ganz so wichtig, wie Sie uns hier gelegentlich glauben machen wollen.
Voriges Wochenende am Samstag war die Meisterfreisprechung in Chemnitz. Dort habe ich Sie vermisst. Ich vermisse Sie grundsätzlich bei Meister- und Gesellenfreisprechungen. Sie sind nicht da, Sie können nicht mit Handwerkern ins Gespräch kommen, Sie ignorieren es. So viel zur Glaubwürdigkeit Ihres Vortrages.
Hat man keine Zeit oder kein Interesse an Veranstaltungsbesuchen und Zuhörtouren, hilft gelegentlich schon Lesen. In ihrem Wahlprüfstein haben im Jahr 2014 alle drei sächsischen Handwerkskammern die Dinge zusammengefasst, die sie für die Lösung ihrer Probleme für erforderlich halten. Mehr Geld vom Staat steht dort übrigens ganz hinten. Die Meistergründungsprämie, die Sie uns wieder einmal sozusagen als alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen versuchen, kommt lediglich in meiner eigenen, der Leipziger Kammer, vor.
Würden Sie sich lösungsorientiert mit Kammervertretern unterhalten, würden Sie erkennen, dass ein solches Instrument nur dann sinnvoll ist, wenn es bestehende Angebote bündelt und damit die Förderung insgesamt vereinfacht. Bisher haben wir schon elf Fördermaßnahmen von Bund und Freistaat, die Gründungen und Übernahmen inspirieren und erleichtern sollen. Sie hier im Einzelnen aufzuführen würde den zeitlichen Rahmen sprengen.
Mir erscheint es unvernünftig, im Dschungel weitere Bäume pflanzen zu wollen. Der Transparenz dienen immer wieder neue Förderinstrumente nicht, ebenso tragen sie nicht zu der von Ihnen vollkommen zu Recht geforderten Entbürokratisierung bei. Wie soll die Staatsregierung die Effekte einer solchen Prämie prüfen, da wir alle wissen, dass sie in den Ländern, in denen sie existiert, im Mitnahmeeffekt gern eingesammelt wird?
Unserer Meinung nach hat sich seit unserer letzten Debatte um dieses grün-blaue Projekt nichts verändert.
Es hat sich unserer Meinung nach nicht verändert.
Na ja, Sie haben das gleiche Anliegen. – Dazu gehört, dass ich mir gut hätte vorstellen können, den Meisterbonus als Qualifizierungsanreiz für unsere Junghandwerker zu erhöhen, statt, wie Sie richtig erkannt haben, ihn um 400 000 Euro pro Haushaltsjahr abzusenken, weil die
Anzahl an Meisterausbildung leider in diesem Maß zurückging. Aber man kann jeden Euro nur einmal ausgeben, und für diese Änderung war leider keine Mehrheit in Sicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich weitere Ungereimtheiten Ihres Antrags erläutern. Sie wollen die Staatsregierung berichten lassen, wie viele Eigenkapitalzuschüsse 2017 und 2018 über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft gewährt wurden. Da Ihr Antrag dem Handwerk gelten soll, vermute ich, dass Sie auch Handwerksbetriebe meinen. Für alle die, deren Fachgebiet nicht die Unternehmensförderung ist, und auch für Sie, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion zur Erklärung: Aufgabe der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft, einer Tochter der SAB, ist die Förderung von gewerblichen Unternehmen gemäß KMU-Definition in den Phasen Wachstum, Turnaround, Nachfolge und Innovation. Die SBG unterstützt anteilige Finanzierungen eines Vorhabens mit stiller und offener Beteiligung.
Aufgrund der Struktur ihrer Aufgaben ist die Beteiligung an Handwerksunternehmen nicht ausgeschlossen, aber völlig atypisch. Handwerksbetriebe sind für ihr Maßnahmenpaket in aller Regel schlicht zu klein.
Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, Ihnen nahestehenden Handwerkern einen guten Rat geben wollen, was die Verbesserung der Eigenkapitalbasis angeht, dann schicken Sie sie doch bitte zur Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen, einer Tochter der Sächsischen Bürgschaftsbank. Diese enthält maßgeschneidert für kleinere Unternehmen einen Werkzeugkasten aus Beteiligungsmöglichkeiten und Mikromezzaninfonds, also Risikokapitalfinanzierungselementen, bereit.
Im Jahr 2017 nahm sie drei stille Beteiligungen im Handwerksbereich mit einem Wertvolumen von 185 000 Euro vor und reichte an drei Betriebe Mikromezzaninmittel im Wert von 125 000 Euro aus. 2018 waren es bisher zwei stille Beteiligungen für 240 000 Euro und sieben Mikromezzaninausgaben zu 315 000 Euro. Wer sich ernsthaft mit dem Handwerk beschäftigt, der kann das wissen. Fragen Sie mich, dann entlasten Sie die Staatsregierung. Überhaupt wäre wohl der Großteil Ihrer Berichtswünsche über zwei Kleine Anfragen zu erledigen gewesen.
Dann wüssten Sie schon, dass die Ergebnisse der Struktur- und Potenzialanalyse des Handwerks in Sachsen erst im Juni kommenden Jahres vorgesellt werden. Den Link, unter welchem die Aufgabe der Studie beschrieben ist, kann ich Ihnen gern nach der Sitzung geben. Beschäftigen Sie sich doch mit solchen Fragen und nicht dieses Parlament und die Staatsregierung. Sie haben doch sicher auch wissenschaftliche Mitarbeiter.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der gesparten Zeit könnten wir uns dann den echten Problemen zuwenden. Diese Probleme freilich muss man analysieren und differenzieren. Eine ganze Reihe von Problemen ist von
Sachsen aus nämlich nicht oder kaum zu beeinflussen, sind sie doch gesamtgesellschaftlicher Natur und entspringen der Brüsseler oder Berliner Politik und deren Profilierungssucht.
Im Gegensatz zur AfD-Fraktion mit ihrem hier vorgelegten schlecht sortierten Gemischtwarenladen hat sich Nikolaus Doll, Wirtschaftskorrespondent der „WELT“, in der Ausgabe vom 03.07.2018 recht strukturierte Gedanken gemacht. Zwar wertet er in seinem Artikel den Gründungsreport 2018 des DIHT, doch gelten die von ihm ausgemachten Hindernisse auch für unsere Handwerksbetriebe, teilweise sogar noch stärker. Doll schreibt im Bezug darauf, dass es zwar wieder ein steigendes Informationsinteresse an Unternehmensgründungen, nach wie vor aber sinkende Gründerzahlen gibt, Folgendes:
Die Hürden für Unternehmensgründungen sind in Deutschland weiterhin hoch. Für die rückläufige Zahl an Gründungen gibt es einige Gründe. Da ist die zum einen gut laufende Konjunktur, die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, der Fachkräftemangel wächst. Ich darf ergänzen: im Handwerk noch drastischer, da Industrieunternehmen in hochproduktiven Bereichen mit den bei ihnen zahlbaren Löhnen den Auszubildenden und den die Ausbildung finanzierenden Handwerksbetrieben schlicht die Fachkräfte abwerben.
Bei der von mir eingangs erwähnten unterdurchschnittlichen Wertschöpfung der Handwerksfirmen, sowohl bezogen auf das Unternehmen als auch auf die einzelne Arbeitskraft, kann das Handwerk dieser Entwicklung so gut wie nichts entgegensetzen. Auch aus diesem Grund fordern wir aus der Mittelstandsvereinigung der CDU, der MIT, seit Langem eine der akademischen Ausbildung entsprechende Finanzierung der dualen Facharbeiterausbildung.
Doch weiter bei Doll: Ein weiterer Grund, der die Gründungszahlen hierzulande drückt, ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung. Diese trifft uns in den neuen Ländern und speziell in den ländlichen Regionen mit doppelter Härte. Es ist also richtig, dass die Staatsregierung mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen die Entwicklung unserer ländlichen Regionen fördert.
Ein großer Teil der jungen Leute, der sich in die Großstädte abziehen lässt, zieht dort die Segnungen des boomenden Arbeitsmarktes vor und denkt nicht über Firmengründungen oder -übernahmen nach.
Doll schreibt weiter: Hinzu kommt, dass es in Deutschland seit vielen Jahren keinen Gründergeist mehr gibt. Ein Scheitern der Gründer und eine Insolvenz werden hierzulande in aller Regel als persönliches Scheitern gesehen. Als Unternehmen gilt man bei Investoren und Banken schnell als verbrannt.
Es ist viel schlimmer. Die landläufige Meinung über Selbstständigkeit und Risikobereitschaft erschöpft sich oft in dem Satz: Der ist doch selbst schuld. Leistung wird eben nicht als etwas für die Gesellschaft tragendes Positi
ves angesehen, vielmehr gilt der selbstständige Unternehmer als Milchkuh des Staates, besser eigentlich als dessen Rindvieh, wie die ernsthaften, mangels Mehrheiten aber leider erfolglosen Bemühungen unserer Staatsregierung um die Abschaffung der Vorauszahlung der Sozialabgaben gezeigt haben.
Immerhin ist das Verfahren etwas entbürokratisiert worden. Das ist an anderer Stelle leider nicht der Fall. Der Bericht des Normenkontrollrates spricht in dieser Beziehung keine gute Sprache. Entbürokratisierung auf allen Feldern ist eben kein Gnadenakt, sondern ein gesetzlicher Auftrag. Da sollte die Staatsregierung den Normenkontrollrat durchaus stärken. Zusätzliche Hürden, wie etwa aktuell in den Vergabegesetzentwürfen der LINKEN und der GRÜNEN gefordert, sind absolut kontraproduktiv.
Die Zeit reicht leider nicht, alle Gründe für Übernahmehindernisse detailliert abzuarbeiten. Ich erinnere mich noch an den bisher mangelhaften Ausbau des Datenübertragungsnetzes – da sind wir nun ganz stark dran – und die Durchsetzung eines für alle leicht erreichbaren und verständlichen E-Governments. Was wir auch nicht brauchen, sind immer neue Förderinstrumente, die den Dschungel zum Labyrinth weiterentwickeln, sondern eher weniger passgenaue und überschaubare Pakete.
Da sind wir ja dran. – Ihre Forderung nach weiteren Boni für Technikerausbildung etc., sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, ordne ich wie den gesamten Antrag der Abteilung Wahlkampfgetöse zu; denn mit der bestehenden Weiterbildungsförderung der SAB, die bis zu 50 % der Weiterbildungsaufwendungen deckt, haben wir durchaus geeignete Instrumente, um eine weitere Qualifizierung potenzieller Gründer oder Unternehmer anzureizen, wobei in diesem Bereich die durch die EU bewirkte Lockerung des Meisterzwangs eher kontraproduktiv war.
Ich möchte noch auf zwei Details Ihres Antrages schauen. Es ist für mich der Punkt 2. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Der Techniker ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit Berufserfahrung, kaufmännischer Grundausbildung und als solcher in die Handwerksrolle eintragungsberechtigt.“ Was wollen Sie uns damit sagen? Wenn ich mich im B1- oder B2-Bereich selbstständig mache, brauche ich nicht in die Rolle eingetragen zu werden. Ich weiß nicht, woher Sie diesen Punkt haben, wo der nützen soll.
Besser wird es allerdings noch bei Punkt 2. Ich zitiere wiederum: „… zu prüfen und bis zum 31. März 2019 darzulegen“. Merken Sie sich bitte diesen Termin. Unter Punkt 3 schreiben Sie: „Für den Fall, dass die Ergebnisse der Prüfung zu 2“, also dem 31. März 2019 – „finanziell zu untersetzen sind, unverzüglich entsprechende Förderrichtlinien zu erarbeiten und zu verabschieden sowie entsprechende Vorsorge im Doppelhaushalt 2019/2020 zu treffen“.
Meine Damen und Herren, das ist schon sehr sportlich, wenn wir uns überlegen, dass wir dieses Jahr einen Doppelhaushalt beschließen wollen. Wie Sie das hinbekommen wollen … Also, wer das geschrieben hat, würde ich sagen – –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Ausführungen haben sicher schon gezeigt: Wir betrachten den Antrag der AfD-Fraktion in weiten Teilen als überflüssig, in anderen Teilen als handwerklich schlecht gemacht und werden ihn deshalb ablehnen.
Vielen Dank.
Ich habe entsprechend Ihrem Antrag in meinem Wortbeitrag viel Text verwendet, um es Ihnen gleichzumachen.
Ich möchte eine kurze Erklärung abgeben und sagen, dass wir diesen Änderungsantrag ablehnen werden, weil er im Grunde genommen nichts anderes ist als – wir haben es vorhin gesagt – ein „Abstauber“. Hier haben wir eine Form von Trittbrettfahrerei. Deswegen lohnt es sich nicht, weiter darüber zu sprechen. Zu Punkt 1 – das habe ich vorhin in meiner Rede bereits erwähnt –: Die Strukturanalyse kommt im Juni 2019. Insofern ist der Antrag nicht zielführend.
Darüber hinaus hat Kollegin Kersten gerade selbst festgestellt, dass sie das Instrument der Kleinen Anfrage nutzen kann. Das hätte sie vorher wissen müssen. Dazu bedarf es dieses Antrages nicht.
Ich möchte darüber hinaus noch auf einen weiteren kleinen Lapsus hinweisen, da Sie selbst einen kleinen Lapsus erwähnt haben. Sie sagten, dass vor der letzten Bundestagswahl 2017 von der Handwerkskammer Dresden ausdrücklich gefordert wurde, die Bürokratie im Handwerk konkret zu entlasten. Wenn dem so ist, dann will man das Handwerk entlasten und nicht die Bürokratie. Insofern ist dieser Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
Recht vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lippmann, aber auch Herr Günther, zu Ihren Wortbeiträgen. Ich möchte mich nicht nur als Mitglied im Innenausschuss ganz klar davon abgrenzen, mit welcher Überschrift –
– Sie diesen Antrag dort eingebracht haben, Herr Lippmann. Es geht mir auch als Bürger Sachsens, als Steuerzahler und als Handwerker, der gerne in Sachsen lebt, darum, dass in der Öffentlichkeit Teile der Bevölkerung durch diesen Antrag eher beschmutzt werden. Davon möchte ich mich deutlich abgrenzen; das möchte ich Ihnen ganz klar ins Stammbuch schreiben.
Vielen Dank.
Recht vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Stimmverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt erklären. Ich habe zugestimmt, weil der Rechnungshofbericht in weiten Teilen, nämlich zum Beispiel in den Punkten 2.3 Medienforschung, 2.4 Medienkompetenz, rein fachliche Gesichtspunkte beinhaltete, währenddessen
weite Teile des Rechnungshofberichtes identisch sind mit dem Rechnungshofbericht von 2008.
Die Zu- und Umstände, die in der Landesmedienanstalt herrschen, sind skandalös. Ich betrachte es als eine große Herausforderung auch für die nächste Legislatur, entweder gesetzlich oder grundsätzlich bei der SLM aufzuräumen. So wird – ich zitiere – „die Staatskanzlei gebeten, auf die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der SLM hinzuwirken“. Wenn man sich überlegt, dass Repräsentanten der sächsischen Landesmedienanstalt, die hier in diesem Hause gewählt worden sind, bei Abstimmungen, die den Freistaat Sachsen betreffen, nicht zugegen sind, dann ist es höchste Zeit, sich hier in diesem Hause um die sächsische Landesmedienanstalt zu kümmern.
Recht vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will einmal sehen, ob ich die Turbulenzen dieser Debatte noch toppen kann.
Gutes Stichwort, Herr Lippmann. Ich habe heute ein Zitat in der "Bild"-Zeitung gelesen. Boris Palmer von den GRÜNEN sagte, Cola, nicht Diesel sei das Problem. Sie sehen bei der Problematik, die Herr Günther angesprochen hat: Auch Cola beinhaltet jede Menge gesundheitsschädliche Stoffe, die zu Diabetes, Karies etc. pp. führen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen durch den Genuss von Cola sterben –
und von Blähungen möchte ich gar nichts wissen, wenn sie es nicht vertragen.
Ich weiß, dass es heute in Zeiten der Globalisierung üblich geworden ist, groß zu denken, die universellen Zusammenhänge zu betonen und bei allem, was man sagt und denkt, die ganze Welt im Blick zu haben. Viele werden von mir nichts anderes erwarten. Ich will das aber hier nicht tun.
Als MIT-Kreisvorsitzender und Mitglied des Vorstandes der Handwerkskammer zu Leipzig habe ich bereits eine Pressemitteilung mit der Überschrift "Dieselfahrverbot – Enteignung, Vertrauensbruch, Riesensauerei" veröffentlicht, und die stelle ich meinem Redebeitrag voran. Ich stelle vor Ihnen wieder einmal die kleingeistigen Betrachtungen eines Handwerkers an.
Die Umsatzzahlen meines Betriebes können Sie mehr oder weniger genau dem Abgeordnetenhandbuch entnehmen. Dieses Umsatzvolumen ist vergleichsweise gering im Vergleich zu – sagen wir einmal – der Deutschen Umwelthilfe e. V., die nach eigenen Angaben 2017 über 8 Millionen Euro bewegte.
Circa die Hälfte davon stand im Zusammenhang mit steuerfinanzierten Projekten, Steuern also, die Kleingeister und Bildungsferne wie ich aufzubringen haben.
Von den zweifelhaften Sponsorings und Seitengeschäften will ich hier gar nicht anfangen. Ich will es ja kleinhalten. Deshalb explizit dieses Beispiel. Meine Firma benötigt zur Durchführung des Warentransportes und der Dienstleistungen einen Transporter und einen Werkstattwagen.
Mit der Einführung der Umweltzone – Herr Böhme, genau zuhören und Herr Günther auch, von wegen, es wird keine Einschnitte geben, das gab es alles schon einmal – musste ich meine bis dahin genutzten Fahrzeuge durch solche mit grüner Plakette ersetzen.
Im Jahr 2011 erwarben wir einen neuen Transporter, und 2015 schließlich ersetzten wir den Werkstattwagen. Kämen nun, wie von unseren steuerfinanzierten Weitdenkern gefordert, neue Dieselrestriktionen, hieße das für meine kleine Firma wieder einmal Neuanschaffungen. Der Transporter kostet heute ab circa 35 000 Euro, der Werkstattwagen in der Ausführung, die wir brauchen, circa 40 000 Euro. Das sind Peanuts, Peanuts für Menschen, die noch nie Geld durch produktive Arbeit erarbeiten mussten. Aber es kommt noch besser.
Die Ersatzfahrzeuge wären wieder mit Dieselmotoren ausgestattet. Nutzfahrzeuge mit Benzinantrieb stellen unsere deutschen Autobauer nicht her.
Das hat etwas mit Physik und mit Realitäten zu tun.
Herr Böhme, man kann sich die Welt auch schönreden. In Ihrem Redebeitrag war nicht alles schlecht wie damals auch in der DDR. Es war nicht alles schlecht.
Der Kraftstoffverbrauch eines beladenen Transporters würde sich nämlich von zwölf bis 13 Litern Dieselkraftstoff auf 25 bis 30 Liter auf 100 Kilometer bei gleicher Leistung erhöhen,
Kraftstoff, der Ressourcen erfordert, Abgase produziert und letztlich über den Posten Anfahrt auf der Kundenrechnung landet.
Ich habe schon bei der Handwerkskammer zu Leipzig angeregt, dass man Innenstadtzulagen bezahlen bzw. auf den Rechnungen umlegen sollte, damit sich die Industrie und die Verbraucher an den Kosten beteiligen; denn das Handwerk ist nicht auf Rosen gebettet.
Ersetze ich meine Fahrzeuge aber nun nach nur wenigen Jahren durch neue Dieselfahrzeuge, wer kann mir zusichern – deshalb die Rechtssicherheit –, dass nicht eine japanischen und amerikanischen Autoherstellern nahestehende Nichtregierungsorganisation neue Grenzwerte und eine vielleicht pinkfarbene Plakette fordert?
Wie das Unternehmen gestalten, die größere Fahrzeugflotten benötigen, möchte ich lieber gar nicht erst wissen. Das ist nämlich ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Eine BWA zum Beispiel – das heißt Betriebs
wirtschaftliche Auswertung für diejenigen, die das nicht kennen – –
Ein kleiner Unternehmer muss seine Investitionen in irgendeiner Form planen und abschreiben.
Nun möchte ich doch etwas größer denken, und zwar in der Größe der gut 50 Diesellokomotiven, die täglich allein an meinem Haus vorbei zum Leipziger Hauptbahnhof und somit direkt in die Leipziger Stadtmitte fahren. Eine solche Diesellok ist wahlweise mit zwei Dieselmotoren á circa 366 PS oder einem Motor mit 2 700 PS ausgestattet.
Dass der Stickstoffoxidausstoß pro Tonnenkilometer günstiger als der meines Transporters mit 129 PS ist, hilft der Qualität der Atemluft in der Leipziger Innenstadt nur wenig, zumal diese Dieselloks ausschließlich Menschen und weder meine Tore noch sonstige Güter zum Hauptbahnhof transportieren.
Nicht anmerken muss ich sicherlich, dass an meinem Haus nur ein kleiner Teil der Dieselloks vorüberfährt, die Leipzig täglich ansteuern.
Schauen wir mal aus dem Fenster – na gut, leider Gottes ist es jetzt gerade nicht der Fall.
Aber dann sehen wir, dass zumindest in der schönen Jahreszeit ein anderes Dieselproblem an uns vorüberzieht. Allein die Dresdner Dampfschiffflotte benötigt insgesamt acht mit Heizöl, sechs mit Diesel und eine mit Kohle Betriebenen – –
Es tut mir ausdrücklich leid, ich hätte gern noch zu Ende gesprochen.
Insofern würde ich dann in der dritten Runde noch einmal kommen.
Herr Kollege Böhme! Gestatten Sie mir diese Frage, und zwar als jüngerer Abgeordneter und auch aus Leipzig: Wie sehen Sie eigentlich den Einsatz von Sprühdosen und deren Umweltverträglichkeit in diesem Verhältnis?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war, wie angesagt, noch nicht fertig; denn ich möchte noch auf einige Vorredner eingehen. Ich wollte aber zumindest erst einmal meinen Redebeitrag zu Ende führen. Ich mahne dringend eine Versachlichung der Diskussion an.
Wie bitte? Ich habe Sie nicht verstanden. Herr Lippmann, ich habe Sie nicht verstehen können. Ich weiß nicht, ob das angemessen ist. Sie müssen sich hinstellen.
Wieso? Sind denn in Spraydosen keine gefährdenden Stoffe? Haben Sie sich schon einmal damit beschäftigt? Ich habe in der Zwischenzeit einmal nachgelesen: Benzol-Toluol und was das nach sich zieht: Benommenheit, Übelkeit und sonstige Symptome.
Sie sollten vor dem Einsatz von Spraydosen irgendetwas nehmen. Das gebe ich Ihnen nur mal mit auf den Weg in Richtung Ihrer Klienten.
Wollen Sie es noch wagen?
Das kann durchaus möglich sein.
Aber Haarspray wird im Übrigen meist in geschlossenen Räumen benutzt, und diese kann man lüften.
Um noch einmal darauf zurückzukommen: Bei Weitem ist nicht alles, was unsere NGOs und das Umweltamt als Tatsachen zur Kenntnis nehmen, wissenschaftlich gesichert. Bereits im vergangenen Jahr machte Prof. Matthias Klingner auf die unsachliche, ideologisch geführte Abgasdiskussion aufmerksam, besonders auf den Zusammenhang zwischen dem mit missionarischem Eifer bekämpften Feinstaub und der Belastung mit Stickoxiden. Prof. Klingner wird übrigens meines Wissens weder von VW noch vom NABU bezahlt. Er ist Leiter des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme, IFI, hier in Dresden. Nachlesen können Sie das Interview, das die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ führten, im Internet.
Was eine ideologisch geführte Verkehrs- und Umweltpolitik für Bürger und Wirtschaft anrichtet, ist derzeit in Paris zu bestaunen. Die Bürgermeisterin sperrte, ohne vorher für Alternativen zu sorgen, wichtige Verbindungsstraßen an der Seine. Wie „DIE ZEIT“ berichtete, weigern sich Handwerker mittlerweile reihenweise, Arbeiten in der City zu verrichten, und die Bürger, die zur Arbeit müssen, laufen Sturm gegen die Bürgermeisterin. Diese aber ist kompromisslos und stolz darauf, zu den „Guten“ zu gehören.
Alternativ gibt es noch die Elektromobilität; das haben wir vorhin schon einmal gehört. Allein der Gedanke an die entsprechende Infrastruktur und die Tonnage, die ein Torbauer wie ich zu bewegen hat, lässt diese Antriebsvariante so sinnvoll erscheinen wie das – neuerdings oft gepriesene – Lastenfahrrad. Dann können wir auch gleich versuchen, wie Mao – Herr Böhme, hören Sie zu; das hat etwas mit Geschichte zu tun – beim großen Sprung, unsere Waren und Produkte von Tausenden Trägern in die Städte schleppen zu lassen. Der Abgasausstoß reduziert sich dadurch. Inwieweit das wirtschaftlich sinnvoll ist, sei dahingestellt. In China endete dieses Modell in der großen Hungersnot.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schadstoffe zu reduzieren kann nie schaden. Entsprechende Technologien sind zu fördern und Alternativen im Verkehrswesen sind zu entwickeln. Nun kann ich die notwendigen technischen Mittel nicht verbieten, wenn ich diese ökologisch und ökonomisch sinnvollen Alternativen noch nicht vorhalten kann.
Die überstürzte Energiewende hat gezeigt, wie man sich politisch unglaubwürdig macht. In Leipzig zahlen die Bürger hohe Preise für einen ÖPNV, der angeblich aus
grünem norwegischen Strom gespeist wird. Da der norwegische Strom aber überhaupt nicht in unsere Netze gelangt, ist er lediglich rechnerisch vorhanden und wird eventuell sogar in einem tschechischen Atomkraftwerk produziert. Als Handwerker nenne ich das, wenn wir es gelinde sagen, Augenwischerei. Die meisten Menschen dort draußen, die unsere politischen Entscheidungen zu bezahlen haben, sehen das genauso. Dies führt auch zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft.
Herr Urban, Sie hatten in Ihrem ersten Redebeitrag gesagt, das wäre das Ergebnis der Politik der Altparteien. Sagen Sie einmal, Herr Urban, nehmen Sie es nicht persönlich, aber von welchem Baum sind Sie denn gefallen? Meinen Sie im Ernst, wenn Sie die Verantwortung in diesem Land gehabt hätten, dann hätten wir hier eine Ansiedlung von Porsche, BMW oder VW? Denn das sind die Innovationstreiber; das haben Sie in Ihrem Wortbeitrag schon richtig erwähnt. Deshalb wollen wir es nicht verteufeln, aber wir können die Altparteien nicht verantwortlich machen; denn schauen Sie einmal: Wir haben blühende Landschaften und wollen diese weiter verbessern. Aber den Weg dahin müssen wir schon noch ein wenig gestalten. Dabei müssen wir alle miteinander an einem Strang ziehen.
Recht vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sagen, dass es mich als Handwerkspolitiker und als selbstständiger Handwerker immer freut, wenn wir in diesem Haus über Maßnahmen diskutieren, mit denen wir diesem so wichtigen Wirtschaftszweig helfen wollen, umso mehr, wenn es Maßnahmen sind, die auch helfen können. Das gilt auch dann, wenn es von unerwarteter Seite kommt, wie dieses Mal mit dem Antrag „Meisterbonus weiterentwickeln – Meistergründungsprämie einführen“ von der Fraktion DIE GRÜNEN.
Das in Punkt 1 ausgeführte Anliegen, Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen zu erleichtern, findet unsere vollste Unterstützung. Dass uns dies ein Anliegen ist, haben wir in den verschiedenen Debatten zur Bedeutung des Handwerks im Allgemeinen und des Meisterbriefes im Besonderen zum Ausdruck gebracht. Mit der Einführung des Meisterbonus im vergangenen Jahr gelang uns ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Betrachten wir Punkt 2 Ihres Antrags, stellen sich mir jedoch schon die ersten Fragen. Die wichtigste und grundsätzliche liegt schon im Antragstitel begründet: Meisterbonus und eine eventuell einzuführende Meistergründungsprämie sind meiner Auffassung nach zwei grundsätzlich verschiedene Anreizinstrumente.
Der Meisterbonus will nicht mehr und nicht weniger als die Qualifizierungsbereitschaft unserer Handwerksgesellen fördern und anerkennen. Immerhin investieren sie unendlich viel Zeit und im Unterschied zu unserem akademischen Nachwuchs auch erhebliche finanzielle Mittel, um sich das Fundament für eine mögliche wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erarbeiten. Ein Betrag von einem Drittel E 13 ist für dieses Engagement ein eher symbolischer Beitrag.
Über eine Aufstockung nachzudenken, ist angebracht. Der CDU-Kreisverband Leipzig hat erst am letzten Wochenende einen erfolgreichen Antrag dazu beim Landesparteitag der CDU eingebracht, der zur Überweisung an die Landtagsfraktion geführt hat.
Vorstellbar wäre, den Bonus zu erhöhen oder ihn entsprechend der beim Abschluss des Meistertitels erreichten Leistung variabel zu gestalten und damit ein Qualitäts- und Motivationskriterium einzuführen. Wir sind dazu mit den Kammern im Gespräch.
Genau hierbei liegt der Hase im Pfeffer. Sie sind es offenbar nicht. Unser oberstes Anliegen sollte es sein, diesen Meisterbonus frei von bürokratischen Hürden zu lassen, siehe auch Ihre Begründung. Wenn Sie wollen, dann kann ich darauf auch noch einmal eingehen.
So verlockend ein Betrag von eineinhalb mal E 13 zunächst klingen mag, wie kommen Sie eigentlich auf diesen Betrag? Eine Erklärung wäre in der Antragsbegründung zumindest hilfreich gewesen. Es sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass genau dieser unbürokratische Ansatz verloren geht.
Das führen Sie dann in Punkt 4 selbst aus: Für den Zuschuss soll nach zwei Jahren ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Das ist bei Investitionen auch nachvollziehbar, auch wenn es sich um für notwendige Investitionen vergleichsweise geringe 7 000 Euro handelt.
Wer aber soll die Nachweise prüfen, auch die Handwerkskammern oder von ihnen autorisierte Partner, wie Sie in Punkt 3 hinsichtlich der Beantragung ausführen? Haben Sie die Kammern dazu einmal befragt? Natürlich nicht. Wir haben das getan. Die Kammern haben dafür überhaupt keine Kapazitäten. Sie könnten das vielleicht schaffen, aber von welchem Geld sollte das geschehen? Wie sollen autorisierte Partner bezahlt werden? Diese Antworten bleiben Sie uns im Antrag wieder einmal schuldig. Ein Dialog mit den Handwerkskammern hätte Sie vielleicht darüber nachdenken lassen.
Der Antrag in dieser Form ist maximal eines: Er kann die Basis dafür sein, ansatzweise nachzudenken, ob eine Gründungs- und Übernahmeprämie ein Instrument sein kann, die von Ihnen beschriebenen tatsächlichen Probleme unserer Betriebe zu lindern – eigentlich am Ende des Tages wohl eher für alle, die nach dem Handwerker rufen –, aber erstens unabhängig vom Meisterbonus, zweitens in Abstimmung mit den zahlreichen schon bestehenden Förderprogrammen und drittens in enger Abstimmung mit den Handwerkskammern.
Das SMWA bereitet eine Struktur- und Potenzialanalyse „Das Handwerk in Sachsen“ vor. Wir warten interessiert auf die Studienergebnisse. Sie werden uns mit Sicherheit sinnvolle Anhaltspunkte geben, wo und wie wir zielgerichtet Bestand und Entwicklung unserer Handwerksbetriebe unterstützen können.
Ihr Antrag ist wieder einmal zu kurz gesprungen und hemdsärmelig. Er ist aber auch sinnbildlich für Ihr gesamtes wirtschaftspolitisches Denken, das sich am besten mit Zuckerbrot und Knute umschreiben lässt, wobei das Zuckerbrot in der Regel recht klein und die Knute umso größer ist. Es ist so durchsichtig, einen Köder auszuwerfen, um dann die Beute abzuflöhen und zu knebeln; denn so sieht Ihr Weltbild aus.
So sinnvoll materielle Anreize sein mögen, viel mehr als unter mangelnden finanziellen Mitteln leiden Handwerksbetriebe unter überbordender Bürokratie und Reglementierung. Ich möchte da nur an die Vergabegesetze erinnern, die in den grün regierten und mitregierten Ländern längst zur Vergabeverhinderungsgesetzen mutiert sind. In dem früher von Ihnen angeführten Nordrhein-Westfalen ist ein solches ja unlängst zur Erleichterung des dortigen Handwerks endlich außer Kraft gesetzt worden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie das Handwerk beglücken wollen, versuchen Sie vorher mit ihm zu reden. Mitunter braucht der Patient keine süßen Pillen, wenn er nach Luft zum Atmen ringt und der Heilpraktiker sie ihm gutmeinend noch in den Hals drücken will, ohne mit ihm zu reden, was ihm eigentlich fehlt. Wir haben dazu eine andere Einstellung und werden Ihren Antrag deshalb verständlicherweise ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines meiner Lieblingszitate stammt von Goethe und lautet: „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande.“ Das kommt aus „Maximen und Reflexionen“. Das erste Knopfloch hinsichtlich des Strebens nach wirtschaftlichem Erfolg ist die auskömmliche Sicherung dessen Fundaments: der Wissenschaft und Forschung, insbesondere der angewandten Forschung und Entwicklung.
Erinnern wir uns: Erst als Franz Josef Strauß – seinerzeit Atomminister der Bundesregierung – gezielt Forschungseinrichtungen in Bayern ansiedelte, begann der Aufstieg des Agrarlandes zur wirtschaftlichen Spitze Deutschlands.
Ja, das kann ich mir vorstellen, dass es dort irgendwie zu Friktionen kommt.
Ja, ja, dazu gehört, sich mit der Geschichte auseinandersetzen.
Wir haben bezüglich der Forschungsstruktur in Sachsen deutlich bessere Voraussetzungen vorgefunden und diese – dank kluger Politik der Staatsregierung – bisher sehr gut weiter ausbauen können. Mein Vorredner Dr. Stephan Meyer ging nicht ohne Grund bereits auf die Arbeit der Enquete-Kommission in der vergangenen Legislaturperiode ein, da wir beide Mitglieder dieser Kommission waren.
Es ist im Übrigen auch ein Signal an die sächsischen Steuerzahler, dass nicht nur die Existenz einer Kommission und die Mitgliedschaft in einer solchen wichtig sind,
sondern vor allem die Nutzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen für die Zeit danach.
Aber gern.
Ja.
Ja, das ist nachzulesen. Frau Pinka, warum fragen Sie mich das, wenn man es nachlesen kann?
Das hätten Sie sich sparen können.
Die von der Enquete-Kommission vorgenommenen Analysen der Stärken und Schwächen unserer sächsischen Forschungs- und Innovationslandschaft zeigten, dass wir es bei unseren gemeinnützigen Industrieforschungsinstituten mit Schmucksteinen zu tun haben. Sie gleichen das enorme Defizit uns fehlender Industrieforschung aus, die im Bundesdurchschnitt etwa 68 % der F+E-Ausgaben aufbringt. Im Detail ist es nachzulesen im Abschlussbericht Seite 81 ff. Zudem erweisen sie sich als markt- und dienstleistungsorientiert und stellen so ideale Partner unser mittelständischen Wirtschaft dar. Mit ihrer Orientierung am Kunden – eben der mittelständischen Wirtschaft – gleichen sie auch Unwuchten aus, die sich aus einer oft einseitigen exzellenz- und hightech-orientierten europäischen Förderpolitik ergeben – ebenfalls zu lesen im Abschlussbericht auf Seite 89.