Christian Piwarz
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Das bezieht sich wahrscheinlich auf den Zeitraum über die zwei Jahre hinaus. Letztendlich hat der Sächsische Landtag mit seinem Haushaltsbeschluss deutlich gemacht, wie wir in den Jahren 2019 und 2020 die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterstützen werden. Da geht es um Qualitätsverbesserung, indem wir die Vor- und Nachbereitungszeiten anerkennen. Insofern ist das Geld, das uns vom Bund zur Verfügung gestellt wird, de facto aufgebraucht und wir müssen uns die Frage stellen, wie es darüber hinaus weitergeht.
Für 2021 und 2022 stehen pro Jahr 97,988 Millionen Euro jährlich – ich habe jetzt die ganz exakten Zahlen da – zur Verfügung. Die Debatte, wie es dann weitergeht, müssen wir mit dem neuen Sächsischen Landtag führen. Meine
Präferenz liegt ganz klar darin, eine Debatte darüber zu führen, was nötig ist, um weitere qualitative Verbesserungen zu erreichen. Wir haben eine Diskussion über die „Ehrlichmachung“ des Betreuungsschlüssels, wir haben die Forderung aus der Kita-Landschaft, dass die zwei Vor- und Nachbereitungsstunden nicht ausreichen und man auf vier gehen müsste, und wir können genauso darüber diskutieren, ob wie Kitas mit einem speziellen Angebot noch einmal stärker fördern. Ich denke da beispielsweise an Sprach-Kitas, wo es darum geht, sprachliche Auffälligkeiten zu korrigieren. Da geht es nicht nur um das Thema Migration, sondern auch darum, sprachliche Auffälligkeiten bei deutschen Kindern zu beheben. Wir merken, welche Probleme wir mit Kindern mit unzureichendem Sprachniveau an Grundschulen haben.
Ich gehe davon aus, dass diese Debatte auch Teil des Wahlkampfes sein wird, der uns dieses Jahr heimsucht. Das ist aber auch ganz selbstverständlich und in Ordnung so. Dann obliegt es dem nächsten Landtag, Festlegungen zu treffen, nicht zuletzt durch die Haushaltsberatungen. Die macht das Hohe Haus, und insofern ist die Einbindung des Parlaments gegeben. Und, das sei mir als Anmerkung noch erlaubt: Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir externe Fachleute hinzuziehen. Auf den Beirat und seine Fachkompetenz sollten wir weiter setzen.
Das ist sehr, sehr nett, Herr Barth. Ich danke Ihnen sehr dafür. – Ich war gerade dabei, mir eine Träne zu verdrücken wegen der diskriminierenden Äußerungen. Ich komme zu meiner Frage. Sie haben gerade gesagt, dass Sie 2014 von diskriminierenden Machenschaften betroffen gewesen sein sollen. Ich frage Sie: Warum hat es dann 5 136 Drucksachen-Nummern gebraucht, bis Sie endlich diesen Gesetzentwurf eingebracht haben?
Und zu den 5 136 Drucksachen-Nummern...
Ich möchte nicht zum Antrag sprechen, sondern eine sachliche Richtigstellung nach § 93 der Geschäftsordnung vornehmen. Wenn jemand zum Antrag sprechen möchte, stelle ich das gern noch zurück, aber die Richtigstellung ist mir wichtig.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abg. Wild hat gerade den Eindruck zu erwecken versucht, dass die eingesetzte Enquete-Kommission nur viermal im Jahr tagen würde. Ich will richtigstellen, dass Enquete-Kommissionen im Regelfall monatlich tagen, mit Ausnahme der parlamentarischen Sommerpause, mithin also zehn Sitzungen pro Jahr abhalten und entsprechend arbeiten. Daneben gibt es Unterarbeitsgruppen, in denen sehr umfangreiche Arbeit erledigt wird.
Insofern ist das Bild, das der Abg. Wild hier zu zeichnen versucht, falsch. Das ist richtigzustellen. Herr Wild ist seit 2014 Mitglied dieses Hohen Hauses. Ich hätte mir von Herrn Abg. Wild gewünscht, dass er zumindest in Ansätzen ein bisschen verinnerlicht hätte, wie wir hier im
Parlament miteinander arbeiten, und dass er nicht derart groben Unsinn erzählt.
Das
ist das Einzige, was sie kann! –
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorangestellt: Natürlich ist es eine schwierige Nachricht, die uns in der letzten Woche erreicht hat. SolarWorld ist eines der großen Unternehmen im Freistaat Sachsen, insbesondere im Landkreis Mittelsachsen. Dass diese Entwicklung uns als Politik beschäftigen muss, ist völlig selbstverständlich.
Nichtsdestotrotz haben wir uns Regeln gegeben. An diese sollten wir uns auch an dieser Stelle halten.
Frau Dr. Pinka, Sie haben wieder den Fehler gemacht, dass Sie zwar die eine Voraussetzung erläutert haben, die eine Dringlichkeit begründen würde, aber in Bezug auf die zweite Voraussetzung jegliche Argumentation schuldig geblieben sind. Dabei geht es darum, dass die Dringlichkeit nur dann gegeben ist, wenn wir im regulären Verfahren keine Entscheidung des Sächsischen Landtags mehr erreichen könnten, dass vorher also ein Ereignis stattfinden würde, angesichts dessen wir, der Landtag, zu spät kämen.
Das haben wir schlicht und ergreifend an dieser Stelle nicht. Wir sind am Beginn eines Insolvenzverfahrens. Gestern hat die Betriebsversammlung stattgefunden. Es gibt erste Äußerungen des Insolvenzverwalters, die zumindest vorsichtig positiv sind. Jetzt ist es bei SolarWorld wie bei anderen Unternehmen so, dass es gilt, dieses Insolvenzverfahren zu begleiten. Aber dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Das heißt, es ist ohne Probleme möglich, diesen Antrag im regulären Verfahren durch den Geschäftsgang zu geben und zum nächsten Plenum, das im Juni stattfindet, auf die Tagesordnung zu setzen. Dann können wir hier ordnungsgemäß diskutieren.
Diesen Weg gehen Sie nicht. Ganz im Gegenteil, Sie servieren uns hier einen Antrag, der noch nicht einmal im Inhalt in irgendeiner Weise eine Dringlichkeit begründet, weil keinerlei Daten genannt werden, an denen ich festmachen könnte, dass wir als Landtag bei einer Befassung im Juni zu spät kämen.
Das ist schludrig. Das geht auch an der Sache vorbei. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass es der LINKEN nur wieder darum gegangen ist, möglichst die Ersten zu sein, die dieses Thema in irgendeiner Weise besetzen. Das kann weder die Dringlichkeit begründen, noch würden wir das mitmachen.
Letzter Gedanke! Sie selbst haben angesprochen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, die Sie hätten ergreifen können. In ungefähr einer Stunde werden wir in die 2. Aktuelle Debatte, dessen Thema von Ihnen bestimmt wird, eintreten. Sie hätten ohne Probleme diese Aktuelle Debatte so aktuell gestalten können, dass dieses Thema hier auf die Tagesordnung kommt.
Die Kollegen der GRÜNEN haben das völlig richtig so gemacht.
Wir als Sächsischer Landtag werden uns mit SolarWorld beschäftigen. Die Staatsregierung tut es bereits seit vergangener Woche – auch schon davor – sehr intensiv.
Aus all den genannten Gründen ist die Dringlichkeit nicht gegeben. Dieses Windhundrennen, das Sie hier versuchen, werden wir nicht mitmachen. Wir lehnen den Antrag ab.
Analog für Deutschland! –
Wir haben es doch
nun schon dreimal gehört! Es wird doch
auch nicht besser, Herr Wurlitzer!)
Da Kollege Hütter doch etwas schneller zum Ende gekommen ist, würde ich von der Möglichkeit der Kurzintervention Gebrauch machen.
Herr Hütter hat sehr deutlich gemacht, dass die AfD offensichtlich versucht, sich von rechtsextremistischen Tendenzen zu distanzieren und das auch in der eigenen Partei zu ahnden.
Sie haben vor noch nicht einmal einer Woche auf Listenplatz 2 Ihrer Bundestagsliste Herrn Maier gewählt, meines Wissens in einer Kampfabstimmung mit einem deutlichen Ergebnis. Herr Maier hat bei der berühmten Vorrede zu Herrn Höcke von Schuldkult gesprochen. Dieser Begriff ist in meiner parlamentarischen Tätigkeit bislang nur von einer einzigen Fraktion immer wieder vorgebracht worden, nämlich von der NPD.
Wenn Sie dazu keine deutlichen Worte finden für einen Mann, den Sie auf Platz 2 Ihrer Landesliste gestellt haben, dann ist es nicht weit her mit Ihrer Aussage, dass Sie angeblich gegen rechtsextremistische Tendenzen in Ihrer Partei deutlich Stellung beziehen.
Jawohl, Herr Präsident! – Ich bitte namens der Koalitionsfraktionen nach § 79 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung um Erweiterung der Tagesordnung um einen Punkt: Behandlung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Europaausschusses in der Drucksache 6/5511. Es geht darin um die Möglichkeit einer Subsidiaritätsrüge hinsichtlich der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten. Gestern hat der Europaausschuss diese Beschlussempfehlung getroffen. Wir wissen, dass wir laut Subsidiaritätsvereinbarung mit der Staatsregierung eventuelle Subsidiaritätsrügen relativ kurzfristig aussprechen müssen. Das wäre bei dem vorliegenden Thema bis Anfang Juli der Fall. Damit ist auch Eilbedürf
tigkeit gegeben, sodass der Landtag sich noch in der heutigen Sitzung mit dieser Subsidiaritätsrüge und der entsprechenden Beschlussempfehlung beschäftigen
müsste. Deswegen bitten wir um Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.
Ich darf weiterhin darauf hinweisen, dass wir im Sächsischen Landtag, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt aufnehmen und gar der Beschlussempfehlung zustimmen würden, ein Stück Parlamentsgeschichte schreiben würden. Ich kann alle nur ermuntern, dabei mitzutun. Ich bitte um Zustimmung.
Danke schön.
Na also! Aber Ihre
Reaktion zeigt ja gerade, dass Sie es nicht
aushalten! Aber immerhin sind Sie ja da! –
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Frage – das will ich vorwegnehmen – ist die Situation für die Landwirte, gerade was die Milchpreise betrifft, ernst und dramatisch. Es bedarf auch gemeinsamer Anstrengungen, um diese Krise zu lösen. So nehme ich sowohl die Diskussion auf Bundesebene als auch die Diskussion – und vor allen Dingen die vielen Gespräche, die geführt werden – auf sächsischer Ebene wahr. Das als Vorrede.
Ich will aber auch deutlich machen, dass unsere Geschäftsordnung nicht beliebig die Möglichkeit eröffnet, Themen auf die Tagesordnung zu setzen, und dass dieser Antrag beim besten Willen nicht dringlich ist. Ich will darauf verweisen, dass der für den 30. Mai avisierte Milchgipfel bereits am 8. Mai „in die Öffentlichkeit gegangen“ ist. Es gab auch bereits im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft eine umfassende Beratung und Diskussion mit Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt, in der er seine Positionen und Forderungen deutlich machte. Am selben Tag um 16 Uhr war auch die Einreichefrist für entsprechende Anträge. Das heißt, es wäre der antragstellenden Fraktion ohne Weiteres möglich gewesen, diesen Antrag im regulären Verfahren in den Geschäftsgang zu bringen.
Stattdessen diskutieren wir heute auf Antrag der LINKEN über das CETA-Freihandelsabkommen. Daran sieht man, wie wichtig der Fraktion die einzelnen Punkte tatsächlich sind.
Ich will darauf hinweisen, dass unser Umweltminister Thomas Schmidt gestern nochmals eine sehr deutliche Pressemitteilung herausgegeben hat, überschrieben mit den Worten: „Landwirte in schwieriger Lage unterstützen – Sachsen richtet Forderungen an Milchgipfel in Berlin“. Diese Pressemitteilung – ich will es ganz bewusst vor dem Hohen Haus und für die Öffentlichkeit zitieren – endet mit den Worten: „Einen Katalog mit diesen sowie weiteren Vorschlägen hat Landwirtschaftsminister
Thomas Schmidt heute im Vorfeld des Milchgipfels am 30. Mai an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt.“
„Bereits am Montag hatte der Minister mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einem Gespräch über die mit dem Berufsstand abgestimmten Lösungsvorschläge beraten.“
Die Staatsregierung tut also das, was notwendig ist. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Landeslandwirtschaftsminister nicht bei dem Milchgipfel dabei sind, sodass dieser Antrag auch inhaltlich ins Leere geht. Entsprechend kann er beim besten Willen nicht dringlich sein. Deswegen werden wir auch die Dringlichkeit ablehnen.
Kommen Sie einmal von
Ihrer Barrikade wieder herunter! – Weitere Zurufe
von der CDU – Glocke des Präsidenten)
habe ich mich gefragt, Herr Krauß, was sind das für junge Menschen, die von ziemlich weit her kommen, die eine große Sorge mitbringen, die sich um ihre Zukunft sorgen,
die unter anderem durch die klimaschädlichste Energiegewinnungsform kaputt gemacht wird. Diese jungen Leute wollte ich kennenlernen. Ich habe sie dann auch kennengelernt. Ich unterschreibe nicht jedes Wort, was auf deren Internetseite steht.
Ich bin auch nicht für deren Internetseite verantwortlich.
Aber das Engagement junger Leute für den Klimaschutz – das unterstreiche ich, und dafür stehe ich!
Meine Damen und Herren! Was wir in der Lausitz am Wochenende gesehen haben, ist nichts weiter als eine Systemauseinandersetzung, –
nämlich eine Systemauseinandersetzung zwischen dem fossilen Energiesystem mit seinen ausgebauten Struktu
ren, mit seinem Einfluss auf Politik und Wirtschaft und dem aufstrebenden solaren Energiesystem.
Nach Jahren – – Das ist heute eine fruchtbare Debatte mit Ihnen! Super!
Worauf auch sonst, Herr Präsident, wobei ich dann meinem Vorredner schon einiges voraus hätte. – Herr Kollege Scheel, ich habe jetzt wirklich drei Minuten aufmerksam zugehört. Ich habe nicht ein Argument gefunden, womit Sie zur Dringlichkeit gesprochen hätten.
Als ich diesen Dringlichen Antrag zur Kenntnis bekommen habe, habe ich festgestellt, ich bin ja vieles gewohnt
von den LINKEN, aber der Antrag hat mich dazu geführt, dass ich wirklich vor einem ganz großen Rätsel stand, was Sie mit diesem Dringlichen Antrag eigentlich wollen und wie Sie, zur Hölle, die Dringlichkeit begründen wollen.
Wir haben die Situation, dass der Haushalts- und Finanzausschuss am 6. April getagt hat. Die Einreichungsfrist für Anträge im regulären Beratungsverfahren endete am 11. April. Sie hatten mithin drei Werktage Zeit. Wenn man das Wochenende noch hinzunimmt, an dem selbst Angehörige Ihrer Fraktionen, glaube ich, das eine oder andere arbeiten,
dann hätten Sie fünf Tage Zeit gehabt, um einen Antrag im regulären Verfahren in den Geschäftsgang zu bringen. Sie haben es schlicht und ergreifend nicht geschafft.
Nun stellt sich mir die Frage, warum Sie es nicht geschafft haben. Der eine Punkt wäre, Sie machen das vorsätzlich, indem Sie die Geschäftsordnung missachten, damit Sie hier noch ein bisschen Publicity für Ihr Anliegen bekommen.
Sie schütteln den Kopf. Ich würde Ihnen das nie zutrauen.
Dann kommen wir aber zu einem anderen Punkt. Das wäre dann der Punkt, dass Sie es einfach nicht geschafft haben: aus Nachlässigkeit, falscher Organisation und dergleichen mehr. Dann müssten Sie sich natürlich fragen lassen, warum das so ist.
Möglicherweise müssen wir in Zukunft eine neue Maßeinheit einführen, nämlich die Maßeinheit für die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, an dem ein Ereignis stattgefunden hat, und dem Ende der Einreichungsfrist für einen Antrag. Das ist dann wahlweise ein Gebhardt oder ein Scheel. Wir haben jetzt aber locker zwei oder drei Scheels erreicht.
Kurz und gut: Meine Rätsel bleiben. Dieser Antrag ist beim besten Willen nicht dringlich. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre eigene interne Arbeitsorganisation zu verbessern. Wenn es nottut, dann stehe ich gern mit Rat und Tat zur Seite.
Herr Präsident, dann steht hier das Widerwort, und in der Tat: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich will das kurz begründen. Die Geschäftsordnung gibt aus guten Gründen vor, dass wir Immunitätsangelegenheiten inhaltlich im zuständigen Ausschuss beraten. Das haben wir getan, umfangreich, auch in Anwesenheit der betroffenen Abgeordneten.
Es ist durchaus sinnvoll, genau diese Debatte nicht hier im Plenum zu führen,
sondern in dem zuständigen Ausschuss.
Wir sind in der Tat, Herr Kollege Scheel, in der Vergangenheit, zumindest in den vorhergehenden Legislaturperioden, davon abgewichen und haben teilweise betroffenen Abgeordneten die Möglichkeit eingeräumt.
Aber es ist eben auch festzustellen, dass dies in der Tat dazu missbraucht wurde, nicht zur eigentlichen Frage der Immunität zu sprechen,
sondern dass man es genutzt hat, um politische Diskussionen vom Zaun zu brechen.
Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn es um ein Strafverfahren geht, um die Aufhebung der Immunität, dann ist kein Platz für politische Diskussionen. Dann sollte man der Rechtspflege seinen Lauf lassen. Das werden wir tun.
Im Übrigen, Herr Kollege Scheel, wenn Sie darauf abstellen, dass man dringend die Geschäftsordnung ändern sollte: Sie waren mit dabei, als wir über die Geschäftsord
nung für diesen Landtag beraten haben. Von Ihrer Seite ist kein entsprechender Vorschlag gekommen.
Insofern sollten Sie beim nächsten Mal Ihre Hausaufgaben machen. Wir werden diesen Antrag aus guten Gründen ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Wir haben großes Verständnis dafür, dass man über die Äußerungen von Frau Petry und Frau von Storch auch parlamentarisch diskutieren kann und diskutieren muss. Nur, Herr Kollege Lippmann, Sie haben schlicht und ergreifend das falsche parlamentarische Mittel dafür gewählt. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was in unserer Geschäftsordnung zum Thema „Dringliche Anträge“ steht: Voraussetzung für die Dringlichkeit eines Antrages ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über einen solchen Antrag nicht erreichbar ist.
Nur eine aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit wird nicht reichen, um diese Notwendigkeit hier zu begründen. Man kann der AfD zwar relativ viel zutrauen, ich glaube nur nicht, dass sie bis zur nächsten regulären Landtagsplenarsitzung im März in der Lage ist, über parlamentarische oder gar administrative Mehrheiten zu verfügen, um ihre abstrusen Ideen in irgendeiner Weise in die Tat umzusetzen.
Deshalb ist ein normales, übliches Verfahren hier durchaus angezeigt. Wenn Sie es unbedingt zum Gegenstand dieser Plenarsitzung hätten machen wollen – es wäre Ihnen unbenommen gewesen, bis Montag, 12 Uhr, das Thema Ihrer Aktuellen Debatte entsprechend zu ändern. Dann hätten wir die Möglichkeit gehabt, hier darüber zu sprechen.
Ein Dringlicher Antrag ist das untaugliche Mittel. Die Dringlichkeit ist nicht gegeben und dementsprechend werden wir die Dringlichkeit ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich gebe zu, dass ich etwas Mühe habe, diesen Antrag ernst zu nehmen, insbesondere angesichts des Zeitpunktes, zu dem er eingereicht wurde. Ich habe gerade versucht, mir zu überlegen, was ich tun würde, wenn ich Klaus Bartl wäre.
Es ist schwer, sich das vorzustellen. Ich will Ihnen aber bewusst den Spiegel vorhalten, denn wäre ich Klaus Bartl, müsste ich nach vorn gehen, einen Veitstanz aufführen und mehrfach vorwerfen, dass man das Parlament nicht ernst nimmt und dergleichen mehr. Das ist nämlich genau der Punkt.
Sie sind schlicht und ergreifend zu träge, zu langsam und zu spät
und tun jetzt noch so, als ob Sie einen hehren Anspruch hätten, diesen Antrag durchzubringen. Das ist eine Vorführung des Parlaments, was Sie hier versuchen. Das werden wir ganz bestimmt nicht tun.
Noch ein Satz, weil Sie auf die Verkaufsverhandlungen zu Vattenfall eingehen.
Das Geblöke von links gibt mir recht, dass ich nicht ganz falsch liege.
Noch einmal zu Vattenfall. Das ist nun wirklich der beste Beweis dafür, dass Ihr Antrag nicht einmal im Ansatz dringlich ist, denn die Verkaufsverhandlungen von Vattenfall sind schon seit Monaten und Jahren Thema im Haus. Wir haben auch darüber diskutiert. Das kann beim besten Willen nicht dringlich sein.
Jetzt vielleicht noch, weil uns hoffentlich bald der weihnachtliche Friede heimsucht, ein guter Vorschlag. Wenn Sie unbedingt denken, in den nächsten Tagen noch etwas fürs Klima tun zu müssen – mit Ihren Antrag sind Sie ja zu spät –, habe ich zwei Empfehlungen: entweder zwei bis drei Räucherkerzen oder zwei bis drei Böller zu Silvester weniger, dann haben Sie auch etwas Gutes getan. Wir werden ablehnen.
Darf ich nachfragen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wurlitzer, Sie haben sich
doppelt redlich bemüht – einmal, einen entsprechenden Antrag zu schreiben, ein anderes Mal, die Dringlichkeit zu begründen. Es ist Ihnen aber beides nicht gelungen.
Ich will auf die drei Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben.
Was das Vorwort und Punkt 1 Ihres Antrags betrifft, so verweise ich – bei aller Wertschätzung gegenüber Presseorganen, auch gegenüber bestimmten Presseorganen – darauf: Nur aufgrund einer Schlagzeile oder einer Meldung, die noch dazu von den entsprechenden Behörden nicht bestätigt wird, fangen wir hier noch lange nicht an, einen Antrag für dringlich zu befinden. Wenn Sie von einer auf Sachsen entfallenden Anzahl von 70 000 bis 75 000 Asylbewerbern sprechen, so ist dies nach dem derzeitigen Stand völlig aus der Luft gegriffen und kann eine Dringlichkeit nicht begründen.
Viel deutlicher wird die mangelnde Dringlichkeit bei den Punkten 2 und 3 Ihres Antrags, in denen Sie sich für die Schaffung einer gesetzlichen Obergrenze für die Aufnahme von Asylsuchenden und die sofortige Vollziehung von Abschiebungen einsetzen. Das sind beides Punkte, die einerseits schon regelmäßig hier im Parlament zur Debatte gestanden haben und die andererseits auch seit geraumer Zeit in der öffentlichen Diskussion sind, angestoßen nicht zuletzt durch Ihre Partei und Ihre Fraktion. Dann wäre es aber richtig gewesen, die Antragsfristen einzuhalten und die Anträge rechtzeitig in den Geschäftsgang zu geben, sodass man darüber hier beraten kann. Die beiden genannten Punkte können nicht dringlich sein, weil wir hier schon oft genug darüber diskutiert haben.
Insofern ist der gesamte Antrag nicht als dringlich anzusehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Wendt. Da Sie schon mit Äpfeln und Birnen angefangen haben, wollen wir mal schauen, ob Sie die auseinanderhalten können. Wenn Sie schon Baden-Württemberg anführen, wissen Sie denn, wie hoch die Betreuungsquote, also die Zahl der Kinder, die dort betreut werden, im Vergleich zu Sachsen ist?
Herr Präsident, Sie vermuten wie immer richtig. – Ich hätte mir gewünscht, Herr Kollege Scheel, dass Sie wenigstens einen Satz zur Dringlichkeit verlieren. Das haben Sie nicht getan. Der Antrag ist nicht dringlich, und das aus drei Gründen:
Erstens. Wie Kollege Scheel richtig ausgeführt hat, ist die Allgemeinverfügung vom 18. Januar – auch medial und öffentlich – bekannt. Der Einreichungsschluss für Anträge zu dieser Plenartagesordnung war der 19. Januar. Sie hätten also einen Tag Zeit gehabt, einen entsprechenden Antrag zu formulieren.
Zweiter Grund: Wenn man sich diesen Antrag anschaut, stellt man fest, dass allenfalls Punkt 3 von der Dringlichkeit, wie Sie sie begründen, betroffen wäre. Die anderen beiden Punkte würden also schon generell wegfallen. Aber unter Punkt 3 fordern Sie sowohl vom Landtag als auch von der Staatsregierung de facto eine Unmöglichkeit; denn die Entscheidung zu der Frage, ob eine Versammlung – aus welchen Gründen auch immer – untersagt werden muss, kann nicht der Landtag generell treffen, sondern maximal die Versammlungs- und Polizeibehörde im Einzelfall. Deswegen rechtfertigt dieses Verlangen auf eine Unmöglichkeit keine Dringlichkeit.
Dritter und entscheidender Punkt: Sie haben durchaus die Möglichkeit, im regulären parlamentarischen Verfahren eine Entscheidung des Landtags herbeizuführen. Der Innenminister wird in wenigen Minuten eine Fachregierungserklärung genau zu diesem Thema halten. Es besteht die Möglichkeit, dazu Entschließungsanträge einzubringen. Sie hätten sich also diese ganze Mühe sparen können und mit etwas mehr Ruhe einen Antrag als Entschließungsantrag einreichen können, über den wir heute im Rahmen der Debatte über die Fachregierungserklärung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt hätten beraten können. Ich vermute ganz stark, dass uns dann plötzlich – oh Wunder, oh Wunder – dieser Antrag noch
einmal – dann als Entschließungsantrag – vorgelegt wird. Das wäre aber noch ein Beleg dafür, dass der Antrag zwar als dringlich bezeichnet wird, aber nicht dringlich ist.
Wir werden die Dringlichkeit ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass offensichtlich die nahezu ungeteilte Aufmerksamkeit jetzt wieder der Debatte hier im Hohen Hause gehört; denn es ist eine wichtige Debatte, die wir heute führen. Wir geben uns mit der Geschäftsordnung für die kommenden fünf Jahre quasi eine Art Verfassung, die regelt, wie wir miteinander arbeiten wollen.
Ich möchte in der nötigen Kürze skizzieren, was uns bei der Erarbeitung dieser Geschäftsordnung wichtig gewesen ist. Es war ein sehr intensiver Erarbeitungsprozess, den wir in den letzten Wochen miteinander bewältigt haben. Ich möchte da alle Fraktionen einschließen, die sich in diesen Prozess sehr intensiv, sehr konstruktiv eingebracht haben. Der CDU-Fraktion, aber ich glaube ebenso der SPD-Fraktion war wichtig, dass wir einerseits die bisherige Geschäftsordnung fortschreiben, weil sie sich in vielen Punkten und über viele Jahre bewährt hat, dass wir aber auch neue Elemente hineinbringen.
Was ist aus unserer Sicht das Bewährte? Wir stehen dafür, dass wir eine stringente, eine schnelle Abarbeitung insbesondere der Gesetzesvorhaben im Sächsischen Landtag gewährleisten können. Eine 1. Lesung findet nur dann statt, wenn sie gewünscht ist. Wir wollen direkt in die Ausschussbearbeitung hineingehen und dann schnell mit der 2. Lesung ins Plenum kommen. Das wird auch weiterhin der Fall sein. Wir werden uns weiterhin gemeinsam bemühen, unsere Tagesordnung so zu straffen, dass wir regelmäßig an zwei Plenartagen alle Punkte abarbeiten können, die uns aufgegeben wurden.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Kurzintervention als belebendes Element – damit erwähne ich diesen Begriff, der uns alle eint, als Erster –
eingeführt. Die Kurzintervention hat sich bewährt, und wir halten sie auch in dieser Geschäftsordnung weiterhin für sinnvoll und notwendig. Die freie Rede in Aktuellen Debatten – das freut unseren Präsidenten sicherlich am meisten – ist selbstverständlich Pflicht. Auch den Auftrag an uns alle, auch andere Debatten in freier Rede zu führen, haben wir in der Geschäftsordnung festgehalten.
Was gibt es Neues? Ich möchte auf die zwei aus unserer Sicht zentralen Punkte eingehen; der Kollege Brangs wird weitere Punkte aus Sicht der SPD beisteuern.
Zum einen möchten wir als Sächsischer Landtag konsequent den Weg in die elektronische Vorgangsbearbeitung
gehen. Wir haben uns eine kurze Übergangsfrist von sechs Monaten gegeben, aber spätestens danach möchten wir im Sächsischen Landtag ausschließlich elektronische und digital signierte Dokumente bearbeiten. Wir wollen die Papierflut, die uns alle in den letzten Jahren immer wieder vermeintlich erschlagen hat, eindämmen. Wir möchten das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. War es bislang so, dass man alles in Papierform bekommen hat und nur im Ausnahmefall per E-Mail, wird sich das künftig umdrehen: Im Regelfall werden es E-Mails mit entsprechenden Dokumenten im PDF-Format sein, und nur derjenige, der es zusätzlich wünscht, wird die Dokumente auch in Papierform bekommen. Die gesamte Verarbeitung von der Einreichung bis zur Bearbeitung in den Ausschüssen sowie auch Einladungen zu Ausschüssen und Plenartagungen werden zukünftig elektronisch erfolgen. Damit wollen wir hier im öffentlichen Bereich ganz klar Vorreiter sein. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Signal, das wir als Sächsischer Landtag aussenden.
Der zweite Punkt, der uns wichtig ist: Wir möchten das Fragerecht der Abgeordneten einerseits zwar stärken, aber die etwas in die Jahre gekommene Fragestunde, die wir alle miteinander immer wieder erleben durften, aufwerten, verbessern, lebhafter gestalten und an eine etwas prominentere Stelle in der Tagesordnung setzen. Deswegen wird es zukünftig eine Befragung der Staatsregierung mit einer Dauer von 45 Minuten geben, jeweils am zweiten Plenartag in der Mittagszeit.
Bei unserem Modell haben wir uns für eine Mischung aus dem entschieden, was der Bayerische Landtag gemacht hat, und dem, was der Deutsche Bundestag aktuell tut. Einerseits wird es für die Staatsregierung die Möglichkeit geben, ein Thema zu benennen, in das der jeweilige Fachminister jeweils 10 Minuten lang einführt. Anschließend besteht weitere 35 Minuten lang die Möglichkeit, zu diesem Thema Fragen zu stellen. Als Zweites – das ist sozusagen das bayerische Element in unserer Regelung – steht jeder Fraktion abwechselnd die Möglichkeit zu, ein weiteres Thema zu benennen, zu dem ebenfalls Fragen gestellt werden können.
Die klassische Fragestunde bleibt erhalten; wir haben sie allerdings auf 30 Minuten reduziert. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sollte das ausreichend sein.
Wir denken, dass wir mit dieser Befragung der Staatsregierung eine Belebung der Debatte und der Diskussion zwischen Parlament und Staatsregierung bewerkstelligen können. Ich halte das für einen sehr guten Vorschlag, auf den wir uns geeinigt haben.
Weitere Punkte möchte ich nur kurz anreißen. Wir haben beispielsweise geregelt, dass neben dem Datenschutzbeauftragten und dem Präsidenten des Rechnungshofs zukünftig auch der Landesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheitsbehörden ein Zutrittsrecht zu den Ausschusssitzungen bekommt. Damit werden wir eine Gleichstellung einführen.
Auch wenn es deklaratorischer Art ist – es war uns trotzdem wichtig –, haben wir die Rechte des Rates für sorbi
sche Angelegenheiten nun auch in der Geschäftsordnung geregelt. Hinzu kommen viele kleinere Punkte, die wir im Konsens miteinander besprechen konnten. Sie werden den Parlamentsbetrieb vereinfachen. An Punkten, bei denen wir in den letzten fünf Jahren gemerkt haben, dass es vielleicht kleinere Reibereien gegeben hat, konnten wir Einigung erzielen, sodass einiges besser wird. Auf die Details möchte ich jetzt nicht eingehen.
Auch wenn wir diesen Punkt jetzt nicht zusammen mit der Geschäftsordnung beschließen, möchte ich – da dann keine Aussprache vorgesehen ist – noch darauf hinweisen, dass wir im Sächsischen Landtag einen Europaausschuss einrichten werden. Damit machen wir deutlich, dass wir das Thema Europa auch in unserer Arbeit als Landesparlament deutlich stärker gewichten wollen. Das halten wir für einen wichtigen Vorschlag.
Ganz zum Schluss – ich werde meine Redezeit bei Weitem nicht ausreizen – möchte ich Danke sagen. Ich danke all denjenigen, die sich bei der Erarbeitung dieser Geschäftsordnung eingebracht haben, zuallererst der Landtagsverwaltung, die einen ersten Entwurf vorgelegt hat, mit dem wir uns kritisch-konstruktiv auseinandersetzen konnten. Herzlichen Dank an unseren Koalitionspartner, die SPD, mit dem wir lange gemeinsam gesessen, diskutiert und Inhalte erarbeitet haben. Einen ausdrücklichen Dank möchte ich aber auch an die anderen Fraktionen hier in diesem Hohen Haus richten, die sich ebenso konstruktiv und fair in diese Debatte eingebracht haben.
Es liegt ein Ergebnis vor, das einen klassischen Kompromiss darstellt. Nicht alle Wünsche und Forderungen jeder Fraktion finden sich in diesem Entwurf der Geschäftsordnung. Jeder musste an der einen oder anderen Stelle nachgeben, auch wir. Nicht jeder wird zu 100 % zufrieden sein, aber jeder findet sich in diesem Entwurf der Geschäftsordnung in dem einen oder anderen Punkt wieder. Ich denke, es wäre ein wichtiges Zeichen und eine gute Grundlage für die kommenden fünf Jahre, wenn wir mit übergroßer Mehrheit dieser Geschäftsordnung, quasi unserer „Verfassung“, des Landtages für die kommenden fünf Jahre zustimmen könnten.
Dafür werbe ich und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Erlauben Sie mir, die Entgegnung gleich vom Saalmikrofon aus zu machen; das spart etwas Zeit.
Es ist ein immer wiederkehrendes Thema, welches Zählverfahren wir anwenden. Wir haben darüber auch lange mit den parlamentarischen Geschäftsführern diskutiert. Fakt ist: D'Hondt ist ein anerkanntes Zählverfahren in Deutschland, das nicht nur in Sachsen, sondern auch in anderen Bundesländern angewandt wird. Es lohnt sich ein Blick nach Niedersachsen, wo die GRÜNEN in der Regierung sind – dort wird d'Hondt angewandt. Was in Niedersachsen funktioniert, kann ja eigentlich aus Sicht der GRÜNEN in Sachsen nicht falsch sein. Insofern halten wir aus guten Gründen an diesem Verfahren fest.
Ich will noch eine Anmerkung machen, weil Kollege Lippmann hier den Eindruck erweckt hat, als ob dann teilweise kleinere Fraktionen nicht mehr hinreichend beteiligt wären. Das hat mich etwas verwundert, weil in den Beratungen beispielsweise zum Thema Stärke der Ausschüsse die Situation aufkam, dass dort, wo es möglich gewesen wäre, zusätzliche Ausschüsse zu besetzen, eher eine Einvernehmungsregelung hergestellt wurde, weniger Ausschusssitze vorzusehen, damit die Arbeitsbelastung für die kleineren Fraktionen nicht zu groß wird.
Danke, Frau Jähnigen. Dass Sie jetzt hineinschreien, das hat mir gerade noch gefehlt für diesen Tag! – Man muss schon klar bei einer Linie bleiben: entweder das eine wirklich durchziehen und sagen, wir wollen die Arbeitsbelastung so halten, dass wir sie als kleine Fraktion gewährleisten können, oder nach den Redezeiten der
großen Fraktionen schreien, dann müsste man die Arbeit aber auch leisten. Das ist ein Widerspruch.
Auch aus diesem Grund bleiben wir bei d'Hondt als Zählverfahren und lehnen diesen Änderungsantrag ab.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Eines vorweg: Auch uns ist die Arbeit der EnqueteKommissionen wichtig. Wir haben sie schätzen gelernt, auch hinsichtlich der Ergebnisse. Die DemografieEnquete und die Technologie-Enquete haben sehr gute, unser Land weiterführende Ergebnisse gebracht. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir auf dieses Instrument vertrauen.
Aber es ist ein besonderes Instrument, das die Geschäftsordnung vorsieht; es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem, was wir ansonsten als Grundlage unserer Arbeit haben. Darauf sollten wir auch bei der Ausgestaltung von Enquete-Kommissionen Rücksicht nehmen.
Aus guten Gründen – ich werde das Argument auch in der Debatte zu einem anderen Änderungsantrag anführen –
haben im Hohen Hause diejenigen das Stimmrecht, die direkt vom Volk gewählt, das heißt als Volksvertreter hierher entsandt worden sind. Wir sind für das, was wir tun, verantwortlich. Wir stehen unseren Wählern, bezogen auf das, was wir tun, Rede und Antwort. Vor diesem Hintergrund und mit dieser Begründung kann ich gut argumentieren, dass ein externer Sachverständiger, dessen wissenschaftlich-fachlicher Rat mir sehr, sehr wichtig ist, nicht mit einem Abgeordneten gleichzusetzen ist und deshalb nicht die Möglichkeit haben kann, mit Stimmrecht in der Enquete-Kommission zu arbeiten.
Dass diejenigen, die mit ihrer fachlichen Expertise in den Enquete-Kommissionen arbeiten, sehr wesentlichen
Einfluss darauf nehmen, was als Ergebnis herauskommt, haben wir bei allen Enquete-Kommissionen erlebt. Von daher meine ich, dass es Ihres Änderungsantrags hier nicht bedarf. Wir werden ihn ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das ist ein Punkt, bei dem von unserer Seite aus die gleiche Argumentation wie vorhin greift. Natürlich achten wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten, des Präsidenten des Rechnungshofes und des Stasi-UnterlagenBeauftragten. Gerade aus diesem Grund haben wir in die Geschäftsordnung eine klarstellende Regelung aufgenommen, die das Zutrittsrecht, das Rederecht und die Möglichkeit der Beteiligung der Genannten an den Ausschussdebatten regelt.
Aber wir sind auch bei dieser Frage der Auffassung, dass im Plenarsaal des Hohen Hauses nur diejenigen sprechen sollten, die direkt vom Volk hierher entsandt wurden. Ich will das mit einer Ergänzung begründen, die die Stringenz der Systematik verdeutlicht: Künftig soll es möglich sein – das ist ein weiterer kleiner Änderungspunkt –, dass Vertreter von Volksanträgen hier ihren Volksantrag vorstellen. Auch das sind quasi Volksvertreter; ihnen werden wir die Möglichkeit einräumen, ihr Anliegen hier vorzutragen. Aber auch wir sind Volksvertreter und können unsere Anliegen im Hohen Hause vortragen und darüber diskutieren. Bei aller Wertschätzung für die Beauftragten: Diese Voraussetzung erfüllen sie nicht.
Deshalb meinen wir, dass es dabei bleiben sollte: volles Rede- bzw. Diskussionsrecht in den Ausschüssen, aber kein Rederecht im Plenum. Wir werden den Änderungsantrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten das Thema im Rahmen der PGFBeratung, und der Juristische Dienst hat dazu eine Stellungnahme gefertigt, der wir uns anschließen. Das Problem liegt darin, dass das Untersuchungsausschussgesetz, das expressis verbis vorschreibt, dass zwar eine Möglichkeit zur Einsichtnahme vorgesehen wird, dies aber eine Einzelfallentscheidung darstellt und eine generelle Veröffentlichung im Internet logischerweise dem entgegensteht. Vor diesem Hintergrund, vor dieser gesetzlichen Schranke, der wir an der Stelle unterliegen, können wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnten wir zum Geburtstag der Kollegin Falken noch etwas länger hierbleiben.
Ich will es aber etwas abkürzen, auch in Absprache mit den anderen Fraktionen. Wir bitten um Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der heutigen Tagesordnung und um Überweisung in den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten.
Ja, mit Gottes Hilfe.