Ich freue mich sehr, als Ehrengäste unserer heutigen 2. Plenarsitzung unseren langjährigen Präsidenten Erich Iltgen, Vertreter des Konsularischen Korps, des Verfassungsgerichtshofes, der Kirchen und Religionsgemeinschaften und der kommunalen Spitzenverbände begrüßen zu können.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtags durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße sehr herzlich Herrn Peter Wilhelm Patt, CDU-Fraktion.
Herr Abg. Patt, ich bitte Sie, zu mir zu kommen, damit Ihre Verpflichtung durch Handschlag erfolgen kann.
(Verpflichtung des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU – Lebhafter Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den LINKEN, der SPD, der AfD und den GRÜNEN)
Die Tagesordnung liegt Ihnen allerdings vor. Gibt es Änderungsanträge zur Tagesordnung? – Ich sehe keine Änderungsanträge zur oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 2. Sitzung ist damit bestätigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir nach Tagesordnungspunkt 2 die Sitzung für einige Minuten unterbrechen werden, um Gelegenheit zur Gratulation zu geben.
Gemäß Artikel 60 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Ministerpräsident vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Falls die danach erforderliche Anzahl der Stimmen – das sind 64 – nicht erreicht wird, genügt nach Artikel 60 Abs. 2 der Verfassung in einem zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt zur Wahl des Ministerpräsidenten in der Drucksache 6/223 der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Ich schlage Ihnen vor, dass ich dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die Wahl des Präsidenten in der konstituierenden Sitzung geleitet hat. Zu Mitgliedern der Wahlkommission berufe ich daher die Abg. Herrn Thomas Colditz – bewährt – als Leiter, Herrn Falk Neubert, Frau Iris Raether-Lordieck, Herrn Carsten Hütter und Frau Eva Jähnigen.
Meine Damen und Herren, bitte begeben Sie sich nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten
dort den Stimmschein. Sie haben eine Stimme und können durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Den Namensaufruf wird jetzt Herr Kollege Colditz vornehmen, nachdem die Mitglieder unserer Wahlkommission ihre jeweiligen Positionen bezogen haben. – Unser Wahlleiter geht jetzt zum Mikrofon und wird die Namen aufrufen. Bitte, Kollege Colditz.
Meine Damen und Herren! Befindet sich jemand im Saal, der Mitglied des Landtages ist und nicht aufgerufen wurde?
Meine Damen und Herren! Ich wiederhole die Frage von Herrn Kollegen Colditz: Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? – Das kann ich nicht feststellen.
Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, jetzt die Stimmen auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaales in Saal 2 vornimmt und wir
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsidenten liegt mir nunmehr vor. An der Wahl haben sich 125 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmscheine. Für den Wahlvorschlag stimmten 74 Abgeordnete.
Gegen den Wahlvorschlag stimmten 50 Abgeordnete. Der Stimme enthielt sich ein Abgeordneter. Damit ist Stanislaw Tillich als Ministerpräsident des Freistaates Sachsen gewählt.
Ich danke Ihnen, Herr Ministerpräsident, und spreche Ihnen im Namen des Landtages und auch persönlich die allerherzlichsten Glückwünsche aus. Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt viel Erfolg und Gottes Segen.
Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen leisten die Mitglieder der Staatsregierung bei Amtsantritt vor dem Landtag den Amtseid.
(Der Ministerpräsident begibt sich nach vorn. – Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen. – Die Vertreter der Presse stellen sich im Halbkreis vor dem Mikrofon auf.)
Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, mir nun den folgenden Amtseid nachzusprechen, wobei Sie hinzufügen können: „So wahr mir Gott helfe.“
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Verfassung und Recht wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe. Z božej pomocu.