Thomas Pietzsch
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Klarstellungen zu Beginn. Lieber Kollege Tischendorf, mein Kollege Bandmann hatte an dieser Veranstaltung teilgenommen und schon vorher angekündigt, dass er nur für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung steht. Ich finde es nicht redlich, das in dieser Art und Weise hier vorzutragen.
Zu Ihrer Aussage über die Bewertung der Anhörung, die am 1. September 2007 stattgefunden hat: Soweit ich mich erinnern kann – ich habe von Anfang bis Ende daran teilgenommen –, habe ich wenige Besucher – es war ein Sonnabend – auf der Tribüne gesehen. Ihre Wahrnehmung scheint einigermaßen gestört zu sein.
Einer der zentralen Punkte der zurzeit diskutierten Verwaltungs-, Funktional- und Kreisgebietsreform ist der Personalübergang. Unbestritten ist dabei der Grundsatz, dass das Personal der Aufgabe folgt. Schon während der intensiven Diskussion zum Referentenentwurf wurden in vielen Stellungnahmen die Sorgen und Schwierigkeiten der vorgesehenen Änderungen beim Personalübergang
deutlich gemacht. Bei der Vorlage der Gesetzentwürfe konnte man unschwer erkennen, dass auch einige Vorschläge Berücksichtigung fanden. Die Möglichkeit zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte nach § 4 ist ein Kompromissvorschlag gewesen. Wie diese Regelung umgesetzt und mit Leben erfüllt wird, liegt letztlich am Vertreter der beteiligten Hauptpersonalräte.
Wer die Anhörung am 1. September 2007 verfolgt hat, konnte dort erfahren, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. In der Anhörung wurde von den Sachverständigen auch darüber diskutiert, ob ein Tarifvertrag oder eine Zielvereinbarung das Sinnvollste ist. Die Position der Gewerkschaft ver.di war klar und deutlich und sie war bezogen auf die rechtliche Legitimation dieses Gremiums. Das war für jeden, der sich in der Materie auskennt, durchaus nachvollziehbar. Wie die aufgeworfenen Fragen der vielfältigen Formen der Interessenvertretungen, sprich der geltenden tarifvertraglichen Regelungen, vor Ort zu handhaben sind und welche Regelung am besten passt, war einer der Streitpunkte. Ich habe das 91-seitige Protokoll gelesen und festgestellt: Dort prallen unterschiedliche Meinungen aufeinander. Aber ich denke, es ist schon vieles mit eingeflossen. Dass sich die Personalvertretungen aller Ebenen dieser Verantwortung, die auf sie zukommt, stellen, steht außer Frage.
Bei den von mir geführten Gesprächen vor Ort habe ich nicht nur die Sorgen der Betroffenen, sondern vor allem die fehlende zeitnahe Information feststellen können. Ich bin immer wieder hingegangen und habe gefragt, wie weit denn nun der Stand sei. Man diskutierte über den vorliegenden Referentenentwurf, obwohl das Gesetz schon eingebracht worden war. Ich empfand das als großen Mangel. Darin liegt neben den materiellen Regelungen für die Betroffenen die hauptsächliche Kritik. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen mitgenommen werden und sie müssen sich auch mitgenommen fühlen. Das ist ein Hauptsatz, den ich hier ganz bewusst so formuliere.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach derzeitigem Stand der Diskussion wird eine Forderung vieler Sachverständiger nach dem Wegfall der Stellenoberbegrenzungsverordnung umgesetzt. Damit sind einige Probleme – nicht alle –, die mit dem Übergang des Personals in die aufnehmenden Gebietskörperschaften zusammenhängen, einer Lösung zugeführt worden.
Ein besonderes Anliegen war mir in diesem Zusammenhang die stärkere Beachtung der Belange der Schwerbehinderten. Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Frage der Gewerkschaftsvertreter erinnern können, ob es denn notwendig sei, die Interessen der Schwerbehinderten explizit aufzunehmen. Nein, das ist übliche Praxis bei Verhandlungen, dass man diese Belange besonders beachtet und einer Lösung zuführt. Ich habe es dennoch als einen sehr wichtigen Punkt angesehen, dass wir die Belange der Schwerbehinderten gerade beim Landesamt
für Familie und Soziales in das Gesetz aufnehmen und aufgrund der besonderen Härtefallregelung einer größeren Beachtung zuführen. Dieses ist in Anbetracht der Veränderungen des Landesamtes für Familie und Soziales für die 106 dort beschäftigten Behinderten von großer Bedeutung.
Einen Tarifvertrag zum jetzigen Zeitpunkt zu verhandeln, nachdem umfangreiche Veränderungen im Gesetz vorgenommen wurden, ist nicht mehr zielführend. Wir befinden uns mitten im Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mit Ihrem Antrag gestellten Forderungen sind vom Grundsatz her berücksichtigt worden. Wir werden sehen, wie wir in den noch ausstehenden Verhandlungen mit den eingereichten Anträgen umgehen werden. Ich bitte Sie, den Antrag der Linksfraktion abzulehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Bundesregierung fortgesetzten Reformen am Arbeitsmarkt zeigen inzwischen erste Erfolge. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Oktober 2007 im Vergleich zum Vorjahresmonat um
101 000 auf 3,434 Millionen gesunken. Besonders erfreulich ist, dass die Zahl der Erwerbstätigen mit über 40,18 Millionen sogar das Rekordniveau vom November 2000, dem bisher höchsten Stand seit der Wiedervereinigung, erreicht hat.
Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind, ist bundesweit im letzten Jahr um knapp 240 000 auf 3,65 Millionen gesunken. Diese erfreuliche Trendwende lässt sich auch in Sachsen feststellen. Dort fiel der Rückgang um 21 400 auf 299 000 prozentual sogar noch etwas stärker aus als im Bundesdurchschnitt.
Auch die Zahl der offenen Stellen nimmt rasant zu. Sie sind im letzten Jahr um 260 000 – davon war allein die Hälfte in Ostdeutschland – auf 1,4 Millionen Stellen gestiegen.
Gerade vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind die Anstrengungen, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln, zu intensivieren. Um dies zu erreichen, ist es vor allem notwendig, dass die Arbeitsfähigkeit der regionalen Arbeitsgemeinschaften optimiert und verbessert wird. Gerade im Bereich der Arbeitsvermittlung gibt es immer wieder von Betroffenen die Forderung nach schnelleren Entscheidungsprozessen. Nicht nur die Instrumente der Vermittlung stehen im Mittelpunkt, sondern auch die schnellere Handhabung. Dazu ist es erforderlich, dezentrale Handlungsspielräume zu erweitern und zu stärken, um so den individuellen und regionalen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Notwendig ist es auch, unser Augenmerk auf die zügigere Besetzung offener Stellen auf dem Arbeitsmarkt zu lenken. Mit einer stärkeren arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung durch Flexibilisierung und Straffung der Eingliederungshilfe, aber auch durch die Bildung stärkerer Anreize zur Schaffung von Vollbeschäftigung werden solide Grundlagen geschaffen, um diesen Schwerpunkt umzusetzen. Das ist die eine Seite der Maßnahmen für mehr Beschäftigung.
Die andere Seite ist die Überprüfung der Grundpfeiler unserer sozialen Sicherungssysteme. Die staatlichen Leistungen, die Arbeitslose erhalten, gliedern sich – das weiß jeder – in zwei Grundpfeiler: das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Derzeit erhalten 949 000 Menschen in Deutschland ALG I von der Bundesagentur für Arbeit. Davon sind 70 % arbeitslos. Die anderen Bezieher sind im Vorruhestand, arbeitsunfähig, erkrankt oder absolvieren eine Trainingsmaßnahme. Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Erwerbslose über 55 Jahre erhalten bis 18 Monate ALG I. Das war das Herzstück der Arbeitsmarktreform Hartz IV, die von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.
Wer sich noch an die damaligen Diskussionen erinnern kann, wird an einen nach meiner Meinung sehr umstritte
nen Aspekt erinnert: Diese Maßnahme diene der Gleichbehandlung und vor allem verleihe sie dem Grundsatz des Forderns neben dem Fördern mehr Nachdruck. Der Argumentation, doch eine gestaffelte Zahlung nach der Länge der Arbeitsbiografie vorzunehmen, wurde damals nicht gefolgt. Auf den ersten Blick kann man beiden Argumenten durchaus folgen.
Was bei diesen Regelungen allerdings völlig außer Acht gelassen wurde, ist, dass die rasche Wirksamkeit aller festgelegten Maßnahmen zur Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht die vorgesehene Wirkung zeigte. Neben der verstärkten Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt muss es entscheidend sein, dass die Grundsicherung der Arbeitssuchenden zuverlässig gewährleistet sowie schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt wird. Dabei spielt vor allen Dingen die aktuelle Entwicklung eine entscheidende Rolle. Die in jüngster Zeit stattgefundenen Preiserhöhungen, insbesondere bei Grundnahrungsmitteln, oder die bereits angekündigten weiteren Preiserhöhungen bei der Energie machen es notwendig, dass gerade solche Entwicklungen bei der Überprüfung und Anpassung der Leistungen nach Hartz IV verstärkt berücksichtigt werden und eventuell in einer Erhöhung der Grundsicherung ihren Ausdruck finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geforderte Verlängerung des Bezugs der Leistungen nach ALG I ist bei den von mir genannten Problemen allein nicht zielführend genug. Deshalb hat die Koalition einen umfassenden Antrag in den Geschäftsgang gebracht und wird daher Ihren Antrag ablehnen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das von NRW vorgelegte Modell zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes für langjährige Beitragszahler verweisen. Darin hat man festgestellt: Wenn man allein die Fristen von 24, 20 bzw. 16 Beitragsmonaten auf 30, 24 bzw. 18 Beitragsmonate verlängert und von jeweils einer hälftigen Bezugsdauer ausgeht, ergeben sich Einsparungen von circa 1,36 Milliarden Euro im Vergleich zu heute. Diese Einsparungen bildeten die Grundlage des von Ihnen in Ihrem Antrag angeführten CDU-Parteitagsbeschlusses. Danach sollen für 15 Beitragsjahre 15 Monate, für 25 Jahre 18 Monate und für über 40 Beitragsjahre 24 Monate ALG I gezahlt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss die Kernpunkte unserer Vorschläge zusammenfassen, über die in nächster Zeit zu diskutieren ist:
Erstens. Der Beitrag der Arbeitslosenversicherung muss mindestens auf 3,5 % gesenkt werden. Das bedeutet mehr Netto für die Menschen und zusätzliche Arbeitsplätze.
Zweitens. Die CDU tritt für eine massive Straffung der Arbeitsmarktinstrumente ein. Statt eines Wustes von 80 unwirksamen, teuren Maßnahmen wollen wir die Zahl der Arbeitsmarktinstrumente mindestens halbieren.
Drittens. Wir treten für die kostenneutrale Kopplung der Beitragsdauer des ALG I an die Beschäftigungszeit ein;
denn wer länger einzahlt, muss auch länger Leistungen bekommen.
Viertens. Die Überprüfung und Anpassung der Hartz-IVLeistungen, die bisher im Fünfjahresrhythmus vorgesehen ist, muss in kürzeren Abständen erfolgen, um insbesondere Härten, wie steigende Lebenshaltungskosten, ausreichend berücksichtigen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind ein paar Kernpunkte, die unser Antrag, den wir kürzlich eingebracht haben, beinhaltet und der meiner Meinung nach dieses Thema erweitert und die schwierigen, wichtigen Probleme, die wir derzeit diskutieren, treffender beschreibt. Ich bin gespannt, was die Verhandlung am 10. November 2007 bringt – soweit ich weiß, soll darüber im Bund diskutiert werden – und wie die vorgeschlagenen Punkte einer Lösung zugeführt werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass es die Notfallrettung in Sachsen zu verbessern gilt, steht in diesem Hohen Hause unbestritten fest. Das System der Notfallrettung in unserem Freistaat ist ein feingliedriges Netzwerk und auch als solches organisiert. Vieles wirkt in diesem System zusammen und ist voneinander abhängig. Wir als Gesetzgeber haben im § 26 Abs. 2 des Sächsischen DRKGesetzes festgelegt, dass es zur Notfallrettung erforderlich ist, den Einsatzort mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb von 12 Minuten zu erreichen.
12 Minuten, Herr Dr. Martens, das heißt 10 Minuten Fahrzeit und 2 Minuten Dispositions- und Ausrückzeit. Das ist – und so geht man an die Sache heran – vom medizinischen Standpunkt aus gesehen die maximale Zeitspanne – das ist deutschlandweit so –, in der davon ausgegangen werden kann, dass noch erfolgreich Hilfe geleistet werden kann. Alle Diskussionen, diese Zeit zu verkürzen – solche Diskussionen hatten wir schon –, haben ergeben, dass mit dieser Verkürzung Kostenbelastungen in Größenordnungen verbunden werden. Aus medizinischer Sicht sind die 12 Minuten inklusive Dispositions- und Ausrückzeit die Zeit, in der beispielsweise im Falle eines Herzinfarktes die erforderliche Hilfe geleistet werden kann.
Diese Hilfsfrist, um die es heute hier geht, ist zudem – und das mag ich gar nicht so richtig in den Mund nehmen – auch eine planerische Größe. Legt man diese Frist zugrunde, so ergeben sich im Freistaat Sachsen 144 Rettungswachenstandorte. Das ist einfach eine Rechnung, die man aufgemacht hat.
Die Hilfsfrist ist ein Hauptkriterium. Neben dem Kriterium Hilfsfrist spielen natürlich bei der Betrachtung des sich notwendigerweise ergebenden Netzwerkes die Standorte und Faktoren, wie zu erwartende Notfalleinsätze, eine große Rolle. Wichtig ist vor allem die Verkehrsinfrastruktur. Herr Dr. Martens, Sie wissen genau, dass das bei der Kalkulation eine wichtige Rolle spielt, weil man beim Bestimmen der Standorte davon ausgeht, dass man mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde kalkulieren muss. Damit kommt man wieder in eine Phalanx der Bestimmung der Werte hinein, bei der die Topografie entscheidend ist. Im Gebirge muss anders gerechnet werden als auf dem flachen Land bzw. im Siedlungsgebiet.
Deshalb geht man auch davon aus, dass der Auftrag der Notfallrettung bei einer Abdeckung des Wirkungsbereichs von 95 % als ausreichend zu betrachten ist. Dass weitere Einflussfaktoren, beispielsweise die Witterung und ungenaue Ortsangaben – Sie nannten das bereits –, zu einer starken Belastung hinsichtlich der Hilfsfrist führen, kann sich jeder vorstellen. Dies ist zwar nicht ausschlaggebend, erhöht aber dennoch zeitweise den Druck auf die Sicherstellung, sodass man in der Praxis nur bei 90 % Absicherung ankommt und dies als akzeptabel bezeichnet. Dabei habe ich selbst meine Bedenken. Ich gehe immer von 100 % aus. Das ist einfach ein Erfordernis, dem wir uns stellen müssen.
Dennoch haben wir in den letzten beiden Jahren feststellen müssen, dass selbst diese 90 % nicht eingehalten werden. Wir haben im gesamten Land 293 000 bis 300 000 Einsätze im Jahr. Wenn man sich dann die Zahlen ansieht, stellt man fest, dass die Absicherung in den einzelnen Leitbereichen zwischen 80 und 86 % schwankt.
In einzelnen Leitbereichen hat man sich darüber Gedanken gemacht. Beispielsweise gibt es in städtischen Gebieten intelligente Rendezvouslösungen, womit man den Druck, eine weitere Wache zu bauen, etwas abbauen kann. Solche Lösungen sichern in den Bereichen mit hohem Notfallaufkommen flexibel die erforderliche Hilfe. Dies alles reicht aber nicht aus, wenn man sich die Daten der Rettungsdienste ansieht. Zudem gibt es Bereiche, die dringend einer Veränderung bedürfen.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat deshalb alle Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes aufgefordert, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung zu ergreifen. Der Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz hat die in seinen Sitzungen in Auftrag gegebene Konzeption zur Sicherung der Notfallrettung in Form des verbindlich vorgeschriebenen Landesrettungsdienstplanes beraten. Im Dezember 2006 ist diese Konzeption durch den Minister bestätigt und verabschiedet worden.
In § 5 dieser Verordnung sind die Grundsätze der Fahrzeugbemessung geregelt. Außerdem sind gemäß § 3 Abs. 5 der Sächsischen Landesrettungsdienstplanungsverordnung (SächsLRettDPVO) für alle Notfalleinsätze, bei denen die Hilfsfrist überschritten wurde, vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes Kurzberichte anzufertigen, anhand derer eine Feststellung der Ursache der Überschreitung möglich sein muss. Bei der Auswertung einzelner Problemfelder hat es dabei Schwierigkeiten gegeben. Die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen sind in der Rettungswache zu dokumentieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit wird an der Umsetzung des § 31 BRK-Gesetz gearbeitet. Das von uns festgeschriebene Auswahlverfahren für den Rettungsdienst bedarf gerade aus der Sicht der Einhaltung der Hilfsfrist unserer Aufmerksamkeit.
Wie wir im Landesbeirat mehrfach beraten haben, gibt es für die am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Verordnung zum Auswahlverfahren eine entsprechende Handreichung des Innenministeriums, die auch im Internet abrufbar ist. Daraus kann man schon ablesen, welche Anforderungen an den Leistungserbringer gestellt werden und welche Angebote man erwartet. Dabei kommt es insbesondere auf die Einhaltung der Kriterien an, die von uns gefordert werden.
Bitte, Herr Dr. Martens.
Nein.
Diese Frage können wir vielleicht einmal in einem Einzelgespräch klären, Herr Dr. Martens. Das Ganze ist sehr kompliziert. Ich würde eine Stunde brauchen, um das näher auszuführen.
Sie können mir glauben, dass ich in dieser Frage seit Monaten im Lande unterwegs bin. Das ist wirklich ein sehr schwieriges Verfahren. Auf die Leistungserbringer, die wir im Lande haben, sind wir stolz, denn man muss anerkennen, dass sie in den letzten 17 Jahren verantwortungsvoll ihren Beitrag zur Absicherung der Notfallrettung im Freistaat geleistet haben.
Damit ist nach Ansicht des Fachbereichs und der Arbeitsgemeinschaft Auswahlverfahren sichergestellt, dass die Notfallrettung in Sachsen nicht nur besser wird, sondern dass auch die notwendigen Qualitätsmerkmale eingehalten werden.
Dennoch tauchen immer wieder Fragen auf, die sich mit den Auswirkungen der gerade diskutierten Funktionalreform befassen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Änderungen auf der administrativen Ebene Veränderungen an den Kriterien zur Errichtung von Rettungswachen zur Folge haben. Wie ich in meinen Erläuterungen dargestellt habe, sind gerade diese Fragen der Zweckverbandszuständigkeit im Bereich der Kontrolle sowie der Berichts- und Trägerzuständigkeit wichtig. Sie gehören zum System der Notfallrettung in Sachsen, sind aber im Hinblick auf die diskutierte Einhaltung der Hilfsfrist eher struktureller Natur. Die bisherigen Träger werden sich in den neuen Strukturen finden und ihrem Auftrag gerecht werden.
Mit unserem Änderungsantrag möchten wir dafür sorgen, dass eine sachgerechte Berichterstattung möglich wird.
Da die Auswertung der Halbjahresstatistik erst nach dem Eingang der Daten im März/April 2008 möglich sein wird, haben wir den 30. Juni als Termin vorgeschlagen. Wichtig finden wir auch die Bewertung unseres Notfallrettungssystems im Bundesvergleich sowie die Darstellung des Anteils und des Einflusses privater Leistungserbringer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass es mit den ergriffenen Maßnahmen eine weitere Verbesserung der Notfallrettung in Sachsen geben wird. Ob es mehr Standorte oder mehr Fahrzeuge sein werden, kann man jetzt nicht sagen. Mein Appell geht daher an die Träger, ihren Verantwortungsbereich nicht nur unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu organisieren, sondern danach auszurichten, dass zu jeder Zeit effektiv Hilfe geleistet werden kann.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mit meiner Rede – wie schon Kollege Bräunig – die einzelnen besonderen Punkte noch einmal hervorgehoben, um die es uns geht: einfach um für dieses gesamte Berichtssystem eine solidere Grundlage vorzufinden, um Entscheidungen mit anmahnen und kontrollieren zu können. Ganz wichtig ist auch, dass die Leitstellen mit den Standorten der Wache nichts zu tun haben. Kollegin Herrmann hat das auch angesprochen – ich wäre da sofort aufgesprungen –, aber Sie haben sich dann noch mal fachlich richtig korrigiert.
Es ist egal, von welcher Stelle sie angerufen werden, die Wachen müssen vor Ort diese Hilfsfrist einhalten, das ist das Allerwichtigste. Gerade in Anbetracht der ins Haus stehenden Veränderungen zum Auswahlverfahren müssen wir sehen, dass wir jetzt Auswirkungen der Zweckverbandsveränderung usw. im Auge behalten.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der die ganze Palette etwas besser abrundet. Wir können das nur allen empfehlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Ernst, ich möchte nur noch einmal an den Titel des Antrages erinnern: „Vorlage eines tragfähigen Konzeptes zur Neustrukturierung und -organisation der Bereitschaftspolizei Sachsen“.
Wenn ich Ihre Rede Revue passieren lasse, muss ich feststellen, dass ich in Ihrer Rede vielleicht zwei oder drei Ansatzpunkte zum Thema gefunden habe. Alles andere bezog sich nicht auf das Thema, um das es hier eigentlich ging.
Sie haben über alles Mögliche geredet, aber nicht über den konkreten Antrag. Dann können Sie auch einen solchen Antrag in Zukunft sein lassen.
Wir als CDU-Fraktion sind uns darüber im Klaren, dass gerade das Thema Bereitschaftspolizei ja nur einen Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Freistaates darstellt und eine besondere Aufmerksamkeit für die Neustrukturierung voraussetzt, die sie auch von uns abverlangt.
Bitte.
Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe gesagt, Sie hatten das zwar an zwei oder drei Stellen punktuell benannt: technische Einsatzeinheiten usw., was Sie gerade aufgezählt haben. Das ist okay. Aber in den restlichen zehn oder zwölf Minuten war davon nicht die Rede.
Grundlage für die Strukturüberlegungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzbelastung der vergangenen Jahre sind die der Bereitschaftspolizei gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Diese sind ihrer Priorität entsprechend zu wichten. Raum für eine sachbezogene Aufgabenkritik mit dem Ziel der Aufgabenreduzierung ist vor dem Hintergrund der enormen Einsatzbelastung als Kernaufgabe unserer geschlossenen Aufgaben obsolet. An dieser Stelle vergaloppieren Sie sich, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Aufgabenkritik klingt eben gut.
Ausschließlich die verbleibende Arbeitszeit außerhalb der meist am Wochenende bestehenden Spitzenbelastungen wird für die restlichen Aufgaben sinnvoll verwendet. Belastungsspitzen aufgrund der Vielzahl polizeilicher Einsätze über den gesamten Freistaat hinweg führen nicht selten dazu, dass wir Fremdkräfte aus anderen Bundesländern benötigen, um diese Aufgaben erfüllen zu können.
Die von der Linksfraktion geforderte Organisationsstruktur in Anlehnung an die Strukturen des polizeilichen Einsatzdienstes zeugt lediglich von dem Ihnen eigenen Drang zur Gleichmacherei, ohne den Besonderheiten einer Verbandspolizei gerecht zu werden. Die Sicht des Bundes und seine Forderung nach einer organisatorisch eigenständigen Bereitschaftspolizei bleiben dabei unberücksichtigt. Die von Ihnen erhobene öffentlichkeitswirksame Forderung nach Abschaffung der Führungsdienststellen mag zwar die Wähler der Linken ansprechen, aber sie wird dem Anspruch einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik nicht gerecht.
Bei Aufforderung zur vorrangigen Anwendung von Deeskalationskonzepten scheint der Linksfraktion allerdings entgangen zu sein, dass in Sachsen mittlerweile seit geraumer Zeit der Deeskalation besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Eines der deutlichsten Beispiele für dieses Einsatzkonzept der Polizei ist das Einsatzkonzept der Polizeidirektion Leipzig anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006. Sowohl der landesweit ständige Einsatz der neuen Lautsprecherkraftwagen, in den Zeitungsartikeln ja immer als Spaßmobil bezeichnet, als auch der Einsatz von besonders geschulten Deeskalationsteams zeigt, dass der Deeskalation ein hoher Stellenwert seitens aller einsatzführenden Dienststellen im Freistaat Sachsen zugeordnet wird.
Gewaltbereiten kann mit solchen Einsatzkonzepten jedoch nicht begegnet werden, da sie keinerlei Interesse an Kommunikation haben. Beispiele hierfür sind die Gewaltexzesse anlässlich des G8-Gipfels in Rostock bzw.
der Neustadt-Chaoten in Dresden. Diesen Tätern muss man mit aller Härte entgegentreten. Sie sind mit allen Mitteln einer konsequenten Strafverfolgung zuzuführen.
Dem daraus erwachsenden hohen Anspruch an unsere Polizei, insbesondere an die Einheiten der Bereitschaftspolizei, wird auch die neue Struktur gerecht. Uns war wichtig, dass bei der Stationierung der Hundertschaften insbesondere die Einsatzzeiten und Einsatzstunden berücksichtigt werden, so wie es das Konzept des SMI vorsieht, damit die Einsatzkräfte vor Ort wirken können und ihren Einsatz nicht auf der Autobahn verbringen.
Mit der Abschaffung der Bereitschaftspolizeiabteilungen gelingt es uns trotz Personalabbau, die Polizeibeamten im Einsatz zu halten und damit die Overhead-Kosten zu senken. Der CDU-Fraktion ist wichtig, dass die Sicherheitsarchitektur Sachsens insgesamt stimmig ist. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass unserem Koalitionspartner auch daran gelegen ist.
Im Übrigen ist das vorgelegte Konzept trotz der vorgesehenen notwendigen Stellenfreilenkung dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Einsatzzüge unverändert bleibt und die Personalausstattung dieser Züge zudem so erhöht wurde, dass sie dem Verwaltungsabkommen mit dem Bund gerecht wird. Die Strukturvorhaben in der Bereitschaftspolizei sind mit dem Inspekteur der Bereitschaftspolizei der Länder abgestimmt und werden von diesem als Alternative zum Modell Nordrhein-Westfalen ausdrücklich begrüßt.
Nordrhein-Westfalen rückt übrigens von seinem bisherigen Modell dahin gehend ab, dass wieder eine dem Ministerium nachgeordnete, neu zu schaffende Behörde neben anderen Aufgaben die Koordinierung der Einsatzkräfte übernimmt. Dieser Dissolutierung der technischen Einheit liegt sowohl die Überlegung hinsichtlich ihrer Aufgabe als führungsunterstützende Organisationseinheit der künftigen Führungsstäbe als auch der Wegfall ihrer Aufgaben im funktechnischen Bereich mit der Einführung des BOS-Digitalfunks sowie der Umsetzung des IMK-Beschlusses bezüglich der bundesweiten Verteilung der Wasserwerfer zugrunde. Falsche und mit purer Polemik vorgetragene Behauptungen, Frau Dr. Ernst, wie Sie das in der „Freien Presse“ am 20. Juni 2007 getan haben, wonach in Bad Düben Wasserwerfer vorgehalten wurden,
können für Strukturentscheidungen keine Grundlage bilden.
Natürlich ist es wichtig, dass man bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen die Menschen mitnimmt – davon haben Sie ja gesprochen –, insbesondere die, die von Standortveränderung betroffen sind. Da müssen aber nicht erst Sie kommen, um das der Staatsregierung zu sagen. Es wurden und werden natürlich Gespräche mit Betroffenen geführt.
Ich bin sofort am Ende.
Und es wird nach sozialverträglichen Lösungen gesucht. Für uns gibt es auf den Antrag eine klare Aussage: Wir brauchen ihn nicht, da wir davon ausgehen, dass die Staatsregierung ein tragfähiges Konzept zur Neustrukturierung und Organisation der Bereitschaftspolizei in Sachsen erarbeitet und vorgelegt hat, das auch in der Praxis funktionieren wird.
In diesem Zusammenhang gleich noch zu dem Änderungsantrag der NPD-Fraktion, der dann auch noch mit eingebracht wird. Die Standortentscheidungen, die getroffen werden müssen, basieren nicht auf einem Strukturausgleich oder Strukturausgleichsvorstellungen, wie Sie das fordern, sondern auf den Einsatzschwerpunkten und natürlich den zugrunde liegenden Aspekten, die ich angesprochen habe: Einsatzzeiten und Schwerpunkte, die aufgrund der Einsätze gesetzt werden, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Deshalb lehnen wir auch diesen ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschäftigungschancen in Sachsen erhöhen! Angesichts der 3,8 Millionen Arbeitslosen und Geringverdiener, vor allem im Hinblick auf die Langzeitarbeitslosen, die 50 plus, die niemand mehr einstellen will, und der vielen unqualifizierten Jungen, denen jegliche Berufserfahrung fehlt, steht der Staat vor dem Dilemma, Lohn, von dem sich leben lässt, Arbeit, die sich rentieren muss, Lohn so niedrig, dass sich die Arbeit für den Arbeitgeber lohnt, Lohn so hoch, dass sich die elementarsten Notwendigkeiten finanzieren lassen, verantwortungsbewusst zu regeln. Bei einer Anzahl von 70 bis 80 Fördertatbeständen eine Aufgabe, die zuerst die Frage nach der Wirksamkeit der bisher geltenden stellt.
Mit einem Zuwachs von 13,6 % der Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe hat Sachsens Wirtschaft im vergangenen Jahr Platz eins in Deutschland erreicht.
Starke Auftragseingänge, besonders aus dem Ausland, sind der Motor für den Wachstumskurs sächsischer Unternehmen. Die Konjunktur zieht an und erreicht den sächsischen Arbeitsmarkt. Die positive Stimmung kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sachsen nach wie vor eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit zu verzeichnen hat. Zwar stieg die Zahl der offenen Stellen und die sächsische Wirtschaft verzeichnet bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Bedarf, der nicht gedeckt werden kann, dennoch gingen die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen, die der älteren Arbeitslosen über 50, die Zahl der Langzeitarbeitslosen und vor allem auch die Zahl der erwerbslosen Frauen nur unterdurchschnittlich zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Legt man die Ergebnisse der Entwicklung des vergangenen Jahres zugrunde und betrachtet die prognostizierte demografische Entwicklung für Sachsen und den entstehenden konjunkturellen Fachkräftebedarf, so muss man feststellen:
Erstens. Die Wirtschaft läuft auf zunehmenden Fachkräftemangel zu, der mit den bestehenden Arbeitsmarktinstrumenten nicht mehr in vollem Umfang gedeckt werden kann.
Zweitens. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt nahezu unverändert. Die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen haben in dieser Gruppe nur zu geringen Erfolgen bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt geführt.
Drittens. Besonders die Altersgruppen der jugendlichen, der langzeitarbeitslosen und der älteren Sachsen ohne Arbeit partizipieren vom Erfolg der Wirtschaft nur unterdurchschnittlich.
Viertens. Auch die Zahl der Frauen ohne Job nimmt nicht in dem Maße ab, wie sich der Erfolg sächsischer Unternehmen im Gegenzug einstellt.
Fünftens. Sachsen schiebt eine fast unverändert hohe Bugwelle an Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen mit geringerer oder am Markt nicht mehr nachgefragter Qualifikation vor sich her.
Um diese Situation nachhaltig zu verbessern, müssen in der kommenden Förderperiode zur Verfügung stehende Mittel des ESF gezielt für Programme eingesetzt werden, welche die Chancen der von mir beschriebenen Gruppen der Arbeitslosen am ersten Arbeitsmarkt verbessern. Dabei sollten folgende Dinge Vorrang haben:
Primäre Orientierung der Maßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt, Verstärkung der Förderung der Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Qualifizierung mit anerkannten Berufsabschlüssen, anknüpfend an die individuellen Bildungsvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten, Unterstützung von ARGEn und Optionskommunen beim Einsatz effektiver Instrumente der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Initiieren von Beschäftigungsangeboten für ältere Langzeitarbeitslose mit geringen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt für einen aktiven Übergang, Erhöhung der Berufschancen junger Menschen durch eine zusätzliche Förderung von Ausbildungsplätzen im dualen System, Schaffung und Unterstützung integrierender Maßnahmen zur Qualifizierung Jugendlicher mit abgebrochener oder fehlender Berufsausbildung sowie Jugendlicher mit nicht marktgerechter Ausbildung, ausgerichtet am aktuellen Bedarf am ersten Arbeitsmarkt, enge Kooperation von Land und Kommunen mit der Bundesagentur für Arbeit, Anwendung der Grundsätze von Gender Mainstreaming auf die Ziele und Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik des Freistaates.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle von mir genannten Ziele sind die Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Sachsen. Trotz aller sich auf dem ersten Arbeitsmarkt einstellenden Erfolge – so muss man feststellen – hat eine große Zahl von Arbeitslosen aufgrund ihrer Erwerbsbiografie aktuell keine realistische Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt. Unsere Aufgabe ist es, Teilnahme zu ermöglichen, um an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu können. Teilhabe und Teilnahme unter Achtung der Würde des Betroffenen nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit zu organisieren, das sollte Ziel unserer Bemühungen sein.
Ist die Bürgerarbeit eine neue Wunderwaffe? Ist es die Antwort auf die von den Arbeitgebern viel beschworene Flexibilisierung des Arbeitsmarkts, die notwendig sei? Was heißt das eigentlich auf Arbeitgeber-Deutsch? Für mich heißt es jedenfalls, dass die Arbeitgeber die Freiheit erhalten, die Bezahlung ihrer Beschäftigten ausschließlich nach ihren eigenen Bedürfnissen und denen ihres Geschäftes zu gestalten. Im Ergebnis dieser Forderung nach Flexibilisierung steht für mich die Frage, wieweit man mit der damit verbundenen Armut umgehen will. Also doch Bürgerarbeit?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerarbeit ist vielleicht kein geeignetes beschäftigungspolitisches Instrument, sondern ist eher als eine Maßnahme der Sozialpolitik zu sehen. Dennoch bin ich der Ansicht, dass dadurch Perspektiven für die Betroffenen nicht nur aufgezeigt, sondern auch als Brücke zu den von mir vorher genannten notwendigen Maßnahmen angesehen werden können.
Die Erfolgsmeldungen über die deutlich reduzierte Arbeitslosigkeit in Bad Schmiedeberg beruhen nur zum Teil auf Bürgerarbeit. Von den 331 Arbeitslosen erhielten bisher 80 Personen eine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, 36 Personen nahmen eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt auf, 34 begannen eine Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahme. Bemerkenswert ist, dass sich 15 % der Arbeitslosen abmeldeten.
Die Zahlen sprechen für sich. Es wird sehr deutlich, wie wichtig eine intensive Betreuung der einzelnen Arbeitslosen ist. Nur so lassen sich gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vornehmen. Allein die Tatsache, dass erst mittels des Modellprojekts ein bestimmter Anteil sich aus der Arbeitslosigkeit abmeldete, deutet auf ein grundlegendes Defizit in der Arbeit der Arbeitsagentur hin. Die Arbeitsagentur sollte bemüht sein, ihre angebotenen Leistungen zu verbessern.
Bürgerarbeit als ein Instrument der Beschäftigungspolitik? Dazu gibt es gesellschaftspolitisch sehr unterschiedliche Auffassungen. In einem sind wir uns aber einig: Arbeitslose Menschen, die keine Chance mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt haben und dies aller Voraussicht nach auch nicht über Qualifizierungsmaßnahmen erreichen können, sollten durch gemeinnützige Aufgaben sowohl ein neues Selbstwertgefühl erhalten als auch in die Gesellschaft integriert werden und gleichzeitig für die Allgemeinheit eine sinnvolle Tätigkeit ausüben.
Daraus schlussfolgernd kann Bürgerarbeit sehr wohl Perspektiven außerhalb des traditionellen Erwerbsarbeitsmarktes aufzeigen. Dies sollte aber der Ehrlichkeit halber als eine Aufgabe der Sozialpolitik deklariert werden. Bei einem überschaubaren Teilnehmerkreis wie in Bad-Schmiedeberg kann eine Anzahl von sinnvollen Bürgerarbeitsstellen einerseits realisierbar sein und muss andererseits auch keine Konkurrenz für die Betriebe im Ort darstellen.
Kritisch sehe ich die Frage, ob in größerem Umfang überhaupt sinnvolle gemeinnützige Tätigkeiten bereitgestellt werden können und ob dadurch nicht Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt wird. Wichtig ist auch zu bedenken, dass anderenorts viele Aufgaben, die in Bad Schmiedeberg im Rahmen des Modellprojekts erledigt werden, ehrenamtlich geleistet werden. In Sachsen gibt es bereits eine reiche Kultur des bürgerschaftlichen Engagements. Dieses freiwillige Engagement wird bei uns seit Jahren durch die Übernahme von Aufwandsentschädigungen durch die Staatsregierung mit unterstützt. Ich erinnere hier nur an die Aktionen „Wir in Sachsen“ und TAURIS. TAURIS richtet sich gezielt an Arbeitslose und ermöglicht ihnen durch ihre aktive Teilnahme, die sozialen und gesundheitlichen Folgen lang anhaltender Erwerbslosigkeit zu mindern, wie eine Evaluierung der TU Dresden ergab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sachsenanhaltinische Modell „Bürgerarbeit“ wird zu 100 % öffentlich finanziert. Für die flächendeckende Anwendung ist eine gesetzliche Änderung erforderlich, die eine Kombination von aktiven und passiven arbeitsmarktpolitischen Leistungen ermöglicht. Bürgerarbeit ist also keine Wunderwaffe. Die Koalition hält es wie die Staatsregierung für sinnvoll, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen abzuwarten und danach die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir kommt es so vor, als würden wir das erste Mal über ein Operationelles Programm sprechen. Ich kann mich aber erinnern, dass wir seit 1990/1991, als wir mit unserer Landtagsarbeit begonnen haben, zu jeder Haushaltsdiskussion intensiv über alle Handlungs- und Politikfelder gesprochen haben.
Ich kann mich auch noch an andere Debatten erinnern, in denen wir über die Bestimmung dieser Handlungsfelder gesprochen haben und dazu gekommen sind, dass das genau die Hauptrichtungen sächsischer Politik sind. An dieser Diskussion haben alle teilgenommen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass dem Parlament keine Vorschläge vorgelegen hätten, über die nicht diskutiert worden sei. Auch diese hatten direkten Einfluss auf die Entwicklung. Dass man nach einer abgeschlossenen Entwicklungsperiode feststellt, das ist der richtige Weg oder nicht der richtige Weg – –
Nein, ich möchte das im Zusammenhang darstellen. – Dass man im Ergebnis feststellt, wir haben eine Etappe abgeschlossen und können neue Felder in Angriff nehmen bzw. unsere Förderpolitik umstellen, ist doch ein völlig normaler Vorgang, vor allen Dingen, wenn wir die letzte Diskussion im Ausschuss betrachten. Wenn wir uns nur über das Verfahren unterhalten und fragen, wer hier beleidigt und wer nicht beleidigt ist und ob einer eine Information zwei Minuten eher oder später bekommen hat, dann führt uns das keinen Schritt weiter. Es geht um konkrete Vorstellungen.
Herr Morlok, Sie mahnen die Berufsorientierung an. Wir hatten gestern eine ausführliche Diskussion darüber. Man hätte jetzt die Gelegenheit nutzen können, die beschriebenen Handlungsfelder mit konkreten Beispielen zu benennen bzw. die Vorstellungen zu äußern. Wir haben gerade im Bereich der Berufsorientierung mehrfach darüber diskutiert. Vielleicht können Sie sich an eine Debattenrede von mir erinnern, in der ich das Handlungsfeld Berufsorientierungsmessen aufgezeigt und gesagt habe, dass man auch in diesem Bereich, was Branchenkabinette oder
die Nutzung freistehender Kapazitäten in den Berufsausbildungszentren betrifft, diese Dinge mit nutzt und was ESF-gefördert ist, mit vorantreibt. Das ist auf Zustimmung gestoßen. Das werden wir jetzt auch tun. Ich bin voll davon überzeugt.
Aber sich hier hinzustellen und zu sagen, dass es falsch vorbereitet sei usw. usf., das ist meiner Ansicht nach nicht zutreffend.
Abschließend ein Hinweis, Herr Morlok: Ich bin einer derjenigen, der bis 1990 in einem VEB-Betrieb gearbeitet hat.
Ich bitte Sie einfach um Mäßigung bei Ihren Äußerungen. Die Leistungen, die dort in den einzelnen Bereichen erbracht worden sind, können unterschiedlich bewertet werden. Das sollten aber nur diejenigen tun, die in den Unternehmen gearbeitet haben, und nicht jemand, der in diesen Unternehmen nie gearbeitet hat.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die „Bambini
Liberalen“ zeigen mit ihrem Antrag ja wieder einmal altersgerecht, welche Arbeit noch vor ihnen liegt, um in der Wirklichkeit anzukommen.
Die Mitglieder dieser Fraktion sind selbst dafür verantwortlich, dass sie von Tausenden von Fachleuten nicht ernst genommen werden. Um glaubwürdig für etwas werben zu können, bedarf es nämlich einer Identifikation mit dem Produkt. Herr Zastrow lächelt mir zu und wird mir auch zustimmen können. – Alles andere ist populistische Stimmungsmache zum Schaden für das berechtigt in den Vordergrund zu rückende Problem, um das es eigentlich geht. Die einzige Formulierung in Ihrem Antrag, der wahrscheinlich alle hier im Hohen Hause zustimmen können, kann ich einmal zitieren: „Mit dem Blick auf den demografischen Wandel, ein verändertes Freizeitverhalten vieler Kinder und die sinkende Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement wird sich die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehr in Zukunft immer schwieriger gestalten. Deshalb ist es wichtig, Kinder bereits frühzeitig für eine Tätigkeit bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz zu interessieren und zu begeistern.“ Dem werden Sie alle hier zustimmen können.
Betrachten wir das jetzt aus der fachlichen Sicht.
Nach § 18 Abs. 4 des Sächsischen BRK-Gesetzes kann Mitglied der Feuerwehr in der Regel sein, wer das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Es ist eine Öffnung nach unten enthalten. „In der Regel“ definiert Ausnahmen
und nicht die Regel, in die Sie jetzt eine zusätzliche neue Formulierung bringen wollen. Eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Jugendfeuerwehr setzt unter anderem eine körperliche und auch geistige Eignung voraus. Alle Fachleute – das haben wir bei der Diskussion des BRK-Gesetzes vor nunmehr drei Jahren ausgiebig diskutiert – sind der Ansicht, dass dies mit dem zehnten Lebensjahr der Fall ist. Die Altersgrenze von zehn Jahren gibt es auch in vielen Bundesländern. Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen haben eine andere Regelung, alle anderen haben ganz scharf zehn Jahre festgeschrieben. Bei der Diskussion zu dem Gesetz kam von den Fachleuten die Anforderung, dass wir es ermöglichen sollten, dass ein Elfjähriger seinen acht- oder neunjährigen Bruder mitbringen kann. Dies haben wir mit der Formulierung „in der Regel“ geschaffen.
Dem zuständigen Wehrleiter obliegt es nämlich, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob er den unter Zehnjährigen
genauso wie den über Zehnjährigen für geeignet hält, die Voraussetzungen zu erfüllen, die sich aus den Ausbildungsvorschriften ergeben, denen auch eine Jugendfeuerwehr unterliegt. Bei seiner Prüfung hat er vor allem abzuwägen, ob das Kind diesen Anforderungen gerecht wird. Diese Ausbildung in der Jugendfeuerwehr geht übrigens bis zum Alter von 16 und nicht von 17 Jahren, wie Sie es gesagt haben. Man kann eine längere doppelte Mitgliedschaft mit dem aktiven Dienst haben.
Ja.
Ja!
Aber sicher! Ich würde an Ihrer Stelle bis zum Ende zuhören, das verinnerlichen und darüber nachdenken. Aber da Sie so weit von der Praxis entfernt sind, können Sie das wahrscheinlich nicht verstehen.
Um das alles ins rechte Licht zu rücken, noch ein paar Zahlenangaben: Sachsen hat 1 664 Freiwillige Feuerwehren, 1 003 Feuerwehren haben eine Jugendfeuerwehr eingerichtet. Die Mitgliederzahl stieg von 1991 von 3 277 auf 14 300 im Jahr 2000 und ist leider im Jahr 2006 auf 10 608 zurückgegangen. Die Jugendfeuerwehrwarte leisten dort ein enormes Pensum, das einem jährlichen Umfang von über 200 000 freiwillig geleisteten ehrenamtlichen Stunden entspricht. Dazu kommen über 200 000 Stunden der Vor- und Nachbereitung von Ereignissen und für die eigene Aus- und Fortbildung. Für diese Leistung gebührt ihnen von dieser Stelle aus ein herzlicher Dank.
Mit der Einführung von „Bambini-Feuerwehren“ weisen Sie den Feuerwehren eine Aufgabe zu, der sie nur sehr schwer nachkommen können. Erinnert sei hier an die zum Teil fehlenden pädagogischen Fähigkeiten, die für die Unterweisung der Kinder erforderlich sind. Dazu kommt die schon jetzt vorhandene enorme Belastung der Jugendfeuerwehrwarte, die ich eben genannt habe. Diese würde sich mit diesen Anforderungen verstärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang diskutieren wir immer wieder die Übernahme in den
aktiven Dienst. Erstmals 2006 konnten die Feuerwehren mehr Übernahmen als Austritte verzeichnen. Interessant ist dabei, dass unter den 1 336 Austritten im vergangenen Jahr 401 Mädchen waren und von den Abgängen 535 auf Schul- oder Berufsausbildung bzw. Wohnungswechsel sowie 296 auf „keine Lust mehr“ zurückzuführen sind. Das sind die nüchternen Zahlen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bei der Gesetzesdiskussion mit der Senkung des Eintrittsalters in den aktiven Dienst von 18 auf 16 Jahre einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dass es keine größere pubertäre Lücke gibt. Die damals geäußerten Bedenken möchte ich an dieser Stelle nicht noch einmal nennen. Zu jener Zeit klang das ganz anders.
Blickt man in die andere Richtung, so ist erfreulicherweise festzustellen, dass bei den unter Zehnjährigen gegenüber 2005 ein Zuwachs von über 300 Kindern zu verzeichnen war. Mittlerweile sind 847 Kinder unter zehn Jahren in den Jugendwehren aktiv. Dennoch bleibt viel zu tun, um die vorhandenen Angebote zu erhalten und darüber aufzuklären, was jetzt schon alles getan wird.
Landes- oder Kreisfeuerwehrtage, die ich in diesem Zusammenhang nur empfehlen kann, sind zum Beispiel ein Spiegelbild der vielfältigsten Angebote und Aktivitäten. Sie sind zwar regional sehr verschieden, zeugen aber von einer sehr hohen Sach- und Fachkompetenz. Der Landesjugendfeuerwehrverband wirbt beispielsweise mit Freddy Flink und mit Löschi. Das ist vergleichbar mit Poldi bei der Polizei. Das geschieht pädagogisch wertvoll und mit viel Engagement für die Brandschutzerziehung bis in den Kindergarten hinein.
Dem Landesjugendfeuerwehrwart Manfred Langner und seinem Vorstand sei von dieser Stelle aus ganz herzlich für diese verantwortungsvolle Arbeit gedankt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Jahren habe ich von dieser Stelle aus die Forderung nach mehr Brandschutzerziehung in der Schule erhoben. Was für die obligatorische Verkehrserziehung in der 3. und 4. Klasse getan wird, sollte auch mit der Brandschutzerziehung möglich sein, hatte ich damals gefordert. Mit einem Blick in die verbindlichen Lehrpläne der Klassenstufen 1 bis 4 kann man erkennen, dass sich viel getan hat.
In den sächsischen Grundschulen wird in mehreren Bereichen das Thema Feuerwehr behandelt. Zunächst werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in allen Klassen Belehrungen zur Hausordnung und damit logischerweise auch zum Brandschutz durchgeführt. In vielen Schulen arbeiten Schulleiter mit den örtlichen Feuerwehren zusammen und beziehen diese in die Brandschutzübungen ein, sodass die Kinder praktische Erfahrungen sammeln können. Oft sind die Feuerwehren bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen mit vor Ort. Das sind alles Berührungspunkte, die man dringend unterstützen muss, damit das nicht wegbricht.
Im sächsischen Lehrplan für die Grundschulen ist das Thema in allen Fächern aktuell. Ich will noch ein paar Auszüge aus dem Sachunterricht nennen. Im Lernbereich 2 zum Beispiel gibt es das Thema „Kennen von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen“. Dabei geht es vor allem um das Beachten von Unfallgefahren, die Sicherheit und die Rettungskette. In einem anderen Bereich werden die wesentlichen Eigenschaften des Wassers vermittelt. Das betrifft auch Wasser als Löschmittel. Bei dem Lerninhalt „Öffentliche Einrichtungen“ wird darüber gesprochen, wo sich die örtliche Feuerwehr befindet.
Mit der Vermittlung im Unterricht kommen die Kinder mit diesen sicherheitsrelevanten Fragen in Berührung. Dies geschieht natürlich angereichert mit spielerischen Elementen, wenn die örtliche Feuerwehr einbezogen wird. Das betrifft zum Beispiel die Wirkung des Feuers zum Nutzen oder zur Schädigung des Menschen. Auf diese Aspekte wird in der pädagogischen Bildung in der Schule großer Wert gelegt.
Sie sehen, die pädagogische Vorarbeit wird in der Grundschule von den Lehrerinnen und Lehrern verantwortungsbewusst geleistet. Den dazugehörigen Fun- und Freizeitaspekt zur Herausbildung von Tugenden ehrenamtlichen Engagements wie Kameradschaft, Disziplin usw. steuern die örtlichen Feuerwehren bei.
„Bambini-Feuerwehren“, liebe Kolleginnen und Kollegen, lösen das Problem der Nachwuchsgewinnung nicht. Jedes angeführte Argument, so richtig es in diesem Zusammenhang erscheinen mag, hat Ursachen, deren Beseitigung wir nicht in die Schuhe des Ehrenamtes schieben sollten.
Auch gesetzgeberisch sehe ich keinen Handlungsbedarf. Notwendig ist, die gemeinsamen Aktivitäten noch stärker zu bündeln. Da ich im gesamten Landesverband der Feuerwehren unterwegs bin, kann ich sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen verantwortlichen Lehrern und örtlichen Feuerwehren an vielen Orten gut läuft. Es bedarf unserer Mithilfe, diese wichtige Aufgabe als einen Teil des Ganztagsangebotes der Schulen in Form von Arbeitsgemeinschaften Brandschutzerziehung usw. mit Unterstützung der Feuerwehren zu etablieren.
Kernpunkt der Problematik ist die notwendige versicherungsrechtliche Seite. Für Mitglieder der Feuerwehren – und dazu gehören die Jugendwehren – ist dies kein Problem. Die Unfallkasse Sachsen hat den Versicherungsschutz gewährleistet. Dieser ergibt sich zum einen aus der gesetzlichen Festschreibung, die wir in § 18 Abs. 4 vorgenommen haben, und natürlich aus § 2 Abs. 1 Nr. 12 des SGB VII. Mit der landesgesetzlichen Regelung sind die Ausnahmen in der Regel eindeutig erfasst. Mit einer eigenständigen Organisationseinheit „Bambini-Feuerwehr“ lösen Sie das Problem wirklich nicht.
In diesem Zusammenhang werden immer Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hessen genannt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass zwar die gesetzliche Regelung geschaffen wurde – bei den einen acht, bei den anderen sechs
Jahre –, aber die Umsetzung bereitet erhebliche Probleme. Knackpunkt ist, dass der zum Zwecke des Erreichens des Zieles der Jugendgruppe aufgestellte Ausbildungsplan durch die Versicherungsträger keine Anerkennung findet. Zum anderen sagte ein Versicherungsträger auf Rückfrage, dass das erheblich den Katalog der zu versichernden Leistungen erweitert. Da müsse man schon mal über eine Beitragserhöhung für diejenigen, die diese Versicherung abschließen, nachdenken.
Der Aufbau von Kindergruppen zur Vorbereitung auf die Jugendfeuerwehr außerhalb der Feuerwehr ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung möglich. Der Unfallschutz, über den wir jetzt diskutiert haben, besteht natürlich nicht, weil sie nicht zu dem versicherten Personenkreis nach SGB VII gehören. Durch die Gemeinde wäre dann eine privatrechtliche Versicherung abzuschließen.
Im Zusammenhang mit dieser Problematik möchte ich noch auf etwas Neues hinweisen. Die Staatsregierung hat zum 01.01.2007 – also dieses Jahr – eine Landessammelunfall- und -haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige im Freistaat in Kraft gesetzt. Durch diese Versicherung sind die Risiken all derer abgesichert, die in unselbstständigen Einrichtungen Tätigkeiten ausüben. Das sind also nicht jene, die bestimmten Vereinen und Organisationen untergeordnet sind. Das ist eine tolle Sache für alle Ehrenamtlichen, die sich einer Initiative anschließen oder sich zum Ziel gesetzt haben, eine Gruppe zu gründen.
Sie hatten die Ganztagsangebote angesprochen, die unter dem Dach der Schule in Form von Arbeitsgemeinschaften stattfinden. Das wird vom Regionalschulamt auf Antrag genehmigt. Damit unterliegen sie dem Schutz, den der Bereich der Schule genießt.
Lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassend sagen: Die Feuerwehren in Sachsen leisten eine hervorragende Arbeit. Für die Nachwuchsgewinnung gibt es eine Vielzahl hervorragender Aktivitäten. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass diese Aktivitäten mehr gebündelt werden und dass für diese wichtige Arbeit mehr geworben wird! Als Koalition lehnen wir Ihren Antrag natürlich ab, weil er uns in dieser Form nicht weiterbringt; denn es ist jetzt schon möglich, diese Nachwuchsarbeit in den vielfältigsten Formen verantwortungsbewusst zu betreiben.
Zum Schluss grüße ich Sie, wie immer bei Feuerwehrreden, mit einem einfachen „Pietzschnass“!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Martens, eingangs vielleicht eine Bemerkung zu dem, was Sie zur europaweiten Situation sagten. – Es wäre schön, wenn Sie zuhören könnten. Dann könnten Sie auch Ihre Argumente, die Sie vorgetragen haben, ein wenig aktualisieren. – Ich habe mal recherchiert. Die Situation ist, was Europa betrifft, etwas verworrener, als Sie sie dargestellt haben. Das ist nicht mit „erledigt“ abzuhaken, sondern alle befinden sich nach wie vor in der Planungsphase oder der
Realisierungsphase. Aber Deutschland würde, wenn man das auf dem Lineal aufzeigen würde, das Schlusslicht in dieser gesamten Kette bilden. Da kann ich Ihnen vollkommen zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regelmäßig klappen bei Großeinsätzen zwei Dinge nicht: der Funk und die Verpflegung. Das sagen meine Kameradinnen und Kameraden bei der Feuerwehr. Bei der Polizei dagegen ist man in der Zwischenzeit einhellig der Ansicht, dass die Funkgeräte, da sie älter sind als deren Nutzer, allenfalls noch als Schlagwaffe zu gebrauchen sind.
Eine schier unendliche Geschichte – die Einführung des Digitalfunks in Deutschland – tritt wieder einmal in eine entscheidende Phase. Ich kann also meinem Vorredner, Dr. Martens von der FDP-Fraktion, was die Bedeutung der Einführung des digitalen Sprech- und Datenfunks betrifft, im Großen und Ganzen nur zustimmen. Ich halte nach wie vor daran fest: Je früher er kommt, desto besser ist es für die innere Sicherheit.
Wie technisch anspruchsvoll und finanziell belastend die Einführung des Digitalfunks ist, haben wir in den zurückliegenden Jahren mehrfach erfahren können. Gutachten über die Machbarkeit und Pilotprojekte führten bekanntermaßen zum Streit der Systeme. Ob Tetra, Tetrapol oder GSM – je länger darüber gestritten wird, umso länger wird die Angebotspalette der Systeme, und das erschwert die Auswahlentscheidung.
Ich komme noch einmal auf eine Ihrer Ausführungen zum Thema Ausschreibung zurück. Eine Ausschreibung erfolgt – Sie sprachen richtig an, was dazu alles notwendig ist, Lastenheft und alles Mögliche – nach einer grundsätzlichen Systementscheidung. Die Systementscheidung ist aber europaweit noch nicht gefällt. Es gibt nach wie vor einen Kampf der Systeme. Ich habe, um auf dem aktuellen Stand zu sein, noch einmal kurz im Internet recherchiert.
Es ist nach wie vor so, dass man erheblich damit zu tun hat, grenzübergreifend die Schnittstellenprobleme zu diskutieren, die eine große Auswirkung haben, wenn wir andere Vorkehrungen, die wir im Bereich der inneren Sicherheit, Europa betreffend, klären wollen. Da stellt sich nicht nur die Frage, wie wir in Deutschland damit umgehen, sondern auch die Frage der Auswirkungen, die das auf Europa hat. Ich habe mich über Österreich informiert. Sie haben Digitalfunk nur punktuell in einzelnen Bereichen und haben das Roll-Out der Einführung des Netzes auf die nächsten Jahre bis 2010 angelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lenkungsausschuss des Bundes hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 festgestellt:
Erstens. Das Ziel von Bund und Ländern, spätestens bis 2010 bundesweit einheitlich die Funkversorgung BOS auf digitaler Basis einzuführen, wird erst einmal bestätigt. Das ist die erste Festlegung.
Zweitens. Der Bewertung des Bundesministeriums des Innern, dass das Angebot der Bahn vom 30.11.2006 und das ergänzende Angebot vom 12.12.2006, 14 Tage später, aus inhaltlichen Gründen, aber auch unter preislichen und Kostenaspekten sowie der veränderten Risikoverteilung weder tragfähig noch verhandlungsfähig ist, wird zugestimmt.
Drittens. Es wird für erforderlich gehalten, das vom BMI vorgelegte alternative Konzept umgehend inhaltlich und kostenmäßig weiterzuentwickeln, damit eine abschließende Entscheidung von Bund und Ländern bis spätestens 31.03.2007 getroffen werden kann.
Zieht man das alternative Modell heran, sieht man die Voraussetzungen, die in drei Punkten erfüllt werden müssen:
Gemeinsame und einheitliche Einführung bei Bund und Ländern. Das sprachen Sie im Zusammenhang der Übernahme des 50-prozentigen Anteils an.
Einhaltung eines einheitlichen Funkstandards. Das ist eine sehr wichtige Voraussetzung.
Der vereinbarte Kostenrahmen nach einer vorgelegten Kalkulation sollte eingehalten werden, wobei auch darüber noch zu diskutieren ist. Sie wissen selbst, was eine Ausschreibung in einer entsprechenden Form noch beinhaltet. Auch geht es um die Beibehaltung der Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.
Der Lenkungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass umgehend mit dem Aufbau einer Referenzplattform begonnen wird, um die technischen und praktischen Grundlagen für die Errichtung des Gesamtnetzes so schnell wie möglich schaffen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In seiner Sitzung am 14.12.2006 hat der Landesbeirat für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst die Informationen und die daraus folgenden Aktivitäten des SMI entgegennehmen können, die da wären:
Erstens. Noch im Januar erfolgt eine Neuorganisation der Projektgruppe Digitalfunk – und das untersetzt in vier Teilgruppen. Zum einen die Gruppe Netzaufbau, Betriebs- und Endgeräte, zum Zweiten die Gruppe Aus- und Fortbildung. Das ist ein sehr wichtiger Bestandteil. Der dritte Teil ist die Gruppe Taktik und der vierte Teil, der uns in der Diskussion vielleicht später noch interessieren wird, betrifft die Problematik Leitstellen, Führungs- und Lagezentren. Das ist eine wichtige Gruppe.
Diese Pilotgruppe wird die entsprechenden Aspekte vortragen und einer Lösung zuführen. Das sogenannte Roll-Out des Netzes, das ich schon angesprochen habe, ist weiterhin für den Zeitraum von 2007 bis 2010 geplant. Daran gibt es keine Abstriche.
Im Hinblick auf die schwierigen Vertragsverhandlungen zum Betrieb des Netzes auf Bundesebene werden auch im Freistaat Alternativen gesucht, falls das Gesamtprojekt scheitert – eine wichtige Entscheidung, die seitens des SMI gefällt worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Digitalfunk wird dem Anwender ein zeitgemäßes Kommunikationsmittel an die Hand gegeben. Ich sehe in der Einführung des Digitalfunks einen großen Vorteil. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz können somit auf einer einheitlichen Basis miteinander kommunizieren. Mit dem Beschluss, 32 Millionen Euro für die Einführung des BOS-Digitalfunks in den Haushalt 2007/2008 einzustellen, haben wir die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass der eben skizzierte Plan realisiert werden kann.
Zu Ihrem Entschließungsantrag nur so viel: Wir lehnen diesen ab, und das möchte ich kurz begründen:
Die Staatsregierung bringt sich aktiv in den Prozess ein und prüft bereits unaufgefordert Alternativplanungen. Die CDU-Fraktion geht wie auch die SPD-Fraktion davon aus, dass das zuständige Innenministerium auf der Bundesebene aktiv ist und der BRK-Landesbeirat über das Vorhaben weiterhin zeitnah informiert wird. Ich gehe davon aus, dass Staatsminister Buttolo zu gegebener Zeit den Innenausschuss über den Stand der Alternativplanungen unterrichten wird, wie er es immer getan hat.
Für Sachsen lässt sich feststellen, dass der Beginn der Einführung des Digitalfunks im zweiten Halbjahr 2007 noch nicht gefährdet ist. Sofern es zu Veränderungen oder Verzögerungen kommt, wird das Innenministerium dies bekannt geben. Ich bin für diese Aussage sehr dankbar, weil sie uns zeitnah an diesem Realisierungsprozess mitbeteiligt und uns aktuell in Kenntnis setzt. Gegenwärtig wird jedenfalls eingeschätzt, dass die Entscheidung „bis Ende März“ den Start im zweiten Halbjahr 2007 nicht beeinträchtigt.
Wie Sie sehen, wird den Forderungen in Ihrem Antrag nach Berichterstattungen und Aktivitäten bereits nachgekommen. Damit ist Ihr Antrag für uns hinfällig geworden. Ich habe das noch einmal im Einzelnen nachgeschaut. Es ist ein Antrag, der unter dem Punkt 1 eine Feststellung trifft. Realistisch haben wir beide jetzt im Gespräch, auch hier in dieser Debatte, feststellen können – der Minister wird es bestätigen können –, dass das der aktuelle Stand ist und alles andere Nachfolgehandlungen sind, über die wir uns vielleicht im Facharbeitskreis – sprich: im Ausschuss – noch näher unterhalten müssten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die große Koalition will für Arbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einrichten. Diese Stellen sollen auf unbefristete Zeit mit der Hälfte des tarifvertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Lohnes subventioniert werden. Ein entsprechendes Konzept ist Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zugeleitet worden. Sie hatten das in Ansätzen mit erwähnt.
Die Stellen, um die es geht, sollen in Integrationsbetrieben oder im Rahmen gemeinnütziger Bürgerarbeit eingerichtet werden. Um Drehtüreffekte zu vermeiden, sollen die Betroffenen durch die Tätigkeit auf dem sozialen Arbeitsmarkt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Finanziert werden sollen die Zuschüsse aus den Mitteln, die der Bund sonst für die Finanzierung des ALG II und die Miet- und Heizkosten der Betroffenen aufbringen müsste. So ist der aktuelle Diskussionsstand in Berlin.
Ihr Antrag dagegen verfälscht das Vorhaben der Berliner Koalition und verlangt damit ein weiteres Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung.
Das wäre das 81. nach Aussage der Agentur für Arbeit. Wollen Sie das wirklich? Oder ist es nicht eher angebracht, darüber nachzudenken, wie effektiv manche Maßnahmen noch sind? Gegen die Initiativen, die dazu führen, dass ein sozialversicherungspflichtiges, existenzsicherndes Beschäftigungsverhältnis entsteht, hat hier niemand etwas.
Nein. Ich habe Ihnen zugehört, jetzt hören Sie mir einmal im Zusammenhang zu. Daraus können Sie dann vielleicht auch Ihre Schlüsse ziehen.
Sie machen immer wieder denselben Fehler: Sie spielen Transferleistungsempfänger gegeneinander aus, indem Sie ihnen suggerieren, dass noch mehr zu holen ist, ohne sich dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ unterwerfen zu müssen. Es ist ja auch einfach, wenn man nur die eine Seite der Medaille betrachtet. Auf der anderen Seite steht nun einmal die Wirtschaft mit ihren Leistungsträgern, die die von Ihnen angesprochenen Leistungen erwirtschaftet.
Ich möchte nicht missverstanden werden. Es geht mir darum, allen die Möglichkeiten der Teilnahme und der Teilhabe an der wirtschaftlichen und damit der gesellschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen. Der Staat hat kein eigenes Geld, mit dem er dies alles bezahlen kann. Er muss die Wirtschaften, die diese Leistungen erbringen, belasten.
Alle Ausgaben des Staates können immer nur aus den Arbeitserträgen der Bürger finanziert werden. Dabei gibt es gesellschaftlichen Konsens über die Verwendung eines erheblichen Teiles der erwirtschafteten Mittel für Solidarleistungen, auf die unter anderem die Schwachen unserer Gesellschaft einen Anspruch haben. Die öffentlich geförderte Beschäftigung verschärft genau jenes Problem, das sie eigentlich lösen will, so der Direktor des Institutes für Finanzwirtschaft der Uni Mainz, Rolf Peffenkoven. Das ist weder falsch noch richtig, das ist einfach am Leben vorbei. Dass es durchaus Sinn macht, in einem gewissen Rahmen öffentliche Beschäftigung zu organisieren, habe ich hier in dem Hohen Hause immer wieder erwähnt. Aber wir lügen uns selbst in die Tasche, wenn wir zu der Ansicht kämen, dass wir allen Betroffenen damit einen Weg in die Zukunft geebnet haben. Zum anderen scheitert alles immer wieder an der Frage, ob dies wirklich im öffentlichen Interesse ist oder nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der Linksfraktion.PDS wird viel von Geld gesprochen, Geld für Unterstützung – leider konnte ich nichts lesen über Geld für Leistung, für Wertschöpfung oder für hohe Produktivität. Das gehört auch dazu. Ihre einfachen Rechenbeispiele, unterlegt mit einer Portion Standesneid, sind schädlich. Sie wissen genau, dass der Wohlstand eines Landes darauf beruht, dass mit Hilfe des technischen Fortschritts neue Produkte entwickelt und Arbeitsabläufe optimiert werden, damit neue Arbeitsplätze rund um neue Technologien entstehen. Die von Ihnen vorgeschlagene Zusammenfassung von Unterstützungsleistungen auf Kosten der Zuverdienstmöglichkeiten widerspricht dem Grundsatz des Forderns und Förderns.
Die Landesregionalagentur für Arbeit hat mit den ARGEn gemeinsam alle Möglichkeiten, die die Förderkulisse hergibt, ausgeschöpft und vielen Tausenden den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geebnet. Das können Sie der Antwort der Staatsregierung entnehmen.
Unser Augenmerk sollte darauf gerichtet sein, die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes, der EU und des Landes effektiver einzusetzen. Unser Appell muss sich auch an die Wirtschaft richten. Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten, die Sie in die Lage versetzen, innovativ und zukunftsorientiert mit gut qualifizierten Arbeitnehmern zu arbeiten! Schaffen Sie wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, damit Beschäftigung Ihnen nicht zur Konkurrenz und den Arbeitnehmern nicht zum existenzsichernden Verhältnis wird.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte etwas mehr Struktur in die Debatte bringen. Für den Zuhörer war das wenig verständlich, was Sie hier geboten haben.
Individuelles Eigentum ist eine wesentliche Grundlage persönlicher Freiheit und Vorsorge und damit auch eine tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft. Eine breite Streuung des Eigentums vorrangig beim Wohneigentum und beim Produktivvermögen festigt unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen ist ein Grundpfeiler der Gerechtigkeit in der sozialen Marktwirtschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es zahlt sich aus, wenn aus Mitarbeitern Mitunternehmer werden. Die heutige Aktuelle Debatte greift ein Thema auf, das seinen Ursprung bei zwei der größten Ordnungspolitiker des vorigen Jahrhunderts hat.
Ludwig Erhard sagte: „Eine Vermögenspolitik der sozialen Marktwirtschaft beteiligt alle durch Vermögensbesitz an den Unternehmen. Ihr Ziel ist eine Gesellschaft von Teilhabern.“
Der große christlich-soziale Denker Oswald von NellBreuning wusste damals, dass Eigentum eine der Quellen – Familien und Arbeit gehören auch dazu – der Autonomie, also der Selbstständigkeit, der Würde und der Unabhängigkeit des Menschen ist. Er sagte: „Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital ist Garantin für die Erhaltung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.“
In den zurückliegenden Jahren nach der friedlichen Revolution haben vor allem wir hier in den neuen Län
dern uns in den Diskussionsprozess eingebracht. Viele Untersuchungen zeigen: Die Menschen sind verunsichert, jeder dritte Arbeitnehmer hat Angst um seinen Arbeitsplatz.
Deshalb müssen wir um mehr Vertrauen, um neues Vertrauen kämpfen und dafür die Voraussetzungen schaffen. Wir können Veränderungen nicht aufhalten, aber wir sollten auch in Zeiten der Globalisierung das Miteinander von Unternehmen und Mitarbeitern fördern.
Wir wissen: Der internationale Wettbewerb macht zur Schaffung von Arbeitsplätzen immer öfter Standortvereinbarungen und betriebliche Bündnisse erforderlich, oft mit Zugeständnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das kann man nicht aufhalten. Aus meiner Sicht ist es umso wichtiger, dabei die Teilhabe der Beschäftigten sicherzustellen. Die eine Seite darf nicht den Eindruck haben, dass sie über den Tisch gezogen wird. Wer in schlechten Zeiten auf Lohn verzichtet, muss in guten Zeiten auch am Gewinn beteiligt werden.
Statistiken zeigen: Kapitaleinkommen sind in den letzten 50 Jahren um das Vierzehnfache, Arbeitseinkommen nur um das Vierfache gestiegen. Darum sollten wir alles tun, dass auch Arbeitnehmer über Kapitaleinkommen verfügen. Deshalb wächst auch die Bedeutung von erfolgsabhängigen Entgeltbestandteilen, von Gewinnbeteiligungen und von Beteiligungen am Kapital der Unternehmen.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass Mitarbeiterbeteiligung zu einer höheren Produktivität führt und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben erhöht. Sie kann die Eigenkapitaldecke von Unternehmen stärken. Das macht Arbeitsplätze auch vor ausländischen Investoren sicherer.
Mitarbeiterbeteiligung ist auch für Mittelständler gut. Denn wer keinen Nachfolger hat, kann das Unternehmen so in die Hände der Mitarbeiter geben. Vor allem fördert die Mitarbeiterbeteiligung das gegenseitige Vertrauen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter an ihr Unternehmen. Sie könnte zu einer neuen wirtschaftlichen Verbundenheit werden, die dazu beiträgt, dass alle für mehr Arbeit, Sicherheit und Wohlstand an einem Strang ziehen, und das am gleichen Ende und in die gleiche Richtung.
Andere Länder sind den Weg der Beteiligung der Arbeitnehmer bereits erfolgreich gegangen. Bei uns profitieren nur 10 % der Beschäftigten von der Mitarbeiterbeteiligung. In Frankreich sind es 23 % und in Großbritannien
30 %. Wie Sie sehen, haben wir erheblichen Nachholbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ChristlichDemokratische Arbeitnehmerschaft hat in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Vorstellungen präzisiert. Umso mehr bin ich erfreut, dass die Zustimmung zu dieser christlich-sozialen Idee wächst. Auch in Sachsen haben wir dafür geworben, wenn auch nur mit geringem Erfolg. Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion hatte der damalige Wirtschaftsminister Kajo Schommer 1997 eine Umfrage unter 50 Unternehmen in Sachsen gestartet mit der Frage, ob und wie sie sich eine Mitarbeiterbeteiligung in ihrem Unternehmen vorstellen können.
Damals haben 26 Unternehmen Interesse bekundet und letztendlich elf Unternehmen an diesem Projekt zur Mitarbeiterbeteiligung teilgenommen. Auch wenn das nicht der große Durchbruch war bzw. noch nicht sein konnte, so hat es dennoch gezeigt, dass es sich lohnt, die unterschiedlichsten Modelle auszuprobieren. Nur so ist es möglich, die Basis für eine erfolgreiche Gesetzesinitiative auf der Bundesebene zu schaffen. Im zweiten Teil meiner Rede werde ich noch näher darauf eingehen.
Vielen Dank.
Herr Hahn, es gibt auch andere wichtige Probleme.
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daran anschließend noch ein paar Bemerkungen machen und vielleicht die wichtigsten Punkte zusammenfassen. Wir liegen mit unseren Auffassungen gar nicht so weit auseinander, auch wenn wir natürlich unterschiedliche Sichtweisen haben. Die einen gehen von Zwang aus, die anderen reden von Freiwilligkeit. Das ist der gravierende Unterschied dabei.