Stefan Pauluhn

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aus drei Gründen noch einmal zu Wort gemeldet. Zum einen will ich dem Eindruck, der gerade erweckt wurde, es würde sich bei dieser Gesetzesnovellierung um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte handeln, klar widersprechen, Kollege Kessler. Dem ist nicht so. Wir haben gerade von einer anderen Oppositionspartei, den PIRATEN, gehört, dass es ein Mini-Gesetz sei. Was sozusagen die breite Spreizung in der Ansicht der Opposition betrifft, mini bis maxi, bewegen wir uns irgendwo in der Mitte und da liegen wir auch goldrichtig.
Es ist auch falsch, was zum rheinland-pfälzischen Polizeigesetz und zur Begrenzung der Anordnungsdauer gesagt wurde. Eine explizite Begrenzung der Anordnungsdauer beziehungsweise eine Obergrenze nach bereits erfolgter Verlängerung ist im POG von Rheinland-Pfalz nicht vorgeschrieben, Kollege Kessler. Wir haben diese Gesetzesnovelle in Angriff genommen, weil uns die Praktiker aus der Mitte der Polizei darum gebeten haben, insbesondere weil mit Blick auf die Gefährdungslage bezüglich terroristischer Gefährder heute sicherlich eine andere Beurteilung anzulegen ist als vor drei, vier oder fünf Jahren, etwa im Hinblick darauf, wer wann nach welcher Pause wieder aktiv wird. Wer wollte das nach den Ereignissen der letzten beiden Jahre noch ernsthaft in Zweifel ziehen? Ich denke, hier wird etwas Sinn
volles gemacht, und deshalb bin ich froh, dass es in diesem Haus eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesnovellierung gibt.
Nach der Ersten Lesung wird in dieser Debatte auch heute ein - wie ich finde, Kollege Becker weiß, was jetzt kommt - nicht ganz richtiger Hinweis gegeben. Ich formuliere es vorsichtig, weil man einem Fraktionsvorsitzenden einer Koalition ja geradezu unterstellen muss, dass er die Einigkeit und die gemeinsame Debatte sozusagen wie eine Monstranz vor sich herträgt. Es gehört aber auch zur Redlichkeit, die ganze Breite der Diskussion zum Thema Videoüberwachung darzustellen und nicht zweimal von dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, als hätte die SPD in dieser Frage blockiert. Das stimmt nicht! Das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen. Ich möchte das auch untermauern. Nachdem es Anfang November im letzten Jahr von Minister Bouillon den Hinweis gegeben hat, dass möglicherweise einer der fünf Standorte für Videoüberwachung im Saarland infrage kommen könnte, habe ich mir direkt die Frage gestellt: Gibt die jetzige Gesetzesgrundlage das überhaupt her? Die schnelle Antwort lautete: Nein. Deshalb habe ich mich bereits Anfang November daran gemacht, auf Basis unserer Überlegungen und dessen, was uns aus der Mitte der Polizei als notwendig vorgetragen wurde, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Ich habe ihn aber nicht an die Presse gegeben und bin damit nicht öffentlich umgegangen, weil ich finde, dass sich das in einer Koalition so gehört. Ich habe diesen Gesetzentwurf dem Minister gegeben und wir haben darüber auch gesprochen. Minister Bouillon hat dazu gesagt: Der geht mir eigentlich noch nicht weit genug, lass uns mal gemeinsam darüber reden. - Das ist dann gemündet in ein gemeinsames Gespräch wenige Tage vor der Februarsitzung dieses Plenums. In diesem Gespräch kamen wir zu dem Ergebnis, dass die SPD gerne ihren Gesetzentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung ins Plenum bringen möchte. Die CDU hat gesagt, unser Entwurf geht etwas weiter und deshalb wollen wir lieber unseren Entwurf ins Plenum einbringen. Die übereinstimmende Auffassung zu diesem Zeitpunkt war, dass wir im Hinblick auf einen sachlich guten Ablauf der Plenarsitzung und im Hinblick auf eine große Anhörung, die hierzu durchgeführt werden müsste, in dieser Legislatur dafür nicht mehr genügend Zeit haben. Ich will das hier nur noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, weil ich glaube, dass das zur Redlichkeit dazugehört.
Ein dritter Punkt, warum ich mich hier zu Wort gemeldet habe, ist, dass es mir ein inneres Bedürfnis ist, mich von denjenigen Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden, die mit Ablauf dieses Tages dieses Plenum verlassen werden. Es fällt mir schwer zu
sagen, aber ich gehöre ja auch schon zum alten Eisen. Ich bin 1999 gemeinsam mit Günter Becker in den Landtag gekommen. Wir haben in all den Jahren Vieles ausgefochten und es gab viele interessante Debatten. Deshalb will ich insbesondere alle denen danken, die mit mir seit 1999 in der Innenpolitik tätig waren. Ich bin dankbar für diese Debatten. Ihr habt alle eure Fußstapfen hier hinterlassen, es waren unterschiedliche Fußstapfen. Die Debatten waren immer interessant und am Ende immer von der gemeinsamen Idee geprägt, dieses Land zum Wohle der hier lebenden Menschen positiv zu entwickeln. Insofern bin ich froh, dass auch bei diesem Punkt redliche Argumente sicherlich am Ende dazu führen werden - wenn nicht mehr in dieser Legislatur, dann zu Beginn der neuen Wahlperiode -, eine gute Lösung zu finden, die allen Ansprüchen gerecht wird. In diesem Sinne: Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht außer Zweifel, dass die Menschen, die bei uns leben, ob in Deutschland insgesamt oder bei uns hier im Saarland, einen sehr hohen Anspruch und mittlerweile eine sehr hohe Erwartungshaltung - vielleicht war sie nie höher als in den letzten Monaten - an die Gewährleistung der inneren Sicherheit haben. Die eine oder andere Debatte wäre vor zwei Jahren in diesem Haus gar nicht möglich gewesen oder mit Sicherheit vollkommen anders verlaufen als am heutigen Tag.
Auch dass wir in der vorletzten Sitzung dieser Legislatur als Große Koalition, als die Fraktionen, die diese Regierung tragen, ein Gesetz einbringen und im Ergebnis in der letzten Plenarsitzung dieser Legislatur wahrscheinlich ein Gesetz beschließen werden, das das Saarländische Polizeigesetz gravierend verändert, ist, wie ich finde, ein Ausfluss der Debatte und der Ereignisse der letzten Tage, der letzten Jahre - nicht nur bei uns, sondern auch im europäischen Kontext -, also von dem, was geschehen ist und was die Menschen bewegt. Ich finde es andererseits aber auch ein gutes Zeichen. Es beweist, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bis in die letzte Plenarsitzung hinein handlungsfähig sind, obwohl Wahlkampf ist. Es ist ein Zeichen in Richtung Bevölkerung, dass wir uns um die Probleme der Menschen und die Herausforderungen dieser Zeit bis zum letzten Tag der Regierungszeit intensiv kümmern.
Eigentlich könnte ich es in Ministermanier kurz machen und es in drei Sätzen sagen: Das Gesetz ist notwendig. Es zeichnet sich ab, dass es in Erster Lesung in diesem Haus eine breite Zustimmung bekommt. Es ist richtig, dass wir es machen. - Den
noch will ich auf ein Argument eingehen, das Kollege Hilberer genannt hat und das mich auch beeindruckt hat. Er fragte, ob die Begründung ausreichend ist. Wir werden uns im Ausschuss, natürlich in einer Anhörung, damit befassen. Es muss dazu auch noch mindestens eine Sondersitzung des Innenausschusses geben. Wir werden uns darüber zu unterhalten haben. Das ist wichtig und richtig. Dem verweigert sich auch niemand, ganz im Gegenteil, wir aus den Regierungsfraktionen unterstützen Sie ausdrücklich darin, dass wir uns in einer Anhörung inhaltlich alles noch einmal genau erklären lassen und es - von mir aus - auch noch einmal aus oppositioneller Sicht auf den Prüfstand stellen.
Ich will aber die Motivation der Koalitionsfraktionen nennen und darlegen, warum wir der Auffassung waren, dass wir es gerade jetzt in den letzten beiden Plenarsitzungen vollziehen müssen. Sicherlich spielten in der Vergangenheit, in den letzten Jahrzehnten Observationen im Saarland nicht die große entscheidende Rolle, vielleicht spielten sie überhaupt keine Rolle im Hinblick auf terroristische Aktivitäten. Terroristische Aktivitäten sind ein neues Phänomen. Es ist keines, das wir in der Erwartung aufgreifen, dass irgendetwas geschehen kann, sondern das wir aufgreifen müssen, weil es tatsächliche Umstände auch bei uns im Land, in diesem sicheren Biotop Saarland, notwendig machen. Wir haben derzeit schon mindestens einen Gefährder in Observation. Nach den Altregelungen droht er, aus den Maßnahmen der Observation herauszufallen.
Wir können gerade bei terroristisch Aktiven oder auch zurzeit Inaktiven nicht darauf setzen, dass sie in der Ruhephase, in der sie sich vielleicht im Moment befinden, auf Dauer bleiben. Deshalb stellt die Bekämpfung einer terroristischen Bedrohung andere Anforderungen als früher. Deshalb ist es hilfreich, dass wir heute die Observationsmöglichkeiten in der Erstbeantragung von drei auf sechs Monate anheben und die weiteren zu begründenden, auch wieder von Gerichten zu bestätigenden Observationen bis zu maximal sechs Monate erweitern, was natürlich nicht heißt, dass es auch immer sechs Monate sein müssen. Sie erkennen daraus schon, dass man mit der neuen Regelung der Maximaldauer und der fortlaufenden Begründung erstens einmal die Schritte der Begründungsmuster nicht so eng fassen muss wie im alten Gesetz, was der Polizei sehr hilft. Gerade im Hinblick auf terroristische Aktivitäten stellt dies einen wichtigen Sicherheitsgesichtspunkt dar. Zweitens wird eine Gesamtobservation im ersten und zweiten Schritt schon für einen viel längeren Zeitraum möglich, als es bei dem alten Gesetz nach Beantragung möglich war. Dies waren die wesentlichen Gesichtspunkte für uns, zusammen mit dem Innenministerium und dem Anforderungsprofil, das aus der Mitte der Polizei formuliert wurde, zu sagen, dies müssen wir in dieser Legislative machen. Insofern
unterstreiche ich, dass es notwendig ist, dies jetzt zu tun. Es ist auch ein notwendiges Signal zum Thema innere Sicherheit und ein notwendiges Instrument für die Polizei in unserem Land. Deshalb ist es absolut richtig, es jetzt in einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren zu tun.
Ich glaube auch, dass wir über das Instrument der Videoüberwachung weiter zu reden haben, Kollegin Meyer. Dies ist ganz sicher so. Ich selbst bin da permanent mit Klaus Bouillon im Austausch. Wir haben mehrfach darüber korrespondiert, was in der Zukunft notwendige Rahmenbedingungen zur Änderung sein werden. Wir sind uns genauso einig, dass wir die Ausweitung der Videoüberwachung nicht hopplahopp machen können. Da ist sicherlich eine umfangreiche, große Anhörung nötig. Es aber jetzt noch ohne konkreten zeitlichen Druck in eine der letzten Plenarsitzungen in dieser Legislaturperiode hineinzupressen, erschien uns beiden - wenn ich das so sagen darf, werter Herr Minister - doch ein bisschen überzogen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns darauf verständigt haben, diese Debatte in der neuen Legislaturperiode zu führen. Insofern tut die Große Koalition das, was notwendig und wichtig ist und was zu mehr inneren Sicherheit in diesem Lande führt. In diesem Sinne bin ich jetzt schon dankbar für die breite Zustimmung in diesem Haus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es ganz schnell machen. Ich wollte ursprünglich gar nicht mehr in die Debatte eingreifen, aber da in der letzten Phase der Eindruck erweckt wurde, als wäre -
Ich kann mir in der Tat Zeit lassen, insbesondere wenn der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN sich die Ehre gibt, wieder anwesend zu sein, das war nicht bei jeder Debatte heute so. Insofern fühle ich mich geehrt, dass der Kollege Hubert Ulrich unter uns weilt. - Ich wollte mich gar nicht mehr melden, aber es ist gerade in den letzten Ausführungen von Ihnen, werter Kollege Herr Hilberer, der Eindruck entstanden, als würde durch die Ablehnung so etwas mitschwingen wie, wir hätten etwas zu verheimlichen. Ich finde, das ist falsch. Ich weiß auch, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf systematische Fehler hat und dass man das, selbst wenn man es mit einer breiten Unterstützung untermauert ins Verfahren geben würde, auch mit einer breiten Anhörung, bei dieser kontroversen Lage sicherlich in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr hin bekäme.
Ich habe einmal eine Einschätzung des Justizministeriums eingeholt, die ich vorlesen möchte: Zur Anordnung der Berichtspflichten bezogen auf den Einsatz von IMSI-Catchern, einer Maßnahme nach der
Strafprozessordnung, fehlt dem Landesgesetzgeber bereits die Gesetzgebungskompetenz. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung sind die Länder durch Art. 72 Abs. 1 des Grundgesetzes von der Gesetzgebung ausgeschlossen, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit durch Gesetze Gebrauch gemacht hat. Die Strafprozessordnung beinhaltet eine solche abschließende Regelung der polizeilichen Befugnisse gemäß § 6 EGStPO hinsichtlich der beim Bestehen eines Anfangsverdachtes im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO einsetzenden Strafverfolgung. - In diesem breiten Einsetzungsbereich, wo die Kontrolle eigentlich durch Berichte ausgeübt werden müsste, fehlt uns die Gesetzgebungskompetenz. Und dann sprechen wir noch über Einzelfälle, zum Beispiel wenn ein IMSI-Catcher bei einem Selbstmordgefährdeten eingesetzt wird, zum Schutz der Person, die einen Selbstmord plant. Ob es notwendig ist, gesetzgeberisch zu handeln, um eine Berichtspflicht für solche Einzelfälle nun auch festzuschreiben, wage ich zu bezweifeln.
Insofern denke ich, kann man mit guten Argumenten sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen, ich möchte mich in der Bewertung der Einigung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ab dem Jahr 2020 beim Bemühen um Superlative eher zurückhalten. Ich würde dies nun auch eher vorsichtig als ein historisches Ereigniss beurteilen, wie das medial genannt wurde. Was diese Entscheidung aber ganz sicher ist, ist ein Etappensieg, aber nicht nur ein Etappensieg. Sie ist eine echte Zukunftsoption für die Eigenständigkeit unseres Bundeslandes und damit eine Option für eine politische Selbstbestimmung auf lange Zeit, nun auch festgeschrieben über die schwierige und oftmals schmerzliche Zeit der Haushaltskonsolidierung hinaus. Der neue Bund-Länder-Finanzausgleich gilt dann unbefristet, und das über das Jahr 2020 hinaus. Ich finde, das ist eine große Leistung, die mit vielen Akteuren erreicht wurde.
Es waren lange und zähe Verhandlungen, die diesem Kompromiss vorausgingen. Bereits 2012 begannen die ersten Gespräche zu diesem Finanzausgleich, und oft sah es so aus, als würde das Ganze scheitern. Ich war in den letzten Tagen selbst nicht dabei, aber sicherlich lag das Scheitern in den letzten langen Nächten mehrfach auf dem Tisch. Am Ende steht nun doch ein Erfolg. Ich finde, das sollten dann alle in diesem Haus auch mit etwas Genugtuung und ehrlich analysierend zur Kenntnis nehmen.
Ich will bei allem Widerspruch in den Einzelheiten meinen Hut vor dem Kollegen Lafontaine ziehen, der die Größe hatte, heute Morgen hier auch Danke zu sagen.
Aber, was die GRÜNEN gerade abgeliefert haben, war mal wieder ein Zeichen dafür, dass man überhaupt nicht bereit ist, auch nur die geringsten Fakten des Erreichten zur Kenntnis zu nehmen. Das war nichts, Kollege Kessler, das war gar nichts!
Die Tatsache, dass das Saarland gerade seit 2012 auf Bundesebene immer ein verlässlicher Verhandlungspartner war und dabei auch immer ernst genommen wurde, hat sicher dazu beigetragen, dass wir in den Verhandlungen gehört wurden und genau dieses Ergebnis erreichbar wurde. Wir haben alle Konsolidierungsvereinbarungen erfüllt. Wir haben die schmerzlichen Sparvorgaben konsequent umgesetzt. Wir haben beim Defizitabbau die Obergrenzen stets eingehalten und in der Finanzplanung aufgezeigt, dass dieses Land wirklich gewillt ist, den Weg bis 2020 auch zu gehen. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben SPD und CDU ihr größtes, ihr wichtigstes Wahlversprechen aus dem Jahr 2012 umgesetzt und eingehalten.
Wir sind angetreten, um diesem Land Zukunftsfähigkeit zu geben. Ich denke, das ist eine Botschaft, die man durchaus selbstbewusst und auch mit etwas Freude aus dieser Koalition in den politischen Raum und in das gesamte Saarland tragen darf. Das ist ein Erfolg dieser Koalition.
Unser Bundesland hat eine sehr wechselvolle und auch leidvolle Geschichte. Die Saarländerinnen und Saarländer waren oft Spielball unterschiedlicher politischer Interessen. In den letzten Jahren, mindestens nach den Ergebnissen der Föderalismuskommissionen I und II, auch mit ihrer Tendenz zum Wettbewerbsföderalismus, mit der beschlossenen und grundsätzlich verankerten Schuldenbremse sowie mit der Aufkündigung der Fortdauer der solidarischen Finanzbeziehungen unter armen wie reichen Bundesländern und dem Bund in ihrer jetzigen Form durch Bayern und Baden-Württemberg stand der Fortbestand der föderalen Struktur unserer Republik in seiner jetzigen Fassung erneut auf dem Prüfstand, zumindest stand er andauernd zur Debatte.
Es ist gerade fünf Jahre her - im Herbst 2011, ich kann mich nur zu gut daran erinnern -, da brauchte man wahrlich einen breiten Rücken, selbst wenn man die Oppositionsbänke drückte, um mit dem Spott, der Häme und der Abwertung klarzukommen, die damals über unser Land ausgeschüttet wurden, sowie mit der Art und Weise, wie das Regierungshandeln bewertet wurde. Dass der damalige Eindruck, den FDP und GRÜNE hinterlassen haben, heute gänzlich weggewischt ist, das ist sicher auch ein Verdienst dieser Regierung aus CDU und SPD.
Eine Leistung, die in sich auch zum Gesamtbild beiträgt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie war meines Erachtens eine entscheidende Grundlage dafür, dass das Saarland nun nicht mehr am Katzentisch saß, als es in den letzten Monaten um seine finanzielle Zukunft ging, sondern die Verhandlungen mitgestaltet hat, mitgestalten konnte und gerade den entscheidenden Impuls zum richtigen Zeitpunkt gesetzt hat. Ich will an dieser Stelle ebenfalls Wolfgang Forster und Elmar Braun nennen, ohne die dieses Ergebnis so sicher nicht zustande gekommen wäre.
Ich will auch einen der beiden zitieren, gerade auch im Bewusstsein, dass ihm zu viel Öffentlichkeit überhaupt nicht gefällt, einen Mann, von dem der Saarländische Rundfunk im „Aktuellen Bericht“ sagt: Die Rettung des klammen Landes ist zu seiner wahren Passion geworden.
In diesem Bericht des Saarländischen Rundfunks sagt Wolfgang Förster selbst - ich zitiere -: Ich bin 1988 ins Saarland gekommen, um dabei mitzuhelfen, die Haushaltssanierung dieses Bundeslandes zu bewältigen. Daran arbeite ich seit 28 Jahren. Jetzt ist es so, dass man davon ausgehen kann, dass ab dem Jahre 2020 genau dieses Ergebnis auch erreicht sein wird, das heißt, die Haushaltssanierung ist geschafft, und das ist ein tolles Gefühl, dabei einen Beitrag geleistet zu haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Wolfgang Förster kennt, seine Zurückhaltung kennt, und ihn am Abend des 17. Oktobers im „Aktuellen Bericht“ mit breitem Lächeln im Gesicht sehen konnte, der weiß genau, wie ein solcher Satz von ihm einzuschätzen ist.
Wenn Wolfgang Förster lächelnd so etwas sagt, dann muss das Ergebnis schon etwas mit neuer Zukunft zu tun haben. Das ist aus dem Mund eines Finanzers - das sage ich mit vollem Respekt für dich und deine Kollegen - nicht hoch genug zu bewerten.
Für euer beider Arbeit, lieber Wolfgang Förster, lieber Elmar Braun, für euren Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch von dieser Stelle von mir und meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, sicherlich hatte dieses Haus in seiner Aufgabe, die Zukunft unseres Landes poli
tisch zu gestalten, in all den sechs Jahrzehnten seit seiner Konstituierung im Dezember 1947 immer wieder größte Herausforderungen zu meistern gehabt.
Dabei ging es auch um die Zukunft von Menschen, die Zukunft der Saarländerinnen und Saarländer. Es ging um Arbeitsplätze, um Lebensgrundlagen, und es ging immer auch um eine Option, die Option, einer nächsten Generation den Weg in eine erstrebenswerte Zukunft zu ermöglichen, den Weg, zu Wohlstand und Fortschritt. Das war während der großen Stahlkrisen in den Siebziger- und Achtzigerjahren nicht anders als in den Tagen der Entscheidungen zum Ende des Bergbaus im Jahre 2008.
Immer hat dieser Landtag gemeinsam mit den gewählten Regierungen dieses Landes versucht, aus der jeweiligen Situation, den Herausforderungen der Zeit, den bestmöglichen Weg in die Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslands zu beschreiten. Wir dürfen im Nachgang sagen, nicht immer, aber oft ist dies für die allermeisten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auch gelungen.
Die größte Herausforderung der letzten Jahre bestand aber nicht in der Rettung einer Branche, eines Industriezweiges, sondern sie bestand und sie besteht weiter in der Erhaltung der politischen Selbstbestimmung unserer Region, unseres Bundeslandes. Nicht als Selbstzweck, sondern einzig und allein aus der Überzeugung, dass dieses Land immer besser gefahren ist - und in Zukunft bestimmt auch immer besser fahren wird -, wenn Entscheidungen, die uns Saarländerinnen und Saarländer betreffen, im eigenen Interesse und in Selbstverantwortung getroffen werden können.
Die Botschaft der Einigung über die neuen BundLänder-Finanzbeziehungen ist einerseits sicher das erhoffte Licht am Ende des Tunnels nach dem steinigen Weg der zurückliegenden Jahre. Mit den ab 2020 zur Verfügung stehenden Finanzmitteln hat dieses Bundesland wieder einen eigenen finanzpolitischen Gestaltungsspielraum. Und ganz nebenbei, aber mindestens genauso wichtig, hat die bündische Gemeinschaft mit dieser Neuordnung der Finanzbeziehungen auch die föderale Antwort auf die in der Vergangenheit viel gestellte Frage nach der Zukunftsfähigkeit einzelner Bundesländer gegeben.
Heute stellt niemand mehr den Fortbestand einzelner Bundesländer infrage. Die Option, nach der Neuordnung aus 16 maximal 8 werden zu lassen, ist eine Diskussion von vorgestern. Auch das ist ein wichtiges Ergebnis und ich glaube, ein deutliches Signal dieser zurückliegenden Debatte.
Dieses Ergebnis hat etwas mit der Arbeit dieser Landesregierung zu tun und auch mit der sie tragenden Koalition. Ich bin ja wenigstens schon einmal darüber erfreut gewesen, dass auch die Opposition, am deutlichsten die LINKE durch Oskar Lafontaine, die
se Ergebnisse als deutliche Verbesserung und Fortschritt bewertet hat. Gemessen an den bisherigen Aussagen bei vergangenen Debatten während zurückliegender Haushaltsberatungen oder der Aussprache zur Regierungserklärung im Jahre 2015, damals überschrieben mit: „Den saarländischen Weg fortsetzen. Gemeinsam Herausforderungen meistern und Zukunft gestalten“ hätte das relative Lob, wenn ich auf die gesamte Opposition blicke, allerdings auch etwas klarer und unmissverständlicher ausfallen können.
Vor einem Jahr bemängelte man noch einen Tag vor einer beratenden Runde des Bund-Länder-Finanzausgleichs in Berlin, dass die saarländische Landesregierung hier kein eigenes schlüssiges Konzept zur Neuordnung vorlege und resümierte daraus ausweislich des Protokolls vom 17. Juni, dass man wohl auch überhaupt keines in einer Schublade hätte, sonst würde man es ja hier vorlegen. Heute weiß die Öffentlichkeit, dass es dieses Konzept gegeben hat.
Heute wird auch wohl niemand mehr bezweifeln wollen, dass es vor einem Jahr viel sinnvoller war, diese Vorlage zuerst einmal den übrigen Bundesländern zu präsentieren, mit ihnen darüber zu diskutieren, als sie am 17. Juni des vergangen Jahres in eine Debatte dieses Hauses einzuführen und Gefahr zu laufen, dass am Ende lediglich ein Kleinreden à la GRÜNEN-Landtagsfraktion hier mit dieser Vorlage passiert. Ich finde, das war damals die richtige Entscheidung.
Das Konzept befreit im Übrigen die Konstruktion des Bund-Länder-Finanzausgleichs nicht nur grundlegend von der Systematik der Geber- und Nehmerproblematik, sondern es bringt dem Saarland ungefähr doppelt so viel an Finanzmitteln ab 2020, wie die bisherigen oppositionellen Äußerungen in vergangenen Debatten als notwendigen Bedarf bezifferten. Noch vor Monaten wurde hier permanent die Rechnung aufgemacht, dass ausschließlich eine andere Steuerpolitik die - ich betone - notwendigen 250 Millionen Euro pro Haushaltsjahr ins Saarland fließen lassen würde, 250 Millionen, die mindestens notwendig seien, um die Haushaltskonsolidierung zu gestalten und auch notwendige Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.
Gar als Konstruktionsfehler dieser Regierung bezeichnete Kollege Lafontaine den prognostizierten Umstand, wonach sich in der nächsten Zeit der politischen Machtstruktur in Bundestag und Bundesrat geschuldet keine Konstellation finden ließe, die über die Einnahmeseite helfen würde, diesen Landeshaushalt zu sanieren. Aber im Grunde ist genau das jetzt geschehen, zwar nicht über eine steuerpolitische Debatte, die damals gemeint war, sondern über diese besondere Lösung auf Grundlage eines
saarländischen Vorschlages zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Man kann doch heute mit Fug und Recht resümieren: Anstatt in Erwartung eines Steuermehraufkommens von 250 Millionen für das Land permanent Bundesratsinitiativen ohne die geringste Chance auf Umsetzung zu produzieren - da treffe ich als Sozialdemokrat zunächst mal gar keine Aussage zu einem gerechteren Steuersystem -, ohne jegliche Chance auf Erfolg, war es doch viel besser und wichtiger, mit unserem Vorschlag, mit einer konsequenten Sparpolitik und dem Zeichen aus dem Saarland, dass man die Anforderungen auch selbst erfüllt, in diese Debatte zur Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs zu ziehen und am Ende genau das Doppelte von dem mit nach Hause nehmen zu können, was wir vor einem Jahr in einer Debatte noch als notwendig erachtet haben. Das war doch ein großer Erfolg!
Nach Adam Riese sind zwei mal 250 Millionen 500 Millionen. Ein anerkennendes Wort zu dieser Tatsache hätte heute der Opposition gut angestanden. Es ist richtig, dass damit nicht alle Probleme unseres Landes gelöst sind. Insbesondere die ersten beiden Haushaltsjahre der nächsten Legislaturperiode, 2018 und 2019, werden unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der beschriebenen Defizitobergrenze auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt 2020 zwei schwierige Haushaltsjahre werden. Aber diese Erkenntnis - ich sage das schon mal vorbeugend - fällt heute nicht vom Himmel.
Schon während der Haushaltsberatungen der ersten beiden Jahre dieser Legislaturperiode konnte ich beinahe im Staccato wiederholend Folgendes vortragen. Mit Ihrer Zustimmung zitiere ich mich selbst aus dem Jahr 2013: „Mit abnehmenden finanziellen Spielräumen auf dem Weg zum Haushaltsausgleich in 2020 lagen auf dem Weg vor uns erstmals schwere Steine und große Herausforderungen, die es keinem von uns in diesem Hause leicht machten, den Weg der notwendigen Konsolidierung ohne Mühen zu beschreiten. Die Treppe des Weges der Schuldenbremse wird von Jahr zu Jahr steiler. Das spüren wir alle und die schwierigsten Jahre werden sicher am Ende des Zyklus liegen. Obwohl die Einhaltung der Schuldenbremse unsere Handlungsspielräume in den nächsten Jahren beinahe vollends aufzehren wird, geht das Saarland bewusst diesen schwierigen Weg der Konsolidierung.
Wir legen unseren Blick aber nicht alleine auf das Sparen, wir werden auch den notwendigen Wandel aktiv gestalten. Das tun wir unter anderem im Bereich der Bildungs- und Industriepolitik. Wir tun dies für den Industriestandort Saarland und die hier lebenden und arbeitenden Menschen. Und wir wollen
damit die Verhandlungen zu einem neuen BundLänder-Finanzausgleich aus einer möglichst aktiven und starken Rolle heraus mitgestalten. Wir wollen dabei sein und mitgestalten, wenn die Entscheidung fällt, und nicht nur von der Tribüne aus hören, was andere über uns entscheiden.“ Ich finde, es ist schön, wenn man manchmal Recht behält.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute darf ich sagen, meine Prognose war richtig, und das erwartete Ergebnis ist mindestens in zwei von drei Bereichen zum Greifen nahe, es liegt jedenfalls auf dem Tisch. Der wichtigste Schritt ist in der Tat erledigt, denn die Voraussetzungen sind nun geschaffen. Wir sprachen immer von einem Dreiklang zur Problemlösung: Sparen und Konsolidieren, Einnahmeverbesserungen erreichen und Altschuldenproblematik beseitigen. Wir haben zwar noch zwei schwierige Haushaltsjahre vor uns, aber der Weg, durch eigene Anstrengungen ernst genommen zu werden, hat sich rentiert. Die Einnahmen sind maßgeblich verbessert, und zwar um das Doppelte gegenüber dem, was bisher von dieser Stelle aus als unumwunden notwendig erachtet wurde.
Es bleibt der dritte Punkt, die Lösung der Altschuldenproblematik. Hierzu wage ich auch noch mal eine Prognose. Sie wird diesen Landtag noch einige Legislaturperioden beschäftigen, aber wir werden in der Lage sein - das wird der neue Landtag dann in seinen Haushaltsberatungen zu erörtern haben -, darüber zu entscheiden, wie viel von diesen 500 Millionen in die Altschuldentilgung fließt. Wir können auf jeden Fall damit beginnen. Auch damit steht fest: Es gibt einen Anfang des Schuldenabbaus, auch der liegt auf dem Tisch. Und auch das ist ein Erfolg, Kollege Kessler.
Auch künftige Landesregierungen werden - egal wie sie sich zusammensetzen - nicht aus dem Übermaß schöpfen können. Auch der neue Landtag, der sich im nächsten Frühjahr konstituiert, wird bei der Verabschiedung seiner ersten Haushalte in der nächsten Wahlperiode - um im Bild zu bleiben - zwei weitere steile Stufen einer beschwerlichen Treppe nehmen müssen. Aber das Ziel war nie so nah wie heute.
Wir dürfen doch gemeinsam feststellen: Mit der geschaffenen Neuregelung entstehen wieder echte Handlungsspielräume. Die Vollendung der Konsolidierung ist jetzt in Sicht, sie ist greifbar. Es gibt neue Investitionsspielräume, neue Spielräume für eine Zukunftsgestaltung dieses Landes, dies alles mit maßgeblich eigener Kraft. Auch das ist eine Leistung dieser Regierung, die nicht kleingeredet werden kann, ganz gleich, welches Haar man nun in dieser Suppe sucht.
Möglicherweise gibt es einen Wermutstropfen, wenn eine Bundesfernstraßenverwaltung gegründet wird. Aber im Einzelnen ist dazu noch nichts festgezurrt, das sage ich insbesondere in Richtung der Beschäftigten. Das muss jetzt erst mal noch verhandelt werden. Meiner Fraktion, der SPD, bleibt dabei wichtig, dass gerade die Interessen der Beschäftigten in vollem Umfang berücksichtigt werden und dass sich niemand gegenüber dem Status quo schlechter stellt. Daran werden wir arbeiten. Das gilt es in den anstehenden Verhandlungen von Länderseite einzubringen - ich bin sicher, da sind wir nicht alleine als Saarland - und im Interesse der Beschäftigten dann auch umzusetzen.
Aber genauso wie bei den genannten Nebenvereinbarungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich hier das Ergebnis noch gar nicht feststeht, ist ein anderes schon festgeschrieben. Der Bund wird künftig insbesondere finanzschwachen Kommunen durch Mitfinanzierungen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erleichtern, sie geradezu anstoßen. Das hilft insbesondere den saarländischen Städten und Gemeinden, das ist ein echter Fortschritt. Mit der Lockerung des Kooperationsverbotes ist damit ein erster guter Schritt in diesem Feld gemacht.
Es ist zu erwarten, dass damit rund 75 Millionen Euro Bundesmittel in das Land kommen, die ausschließlich für kommunale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Ich finde, auch das ist ein großer Erfolg. Das hat ja zunächst einmal mit dem eigentlichen Bund-Länder-Finanzausgleich gar nichts zu tun, sondern das kommt noch over-top, ein richtiges Plus für die klammen Gemeinden in diesem Land, ein weiterer großer Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl ich weiß, dass dies nicht die Stunde von Verteilungsdebatten sein kann unter dem Motto „Was wird ab 2020 mit den neu gewonnenen Spielräumen alles geschehen können?“, will ich dennoch auf einen Punkt hinweisen, der auch den neuen Landtag mit Sicherheit beschäftigen wird. Unter den Zukunftsinvestitionen ist eine zweifelsfrei besonders wichtig, vielleicht sogar die Wichtigste. Es sind Investitionen, die die Ressourcen eines Landes heben helfen, Zukunftsinvestitionen im wahrsten Sinnen des Wortes. Wir sind nicht mehr ein Land der reichen Bodenschätze. Aber wir sind dennoch ein Land voller Potenziale. Eine wechselvolle Geschichte hat unser Land und die Menschen, die hier leben, geprägt. Das Saarland war über Jahrhunderte von Bergbau und Schwerindustrie geformt und hatte auch deswegen stärker als viele andere unter dem folgenden Strukturwandel zu leiden. Vielleicht auch darum zeichnen wir Saarländerinnen und Saarländer uns durch ein sehr starkes Zusammengehörigkeitsgefühl aus.
Wir sind bereit, füreinander einzustehen. Das zeigt sich auch beispielsweise an der Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. Und die Saarländerinnen und Saarländer zeichnen sich durch eine starke Verwurzelung mit ihrer Heimat aus. Hier zieht niemand gerne weg. Wir sollten sozusagen in diese innere Veranlagung, diese Genetik der Saarländerinnen und Saarländer, investieren. Ich denke, neben der Sicherung von Arbeitsplätzen muss es die Hauptaufgabe der Politik bleiben, die Investition in die Köpfe unserer Kinder zu sichern und weiter auszubauen. Das ist die wahre Zukunftsinvestition.
Bildungsinvestitionen waren immer wichtig, doch um die Herausforderungen des demografischen Wandels im Saarland zu meistern, sind sie bei uns noch wichtiger denn je und wichtiger als anderswo. Eltern, die wissen, dass es sich hier gut leben lässt und dass ihre Kinder beste Bildungschancen haben, werden die wahren Saarlandbotschafter sein. Sie haben einen liebevollen Blick auf ihr „Zuhause“ und fühlen sich mit ihrem Land verbunden. Sie machen sich für ihre Heimat stark, weil sie wissen, dass es sich rentiert, sich einzusetzen. Und darum müssen wir vor allem hier ansetzen.
Ich war vorgestern als Gast des Digitalisierungsforums beeindruckt vom Vortrag von Professor Scheer. Er wies darauf hin, dass seines Erachtens die Herausforderungen der Zukunft weniger in der schulischen Ausstattung mit IT-Infrastruktur liegen als in der zu schaffenden Möglichkeit, online auf Bildungsangebote und -inhalte zugreifen zu können. Er regte die Erarbeitung und Bereitstellung einer „Bildungs-Cloud“ an, auf die Schüler und Lehrer gleichermaßen und jederzeit mit ihren sowieso vorhandenen Endgeräten zugreifen können. Und gefragt nach der wichtigsten Voraussetzung zur Digitalisierung an der Saar antwortete Professor August-Wilhelm Scheer unumwunden: Das ist Bildung, Bildung und nochmals Bildung. Ich finde, einer solchen Expertise darf sich die Politik nicht entziehen. Das wäre ein wirklich großer Zukunftsfehler, ein Fehler von morgen, der manche Anstrengung von gestern zunichtemachen könnte. Diesen Fehler darf die Politik nicht machen! Er darf auch nicht in der nächsten Legislaturperiode gemacht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unser Land hat wirklich viel zu bieten, viel mehr, als man ihm allenthalben zutraut. Dieses Land ist liebenswert. Das drückt sich besonders im Zusammengehörigkeitsgefühl aus. Und unser Saarland sieht nun auch, fast oben angekommen, am Ende dieser steilen Treppe wieder Licht hinter den Hürden dieses schweren Weges. Unser Ziel war es immer, das Saarland so zu gestalten, dass vor allem die Men
schen, die hier leben, mit voller Überzeugung sagen: Es rentiert sich wirklich, die Eigenständigkeit unseres Landes zu bewahren!
Mit dem Ergebnis zum Bund-Länder-Finanzausgleich sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Der 14. Oktober 2016 war ein wirklich guter Tag für unser Land und es war vor allem damit ein guter Tag für seine Bürgerinnen und Bürger. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Im Sinne des Ganzen - um es auf gut saarländisch zu sagen - wünsche ich diesem Land und seinen Menschen auch weiter ein herzliches Glück auf!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat beginnen. Es ist ein Zitat, das, wie ich finde, in zwei Sätzen eine ganze Debatte zusammenfasst. Ohne der Debatte von heute vorgreifen zu wollen, glaube ich, dass es auch die heutige Debatte und die Debatten der Vergangenheit zum Saarsport wunderbar zusammenfasst. Es ist ein Zitat, das wir als großes Kompliment eines herausragenden Sportlers und Szenekenners auffassen dürfen, ein Zitat, das einen wesentlichen Teil des saarländischen Beitrags zur Förderung des Spitzensports nicht authentischer und nicht besser beschreiben könnte.
Der Sportler sagte, ich zitiere: Man merkt täglich, das komplette Team des Olympiastützpunktes der Hermann-Neuberger-Sportschule lebt für uns und für unseren Sport. Ich hatte das Glück, sozusagen als ein Niemand hier bei perfekten Bedingungen eine einmalige Chance zu bekommen. Dass ich mich hier, wie viele andere Talente, habe entwickeln können, ist eine der Grundlagen für meinen Erfolg. Mit der Goldmedaille kann ich dem Olympiastützpunkt in Saarbrücken jetzt etwas zurückgeben. - Das Zitat stammt, Sie haben es bereits erraten, von Jan Frodeno, Triathlon-Olympiasieger in Peking 2008 und sicher auch seither einer der erfolgreichsten Sportler unseres Landes.
Leider verliefen die Olympiade in Peking und auch die gerade beendete Olympiade in Rio insgesamt
nicht ganz so positiv für den deutschen Spitzensport wie die Karriere von Jan Frodeno. Darum werden nun in wenigen Tagen Ergebnisse des Bundesministeriums des Innern, des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Landessportverbände auf einer Konferenz in Leipzig präsentiert, die seit zwei Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet wurden und zu einer grundlegenden Strukturreform der deutschen Spitzensportförderung raten.
Das vorgelegte Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung soll nun die Antwort auf das auf dem Prüfstand stehende System der heutigen Spitzensportförderung sein. Das ist nachvollziehbar, denn das Streben nach einem Platz auf dem Podium oder einer Position in der Weltspitze ist ein ureigenes Element des Spitzensports selbst, genau wie der Anspruch der Sportlerinnen und Sportler, nach jahrelangem Training und der Notwendigkeit, sich quälen zu müssen, oben zu stehen und eine Medaille zu erreichen. Wenn die Ergebnisse und Erwartungen an die Sportlerinnen und Sportler und auch die Erwartungen der Sportlerinnen und Sportler an sich selbst nicht mehr mit Siegen erfüllt werden, ist die Überlegung, etwas zu ändern, nur selbstverständlich.
Da es sich im gesetzten und unumstößlichen Werteanspruch unseres Demokratieverständnisses selbstredend von vornherein ausschließt, auf Sportförderinstrumente zurückzugreifen - und ich spreche jetzt nur von den legalen Instrumenten und nicht von illegalen Instrumenten wie Doping - wie beispielsweise in China oder im östlichen Europa, mit Kindersportinternaten oder der absoluten Verzahnung zwischen gesellschaftlicher Anerkennung, sozialem Aufstieg und sportlichem Erfolg von Kindesbeinen an, dürfen andererseits Konzentrationsmöglichkeiten und best practice im Wettbewerb sicher untersucht werden. Daraus sind die richtigen Schlüsse zu ziehen. Dazu zählt auch die Tatsache, dass in anderen westeuropäischen Ländern ein Vielfaches an Mitteln in die Spitzenförderung fließt als bei uns in Deutschland. Und dazu zählen die angedachten Veränderungen, die im Sportausschuss des Deutschen Bundestages vor wenigen Tagen vorgestellt wurden und die aus den Untersuchungen zum Veränderungspotenzial der Spitzensportförderung seitens des DOSB und des Bundesministeriums abgeleitet sind.
Ein zukünftiges Berechnungsmodell mit verschiedenen Attributen wie Erfolg, Perspektiven und Strukturen dient als Grundlage für eine Leistungsklassifizierung der von den Spitzenverbänden vertretenen Sportarten und Disziplinen. Diese soll dazu führen, dass eine deutlichere Athletenfokussierung und mehr Effizienz durch höhere Konzentration und eine bessere Steuerung als Ziel der Neustrukturierung erreicht werden. Auf jeden Fall, so das Ergebnis der Untersuchung, soll zukünftig der Athlet mehr im Vor
dergrund stehen als bislang, flankiert von Eckpfeilern, von denen ich einige nennen möchte: eine gezielte Nachwuchsförderung, die Optimierung der Trainingssituation, die Optimierung der Strukturen der Olympiastützpunkte, die Professionalisierung der Personalstrukturen in den Sportverbänden, der Aufbau und die Optimierung der wissenschaftlichen Unterstützung und eine verbesserte duale Karriere sowie die Athletenabsicherung.
Gerade der letzte Punkt ist für mich und für meine Fraktion, für die SPD-Landtagsfraktion, von besonderer Bedeutung. Wir sehen in der dualen Karriere und der damit besseren Zukunftsabsicherung der Athleten eine große Chance, die wir noch stärker in den Fokus rücken müssen, als dies bislang bereits geschehen ist. Wir müssen dabei die Neustrukturierung auch als Chance sehen, hier am Olympiastützpunkt noch besser zu werden, als wir ohnehin schon sind. Die duale Karriere sollte, sie muss sogar, wie ich finde, verbindlich eingeführt werden. Die langfristige individuelle berufliche Planung muss für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler am saarländisch-rheinland-pfälzischen Olympiastützpunkt sichergestellt sein. Darin sehen wir ein zukunftsorientiertes und ein großartiges Angebot für die Athletinnen und Athleten der Zukunft.
Die Sportschule und unser Olympiastützpunkt beweisen ja auch schon, dass sie es können! Viele hundert Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt haben schon an unserem Stützpunkt trainiert, haben die hervorragenden Sportstätten genutzt, um ihre Trainingsprogramme auf Spitzensportniveau abzuarbeiten. Und warum? Weil hier auf 90.000 Quadratmetern modernste Sportstätten und funktionelle Tagungs- und Konferenzräume vorgehalten werden, weit mehr als 70 Millionen Euro an Immobilienwerten.
Das alles ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis der schon seit Jahrzehnten guten finanzpolitischen und sportpolitischen Arbeit. Und ich füge gerne hinzu, wie es eben schon der Präsident des Landessportverbands, der Präsident dieses Landtages Klaus Meiser, getan hat: Das ist das Ergebnis eines über Jahrzehnte gelebten breiten politischen Konsenses, an der besonderen saarländischen Lösung der Sportförderung festzuhalten und auch künftig daran nichts ändern zu wollen.
Der Landessportverband finanziert sich, wie eben schon einmal gehört, ausschließlich aus dem Umsatz von Saartoto, aus dem Sportachtel. Das hat zum Beispiel für das Jahr 2015 15,5 Millionen Euro bedeutet, die eben nicht in den Landeshaushalt eingestellt wurden, wie dies mit den Umsätzen der Landeslotterien in anderen Bundesländern geschieht.
Diese Mittel werden bei uns direkt an den Landessportverband abgegeben.
Circa 2,8 Millionen Euro davon werden durch die Sportplanungskommission an den Gesundheits- und Breitensport weiterverteilt. Tobias Hans, Günter Waluga, Klaus Meiser und ich kommen ja sozusagen gerade aus einer Sitzung der Sportplanungskommission, die am gestrigen Nachmittag noch einmal getagt hat. Nicht nur als Mitglied der Sportplanungskommission, sondern auch als Vereinsfunktionär eines kleinen Vereins auf dem flachen Land, eines Fußballklubs auf dem Dorf, eines Vereins mit 400 Mitgliedern in einem Dorf mit 1.000 Einwohnern, sage ich: Gäbe es die Sportplanungskommission nicht, gäbe es die Hilfen der Sportplanungskommission nicht, gäbe es im Saarland weitaus weniger funktionierende Sportstätten für den Breitensport, für den Sport an der Basis. Das saarländische Modell der Sportförderung durch diese Sportplanungskommission ist ein Erfolgsmodell ohnegleichen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich rate, auch einmal darüber nachzudenken, was geschehen würde, wenn es diese beispiellose Sportförderung nicht mehr gäbe, wenn die Einnahmen zunächst einmal im Landeshaushalt verbucht würden! Ich rate, einmal zu überlegen, was geschähe, wenn die permanente, aus dem Saarland heraus organisierte Abwehr gegen die Privatisierung des Glücksspiels erfolglos bliebe und die Umsätze von Saartoto im Ergebnis zusammenbrechen sollten! Das gilt es zu verhindern. Ich glaube, dann hätten wir hier im Saarland, dann hätte insbesondere unser Sport ein richtiges Problem. Deshalb lohnt es sich, auch an ganz anderer Stelle dafür einzutreten, wie zum Beispiel im letzten Plenum geschehen. Die Umsätze von Saartoto zu sichern und Abwehrkämpfe gegen die Privatisierung des Glücksspiels zu fechten, das rentiert sich in ganz besonderer Weise.
Wir haben in diesem Land eine besondere Verpflichtung, eine besondere Verantwortung für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, und dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden. Wir tun dies mit einer vorbildlichen Infrastruktur. Noch verstärken können wir dies, wie eben angesprochen, mit dem Angebot der dualen Karriere. Wir sollten uns gemeinsam dafür starkmachen, dass es verbindlich vorgehaltene, hinreichend flexible Ausbildungs- und Studienangebote für Sportlerinnen und Sportler, die hier im Saarland ihre Sportheimat gefunden haben, geben wird. Wir können es doch nicht zulassen, dass trotz überragender Sportstätten Athleten nur deshalb von uns abwandern, weil ihnen hier die berufliche Perspektive nicht so günstig erscheint wie
an anderen Orten in der Republik. Hier müssen wir unbedingt ansetzen.
Wir haben das Alleinstellungsmerkmal „alles zusammen an einem Ort“: Universität des Saarlandes, Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und Olympiastützpunkt an einem Ort. Das ist zweifelsohne einmalig in Deutschland. Hierin liegt eine Chance, unseren Olympiastützpunkt noch weiterzuentwickeln. Wir können die Synergien, die diese strukturellen Vorteile mit sich bringen, für uns nutzen. Klar ist aber, und darauf möchten wir einen Schwerpunkt legen, dass wir den Sportlerinnen und Sportlern darüber hinaus berufliche Perspektiven bieten müssen. Wir wollen, dass es auch noch in 20 Jahren, dann vielleicht nach einer erneuten Strukturdebatte zur Spitzensportförderung und den nächsten Erfolgen oder vielleicht auch Misserfolgen von Olympioniken, einen OSP gibt, auf den der deutsche Sport insgesamt respektvoll blickt, weil dieser Standort beispielgebend dafür steht, dass man auch in einem kleinen Bundesland etwas ganz Großes schaffen kann.
Geradezu logisch dabei ist, dass Anke Rehlinger als Ministerin für Arbeit - in dieser Funktion, aber auch mit der langjährigen Erfahrung der Spitzensportlerin - als Verfechterin der dualen Karriereplanung auftritt und für Kontakte und Verknüpfungen in die saarländische Wirtschaft wirbt. Ideal wäre es, würde es zu verbindlichen Kooperationen kommen. Ich finde, das ist eine gemeinsame Aufgabe, der sich sowohl der Sport als insbesondere auch diese Landesregierung stellen sollten. Daran arbeiten wir, und wir erarbeiten uns damit sozusagen ein weiteres Profil, einen weiteren Faustpfand für unseren Olympiastützpunkt.
Dass es die duale Karriere in einem Bereich schon gibt, wurde vorhin angesprochen: Im Bereich der Polizei tun wir das ja schon. Aber das ist noch auszubauen.
Neben diesem Blick in die Zukunft möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, die Vergangenheit und die Gegenwart unseres Olympiastützpunktes noch einmal zu würdigen: Wir haben mehr als 370.000 Mitglieder in mehr als 2.000 Vereinen. Wir haben 49 Fachverbände. Sie alle sind im Landessportverband organisiert. Ich weiß, dass die überwiegende Zahl der Vereine im Saarland die Infrastruktur unserer Sportschule schon genutzt hat. Insofern ist die Investition in unsere Sportschule insgesamt nicht nur eine herausragende Unterstützung des Spitzensports, sondern insbesondere auch ein Angebot für den Breitensport, für unsere Vereine, für die Basis. Breite ist die Basis der Spitze. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hermann-Neuberger-Sportschule und des Olympiastützpunktes im Namen aller Vereine,
im Namen der 370.000 Mitglieder in den Vereinen ein herzliches Dankeschön sagen für das Vorhalten dieses tollen Angebots!
Mit der Neustrukturierung, die jetzt diskutiert wird, und der sich daraus ergebenden Konzentration der Stützpunkte können die Sportlerinnen und Sportler künftig mit den Besten trainieren. Sie können sich miteinander messen und voneinander profitieren. Das ist eine echte Weiterentwicklung. Dass, Klaus Meiser hat es gesagt, unser Olympiastützpunkt nicht zur Disposition steht, ist im Grunde schon klar. Dass es allerdings bundesweit einen Konzentrationsprozess gibt, ist der eben genannten Überlegung geschuldet.
Ich möchte, da es dazu ja auch kritische Töne gibt, den Kritikern an dieser Stelle sagen: Man könnte sich diesbezüglich ja auch einmal die Neustrukturierung im Jugendfußball vor Augen halten. Seit der Einführung der Jugend-Bundesliga Anfang der 2000er-Jahre messen sich nun jedes Wochenende auch hier die Besten miteinander und nicht wie früher in den einzelnen Regionalligen die Besten mit mittelmäßigen oder schlechten Gegnern aus der Region. 12-zu-0- oder 15-zu-0-Ergebnisse gibt es heute nicht mehr. Die Spieler müssen jedes Wochenende an ihre Grenzen gehen, sie werden gefordert, stehen unter Druck und sehen, wo möglicherweise die gegnerische Mannschaft Vorteile hat. Das hat den deutschen Fußball in den letzten zwölf Jahren entscheidend weiterentwickelt. Weltmeister zu werden ist eben das Ergebnis einer guten, fokussierten Arbeit an der Basis, beginnend im Jugendbereich. Deshalb setzt das Ergebnis dieser Untersuchungen auch hier insgesamt für den deutschen Sport die richtigen Akzente.
Dieses Sich-immer-mit-den-Besten-Vergleichen bringt jeden Fußballer, jeden Leichtathleten, jeden Badminton-Spieler, einfach alle Sportlerinnen und Sportler in ihrer Sportart weiter. Das gilt erst recht für den Spitzensport. Im Olympiastützpunkt Saarbrücken - da wiederhole ich mich gern - sind die optimalen Voraussetzungen geschaffen worden, um diese Neustrukturierung, sprich Konzentration auf wenige Stützpunkte, zu implementieren.
Um die saarländischen Talente zu finden, bedient sich der Landessportverband vieler Maßnahmen. Zwei entscheidende sind die Jugendarbeit und der Schulsport. Lassen Sie mich zum Ende meiner Rede noch einige wenige Sätze zum Schulsport sagen. Wir haben heute 85 Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen, wir haben zehn weiterführende Schulen mit sportbetonter Eingangsstufe. Wir haben entgegen dem Bundestrend konstant steigende Teilnehmerzahlen bei Schulsportwettbewerben. Und nicht zuletzt aus den Erfahrungen im
Bereich der Landesjugendspiele Förderschulen wuchs neben „Jugend trainiert für Olympia“ auch der Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ auf Bundesebene. Er wird nun, entstanden aus einer Idee des Saarlandes, bundesweit durchgeführt. Es gibt also eine ganze Menge dicht vernetzter Verknüpfungen zwischen Breitensport, Schulsport, Vereinssport und Leistungssport. Das spricht im Ergebnis für unser saarländisches Konzept. Es hat den Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland an die Spitze geführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einigen Jahren habe ich an dieser Stelle schon in Zusammenhang mit der Landessportschule von „unserem saarländischen Schmuckkästchen“ gesprochen, das noch nicht viele in diesem Land kennen. Die heute angesprochene Flankierung, das, was wir noch vorhaben, wird dazu führen, dass wir in Zukunft nicht mehr vom „Schmuckkästchen“ reden werden, sondern von einem ausgesprochenen Schmuckkasten, einem wirklichen Highlight im Wettbewerb des deutschen Sports. Wenn wir gemeinsam die Kraft aufbringen, die Landessportschule, den Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland auch in Zukunft im breiten parteipolitischen Konsens über alle Fraktionsgrenzen dieses Hauses hinweg so zu unterstützen, wie wir es in der Vergangenheit getan haben, ist mir um die Zukunft des saarländischen Sports nicht bange. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nach dem kontroversen Beitrag des Kollegen der PIRATEN und dem verfassungsrechtlichen Grundsatzreferat der Kollegin Huonker doch noch einmal darauf hinweisen, um was es eigentlich heute geht und worum es auch uns als Regierungskoalition mit dieser Gesetzesnovelle geht. Wir sollten uns alle noch einmal vergegenwärtigen, warum wir heute überhaupt in Zweiter Lesung über die Ergänzung von § 27 des Saarländischen Polizeigesetzes reden und diskutieren.
Es gibt einen traurigen und gleichsam beängstigenden Grund. Die saarländischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind in zunehmendem Maß mit Respektlosigkeit und Aggressivität konfrontiert. Tätliche Angriffe nehmen permanent zu. Eine Hemmschwelle bei der Ausübung von körperlicher Gewalt bei Widerstandshandlungen ist oftmals nicht mehr vorhanden. Im Jahr 2015 mussten wir fast 400 gewalttätige Angriffe gegen saarländische Polizeibeamtinnen und -beamte zählen. Waren es im Jahr davor noch 350 registrierte Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, so wuchs die Zahl im Jahr 2015 erneut an auf exakt 384, eine Entwicklung, der man - wie wir finden - nicht unbeeindruckt zusehen kann. 384 Mal Gewalt gegen Polizei im Jahr 2015 - das sind 384 Widerstandshandlungen zu viel. Das ist die Überzeugung, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Anstieg um 9,7 Prozent im letzten Jahr bedeutet, dass es mehr als einmal am Tag im Saarland einen Angriff auf unsere Polizei gibt. Dies macht deutlich, dass wir gut beraten sind, darauf die richtigen Antworten zu geben und gesetzgeberisch zu handeln. Kollegin Huonker, wir tun dies auch bei dieser Gesetzesnovelle mit Augenmaß, wie ich finde. Es ist mir wichtig, noch mal deutlich zu machen, warum wir heute diese Ergänzung ins Polizeigesetz bringen.
Die zunehmende Gewalt und auch zunehmende Gewaltexzesse gegen die saarländische Polizei sind ja nur die traurige Spitze einer Entwicklung, der wir gemeinsam begegnen wollen und begegnen müssen. Vor der eigentlichen Gewalthandlung steht ein weiteres Phänomen unserer Zeit. Ein enormes Maß an
Respektlosigkeit und Aggressivität bildet den Nährboden für Gewalt im Vorfeld der eigentlichen Gewalthandlung. Manche aggressiven verbalen Ausbrüche stehen psychischer Gewalthandlung nahe, andere sind es geradezu, bilden auch das Einfallstor für die eigentliche Gewalthandlung, für den tätlichen Angriff zu einem minutenspäteren Zeitpunkt.
Die Hemmschwelle bei der Ausübung von körperlicher Gewalt gegenüber Beamtinnen und Beamten, die vor Jahren noch klar definierbar war, ist heute in zunehmendem Maße nicht mehr vorhanden. Das ist die nüchterne Analyse unserer Zeit. Das ist keine Analyse, die die Politik in diesem Hause gemacht hat, sondern das ist die Analyse von Untersuchungen aus der Mitte der Polizei, der Gewerkschaften der Polizei und hat letztlich zum Ergebnis, dass sich alle Innenminister in der Republik - ob sie nun von der einen oder anderen politischen Färbung sind entschieden haben, die Bodycam als nützliches Instrument zur Gefahrenabwehr für Polizeibeamtinnen und -beamte einzusetzen. Im Moment erleben wir wir sind bei den ersten -, dass nach und nach alle Polizeien in Deutschland dieses Instrument einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, können wir als Vorreiter im Saarland damit nicht so schief liegen, Kollegin Huonker.
Ich meine, diese Erkenntnis veranlasst uns geradezu zum Handeln. Wir müssen dieser Entwicklung entgegentreten und uns nicht weiter im Klein-Klein politischer Debatten ergehen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben diesen Schutz verdient. Und die Menschen draußen erwarten zu Recht, dass der Gewalt gegen die Berufsgruppe, die sie vor Gewalttätern schützt, die im wahrsten Sinne des Wortes ihren Buckel hinhält, wenn es einmal eng wird, auch wirksam begegnet wird. Mit dem Einsatz der Bodycams haben wir nun die Möglichkeit - das haben die Ergebnisse in Hessen glasklar gezeigt -, unsere Polizei ein Stück weit auch präventiv zu schützen. Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte haben in Hessen dramatisch nachgelassen, haben sich fast halbiert um 40 Prozent. Wenn diese Erkenntnis nun auch verifiziert vorliegt aufgrund verschiedenerer Untersuchungen, dann kann doch in diesem Hause niemand mehr, Kollege Hilberer, davon reden, dass dieses Instrument ein untaugliches sei. Genau das Gegenteil ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja, die Bodycam verhindert beziehungsweise minimiert Aggressivität und Gewalt. Sie setzt bereits zu einem Zeitpunkt an, an dem oftmals ein aggressives Szenario gerade noch nicht in handfeste Gewalt umgeschlagen ist.
Sehr gerne.
Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Pauluhn, ich habe eine Frage, weil immer wieder Hessen angeführt wird. Werden wir im Saarland, wie es in Hessen war, die Truppstärke erhöhen und den Kameraführer getrennt von den übrigen Polizisten einsetzen? Ich bin durchaus der Meinung, dass das ein völlig anderes Ergebnis bringt, wenn man einen Kameraführer quasi neben den Einsatzkräften aufstellt; er stellt zusätzlich eine Autorität dar. Das steht im Gegensatz dazu, im Einsatz einfach nur eine solche Kamera zu haben. Von daher gesehen bin ich mir nicht sicher, ob Sie wirklich belastbare Zahlen verwenden, wenn Sie vergleichen und auf Hessen verweisen. Deshalb habe ich die Frage, wie das im Saarland gehandhabt werden soll. Nach den bisherigen Beratungen war meine Überzeugung, dass dem nicht so ist. Wir können also keine getrennten Kameraführer einsetzen allein aufgrund der Personalstärke und aufgrund des Mangels von den extremen Sicherheitsgebieten, also von Gebieten, in denen ein erhöhtes Gewaltpotenzial herrscht. Das ist in Großstädten in Hessen problemlos zu erkennen, im Saarland in der Form aber nicht. Vielleicht können Sie darauf eingehen. - Vielen Dank.
Gerne. - Sie unterstellen mit Ihrer Frage, dass das eigentliche Präventionsmoment der hessischen Regelung nicht die Kamera ist, sondern mehr Personal. Das ist der Kern Ihrer Frage. Sie verkennen dabei aber, dass die Einsatzszenarien beispielsweise in Hessen und in Hamburg gänzlich andere sind als bei uns. Die Kriminalitätsschwerpunkte, wo es jeden Abend massenweise Schlägereien gibt - wie beispielsweise in Sachsenhausen oder auf der Reeperbahn -, gibt es Gott sei Dank im Saarland nicht. Deswegen ist das eine mit dem anderen nicht vergleichbar.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage gebe ich Ihnen auch gerne eine Antwort. Natürlich wird der Kameraführer alleine für die Kameraführung verantwortlich sein und wird nicht gleichzeitig noch etwas mit dem Einsatzgeschehen zu tun haben. Das geht nicht. Vielmehr wird er ein Teil einer Truppe sein - in der Regel zwei Personen, die auf Streife sind. Insofern wird die Kamera ihre präventive Wirkung alleine schon durch das Verdeutlichen, dass gefilmt wird, entfalten. Das ist unumstritten. Die Untersuchungen in Hessen, worauf Sie in Ihrer Frage abgezielt haben,
sagen ja gerade, dass das Kenntlichmachen der Aufnahmesituation zur Gewaltprävention beigetragen hat und nicht mehr Personal. Insofern sind die Ergebnisse der Untersuchungen in anderen Bundesländern sehr eindeutig, Kollege Hilberer.
Ich komme zurück zu meinen Ausführungen und will auf den zweiten Vorwurf eingehen. Ich halte die Debatte dann für irreführend, wenn in den Änderungsanträgen der GRÜNEN und der LINKEN der Eindruck erweckt wird, die Bodycam sei als Kontrolloder Überwachungsmedium gedacht. Das ist schlichtweg falsch und spricht weder für die Polizei noch für ihr Gegenüber, den potenziellen Angreifer. Sie kommt auch nicht wahllos zum Einsatz, schon gar nicht verdeckt.
Dass nun Bereiche, die der Ausübung von Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern nach § 53 Abs. 1 StPO dienen, von der Möglichkeit des präventiven Bodycam-Einsatzes ausgenommen sein sollen, wie in Ihren Anträgen steht, ist - wie ich finde - eher konstruiert und hat gerade mit dem Schutzzweck des § 53 StPO nichts zu tun. Deshalb ist bei der Neuregelung des § 27 - also bei der Einführung im Saarländischen Polizeigesetz - bewusst auf eine Privilegierung von Berufsgeheimnisträgern verzichtet worden, da ein solcher Bedarf bei einer offen durchzuführenden Maßnahme gar nicht gesehen wird. Kollegin Huonker, insofern haben wir schon abgewogen, was in der Anhörung gesagt wurde. Sie war nicht unnötig - ganz im Gegenteil. Wir haben abgewogen und kommen aber zu einem gänzlich anderen Ergebnis als Sie.
Ich will das begründen. Das Berufsgeheimnis ist verständlicherweise dann besonders schützenswert, wenn verdeckte Maßnahmen - beispielsweise bei Lauschangriffen oder verdeckten Observationen; das ist in dem Zusammenhang in der Vergangenheit immer diskutiert worden - zum Tragen kommen und der Betroffene von dieser Maßnahme also nichts weiß. Die Bodycam wird aber offen getragen. Der Beamte trägt einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Videoaufzeichnung. Der Einsatz der Bodycam kommt also nur infrage, wenn dem Beamten eine konkrete Gefahr droht und das Gegenüber klar erkennt, dass hier mit der Bodycam gearbeitet wird. Insofern ist es hier kein Widerspruch, sondern eine Abwägung in der Argumentation. Wir kommen zu einem anderen Ergebnis als Sie.
Dass der Kernbereichsschutz tangiert wird, ist - wie ich finde - deshalb praxisfremd. Das Vorgehen gegen einen Randalierer in einer Arztpraxis oder in einer Anwaltskanzlei berührt das Berufsgeheimnis nicht. Insofern tragen die Einwände aus der Anhörung an diesem Punkt überhaupt nicht.
Wir müssen uns vor Augen führen, wozu die Aufnahmen dienen und welches Ziel bei dieser Vor
schrift im Mittelpunkt steht. Die Änderungsanträge der Opposition bergen die Gefahr einer Verwässerung, ja gar einer Aufweichung, und würden das ganze Gesetz in der Anwendung oftmals ad absurdum führen. Eines ist doch sicher, dem kann sich doch niemand in diesem Hause verwehren: Hochgradige Gefahrensituationen müssen eine adäquate Reaktion hervorrufen dürfen, gerade wenn es um den eigenen Schutz geht. Ich finde, das sind der Kern und der politische Grundsatz dieses Regelungsinhaltes. Wir sollten ihn nicht durch falsche Argumente aufweichen.
Ich will auf den zweiten Punkt im Änderungsantrag eingehen, weil ich ihn als kritisch ansehe. Es heißt dort: Aufzeichnungen sind zulässig in Bereichen, die der Ausübung von Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern dienen. Die unbestimmte Bezeichnung „Bereiche“ würde doch dazu führen, dass quasi an jedem Ort, an dem sich ein Rechtsanwalt oder Arzt aufhält und gegebenenfalls seine Tätigkeit ausübt, also auch jenseits der Kanzlei, der Einsatz von Bodycams nicht mehr gestattet wäre. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ist vollkommen lebensfremd und würde im Ergebnis nur dazu führen, dass die Bodycam überhaupt nicht mehr eingesetzt werden kann. Das Gesetz hat gerade eine andere Zielrichtung. Also auch hier tragen Ihre Einwände nicht.
Die Bodycam und der Umgang mit ihr ist also genauso eine Lösung für die Gefahren der Zeit wie die weiterentwickelten und verbesserten Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise GPS oder Funkstreifen oder neue Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie alle sind politische Antworten auf die immer niedriger werdende Schwelle von Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei. Das sind die politischen Antworten auf die Forderungen der Polizei und deren Gewerkschaften, die Sicherheitsbehörden gut auszustatten und präventiv zu schützen. Das tun die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU mit diesem Gesetzentwurf. Ich glaube, nach dem zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen konnte, dass man im gesamten Haus ein großes Interesse daran hat, die Polizei bestmöglich auszustatten, hat diese heutige Debatte aufgezeigt, wer wo wirklich Schwerpunkte setzt.
Ich bin froh, dass deutlich geworden ist, dass gerade die Koalitionsfraktionen auf die Anforderungen der Polizei heute die adäquaten Antworten liefern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir verkürzen das Thema dabei aber nicht nur auf den Einsatz dieser
Kameras, sondern zeigen auch mit der Erhöhung der Einstellungszahlen in den Jahren 2016 und 2017 auf jeweils 100 Polizeianwärter - auch das ist angesprochen worden -, dass die personelle Ausstattung nicht weniger wichtig ist als die technische Ausstattung. Ich fand, es war eine besondere Aussage von Ihnen, Frau Huonker, dass Sie unterstreichen, dass wir nach den jahrelangen Forderungen der LINKEN, endlich 100 einzustellen, es nun auch tun. Wenn ich das richtig zusammenrechne, dann hat die Große Koalition lediglich in einem Jahr - nämlich 2015 einmal nicht 100 eingestellt. Sozusagen haben Sie jahrelang das gefordert, was wir sozusagen schon getan haben. Dann können Sie so weitermachen.
Wir tun es und Sie fordern. Dabei soll es bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Diese zusätzlichen Einstellungen dienen nicht nur dazu, freie Stellen im Polizeitableau der Vollzugspolizei zu besetzen, sondern auch dazu, auf veränderte Gegebenheiten schneller reagieren zu können. Sie bedeuten ein Mehr an Flexibilität, eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und das trotz der Rahmenbedingungen der Schuldenbremse und unserer Möglichkeiten als Haushaltsnotlageland. Gute, professionelle und gelungene Sicherheitspolitik ist also ein Zusammenspiel von ordentlicher Ausstattung, angemessener Personalintervention und der Möglichkeit, auf die notwendigen Rechte im Kampf gegen die Kriminalität und Gewalttätigkeit zurückgreifen zu können.
Zu guter Letzt möchte ich Sie gerne noch einmal daran erinnern, dass dieses neue Polizeigesetz nicht nur den Umgang mit der Bodycam zum Thema hat, sondern auch den Einsatz des POD, des Polizeilichen Ordnungsdienstes, regelt. Auch hier handelt es sich um eine schnelle Antwort auf die Gegebenheiten der Zeit und eine Unterstützungsmaßnahme für die Polizei. Diese schnelle personelle Unterstützung - das ist im Debattenverlauf auch der Ersten Lesung schon deutlich geworden - hätten wir nicht alleine durch den Aufwuchs der Einstellungszahlen für die Polizeivollzugsbeamten realisieren können, denn deren Einsatz geht eine drei- bis vierjährige Ausbildung voraus. Die direkte Reaktion auf die Anforderungen dieser Tage erfüllt nur der POD. Es ist eine unterstützende, polizeibegleitende Maßnahme, mit der die Politik, die Große Koalition sehr schnell auf die Anforderungen dieser Tage reagiert.
Gleiches gilt für die anderen zusätzlich eingestellten Tarifbeschäftigten, etwa im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes. Diese Maßnahmen und der damit verbundene Personalaufbau kommen overtop zur
Personalentwicklung bei den Beamtinnen und Beamten hinzu und bilden eine zusätzliche Stärkung. Mit der Änderung des SPolGs werden wir die saarländische Sicherheitsarchitektur erneut stärken.
Diese Sicherheitsstruktur - das sage ich nicht ganz ohne Stolz - geht in vielen Punkten über die anderer Bundesländer hinaus. Sie geht letztendlich auf die Arbeit der Großen Koalition zurück, weil wir als Haushaltsgesetzgeber die Instrumente liefern, die dann in den Fachbereichen des Innenministeriums und bei der Polizei umgesetzt werden. Deshalb sorgt diese Große Koalition seit ihrer Regierungszeit permanent für mehr Sicherheit in diesem Land, sie gibt die richtigen und schnellen Antworten auf die Fragen dieser Zeit. In diese Richtung sollten wir weitergehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
20 Polizeiinspektionen, 37 Polizeiwachen sowie ein effektiver Aufbau im Bereich der Polizeiführungsaufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung sollen also auch zukünftig das Sicherheitskonzept, das saarländische Sicherheitskorsett bilden.
Abschließend muss ich aber noch auf einen Teil im Bereich des Personals eingehen, der mir persönlich in den Debatten oftmals zu kurz kommt. Schon im ersten Jahr ihres Handelns hat diese Koalition trotz der schwierigen Haushaltslage beschlossen, die Arbeit der Beschäftigten der gesamten Landesverwaltung zu würdigen und deshalb das Beförderungsbudget deutlich zu erhöhen. Das bestehende Volumen von 1 Million wurde in dieser Legislaturperiode jährlich um 600.000 Euro erhöht. Ich finde, auch das kann sich sehr gut sehen lassen und das wird auch bei den Beschäftigten gesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sehen die Beschäftigten auch so. Nicht Wolkenkuckucksheim versprochen und kaum etwas umgesetzt, so wie das in der Vergangenheit schon einmal gewesen sein soll, war die Devise, sondern das Machbare auch machen und leisten. Das ist das Credo dieser Regierung.
Ich finde zusammenfassend: Wer es mit dem Schutz für unsere Polizei wirklich ernst meint und unsere Sicherheitsbehörden wirklich unterstützen will, der stimmt diesem Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung zu und verkleinert nicht die Debatte zum wirklich kleinen Karo mit Argumenten, die gewissen Interessenansätzen dienen, die aber das Gesamtbild nicht zeichnen. Wir legen heute einen ausgewogenen Gesetzentwurf vor und das ganze Haus kann nachher bei der Abstimmung zeigen, wie ernst es gemeint ist mit mehr Sicherheit für die Bevölkerung
und mehr Sicherheit für die saarländische Polizei. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, zusammenfassend können wir alle gemeinsam trotz unterschiedlicher Bewertungen des Gesetzentwurfs, trotz unterschiedlicher Bewertungen aus der Mitte der Opposition, eines festhalten, nämlich dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen deutlich mehr Finanzmittel im Bereich der inneren Sicherheit einsetzen als ursprünglich geplant, und das in schwierigster Haushaltssituation unverändert. Ich finde, das ist eine Leistung an sich.
Wir geben damit eine Antwort auf die Herausforderungen der Zeit und steuern im Rahmen der Ausschöpfung unserer Finanzpotenziale entschieden und spürbar auch im Bereich der inneren Sicherheit nach. Das ist eine wichtige Botschaft nicht nur für dieses Haus, für die politische Debatte, sondern das ist insbesondere in schwieriger Zeit eine wichtige Botschaft für die saarländische Polizei, insbesondere die jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die nach ihrer Ausbildung jetzt in den Dienst kommen, und auch eine für die, die jetzt gerade im Auswahlverfahren sind und sich auf eine Stelle bei der Polizei im Saarland bewerben. Sie werden nach ihrer Ausbildung, in drei Jahren für mehr Sicherheit im Saarland zur Verfügung stehen. Dieses Parlament gibt dazu den notwendigen Rahmen.
Wir haben in der Koalition bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016-2017 ein Maßnahmenpaket geschnürt, das weit mehr als nur einen Akzent auf den Bereich der inneren Sicherheit setzt. Es ging uns zunächst darum, durch den zusätzlichen Mittelansatz in Höhe von 5 Millionen Euro - das entspricht auf ein Haushaltsjahr gerechnet etwa 5 Prozent unserer jährlich notwendigen Haushaltseinsparquote insgesamt und macht deutlich, wie hoch dieser Ansatz für die Polizei, den Polizeikörper, aber auch für die Sicherheit unserer Polizeivollzugsbeamten selbst ist - die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Zeit zu geben.
Es wurde schon gesagt, aber ich will das auch noch einmal deutlich machen, dass mehr Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden, als ur
sprünglich in der Planung waren. Wenn ich sage „ursprünglich“, dann bezieht sich das sogar noch auf einen Gesetzentwurf der Vorgängerregierung, maßgebend für die letzte Polizeireform im Jahre 2011, bevor die Große Koalition hier die Regierung übernommen hatte. Wir steuern im Bereich des Tarifpersonals deutlich nach. Wir verstärken die IT-Forensik, wir stärken den Verfassungsschutz.
Ich denke, man kann deshalb zum Schluss kommen, es handelt sich um ein sehr umfassendes Sicherheitspaket, das dieses Parlament bereits mit der Haushaltsverabschiedung im Dezember beschlossen hat. Nach der Bereitstellung des finanziellen Rahmens, der finanziellen Rahmenbedingungen, schaffen wir heute auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des Polizeilichen Ordnungsdienstes und für mehr Sicherheit für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst durch dieses Instrument der Bodycams.
Ich will zu den Diskussionen, die eben vom Kollegen Hilberer geführt wurden, sagen, man kann aus oppositioneller Sicht durchaus diese Bodycams verteufeln, wie das eben geschehen ist, sie kleinreden in ihrer Wirkung. Man kann sagen, die Regierung macht da nicht genug, die Koalitionsfraktionen machen da nicht genug. Das können Sie uns vorwerfen, Herr Hilberer, aber Sie müssen sich darüber im Klaren sein, Sie werfen das dann auch den Polizeigewerkschaften vor, die genau dieses Instrument vehement eingefordert haben. Sie werfen das denjenigen im Polizeiapparat vor, die nach den Untersuchungen und Auswertungen sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz dieses Instrument eingefordert haben.
Sie sagen „Unsinn“ zu einem Instrument, das auf der Innenministerkonferenz, wenn ich recht informiert wurde, von allen Innenministern bundesweit unterstützt und getragen wird. Wir können heute feststellen, dass nach Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen nacheinander alle Bundesländer genau auf dieses Instrument zum Selbstschutz auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten setzen. Wer unter diesen Ergebnissen dann noch von einem untauglichen Instrument redet, setzt sich, finde ich, nicht sehr seriös mit dem Thema auseinander und gibt vielleicht selbst eine Antwort auf eine andere Entscheidung, die bei den PIRATEN schon vor Längerem gefällt ist, dass man mit dem Politikbetrieb nach dieser Legislatur aufhören will.
Heute steht mit dem Gesetz zur Änderung des SPolG ein für die saarländische SPD, unsere Landtagsfraktion und für die Koalitionsfraktionen ein wirklich wichtiges Thema zur Debatte. Es geht dabei nämlich unter anderem um die Frage, welchen Beitrag wir Parlamentarier hier im Parlament dazu leis
ten können, um unsere Polizeibeamtinnen und -beamte besser vor Angriffen und Gewalt zu schützen. Dass wir uns dieser Aufgabe in dieser Regierung zusammen besonders verpflichtet fühlen, hat bereits Justizminister Reinhold Jost unlängst in einer Gesetzesinitiative zur deutlichen Verschärfung des Strafrahmens bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte sowie sonstige Amtsträger unter Beweis gestellt. Das war eine erste Verschärfung der Gesetzeslage, die auch zu mehr Schutz für Polizeibeamtinnen und -beamte führen soll. Schon vor Monaten wurde bei diesem Thema immer eher neutral und sachlich von zunehmender Gewalt auch in der jetzigen Debatte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte gesprochen. Heute ist Gelegenheit, das noch einmal etwas zu konkretisieren. Ich will das tun.
Allein im letzten Jahr hat es im Saarland, in unserem so beschaulichen Bundesland, 360 Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegeben. Das ist statistisch betrachtet eine pro Tag. Infolgedessen haben 110 betroffene Polizistinnen und Polizisten oftmals wegen gravierender gesundheitlicher Auswirkungen eine Dienstunfallanzeige gestellt. In vielen Fällen sind Beamtinnen und Beamte aufgrund solcher Gewalttaten verletzt worden, manche sind sogar dauerhaft dienstunfähig. Das macht auch die Qualität der neueren Zeit, was Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte angeht, aus. Da hat es durchaus in den letzten Jahren eine Veränderung gegeben. Deshalb muss die Zeit heute auch andere Antworten auf diese Phänomene geben als bisher. Insofern folgen wir richtigerweise dem, was Untersuchungen ergeben haben, was Gewerkschaften fordern, ja, was die Polizei selbst einfordert. Wir tun das ausgesprochen fundamental, mit Argumenten untermauert und richtigerweise.
Die Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei haben einen nachvollziehbaren Anspruch, dass wir uns im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten hinter sie stellen, dass wir uns - vielleicht kann man das in dem Zusammenhang sagen - sogar vor sie stellen und dass wir gesetzlich reagieren. Die Möglichkeit, mit Bodycams gefahrengeneigtes Verhalten des polizeilichen Gegenübers gefahrenminimierend zu beeinflussen, ist schon seit Monaten, wenn nicht gar seit Jahren - wenn man auf Hessen blickt - untersucht worden und hat zu positiven Ergebnissen geführt.
Kollege Hilberer, bei der hessischen Polizei war ursprünglich Sachsenhausen als Anwendungsgebiet genau für einen solchen Fall gedacht, den Sie vorhin geschildert haben, wo man es oft mit einer angetrunkenen Klientel zu tun hat. Dort hat sich gezeigt, dass die Angriffe um mehr als 30 Prozent zurückgegangen sind. Alleine das Tragen und damit das Deut
lichmachen, dass durch Filmen verwertbares Material gesammelt wird, hat bei dieser Klientel schon dazu geführt, dass man sich jetzt mehr zurückhält als in der Vergangenheit.
Ich finde, das ist durchaus als Erfolg zu sehen. - Wir stehen auch zu dem Ansatz, sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen in Kombination vorzuhalten, da nur so der Sachverhalt im erforderlichen Fall authentisch dokumentiert werden kann. Wir sehen es als richtig an, mit der Konditionierung konkreter Gefahr die Gefahrenschwelle eher niedrig anzusetzen. Und wir empfinden es als Selbstverständlichkeit, dass die Durchführung solcher Aufnahmen offen kommuniziert wird und für jeden sichtbar ist. Genau das ist bereits gefahrenabwehrend.
Wir halten es - darauf hat der Kollege Hans schon hingewiesen - im Kontext der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unverletzlichkeit der Wohnung schließlich für unablässig und konsequent, die Aufnahmemöglichkeiten auf öffentlich zugängliche Räume zu begrenzen und nicht auf den sensiblen Bereich der Wohnung auszudehnen. Die Koalitionsfraktionen sind davon überzeugt, dass wie in anderen Bundesländern, in denen dieses gefahrenabwehrende Instrument bereits Anwendung findet - auch bei uns alleine die Tatsache der Wahrnehmung der kleinen Kamera dazu führt, dass bei potenziellen Gewalttätern die Schwelle zur Gewaltbereitschaft sinkt und damit auch die Gefahr für Polizistinnen und Polizisten signifikant abnimmt.
Der Gesetzentwurf verfolgt einen zweiten Ansatz. Nach der grundsätzlichen Bereitschaft zur Einführung eines Polizeilichen Ordnungsdienstes schaffen wir heute nun auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit die in Ausbildung befindlichen jungen Frauen und Männer ab Juni ihren Dienst auch antreten können. Nicht zuletzt, aber auch im Zusammenhang mit dem seit Frühjahr 2015 andauernden Zustrom von Flüchtlingen sind alle staatlichen Stellen, so auch unsere Polizei, vor große Herausforderungen gestellt; das steht sicherlich außer Zweifel.
Wir haben in der saarländischen Regierungskoalition zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereits wichtige und gute Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben im Bildungsbereich nachgesteuert, wir haben im Sozialbereich nachgesteuert. Wir steuern im Bereich des Wohnungsbaus nach und wir haben auch die Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit erkannt. Deshalb war es folgerichtig, auch eine Antwort darauf zu geben, wie wir möglichst schnell auf den notwendigen zusätzlichen Bedarf reagieren können.
Die Aufstockung der jährlichen Neueinstellungen von Kommissaranwärterinnen und Kommissaran
wärtern, die Einstellung von Tarifbeschäftigten zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit sowie das eben schon zitierte Fünf-Millionen-Programm für die zwei Haushaltsjahre zeigen eine eindeutige politische Zielrichtung. Die angesprochenen Mehreinstellungen dieses Jahres wirken - das kann man nicht wegdiskutieren, selbst wenn wir in diesem Jahr, Kollegin Huonker, noch 20 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr eingestellt hätten - erst in drei Jahren, manche sogar erst in vier. Wir müssen aber auf die Herausforderungen dieser Tage reagieren. Deshalb ist eine Einsatzeinheit für besondere Einsätze, die niederschwelliger sind, die es aber auch bei der Polizei gibt und wo der Polizeivollzugsbeamte entlastet werden kann, die richtige Antwort auf die Fragen dieser Zeit. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Der POD wird nach drei Monaten Ausbildung für bestimmte Aufgaben einsatzfähig sein, 30 Kräfte werden ab dem 01. Mai zur Verfügung stehen. Wir überlegen, ob das reicht. Das wird sich mit der Zeit zeigen und das wird auch untersucht werden müssen. Wir werden am Ende des Jahres sicherlich noch mal darüber zu reden haben, ob auch in diesem Bereich nachgesteuert werden muss oder nicht. Mir erscheint es wichtig, dass wir auch mit der Einführung des Polizeilichen Ordnungsdienstes keine Abkehr von der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vollziehen. Diese Koalition steht eindeutig zur zweigeteilten Laufbahn. Wir wollen bei der Ausbildung, beim Einsatz nicht sparen. Das ist eine klare Aussage und ich halte es auch für despektierlich, wenn in dem Zusammenhang von „Polizei light“ oder „Briefträgern mit leichten Waffen“ gesprochen wird. Das wird den Einsätzen der Personen, die jetzt in Ausbildung sind, in keiner Weise gerecht und muss zurückgewiesen werden.
Es geht ausschließlich um die kurzfristige Zurverfügungstellung von Personal, das zur Unterstützung und damit zur Entlastung der Polizei begleitend und helfend zum Einsatz kommen soll. Es steht außer Zweifel, dass in einer Ausbildungszeit von drei Monaten nicht die gleichen umfangreichen polizeilichen Kompetenzen vermittelt werden können wie in einem dreijährigen Studium. Von daher stand es für uns auch nie zur Debatte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen derart zu ändern, um letztlich Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder gar Waffen als Zwangsmittel zur Durchführung von Maßnahmen zu billigen.
Ich könnte mir schlechterdings überhaupt nicht vorstellen, diesen neuen Kräften nach ihrer dreimonatigen Ausbildung eine Schusswaffe oder einen Schlagstock an die Hand und mit auf den Weg zu geben. Ich denke, die Kompetenz des Tragens und
der Anwendung solcher Einsatzmittel erfordert die gleiche Sorgfalt, wie sie in dem dreijährigen Studium zum Polizeivollzugsbeamten vermittelt wird. Darunter sollte man nicht gehen. Insofern hat die Koalition auch an dieser Stelle - ich bin dem saarländischen Innenminister für die Diskussion sehr dankbar - die richtige Entscheidung getroffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da das beschriebene Aufgabenprofil des POD die Begleitung, die Unterstützung und die Hilfe von Polizeibeamtinnen und -beamten vorsieht, kann es aber auch - auch das muss Berücksichtigung finden - zu gefahrengeneigten Situationen kommen. Für den Notfall und ausschließlich zum Zwecke der Eigensicherung - das will ich noch mal betonen - ist das Mitführen von Reizstoffen, also dem Reizgas, sowie von Fixierungsinstrumenten, sprich Handschellen, geboten. Das verankert dieses Gesetz aus Gründen des Eigenschutzes des Polizeilichen Ordnungsdienstes und das ist deshalb auch richtig.
Mit Blick auf weitere Anforderungen und die stetige Evaluierung der Handlungsinstrumente im Bereich der inneren Sicherheit ist aber auch eines deutlich geworden, und das haben insbesondere die schrecklichen Ereignisse in London und in Spanien vor einigen Jahren sowie die fürchterlichen Ereignisse in Frankreich vor einigen Monaten gezeigt. Eine allumfassende Videotechnik kann den Polizisten auf der Straße nicht ersetzen. Das muss uns klar sein. Das hat auch in anderen Ländern nicht dazu geführt, dass man Straftaten von gewaltiger Auswirkung verhindern konnte. Insofern kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir sowohl die Reform, die noch unter Jamaika in Gang gesetzt wurde, nachdrücklich für richtig halten als auch das dichte Netz unserer 20 Polizeiinspektionen und 36 Wachen, an dem wir festhalten wollen. Das ist für die Zukunft wirklich notwendig. Wenn wir durch erhöhte Ruhestandsversetzungen dazu kommen müssen, noch mehr Polizeibeamte einzustellen, dann wird das diese Koalition umsetzen. Eines ist sicher: Wir wollen das dichteste Netz an Wachen und Polizeiinspektionen in Deutschland halten. Das ist das, was sich jetzt schon im Saarland abbildet. Ich finde, das ist die richtige Ausrichtung der Sicherheitspolitik der neuen Zeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Haushaltsverabschiedung haben wir wichtige Weichenstellungen für die Polizei vorgenommen: mehr Personal im Tarifbereich und merkliche Erhöhung der Einstellungsquote. Ein Thema wurde heute noch gar nicht genannt: Nie war das Beförderungsbudget bei der Polizei höher als heute. Es bleibt mit 300.000 Euro im Jahr gleich hoch. Das ist auch ein
Signal in die Polizei und eine Wertschätzung für Ihre Aufgaben, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Personalvertretungen. Nehmen Sie das mit. Es ist uns wichtig, dass das bei den Kolleginnen und Kollegen beim Personal der Polizei ankommt.
Damit komme ich zum Schluss. Mit der Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes schaffen wir weitere notwendige Voraussetzungen wie die kurzfristige Unterstützung durch den POD und das gefahrenabwehrende Instrument der Bodycams. Beides ist notwendig. Beides wird von den Beamtinnen und Beamten gefordert. Deshalb werbe ich mit ruhigem Gewissen und mit innerer Überzeugung für diese beiden Instrumente. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung dieses Hauses, zumindest eine solche, die über die Ansätze der Großen Koalition hinausgeht. Es ist schon gesagt worden, dass sich die LINKE zumindest in der Ersten Lesung enthalten wird. Alles Weitere wird die Beratung zeigen. Insofern vielen Dank für die Debatte.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den beiden Instrumenten unserer Polizei ein Rüstzeug auf den Weg geben, den Herausforderungen dieser Zeit zu begegnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPDund die CDU-Fraktion dieses Hauses wollen heute mit der Beratung des vorliegenden Antrages, dem die Fraktion DIE LINKE beigetreten ist - das möchte ich ausdrücklich betonen, weil ich das für ein wichtiges Signal halte -, gemeinsam ein Zeichen setzen. Wir wollen aber nicht nur ein Zeichen setzen, sondern auch ein klares Bekenntnis abgeben. Ein Bekenntnis zum Industriestandort Saarland, ein Be
kenntnis für die Stahlbranche insgesamt, ein Bekenntnis zur hohen Innovationskraft der deutschen Stahlindustrie und ein Bekenntnis für eine weltweite Betrachtung der Umweltstandards sowie der Umweltfolgen dieses Industriezweiges. Wir wollen aber vor allem eines: Wir wollen ein klares Signal und ein klares Bekenntnis abgeben für die Arbeitsplätze in der deutschen Stahlindustrie und vor allem für die Arbeitsplätze der Beschäftigten bei uns an der Saar, nur wenige Kilometer vor den Toren dieses Hauses.
Der Antrag soll allerdings ein Stück mehr sein als nur ein Bekenntnis. Er soll den Beschäftigten, ihren Familien und insbesondere den jungen Menschen in den betroffenen Unternehmen, die sich zurzeit zu Recht Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, signalisieren: Die saarländische Politik ist an ihrer Seite, heute und auch in den nächsten Monaten, wenn es darum geht, Zukunft für die Branche zu gestalten, diese letztlich durch kluge Beschlüsse im europäischen Kontext erst zu ermöglichen.
Darum hoffen und setzen wir heute auf eine breite Unterstützung dieses Antrages, weil damit dieses Parlament auch ein klares Signal gibt, das Signal, dass die Menschen in der Stahlbranche uns wichtig sind und dass wir gemeinsam ihre berechtigten Interessen mit aller Kraft unterstützen wollen. Wir kämpfen hier gemeinsam um die Wettbewerbsfähigkeit einer gesamten Branche, einer Branche, die gerade in unserer Region vielen Tausend Familien ein Einkommen sichert und die Lebens- und Leistungskraft dieses Bundeslandes an entscheidender Stelle eindrucksvoll beschreibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Bundesland war und ist noch geprägt durch Stahl und Kohle wie kaum ein zweites. Die saarländische Politik arbeitet seit vielen Jahren daran, die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes aktiv zu gestalten. Das, was uns dabei zu schaffen macht mit Blick auf den Wettbewerb mit anderen Ländern, ist vor allem unsere Steuer- und Finanzkraft. Es war nie unsere Wirtschaftskraft, denn die ist hervorragend. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass das so bleibt. Falls aber, nach all den Krisen der Vergangenheit, auch nach dem Aus der Kohle, die Kraft eines ganzen Wirtschaftszweiges durch einen weiteren harten Schlag in ihrem Kern geschwächt würde, hätte dies elementare Auswirkungen auf die gesamte Region. Nach dem Wegbrechen und dem Aus der Bergbauindustrie, nach dem Verlust von mehreren Tausend Arbeitsplätzen vor wenigen Jahren, darf es nicht erneut zu einem Ausbluten eines noch viel stärkeren Industriesektors kommen, zu einem weiteren Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen, und dies innerhalb eines Jahrzehntes. Das würde das Saarland insgesamt nicht verkraften.
Lassen Sie mich dies mit einigen Zahlen untermauern. Auf 100 direkt Beschäftigte in der saarländischen Stahlindustrie kommen alleine im Saarland weitere 71 Beschäftigte in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Somit hängen alleine in unserem Bundesland sage und schreibe 22.000 Arbeitsplätze von der Stahlindustrie ab. 22.000 Arbeitsplätze und damit, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, rund 900 Millionen Euro Bruttoeinkommen. Daraus ergibt sich und erwächst auch Steuerkraft und Zukunftsfähigkeit für dieses Land.
Die Stahlindustrie ist deutschlandweit mit ihren 80.000 Beschäftigten ein Werkstofflieferant von zentraler Bedeutung. Sie ist damit notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der gesamten deutschen Industrie. Wir teilen mit großer Sorge die Einschätzung der IG Metall und der Beschäftigten, dass die heimische Stahlindustrie aktuell vor enorm großen Herausforderungen steht. Es sind Tausende Arbeitsplätze in Gefahr, das sagte ich bereits.
Einerseits bestehen auf den internationalen Stahlmärkten, insbesondere in China, massive Überkapazitäten mit der Folge, dass chinesische Stahlprodukte zu sehr niedrigen und vermutlich gedumpten Preisen in den EU-Markt drängen. Andererseits drohen zusätzliche Kostenbelastungen für die europäische Stahlindustrie durch verschärfte Klimaanforderungen im Kontext der Reform des CO2-Emissionshandels und veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen vor unserer Haustür.
Wir sprechen uns daher für faire Wettbewerbsbedingungen der heimischen Stahlindustrie im globalen Wettbewerb aus. Wir sprechen uns auch für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, die es ermöglicht, dass der allgemeine Kostendruck auch für die energieintensive Stahlindustrie in Zukunft tragbar bleibt. Wenn man um Arbeitsplätze in Deutschland und hier an der Saar kämpft, darf gerade der Blick auf die europäische Gesetzgebung keinesfalls verschlossen bleiben. Das gilt für die Themen Einfuhrzölle oder Eigenstromerzeugung genauso wie für die Novellierung im Bereich des Emissionshandels.
Die europäische Politik kann die Zukunft der europäischen und damit der deutschen Stahlbranche durch die eigenen Entscheidungen weitaus mehr beeinflussen als die der Märkte, der Produktionsstätten in Asien oder sonst wo auf der Welt. Darum ist es wichtig, dass energieeffiziente Anlagen auch zukünftig eine kostenfreie Zuteilung von Emissionshandelszertifikaten bekommen. Dabei muss der Maßstab für energieeffiziente Anlagen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich im industriellen Maßstab erreichbar sein. Zielbeschreibungen zu formulieren, die
technisch oder finanziell, eventuell gar beides, nicht umsetzbar sind, bedeutet nichts anderes, als die Latte so hoch zu legen, dass sie gerissen werden muss. Damit wäre niemandem - ich betone: niemandem - geholfen, am allerwenigsten den Beschäftigten vor Ort.
Die Stahlbranche zählt zum industriellen Kern Europas und Deutschlands. Deutschland ist der größte Stahlhersteller der EU und der siebtgrößte auf der Welt. Die Stahlindustrie ist ein Werkstofflieferant mit zentraler Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette. Sie ist notwendig und unverzichtbar zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der regionalen Industrie und strahlt in ihrer Wirkung weit über die Bundesrepublik nach Europa aus. Insofern beeinflussen wir durch unsere Entscheidungen, auch hier in diesem Parlament, im Bundestag, im Europäischen Parlament, die Zukunft einer Branche mit und blicken nicht alleine auf Märkte in Asien und in China.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stahlindustrie in Deutschland und im Saarland steht wie kaum eine andere Branche auch in Konkurrenz zu ausländischen Produzenten. Darauf müssen innerhalb der nächsten Monate die richtigen Antworten gegeben werden. Wir müssen auf nationaler und auf europäischer Ebene verhindern, dass zusätzliche ordnungspolitische Vorgaben und verschärfte Umweltstandards unsere Stahlindustrie gegenüber den Wettbewerbern benachteiligen.
Es darf nicht sein, dass Länder mit geringeren Standards beim Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ihre Marktvorteile, die zulasten der dort lebenden und arbeitenden Menschen gehen, ungezügelt ausnutzen können. Es geht nicht nur um Zölle, es geht auch um die künftige Ausgestaltung des EUEmissionshandels. Dies ist eine wesentliche Stellschraube, die darüber bestimmt, inwieweit Zusatzkosten unsere Stahlindustrie bremsen und damit zwangsläufig unseren Stahlsektor gegenüber Ländern, die gar keinen Emissionshandel haben, existenzgefährdend benachteiligen.
Es geht in diesem Zusammenhang auch um eine bezahlbare Energieversorgung. Ja, es ist notwendig, dass Stahlproduzenten mit Energie möglichst sparsam umgehen. Aber es ist ebenso wichtig, dass die Unternehmen sich darauf verlassen können, zuverlässig und preisgünstig mit Energie versorgt zu werden. Bei der anstehenden Reform des Emissionshandelssystems muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Grundstoffindustrien angemessen berücksichtigt werden. Das ist bei den bisherigen Überlegungen - das will ich an dieser Stelle ganz deutlich machen - nicht der Fall. Deshalb müssen die deutsche und die europäische
Politik hier nachsteuern, und das schon in den nächsten Wochen.
Falls durch solche wettbewerbsbenachteiligenden Einflüsse die CO2-relevante Produktion von Stahl in Länder mit niedrigen Klimaschutzanforderungen verlagert wird, was dann wahrscheinlich ist, ist dies im globalen Maßstab ganz klar auch ein ökologischer Irrweg. Wir verändern die Weltklimapolitik nicht, wenn wir Produktion von sauberen in nicht saubere Produktionsstätten mit niederschwelligen Umweltstandards in Asien verlagern. Auch das ist Aufgabe europäischer Umweltpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Stahl hat Zukunft, so heißt es in unserem gemeinsamen Antrag. Wir sollten alles daransetzen, dass diese Einsicht und dieser Aufruf auch Wirklichkeit bleiben. Es geht wie gesagt um viele Tausend Arbeitsplätze. Es geht um nicht weniger als die industrielle Zukunftsfähigkeit einer ganzen Branche und - ohne es überhöhen zu wollen - auch um unsere Region. Es geht um die Zukunft vieler junger Menschen, die topausgebildet und hochmotiviert in unserem Bundesland ein Produkt von Weltruf formen.
Für meine Fraktion kann ich sagen - und ich glaube, die übrigen Antragsteller, sowohl die CDU als auch die DIE LINKE können dem unumwunden beipflichten -, wir sehen uns Ihnen, der jungen Generation von heute, die gerade am Beginn ihres Berufsweges steht, im Besonderen verpflichtet. Stahl hat Zukunft. Wir setzen uns für Ihre Zukunft ein. In diesem Sinne hoffe ich auf breite Unterstützung unseres Antrags.
Die Frage ist entstanden, weil Sie gesagt haben: Warum enthalten Sie sich bei unserem Antrag nicht? Es steht aus Sicht der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion nichts Falsches drin. - Ich will darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Antrag explizit die Kohlepolitik und die Energiepolitik der Landesregierung angreifen. Dass wir einem solchen Antrag nicht zustimmen können, versteht sich von selbst. Wo es da noch eine große Verhandlungsoption durch eine Sitzungsunterbrechung geben soll, erschließt sich mir nicht. Entweder man nimmt diesen kompletten Absatz raus - und dann kann man darüber reden oder man lässt es sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Normalerweise lebt eine Generaldebatte zum Haushalt vom Schlagabtausch zwischen Opposition und Regierung. Es ist sicherlich legitim für die Opposition, auch die Grundlinien des Regierungshandelns zu kritisieren, zu erörtern und sich nicht alleine auf den Haushalt zu beziehen. Es ist sicherlich auch legitim, wenn man glaubt, einen Skandal gefunden zu haben, diesen auch in einer Generaldebatte anzusprechen und zu reflektieren. Aber dass ein Oppositionsführer, dass die stärkste Oppositionspartei in ihren zwei Redebeiträgen kein einziges Wort zum Haushalt sagt, ist, Kollege Lafontaine - zumindest einmal bis jetzt, der Verlauf mag uns eines Besseren belehren - durchaus beachtlich.
Auf die Vorschläge meines Vorredners komme ich nachher noch zurück. Wenn ich es einmal zusammenfasse, sind das die Vorschläge der jungen Wilden von gestern, die immer noch meinen, sie könnten mit dem Geld einfach nur so um sich werfen und müssten sich um alles, was um uns herum passiert und zur Haushaltswahrheit gehört, nicht scheren.
Ich habe mir vorgenommen, einen anderen Ton in diese Haushaltsdebatte einfließen zu lassen, einen Ton, der die großen Linien, die uns leiten, beschreibt. Das will ich vor allem tun, zumal der vorgelegte Doppelhaushalt drei entscheidende Hinweise darauf gibt, was unser Land in dieser Legislatur bewegte, was unser Land im Moment bewegt und was aller Voraussicht nach in den kommenden beiden Jahren - den Rest dieser Legislatur - dieses Land bewegen wird.
Ich will dies auch in einem Ton tun, der der Zeit, in der diese Grundsatzdebatte stattfindet - ich meine damit nicht den Advent -, angemessen ist. Es geht mir darum, jenseits der üblichen Reflexe auch an dieser Stelle einmal nachdenklichere Töne als üblich anzuschlagen. Denn dies ist keine Haushaltsgrundsatzdebatte wie viele zuvor in einer sonst um sie
herum unaufgeregten Zeit. Nein, die Zeit und das Umfeld, in der sie stattfindet, ist diesmal gänzlich anders, nicht, weil erstmals ein Doppelhaushalt diesem Parlament zur Abstimmung vorliegt, und auch nicht, weil das die letzten Haushaltsberatungen sein werden, bevor die Saarländerinnen und Saarländer im Frühjahr 2017 dazu aufgerufen sind, nach fünf Jahren Regierungszeit von SPD und CDU ein neues Parlament zu wählen.
Nein, die Besonderheit dieser Debatte liegt in ihrem politisch-zeitlichen Kontext. Unser Land, unser Saarland, das Land, in dem die Saarländerinnen und Saarländer gut und gerne leben, steht in der Tat vor gleich mehreren herausragenden Herausforderungen, von denen uns einige seit vielen Monaten, manche seit Jahren, andere erst seit einigen Wochen beschäftigen.
Drei zentrale Punkte ziehen sich dieser Tage gleich einem Fluss, der sich sein Bett gräbt, durch alle politischen Debatten, auch denen zum Haushalt. Sie hinterlassen Spuren, sind unübersehbar, scheinen unüberwindbar und verändern den Lauf der Dinge unmittelbar. Sie beeinflussen das politische Handeln in einer Art, dass jedem klar werden muss: Was getan wird, wird getan, um Menschen Zukunft zu geben, Zukunft und neue Hoffnung. Damit meine ich nicht ausschließlich Flüchtlinge. Die SPD-Fraktion arbeitet gemeinsam mit den Kollegen aus der CDU in der Koalition für ein bestimmtes Ziel: diesem Land und seinen Menschen Zukunft zu geben.
Ich finde, das ist uns - die Ausgangslage 2012, nach Jamaika, noch im Blick - auch mit der Vorlage dieses Doppelhaushalts für die kommenden beiden Jahre, also dem vierten und fünften Haushalt dieser Koalition, die Rahmenbedingungen in Rechnung gestellt, ausgesprochen gut gelungen.
Die Anstrengungen zahlen sich aus: Keine ernst zu nehmende Debatte mehr über eine Angliederung des Saarlandes nach sonst wo. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist doch schon einmal ein Wert an sich und eine Tatsache, hinter der sich alle in diesem Haus eigentlich versammeln müssten.
Ich füge ein Zweites hinzu. Es gibt zur Notwendigkeit - und das mag nicht jedem gefallen -, den Landeshaushalt zu konsolidieren und damit nicht weitere Lasten in die Zukunft zu transferieren, leider keine wirklich prickelnde Alternative. Dies zu tun im Rahmen der Schranken der Schuldenbremse, ist wirklich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Dieser Rahmen legt jedem Regierungshandeln Zügel an, insbesondere dem der beiden Haushaltsnotlageländer Bremen und Saarland.
Es stellt uns hier vor eine besondere Herausforderung: Wie viel an notwendigen Investitionen ist leistbar? Was müssen wir mit auf den Weg nehmen, um es später anzugehen? Die größte Herausforderung dieser Zeit ist allerdings keine finanzpolitische. Es geht dabei meines Erachtens um die größte Herausforderung seit der Wiedervereinigung vor 25 Jahren, eine Herausforderung für Deutschland insgesamt, für unser Bundesland und unsere Region hier im Herzen Europas. Es ist die Frage nach dem Zusammenhalt, nach dem Wertekanon, letztendlich nach der Definition Europas selbst. Diese Frage hat weitaus mehr Potenzial, das Leben der Menschen gerade auch in unserem Bundesland zu beeinflussen, als alle anderen Fragen rund um die Steuerfinanzkraft und Haushaltszukunft.
Ich blicke mit großer Sorge auf das anscheinende Auseinanderdriften Europas. Hier radikal hasserfüllte Parolen, dort neue Stacheldrahtzäune und Mauern. Die größtmögliche Solidarität, die eingefordert war zur Bewältigung der Finanzmarktkrise und zur Rettung der Zahlungsfähigkeit von Mitgliedsstaaten darf jetzt erst recht nicht enden, wenn es um das pure Überleben von Menschen geht. Das müsste der jetzige gemeinsame Ruf Europas sein.
Die eigentliche europäische Idee, die Idee des grenzenlosen Zusammenwachsens, um das Gespenst des letzten Jahrhunderts, des Krieges, zu verbannen, um Wohlstand und Fortschritt zu gestalten, stand in den letzten Wochen schon einige Male an einem Scheideweg. Darum muss gerade die deutsche Politik auf der Hut sein, Mahner und Wächter sein für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit sowohl in unserem Land als auch in Europa und der Welt. Aber nicht nur Mahner und Wächter, sondern auch Beispielgeber. Zweifelsfrei hat Deutschland in außerordentlichem Maße von der Freiheit und dem Zusammenwachsen Europas profitiert, mehr profitiert als jedes andere Land auf diesem Kontinent.
Darum war es richtig, dass die deutsche Bundesregierung, dass die Bundeskanzlerin Kurs gehalten hat, Kurs gegen die Scharfmacher von außen und Kurs - das war sicher für Frau Merkel noch schwerer - gegen Scharfmacher von innen. Wir können kein Europa bauen, das sich abschottet, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir müssen gemeinsam andere Lösungen finden für jene Fragen, die die Menschen bei uns verunsichern, genau wie auf die Fragen, die die Menschen weit vor den Grenzen Europas dazu bewegen, sich mit Babys, mit Kleinkindern, mit Alten und fast ohne Hab und Gut auf einen Weg zu machen weg von Tod und Terror in der Heimat, ein Weg im Übrigen, der zu den mörderischen Ursachen ihrer Flucht allzu
oft tödlich verläuft, in jedem Fall lebensbedrohend, gefährlich und ungewiss ist und dies auch bleiben wird. Diese Menschen lassen sich nicht durch Stacheldrahtzäune aufhalten. Denn für alle, die aus Bürgerkriegen flüchten, ist nichts unsicherer, als mit ihrer Familie, mit Kindern, mit Alten in einer eh schon fast zerstörten Stadt in einem ausgebombten Viertel auf den nächsten Bombeneinschlag zu warten. Das muss auch allen in Europa klar sein.
Es bedarf zur Bewältigung dieser Krise europäischer Antworten, andernfalls ist das kaum zu schaffen. Viele haben in den Jahren der Finanzkrise, der Staatenschuldenkrise auf Deutschland gesetzt als ein Land mit wirtschaftlicher Stärke und finanziellen Möglichkeiten. Heute setzt Deutschland auch ein Stück weit auf Europa und auf die verbindenden Werte unserer Gemeinschaft, zumindest die verbindenden Werte, die bisher galten. Aber die Menschen, die zu uns kommen, auch die Masse der Flüchtlinge und die Schnelligkeit, in der sich dieser fast schon epochale Veränderungsprozess vollzieht, machen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Angst. Das müssen wir sehen und dieser Frage müssen wir uns stellen.
Es ist die Angst und die Ungewissheit, die bei vielen Menschen nachvollziehbare Fragen auslöst. Wie geht es weiter und was sind die integrationspolitischen Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts? Wie ist das zu bewältigen und welche Schwerpunkte wird es dabei geben? Wird es dabei Verlierer geben und wer werden die Verlierer sein? Im kleinen Rahmen gibt dieser Haushalt auch darauf Antworten, ich komme später darauf zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Welt ist in Aufruhr. Wir befinden uns jetzt in einer Phase, in der dieser Aufruhr - wie im Übrigen schon seit vielen, vielen Jahren Abend für Abend in den Nachrichtensendungen aus dem sogenannten Weit-Weg-Fernsehen zu sehen - nun auch in Deutschland und Europa ankommt. Niemand kann sich mehr verweigern, die besonderen Ansprüche dieser Tage wegschieben nach dem Motto „Eine Gedenkminute, das war‘s“ und dann einfach zum normalen Tagesablauf übergehen, das geht nicht mehr. Auch darum ist das heute eine andere Haushaltsdebatte als viele zuvor. Was diese Debatte aber vor allem fordert, ist eine klare Haltung zu den zentralen Fragen dieser Zeit: