Sebastian Thul
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, vor dem Eintritt in die Berichterstattung noch einen Glückwunsch auszusprechen: Herzlichen Glückwunsch an Professor Backes! Wir haben zukünftig ein neues Helmholtz-Institut im Saarland mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist ein starkes Signal für unsere Hochschullandschaft. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen sich den Glückwünschen an Professor Backes anschließen.
Ich komme zur Berichterstattung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Drucksache 15/2057, wurde vom Plenum in seiner 56. Sitzung am 18.01.2017 bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der übrigen Landtagsfraktionen in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Staatsvertrag soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, das Zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren technisch in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden, dem sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren. Das Ziel, die Effekte des Mehrfachzulassungsabgleichs flächendeckend zu erreichen, wird des Weiteren dadurch unterstützt, dass künftig Hochschulen auch zulassungsfreie Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren einbinden können. Darüber hinaus werden künftig bei den Wartezeitregelungen nur noch die Semester als
Wartezeit angerechnet, für die sich die Bewerberin oder der Bewerber um eine Zulassung im jeweiligen Studiengang beworben hat. Daneben enthält der Gesetzentwurf ergänzende landesrechtliche Regelungen für die Studienplatzvergabe, soweit diese nicht bundesweit durch die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde auf Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion eine Anhörung unter Beteiligung der saarländischen Hochschulen durchgeführt. Änderungswünsche beziehungsweise Kritik wurden dabei nicht vorgetragen.
Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf nach Art. 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Stimmenthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Zustimmung der übrigen Landtagsfraktionen, die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Drucksache 15/2057, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Freigang, wir waren natürlich in den letzten fünf Jahren da. Ich muss auch sagen, dass die gesamte Spardiskussion eigentlich eine war, der sich der Kollege Schmitt und ich uns immer gestellt haben. Wir haben immer die Prügel eingesteckt und wir haben auch immer dazu gestanden, dass wir eben sparen müssen, um an die notwendigen Bundesmittel ranzukommen, damit wir überhaupt Spielräume haben, zukünftig noch
einmal in unsere Universität zu investieren. Dazu stehe ich auch heute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe auch mehrfach in dieser Zeit gesagt, dass einiges nicht optimal gelaufen ist, dass ich mir auch hätte vorstellen können, dass dieser Prozess schneller über die Bühne gegangen wäre, dass man nicht ewig über die Diskussion an der Uni diskutiert hätte. Das hat die gesamte Universität gelähmt. Das hat auch die Wissenschaftspolitik hier im Land gelähmt.
Das war eine Diskussion, die meines Erachtens viel zu lang und an vielen Stellen unnötig und schlecht gemanagt war, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass ich das Zerrbild, das hier die Opposition zum Teil bringt, nicht teile. Ich möchte keine Neiddebatte nach dem Motto, auf der einen Seite sind die glänzenden ITBauten, auf der anderen Seite verkommen die Gebäude in der Philosophischen Fakultät.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben massiv investiert, auch in die Gebäude aller Fakultäten, aller Fachrichtungen in den letzten Jahren, insbesondere in Homburg. Ich kann mich noch gut erinnern an den Neujahrsempfang, den wir in Homburg an der Uniklinik hatten, als die Uniklinik der Landesregierung ausdrücklich dafür gedankt hatte, dass sie die letzten Jahre so erfolgreich in den Standort Homburg investiert hatte. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir breit investiert haben, obwohl die Mittel knapp waren. Ich denke, wir haben vernünftig investiert. In Zukunft müssen wir noch eine Schippe drauflegen. Das werden wir auch weiterhin in Regierungsverantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte hier auch nicht mehr alle Argumente pro und contra Einsparungen austauschen. Nach der Slapstick-Einlage am Anfang dieser Diskussion hatte ich auch ehrlich gesagt wenig Lust, mich überhaupt sachlich mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auseinanderzusetzen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin jetzt einmal aus einem Interview der Saarbrücker Zeitung, wo ich mich gefragt habe, warum ich mich überhaupt noch mit Anträgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auseinandersetzen soll. Da ging es um die Einsparungen bei den Hochschulen. Da wird von der Saarbrücker Zeitung gefragt: „Gibt es im Landeshaushalt überhaupt Spielräume dafür?“ Herr Abgeordneter und Spitzenkandidat Ulrich: „Ja, der Spielraum ist da, wenn man es will. Da muss man halt umschichten.“ Weitere Frage der Saarbrücker Zeitung: „Zu wessen Lasten?“ Da sagt der Abgeordnete Ulrich: „Das muss man sehen, das kann man nur sagen, wenn man in Regierungsverantwortung ist. Dazu braucht man die Zahlen der Landesverwaltung.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden hier jedes Jahr einen Haushalt. Das sind die einzigen Zahlen, die Sie brauchen, um zu sagen, zu wessen Lasten wir mehr in die Hochschulen in diesem Land hätten investieren sollen. Diese Antwort sind Sie uns schuldig geblieben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie wirklich erst einmal in Regierungsverantwortung kommen müssen, um hier geschickt investieren zu können, dann kann ich Sie beruhigen. Das wird nämlich nicht geschehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Die Kollegin Fretter hat meine Pressemitteilung angesprochen. Es ist ja ganz offensichtlich, dass wir da anderer Meinung sind als die CDU. Ich muss sagen, in der Debatte und in Ihrem Beitrag habe ich nichts gehört, was mich davon überzeugt, Jugendlichen unter 18 das Wahlrecht nicht zuzugestehen.
Ich habe mir gerade eine Frage gestellt; der Kollege Hermann Scharf kennt das vielleicht auch aus eigener Erfahrung. Ich habe in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung gearbeitet. Diese Menschen durften, egal wie reif sie sind, egal wie sehr sie in ihrer Stimmabgabe vielleicht eingeschränkt sind, trotzdem wählen gehen, und das ist gut so. Sie können mir nicht erklären, warum jemand, der schwerstmehrfachbehindert ist, wählen gehen darf, aber einem 17-Jährigen die Reife dazu abgesprochen wird. Das ist unlogisch, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Rahmen der Beteiligung bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir Kinder und Jugendliche an Wahlen beteiligen müssen. Wir müssen das nicht nur bei den unter 18-Jährigen tun. Sie haben ja selbst gesagt, Frau Kollegin, dass das Thema Familienwahlrecht auch öfter zur Sprache kommt. Unser Landesvorsitzender, der Bundesjustizminister, hatte das auch mal in die Diskussion gebracht. Ich wäre sehr gespannt, was dabei herauskommt, wenn wir uns mal aktiv mit der Frage des Familienwahlrechts auseinandersetzen würden, damit, ob Menschen, die für ihre Kinder mitentscheiden dürfen, wie unsere Welt in Zukunft aussehen soll, wie unsere Demokratie aussehen soll, mehr als eine Stimme haben sollten. Ich würde mich freuen, wenn wir in diesen Prozess aktiv einsteigen würden.
Wir diskutieren heute erneut über die Stärkung von Kinder- und Jugendrechten im Saarland. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den GRÜNEN danken, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, weil er uns die Möglichkeit gibt, unsere Position darzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen waren ja im letzten Jahr dabei, als wir mehrere Anhörungen von Kinder- und Jugendverbänden hatten, erst die Anhörung der Koalitionsfraktionen, dann die zweite Anhörung abends im Ausschuss. Wir haben
viele Kinder und Jugendliche gehört. Ich habe keinen darunter gehört, der gesagt hat, er halte nichts von einem Wahlrecht unter 18. Das heißt, die Verbände sind da ganz klar.
Auch ganz klar ist, dass Demokratie erlernt werden muss, und das am besten - das ist meine Auffassung - so früh wie möglich. Politische Bildung ist in Zeiten der Trumps, Le Pens, Petrys und Wilders wichtiger denn je. Antidemokratische und rechtspopulistische Strömungen schicken sich an, Europa und die Welt wieder in dunkle Zeiten zu treiben. Wir hatten heute Morgen eine lange europapolitische Diskussion und wir sehen, auf welche Katastrophe wir eventuell zusteuern, wenn wir uns die Umfragewerte der Rechtspopulisten insbesondere im benachbarten Frankreich anschauen.
Die Shoa, die größte Schande des letzten Jahrtausends, hat Millionen Menschen das Leben gekostet, und wir tragen die Verantwortung dafür, dass sich dieses Kapitel nie mehr wiederholt. Dies gilt insbesondere für die kommenden Generationen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass Demokratie früh erlebt und erlernt wird und Menschen auch unter 18 ihre Stimme abgeben können.
Die Abgeordneten dieses Parlaments müssen für die Demokratie werben und mehr Menschen dafür begeistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche bereit sind, mehr Verantwortung für unsere Demokratie zu übernehmen. Dafür spricht unter anderem das hohe Engagement der Kinder- und Jugendverbände im Saarland. An dieser Stelle begrüße ich recht herzlich auch Vertreterinnen und Vertreter des Vorstandes des Landesjugendrings. Ihr seid uns jederzeit herzlich willkommen und wir bedanken uns bei euch für euer Engagement!
Für die SPD ist Demokratie weit mehr als die regelmäßige Beteiligung an Wahlen. Das hat die Kollegen Fretter zu Recht dargestellt: Es geht nicht nur um das Wählen. Wir wollen alle Lebensbereiche demokratisieren und alle Menschen dabei einbinden, und kein Mensch, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf in einer Demokratie zurückgelassen werden.
Im Sinne dieses Ziels haben wir bereits im letzten Jahr ein Positionspapier unter dem Titel „Unsere Demokratie stärken - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen“ verabschiedet. Dieses Papier entstand nicht im stillen Kämmerlein, sondern in der Zusammenarbeit und in Abstimmung mit vielen Kinder- und Jugendverbänden. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Punkte des Papiers eingehen und
dabei zeigen, dass wir viele Punkte des GRÜNENAntrags sowie des PIRATEN-Antrags so oder so ähnlich schon lange in unser Programm aufgenommen haben.
Erstens: Die SPD will eine Ausweitung des Wahlrechts. Gerade auch aufgrund des demografischen Wandels gilt es, die Stimmen junger Menschen zu stärken. Junge Menschen können und wollen an Wahlen teilnehmen, und wir wollen sie nicht mehr davon abhalten, ihre Stimme abzugeben oder auch sich wählen zu lassen.
Zweitens: SchülerInnen-Rechte stärken. Auch in der Schule ist Demokratisierung ein wichtiger Bestandteil, um Schülerinnen und Schüler zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Gibt es eine gelebte Mitbestimmung zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Schülervertretung, profitiert langfristig auch die Schule von einem besseren Klima. Wie ich heute Morgen vom Bildungsministerium erfahren durfte, gab es eine erste Kick-off-Veranstaltung, um unser Schulmitbestimmungsgesetz zu novellieren. Das war auch eine Forderung der Landesschülervertretung, der wir gerne nachkommen. Wir haben damit schon angefangen. Ich finde, wir müssen auch im Schulmitbestimmungsgesetz zukünftig SchülerInnenrechte stärken.
Drittens: Wir brauchen ein umfassendes Beschwerdemanagement, und damit meine ich nicht nur „Beschwerdemanagement“, sondern „Verbesserungsmanagement“. In allen Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen, muss ein unabhängiges und altersadäquates Beschwerdemanagement eingerichtet werden. An dieses sollen sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn Konflikte mit der Einrichtung auftreten. Wir hatten diese Diskussion mit dem Kinderschutzbund letztes Jahr, und ich denke, wir sind uns alle einig, dass es ein Fortschritt wäre auch für die Qualität in unseren Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Viertens: Die Jugendbeteiligung in der Kommune ausbauen. Über § 49a KSVG besteht in jeder Kommune die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Dabei ist die Einrichtung eigener Gremien schwächer ausgestaltet, als dies zum Beispiel bei Seniorinnen und Senioren der Fall ist. Wir fordern eine Gleichstellung in diesem Bereich. Dabei ist es uns wichtig, klarzustellen, dass wir eben gerade nicht festschreiben wollen, dass es Jugendbeiräte in den Kommunen geben muss. Da unterscheiden wir uns von dem GRÜNEN- und dem PIRATEN-Antrag. Wir brauchen die beste Beteiligungsform für engagierte Jugendliche vor Ort, und das muss nicht immer ein klassischer Beirat sein. Die Beteiligungsformen müssen flexibel, aber die Beteiligung muss für
die Kommunen dennoch verpflichtend sein. Ich finde, wenn wir das umsetzen, sind wir schon einen guten Schritt weiter, Jugendliche aktiv zu beteiligen. Wir sollten sie nicht unbedingt mit unserem alten Denken und unserer alten Gremienstruktur erdrücken, sondern wir sollten die Jugendlichen selber entscheiden lassen, was denn die beste Beteiligungsform ist. Aber die Kommune sollte sie natürlich verpflichtend beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Fünftens: Kinder- und Jugendnetzwerke stärken. Da spielt der Landesjugendring eine ganz wichtige Rolle, er ist nämlich die Interessenvertretung der saarländischen Kinder- und Jugendverbände - leider mittlerweile ohne die Landesschülervertretung, aber vielleicht stoßen die ja wieder dazu, ich würde es mir wünschen. Er ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die Förderung von ehrenamtlicher Jugendverbandsarbeit im Saarland geht. Die SPD ist nicht erst seit heute der Auffassung, dass dieses Netzwerk gestärkt werden muss. Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, die finanzielle Situation des Landesjugendrings in Zukunft sicherzustellen und zu verbessern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen auch die Anzahl der JugendbildungsreferentInnen erhöhen. Dies soll sicherstellen, dass die wichtige Arbeit der ehrenamtlich arbeitenden Kinder und Jugendlichen weiterhin gut durch Hauptamtliche unterstützt und ausgebaut wird.
Hier sitzt ein Jugendverband, die Saarländische Karnevalsjugend, der uns gute Gründe genannt hat, warum er unter anderem auch einen Jugendbildungsreferenten braucht. Ich denke, die ehrenamtliche Arbeit der Karnevalsjugend - ich nenne sie nur, weil sie heute hier ist, sie ist eine Riesen-Jugendorganisation - sollte unterstützt werden. Deswegen werden wir zukünftig mehr JugendbildungsreferentInnen einstellen, wenn es nach dem Willen der SPD geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
All diese Vorschläge und noch viele weitere Ideen haben wir nicht nur in unser Positionspapier, sondern letzten Endes auch in unser Wahlprogramm aufgenommen. Diese Vorschläge kamen direkt von Jugendlichen und sind jetzt unser Angebot zur kommenden Wahl. Das zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nicht nur darüber reden, sie zu beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir freuen uns, dass es offenbar einige Parteien gibt, die diese Ziele teilen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass GRÜNE und PIRATEN noch kurz vor der Landtagswahl solche Anträge einbringen. Ich würde es genauso machen, wenn ich in der Opposition wäre, weil die Diskussion doch die unterschiedlichen Einstellungen der Regierungsfraktionen zeigt.
Das ist aber alles kein Beinbruch. Wir konkurrieren im nächsten Monat um die besten Ziele und die besten Ideen für unser Land, und da machen alle hier vertretenen Parteien mit. Wenn wir an diesem Ziel weiterhin festhalten, wenn wir es nach der Wahl umsetzen würden - mich persönlich würde es sehr freuen, wenn es eine große Übereinkunft gibt -, eins ist klar, das geht nur mit der CDU. Es ist eben auch schon angeklungen, wir müssen die Verfassung ändern.
Auch deswegen ist es von der Kollegin Maurer
falsch formuliert gewesen, dass wir heute die Chance haben, das Wahlalter zu senken. Sie hätten einen Antrag stellen müssen, die Landesverfassung zu ändern, und dann hätten wir hier mit einer nötigen Zweidrittelmehrheit dafür stimmen müssen. Deswegen appelliere ich natürlich an unsere Freundinnen und Freunde der CDU, auch nach der Wahl erneut über dieses Thema zu reden. Vielleicht können wir uns mal anschauen, ob es in den Kommunen Sinn macht, die Jugendlichen wählen zu lassen, und ob das vielleicht zu mehr Beteiligung führt. Mich würde es freuen, wenn wir in dieser Frage ein Stück weiterkommen, aber darüber sollen die Wählerinnen und Wähler entscheiden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Ulrich, was ich nicht verstehe, ist, warum man hier so schreien muss und miteinander so umspringen muss, wie Sie es gerade getan haben. Sachliche Auseinandersetzung ja, aber nicht nach dem Motto: Wer am lautesten schreit, hat auch am meisten recht.
Ich finde es keine schöne Art und Weise, so miteinander umzugehen bei einem Thema, mit dem man sich eigentlich sehr sachlich auseinandersetzen kann.
Ich möchte zunächst kurz auf Ihre Rede eingehen. Sie haben von einem Gutachten gesprochen, von einer Interessenvertretung in Neunkirchen, die sich gegen die Ansiedlung des Globus-Warenhauses ausspricht. Ja, es gab auch mal eine Interessenvertretung in Neunkirchen vom örtlichen Gewerbe, die sich gegen die Ansiedlung des Saarpark-Centers ausgesprochen hat. Und heute spricht sich das Saarpark-Center in einer Initiative gegen die Ansiedlung von Globus aus.
Wenn Sie auf die Straße gehen, mit den Leuten reden und sie fragen, was die davon halten, dass das Saarpark-Center zunächst angeblich den Einzelhandel in Neunkirchen kaputt gemacht hat und sich jetzt selbst beschwert, vom nächst Größeren ebenfalls kaputt gemacht zu werden, dann schütteln die Leute nur mit dem Kopf und können diese Argumentation in keiner Weise nachvollziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte mich jetzt mit den einzelnen Punkten in Ihrem Antrag auseinandersetzen. Die Landschaft der Industriekultur Nord ist, wie Sie zu Recht erwähnt haben, ein Naturschutz-Großvorhaben einer neuen Generation, das nicht mehr überwiegend den Naturschutz, sondern auch in hohem Maße urbane und industrielle Komponenten aufweist. Mitglieder des Zweckverbandes LIK.Nord sind die Städte Friedrichsthal und Neunkirchen sowie die Gemeinden Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler, der Landkreis Neunkirchen und die Industriekultur Saar. Es handelt sich also um ein in erster Linie kommunales Thema, wobei sich mir die Frage stellt,
inwiefern der saarländische Landtag zum jetzigen Zeitpunkt damit überhaupt befasst werden soll.
Ich bin selbst auf kommunaler Ebene in Neunkirchen aktiv und kann sagen, dass dieses Thema in Neunkirchen schon umfassend beraten wird. Wir hören in Neunkirchen durchaus auf das Gewerbe in der Stadt, das seine Kritik vorbringt. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst und nehmen sie auch auf. Wir wischen das nicht einfach weg und schreien blind „Hurra, der Globus kommt!“, sondern wir berücksichtigen die Interessen der Neunkircher Unternehmen, dies übrigens genauso wie die der Neunkircher Bürgerinnen und Bürger, von denen 70 bis 80 Prozent ein Globus-Warenhaus in Neunkirchen wollen. Auch das ist zur Kenntnis zu nehmen, lieber Kollege Ulrich.
Sie reden ferner von einem Bauvorhaben auf der grünen Wiese. Sie tun ja gerade so, als wäre dieses Globus-Warenhaus fernab der City. Ich habe früher mal quasi um die Ecke gewohnt. Der Standort ist vielleicht gerade mal 300 Meter von der nächsten Siedlung entfernt. Es ist also keinesfalls als Satellit sozusagen freischwebend um die Stadt Neunkirchen herum angesiedelt, sondern es ist im Gegenteil ganz nah an der City.
Da frage ich Sie: Was ist denn nicht nachhaltig oder nicht ökologisch daran, den Menschen in Neunkirchen, die bisher nach Einöd, nach St. Wendel und nach Güdingen in den Globus fahren, also mit ihren Autos einen weiten Weg auf sich nehmen, eine Einkaufsmöglichkeit vor Ort zu bieten? Das erspart doch eine Menge Verkehr, auch eine Überlastung beispielsweise der Stadt St. Wendel, die jedes Wochenende und jeden Samstag unter den Einpendlern aus dem gesamten Landkreis Neunkirchen leidet. Der Globus dort ist froh, wenn er seine Kundenanzahl minimieren kann. Die Stadt St. Wendel ist froh, wenn sie zurückgefahren wird, weil sie es nicht mehr packt. Deswegen halte ich es gerade aus ökologischer und aus nachhaltiger Sicht für begrüßenswert, dass wir ein Warenhaus nach Neunkirchen bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Scharf, das ist das, was Globus uns mitteilt: Ein Umsatzrückgang, der in St. Wendel natürlich zu erwarten wäre, weil die Neunkircher dann nach Neunkirchen ins Warenhaus kommen, wäre sogar gewünscht, weil man dort an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Das nehme ich zur Kenntnis. Wenn uns Globus das erzählt, dann vertraue ich den eigenen Zahlen von Globus, die sich, so glaube ich, nicht selber schwächen wollen.
Ich möchte weiter auf den Naturschutzaspekt eingehen. Es ist ja nicht so, dass eine Fläche in Neunkirchen bebaut werden soll, die nicht ausgeglichen
werden soll. Vielmehr hat die Stadt Neunkirchen ein sehr hochwertiges und sehr großes Austauschgebiet angeboten. Dieses hochwertige Austauschgebiet liegt zwischen Wiebelskirchen und Schiffweiler. Ich weiß nicht, ob Sie selbst vor Ort waren; ich war dort. Es ist der sogenannte Katzentümpel. Es ist ein wunderbares Biotop, das herrlich zur Naherholung einlädt. Da sind Schrebergärten angelegt. Die Menschen vor Ort nutzen das. Das soll also ausgetauscht werden gegen ein Stück Brache direkt an der Bundesstraße. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer mir da noch mit Naturschutz kommt, dem kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass die Belange des Umweltschutzes im Rahmen des Vorverfahrens bewertet wurden. Lieber Herr Kollege Ulrich, Sie haben heute Morgen in der Debatte gesagt, wir sollen das gar nicht erst prüfen, gar nicht zulassen und direkt vom Tisch wischen. Natürlich lassen wir das zu. Natürlich prüfen wir das. Wir begehen ja keinen Rechtsbruch. Wenn jemand ein Anliegen an uns hat und sich irgendwo ansiedeln will, dann wird das geprüft und mit allen Beteiligten abgestimmt. Da sind wir als Staat in der Pflicht. Deswegen bin ich dafür, dass diese Prüfvorhaben abgeschlossen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nach wie vor ist vorgesehen, das Bundesamt für Naturschutz anzufragen, ob Bedenken gegen die Zulässigkeit des Raumordnungsverfahrens bestehen. Sobald eine Antwort des Bundesamtes für Naturschutz eingetroffen ist, wird das weitere Vorgehen ergebnisoffen - lieber Kollege Ulrich - und unter Berücksichtigung der eingehenden Einwendungen geprüft. Das ist ein vernünftiges und gründliches Vorgehen bei einer solchen Ansiedlung.
Neben den naturschutzrechtlichen Erwägungen müssen wir als Politiker aber auch schauen, wie wir Land, Städte und Gemeinden nach vorne bringen und weiterentwickeln können. In diesem Parlament und insbesondere von Ihrer Fraktion, lieber Herr Kollege Ulrich, werden stets neue Investitionen gefordert. Das alles, was die Landesregierung in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht hat, ist Ihnen in der Regel nicht genug. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um ein Großprojekt, das der Wirtschaft in Neunkirchen helfen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mehr Einpendler haben werden, die in unserer Stadt in den Globus kommen und vielleicht anschließend in das Saarpark-Center, den Kaufhof und in die Innenstadt fahren. Das wird ein Mehr an Wirtschaftskraft für die Neunkircher. Die Neunkircher können vor Ort in einem saarländischen SB-Warenhaus einkaufen, das auch noch Regionalvermarktung betreibt. Sie sehen,
wir planen die Zukunft unserer Einkaufsstadt Neunkirchen mit Weitsicht. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht erkannt, dass eine Investition in die Stadt Neunkirchen der Region gut tun wird. Unterstützt wird die Bewertung der Bürgerinnen und Bürger durch den Bedarfsnachweis der Behörden. Die dortige Einschätzung kommt zum Ergebnis, dass Neunkirchen im Vergleich zur Mehrzahl der anderen Mittelzentren im Saarland seiner mittelzentralen Versorgungsaufgabe noch nicht ausreichend nachgekommen ist. Es besteht also tatsächlich Bedarf. Die Menschen vor Ort wären froh, wenn an der Betzenhölle ein Globus entstehen würde. Sie müssten sich nicht mehr entscheiden, ob sie für einen größeren Einkauf nach St. Wendel oder Einöd fahren müssen. Wie ich eben schon gesagt habe, ist das auch eine Verkehrsentlastung für die betroffenen Städte und somit nachhaltig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass die Stadt hier eine bestehende Lücke schließen will. Ich sehe es nicht so, dass sich der Stadtrat und der verantwortliche Oberbürgermeister an einem Projekt versündigen, das die Einkaufsstadt Neunkirchen gefährdet. Ganz im Gegenteil. Ich freue mich, dass in der Stadt Neunkirchen investiert wird und ein so großes und global agierendes Unternehmen meine Stadt als Standort ins Auge gefasst hat. Mit dem Bauvorhaben entstehen viele neue und gute Arbeitsplätze. Die Steuereinnahmen in einer Stadt wie Neunkirchen steigen. Das kann ich als Kommunal- und Landespolitiker eigentlich nur begrüßen.
Natürlich kann es sein, dass Umsätze bei bestehenden Konkurrenzunternehmen zurückgehen. Das will ich hier gar nicht von der Hand weisen. Ich will aber auch darauf aufmerksam machen, dass sich die betroffenen Bürgermeister und Räte der umliegenden Kommunen, die sich jetzt zum Teil beschweren, dass ihre lokalen Händler gefährdet sind, massenweise Discounter in ihre Gemeinden genommen haben. Die haben selbst ein ALDI, Lidl, Netto oder Penny in ihre Gemeinden genommen, wohl wissend, dass das der Tod des Metzgers und Bäckers vor Ort ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter diesem Aspekt finde ich es ein bisschen komisch, wenn sie jetzt Zeter und Mordio schreien, wenn sich ein Globus in Neunkirchen niederlässt. Sie haben eine Kumpanei der Landesregierung und des Oberbürgermeisters oder weiß Gott wem mit Globus angedeutet. Globus ist im Saarland ein großer Sponsor. Globus tut mit seinem Geld viel Gutes im Saarland.
Er macht allemal mehr als jeder Penny, Netto, ALDI und Lidl in diesem Land. Deswegen ist mir Globus tausendmal lieber.
Wenn irgendwo in den Gemeinden ein Penny auf der grünen Wiese kaputtgeht, dann ist es so. Ich habe erlebt, wie sich diese Unternehmen zurückgezogen haben, zum Beispiel aus der Neunkircher Innenstadt. Sie haben sich zurückgezogen, obwohl wir dort eine Klientel haben, die diesen Markt durchaus gebraucht hätte und das erhebliche Wege zurücklegen muss. Diese Immobilien, die dort leer stehen, bleiben auch leer stehen, weil diese Unternehmen, diese Discounter, sie als Abschreibungsobjekt nutzen. Deswegen ist mir ein Globus-Warenhaus allemal lieber als irgendein Discounter auf der grünen Wiese in einer umliegenden Gemeinde, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann diese Befürchtungen irgendwo zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, wenn man es mit einem bisschen Abstand und objektiv sieht, dann wird man feststellen, dass wir uns in einem geordneten Prozess befinden, in dem die Anmerkungen der Wirtschaft vor Ort einfließen werden. Der Oberbürgermeister hat mir am Montag bestätigt, dass es beispielsweise eine harte Sortimentsabsprache mit Globus geben wird. Es wird sich also insbesondere darum gekümmert, dass der Non-Food-Bereich nicht zu sehr ausgebaut wird. Das ist der Bereich, bei dem das Saarpark-Center und diese Initiative, die Sie, lieber Kollege Ulrich, angesprochen haben, befürchten, dass es Umsatzrückgänge geben werde.
Im Non-Food-Bereich. Es ist die eindeutige Aussage der Stadt Neunkirchen, dass im Non-Food-Bereich ganz klare Vorgaben gemacht werden. Im NonFood-Bereich wird es eben nicht so sein wie in anderen Städten. Ich weiß nicht, wie es in Saarlouis ist; so oft war ich noch nicht im Globus. Vor dem eigentlichen Globus sind noch Märkte für Klamotten, Schuhe und so weiter. Das wird in Neunkirchen nicht stattfinden, weil wir in Neunkirchen natürlich ein hohes Interesse daran haben, dass die Leute nach wie vor ins Saarpark-Center, in den Kaufhof und auch in die anderen Läden zum Einkaufen gehen. Deswegen ist die klare Ansage für uns: Wenn Globus das nicht mitmacht, dann bekommen sie den Standort nicht. An dieser Aussage lassen wir uns messen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, wir befinden uns in einem ganz demokratischen und transparenten Entscheidungsverfahren. Wir haben eine Abstimmung in der LIK.Nord gehabt, wo bereits eine Zustimmung erfolgt ist. Es war eine demokratische Abstimmung in einem demokra
tisch gewählten Gremium. Wir hatten eine demokratische Abstimmung im Kreistag. Wir hatten eine demokratische Abstimmung im Stadtrat Neunkirchen. Das alles geht seinen gewohnten Gang. Ich bin froh, dass unsere Räte und unsere Kommunalpolitiker verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Ich wünsche mir, dass es so manchen Nachahmer gäbe und dass manche Privatfehden, die offensichtlich zwischen einzelnen Würdenträgern bei uns im Kreis und dem Unternehmen Globus ausgefochten werden, endlich ein Ende finden und wir zu vernünftiger Sach- und Wirtschaftspolitik zurückfinden. Darum bitte ich um Ihre Unterstützung. Den Antrag werden wir natürlich ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion zur Neuregelung des saarländischen Hochschulrechts Drucksache 15/1835 wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung am 15.06.2016 in Erster Lesung bei Zustimmung der einbringenden Fraktionen und der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem am 18.03.2015 durch den Landtag verabschiedeten Landeshochschulentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2020 wurde eine Zusammenführung von gesetzlichen Hochschulregelungen beschlossen. Das Saarländische Hochschulgesetz tritt nunmehr an die Stelle des bestehenden Universitätsgesetzes und des Fachhochschulgesetzes; Musik- und Kunsthochschulgesetz gelten fort. Basierend auf den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes vom Dezember 2013 durch den Wissenschaftsrat sollen insbesondere die für die HTW geltenden Organisationsstrukturen modernisiert, eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen geschaffen und die Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen verbessert werden. Die Kompetenzverteilung auf zentraler wie dezentraler Hochschulebene wird auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Organisationsnormen zur Hochschulselbstverwaltung mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes nachjustiert.
Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig die dynamische Steuerungsund Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern. Hinsichtlich weiterer Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs verweise ich auf die sehr detaillierte Einbringungsrede des Kollegen Thomas Schmitt in Erster Lesung.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, an der unter anderem beteiligt wurden:
Präsidium, Senat und Universitätsrat der Universität des Saarlandes, der Rektor der HTW einschließlich des wissenschaftlichen Beirats sowie des Senats, die Frauenbeauftragten, die Studierendenvertretungen, die Personalräte, die Berufsakademien, die Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen, die Kammern sowie die Gewerkschaften und Berufsverbände. Diskutiert wurden auch Einzelaspekte wie die Fragen nach einer gesetzlichen Verankerung tierversuchsfreier Forschung sowie der Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung. Die zahlreichen Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider und enthielten entsprechende punktuelle Abänderungsvorschläge.
Auf einen Aspekt, der in der Anhörung vorgetragen wurde, möchte ich gesondert hinweisen. Es geht um die Regelung, welche Rechte die alten, noch bestehenden Gremien haben. Hier möchte ich klarstellen, dass die Kompetenzen der Gremien, auch wenn sie noch nach dem alten Recht gebildet wurden, jetzt nach dem neuen Gesetz gelten. Das heißt insbesondere, dass der wissenschaftliche Beirat künftig die Rechte eines Hochschulrates hat.
Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 15/2015 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATENLandtagsfraktion sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, zur Annahme empfohlen wird.
Hinsichtlich der vielfältigen Änderungsvorschläge verweise ich an dieser Stelle auf die Erläuterungen im Abänderungsantrag. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass im Abänderungsantrag das Inhaltsverzeichnis infolge des neu eingefügten § 99 redaktionell angepasst werden muss.
Von den Oppositionsfraktionen wurden ebenfalls Abänderungsanträge gestellt, über die wie folgt abgestimmt wurde: Der Abänderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei Zustimmung des Antragstellers und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der PIRATENLandtagsfraktion. Die Abänderungsanträge der PIRATEN beziehungsweise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PIRATEN-Landtagsfraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Saarländi
schen Hochschulrechts, Drucksache 15/1835, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 15/2015, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen war vor allem die Wahl beziehungsweise die Nichtwahl des Universitätspräsidenten Gegenstand der medialen Berichterstattung. Das ging so weit, dass von einer „peinli
chen Posse“ geschrieben wurde. Die Uni hat, so denke ich, insgesamt unter dieser Debatte gelitten.
Ich will aber an dieser Stelle auch einmal deutlich machen, dass es dort, wo es Schatten gibt, auch Licht gibt. Zu diesem Licht zählt unter anderem dieses neue Hochschulgesetz. Als Kontrast zu den aktuellen Debatten über eine Konkurrenz zwischen den Gremien und über den Streit zwischen den Gremien möchte ich an dieser Stelle betonen, dass das Hochschulgesetz erarbeitet wurde in der Zusammenarbeit zwischen den Gremien, dass sich die Gremien der Universität und der HTW zusammengesetzt haben, dass von beiden Seiten Vorschläge gemacht wurden, die wir übernommen haben. Da hat es ist eine sehr große Einigkeit gegeben. Wir waren uns in diesem Prozess sehr früh einig. Das zeigt, dass es geht. Die Zusammenarbeit funktioniert. Angesichts dessen möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, die zu dieser Zusammenarbeit beigetragen haben, die zu diesem guten Gesetzesentwurf, den wir heute verabschieden, beigetragen haben, ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Der Kollege Schmitt hat es schon gesagt: Es handelt sich um eine der größten Novellen, die das saarländische Hochschulrecht erlebt hat. Wir haben im saarländischen Landtag eine sehr große Anhörung durchgeführt. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal den Charakter des Zuhörens betonen, den der Prozess hatte. Denn wir sind nicht mit einer festgelegten Meinung in diese Anhörung reingegangen, sondern haben sehr wohl den Angehörten gut zugehört. Viele Änderungswünsche der Antragsteller und auch der Opposition und eben der Angehörten sind umgesetzt worden. Das zeigt, dass auch die Politik zuhört. Die Politik setzt auch das um, was uns von anderen empfohlen wird. Experten werden gehört, sie können sich einbringen. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, gelebte Demokratie, und das ist gut so.
Das muss man schon erwähnen in einer Zeit, in der immer wieder gesagt wird, die Politik höre nicht auf die Meinung der Menschen, es werde Politik über deren Köpfe hinweg gemacht. Dieses Gesetz ist der klare Beweis, dass das nicht der Fall ist.
Es gab natürlich die Expertise des Wissenschaftsrates, mit der uns bestimmte Empfehlungen gegeben wurden. Wir hatten uns aber auch schon im Koalitionsvertrag geeinigt, ein gemeinsames saarländisches Hochschulrecht zu verankern, das auf der Höhe der Zeit ist. Bei der HTW zeigt sich das Ergebnis am deutlichsten: Die dortigen Strukturen waren meines Erachtens und auch nach Meinung derjenigen,
die wir zu Rate gezogen haben, völlig überaltert. Deswegen profitieren sowohl die Universität des Saarlandes als auch die HTW von diesen Verbesserungen.
Die Debatte um die Hochschulfinanzierung wurde ja schon von einigen Kolleginnen und Kollegen der Opposition angesprochen. Ich werte übrigens den Rückgriff auf dieses Thema in gewisser Weise als Zustimmung zu unserem Hochschulgesetz, denn hat man am Gesetz im Grunde nichts auszusetzen, sucht man sich etwas, das mit dem Gesetz nichts zu tun hat - hier die Finanzlage -, und hackt dann darauf herum.
Ich wurde bei einer Podiumsdiskussion an der Universität des Saarlandes gefragt, wie es - jenseits der Diskussion um die Finanzlage unserer Uni und unserer HTW - denn nun weitergehe mit der Uni und mit der HTW, welche Perspektiven bestünden. Ich habe damals gesagt: Wir wollen die Hochschulen demokratischer, autonomer und transparenter machen. - Und genau das haben wir mit diesem Entwurf geschafft: Unsere Hochschulen werden demokratischer, autonomer und transparenter sein. Deshalb ist der heutige Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein guter Tag für die Hochschulen im Saarland.
Der heutige Tag ist aber auch ein guter Tag, weil wir insbesondere der Universität des Saarlandes eine Lösung anbieten, um aus der verfahrenen Situation bei der Präsidentenwahl herauszukommen. Wir haben auf Wunsch der Universitätsgremien auf die aktuelle Lage reagiert und bieten nunmehr diese Lösung an. Ich kann nur hoffen, dass die Gremien sie annehmen. Gleichgültig, wie sie sich nun im konkreten Fall entscheiden - darin sind sie autonom -, werden sie künftig noch autonomer sein. Und auch das ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was sind nun die wesentlichen Fortschritte und die wesentlichen Entwicklungen im neuen Hochschulrecht aus Sicht der SPD? Es gibt mehr Mitbestimmung, was das Spitzenpersonal an HTW und Universität angeht. Es gibt auch mehr inhaltliche Mitbestimmung für die universitären Gremien. Das betrifft genau das, was uns in der ganzen Debatte um den Sparprozess immer vorgeworfen wurde: dass Personalräte, Studierende und Professoren übergangen worden wären. Zukünftig werden Personalräte, Studierende und Professoren stärker mitbestimmen können, wohin das Schiff „Universität“ und das Schiff „HTW“ fahren. Ich bin der Überzeugung, dass sich mit diesem Mehr an Mitbestimmung und Demokratie in unseren Hochschulen die Hochschulen auf einem guten Weg befinden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir von der SPD haben auch gesagt, dass wir insbesondere Kinder aus Nichtakademikerfamilien in den Fokus nehmen wollen. Denn diese Gruppe studiert noch immer weitaus seltener als die Gruppe der Kinder aus Akademikerfamilien. Auch dafür haben wir im neuen Hochschulrecht einen Paragrafen vorgesehen. Wir von der Sozialdemokratie wollen Aufstieg durch Bildung und die Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte. Das haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entwurf erreicht.
Es gibt, wie ebenfalls bereits angesprochen wurde, künftig Arbeitnehmervertreter im Universitätsrat. Das war auch in der Vergangenheit schon möglich, leider haben aber die Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Schon nach der alten Regelung konnten ArbeitnehmerInnen-Vertreter zu Mitgliedern des Hochschulrates gewählt werden. Das wurde aber leider nicht gemacht. Vielleicht führt die neue Regelung nun noch einmal zur Verdeutlichung dieser Möglichkeit. Das war ein Wunsch der universitären Gremien und der Personalräte, den wir aufgenommen haben. Künftig werden also mehr Arbeitnehmervertreter im Hochschulrat sein. Und ich bin der Überzeugung: Überall dort, wo mehr Arbeitnehmervertreter vorhanden sind, steckt auch mehr drin. Damit wird die Universität auch im Hochschulrat in eine gute Richtung geführt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir ermöglichen ein tierversuchsfreies Studium. Das spielt, Kollege Schmitt hat es angesprochen, in der Praxis eigentlich keine Rolle, weil das auch bislang schon möglich war. Ich musste eben schmunzeln, liebe Kollegin Spaniol: Sie tun so, als würden wir erst ab heute, mit Änderung dieses Gesetzes, tierversuchsfreie Forschung unterstützen. Aber das Förderungspaket in der Staatskanzlei, das mehrere 100.000 Euro beinhaltet, beschäftigt sich schon lange mit Alternativmethoden zu Tierversuchen. Diese Landesregierung fördert schon lange tierversuchsfreie Forschung, das ist nichts Neues. Wir haben es nun im Gesetz verankert. Insofern ist das auch ein guter Tag für die tierversuchsfreie Forschung.
Wir haben relativ spontan auch eine Anregung des Landessportverbandes aufgenommen. Es gibt Probleme, dass Leistungssportler, die studieren, nicht mehr so oft freigestellt werden. Insbesondere der Bologna-Prozess und die Creditpoints machen es Spitzensportlern schwer, an unseren Hochschulen erfolgreich zu studieren und gleichzeitig Spitzensport zu betreiben. Die diesbezügliche Anregung habe ich sehr gerne aufgenommen, ich habe sie gleich weitergeleitet und wir haben sie übernommen. Deswegen ist es auch ein guter Tag für unsere Spitzensportler hier im Saarland, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eben wurde gesagt, dass es natürlich auch um Geld geht und dass unsere Hochschulen auch Geld brauchen. Natürlich brauchen unsere Hochschulen mehr Geld. Wir haben ein Konzept dazu vorgelegt. Wir haben den Hochschulen Finanzierungssicherheit bis 2020 gegeben, und darüber hinaus haben wir jetzt auch den Versorgungslastenausgleich übernommen. Kollege Schmitt hat es ja eben schon gesagt: Das sind bis zu 250.000 Euro im Jahr, das sind keine Peanuts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Insgesamt ist dieses Hochschulgesetz eine runde Sache. Ich würde mich freuen, wenn es heute auf breite Unterstützung im Parlament stoßen würde und wenn auch die Oppositionsfraktionen sich einen Ruck geben und diesem guten Gesetz zustimmen würden. Ich bin überzeugt davon, dass es ganz viele Verbesserungen für unsere Hochschulen bringt, deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind traurige Schlagzeilen, die die Polizei dieses Jahr zu vermelden hat. Die Zahl der Drogentoten im Saarland steigt rapide an, vor einem Monat war das 20. Todesopfer zu beklagen. Im Mai dieses Jahres gab es allein in einer Woche drei Todesfälle aufgrund von Drogenkonsum. Bereits im
Sommer war die Zahl der Opfer höher als im letzten Jahr und bereits im Jahr 2015 war die Zahl doppelt so hoch wie noch im Vorjahr. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich: Wir dürfen uns bei diesem Thema nicht wegducken und ein „Weiter so“ kommt für mich auch nicht in Frage.
Gerade weil es sich bei diesem Thema um kein sogenanntes Gewinnerthema handelt und auch wenn die Mehrheit der Gesellschaft davon zum Glück nicht betroffen ist: Wir müssen uns mit den Fällen beschäftigen und die Ursachen für die rapide ansteigenden Zahlen analysieren. Deshalb hat sich auch der Sozialausschuss in einer Sitzung schon ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, und dies vorbildhaft, wie ich meine.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass es sich nicht um ein rein saarländisches Phänomen handelt - das hat der Kollege Scharf schon richtig dargestellt -, die Zahlen reihen sich mehr in eine globale Entwicklung ein. Auch sind es weniger die Umstände oder das Verhalten als die Substanzen, welche die Wurzel des Problems darstellen. Die Risiken des Konsums psychotroper Substanzen haben sich vor allen Dingen aus zwei Gründen erhöht: Zum Ersten sind es die immer wieder veränderten und neuen Zusammensetzungen von synthetischen Drogen, aber auch sogenannten Kräutermischungen, deren genauen Zusammenstellungen dem Konsumenten nicht bekannt sind, die aber leicht erhältlich und - solange der jeweilige Wirkstoff nicht verboten war auch legal erhältlich waren. Der Bundestag hat übrigens hierzu vor Kurzem Beratungen durchgeführt und sich dazu entschieden, ganze Wirkstoffgruppen zukünftig zu verbieten, sodass das erschwert wird.
Zum anderen, so paradox das klingt, ist der Reinhaltsgehalt bestimmter Drogen gestiegen, was leicht zur Überdosis führen kann. Auch das war ein Teil der Berichterstattung im Ausschuss. Man mag es kaum glauben, aber die Konsumenten haben auf einmal zu reinen Stoff, können den nicht richtig dosieren und versterben dann an den Folgen von zu reinen Drogen.
Eine sich verändernde Ausgangslage muss aber auch eine Veränderung der Drogenpolitik nach sich ziehen. Gemein haben die Ursachen des Anstiegs der Zahl der Drogentoten, dass es für die Konsumenten unmöglich ist, die Bestandteile und die Zusammensetzung der konsumierten Substanzen einzuschätzen. Ein verantwortungsvoller Konsum ist damit nicht möglich. Hier besteht meines Erachtens Nachbesserungsbedarf.
Der Antrag der PIRATEN macht einige interessante Vorschläge, die den politischen Diskurs bereichern und offen diskutiert werden sollten. Leider wird jedoch nicht auf die bereits bestehenden Maßnahmen
und Einrichtungen eingegangen. Es sei mir ein Verweis an dieser Stelle gestattet: Lieber Kollege Georgi, ich kann vieles von dem, was Sie eben gesagt haben, unterstützen. Und ja, ich finde es auch paradox, dass wir immer wieder darüber diskutieren, ob der Mensch ein Anrecht auf Rausch hat oder warum er mit der einen Substanz das Recht auf Rausch hat und mit der anderen Substanz nicht. Das ist das Paradoxon, das sich nicht auflösen lässt, wenn man ideologisch in diese Debatte einsteigt. Vor dieses Problem wird man immer gestellt werden. Aber was nicht geht, ist zu sagen: Ja, an Alkohol und Zigaretten sterben viel mehr Menschen als an harten Drogen, und da macht ihr nix. Das ist ja auch nicht richtig, denn diese Beratungsangebote, die wir im Saarland haben, sind auch insbesondere für Menschen, die alkoholabhängig beziehungsweise nikotinabhängig sind, ausgestaltet.
Ich glaube, wir sind im Saarland vorbildhaft aufgestellt. Ich sage an dieser Stelle aber auch: Natürlich ist es paradox, wenn man auf der einen Seite die eine Substanz verteufelt, auf der anderen Seite jedoch von den Produzenten der anderen Substanz, an der viel mehr Menschen sterben, sämtliche Großereignisse in diesem Land sponsoren lässt. Ich nehme es Karlsberg bis heute übel, Bier mit Cola gemischt und so süß gemacht zu haben, dass es jedem Kind schmeckt.
Es ist auch ein Problem, dass man auf der einen Seite sagt, na ja, als Sponsoren nehmen wir diese Firmen gerne, denn auf der anderen Seite sind sie auch Ursache dafür, dass Kinder relativ früh an Alkohol gewöhnt werden. Das ist für mich genauso inakzeptabel wie alles andere, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb sollten wir uns schon sehr viel kritischer mit den legalen Drogen auseinandersetzen und damit, wie wir mit den Produzenten dieser legalen Drogen umgehen. Ich finde, sie sollten auch mit ihrer wirtschaftlichen Kraft einen großen Teil dazu beitragen, dass vernünftige Präventionsarbeit gegen Alkoholmissbrauch stattfindet.
Ja, das ist schwer zu ertragen, wahrscheinlich vor allem für die Homburger unter uns. Nichtsdestotrotz halte ich das für einen Aspekt, den wir in den Fokus stellen sollten. Ich erwähne das Programm „BOB“, das wir am LPH machen und an dem sich Firmen beteiligen, die es sponsoren. Ich finde, das ist noch ausbaubar. Trotz alledem befinden wir uns auf einem guten Weg.
Das Drogenhilfezentrum in Saarbrücken wurde ebenfalls erwähnen. Wir haben es mit dem Sozialausschuss besucht. Es leistet hervorragende Arbeit, könnte aber natürlich noch besser unterstützt werden. Wir könnten die Angebote immer noch weiter ausbauen. Gerade das Drogenhilfezentrum ist ein
über das Saarland hinaus bekanntes Erfolgsprojekt. Es ist gewissermaßen auch Opfer seines Erfolges, weil nämlich Menschen aus der ganzen Republik unser Drogenhilfezentrum wegen seiner guten Prävention und Arbeit aufsuchen. Das ist ein Beleg für die gute Arbeit, auch parteiübergreifend. Da kann man nicht die einen in diese ideologische Ecke stellen und die anderen in jene. Wir haben hier bislang immer parteiübergreifend zusammengearbeitet.
Deshalb möchte auch ich mich den Worten des Dankes für die Menschen anschließen, die dort tätig sind. Ich war früher selbst in der Beratungsstelle „Die Brigg“ in Neunkirchen tätig. Ich weiß, welche Anstrengungen es für die Menschen sind, die in diesen Bereichen arbeiten. Deswegen auch von mir ein herzliches Wort des Dankes.
Lieber Kollege Hilberer, Sie bemängeln in Ihrem Antrag, dass keine Evaluation unserer Drogenpolitik, der Prävention oder Nachsorge erfolge. Aber alle diese Einrichtungen machen jedes Jahr Berichte. Ich weiß nicht, ob Sie diese Jahresberichte nicht bekommen. Ich bekomme sie jedes Jahr von den Einrichtungen. Sie evaluieren ihre Arbeit und tun dies auch selbstkritisch. Deshalb ist es nicht korrekt, davon zu reden, dass wir die Arbeit nicht evaluieren. Das geschieht.
Ich will an dieser Stelle aber ganz deutlich sagen, dass es natürlich schwierig ist, Prävention messbar zu machen, um sagen zu können, ob sie erfolgreich ist oder nicht. Mir greift es wirklich zu kurz, dies vom Thema Drogentote abhängig zu machen. Wenn ich mehr Drogentote habe, heißt das nicht gleich, dass unsere Präventionsarbeit gescheitert ist, weil ich nämlich nicht weiß, wie viele Menschen durch unsere Präventionsarbeit eben nicht in Kontakt zu Drogen kamen. Deswegen greift Ihre Analyse ein wenig zu kurz.
Der folgende Hinweis sei mir gestattet. Wir führten hier schon mehrfach Legalisierungsdebatten. Ein bisschen langweilig finde ich das schon, denn selbst wenn der saarländische Landtag sich für die Legalisierung aussprechen würde, so sind wir doch kein Bundesstaat etwa der Vereinigten Staaten von Amerika, wo wir unsere eigenen Gesetze machen und etwas legalisieren könnten. Das können wir einfach nicht. Deshalb ist es eine Scheindebatte, wenn man nicht gleichzeitig fordert, dass sich das Land in einer Bundesratsinitiative dafür ausspricht. Deshalb werde ich auf Ihre Legalisierungsideen auch nicht weiter eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Konsum von Drogen, das haben Sie richtig gesagt, ist keine Seltenheit, sondern Normalität in un
serer Gesellschaft. Auch wird nicht jeder zum suchtkranken Junkie. Oft unterscheiden sich Drogenkonsumenten äußerlich und auch hinsichtlich ihrer Leistung nicht von anderen und leben daher oft über einen längeren Zeitraum unerkannt, sodass gezielte Hilfe und eine rechtzeitige Intervention nicht stattfinden können. Natürlich trägt dazu auch die Kriminalisierung bei. Wenn ich jemandem, der abhängig ist, sage, es ist keine Krankheit, sondern du bist ein Junkie, du bist ein gesellschaftliches Problem, dann wird er sich mit seiner Krankheit auch nicht so schnell outen.
Statt eines Abdrängens in die Illegalität und eines Verdrängens innerhalb der Gesellschaft wäre es ehrlicher und besser für alle, wenn Ressourcen in Aufklärung, Prävention und Hilfestellungen für Konsumenten investiert würden, um die bestehenden Probleme und Risiken, die mit dem Drogenkonsum natürlich einhergehen, zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und das Abgleiten in die Sucht zu verhindern.
Umso verwunderlicher ist es, wenn in Ihrem Antrag gerade die Repression Gegenstand der Forderungen ist. Interessanter ist für mich deshalb der Punkt Drug-Checking. Gerade wenn man sich die bestehende Problematik der Zusammensetzung, der Verunreinigung beziehungsweise des Reinheitsgehaltes vergegenwärtigt, wäre dies die Möglichkeit, das Informationsdefizit von Konsumentinnen und Konsumenten zu verringern. Drug-Checking-Initiativen gab es in Deutschland bereits Ende der Neunzigerjahre in Berlin und Hannover. Innerhalb der Europäischen Union gibt es legale Drug-Checking-Initiativen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, in der Schweiz, Slowenien, Spanien und in der Tschechischen Republik. Das sind im Übrigen nicht nur rot-grün regierte Länder, die eine sehr liberale Drogenpolitik machen, sondern all diese Länder setzen das Instrument ein.
Drug-Checking ist nicht grundsätzlich verboten, es bedarf jedoch einer Erlaubnis nach § 3 BTMG für die Entgegennahme und Analyse rauschgiftverdächtiger Proben. Insgesamt handelt es sich um eine rechtlich, politisch und finanziell komplexe Thematik, die eingehender Prüfung bedarf. Wir sollten Risiken und Nebenwirkungen etwaiger Maßnahmen genauestens abwägen. Der Schutz der Gesundheit und die Prävention müssen dabei die zentralen Leitlinien sein. Eine meiner Kolleginnen in diesem Hause hat bereits einmal festgestellt: Das Thema ist komplex und die Lösungswege sind schwierig zu finden. Hier müssen gesundheitspolitische Fragen, ökonomische Auswirkungen, sozialpolitische Aspekte und ethische Fragen in einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs zusammengestellt werden. Diese Diskussion muss jedoch erst noch geführt werden.
Ich sage für meine Fraktion: Wir sind der Meinung, dass wir uns das Thema Drug-Checking als Einzelaspekt im Sozial- und Gesundheitsausschuss vornehmen und darüber diskutieren sollten. Aufgrund der anderen Teile Ihres Antrags können wir Ihrem Antrag und dem der GRÜNEN leider nicht folgen. Die SPD wird nicht zustimmen. Wir sind aber bereit, uns für eine Diskussion für eine fortschrittliche Drogenpolitik zu öffnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch als Allererstes ein Dankeschön an die Universität des Saarlandes und insbesondere an die Gremien der Universität des Saarlandes richten. Es war und ist nicht selbstverständlich, dass die Gremien der UdS sich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, wie die universitären Gremien in Zukunft auszusehen haben. Wenn wir heute Morgen davon gesprochen haben, dass wir uns als Landtag eine gemeinsame Geschäftsordnung geben, dann, meine ich, ist es auch ein gutes Zeichen, dass die universitären Gremien sich in dem Sinne ein gemeinsames Universitätsgesetz gegeben haben. Sie haben einen Kompromiss gefunden, es ist ein guter Kompromiss. Den haben wir als Regierung aufgegriffen und fast eins zu eins umgesetzt. Deshalb ist das ist ein guter Tag für die Universität und ein guter Tag für den Landtag des Saarlandes, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Man merkt es auch daran, dass die Kritik an dem Gesetz größtenteils ausbleibt. Ich habe in den letzten Jahren relativ selten Lob ausgerechnet aus den Reihen der Studierenden und auch der Personalvertretungen erhalten. Ich denke, wir brauchen die Diskussion hier heute nicht zu wiederholen und ich möchte hier heute auch keine erneute Finanzdebatte auslösen. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, sind auch die Personalvertretungen und die ASten sehr zufrieden. Ich finde es bedauerlich, dass die HTW heute Morgen nicht vertreten ist. Aber ich sage mal so: Auch vonseiten der HTW wurden mir Signale gesandt, dass man mit dem vorliegenden Entwurf sehr zufrieden ist.
Frau Spaniol, Sie haben ja ein, zwei Punkte aufgegriffen, die man eventuell noch verbessern könnte. Ich sehe zum Beispiel auch bei der Spezifizierung
des U-Rates so einen Punkt. Da steht im Moment drin: Die Mitglieder des U-Rates sollen aus Wirtschaft und Gesellschaft kommen. Ich sähe es als unkritisch an, wenn wir um den Begriff „Arbeitswelt“ ergänzen würden. Ich sage an dieser Stelle aber auch, dass es dem Senat schon bisher unbenommen war, Mitglieder aus Arbeitswelt und Gesellschaft vorzuschlagen. Bisher war das nicht der Fall. Vielleicht wird sich das in Zukunft ändern. Man muss nicht unbedingt alles gesetzlich regeln.
Wir sind uns auch völlig einig, dass wir gute Arbeit an der Universität haben wollen. So möchte ich auch den Leitbegriff nennen, unter dem wir in diese Debatte gegangen sind. Wir haben gesagt, die Uni muss 2020 eine Uni sein, die mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie in ihren Gremien hat. Mit diesem Ziel sind wir in die Gesetzgebung eingetreten, und ich glaube, es ist uns mit diesem Gesetzentwurf auch gelungen. Wir haben auf diesem Weg dafür gesorgt, dass die Personalvertretung, die ASten, aber auch die Professorinnen und Professoren künftig mehr Mitbestimmung in den Gremien erhalten. Gute Mitbestimmung ist essenziell für eine gute Universitätsführung. Was für Betriebe gilt, gute Arbeit, gilt auch für unsere Universität und die HTW. Gute Arbeit, das ist die feste Überzeugung der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, geht automatisch mit guter Mitbestimmung einher. Denn nur wenn man gute Mitbestimmung hat, hat man letzten Endes auch gute Arbeit.
Deswegen ist heute auch ein guter Tag für die Mitbestimmung.
Wir haben uns auch vorgenommen, Aufstieg durch Bildung zu realisieren. Das ist eines der ältesten Versprechen meiner sozialdemokratischen Partei. Wir haben versucht, auch das mit diesem Universitätsgesetz umzusetzen. Sie haben zu Recht gesagt, Frau Kollegin Spaniol, dass wir in diesem Gesetz nichts von Gebühren drinstehen haben. Was Sie aber nicht beleuchtet haben, ist die Möglichkeit, die Durchlässigkeit zwischen der HTW und der Universität zu erhöhen. Wenn jemand mit einem Fachabitur die HTW besucht, soll er anschließend an die Universität wechseln können. Das ist unser Aufstiegsversprechen, das ist unser Marker für Aufstieg durch Bildung, und auch das ist uns gelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Seitdem wir das Gutachten des Wissenschaftsrats vorliegen hatten, wurde viel Kritik daran geübt. Es wurde auch gesagt, dass wir nichts aus diesem Gutachten umgesetzt hätten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir haben heute mit dem Universitätsgesetz belegt, dass wir das Gutachten durchaus ernst genommen haben. In den Bereichen, wo es uns sinnvoll erscheint, haben wir auch Ände
rungen vorgenommen, Stichwort Kooperationsplattform, Stichwort einheitliches Hochschulgesetz. Ich denke, wenn man sich die Expertenmeinungen durchliest, wird man feststellen, dass wir auch an der Stelle die Expertenmeinungen geteilt und hier heute in Erster Lesung ein gutes Gesetz sowohl für die Universität des Saarlandes als auch für die Fachhochschule vorgelegt haben.
Für die FH ändert sich einiges. Der Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine Angleichung hatten, auch durch Bachelor-/Masterstudiengang, dass sich die Strukturen der UdS und HTW einander angenähert haben. Auch das haben wir mit diesem Gesetz aufgenommen. Die HTW wird sich in ihrer Gremienstruktur erheblich ändern. Wer die Schlagzeilen der letzten Jahre verfolgt hat, weiß, dass die Struktur der HTW oft kritisiert worden ist. Übrigens glaube ich, dass der aktuelle Rektor Professor Rommel auch nicht so zufrieden war mit der Struktur, wie sie vorgelegen hat. Insofern ist das für die HTW ein ganz entscheidender Fortschritt in Sachen Mitbestimmung, Demokratie und Transparenz. Es ist somit ein gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will jetzt nicht alle Ausführungen des Kollegen Schmitt wiederholen, aber insgesamt haben wir dafür gesorgt, dass das Parlament der Universität gestärkt wird, dass der Senat gestärkt wird und damit auch die Gruppen, die im Senat vertreten sind. Sie haben zukünftig Stimmrecht im Universitätsrat und sie entscheiden an dieser Stelle im Senat auch mit, wie die zukünftige Entwicklung der Universität des Saarlandes aussehen soll. Diesen Erfolg der Mitbestimmung kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Ich wünsche Ihnen zukünftig gute Beratungen und ich wünsche Ihnen zukünftig auch ein Bild der Geschlossenheit der universitären Gremien, wenn es um die Weiterentwicklung unserer Universität geht. Wenn es keinen großen Dissens zwischen Universitätsrat, Universitätspräsidium und Senat gibt, dann sind wir auf einem guten Weg. Auf diesem Weg wird die Landespolitik Sie begleiten und beraten. Wir werden auch die Autonomie der Universität wahren. Ich wünsche uns allen eine gute Zusammenarbeit für die Zukunft. Bringen Sie sich ein in die Anhörung zum Universitätsgesetz, dann kommt am Ende auch eine richtig runde Sache dabei heraus. Ich bitte Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Argumente pro und contra Botanischer Garten - darauf hat schon der Kollege Schmitt hingewiesen - sind ausgetauscht. Wir haben diese Debatte jetzt zum dritten Mal im Plenum und immer wieder bekommen wir von den Oppositionsfraktionen gesagt, dass wir uns nicht ausreichend mit der Finanzierung beschäftigen. Der Kollege Schmitt hat dies eben eindrücklich widerlegt. Wir haben ver
sucht, EU-Gelder abzufragen. Wir haben auch mit Kooperationspartnern gesprochen. Eben ist auch die Landeshauptstadt erwähnt worden. In diesem Zusammenhang kam von der Landeshauptstadt auch ein klares Nein. Ich denke, die Landeshauptstadt und das ist vielleicht der Unterschied zu Frankfurt ist nicht gerade auf Rosen gebettet und kann deswegen auch einen Dornröschenschlaf nicht mitfinanzieren. Wenn es anders ist, ist es den Koalitionsfraktionen im Saarbrücker Stadtrat unbenommen, die Haushaltsansätze der Stadt Saarbrücken anzuheben und eine Kooperation mit der Universität des Saarlandes anzustreben. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Zoo ist dann, denke ich, jederzeit möglich.
Ich habe übrigens Herrn Stein darauf angesprochen, weil es bei der Nähe zum Saarbrücker Zoo für mich eigentlich ganz logisch war, dass man da Synergieeffekte schaffen könnte, dass man sich Gärtnerstellen teilt et cetera. Herr Stein hat mich darauf hingewiesen, dass er schon vor Längerem den Leiter des Saarbrücker Zoos angeschrieben hat bezüglich einer Kooperation zwischen Botanischem Garten und dem Saarbrücker Zoo. Leider Gottes kam überhaupt keine Reaktion. Also scheint auch von dieser Seite aus das Bedürfnis nicht sehr groß zu sein, mit dem Botanischen Garten zusammenzuarbeiten.
Sie haben heute auch noch einmal angesprochen, dass es darum geht, die Pflanzen zu erhalten. Sie haben zu Recht gesagt, wir brauchen Umweltbildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu muss man der Ehrlichkeit halber sagen: Wir haben sehr viel Umweltbildung in unserem Land. Das ist nicht das einzige Standbein der Umweltbildung. Wir haben von Waldpädagogik über verschiedenste umweltpolitische Angebote des NABU, des BUND in diesem Bereich eine Menge vorzuweisen.
Uns zu unterstellen, dass wir nicht für den Artenschutz eintreten, ist auch schwer zu glauben, wenn man sieht, dass wir in Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz den ersten Nationalpark eröffnet haben. Das heißt, das Saarland und diese Landesregierung nehmen den Artenschutz sehr ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen lasse ich diese Vorwürfe auch nicht gelten. Ich habe heute kein einziges neues Argument gehört. Sie haben gesagt, private Sponsoren hätten sich bereiterklärt. Sie fordern ein Bekenntnis der Landesregierung. Wir haben eine große Anhörung in diesem Hause, im Wissenschaftsausschuss durchgeführt. Damals ging es um die Vorschläge des Wissenschaftsrates zur Universität, zu ihrer zukünftigen Ausrichtung. In dieser Debatte ging es letzten Endes auch um den Weiterbetrieb der Zentralen Einrichtungen. Die Universität hat verschiedene Zentrale
Einrichtungen priorisiert und hat dem Botanischen Garten nicht die entsprechende Priorität eingeräumt. Wir hätten sehr gut auch mit einer anderen Entscheidung der Universität leben können. Ich gehe nicht so weit wie die Kolleginnen und Kollegen und spiele hier einzelne kulturelle Angebote im Saarland gegeneinander aus. Es geht nicht darum, ob wir ein Popfestival haben oder ein Klassikfestival oder einen Botanischen Garten. Wer die gegeneinander ausspielt, hat von Kulturpolitik - verzeihen Sie es mir - keine Ahnung. Was die Universität allerdings gemacht hat, ist, sie hat die Zentralen Einrichtungen gegeneinander ausgespielt. Sie hätte auch sagen können „Wir sparen bei den Zentralen Einrichtungen überhaupt nicht“ oder „Wir sparen bei jener Zentralen Einrichtung, bei dieser nicht, wir priorisieren den Botanischen Garten“. Das hat sie nicht gemacht und das bedauere ich.
Ich hoffe an dieser Stelle auch, dass es uns gelingt, möglichst alle Pflanzen im Botanischen Garten zu retten. Die Universität hat im Wissenschaftsausschuss auch gesagt, dass er nicht komplett zurückgebaut wird, sondern dass mindestens ein Gewächshaus weiter zur Verfügung steht. Eine neue Professorin hat jetzt einen Ruf an die Saarbrücker Universität erhalten. Sie verzeihen mir die Anmerkung: Obwohl es hier so schreckliche Lehr- und Lernbedingungen an der Universität gibt, haben wir eine Koryphäe im Bereich der Biologie an die Saarländische Universität bekommen. Diese Professorin hat angeregt, einen Teil des Botanischen Gartens dafür zu nutzen, bestimmte Kulturpflanzen anzubauen. Ein Teil wird also nach wie vor genutzt, die Universität wird nicht morgen mit dem Bagger kommen.
Und was die Zukunft des Botanischen Gartens angeht: Alle hier im Landtag vertreten politischen Parteien sind jetzt dabei, ihre Landtagswahlprogramme für das nächste Jahr aufzustellen. Ich glaube nicht, dass bis dahin der Botanische Garten zurückgebaut ist, ebenso wenig dürften die Stellen an der Universität ausgelaufen sein. Insofern ist es Ihnen unbenommen, in Ihren Landtagswahlprogrammen für einen Botanischen Garten zu werben. So kann jeder seine Priorität setzen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, die Pflanzen gut unterzubringen und dass die Mitarbeiter auf ihren neuen Arbeitsplätzen zufrieden sind. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich als ersten Satz in meine Rede geschrieben, dass wir nun wieder zur Sachlichkeit zurückfinden sollten. Den Satz hatte ich dann gestrichen, weil ich dachte, dass hier alles ja recht sachlich abläuft.
Nach der Überreichung einer Trockenpflanze muss ich nun doch wieder appellieren, dass wir in diesem Haus zur Sachlichkeit zurückfinden sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte an dieser Stelle etwas vorwegschicken: Es liegen heute vier Anträge zum Thema Hochschulbau vor. Ich habe von allen Oppositionsparteien - - Frau Präsidentin!
Es liegen vier unterschiedliche Anträge zum Thema Hochschulbau vor. Ich habe nun aber von allen Oppositionsparteien vernommen, dass sie unserem Antrag zustimmen werden. Ich habe es eben im Zwiegespräch mit den Kollegen gesagt: „Man hätte dann doch eigentlich auch einen gemeinsamen Antrag anfertigen können.“ - Es wurde erwidert: „Ja, eigentlich schon…“ - Und ich füge hinzu: Aber dann hätte man uns nicht so schön bashen können. Das ist wohl der einzige Grund für diese Anträge: Regierungsschelte zu betreiben. Im Kern sind wir uns nämlich alle einig.
Die Forderungen, in unseren Hochschulbau mehr Geld zu investieren, sind verständlich. Wir Hochschulpolitikerinnen und -politiker in diesem Hause sind uns durchaus einig. Es kann daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Debatte eigentlich
nur darum gehen, wie wir es schaffen, unsere Hochschulen so auszustatten, dass ein ordnungsgemäßer Lehr- und Forschungsbetrieb möglich ist. Wir alle wollen doch erreichen, dass sich die bauliche Situation an unseren Standorten entspannt. Gerade zu den Themen Sanierungsplan und Gebäudemanagement muss man langfristig planen, um sie zu einem Erfolg zu führen. Dies wurde mit den in unserem Antrag beschriebenen Masterplänen getan. Auch Kollege Schmitt hat ja eben darauf hingewiesen, dass man diese Masterpläne immer wieder weiterentwickeln und anpassen muss. Nur mit diesen Masterplänen aber lässt sich eine Gebäudestruktur erhalten, die sowohl den Lehrenden als auch den Lernenden und vor allem auch den Mitarbeitern ein vernünftiges Arbeiten ermöglicht.
Kommen wir zurück zum eigentlichen Thema, zur heutigen Situation rund um den saarländischen Hochschulbau. Völlig klar ist, dass die bauliche Infrastruktur die Basis für modernes Lehren und Lernen ist. Wer würde schon behaupten, dass er sich in Gebäuden wohlfühlt, in denen der Putz von den Wänden fällt? Ohne ein funktionierendes Dach über dem Kopf kann weder vernünftig geforscht noch vernünftig gelehrt werden. Dies betrifft gleichermaßen Lehrende wie Lernende, aber auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Hochschulen, das will ich in diesem Zusammenhang auch noch mal betonen, eine exzellente Arbeit abliefern trotz dieser Umstände.
Um sich dem Thema seriös zu widmen, ist es zunächst einmal nötig, sich die Ist-Situation anzuschauen. Wie sieht es auf am Campus der UdS aus? Der SR hat heute dazu berichtet und auch eine Bildergalerie auf der Webseite angeboten. Da sieht man nur die Schattenseiten. Aber es wurde auch von „viel Licht“ gesprochen. Auf der einen Seite sieht man Hochglanzbauten, futuristisch in Szene gesetzt, man sieht neue Institute, die entstanden sind, und das Starterzentrum. An dieser Stelle gehört es auch zur Ehrlichkeit, in dieser Debatte zu fragen: Warum sind diese Gebäude, die so futuristisch und neu sind, eigentlich so futuristisch und neu? Der Bund hat gesagt: Wir müssen unsere An-Institute besonders fördern und hat ein Programm aufgelegt, mit dem die außeruniversitäre Forschung in den letzten Jahren massiv gefördert wurde, weil ein hoher Nachholbedarf gegenüber der universitären Forschung gegeben war. Man hat also da einen Sanierungsstau behoben, aber nicht aus Landesmitteln außer zur Kofinanzierung -, vielmehr man hat in diesem Fall auf Bundesmittel zurückgegriffen. Auch das entnehme ich den Redebeiträgen der Opposition: Wir sind uns alle einig, dass der Bund zukünftig auch wieder mehr in den Hochschulbau investieren muss, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Kollege Schmitt hat schon angesprochen, dass diese Gebäude alle aus der gleichen Zeit stammen, und man sieht, dass einige von ihnen ihren Lebenszyklus bereits vollendet haben. Die Frage, ob wir diese Gebäude sanieren, stellt sich aus Sicht der Verantwortlichen überhaupt nicht mehr. Genau dies hat die Landesregierung erkannt. Es ist auch nicht wirklich schwer zu erraten, bereits der äußere Zustand der Gebäude lässt es in manchem Fall erahnen.
Insofern wehre ich mich gegen den Vorwurf, wir würden das Thema Hochschulbau vernachlässigen oder nicht anpacken, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gegenteil ist der Fall: Wir investieren das Geld, das wir haben, gutes Geld, und bauen, sanieren und nehmen auch Ersatzbauten vor. Heute Morgen ist immer wieder gesagt worden, es handele sich nur um Neubauten. Es sind Neubauten, es sind Ersatzbauten, es sind gute Bauten, und an denen gibt es überhaupt nichts rumzumäkeln, liebe Opposition!
Ich will Ihnen einmal kurz darlegen, was wir investiert haben, und dann vergleichen, wie die entsprechenden Zahlen in anderen Bundesländern aussehen. Wir - die jetzige und die Vorgängerregierungen einschließlich Jamaika - haben in den letzten zehn Jahren insgesamt rund 270 Millionen Euro für Bauund Sanierungsmaßnahmen an der UdS einschließlich der Medizinischen Fakultät in Homburg investiert. Diese Investitionen werden sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Finanzplanung sieht vor, dass wir in den kommenden Jahren im Schnitt fast 40 Millionen Euro pro Jahr für den Hochschulbau verausgaben.
Dies heißt im Klartext: Wir wissen um die Bedeutung der Infrastruktur an den Hochschulstandorten. Wir kümmern uns um den Hochschulbau, wir investieren in Steine und damit auch in die Zukunft der Saarländischen Hochschulen, aber es gibt auch noch einiges zu tun, und das muss jetzt angepackt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die Uni stehen derzeit zwei Projekte im Fokus: das Zentrale Hörsaalgebäude in Homburg und das Praktikumsgebäude der Pharmazie in Saarbrücken. Hier sind die Zuweisungen der Mittel bereits erfolgt, für das Praktikumsgebäude sind das immerhin über 18 Millionen Euro, für den Zentralen Hörsaal mehr als 14 Millionen Euro. Ich finde, das kann sich durchaus sehen lassen!
Im Übrigen, auch weil Sie das in Ihrem Antrag ansprechen: Die Planung der Vorhaben und die Erstellung der Prioritätenliste sind bereits im Gang und das in enger Abstimmung mit allen handelnden Akteuren. Wir alle, und das betone ich noch mal, wollen bessere Bedingungen für Lehrende und Lernende.
Um ein besseres Gespür dafür zu bekommen, ob das Saarland viel oder zu wenig Geld in seinen Hochschulbau investiert, ist es ratsam, einmal zu schauen, wie wir uns im Vergleich mit den anderen Bundesländern schlagen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltsnotlage erscheint mir ein solcher Vergleich auch dringend geboten. Ich beziehe mich in meinen weiteren Ausführungen auf eine Datenerhebung bezüglich der Bau- und Instandsetzungsausgaben der verschiedenen Länder, bei der man deutlich sieht, dass das Saarland gar nicht so schlecht dasteht, wie manch einer es beschreibt. Wir investieren bei einer einzigen Uni im Land im Durchschnitt 16 Millionen pro Jahr. Länder, die zwei Unis im Land haben wie beispielsweise Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt, geben jeweils 19 Millionen Euro im Schnitt pro Jahr aus für zwei Unis wohlgemerkt. Selbst ein Bundesland wie Bayern, das Geberland ist und zweifelsohne finanziell besser ausgestattet ist als das Saarland, gibt für fünf Unis im Schnitt nur 78 Millionen Euro pro Jahr aus.
Werte Fraktionen der Opposition, wir befinden uns im Vergleich mit den anderen Bundesländern leider in guter Gesellschaft! Wenn ich auf Tagungen der Wissenschaftspolitik-Sprecher bin, bekomme ich aus allen Ländern die gleiche Rückmeldung, egal wer das Land regiert und egal, ob es Geber- oder Nehmerland ist: Der Hochschulbau liegt in allen Ländern leider im Argen. Und ich muss sagen, man kann an diesen Zahlen erkennen, dass es für uns als Haushaltsnotlageland durchaus ein Kraftakt ist, so viel zu investieren. Wir sind uns alle, denke ich, einig, dass der Bund da massiv Geld zuschießen muss.
Wenn man sich die Zahlen anschaut, kann man nur zu diesem Schluss kommen: Natürlich haben auch die anderen Bundesländer mit finanziellen Problemen beim Hochschulbau zu kämpfen, aber uns ist die Bedeutung des Themas bewusst und das kann man an den Zahlen auch deutlich ablesen. Wir investieren nach unseren Kräften in den saarländischen Hochschulbau, denn nur mit einer ordentlichen Ausstattung heute kann man auch schlaue Köpfe von morgen ausbilden! Wir müssen künftig noch mehr Anstrengungen unternehmen und brauchen dabei auch die Unterstützung dieses Parlamentes und letztlich auch des Bundes. Dafür sollten wir gemeinsam eintreten. In diesem Sinne: Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem am 01.06.2009 in Kraft getretenen Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurden verschiedene Änderungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingeführt. Seit dem Jahr 2009 setzt der Rundfunkstaatsvertrag den Online-Angeboten von ARD und ZDF und Deutschlandradio enge zeitliche Grenzen.
Sie dürfen Audio- und Videobeiträge in der Regel nicht länger als sieben Tage online lassen, danach sind die Beiträge oft nicht mehr verfügbar. Darüber hinausgehende Angebote sind länger zulässig, wenn sie in ein so genanntes Telemedienkonzept der Rundfunkanstalt aufgenommen sind und den damals neu eingeführten Drei-Stufen-Test absolviert haben. Presseähnliche Angebote der öffentlichrechtlichen Sender ohne Sendebezug sind ebenso unzulässig wie zum Beispiel das Anbieten von angekauften Spielfilmen.
Diese besagte Sieben-Tage-Frist kam damals auf europäischer Ebene auf Betreiben des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien, VPRT, zustande, der bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt hatte und insofern Recht bekam, als dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet eingeschränkt werden sollte. Der VPRT sah in
der Rundfunkgebühr eine unzulässige staatliche Beihilfe und wettbewerbsverzerrende Finanzierung. Konkrete Vorgaben machte die EU-Kommission daraufhin aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht sprach dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen der damaligen Diskussion sogar einen genuinen Online-Auftrag zu. Demnach soll der öffentlichrechtliche Rundfunk im Internet zuvörderst die Angebotsvielfalt und die Verlässlichkeit von Information sicherstellen. Im Laufe der Diskussion wurden 2010 jedoch die aktuellen Regelungen in den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen.
Grundsätzlich entspricht diese Regelung auch den Grundprinzipien unserer dualen Rundfunkordnung, also dem Nebeneinander von öffentlichem und privatem Rundfunk. Demnach sind es die öffentlichrechtlichen Anstalten, die die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung durch inhaltliche Standards, allgemeine Empfangbarkeit und Sicherung der Meinungsvielfalt wahrnehmen müssen. Privatrundfunk ist also neben den öffentlich-rechtlichen Anstalten zulässig, solange Letztere die Grundversorgung sichern.
Demgegenüber hat die Sieben-Tage-Frist-Regelung den Sinn und Zweck, eventuelle Wettbewerbsnachteile des privaten Rundfunks, der aufgrund fehlender staatlicher Beihilfe in Form von Rundfunkgebühren immer auch ein Auge auf die kommerzielle Vermarktbarkeit - sprich auf den finanziellen Ertrag - haben muss, auszugleichen. Grundidee dieser Regelung war also eine Konkretisierung des Grundversorgungsauftrags, damit der Wettbewerb zwischen Privaten und Öffentlichen fair bleibt.
Der Antrag der PIRATEN, der in ganz ähnlicher Form bereits Gegenstand eines Antrags im Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2013/2014 war, ist aber dennoch durchaus diskussionswürdig. Es mag einem in der Tat nicht richtig einleuchten, warum qualitativ meist hochwertige öffentlich-rechtliche Produktionen bereits sieben Tage später wieder aus den Online-Mediatheken der Anstalten gelöscht werden müssen.
Jedoch darf man bei dieser Diskussion nicht vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir mit einer sofortigen Abschaffung der Depublizierungspflicht für den privaten Rundfunk die Büchse der Pandora wieder öffnen. Wir dürfen nämlich bei dieser Diskussion ebenfalls nicht außer Acht lassen, dass der damalige gefundene Kompromiss ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das möglicherweise die Rundfunkfinanzierung in der gesamten EU infrage gestellt hätte, verhindert hat. Insofern plädiere ich dafür, wie in unserem eigenen Antrag dargestellt, sich dem Thema etwas vorsichtiger anzunähern - die PIRATEN sagen, es sei schwammig, ich sage, es ist ordentlich - und zunächst mit der Regel gemachte Erfahrungen zu evaluieren, die Sinn
haftigkeit der Regelung zu überprüfen und gegebenenfalls auf notwendige Erweiterungsmöglichkeiten hin zeitgemäß fortzuentwickeln.
Liebe Kollegin Spaniol, Sie haben gesagt, es war unsere Forderung, es abzuschaffen. Aber ein Prüfauftrag kann ja auch zu dem Ergebnis führen, dass man es abschafft. Ich sehe darin keinen Widerspruch. Ich bin sehr dafür, dass wir uns des Themas annehmen, genauso, wie es NRW gemacht hat. Man kann auch auf die Ergebnisse der in NRW gemachten Anhörung zurückgreifen und gute Ansätze, die dort gefunden wurden, weiter entwickeln.
Ziel muss es auf jeden Fall sein, zum einen einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht des Gebührenzahler auf umfassenden, unbegrenzten Zugang zu Informationen zu gewährleisten, für die er überdies bereits durch seinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat. Zum anderen muss man die Belange des privatrechtlich organisierten Rundfunks beachten und mit einbeziehen. Ebenso muss man die Höhe der Gebühren bei einem Änderungsbedarf im Blick behalten, mithin, mit welchen Kosten eine längere Verweildauer verbunden wäre, weil das natürlich auch für unseren Saarländischen Rundfunk haushaltsrelevant wäre.
Wir dürfen eben nicht vergessen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der jetzigen Regelung umfassende Diskussionen vorausgegangen sind und die aktuell gefundene Lösung ein langwieriger Prozess war. Eine übereilte Abschaffung der Sieben-TageFrist-Regelung, ohne sich über eventuelle Folgen Gedanken zu machen, wäre daher aus meiner Sicht zu kurz gesprungen. In den Telemedienkonzepten sind weit reichende Ausnahmen zur Sieben-TageFrist geschaffen worden. Wenn diese wegfällt, muss man davon ausgehen, dass die Telemedienkonzepte entsprechend angepasst werden und die anderen Fristen ebenfalls wegfallen.
Ob die Sieben-Tage-Frist in der Praxis eine so große Rolle spielt, sei ebenfalls dahingestellt. In diesem Zusammenhang muss man sich auch überlegen, ob man nicht den von vielen als unpraktikabel eingestuften Drei-Stufen-Test einer Prüfung unterzieht. Es stellen sich ebenso Fragen zur Preisstabilität bei längerem Vorhalten von Telemedienangeboten durch die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten sowie zum Urheberrecht - das hat Kollege Conradt schon angesprochen - bei Wegfall der Sieben-TageFrist-Regel.
Um es kurz zu machen: Mir persönlich stellen sich bei dieser Problematik momentan noch zu viele Fragen, als dass ich dem Antrag der PIRATEN direkt zustimmen könnte. Ich bin aber dafür, dass wir uns kritisch damit auseinandersetzen. Wir werden den Antrag der PIRATEN ablehnen. Ich bitte um Zustim
mung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir eine so große Einstimmigkeit hier im Parlament haben, was dieses Thema angeht - und das nicht erst seit heute. Das DRK wirbt damit, dass Blutspenden Leben retten können. Leider Gottes können Blutspenden auch schaden. Davor verschließen wir auch nicht die Augen, denn es können auch Krankheiten übertragen werden. Das bezieht sich nicht nur auf das HI-Virus, sondern auch auf andere Viren. Kollegin Spaniol hat gerade gesagt, dass es seit der Einführung der Tests für Spenderblut zu sechs Infektionen gekommen ist. Ich habe das auch gelesen und dort steht, dass von den sechs Transfusionen zwei von bisexuellen beziehungsweise homosexuellen Spendern kamen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass vier - also die Mehrheit - eigentlich von heterosexuellen Spendern kamen. Insofern war es hier genau
umgekehrt, wie eigentlich vermutet. In dem Fall waren die heterosexuellen Spender die Überträger der HI-Viren.
Aber die Richtlinie der Bundesärztekammer geht auf die Achtzigerjahre zurück. Die Angst und die Rahmenbedingungen, unter denen man das Thema HIV damals diskutiert hat, waren sicherlich ganz andere als heute. Ich würde deswegen der Bundesärztekammer auch nicht pauschal unterstellen, dass sie damit in erster Linie eine Diskriminierung zum Ziel hatte, sondern es ging um eine Risikoabwägung. Es ist leider nach wie vor so, dass die meisten HIV-Infektionen homo- und bisexuelle Männer in Deutschland haben, und deshalb ist es nach wie vor auch statistisch so, dass sie hauptsächlich Überträger dieser Erkrankung sind. Es ist auch zu Risikoabwägungen gekommen. Wenn ich von 5 Prozent Spendern ausgehe, die homosexuell oder bisexuell sind, dann ist klar, dass die statistisch natürlich häufiger an HIV leiden können. Deswegen war das eine Risikoabwägung, die die Bundesärztekammer damals gemacht hat.
Es ist übrigens auch nicht so, dass wir nur homound bisexuelle Männer von der Blutspende ausschließen, sondern es ist so, dass Heterosexuelle mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten von der Spende ausgeschlossen werden. Homo- und bisexuelle Männer werden in den Richtlinien noch einmal extra aufgeführt, aber auch Diabetiker sind ausgeschlossen, Prostituierte, Drogenabhängige und Heterosexuelle, die riskantes Sexualverhalten an den Tag legen. Ich denke, es ist richtig und wichtig, dass wir in Zukunft, weil wir auf jede Spende angewiesen sind, den Fokus darauf legen, ob ein potenzieller Spender ein von der Norm abweichendes riskantes Sexualverhalten praktiziert. Ich denke, das ist nach wie vor legitim und wird zukünftig auch in den Fragebögen sicherlich erörtert werden. Wir haben das letzte Woche im Ausschuss gehört und ich kann mich auch an entsprechende Gespräche mit Herrn Storm und Staatssekretär Kolling erinnern. Auch die Frau Ministerin setzt sich dafür ein, dass man diese Richtlinien ändert, weil es uns allen ein Anliegen ist, dass mehr Menschen Blut spenden - egal, welcher sexuellen Orientierung sie angehören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass in Zukunft nicht nur Homo- und Bisexuelle als Spender zugelassen werden, sondern dass die Bereitschaft zur Spende in der deutschen Bevölkerung noch viel stärker steigt, und zwar bei Blutspenden wie auch bei Organspenden. Das wäre mir ein wichtiges Anliegen und ich hoffe, das hier ist ein wichtiges Signal dafür. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können diese Debatte um den Haushalt des Wissenschaftsministeriums nicht losgelöst von den Rahmenbedingungen führen, die der Kollege Schmitt eben hier erwähnt hat und die wir heute Morgen in der Generaldebatte gehört haben. Wir können diese Debatte aber auch nicht losgelöst von der Mahnwache und dem offenen Brief der Betroffenen führen.
Als Hochschulpolitiker sind wir in der Verantwortung, das Beste für unseren Wissenschaftsstandort herauszuholen. Ich meine - da kann man durchaus anderer Auffassung sein -, dass wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen es geschafft haben, das Beste für den Wissenschaftsstandort Saarland herauszuholen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen auch weiterhin einen starken Wissenschaftsstandort, und ich glaube, dass dieser Wissenschaftsstandort stark ist, dürfte in diesem Haus wohl unstrittig sein. Wenn man so manche Rede hier zum Wissenschaftsstandort hört, auch so manche Rede in anderen hochschulpolitischen Debatten, könnte man in der Tat dem Glauben aufsitzen, dass unser Land kein starker Wissenschaftsstandort ist. Aber mit den Sonderforschungsbereichen, den An-Instituten und den enormen Drittmitteln beweist gerade unsere Universität eindrucksvoll, dass sie bundesweit und sogar international bedeutsame Forschung betreibt.
Eben wurde ja auch von der Kollegin Spaniol hier vorne gesagt, dass es immer schwerer wird für die Uni, mit der ihr gegebenen Finanzausstattung Drittmittel ins Land zu ziehen. Die letzten Wochen waren voll von Pressemitteilungen, in denen kenntlich wurde, dass es uns immer noch gelingt, ein hohes Maß an Drittmitteln in unser Land zu ziehen. Erst kürzlich ist es dem DFKI, den Max-Planck-Instituten und der Informatik gelungen, einen Sonderforschungsbereich an Land zu ziehen. Das bedeutet ein Fördervolumen von 8,4 Millionen Euro in der ersten Förderperiode. Dafür einen herzlichen Glückwunsch an Professor Backes und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter.
Ebenfalls beeindruckende Leistungen erbringt das CISPA. Wir haben eben gehört, dass auch das Land sich an der CISPA-Finanzierung beteiligt, und das aus gutem Grund. Das CISPA wird in den nächsten vier Jahren Fördergelder des Bundes in Höhe von
16 Millionen Euro erhalten. Mit der Sicherheitsforschung leisten ebenfalls der eben bereits erwähnte Professor Backes und sein Team unschätzbare Arbeit für die Datensicherung der Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dem DFKI ist es gelungen, mit Google den IT-Weltmarktführer schlechthin an Bord zu holen. Herr Professor Wahlster und sein Team haben ausgezeichnete Arbeit geleistet und auch diesen Erfolg mehr als verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen.
All das hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen, und das ist nicht zu leugnen, von der finanziellen Grundausstattung der Hochschullandschaft. Die Haushalte der UdS und der HTW wurden, wie allseits bekannt, bis 2020 festgeschrieben. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal wie in den letzten Haushaltsberatungen auch: Diese Festlegung bis 2020 ist ein Kraftakt für unser Bundesland und ich bin als hochschulpolitischer Sprecher froh, dass uns dies gelungen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist weiter nicht zu leugnen - ich will es an dieser Stelle auch nicht tun -, dass die Personalkostensteigerungen und die Energiekostensteigerungen den eigentlichen Einsparbetrag der Hochschulen ausmachen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Ehrlichkeit der Debatte gehört auch, dass die Kostensteigerungen bei allen Landesmittelempfängern nicht erhöht werden. Das muss einen nicht zufriedenstellen, aber es gehört zur Wahrheit dazu. Ich erinnere nur an die Trägerproteste im Bereich des Sozialressorts, bei der Eingliederungshilfe, aus der ich komme. Das alles sind keine einfachen Rahmenbedingungen. Auch da wird deutlich, dass ein Einsparbetrag geleistet werden muss. Ich sehe es auch so, dass man bei einem Haushaltsvolumen von knapp 10 Prozent des Gesamthaushaltes diesen Bereich nicht aussparen darf.
Ich darf aber auch nicht vollumfänglich zufrieden sein mit dem Wissenschaftshaushalt. Natürlich darf es immer etwas mehr sein, wie man so schön sagt. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, „etwas mehr“ gab es, und ich kann es auch nicht tolerieren, dass hier so getan wird - auch von den Betroffenen , als kämen keine zusätzlichen Bundesmittel, als würden diese 9 Millionen Euro nicht zusätzlich an die Universität fließen. Das gehört zur Wahrheit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Ehrlichkeit in dieser Debatte gehört auch, dass wir vom Bund und den Geberländern abhängig sind. Wir können diese wichtigen Investitionen in unsere Bildungs- und Wissenschaftslandschaft nur tätigen, wenn wir als Haushaltsnotlageland die Solidarität anderer Bundesländer bekommen. Mir persönlich fehlt die Fantasie, wie durch etwaige Umschichtun
gen im Landeshaushalt die Pläne der Opposition zu erfüllen wären.
Es freut mich, dass die Bundesregierung und die anderen Bundesländer uns nicht im Regen stehen lassen, zumindest teilweise. So ist es uns im letzten Jahr gelungen, die besagten 9 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel jährlich für unseren Wissenschaftsstandort zu erkämpfen. Diesem Kampf ist ein einstimmiger Beschluss dieses Hohen Hauses vorausgegangen, und es freut mich, dass wir an dieser Stelle alle an einem Strang gezogen haben. Ich wünsche mir das auch für die Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Des Weiteren hat der Bund mit der Übernahme der Bafög-Kosten zusätzliche Mittel für den Hochschulstandort bereitgestellt. Dass die Bundesmittel an die Bafög-Empfänger gekoppelt sind, ist leider von Nachteil für unser Land, denn im Saarland ist die Quote der Bafög-Empfänger unterdurchschnittlich.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Fraktion der GRÜNEN einen Finanzierungsvorschlag für die Erhöhung des Globalhaushaltes der Universität eingebracht hat. Nun, ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen - der Kollege Neyses wird sich daran erinnern -, dass diese Mittel genau dazu dienen, wofür sie gedacht sind, nämlich zur Entlastung des Globalhaushaltes und der HTW, liebe Kolleginnen und Kollegen.
So bescheinigte der Universitätspräsident der Landesregierung während der Haushaltsberatung, dass die Landesregierung vorbildlich - ich wiederhole: vorbildlich - alle Bafög-Mittel den Hochschulen zukommen lässt. Andere Länder scheinen sie zumindest teilweise zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen. Wir geben diese Mittel eins zu eins weiter, und darauf können wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt werden Sie entgegnen, lieber Kollege Neyses, dass diese Mittel nur zweckgebunden zur Verfügung stehen. Ich sage Ihnen, Sie haben sogar recht. Aber sie ersetzen Direktausgaben, die die Universität ansonsten aus ihrem Globalhaushalt bestreiten müsste, sie wirken somit haushaltsentlastend. Ihr Finanzierungsvorschlag, lieber Kollege Neyses, liebe GRÜNE, ist ein Nullsummenspiel und nicht dazu geeignet, die Finanzausstattung der UdS auch nur um 1 Euro zu verbessern.
Es ist schon sehr verwunderlich, dass die GRÜNEN sich hier auf die Erfolge einer Jamaika-Regierung, eines FDP-Wissenschaftsministers berufen, der angeblich 10 Millionen Euro mehr für die Hochschule hatte. Das war ja die Argumentation des Kollegen Ulrich heute Morgen, dass da mehr Geld an die Hochschulen geflossen sei. Ja, aber zur Ehrlichkeit in dieser Debatte gehört auch, dass die 10 Millionen Euro auf drei Jahre begrenzt waren und aus dem Sparstrumpf, nämlich aus dem Sondervermögen kamen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit solchen Vorschlägen lässt sich hier kein Staat und keine gute Wissenschaftspolitik machen.
Das Geld gab es. Das Geld war zeitlich befristet, und der Universitätspräsident und die Universität haben den Fehler gemacht, diese 30 Millionen Euro voll in den strukturellen Aufbau der Universität einzuplanen, ohne zu wissen, wie es nach den drei Jahren weitergeht. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir zusätzliche Bundesmittel brauchen, um unseren Wissenschaftsstandort noch besser zu machen und noch größere Erfolge einzufahren. Ich sehe deshalb in der Mahnwache - die Studierenden und Betroffenen sind ja jetzt hier - und dem offenen Brief auch einen Appell an Berlin. Und ich unterstütze natürlich diesen Appell, dass wir mehr Geld an unserem Wissenschaftsstandort brauchen. Ich werde Ihnen heute auch nicht den Gefallen tun und hier vorne so tun, als wäre alles rosarot. Ich würde mir wünschen, dass es mehr gemeinsame Appelle wie den Beschluss zu den Hochschulpaktmitteln geben würde. Dies würde deutlich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir alle in einem Boot sitzen. Glauben Sie denn im Ernst, dass die Menschen an den Hochschulen der Meinung sind, wir bräuchten nur die Schatzschatullen des Landes aufzumachen und es würde ein warmer Geldregen kommen? Ich glaube, vielen ist bewusst, in welch schwieriger Lage sich unser Land befindet und dass die Schatzschatullen nur äußerst begrenzt bis gar nicht mehr vorhanden sind.
Die garantierten Mittel für den Globalhaushalt der UdS und für die Haushalte der anderen Hochschulen sind bereits ein Kraftakt. Sie geben den Hochschulen Planungssicherheit, wenn auch nicht auf dem Niveau, das sich manch einer wünscht. Der Wissenschaftsrat empfiehlt den Ländern eine jährliche Erhöhung der Wissenschaftshaushalte um
3 Prozent plus 1. Ich teile diese Einschätzung und finde sie auch berechtigt. Fakt ist allerdings auch, dass wir das als Haushaltsnotlageländer nicht stemmen können. Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür kämpfen, dass unserem Bundesland endlich die Hilfen zukommen, die uns in die Lage versetzen, solche Investitionen zu tätigen. Reden Sie mit Ihren Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg und in Thüringen, um eine Einigung beim Länderfinanzausgleich herbeizuführen.
Ja, die sind unter anderem schuld, weil es nicht weitergeht beim Länderfinanzausgleich. Wir können gern hier über die Rolle der ostdeutschen Bundesländer in diesen Verhandlungen reden.
Eines möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben. Das ist das Engagement der Studierenden, der Professorinnen und Professoren sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das hat nichts direkt mit Finanzierung zu tun, denn Engagement ist etwas, das von einem selbst abhängt. Unermüdlich fahren sie Erfolge für die Forschung ein und kämpfen damit auch für die von mir eben erwähnten, dringend benötigten Drittmittel. Ihr Einsatz ist eine Verpflichtung für uns, noch mehr Mittel in Berlin zu erkämpfen. Und ihr Einsatz ist nicht selbstverständlich und verlangt mir großen Respekt ab. Dafür auch von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Betroffenen für ihren Kampf und ihr Engagement.
Ich bin mir bewusst, dass dieses Engagement seine Grenzen hat und ich bin mir auch bewusst, dass bei manchen vielleicht die Grenze schon überschritten ist. In den Haushaltsberatungen wurde beispielsweise die Mathematikprofessorin angeführt, die unsere Hochschule verlassen hat. Aber mich erreichen auch Nachrichten von Professorinnen und Professoren, die sich dafür bedankt haben, dass wir ihre Studiengänge erhalten haben. Der Kollege Schmitt hat sie eben alle einzeln aufgeführt. Ich möchte an dieser Stelle stellvertretend einmal die frankophone Germanistik nennen. Die Opposition hat uns die letzten Jahre viel von einem Fächersterben erzählt. Ich erkenne dieses Fächersterben nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mit dem Landeshochschulentwicklungsplan haben wir einen wichtigen Meilenstein für eine zukunftsfeste Hochschullandschaft verabschiedet. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass das, was im Lan
desentwicklungsplan für unsere Hochschulen drinsteht, eins zu eins umgesetzt werden müsste. Da steht auch etwas zur Servicequalität, zu der Frage der Qualität der Lehre. Wir haben dem Universitätspräsidium eben nicht gesagt, dass sie die Tutorien zusammenstreichen sollen. Nein, das exakte Gegenteil ist der Fall. Wir haben gesagt, die Studierqualität darf nicht leiden, die Tutorien müssen erhalten bleiben. Und die Universität hat sie kostenpflichtig gemacht oder gar gestrichen und das ist nicht der Wille der Koalitionsfraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ebenso haben wir bei den Sozialwissenschaften gesagt, das ist eine Möglichkeit, die Zahl der Studienplätze zu erhöhen. Aber was erleben wir? Es fallen unnötigerweise Studienplätze weg. Heute Morgen war die Rede davon, dass die Anfängerzahlen zurückgehen. Ich muss Ihnen sagen, ich habe der Presse andere Zahlen entnehmen können. 30.600 junge Menschen studieren derzeit in unserem Bundesland. Das ist ein Plus von 3,7 Prozent. Die prozentuale Zunahme ist damit so hoch wie kaum in einem anderen Bundesland, und darüber kann man sich auch einmal freuen.
Und wenn wir rückgängige Zahlen bei den Studienanfängern haben, aber gleichzeitig prozentual mehr Studierende im Saarland, dann heißt das sogar, dass mittlerweile Studierende aus anderen Bundesländern hier im Saarland angekommen sind und dass sie bei uns studieren wollen. Die wissenschaftspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre sind klar umrissen. Wir werden weiterhin unsere exzellente Hochschullandschaft unterhalten. Wir werden unsere Hochschulen mit der Novellierung des Universitätsgesetzes demokratischer, transparenter und effizienter aufstellen und wir werden dafür Sorge tragen, dass wichtige Investitionen in die Infrastruktur erfolgen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zunächst Stellung nehmen zu dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion. Ich glaube - und da sind wir uns alle einig in diesem Hohen Hause -, dass wir Zeichen gegen Rechtsextremismus brauchen. So habe ich auch die Zielsetzung Ihres Antrags verstanden. Ich sah da den Schwerpunkt ein bisschen anders gelagert als der Kollege Ulrich, der eher den Integrationscharakter des Antrags hervorgehoben hat. Ich würde sagen, es ist ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, das Sie hier mit Ihrem Antrag setzen wollten.