Peter Eichstädt
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige von Ihnen haben hier vielleicht jetzt Herrn Stegner erwartet.
Ich hoffe, Sie sind genauso zufrieden, wenn ich das Wort an Sie richte, und hören mir genauso aufmerksam zu wie meinem Kollegen und genauso aufmerksam, wie ich eben Herrn Kalinka zugehört habe.
Herr Kalinka, nach Ihrem ganzen Drucksachenkonfetti und Ihrer Erklärung, warum klar war, dass wir nichts weiter zu unternehmen brauchen, frage ich mich, warum Sie uns im Ausschuss die ganze Zeit erklärt haben, Sie müssten abwarten, was im Bundestag möglicherweise herauskommt. Warum brauchen Sie, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass alles in Ordnung sei und so bleiben könne, wie es ist, zwei Jahre?
Ich frage mich sowieso, ob irgendjemand im Haus vor zwei Jahren - bis auf einen Tag genau vor zwei Jahren - wohl geahnt hatte, dass wir mit all diesen Gesetzentwürfen heute wieder genauso ohne Ergebnis dastehen, mit völlig leeren Händen, und zwar nicht nur vor uns selbst mit leeren Händen, sondern vor den Bürgerinnen und Bürgern.
Bereits vor zwei Jahren habe ich darauf hingewiesen, dass das ganze Paket schon 2008 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wurde. Das war vor vier Jahren. Wir konnten als Sozialdemokraten nicht zustimmen, weil uns die CDU schon damals in der Großen Koalition blockierte.
Meine Damen und Herren, was sollte auf den Weg gebracht werden? Die Regelungen über die Annahme von Nebentätigkeiten sollten in das Abgeordnetengesetz aufgenommen und nach dem Vorbild des Abgeordnetengesetzes des Bundestags, wie es jetzt ist, geändert werden. Damit wären alle Tätigkeiten für Einkünfte anzeigepflichtig und zu veröffentlichen. Die bisherigen Privilegien und Einkünfte, zum Beispiel als Anwalt, würden nicht mehr gelten. Gleichzeitig hätten die berufsspezifischen Verschwiegenheitspflichten dieser Gruppen weiter gewahrt werden können. Das Landesministergesetz sollte eine eigenständige Regelung für Nebentätigkeiten der Minister erhalten. Es sollte keine Genehmigungs-, sondern eine Anzeigepflicht geben, wobei die Nebeneinkünfte öffentlich werden müssen. Das Landesbesoldungsgesetz sollte so geregelt werden, dass die Änderungen auch für Staatssekretäre gelten, Herr Kollege. Insgesamt ein Paket für mehr Transparenz in der Politik.
Das wäre ein gutes Regelwerk geworden, das in unsere Zeit gepasst hätte. Aber welch traurige Karriere hat dieses Gesetz genommen! Im März 2010 wurde es in den Ausschuss überwiesen, und dort wurde es von CDU und FDP schlicht eingemottet. Fadenscheinige Begründung, man könne ja nichts machen, solange man nicht wisse, wie sich der Bundestag zu diesem Thema positioniere, was da gemacht werde. Meine Damen und Herren, als wenn das Land Schleswig-Holstein darauf angewiesen wäre, seine Transparenz davon abhängig zu machen, wie transparent der Bundestag ist! Was soll das bitte?
Spätestens als klar war, dass man auch im Bundestag zu keinem Ergebnis kommen könnte, hätte man erwarten können, dass die Regierungsfraktionen hier etwas tun und etwas vorlegen, aber nichts davon ist geschehen. Das Gesetz kommt aus dem Ausschuss nach zwei Jahren so wieder zurück, wie wir es hineingetragen haben. Was für ein Trauerspiel!
Man könnte denken, es hat sich nichts geändert. Herr Kalinka, ich fürchte sogar, dass Sie das wirklich denken. Aber das stimmt nicht. Es hat sich viel geändert um uns herum. Sie haben es nur nicht gemerkt. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren die Geheimniskrämerei um Nebeneinkünfte und mögliche Abhängigkeiten oder Unabhängigkeiten von Politikern nicht mehr, spätestens nicht mehr seit der Wulff-Affäre.
Hier hätte der Schleswig-Holsteinische Landtag ein Zeichen setzen können, dass zumindest wir verstanden haben.
Wir halten es für vernünftig, in Schleswig-Holstein ein Abgeordnetengesetz zu haben, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, sich ein eigenes Bild von der Abhängigkeit oder Unabhängigkeit der Abgeordneten zu machen.
Da meine Redezeit dadurch unberührt bleibt, sehr gern.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Erklärung des Ministerpräsidenten eingehen. Er hat hier in einem eingeschobenen Beitrag den Eindruck erweckt, als wenn sich die Kritik meiner Fraktion
gegen ihn und seine Abwesenheit während der wichtigen Bildungsdebatte gewendet hätte. Das ist natürlich nicht so gewesen. Selbstverständlich haben wir gewusst, dass der Ministerpräsident ein Gespräch mit einem ausländischen Repräsentanten hat. Das wusste unser Parlamentarischer Geschäftsführer, und er hat es auch berichtet. Unsere Kritik hat sich dagegen gerichtet, dass die Regierungsbank zu diesem Zeitpunkt so gut wie leer war
und kein einziger Vertreter - so war es auch formuliert - der CDU-Ministerien auf seinem Platz war
- und das bei einer Debatte, die im Ältestenrat als gesetzt gekennzeichnet und deshalb sehr wohl auch in ihrer Wichtigkeit bekannt war. Das war der Anlass unserer Kritik. Das möchte ich deutlich sagen. Selbstverständlich haben wir gewusst, dass Sie nicht anwesend sein konnten.
Aber bei dieser wichtigen Debatte kann es nicht sein, dass sich erst um halb elf die Regierungsbank füllt. Das entspricht nicht der Würde des Parlaments und nicht dem Respekt, den auch das Kabinett ihm entgegenzubringen hat.
Ja, gern.
Ich will gern beide Fragen beantworten. Selbstverständlich bin ich bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie bei diesem Ausspruch und dieser Kritik nicht anwesend waren. Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass Ihr Pressesprecher unmittelbar nach der Debatte sehr aufgeregt zum Präsidium lief, sich informiert hat und anschließend telefonierte. Ich weiß nicht, mit wem, aber ich nehme an, dass Sie sehr wohl informiert waren. Ungeachtet dessen bin ich bereit, alles zur Kenntnis zu nehmen, was Sie in diesem Hause sagen.
Darüber hinaus sage ich: Wenn der Fraktionsvorsitzende meiner Fraktion diese Äußerung gemacht hat und Sie das so gehört haben, obwohl Sie nicht da waren,
- als Sie reinkamen, gut -, dann nehme ich das auch so zur Kenntnis, dass Sie das so wahrgenommen haben. Möglicherweise hat er es zu seinem Nachbarn gesagt.
Das gilt es dann um 13 Uhr zu klären. Den Hintergrund dieser Bemerkung können Sie nicht verstehen, Herr Ministerpräsident, weil Sie zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend waren.
Herr Kollege Hildebrand, würden Sie meiner nachdrücklichen Forderung zustimmen, dass der Minister Klug, um diese ganze Situation noch einigermaßen zu retten, sein Papier umgehend dem Parlament zuleitet?
Ich möchte meine Frage gern noch einmal stellen und Folgendes sagen: Ich habe nicht gefragt, ob der Minister das tun wird, sondern ich habe gefragt, ob Sie meiner Forderung zustimmen, um diese Situation hier im Parlament einer vernünftigen Lösung zuzuführen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr von Boetticher, ich gebe den Dank gern zurück. Das war auch meiner Meinung nach ein sehr gutes Ringen im Interesse der Sache. Ich beziehe da ausdrücklich Frau Brand-Hückstädt mit ein.
Die Bedeutung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages für die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist unbestritten. Das ist schon deutlich geworden. Es geht um den Systemwechsel von Gebühren mit Gerätebezug zur Haushaltsabgabe. Das ist angesichts der rasanten Entwicklung im digitalen Bereich eine sinnvolle und notwendige Lösung.
Dass der Vertrag so lange in den Parlamenten gelegen hat und der Schleswig-Holsteinische Landtag jetzt am letzten Tag seiner Sitzung als Letzter seine Zustimmung geben wird, liegt an Detailregelungen, die in wichtigen Punkten - das sage ich ganz deutlich - unbefriedigend sind. Das haben wir gemeinsam in der Resolution beschrieben, die wir heute beschließen werden.
Nur ein paar Punkte daraus: Die datenschutzrechtlichen Defizite in dem Vertrag sind einfach ärgerlich. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass Vermieter Auskünfte über ihre Mieter geben müssen. Änderungen müssen zum Beispiel auch bei den betrieblich genutzten Pkw ebenso wie bei dem Anknüpfungspunkt „Zahl der Mitarbeiter in Betrieben“ vorgenommen werden. Ich kürze das ab, weil Herr von Boetticher das hier schon ausführlich dargestellt hat.
Aber - das ist auch Fakt - die Ministerpräsidenten haben einmal mehr den Parlamenten einen Staatsvertrag vorgelegt, der von den Parlamenten nur akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Wir sollten vielleicht an dieser Stelle über das Verfahren zum Zustandekommen von solchen Staatsverträgen dringend neu nachdenken.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in den vergangenen Monaten eine Grundsatzdiskussion über den öffentlichrechtlichen Rundfunk, seine Qualität, seine Kosten, seine Sinnhaftigkeit geführt worden. Ich glaube, dass viele Beiträge über das Ziel hinausgeschossen sind.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine uns Deutschen von den Alliierten nach dem Krieg geschenkte, eine durch die Verfassung abgesicherte Säule der medialen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt und der Demokratie. Es gilt eine klare Aufgabentrennung: Die Parlamente haben über den grundsätzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu entscheiden und zu beraten. Das betrifft den Bereich, den Sie angesprochen haben. Das ist legitim. Aber die Ausgestaltung, im Besonderen die programmliche und die journalistische
Arbeit ist einzig und allein Sache der Anstalten selbst, ihrer Gremien beziehungsweise vor allen Dingen der dort arbeitenden Journalistinnen und Journalisten.
Wer kritisch darauf blickt, dass 8 Milliarden € - eine große Zahl - für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Gebühren, zukünftig Abgaben, refinanziert werden, sollte auch erwähnen, dass andere private Medienunternehmen, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen im Sinne einer Meinungsvielfalt konkurrieren, diese 8 Milliarden € deutlich übersteigen, zum Teil bei Einzelunternehmen um mehr als das Doppelte.
Was die Qualität im öffentlich-rechtlichen Fernsehen angeht, gebe ich zu: Auch ich mag nicht alles sehen, was da läuft. Wir sollten uns auf der anderen Seite aber davor hüten, alles zu kritisieren, was einem vermeintlich höheren intellektuellen Niveau nicht entspricht. Der Auftrag an die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist, nicht nur im Bereich der Information und der Nachrichten, sondern auch im Bereich der Unterhaltung, ein vielschichtiges Programm zu senden, das für alle Menschen in unserem Land Angebote bereithält.
Meine Damen und Herren, dies können die privat finanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten, die wegen der direkten Koppelung an die Werbeeinnahmen ihre Programme nur an Einschaltquoten ausrichten, nicht leisten. Damit will ich in keiner Weise die Privaten verteufeln; sie haben im dualen System, zu dem meine Fraktion und ich stehen, eine andere Finanzierungsgrundlage, und die Sender müssen dabei offensichtlich andere Kompromisse eingehen.
Selbstverständlich erwarten wir auch von den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln. Aber ich wünsche mir nicht, dass wir als Parlament sagen, was sie zu tun haben. Ich wünsche mir auch nicht, dass sie, um sich zu finanzieren, auf Geldgeber Rücksicht nehmen müssen, auf Werbende, auf Eigentümer mit eigener politischer Meinung, auf Parlamente, die nach Lust und Kalkül Finanzen zur Verfügung stellen. Das ist nicht so und darf in Zukunft auch nicht so werden. Diese Unabhängigkeit darf in keinem Fall angetastet werden.
Meine Damen und Herren, die Grünen haben seit dieser schwierigen Entscheidung, die über den Staatsvertrag zu treffen war, jetzt angekündigt, dass sie diesem Vertrag nicht zustimmen. In fast allen anderen Parlamenten - das möchte ich einmal erwähnen - haben die Grünen zugestimmt. Mir ist nur
ein Parlament bekannt, wo das nicht geschehen ist; alle anderen Parlamente haben sich auch an diesem Konflikt orientiert und gesagt, es geht um den Systemwechsel, der hier im Vordergrund steht. Diesen Systemwechsel wollen wir, und der ist mit diesem Vertrag möglich. Ärgerliche Fehler müssen zeitnah korrigiert werden, wie es die Resolution beschreibt. Aber es wird der Bedeutung des Kerns des Vertrages nicht gerecht, diesen Vertrag wegen dieser Mängel abzulehnen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liefern ein Informationsangebot, dem viele Menschen vertrauen, gerade im Nachrichten- und Informationsbereich. Ich sehe in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine kräftige zentrale Säule der Meinungsfreiheit und der Demokratie neben vielen Verlagen, den Printmedien. Das ist selbstverständlich. Die Öffentlich-Rechtlichen sind freier als andere. Das haben wir ihnen ermöglicht. Sie machen dabei auch manchmal Dinge, die uns nicht gefallen. Ich glaube, das müssen wir ertragen.
In diesem Sinne ist für mich und für meine Fraktion die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag trotz seiner erwähnten Schwächen ein kraftvolles Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu seinen vielfältigen regionalen, nationalen, internationalen Berichterstattungen. Es wäre gut, wenn unter diesem Gesichtspunkt das ganze Parlament dem Vorschlag folgen könnte, diesem Vertrag zuzustimmen.
Langsam kommt hier weihnachtliche Stimmung auf, zumindest bei meinem Kollegen Weber. Das freut mich, er hat es verdient.
- Ich habe nicht Weihnachtsmann gesagt, das habe ich nicht getan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Die Vorgänge um den geplanten Transport von asbesthaltigem Industriemüll aus der Region Hannover auf die Deponie Ihlenberg/Schönberg und nach Rondeshagen haben sich zu einem Musterbeispiel entwickelt, wie Behörden untereinander und mit der vom Transport betroffenen Bevölkerung nicht umgehen sollten.
Dass die Informationen über die geplanten Transporte nach Ihlenberg und Rondeshagen nach Aussage des Staatssekretärs Rabius erst durch die Presseberichterstattung im Ministerium angekommen sind, ist - gelinde gesagt - seltsam. Auch wenn die Genehmigung des Transportes von Niedersachsen aus erfolgt, hätte eine Vorabinformation über den geplanten Transport und notwendige Sicherheitsmaßnahmen dringend erfolgen müssen. Deshalb haben wir den Bericht angefordert, um die zu Recht beunruhigte Bevölkerung entlang der möglichen Transportstrecke informieren zu können und drohende Gesundheitsgefährdungen abzuwenden.
Der Bericht selbst ist allerdings eine Enttäuschung. Er enthält kaum etwas, was nicht schon vorher aus niedersächsischen Quellen bekannt war und repetiert bürokratisch trocken Altbekanntes nach dem Motto „copy and paste“. Dass der Bericht nicht ausreicht - das muss man zugestehen - hat die Ministerin offensichtlich nach zwei Tagen schnell selbst gemerkt. Ihr freiwilliger Nachtrag im Fachausschuss hat zwar nicht viel zur Aufklärung beigetragen, aber doch viele offene Fragen zumindest erkennen lassen.
Eine besonders brisante Frage haben Sie allerdings in dieser Sitzung selbst aufgeworfen: Welche rechtlichen und finanziellen Folgen hat das Angebot der Deponie, falls der nach Angaben von Staatssekretär Rabius noch nicht geschlossene Vertrag nicht zustande kommt? Wie lange bindet das Angebot rechtlich die Deponie, ab wann entsteht möglicherweise ein Schadenersatzanspruch? Wenn bereits eine Verpflichtung besteht, muss die Frage beantwortet werden, wer vor Abschluss durch den Geschäftsführer informiert war. Der Aufsichtsrat? Das Ministerium? - Es kann doch nicht sein, dass niemand irgendetwas von der besonderen Brisanz des größten geplanten Asbesttransportes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland quer durch unser Land gewusst hat.
Warum muss die Halde in Wunstorf eigentlich so dringend abgetragen werden? - Viele Experten raten davon ab, weil sie die Gefährdung durch Abtrag und Transport höher einstufen als die Sicherung vor Ort. Da hierzu fast nur die aus der Region Hannover gelieferten Daten im Bericht genannt werden, gibt es keine belastbare Gesamtbetrachtung aller Alternativen. Hier besteht Klärungsbedarf.
Warum stützt sich die Landesregierung in ihrem Bericht auf ein Gutachten über die Unbedenklichkeit des Transportes, das von einer nicht zertifizierten Stelle erarbeitet wurde? Und warum bewerten Sie, Frau Ministerin, die offensichtlichen und von der Presse dargestellten Mängel bei den Testfahrten so gut wie überhaupt nicht? - Die Testfahrten wurden hiernach mit Messungen begleitet, ohne dass man wusste, ob in diesen Chargen überhaupt Asbest enthalten ist - Stichwort: Inhomogenität. Wenn dann nach der Fahrt durch Norddeutschland keine Asbestfreisetzung oder keine wesentliche gemessen wurde, lag das vielleicht daran, dass gar kein Asbest in den zufällig gegriffenen Chargen enthalten war? Man weiß das nicht. Umgekehrt: Was wäre eigentlich passiert, wenn auf diesen Testfahrten - ohne Genehmigung durchgeführt - durch den halben Kreis Herzogtum Lauenburg und durch ein Viertel des Kreises Stormarn - Herr Kollege sowie durch die engen Straßen von Ratzeburg hohe Mengen von Asbest freigesetzt worden wären? Einfach Pech gehabt? Warum hat man diesen Versuch nicht in einer geschlossenen Halle durchgeführt, wie das normalerweise üblich ist, mit einem Windkanal, in dem alle Bedingungen simuliert werden können und exakte Messergebnisse zu erzielen sind? - Ich finde das skandalös.
Es geht uns in Schleswig-Holstein formal möglicherweise nichts an. Aber wenn wir durch die möglichen Gesundheitsgefährdungen unserer Bürger betroffen sind, dann sollte die Landesregierung schon sehr nachdrücklich die Frage an die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen richten, ob denn nicht eher ökonomische Gründe maßgeblich sind und weniger Umweltaspekte, die dafür sprechen, diesen Transport überhaupt ins Auge zu fassen.
Nun gut, wir erwarten - das wissen wir seit gestern; darauf haben wir uns verständigt - von Ihnen jetzt einen überarbeiteten Bericht mit Fakten. Ich finde das nicht sehr schmeichelhaft, aber das ist egal, es geht um die Sache. Insofern begrüßen wir, dass abermals vom ganzen Haus ein Beschluss gefasst worden ist, der einen neuerlichen Bericht im Landtag fordert und erneut die Erwartung äußert, dass bis zum befriedigenden Abarbeiten aller Fragen keine Annahme in Rondeshagen erfolgt.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss Vorrang vor ökonomischen Aspekten haben. Bevor sich nur ein Rad von Wunstorf nach Groß Weeden/Rondeshagen oder Schönberg bewegt, sind alle Fragen zu klären. Für meine Fraktion ziehe ich die Zwischenbilanz: Es sieht nicht danach aus, als könnte das je verantwortbar passieren. Ich bin froh, dass sich nach Ihrem Beitrag vorhin in dieser Frage offensichtlich unsere Meinungen annähern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich auf besonderen Wunsch meines Lauenburger Kollegen Herbst richtigstellen, dass es sich bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg nicht um die „Kreissparkatze Ratzeburg“ handelt, wie sich mein Kollege versprochen hatte, sondern die korrekte Bezeichnung lautet „Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg“.
Wenn wir beabsichtigen, in das Tierreich überzugehen, so schlagen wir beide vor, dass man höchstens von einem Sparschwein reden sollte.
Die Sorge des Kollegen Koch hat mich sehr beruhigt und erfreut. Multiple Persönlichkeiten sind komplizierte Persönlichkeiten. Ich finde, ich bin nicht eine solche Persönlichkeit, zumindest nicht in dem Zusammenhang, in dem Sie das dargestellt haben.
Ich finde es überhaupt nicht multipel, wenn ein Kreistagsabgeordneter ein Gesetz, das vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet worden ist, gemeinsam mit seiner Fraktion bewertet und zu der Anwendung dieses Gesetzes kommt. Das passiert durchaus auch mit anderen Gesetzen, die man möglicherweise auch nicht gut findet. Wir müssen vor Ort mit Schulgesetzen umgehen, die Sie auf dem Weg gebracht haben und die wir nicht in Ordnung finden. Mit vielen anderen Dingen müssen wir auch umgehen. Wenn meine Fraktion im Kreistag Herzogtum Lauenburg die Auffassung hat, dass es eine Chance ist, die Eigenkapitalausstattung der Sparkasse zu stärken, dann mache ich dabei mit.
- Wie albern. - Deshalb kann die Kritik am Gesetz doch berechtigt sein.
An dieser Kritik, die ich zusammen mit meiner Fraktion vorgebracht habe und mit der wir den Gesetzgebungsprozess begleitet haben, halte ich fest. Offensichtlich liegen wir damit nicht so ganz falsch.
Frau Loedige, man wird nicht gern an seine Presseerklärungen erinnert. Ich möchte nun aber daran erinnern, wie Sie in Ihrer Presseerklärung vom 20. Juni 2011 zur bevorstehenden Beteiligung der HASPA an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg gejubelt haben. Darin erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion:
„Das Sparkassengesetz hat den Praxistest bestanden!“
Ich bitte Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Was ist denn jetzt der Umkehrschluss? Was ist der Umkehrschluss der Probleme, die wir hier haben? Viele von uns können nicht das sagen, was sie wissen.
- Herr Kollege Kubicki, Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass nicht nur das Kartellamt Bedenken gegen diesen Vertrag gehabt hat, sondern unter anderem auch die Bankenaufsicht.
- Nein. Gegen den Vertrag und natürlich gegen die dem Vertrag zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.
Das werden wir zunächst einmal abwarten. Wenn im Ergebnis dabei herauskommt, dass dieser Praxistest nicht bestanden worden ist, dann ist das das entsprechende Urteil über Ihr Gesetz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre sogenannten Fanpages bei Facebook und ihre Social Plugins wie den Gefällt-mir-Button von ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundes- beziehungsweise Landesdatenschutzgesetz verstießen. Der Datenschutzbeauftragte hat für die geforderte Deaktivierung eine Frist bis Ende September gesetzt und Bußgelder angedroht. Das Ganze ist natürlich in dem Zeitungs- und Medienwald mit großem Donner eingeschlagen.
Nun ist Schleswig-Holstein zweifellos ein schönes und bedeutendes Land, aber angesichts des weltweiten Netzes doch eher ein kleines Land.
- Ich weiß nicht, ob es möglich ist, dass auf der Regierungsbank etwas mehr Ruhe herrscht. Ich erwarte nicht, dass Sie mir zuhören; dass ist vielleicht auch gar nicht notwendig. - Herr Präsident, Entschuldigung.
Deshalb ist es auch richtig, dass die Datenschutzbeauftragten aller Länder vereinbart haben, eine gemeinsame Entschließung zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Ende September vorzulegen. Genau da gehört dieses Problem auch hin.
Facebook hat seinerseits angekündigt, zur Rechtsauffassung des ULD Stellung zu nehmen. Ich will mich gern La-Ola-Wellen anschließen, die hier bereits durch das Haus gerollt sind. Es war wirklich eine gute Idee, Facebook einzuladen. Ich kann auch, wenn es angemessener und zeitgemäßer ist, meinen Like-It-Button drücken. Das war wirklich ganz toll, Frau Brand-Hückstädt und Herr Abercron. Also, betrachten Sie ihn als gedrückt.
Ich hoffe, ich kriege jetzt keine Schwierigkeiten mit Ihnen, Herr Fürter.. Ich habe das hier ja verbreitet. Na gut, ich warte einmal, ob sich der Datenschutzbeauftragte bei mir meldet.
- Ich muss leider an meine Redezeit denken, Herr Kollege.
Selbstverständlich ist für uns wie für alle hier im Haus, dass alle deutschen und europäischen Gesetze in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen. Dies ist natürlich nicht nur von Facebook zu erwarten, sondern von allen sozialen Netzen, von allen Anbietern wie Google, Facebook, MySpace, studiVZ, Flickr und vielen mehr, die ich hier gar nicht aufzählen kann und die möglicherweise in der Zukunft noch dazukommen werden, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo andere, von denen ich eben gesprochen habe, schon lange verschwunden sind.
Meine Damen und Herren, wir müssen akzeptieren, dass die Nutzung sozialer Netzwerke aus der Kommunikation in allen Lebensräumen nicht mehr wegzudenken ist und sie auch niemand weg haben will. Natürlich muss es Regeln geben, die dort eingehalten werden. Allerdings ist dies im Kontext des www nicht einfach.
Ich erinnere an die klare Aussage von Facebook in der Anhörung, seinerseits freiwillig den Datenschutz verbessern zu wollen. Das muss man zur Kenntnis nehmen, das muss überprüft werden, und das geschieht auch.
Was wir auf keinen Fall für einen sinnvollen Weg halten, ist das, was Herr Fürter in seinem Ur
sprungsantrag gefordert hat, den wir bis vor einer Stunde noch auf dem Tisch hatten. In der Zwischenzeit hat ja am Rande des Parlaments eine Diskussion stattgefunden, die ganz offensichtlich auch bei Herrn Fürter und den Grünen zu einem gewissen Erkenntnisgewinn und dann zu dem neuen Antrag geführt hat, der einen Tick besser ist, aber auch nicht wesentlich.
Herr Fürter, Sie haben gestern, um das noch einmal deutlich zu machen - ich weiß nicht, ob Sie eben zugehört haben; aber ich kann Ihnen sonst den Redetext nachher geben -, beim Glücksspielgesetz sehr richtig ausgeführt, dass es - wörtlich „schwachsinnig“ sei, anzunehmen, man könne in Schleswig-Holstein Regelungen für InternetGlücksspiel treffen. Das funktioniere nicht in einem weltweiten Netz. Ich finde, es ist ein vergleichbarer Schwachsinn, dieses bei der Frage des Facebook-Like-Buttons zu versuchen.
Das wird nur funktionieren, wenn es hier mindestens bundesweit, möglichst europaweit eine einheitliche Regelung gibt, die mit möglichst allen Anbietern getroffen wird. Die Datenschutzbeauftragten sind dabei, dies zu organisieren.
In der letzten Woche haben wir hier noch das Landesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht - um zu einem anderen Aspekt aus Ihrem Antrag zu kommen -, das ausdrücklich festlegt, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig ist, vor allem unabhängig von staatlichen Stellen und Parlamenten, natürlich mit Ausnahme seiner Berufung. Wenn Sie hier vorschlagen, dass das Parlament ihm Hinweise oder sogar Weisungen geben soll, wie er in bestimmten Fragen zu verfahren hat, dann haben Sie das, was wir letztes Mal bei der Behandlung dieses Gesetzes besprochen haben, nicht verstanden.
Zu einem anderen Aspekt. Es gibt auch den persönlichen Datenschutz, und dieser muss, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte es genannt hat, „selbst und bewusst“ eingehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können und sollen alle Fähigkeiten und Informationen erhalten, um selber zu entscheiden, ob sie mit der Weitergabe bestimmter Daten einverstanden sind. Dieses Wissen ist notwendig und kann nicht durch Datenschutzrichtlinien des Staates ersetzt werden. Wenn das Internet von einer Person genutzt werden soll, dann ist diese nicht nur gezwungen, sondern auch bereit dazu, einen Teil ihrer Daten im Austausch für neue Formen der
Kommunikation, für die Bildung, für die Partizipation offenzulegen.
- Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident.
Im Spannungsfeld von Datenschutz und Mediennutzung bieten ausgezeichnete Medienkompetenz und hinreichende Transparenz den entscheidenden Schutz für Nutzerinnen und Nutzer. Die müssen wissen, welche Daten beispielsweise in einer IPAdresse enthalten sind, wie diese Daten weitergegeben werden und wofür sie überhaupt genutzt werden können; denn die Medien zu nutzen bedeutet, dass man lernt, sie vernünftig zu gebrauchen, dass sie einem nicht fremd sind, dass man ihre Gefahren kennt und ihr Potenzial auszuschöpfen weiß.
Ich werde mich zu einem Dreiminutenbeitrag melden, um zu begründen, wie wir uns bei der Abstimmung verhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe verstanden. Mir ist klar, dass ich nur 3 Minuten und keine Sekunde länger habe. Deshalb gleich zur Sache: Meine Fraktion hat keinen Antrag gestellt. Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll, einen Antrag in dieser Sache zu formulieren. Der gesetzliche Rahmen, für den wir verantwortlich sind, ist gesteckt. Ende September 2011 werden sich die Datenschutzbeauftragten der Länder mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes gemeinsam um eine einheitliche Position und um eine entsprechende Resolution zu diesem Thema bemühen.
Wir würden einer Überweisung aller drei Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss, der sich ja bereits mit dieser Thematik befasst hat, zustimmen. Ich will gern einen entsprechenden Antrag stellen, über den dann hier abgestimmt werden kann.
Sofern die Ausschussüberweisung abgelehnt wird, wird meine Fraktion aus den genannten Gründen keinem der drei Anträge zustimmen. Denn wir sind der Auffassung, dass im Moment weder das Thema noch der Inhalt jedes einzelnen Antrags eine Beschlussfassung des Landtags rechtfertigten.
Da ich noch ein paar Sekunden Zeit habe, möchte ich mich zum Schluss dem Inhalt der Presseerklärung anschließen, die Frau Kollegin Katharina Loedige am 2. September 2011 auf den Weg gebracht hat und die unsere Position noch einmal unterstreicht
- ich habe auch nicht geahnt, dass es einmal dazu kommen würde -: Bitte sorgen Sie dafür, dass es nicht noch mehr Schaufensteranträge zu Facebook gibt.
Des Weiteren: Es bedarf zu diesem Zeitpunkt keiner stundenlangen Diskussionen im Landtag und keines weiteren Schaufensterantrags der Grünen, die offenbar im Vorwahlkampf ihre angebliche Datenschutzaffinität betonen wollen.
Diese Anmerkung trifft für alle drei Anträge zu. Das ist meine Position, so, wie ich sie für meine Fraktion dargelegt habe.
Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Bericht des Sozialministers gehört. Es war nicht anders zu erwarten, als dass er sich etwas zurückhält.
Ihre vornehme Zurückhaltung gerade an der Stelle, Herr Dr. Garg, an der Sie sagen, Sie könnten jetzt über die Dinge nicht so berichten, weil man noch mit den Kommunen im Gespräch sei, kann ich gut verstehen, weil die Alternative nur gewesen wäre, dass Sie hier deutlich sagen: Wir sind da überhaupt nicht weitergekommen, wir haben große Probleme, das hinzukriegen, was wir uns vorgenommen haben.
Dass Sie dieses System nach einem Regierungswechsel ändern wollen, ist sicherlich noch nicht das Problem. Das ist sicher auch in einigen Bereichen der Sinn eines Regierungswechsels. Nur kriegen Sie es überhaupt nicht hin, und das haben Sie hier verschwiegen. Wenn Sie heute sagen, man hätte noch bis zum 31. Dezember Zeit, und Frau Sassen sogar sagt, man könne erst nach dem 31. Dezember sagen, wie es wirklich aussieht, frage ich mich, wie Sie es sich vorstellen, wie vor Ort die Organisationen, die diese wichtige Arbeiten machen, sich darauf einrichten sollen und können, dass nachher auch alles weiterläuft. Wie sollen sie mit Arbeitsverträgen und ähnlichem umgehen? Fakt ist: Sie haben es angefangen, aber Sie kriegen es einfach nicht hin.
Der Sozialvertrag - das haben wir immer gesagt war eine sehr gute Idee unserer letzten wirklichen Sozialministerin Frau Dr. Trauernicht, die Entwicklung der Standards und sozialen Aufgabenfelder intelligent und mit dem uns drängenden Zwang zur Kostenoptimierung zu verbinden. Frau Sassen, dass ausgerechnet Sie dafür jetzt kein gutes Wort finden, kann ich überhaupt nicht verstehen, weil Sie das mit uns zusammen so gestaltet haben. Wir waren uns einig darüber, dass das der richtige Weg war.
Wir haben damals gesagt: Die Verbände, die Aufgaben für uns übernehmen, erklären sich bereit damals - 10 % an Einsparungsvolumen zu erbringen, dafür aber Gestaltungsspielraum und Handlungssicherheit zu erhalten. Das zählt jetzt alles nicht mehr. Man hat die 10 % genommen, aber der Gestaltungsspielraum und vor allem die Handlungssicherheit ist mit der neuen Regierung zum Teufel gegangen.
Die Qualität und inhaltliche Ausrichtung wurden damals über Zielvereinbarungen festgelegt. Wenn Sie sich einmal erklären lassen wollen, wie Zielvereinbarungen sinnvoll funktionieren, unterhalten Sie sich mit dem Kollegen Heinemann, der kann Ihnen das alles perfekt erklären.
Das war alles ein sinnvoller und kluger Weg, den leider eben die neue Landesregierung unter ihrem jetzigen Sozialminister nicht weitergegangen ist.
Wir halten die jetzt vorgesehene und hier noch einmal vom Minister dargestellte Kommunalisierung für einen Fehler.
Sie kündigt das kooperative Verhältnis mit den Wohlfahrtsverbänden auf und verlagert die Verantwortung und vor allem die Mittel wieder auf die kommunale Ebene, wo sie verteilt werden sollen. Nicht nur wir, auch die Träger befürchten, dass durch diese weitere Ebene, die dort entsteht, im Ergebnis weniger Geld bei den betroffenen Angeboten ankommt als vorher.
Ja, gern.
- Ich glaube, wir sind sicher einer Meinung, dass wir das Ziel verfolgen sollten. Aber ich bin der Überzeugung, dass mit dem jetzt beschrittenen Weg die Strukturen, die vorhanden waren und die sich seit langer Zeit bewährt haben, mindestens gefährdet, wenn nicht zerschlagen werden. Das werden wir dann - so wie Sie uns angekündigt haben - erst nach dem 31. Dezember 2011 offenbart bekommen.
Obwohl dieses neue Projekt am 1. Januar 2012 beginnen soll - das haben wir eben noch einmal gehört -, ist der Rahmen der Kommunalisierung noch nicht festgezurrt, sonst hätte er hier berichtet werden können. Die Verbände wurden nach unserer Auffassung auch nicht ausreichend in den Prozess eingebunden. Herr Dr. Garg, wenn Sie hier sagen, dass man darüber nicht berichten darf, klingt das zwar sehr edel, aber Sie wissen doch selbst, wie Politik funktioniert. Glauben Sie, dass wir nicht mit den Verbänden und den Organisationen über die dort entstandenen Probleme reden und uns berichten lassen, wo es da hakt und wo es da klemmt?
- Ich würde gern noch ein bisschen mit Ihnen plaudern, aber ich habe im Moment leider keine Zeit, Herr Garg.
Der Landkreistag zum Beispiel steht der geplanten Mittelverteilung skeptisch gegenüber und fordert im Gegensatz zum Städteverband eine veränderte Verteilung der Mittel. Die einvernehmlichen Verteilungsschlüssel des Geldes auf die Kommunen
gibt es bisher nicht. Die Städte begrüßen zwar, dass die bisherige Mittelverteilung beibehalten werden soll, die Städte möchten das zumindest, aber die Kommunen sind anderer Auffassung. Genau das blockiert im Moment die Verhandlungen, die Sie zu führen haben.
Die Chance, über eine Mittelverteilung nachzudenken, die sich an realen Bedürfnissen orientiert und auch präventive Ansätze berücksichtigt, wurde von Ihnen damit gleich mit vertan.
Nun könnte man sicher über die eine oder andere Verschiebung von Mitteln nachdenken. Hier hat sich sicher im besonderen Bereich die Suchtkrankenhilfe in einer Struktur tradiert, durch die eine deutliche Besserstellung der Städte gegenüber den Landkreisen entstanden ist. Darüber kann man sicher nachdenken. Wir haben das in der letzten Wahlperiode auch begonnen. Wir sind allerdings der Meinung, dass auch gerade dies am Besten und eigentlich nur im fairen Dialog mit den Trägern besser auf der Basis der Strukturen des Sozialvertrags II - hätte begonnen werden können. Aber das ist ja jetzt zu den Akten gelegt.
Unter dem Strich bleibt für zwei wichtige Bereiche der unterstützenden und beratenden Hilfen ein vom Ministerium ohne jede Not ausgelöstes Organisations- und Strukturchaos, das jetzt unter Zeitdruck bis zum 1. Januar 2012 in kontroverser Diskussion mit den Städten, mit den Trägern und mit den Landkreistagen gelöst werden muss. Man kann es ganz kurz zusammenfassen. Auch hier bleiben Sie bei Ihrem Motto: „Die meisten Probleme, die wir im Sozialministerium zu lösen haben, haben wir zuvor selbst geschaffen.“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat im Jahr 2000 eines der modernsten Landesdatenschutzgesetze beschlossen. Allerdings - das haben wir bereits gehört - machen jetzt die technischen Entwicklungen und die Entwicklungen im Rechtsbereich im Bund und in der EU eine Anpassung des Gesetzes notwendig. Wir haben deshalb heute gleich zwei Gesetzentwürfe vorliegen - die Gründe sind genannt -, einen, der schon im Innen- und Rechtsausschuss beraten wurde, und einen Gesetzentwurf der Landesregierung in erster Lesung.
Zunächst zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir begrüßen im Wesentlichen die angestrebten Änderungen. Hervorzuheben ist, dass der Entwurf von der statischen Benennung von Einzelschutzmaßnahmen wegkommt und stattdessen zu allgemeinen Datenschutzzielen findet. Im Übrigen sind uns viele der Änderungen, die in dieses Gesetz aufgenommen worden sind, aus den Forderungen des Datenschutzbeauftragten im Datenschutzbericht 2010 bekannt.
Der Datenschutz wird in Zeiten des Internets, der vielen neuen Kommunikationsmöglichkeiten und anderer technischer Errungenschaften zur Übermittlung und Speicherung von Daten zunehmend wichtiger. Jeder Mensch, der sich im Internet bewegt, hinterlässt in seinem Alltag vielfältige Spuren, sei es beim Telefonieren, beim Surfen im Internet, beim Gang zum Arzt oder auch einfach nur beim Einkaufen. Diese Daten könnten unter anderem für Werbezwecke, aber auch für Kriminelles missbraucht werden.
Der Missbrauch von Daten für Werbezwecke ist in jüngster Zeit durch die Diskussion in den Fokus gerückt, die der Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit dem Gefällt-mir-Button von Facebook angestoßen hat. Auch wenn wir nicht meinen,
dass er in allen Punkten recht hat, halten wir diesen Anstoß für begrüßenswert. Ich glaube allerdings nicht, dass wir mit Verboten und Strafen der Problemlage gerecht werden.
Ich möchte, weil über das Gesetz selbst alles gesagt worden ist - wir werden uns im Ausschuss damit beschäftigen -, auf diesen Aspekt etwas näher eingehen, der in der Diskussion in den letzten Tagen eine Rolle gespielt hat. Die sozialen Netze haben sich lange verselbstständigt und sind zu einem integrierten Bestandteil des Lebens nicht nur junger Menschen geworden. Diese sind sich zu einem großen Teil durchaus darüber bewusst, welche Daten von ihnen im Netz verbleiben und dass sie weiterverwendet werden oder werden können. Sie ordnen diesen Umstand ihrem Wunsch, im Netz zu kommunizieren, aber vielfach und bewusst unter. Ich glaube, wir kommen nicht voran, wenn wir diesen Umstand nicht akzeptieren und weiter dem Phantom eines scheinbar möglichen umfassenden Datenschutzes in Zeiten des Internets hinterherlaufen. Es gilt vielmehr, persönlich abzuwägen zwischen Nutzen und Schaden. Diese Abwägung kommt bei vielen jungen Menschen zu einer eindeutigen, für uns oft überraschenden Entscheidung gegen die totale Abschirmung persönlicher Daten. Das, glaube ich, ist auch ein grundlegender Denkfehler, der in der Diskussion, die der Datenschutzbeauftragte angestoßen hat, eine Rolle spielt. Die Möglichkeiten, die die neuen Technologien für jeden Einzelnen bieten, dürfen nicht unangemessen eingeschränkt werden. Gleichzeitig müssen aber die freiwillig und bewusst hergegebenen Daten, die gesammelt, möglicherweise weitergegeben und ausgewertet werden, vor Missbrauch geschützt werden. Es ist nicht einfach, diesen Spagat zwischen der Freiheit im Netz einerseits und der Sicherheit der personenbezogenen Daten andererseits hinzubekommen.
Unsere Antwort - das wissen Sie - ist die immer wiederholte Forderung nach einer verstärkten Vermittlung von Medienkompetenz, für die sich meine Fraktion schon seit Längerem immer wieder einsetzt.
Es gilt: Nur wer um die Risiken weiß, kann verantwortungsvoll mit seinen Daten im Netz umgehen. Das heißt auch: Wer seine Daten in voller Kenntnis hergibt, tut das dann auch im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung über seine persönlichen Daten.
Bei einer der wesentlichen Neuerungen im Gesetz handelt es sich genau um diesen Punkt: die Regelungen zur Veröffentlichung von Daten im Internet.
Wir werden dies und anderes im Ausschuss besprechen. Es ist müßig, alle Punkte noch einmal aufzuzählen. Meine beiden Vorredner, vor allen Dingen Herr von Abercron, haben sehr ausführlich darüber gesprochen.
Nicht in den Entwurf aufgenommen worden ist die im Datenschutzbericht genannte Forderung nach einer obligatorischen Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten. Das werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal erörtern, ebenso wie die noch offenstehende Ausgestaltung des § 35 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zum Gesetzentwurf von CDU und FDP sagen. Diese Novellierung war notwendig, weil die Europäische Datenschutzrichtlinie umgesetzt werden musste, um die Kontrollstellen für den Datenschutz so zu gestalten, dass sie ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen können. Der EuGH hatte im Jahr 2010 gefordert, dass die Arbeit der Landesdatenschutzbehörden weisungsfrei erfolgen muss. Die Anpassung ist deshalb schlüssig. Sie hätte etwas früher erfolgen können. So schwierig war das eigentlich nicht. Aber sei’s drum, nur das Ergebnis zählt.
Herr Kollege Kubicki, haben Sie zur Kenntnis genommen und wahrgenommen, dass die Kollegin Loedige von dem höchsten Gremium der Kreise gesprochen hat, als sie vom Landkreistag sprach?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kalinka, ich weiß, Sie sind ein wahrheitsliebender Mensch. Ich will Ihnen gern dabei auf die Sprünge helfen, diesen Ansprüchen auch am heutigen Tage gerecht zu werden. Es geht um die Frage, mit der Sie sich eben auch auseinandergesetzt haben, ob Sie hier im März 2010 in einer Rede die türkischen und die polnischen Staatsbürger in eine Abwägung zu den Sinti und Roma gebracht haben.
Mit der Genehmigung der Präsidentin zitierte ich aus dem Protokoll der 16. Sitzung vom Freitag, dem 19. März 2010. Da haben Sie gesagt:
„Die Volksgruppe des Sinti und Roma umfasst in unserem Land heute etwa 5.000 Menschen. Mit welchem Argument wollen wir dann in der Zukunft den rund 33.000 türkischen Staatsbürgern in unserem Bundesland verwehren, explizit in der Landesverfassung genannt zu werden? Mit welchem Argument wollen wir den 11.000 Polen, die bei uns in Schleswig-Holstein leben, sagen, dass auch sie nicht den ganz besonderen Schutz und eine besondere Förderung genießen sollen?“
Darauf eine Zwischenfrage des Kollegen Dolgner:
„Lieber Kollege Kalinka, kann es sein, dass bei Ihnen gerade etwas durcheinandergekommen ist, indem Sie die 33.000 Menschen mit türkischem Pass mit den Sinti und Roma in einen Topf geworfen haben? Welchen Pass haben denn die Angehörigen der Sinti und Roma?“
Und auch hier verpassen Sie Ihre letzte Chance für eine Kurve:
„Herr Kollege, ich werfe überhaupt nichts in einen Topf. Ich erwähne nur die Güterabwägung, um die es geht.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Begrüßung angeht, schließe ich mich meinem Vorredner natürlich sofort an.
Ich nehme gleichzeitig zur Kenntnis - das war mir bisher entgangen -, dass dieser Antrag schon wortgleich im Bundestag gestellt worden ist. Ich finde, das ist eine wichtige Fußnote, die Sie hier angebracht haben.
Wir wollen uns heute mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, denn nach den gescheiterten Versuchen, die flächendeckende Einführung von Energiesparlampen doch noch zu stoppen, ist wieder Ruhe bei diesem Thema eingekehrt. Ich denke, das ist gut so, denn die Vorteile der Energiesparlampe gegenüber der herkömmlichen Glühbirne sind weitestgehend überzeugend: Schon der Austausch von 60 % unserer Glühlampen in den Haushalten würden den Ausstoß von CO2 um 4,5 Millionen t reduzieren. Das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von fast 2 Millionen Mittelklassewagen. Um es vorwegzunehmen: Ich gestatte keine Zwischenfrage der Abgeordneten Heinold und bestätige, dass in unserer Fraktion die Glühbirnen komplett ausgewechselt worden sind.
Gleichzeitig können private Haushalte in Deutschland ihre Stromrechnungen um 1,5 Milliarden € reduzieren und zwei kleinere Kohlekraftwerke damit überflüssig machen. Zudem halten sie etwa zehn bis 15-mal länger als konventionelle Glühbirnen. Somit wird auch das Abfallvolumen deutlich verringert.
Ein Problem ist - und das nicht erst seit diesem Antrag - der Quecksilberanteil in Energiesparlampen, der nicht beim Gebrauch, aber bei der Entsorgung wieder frei werden kann. So dürfen diese Leuchtmittel seit 2006 nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos und bundesweit bei etwa 1.200 kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. Die Hersteller sind dann in der Folge zur Rücknahme und Entsorgung verpflichtet.
Die Rechnung, die hier aufgemacht worden ist, kann man hoffentlich noch einmal erklären. Ich hoffe, dass auf Eiderstedt niemand mit einer einzelnen Glühbirne 30 km fährt, um sie zu entsorgen. Ich stelle mir gerade vor, wo man auf Eiderstedt 30 km fahren will.
Vielleicht irre ich mich da auch. Ist die Insel tatsächlich so groß? Da muss man aber schon im Norden sein und die Glühbirne im Süden abgeben.
- Wir arbeiten daran. Deswegen haben Sie auch ein weitreichendes Gesetz gemacht, um das zu verhindern.
Die im Antrag der Grünen erwähnte noch zu geringe Rückgabequote führt zu einer fachgerechten Entsorgung von nur 35 %. Man kann in einigen Untersuchungen sogar nur etwas von 10 % lesen. Ganz genau weiß man das nicht. Dieser Missstand ist sicher Anlass zur Verbesserung des Systems. So sind auch die drei Vorschläge zur Verbesserung der Rückgabequote für die fachgerechte Entsorgung grundsätzlich zu bedenken. Insbesondere der Vorschlag, die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Rückgabepflicht zu verbessern, ist richtig. Umfragen zeigen ein hohes Maß an Unkenntnis zum Quecksilbergehalt und dem Verbot der Entsorgung von Energiesparlampen über den Restmüll auf. Nicht alle kennen offensichtlich ihre Rückgabepflichten, aber auch nicht die Rückgabemöglich
keiten. Hier sollten Informationen schon beim Kauf der Energiesparlampen im Laden und auf der Verpackung zur Pflicht werden.
- Vielen Dank, Frau Heinold. Auch Rückgabemöglichkeiten im Handel sollten der Regelfall werden. Die Freiwilligkeit alleine scheint angesichts der Tatsache, dass nur circa 20 % der Einzelhändler die Rücknahme offensiv anbieten, nicht zu reichen.
Das dahinter stehende Sammelsystem der Kommunen - da sind wir offensichtlich etwas anderer Auffassung als es in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt - ist nach unseren Informationen hingegen schon weitestgehend und flächendeckend aufgebaut - vielleicht tatsächlich mit Ausnahme von Eiderstedt. Das schauen wir uns noch einmal genauer an. Insofern ist der Antrag der Grünen auch an dieser Stelle etwas am Ziel vorbeigegangen. An den Kommunen liegt es nach unserer Auffassung nicht, sie kommen nach unserer Überzeugung ihren Verpflichtungen nach.
Überall dort, wo auch Elektroschrott angeliefert werden kann, werden auch Energiesparlampen entgegengenommen. Die Rückgabe - weniger die Rücknahme - von gebrauchten Energiesparlampen ist sicher ein Problem, an dem wir in SchleswigHolstein und ganz Deutschland arbeiten müssen.
Stichworte zur Lösung sind ein engmaschiges Sammelsystem unter Einbeziehung des Handels, bürgerfreundliche Öffnungszeiten sowie Beratung und Bürgerinformation - und dies alles zu bezahlbaren und vertretbaren Kosten.
Meine Damen und Herren, einige Worte zum Schluss. Ich will dieses Thema in keiner Weise kleinreden. Alles, was der Reduzierung von Umweltbelastungen dient, ist wichtig. Aber vielleicht sollten wir gemeinsam mit einem Blick auf die Tagesordnung prüfen, ob das eine oder andere Thema nicht auch gleich im Ausschuss beraten werden kann.
Die Geschäftsordnung sieht dafür das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse vor. Auch hier könnte Energiesparen zu guten Ergebnissen führen, weil Energie für anderes frei wird.
Ich komme zum Schluss, danke. - Sie kennen doch alle den Witz, bei dem gefragt wird, wie viele Menschen man braucht, um eine Glühbirne einzudrehen. Ich glaube, hier haben wir einen ganzen Landtag gebraucht, wo auch ein Ausschuss gereicht hätte.
Herr Kollege Kalinka, bei Ihrem Beitrag wurde eben ein Zwischenruf vom Kollegen Kubicki gemacht, der ausführte, dass wir dieses Problem nicht hätten, wenn es keine Sonderregelung für den SSW gäbe. Sie haben darauf nicht reagiert. Darf ich dem entnehmen, dass Sie den Ausführungen von Herrn Kubicki zustimmen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal sage ich von meiner Seite aus herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, die an der Beantwortung unserer Großen Anfrage zum Nichtraucherschutzgesetz mitgewirkt haben. Die Antwort zeigt: Die Umsetzung des Gesetzes ist in einigen Bereichen nicht vollständig zufriedenstellend. Das liegt an den Mängeln, die das Nichtraucherschutzgesetz in Schleswig-Holstein neben vielen positiven Aspekten eben immer noch aufweist. Es liegt sicherlich auch daran, dass die Hausspitze, im Besonderen im Sozialministerium, ihre ganz eigene Einstellung zum Nichtraucherschutzgesetz hat. Hierauf komme ich noch zurück.
Als wir vor drei Jahren das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedeten, war das ein schwieriger Kompromiss zwischen CDU und SPD. Was aber in den letzten drei Jahren erreicht wurde, war wirklich ein Paradigmenwechsel beim Nichtraucherschutz. Wie die Antworten aus der Großen Anfrage zeigen, galt dies erfreulicherweise auch und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Trotzdem zeigt der Bericht auch Defizite auf. Am Anfang des Berichts steht die Feststellung der Regierung, dass es leider für eine umfassende Beantwortung unserer Fragen keine vorbereiteten Datengrundlagen gibt, denn aus den Ausführungen geht hervor, dass in unserem Gesetz keine Berichtspflicht und keine Haushaltsmittel verankert wurden. Ich finde das befremdlich. Nun kann man das so zur Kenntnis nehmen. Man kann sich allerdings auch fragen, ob ein Gesundheitsminister bei diesem in alle Bevölkerungsgruppen hineinreichenden Gesetz nicht von sich aus Datengrundlagen hätte schaffen und für entsprechende Haushaltsmittel hätte sorgen können.
Konzentrieren wir uns aber auf die Informationen, die dem Bericht trotz dieser für einen Gesundheitsminister erstaunlichen Grundhaltung gegenüber dem Nichtraucherschutz zu entnehmen sind! Der Bericht bestätigt, dass durch die Rauchverbote ein Paradigmenwechsel erfolgt ist. Weiter wird festgestellt, dass es nicht zu dem anfänglich prognostizierten und vor allen Dingen von der FDP an die Wand gemalten großen Kneipensterben gekommen ist. Vielmehr wird festgestellt, dass auch in der Gastronomie die Umsetzung des Gesetzes weitestgehend geräuschlos vonstatten gegangen ist.
Insgesamt wird ein eindeutig positives Fazit gezogen: Breite Akzeptanz in der Bevölkerung, der beabsichtigte Paradigmenwechsel ist in friedlicher
Koexistenz zwischen Rauchern und Nichtrauchern bereits weit fortgeschritten, so heißt es dort.
Einige statistische Daten können belegen, was sich in der Zwischenzeit getan hat. Deutschlandweit haben wir noch circa 30 % Raucher. Von den Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren rauchen 15,4 %. Die Raucherquote bei der Jugend hat damit im Jahr 2008 einen historischen Tiefstand erreicht. Die Akzeptanz des Nichtraucherschutzes ist erstaunlicherweise auch bei den Rauchern selbst grundsätzlich positiv: 2007 gab es noch 53 % Zustimmung bei den Gelegenheitsrauchern, 2010 waren es schon 69 %.
Die Krankenkassen und die Ärzteschaft haben eine grundsätzlich positive Haltung zum Gesetz, bewerten die Ausnahmeregelungen, die wir dort haben, jedoch kritisch. Diese Gruppen votieren für weitreichende Regelungen ohne Ausnahmen. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert eine Nachbesserung des Gesetzes und spricht sich gegen alle Ausnahmeregelungen aus.
Diese betreffen vor allen die Gaststätten. Es wurde darauf hingewiesen, dass mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln Raucherräume niemals hermetisch gegenüber den umliegenden Räumen abgeschlossen werden können. Daher sind Raucherräume nicht mit dem umfassenden Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen vereinbar.
Einen besonderen Aspekt stellen die Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie dar. Hier stellt der Bericht fest, dass die Schadstoffbelastung deutlich zurückgegangen ist. Es ist aber immer noch davon auszugehen, dass die Partikelkonzentration im rauchfreien Hauptraum einer Gaststätte mit abgetrenntem Raucherbereichen im Mittel um circa das Vierfache höher liegt als in einer komplett rauchfreien Gaststätte. Aus der Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Regelung also nach wie vor nicht befriedigend.
Bemerkenswert ist besonders aus der Feder eines Gesundheitsministers die Auffassung, dass das Gesetz als ein ausgewogener pragmatischer Kompromiss verstanden werden kann, der in der Bevölkerung auch zu einem Interessenausgleich und zu einer Befriedung unterschiedlicher grundsätzlicher Positionen geführt hat.
Sehr gern.
- Vielen Dank für die Frage, liebe Kollegin. Ich fahre in meinem Vortrag fort.
Ich will noch einmal daran erinnern: Das Nichtraucherschutzgesetz ist kein Raucherschutzgesetz und kein Gaststättensicherungsgesetz. Es ist auch kein Büroreinigungsgesetz und kein Industrieförderungsgesetz, sondern eben nichts anderes als ein Nichtraucherschutzgesetz.
- So einfach machen wir es Ihnen nicht, dass Sie uns mit ein paar Zigarettenwolken hier in Verlegenheit bringen können, Herr Kollege. So einfach ist das nicht, das werden Sie noch merken. Es geht um den Schutz der Gesundheit der Menschen, die nicht rauchen wollen, über das Passivrauchen aber gezwungen werden, es zu tun. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass es in diesem Fall keine Frage des Interessenausgleichs sein darf, sondern dass es einfach eine Frage des Schutzes ist, der die Nichtraucher, aber auch Kinder und Jugendliche zum Schutzziel hat. Bevor die Begeisterung hier zu hohe Wogen schlägt oder zu wolkig wird, will ich Ihnen sagen, dass genau dieser Punkt in der SPDFraktion natürlich bei den dort bestehenden Regelungen berücksichtigt ist. Die Formulierung vom fairen Interessenausgleich muss man sich wirklich auf der Zunge oder besser in der Lunge zergehen lassen. Ich glaube, kein Gesundheitsminister eines Landes wird eine solche Positionierung vornehmen, es sei denn, er kommt aus Schleswig-Holstein und von der FDP.
- Das hat gesessen, nicht?
Was gibt es zu tun? - Das Gesetz hat Positives in Gang gebracht.
- Ich freue mich, wenn Sie ein Zeichen geben, dass Sie noch zuhören und noch wach sind, Herr Kubicki. Von daher ist das zumindest in diesem Sinne ein gutes Zeichen. Die gesetzlichen Regelungen müssen allerdings nach unserer Auffassung nachtariert werden. Ich gebe der Kollegin Bohn recht, die mit ihrer Fraktion schon vor einiger Zeit einen solchen Antrag gestellt hat. Am konsequentesten wäre es, wenn der Nichtraucherschutz nicht mehr von den Ländern, sondern einheitlich über die Bundesgesetzgebung im Rahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz geregelt würde.
Dies würde auch dem Grundsatz des Europäischen Rats zur Rauchfreiheit aller Arbeitsplätze gerecht werden. Damit wären alle Ausnahmeregelungen, die jetzt zum Beispiel in Gaststätten bestehen, hinfällig, sobald dort Menschen berufstätig sind. Das wäre eine klare, konsequente Regelung. Allerdings sehe ich wenig Bereitschaft auf Bundesebene, trotz der Bemühungen einer fraktionsübergreifenden Gruppe, dieses Thema anzupacken. Deshalb bleibt die Notwendigkeit, das bestehende Gesetz in Schleswig-Holstein nachzubessern. Das bedeutet, dass wir die problematischen Ausnahmetatbestände überdenken, und das betrifft auch die abgetrennten Nebenräume in Gaststätten.
Natürlich sind abgeschlossene Nebenräume nicht der beste Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Der beste Schutz vor diesen Gefahren ist und bleibt das grundsätzliche Verbot des Rauchens in Gaststätten. Das gilt auch für die Situation in Diskotheken, in denen, wie der Bericht bestätigt, auch auf Tanzflächen geraucht werden darf. Das haben wir immer kritisiert.
- Löst jetzt die Situation in Diskotheken diese Heiterkeit bei Ihnen aus? Oder wo waren Sie gestern Abend? Ich habe das vielleicht nicht ganz mitbekommen.
Ein weiterer Punkt ist die von uns schon oft beklagte Tatsache, dass auf Kinderspielplätzen kein klares Rauchverbot durchgesetzt werden kann. Ein weiteres Ärgernis - das ist allerdings nur auf Bun
desebene zu regeln - sind die Erwachsenen, die am Steuer ihres Autos sitzend die Fahrerkabine voll rauchen, während die kleinen Kinder auf dem Rücksitz spielen.
Ebenso unbefriedigend ist die Lage in Einkaufszentren, in denen der Nichtraucherschutz außerhalb der Gaststätten im überdachten Bereich nur mit der Einsicht der Eigentümer und mit Initiative der Eigentümer umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, die Berichte über die Erfahrungen der Ordnungsbehörden mit der Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes klingen gut. Trotzdem stehen vielfältige gegenläufige Erfahrungen dagegen: Kneipen, in denen sich niemand darum schert, ob das Gesetz eingehalten wird, Gaststätten, in denen es zwar abgetrennte Nebenräume gibt, zu denen jedoch Kleinkinder Zugang haben oder zu denen die Türen offenstehen, oder Gaststätten, in denen zum Beispiel ab 22 Uhr die Aschenbecher auf dem Tisch stehen. All dies zeigt noch einmal, dass eine klare, umfassende Regelung am besten zu erreichen ist, wenn im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes das Rauchen überall dort verboten wird, wo gearbeitet wird. Damit wären wir in der Tat einen großen Schritt weiter.
Ich will die Erfolge des Nichtraucherschutzes nicht kleinreden. Aber die Beantwortung der Großen Anfrage macht bei genauerem Lesen deutlich, wo es noch Mängel gibt. Der Grundsatz kann nicht lauten, dass ein Interessenausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern, zwischen Nichtrauchern und Gastronomie, zwischen Nichtrauchern und Tabakindustrie gesucht wird. Der Leitgedanke kann nur der sein, dass Raucher nur überall dort rauchen dürfen, wo Nichtraucher nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht haben wir ja bald wieder einen Gesundheitsminister, meine Damen und Herren - damit komme ich gezwungenermaßen auch zum Schluss
- das wäre zum Beispiel eine wesentlich bessere Alternative als die, die wir jetzt haben -,
der von sich aus aktiv sein wird und nicht erst Erkenntnisse sammelt, wenn er vom Parlament einen ausdrücklichen Auftrag hierzu erhält.
Herr Minister, ich gestehe, dass ich gelegentlich Schwierigkeiten habe, Sie zu verstehen. Aber ich bitte Sie in diesem Fall, zu erklären, was Sie mit Ihrer Bemerkung eben gemeint haben.
Herr Minister, bezogen auf die Fragen, die Sie vorhin beantwortet haben, und bezogen auf das Einbringen von Herrn Kubicki würde ich gern von Ihnen wissen: Haben Sie die Absicht, es auch in Zu
kunft mit dem von Ihnen hier gezeigten Humor zu nehmen, wenn Herr Kubicki sich auf diese Weise in Ihre schwierige Arbeit einmischt?
Ich würde gern wissen, ob Sie auch in Zukunft die Absicht haben, einer Einmischung von Herrn Kubicki in Ihre Arbeit mit dem hier gezeigten Humor zu begegnen.
Würden Sie es nicht als Einmischung in diesem Sinne bezeichnen, wenn Herr Kubicki Bewertungen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses und deren politische Zugehörigkeit vornimmt?
Das Signal kommt. Es ist so, dass der Tagesordnungspunkt 21 jetzt noch aufgerufen werden sollte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Rede unseres Kollegen Kalinka und dem Beispiel seiner Begegnung am Informationsstand weiß ich allerdings nicht mehr so ganz genau, ob der Herr, dem Sie da begegnet sind und der Angst beklagt hat, wirklich Angst vor dem Kommunismus oder vielleicht Angst vor Ihnen gehabt hat.
Sie haben es selbst im Dunkeln gelassen. Wir können abwarten, ob sich der Herr vielleicht selbst erklärt.
Es gibt Diskussionen, die immer geführt werden müssen. Dazu gehört aus sozialdemokratischer Sicht die ständige Herausforderung, wie man die Gerechtigkeit in der deutschen Gesellschaft und weltweit erhöhen kann. Es gibt auch Diskussionen, die wirklich niemand braucht. Die Vorsitzende der LINKEN, Frau Lötzsch, hat wissen müssen, welche Beißreflexe ihr Beitrag über Wege zum Kommunismus auslösen würde. Auch wenn sie dies in einem Winkelblättchen getan hat, das wahrscheinlich nicht einmal Herr Kalinka und wahrscheinlich auch kein anderes Mitglied dieses Hauses regelmäßig aus dem Briefkasten holt,
gehört schon viel Naivität dazu, um die Steilvorlage nicht zu erkennen, die Frau Lötzsch ihren Gegnern damit geben hat.
Schlimmer noch ist der wirre Ansatz ihres Textes, der laufend die Ebenen vermischt und rät, man müsse Wege einfach einmal ausprobieren, als ob Menschen und ganze Völker Laborratten seien die, wenn das Experiment schiefgeht, eingeschläfert werden.
Ich frage Sie: Was nützt es denn darauf hinzuweisen, dass Kommunismus im Verständnis von Marx und Engels eine Zukunftsgesellschaft der Freien und Gleichen ist, in der es keine sozialen Klassen mehr gibt und die deshalb von jeder Form staatlicher Herrschaft frei ist? - Da nun gerade viele Machthaber, die sich dieses hehre Ziel auf die Fahnen geschrieben haben, bereit waren, dafür zahllose Opfer an vernichteten oder zerstörten Menschenleben zu bringen, kann es niemanden wundern, dass der Begriff des Kommunismus heute bei den allermeisten Menschen als das genaue Gegenteil von dem aufgefasst wird, was er ursprünglich bedeutete, nämlich als die sogenannte Diktatur des Proletariats in ihrer schlimmsten stalinistischen Ausprägung.
Besonders viele Menschen, die vor 1990 in Osteuropa gelebt haben, können den Begriff nicht von der Umsetzung trennen; sie können heute mit dem Wort Kommunismus keine Hoffnungen mehr verbinden, sondern nur Berliner Mauer, Stasi, KGB, Securitate, Gulag.
Es ist natürlich legitim, dass Frau Lötzsch von den paradiesischen Zuständen einer Endzeitgesellschaft träumt. Aber je länger ich zum Beispiel den Kollegen Kubicki kenne, umso klarer wird mir, dass die Menschheit niemals reif sein wird,
um eine solche Gesellschaft aufzubauen, auch wenn es schön wäre.
Wir Sozialdemokraten teilen schon deshalb den Traum vom Kommunismus nicht.
Wir setzen darauf, dass die Gesellschaft einen
- jetzt sollten Sie einmal zuhören - ordnenden Staat braucht, dessen zentrale Aufgabe es ist, die Benachteiligungen der einen und die Privilegierungen der anderen abzubauen. Die pluralistische Ordnung kann nicht zur Disposition stehen, aber es gehört auch zur geistlichen Redlichkeit, dass man dem an
deren genau zuhört, was er oder sie denn genau meint.
Wer zurück zum real existierenden Pseudosozialismus will, kann nicht ernst genommen werden und muss bekämpft werden.
Wer aber ein Ideal vor Augen hat, hat auch einen Anspruch darauf, an diesem Ideal und seinem Weg dorthin gemessen zu werden. Wenn das nicht mehr gilt, muss sich auch jeder Christ tagtäglich nach seinem Verhältnis zu den Kreuzzügen, zur Inquisition, zu den Hexenverbrennungen oder zur Kollaboration mit den Nazis befragen lassen.
Gerade angesichts der Vergangenheit SchleswigHolsteins wird man daran erinnern dürfen, dass hierzulande kommunistische Ideen auf weniger Interesse gestoßen sind als andere. Bei den Reichstagswahlen kam die KPD nie über 13,3 % hinaus, die NSDAP erreichte schon vor ihrer Machtübernahme über 50 %. Dass wir nach 1945 immer wieder einmal rechte und rechtsextreme Parteien im Landtag hatten, aber kein einziges Mal einen KPDAbgeordneten - ich habe jedenfalls keinen gefunden -, wird auch jedem in Erinnerung sein.
In diesem Sinne legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der in ähnlicher Form bereits im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung gestanden hat und mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Es stünde dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gut an, dem Berliner Beispiel zu folgen, statt das ideologische Schattenboxen hier weiterzuführen.
- Da stehen Sie doch drüber!
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zum Abstimmungsverhalten sagen: Wenn unser Antrag keine Mehrheit findet, wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung über den CDU/FDPAntrag enthalten. Es ist weder unsere Sprache, die sich in diesem Antrag wiederfindet, noch unsere Welt, die Sie da schreiben. Wir halten ihn für überflüssig, und wir werden Ihnen auch nicht auf den Leim gehen. Wir werden keinen Spielraum für eine Links-Links-Fatamorgana-Diskussion von interessierter Seite lassen.
Meine Damen und Herren, um nicht zu viel unangemessene Ernsthaftigkeit aufkommen zu lassen, lassen Sie mich daran erinnern: Wir haben alle den Stand der Landeszentrale für politische Bildung gesehen, wo interessante Bücher verteilt wurden, die alle auch in unserem Namen geschrieben worden sind. Offensichtlich gibt es bei diesem Thema auch Verbindendes. Sie alle haben das von Ministerpräsidenten Carstensen herausgegebene Buch „Historisch-politische Lieder aus acht Jahrhunderten“ gelesen. Ich schlage vor, dass wir am Ende der Debatte Seite 246 aufschlagen. Da befindet sich das Lied - von Ihnen veröffentlicht -: „Die Partei hat immer recht“. - Jeder kann dabei an seine eigene denken.