Henning Höne

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, die Gewerbesteuer ist die fiskalisch bedeutendste Steuerart für die Kommunen. Damit ist sie ein ganz zentraler Baustein für das Funktionieren der Kommunen, also für das Funktionieren unseres Alltags vor Ort, und natürlich auch ein ganz zentraler Baustein für genehmigungsfähige Haushalte.
Das unterstreicht noch einmal die Bedeutung des heutigen Beschlusses. Bund und Länder, so auch das Land Nordrhein-Westfalen, gleichen Ausfälle bei dieser so wichtigen Einnahmequelle der Kommunen, der Gewerbesteuer, im Jahr der Pandemie aus. Das ist ein gemeinsamer Kraftakt, das will ich ganz deutlich sagen.
Rund 1,4 Milliarden Euro Bundesmittel entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Das Land gibt einen entsprechenden Anteil dazu, sodass wir insgesamt bei rund 2,7 Milliarden Euro liegen werden
Das ist einer von zahlreichen Bausteinen der Hilfe für die Kommunen in dieser Krise. Es ist einer der ganz wichtigen Bausteine für genehmigungsfähige Haushalte und vor allem für Planungssicherheit der Kommunen. Ich will unterstreichen: Planungssicherheit wünschen sich in der Krise alle, bekommen können sie allerdings nur sehr wenige.
„Unzweifelhaft positiv zu bewerten“, „sehr begrüßenswerter Schritt“, „starkes Signal“, so lauteten Aussagen der kommunalen Spitzenverbände bei unserer Anhörung hier im Haus. Das unterstreicht die positive Wirkung dieses Gesetzentwurfes.
Es geht um viel Geld. Wenn es um so viel Geld geht, wird natürlich auch über den richtigen Mechanismus zur Verteilung diskutiert. Ich rate uns dazu, diese Diskussion ehrlich zu führen. Es gibt nicht nur den einen einzigen sachgerechten Weg der Verteilung. Zur Wahrheit gehört, dass es immer mehrere Wege gibt.
Sachgerecht ist, dass der Ersatz von Ausfällen auf Einnahmen in der Vergangenheit beruht. Der hier gewählte Zeitraum über drei Jahre gleicht Schwankungen aus. Diese Systematik kennen wir durchaus aus der Gemeindefinanzierung. Wir schauen nicht nur auf ein Jahr in der Vergangenheit, sondern poolen Daten, um dadurch Schwankungen auszugleichen.
Nun kann man gerne über die Frage diskutieren, welche Quartale man einbezieht und welche nicht. Ich will nur sagen: Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass zumindest die erste Hälfte des ersten Quartals dieses Jahres auch nicht von Einnahmeausfällen durch Corona geprägt war. Ihr Modell, nicht das vierte Quartal des Vorjahres, sondern die ersten drei des laufenden Jahres zu nehmen und daraus ein viertes zu errechnen, ist ein mögliches Rechenmodell. Das kann man so machen. Ob es wirklich so viel besser ist, als wenn man das vierte Quartal des Vorjahres dazunimmt, weil zumindest die erste Hälfte des ersten Quartals des Jahres 2020 nun auch nicht komplett unter dem Stern der Pandemie stand, das lasse ich dahingestellt.
Zu der Frage, ob das Geld reicht, haben die Kommunen, zum Beispiel der Kämmerer der Stadt Oberhausen oder der Kämmerer aus Unna, in der Anhörung erklärt, dass die vorgesehene Größenordnung aus ihrer Sicht genügt. Das stärkt uns in dem gewählten Kurs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Ohne diese Hilfsmaßnahme von Bund und Land wären große Lücken in die kommunalen Haushalte gerissen worden. Da wir das verhindern, halten wir die kommunalen Haushalte für genehmigungsfähig. Damit halten wir den Alltag der Menschen in diesem Land in ihrer Kommune, in ihrem Zuhause lebenswert. Dabei hilft Planungssicherheit.
Je schneller wir heute Abend beschließen, umso schneller kann das dringend benötigte Geld bei den Kommunen im Land ankommen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe fast ein schlechtes Gewissen. Denn das Pult wurde sehr ordentlich sauber gemacht, und ich habe eigentlich gar nicht vor, hier so lange stehen zu bleiben. Schließlich debattieren wir hier ein doch eher technisches Gesetz und sind nicht in der Generaldebatte zum Thema „Coronapolitik“. Es geht nämlich um das Anpassen von Fristen und Sonderregelungen rund
um die Pandemie und rund um das Leben mit der Pandemie.
Meine Vorredner haben schon all die Gesetze aufgezählt, um die es in diesem Gesetzentwurf geht. Ich habe das in meiner Rede zu Protokoll in der ersten Lesung ebenso getan und darf darauf verweisen. Ich darf außerdem auf die Ausschussberatungen und auf die fachlichen Hinweise und – das muss ich auch sagen – Korrekturen zum uns hier vorliegenden Änderungsantrag verweisen. Dabei bleibt es.
Die Friständerungen, -verlängerungen und -anpassungen sind sinnvoll, notwendig und sachgerecht. Darum werbe ich um Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem erfreuten Gesicht des Kollegen Mostofizadeh habe ich gerade entnommen, dass die Aussage „Irgendwo wird sie schon sein“ sich nicht auf die FDP-Fraktion bezog, sondern auf seine Maske. Es freut mich, dass wir das Problem haben lösen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen stehen bei der Bewältigung der aktuellen Pandemie in der ersten Reihe. Ich finde, man kann es nicht oft genug sagen, wir tun das fraktionsübergreifend auch im zuständigen Fachausschuss: Wir sind dankbar für diese großartige Leistung, die vor Ort, ob es in den Gesundheitsämtern sei oder auch in den Räten, in den Ordnungsämtern usw. erfolgt. Das, was da geleistet wird, ist wirklich großartig. Ohne die Kommunen wäre eine Pandemiebekämpfung lokal nicht erfolgreich denkbar.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die NRW-Koalition unterstützen die Kommunen mit ganz unterschiedlichen Bausteinen und Hilfen. Ich will hier nur ausschnittsweise einige nennen.
Wir beraten aktuell im Fachausschuss das Gewerbesteuerausgleichsgesetz. Gemeinsam mit dem Bund geht es da um 2,7 Milliarden Euro, um eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, die jetzt in Teilen ausfällt, die einbricht. Diese Verluste gilt es jetzt auszugleichen. Das heißt, bei einer der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen werden diese so gestellt, als gäbe es die Pandemie nicht, als gäbe es keine Steuereinbrüche.
Knapp 2 Milliarden Euro aus dem landeseigenen Rettungsschirm kommen zur Unterstützung der Kommunen, zum Beispiel im Bereich der Städtebauförderung oder um Mindereinnahmen im Bereich des ÖPNV auszugleichen.
Ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass der Bund einen weiteren großen Beitrag leistet, wenn es um die Kosten der Unterkunft, um die KdU, geht. Etwas mehr als eine Milliarde Euro werden hier nach Nordrhein-Westfalen fließen. Schon weit vor der Coronapandemie gab es einen langen Kampf, einen großen Einsatz der Landesregierung in Berlin im Bundesrat. Ich habe die Vermutung, dass ohne die Coronapandemie eine solche Bewegung beim Bund wohl nicht zu erwarten gewesen wäre. Das ist nur ein kleiner Einblick auf die Verbesserungen, die die Kommunen zum Glück und zu Recht jetzt im Moment erreichen.
Wir setzen mit dem vorliegenden Entwurf des GFG 2021 einen kommunalfreundlichen Kurs fort. Herr Kollege Déus ist eben schon auf einige der wichtigen Aspekte eingegangen, das will ich nicht wiederholen.
Ich kann es mir allerdings nicht verkneifen, doch einen Hinweis zu geben, weil beim Thema „Verbundmasse, Verbundsatz“ und Ähnliches eben Kritik insbesondere seitens der SPD geäußert wurde. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass das die Fraktion ist, die einen Kommunal-Soli von den Kommunen verlangt hat, die keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten.
Ich möchte daran erinnern, dass das von der Fraktion kommt, die die 23 % im Verbundsatz überhaupt erfunden hat. Vorher waren das einige Prozentpunkte mehr. Insofern, Herr Kollege Kämmerling, wäre etwas mehr Zurückhaltung durchaus angebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich würde die Verbundmasse im kommenden Jahr um 170 Millionen Euro sinken, denn die Steuereinnahmen im Referenzzeitraum gehen zurück. Das ist einerseits logisch, weil die Kommunen sowohl von steigenden Steuereinnahmen profitieren als auch im Gegenzug von sinkenden Steuereinnahmen betroffen sind. Damit wären aber unserer Überzeugung nach Lücken in die kommunalen Haushalte gerissen worden, die die Auswirkungen der Pandemie, der wirtschaftlichen Krise verschärft und verschlechtert hätten. Das wollten wir nicht tun. Daher geht das Land in eine Vorleistung. Das Land schafft Planungssicherheit.
Planungssicherheit in einer Pandemie wünschen sich alle, bekommen tun es die wenigsten. Die Kommunen bekommen das, weil wir Haushaltssperren für nicht genehmigungsfähige Haushalt vor Ort vermeiden wollen, um zum Beispiel kommunale Investitionen weiterhin zu ermöglichen, denn sonst würde sich die Wirtschaftslage vor Ort gerade bei Handwerk und Mittelstand noch weiter verschlechtern. Also gehen wir hin und erhöhen die zu verteilende Finanzmasse um 943 Millionen Euro; statt 170 Millionen Euro weniger gibt es fast 1 Milliarde Euro mehr.
Ich kann jeden verstehen, der sagt: Das hätte ich aber am liebsten geschenkt und auf Dauer. – Wer hätte das nicht? Hätten Sie gerne 1 Milliarde Euro lieber geschenkt? – Niemand von uns hier im Saal würde das wohl ablehnen.
Aber mehr Geld, mehr Planungssicherheit mitten in der Pandemie – das hat im Moment in NordrheinWestfalen nur eine staatliche Ebene, und das sind die Kommunen.
Luxus der Opposition ist es ja, aus dem Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro einfach jeder Zielgruppe immer noch mehr Geld zu versprechen. Wenn es nach Ihnen ginge, würden selbst 250 Milliarden Euro nicht ausreichen, so viele Versprechungen wie Sie in den letzten sechs, sieben Monaten gemacht haben.
Meine Damen und Herren, diese zusätzlichen Mittel für die Kommunen können später wieder Schritt für Schritt ausgeglichen werden, zum Beispiel wenn wir ohnehin Steigerungen zu erwarten haben. Es geht also gar nicht darum, Dinge zu streichen, sondern Steigerungen könnten dann zukünftig weniger stark ausfallen. Das kann man dann gemeinsam mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechend diskutieren. Fakt ist aber: Rettungsschirm hin oder her – ein Mindestmaß an haushaltspolitischer Seriosität darf auch von der Opposition erwartet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur Bund und Land sind in der Pflicht als staatliche Ebenen, sondern auch die Kommunen. Alle staatlichen Ebenen sind gleichermaßen in ihrem Umfeld gefragt, zur Bewältigung der Pandemie beizutragen. Das zeigt sich auch in diesem GFG. Ich bin sicher, dass wir weitere Details dieses GFG auch im Ausschuss werden beraten können. Auf diese Beratungen freue ich mich. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Coronapandemie. Herr Kollege Vincentz, ich glaube, das Ziel, das Sie eben beschrieben haben, ist nicht Ihr eigentliches Ziel. Ihr Ziel ist es vielmehr, wie die Kollegin Philipp schon sagte, stattzufinden. Ihr Ziel ist Zuspruch aus der entsprechenden Blase bzw. – so möchte ich es einmal formulieren – aus den dubiosen Dunstkreisen.
Das zeigt sich anhand der einen oder anderen Quelle und Einschätzung der sogenannten Experten, die Sie in Ihrem Antrag zitieren. Dabei handelt es sich
oftmals nicht um diejenigen, die in den Fachmagazinen zitiert werden, sondern um solche, die eher dort auftreten, von wo die von Ihnen eben auch angesprochenen Verschwörungstheorien stammen.
Völlig unstrittig ist, dass uns die Coronapandemie und der Umgang damit weit über die akute Krisenbewältigung hinaus beschäftigen werden, natürlich auch wegen einer notwendigen Analyse. Diese Analyse führt man aber nicht mitten in der Pandemie durch, sondern im Nachgang; denn nur dann kann man sich wirklich ein abgeschlossenes Bild machen.
Wir beschäftigen uns ohnehin in den Fachausschüssen mit den aktuellen Themen und werden übrigens auch das nordrhein-westfälische Pandemiegesetz evaluieren müssen, da es Ende März ausläuft und wir als Gesetzgeber der Landesregierung eine Evaluation aufgetragen haben. Das Thema bleibt daher so oder so präsent. Einen PUA braucht es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Im Gegenteil: Er würde nichts bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich aktuell in seinen Rechten beschnitten sieht – schließlich greifen die Coronaschutzmaßnahmen in der Tat in Freiheitsrechte unseres Alltags und in Grundrechte ein; da muss man sehr vorsichtig sein –, dem steht der Weg zu den Gerichten offen und nicht zu einem PUA. Dieser Weg wird auch genutzt – so weit, so normal in einem Rechtsstaat.
Am 12. März zum Beispiel hat das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag gegen die Untersagung einer Veranstaltung abgelehnt und die drohenden Gefahren für die Allgemeinheit höher bewertet als das wirtschaftliche Interesse des Veranstalters. Am 23. März hat das Verwaltungsgericht Aachen vorübergehende Betriebsschließungen gerichtlich bestätigt.
Es gab – und das will ich hier auch in aller Offenheit sagen – aber auch andere Entscheidungen. Am 06.07. ging es vor dem OVG um einen Eilantrag gegen den Lockdown. Die Maßnahmen waren laut Gericht rechtens, die Verlängerung in Gänze jedoch nicht mehr verhältnismäßig. Am 21.08. hat sich das Verwaltungsgericht Münster mit Abiturfeiern beschäftigt und diese als herausragendes Ereignis ermöglicht. Also: Es gibt hier Möglichkeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich mit der Pandemie beschäftigt, rate ich uns dazu, noch einmal an den Beginn des Jahres zurückzudenken, und zwar an das Frühjahr. Zunächst muss man sich in der Fragestellung ehrlich machen. Die lautet nicht: Würde ich heute etwas anders machen? Denn ich hoffe, dass jeder mit einem Dreivierteljahr Abstand sagt: Ja, heute würde ich etwas anders machen. – Die korrekte Frage müsste vielmehr lauten: Würde
ich mit demselben Wissensstand von damals noch einmal etwas anders machen?
Da halte ich es mit unserem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der auf diese Frage gesagt hat, er habe kein schlechtes Gewissen. Nach menschlichem Ermessen waren die Schutzmaßnahmen in der damaligen Situation und mit dem damaligen Kenntnisstand sinnvoll, notwendig und richtig.
Herr Kollege Vincentz, es waren eben nicht nur die Bilder aus Italien oder aus New York, die sich eingebrannt haben. Das gehört zwar auch dazu, aber es gab ja auch wissenschaftliche Grundlagen. Ich denke zum Beispiel an eine gemeinsame Studie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und des RKI, die bereits 2012 ein Bedrohungsszenario einer weltweiten Pandemie aufgezeigt
und ganz konkret die Gefahr beschrieben hat, dass die Gesundheitsversorgung zusammenbricht.
Insofern sind wir rückblickend selbstverständlich schlauer. Die Politik hat in aller Öffentlichkeit jeden Tag dazugelernt, wie wir alle, und darum wurden und werden die Maßnahmen regelmäßig überprüft und angepasst. Das ist sachlich richtig, weil es sich um eine dynamische Lage handelt. Es ist aber auch juristisch notwendig, damit die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der aktuellen Situation stehen wir meiner Meinung nach vor der Herausforderung, vom akuten Krisenmanagement zu einem souveränen Risikomanagement überzugehen. Natürlich gehört die Abwägung unterschiedlicher Interessen dazu. Vorredner von mir haben das angesprochen. Gesundheit ist mehr, als nicht Corona zu haben. Zu einem gesunden Leben gehören Familie, Freunde, Bildung, eine wirtschaftliche Perspektive und vieles mehr.
Darum ist es richtig – und wir sind dafür dankbar–, dass die Landesregierung zum Beispiel eine Bildungsgarantie ausgesprochen hat, damit es in den Kitas und in den Schulen nicht zu einem neuen Lockdown kommt. Ich finde es richtig, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen schrittweise immer weiter geöffnet haben. Ich finde es richtig, dass wir öffnen und im Gegenzug versuchen, über eine konsequente Nachverfolgung Infektionsketten zu durchbrechen.
Ich bin vor allem dankbar, dass wir bislang vergleichsweise gut durch diese Pandemie gekommen sind. Das liegt sicherlich an den Maßnahmen, die ergriffen wurden, das liegt vor allem aber auch daran, dass sich die große Mehrheit der Menschen verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll verhalten hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich insbesondere in Richtung der AfD-Fraktion sagen: Sie haben schlicht und ergreifend keinerlei Glaubwürdigkeit, wenn es um ein ehrliches Interesse an der Aufarbeitung von Krisen geht. Es war Ihr Vorsitzender der Bundestagsfraktion, Herr Gauland, der schon bei der Flüchtlingskrise von einem Geschenk für die AfD gesprochen hat.
Herr Lüth ist eben schon angesprochen worden, der in einem Gespräch mit Herrn Gauland gesagt hat:
Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD. – Ich muss Ihnen widersprechen, Herr Vincentz: Herr Lüth ist ja nicht herausgeschmissen worden, weil er das gesagt hat und weil er so denkt; er ist herausgeschmissen worden, weil es an die Öffentlichkeit gekommen ist. Das ist der Unterschied.
Vier Fraktionen hier in diesem Haus eint das Ziel, dass es den Menschen in Deutschland besser gehen soll. Wir streiten über den richtigen Weg dorthin. Sie wollen, dass es Ihnen besser geht, und zwar dadurch, dass es den Menschen im Land schlecht geht.
Das führt zu einer relativ einfachen Analyse: Sie sind keine Alternative, Sie sind Anti-Demokraten, und Sie sind Anti-Patrioten. So einfach ist das in der Zusammenfassung.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRWKoalition wird die Pandemie weiterhin entschlossen bekämpfen. Wir laden alle ein, die sich daran konstruktiv beteiligen wollen. Wir handeln weiterhin entschlossen, halten aber Maß und Mitte dabei, in der Hoffnung und mit dem Ziel, dass es den Menschen in NRW besser geht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Seifen, Sie haben jetzt ganz unterschiedliche Themen miteinander verwoben, die so sehr viel nicht miteinander zu tun haben. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Die Frage, wer hier in diesem Land Angst schürt, wer Misstrauen sät, ist relativ leicht zu beantworten.
Immer dann, wenn die Menschen Angst haben, immer dann, wenn Sie unsicher sind, werden Ränder gestärkt, immer dann, wenn das auch noch durchtrieben wird, wie es von Ihrer Partei mit so entlarvenden Aussagen geschieht. Mir ist schon klar, dass Ihnen das unangenehm ist. Ich sage Ihnen in dieser Fraktion ganz deutlich: Wer bis heute Mitglied in dieser Partei ist, macht sich mitschuldig und ist mitverantwortlich
für all diese rechtspopulistischen, fremdenfeindlichen, menschenfeindlichen Äußerungen.
Das geht genau mit auf Ihr Konto. Dafür sind Sie persönlich mit verantwortlich. So einfach ist das.
Jetzt wird gesagt, es gibt hier keine Sippenhaft. Also, wenn eine Parteispitze so denkt, wie es da kürzlich geäußert worden ist,
dann, finde ich, gibt es für einen ordentlichen, aufrechten Demokraten nur eine Lösung: Entweder geht die Spitze, oder ich trete aus der Partei aus. – Sie alle haben sich entschieden. Sie sind geblieben. So einfach ist das.
Was den PUA angeht, verweise ich auf den Beginn meiner Rede. Wir sind mitten in der Pandemie und mitten in einem Verfahren. Sehr gerne möchte ich auch weiter jeden Tag dazulernen, um bei zukünftigen Pandemien – hoffentlich kommen sie überhaupt gar nicht erst vor – noch besser reagieren zu können. Dafür brauchen wir allerdings weder die AfD noch diesen Untersuchungsausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier schon oft diskutiert, natürlich auch im Ausschuss: Die Kommunen stehen bei der Bewältigung der Pandemie in der vordersten Reihe und spüren finanzielle Auswirkungen, so etwa sinkende Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen. Das kommt bei den kommunalen Haushalten schnell an, und darum besteht
die Gefahr, dass die vielfältigen Dienstleistungen und Angebote, die die Kommunen für unsere Bürgerinnen und Bürger erbringen, wegbrechen. Das betrifft die soziale Infrastruktur, die Bildung, den ÖPNV und die Kultur.
Kommunen sind aber auch große öffentliche Auftraggeber. Wenn Investitionen aus Finanznot heraus eingeschränkt oder sogar zurückgezogen werden, wären in der jetzigen wirtschaftlichen Situation noch deutlich größere Folgeeffekte im negativen Sinne zu erwarten.
Darum ist es notwendig, sich mit den finanziellen Folgen auf der kommunalen Ebene zu beschäftigen. Darum haben Landesregierung, Landtag und NRWKoalition zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Coronapandemie frühzeitig und umfassend reagiert.
Natürlich stehen die Kommunen unter dem NRWRettungsschirm, und zwar mit ganz unterschiedlichen Maßnahmen aus einem Maßnahmenpaket, das an unterschiedlichen Stellen ansetzt, um negative Auswirkungen aufzufangen.
Ein Baustein in diesem Maßnahmenpaket ist das hier vorliegende Gesetz zur Isolierung der Belastungen in den kommunalen Haushalten. Das Ziel besteht darin, die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte zu erhalten. Diese ist nämlich zwingend notwendig, damit die Kommunen die gerade von mir skizzierten Dienstleistungen und Angebote auch weiterhin erbringen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf tut das, indem er den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Schäden in den Bilanzen zu isolieren. Das ist in gewisser Art und Weise, wenn man so möchte, eine Analogie zum Rettungsschirm, den wir hier im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen haben. Schließlich laufen die Gelder aus diesem Rettungsschirm nicht über den Kernhaushalt, sondern sind als Sondervermögen abgebildet.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Rahmensetzungen für die Kommunen, beispielsweise Regelungen zu den Haushaltssperren und Erleichterungen bei den Vergaben; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Sonderzuweisungen an die Stärkungspaktteilnehmer sind gerade schon erwähnt worden; darum kann ich mich kürzer fassen.
Richtig ist – ich habe das schon in der letzten Plenarwoche gesagt –, dass die Lage dynamisch ist und bleibt, und darum werden wir regelmäßig überprüfen müssen, welche Schutzmaßnahmen wirken, welche angepasst werden müssen und wo völlig neue Maßnahmen nötig sind. Diese Beobachtung sollten wir gemeinsam im Fachausschuss vornehmen und beurteilen, welche Maßnahmen gut sind und welche nicht.
Es ist das Privileg der Opposition, aufzuzählen, was alles nicht in diesem Gesetzentwurf geregelt ist. Nichtsdestotrotz macht es das, was im Gesetzentwurf steht, nicht falsch, zumal auch der Titel des Gesetzentwurfs nicht aussagt, dass die Altschuldenproblematik oder Ähnliches darin geregelt wird. Hier geht es um die dringliche und kurzfristige Bekämpfung der Coronapandemiefolgen. Die Lösung der Altschuldenproblematik ist nicht unwichtig, aber in der aktuellen Situation weniger dringlich als die unmittelbare Coronapandemiebekämpfung; das ändert allerdings nichts an unseren grundsätzlichen Zielen für die Lösung der Altschuldenproblematik.
Wie gesagt, dieses Gesetz ist ein Baustein im Gesamtmaßnahmenpaket zur Unterstützung der Kommunen, und ich würde mich über mich eine breite Unterstützung dafür hier und heute freuen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag fordert die antragstellende Fraktion der Grünen die
Landesregierung auf, ein Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters vorzulegen.
Das Lobbyregister ist ein spannendes und wichtiges, aber auch komplexes Thema; das hat die bisherige Debatte, wie ich finde, ganz gut gezeigt. Das Schöne an einer ersten Lesung zu einem umfassenden Antrag ist ja, dass man sich dem Thema noch einmal etwas grundsätzlicher zuwenden kann.
Lobbyismus – das haben meine Vorredner gerade schon angesprochen – wird in der Öffentlichkeit oft etwas Anrüchiges und Schattenhaftes zugesprochen; so ist ja auch der Einstieg in den hier vorliegenden Antrag formuliert.
Die Wahrheit ist meiner festen Überzeugung nach jedoch: Lobbyismus, also die Vertretung von Interessen, ist notwendiger Bestandteil einer Demokratie, weil doch selbstverständlich sein sollte, dass sich jeder und jede mit seinen bzw. ihren Interessen in den politischen Prozess einbringen darf und sich natürlich auch jeder zu genau diesem Zweck organisieren und mit anderen zusammenschließen kann. Auch das bestätigt der Antragsteller im vorliegenden Antrag.
Es ist dann die Aufgabe von uns Abgeordneten, die unterschiedlichsten Interessen zu hören, einzubeziehen, abzuwägen und dann zum Wohle des Landes zu entscheiden.
Lobbyismus und Interessenvertretung stellen also kein grundsätzliches Problem dar – im Gegenteil: Lobbyismus ist notwendig, birgt aber problematische Aspekte oder kann problematische Aspekte mit sich bringen.
Daher teile ich einige der Analysen der Antragsteller durchaus. Ein Problem besteht darin, dass unterschiedliche Interessen unterschiedlich gut organisiert und auch unterschiedlich stark ausfinanziert sind. Das darf aber natürlich nicht darüber entscheiden, wer gehört wird.
Werden Interessen des Weiteren verdeckt vertreten oder – auch das reicht schon aus – haben Menschen nur das Gefühl, dass dies passiert, schwindet ganz allgemein das Vertrauen in politische Prozesse.
Wie kann man das angehen? Wie kann man das lösen? – Zu Punkt eins: Es ist Aufgabe von uns allen, alle Interessen zu hören und darauf zu achten, dass wir nicht nur die Lauten, gut Organisierten und gut Finanzierten hören. Problem Nummer zwei lösen wir mit Transparenz.
Das Ziel des Antrags, den Rahmen für die Interessenvertretung zu definieren und damit Transparenz herzustellen – das will ich ganz deutlich sagen –, wird von mir und meiner Fraktion geteilt. In der Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation“ gibt es Diskussionen in eine sehr ähnliche Richtung.
Wichtig finde ich dabei, dass Transparenz nicht nur für uns im Parlament gelten muss, sondern natürlich auch für die Exekutive. In der Tat stellt sich dann die spannende Frage, lieber Kollege Sven Wolf, inwiefern das auch für nachgeordnete Bereiche wichtig ist, denn wir alle wissen, dass ein Großteil der Gesetzesvorlagen, die wir hier beraten, in der Exekutive erarbeitet werden. Selbstverständlich hat das Parlament das letzte Wort, aber der Prozess beginnt ja nicht erst mit der ersten Lesung hier im Plenum.
Ich rate uns deshalb übrigens auch – das sage ich bewusst in Richtung der Antragsteller – zu etwas mehr parlamentarischem Selbstbewusstsein, bei einem solchen Thema nicht die Regierung damit zu beauftragen, wie wir hier als Abgeordnete unsere Arbeit am Ende organisieren.
Mit mehr Selbstbewusstsein meine ich, ein solches Gesetz selber zu erarbeiten und das nicht aus der Hand zu geben; der Minister wird es mir nachsehen. Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Wir sind hier gerne zu Gesprächen bereit.
Wie so oft steckt der Teufel in den Details, denen wir uns in den Ausschussberatungen nähern können. Wie bei meinen Vorrednern gibt es auch bei uns ein paar Fragen, die sicherlich eine Rolle spielen würden.
Wir erleben im Moment die Diskussion auf Bundesebene. Nun weiß ich, dass es wahrscheinlich illusorisch ist zu glauben, wir könnten zwischen Bundestag und 16 Landesparlamenten e eine gemeinsame Plattform schaffen. Darauf können wir nicht warten; so viel Zeit haben wir nicht.
Zumindest hielte ich es jedoch für durchaus klug, einmal zu schauen, was auf Bundesebene passiert, und zu überlegen, ob Lösungen daran andocken oder möglicherweise rein von der Verarbeitung der Daten her kompatibel damit sein könnten.
Zudem müssen wir uns, wie ich finde, sehr wohl fragen, wo die Freiheit des Mandats durch ein solches Register berührt wird, denn – und das sage ich nicht, um Dinge zu vertuschen – im Zweifelsfall können zur effektiven Kontrolle der Exekutive auch einmal vertrauliche Gespräche seitens der Parlamentarier gehören. Auch das gilt es zu beachten.
Bürokratie ist ein weiteres wichtiges Thema. Das Ganze muss handhabbar und das Parlament arbeitsfähig bleiben; darin sind wir uns mit Sicherheit einig.
Es wurde das Beispiel angeführt, Terminkalender vorab zu veröffentlichen. Viele Kolleginnen und Kollegen tun das. Ich tue das auf meiner Homepage übrigens auch.
Die Frage ist allerdings, ob das in einem größeren Umfang auf Dauer wirklich so gut handhabbar ist mit dem Wissen, wie spontan Termine manchmal vereinbart,
verschoben oder auch abgesagt werden. Da muss man sicherlich genauer hinschauen.
Die Frage der Sanktionen ist auch ein Thema, das uns beschäftigt. Selbstverständlich dürfen solche Regelungen kein zahnloser Tiger sein; das würde nichts bringen. Es muss aber auch praktisch umsetzbar und handhabbar bleiben.
Am Ende steht natürlich auch immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Kollege Sven Wolf hat das gerade im Zusammenhang mit den Bagatellgrenzen angesprochen: Ab wann ist eine solche Registrierung zwingend notwendig? Schließlich wollen wir hier Transparenz ermöglichen bzw. schaffen. Aber wir wollen damit auch kleinen und kleinsten Interessenvertretern den Weg zum Parlament nicht erschweren.
Es gibt also viele Fragen sehr grundsätzlicher Art, verfassungsrechtlicher Art, parlamentarischer Art, aber auch organisatorischer Art. Ich kann feststellen, dass es viele Übereinstimmungen bei den grundsätzlichen Zielen gibt. Wie so oft, ist über den Weg genauer zu diskutieren. Die Ausschussberatungen können dazu ein erster guter Schritt sein. Ich wiederhole für die Fraktion der Freien Demokraten noch einmal: Wir sind sehr gerne gesprächsbereit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier einen Antrag der SPD auf Abschaffung der KAG-Beiträge. Das ist ein Stück weit verwunderlich, weil seit mittlerweile einigen Jahren ein Gesetzentwurf der SPD zum selben Thema vorliegt, den Sie aber immer wieder schieben und nicht abstimmen wollen.
Der Antrag und der Gesetzentwurf haben übrigens eines gemeinsam: In beidem sagen Sie nicht, wie Sie die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgleichen wollen. Das ist insofern umso verwunderlicher, weil Sie mehr und mehr Zeit hatten, diese Einnahmeausfälle für sich zu beziffern und sich dazu Gedanken zu machen.
Ich kann Ihnen, lieber Christian Dahm, auch mit Blick auf Pressemitteilungen und Konferenzen Anfang der Woche, nur sagen: Lautstark mehr Geld für die Kommunen zu fordern und gleichzeitig – ohne einen finanziellen Ausgleich – kostenträchtige Maßnahmen zu fordern, ist ein Widerspruch. Das ist unseriös.
Meine Damen und Herren, mit „unseriös“ ist das noch freundlich ausgedrückt. Treffender ausgedrückt ist das aus meiner Sicht – das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen – mit „populistisch“.
Ende der letzten Legislaturperiode sagte die SPD – einige Kolleginnen und Kollegen sind heute noch in diesem Hause –, dass es keinerlei Reformbedarf beim KAG gäbe. Jetzt heißt es bei der SPD, das KAG sei unreformierbar. Dieser Sinneswandel ist keinem Wechsel der inhaltlichen Überzeugung geschuldet, sondern der neuen Rolle als Opposition. Damit einher geht auch das Glück und das Privileg, jeden Euro mehrfach ausgeben zu können, und genau das tun Sie hier, meine Damen und Herren.
Für die erste echte Reform des Kommunalabgabengesetzes seit Jahrzehnten – Kollege Déus hat es gerade angesprochen – brauchte es die NRW-Koalition. Am Ende dieses Prozesses stand ein Kompromiss, der den Grundsatz wahrt, Abgaben und Beiträge nach Möglichkeit vor Steuern zu erheben.
Dieser Kompromiss führt zu mehr Transparenz. Er verlangt den Kommunen die Herstellung von mehr Transparenz bei der Unterhaltung der Straßen sowie eine bessere Kommunikation für geplante Maßnahmen ab. Vor allem liegt damit aber der einzige Kompromiss auf dem Tisch, der eine Finanzierung vorweist. Der Kompromiss führt zudem zu einer Halbierung der Belastung für die Eigentümer.
Mit der Härtefallregelung und den weiteren Maßnahmen, die ich jetzt nicht im Einzelnen noch einmal aufzählen will, führt dieser Kompromiss aber vor allem zu einem: Wir schaffen es damit, dass eine finanzielle Überforderung von betroffenen Eigentümern künftig ausgeschlossen ist.
Herr Kämmerling, dass Sie weiterhin das Gegenteil behaupten, ist ein starkes Stück. Sie machen hier eine Politik mit der Unwahrheit und mit der Angst der Menschen. Das ist schäbig.
Im Besonderen geht auch der Hinweis der SPD fehl, dass die Reform gescheitert sei. Auch das zeigt wieder einmal, dass es Ihnen nicht um die fachliche Auseinandersetzung geht; die Reform liegt noch nicht so lange zurück, als dass es schon konkrete Erfahrungswerte gäbe. Von Ihnen kommt einfach das, was von Ihnen immer kam.
Besonders interessant finde ich übrigens die Frage des Bürokratieaufwands,
weil Sie immer so tun, als würde sich in der Kommunalverwaltung niemand mehr um den Straßenbau kümmern müssen, wenn es kein KAG gäbe.
Das ist natürlich grober Unfug, und das zeigt, wie unsachlich Sie hier unterwegs sind.
Wir haben im Gesetzentwurf eine Evaluation nach drei Jahren vorgesehen, also dann, wenn sie sich entsprechend durchführen lässt.
Sie beantworten immer noch nicht die Kernfrage der Finanzierung; das ist finanziell unseriös. Sie machen mit der Angst der Menschen Politik, und zwar insbesondere nicht aus fachlichem Antrieb, sondern mit Blick auf die Kommunalwahl. Aus Ihrer Sicht mag Ihnen das strategisch irgendwie helfen. Das ist aber weder seriös noch eine sachgerechte Kommunalpolitik.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: der zweite kommunalpolitische Antrag des heutigen Plenartages, der zweite Antrag aus den Reihen der SPD, bei dem es weniger um die fachliche Auseinandersetzung als mehr um den nahenden Kommunalwahltermin geht.
Anders ist dieser Antrag nicht zu erklären. Man könnte sagen, er ist wie ein sozialdemokratischer Resteeintopf. Alles das, was noch an Forderungen da war, was Sie noch in der Schublade im Kühlschrank gefunden haben, wurde kleingeschnibbelt, ein paar Stunden auf den Herd gestellt und uns dann in neuer Kombination hier präsentiert – wahrscheinlich zu dem Zweck, uns bei der einen oder anderen Forderung dann im Nachhinein zu sagen: Endlich ist es passiert, wir haben es ja schon immer gefordert.
Ich nehme einmal das Beispiel des Gewerbesteuerausfalls und des entsprechenden Ausgleichs, meine Damen und Herren von der SPD. Bei aller Liebe, aber wir brauchten und wir brauchen Sie nicht, um das auf den Weg zu bringen. Wir sind schon lange unterwegs; Sie sollten nicht so tun, als seien Sie diejenigen, die hier den Startschuss geben.
Meine Damen und Herren, die kommunale Familie weiß mit der NRW-Koalition und der Landesregierung verlässliche Partner an ihrer Seite, wenn es um die Pandemiebewältigung geht.
Allerdings – so ehrlich sollten wir schon sein – ist es nicht realistisch, dass Bund und Land die kommunale Ebene finanziell so stellen, als gäbe es die Krise nicht. Ich bin sehr dafür, alles zu tun, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten – von der Gesamtbedeutung der Kommunen als der ersten Stelle, an der Bürgerinnen und Bürger Kontakt mit dem Staat haben, bis hin zu der wichtigen kommunalen Infrastruktur.
Ich will das alles gar nicht kleinreden – bitte verstehen Sie mich da nicht falsch –, aber in dieser Krise ist im Moment und bislang enorm viel auch in Nordrhein-Westfalen unternommen worden, um die Kommunen zu unterstützen und um sie handlungsfähig zu erhalten.
Das betrifft sowohl Maßnahmen im Bereich des NKF, um kurzfristige Überschuldungen und damit den Zwang, in die Haushaltssicherung zu gehen, zu vermeiden, als auch unmittelbare monetäre Hilfen – sei es das Vorziehen von GFG-Auszahlungen, was in der Liquidität hilft, oder seien es anderweitige Hilfen, zum Beispiel im Bereich Gewerbesteuer.
Das alles passiert auf der Grundlage von ohnehin schon zahlreichen Verbesserungen im GFG, die diese Koalition vorgenommen hat, zum Beispiel mit den echten 23 % der Verbundmasse, wodurch es Jahr für Jahr für Jahr mehr Geld für die Kommunen gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit Interesse das von der SPD-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Junkernheinrich gelesen. Ich finde, dass das ein guter Beitrag zur weiteren Debatte ist.
Ich will nur auf eines hinweisen: In dieser Krise wird es wichtig sein, immer und immer und immer wieder nachzusteuern und sich auf aktuelle Zahlen zu berufen. Wenn ich es mir richtig aufgeschrieben habe, datiert das Gutachten vom 29. Mai, das heißt, die Erhebung der Zahlen und die Erarbeitung sind in den Wochen davor passiert.
Das hat überhaupt nichts mit der Expertise von Herrn Professor Junkernheinrich, den ich sehr schätze, zu tun, wenn ich dann sage, dass ich es für fahrlässig hielte, auf diesen Zahlen jetzt ein komplettes Regierungsprogramm aufzubauen, auch weil sich die Welt weiterentwickelt hat, weil ja zum Glück erste Schätzungen, was den Einbruch der Wirtschaftsleistungen angeht, jetzt schon wieder in kleinen Schritten korrigiert werden konnten, und zwar zum Besseren.
Was bedeutet das denn eigentlich für die Steuereinnahmen? Was bedeutet das in vielen anderen nachgelagerten Fällen, was für die Schlüsselindustrien hier im Land, und wir wirkt sich das aus?
Insofern kann man noch so oft fordern, das müsse alles früher und schneller vorliegen. Ich sage Ihnen aber: Es ist unvernünftig, das irgendwie im luftleeren Raum zu tun, sondern es ist die einzig richtige Vorgehensweise, abzuwarten, was die nächste Steuerschätzung bringt, dann aber auch zu schauen, Herr Kollege Körfges, was das eigentlich für das GFG bedeutet. Wie entwickelt sich das weiter? Was passiert eigentlich jetzt genau mit den Gewerbesteuerausfällen?
Und es ist natürlich wichtig, das nicht nur einmalig für dieses oder für das nächste Jahr zu tun, sondern dann eben auch langfristig zu schauen, was passiert.
Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich, vor lauter kurzfristiger Hilfe für die Kommunen eines nicht aus dem Blick zu verlieren, nämlich die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen. Das Beste für die Finanzlage der Kommunen wäre eine möglichst schnelle Erholung der Wirtschaft. Dann braucht es gar nicht erst der Hilfezahlungen, sondern dann funktioniert das von ganz alleine wieder.
Interessant, Herr Kollege Körfges, finde ich – wenn ich das in Ihrem Antrag richtig verstanden habe – Folgendes. Wenn Sie wirklich 23 % von 25 Milliarden Euro Rettungsschirm an die Kommunen geben wollen – dabei ginge mir natürlich das kommunale Herz auf, und ich fände es ganz großartig! –, bedeutet das, dass diese Summe wohl zur Verbundmasse hinzugerechnet werden soll; sollte es nicht so sein, klären wir das bei Gelegenheit am Rande der nächsten Ausschusssitzung.
Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion sollten dann aber auch wissen, dass sie als Konsequenz daraus 5,75 Milliarden Euro aus diesem Rettungsschirm nicht mehr an 100 andere Zielgruppen austeilen können, denn sie können den Euro nicht 17- bis 23-mal ausgeben. Ich bin sehr gespannt, ob Sie das aushalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Entschließungsantrag haben wir das, was wir vor der Krise Gutes für die Kommunen getan haben, aufgeschrieben. Wir haben das aufgeschrieben, was wir im Moment tun, und das, was wir vorhaben. Das ist seriöse Kommunalpolitik, die den Kommunen guttut.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Kollege Mostofizadeh, ich kann es in der Tat sehr kurz machen und auch in aller Ruhe. Ich weise nur auf eines hin: Ich mache alles mit in der Debatte und in der demokratischen Auseinandersetzung, nur an einem Punkt muss ich Sie korrigieren. Da würde ich herzlich darum bitten, dass wir insgesamt in der Fachdebatte und im Ausschuss ehrlich bleiben, auch ehrlich miteinander.
Nirgendwo können Sie Ihre Behauptung belegen, die FDP-Fraktion würde sich gegen eine Altschuldenlösung stemmen.
Nirgendwo können Sie belegen, dass wir uns davon verabschiedet hätten, im Gegenteil.
Wir stehen zu dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Darüber können wir herzlich gern debattieren. Wenn Sie daran teilnehmen möchten, tue ich das auch mit Ihnen herzlich gern. Wenn Sie sich allerdings darauf versteifen wollen, uns hier
Unwahrheiten zu unterstellen, dann verabschieden Sie sich aus der Sachdebatte und nicht wir.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Debatte steht ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Verkleinerung des Landtags. Das kommt – Herr Kollege Bovermann hat gerade darauf hingewiesen – uns allen bekannt vor. Wir haben das im November 2017 schon einmal fast gleichlautend debattiert – übrigens nicht nur hier im Plenum; der damalige Antrag der AfD war auch Gegenstand von nicht weniger als sechs Ausschusssitzungen in diesem Hause. Das Parlament hat sich also bereits intensiv mit dem Vorhaben und dem Ziel des hier vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt.
In der Begründung dieses Gesetzentwurfs führt die AfD nun Effektivität und Kosteneinsparungen an. Ich zitiere:
„Der Landtag NRW wäre auch mit einer Soll-Zahl von 129 Abgeordneten uneingeschränkt arbeitsfähig und zugleich effektiver und kostengünstiger.“
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung: Wer dasselbe Thema innerhalb so kurzer Zeit zweimal in unseren Beratungsprozess einbringt, hat jedes Recht verwirkt, über Effektivität und Kostenersparnis zu sprechen.
Debatten über Parlamentsgrößen und Wahlsysteme sind so alt wie die Systeme selber. Das ist vom Grundsatz her auch vollkommen in Ordnung. Nun sage ich Ihnen aber: Alle Gründe, die gegen Ihren Antrag sprachen, sprechen auch gegen Ihren Gesetzentwurf. Meine beiden Vorredner sind darauf schon entsprechend eingegangen.
Da geht es um die Frage der Arbeitsfähigkeit und die Frage, wie viel Zeit einzelne Abgeordnete haben, sich in Fachausschüssen mit Themen, die in den Ministerien behandelt werden, nicht nur zu beschäftigen, sondern auch die Exekutive wirklich zu kontrollieren. Es geht um die Frage der Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger usw. usf.
Ich kürze das an dieser Stelle ab. Denn für die Freien Demokraten steht fest: 199 Abgeordnete, im eigen
tlichen Sinne 181 Abgeordnete, sind für die Repräsentation von 18 Millionen Einwohnern nicht überdimensioniert, sondern passend. Mit dieser Größe können wir unseren Aufgaben in jeglicher Hinsicht – sowohl, was die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger betrifft, als auch, was die Kontrolle der Landesregierung angeht – gut nachkommen.
Nun ist dieser Gesetzentwurf am Ende ja gar nicht zum Beschluss gedacht, sondern für die eigene Echokammer der AfD-Fraktion bestimmt. Am Ende steht dahinter – Herr Kollege Bovermann hat es gerade angesprochen – in Wahrheit eine tief sitzende Missachtung unserer demokratischen Institutionen, indem man Parlamente als Laberbuden bezeichnet und als reine Kostenfaktoren abstempelt.
Ich kann Ihnen sagen: Diesen Weg gehen die Freien Demokraten nicht mit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gerade schon angesprochen worden ist, schultern unsere Kommunen derzeit große und größte Herausforderungen im Zuge der Coronakrise. Wir können dankbar und auch stolz sein, dass wir dort in der ersten Reihe der Krisenbekämpfung so gute und aktive Kommunen und eine so intakte kommunale Familie haben.
Die Kommunen stehen natürlich vor riesigen Herausforderungen. Sie haben ausfallende Gewerbesteuereinnahmen sowie weitere Ausfälle auf der Einnahmenseite und gleichzeitig steigende Ausgaben unter anderem und insbesondere für Sozialleistungen.
Der Kollege Déus hat schon angesprochen, dass die meisten dieser Sozialleistungen nicht die Kommunen bestellt haben. Übrigens hat auch nicht dieses Haus sie bestellt. Vielmehr bestellt sie der Bund. Hier herrscht Einigkeit: Da besteht Handlungsbedarf, und zwar schon länger.
Die Landesregierung, die NRW-Koalition, hat bereits im März ein Kommunalschutzpaket vorgestellt, also relativ früh zu Beginn der Coronakrise. Die Inhalte dieses Pakets hat der Kollege Déus auch schon skizziert. Das muss ich jetzt nicht wiederholen.
Ich will aber vor allem zwei Punkte ansprechen:
Erstens. Die SPD erwähnt in ihrem Antrag einzelne Punkte aus diesem Kommunalschutzpaket, nimmt das allerdings nur relativ selektiv wahr, weil Sie viele Dinge immer dann, wenn es Ihnen ganz gut passt, einfach nicht erwähnen.
Zweitens die Ziff. 8, die vielgerühmte, auf die natürlich viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, viele Kämmerer schielen. Zu der festen Zusage, dass wir konkrete Hilfen aus dem Rettungsschirm leisten wollen, zu dieser Ziff. 8 steht diese NRWKoalition, steht auch die FDP-Landtagsfraktion. Dabei bleibt es.
Nun will ich gern zugestehen, meine Damen und Herren, dass Ungeduld natürlich zur DNA der Opposition gehört. Das ist auch in Ordnung. Aber – darum sage ich es hier noch mal so deutlich – zu diesem Kommunalschutzpaket in Gänze stehen wir weiterhin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag von Finanzminister Scholz ist angesprochen worden.
Das ist jetzt der zweite Aufschlag von Herrn Scholz, und das ist der zweite eher innerparteilich motivierte Vorschlag von Herrn Scholz. Dabei ist Herr Scholz doch eigentlich politisch erfahren. Er ist lang genug dabei. Er müsste wissen, dass es im Länderkreis
keine Mehrheit für diesen Vorschlag gibt, so, wie es übrigens für seinen ersten Vorschlag in diese Richtung vor einigen Wochen keine Mehrheit gibt. Bayern, Baden-Württemberg und übrigens auch eine grüne Finanzministerin aus Schleswig-Holstein haben sich dort schon entsprechend ablehnend geäußert.
Daher wäre mein Petitum – ich habe es an anderen Stellen immer mal wieder erwähnt –: Anstatt über Dinge zu reden, die nicht mehrheitsfähig sind, Altschuldenschnitt und Ähnliches, wäre es doch sinnvoller, über eine dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes an den Sozialkosten der Kommunen zu sprechen. Dann hätten wir auch etwas getan, um die Ursache der Verschuldung zu bekämpfen,
anstatt einmal zu helfen und dann einen neuen Schuldenberg anwachsen zu sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal etwas abstrakter auf das Thema eingehen, um das es in der Coronakrise hier im Kern geht. Ich glaube, man kann diese Krise grob in drei Phasen unterteilen:
Die erste Phase war die Soforthilfe – schnell, direkt, unkompliziert zur Abmilderung der schlimmsten und ersten Schäden in dieser Krise. Also, wenn das Haus brennt, so viel Wasser wie möglich auf das Haus.
Jetzt sind wir nicht mehr in Phase 1, sondern sind jetzt ein Stück weit in Phase 2 übergegangen. Bei diesem Haus, was jetzt zum Glück nicht mehr lichterloh brennt, muss man genau schauen,
wo es noch Glutnester gibt, was mit der Statik passiert ist. Wir analysieren: Wie ist im Moment die Lage? Das gilt für die Kommunen ebenso wie es für die Wirtschaft und für alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens gilt.
Diese Zeit sollten wir uns auch nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir in Phase 3 – Aufbau, Konjunkturimpulse, Hilfen – dann wirklich treffsicher, wirksam und nachhaltig etwas gestalten können.
Auch hier hat die Landesregierung übrigens schon Ideen vorgelegt, letzte Woche zehn Punkte. Ich glaube, dass es am Ende mit Blick auf die kommunale Familie dann eine Mischung aus konsumptiven und aus investiven Mitteln zur Hilfe braucht. Vor allem braucht es aber auch ein Hilfsprogramm, was ineinandergreift mit dem, was der Bund macht. Der Bund wird nach allem, was zu vernehmen ist, in der kommenden Woche seine Ideen präsentieren. Es ist klug, das abzuwarten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein umfangreiches und sicherlich auch komplexes Thema.
Wenn man das ernst nimmt, dann muss man sich dem in Ruhe nähern und möglicherweise in diesen Phasen arbeiten, die ich gerade skizziert habe. Schielt man aber auf die Kommunalwahl, dann fordert man einfach mehr für alle und stellt das dann auch noch zur direkten Abstimmung. Dieses „mehr für alle“ ist auch ein Privileg der Opposition, allerdings unseriös. Diesen Weg gehen wir nicht mit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Da braucht es Hilfe. Die Probleme sind vielseitig, und daher braucht es unterschiedliche Formen von Hilfe: direkt, indirekt, finanziell, unmittelbar oder über den NKF oder Ähnliches. All diese Diskussionen führen wir.
Dieser Gesetzentwurf adressiert als einen Baustein – so hat es der Kollege Moritz gerade genannt – das Problem und die Herausforderung der Liquiditätssicherung bei den Kommunen, indem nämlich die Auszahlungen nach Gemeindefinanzierungsgesetz vorgezogen werden können und nicht im üblichen Rhythmus erfolgen. Da dies eine gute Hilfe für die Liquiditätssicherung der Kommunen ist, werben wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz
entwurf wird das Hohe Haus eine Entscheidung treffen, die im Gesetzestext explizit gar nicht enthalten ist: Es geht um die finale Entscheidung darüber, dass die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen wie geplant am 13. September 2020 stattfinden werden.
Wir wissen, dass es Diskussionen und Forderungen gab und gibt, die Wahl zu verschieben. Wir wissen auch – der Rechtsausschuss hat sich heute Morgen damit beschäftigt –, dass es Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof gibt.
Darum will ich gleich zu Beginn der Debatte für die Freien Demokraten ganz deutlich sagen: Eine Verschiebung des Wahltermins lehnen wir ab.
Dabei geht es nicht um kleine Verschiebungen um wenige Tage oder Wochen innerhalb der bestehenden Wahlperiode, die Ende Oktober ausläuft, sondern es geht in der Diskussion immer um die Frage von Verschiebungen über die Wahlperiode hinaus; das ist ein wichtiger Unterschied.
Inhaltlich spricht gegen eine Verschiebung zunächst einmal, dass wir gar nicht wissen, wohin wir verschieben sollen, denn ob wir um ein halbes Jahr verschieben oder um ein Jahr: Niemand weiß, ob es bis dahin einen Impfstoff gibt. Niemand weiß, ob bis dahin wirklich ein Leben – in Anführungsstrichen – wie früher möglich ist.
Darum kann eine Verschiebung nur eine Hoffnung auf eine Problemlösung sein und keine Garantie. Das ist deutlich zu wenig, um mit Wahlterminen herumzuspielen.
Eine Verschiebung über den Oktober hinaus wäre eine nachträgliche Verlängerung der kommunalen Wahlperiode. Ich warne auch diejenigen im politischen Raum, die das immer noch fordern, sehr davor, eine solche Verlängerung auf die leichte Schulter zu nehmen.
Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker hat bei Professor Dr. Janbernd Oebbecke, der hier im Hause, insbesondere im Kommunalausschuss, gut bekannt ist, ein Kurzgutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der für den 13. September 2020 vorgesehenen Kommunalwahl in Auftrag gegeben. Ich möchte gern auf einige Hinweise aus dem Gutachten eingehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1951 ganz klar festgestellt: Die Verlängerung einer Wahlperiode stellt eine Beeinträchtigung des Wahlrechts und damit eines grundlegenden Rechtes in unserer Demokratie dar.
Auch ich möchte noch einmal auf das Urteil aus Karlsruhe aus dem Jahr 1964 verweisen. Darin ist nämlich klar gesagt worden, dass es „zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates …“ gehört, in
„im Voraus bestimmten Abständen“ Wahlen durchzuführen und Volksvertretungen neu zu legitimieren.
Der entscheidende Satz des Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1958 ist folgender: Bei einer nachträglichen Verlängerung der Wahl beruhe das Mandat der Gewählten für die Zeit der Verlängerung nicht auf dem Willen der Wähler. – Das muss uns Demokraten doch nun wirklich hellwach machen.
Ich fasse zusammen: Eine Verlängerung der Wahlperiode böte keine Sicherheit auf ein Verfahren wie früher und in absoluter Sicherheit. Eine nachträgliche Verlängerung der Wahlperiode wäre juristisch und demokratisch enorm fragwürdig.
Es ist somit richtig, am Wahltermin festzuhalten. Es ist aber auch richtig, auf die Umstände einzugehen, die wir hier im Moment vorfinden, denn wir alle wissen: Wesentlich Ungleiches sollte nicht gleich behandelt werden.
Auf die einzelnen Aspekte sind meine Vorredner bereits eingegangen; ich kann es darum kurz machen:
Mehr Zeit für die Einreichung der Wahlvorschläge hilft allen Vorschlagsträgern. Größere Stimmbezirke erleichtern die Organisation, und zwar nicht nur wegen der Wahlvorstände, sondern auch, weil wir alle wissen, dass sich viele Wahllokale in Altenheimen befinden, die im Moment denkbar ungeeignet für eine Kommunalwahl wären. Zudem senken wir die Quoren für die beizubringenden Unterstützungsunterschriften.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz das Gutachten von Herrn Professor Dr. Oebbecke erwähnen: Er weist darauf hin, dass die Hürden durch diese Unterstützungsunterschriften ohnehin immer wieder von Verfassungsgerichten als sehr moderat eingestuft wurden. Insofern ist das Absenken ein weiteres, deutliches Entgegenkommen für die hier Betroffenen.
Vieles wird bei den Aufstellungsversammlungen, die zum Teil noch andauern, anders sein. Vieles wird auch im Wahlkampf anders sein. Aber abschließend möchte ich ganz deutlich sagen: Der politische Wettstreit um die beste Idee wird möglich sein, wenn auch möglicherweise nicht in einer klassischen Großveranstaltung, wie man sie sich vielleicht wünscht.
Das Plakatieren, der Onlinewahlkampf, die Diskussionen am Infostand, der Haustürwahlkampf, Mailings – all diese Dinge sind ganz normal möglich, wie es sonst auch der Fall war. Insofern steht einem intensiven und fairen politischen Wettstreit nichts im Wege.
Herr Kollege Kämmerling, man muss sich in der Tat wundern: Man macht einen gemeinsamen Gesetz
entwurf, und Sie können trotzdem nicht aus Ihrer Haut,
werden sogar polemisch. Das sagt sehr viel über Charakter und Stil aus – deutlich mehr, als es Ihnen lieb sein dürfte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Argumentation hat sich seit der ersten Lesung nicht verändert. Wir folgen mit dem Abgeordnetengesetz und den darin vorgesehenen Mechanismen den Vorgaben, die uns das Grundgesetz und die Landesverfassung geben. Das heißt: Abgeordnete müssen eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten.
Kollegin Philipp hat gerade schon darauf hingewiesen, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen ein System haben, das es in den meisten anderen Bundesländern und auch im Deutschen Bundestag nicht gibt. Nichtsdestotrotz hat sich dieses System, wie ich meine, vom Grundsatz her bewährt.
Die Vorgaben für die Entschädigung, wie sie uns das Grundgesetz und die Landesverfassung vorgeben, können nur erfüllt werden, wenn die Entschädigungen regelmäßig an die Entwicklung der Gehälter und Preise angepasst werden. Dafür gibt es bei uns ein Warenkorbmodell. Das ist vom Prinzip her auch richtig. Daran halten wir fest. Wir befinden uns aber nicht in einem normalen Jahr, sondern in einer absoluten Ausnahmesituation. Darum ist es genau richtig, dass wir mit dem Verzicht auf die Anpassung ein entsprechendes Zeichen setzen.
Es ist nicht mehr, aber eben auch nicht weniger als ein Zeichen. Wir werben deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wagner, wenn man eine politische Bilanz an der Anzahl von gestellten Kleinen Anfragen festmacht, dann kann ich das nur als einen kläglichen Schrei nach Liebe in diesem Plenarsaal bezeichnen.
Vor allem aber – das will ich ganz deutlich sagen – hat Ihre Rede im Inhalt und im Ton gezeigt, wie sehr die AfD Verachtung für unsere demokratischen Institutionen zeigt und übrigens auch schürt. Das, Herr Wagner, ist nicht konservativ, das ist auch nicht seriös oder bürgerlich, das ist zutiefst populistisch. Und dem werden wir uns immer und weiterhin auch hier im Hause entgegenstellen.
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz und auch die Landesverfassung geben uns vor, dass Abgeordnete eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten müssen. Grundgesetz und Landesverfassung geben diese aber nicht in einer konkreten Höhe vor und beantworten
die Frage nicht abschließend, sondern wir müssen sie hier in einem Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit regeln. Die Vorredner haben es angesprochen: Das ist nicht einfach und auch nicht immer angenehm. Vom System her ist es aber richtig so.
Wir stehen in Nordrhein-Westfalen vor einer besonderen Situation, weil wir hier einen Sonderweg gegangen sind. Darauf will ich noch einmal eingehen, weil das zu einer sachlichen Debatte dazugehört.