Ingo Wolf
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Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Pacta sunt servanda“, in diesem Sinne haben wir vor einigen Monaten das gemeinsam beschlossen, was mit den entsprechenden Mehrheiten zu beschließen war. Ich freue mich sehr, lieber Herr Körfges, dass wir das, was in diesen Teilen enthalten war, am Ende zu 100 % umsetzen.
Es ist nicht gelungen, darüber hinaus Einigung zu erzielen. Es gibt wohl wenige, die das so bedauern wie ich, weil es insgesamt noch ein weiteres und besseres Ergebnis hätte geben können. Dazu gehörte auch das Thema „Wahlalter 16“. Da sind Fakten ausgetauscht worden, und es ist völlig klar, dass man da unterschiedlicher Meinung sein kann. Man kann das politisch wollen. Es gibt aber auch – das ist dargestellt worden – Argumente dagegen.
Das schlechteste Argument ist natürlich, der FDP vorzuwerfen, dass sie an dieser Stelle an irgendeinem Punkte auch schon mal für das Wahlalter 16 war, lieber Herr Körfges.
Sehr geehrter Herr Körfges! Aber – er hört mir zu! – es gäbe wahrscheinlich auch unzählige Fälle aus meinem 17-jährigen Leben hier im Parlament, bei denen ich festgestellt habe, dass die SPD in NordrheinWestfalen etwas ganz anderes beschlossen hat als in anderen Bundesländern und im Übrigen ihre Auffassung auch nicht immer stringent über 16 Bundesländer durchhält.
Das heißt, das ist kein Argument für uns.
Wir hätten bis zum Schluss, lieber Herr Körfges, gerne das Gesamtpaket verabschiedet. Damit hätten Sie auch Ihr Anliegen verwirklichen können.
Das ist uns leider nicht gelungen. Es wären – ich darf das nur noch mal sagen – im Gesamtpaket spannende Fragen enthalten gewesen, die wir heute noch mal abarbeiten, wie etwa die Individualverfassungsbeschwerde, wie die Schuldenbremse, wie auch die Absenkung der Quoren. All das im Paket wäre sicherlich vernünftigerweise zu regeln gewesen. So ist es schade, dass es nicht zu der Einigung kommt und an dieser Stelle auch nicht zur Einigung bei diesem Thema. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte zunächst die Hoffnung, dass wir das in einem etwas kürzeren Verfahren durchkriegen, weil die Abstimmungsmehrheiten ja von vorneherein klar waren. Es ist aber noch einmal zu einer intensiveren Debatte gekommen. Deswegen will ich noch einmal sagen: Es ist nicht so, dass man nicht hätte zu einer Einigung kommen können auch noch einmal in den letzten Wochen und Monaten, und zwar über das Gesamtpaket. Dann wären, glaube ich, alle Beteiligten in der Lage gewesen, auch an dieser Stelle über die Hürde zu springen, weil ja jeder an irgendeinem Punkte auch etwas noch im Skat hatte. Das ist nun leider nicht geschehen.
Als ob Sie nicht seit vielen Jahren wüssten, wie das Geschäft läuft, dass man natürlich Mehrheiten haben muss und dass das eben auch aus Geben und Nehmen besteht. Insofern ist es traurig.
Wenn Sie noch Redezeit hätten, könnten Sie auch sprechen.
In der Sache selber will ich einfach nur noch einmal sagen – ich habe es ja klargemacht –: Man kann dem politisch nähertreten. Es gibt aber auch gute Gründe, den Gleichklang von Pflichten und Rechten, so wie er vorgesehen ist, beizubehalten, dass derjenige, der
18 Jahre alt ist und erst dann entsprechende Pflichten hat, auch dann erst Rechte bekommt. Wenn man das trennen will, dann muss das politisch eben mehrheitsfähig sein. Das ist hier nicht der Fall.
Lassen Sie uns an dieser Stelle sagen, dass wir trotzdem in der Verfassungskommission ein beachtliches Ergebnis hinbekommen haben. Es hätte natürlich noch ein bisschen schöner werden können. Aber hierfür sind die Mehrheiten eben jetzt nicht zu bekommen. Dann muss das auch so abgestimmt werden. – Vielen Dank.
Auch wenn ich nur schwerlich eine Frage darin entdecken kann, will ich gerne trotzdem dazu Stellung nehmen.
Wir haben über mehrere Jahre in der Verfassungskommission gearbeitet. Mit dem gleichen Impetus, mit dem Sie jetzt beklagen, dass es nicht zum Wahlrecht mit 16 kommt, könnte ich hier auch sagen, dass das rechtsstaatliche Instrument der Individualverfassungsbeschwerde auch nicht kommen wird,
weil eben mit den gleichen Argumenten SPD und Grüne dies ablehnen, weil es nicht im Korb vereinbart
ist. So ist das Leben. Ich sehe die Zustimmung vom Kollegen Lienenkämper. Ich weiß, wir haben alle in stundenlangen Verhandlungen gesagt: Wir haben einen politischen Korb mit im Wesentlichen vier großen Punkten, die im Übrigen, Herr Sommer,
alle auch etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben. Wie die Frage mit dem Wahlrecht mit Demokratie zusammenhängt, hängen auch die anderen Dinge mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammen. Alle vier Sachen gemeinsam, nicht isoliert die Schuldenbremse, nicht isoliert die Quorenveränderung, sondern alles zusammen sollte in einen Korb. Es ist letztendlich an der Frage gescheitert, wann die einfachgesetzliche Regelung Wahlalter 16 denn möglicherweise zu einer Umsetzung kommen könnte. Das ist letztendlich von Ihnen, Herr Körfges, und auch von den Grünen so entschieden worden. Das respektiere ich, dass Sie das damals so nicht wollten. Damit ist es nicht gekommen. Ein politischer Korb aus vier Punkten
ist deswegen nicht zu einer Umsetzung gekommen, und es ist bedauerlich.
Hochgeschätzter Kollege Körfges, zunächst einmal darf ich festhalten, dass ich das Wort „Strafmündigkeit“ gar nicht in den Mund genommen habe.
Das hat der Kollege Jostmeier vorhin gesagt.
Ich könnte allerdings darauf antworten, dass wir als Juristen trotz der sehr frühzeitigen Strafmündigkeit in praxi wissen, dass selbst bei Tätern zwischen 18 und 21 gerne noch das Jugendstrafrecht angewandt wird und kein Erwachsenenstrafrecht.
Aber diese Fachdiskussion gehört sicherlich nicht hierher. Glauben Sie mir bitte eins – und ich habe vorhin das Wort „Pacta sunt servanda“ an den Anfang gestellt –: Es ging zu jeder Zeit um ein Gesamtpaket.
Das ist keine Frage der Eigenständigkeit von Parteien, sondern es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit der Personen
und auch der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Wir haben von Anfang an gesagt: wenn, dann alles. – Und dazu waren wir bis zum letzten Moment bereit. Dazu ist es leider nicht gekommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das Plädoyer der Vorredner von SPD und Grünen nur halbwegs so engagiert gewesen wäre wie beim Punkt „Wahlalter 16“, hätte ich mich gefreut.
Hier geht es um einen Rechtsbehelf für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur ausschließlich für eine Gruppe. Das heißt, das ist ein Rechtsbehelf, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten absolut wichtig und richtig ist.
Für den Kollegen Körfges, der ja immer gerne darauf verweist, wie es denn woanders gehandhabt wird, darf ich ganz unauffällig darauf hinweisen, dass elf von 16 Bundesländern eine solche Individualverfassungsbeschwerde haben. Es ist also nicht so, dass wir mit dieser Entscheidung allein auf weiter Flur wären – im Gegenteil.
Die Frage nach der Rechtsschutzlücke haben Sie in minimalistischer Weise zu beantworten versucht. Ganz evidentermaßen, liebe Frau Hanses, ist das Thema „Wahlrechtsüberprüfung“ an dieser Stelle nicht vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Das wäre in der Tat eine Rechtsschutzlücke, die wir hier haben. Wir haben aber darüber hinaus auch gesagt, einem großen Bundesland wie Nordrhein-Westfalen stünde es gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut an, Grundrechtsverstöße durch Landesrecht hier überprüfen zu lassen.
Wir haben keine uferlose Individualverfassungsbeschwerde vorgeschlagen, sondern eine, die sehr wohl auf Rechtsverstöße begrenzt ist, die durch Landesrecht ins Spiel gebracht werden können.
Wir haben darüber hinaus das Thema „Subsidiarität“, das die Kollegin von der SPD angesprochen hat, natürlich auch gesehen. Wenn Sie in da einen Änderungsantrag zu einer noch stringenteren Subsidiarität hätten stellen mögen, wären wir sicherlich offen gewesen.
Wir haben zudem – auch um die Belastungsfragen, Herr Körfges, in Grenzen zu halten –, sehr wohl gesagt: Wenn, dann muss ein ordentliches Vorprüfungsverfahren vorgeschaltet werden. Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass es keine Überschwemmung mit solchen Individualverfassungsbeschwerden gibt. Das zeigt die Erfahrung.
Ich halte dafür, dass wir diese Möglichkeit auch in unserem Bundesland eröffnen, sehe aber natürlich auch, dass die Mehrheiten hierfür aufgrund der Theorie „Alles hängt mit allem zusammen“ und „Der Korb wird nicht geschlossen“ nicht gefunden werden können.
Ich bedaure das, genauso wie Sie an anderer Stelle andere Dinge bedauert haben. Jeder hat sicherlich ein eigenes Thema, das für ihn ganz besonders wichtig ist – dies war unseres. Ich bin sehr traurig, dass es nicht zur Umsetzung gelangt. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache sind die Dinge sicherlich ausgetauscht. Wir hatten vereinbart, einen politischen Korb zu verabreden. Wir haben ihn verabredet, und ein Teil davon war die einfachgesetzliche Umsetzung dessen, was noch vonnöten war.
Ich möchte herzlich Dank dafür sagen, dass dieser gemeinsame Antrag zustande gekommen ist. Dieser Dank geht in erster Linie an die Regierungsfraktionen, weil wir uns auf der Oppositionsseite ja im Kern
schon einig waren. Wir hatten dies als Teil des Pakets und quasi als Grundlage für die Zustimmung im Rahmen der Verfassungsänderung.
Die Sinnhaftigkeit dieser beiden Regelungen erschließt sich von selbst: Wenn man die Verfassungsrichter wählt, lieber Herr Körfges, hat man an dieser Stelle schon den entscheidenden Hebel, sich sozusagen über die Persönlichkeit und auch die persönlichen Lebensumstände Gedanken zu machen. Auf diese Weise bereitet es kein Problem, wenn jemand am Ende seiner Amtszeit meinetwegen auch 71,5 Jahre alt ist.
Beim Thema „Sondervotum“ kann man sich an das anlehnen, was das Bundesverfassungsgericht schon seit vielen Jahren kennt. Das ist eine gute Rechtspraxis, die es gerade für diejenigen, die auf der Mehrheitsseite stehen, notwendig macht, ihre Entscheidung sehr sorgfältig zu begründen. Daher ist es eine rechtsstaatlich sehr saubere Lösung.
Die FDP wird dem zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich auch kurz fassen, da die Argumente ausgetauscht sind. Es hat im gesamten Paket nicht gereicht. Alles hängt mit allem zusammen. Es hat leider Gottes nicht gereicht. Wir stimmen der Vorlage nicht zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich ist an dieser Stelle in der Tat nichts mehr hinzuzufügen. Die Frage der Korblösung ist hinreichend beleuchtet worden. Die Sinnhaftigkeit einer Entscheidung in dieser Angelegenheit ist auch klar. Aber es ist nicht zum Konsens gekommen.
Lassen Sie mich aber an dieser Stelle auch dem Kollegen Jostmeier, der ja heute seine letzte Rede gehalten hat, sehr herzlich Dank sagen für die Kooperation in den vielen Jahren.
Weil er sich verabschiedet hat, will ich an dieser Stelle sagen: Ich verabschiede mich auch. Ich halte auch heute meine letzte Rede hier.
Nicht weil er ausscheidet, nein.
Wir sind ja eigenständige Parteien und treffen eigenständige Entscheidungen. Das habe ich ja vorhin schon einmal erläutert.
Deswegen besteht da überhaupt kein Zusammenhang. Aber ich möchte natürlich auch nicht scheiden, ohne auch den hier heute vertretenen Parlamentariern herzlich Dank zu sagen. Es war eine spannende 17-jährige Zeit. 2000 in den Landtag gewählt, bin ich 2000 auch noch einmal in den Bundestag gewählt worden und war zeitgleich Mitglied des Landtages und des Bundestages. Ich habe mich dann für den Landtag entschieden und diese Entscheidung auch nie bereut.
Es ist mir ein Anliegen gewesen in all diesen Jahren, in vielen Fachgebieten auch Politik zu machen, angefangen vom Haushalts- und Finanzausschuss, vom Kommunalausschuss, später dann auch über meine Funktion als Innenminister im Bereich Innen und Sport. All das hat am Ende dann in den Europaausschuss gemündet, nachdem ich das Fachgebiet gewechselt habe. Ich sehe hier einige Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich viele Jahre zusammengearbeitet habe, zum Schluss noch zwei Jahre als Vorsitzender des Rechtsausschusses. Das war eine bunte Mischung von Rechtsgebieten, Politikgebieten, Fachgebieten, die mir immer Spaß gemacht haben.
Weil wir aber heute ja diesen Verfassungsmarathon hatten, ist es mir ein besonderes Anliegen, auch dazu noch einmal Stellung zu nehmen. Ich glaube, diese Arbeit der Verfassungskommission – auch wenn nicht in allen Dingen alles gelungen ist – war eine Sternstunde der Politik, weil wir wirklich unter der Leitung – man kann schon fast sagen: Führung – unseres bewährten Prof. Bovermann doch ein ganz hervorragendes Miteinander gepflegt haben und wirklich in einer sehr umfänglichen Art und Weise uns mit Verfassungsfragen auseinandergesetzt haben, wie man es sich häufig wünschen würde, dass andere Dinge auch in der Tiefe beleuchtet würden. Das kann man natürlich nicht immer. Das wissen wir im Politbetrieb. Aber das war hier wirklich sehr, sehr gut.
Es ist am Ende auch etwas herausgekommen, auf das wir durchaus stolz sein können. Dass wir einige Punkte heute in die nächste Legislaturperiode vertagt haben, gehört auch zum politischen Geschäft. Ich bin ganz sicher, dass die hier angesprochenen Fragen nicht aus der Welt sein werden. Dazu sind sie zu wichtig und auch vom unterschiedlichen Temperament der Fraktionen ja sicherlich auch getragen.
Ich möchte Ihnen jedenfalls alles erdenklich Gute wünschen. Halten Sie in der Tat den Föderalismus hoch! Der Landtag gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine gewichtige Stimme in Deutschland und das soll auch so bleiben. Dafür werden diejenigen, die im nächsten Landtag vertreten sein werden, sicherlich arbeiten. Ihnen alles Gute in diesem Zusammenhang und Gottes Segen! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der CDUFraktion ist natürlich geeignet, die Europäische Union zu würdigen, zugleich aber auch die Frage zu stellen: Quo vadis, Europa? Quo vadis, Europäische Union?
Wir alle sind uns einig – das hat ja der Vortrag des Kollegen Engstfeld gerade gezeigt –, dass wir in den Grundannahmen sicherlich übereinstimmen. Mit 70 Jahren Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa haben wir eine Erfolgsgeschichte zu verzeichnen, die ihresgleichen sucht. Und wenn man in der Geschichte noch ein Stück weiter zurückschaut, stellt man fest, dass auch das passiert ist, was kaum einer geglaubt hätte: dass sich nämlich auf europäischem Boden jahrhundertelange Erzfeinde wieder zusammengetan und eine gemeinsame Zukunft aufgebaut haben.
Wir haben eine weltweite Oase, was die Themen „Rechtsstaatlichkeit“, „Demokratie“, „Freizügigkeit“ und „Freihandel“ anbetrifft, natürlich mit den Beden
ken – die gerade angesprochen worden sind – in einigen wenigen europäischen Staaten, die abzudriften drohen. Das Problem muss man ernst nehmen. Die aktuelle sogenannte Krise der EU ist eben auch gekennzeichnet durch die aktuellen Themen „Flüchtlingsstrom“, „Rechtsextremismus“, „Brexit“, aber auch durch das Scheitern der TTIP-Verhandlungen.
Was die Akzeptanz der Bürger angeht, muss man sicherlich feststellen, dass die EU in den vergangenen Jahren auch Fehler gemacht hat – wobei die EU immer auch die Mitgliedsstaaten gewesen sind. Das wollen wir an der Stelle sagen, weil es nicht um ein EU-Bashing geht, sondern um einen Vorwurf an uns selber. Es geht darum, dass wir bei den kleinen Themen zu übergriffig gewesen sind. Sie alle erinnern sich: Die Normierung von Duschköpfen, Staubsaugern und auch Pizzagrößen ist nichts, womit man Freunde gewinnt.
Wir haben dann auch festzustellen, dass wir alle miteinander in Europa bei großen Themen versagt haben: bei der Migration, der Sicherung der Außengrenzen, einer gemeinsamen Energiepolitik, der Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten, mit Sanktionierung, Einhaltung des Haftungsverbots. Alles das hat Schwierigkeiten ausgelöst. Ich glaube, wenn man nach einer Lösung sucht, dann gilt es, vor allen Dingen auch zu sagen: Schuster, bleib bei deinen Leisten!
Wir müssen – und da stimme ich Ihnen durchaus zu, Frau von Boeselager – zu einer strikten Subsidiarität zurückkommen. Harmonisierung dort, wo es einen Nutzen für alle gibt. Das müssen wir weiterhin vorantreiben. Ich erinnere nur an die Abschaffung des Roamings, die wir erleben. Auch das Thema „Ladekabelvereinheitlichung“ klingt klein, ist aber groß. Ich nenne die Regelungen im verkehrlichen Transitbereich. Da müssen wir ansetzen. Wir brauchen aber keine Kleinteiligkeit oder machen etwas nur, weil einige ein spezielles Pferdchen reiten wollen.
Die CDU hat in ihrem Antrag unterschiedliche Geschwindigkeiten vorgeschlagen. Das ist eine der Möglichkeiten, die man natürlich auch kritisch sehen kann; das ist ja schon beleuchtet worden. Ich glaube, wenn man den richtigen Weg einschlägt, kann es sehr gut gelingen, alle mitzunehmen. Das ist beschwerlich, wie Demokratie immer beschwerlich ist, gerade auch auf europäischer Ebene. Aber es ist natürlich hilfreich.
SPD und Grüne wollen – das ist noch einmal deutlich geworden – eine Sozialunion. Dabei wird gern übersehen, dass durch die Umverteilung im EU-Haushalt diejenigen, die an anderer Stelle nicht so weit sind, schon sehr gut unterstützt werden. Das weiter auszudehnen halte ich für ausgesprochen schwierig und kritisch, gerade auch bei den Themen, die die Juncker-Kommission jetzt angesprochen hat.
Anfang April 2017 ist nicht nur das Modell mit den fünf Varianten vorgestellt worden, sondern auch ganz konkret die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion mit gebündelter Verbriefung von Staatsanleihen ins Spiel gebracht worden. Ich sage nur: Eurobonds durch die Hintertür. – Das ist ganz kritisch; denn gerade diese Haftungsunion ist ja nicht gewollt. Damit kann man, aus meiner Sicht jedenfalls, keine Freunde gewinnen.
Das Gleiche gilt für die gemeinsame Wirtschaftsregierung. Ich sage nur: Gemeinsame Investitionsbudgets und eine europäische Arbeitslosenversicherung in diesen Zeiten aufzurufen und damit sozusagen noch mehr Inhaftungnahme von denjenigen zu verlangen, die ordentlich gewirtschaftet haben, das wird schwer. Wir haben auch schon gehört, wie die Antwort der Bundesregierung lautet.
Wir Freie Demokraten stehen für eine bessere Europäische Union in dem Sinne, dass sie Stabilitätsanker und Wettbewerbsunion zugleich ist, keine Haftungs- und Transferunion. Ich halte es nicht für sinnvoll, die Schuldenpolitik, die in vielen Ländern getrieben wird, weiter auszuweiten. Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb, und da heißt es, die entsprechenden Haushalte zu konsolidieren.
Die Ziele, um die Bürger bei diesem Thema auch mitzunehmen, lauten: sichere Außengrenzen, gemeinsame Flüchtlingspolitik, Haushaltsdisziplin, Investitionen in Bildung sowie in verkehrliche und digitale Infrastruktur. Da liegt die Zukunft der Europäischen Union.
Wir brauchen auch Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Hoffentlich gelingt es uns, CETA jetzt über die Ratifizierungsrampe zu bringen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Wir sollten auch – Trump hin, Trump her – nichts unversucht lassen, gerade in der westlichen Wertegemeinschaft auf gemeinsame Abkommen hinzuarbeiten. Das wird hoffentlich wieder möglich werden; wir müssen daran arbeiten.
Wir sollten letztendlich die Subsidiarität ernst nehmen, genauso wie wir in unserem Land ernst nehmen, dass die Kommunen nicht durch landespolitische Vorschriften gegängelt werden, wenn sie es selber regeln können, und dass das Land nicht durch den Bund gegängelt wird. Genauso muss man auch in Europa sagen: Wir beschäftigen uns nur mit den Dingen, die für alle von Relevanz sind, die übergreifend geregelt werden müssen; wir wollen nicht in Kleinteiligkeit verfallen. – Das ist echte, gelebte Subsidiarität, meine Damen und Herren!
Abschließend formuliert für uns Freie Demokraten: Die Europäische Union ist und bleibt unsere Zukunft. Wir werden sie verteidigen. Wir werden auch versuchen, das nach vorne zu bringen, was ich gerade vorgeschlagen habe.
Lassen Sie mich zum Abschluss dieser Rede auch einige Worte des Abschieds sagen. Nachdem Frau von Boeselager schon die letzte Rede gehalten und Herr Töns seinen Abschied erklärt hat, möchte auch ich mich, nachdem ich nun sieben Jahre das Europarecht in meiner Fraktion vertreten durfte, mit meiner letzten europapolitischen Rede von Ihnen verabschieden.
Insgesamt 17 Jahre Landtag – das ist eine beachtliche, ich will nicht sagen, beängstigende Zeit – im Gegenteil: Es hat mir immer Freude gemacht. Wir haben gerade wieder die unterschiedlichen Lösungsansätze für Politik, gerade auch beim Thema „Europa“, kennengelernt. Das gehört dazu. Wir haben uns in vielen grundlegenden Fragen Gott sei Dank immer wieder einig gezeigt. Es gibt aber natürlich auch Weichen, die unterschiedlich gestellt werden. Das muss auch so sein in einer gelebten Demokratie. Ich habe mich in diesem Thema nach meinem Wechsel aus dem Amt des Innenministers in die Außen-, in die Europapolitik immer sehr wohl gefühlt. Wir haben gemeinsam immer für Europa gestritten. Ich wünsche mir, dass dieses gemeinsame Streiten, auch mit den unterschiedlichen positiven Ansätzen, weiter der Fall ist.
Ich wünsche dem Hohen Haus alles Gute und bedanke mich für die Zusammenarbeit. Alles Gute für Sie alle! Gottes Segen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten uns im Rahmen der Fraktionen ja gemeinsam verständigt, dass es eine vernünftige Lösung sein könnte, eine Vereinheitlichung dieser Quoren herbeizuführen. Dazu stehen wir nach wie vor. Auch sind wir, lieber Herr Engstfeld, immer noch für Verhandlungen auf den letzten Metern zu haben. Jedenfalls sollte geschaut werden, dass das große Paket, was ja geschnürt worden war, irgendwie doch noch über die Rampe gebracht wird.
Die FDP wird sich da sicherlich Verhandlungen nicht verweigern. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich habe ein fünfseitiges Manuskript. Das werde ich jetzt in Ruhe vortragen. – Nein, Spaß beiseite.
Wir sind in dieser Angelegenheit immer in konstruktiven Gesprächen. Es gehört zum Teil eines großen Ganzen. Das werden wir im Ausschuss miteinander bereden. Insofern freue auch ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Piraten haben ein wichtiges Thema angesprochen, das allerdings nicht unmittelbar in die Zuständigkeit des Landtags fällt. Deswegen will ich mich mit Blick auf die Zeitverzögerung auch relativ kurz halten.
Fakt ist: Der EuGH hat die anlasslose VDS, also die Vorratsdatenspeicherung, für unionsrechtswidrig erklärt. Auch wenn das zunächst einmal die Regelungen in Großbritannien und Schweden betrifft, hat diese Entscheidung sicherlich auch Auswirkungen auf Verfahren in Deutschland.
Wir Freien Demokraten haben schon früher Anlassbezug gefordert. Insofern ist die Prognose nicht allzu schwierig, dass die aktuelle VDS in Deutschland keinen Bestand haben wird. Denn der Europäische Gerichtshof hat jede Form der nach Zielobjekt oder -subjekt undifferenzierten VDS untersagt.
Allerdings hat der EuGH auch Alternativen aufgezeigt: VDS gegenüber einem begrenzten Personenkreis, nur in bestimmten Regionen, nur bei Verdachtsmomenten – Stichwort: Gefährder –, nur bei Hinweisen auf sonstige Nutzung der Daten für die Aufklärung von Straftaten.
Damit kann es nach Auffassung des EuGH Vorratsdatenspeicherung geben, aber nur in ausgesprochen engem Rahmen. Das muss uns klar sein. Insofern ist es wichtig, dass Deutschland schnell reagiert. Das heißt: Die Bundesregierung ist hier gefordert.
Dazu, wie das im Einzelnen aussehen soll, haben die Piraten noch keinen Vorschlag. Das Entscheidende ist wohl, dass bis zur anlassbezogenen Neuregelung einer möglichen VDS auf Bundesebene eine unionsrechtskonforme Auslegung vorgenommen wird. Das kann und muss man fordern. Insofern sehen wir den entsprechenden Verhandlungen in Berlin mit Spannung entgegen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten einen Antrag der CDU, dessen Überschrift sehr weit gefasst ist. Er wird um die Thematik „Entschließungsantrag von Rot-Grün“ ergänzt. Dass dabei, Herr Engstfeld, die Abstimmungsusancen klar sind, wissen natürlich die Eingeweihten.
Ich möchte zunächst auf den CDU-Antrag eingehen und sagen: Da ist natürlich eine Zusammenfassung einer Mängelliste rot-grüner Europapolitik durchaus vorhanden. Es gibt aber auch konkrete Handlungsaufforderungen, beispielsweise die Entsendung polizeilicher Verbindungsbeamter, allerdings teilweise ohne klare Zuordnung.
Viele richtige Themen aus der 16. Wahlperiode sind angesprochen worden. Wir können dem einen oder anderen Punkt sicherlich nähertreten. Insbesondere die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Benelux haben wir immer wieder angemahnt. Natürlich werden die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen immer sagen: Das ist doch alles gemacht worden. – Wir haben vielfach gesagt, es muss mehr passieren. Auch beim Bürokratieabbau ist schon im Lande nicht viel passiert, geschweige denn über die Grenzen hinaus.
Was mir allerdings bei dem Antrag auch fehlt, ist die Einbindung in die großen EU-Themen. Wichtig für die EU-Akzeptanz der Bürger ist, dass man auch die großen Themen benennt und sich nicht nur auf Kleines verlässt. Dabei ist mir insbesondere das Bekenntnis zum Binnenmarkt und auch zum Freihandel
wichtig. Wir erleben jetzt auf amerikanischer, aber auch auf britischer Seite mit „America first“ und „Great Britain first“, dass nicht mehr zusammen-, sondern eher gegeneinander gearbeitet wird. Insofern rächt sich der ideologische Kampf gegen TTIP. Das hätte man vorher abschließen sollen. Das wäre sicherlich besser gewesen.
Ähnliches gilt für das Bekenntnis zum digitalen Binnenmarkt. Da geht es ja nicht nur um das Roaming, das wir abschaffen wollen, sondern auch um erweiterte Themen, die der bisher zuständige EU-Kommissar Oettinger angeschnitten und in gewisser Weise vorangetrieben hat. Jetzt ist er leider in ein anderes Ressort gewechselt und kann das nicht mehr weiterverfolgen.
Die großen Gemeinsamkeiten, die die EU auszeichnen müssten, sind die Flüchtlingsunterbringung, die Sicherung der Außengrenzen und die Terrorbekämpfung. Hier ist sehr viel zu tun. Die politische Polarisierung, die wir mittlerweile erleben, ist natürlich eine klare Aufforderung zu mehr Miteinander als Nebeneinander. Insofern müsste sicherlich noch mehr in einen solchen Antrag hinein.
Das Gleiche gilt für den Entschließungsantrag. Dort fehlen mir die großen Linien, beispielsweise was die transatlantische Zusammenarbeit betrifft. Hier haben wir immer mehr Engagement gefordert. Bei den Koalitionsfraktionen sind eher Ressentiments als Zuwendungen gegenüber dem amerikanischen Partner festzustellen. Eine EU-Politik, wie wir sie uns vorstellen, ist immer auch eine Politik im westlichen Bündnis.
Den Blick auf die großen Linien hat Rot-Grün allerdings stets, wie auch jetzt in dem Entschließungsantrag, vermissen lassen. Insofern werden wir den Antrag natürlich ablehnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Unser Antragsanliegen ist ebenso wie das der nachfolgenden Tagesordnungspunkte nicht neu und für das Haus sicherlich auch nicht überraschend.
Ausgangspunkt ist, dass die Ergebnisse der Verfassungskommission nach einmütiger Auffassung optimierbar gewesen wären. Insofern möchte ich nur noch einmal sagen, dass wir nach wie vor gerne eine Paketlösung hätten, so wie sie angestrebt war. Die Bereitschaft bei den Freien Demokraten dazu besteht nach wie vor. Sie wissen, dass ich persönlich bis auf den letzten Meter Einigungsversuche unternommen habe, alle Konsenspunkte des politischen Korbes am Ende erst im Juni 2017 in Kraft treten zu lassen.
Ich weiß, dass Herr Engstfeld, der mir jetzt sicherlich zuhört, erheblichste Bedenken hat. Nur, ich sage Ihnen, Herr Kollege Engstfeld: Natürlich kann man einmütig beschließen, dass alles erst später in Kraft tritt. Wir haben es bei der Bundesschuldenbremse erlebt.
Sowohl Rechte als auch Pflichten kann man auf einen gewissen Zeitpunkt legen, damit niemand privilegiert wird, keiner mit seinen Anliegen vorher schon irgendwo reüssieren kann. Das wäre nach wie vor der Wunsch der Freien Demokraten. Wir hätten gerne eine gemeinsame Lösung über die streitigen Punkte.
Ich komme nunmehr zur Individualverfassungsbeschwerde, unserem Herzensanliegen. Die Stärkung des Individualrechtsschutzes halten wir für absolut richtig und wichtig. Im Unterschied zu den anderen gleich noch zu diskutierenden Tagesordnungspunkten ist zum einen festzuhalten, dass die Individualverfassungsbeschwerde nicht notwendigerweise
eine Verfassungsänderung voraussetzt. Sie alle wissen, dass die Kommunalverfassungsbeschwerde bereits in Kraft ist. Sie steht nicht in der Verfassung. Das heißt, wir brauchten keine, wir könnten es auch einfachgesetzlich regeln. Natürlich hat der Kollege Sven Wolf recht, wenn er an der Stelle sagt: Verfassungsästhetisch wäre es sicherlich schöner. – Aber es ist nicht zwingend.
Zweitens: der Adressatenkreis. Ich glaube, die IVB ist insofern besonders interessant, weil sie sich nicht an einzelne Menschen oder Gruppierungen wendet, sondern letztendlich für alle Menschen in NordrheinWestfalen eine Verbesserung des Rechtsschutzes darstellt. Das erleben wir in elf von 16 Ländern. Ich möchte auch gar keine Debatte darüber führen, wer mit welcher Farbe an welcher Stelle mal dafür oder dagegen war, das eingeführt oder auch dagegengestimmt hat.
Das Schlüsselerlebnis war für mich das Verfassungssymposium in der Villa Horion, was die Präsidentin dort initiiert hat. Es war absolut eindeutig, dass sich alle Protagonisten, die dort gesprochen haben, von der Bundesebene über die Landesebene, für dieses Instrument ausgesprochen haben, selbst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der ja vielleicht die Sorge haben könnte, dass die Bedeutung seines Gerichts geringer würde.
Nein, auch er war dafür und auch die Präsidenten und Vertreter , die aus anderen Bereichen gesprochen haben. Ich meine, es ist inhaltlich überzeugend.
Natürlich gibt es auch vonseiten der Regierungskoalition – das weiß ich ja – Befürchtungen, was den Aufwand betrifft. Aber das ist ein Stück weit ein Totschlagargument. Denn wenn wir uns auf die Behauptung von Verfassungsverstößen beruhend auf Landesrecht, sowohl was Gesetze als auch Rechtsakte betrifft, beschränken und eine strikte Vorprüfung einführen – analog zum Bundesverfassungsgericht –, dann gibt es keine uferlose Ausweitung. Das ist einfach eine Mär. Die Fallzahlen bleiben – das zeigen die Fälle in anderen Ländern – überschaubar.
Personell kann man wohl auch Entwarnung geben. Ja, man braucht ein Stück Stärkung der wissenschaftlichen Zuarbeit. Aber Rechtsstaatlichkeit ist wichtig. Sie kostet zwar Geld, letztendlich ist dieser Kostenaufwand jedoch überschaubar. Uns ist es das in jedem Fall wert. Ich würde mich freuen, wenn es das auch Ihnen wert wäre.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Alles hängt mit allem zusammen“ – dieser Satz aus der Verfassungskommission hat nach wie vor Gültigkeit. Natürlich gilt auch: Es ist schon fast alles gesagt worden, aber noch nicht von jedem. – Deswegen möchte ich mich auf einige wenige Schlaglichter beschränken.
Die Begeisterung der Kollegen Körfges und Engstfeld hätte ich mir auch bei der Individualverfassungsbeschwerde gewünscht.
Das Engagement war wirklich erkennbar. Wenn ich dann sehe, dass man die Beispiele in anderen Bundesländern anführt und sagt: „In vier anderen Ländern gibt es schon das Wahlalter von 16 Jahren; lassen Sie uns schnell dazukommen“, entgegne ich: Bei der Individualverfassungsbeschwerde haben wir schon elf Länder. Lassen Sie uns da einmal dazukommen; dann sind wir das zwölfte Land. – Da sagen Sie aber: Das wollen wir nicht.
Machen wir uns noch nichts vor: Alle diese Fragen sind politisch determiniert. Wenn Sie sagen, die Individualverfassungsbeschwerde sei nicht zwingend, dann müssen andere auch sagen können, das Wahlalter mit 16 sei nicht zwingend. Natürlich ist es das nicht.
Denn es ist anders, als Sie das glauben machen wollen, Herr Körfges, nicht so, als ob es Umfragen gäbe, die eindeutig belegen würden, dass alle das wollten. Im Gegenteil! Ein Großteil der Bevölkerung hat in den Umfragen gesagt, dass er das nicht will.
Selbst unter den Jugendlichen war es nicht unumstritten.
Zur Faktenlage gehört auch dazu, dass die Mär von den immer jugendlichen Studenten natürlich einmal widerlegt werden muss. Ich stelle jedes Jahr zusammen mit meinen beiden Kolleginnen aus dem Schul- und Hochschulbereich eine entsprechende Anfrage. Die 17-Jährigen an den Hochschulen machen weniger als 1 % aus. Das ist keine Massenbewegung. Das muss man einfach einmal festhalten.
Letztendlich gilt: Man kann das tun; man muss es aber nicht tun. Es ist nach wie vor mein Angebot, dass wir an dieser Stelle zusammenkommen. Bitte glauben Sie doch nicht, dass wir vor 300.000 Wählern Angst haben. Das ist einfach eine lächerliche Bemerkung.
Da geht es ausschließlich darum, dass man unterschiedlicher Meinung darüber sein kann, ob bei Jugendlichen unter 18 die Reife tatsächlich da ist oder nicht. Darüber kann man streiten. Darüber muss man auch streiten. Sagen Sie doch bitte nicht, das sei irgendwie gottgegeben. Sie könnten ja auch sagen, dass 14-Jährige oder 15-Jährige wählen sollten. Und warum nicht nur 17-Jährige?
Das ist natürlich eine gegriffene Zahl. Über diese Zahl kann man politisch debattieren. Da sollte man sich aber nicht gegenseitig etwas vorwerfen, sondern man sollte, weil es eine politische Korblösung ist, letztendlich auf diesen Korb zusteuern, damit am Ende möglicherweise doch noch eine Einigung zu erzielen ist. Ich persönlich würde das sehr begrüßen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Beratungseffizienz will ich an dieser Stelle auf die Einbindung in den großen Kontext verzichten und nur einiges herausgreifen, da der Kollege Körfges nun wirklich alles schon sehr umfassend beleuchtet hat – was innerhalb der kurzen Zeit auch gar nicht so leicht war; das ist ja ein ziemliches Konvolut.
Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen. Da setze ich einfach auch ein Stück auf Fairness. Wir hatten in dieser Verfassungskommission Konsenslösungen angestrebt. Nach meiner festen Erinnerung gab es zwei Punkte, die wir wirklich vereinbart hatten.
Das war einmal das Dissenting Vote. Das hat der Kollege Wolf an anderer Stelle vorhin schon einmal ins Spiel gebracht. Das war unser Wunsch und Wille. Das fehlt. Das ist ja nicht schlimm. Das kann man nacharbeiten.
Das andere Thema war die Aufgabe der Altersbeschränkung.
Beides war konsentiert. Ich will auch noch einmal sagen, warum mir das so wichtig ist. Mir ist es nicht nur deshalb wichtig, weil ich selbst fortgeschrittenen Alters und deswegen natürlich auch verdächtig bin, möglicherweise Altersbeschränkungen nicht zu wollen. Nein, in all den Jahren, in denen ich hier am Pult stehe, war es für mich immer wichtig, gegen Alters
diskriminierung zu kämpfen. Es ist einfach nicht richtig und nicht fair, wenn man einem 71-, 72- oder 75Jährigen von vornherein abspricht, Verfassungsrichter sein zu können.
Wir haben das bei Bürgermeistern und Landräten in zwingender Konsequenz aufgelöst, weil wir es auch bei Ministerpräsidenten, Ministern und anderen nicht haben. Wir benötigen es auch hier bei den Richtern nicht.
Herr Körfges, es wäre schön, wenn Sie mir Ihr Ohr schenken könnten.
Ich wollte jetzt mit Herrn Körfges reden; Entschuldigung. – Wir wollten doch sicherstellen, dass jemand, der beispielsweise auf zehn Jahre gewählt werden soll, nicht möglicherweise dann schon in relativ jungem Alter ausgeschlossen ist. Das heißt: Wenn Sie sagen, dass hinterher ein Alter von 71, 72 oder 73 Jahren herauskommt, ist es auch kein Drama. Am Ende wird doch niemand mehr zwingend jemanden wählen, der schon sehr, sehr fortgeschrittenen Alters ist.
Deswegen ist die Angst vor dem Verzicht auf die Altersgrenze aus meiner Sicht völlig unerklärlich. Wir müssen das einfach nur herausnehmen. Es liegt ja in unserer Hand, bei der Wahl der Verfassungsrichter auf diejenigen zurückzugreifen, die das nach unserer Auffassung hinterher am besten lösen werden. Insofern werbe ich darum, diese Absprache, die wir fest getroffen hatten, auch einzuhalten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen.
Erstens. Die FDP hat durchaus Sympathie für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige.
Zweitens. Ich bin sehr über die Geringschätzung der Staatsbürgerschaft verwundert, die hier zum Ausdruck gekommen ist. Ich finde, dass die Einbürgerung die Krönung der Integration ist, und damit wird dann auch vollwertiges Recht verliehen. Das sollte unser aller Ziel sein.
Jetzt aber zu dem Thema, das auf der Tagesordnung steht: die Frage der Zuständigkeit und der Zulässigkeit der Regelung, die von Rot-Grün angestrebt wird.
Wer sich in diesem Zusammenhang schulen lassen möchte, braucht aus der gesamten Sachverständigenanhörung nur einen einzigen Vortrag nachzulesen, nämlich den von Prof. Gärditz. Das ist ein Jurist. An dieser Stelle kommt es ausschließlich auf juristische Argumentation an.
Das Motto, welches ich bei Ihnen erkenne – „Lassen wir das Juristische mal beiseite. Wir müssen das politisch lösen“ – ist zwar wohlfeil, doch es trägt nicht. Es ist definitiv so, dass das Homogenitätsprinzip des
Grundgesetzes eine solche Regelung auf Landesebene einfach nicht zulässt.
Dies ergibt sich aus Art. 20 Grundgesetz: „das Staatsvolk“ – Es geht nicht! Man mag es sich wünschen, und man mag es wollen; das ist alles okay. Aber es muss an der richtigen Stelle angebracht werden.
Wie deutlich, Herr Körfges, muss denn eigentlich eine juristische Regelung sein, wenn man zum Beispiel sieht, dass es für das kommunale Wahlrecht der EU-Ausländer extra einer Grundgesetzänderung bedurft hat? – Es muss einem doch so was von einleuchten, dass man das nicht mal eben mit Links machen kann, ganz abgesehen davon, dass bei dieser Gelegenheit auch das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt worden ist, weil alle EU-Staaten sich gegenseitig verpflichtet haben. Das finde ich ganz bemerkenswert.
Es ist überdies eine Frage der Fairness, dass man das, was man selber in anderen Ländern in Anspruch nehmen kann, den Ländern ebenfalls gewährt. Das ist ein sehr vernünftiges Prinzip!
Letztendlich entscheidet hier die Frage, wer die Kompetenz zu einer Regelung hat, die man sich wünschen kann und verwirklichen mag. – Sie liegt schlicht und ergreifend auf Bundesebene, und deswegen können wir an dieser Stelle dem Vorschlag, den Sie gemacht haben, nicht zustimmen.
Sie haben mehrfach gesagt, dass Sie die juristische Brisanz in Ihrem Vorhaben erkennen. Ich glaube, dass man nicht nach dem Motto verfahren kann: Lasst uns das mal versuchen; mal sehen, was dabei rauskommt. Vielmehr ist hier erkennbar die Kompetenz nicht gegeben. Und dann muss sich das Land letztendlich der Gesetzgebung enthalten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesverfassung
Nordrhein-Westfalen ist zu Recht von den Vorrednern gelobt worden. Ich möchte aber auch die Arbeit der Verfassungskommission loben und all denjenigen, die mitgewirkt haben, für die konstruktive Zusammenarbeit herzlich Dank sagen.
Wir beraten heute eine behutsame Änderung der Landesverfassung – insgesamt ein gelungener Gesetzentwurf, auch wenn mehr hätte umgesetzt werden können. Darauf haben einige Vorredner schon hingewiesen.
Natürlich, Herr Kollege Engstfeld, ist Ihre Dolchstoßlegende nicht so ganz richtig;
denn wir haben vonseiten der Opposition die Änderung angeboten, wohlwissend, dass es zunächst einmal ein Verstoß gegen das Prinzip des Gleichlaufs von Rechten und Pflichten ist. Das muss man einfach anerkennen. 18 Jahre sind 18 Jahre, dann ist man erst volljährig, und dann gilt die Geschäftsfähigkeit.
Wir hätten also an dieser Stelle durchaus eine Änderung herbeiführen können. Und Sie wissen auch, dass das, was der Kollege Körfges gesagt hat mit der stärkeren Politisierung der Jugend, durch empirische Erfahrung der Länder, in denen schon mit 16 gewählt wurde, bislang nicht untermauert worden ist. Dem ist nicht so. Weder in Bremen noch in anderen Ländern ist das untermauert worden.
Nichtdestotrotz haben wir mit Blick auf die nächste Wahlperiode gesagt: Wir machen das! – Diesen Weg wollten Sie nicht mitgehen. Und von daher ist das ein klassisches Eigentor. Denn, Herr Kollege Engstfeld, jetzt ist das Wahlalter mit 18 zementiert und bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag an dieser Stelle fixiert.
Ich bedauere das sehr, weil nämlich die Punkte, die wir nicht haben lösen können, durchaus spannend gewesen wären.
Ich möchte an der Stelle durchaus mal mit der kommunalen Ebene beginnen, in der wir alle beheimatet sind. Ich bedauere das sehr, dass wir für die kommunale Ebene einen rückwirkenden Belastungsausgleich per Konnexität nicht erreicht haben. Das wäre ein gutes Signal gewesen für unsere Kommunen und für unsere Bürger im Lande, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir hätten Verbesserungen bei der direkten Demokratie haben können. Wir hätten eine Schuldenbremse in die Verfassung übernehmen können, wie wir es auf Bundesebene geschafft haben, und – das ist natürlich ein besonderes Anliegen der Freien Demokraten – wir hätten endlich auch eine Individualverfassungsbeschwerde haben können. 11 von 16
Ländern kennen eine solche, das starke, große NRW jedoch nicht. Ich finde, es ist Ausdruck eines liberalen Staatsverständnisses, wenn der Staat mit einer Individualverfassungsbeschwerde zeigt, dass er seinen Bürgern traut und ihnen ermöglicht, Gesetzesvollzugsprobleme, Verfassungsverstöße zu rügen und auch korrigieren zu lassen, meine Damen und Herren.
Das Symposium, das zum Thema „IVB“ stattgefunden hat, hat sich dazu ganz klar positioniert. Ich habe mich sehr gewundert, dass aufseiten der Regierungsfraktionen hierzu keine größere Bereitschaft zu erkennen gewesen ist. Der Vorteil der Individualverfassungsbeschwerde liegt natürlich auf der Hand, nicht zuletzt auch, weil eine Rechtsschutzlücke bei den Wahlrechtsgrundsätzen geschlossen werden kann. Aber es ist nicht gewollt worden.
So nimmt letztlich der Landtag einen verfassungsrechtsbehelfsfreien Raum in Kauf, denn die Landesgrundrechte können zum Beispiel überhaupt gar nicht woanders gerügt werden. Das ist sehr bedauerlich.
Ein Gegenargument, was wir immer wieder gehört haben, war Überlastung und damit auch Kosten. Dazu sage ich als Freier Demokrat, meine Damen und Herren: Demokratie und Justiz sind ihr Geld wert. Das muss man dann eben auch bezahlen. Wir haben auch sichergestellt, dass diese Verfassungsbeschwerde nur gegen Erlass und Vollzug von Landesgesetzen vorgesehen ist und nicht etwa eine Konkurrenz an dieser Stelle zur Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde wäre. Deswegen bin ich der Auffassung, dass dies kein Problem gewesen wäre.
Schließlich die Filtermechanismen: Es ist bekannt, dass rund 95 % überhaupt nicht ins Plenum kommen. Das heißt, man hätte mit Bildung von Kammern oder alternativ Annahme zur Entscheidung sicherstellen können, dass wir auch nicht allzu viele Fälle haben. Aber wir hätten dieses rechtstaatlich wichtige Argument bekommen können. Ich hoffe, dass das jedenfalls in der Zukunft noch möglich sein wird. Wir haben einen einfachgesetzlichen Gesetzentwurf vorbereitet, den wir Ihnen in Kürze vorstellen werden. Und dann sollten wir dieses Thema noch einmal aufgreifen.
Gut ist, dass die Verfassungsrichter jetzt alle vom Parlament gewählt werden. Ich hoffe auch, dass die Verabredung auf die Streichung der Altersbegrenzung mit 68 Jahren noch einfachgesetzlich umgesetzt wird. Auch das ich meines Erachtens ein vernünftiger Schritt nach vorne.
Der letzte Schritt zur großen Lösung hat gefehlt, und zwar wegen des Streits, wann diese Änderung –
Wahlrecht mit 16 – in Kraft treten sollte. Das ist schade, Herr Engstfeld.
Ich finde, dass man das, was Herr Lienenkämper an der Stelle ausgeführt hat, im Rahmen des nächsten Wahlkampfes hätte ausführen können. Das ist doch durchaus tragfähig. Man kann hier durchaus einen Gesetzentwurf beschließen, der seine Wirkung erst in der Zukunft entfaltet. Das ist völlig unproblematisch, wenn sich alle einig sind. Das war die Voraussetzung. Das haben aber die Grünen nicht mitmachen wollen.
Deswegen ist es dabei geblieben. Dabei sind entscheidende Pfeiler wie Generationengerechtigkeit und Bürgerrechte auf der Strecke geblieben.
Es bleibt dabei: Wir haben einen guten Gesetzentwurf, dem wir auch in der Änderungsfassung zustimmen werden. Aber es hätte mehr dabei herausspringen können, und das wäre wünschenswert gewesen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedauere ich, dass die Debatte über die Änderung der Landesverfassung, das Grundgesetz von Nordrhein-Westfalen, einen wenig prominenten Platz bekommen hat – Freitagnachmittag um 14 Uhr.
Es ist der Sache sicherlich nicht angemessen, dass wir dieses heute hier unter Ausschluss der medialen Öffentlichkeit debattieren. Nun habe ich gehört, das sei nicht so schlimm, weil heute nur die Einbringung erfolge und die großen Reden am Ende kämen. Ich glaube aber schon, dass eine Verfassung etwas Wichtiges ist, das an den Anfang gehört – Mittwochmorgen um 10 Uhr oder wann auch immer. Wir werden natürlich auch jetzt darüber sprechen. Allerdings hätte ich es anders lieber gesehen.
Der Dank an diejenigen, die hier mitgewirkt haben, soll bei mir am Anfang stehen, Herr Körfges. Natürlich ist es ausgesprochen angenehm gewesen, in diesem Fall eine Kommission zu haben, in der man miteinander sprechen und ringen konnte; das will ich ausdrücklich hervorheben. Wir haben eine respektable Unterstützung erhalten. Alles das war prima. Natürlich – das wurde bereits deutlich geschildert – gibt es auch ein respektables Ergebnis. Aber wir hätten uns mehr gewünscht.
Natürlich ist es auch so, dass man am Ende über die Dinge spricht, die nicht umgesetzt worden sind, die nicht geklappt haben. Der Knackpunkt dabei war am Ende die Weigerung, die Streichung des Wahlalters aus der Verfassung erst mit Wirkung in der nächsten Wahlperiode zu akzeptieren. Das muss man einfach festhalten.
Herr Körfges, ich habe noch auf den letzten Metern gesagt: Wenn das ein Problem ist, dann setzen wir alles, also auch die Wirkungen der anderen Punkte, die wir ändern wollen, erst in der nächsten Wahlperiode um. – Das geht auch. Aber offensichtlich besteht in der Tat die Sorge, dass Sie dann die Mehrheiten nicht mehr zustande bringen; denn sonst müsste man das auch ohne Weiteres nach der Landtagswahl 2017 umsetzen können.
Jetzt wird es natürlich zementiert und kann am Ende auch nur mit Zweitdrittelmehrheit irgendwann einmal geändert werden. Das kann man so wollen. Ich sehe das allerdings eher als ein Eigentor – wenn man an das gestrige Fußballspiel denkt, ähnlich einer solchen Handballeinlage unseres Nationalspielers. Insofern kann man sagen: Das ist ärgerlich.
Da Sie über die Frage von Wahlprogrammen gesprochen haben,
darf ich nur ganz am Rande erwähnen, dass bei der FDP das imperative Mandat nicht gilt, sodass die Entscheidungen in der Landtagsfraktion getroffen werden. Hier muss die Mehrheit gefunden werden. Da ist am Ende das Angebot ja auch gemacht worden.
Lieber Herr Engstfeld, Spiritus Rector dieser Herausnahme – das ist nach dem Motto: Jeder hat es schon einmal irgendwann gesagt.
Die Urheberschaft gewisser Dinge wird man wahrscheinlich nicht bis ins Letzte verfolgen können. Ich möchte an dieser Stelle einfach nur raten, diesen Weg zu gehen, egal, wer ihn wann und wie wo vorgeschlagen hat.
Unser Angebot ist jedenfalls, das zu machen. Sollten alle Sachen aus dem politischen Korb erst in der nächsten Legislaturperiode wirksam werden, hat auch keiner einen entsprechenden Vorteil.
Meine Damen und Herren, wir werden das alles im Gesetzgebungsverfahren noch diskutieren.
Der politische Korb ist nicht umgesetzt worden. Das ist ärgerlich.
Wir bedauern natürlich insbesondere, dass die Individualverfassungsbeschwerde nicht verankert werden konnte. Herr Körfges hat hier ja einen gewissen
Sinneswandel der SPD eingeräumt und von einer anfänglichen Sperrigkeit gesprochen. Wenn Sie die Erkenntnis gewonnen haben, dass das ein gutes Instrument ist, könnte man natürlich – ähnlich wie Sie es bei der Schuldenbremse vorschlagen – auf die Idee kommen, so etwas auch einfachgesetzlich einzuführen.
Dann haben wir Sie doch sicherlich an unserer Seite.
Wenn man die Dinge wichtet und wertet, kommt man sicherlich zu dem Ergebnis, dass eine solche Verfassungsbeschwerde natürlich für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes relevant ist und eine erhebliche Bedeutung hat. Daher bedaure ich, dass dieses bürgerrechtsstärkende Element nicht zum Tragen gekommen ist.
Zu nennen ist auch die Generationengerechtigkeit. Die Schuldenbremse ist ja nichts, was wir L’art pour l’art machen. Vielmehr führen wir sie ein, damit nicht die zukünftigen Generationen das tragen müssen, was wir heute an Kosten verursachen. Das ist doch der Sinn, der dahintersteht. Insofern sollte NordrheinWestfalen an dieser Stelle genauso wie beim Institut der Individualverfassungsbeschwerde vorangehen.
Ein Letztes noch zum Thema „Kommunen“: Herr Körfges, wenn wir den substanziellen Punkt der Verbesserung bei der Konnexitätsrückwirkung nicht haben, dann sind doch die anderen beiden Punkte nun wirklich weiße Salbe.
Insofern muss man doch verstehen, dass immer im Paket darüber gesprochen worden ist. Weil sich die Konstellation, wer Regierung und wer Opposition ist, im Laufe der Zeiten auch schon einmal ändern kann, haben wir immer akzeptiert, dass man keine unvernünftig lange zurückliegenden Zeiträume berücksichtigt. Es müsste aber möglich sein, sich zugunsten unserer Kommunen auf einen Zeitraum von ein, zwei oder drei Jahren zu einigen.
Auch an dieser Stelle geht es ja nicht nur darum, den Kommunen irgendetwas zu geben. Vielmehr ist es eine Frage der Gerechtigkeit. Wenn den Kommunen Kosten aufgebürdet werden und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Ausgleich durch das Land nicht ordentlich war, muss man das reparieren. Das halte ich einfach nur für fair. Insofern bitte ich, im weiteren Verfahren noch einmal darüber nachzudenken. Vielleicht lässt sich das am Ende doch noch reparieren.
Wir standen 1 mm vor der Einigung. So hat es Herr Körfges einmal formuliert. An dieser Stelle appellieren wir immer wieder: Dann lassen Sie uns doch den
1 mm noch gehen; springen Sie einfach. – Ich habe im Namen der FDP ja ein Angebot gemacht, über das man sicherlich noch einmal nachdenken kann. Wir könnten am Ende tatsächlich noch den großen Korb in diesem Hause verabschieden.
Für uns ist jedenfalls wichtig, dass Regelungen zur Generationengerechtigkeit und zur Stärkung der Bürgerrechte hier Eingang finden.
Wenn am Ende in Bezug auf das Wahlrecht mit 16 Jahren eine Herausnahme aus der Verfassung erfolgt, dann ist das eine politische Entscheidung, die man treffen kann. Lassen Sie mich nur eines zu der hier angesprochenen Begeisterung sagen: Die Steigerung der Wahlbeteiligung durch 16-Jährige können Sie empirisch nicht nachweisen.
Schauen Sie in Bremen nach. Dann sehen Sie die Ergebnisse. Das ist de facto nicht der Fall. Insofern kann man das machen, aber muss es nicht machen.
Wir haben die Bereitschaft gehabt, uns in dieser Hinsicht zu öffnen. Uns ist wichtig, im Gesamtpaket ein gutes Ergebnis zu erreichen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ja die Diskussion über das Urheberrecht, insbesondere in Bezug auf den Satz: Alles hängt mit allem zusammen. – Deswegen will ich diesen Satz auch für mich reklamieren. Es gibt auch noch einige andere, die das tun.
Frau Hanses, wir haben an dieser Stelle eben alles mit allem zu vergleichen. Wenn wir die Diskussion über das Wahlrecht ab 16 Jahren noch einmal beginnen, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Bremen,
Landtagswahl 2007: Beteiligung der unter 18-Jährigen 44,3 %, Gesamtbeteiligung 57 %; 2011 keine signifikante Steigerung. – Das ist eine Schimäre.
Man kann das tun. Ich sage ja nicht, dass man es nicht machen kann. Lieber Herr Engstfeld, meines Wissens haben sich aber gerade einmal vier Landesparlamente dafür entschieden.
Bei der Individualverfassungsbeschwerde, die wir sofort beschließen könnten, sind es elf von 16 Ländern. Es zeigt sich, dass wir an dieser Stelle weitaus mehr in der Verpflichtung sind, nachzuziehen, als bei dem Thema „Wahlalter“.
Außerdem müssen Sie eines akzeptieren, Herr Sommer.
Man merkt, dass er gar nichts mehr akzeptiert. – Herr Sommer, Sie müssen nun einmal Folgendes akzeptieren: Wenn man erst mit 18 Jahren volljährig ist und auch das passive Wahlrecht erst im Alter von 18 Jahren hat, liegt die Beweislast für eine Abweichung nicht bei demjenigen, der diese Regelung behalten will, sondern bei demjenigen, der sie ändern will.
Und ich habe Ihnen ja gerade gesagt: Es ist eben nicht so, dass sich die Hoffnung auf eine großartige, stärkere politische Beteiligung da erfüllt; …
… denn es ist keine Steigerung festzustellen.
Insofern haben wir unsere Bereitschaft an dieser Stelle bekundet. Liebe Frau Hanses, wir bekunden sie auch weiterhin.
Ich sage noch einmal: Wenn alle Verbesserungen erst in den nächsten Legislaturperioden eintreten, können wir das auch so beschließen. Dann haben alle die Möglichkeit, auch das, was sie gerne hätten, durchzusetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist klar: Anhebung einer Altersgrenze für Bausachverständige, die bislang auf 68 Jahre festgelegt ist.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass Altersgrenzen per se problematisch sind. Laut Altersdiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG und laut AGG besteht ein Verbot der Altersdiskriminierung. Allerdings – das ist dann immer das Einfallstor für entsprechende Altersgrenzen – gibt es für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, aus Gründen der Beschäftigungspolitik oder
aus Sicherheitserwägungen auch Ausnahmen zuzulassen.
Der NRW-Verordnungsgeber hat sich bislang auf Sicherheitserwägungen berufen: Aufenthalt auf Baustellen gefährlich, Gebäudesicherheit etc. Das überzeugt meines Erachtens in dieser Form nicht mehr. Ich würde sehr darum bitten, dass wir das alle gemeinsam einer kritischen Würdigung unterziehen. Statik- und Sicherheitsprüfungen stellen keine schwere körperliche Arbeit dar, und gerade die große Berufserfahrung älterer Sachverständiger ist zu berücksichtigen.
Sie wissen, dass wir an ganz vielen Stellen keine Altersgrenzen kennen: angefangen beim Bundespräsidenten, über Bundeskanzler, Minister, Landräte bis hin zu Bürgermeistern. Die Gesellschaft hat sich in hohem Maße verändert. Menschen möchten länger arbeiten – nicht alle, aber einige –, und denen sollte man das auch ermöglichen. Aus fiskalischen Gründen reden wir über die Rente mit 70 und 73 Jahren.
Ich glaube, all das zeigt: Hier ist ein neues Denken erforderlich. Wenn die Lebenserwartung steigt, wenn die körperliche und geistige Fitness von Menschen heute besser ist als vor zehn, 20, 30, 40 Jahren, dann muss man darauf auch entsprechend Rücksicht nehmen. Entscheidend ist, dass es am Ende immer auf den Einzelfall ankommt. Ich glaube, dass die Betroffenen sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Wir haben gerade erlebt, dass ein Bundespräsident gesagt hat, aus Altersgründen wolle er nicht mehr weitermachen, obwohl er weitermachen könnte. Das zeigt: Man kann das alles so ausgestalten, dass es in das Benehmen der jeweiligen Menschen gelegt ist.
Man muss befürchten – das ist klar –, dass Sachverständige in andere Bundesländer abwandern, wie zum Beispiel nach Hessen, wo man bis zum 70. Lebensjahr in diesem Bereich arbeiten darf. Damit geht letztendlich auch eine Verlagerung von Geschäftstätigkeit einher. Das kann nicht im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes sein.