Ina Scharrenbach
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fehler passieren. Immer da, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Davon kann sich niemand freisprechen. Wenn aber Fehler in der Sphäre der Polizei passieren, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Die Kölner Silvesternacht 2015/16 war eine dieser schwerwiegenden Folgen mit über 1.200 vornehmlich weiblichen Geschädigten, die schlussendlich zu der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geführt hat, der über zwölf Monate sehr intensiv gearbeitet hat – alle Fraktionen miteinander, auch zusammen mit den Wissenschaftlichen Mitarbeitern und mit den Zuarbeitern. Deshalb vonseiten der CDU ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.
Die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht haben das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die
rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit und in die Gefahrenabwehrfähigkeit erschüttert. – Das ist ein Satz, den SPD und Grüne aus dem Schlussbericht gestrichen haben. Und doch ist er wahr, und er bleibt wahr.
Wir waren am 31. Dezember 2015 bereits in einer sehr breiten gesellschaftspolitischen Debatte über Zuwanderung und deren Folgen. Die Kölner Silvesternacht hat viele Debatten politisch noch einmal aufgeheizt, sowohl in der Gesellschaft wie auch in der Politik. – Auch diese Sätze haben Sie gestrichen.
CDU und FDP haben eines in diesem Ausschuss durchaus sehr ernst genommen: die Ankündigung sowohl vom Innenminister als auch von der Ministerpräsidentin, mit einer offenen Fehlerkultur auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht reagieren zu wollen. Eine offene Fehlerkultur bezieht sich aber nicht nur auf die Polizeibehörden – Herr Kollege, Sie haben es angesprochen –, sondern sie muss sich auch auf Regierungshandeln und auf Landesbehörden erstrecken.
CDU und FDP haben während der letzten zwölf Monate den Eindruck gewonnen, dass insbesondere dann, wenn es um die Aufarbeitung von Fehlern in der Landesregierung und in Landesbehörden ging, die Landesregierung nicht an der Seite dieses Untersuchungsausschusses stand, nicht an der Seite der Aufklärung stand.
Warum werfen wir Ihnen das vor? Wir haben immer noch einen Streit um zurückbehaltene Unterlagen aus der Staatskanzlei. CDU und FDP haben vor dem Verfassungsgerichtshof auf Herausgabe geklagt. Wir haben keine wirkliche Aufarbeitung des von diesem Haus erteilten Kontrollauftrages in Bezug auf die Reaktion der Mitglieder der Landesregierung sowie inner- und intraministerielle Abläufe; denn diese Unterlagen fehlen. Wir halten den parlamentarischen Kontrollauftrag sehr hoch; denn er bezieht sich auch auf die politische Verantwortlichkeit für Ereignisse, die wir zu untersuchen haben.
Darüber hinaus – auch diesen Punkt waren Sie nicht bereit in den Schlussbericht aufzunehmen – geht es um die Frage: Wie wurde mit der Speicherung von Verbindungsdaten im Falle des Stornoanrufs auf der Kriminalwache in Köln umgegangen?
Wie oft haben wir diese Verbindungsdaten beantragt! Selbst aus Ihren Fraktionen wurden den Zeugen entsprechende Fragen gestellt. Sie verhalten sich weder im Schlussbericht dazu noch äußern Sie sich dazu, dass nach mehrfacher Aufforderung Daten kommen sollen. Und leider wurden just die Daten des 1. Januar 2016 gelöscht, sodass der Anrufer nicht mehr identifiziert werden konnte. Das halten wir für einen deutlichen Fehler.
Meine Damen und Herren, ich habe hier am 27. Januar 2016 gesagt: Unser Anspruch sollte es sein, dass wir versuchen, das verloren gegangene Vertrauen über die Arbeit des Ausschusses wiederherzustellen.
Im Großen und Ganzen ist das aus Sicht der CDU durchaus geklungen. Auch die Kölner Polizei hat mit ihrem beherzten Einsatz an Silvester 2016/17 dazu beigetragen, Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit, in Demokratie, in demokratische Organe wiederherzustellen, und dafür gebührt der Kölner Polizei der ausdrückliche Dank.
Sie wissen, dass wir insbesondere aus der CDUFraktion heraus im Zusammenhang mit der Wichtigen-Ereignis-Meldung vom 1. Januar gegen die Mittagszeit immer eine Frage gestellt haben: Wie viele Übergriffe gegen Frauen braucht es, bis das Innenministerium reagiert?
Wir haben von der Hausspitze des Innenministeriums – und das trifft mich besonders – eine übereinstimmende Verteidigungslinie gehört, die da heißt: Übergriffe gegen Frauen sind in Köln nichts Ungewöhnliches. – Diese Argumentation können SPD und Grüne doch nicht ernsthaft mittragen; denn jeder Übergriff auf ein Mädchen, auf eine Frau ist zu viel.
Wenn Sie dann selbst von höchster politischer Ebene so eine Verteidigungslinie fahren: Übergriffe in Köln sind nichts Ungewöhnliches,
diese WE-Meldung ragt nicht heraus …
Innenminister Jäger hat die in Rede stehende WEMeldung auf seinem Blackberry gelesen. Er führte in seiner Vernehmung aus, dass der Inhalt der E-Mail nicht aus den WE-Meldungen herausrage, die er ansonsten erhalte.
Vor diesem Hintergrund habe er keine Veranlassung für Nachfragen gesehen.
Des Weiteren führte er aus, dass bezogen auf Köln sexuelle Übergriffe im Zusammenhang mit Großereignissen wie Altweiberfastnacht, Rosenmontag, aber auch Silvester stattfinden.
Der Staatssekretär im Innenministerium, Bernd Nebe, führte in seiner Vernehmung aus:
Das ist eine WE-Meldung, die sich nicht wirklich von WE-Meldungen unterscheidet, die der Minister und ich im Laufe des Monats erhalten. Ich habe natürlich wahrnehmen müssen, dass dort von einer Vergewaltigung die Rede ist. Aber auch das ist noch nicht außergewöhnlich, wenn ich etwa auf Silvester der Vorjahre in Köln blicke und dies berücksichtige.
Das sind die Zitate, die wir in den Vernehmungen gehört haben, Herr Körfges.
Die Zitate von Herrn de Maizière, Herr Minister Jäger, wurden durch die Fraktionen SPD, Grüne und Piraten in den Schlussbericht eingefügt. Sie finden zu diesen Teilen übrigens kein Sondervotum.
Sie haben ferner die Notrufe nicht ausgewertet. Sie selbst haben als Innenminister gegenüber der Ausschusssondersitzung am 11. Januar schriftlich niedergelegt:
Es gab über 1.200 Notrufe, ca. 370 führten zu keinem Einsatzanlass. Ob die mit Silvester im Zusammenhang standen, wissen wir nicht. Zeitaufwand für die Auswertung beträgt zehn Tage.
Nun sind wir als Abgeordnete davon ausgegangen, dass es diese Auswertung gibt. Denn wir gingen davon aus, dass es im Nachgang doch interessiert, was da passiert ist. Aber statt einer Auswertung bekamen wir über 1.200 Notrufdateien mit der Maßgabe: Werten Sie es bitte selber aus.
Sie haben sich bis weit in das Jahr 2016 hinein nicht für das interessiert, was in der Kölner Silvesternacht wirklich stattgefunden hat.
Die Linie war die Verteidigung des Ministers, und das halten wir Ihnen sehr deutlich vor.
Wir haben uns – das ist gelungen, meine Damen und Herren von SPD, Grünen und auch Piraten – verständigen können – das war auch ein Ansatz von CDU und FDP – in Bezug auf Fehler der Stadt Köln, der Landespolizei und der Bundespolizei. Wir haben frühzeitig gesagt, dass es dem Ausschuss und dem Ergebnis guttut, wenn wir uns auf Teile verständigen können, die Fehler, die dort passiert sind. Das ist gelungen.
Aber: Je weiter wir in der Frage von Fehlern und Fehlerbewertung gekommen sind, umso mehr sind Sie ausgestiegen, haben Bewertungsteile gestrichen, haben Sachteile nicht zugelassen, und zwar immer dann, wenn es um das NRW
Innenministerium, den Minister oder die Oberbehörden ging.
Deswegen haben wir sehr früh nach der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses formuliert: Sie hängen die Kleinen, aber die Großen lassen Sie laufen. – Nur, mit dieser Strategie, die Sie fahren, werden Sie dem Ausschuss und auch den Fehlern, die er bei den Behörden aufgedeckt hat, nicht gerecht.
Eines hat der Ausschuss auch geliefert, und zwar im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Vorfälle im Kontext der Kölner Silvesternacht: Das Hauptproblem ist, dass Sie mit Ihrer Politik die Falschen schützen.
Seit 2011 gab es in Köln eine Zunahme von Alltagskriminalität durch bestimmte Gruppen. Diese Entwicklung gab es auch in Düsseldorf, die gab es auch in den Großstädten an Rhein und Ruhr. Die Kreispolizeibehörden haben darauf reagiert. Sie haben Auswerter- und Analyseprojekte gemacht. Allein im Bericht aus Köln für das Jahr 2015 sind 17.000 Personendaten erfasst. Von diesen Personen wohnen 3.800 in Köln, die Differenz reist an. Es ist keine neue Erkenntnis, dass Täter nach Köln anreisen. Sie wussten, dass sie an Wochenenden und Feiertagen Köln aufsuchen. Das heißt, Köln hatte eine bestimme Problematik.
Im Zusammenhang mit der Zuwanderung seit 2012, im Besonderen im Jahr 2014, haben Sie mehrere Schreiben des Regierungspräsidenten Bollermann erhalten, der – jetzt zuhören –
dem Minister in Bezug auf die in Rede stehenden jungen Männer aus nordafrikanischen Staaten mitgeteilt hat: Die herkömmlichen Beratungs- und Betreuungsangebote reichen nicht. Wir können sie damit nicht
erreichen, wir brauchen andere Strategien im Umgang mit dieser Klientel, die ins Land gekommen ist. – Das gab es im Jahr 2014, und zwar mehrfach.
Auf dieses Schreiben bekam der Regierungspräsident a. D. noch nicht einmal eine Antwort vom Innenminister. Das ist das Problem. Wenn Sie nicht hingucken, schützen Sie die Falschen. Sie schützen weder die Bürgerinnen und Bürger – es ist die Aufgabe des Staates, für den Schutz zu sorgen – noch die Zuwandererinnen und Zuwanderer, die guten Herzens nach Deutschland, nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind und sich hier einfinden wollen, sondern Sie schützen die Zuwanderer, die bösen Herzens hier sind,
weil Sie nicht eingreifen, weil Sie die Kreispolizeibehörden nicht unterstützen, weil Sie keine landesweite Strategie aufgelegt haben. Stattdessen beschäftigt sich das gesamte Ministerium mit der Verteidigung eines Ministers, anstatt zu der eigentlichen Aufgabe zu kommen: hier für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Das Gleiche gilt für das Thema „rechtsfreie Räume“.
Das Sondervotum haben Sie gelesen?
Formaljuristisch gibt es die nicht – ohne Frage –, weil über allem die deutsche Rechtsordnung schwebt. Aber es gibt Räume in Nordrhein-Westfalen, wo unterhalb der deutschen Rechtsordnung eine soziale Kontrolle stattfindet, die wir alle hier im Haus, glaube ich, nicht haben wollen.
Es gibt Räume in Nordrhein-Westfalen, wo Sie schon zu frühen Abendstunden Mädchen und Frauen nicht mehr auf der Straße sehen.
Es gibt Räume in Nordrhein-Westfalen, wo Leute Straftaten gar nicht zur Anzeige bringen, weil sie sich vor Repressionen aus einem bestimmten Klientelbereich fürchten.
Da dürfen Sie nicht weggucken. Noch einmal: Mit der Art von Politik, die Sie hier in Nordrhein-Westfalen machen, schützen Sie die Falschen.
Herr Minister, Sie haben vor dem Untersuchungsausschuss am 9. Mai Ihre Aufgabe als Minister so
definiert: die Ereignisse aufzubereiten, darauf zu reagieren und die richtigen Schlüsse zu ziehen. – Damit, Herr Minister, tun Sie weit weniger, als Sie von jeder Führungskraft bei der Polizei erwarten. Denn von einer Führungskraft der Polizei erwarten Sie wie selbstverständlich, dass es geradezu eine Schlüsselaufgabe für sie ist, Geschehnisse und Friktionen in Organisation und System im Vorfeld so zu gestalten, dass es nach menschlichen Ermessen nicht zu solch einer Bankrotterklärung kommt, wie es an Silvester 2015/16 der Fall war.
Sie haben mehrfach erklärt, dass Sie nach dem Prinzip der delegierten Verantwortung handeln. Aber damit widersprechen Sie eindeutig Art. 55 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, nach dem „jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung“ leitet. Sie können Aufgaben und Befugnisse delegieren, Herr Minister. Aber Verantwortung kann man nicht delegieren. Die haben Sie, und die tragen Sie auch.
Gerade ein Innenminister
ist doch für mehr da, als nur zu agieren, wenn etwas repariert werden muss, immer nur auf den Plan zu treten, wenn gerade wieder irgendetwas schiefgegangen ist. Sie sind doch nicht der Hausmeister im Innenministerium. Sie sind der Minister, der die Verantwortung für die innere Sicherheit in NordrheinWestfalen trägt.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Herr Minister, diese Vorwürfe treffen nicht Sie alleine. Denn Sie können das nur machen, weil es Fraktionen in diesem Hause gibt, die Ihre Politik tragen,
weil die Ministerpräsidentin an Ihnen und an Ihrer Art vom Verständnis von innerer Sicherheit in NordrheinWestfalen festhält. Aber wir alle sind dazu gewählt, egal in welcher Fraktion, die Probleme dieses Landes zu lösen und nicht selbst Teil des Problems zu sein oder zu werden.
Deshalb muss die Ministerpräsidentin den Schaden für Nordrhein-Westfalen noch vor der Landtagswahl im Mai abwenden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zumindest den einleitenden Worten des Kollegen Zimkeit anschließen, was den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeht, aber natürlich auch an die Abgeordnetenkollegen, die mit uns zusammen als Obleute über vier Jahre diesen Untersuchungsausschuss bestritten haben. Wir haben 45 Sitzungstage benötigt und 96 Zeugen gehört. Von den insgesamt 16 Themenkomplexen, mit denen uns der Landtag hier im Jahr 2013 beauftragt hat, konnten wir fünf nicht abarbeiten. Darauf hat der Kollege Zimkeit gerade schon verwiesen.
Wir haben uns insbesondere mit der Entwicklung der Westdeutschen Landesbank von einer Förder- und Sparkassenzentralbank hin zu einer internationalen Groß- und Beteiligungsbank beschäftigt. Nach der Satzung bedurften der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen der Zustimmung des Verwaltungsrates. Mitglieder dieses Gremiums waren unter anderem immer der Wirtschafts- und der Finanzminister des Landes. Wir haben auch gehört, dass die Unterlagen für weitere Beteiligungen im Finanzministerium geprüft wurden. Wir haben aber im Rahmen des Untersuchungsausschusses keine Kenntnis darüber gewonnen, dass man sich in diesem Gremium gegen
Beteiligungsabsichten des jeweiligen Vorstandes gestellt hätte.
Zusammenfassend können wir sicherlich durchaus sagen, dass in den 80er-Jahren und zumindest bis Mitte der 90er-Jahre die Bank nur noch den Weg nach oben beschritt. Fragen, ob eine solche Entwicklung den Aufgaben einer Landesbank entspricht und den Aufgaben einer Landesbank gerecht wird, sind bestenfalls am Rande gestellt worden. Insbesondere das viel zitierte Dreigestirn aus Finanzminister, Ministerpräsident und damaligem Vorstandsvorsitzenden der Westdeutschen Landesbank …
Aber in den Zeugenaussagen, Herr Kollege Zimkeit, die Sie sicherlich auch sehr eingehend gelesen haben, kommt durchaus vor, dass sie auch intensiv über die Frage von Beteiligungen gesprochen und entsprechend Entscheidungen der Gremien vorbereitet haben.
Aber in den Niederschriften enthalten.
Gut.
Herr Kollege Zimkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Anfang vom Ende – das haben wir als CDU-Fraktion immer sehr ausführlich betont – war die Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank. Denn zum 1. Januar 1993 wurden die regulatorischen Eigenkapitalvorschriften deutlich verschärft. Hier hätten sich die Aufsichtsgremien eigentlich viele Fragen stellen. Insbesondere hätten sie sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob man denn nicht die Geschäftstätigkeit der Westdeutschen Landesbank reduziert, um dann den Regularien gerecht werden zu können.
Aber schlussendlich ging es eigentlich nur um die Frage: Wie kann man mehr Eigenkapital bekommen? Erstaunlicherweise waren die Eigentümer nicht bereit oder nicht in der Lage, entsprechende Barkapitalerhöhungen vorzunehmen, sodass man schlussendlich auf die Idee einer Sachkapitalerhöhung im Wege der Integration des Wohnungsbauvermögens in die WestLB gekommen ist – und das, obwohl es hier Warnungen aus der damaligen CDULandtagsfraktion, nämlich von Hartmut Schauerte, und auch von dem grünen Kollegen, dem Abgeordneten Dr. Busch, gegeben hat.
Der Ausschuss hat sehr wohl herausgearbeitet, dass es bei der Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die Westdeutsche Landesbank zu handwerklichen Fehlern gekommen ist, die später zu Zeitpunkten, als es noch möglich gewesen wäre, nicht
repariert wurden und letztlich insbesondere das dreigliedrige Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland bis heute belasten.
Die Europäische Kommission hat dann auch 1999 im gesamten Verfahren eine unzulässige Beihilfe aus der Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank von 1,6 Milliarden DM festgestellt.
Aus diesem gesamten Prozess resultiert schlussendlich auch der Wegfall der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, was für den gesamten Bankensektor in der Bundesrepublik Deutschland besonders eklatant war. Das resultiert letztendlich daraus, dass verantwortliche Entscheidungsträger die Risiken, die sich aus dem gesamten Verfahren im Zusammenhang mit der Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank ergeben haben, nicht vollumfänglich betrachtet und in die eigenen Überlegungen einbezogen haben.
Wenn wir uns mit dem Themenkomplex …
Doch, das steht drin. Lieber Stefan, genau dieser Punkt steht drin.
Wir sind so weit. – Genau das steht drin,
weil wir darüber nämlich noch im Wording verhandelt haben.
Jetzt haben wir das auch geklärt, wer sich hier wie liebt oder nicht liebt.
Oh; genau.
Kommen wir zum Fazit – und das haben wir auch diskutiert –: Zu Beginn des Untersuchungszeitraums kann man sicherlich konstatieren, dass es zumindest von den relevanten Eigentümern unter dem Gesichtspunkt getrennter Wettbewerbspositionen der beiden Sparkassenverbände auf der einen Seite und der Entwicklung der Westdeutschen Landesbank auf der anderen Seite durchaus noch eine gleichgerichtete Interessenlage gegeben haben mag.
Je mehr sich aber die Westdeutsche Landesbank in Geschäftsfelder entwickelt hat und damit gleichzeitig
in Konkurrenz zu den Sparkassen getreten ist, umso schwieriger wurde es – unseres Erachtens aus dem Untersuchungsausschuss heraus –, dass man in puncto Westdeutscher Landesbank innerhalb der Eigentümergemeinschaft nicht mehr unbedingt an einem Strang gezogen hat. Vielmehr wurden hier Fragen eher dahin gehend beantwortet, dass Eigentümern zum Teil das Hemd näher war als die Hose Westdeutsche Landesbank.
Ferner haben wir den Eindruck gewonnen, dass es im Rahmen der Aufsichtsgremien eher um die Betrachtung des Einzelinstituts Westdeutsche Landesbank gegangen ist als letztendlich um eine Betrachtung des Gesamtkonzerns und damit auch um eine Gesamtkonzernsteuerung.
Vor diesem Hintergrund sind auch Empfehlungen in den Abschlussbericht aufgenommen worden, was die zukünftige Qualifizierung, Ausrichtung, Ausbildung und Fortbildung von Mitgliedern in Aufsichtsgremien anbetrifft.
Wir sind uns ebenfalls einig, dass ein Controllingsystem – dabei geht es um Compliance, Controlling, Wahrnehmung von Funktionen und Überwachung – nicht in ausreichendem Maße in der Westdeutschen Landesbank aufgestellt und schlussendlich auch vollzogen wurde.
Aus der Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt resultieren bis heute Vorbehalte der Europäischen Kommission gegen das dreigliedrige Bankensystem und insbesondere gegen den öffentlichrechtlichen Bankensektor. Das ist dem Grunde nach, wenn man es politisch betrachtet, ein irreparabler Langzeitschaden für den gesamten öffentlich-rechtlichen Bankensektor innerhalb der Bundesrepublik. Er ist aus dieser Zeit heraus entstanden.
Mein Fazit zum Abschluss lautet: Das ehemalige Flaggschiff des Landes Nordrhein-Westfalen, die Westdeutsche Landesbank, ist untergegangen. Es gab viele Kapitäne. Das Ruder wurde mal in die eine Richtung, mal in die andere Richtung bewegt. Es gab einen Schlingerkurs sowie fehlende Kontrolle und fehlende Kontrollsysteme. Bis heute ist das Wrack nicht gehoben.
Das offenkundige Gefangenendilemma, in dem sich die Eigentümer, die über die Jahre wechselten, befunden haben, in das sie sich aber auch selbst hineinbegeben haben, sollte uns allen eine Lehre für die Zukunft sein, was den Umgang mit öffentlichen Instituten angeht.
Nun waren wir als CDU ebenfalls darüber irritiert, dass die FDP heute noch einen Entschließungsantrag eingereicht hat. Diesem Entschließungsantrag werden wir aus folgendem Grunde nicht zustimmen: Wir teilen Ihren Ansatz, dass eine rechtzeitige Privatisierung der Westdeutschen Landesbank dem Land
Nordrhein-Westfalen große Teile der zu schulternden finanziellen Lasten erspart hätte, nicht, weil wir der Auffassung sind, dass eine rechtzeitig oder schnellere Privatisierung nicht möglich gewesen wäre.
Lassen Sie mich mit einem Verweis auf den Schlussbericht zum Schluss kommen. Jedem Ende wohnt bekanntermaßen auch ein Anfang inne. Mit diesem philosophischen Ende möchte ich von unserer Seite aus allen Kolleginnen und Kollegen herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und für die gemeinsame Abfassung des Schlussberichtes sagen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kern, Sie machen sich die Wahrheit so, wie Sie sie gern hätten in Bezug auf die Punkte, die wir verhandelt haben und die wir nicht verhandelt haben.
Fünf der 16 Themenkomplexe, die dieser Landtag beauftragt hat, wurden im Ausschuss nicht verhandelt. Das haben alle Obleute der Fraktionen deutlich angesagt. Warum wurden sie nicht besprochen? Wir haben zum einen immer noch laufende Gerichtsverfahren.
Sie haben das vorgehalten. Sie haben gesagt, dieser Ausschuss habe sich nicht mit Euribor und Libor beschäftigt. – Nein, wir haben uns deswegen nicht damit beschäftigt, weil es anhängige Gerichtsverfahren gibt.
Das war bei den kommunalen Zinsswaps damals nicht anders.
Bei der Frage der Fehlspekulationen mit Vorzugsaktien von Metro und BMW waren ebenfalls Gerichtsverfahren anhängig.
Dann kommen wir einmal zum Phoenix-Portfolio, Herr Kern. Der Ausschuss – jedenfalls in der Reihenfolge SPD, CDU, Grüne, FDP – hat sich sehr gewissenhaft mit der Frage beschäftigt: Holen wir die Phoenix-Unterlagen und führen eine Vernehmung zum PhoenixAuftrag durch? Oder welche Interessen des Landes haben wir dagegen abzuwägen, was mögliche Schadensersatzansprüche anbetrifft? Das haben die Fraktionen verantwortlich für sich behandelt und damals verantwortlich auch mit dem damaligen Sprecher der Piraten, Herrn Schulz, vereinbart – auch die Reihenfolge einvernehmlich vereinbart. Nur, damit Sie das einfach auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass das schlichtweg so gelaufen ist.
Wenn Sie sagen, der Ausschuss habe sich mit Nichtigkeiten wie Offshore und Gefälligkeitsreisen beschäftigt – was halten Sie dann eigentlich von dem Auftrag, den dieses Parlament dem Ausschuss erteilt hat? Das ist ein Kontrollauftrag, den der Landtag dem Ausschuss erteilt hat, und zwar auch über Gefälligkeitsreisen und auch über Offshore-Gesellschaften. Das wurde sogar nachträglich beauftragt. Das ist ein Kontrollauftrag des Parlaments, was Sie hier als Phantom- und Scheindebatten bezeichnen. Vielleicht sollten Sie einmal für sich Ihr Verhalten zu Kontrollaufträgen dieses Hohen Hauses bewerten.
Gestatten Sie mir abschließend noch einen Punkt. Sie haben ja auf Ihre zahlreichen Sondervoten abgehoben. Wir haben uns in den Sitzungen auch mit Ihren Sondervoten beschäftigt und haben durchaus wolkig und blumig in aller Freundlichkeit formuliert,
dass wir nicht ganz wüssten, warum und wie denn das eine oder andere Sondervotum der Piraten zustande gekommen sei. Es gibt Sondervoten, die völlig aus der bisherigen Berichterstattung des Ausschusses herausstechen. Es gibt Sondervoten, die überhaupt keine Zitate mehr enthalten und vom Inhalt her der WestLB bescheinigen, alles richtig gemacht zu haben.
Vielleicht sollten Sie sich einmal die Frage stellen, woher die Motivation in Ihrer Fraktion kommt, die WestLB in einen bestimmten Duktus zu rücken, was Fragestellungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Leasinggeschäft betreffen. Gerade im Zusammenhang mit den Darstellungen, die Sie da gewählt haben, gibt es doch Journalisten, die sich ernsthaft fragen: Wie kann das denn sein? Die Piraten sind die Einzigen, die sagen: Beim Leasinggeschäft hat die WestLB aber alles richtig gemacht! – Vielleicht sollten Sie diese Frage einmal für sich klären.
Wenn Sie diese Voten – und das sage ich jetzt öffentlich – damals als Abgeordneter geschrieben hätten, hätte ich den Vorsitzenden gefragt, ob Herr Kern in diesen Fragen befangen sei. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Hübner, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe eine einfache Fragestellung an Sie: Werden Sie als SPD-Fraktion heute dem Antrag der CDU-Fraktion, die 434 Millionen € in 2016 noch vollständig an die Städte und Gemeinden weiterzugeben, zustimmen?
Vielen Dank, Herr Jörg, für die Gelegenheit der Zwischenfrage. – In der Tat ist es so, dass sich die Kindergartenbeiträge sehr unterschiedlich entwickelt haben und vielfach im Ruhrgebiet arme Familien auch Armut selbst finanzieren müssen. Nur, wenn Sie das doch alles so ganz schlimm finden, warum haben Sie das eigentlich in den letzten sechs Jahren nicht korrigiert?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Behauptung der Piratenfraktion, die Gesetzgebungskompetenz für einen Dispo-Deckel läge beim nordrhein-westfälischen Landtag, ist schlichtweg falsch – Frau Kollegin Blask hat das gerade auch schon gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten –; denn wir unterscheiden im Sparkassenrecht zwischen dem formellen Sparkassenrecht, nämlich dem Sparkassenverfassungsrecht und dem Sparkassenorganisationsrecht, und dem materiellen Sparkassenrecht, nämlich der Wirtschafts- und Geschäftsführung.
Herr Kollege Schulz, das haben wir nun oft genug im Haushalts- und Finanzausschuss in Bezug auf andere Fragestellungen der Sparkassenorganisationen miteinander diskutiert.
Die Ausgestaltung des formellen Sparkassenrechts obliegt dem nordrhein-westfälischen Landtag, die Ausgestaltung des materiellen Rechts hingegen dem Bund.
Die von Ihnen in Ihrem Antrag vorgeschlagene Regelung zielt einzig und allein auf das materielle Sparkassenrecht ab, für das der Bund zuständig ist – und nicht der Landtag Nordrhein-Westfalen.
Um es kurz zu machen: Abgesehen von diesen formellen Zuständigkeiten im Föderalismus möchten wir Ihnen natürlich auch eine politische Bewertung zukommen lassen. Wir halten es für falsch, den Dispo-Deckel ausschließlich auf die Anstalten des öffentlichen Rechts, also die Sparkassen, anzuwenden. Sie wissen doch, in welchem Markt sich derzeit die Institute insgesamt befinden. Sie wissen auch, in welcher Situation sich im Besonderen die Sparkassen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit – befinden.
Vor diesem Hintergrund würde Ihr Vorschlag dazu führen, dass Sie einseitig in einen Markt eingreifen und hier wettbewerbsverzerrend tätig werden. Das ist mit der CDU-Landtagsfraktion nicht zu machen.
Nächster Punkt: Ja, die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite wirken sehr hoch und unterscheiden sich dann auch noch einmal zwischen Disposition und Überziehung.
Aber – und das wissen Sie doch, Herr Schulz – die Höhe der Zinsen hängt doch nur bedingt mit der Refinanzierung der Banken zusammen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: die individuelle Risikoeinschätzung, die Eigenkapitalsituation des Kreditnehmers, die Betriebskosten, die Bearbeitungskosten, das Bankenmodell, ob ich ein großes oder kleines Filialnetz habe, die Verfügbarkeit von Geldautomaten, die Beratungsbedarfe usw. usf.
Insofern kann man gar nicht alle Sparkassen, ob in Westfalen-Lippe oder im Rheinland, über einen Kamm scheren.
Schlussendlich: Dispositions- und Überziehungskreditzinsen vermeidet man natürlich insbesondere dann, wenn man sein Konto nicht überzieht und nicht in den Dispo geht.
Vor diesem Hintergrund fehlender Zuständigkeit dieses Landtags und eines Eingriffs in den Markt, den wir für unverhältnismäßig halten, kommen wir dazu, Ihren Antrag abzulehnen. – Jetzt freue ich mich auf Ihre Kurzintervention.
Lieber Kollege Schulz! Meine Damen und Herren der Piratenfraktion! Natürlich hat dieser Landtag auch schon versucht, als Landtag Dinge zu verändern. Aber ein Landtag kann nun einmal ein Bundesgesetz sowie die Bundeszuständigkeiten und Landeszuständigkeiten nicht ändern. Deshalb ist es ein Landtag und nicht der Deutsche Bundestag. – Erstens.
Zweitens. Sie schlagen diesen Antrag zur direkten Abstimmung vor. Sie hätten ihn ja auch überweisen können. Dann hätte man sich intensiv mit der Frage auseinandersetzen können – auch zusammen mit den Sparkassenverbänden –, warum denn die Sparkassen noch einmal 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Privatinstitute liegen. Das hätte man tun können. Aber das wollen Sie offenkundig nicht; denn Sie schlagen diesen Antrag zur direkten Abstimmung vor.
Drittens. Herr Kollege Schulz, Sie wissen sehr genau, warum die Sparkassen diverse Entwicklungen haben, die es bei Privatinstituten nicht gibt. Das hat Gründe, die in unserem Bankensystem nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Viertens. Wir haben, auch wenn es die Piratenfraktion enttäuscht, weder in Nordrhein-Westfalen noch in der Bundesrepublik Deutschland eine Planwirtschaft, sondern wir haben eine soziale Marktwirtschaft. Das ist so und wird auch so bleiben.
In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Becker, Sie haben gerade auf die Investition des Metro-Konzerns in Marl abgehoben und das in großen Tönen gelobt.
Gleichzeitig geht der Metro-Konzern her und schließt drei kleinere Standorte, wo 770 Arbeitsplätze wegfallen, davon zwei Standorte, die im Kreis Unna liegen, nämlich in Kamen und in Unna. Dort handelt es sich um einen Kreis, der strukturell immer noch wirtschaftlich benachteiligt ist und dem es sehr schwer fällt, auf die Füße zu kommen.
Wie bewerten Sie diese Situation? Warum lassen Sie denn die Tatsache weg, dass an anderer Stelle 770 Arbeitsplätze wegfallen, und zwar in einer Region, in der wir dringend Arbeitsplätze brauchen, Herr Kollege?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Innenministerium hat heute Morgen die aktuellen Zugänge nach Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Gut 5.324 Menschen sind im April dieses Jahres nach NordrheinWestfalen gekommen und damit auch in das Asylsystem.
Wir schlagen Ihnen hier heute erneut einen Antrag vor, der sich mit der zukünftigen Aufstellung des Aufnahmesystems in unserem Bundesland beschäftigt. Wir haben Ihnen das bereits im Januar dieses Jahres vorgetragen in Bezug auf den Aktionsplan Westbalkan und möchten das heute noch einmal etwas intensiver auffächern.
Ich nehme jetzt einmal den Kollegen Ott beim Wort. Er hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt: Vielleicht lassen sich ja gemeinsame Lösungen finden. – In der Tat würde es Sinn machen, auch bei diesem Tagesordnungspunkt, „Aufnahmesystem für Asylsuchende an Zugangssituation anpassen“, zu einer – vielleicht – gemeinsamen Lösung zu kommen.
Aktuell befinden sich noch immer gut 70 % der Landesunterbringungsplätze in Notunterkünften. Von den über 70.000 Plätzen für Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen sind aktuell nur 25.000 Plätze belegt.
Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Zeit jetzt intensiv zu nutzen, um zu überlegen: Wie stellen wir dieses System für die Zukunft auf? Zugegebenermaßen in einer Zeit, in der keiner abschätzen kann, wie sich der weitere Asylzugang in diesem Jahr entwickelt! Aber deshalb sind sowohl der Landtag wie
auch die Landesregierung aufgerufen, hier tätig zu werden.
Wir schlagen Ihnen vor, das Aufnahmesystem in Nordrhein-Westfalen dauerhaft auf ein solides Fundament zu stellen. Insbesondere sollten wir wieder dahin kommen, dass die Regelungen des Asylgesetzes Anwendung finden.
Sie wissen: Bevor wir im vergangenen Jahr die hohen Zugangszahlen hatten, galt eigentlich immer ein Prinzip in den Aufnahmeeinrichtungen, nämlich erst einmal ankommen und zur Ruhe kommen.
Infolge der hohen Zugangszahlen im vergangenen Jahr konnte das nicht gewährleistet werden. Menschen mussten schnell durch die Aufnahmeeinrichtung des Landes und wurden teilweise binnen Stunden in die Kommunen überwiesen, die mit der Organisation gleichermaßen oft an ihre Grenzen gestoßen sind.
Insofern muss es Ziel sein, die Regelungen des Asylgesetzes wieder anzuwenden. Das heißt, die maximale Dauer der Unterbringung für einen Asylsuchenden in einer Landesaufnahmeeinrichtung beträgt sechs Monate bzw. im Falle von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive bis zur möglichen Rückführung.
Wir als CDU haben uns mit mehreren möglichen Gestaltungsvarianten eines zukünftigen Aufnahmesystems auseinandergesetzt und mehrere Punkte formuliert, die uns besonders wichtig sind:
Zum einen sollten wir insgesamt ein Interesse daran haben, zu einer regional ausgewogenen Verteilung der Aufnahmeeinrichtungen zu kommen. Das hat im vergangenen Jahr überhaupt nicht funktioniert. Den Großteil hat Westfalen getragen. Das Rheinland hängt immer noch hinterher. Es besteht hier jetzt die große Chance, das endlich gerecht über das Land zu verteilen.
Des Weiteren sehen wir vor, dass das Land eine aktive Unterbringungskapazität und eine passiv zuschaltbare Unterbringungskapazität unterhält, sodass man möglichst flexibel reagieren kann, je nachdem, wie sich der Asylzugang wieder entwickelt.
Ja, Sie finden auch in diesem Antrag erneut den Vorschlag, die Menschen, die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommen, aber bereits in die Kommunen überwiesen sind, wieder in die Landesaufnahmeeinrichtungen zurückzuholen, dort die Verfahren zu beenden und die Menschen dann gegebenenfalls auch direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in ihre Heimatländer zurückzuüberführen.
Warum schlagen wir Ihnen das erneut vor? – Auch der Rat der Stadt Essen hat inzwischen über eine Resolution Vergleichbares an die Landesregierung adressiert.
Wir haben in den Kommunen eine hohe Anzahl von Menschen aus sicheren Herkunftsländern, von den wir alle miteinander wissen, dass sie eine niedrige bis gar keine Bleibeperspektive in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nichtsdestotrotz sind infolge der Zuweisungspraxis der Landesregierung die Kommunen in der Verpflichtung, auch für die Menschen mit niedriger bis gar keiner Bleibeperspektive Kitaplätze zu schaffen, Schulplätze zu schaffen, Integrationsangebote aus kommunalen Mitteln herzustellen und auch aufrechtzuerhalten. Es gibt viele Städte und Gemeinden, die im Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen sind und das einfach nicht schaffen.
Deswegen halten wir es auch vor dem Hintergrund der Ehrlichkeit den Asylsuchenden selbst gegenüber für besser, diese Menschen in die Landesaufnahmeeinrichtungen zurückzuholen, um dort das Asylverfahren zu beenden.
Abschließender Punkt: Wichtig für uns als CDUFraktion ist es, dass wir nach den letzten sehr anstrengenden Monaten auch hier in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Asylverfahren dahin kommen, ein Kostencontrolling zu etablieren, sodass wir dann als Landtag in der Lage sind, die entsprechenden Maßnahmen zu bewerten, und die Landesregierung in die Lage versetzt wird, diese auch zu steuern. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Düker. Vorab haben wir in
dem Antrag die gewaltige Gemeinschaftsleistung von Staat und Bürgerschaft gelobt – das vielleicht zu Ihrer Kenntnis.
Zu dem Zurückholen: Selbst der Rat der Stadt Essen hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, in der er genau das auch fordert. Und Sie wissen, dass beispielsweise der Kreis Unna eine hohe Belastung hat.
Deshalb möchten wir gerne von Ihnen wissen: Werden Sie denn den Kommunen insbesondere die Integrationsaufwendungen für Personen, die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommen, deren Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, zu 100 % erstatten, oder erwarten Sie, dass die Kommunen das vollständig selbst leisten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar 2015, Frau Ministerin, liebe Kollegen von SPD und Grünen, haben wir als CDU zusammen mit der FDP einen Hilferuf gestartet und überschrieben mit „Wenn Retter selbst Hilfe brauchen“.
Damals, Frau Ministerin, haben Sie das Thema wegmoderiert und gesagt: „Na ja, der Landtag muss erst einmal beschließen, dass die Kosten für die Ausbildung der Notfallsanitäter künftig auch übernommen werden.“ Der Landtag hat im März 2015 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein neues Rettungsgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen und in § 14 Abs. 3 die Kostenübernahme erklärt.
Und jetzt? Jetzt sind wir immer noch nicht weiter. Das System kommt nicht ins Rollen. Das System kommt auch deswegen nicht ins Rollen, weil Sie kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes als Erstes einen Erlass auf den Weg gebracht haben, mit dem Sie die Kommunen verpflichtet haben, neue Rettungsdienstbedarfspläne auf den Weg zu bringen.
Abgesehen davon, dass das natürlich nicht ganz so schnell geht, ergibt sich jetzt aber das Problem, dass
oftmals die Krankenkassen die Rettungsdienstbedarfspläne nicht akzeptieren und sie zurückweisen – insbesondere vor dem Hintergrund der Kostenübernahme für die Ausbildung von Notfallsanitätern.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, wofür wir die Notfallsanitäter in der Zukunft eigentlich brauchen, dann erkennen wir, dass es schlicht darum geht, dass wir Personal haben müssen, das in lebensbedrohlichen Situationen von Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung der ärztlichen Heilkunde in einigen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen darf. Deswegen haben wir uns hier auf den Weg zu machen und dieses System gegenüber den Trägern und insbesondere auch gegenüber den Städten und Gemeinden rechtsverbindlich herzustellen.
Es zeigt sich, Frau Ministerin, dass das Moderieren der vergangenen Monate und auch das Moderieren der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit dem Rettungsgesetz jetzt irgendwann zu einem Ende kommen muss und Sie entscheiden müssen. Denn aus Ihrem Hause gibt es ja seit Kurzem auch noch einen Erlass, nämlich vom 5. April 2016, der landesweit die Finanzierung der Ergänzungsprüfung-I-Ausbildungen als freiwillig klassifiziert und somit die Kosten auf die Träger und die Kommunen verschiebt.
Das ist eigentlich nicht der Rechtsschutz, den dieser Landtag mit der Verabschiedung des Rettungsgesetzes auf den Weg gebracht hat. Dieser Erlass nimmt schlussendlich wenig Rücksicht auf die Belastung der Träger vor Ort und gefährdet damit die Fortbildung der Bestandsrettungsassistenten bis hin zum Notfallsanitäter.
Das MGEPA muss deshalb aus Sicht der CDULandtagsfraktion – das haben wir Ihnen heute vorgelegt und auch bewusst zur Überweisung in den Fachausschuss vorgeschlagen – den Bezirksregierungen aufgeben, das Einvernehmen in Bezug auf die Rettungsdienstbedarfspläne anstandslos zu ersetzen. Denn zu einem darf es jetzt nicht kommen, nämlich einem Stillstand der Rechtspflege, so, wie wir es derzeit schon in etlichen Kommunen haben. Beispielsweise haben gegenüber der Stadt Bonn alle nordrheinischen Krankenkassen erklärt, dass sie den Rettungsdienstbedarfsplan nicht akzeptieren werden.
Deshalb stellt sich die Frage: Wie soll es da denn weitergehen? Dieses Thema kann man nicht mehr wegmoderieren. Deshalb müssen Sie es entscheiden; das ist nämlich Ihre Aufgabe. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, diese Aufsicht, die Sie haben, auch wahrzunehmen.
Ein weiterer Punkt, der bei der Umsetzung des Rettungsgesetzes nicht so richtig funktionieren will – so, wie wir es hier immer diskutiert haben –, ist eine zwangsläufige Konsequenz, die sich insbesondere für die Anbieter der Lehrrettungsschulen ergibt. Denn ihre Finanzierung stand eigentlich schon im letzten
Jahr auf tönernen Füßen. Die letzten Rettungsassistentenlehrgänge laufen aus; die neuen Notfallsanitäterausbildungen werden aber nicht auf den Weg gebracht, weil die Rettungsdienstbedarfspläne nicht verabschiedet und nicht mit den Krankenkassen vereinigt sind. Insofern fahren derzeit viele Lehrrettungsschulen insbesondere der Träger und der Hilfsorganisationen wirklich auf knappe Kante genäht, um überhaupt überleben zu können.
Sie haben ein weiteres Problem, nämlich das, dass die Prüfungskommissionen nicht gestellt werden können, weil der öffentliche Gesundheitsdienst nicht über genügend Ärzte verfügt, sodass man sich in einigen Regionen die Prüfungskommissionen über Behelfslösungen zusammenstellen muss.
Schlussendlich – vielleicht ist das ein Punkt, auf den wir uns dann doch einigen könnten –: Wir haben in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes für den Notfallsanitäter viel Zeit verloren. Es hat sehr lange gedauert, bis wir das Rettungsgesetz dann schlussendlich verabschiedet haben; die Kollegen, die dabei waren, wissen das.
Durch die Hängepartie bei den Rettungsdienstbedarfsplänen geht jetzt wieder viel, viel Zeit ins Land und kommt das System nicht so ins Rollen, wie wir das eigentlich brauchen.
Deswegen haben wir Ihnen durchaus sehr proaktiv vorgeschlagen, dass wir als Nordrhein-Westfalen dafür werben sollten, dass die Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen, die ja über das Bundesgesetz normiert ist, bis 2020 verlängert wird, sodass der Zeitverlust, der durch das Nichthandeln Ihres Ministeriums bzw. sogar eher das Störfeuer Ihres Ministeriums inzwischen eingetreten ist, nicht auf dem Rücken der Rettungsassistenten ausgetragen wird, sondern zum Wohle dann auch korrigiert wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade abgehoben auf den ersten Erlass vom Mai 2015, mit dem Eckwerte und Grundwerte veröffentlicht wurden. Kommen wir denn darin überein, dass mit diesem Erlass festzustellen ist, dass dadurch mit den Kostenträgern eine einvernehmliche und bis auf weiteres abschließende Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten erzielt wurde?
Gleichermaßen, Frau Ministerin. – Mit dieser Haltung verlagern Sie natürlich das Problem vollständig in die Städte und Gemeinden, weil Sie wissen, dass die Krankenkassen Wert darauf legen, dass die Rettungsdienstbedarfspläne nach Möglichkeit einen Appendix zur Notfallsanitäterausbildung bekommen, damit das Ganze auch justiziabel wird.
Deshalb die Frage an Sie: Kann man davon ausgehen, dass mit dem ersten aus Ihrem Hause veröffentlichten Erlass vom Mai 2015, den Sie ja benannt haben – der Kollege Ünal hat die Frage halb beantwortet –, Einvernehmen über die Strukturen und auch Kosten mit den Krankenkassen erzielt wurde, oder haben Sie diesen Erlass ohne das Einvernehmen veröffentlicht?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren, viele freie Träger teilen derzeit das Schicksal der Träger von Kindertageseinrichtungen; denn die Zuschüsse des Landes zur Kinder- und Jugendarbeit sind nicht ausreichend, und sie wissen nicht, wie sie die zahllosen Kostensteigerungen, insbesondere die Tarifsteigerungen, eigentlich noch refinanzieren sollen.
Anlässlich einer Podiumsdiskussion bei der AGOTNRW haben wir eine sehr intensive Debatte geführt, bei der auch die SPD und die FDP vertreten waren. Dieser Antrag ist der Ausfluss dieser Debatte, die wir bei der AGOT-NRW geführt haben.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist über 100 Millionen € schwer, aber wir als CDU sind der Überzeugung, dass wir uns über die Verteilung der 100 Millionen € dringend unterhalten müssen; denn es ist offenkundig, dass die fachbezogenen Pauschalen und auch die Strukturmittel, die gewährt werden, nicht ausreichend sind, um eine qualitativ gute Arbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in NordrheinWestfalen dauerhaft abzusichern.
Insbesondere die Umsteuerung, die Sie als SPD und Grüne vorgenommen haben, um mehr Projektfördermittel auf den Weg zu bringen, und zwar rund 26 Millionen € pro Jahr über den Kinder- und Jugendförderplan, führt nicht dazu, dass die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen dauerhaft ordentlich abgesichert werden können.
Ein deutlicher Beleg hierfür ist der Bericht zur 6. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2013, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den letzten zehn Jahren mussten über 133 Einrichtungen freier Träger geschlossen werden, und, was aus CDU-Sicht besonders eklatant ist, die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freien Kinder- und Jugendarbeit bei den freien Trägern ist auf einem historischen Tiefstand von 37,1 % angelangt.
Diese Entwicklung widerspricht genau dem, was Sie als Vertreter von SPD und Grünen eigentlich immer vorgeben hochzuhalten, nämlich die Finanzierung „Guter Arbeit“. Offenkundig scheint es so zu sein, dass mit dem Kinder- und Jugendförderplan, den Sie
ausgestaltet haben, insbesondere Teilzeitbeschäftigung und geringfügig Beschäftigte bei den freien Trägern finanziert werden und die Gelder eben nicht mehr ausreichen, um Vollzeitbeschäftigung abzusichern und den Menschen auch eine dauerhafte Perspektive in ihrem Beschäftigungsfeld zu geben.
Das ist insbesondere vor dem Hintergrund frappierend, dass nun das Gesetz vorschreibt, dass die öffentliche und die freie Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenwirken sollen. Deshalb ist es auch die Aufgabe des Landtages von Nordrhein-Westfalen, über die Finanzierungsstrukturen eben diese Partnerschaftlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, und zwar aller, sicherzustellen.
Deswegen möchten wir mit Ihnen in einen Dialog darüber eintreten, wie auskömmlich die einzelnen Pauschalen sind. Wir möchten auch dazu kommen, dass die über 30 Förderbereiche, die Sie als SPD und Grüne auf den Weg gebracht haben, reduziert werden, um die Bürokratie für die freien Träger in der Antragstellung abzubauen und die Programme flexibler zu handhaben, um Verwaltungskosteneinsparungen für die Träger herbeizuführen.
Wir möchten mit Ihnen auch über die Frage diskutieren, was eigentlich ein sinnvolles Maß an Projektförderung ist. Sie wissen, dass die CDU-Landtagsfraktion Projektförderungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenübersteht. Diese müssen jedoch sinnvoll angelegt sein, und zwar so, dass es auch eine Chance geben muss, sinnvolle Projekte, die sich bewährt haben, abschließend auch in die Fläche dieses Landes zu bringen. Das gelingt jedoch derzeit mit dem, was Sie auf den Weg gebracht haben, nicht.
In dem Zusammenhang möchte ich das hoch geförderte Projekt „Familienbildung in Grundschulen“ anführen, das wirklich hervorragende Ergebnisse gebracht hat und es wert ist, in die Fläche dieses Landes transportiert zu werden, und zwar im Sinne von Eltern, Kindern und Lehrern. Dieses Projekt können wir jedoch nicht ausrollen, weil Sie die Mittel dafür nicht zur Verfügung stellen. Ein Projekt reiht sich an das andere, verbunden mit befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung, weil es durch die Träger nicht anders darstellbar ist. Das ist genau das Gegenteil von „Guter Arbeit“, die Sie hier ständig propagieren.
Wir möchten außerdem, dass neben der 6. Strukturdatenerhebung, die bereits vorliegt – die siebte ist derzeit, soweit ich das mitbekommen habe, Frau Ministerin, mit Blick auf eine Bundeserhebung ausgesetzt –, auch ein Gutachten darüber in Auftrag gegeben wird, wie sich Kinder und Jugendliche in den Regionen unseres Landes entwickeln. Schließlich wissen wir vor dem Hintergrund der demografischen
Veränderungen, dass das durchaus sehr unterschiedlich ist. Aus diesem Grund werden wir als Landtag Nordrhein-Westfalen auf diese unterschiedliche Entwicklung womöglich auch unterschiedliche Antworten finden müssen. Deswegen halten wir es für sinnvoll, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, das auch die Trends in der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt; denn eines ist sicher auch klar: Nicht jedes Angebot, das vor 15 Jahren sinnvoll war, muss es heute immer noch sein.
Wir müssen deshalb eine breite Diskussion darüber anstoßen, wie wir künftig ab dem kommenden Jahr mit dem Kinder- und Jugendförderplan umgehen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Schon Albert Einstein wusste: Es gibt Leute, die haben einen Radius von Null und nennen das ihren Standpunkt, Herr Jörg.
Sie haben jetzt viele Worte benutzt, aber Sie haben zum Antragsinhalt überhaupt nichts gesagt.
Sie haben nichts zu den Problemen gesagt, von denen Sie doch auch gehört haben, als Sie auf der Podiumsveranstaltung waren. Sie haben nichts dazu gesagt, Sie haben sich nicht dazu eingelassen, wie Sie sich dazu stellen, dass Ihnen die Träger gesagt haben: Wir können verlässliche Strukturen nicht mehr finanzieren mit der Ausgestaltung dieses Kinder- und Jugendförderplans. Ja, wir wollen eine Reduzierung der Förderbereiche.
Sie haben sich zu den einzelnen Punkten des CDUAntrags nicht im Geringsten geäußert, und Sie wissen doch auch, dass ein Träger dabei war, der gesagt hat: Wir haben ein Projekt, das wird seit 16 Jahren als Projekt gefördert. – Offen gesagt, ist es kein Projekt mehr. Da müssten Sie dann auch einmal Strukturmittel hineingeben.
Also viele Worte, wenig gesagt, Herr Jörg. Deshalb passt es dem Grunde nach überhaupt nicht hier zum Antrag. Vielleicht sollten Sie sich doch noch einmal inhaltlich damit auseinandersetzen. Dann kommen wir da auch zusammen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der FDP gesehen habe, habe ich gedacht: Na ja; jetzt greift die FDP eine Sorge aus Teilen der Gesellschaft auf, die da heißt: Die Feminisierung der Republik greift um sich.
Meine Damen und Herren, wir sprechen darüber, dass Frauen inzwischen in Unternehmen, in Parteien und in der Gesellschaft überhaupt in Führungspositionen unterwegs sind. Man muss sich aber nicht um eine Feminisierung der Republik Sorgen machen. Vielmehr geht es um eine Hinwendung zum Normalen; denn Frauen und Männer sind in der Gesellschaft gleich verteilt. Das Verhältnis beträgt ungefähr 50:50.
Wir sollten uns deshalb auf den Weg machen, Frauen in Führungsposition entsprechend aufzubauen, sie darauf vorzubereiten und sie ihren Qualifikationen entsprechend – das ist das Entscheidende; es kommt auf die Qualifikation für eine bestimmte Position an – auch in diesen Positionen zu verankern.
Für die Männer gilt das mit den Qualifikationen gleichermaßen, Frau Kieninger. Da haben wir überhaupt keinen Dissens. – Insofern ist das eine Hinwendung zum Normalen.
Wenn man sich den Antrag der FDP bzw. das, was sie darin fordert, anschaut, muss man, offen gesagt, feststellen: Offensichtlich kennen Sie die Inhalte des Landesgleichstellungsgesetzes nicht so, wie es denn sein müsste.
Denn das heutige Landesgleichstellungsgesetz ermöglicht es insbesondere den kommunalen Verwaltungen, einen Chancengleichheitsplan sowohl für Frauen als auch für Männer gleichermaßen aufzustellen. Mit bestem Beispiel geht da nämlich die Landeshauptstadt Düsseldorf voran, bei der es das seit Jahren sehr erfolgreich gibt. Sie gliedert die Funktionsbereiche in ihrer Verwaltung auf und fragt dann:
Welches Geschlecht ist unterrepräsentiert? – Das Geschlecht, das unterrepräsentiert ist, wird dann entsprechend gefördert, sodass man zu höheren Anteilen kommt.
Wenn man denn diesen Chancengleichheitsplan kommunal haben möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dann kann man das in den kommunalen Stadträten und in den Kreistagen entsprechend beantragen. Da würde es nämlich hingehören.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ich bin ja auch Fraktionsvorsitzende meiner CDU in der Stadt Kamen. Wir haben den Antrag gestellt, den Frauenförderplan zu einem Chancengleichheitsplan weiterzuentwickeln, mit dem auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer wie Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden soll und der auch die Förderung der Teilzeit für Männer im öffentlichen Dienst vorsieht. Bedauerlicherweise hat die SPD, die bei uns die Mehrheit hat, diesen Antrag abgelehnt.
Unverständlicherweise. Ich merke an Ihren Reaktionen, dass Sie diese Beschlussfassung, die da kommunal von der SPD vorgenommen wurde, auch nicht nachvollziehen können. – Sie merken aber, dass das Landesgleichstellungsgesetz allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, das zu verankern.
Wir warten – das wissen Sie; die CDU hat das immer wieder vorgetragen – auf die Neufassung des Landesgleichstellungsgesetzes. Ein Referentenentwurf sollte ursprünglich schon im Dezember 2015 eingebracht werden. Er liegt noch nicht vor.
Die FDP hat hier, kurz gesagt, folgende Fragen zur Befassung aufgerufen: Soll es, was den Gleichstellungsbeauftragen angeht, für die Kommunen eine Pflicht- oder Kann-Regelung geben? Soll es eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten geben? – Wir werden diese Fragen im Zusammenhang mit der Neufassung des Landesgleichstellungsgesetzes diskutieren. Frau Ministerin wird – das hoffe ich jedenfalls – gleich noch etwas zum Zeitablauf sagen.
Das ist ja hervorragend.
Insofern werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten, weil der wesentliche Punkt, Chancengleichheit herzustellen, heute bereits im Gesetz enthalten ist. Es liegt in der Verantwortung der Funktionsträger vor Ort, diese Chancengleichheit in ihren Verwaltungen zu denken sowie umzusetzen und sie in den Förderplänen entsprechend zu beschreiben, herauszukristallisieren und auch von den einzelnen Beschäftigten zu fordern.
Das Landesgleichstellungsgesetz wird novelliert werden. Ich bin sehr gespannt, wie sich die einzelnen
Kolleginnen und Kollegen dazu einlassen werden, wie wir denn in Zukunft in Nordrhein-Westfalen Gleichstellung möglicherweise gemeinsam denken, um damit auch der Forderung gerecht zu werden, dass sich am Ende sowohl 50 % Männer als auch 50 % Frauen gleichberechtigt in Verwaltungen und Führungspositionen wiederfinden. Ich bin sicher, dass wir das ordentlich auf den Weg bringen werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die geringeren Zugangszahlen seit Januar/Februar 2016 im Vergleich zum letzten Quartal 2015 erlauben es, dass wir vom Grunde her Ordnung in das System bekommen, und zwar Ordnung auch in das nordrhein-westfälische Registrierungs- und Verfahrenssystem.
Wir haben Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt, weil wir als CDU-Fraktion der Auffassung sind, dass die vielen Ankündigungen, die hier vonseiten des Innenministers über die vergangenen Wochen und Monate im Zusammenhang mit dem Aktionsplan Westbalkan getätigt wurden, dringend der Umsetzung bedürfen. Insbesondere muss der Aktionsplan Westbalkan auf die anderen sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet werden, also auch auf die Asylbewerber, die dem Grunde nach ohne eine Bleibeperspektive in die Bundesrepublik einreisen.
Denn – ich hoffe, darin sind wir uns einig – natürlich gewähren wir als Bundesrepublik Deutschland den Menschen Schutz, die vor Krieg und aus Angst vor Gefahr für Leib und Leben ihr Land verlassen und Schutz suchen. Aber unser Asylrecht bietet – genauso wie die Genfer Flüchtlingskonvention – keinen Menschen Schutz, die ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und aus Gründen von Armut eine neue Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland suchen. Deswegen sind wir als CDU-Landtagsfraktion unverändert der Auffassung und erneuern damit hier heute unser Anliegen, dass wir Ordnung und Steuerung auch in das nordrhein-westfälische System bekommen müssen.
Unsere Erwartungshaltung ist, dass die Notunterbringungsplätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen, von denen wir ja immerhin 80.000 haben
83.000; vielen Dank für die Korrektur –, dazu genutzt werden, die Asylsuchenden so lange dort zu behalten, bis denn über ihren Asylantrag entschieden ist, und zwar bezogen auf die Gruppe, die eine geringe bis keine Bleibeperspektive hat bzw. die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommt.
Derzeit werden Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive und aus sicheren Herkunftsstaaten nämlich unverändert in die Kommunen überwiesen. Sie verlangen damit von den Kommunen eine Integrationsleistung für einen Personenkreis, bei dem der Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird.
Nehmen wir als Beispiel meinen Heimatkreis, den Kreis Unna: Wir haben über 900 Personen im Kreisgebiet, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Wir wissen, dass dieser Personenkreis zu über 99 % keine Bleibeperspektive in der Bundesrepublik, in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna haben wird.
Trotzdem verlangen Sie von den Kommunen, dass Unterbringungskapazitäten für diese Personengruppen zur Verfügung gestellt werden. Sie verlangen, dass sie Schulplätze für diese Personengruppen ebenso zur Verfügung stellen wie Plätze in Kindertageseinrichtungen. Sie verlangen, dass das Ehrenamt – verfasst oder nicht verfasst – selbstverständlich in die Integration dieser Menschen eingebunden wird.