Bodo Löttgen
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den ebenso falschen wie reißerischen Titel Stadtwerkerettungsgesetz trägt.
Ich hoffe sehr, Herr Kollege Becker, Sie gelangen dabei zur gleichen Ansicht, die Sie gestern Abend zum Tagesordnungspunkt 12 um 20:40 Uhr vorgetragen haben. Sinngemäß sagten Sie: Es ist jetzt nicht die Zeit, dass die Opposition noch Konzepte einbringt, die die Landesregierung in den verbleibenden Wochen bis zur Landtagswahl umsetzen soll. – Recht hat er, der Herr Becker. Ich hoffe, Sie handeln heute auch noch danach.
Damit, meine Damen und Herren, könnten wir es heute bewenden lassen; aber es steht zu befürchten, dass die Einsichtsfähigkeit der Bündnisgrünen über Nacht doch ein wenig gelitten hat und dieses Schnellschussgesetz heute zur Abstimmung gelangt.
Daher im Folgenden noch einmal die Gründe, warum die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann:
Wie ist die Ausgangslage? Die Wirtschaftsministerin hat ein Gutachten bei Professor Burgi in Auftrag gegeben, um die Rahmenbedingungen für zwei wichtige Ziele zu klären: den Ausbau der dezentralen Energieversorgung und die Stärkung des Wettbewerbs im Energiemarkt.
Wir sind uns, denke ich, in diesem Hause weitgehend einig – auch die Anhörung hat dies gezeigt –, dass ein Zuwachs von leistungsfähigen kommunalen Anbietern in einem rechtssicher ausgestalteten Rahmen eine gute Chance bietet, dieses Ziel zu erreichen.
Hier aber, meine Damen und Herren, scheint der Konsens schon erschöpft. Denn der Gesetzentwurf der Grünen vergisst vollkommen, dass Professor
Burgi eine Änderung der bestehenden Rechtslage an Bedingungen geknüpft hat. Ein neuer Ordnungsrahmen für die energiewirtschaftliche Betätigung von Kommunen muss nach Burgi folgenden Vorbehalten und Verpflichtungen genügen:
Erstens. Abbau von derzeit bestehenden Vorteilen kommunaler Unternehmen, insbesondere der Ausschluss öffentlich-rechtlicher Organisationsformen. Zulässig sollen nur noch privatrechtliche Organisationsformen wie GmbH, KG oder Aktiengesellschaft sein.
Zweitens. Die Kreditvergabe mit kommunalwirtschaftlichen Vorzugskonditionen und die Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten durch Kommunen sind unzulässig.
Drittens. Die Haftung der Kommune ist auf ihren Anteil am Stammkapital zu begrenzen.
Viertens. Eine Vergabepflicht ist auch dann zwingend notwendig, wenn der Beschaffungsvorgang an sich im Rahmen einer freihändigen InhouseVergabe möglich wäre.
Zu all dem, sehr geehrter Herr Becker, in Ihrem Gesetzentwurf, in dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht ein einziges Wort. Sie begnügen sich damit, drei Punkte aufzugreifen, die Ihnen genehm sind: der Wegfall des Merkmals Dringlichkeit beim öffentlichen Zweck, die untergeordnete Bedeutung im Vergleich zum Hauptzweck und die Anzeigepflicht vor Aufnahme energiewirtschaftlicher Betätigung im Ausland.
Herr Becker, Sie müssen es schon zulassen, dass sich die Regierungsfraktionen mit Ihrem Gesetzentwurf dann auch intensiv auseinandersetzen.
Es gilt zuerst einmal zu attestieren, dass die selbsternannten Schutzpatrone der Kommunen auf ganzer Linie versagen, wenn es darum geht, Städte und Gemeinden vor fehlerhaftem Handeln der Stadtwerke zu beschützen.
Beides – das geht eindeutig aus dem Gutachten von Professor Burgi hervor; das ist doch Ihre Basis, meine Herren –, sowohl die Freiheit des Handelns als auch der Schutz der Kommunen vor fehlerhaftem Handeln, muss ein Gesetzentwurf berücksichtigen. Der vorliegende Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen genügt diesem Anspruch nicht.
Sie sagen: Stadtwerke müssen alles dürfen. Das Gutachten von Professor Burgi sagt: Freiheit ja, aber nur unter festgesetzten, rechtssicheren Bedingungen. Dieser Meinung schließt sich die CDUFraktion als unabdingbare Voraussetzung für eine Rechtsänderung an.
Wir danken der Wirtschaftsministerin für die Initiative und werden im Gegensatz zu Ihrem Schnellschuss unter Beachtung aller Vorgaben des BurgiGutachtens und mit der gebotenen Sorgfalt zu Beginn der neuen Legislaturperiode – dann wieder hier im Haus in der Verantwortung – zu einem Ergebnis kommen, das den Kommunen und Stadtwerken einen rechtssicheren Rahmen für die energiewirtschaftliche Betätigung gibt.
Vielen Dank. – Herr Kollege Börschel, Sie haben eben gesagt, dass die Problematik auf die Änderung des § 107 der Gemeindeordnung durch diese Landesregierung zurückzuführen sei. Wie bewerten Sie im Hinblick darauf die Äußerungen Ihres Kollegen Hans-Willi Körfges, der ausweislich des Plenarprotokolls vom 3. Februar 2010 Folgendes gesagt hat:
Das, was wir im Augenblick diskutieren, ist nicht unmittelbarer Ausfluss der letzten von Ihnen … vorgenommenen Änderungen des § 107 der Gemeindeordnung.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt einige Dinge, die nicht so einfach stehen bleiben dürfen. Deshalb in aller Kürze zwei Punkte:
Erstens. Herr Becker und Herr Börschel, Sie haben zu allem möglichen gesprochen, nur leider nicht zum Antrag und vor allen Dingen nicht zu der nach
gewiesenen handwerklichen Schwäche Ihres Gesetzentwurfs.
Sie haben dazu keine Stellung bezogen.
Punkt zwei. „Die Zeit“ titelt heute „Die wunderbare Welt der Linkspartei“. Sie sind nicht mehr weit davon entfernt. Sie malen sich Ihre Welt ebenso, wie Sie Ihnen gefällt. Ich weiß nicht, welche geistige Blutgrätsche Sie vollziehen müssen, um auf der einen Seite mit einer Linkspartei zusammenarbeiten zu wollen, auf der anderen Seite die Freiheit der Stadtwerke zu verteidigen. Das passt nicht zusammen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Seit dem ersten Innovationsbericht im Jahre 2006 habe ich – heute eingeschlossen – viermal die Gelegenheit gehabt, im Plenum zu dieser von unabhängigen Experten aufgearbeiteten Thematik Stellung zu nehmen. Die linke Seite dieses Hauses, wenn auch nur spärlich besetzt, mag es mir nachsehen: Es macht mir zunehmend Freude, über die positive Entwicklung von Indikatoren zu berichten, die dieser Landesregierung und den Re
gierungsfraktionen einen richtigen Weg bescheinigen.
Der Innovationsbericht 2009 macht deutlich: Die Innovationsstrategie von CDU und FDP hat günstige Rahmenbedingungen für die Investitionen in unsere Zukunft geschaffen. Der Innovationsbericht 2009 macht deutlich, dass der Satz unseres Ministerpräsidenten – Innovation kann man nicht verordnen, Innovation muss man möglich machen – ein stabiles Fundament für eine erfolgreiche Bewältigung aktueller und kommender Herausforderungen ist.
In seinen Feststellungen zieht der Innovationsbericht bewusst eine Grenze im Jahr 2005. Hier hat es in Nordrhein-Westfalen eine Zeitenwende in der Innovations-, in der Wissenschafts- und in der Forschungspolitik gegeben.
Sie, meine Damen und Herren der Opposition, kritisieren gebetsmühlenartig die neu gewonnene Autonomie der Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz.
Wir stellen in diesem Innovationsbericht fest:
Der entscheidende Indikator, die Quote erfolgreicher Hochschulabsolventen, steigt von 20,7 % im Jahr 2004 auf 25,2 % Ende 2007; das ist besser als der Bundesdurchschnitt, besser als Bayern und Baden-Württemberg.
Sie bezweifeln gebetsmühlenartig die Wirksamkeit der Innovations- und Clusterstrategie. Wir stellen in diesem Innovationsbericht fest: Der Anteil von Beschäftigten in Forschung und Entwicklung – kurz F&E genannt – steigt zwischen 2005 und 2007 um 6 %. Das ist besser als der Bundesdurchschnitt.
Besonderes beachtenswert dabei ist eine endlich festzustellende Steigerung der Personalquote in Forschung und Entwicklung im Bereich der Wirtschaft um 11 %. Die Gesamtinvestitionen in F&E steigen in den Jahren 2005 bis 2007 um 8,4 %. Auch hier steigt der Anteil in der Wirtschaft signifikant um 11 %.
Viele weitere Indikatoren weisen nach oben und bescheinigen Nordrhein-Westfalen: Wir sind mit Bayern und Baden-Württemberg in der Spitzengruppe, oder wir sind nah dran. Anteil der Investitionen in Spitzentechnologie 2007: Platz 2 hinter Bayern;
technologiebasierte Gründungen 2008: Platz 1; Patentanmeldungen, gesamt: Platz 3; aber eine Verdoppelung der Patentanmeldungen im Bereich der Hochschulen gegenüber 2005 und Platz 2 hinter Baden-Württemberg. All das sind keine Zu
fallsergebnisse. Der Innovationsbericht spricht von langsamen und eher trägen Indikatoren.
Gerade deshalb wird deutlich: Wir haben angepackt, statt schlechtzureden. Das dauernde Heruntergerede unseres Landes durch die Opposition ist noch nicht einmal das Schlimmste. Spätestens, meine Damen und Herren von der Opposition – zwei Damen und ein Herr –, wenn Sie den Innovationsbericht und das Wahlprogramm der Linken in Nordrhein-Westfalen nebeneinander legen, muss es Ihnen doch eiskalt den Rücken herunterlaufen.
Wer die Gefahr für dieses Land, die eine unheilige Allianz mit den Enteignungs-Linken heraufbeschwört, nicht ernst, sondern billigend in Kauf nimmt, dem kann man nur bescheinigen: Er hat entweder von Wirtschaft, von Innovations- und Investitionsprozessen überhaupt keine Ahnung, oder er hält Mittelständler, Investoren und Konzerne schlichtweg für dumm.
Haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, sich wirklich so weit von der Realität entfernt, dass es Ihnen nichts mehr ausmacht, wenn Sie diesem Land Schaden zufügen? Oder glauben Sie, die heutigen Äußerungen der Vorzeigeverstaatlichungslinken Frau Beuermann in einem Interview mit den „Ruhr Nachrichten“ werden dafür sorgen, dass die Investoren nach Nordrhein-Westfalen laufen? Diese Methodik des Schlechtredens, der falschen Theorien und der Katastrophenprophezeiungen linker Propagandisten ist allerdings nicht neu. Neu ist vielleicht nur, dass die SPD ihnen um den Bart streicht.
Mitten in der Wirtschaftswunderzeit 1958 schreibt Wilhelm Röpke sein Buch „Jenseits von Angebot und Nachfrage“. Ich zitiere daraus:
Der wirtschaftspolitische Erfolg war sozusagen durch jedes Kapitel der neuen Linksdoktrin der Ökonomie streng verboten. Es konnte einfach nicht zugelassen werden, und so vereinigten sich falsche Theorien mit geheimen Wünschen, um jene Kette von Katastrophenprophezeiungen zu erzeugen, die die deutsche Wirtschaftspolitik von einem Triumph zum anderen begleitet haben.
Er schreibt weiter:
Die falschen Propheten nahmen Zuflucht zu der Taktik, durch grobe Entstellungen der Tatsachen oder durch Hervorhebung von ungelösten Problemen die Erfolge zu verkleinern, indem sie ihre Bedeutung übertrieben und die Marktwirtschaft ungerechterweise für sie verantwortlich machten.
Verblüffend, meine Damen und Herren, gerade ein Blick auf die Vorgehensweise von SPD und Grünen in diesem Wahlkampf zeigt die Aktualität dieses mehr als 50 Jahre alten Textes in erschreckender Weise.
Wir werden uns hiervon nicht beeindrucken lassen. Auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen wissen:
Innovation und Solidarität gehören zusammen. – Das war die Kernbotschaft von Lord Dahrendorfs Abschlussbericht der Zukunftskommission. Eine Gesellschaft, die nur auf wissenschaftliche und wirtschaftliche Innovation setzt, droht auseinanderzufallen. Eine Gesellschaft, die sich mit der Erhaltung des Status quo begnügt und allenfalls Fragen zu Verteilung stellt, droht zu erstarren. Nur wenn Innovation und Solidarität zusammenkommen, hat die Gesellschaft freier Bürger Zukunft. Beides zu verbinden ist das Markenzeichen dieser Regierung in Nordrhein-Westfalen und wird es auch mit der Fortsetzung der bestehenden Koalition nach dem 9. Mai sein. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Becker, in Vielem, was Sie gesagt haben, könnte ich Ihnen zustimmen. Denn Vieles, was Sie gesagt haben, war zumindest nicht falsch. Aber wir unterhalten uns heute über einen Antrag, der exakt und sehr konkret ein Mittel zur Wahl stellt. Dieses Mittel, das zur Wahl gestellt wird, nennt sich Stärkungspakt Stadtfinanzen oder Entschuldungsfonds.
Bereits in der Debatte vorher haben wir übereinstimmend feststellen können, dass wir bei der Diagnose der Dinge – Sie haben das eben noch einmal deutlich gemacht – nicht sehr weit auseinander liegen. Wenn wir uns aber anschließend den Lösungen zuwenden, dann werden die unterschiedlichen Sichten der Dinge doch sehr deutlich.
Ich will ganz kurz auf drei oder vier Kernpunkte eingehen, wenn es um die Gründe geht. Ich bin dem Kollegen Körfges außerordentlich dankbar, dass er eben Johannes Rau zitiert hat: Derjenige, der zulässt, dass Kommunen und Städte handlungsunfähig werden, handelt falsch. – Entschuldigen Sie bitte, was haben wir denn im Jahr 2005 vorgefunden, als wir hier angefangen haben? – Sie haben das eben zitiert. Wer hat denn durch Untätigkeit dafür „gesorgt“, dass die Kommunen in einer Schuldenlast durch Kassenkredite in Höhe von 10,5 Milliarden € stehen? Wer war das denn? – Das war doch nicht diese Landesregierung, sondern das waren Sie, die das getan haben.
Herr Becker, Herr Körfges, es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie dieser Landesregierung sämtliche Fehlleistungen in den vergangenen Jahren, die unter anderem auch auf Ihrem Mist gewachsen sind, anlasten. Ich könnte damit im Jahr 1982 anfangen. Wer hat denn von 1982 bis 1986 an den Verbundgrundlagen herumgebastelt? Wer hat denn den Verbundsatz von 28,5 % auf 23 % heruntergefahren, der noch heute gilt? Soll ich Ihnen ausrechnen, wie viel den Kommunen seit 1982 entgangen ist? – Herr Körfges, das, was Sie machen, ist einfach nicht seriös.
Ich meine, dass die Kommunen – ich bin dem Präsidenten, der das eben dargelegt hat, ausgesprochen dankbar – einen Anspruch darauf haben, dass wir uns ernsthaft, seriös und auch mit der gebotenen zeitlichen Dringlichkeit dieser vielschichtigen Problematik der Kommunalfinanzen zuwenden.
Erheblichen Einfluss auf die Kommunalfinanzen hatte die Unternehmensteuerreform 1999 und die einige Jahre später eingeführte Hartz-IV-Gesetzgebung. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat, wenn sie auch nicht ursächlich dafür war, zumindest die Dynamik in den kommunalen Finanzkassen verstärkt. So weit zu den Gründen.
Ihr wohlfeiles Gerede von einem Stärkungspakt Stadtfinanzen ist noch nicht einmal ein Strohhalm, Herr Körfges, sondern ein Danaergeschenk. Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben schon lange diese Gefahr erkannt.
Herr Becker spricht immer von einer strukturellen Unterfinanzierung. Damit hat er recht. Nur die Gründe für diese strukturelle Unterfinanzierung sprechen Sie in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Satz an.
Bitte schön, Herr Körfges.
Herr Körfges, der Ministerpräsident hat noch vor Kurzem sehr deutlich gesagt, dass diese Landesregierung nicht bereit ist, weiteren Steuergeschenken – sagen wir es einmal so –
zuzustimmen, die die Kommunen belasten.
Das hat der Ministerpräsident beispielsweise in Kirchveischede sehr deutlich gesagt. Ich sage es Ihnen so, wie es ist.
Sie nehmen nicht zur Kenntnis, Herr Körfges, dass im Koalitionsvertrag in Berlin erstmals nach Wegen gesucht wird. Das ist heute bereits aufgeführt worden. Ich will Ihnen einmal die genaue Formulierung des Koalitionsvertrags vorlesen. Denn das haben Sie in Ihrer gesamten Regierungszeit überhaupt nicht zustande gebracht. Es hat im Übrigen noch keine Regierung der Bundesrepublik zustande gebracht, dass die kommunalen Spitzenverbände endlich für sich selbst in Berlin verhandeln dürfen. Der Wortlaut:
Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir nach Wegen suchen, Entlastungen für die Kommunen, z. B. Flexibilisierung von Standards
jetzt kommt dieser Satz, der für uns so wichtig ist –
und Gleichstellung bei gesamtstaatlichen Aufgaben … zu identifizieren.
Nichts anderes als das wird derzeit schon gemacht. Herr Körfges, Herr Becker, wo ist denn Ihr Lob dafür, dass das jetzt endlich einmal angepackt worden ist, dass dieser Ministerpräsident dafür gesorgt hat,
dass eine solche Formulierung im Koalitionsvertrag vorhanden ist und dass wir uns mit einer Kommission exakt auf die Punkte beziehen, die für die strukturellen Defizite ursächlich sind? Sie sind heute genannt worden: Eingliederungshilfe, Kosten der Unterkunft oder die Grundsicherung. Ich sage es noch einmal, weil Sie alle Beispiele aus Ihrem Kreis genannt haben: Die auskömmliche Finanzierung der drei genannten sozialen Gesetze würde für den Oberbergischen Kreis eine Umlagesenkung von 7,14 Prozentpunkten bedeuten. Das hieße, dass die Kommunen ab diesem Tag wieder handlungsfähig werden.
Meine Damen und Herren, es ist deutlich geworden: Man muss zuerst die Ursachen beseitigen und anschließend wie bei kommunizierenden Röhren, also gleichzeitig, darüber reden, dass die Zinslast von den Kommunen genommen wird, und zwar – das haben Sie im Übrigen gesagt, Herr Körfges – solidarisch. Das Wort Pakt kommt nicht daher, dass es einer anpackt, sondern davon, dass man es zusammen macht. Die Kommunen sind bereit, das zu tun. Nur eine solche Vorgehensweise wird sicherstellen, dass wir zu einer dauerhaften Beseitigung der kommunalen Finanzlasten kommen.
Für uns bedeutet das schlicht und einfach: Strategie statt Schnellschüsse. Die kommunalen Spitzenverbände sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Ich würde es begrüßen, Herr Körfges, Herr Becker, wenn auch Sie zu dieser Erkenntnis kommen könnten. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Eiskirch! Die Begründung Ihres Antrages war genauso dünn wie das Papier, das Sie vorgelegt haben. Tut mir leid!
Die CDU-Fraktion im Landtag nimmt den Antrag der SPD zur Kenntnis, sie wird ihn gleichwohl aus zwei Gründen ablehnen.
Zum einen gehen wir davon aus, dass Herr Minister Lienenkämper in Vertretung von Herrn Minister Prof. Pinkwart den geforderten Bericht zu den Entscheidungsgrundlagen im Wettbewerb InnoMeT.NRW geben wird. Damit entfällt in meinen Augen bereits die Grundlage dieses Antrages. Ein Zurückziehen des Antrages durch die Opposition werden wir allerdings wohlwollend begleiten.
Zum Zweiten geht die SPD als Antragsteller von mangelnder Transparenz und – wie Sie eben deutlich gemacht haben – einseitiger Ausschreibung aus. Eine Unterstellung, die ich entschieden zurückweise! Bei sachlicher Betrachtung wird sich auch ein unvoreingenommener Beobachter dieser Sichtweise anschließen müssen. Aber ein solcher darf die SPD im Landtagswahlkampf ja nicht sein; sie könnte sich selbst dem Vorwurf der Objektivität aussetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnend mit der landesweiten Ausschreibung am 15. Mai 2009 über drei regionale Informationsveranstaltungen in der Folge bis hin zum Antragsschluss für die Projektskizze – wohlgemerkt – am 31. August 2009 hat es ein von der Öffentlichkeit nachvollziehbares und transparentes Wettbewerbsverfahren gegeben. Bereits die Teilnahmevoraussetzungen auf Seite 7 der Ausschreibung haben hinreichend deutlich gemacht, dass es sich um ein herausragendes Maßnahmenpaket handeln muss, welches international sichtbar werden muss, und dass ein regionales Antragsbündel erwartet wird. Notwendigkeiten, die sich im Übrigen bereits aus der Veröffentlichung des Innovationsberichtes 2006 ergeben haben, die diese Landesregierung angepackt und umgesetzt hat!
Nach Antragsschluss lag der Jury – übrigens entgegen den Erwartungen vieler – nur eine Projektskizze eines Aachener Konsortiums aus 45 Antragstellern mit acht Teilprojekten vor.
Hier liegt im Übrigen auch der Grund für die fehlerhafte erste Pressemitteilung des Ministeriums. Aus acht Teilprojekten wurden acht konkurrierende Projekte – ein Fehler, der schnell korrigiert wurde.
Die unabhängige und anerkannt hoch qualifizierte Jury hat sieben dieser acht Teilprojekte als förderungswürdig anerkannt und zur Einreichung eines Förderantrages aufgefordert. In der Gesamtbetrachtung also kein Vorgang, aus dem sich objektiv der Vorwurf der Intransparenz ableiten würde!
Im Gegenteil, Herr Professor Bollermann: Gerade der veröffentlichte Innovationsbericht 2009 zeigt für den Zeitraum bis Ende 2007 deutlich die positive Wirkung transparent durchgeführter Wettbewerbe im Ziel-2-Bereich.
Allein im Zeitraum 2005 bis 2007 konnten die Gesamtaufwendungen für Forschung und Entwicklung um 8,4 % gesteigert werden. Dem gegenüber steht eine fast Stagnation zu nennende Steigerung von nur 3 % im Zeitraum 2003 bis 2005. Besonders hervorzuheben sind dabei die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Wirtschaft mit einer Steigerung von mehr als 11 %. Auch der parallel dazu verlaufende deutliche Anstieg der Beschäftigungszahlen im FuE-Bereich zeigt: NRW ist alles andere als ein Absteigerland.
Wir, meine Damen und Herren, packen an statt schlechtzureden. Das Ziel, Innovationsland Nummer eins zu werden, rückt damit in greifbare Nähe. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Morsbacherinnen und Morsbacher, ob nun auf der Tribüne oder vielleicht über das Internet! Es gibt ein Sprichwort, das besagt: Menschen, die man nur halb kennt, kennt man gar nicht. – Ich sage Ihnen, Frau Hendricks, Frau Beer: Das gilt auch für Sachverhalte. Sachverhalte, die man nur halb kennt, kennt man ebenfalls nicht.
Vielen von Ihnen wird heute die Gemeinde Morsbach zum ersten Mal ins Bewusstsein gerufen. Bevor wir uns daher im Folgenden mit der Gemeinde Morsbach beschäftigen, gestatten Sie mir einige wenige Sätze zu dieser Gemeinde.
Morsbach liegt an der Südspitze des Oberbergischen Kreises und damit gleichzeitig an der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen zu Rheinland
Pfalz. Rund 12.000 Menschen leben dort. Sie gestalten das kulturelle und soziale Leben in Morsbach mit einer beispielhaften ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Vielzahl von Vereinen und Projekten. Es gibt zwei Grundschulen an drei Standorten mit rund 500 Schülerinnen und Schülern, eine Hauptschule mit 231 sowie eine Realschule mit 436 Schülerinnen und Schülern. „Normalität“ werden Sie jetzt vielleicht sagen. Aber: Alle genannten Schulen verfügen über besondere Qualitäten, auf die ich später zurückkommen will.
Heute haben wir nun eine von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragte Aktuelle Stunde zur Schullandschaft in Morsbach, zur Einrichtung einer Gesamtschule – und einen Antrag, der in der Überschrift von „Willkür“ spricht und als Imperativ – wohlgemerkt an den Landtag gerichtet – die sofortige Genehmigung einer Gesamtschule fordert.
Dem möchte ich zu Beginn zwei Dinge entgegenhalten.
Erstens. Als Abgeordneter dieses Wahlkreises, als jemand, der die Debatte um die Einrichtung dieser Gesamtschule mehr als zwei Jahre lang verfolgt hat, weise ich den Vorwurf der Willkür gegenüber den Morsbacher Eltern entschieden zurück.
Im Antrag von SPD und Grünen wird nicht gesagt, wem Willkür vorgeworfen wird. Ich weise dies jedoch für alle im Verfahren beteiligten Parteien zurück.
Zweitens. Ihre Aufforderung an den Landtag, also an dieses Plenum, die Gesamtschule sofort zu genehmigen, muss ich so verstehen, dass Sie dem Gesetzgeber auferlegen wollen, der Exekutive, in diesem Falle der Bezirksregierung, einen Befehl ohne gesetzliche Grundlage zu geben.
Wenn dem nicht so ist, können Sie diesen Teil gerne zurücknehmen. Ihrer Begründung für die Aktuelle Stunde fehlt dann allerdings die Überschrift – und damit wohl auch der letzte Inhalt.
Meine Damen und Herren der Opposition, welchen Zweck verfolgen Sie eigentlich mit der heutigen Aktuellen Stunde? Wenn Ihnen dieses Thema, die Zukunft der Schullandschaft Morsbach, so am Herzen liegt, wie Sie heute vorgeben, warum haben Sie dann nicht sofort nach Ablehnung des Antrages auf Errichtung einer Gesamtschule am 19. Dezember 2008 eine Aktuelle Stunde beantragt?
Ihrer Begründung ist zumindest eine Frage zu entnehmen. Diese Frage lautet: Die betroffenen Eltern zuerst, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger fragen, was da passiert. Wieso wird das Gerichtsurteil angezweifelt und hierdurch das Anmeldeverfahren – Klammer auf: angeblich; Klammer zu – blockiert?
Ich möchte ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern und vor allem den Eltern in Morsbach, eine Antwort auf diese Frage geben – eine Antwort, die Ihnen von der Opposition sicherlich nicht passen wird, eine Antwort, die Wahrheiten enthält, die den Morsbacher Eltern seitens der Verwaltung und der örtlichen „Bunten Liste“, bestehend aus SPD, UWG, Grünen, BfM und FDP, leider vorenthalten wurde.
Was passiert da? Erster Teil: Es wird ein Rechtsstreit ausgefochten – etwas, was in unserem Staat, den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sei Dank, zur Normalität gehören darf und besonderen Schutz genießt.
Sowohl die Wortwahl der oberbergischen Sozialdemokraten als auch die Wortwahl in der Überschrift Ihres Antrages lassen mich jedoch zweifeln, ob Sie noch mit beiden Beinen auf dem Boden dieses Rechtsstaates stehen.
Für die oberbergische SPD und die Verwaltungsspitze in Morsbach gibt es nämlich zwei Arten von Rechtsmitteln: die guten Rechtsmittel, die der eigenen Sache dienen, und die schlechten Rechtsmittel, die den Erfolg des vermeintlichen Leuchtturmprojektes Gesamtschule eventuell gefährden könnten.
Ein gutes Rechtsmittel im Sinne der Gesamtschulbefürworter war beispielsweise die Klage der Gemeinde beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung durch die Bezirksregierung.
Ein gutes Rechtsmittel im Sinne der Gesamtschulbefürworter war im August 2009 auch noch eine mögliche Berufung beim OVG in Münster. Anders ist es wohl nicht zu erklären, dass der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde den Eltern in der Einladung zu einer Informationsveranstaltung im August 2009 erklärt hat – ich zitiere –: Das Urteil kann gegebenenfalls mit Rechtsmitteln beim Oberverwaltungsgericht angefochten werden. – Damals wurde hier noch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass sich das Verwaltungsgericht Köln der Argumentation der Bezirksregierung anschließen könnte.
Das absolut gleiche Rechtsmittel, nun durch die Bezirksregierung vor Kurzem beim OVG eingelegt, mutiert hingegen im Wortschatz von SPD und Grünen im Landtag zu einer Willkürhandlung oder, um die gestrige Resolution der oberbergischen SPD zu zitieren, zu einer politisch motivierten Verhinderungsstrategie.
Meine Damen und Herren der Opposition, Ihre Wortwahl und Ihre sich daraus ableitende Einstellung zu rechtsstaatlichen Prinzipien hinterlässt einen schalen und üblen Eindruck –
ganz zu schweigen von der Wirkung, die diese Äußerungen bei den betroffenen Eltern hervorrufen könnten.
Nicht Willkür und Verhinderungsstrategie greifen hier Platz, sondern legitime Mittel des Rechtsstaates werden von beiden Seiten, von Befürwortern und Kritikern, eingesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der „FOCUS“ richtet in seiner aktuellen Ausgabe die Mahnung an die Politik – ich zitiere –, für ein Bildungsbewusstsein zu kämpfen, für das die Frage, was unterrichtet und gelehrt wird, wichtiger ist als die Frage, in welcher Organisationsform dies geschieht.
Meine Damen und Herren der Opposition, nehmen Sie doch einmal Abstand von Ihren ideologischen Betonformeln,
die Gesamtschule oder die Einheitsschule sei für alle immer und an jedem Ort die beste Lösung. Nicht das Türschild an der Schule ist von Bedeutung, sondern die inneren Werte von guter Lernatmosphäre über die beste Ausstattung bis hin zu einer verbesserten Lehrer-Schüler-Relation.
Das sind die Ziele, die wir verwirklichen wollen.
Die besten Chancen, gerade auch für die Kinder in Morsbach, und die Sicherheit der Eltern bei der Entscheidung für eine dauerhaft zukunftsfähige Schule sind die entscheidenden Kriterien – Kriterien, denen sich die CDU-Fraktion in diesem Hause ebenso verpflichtet fühlt wie die CDU in Morsbach.
Die noch ausstehende Antwort auf die zweite Frage – wieso wird das Gerichtsurteil angezweifelt? – werde ich Ihnen gerne in meinem zweiten Redebeitrag geben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäfer, im Gegensatz zu Ihnen und Ihrem Wortbeitrag habe ich mir vorgenommen, jetzt wieder zum Thema Morsbach zu sprechen. Das ist das, was die Eltern erwarten. Ich möchte die noch ausstehende Frage, wieso das Gerichtsurteil angezweifelt wird, mit Ihrer Frage verbinden, was das Ganze mit dem Elternwillen zu tun hat:
In der Begründung Ihres Antrags gehen Sie von einer 90-prozentigen Zustimmung der befragten Elternschaft für eine Gesamtschule aus. Das ist ein Argument, das nicht zuletzt Bürgermeister, Verwaltung und die sogenannte „Bunte Liste“ für die Gesamtschule unter dem Stichwort „Elternwille“ immer wieder ins Feld führen. Dazu ist es erforderlich, die Situation zu beleuchten, in der die Eltern gebeten wurden, abzustimmen:
Am 13. November 2008 schreibt der Bürgermeister die Eltern der Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse in der Gemeinde Morsbach an. Dem Schreiben ist ein Fragebogen beigelegt, der bis zum 24. November 2008 zurückzusenden ist. Der Tenor des Anschreibens findet sich auf S. 4. Ich zitiere:
Liebe Eltern! Die klare Mehrheit im Rat der Gemeinde hat mit dem Beschluss zur Errichtung der Gesamtschule und zur Elternbefragung Ihnen, den Eltern, die Entscheidung über die bildungspolitische Zukunft in die Hand gegeben.
Jetzt kommt der bemerkenswerte Zusatz:
Ich persönlich bin sogar der Auffassung, dass es um viel mehr geht, nämlich um die Beantwortung der Frage: Ist unsere Gemeinde zukunftsfähig? Ihre Antwort zu dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung für uns alle.
Welche Last, meine Damen und Herren, wird damit den befragten Eltern aufgebürdet! Ist es wirklich zulässig, die Zukunft …
Hören Sie einfach zu. Dann lernen Sie vielleicht noch etwas! – Ist es wirklich zulässig, die Zukunft einer gesamten Gemeinde vom Abstimmungsverhalten eines Bruchteils der Einwohner abhängig zu machen?
Ich sage deutlich: Nein! – Hier entziehen sich die Verwaltung und mit ihr alle Befürworter der Gesamtschule ihrer politischen Gesamtverantwortung.
Fakt ist Folgendes: Von 527 möglichen wurden 265 Fragebögen an die Gemeinde Morsbach zurückgesandt. Ziemlich exakt die Hälfte der Eltern zeigte also Interesse an dieser Frage. Von 137 möglichen Stimmen der Eltern von Grundschulkindern im 4. Schuljahr wurden 84 abgegeben. Auf eine noch einzurichtende Gesamtschule entfielen 49, auf andere Schulformen – insbesondere die Realschule und die auswärtigen Schulen – entfielen 35.
Sehr geehrte Frau Beer, Sehr geehrte Frau Schäfer, ich darf Sie bitten, hier ans Rednerpult zu kommen, und ich fordere Sie auf, die 90prozentige Zustimmung zur Gesamtschule, die in Ihrem Antrag steht, hier vorzurechnen oder sie aus Ihrem Antrag zu streichen.
Und noch viel wichtiger ist: Legt man die Zahlen des Schulentwicklungsplans zugrunde – daraus ergibt sich ein signifikantes Teilbedürfnis von 80 bis 90 Morsbacher Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang – ergeben sich aus den Zahlen der Elternbefragung notwendige Übergangsquoten von 58,4 % bis hin zu 92,8 %. – Das ist absolut utopisch. Die in Nordrhein-Westfalen maximal erreichte Übergangsquote von 55 % würde damit weit überschritten. Das ist kein Indiz für eine zukunftssichere Schule, sondern ein Indiz für eine notwendige erneute Überprüfung.
Mir – und gewiss auch der Landesregierung und der Bezirksregierung – ist ausschließlich daran gelegen, drei Dinge sicherzustellen: die besten Chancen für die Kinder der Gemeinde Morsbach; Schulen, die einen qualitativ guten Unterricht mit einer ausreichenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern absehbar dauerhaft gewährleisten kön
nen, und Sicherheit für die Eltern bei der Entscheidung für oder gegen eine Schule.
Eine Gesamtschule in Morsbach, deren dauerhafter Betrieb wegen unzureichender Schülerzahlen oder mangelnder Heterogenität infrage gestellt werden muss, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Es gibt allerdings vor Ort eine außerordentlich gute und erfolgreiche Hauptschule und eine Realschule, letztere vielfach ausgezeichnet. Die Quoten der Schüler, die den Übergang in einen Beruf oder an weiterführende Schulen schaffen, sind weit überdurchschnittlich hoch.
Die Schließung dieser beiden Schulen müsste zur Bedingung haben, dass zumindest etwas Gleichwertiges oder sogar etwas Besseres folgt. Im Übrigen – in einem Nebensatz –: Zu Wortbeiträgen, wie ich sie vor Kurzem von der SPD oder der BFM gehört habe, in denen von einer Existenzgefährdung der Realschule gesprochen worden ist, muss ich sagen: Man kann eine Schule auch kaputtreden, und dagegen müssen wir uns wehren.
Zurück zum Thema: Ob eine Gesamtschule in Morsbach diesen Anspruch erfüllen kann, ist nicht nur nach meiner Auffassung mehr als unsicher. Die berechtigten Zweifel am erfolgreichen Betrieb einer Gesamtschule Morsbach machen es zwingend erforderlich, im Interesse der Eltern und der Schüler die Argumente beider Seiten durch das höchste Verwaltungsgericht in NordrheinWestfalen klären zu lassen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sehr geehrter Herr Stotko, finden Sie es nicht auch unerträglich, dass ein Geisterfahrer hier in diesem Haus mehrfach das Wort Lüge in den Mund nimmt?
Ich finde das unerträglich.
Frau Düker, wenn Sie mir kurz zuhören könnten, wäre das nett.
Frau Düker und Herr Jäger, wenn Sie von Zensur sprechen, ist das schlichtweg inakzeptabel.
Hier ist nicht zensiert worden. Man muss klar und deutlich sagen, dass die Bediensteten selbstverständlich außerhalb ihrer Dienstzeit jegliche Gelegenheit wahrnehmen können, um Kritik zu üben.
Innerhalb der Dienstzeit gibt es eine Dienstanweisung, die Selbiges verbietet.
Herr Link, Ihre Schreierei erinnert mich an einen Satz des Politikers Benjamin Disraeli, der sagte: Es ist leichter, Kritik zu üben, als recht zu haben.
Meine Damen und Herren, das ist der Duktus dieser Diskussion.
Frau Düker hat gesagt, es handele sich bei dem, was hier läuft, um ein Ablenkungsmanöver.
Damit hat Sie sehr zutreffend beschrieben, warum der Antrag von der Opposition eingebracht worden ist. Forschen wir doch einmal nach den wahren Gründen. Der wahre Grund ist, dass die Opposition am 4. Dezember im Rechtsausschuss eine krachende Niederlage eingefahren hat.
Statt der angekündigten bohrenden und quälenden Fragen
hat bereits der ausführliche und präzise Bericht der Justizministerin die aufgeblähten Kampfsegel der Opposition erschlaffen lassen.
Ausweislich des Rechtsausschussprotokolls antwortet Herr Kollege Jäger: „Ich habe keine Fragen gestellt!“ An anderer Stelle wie auch heute spricht er davon, einen ganzen Fragenkatalog nachschieben zu wollen. Wo ist denn Ihr Fragenkatalog, Herr Jäger?
Ist das alles, was Sie hier zu bieten haben?
Es tut mir sehr leid: Der Fragenkatalog ist bei uns nicht angekommen. Insofern können wir darüber auch nicht im Parlament reden.
Sie beantragen heute eine Aktuelle Stunde, obwohl „dpa“ – das ist auch der Eindruck, den ich aus der Rechtsausschusssitzung mitgenommen habe – am 4. Dezember um 17:04 Uhr davon spricht:
„Das Pulver der Opposition verpufft schnell.“
Heute ist es noch viel schneller gegangen und hat noch nicht einmal so lange gedauert.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie sich die Weisheit der Dakotaindianer zu Herzen, die lautet: Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab.
Sie machen heute den untauglichen Versuch, diesem toten Pferd neues Leben einzuhauchen. Sie machen das auf eine Art und Weise, die unerträglich ist.
Frau Düker, in der Polizeischule lernt man schon in der ersten Woche, dass man eine Kausalkette nicht von hinten aufknüpfen kann.
Das ist exakt das, was Sie heute die ganze Zeit versuchen. Sie mischen sich ein. Heute ist Ihnen noch einmal deutlich gesagt worden, wer hier den Hut aufhat, nämlich die Staatsanwaltschaft und nicht das Justizministerium.
Sie allerdings maßen sich heute wieder an, polizeiliche Ermittlungsarbeit zu beurteilen und zu sagen: Nein, es ist falsch, was gelaufen ist.
Sie können sich so etwas gar nicht anmaßen, weil Sie im falschen Ministerium zu Hause sind und Ihnen – Entschuldigung, dass ich das sage – der Sachverstand fehlt.
Meine Damen und Herren, mit dieser Aktuellen Stunde, in der ich keine einzige seriöse Frage gehört habe, die nicht bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 4. Dezember abschließend und präzise beantwortet wurde, haben Sie sich keinen Gefallen getan. Sie haben sich von seriöser Politik weiter als jemals zuvor entfernt.
Herr Jäger, wenn ich das abschließend sagen darf – schließlich waren Sie derjenige, der in der Sitzung des Rechtsausschusses mehrfach den Satz vom Murmeltier gebracht hat – : Ich habe mir noch einmal angeschaut, wie das Sozialverhalten des Murmeltiers ist. Die Pfiffe des Murmeltiers werden auch zur Ankündigung von Gefahr ausgestoßen, wobei je nach sozialem Rang des Rufers Flucht bis Reaktionslosigkeit die Folge ist. – In diesem Zustand befindet sich die Opposition heute. – Vielen Dank für das Zuhören.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Becker! Wir beide kennen noch die runde, schwarze Scheibe mit den Rillen. Ich habe wirklich das Gefühl: Sie tragen jedes Mal das Gleiche vor.
Ihre Scheibe hat wirklich irgendwo einen Sprung und wiederholt sich permanent.
Ich wäre froh gewesen, wenn Sie etwas zu Ihrem Antrag gesagt hätten. Denn mit dem Antrag möchten Sie doch eigentlich etwas ganz anderes: Sie möchten, dass der kommunale Finanzbericht mehrfach unterjährig veröffentlicht wird. Sie wollen zum 31. März 2010 einen Kommunalfinanzbericht für das Jahr 2009 haben. Das entnehme ich zumindest Ihrem Antrag.
Dem stehen aus unserer Sicht – ich bleibe rein sachlich – zwei Gründe entgegen.
Erstens. Der Kostenfaktor. Der Aufwand, der für die Erstellung der Berichte …
Sie wissen selbst, Herr Becker, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, auf der diese Berichte veröffentlicht werden müssten.
Der Aufwand ist hoch, die Kosten und die damit verbundenen …
Nun lassen Sie mich doch einmal ausreden.
Die Kosten und die damit verbundene Bindung der Kräfte wären nur dann gerechtfertigt, wenn eine mehrfach unterjährige Veröffentlichung des Kommunalfinanzberichts einen erhöhten Nutzen gegenüber einer einmaligen Veröffentlichung bringen würde.
Zweitens. Den sogenannten Kosten-Nutzen-Faktor will ich Ihnen anhand einer Passage aus dem Kommunalfinanzbericht 2004 deutlich machen.
Dort heißt es:
Der Bericht zeigt die aktuellen Finanzentwicklungen auf. Die kommunalen Steuereinnahmen verliefen in den ersten drei Quartalen 2003 besser, als das noch nach der Steuerschätzung vom November 2003 vorausgesetzt werden konnte. … Dennoch bleiben jetzt im Gesamten andere (an- genehmere) Zweifel, ob die Steuereinnahmen der Kommunen für 2003 und 2004 mit der Steuerschätzung vom November 2003 nach einigen Jahren zu optimistischer Einschätzungen nunmehr nicht etwas zu pessimistisch geschätzt wurden.
Im Klartext heißt das: Die Zahlen, die in einem zweiten oder dritten unterjährigen Kommunalfinanzbericht vorgelegt werden, sind in Ausnahmefällen zu pessimistisch, in der Regel zu optimistisch und selten verlässlich. Der Nutzen ist – gelinde gesagt – überschaubar.
Wenn – wie in Ihrer Regierungszeit – vor allem zu Beginn eines Jahres zu optimistisch mit Steuerschätzungen umgegangen und unterjährig dauernd korrigiert wird, ist das für die Kommunen und insbesondere für dieses Parlament wenig hilfreich.
Sie haben eben von einer neuen Systematik im Zusammenhang mit dem Kommunalfinanzbericht 2010 gesprochen. Sie wissen, dass dieser Kommunalfinanzbericht anders sein wird als die Berichte seit 2002. Wir haben in diesem Kommunalfinanzbericht zum ersten Mal das NKF aufzuarbeiten. Das heißt, wir haben ganz andere Planzahlen vorliegen. Wir haben Ergebnisdaten, Bilanzdaten und Finanzdaten.
Ich verspreche mir davon, dass es eine bessere Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit gibt, auf denen dann die Entscheidungen insbesondere der kommunalen Entscheidungsträger basieren können. Ich sage für die CDU-Fraktion: Qualität statt Quantität, ein gut ausgearbeiteter Kommunalfinanzbericht …
Herr Becker, Sie können sich nun wirklich nicht darüber beschweren, dass dieser Kommunalfinanzbericht, der Ihnen jetzt vorliegt – mehr als 100 Seiten, sehr klar und sehr übersichtlich angeordnet –, nicht Ihren Qualitätsanforderungen entspricht. Sagen Sie klar und deutlich, welche Zahlen Sie vermissen; dann können wir im Ausschuss gerne darüber reden.
Ein Kommunalfinanzbericht im Jahr ist für mich ausreichend. Sie können nicht belegen, dass unterjährige Kommunalfinanzberichte für die Kommunen besser wären und mehr Erkenntnisgewinn brächten. Sie können auch nicht belegen, dass es überhaupt möglich ist, den Kommunalfinanzbericht für das Jahr 2009 im ersten Vierteljahr 2010 vorzulegen.
Das sind Sie uns leider schuldig geblieben. Insofern müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Vor genau einem Monat, am 2. November, waren einige von Ihnen dabei, als Ministerpräsident Rüttgers und Innovationsminister Prof. Pinkwart hier in Düsseldorf die Innovationspreise für das Jahr 2009 vergeben haben.
Der nach dem Deutschen Zukunftspreis, der im Übrigen heute Abend vom Bundespräsidenten verliehen wird, höchst dotierte Preis auf diesem Gebiet ging an vier herausragende Forscher. Mit einer außergewöhnlichen Leistung sind diese Köpfe bereits die Nummer eins in unserem Bundesland und weit darüber hinaus. Sie sind damit Indikatoren für unsere Entwicklung, für die Entwicklung des Innovationslandes Nordrhein-Westfalen hin zum Innovationsland Nummer eins. Von Jahr zu Jahr wird dieses Ziel greifbarer.
Die erneute Steigerung der verfügbaren Mittel im Einzelplan 06 macht deutlich: Der Kompass weist noch in die richtige Richtung. Das Innovationsklima hat sich deutlich verbessert. Trotz der Wirtschaftskrise steigt die Bereitschaft zu Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Die 20-prozentige Steigerung der Drittmitteleinnahmen an unseren Hochschulen in der Zeit von 2005 bis heute zeigt, dass die von uns gesetzten Rahmenbedingungen Potentiale in Wirtschaft und Wissenschaft erschließen, die vorher leider ungenutzt blieben.
Ich sage dies bewusst nicht mit erhobenem Zeigefinger und will das auch nicht als Eigenlob verstehen. Allerdings hat die Bilanz des Fachsymposiums „Zukunftsfaktor Innovation“, ebenfalls am 2. November dieses Jahres, genau diese Aussagen bestätigt und untermauert.
Nicht nur die notwendige Herausstellung der Spitzenleistung ist uns wichtig; ebenso große Bedeutung kommt der Verbesserung und Stabilisierung der Innovationsfähigkeit an der Basis zu. Ich verweise auf die Landesinitiative „Zukunft durch Innovation“. Mit zurzeit 18 gegründeten von 25 geplanten zdi-Zentren insgesamt erdet sich diese Gemeinschaftsoffensive flächendeckend in ganz NordrheinWestfalen.
Wir stärken durch die Gründung von zdi-Zentren die MINT-Fächer, also die naturwissenschaftlichen Fächer, indem wir Technologien und Naturwissenschaften an die Schüler heranbringen und die Faszination von Wissenschaft herausstellen.
Wir können nicht dauern den Ingenieursmangel beklagen. Wir müssen den angehenden Ingenieurinnen und Ingenieuren auch einmal zeigen, dass unser Land Nordrhein-Westfalen ein sehr starkes Interesse an klugen Köpfen hat. Dafür veranstalten wir den Innovationstag, dafür gründen wir die zdi
Zentren, daher sorgen wir für mehr technologieorientierten Unterricht – von den Kindergärten bis hin in die Gymnasien.
Meine Damen und Herren, diesem Zweck dient auch die Einführung des Tages der Erfindung, die unser Ministerpräsident dankenswerterweise ab dem kommenden Jahr initiiert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Neuansiedlung von Forschungsinstituten und forschungsintensiven Firmen zählt mit zu den großen Innovationstreibern in unserem Land. Mir fehlt schlicht die Zeit, sie noch einmal alle aufzuzählen. Lassen sie mich aber stellvertretend ein aktuelles Beispiel herausstellen. Wenn unser Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers von seinem Besuch in China eine Vereinbarung mit dem chinesischen Telekommunikationsausrüster Huawei mitbringt, dann ist das schon ein hervorragender Erfolg. Die Tatsache aber, dass Huawei seine Europazentrale in Düsseldorf ausweiten und im kommenden Jahr ein Innovationszentrum errichten wird, ist ein Sieg im globalen Kampf um die besten Köpfe und bedeutet die Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze im Hochtechnologiebereich.
Darüber hinaus legen diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen Schwerpunkt auf aktuelle Zukunftstechnologien. Die Cluster-Strategie sieht beispielsweise die Elektromobilität als zentrales Thema im Bereich Automotive vor. Die Ausweisung einer Modellregion und die erste bundesweite Professur für die Elektromobilität zeigen beispielhaft unsere Erfolge auf diesem Gebiet.
Herr Schultheis, im Gegensatz zu Ihnen sage ich: Die Förderung der außeruniversitären Forschungsinstitute, die sogenannte Titelgruppe 73, bleibt stabil bei 13 Millionen €. Ich weiß nicht, wo Sie Kürzungen erkennen. Die Zukunftssorge einiger Institute erweist sich damit als unbegründet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie kennen die Eckdaten des Einzelplanes 06 – Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – für 2010. Sie wissen, dass wir alleine die Innovationsförderung im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 % steigern. Das sind über 33 Millionen € mehr als noch in diesem Jahr.
Von den über 5,8 Milliarden € im Verfügungsbereich des Ministeriums gehen rund 626 Millionen € direkt in die Innovationsförderung. Wir haben den Etat innerhalb der letzten fünf Jahre – Sie haben es bereits gehört – von 5,1 Milliarden € auf 5,8 Milliarden € im Jahre 2010 erhöht.
Dabei haben wir von Unternehmen und Forschungsinstituten gelernt: Selbst in einer Krise lohnt es sich, in die Neuentwicklung von Produkten
zu investieren. Das heißt für uns: Selbst in einer Krise lohnt es sich, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Der Einzelplan 06 ist ein Haushalt mit nachhaltiger Wirkung, vielleicht der Haushalt, der im Hinblick auf die Wertschöpfung die größte Hebelwirkung entfalten kann. Alles, was wir hier investieren und ausgeben, bringt kurz-, mittel- und langfristig hohe Zinsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir noch einmal zurück zur Verleihung des Innovationspreises: Der Physiker Kai Schmidt hat seinen Preis für die Nutzbarmachung der Quantenphysik in den Computern von morgen bekommen. Danach gefragt, wie man eine solch komplizierte Materie überhaupt erklären könnte, antwortete Schmidt: Wenn Sie wissen, wie es geht, ist es eigentlich ganz einfach.
In Abwandlung dessen, was Herr Schmidt sagte, sage ich: Auch wenn es nicht ganz einfach ist, wir wissen jetzt, es geht, meine Damen und Herren, und wir werden unseren erfolgreichen Weg der Verfestigung stabiler und attraktiver Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation und Wissenstransfer fortsetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind zu Gast bei einem Fußballspiel. Kurz nach dem Beginn der zweiten Halbzeit erscheint ein Herr in rotem Leibchen auf dem Spielfeld, trillert heftig und schrill auf seiner Pfeife, erklärt, in der verbleibenden Spielzeit würde nichts Spielentscheidendes mehr geschehen, verkündet das Ergebnis als endgültig und lässt verärgerte Zuschauer und Spieler zurück.
So wie dieser Schiedsrichter mit dem Spiel umgeht, meine Damen und Herren, so geht die SPDOpposition in diesem Hause mit der Berliner Koalitionsvereinbarung um, mit denjenigen, die ihn erarbeitet haben, und mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Die SPD gibt vor zu wissen, welche abschließenden Auswirkungen und Ergebnisse der vereinbarten Prüfaufträge und Kommissionsarbeit auf alle gesellschaftlichen Bereiche unseres Staatswesens zukommen, obwohl noch keine Kommission die Arbeit aufgenommen hat und obwohl noch kein Prüfauftrag abgearbeitet wurde.
Der selbsternannte Schiedsrichter SPD pfeift ab, weil er selbstherrlich behauptet, er kenne den weiteren Verlauf der Begegnung und wisse sicher das Ergebnis. Wir alle wissen, meine Damen und Herren: So läuft kein Fußballspiel, und so, meine Damen und Herren von der Opposition, spielt sich auch seriöse Politik nicht ab.
All Ihre Rechenkünste, die der Kollege Jäger hier gestern beim Zusammenzählen von Kommissionen und Prüfaufträgen zum Besten gegeben hat, beeindrucken wirklich niemanden. Wenn Sie tatsächlich 1 und 1 zusammenzählen könnten, würden Sie die Ergebnisse der Prüfaufträge und der Kommissionsarbeit abwarten, statt vor Beginn der Arbeit bereits das Ergebnis zu verkünden.
Lassen Sie mich eines auch aus meiner persönlichen Erfahrung in der Polizeiarbeit hinzufügen: Wer mit martialischem Auftritt unter Zuhilfenahme von Donner und Rauch die Bühne betritt, der, meine Damen und Herren, will meist seine eigentliche Absicht vernebeln. So auch dieser Antrag. In einer vollkommen unpassenden Diktion, eher zu einem Kriegsroman passend, von Blut, Lügen, Angriff und Verschleierung, versucht die SPD, Zweierlei mit ihrem Wortnebel zu verdecken, nämlich ihre fehlende Sachkenntnis und eigene Konzeptionslosigkeit einerseits und die Probleme, die sie in den eigenen Reihen hat, andererseits.
Werfen wir einen Blick auf den Antrag: Sie, die SPD, führt – so Herr Körfges eben – Klage über den 22-prozentigen Rückgang der Gewerbesteuern von Januar bis September des Jahres 2009. Wir alle wissen um die Volatilität und Schwankungen in dieser Einnahmequelle der Kommunen. Wir alle in diesem Hause – Sie und ich – wünschen uns doch eine solide und zuverlässige Einnahmequelle für die Kommunen.
Sie aber verweigern ohne erkennbaren Grund Überlegungen, die exakt zu solch einem Ergebnis führen könnten. Sie erlegen sich selber Denkverbote auf und blockieren damit die Entwicklung. Schlimmer noch: Die SPD, Sie selbst, haben noch kein eigenes Konzept zur Lösung der Probleme vorgelegt. Der Koalitionsvertrag hingegen sieht die Einsetzung einer Kommission vor, die die Möglichkeiten zur Neuordnung der Kommunalfinanzen prüfen soll:
Einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer haben Sie genannt, einen kommunalen Zuschlag auf Einkommen und die Körperschaftsteuer – letztere unterschlagen Sie permanent –, beide mit einem eigenen Hebesatz. Das sind aber Mittel, die wir prüfen müssen, wenn wir uns um die Konsolidierung und Neuausstattung der Gemeindefinanzen kümmern wollen.
Auch Ihre Kritik am Solidarpakt Ost läuft ins Leere. Man muss den Koalitionsvertrag schon genau lesen, um zu erkennen, welch hervorragendes Verhandlungsergebnis unser Ministerpräsident erzielt hat.
Die SPD behauptet, hier bleibe alles beim Alten. Die starre Verteilung nach Himmelsrichtungen werde aufrechterhalten.
Sehr geehrter Herr Körfges, meine Damen und Herren von der Opposition, lesen Sie doch einmal die Zeilen 5.194 bis 5.196 – ich zitiere –: