Gerda Krämer

Appearances

15/5 15/7 15/10 15/13 15/19 15/24 15/27 15/31 15/40 15/54 15/57 15/61 15/65 15/68 15/70 15/74 15/76 15/80 15/83 15/86 15/89 15/92 15/101 15/104 15/110 15/111 15/112 15/124

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Theorie und Wirklichkeit liegen oft sehr weit auseinander. Dass das nicht nur ein Sprichwort, sondern bedauerliche Realität ist, beweist diese Landesregierung beim Thema Drogen- und Suchtbekämpfung wieder einmal aufs Neue.
Statt sich den wachsenden Herausforderungen bei der Bekämpfung von legalen und illegalen Drogen zu stellen und wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, erschöpfen sich die Aktivitäten der Landesregierung in vereinzelten öffentlichen Äußerungen von Ministern, die nicht einmal mit der eigenen Fraktion abgestimmt sind. Dazu gab es Medienbeiträge seitens CDU und FDP, die außer altbekannten Aussagen nach dem Motto „man sollte, man könnte, das wird sich schon finden“ nichts Neues beinhalten.
In der Öffentlichkeit rühmen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP damit, Probleme und Themen flexibel, zielorientiert und zeitnah anzugehen. Daran hatte und habe ich immer noch meine berechtigten Zweifel, und ich bin nun beim Thema Drogen- und Suchtbekämpfung erneut bestätigt worden. Vor zwei Jahren hat dieses Plenum die Landesregierung aufgefordert, die landesweite Vernetzung der Beratungsangebote zur Drogen- und Suchtbekämpfung voranzutreiben und ein interministerielles Gesamtkonzept vorzulegen. Vor zwei Jahren, meine Damen und Herren! Bis heute hat die Landesregierung diesen parlamentarischen Auftrag nicht erfüllt, und es ist nicht abzusehen, wann sie das zu tun gedenkt. Diese Art des Umgangs mit
dem Parlament haben wir in unserem Antrag gerügt, was ich hier und heute nachdrücklich bekräftige.
Damit die Landesregierung nun endlich aktiv wird und ihren Verpflichtungen nicht nur dem Parlament, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nachkommt, bringen wir den Ihnen vorliegenden Antrag ein. Dieser Antrag behandelt die dringenden Probleme in der Drogen- und Suchtbekämpfung vor allem bei Kindern und Jugendlichen und zeigt durch seine Forderungen wirklich zielorientierte Lösungen auf. Wir können es uns nicht mehr leisten, dieses Thema auf die lange Bank zu schieben; denn es geht um unsere Kinder und Jugendlichen. Es geht darum, keine Sonntagsreden zu halten, sondern endlich nachhaltig zu handeln. Wir müssen auf der einen Seite verstärkt den Betroffenen helfen und auf der anderen Seite den hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Fachleuten, die in den verschiedensten Einrichtungen eine hoch qualifizierte und engagierte Arbeit leisten, endlich eine stabile Grundlage für ihre Arbeit geben. Abwarten, bis sich - wie heißt das so schön? - die Lage wieder beruhigt und die negativen Schlagzeilen um suchtkranke oder suchtgefährdete Kinder und Jugendliche wieder seltener geworden sind, ist verantwortungslos und mit uns, der SPD-Fraktion, nicht zu machen.
In unserem Antrag sind die geforderten Punkte detailliert und ausführlich begründet, sodass ich mich auf grundsätzliche Ausführungen beschränken kann. Das Suchtverhalten von Kindern und Jugendlichen nimmt nachweislich zu, und zwar nicht nur bei den bekannten Stoffen, sondern vor allem bei synthetischen und pflanzlichen Mitteln, diversen Schnüffelstoffen, Medikamenten, pathologischem Glücksspiel und Magersucht. Die Top vier der Süchte sind Alkohol, Opiate, Tabak und Cannabis. Die psychosoziale Entwicklung wird durch Alkohol und andere Drogen negativ beeinflusst. Die Abhängigkeit sei vorprogrammiert, warnen die Fachleute.
Im Gegensatz zum Rauchen setzen sich Gesellschaft und Politik mit der Droge Alkohol nicht so kritisch auseinander, wie es notwendig wäre.
Ich sage ganz deutlich: Alkohol ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn manch ein Erwachsener dies anders sieht. Wenn ich so in die Runde blicke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann frage ich: Wie sehen Sie das? Was tun Sie, und was tun wir alle, um Kindern und Jugendlichen ein Vorbild zu sein und sie davon zu überzeugen, dass Alkohol eine abhängig machende Droge ist?
Junge Menschen müssen über die gesundheitlichen Gefahren eines Missbrauchs von legalen und illegalen Drogen aufgeklärt werden. Die Gesellschaft muss auf das Verhalten von Jugendlichen und Kindern einwirken und den jungen Menschen Grenzen setzen, aber nicht zuletzt auch ihr eigenes Bewusstsein und Verhalten ändern. Wir alle wissen: Verbote und Gesetze gelten nur in der Öffentlichkeit. Zu Hause sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zuständig. Es ist leicht - oder machen wir es uns nur zu leicht? -, wenn zurzeit verstärkt über eine Anhebung der Altersgrenze als Problemlösung gesprochen wird. Werden die Probleme tatsächlich gelöst, wenn es Alkohol generell erst ab 18 Jahren, also bei Volljährigkeit, gibt? Ist dann jeder für sich selbst verantwortlich und die Gesellschaft aus der Pflicht entlassen? - Außerdem ist es utopisch, zu glauben, dass Alkohol das Allheilmittel schlechthin ist. Verbote werden umgangen, und Minderjährige werden dadurch nicht aufhören zu trinken.
Was können wir also tun? - Wichtig ist, dass bestehende Gesetze, vor allem das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz, strikt eingehalten werden und das Einhalten auch kontrolliert wird. Punktgenaue Straftaten begehen ja nicht die Kinder und die Jugendlichen, sondern diejenigen, die ihnen den Alkohol verkaufen und ihnen das Trinken bis zur Bewusstlosigkeit ermöglichen. Im weitesten Sinne als Straftat bezeichne ich es auch, wenn in unmittelbarer Nähe einer Schule Plakate für eine Flatrate-Party werben, eine Party, die auch für Jugendliche und Kinder mit nur wenig Taschengeld höchst verlockend sein kann und wahrscheinlich auch sein soll.
Unfassbar ist für mich in diesem Zusammenhang das Verhalten eines Osnabrücker Diskothekenbesitzers, der laut NOZ während der Schulferien das Glas Wodka für 10 Cent anbieten will, um explizit Schüler zu animieren, sich zu betrinken. Kennt denn die Profitgier überhaupt keine Grenzen
mehr? - Mit Genugtuung habe ich heute morgen gelesen, dass das Verwaltungsgericht Hannover das gleiche Angebot eines hiesigen Diskothekenbesitzers als geeignetes Mittel, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten, untersagt hat.
Das Bundesmodell „HaLT - Hart am LimiT“ - jetzt komme ich zu einem Punkt in unserem Antrag zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen, das von Niedersachsen mit unterstützt wurde und auch in Osnabrück durchgeführt wurde, läuft aus. Bedauerlicherweise ist seitens des Bundes eine Fortführung nicht geplant. Dieses Projekt war nachweislich sehr erfolgreich, nicht zuletzt aufgrund enger Vernetzung, Beratung und Unterstützung vor Ort unter Betreuung und Koordination durch den Modellprojektträger. Wir fordern die Landesregierung dringend auf, dieses erfolgreiche Modell in Abstimmung mit den Trägern und Kommunen in Niedersachsen flächendeckend zu etablieren und mit Finanzmitteln substanziell auszustatten und zu unterstützen.
Um die Grundversorgung der Drogenbekämpfung und Suchthilfe und -prävention insgesamt zu erhalten bzw. bedarfsgerecht auszubauen, ist ein niedersächsischer Masterplan mit verbindlichen Regelungen unabdingbar. Darum fordern wir ihn jetzt und heute nachdrücklich. Einbezogen werden müssen das soziale Umfeld, die Bildung, die Chancen auf berufliche und sonstige Möglichkeiten, weil sie ursächlich für den Missbrauch legaler und illegaler Drogen sind.
Meine Damen und Herren von der CDU und Regierung, hilfreich wäre in diesem Zusammenhang das Landesjugendamt gewesen. Aber die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben dieses Amt und den Jugendhilfeausschuss gegen den Rat der Fachleute aufgelöst. Hier war man tatsächlich flexibel, aber nicht zielorientiert.
Die Landesregierung hat in der mittelfristigen Finanzplanung eine Stagnation bei den Mitteln für die Sucht- und Aidsbekämpfung vorgesehen. Die 2007 erfolgte Kürzung um 5,3 Millionen Euro ist nicht zurückgenommen worden. Wir fordern Sie daher auf, diese Kürzung ab dem Haushalt 2008 zurückzunehmen und durch eine bedarfsgerechte Finanzierung die Diskussion über die freiwilligen Leistungen zu beenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Bereichen der Suchtbekämpfung und -prävention müssen immer mehr Klienten, die immer jünger werden, bei gleich bleibenden oder sinkenden finanziellen Möglich
keiten versorgen; denn die Bemessungsgrundlage hat sich seit 1998 nicht verändert.
Zwischenzeitlich hat sich die CDU/FDP-Koalition endlich dazu durchgerungen, eine Bundesratsinitiative zur Sicherung der diamorphingestützten Behandlung Schwerstheroinabhängiger zu unterstützen. Das, meine Damen und Herren, hat die SPDFraktion schon lange gefordert. Die Landesregierung war zudem aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen lange Zeit resistent gegenüber den Bedürfnissen der Schwerstheroinabhängigen,
- lange Zeit habe ich gesagt -, die nicht so lange warten können, bis endlich eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erfolgt. Nach diesem ersten Schritt in Richtung Bund fordere ich die Landesregierung auf, den zweiten wichtigen Schritt zu machen und sich für die Erweiterung des Personenkreises auf alle Schwerstheroinabhängigen einzusetzen. Es ist Ihre Fraktion in Berlin, meine Damen und Herren von der CDU, die eine Veränderung im Betäubungsmittelgesetz verhindert. Warum sie das tut, können wir nicht begreifen. Es geht um schwerstkranke Menschen, die sich - genau wie ich - fragen: Haben die Abgeordneten dieser sogenannten christlichen Partei kein Herz, oder haben sie es nur, wenn es um ihre eigenen Belange geht?
Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, ich erwarte eine zügige, konstruktive Diskussion unseres Antrages im Fachausschuss und hoffe, dass Sie Ihre Politik des „man sollte, man könnte, es wird sich schon finden“ aufgeben und mit uns zusammen zu einem aktiven effizienten Handeln übergehen. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon im Vorfeld gab es hitzige Diskussionen zu diesem Thema. Um der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen, gaben sich CDU und FDP demokratisch-liberal und stimmten einer Anhörung im Fachausschuss zu. Es war für mich von vornherein klar, dass diese Anhörung eine Farce sein würde, was sich dann auch bestätigt hat.
Es stellte sich sehr schnell heraus, dass die Regierungsfraktionen überhaupt nicht die Absicht hatten, von dem geplanten Weg, den vorgelegten Gesetzentwurf in seinem Kern zu erhalten und zu verabschieden, abzugehen. Man war lediglich zu kleinen Änderungen bereit, z. B. was den Verkauf außerhalb von Verkaufsstellen und was die Definition von „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ betrifft.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte eine Menge Arbeit, bis der Gesetzentwurf durch viele Änderungsvorschläge des GBD verfassungsgemäß wurde bzw. die Regierungsfraktionen die Hoffnung haben konnten, dass das neue Ladenöffnungsgesetz eventuellen Klagen standhält. Gerade beim Apothekerrecht, beim Apothekergesetz wurde das sehr deutlich.
Der Ostermontag und der Pfingstmontag waren für CDU und FDP nur Spielmasse, die eingesetzt wurde, um lautstark verkünden zu können, man habe einen Kompromiss gefunden. Wenn Sie auch beim Sonn- und Feiertagsschutz sowie dem Arbeitnehmerschutz mit Blick auf zusätzlich gewünschte Öffnungszeiten von einem Kompromiss reden, meine Damen und Herren von CDU und FDP, kann ich nur sagen: Auch das ist an den Haaren herbeigezogen; denn festgeschriebene Vor- und Nachbereitungszeiten für Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen stehen lediglich auf dem Papier, weil die Praxis ganz anders aussieht. Das weiß jeder, der schon einmal im Einzelhandel gearbeitet hat.
Ein einsamer Kämpfer in der CDU-Fraktion hat lange für den Kompromiss geworben, die Öffnungszeit am Samstag auf 20 Uhr zu begrenzen,
konnte sich in seiner Fraktion aber nicht durchsetzen. Trotzdem vielen Dank an diesen Kollegen.
Der von CDU und FDP viel gepriesene Sonn- und Feiertagsschutz ist so löchrig, dass er bald auseinanderfallen wird. Die vielen Ausnahmen, die in Anzahl und Stunden kaum zu kontrollieren sind, beweisen das. Ihre vehement als christliches Gewissen vorgetragene Absicht, keine Ladenöffnung am Sonntag während der üblichen Gottesdienstzeiten zuzulassen, wird schon heute nicht beachtet. Die Erfahrung zeigt einfach, dass der Vormittagsgottesdienst an Sonn- und Feiertagen nicht mit den Öffnungszeiten z. B. von Bäckereien an diesen Tagen in Einklang zu bringen ist.
Auch wenn Sie es nicht hören wollen: In der Anhörung gab es sehr viele Stimmen aus allen Bereichen, die sich gegen den Gesetzentwurf insgesamt bzw. gegen Teile davon ausgesprochen haben. Die Aussagen der Kirchen, kirchlicher Institutionen, der Familienverbände, des Landessportbundes und diverser sozialer Einrichtungen kann ich kurz so zusammenfassen: Aus christlichen, sozialen und familiären Gründen ist es gegenüber den Menschen geboten, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr zu belassen oder zu beschränken. Diese Zeit reicht aus, den Konsumbedarf der Menschen und die Umsatzerwartungen der Geschäfte zu befriedigen. Dem kann ich nichts hinzufügen.
Die Meinung der Polizei und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist, dass es zu einer Zunahme von Fällen des Ladendiebstahls kommen wird, vor allem in der dunklen Jahreszeit. Daher sagt die Polizei, dass wir mehr Polizisten auf der Straße brauchen.
Nun zu den Beschäftigten im Einzelhandel und dazu, was für sie aus dem neuen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten resultiert. Klar formuliert hat das ein Beisitzer und Finanzverantwortlicher im Metro-Konzern in einer Beiratssitzung auf Anfrage. Ich zitiere sinngemäß: Wir sind nicht am Markt, um Arbeitsplätze zu schaffen, sondern um Geld zu verdienen. Jeder weiß, dass die verlängerten Öffnungszeiten keinen Gewinn bringen. Dann holen
wir es uns von den Arbeitnehmern in der Tarifrunde. Und die Tarifrunden stehen an.
Ich komme zum Schluss. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Meinung für gut befindet und sie unterstützt, wer alle christlichen und sozialen Argumente sowie die Wettbewerbsargumente der kleinen Einzelhändler gegenüber den großen Handelsketten hinten runterfallen lässt, der sollte dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetz zustimmen. Die SPD-Fraktion bezieht sich auf ihren eigenen Antrag und lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil er arbeitnehmerfeindlich, familienfeindlich, unsozial und vor allen Dingen unnötig ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als längst überfälligen Schritt gibt es seit dem 1. August 2001 das Bundeslebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung hat es gegen viele Widerstände auf den Weg gebracht,
um Lesben und Schwulen neben der schon bestehenden Möglichkeit einer Heirat weitere Rechte und auch Pflichten einzuräumen. Aufgrund dieses Gesetzes hatten und haben gleichgeschlechtliche Paare zwar die gleichen Pflichten wie Verheiratete, aber in vielen Lebensbereichen leider noch nicht die gleichen Rechte.
Um hier nachzubessern, verabschiedete Rot-Grün im Nachgang ein sogenanntes Ergänzungsgesetz, das aber bedauerlicherweise von den CDU-regierten Ländern im Bundesrat abgelehnt wurde. Daher setzte die damalige Bundesregierung zum 1. Januar 2005 das Überarbeitungsgesetz mit Regelungen, denen der Bundesrat nicht zustimmen musste, in Kraft. Dieses Gesetz hat Lebenspartner in wesentlichen Bereichen mit Ehegatten gleichgestellt, aber trotzdem fehlen bis heute noch wichtige Anpassungen auf Bundes- und Landesebene. Hier weise ich vor allem auf die Gleichstellung von verpartnerten Landesbeamten und Richtern mit ihren verheirateten Kollegen beim Familienzuschlag, bei der Beihilfe und bei der Hinterbliebenenpension hin.
Die rechtliche Anpassung auf Länderebene ist bisher unterschiedlich verlaufen. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben die Lebenspartner fast völlig mit Ehegatten gleichgestellt. Leider wurde in diesen Ländern die Gleichstellung beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenpension für Beamte wiederum nicht verwirklicht. Allen ein Stück voraus ist der aktuelle Entwurf der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion für ein Landesanpassungsgesetz, der jetzt in der Beratung ist. Dieser Entwurf zur Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes stellt die Lebenspartner im gesamten Recht der Hansestadt mit Ehegatten gleich, auch im Beamtenrecht. Das bedeutet, dass verpartnerte Beamte und Richter in Hamburg nicht nur bei der Beihilfe die gleichen Rechte wie ihre verheirateten Kollegen haben, sondern auch beim Familienzuschlag und bei der Hinterbliebenenpension gleichgestellt würden. Andere Bundesländer werden hier folgen; da bin ich ganz sicher. Ein unübersehbares Zeichen dafür ist, dass auch im konservativen Bayern altes, verkrustetes Denken aufgegeben, die Homoehe nicht mehr verteufelt
und das Lebenspartnerschaftsgesetz mit seinen Regelungen Schritt für Schritt anerkannt wird.
Wie sieht es nun bei uns in Niedersachsen aus? Obwohl sich die Landesregierung gerne als offen, modern und fortschrittlich bezeichnet, hat sie hinsichtlich einer Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz bis heute, fast vier Jahre nach Amtsantritt, nichts
unternommen. Sie tut so, als gebe es das Bundesgesetz nicht und zum anderen auch nicht die berechtigten Interessen von Schwulen und Lesben, endlich gegenüber Verheirateten nicht mehr schlechter gestellt zu sein. Lediglich im neuen niedersächsischen Bestattungsgesetz vom 8. Dezember 2005 erfolgte eine Gleichstellung.
Aus diesem Grund fordern wir heute die Landesregierung auf, so bald wie möglich den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes mit dem Ziel vorzulegen, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen.
- Das ist sicherlich einen Applaus wert. Das ist eine ganz wichtige Sache.
Das umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind.
Wenn über ein neues Gesetz oder die Anpassung an ein vorhandenes Gesetz diskutiert wird, kommt auch immer gleich die Frage nach den entstehenden Kosten. Da kann ich Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, beruhigen. Die Kosten einer Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz sind gering; denn bei den meisten Regelungen, die angepasst werden müssen, wirkt sich die Gleichstellung kostenmäßig nicht aus. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Regelungen über Einwilligungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte sowie um Datenschutzregelungen. Inwieweit Kosten der Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen für den Landeshaushalt oder auch für die Haushalte der Kommunen anfallen, müsste ermittelt werden. Das ist aufgrund vorliegenden statistischen Materials sicherlich ohne großen Aufwand möglich.
Meine Damen und Herren, zu Anfang meiner Ausführungen habe ich schon darauf hingewiesen, dass das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz wegen der Ablehnung durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat nicht zum Tragen kam. Eine
erneute Einbringung durch SPD und Grüne scheiterte dann an der vorgezogenen Bundestagswahl. Die jetzige Große Koalition in Berlin hat ein Ergänzungsgesetz - aus welchen Gründen auch immer noch nicht abschließend beraten. Ich hoffe aber sehr, dass der Bundestag sich fraktionsübergreifend seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung nicht entzieht und endlich den Weg für eine diesbezügliche umfassende Gleichstellung frei macht.
Das Bundesverfassungsgericht steht dem nicht im Weg, weil es bereits im Jahr 2002 die Möglichkeit freigegeben hat, eingetragene Lebenspartnerschaften in Rechten und Pflichten der Ehe gleichzustellen. Wenn also unsere oberste gerichtliche Instanz hier keine Bedenken hat, welche Gründe der Verweigerung sollten dann Bundestag auf der einen und Landesparlamente auf der anderen Seite haben, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unser Ihnen vorliegender Antrag geht jetzt in den Fachausschuss. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion und bin mir sicher, dass wir letztendlich einen positiven Beschluss fassen werden, sodass die nicht nachvollziehbare ungleiche Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern - Lesben und Schwulen - durch eine Anpassung des niedersächsischen Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz aufgehoben wird. Auch die Bewegung der CDU in Hamburg bestärkt mich in dieser Hoffnung. Wenn dann zu guter Letzt die Landesregierung endlich handelt, haben wir alle zusammen bewiesen, dass wir in Niedersachsen in Sachen Gleichbehandlung und Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nicht Schlusslicht sein wollen und dann auch nicht sein werden. - Ich bedanke mich.
Während der Haushaltsberatungen hat nicht nur die SPD, sondern auch die CDU einen Kindernotruf in Niedersachsen gefordert. Ich frage daher die Landesregierung: Wie soll dieser Kindernotruf aussehen, und - das ist vor allem wichtig - bis wann soll er eingerichtet sein?
Liebe Frau Kollegin Meißner, so locker, wie Sie das eben geschildert haben und wie Sie den Entwurf eines Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten verteidigt haben, kann ich das überhaupt nicht sehen. Ich habe jahrelang im Einzelhandel gearbeitet und weiß, wovon ich spreche, wenn ich sage, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Be
schäftigten im Einzelhandel ist nicht nötig und wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung auch nicht gewünscht.
Denn es besteht immer die Gefahr, dass sich diese Ausweitung, die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen über den Einzelhandel hinaus in die Gesellschaft fortsetzen wird. Wer sagt uns denn, dass nicht andere Dienstleistungsbereiche irgendwann vor dem gleichen Problem stehen werden, dass ihre Arbeitszeiten so flexibilisiert werden?
Sie haben vom Arbeitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesprochen. Wo bleibt denn der andere Schutz? - Wissen Sie - haben Sie das in Ihre Überlegungen mit einfließen lassen? -, dass der Manteltarifvertrag gekündigt worden ist? Das heißt, die Arbeitgeber haben angekündigt, dass sie viele freiwillige Leistungen zurücknehmen werden, und zwar mit dem Argument der Kostensteigerung durch das neue Ladenöffnungsgesetz. Dies bedeutet die Infragestellung von freiwilligen Leistungen, von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschlägen nach Sonn- und Feiertagsregelungen. Auch der Stundenlohn und die Urlaubstage stehen zur Disposition. Es mag zwar nicht alles so zum Tragen kommen, aber der Anfang ist gemacht. Ein Kompromiss wird immer in die Richtung gehen, dass etwas weggenommen wird - und das alles ohne Not, weil wir dieses Gesetz nicht brauchen.
Noch eines ganz kurz: Ich wüsste nicht, dass in dem 100-Millionen-Euro-Programm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Nachtzeit vorgesehen ist, - -
- - - sondern das gilt nur tagsüber. Wenn zu dem Thema Gleichberechtigung behauptet wird, Partner hätten die Möglichkeit, ihre Kinder partnerschaftlicher zu betreuen, dann muss ich sagen: Gleichberechtigung heißt für mich nicht, für die eine Seite die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und dann zu hoffen, dass der Partner einspringt.
Das Land beteiligt sich ja finanziell an der palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen. Ich frage daher die Landesregierung: Wenn diese Leistungen in den Katalog der Krankenkassen aufgenommen werden, wie sieht es mit der Förderung des Landes aus? Bleibt sie auf jeden Fall und dann auch zusätzlich bestehen?
Frau Ministerin, Sie haben, was die Gespräche mit dem Hauptpersonalrat betrifft, immer wieder von „wir“ gesprochen. Mich würde interessieren: Wer ist in den laufenden Verkaufsverhandlungen ganz konkret der Ansprechpartner für die Personalvertretungen oder den Hauptpersonalrat? - Sie haben ja auch das Finanzministerium genannt.
Frau Ministerin, Sie haben mehrmals auf die hervorragenden medizinischen Konzepte in den einzelnen Landeskrankenhäusern hingewiesen. Weiter haben Sie darauf hingewiesen, dass es darum geht, diese Konzepte fortzuentwickeln und den
örtlichen Gegebenheiten und Strukturen anzupassen.
Mit den jetzigen Konzepten machen die Landeskrankenhäuser Gewinne. Was spricht dagegen, dass die Konzepte auch unter Beibehaltung des jetzigen Standards - wenn also die Landeskrankenhäuser im Besitz des Landes bleiben - weiterentwickelt werden? Denn auch dann würden ja weiterhin Gewinne gemacht.
Geht es nicht allein um den Verkaufserlös und darum, die Beschäftigen aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen?
Frau Ministerin, Sie sagten gerade, der Verkauf der Landeskrankenhäuser sei für die Landesregierung wichtig gewesen. Deshalb stellt sich mir die Frage - das ist die erste Zusatzfrage -: Aufgrund welcher Expertisen haben Sie die Verkaufsentscheidung getroffen?
Die zweite Frage vor dem Hintergrund Ihrer Aussage, dass Sie die Rechte der Beschäftigten wahren: Was passiert mit den Beschäftigten in den beim Land verbleibenden Einrichtungen? Mit welchen Veränderungen in ihrem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis müssen sie rechnen? Oder bleibt für sie alles so, wie es ist?
Ich frage die Landesregierung, in welchem Umfang der so genannte Blindenhilfefonds bisher in Anspruch genommen worden ist.
Frau Ministerin, Sie haben sich eben ein bisschen darüber mokiert, dass wir so viele Fragen stellen, bevor Ergebnisse vorliegen oder das Thema abgeschlossen ist. Ich möchte dazu aus den Erfahrungen im Sozialausschuss, in dem wir oft Dinge nicht erfahren, Informationen nicht erhalten und sie später in der Presse lesen, sagen: Hier ist unsere Möglichkeit, Informationen zu bekommen, und die nutzen wir natürlich auch.
Ich frage Sie: In welchem Umfang ist der Landesblindenverband in die Ausgestaltung des Härtefonds einbezogen gewesen, und ist er mit einbezogen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. - So heißt ein allgemein bekanntes Sprichwort. Wenn es aber um die Aktivitäten der Landesregierung hinsichtlich der flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung in Niedersachsen geht, so muss es heißen: Was lange, viel zu lange gewährt hat, wird nun endlich in Angriff genommen und wirft zudem noch eine Menge von Fragen auf.
Ich weiß, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, das nicht gerne hören, weil Sie in der Öffentlichkeit immer gerne einen anderen Eindruck zu erwecken versuchen. Aber richtig ist nun einmal, dass niemand richtig versteht, warum es so lange gedauert hat, bis die Landesregierung endlich - -
Es ist aber richtig, dass niemand versteht, warum es so lange gedauert hat, bis die Landesregierung endlich ein konkretes Konzept vorzuweisen hat.
Das verstehen weder die betroffenen schwerstkranken Menschen noch diejenigen, die sich um sie kümmern, ob Angehörige, ehrenamtlich Tätige oder qualifizierte Fachkräfte.
Erinnern Sie sich noch, meine Damen und Herren? Am 13. Oktober 2004 lag das noch von der SPDRegierung in Auftrag gegebene Gutachten vor. Ende Oktober 2004 hat der Landtag einstimmige Beschlüsse als Arbeitsauftrag an die Landesregierung verabschiedet. Am 24. Juni 2005 musste die SPD-Fraktion durch einen erneuten Antrag an die Landesregierung zum Handeln auffordern. Dann, am 6. Juli 2005, hat die damalige Sozialministerin Frau von der Leyen zum wiederholten Male ein Handlungskonzept angekündigt. Aber was geschah? - Nichts. Stattdessen brachte die CDU/FDP-Koalition am 11. November einen neuen, mehr als überflüssigen Antrag zu diesem Thema ein.
Außerhalb der parlamentarischen Gremien gab es ständig von der Landesregierung verursachte Terminverzögerungen, bevor die eingesetzte Arbeitsgruppe und der Expertenkreis ihre Arbeit konstruktiv aufnehmen konnten.
Heute, am 23. März 2006, also fast eineinhalb Jahre nach Vorlage des Gutachtens und der daraus hervorgehenden Handlungsnotwendigkeit, habe ich die Hoffnung, dass die flächendeckende palliativmedizinische Versorgung in Niedersachsen endlich auf den Weg gebracht werden kann, wenn auch mit offenen Fragen, auf die ich noch eingehen werde.
Ich begrüße es, dass die Landesregierung, sprich: das Sozialministerium, es laut Veröffentlichung im rundblick nun wohl geschafft hat, ein Rahmenkonzept zu erstellen, das inhaltlich dem folgt, was der Runde Tisch, bestehend aus dem Arbeits- und Expertenkreis, vorgeschlagen hat. Es ist richtig, die vorhandenen Strukturen zu unterstützen. Das hat die SPD von Anfang an gesagt. Wir freuen uns, dass die Landesregierung diesen Hinweis jetzt aufnimmt.
Auf Bundesebene gibt es leider noch keine gesetzlichen Regelungen, sodass auf Landesebene die Regelungslücke geschlossen werden muss. Ich halte es aber trotzdem für wichtig, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Notwendigkeit einer guten palliativmedizinischen Versorgung der
Bevölkerung zum Ausdruck gebracht und eingeräumt wird, dass die heutigen Angebote den Bedürfnissen der Menschen bei schwersten Erkrankungen nur unzureichend Rechnung tragen.
Die Palliativversorgung muss als vierte Säule in das SGB V aufgenommen werden; daran gibt es für die SPD und für mich keinen Zweifel.
Aus der von mir genannten Veröffentlichung der Landesregierung geht hervor, dass als Voraussetzung für den Erhalt von Landesmitteln die ausgesuchten Palliativstützpunkte jeweils den Aufbau eines weiteren neuen Stützpunktes vorbereiten und unterstützen müssen. Das finde ich in Ordnung. Ich frage mich aber, woher das Geld für alles das, was Sie ankündigen, kommt. Im Haushalt stehen lediglich 250 000 Euro zur Verfügung, obwohl laut übereinstimmender Meinung der Fachleute allein ein ambulanter Care-Stützpunkt circa 200 000 Euro kostet.
Die Finanzierung aus dem momentanen Haushaltsansatz ist also nicht möglich. Ich frage Sie oder die Landesregierung: Wie soll die Finanzierung erfolgen? Doch nicht irgendwie am Parlament vorbei? Oder reicht der Landesregierung bei der Errichtung von Stützpunkten lediglich eine halbe Koordinatorenstelle, zunächst ohne flächendeckende und zeitnahe palliativmedizinische Versorgung? Dann wäre das Konzept lediglich ein ideeller Startschuss und nicht mehr.
Meine Damen und Herren, des Weiteren halte ich es für erstaunlich, dass die CDU/FDP-Koalition in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck vermittelt, als hätte sie an der MHH den Modellstudiengang gestartet, obwohl jeder weiß, dass dies nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, sondern eine solche Initiative in die Autonomie der Hochschulen gehört. Es macht aber unserer Meinung nach überhaupt keinen Sinn, einen Modellstudiengang nur in Hannover einzurichten, wenn in Göttingen seit Jahren die Palliativmedizin ein Schwerpunktthema ist und gerade jetzt das Palliativzentrum mit Mitteln des Bundes und der Deutschen Krebshilfe geschaffen wird. Die Hochschulen in Hannover und Göttingen hätten es übrigens sehr begrüßt, wenn solche Vorhaben seitens der Landesregierung zuvor mit ihnen besprochen würde. Das ist nämlich nicht geschehen.
Auch ich halte es für einen schlechten Stil, einen Modellstudiengang zu implementieren, ohne zuvor mit den Hochschulen gesprochen zu haben.
Vom Stil, den die Landesregierung gegenüber diesen beiden Hochschulen an den Tag gelegt hat, kann ich nahtlos zu dem Stil übergehen, den man gegenüber den Abgeordneten im Sozialausschuss pflegt. Am 8. Februar dieses Jahres wurde im Fachausschuss über die palliativmedizinische Versorgung beraten. Die SPD bat das Ministerium um einen Sachstandsbericht hinsichtlich eines Konzeptes und der Förderrichtlinien. Man erhielt keine Auskunft, sondern nur ausweichende Antworten. Aber nur drei Tage später veröffentlichte der rundblick Details aus dem Konzept. Diesen Umgang mit dem Parlament hat anscheinend und bedauerlicherweise die Ministerin Frau Ross-Luttmann von ihrer Vorgängerin Frau von der Leyen übernommen.
- Ich komme zum Schluss. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, wir finden es außerordentlich schade, dass Sie auch bei dem Thema „flächendeckende palliativmedizinische Versorgung“ den bisherigen Konsens im Parlament aufgegeben haben. Uns ist an einem Konsens sehr gelegen. Deshalb legen wir heute einen Änderungsantrag vor, in dem sich die Entschließungsanträge der Fraktionen von SPD, CDU und FDP wiederfinden und den wir daher gemeinsam als konkretisierten Auftrag an die Landesregierung beschließen können. Das wäre ein gutes Zeichen für die Menschen, die darauf warten, dass die Politik endlich gemeinsam die Rahmenbedingungen für eine ausreichende qualifizierte palliativmedizinische Versorgung und Vernetzung der Hospizarbeit sorgt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung: Stehen in Niedersachsen genügend Grippemedikamente zur Verfügung, um dem Ausbruch einer Epidemie entgegenzuwirken? - Ist das trotz meines Hustens angekommen?
Ich frage die Landesregierung, nach welchen Vorgaben und durch wen im Falle einer Mensch-zuMensch-Übertragung die antiviralen Medikamente verteilt werden und wie lange eine solche Verteilung höchstwahrscheinlich dauern wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was das persönliche Budget betrifft, waren wir uns in der Sache immer einig. Die SPDFraktion hat sich in der Vergangenheit und wird sich auch in der Zukunft dafür einsetzen, dass es Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen ermöglicht wird, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wir sind aber nach wie vor der Meinung, es wäre besser gewesen, vor der Einbringung dieses Antrags am 10. November 2005 den Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung abzuwarten. Aufgrund der Zusage des Sozialministeriums, dass dieser Bericht nun wohl Ende März/Anfang April vorliegt, öffentlich diskutiert und dem Fachausschuss im April vorgestellt wird, wollen wir den weiteren Verlauf nicht behindern und werden dem uns vorliegenden Antrag so zustimmen.
Trotzdem oder gerade deshalb möchte ich nachfolgend aber auf einige wichtige Punkte eingehen, die gelöst werden müssen, um das persönliche Budget einen Erfolg werden zu lassen. Wie richtig unsere Bedenken gegen die Einbringung des Antrags von CDU und FDP schon im November 2005 waren, hat die Diskussion im Fachausschuss im Januar dieses Jahres gezeigt. Nicht nur die Mitglieder aller Fraktionen haben noch großen Klärungsbedarf, nein, auch das Sozialministerium sagt, dass es noch eine Reihe von Fragen gibt, die geklärt und für die Regelungen und Lösungen erarbeitet werden müssen.
In dem jetzt abgeschlossenen Modellversuch hat man sich auf Sozialhilfeleistungen bzw. auf die Eingliederungshilfe beschränkt; die Leistungen der Pflegeversicherung wurden außen vor gelassen. Es hat sich gezeigt, dass es für einen erfolgreichen Ausbau des persönlichen Budgets dringend notwendig ist, die ambulanten Strukturen trägerübergreifend zu verstärken. Das heißt, die örtlichen Kostenträger müssen hinsichtlich des persönlichen Budgets sensibilisiert werden; denn viele Landkreise und auch kreisfreie Städte sind nicht in der Lage oder auch nicht gewillt, Hilfe Suchende zu beraten.
Wie sollen daher die örtlichen Träger in die Lage versetzt werden, die Hilfe Suchenden zu beraten? Welche Vorstellungen hat hier das Land bzw. das Ministerium? - Denn ab dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das persönliche Budget. Kein örtlicher Träger kann es dann, aus welchen Gründen auch immer, mehr ablehnen. Da das Bundesgesetz die Leistungen der Pflegeversicherung aber mit einschließt, sollten vom Ministerium entsprechende Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet werden, wie es in Nr. 3 des uns vorliegenden Antrages formuliert worden ist.
Ein ganz schwieriges Thema ist nach Meinung aller die Budgetassistenz. Hier sind noch viele Fragen offen. Um es ganz klar zu sagen: Die SPD
Fraktion hält die Budgetassistenz für wichtig und unverzichtbar. Für uns ist nicht klar, wie die Betroffenen ohne eine solche Assistenz zurechtkommen sollen. Die Frage, ob ein Helfer bzw. Assistent zusätzlich notwendig ist oder ob diese Aufgabe auch der gesetzliche Betreuer wahrnehmen kann, stellt sich uns daher nur mit Blick auf die Qualität dieser Leistung. Uns stellt sich aber sehr wohl die Frage, ob eine Deckelung auf sechs Wochenstunden sein muss. Unserer Meinung sollte hierüber erneut nachgedacht bzw. sollte diese Regelung gleich gestrichen werden.
Es muss auch darüber nachgedacht werden, warum die behinderten Menschen einen Verwendungsnachweis erbringen sollen. Das hat mit der im Vorfeld versprochenen Verfügungsfreiheit nichts mehr zu tun. Die Angst, möglicherweise Schwarzarbeit zu fördern, ist meines Wissens durch den inzwischen abgeschlossenen Modellversuch nicht bestätigt worden. Man muss von einem Verwendungsnachweis also wieder Abstand nehmen, wenn man es mit einem selbstbestimmten Leben für behinderte Menschen ernst meint.
Ende März dieses Jahres soll nun die öffentliche Abschlussveranstaltung stattfinden, in der die örtlichen Träger, die Leistungsanbieter und die kreisfreien Städte über die Ergebnisse des Modellversuchs und der wissenschaftlichen Begleitung informiert werden. Ich begrüße es und halte es für äußerst wichtig, dass bei dieser Gelegenheit nicht nur die Ergebnisse und Erfahrungen, die die Modellkommunen gemacht haben, ausgewertet werden sollen, sondern dass auch am persönlichen Budget beteiligte Behinderte die Möglichkeit haben sollen, über ihre Erfahrungen zu berichten. Notwendig und sinnvoll ist es meines Erachtens auch, dass sich das Ministerium mit anderen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz zum Zweck des Erfahrungsaustausches und der Suche nach Lösungen in Verbindung setzt. In Rheinland-Pfalz haben 800 Personen an dem Modellversuch teilgenommen; in den drei niedersächsischen Modellregionen aber nur ca. 50.
Meine Damen und Herren, es wird sicherlich nicht einfach sein, allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen die Idee eines persönlichen Budgets schmackhaft zu machen. Nur der Druck eines Bundesgesetzes per 1. Januar 2008 ist keine gute Basis. Auch das Bestreben einzelner Landkreise, vor allem aus Gründen der Kostenersparnis auf die Budgetassistenz zu verzichten, darf
nicht richtungsweisend sein, sondern muss verhindert werden.
Die anstehende öffentliche Veranstaltung und die weitere Diskussion im Sozialausschuss müssen dazu führen, dass wir in Niedersachsen den behinderten und den von Behinderung bedrohten Menschen mit dem persönlichen Budget eine Bereicherung in ihrem Leben anbieten, nicht aber eine Minderung ihrer Lebensqualität. Ich betone nochmals: Das persönliche Budget kann zu einer Qualitätsabsenkung führen. Das aber muss auf jeden Fall verhindert werden. Deshalb ist es unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Hilfe Suchenden keine verminderte Qualität erhalten.
Im Übrigen erwarte ich mit Interesse den Bericht des Sozialministeriums, der Ende September dieses Jahres vorgelegt werden soll. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war eine ausführliche Berichterstattung. Davon tauchen auch einige Punkte in meiner Rede auf, die ich gerne vortragen möchte.
Der Sozialausschuss hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen vom 2. Juni 2006 beschäftigt. In den Diskussionen und den Beratungen wurden viele Punkte gemeinsam fraktionsübergreifend und wichtige Änderungen und Ergänzungen sowie zusätzliche Begrifflichkeiten und Klarstellungen erarbeitet. Hilfreich waren dabei die zum Teil sehr ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen und die mündlichen Anhörungen von Einrichtungen, Institutionen, Verbänden, der Ärztekammer, der Kirchen, von Privatpersonen usw. Mein ganz besonderer Dank gilt ebenfalls dem Gesetzgebungsund Beratungsdienst, dessen fachliche Beratung auch bei diesem Gesetzentwurf unerlässlich war.
Ich freue mich zum einen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in wichtigen Punkten einvernehmlich geändert bzw. ergänzt wurde, um dem gesellschaftlichen Wandel und den Interessen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Zum anderen bedauere ich es sehr, dass Vorschriften, die nicht mehr zeitgemäß sind, aufgrund der konservativen Einstellung der Regierungsfraktionen nicht geändert oder erneuert wurden. Immer mehr Menschen wünschen als letzte Ruhestätte nicht den traditionellen Friedhof.
Zu den erfreulichen Änderungen gehört, dass so genannte Friedwälder möglich sind, indem jetzt nicht mehr von eingefriedeten, sondern von abgegrenzten Grundstücken im Gesetzentwurf die Rede ist. Symbole wie Kreuze, Tafeln oder Ähnliches sollten ausreichen, um auf einen Friedwald hinzuweisen und das erforderliche Verhalten der Besucher zu erreichen.
Auch dass der Sarg während der Aufbewahrungszeit in einer Kapelle weiterhin offen bleiben kann, um den Angehörigen Gelegenheit zu geben, so Abschied zu nehmen, halte ich für wichtig und richtig. Ein verschlossener Sarg, wie es in dem Gesetzentwurf vorgesehen war, würde nach meiner Meinung vielen trauernden Menschen das Abschiednehmen von einem Verstorbenen erschweren.
Ganz wichtig ist auch, dass durch die Friedhofsträger sichergestellt sein muss, dass Eltern die Möglichkeit haben, Fehlgeborene und Ungeborne mit einem Gewicht unter 500 g zu beerdigen. Eltern, Mütter und Väter müssen, wenn sie es wollen, einen Ort haben, der es ihnen erleichtert, mit ihrer Trauer fertig zu werden. Wenn Eltern oder ein Elternteil diese Möglichkeit nicht nutzen möchte, auch nach eingehender Beratung von Ärzten nicht, so sind diese Fehlgeborenen und Ungeborenen dem sittlichen Empfinden entsprechend zu verbrennen. Eltern oder ein Elternteil können in diesem Fall also frei entscheiden, welche Möglichkeit sie nutzen möchten. Das ist für mich ganz wichtig. Niemand - das sage ich ganz klar, weil es in einigen Stellungnahmen so gefordert wurde darf durch eine festgeschriebene Bestattungspflicht in noch tiefere seelische Qualen gestürzt werden, vor allem nicht junge Frauen, die aufgrund einer Vergewaltigung oder besonderen Notsituation abgetrieben haben. Das wäre unverantwortlich.
Ein Weg in die richtige Richtung ist meines Erachtens auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ermächtigung an das zuständige Ministerium, durch Verordnung als weitere Bestattungsart eine Tieftemperaturbehandlung zuzulassen. Das Verfahren kommt aus Schweden und wird sich - da bin ich ganz sicher - auch bei uns durchsetzen. Durch dieses Verfahren ist eine wesentlich geringere Ruhezeit nötig, die in § 12 schon berücksichtigt worden ist.
Nun komme ich zu einem Punkt in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, der nicht nur von mir, sondern auch von der überwiegenden Mehrheit der schriftlichen und persönlichen Stellungnahmen so gesehen wird. Die im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschriebene generelle Sargpflicht - wenn auch jetzt auf feuchtigkeitshemmende Särge bezogen - ist nicht mehr zeitgemäß. In den meisten europäischen Ländern besteht eine Wahlmöglich
keit zwischen Sarg und z. B. Leinentuch. Wenn die Friedhöfe dafür geeignet sind - und das müssen sie natürlich sein -, dann gibt es in diesen Ländern keine Sargpflicht mehr, sondern eine gleichberechtigte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Sarg und Leinentuch. In einem neuen Gesetz für Niedersachsen sollte daher nicht mehr von einer Befreiung von der Sargpflicht nur in begründeten Ausnahmefällen geredet werden, sondern ebenfalls eine gleichberechtigte Wahlmöglichkeit gegeben werden.
Auch wenn Träger von Friedhöfen einen Teil des Friedhofs für eine Bestattung ohne Sarg zur Verfügung stellen können und damit eventuell ein Gruppenantrag genügt und Einzelanträge nicht mehr nötig sind, so ist damit den Wünschen der Bevölkerung in keinem Fall Rechnung getragen - Wünschen, die nicht nur religiösen Ursprungs sind. An dieser Stelle und in diesem Punkt unterscheidet sich der uns vorliegende Gesetzentwurf nicht von dem aus dem Jahre 1938. Wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, das der Bevölkerung plausibel erklären wollen, würde mich sehr interessieren.
Zum Schluss komme ich noch auf einen Punkt zu sprechen, der im vorliegenden Gesetzentwurf klar geregelt ist, worüber im Ausschuss aber auch sehr intensiv diskutiert worden ist. Ich meine die Urnenbestattung. Ich persönlich vertrete den Standpunkt, dass - abgesehen von Seebestattungen - Urnen auf den Friedhof bzw. auf Friedwälder gehören, weil es unabsehbare Folgen haben kann, wenn die Möglichkeit eröffnet wird, sie auch zu Hause aufzubewahren.
Asche von Verstorbenen gehört nach meinem Empfinden ebenfalls nicht in Ringe oder sonstige Schmuckstücke. Dazu habe ich eine klare Meinung aus meinem ethischen und sittlichen Empfinden heraus. Darum kann ich dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen in dieser Hinsicht nicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn des Gesetzentwurfs heißt es:
„Leichen und Aschen Verstorbener sind so zu behandeln, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird.“
In diesem Sinne haben wir im Sozialausschuss über die richtige inhaltliche Gestaltung eines zu überarbeitenden Gesetzes diskutiert und gute Lösungen gefunden, wie ich meine. Was das in dieser Einleitung weiter angeführte weltanschauliche Empfinden der Allgemeinheit betrifft, haben Sie, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, diesem selbst gewählten Anspruch nicht genügt. Ich erinnere an die weiterhin geltende Sargpflicht.
Aufgrund dieser Entscheidung von Ihnen kann ich dem uns vorliegenden Gesetzentwurf nur mit halbem Herzen zustimmen. Aber ich werde zustimmen, weil andere wichtige Punkte, für die sich die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion eingesetzt haben, berücksichtigt wurden. Für die SPDFraktion insgesamt ist die Abstimmung aber freigegeben. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg gesagt: Die von Ihnen verfolgte Intention, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, ist in diesem Hause immer unstrittig gewesen; denn unser aller Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bisher ist es die Regel, dass z. B. das Sozialamt als Kostenträger entscheidet, was für einen behinderten Menschen gut ist und was er einzukaufen hat. Der Behinderte wird also nicht gefragt. Durch das persönliche Budget soll erreicht werden, dass sich der Behinderte seine Dienstleistungen selbst einkaufen kann.
Richtig ist: Der Modellversuch zum persönlichen Budget war und ist keine Initiative dieser Landesregierung, sondern durch einen einstimmigen Beschluss des Parlaments vom 15. Mai 2003 wurde die Landesregierung aufgefordert, Modellvorhaben zur Einführung des persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX, das zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist, in Niedersachsen einzurichten. Falsch ist daher Ihre Aussage in der Begründung des Antrages, dass der Modellversuch von den Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP auf den Weg gebracht worden ist.
Meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP, Sie rechnen sich und der von Ihnen getragenen Regierung Verdienste zu, die anderen zustehen; denn schon von der SPDRegierung unter Sigmar Gabriel wurden die Weichen in Richtung eines persönlichen Budgets gestellt.
- Das ist wahr, und das muss man auch so sagen. Ich kann deswegen den Verdacht nicht loswerden, dass Sie keine eigenen Themen haben und - mit Verlaub gesagt - sich ein bisschen mit fremden Federn schmücken.
Erst ein halbes Jahr nach dem Beschluss im Landtag war die Regierung endlich so weit und hat auf unsere Kleine Anfrage vom 7. November 2003 geantwortet, dass am 1. Januar 2004 in mindestens drei Modellregionen ein persönliches Budget mit einer Laufzeit von zwei Jahren eingeführt wird. Gestartet wurde zunächst mühevoll mit zwei Modellen. Zwischenzeitlich gab es eine bundesweite Regelung durch die rot-grüne Bundesregierung. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch als dessen zwölftes Buch eingeordnet. Hierdurch werden sich für Menschen mit Behinderungen einige Veränderungen ergeben. So soll z. B. - das wurde eben bereits gesagt - das persönliche Budget zum 1. Januar 2007 trägerübergreifend eingeführt werden.
Mit Datum vom 2. September 2004 stellte mein Kollege Uwe Schwarz erneut eine Kleine Anfrage zum persönlichen Budget. Auf die Frage, welche Erkenntnisse das niedersächsische Sozialministerium bisher aus dem Modellprojekt hat gewinnen können, antwortete die Ministerin - ich zitiere -:
„Fundierte Erkenntnisse und Bewertungen sind jedoch erst mit Vorlage des Abschlussberichtes Anfang 2006 zu erwarten.“
Wenn ich die Aussage der Ministerin ernst nehme - und das tue ich an dieser Stelle -, dann muss erst der Abschlussbericht abgewartet und ausgewertet werden, bevor - wie Sie es in Ihrem Antrag fordern - der eingeschlagene Weg abgesichert und verstetigt werden kann. Die wissenschaftliche Begleitung des Modells in Niedersachsen unterstreicht noch die Notwendigkeit einer sorgsamen Analyse.
Warum Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP, nun Ihren Antrag vor Abschluss des Modells und vor allem vor Abschluss der wissenschaftlichen Abschlussbeurteilung stellen, ist mir schleierhaft. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum Sie und die Landesregierung jetzt die von Ihnen selbst vorgegebene
Zeitschiene verlassen. Für mich spricht das gegen alle Logik.
Auch der seit einigen Monaten vorliegende Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellvorhabens untermauert die Position der SPD-Fraktion. Unsere Position ist, dass zurzeit noch keine, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten, hinreichende Grundlage für eine umfassende Umsetzung gegeben ist.
Die wissenschaftliche Begleitung - darauf möchte ich noch kurz eingehen - kommt in ihrem Zwischenbericht zwar zu dem Ergebnis, dass das persönliche Budget die Autonomie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Regel stärkt. Aber man zeigt auch auf, dass es Kritik und Warnungen gibt, dass die Klienten überfordert seien, dass eine Budgetassistenz fehle, die Qualitätssicherung zu kurz komme und das Modellvorhaben zu wirtschaftlich denke.
Gerade beim Thema Assistenz gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Ausführungen in der wissenschaftlichen Begleitung und den Modellregionen. So vertritt z. B. der Landkreis Osnabrück die Meinung, dass eine Budgetassistenz nicht notwendig sei. Man habe eine solche Assistenz bewusst außen vor gelassen, weil sie die Kosten erhöhe, was der Landkreis strikt ablehnt. Es stellt sich hier also nicht nur die Frage, ob Assistenz ja oder nein, sondern auch die Frage, wie die Assistenz gehandhabt werden soll, wenn man daran festhält.
Auch die anderen von mir genannten kritischen Punkte in diesem Zwischenbericht müssen ernsthaft diskutiert werden. Erst dann kann nach Lösungen gesucht werden. So sind bei den Leistungen vielfältige Fragen zu klären. Diese sollten gelistet und vom Kostenträger dem Grunde nach anerkannt sein.
Es gehört zum Wesen einer Selbstbestimmung, dass es vielfältige Missverständnisse zwischen dem, was ein Kostenträger als leistungsgerechte Hilfe ansieht, und dem, was sich ein Behinderter bestellen möchte bzw. bestellen lassen möchte, geben wird und kann. Wie werden diese Verfahren geregelt? - Wir alle, meine Damen und Herren, wollen mehr Selbstbestimmung und mehr Eigenverantwortung für Menschen mit Behinderung.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und der FDP, kommt zu früh.
Stellen Sie ihn zurück! Gründe dafür habe ich eben in meinen Ausführungen genug genannt. Lassen Sie uns den Abschlussbericht abwarten und die Erfahrungen aus dem Modellversuch auswerten. Verabreden Sie dann mit uns gemeinsam eine Anhörung der Fachleute aus den Modellkommunen und der Kostenträger sowie auch der Betroffenen. Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern können sehr unterstützend sein, um alle Landkreise und Städte für eine Beteiligung an der Umsetzung des persönlichen Budgets im Bereich der Sozialhilfe zu gewinnen. Ebenso sollte das SGB XII mit seinen Bestimmungen nicht außen vor gelassen und in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Unser Wunsch ist es, genauso wie am 15. Mai 2003, einen einstimmigen Beschluss des Plenums zu erreichen, der die Landesregierung auffordert, die Anwendung des persönlichen Budgets flächendeckend für Niedersachsen zu verallgemeinern.
Ich hoffe sehr, dass eine ausführliche Diskussion im Sozialausschuss und die Anhörung von Betroffenen und Fachleuten den Weg dahin frei machen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem der Antrag der CDU zur Aktuellen Stunde hat mich doch ein bisschen gewundert, denn das Thema der Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit haben wir schon im Rahmen des im Oktober des letzten Jahres abschließend behandelten Antrages ausgiebig beraten.
Wir waren und wir sind uns sicherlich auch fraktionsübergreifend einig darin, dass eine flächendeckende ambulante und stationäre palliativmedizinische Versorgung einschließlich Hospiz in Niedersachsen angestrebt werden muss, um schwerst kranken und sterbenden Menschen die Möglichkeit zu geben, in Würde, d. h. schmerzfrei, zu sterben.
Wir waren uns einig, dass die Palliativmedizin zur standardisierten ärztlichen Ausbildung gehört und gehören muss, um dem Mangel an ausgebildeten Schmerzmedizinern zu begegnen. Palliativmediziner sagen sogar, dass bei uns in der Schmerzmedizin noch viel Ignoranz und Unwissenheit herrscht. Dazu käme, dass die Krankenkassen versuchten, die Kosten zu drücken, wodurch die Ärzte von einer optimalen Schmerzmedikation abgehalten würden.
Meine Damen und Herren, alles das sind Punkte, von denen ich meine, dass auf sie bei einer angestrebten Weiterentwicklung und Vernetzung der Palliativversorgung unbedingt eingegangen werden muss. Viele Menschen in Deutschland sagen auf Befragung, dass sie Angst vor einem schmerzvollen Tod und den damit verbundenen Qualen haben. Auch die Apparate in den Krankenhäusern, die nach Meinung vieler das Leiden noch verlängern, lösen Ängste aus. Viele wissen auch nichts über Palliativmedizin und kennen keine Hospize. Meine Damen und Herren, ich hoffe daher sehr,
dass wir unser gemeinsames Ziel, eine strukturelle Weiterentwicklung und Vernetzung der Palliativversorgung einschließlich Hospizarbeit, in Niedersachsen bald erreicht haben, als letzten Dienst für schwerst kranke und sterbende Menschen.
Ein ganz anderer Punkt, der nichts mit Palliativmedizin und Hospiz zu tun hat, ist die in Deutschland verbotene Hilfe zur Selbsttötung. Sie ist in einigen europäischen Ländern erlaubt, wie z. B. in der Schweiz durch den schon genannten und im Moment in aller Munde stehenden Verein Dignitas, der in Hannover ein Büro eröffnet hat.
Beim Thema Hilfe zur Selbsttötung gilt: Jeder muss für sich entscheiden, wie er damit umgeht.
Somit kann ich an dieser Stelle auch nicht für meine Fraktion sprechen, sondern ich kann nur ganz allein für mich reden. Ich bin religiös - das sage ich ganz klar -, und ich habe trotzdem Angst vor dem, was mir bevorsteht. So, wie ich es mir wünsche, wünsche ich allen Menschen, dass sie als schwerst Kranke und Sterbende einen würdevollen und schmerzfreien Tod haben. Dafür stehen - ich habe es eben gesagt - die Palliativmedizin und die Hospize.
Ich bin aber auch der Meinung, dass jeder Mensch für sich selbst seinen ethischen Standpunkt finden muss. Wenn sich also jemand trotz vorhandener und ihm bekannter palliativmedizinischer Einrichtungen und Hospize für eine Selbsttötung entscheidet, dann, so glaube ich, hat die Politik nicht das Recht, ihm das zu verbieten.
Die Entscheidung dazu ist diesen Menschen mit Sicherheit nicht leicht gefallen. In einem langen Prozess wurde die endgültige Entscheidung erst nach einem schweren Weg, der mit Ängsten und Zweifeln begleitet wurde, getroffen, oft auch zusammen mit der Familie.
Für mich steht aber vor allem fest: Die Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unsere Gesellschaft die Schwachen, Kranken und Sterbenden stützt, sie auffängt und begleitet. Aber bei einem so sensiblen Thema wie Hilfe zur Selbsttötung sollte sie die endgültige Entscheidung dem einzelnen Menschen selber überlassen. Sie haben Recht, Herr Kollege Bookmeyer: Jedes Leben
muss wertgeschätzt werden, egal wie es verläuft, aber es gibt auch ein selbstbestimmtes Leben. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Beim Kampf gegen AIDS nicht nachlassen“ - so heißt der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag. In Niedersachsen wird diesbezüglich von Experten und Fachleuten aus dem ehrenamtlichen Bereich
schon Vorbildliches geleistet. Trotzdem ist gerade bei jungen Menschen die Tendenz zu einer gewissen Sorglosigkeit festzustellen. Deshalb muss die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und von der Landesregierung noch mehr unterstützt werden. Neben den eigenen Möglichkeiten sollte sie darauf hinwirken, dass sowohl die Medien als auch die Wirtschaft verstärkt durch Werbespots und Anzeigen den Menschen eindringlich und kontinuierlich die Gefahr von Aids vor Augen führen.
Auch die Aufklärung über Aids und HIV an den niedersächsischen Schulen muss fortgeführt und noch intensiviert werden. Daher dürfen die Mittel vom Land für die Prävention und Bekämpfung von Aids nicht mehr gekürzt werden, sondern, im Gegenteil, sie müssen aufgestockt werden, um bestehende Einrichtungen zu erhalten und die Vernetzung untereinander zu verdichten.
Wir haben auf eine unserer ursprünglichen Forderungen verzichtet, um eine gemeinsame Beschlussempfehlung zu ermöglichen. Ich richte aber die Bitte an die Landesregierung, dafür zu sorgen, dass in den beiden Justizvollzugsanstalten Vechta und Groß-Hesepe, in denen das Spritzenaustauschprogramm leider eingestellt wurde, regelmäßige Aidskontrollen bei Antritt der Strafe und Entlassung aus der Haft gemacht werden, damit man einen Überblick über die Zahl der Infizierten bzw. Neuinfizierten erhält.
Wie wir alle wissen, ist aufgrund der offenen Grenzen, der Reisemöglichkeiten in fast alle Länder der Erde kein Land, kein Dorf vor der Ausbreitung dieser Krankheit mehr sicher. Unsere Anstrengungen im Kampf gegen Aids müssen das berücksichtigen.
Die Literaturnobelpreisträgerin Nadine Gordimer, die in Johannesburg lebt, bezeichnet Aids als die „Pest des neue Jahrtausends“ und sagt, dass die Menschen die furchtbare Gefahr von Aids gar nicht erkennen. Sie hat leider Recht, meine lieben Kolleginnen und Kollegen; denn die Zahl der neu an
HIV Infizierten sowie die Zahl der Aidstoten steigt laut Welt-Aids-Organisation und Weltgesundheitsorganisation weltweit an.
In meinem letzten Redebeitrag zu diesem Thema habe ich u. a. auf die Zeitbombe hinter der polnischen Grenze und die Warnung von Experten vor der Gefahr hingewiesen, dass sich die in Osteuropa dramatisch ausbreitenden Infektionskrankheiten Aids und Hepatitis in den nächsten Jahren auch Richtung Deutschland ausweiten.
Welche Ausmaße Aids z. B in Afrika oder Brasilien hat, möchte ich jetzt einmal kurz ansprechen; denn diese Länder sind immer mehr beliebte Reiseziele für Menschen aus Europa, die Bundesrepublik eingeschlossen. Mindestens 16 % der 10,5 Millionen Einwohner in Sambia/Afrika sind HIV-positiv. Die statistische Lebenserwartung dort ist von über 50 Jahren auf 33 Jahre gesunken. Mehr als 90 % der Sambier wissen heute zwar, wie sie sich gegen Aids schützen können, aber hier stehen sich alte Traditionen und moderne Tendenzen gegenüber. Männer - das ist uns sicherlich bekannt, und man kann es nachlesen - können mehrere Frauen haben. Viele Frauen sind aber durch ihren Ehemann aidsgefährdet; denn wenn von den Frauen die Benutzung eines Kondoms vorgeschlagen wird, werden sie oft als Huren beschimpft, und so verzichten sie auf den wirksamen Schutz. Medikamente, die das Leben um ein paar Jahre verlängern können, sind inzwischen auch für Afrikaner erschwinglich geworden. Das Geld der meisten Familien reicht aber nur für die Behandlung eines Familienmitglieds und nicht für alle.
Brasilien - darauf möchte ich noch kurz eingehen gilt laut Weltgesundheitsorganisation als Vorbild in der Aidsbekämpfung. Die Zahl der Aids/HIV-Fälle liegt heute bei mehr als 500 000 Menschen. Die Regierung - auch das ist interessant - legte sich in der Vergangenheit wegen ihrer aggressiven Präventionskampagne immer wieder mit der katholischen Kirche - die hier ja einen ganz eindeutigen Standpunkt vertritt - an, weil sie in großem Umfang Kondome an Schulen verteilte und diesbezüglich Werbespots sendete. Die Regierung Brasiliens geht nicht auf Forderungen aus konservativen Lagern ein, von ihrer Bevölkerung Abstinenz als Prävention zu verlangen; denn - so sagt der Direktor des brasilianischen Aidsprogramms - Abstinenz, wie es die katholische Kirche fordert, ist zwar die beste Prävention gegen Aids, aber es ist nicht durchführbar, es sei denn, man kastriert die Menschheit oder ändert die Gene. - Diese Aussa
ge - das meine ich sehr ernsthaft - trifft den Kern der Dinge. Wir brauchen im Kampf gegen Aids realistische Mittel und kein Wunschdenken.
Wir können gemeinsam und hier vom niedersächsischen Parlament ausgehend den Kampf gegen Aids verstärken, wenn wir uns dafür einsetzen, dass - erstens - neben einer effizienten Öffentlichkeitsarbeit und gezielten Informationen und Aufklärung an unseren Schulen den aktuellen Entwicklungen entsprechende Konzepte von Niedersachsen mit den anderen Bundesländern verknüpft werden und - zweitens - über den Bund und Europa hinaus eine weltweite Zusammenarbeit erfolgt sowie in den ärmeren Ländern - das halte ich für sehr wichtig - die Mindestvoraussetzungen für einen menschenwürdigen Lebensraum geschaffen werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir können aus Niedersachsen heraus sicherlich nur einen kleinen Beitrag im Kampf gegen Aids und gegen die weltweit steigende Zahl der Aidserkrankungen und Aidstoten leisten. Aber das, was möglich ist, das sollten und das müssen wir tun. Darum bitte ich Sie, den Ihnen vorliegenden Antrag zu unterstützen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie so viele Anträge von CDU und FDP schadet auch der uns vorliegende Antrag nicht, er bewirkt aber auch nichts.
Aus diesem Grund ist er eine Zumutung für Betroffene, für Fachleute und für die Öffentlichkeit.
Er stellt sich nicht den aktuellen Entwicklungen und geht nicht auf die Anforderungen der Zukunft ein. Es bedarf eigentlich nur des kleinen Dienstweges, um alle an das Ministerium oder an das NLS gestellten Fragen beantwortet zu bekommen.
Der CDU/FDP-Antrag ist in der vorliegenden Fassung einfach überflüssig, weil er nicht über die Istsituation hinausgeht und auf der Ebene der reinen Verhaltensauffälligkeit aufbaut. Es fehlt das Aufzeigen der Ursachen, die für den Missbrauch von legalen und illegalen Drogen mitverantwortlich sind. Ebenso fehlen die Konsequenzen daraus. Denn einen nachhaltigen Erfolg gibt es nur, wenn die Lebensbedingungen, wie soziales Umfeld, Bildung in Kindergarten und Schule, also die Chancengleichheit, mit einbezogen werden.
Noch in der letzten Sitzung des Sozialausschusses stand in diesem Antrag - als Bitte formuliert -, die Landesregierung möge für eine zukunftsfähige Jugend bestimmte Schritt einleiten. Damit sollte der
Schwerpunkt des Antrages auf die Diffamierung von Jugendlichen gelegt werden. Anders konnte man den Satz nicht interpretieren.
Jetzt hat man diese Aussage zurückgezogen. Trotzdem ist und bleibt auch diese Aussage ein Schritt hin zur neuen Qualität in der Sozialpolitik der Landesregierung.
In Niedersachsen und darüber hinaus haben und hatten wir schon immer eine zukunftsfähige Jugend. Was unsere Jugend braucht, sind vernünftige Lebensbedingungen und keine abqualifizierenden Äußerungen in den Anträgen der Regierungsfraktionen.
Der Kernpunkt des vorliegenden Antrages soll der Alkoholkonsum sein. Deshalb steht auch in der Begründung, dass der Alkoholkonsum bei 13- bis 15-Jährigen in den vergangenen zwei Jahren drastisch zugenommen hat. Diese Aussage, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, ist falsch, ganz einfach falsch. Nach einem Bericht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2004 ist der Bier-, Wein- und Spirituosenkonsum von Jugendlichen und Kindern in den letzten Jahren kontinuierlich real zurückgegangen. Um einen weiteren Rückgang des Alkoholkonsums zu erreichen - was wir ja alle wollen -, bedarf es Mitteln, die greifen. Anträge wie der uns vorliegende sind jedoch ein untaugliches Instrument. Wirkungsvoll wäre z. B. ein klar definierter Auftrag an das Ministerium, die Rahmenbedingungen in eine bestimmte Richtung zu ändern.
Das heißt zum einen, Einfluss auf die Preisgestaltung bei Alkohol nehmen. Je teurer, desto weniger wird er vor allem von Kindern und Jugendlichen gekauft. Das beste Beispiel dafür sind die so genannten Alkopops. Seit Einführung einer Sondersteuer auf diese Mixgetränke durch die Bundesregierung ist der Verbrauch stark zurückgegangen. Ein voller Erfolg also! Die zuständige niedersächsische Sozialministerin, Frau von der Leyen, hält nach eigenen Angaben aber nichts von einer Verteuerung einzelner Produkte. Ein falscher Standpunkt, wie sich gezeigt hat.
Zum andern gehören eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und eine gezielte Antialkoholcampagnen dazu. Statt hier sofort wirkungsvoll tätig zu werden, meine Damen und Herren, geht die Lan
desregierung einen anderen Weg. Sie kürzt oder streicht die Mittel für Projekte, die erfolgreich gelaufen sind. So bekommt die Kampagne „Bündnis für Verantwortung - weniger Alkohol, mehr Genuss“, dem in Niedersachsen inzwischen mehr als 50 Landes- und andere Institutionen sowie 13 Städte und Landkreise angehören, seit einem Jahr keine Landesmittel mehr. Wenn keine Sponsoren gefunden werden, können die geplanten Aktionen nicht mehr stattfinden, und die Kampagne muss insgesamt eingestellt werden. Damit wäre ein weiteres Projekt der Hilfe, der Unterstützung und der Prävention platt gemacht. Hauptsache, Frau Ministerin von der Leyen hatte die Schirmherrschaft für dieses Bündnis. Das macht sich in der Öffentlichkeit ja immer so gut.
Was den Punkt 2 c) in dem Antrag betrifft, hatte der Versuch von meiner Kollegin Frau Müller und mir, durch eine Kleine Anfrage zum Thema Kinder und Alkohol zu erreichen, dass sich das Justizministerium dieses Themas verstärkt annimmt, leider keinen Erfolg. Das Ministerium schreibt u. a.: Eine Notwendigkeit und Möglichkeit, gerade durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte verstärkt gegen den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen vorzugehen, sieht die Landesregierung nicht. - Des Weiteren wird auf die Zuständigkeit und die Unabhängigkeit der Gerichte verwiesen. Hier zeigt sich für mich ganz deutlich, wie gering die Motivation der Landesregierung ist, wenigstens durch Gespräche mit der Judikative nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Als zweiter Schwerpunkt des uns vorliegenden Antrages wird die Drogenproblematik genannt. Wer es mit der Prävention ernst meint und den aktuellen Anforderungen tatsächlich Rechnung tragen will, der muss auch Geld zur Verfügung stellen und darf nicht ohne Rücksicht auf Verluste alle Projekte kaputtmachen. Es ist nicht zu verantworten, fehlende Arbeitsstunden von hauptamtlichen Mitarbeitern durch ehrenamtliche Kräfte auffangen zu wollen. Auch für die ehrenamtlich Tätigen haben wir eine Fürsorgepflicht. Ehrenamt heißt nämlich: Arbeit nebenbei, neben Beruf und Familie.
Wer bezahlt eigentlich die Fortbildung der erwarteten steigenden Anzahl von Ehrenamtlichen? Sollen auch das die Verbände oder die kirchlichen Träger übernehmen? - Wo bleibt im CDU/FDPAntrag die Forderung nach einem Konzept gegen die Beschaffungskriminalität? Das wird nicht gefordert. Man nimmt aber hin und unterstützt, dass das
Programm „Externe Drogenberatung“ in den JVAs gestrichen wurde. Fragen Sie einmal die Vertreter der JVAs, was die davon halten. - Gar nichts! Sie wollen diese externe Drogenberatung wiederhaben, weil den unzulänglichen Sozialberichten, die nicht mehr aussagekräftig sind, entnommen werden kann, dass die Zahl der genehmigten RehaMaßnahmen zurückgegangen sind. Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie es mit dem Kampf gegen den Drogenkonsum ernst meinen, dann setzen Sie diese externen Drogenberater, wie gesagt, wieder ein.
Ich komme zum Schluss. Die Suchtbekämpfung auf den verschiedensten Gebieten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die die Politik maßgeblich verantwortlich ist. Wir als SPDFraktion nehmen diese Aufgabe ernst. Den uns vorliegenden Antrag von CDU und FDP können wir dagegen nicht ernst nehmen und lehnen ihn aus diesem Grund ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zigtausend Menschen erkranken jährlich in Niedersachsen an Borreliose, einer Krankheit, die vielen von uns gar nicht oder in ihrem Ausmaß bisher nicht bekannt ist. Hierbei handelt es sich überwiegend um die Lyme-Borreliose, wogegen es bisher keinen Impfstoff gibt und somit die Gefahr von starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zur Invalidität sehr groß ist. Wir unterstützen daher den vorliegenden Antrag.
Neben einer gezielten Information und Aufklärung der Bevölkerung ist es zudem wichtig, dass behördlicherseits Informationen darüber eingeholt werden, in welchen Gebieten von Niedersachsen infektiöse Populationen von Zecken besonders häufig nachgewiesen werden. Auch die Frage, ob eine Ausbreitung der bisher nur im südlichen Deutschland vorkommenden meldepflichtigen Frühsommer-Meningoenzephalitis-Infektion bei uns zu erwarten ist, muss geklärt werden.
Die schriftliche Anhörung von Fachleuten hat ergeben, dass man einerseits mit Punkten in dem vorliegenden Antrag übereinstimmt, man andererseits aber Wünsche und Forderungen hat, die darüber hinausgehen bzw. zusätzlich erhoben werden. Diese Punkte - darauf möchte ich hinweisen - werden von uns unterstützt in der Hoffnung und der Erwartung, dass sich die Landesregierung hier aufgeschlossen zeigt. So wird darauf hingewiesen, dass die Krankheit Borreliose nicht nur in der Bevölkerung, sondern teilweise auch bei Ärzten in Praxen und Kliniken weitgehend unbekannt ist. Im Hinblick auf Vorsorgemaßnahmen und Früherkennung werden die Krankheitsfolgen häu
fig sehr spät erkannt, was oft zu langjähriger Arbeits- und Berufsunfähigkeit führt, womit auch ein sozialer Rückzug verbunden ist.
Was die Fortbildung im Bereich der Ärzteschaft angeht, so ist es meines Erachtens die Pflicht des Landesgesundheitsamtes, kompetente Fortbildung in die Wege zu leiten, und zwar unter Beteiligung von Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes der KVs, von Arbeitsmedizinern und auch Selbsthilfegruppenleitungen. Die Fort- und Weiterbildung ist ebenfalls Aufgabe der Ärztekammer und wird von dieser in zunehmendem Maße auch bundeseinheitlich wahrgenommen. Selbstverständlich muss darüber hinaus eine weit reichende und umfangreiche öffentliche Aufklärung erfolgen.
Bezüglich der Meldepflicht - eventuell auch anonym - ist die Mehrheit der Fachleute der Meinung, dass damit der Weg in die richtige Richtung beschritten wird. Nach Meinung von Experten hat eine Meldepflicht aber nur Sinn, wenn es Spezialambulanzen bzw. Referenzzentren für Borreliose gibt. Durch eine Meldepflicht unter dieser Voraussetzung wäre eine bessere Transparenz der Erkrankung möglich. Zudem erhielte man Informationen darüber, wie viele Erkrankungen es überhaupt gibt.
Was die Spezialambulanzen betrifft, so wurde in den eingegangenen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass es dringend notwendig ist, über ein oder zwei Spezialambulanzen in Niedersachsen hinaus noch so genannten Referenzpraxen einzurichten, die sich über das ganze Land erstrecken. Es könnten dafür Arztpraxen, die sich bereits bei der Behandlung der Borreliose bewährt haben, benannt werden. Des Weiteren hält man Speziallabore für überaus sinnvoll und notwendig. Eine Spezialambulanz in enger Kooperation mit der Abteilung für Neurologie und medizinische Mikrobiologie sowie unter Einbeziehung aller anderen erfahrenen klinischen Abteilungen kann, so sagt man, dieser Aufgabe gerecht werden.
Nun zum Thema der Therapiestudien und deren Finanzierung. Therapiestudien gibt es bisher überwiegend in Amerika. Sie sind laut Stellungnahme der Uni Göttingen nicht ohne weiteres auf Europa übertragbar. In diesem Bereich sind also spezielle Erfahrungen notwendig. Richtig ist, dass die Uniklinik Göttingen seit 15 Jahren Erfahrungen mit vielen Facetten der Borreliose hat. Sie wird deshalb sehr oft um Stellungnahme bei ambulanten Patienten gebeten. Richtig ist auch, dass Nie
dersachsen mit den Bundesministerium für Forschung und Technologie zusammenarbeiten muss, so wie es in dem vorliegenden Antrag auch gefordert wird.
Meine Damen und Herren, auch Herr Professor Dr. Ledwoch aus Langenhagen hat seit Jahren sehr viel Erfahrung in der Behandlung von Borreliose-Patienten. Er hat inzwischen mehrere tausend solcher Patienten behandelt. Seine Patienten kommen aus ganz Deutschland und teilweise auch aus dem Ausland. Er hat alle diese Fälle dokumentiert und Kontakte zu Psychologen aufgebaut, die die Patienten, wenn nötig, auch behandeln. Er wäre zudem bereit und aufgrund seiner Erfahrung auch dafür prädestiniert, als Referenzzentrum oder Referenzpraxis zu agieren. Die Landesregierung bzw. das Ministerium sollte daher nach meiner Meinung auch zu Professor Ledwoch Kontakt aufnehmen.
Über den nachfolgenden Punkt haben wir im Ausschuss ebenfalls ausgiebig diskutiert und waren uns einig, dass in den bevorstehenden Gesprächen zwischen Vertretern des Ministeriums, den KVs und den Gesundheitsbehörden die Frage geklärt bzw. angesprochen werden muss, welche Probleme sich aus den kostenträchtigen Borreliosetherapien unter den Bedingungen der Arzneimittelbudgetierung ergeben und wie sie gelöst werden können. Mir ist das so wichtig, weil gerade die finanziellen Fragen bzw. Probleme mit einer Krankenkasse zur Schließung der anerkannten Spezialklinik von Professor Ledwoch in Langenhagen im Juni 2003 geführt haben.
Chronische Borrelioseerkrankungen können vermieden werden, so die Experten, vorausgesetzt, der behandelnde Arzt therapiert angemessen, also ausreichend. In sehr vielen Fällen wurde die Möglichkeit der Zeckendiagnose vonseiten der Krankenkassen und auch der Ärzteschaft häufig als zu teuer abgewertet. Oft nur durch Entscheidung einzelner Sachbearbeiter bei den Krankenkassen werden die Kosten einer Zeckendiagnose übernommen, so die Aussage von Betroffenen. Das kann nach meiner Meinung und wohl auch nach Ihrer Meinung nicht richtig sein. Diagnostik und Therapie der Borreliose ist eine Praxisbesonderheit und muss dementsprechend von den Krankenkassen honoriert werden. Hausärzte dürfen, wie es nach Aussagen Betroffener zurzeit vorkommt, aus Budget- und Regressgründen die Diagnostik und die Therapie nicht ablehnen bzw. den
Patienten zu Kollegen überweisen oder ihn gar nicht erst behandeln.
Ich komme zum Schluss. Menschen, die von der Krankheit Borreliose betroffen sind, haben oft einen langen Leidensweg hinter sich und nicht selten auch keine Hoffnung auf Besserung ihrer gesundheitlichen Probleme. Das ist schlimm.
Aber Besorgnis erregend ist auch der volkswirtschaftliche Schaden durch gar keine, zu späte oder nicht ausreichende Behandlung. Eine Schweizer Ärztin hat ausgerechnet - so ein praktischer Arzt in der schriftlichen Stellungnahme -, dass die intensive Therapie eines schwer an Borreliose erkrankten Patienten nur ein Zehntel dessen kostet, was durch eine Nichtbehandlung an Kosten entstehen würde.
Zum Schluss noch der Hinweis: Ein guter Gesprächspartner und Berater für die Umsetzung des uns vorliegenden Antrages zur Bekämpfung und Behandlung von Borreliose und darüber hinaus ist zudem - darauf möchte ich auch noch ausdrücklich hinweisen - der am 6. Juni 2004 in Niedersachsen gegründete Bundesverband Borreliose behandelnder Ärzte. Aufgrund seiner Fachkompetenz sollte er nach meiner Meinung in die wissenschaftlichen und auch allgemeinen Fragen mit einbezogen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Anforderungen auch in Niedersachsen an die Bekämpfung von Suchterkrankungen sind gestiegen, ebenso die Klientenzahlen, der Arbeitsaufwand für die hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Erwartungen an die ehrenamtlich Tätigen in der Suchtbekämpfung. Unser aller Ziel muss es sein, den Konsumbeginn von Drogen, vor allem bei Jugendlichen, von der Zigarette über den Alkohol bis hin zu harten Drogen, zu verhindern oder hinauszuzögern. Es muss uns gelingen, Jugendlichen den schädlichen Gebrauch und die Konsequenzen einer Abhängigkeit von Drogen vor Augen zu führen. Wir müssen alles dafür tun, um in den nächsten Jahren eine deutliche Senkung der Zahl der abhängigen Jugendlichen zu erreichen. Darin, meine Damen und Herren, sind wir uns sicherlich einig.
Dringend erforderlich ist daher eine Stärkung und Herausstellung der Wichtigkeit von Prävention und anschließend eine Behandlung der Abhängigkeit mit allen den neuesten Erkenntnissen entsprechenden zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Die Suchtprävention in Niedersachsen erreicht zurzeit ca. 40 000 Jugendliche. Das ist nicht genug.
Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP geht in die richtige Richtung, und wir unterstützen diese Zielsetzung. Allerdings basiert der Antrag überwiegend auf gesetzlicher, sprich interministerieller Basis. Ihm fehlen nach meiner Meinung die Impulse für die Wohlfahrtsverbände, für die Institutionen und Einrichtungen, die sich mit der Bekämpfung von Sucht beschäftigen. Auch die Vernetzung im Bereich Prävention über die Jugendlichen hinaus fehlt mir in diesem Antrag. Ohne diesen Übergang ist der Antrag zu kurz gegriffen.
Nun zum Inhalt des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP. Es ist richtig: Wir haben in der Suchtprävention hervorragenden Sachverstand in den Fachstellen für Sucht. Aber durch die enormen Kürzungen im vergangenen Haushalt sind viele Beratungsstellen für Alkohol- und Drogenkranke in finanzielle Not geraten. Der vom Land gekürzte Anteil konnte auch durch die Landkreise und Kirchen, durch Spenden und Einnahmen aus Rehabilitierungsmaßnahmen nicht aufgefangen werden. In Beratungsstellen wurde Fachpersonal abgebaut und wurden Angebote reduziert. Das alles ging zulasten der Jugendlichen, die mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen im persönlichen Bereich allein gelassen werden mussten. Langsam von den Mitarbeitern aufgebautes Vertrauen und Selbstwertgefühl ist wieder verloren gegangen. Durch den Wegfall von hauptamtlichen Fachkräften leidet ebenfalls die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, wobei zudem gesagt werden muss, dass ein Auffangen hinsichtlich des zu leistenden Arbeitsumfangs durch Ehrenamtliche nicht möglich ist.
Was in diesem Antrag die Bitte an die Landesregierung um Information betrifft, habe ich noch einige Fragen bzw. Anmerkungen, die ich kurz ansprechen möchte: In welcher Art, durch welche gezielten Informationen und Grundlagen soll die Landesregierung informieren, und wen soll sie informieren? Bezüglich aller an Suchtbekämpfung Be
teiligten stellt sich mir die Frage: Wer soll sich mit wem vernetzen, wie soll das aussehen und inwieweit müssen die unterschiedlichen Regionen berücksichtigt werden? Was die Bekämpfung betrifft, würde mich interessieren: Für wen soll das interministerielle Gesamtkonzept entwickelt werden, für welche Einrichtungen oder Organisationen? Sollen hier nur die Jugendlichen berücksichtigt werden, oder soll es auch darüber hinaus gehen?
Die Überprüfung der gewissenhaften Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Auflagen zum Verkauf von alkoholischen Getränken ist auch nach meiner Meinung ein sehr wichtiger Punkt. Aber wie sieht die Praxis aus? Polizei und Ordnungsämter tun auch heute schon ihr Möglichstes, um für die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen zu sorgen. Die Runden Tische der Kommunen zur Prävention haben das Thema schon aufgegriffen.
So erhalten Ladenbesitzer Strafanzeigen, wenn sie verbotenerweise Alkohol an Jugendliche abgeben. Frustrierend allerdings ist für die Polizei und die Ordnungsämter, wenn eine diesbezügliche Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Hier ist nach meiner Meinung die Landesregierung gefordert, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu führen, um durch geeignete Maßnahmen dem Jugendschutzgesetz Rechnung zu tragen.
Die Bitte in dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP um eine Darstellung der Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlichen Mitwirkenden und die Würdigung der dadurch erreichten Leistungssteigerung hört sich im ersten Moment recht gut an. Aber was resultiert daraus? - Ganz klar nach meiner Meinung die Unterdrucksetzung von Ehrenamtlichen, ihre Leistung zu steigern. Denn die durch den Wegfall von hauptamtlichen Kräften gerissene Lücke im Versorgungsnetz sollen jetzt ehrenamtlich Beschäftigte füllen. Das ist, wie ich gerade schon sagte, aber nicht möglich. Viele Ehrenamtliche sind schon heute überfordert. Sie können nicht mehr leisten und sie können auch nicht alles leisten. Das Ehrenamt funktioniert nur, wenn es in ein Gesamtkonzept mit den erforderlichen hauptamtlichen Fachkräften aus den Fachverbänden eingebunden ist; ansonsten droht den Ehrenamtlichen die Verheizung.