Rudolf Borchert
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zugegebenermaßen greift der CDU-Antrag ein wichtiges Thema auf.
Zudem gibt es ganz offensichtlich erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.
Die CDU, und darum geht es, möchte, dass der Abstand bei der Ausbringung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln von bisher 7 auf 3 Meter reduziert wird, das heißt, wir reden über 4 Meter. Ich dachte anfangs, das wäre vielleicht gar nicht so schwierig, aber wie die Debatten zeigten – vor allen Dingen im Umweltausschuss, ich habe die natürlich auch im Landwirtschaftsausschuss verfolgt –, sind diese 4 Meter doch von außerordentlicher Tragweite.
Wir haben im Umweltausschuss, und das ist auch klar, die Position der SPD, die ich hier vertrete, deutlich gemacht, und zwar dass wir den CDU-Antrag ablehnen aus einem entscheidenden Grund, der wurde vom Umweltminister deutlich gemacht. Ich möchte das hier noch einmal auf den Punkt bringen. Wir wollen bei diesem wichtigen und auch nicht ganz einfachen Thema ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren,
wie Sie es selbst in Punkt 1 Ihres Antrages fordern. Dort steht nämlich: „… im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes“.
Warum brauchen wir ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren? Warum kann man nicht einfach hingehen und sagen, wir streichen den Paragrafen 81 Abschnitt 3? Wir brauchen ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren, weil es ein nicht ganz einfaches Thema ist, wenn es darum geht, zwischen den zugegebenermaßen berechtigen wirtschaftlichen Interessen von landwirtschaftlichen Unternehmen und dem Gewässerschutz in unserem Land abzuwägen.
Das ist ein Prozess, der, glaube ich, abwägen muss zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen, und das, das wissen wir, ist im Einzelfall manchmal schwierig und das trifft auch hier zu.
Zweitens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Paragraf 81 Abschnitt 3 im Landeswassergesetz sich nicht nur praktisch positioniert bezüglich dieser 7 Meter, sondern im Abschnitt 3 des Landeswassergesetzes steht etwas mehr. Insofern ist es völlig unsachgerecht, ganz einfach nur herzugehen und zu sagen, wir streichen mal einfach den Abschnitt 3 und das war es. Wir hatten das Problem, das haben wir eigentlich heute noch, aber das ist eigentlich kein Problem, denn es ist in gewisser Weise erfreulich, dass wir heute die letzte Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode haben, und, egal wie man zum CDU-Antrag steht, es wird wohl jeder begreifen und
akzeptieren, dass aufgrund der Kürze der Zeit ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren nicht mehr möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat es gesagt und ich glaube, das ist auch eine Verabredung, die wir alle gemeinsam hier treffen können, am Beginn der neuen Legislaturperiode muss das Landeswassergesetz novelliert werden. Es muss übrigens auch noch in anderen Punkten verändert werden. Im Zuge dieser Novellierung wird man, und das ist heute verabredet worden, auch den Paragrafen 81 Abschnitt 3 überprüfen mit dem Ziel, davon gehe ich aus, hier eine differenzierte Anpassung und Veränderung vorzunehmen, die durchaus im Auge hat, die berechtigten Interessen der Landwirte zu berücksichtigen. An dieser Stelle möchte ich die Argumente noch einmal nennen, nicht dass der Eindruck entsteht, Umweltpolitiker würden nur den Gewässerschutz im Blick haben und nicht auch die Interessen der Landwirte. Ich glaube, es kommt darauf an, hier ebenfalls einen Konsens herzustellen. Wir haben an vielen anderen Punkten bewiesen, dass dies möglich ist.
Unabhängig davon, wie man Wettbewerbsnachteile bewertet, glaube ich, es ist schon notwendig, darüber zu diskutieren, für welchen Umfang, für welche Art und Weise Wettbewerbsnachteile bei diesem speziellen Thema greifen. Ich glaube, es ist ernst zu nehmen, dass natürlich auch Gewässerrandstreifen Pacht- und Pflegekosten unterliegen, die durchaus eine Belastung darstellen, die aber in keiner Weise praktisch wirtschaftlich erbracht werden können.
Zweitens – und das muss man natürlich auch zur Kenntnis nehmen und das ist erfreulich – gibt es in der Landwirtschaft inzwischen eine umweltschonende Ausbringungstechnik. Einige Landwirte haben schon kräftig investiert. Das kann man nicht ausblenden. Diese moderne Ausbringungstechnik führt allerdings dazu, dass Landwirte, die dort investiert haben und diese auch einsetzen, natürlich benachteiligt sind, weil sie die Vorteile der modernen Technik nicht zum Tragen bringen können. Sie werden praktisch nicht honoriert für diese neue moderne Technik gegenüber anderen Landwirten, die in diesen Bereich noch nicht investiert haben.
Drittens glaube ich, wir müssen zur Kenntnis nehmen, auch das ist erfreulich, dass es bei der Entwicklung von aktuellen düngemittel- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften und in der materiellen Zusammensetzung eine Reihe von positiven Entwicklungen gibt bei der Zulassung von neuen Produkten, die durchaus eine differenzierte Herangehensweise an Abstandsregelungen ermöglichen.
Und ein letzter Punkt: Was ich mir persönlich wünschen würde, wäre eine Harmonisierung nicht nur zwischen Landwirten und Umweltpolitikern, sondern eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern in dieser Frage.
Ich glaube, es ist keinem gedient, wenn wir in der Bundesrepublik sehr, sehr unterschiedliche Abstandsregelungen haben.
Wir werden uns im Zuge der Novellierung des Landeswassergesetzes auch genau ansehen müssen, welche Regelungen es in anderen Ländern gibt und was wir davon möglicherweise auf unser Land übertragen kön
nen, aber all dieses, wie gesagt, da wiederhole ich mich gerne, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens, mit Anhörungen, mit Berücksichtigung von wissenschaftlichem Sachverstand aus allen Bereichen, aus dem Bereich Landwirtschaft genauso wie aus dem Bereich Umwelt. Insofern, meine Damen und Herren, möchte ich ganz optimistisch der angesagten Novelle des Landeswassergesetzes entgegensehen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Einstimmig folgte der Landtag in seiner 52. Sitzung am 27. Januar 2005 dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates, den Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Hauhaltsjahr 2003 logischerweise an den Finanzausschuss zu überweisen. Und dann war es der Nikolaustag, der 6. Dezember 2005, an dem musste der Landesrechnungshof dem Parlament seinen Jahresbericht 2005 über die Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2003 vorlegen. Das war praktisch auch der Startschuss für die Beratungen federführend im Finanzausschuss und in allen mitberatenden Fachausschüssen.
Ich bedauere es genauso wie mein Vorredner Herr Riemann, dass Herr Schweisfurth noch nicht hier ist. Nichts
destotrotz, ich nutze die Gelegenheit, vor diesem Hohen Hause dem Präsidenten Herrn Dr. Schweisfurth an dieser Stelle ausdrücklich im Namen der SPD-Fraktion zu danken und natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes.
Gerade in diesem letzten Bericht wurde wieder deutlich, dass der Jahresbericht, so, wie er vorlag, eben nicht nur Prüfungsergebnisse mitteilte.
Ich begrüße jetzt noch mal ausdrücklich Herrn Dr. Schweisfurth. Das passt ja dann doch noch. Herr Dr. Schweisfurth, ich habe mich gerade bei Ihnen und bei Ihren Mitarbeitern namens der SPD-Fraktion bedankt. Und ich möchte deutlich sagen, dass Sie uns ja nicht nur Prüfungsergebnisse vorlegten, sondern eine Reihe von Analysen, Bewertungen, Empfehlungen an die Regierung und an den Landtag überreicht haben, Hinweise gegeben haben, um den Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft hier im Land gerecht zu werden. Auch wenn wir, was wohl zu erwarten war, Herr Dr. Schweisfurth, nicht all Ihren Entscheidungsvorschlägen gefolgt sind, versichere ich Ihnen, dass wir Ihre anspruchsvolle Arbeit außerordentlich schätzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle Details des Berichts des Landesrechnungshofes eingehen, sondern mich mit meinen Ausführungen auf drei Bereiche konzentrieren. Das sind einmal das umstrittene Thema Kfz-Leasing im Polizeibereich, der umstrittene Initiativfonds und natürlich auch die umstrittenen Vorschläge des Landesrechnungshofes zum Konsolidierungskurs der Landesregierung.
Als Erstes zum Kfz-Leasingbereich bei der Polizei. Ausführlich und intensiv wurde dieser Sachverhalt zum Konzept zur Umstellung des Fuhrparks der Landespolizei von Kauf auf Leasing im Finanzausschuss erörtert und es ging hoch her. Ich nenne nur stichpunktartig die Thesen und Themen: Leasing günstiger als Kauf oder nicht, Anzweifeln der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von beiden Seiten, Einforderung der Anwendung einer einheitlichen Bewertungsmethode, Schließung von Werkstätten.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, bei diesen Schlagworten wird schon deutlich, eine gemeinsame Auffassung, und das ist sehr zu bedauern, zwischen Landesrechnungshof und Innenministerium zur Kernfrage, nämlich ob Leasing wirtschaftlicher sei als Kauf, ist nicht erfolgt und zeichnet sich bis heute nicht ab. Ich habe seit 1998 kaum ein Thema erlebt im Finanzausschuss, das dermaßen kontrovers zwischen Landesrechnungshof und Regierung, in dem Falle Innenministerium, diskutiert wurde. Insofern war der Meinungsbildungsprozess für uns im Finanzausschuss auch schwierig. Allerdings wollten wir es uns auch nicht so einfach machen wie der Innenausschuss, der letztendlich Kenntnisnahme empfohlen hat. Das war uns zu wenig. Zudem muss ich auch gestehen, die Beanstandungen des Landesrechnungshofes waren uns zu weitreichend. Also musste eine Alternative her.
Diese Alternative haben wir dann auf Antrag der Koalitionsfraktionen einstimmig im Finanzausschuss beschlossen, nämlich die Landesregierung zu ersuchen, den Landtag bereits zum 31. Dezember 2006 über die weitere
Umsetzung des Leasingkonzeptes verbunden mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu unterrichten. Und ich habe sehr wohl noch die Aussage des Innenministers aus der Finanzausschusssitzung am 23. März im Ohr, denn er schlug einen bedeutend späteren Unterrichtungstermin vor, 2007/2008, weil er der Meinung war, der 31.12.2006 wäre zu früh für eine Bewertung. Das kann wohl sein. Allerdings waren wir im Finanzausschuss, wie gesagt, einstimmig der Meinung, dass dieses Thema einfach zu wichtig ist und dass wir gleich am Beginn der neuen Legislaturperiode uns mit diesem Thema im Finanz- und Innenausschuss umgehend befassen müssen, um dieses konstruktiv zu begleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Initiativfonds, der ja ein Teil des Prüfberichtes war, geht es um Maßnahmen mit besonderer arbeitsmarktpolitischer Wirkung. Dieser Titel ist schon während der Haushaltsberatungen sehr kontrovers und ausführlich im Finanzausschuss beraten worden. Es gab da keine unterschiedliche Meinung, dass es ein wichtiges Thema ist und auch in Zukunft sicherlich sein wird. Wir haben uns im Finanzausschuss vom zuständigen Minister ausführlich darstellen lassen, wo diese 1,65 Millionen Euro eingesetzt wurden in den letzten Jahren. Es wurde uns eine detaillierte Projektliste der einzelnen Jahre zur Kenntnis gegeben. Und es ist auch völlig legitim, dass der Landesrechnungshof diesen Initiativfonds bis aufs Kleinste auseinandernimmt, denn, das muss man konstatieren, er bildet in der Förderlandschaft schon eine Ausnahme, aber, ich sage das ganz bewusst, eben nicht auf der Grundlage einer Förderrichtlinie, wie Sie es als CDU wieder in Ihrem Antrag fordern, in der Drucksache 4/2347, die uns ja vorliegt,
sondern wir haben nach Vergabegrundsätzen diese Mittel ausgereicht. Das ist auch so gewollt, gewollt nämlich von den Koalitionsfraktionen für ein beschäftigungspolitisch besonders herausragendes Vorhaben, für Fördertatbestände, die von Geldern aus anderen Ressorts und gebunden an Richtlinien von Bund, von Kommunen oder der EU nicht ausreichend bedient werden können, nicht möglich sind, um im besonderen Landesinteresse liegende Beschäftigungswirkung zu erzielen.
Und wie man der Projektliste entnehmen konnte, haben die Kommunalpolitiker aller Parteien, und ich kenne auch eine Reihe von CDU-Bürgermeistern und CDU-Landräten, inzwischen den Initiativfonds schätzen gelernt, gerade weil er so zielgerichtet und so flexibel eingesetzt werden kann. In meiner Heimatstadt Waren zum Beispiel gibt es einen Landrat, Herrn Seidel, der zu Recht auf den Erfolg des Müritzeums immer wieder verweist. Wir sind sehr stolz auf das, was da entsteht. Aber man sollte auch zur Kenntnis nehmen, ohne Initiativfonds wäre wahrscheinlich dieses Vorhaben überhaupt nicht möglich gewesen.
Man könnte auch andere Beispiele hier anfügen.
Entgegen der Meinung des Landesrechnungshofes bin ich allerdings nicht dafür zu prüfen, den Initiativfonds einzusparen – ich habe schon deutlich gemacht, wie wichtig er uns ist –, sondern ich würde, Herr Schweisfurth, ich gebe zu, etwas provokant vorschlagen zu überprüfen, ob
wir nicht den Initiativfonds, weil er eben so gut angenommen wird, möglicherweise besser ausstatten, als es bisher der Fall ist.
Als dritten Schwerpunkt jetzt zum Konsolidierungskurs der Landesregierung. Ich glaube, das war ein Punkt, der auch zu Recht in den Medien und in der Öffentlichkeit sehr breit diskutiert und dargestellt wurde.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht vorgeschlagen, dass das Parlament nach Möglichkeit noch heute, das war ja die Zielsetzung, die Landesregierung beauftragt, zu Beginn der kommenden Legislaturperiode ein mittelfristiges Konsolidierungsprogramm vorzulegen. Hintergrund dieser Forderung ist aus Sicht des Landesrechnungshofes der Handlungsbedarf, die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu beschleunigen und zu intensivieren. Im Klartext heißt das, den eingeschlagenen Sparkurs weiter zu beschleunigen und zu intensivieren. Die CDU hat dies im Ausschuss mit vertreten und auch per Antrag übernommen. Dieser Antrag liegt Ihnen auf der Drucksache 4/2347 vor. Ich bleibe allerdings dabei – und hier spreche ich auch im Namen der SPD-Fraktion –, wir brauchen kein zusätzliches Konsolidierungsprogramm und keine Beschleunigung. Ich möchte dafür drei Gründe nennen:
Erstens. Ich bin der Meinung, dass der Kurs der Haushaltskonsolidierung bereits konsequent umgesetzt wird. Die Nettokreditaufnahme wird mittelfristig, und da können wir wirklich optimistisch sein, kontinuierlich zurückgefahren. 2010 werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit den Haushalt ohne neue Kredite aufstellen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesrechnungshofspräsident hat selbst in seinem Bericht die von uns eingeleiteten Reformschritte wie das Personalkonzept, die Verwaltungsmodernisierung sowie die Schul- und Hochschulreform als sehr positiv eingeschätzt und uns bestätigt, dass wir auf dem richtigen Wege sind, was allerdings nicht heißen soll, dass wir mit den Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung bereits am Ende angekommen sind, nein, wir müssen diesen Weg weitergehen. Ich möchte darauf verweisen, dass wir nicht nur über die Ausgabenseite reden sollten, sondern auch über die Einnahmeseite. Die Länder brauchen höhere Einnahmen, deshalb erteile ich persönlich den aktuellen Steuersenkungsplänen der Bundesregierung eine klare Absage.
Ich möchte an dieser Stelle auf die negativen Ausblicke und auf den Landeshaushalt hinweisen, den wir ja gerade vor einigen Jahren mit der rot-grünen Steuersenkungspolitik schmerzhaft erleben mussten.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, und zwar zu der Ablehnung des Vorschlags für ein weiteres Konsolidierungsprogramm oder einer Intensivierung des Sparkurses. Was bedeutet das konkret? Intensivierung des Sparkurses bedeutet doch wohl in erster Linie konkret, den geplanten Personalabbau von über 10.000 Stellen weiter zu beschleunigen. Dies wiederum wäre nur durch be
triebsbedingte Kündigungen möglich. Und in dieser Frage sind sich ja offensichtlich Landesrechnungshof und CDUOpposition einig.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, dass es mit der SPD keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Das haben wir erklärt, das erkläre ich heute und das werden wir zukünftig so einhalten.
Insofern gibt es keine Beschleunigung des Personalabbaus, weil wir mit sozial verträglichen Lösungen den notwendigen Personalabbau in den nächsten Jahren schrittweise realisieren werden. Der dauert zugegebenermaßen sicherlich etwas länger, ist aber im Interesse der Betroffenen, entspricht den Vereinbarungen mit den Personalräten und den Gewerkschaften und ist insofern ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir auch konsequent gehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es vor allem darauf ankommt – jetzt komme ich zu einem dritten Grund, warum ich den Vorschlag des Landesrechnungshofes ablehne –, den ursprünglichen Sinn des Reformbegriffs wieder herzustellen. Eine Reform muss immer mit einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensverhältnisse für eine Mehrheit der Menschen statt mit sozial ungerechten Einschnitten verbunden sein. Ein Konsolidierungskurs, meine Damen und Herren, der von der Mehrheit der Menschen nicht verstanden beziehungsweise abgelehnt wird, ist eine schlechte Grundlage für politisches Handeln. Und insofern kommt es nicht nur darauf an, kluge Vorschläge zu unterbreiten, sondern Politik muss das Machbare im Konsens mit der Mehrheit der Menschen möglich machen. Das ist Aufgabe von Politik.
Meine Damen und Herren, wir haben zu diesem Punkt im Prüfbericht auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung in ihrem Kurs der Haushaltskonsolidierung bestärkt wird, an dem Ziel der Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts festzuhalten. Ich habe es schon gesagt, wir Sozialdemokraten halten an unserem Ziel fest, spätestens 2010 ohne Neuverschuldung auszukommen. Wir müssen uns mit knappen Finanzmitteln auf jene Politikfelder konzentrieren, die langfristig den höchsten Mehrwert für die Entwicklung des ganzen Landes versprechen.
Zum Ende meiner Ausführungen möchte ich zusammenfassend die CDU-Anträge bewerten, weil es mir in der Kürze der Zeit nicht möglich war, auf Einzelanträge einzugehen. Ich habe es dort, wo es sich angeboten hat, durchaus noch einmal deutlich gemacht. Da die CDU-Anträge, die Ihnen vorliegen, durchweg Anträge sind, die wir in den Fachausschüssen beziehungsweise federführend im Finanzausschuss beraten und durchgehend auch negativ votiert haben, kann ich für die SPD-Fraktion hier nur erklären, dass wir diese CDU-Anträge ablehnen werden, und zwar in der Gesamtheit.
Vielleicht haben wir die Möglichkeit, in der Debatte noch auf den einen oder anderen Punkt argumentativ einzugehen. Wie gesagt, aus Zeitgründen – nicht aus Gründen der Missachtung des Antragsstellers – kann ich jetzt auf weitere Details leider nicht eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzpolitiker sind sehr flexibel
und sind durchaus in der Lage – ne, Herr Riemann –, sich auch mal zu anderen Themen zu positionieren,
weil, und wir werden es auch bei diesem Thema gleich sehen, ja fast jedes Thema, ob es uns gefällt oder nicht, irgendwo mit Geld zu tun hat.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man ungeprüft und ohne kritisch zu hinterfragen einer Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein beitreten möchte, glaube ich, dann wäre es nicht gut. Wir sind alle gut beraten, Herr Glawe, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Materie so einfach nun auch wieder nicht ist und dass es durchaus nicht so ist, dass es im Bund oder in den Bundesländern eine Tendenz hin zum bundeseinheitlichen Basisfall gäbe. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in einer Probeabstimmung einer Unterkonferenz der Bundesgesundheitsministerkonferenz lediglich fünf Bundesländer bereit waren, dem Vorschlag von SchleswigHolstein zu folgen.
Dieses ist insofern wichtig zu wissen, um deutlich zu machen, da sind elf Bundesländer und durchaus auch Bundesländer mit geringen Landesbasisfallwerten, die sich ganz offensichtlich anders positionieren als Schleswig-Holstein.
Zweitens macht es deutlich, dass die Erfolgsaussichten dieser Bundesratsinitiative als äußerst gering einzuschätzen sind.
Da dieses Thema ja nun wirklich nicht parteipolitisch zu besetzen ist, weil eine Reihe von CDU-Ländern überhaupt nicht daran denken, einen einheitlichen Bundesfallwert einzuführen, glaube ich, müssten wir schon ein bisschen einsteigen und kritisch hinterfragen, Herr Glawe, welche Gründe könnten denn möglicherweise gegen einen bundeseinheitlichen Basisfallwert sprechen. Es sind im Wesentlichen vier:
Als Erstes möchte ich deutlich sagen und irgendwelchen auch nur andeutungsweise bestehenden Befürchtungen entgegentreten, geringe Landesbasisfallwerte sind nicht gleichbedeutend mit geringen medizinischen Leistungen. Das ist eine ganz klare Bewertung und insofern darf man auch nicht die Illusion haben, dass man durch die Einführung von bundeseinheitlichen Basisfallwerten möglicherweise zu einer besseren medizinischen Versorgung kommt.
Im Gegenteil, in Mecklenburg-Vorpommern haben es unsere Krankenhäuser aufgrund hoher Effizienz geschafft, wirtschaftlich zu sein
und gleichzeitig einen hohen medizinischen Standard zu haben. Das können wir uns bei den Krankenhäusern vor Ort sicherlich ganz gut angucken.
Zweitens. Die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern schreiben keine roten Zahlen und im Gegensatz zu vielen anderen Branchen und vielen anderen Berufsgruppen sind die Löhne und Gehälter unserer Krankenhäuser durchschnittlich bei etwa 97 Prozent der Löhne und Gehälter in den westdeutschen Ländern. Mancher wäre froh, wenn er in seiner Berufsgruppe diesen Wert erreichen könnte.
Das heißt, wenn über einen höheren einheitlichen Bundesfallwert, so, wie Herr Glawe es möchte, mehr Geld kommen würde, würde es nicht notwendig und gleichbedeutend sein mit der Verbesserung der medizinischen Leistungen, auch nur relativ unbedeutend Einfluss haben auf Löhne und Gehälter, sondern es würde in erster Linie den privaten Krankenhausketten zugute kommen.
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen 60 bis 70 Prozent private Träger von Krankenhäusern, die
in der Regel ihren Stammsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben,
und insofern sehe ich hier durchaus einen Zusammenhang zu sagen, mehr Geld ins Land Ja, aber die Frage muss gestattet sein, wo geht es hin und was wird mit diesem Geld gemacht.
Drittens. Der Gesetzgeber hat seinerzeit ganz bewusst von einem bundesdurchschnittlichen Basisfallwert Abstand genommen – daran waren auch CDU-Politiker beteiligt, weil die Länder logischerweise einbezogen waren –, weil es sich in der Praxis bewährt hat, dass man aufgrund der unterschiedlichen Situation nicht nur in Ost und West, sondern auch in Nord und Süd die regionalen Besonderheiten in den Bundesländern berücksichtigt. Dieses ist mit Landesbasisfallwerten logischerweise viel besser zu realisieren.
Und ich komme zu einem vierten und letzten Punkt. Da ist Herr Glawe so leicht drüber hinweggegangen, da ging es nämlich wirklich um konkretes Geld. Der Antrag der CDU würde natürlich, das hat Herr Glawe ja auch zugestanden, bedeuten, dass die Kassen stärker belastet werden.
Denn wenn ich davon ausgehe, dass Herr Glawe einen bundeseinheitlichen Basisfallwert haben will mit der Zielsetzung, insgesamt das Volumen zu erhöhen, würde das die Ausgaben der Kassen in entscheidendem Maße erhöhen. Das ist unstrittig. Für Mecklenburg-Vorpommern wären das circa 180 Millionen Euro. Das kann man auf den Bund hochrechnen. Da kommt eine erhebliche Summe zusammen, die nach vorsichtigen Schätzungen insgesamt dazu führen würde, dass Krankenkassenbeiträge um mindestens zwei Prozentpunkte erhöht werden müssten.
Und das geht an die Adresse der Partei, die ja regelrecht als Fetisch die Senkung der Lohnnebenkosten vor sich herträgt. Herr Glawe, wie wollen Sie das zueinander bringen? Das funktioniert doch überhaupt nicht!
Das ist kein Feindbild, dass ist eine sachliche Feststellung. Ich kann nicht einerseits immer wieder propagieren, wir brauchen eine Senkung der Lohnnebenkosten, um damit angeblich die Arbeitslosigkeit zu senken,
und gleichzeitig hier Vorschläge unterbreiten, die zu einer exorbitanten Erhöhung der Lohnnebenkosten über die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen.
Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung von bundeseinheitlichen Basisfallwerten ist also nur scheinbar im Interesse unseres Landes. Ich stelle fest, dass Herr Glawe und die Kolleginnen und die Kollegen der CDU dieses Thema leider nur sehr oberflächlich und eben nicht im Interesse unseres Landes bereit waren, etwas tiefgründiger zu bewerten.
Bundeseinheitliche Basisfallwerte würden Versicherte und Unternehmen belasten, die Wirtschaft in unserem Land, und sie würden eben nicht die medizinische Versorgung verbessern. Deshalb lehnt die SPD-Fraktion diesen Antrag der CDU ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja bereits ausführlich am 3. März im Finanzausschuss zum Fortschrittsbericht beraten, aber es ist natürlich gut, dass wir heute noch mal die Gelegenheit haben, hier auch im Landtag darüber zu reden zu vorgerückter Stunde zum letzten Tagesordnungspunkt. Bei solch einem wichtigen Thema nehmen wir uns natürlich die Zeit.
Man kann also dem Antragsteller nur dankbar sein, dass wir die Gelegenheit haben, noch mal darüber zu reden.
Worum geht es? Es geht darum, dass die Frage, ob die 1,1 Milliarden Euro, die Mecklenburg-Vorpommern bekommen hat, im Jahr 2004 im Solidarpakt I zweckgerecht eingesetzt wurden. Der Finanzplanungsrat erwartet von den Ländern den Nachweis darüber. Dieses ist so vorgelegt worden im Oktober 2005 durch unsere Landesregie
rung und dann entsprechend durch eine Stellungnahme durch das Bundesfinanzministerium bewertet worden. Von den 1,1 Milliarden wurden 882 Millionen und damit 79 Prozent zweckgerecht nachgewiesen.
Und hier ist der erste Streitpunkt, wie in allen Jahren zuvor, der Streit über die Frage, nicht zweckgerecht oder zweckgerecht und, falls ja, in welchem Umfang. Es geht nicht um die Frage sachgerecht, Herr Riemann, sondern zweckgerecht oder nicht zweckgerecht.
Das zweite Thema in dem Zusammenhang, das immer wieder strittig diskutiert wurde, jedes Jahr, ist die Frage der Definition, vor allen Dingen der Frage, ob man die Sonderlasten mit einrechnet oder nicht.
Und drittens kommt in den letzten Jahren, aber auch dieses Jahr vor allen Dingen, eine neue Streitfrage dazu, nämlich der sogenannte Investitionsbegriff, könnte man den erweitern oder nicht erweitern, und dies im Zusammenhang mit der Definition der Mittelverwendung im Solidarpakt.
Zu diesen drei Fragen folgende Bemerkungen, als Erstes zur Verwendungsquote. Die Verwendungsquoten haben sich in Mecklenburg-Vorpommern nach dem jetzt noch gültigen Anrechnungsmodus inklusive der Anerkennung und Einberechnung der teilungsbedingten Sonderlasten folgendermaßen entwickelt: Im Jahre 2000 lagen wir bei 138 Prozent, 2001 bei 135, dann 107 in 2002, 2003 65 und 2004 79 Prozent. Und da fällt schon auf, dass wir zugegebenermaßen in 2003 und 2004 eine Delle nach unten haben, das heißt also keine hundertprozentige, auch nicht annährend hundertprozentige zweckgerechte Verwendung. Aber auch die Ursachen sind nicht neu. Steuermindereinnahmen von 445 Millionen Euro in 2002 und 2003 haben genau diese Delle verursacht.
Jetzt gucken wir mal nach vorne.
Alles keine neuen Erkenntnisse.
Auch in Kenntnis, dass es ab 2005 mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Berechnungsmethode geben wird, wenn ich mal unterstelle, wir würden den gleichen Berechnungsmodus beibehalten, hätten wir 2005 durchaus berechtigte Erwartungen, so wie in den Jahren vor 2003 zu einer hundertprozentigen zweckgerechten Verwendung zu kommen.
Zum Thema Sonderlasten nur noch etwas in Ergänzung dessen, was Herr Riemann gesagt hat. Es ist ja vereinbart, nicht nur die Berichte, sondern vor allen Dingen die Definition dessen, was zweckgerecht ist, zu überprüfen. Das
ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD so vereinbart. Aber es ist schon wichtig, Herr Riemann, deutlich zu sagen, dass teilungsbedingte Sonderlasten nicht so, wie Sie behauptet haben, angeblich in Ost und West gleich wären.
Also insofern, Herr Riemann, zur Klarstellung: Teilungsbedingte Sonderlasten sind Kosten der hohen Arbeitslosigkeit, Sicherung eines bedarfsgerechten Ausbildungsangebotes, Ausgaben im Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen, Ausgaben für die Zusatzversorgung der ehemaligen DDR, Finanzierung der kommunalen Altschulden. Welcher von diesen Punkten würde für irgendein westdeutsches Land so zutreffen wie für Ostdeutschland, Wolfgang?
Also das war an der Stelle absolut nicht sachgerecht und hilft uns überhaupt nicht weiter.
Zum Investitionsbegriff. Na ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so oft und gerade in der Finanzpolitik eignet sich das nicht für ideologische Debatten und auch nicht für parteipolitische Debatten, weil der Investitionsbegriff in allen Parteien, bei Fachleuten, Nichtfachleuten et cetera völlig umstritten ist, querbeet, überall – im engeren Sinne, so, wie die Landesrechnungshöfe das sehen, die möchten ja noch eine Einschränkung des Investitionsbegriffes. Die Bundesregierung, das Bundesfinanzministerium hat sich klar positioniert in dem Sinne: Solidarpaktmittel, um Gottes willen keine Aufweichung des Begriffes! Dem haben sich auch eine Reihe von Ministerpräsidenten und Finanzministern angeschlossen, übrigens aller Parteien. Aber es gibt auch die, die vehement und immer wieder thematisieren, den Investitionsbegriff neu zu definieren oder zumindest neu zu diskutieren. Und so habe ich auch Herrn Born im Zwischenruf hier durchaus vernommen.
Und wenn Herr Böhmer, gerade gewählt und neuer Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, vehement fordert, dass man sich auf eine erweiterte Definition des Investitionsbegriffes verständigen sollte, glaube ich, wird deutlich, dass er an der Spitze einiger anderer steht in der CDU, die hier die Diskussion aufgemacht haben.
Egal, wie man dazu jetzt persönlich stehen mag, es ging mir einfach darum, deutlich zu machen, dass das wirklich eine umstrittene Frage ist. Er hat natürlich gleich die Gegenreaktion bekommen von Herrn Milbradt, der ihn aufgefordert hat, damit sofort aufzuhören, und eine Absage erteilt. Wenige Tage später kam Herr Althaus und unterstützte die Position von Herrn Böhmer. Also es ist schon ganz interessant, was sich da abspielt.
Ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal auf das Thema eingehen, wie wir zukünftig zu einer besseren zweckgerechten Verwendung kommen.
Ich glaube, die Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, Frau Keler hat es noch mal genannt, die sind wichtig und haben die richtigen Weichen gestellt. Es stimmt durchaus, dass man sehr gut aufpassen muss, insbesondere dann, wenn man Wahlprogramme aufstellt, dass man sich letztendlich auch die Frage stellt nach dem eigenen Anspruch, Herr Liskow beziehungsweise Herr Riemann, dass man bei zukünftigen Zunahmen von Mehreinnahmen bei Steuern oder eben auch unter dem Blickwinkel zweckgerechte Verwendung von Solidarpaktmitteln auf keinen Fall noch aktiver die Ausgaben des Landes forcieren soll, im Gegenteil, ich zitiere Herrn Liskow, noch aktiver die Ausgaben des Landes zu minimieren,
und Herr Riemann darauf verwiesen hat, um Gottes willen nicht weiter konsumieren, sondern investieren.
Jetzt habe ich mir mal – Wort und Tat, das ist ja immer wichtig, wenn man mal davon ausgeht, dass die CDU ein Wahlprogramm aufstellt, das sie nicht nur aufstellt, um in der Opposition zu bleiben, sondern möglicherweise auch mal beim Wort genommen zu werden – dieses CDUWahlprogramm durchgelesen und da ist mir Folgendes aufgefallen, alles unter der Prämisse, Ausgaben minimieren, konsumtive Ausgaben minimieren.
Hier finden wir zum Beispiel, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung müssen unbedingt erhöht werden, Seite 15 et cetera. Die Zahl der Gerichtsvollzieher muss erhöht werden,
Verbesserung Strafvollzug,
bessere Bezahlung der Polizisten und Wegfall der Elternbeiträge, 120 Millionen Euro pro Jahr.
Was stellen wir also fest?
Wir haben eine enorme Diskrepanz zwischen dem, was Sie heute verkünden, Herr Riemann, und dem, was Sie als CDU für die nächsten Jahre für dieses Land hier ins Gespräch bringen, weil als Gegenfinanzierung ist Ihnen bis auf die Reduzierung von inzwischen drei Ministerien von neun auf sechs nichts weiter eingefallen,
außer – Entschuldigung, eins habe ich vergessen – die Abschaffung des Moorschutzprogramms. Das steht natürlich auch noch drin.
So weit zur Frage der Glaubwürdigkeit und der Frage, wie weit Wort und Tat dann zusammen stimmen.
Man könnte auch sagen: Vielen Dank für diesen CDUPopulismus!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich wieder zum Gemeinsamen und das hätte ich mir eigentlich auch bei diesem Thema gewünscht. Ich bleibe dabei, was ich zu diesem Thema bereits am 7. April 2005 hier im Landtag gesagt habe: Erstens halte ich dieses Thema, zweckgerechte Verwendung von Solidarpaktmitteln, ja oder nein, nach wie vor überhaupt nicht geeignet für parteipolitische beziehungsweise ideologische Debatten,
weil das Thema geht kontrovers zwischen Bund und Ländern und kontrovers zwischen den Ländern West und Ost.
Zweitens möchte ich heute wieder dafür plädieren, auch wenn es ganz offensichtlich immer schwerer wird, dass die ostdeutschen Länder bei diesem Thema gemeinsam agieren. Siehe Beschluss hier im Landtag am 07.04.2005, da ist es uns gelungen, gemeinsam zu agieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, MecklenburgVorpommern ist auch bei der Frage der zweckgerechten Verwendung von Solidarpaktmitteln auf dem richtigen Weg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Thema, was besser geeignet wäre für eine Aktuelle Stunde, Herr Renz – das als Vorbemerkung –, denn wenn in den letzten Wochen und Monaten, ob in MecklenburgVorpommern oder auch bundesweit, in den Zeitungen und über die Medien über Familie diskutiert wurde, dann war das immer wieder verbunden mit dem Thema Elterngeld. Das hat natürlich seine Gründe. Insofern, Herr Renz, wäre es sogar denkbar gewesen, dass Sie, wenn Sie heute antragsberechtigt gewesen wären für die Aktuelle Stunde, vielleicht sogar selbst das Thema Elterngeld beantragt hätten.
Insofern ist es für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie hier etwas hineininterpretieren und versuchen, krampfhaft eine Wahlkampfrede zu halten. Das kann ich überhaupt nicht begreifen.
Das ging völlig am Thema vorbei.
Herr Renz, jetzt zu den Fakten. Lassen wir mal ein paar Tatsachen sprechen.
Als Erstes ist es eine Tatsache, Herr Renz, dass die SPD im Bundestagswahlkampf mit der Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes als Ersatz für das Erziehungsgeld ein zentrales Thema besetzt hatte und dieses auch als Forderung offensiv im Wahlkampf so vertreten hat. Das ist eine Tatsache.
Ihre Partei …
Herr Renz, ich spreche Sie ja nicht persönlich an, aber Ihre Partei, und dafür stehen Sie ja nun mal, hat zum Beispiel im Juli 2005 hier in Schwerin bei der Gleichstellungsund Frauenministerkonferenz gegen einen Antrag der SPD zur Einführung eines Elterngeldes gestimmt,
übrigens mit den Stimmen aller CDU-geführten Länder, auch mit der Stimme des Landes Niedersachsen. In Niedersachsen war zu dem Zeitpunkt bekannterweise Frau von der Leyen bereits Sozialministerin.
Das sind Tatsachen.
Jetzt gucken wir mal nach vorne, Herr Liskow. Dann muss man natürlich sagen, dass es durchaus auch eine gute Zusammenarbeit gab – das sind auch Tatsachen –
zwischen der SPD und Frau von der Leyen,
und zwar während der Koalitionsverhandlungen, als es darum ging, gegen starke Widerstände bei der CDU und vor allen Dingen der CSU das Elterngeld überhaupt in den Koalitionsvertrag zu bekommen. Da hat sich die SPD durchgesetzt.
Wir würden sagen, so unter uns, man hat Bande gespielt mit Frau von der Leyen.
So ist es.
Weiter zu den Fakten: Koalitionsausschuss 1. Mai. Auch dort gab es ein gutes Zusammenspiel mit Frau von der Leyen.
Es ist gelungen, gegen starke Widerstände von CDU und CSU nicht nur die Vatermonate durchzusetzen, son
dern auch, was besonders gefährlich gewesen wäre, eine Reihe von Punkten zu verhindern, die dazu geführt hätten, dass das Elterngeld sozial unausgewogen gewesen wäre, weil, bevor der 1. Mai stattfand, in den Medien zu vernehmen war, dass gerade die CDU/CSU nicht die Anrechnungsfreiheit von Elterngeld wollten und auch nicht wollten, dass ein Mindestelterngeld als Sockelbetrag von mindestens 300 Euro eingesetzt wird, um Geringverdiener und Arbeitslose letztendlich auch zumindest auf der gleichen Höhe wie Erziehungsgeld auszustatten. Das ist nachzulesen in diversen Presseartikeln. Insofern halten Sie sich bitte an die Fakten, Herr Renz!
Ich bin sehr froh, dass sich die SPD letztendlich, wie gesagt, im Koalitionsausschuss am 1. Mai durchsetzen konnte.
Insofern war der Weg frei für, manche sagen jetzt sogar schon, eine kleine Revolution in der Familienpolitik. Der Begriff „Paradigmenwechsel“ fiel hier schon. Ich würde nicht ganz so weit gehen, ich bin da etwas nüchterner.
Ich würde das bewerten als neue Weichenstellung in der Familienpolitik in Deutschland. Und diese neue Weichenstellung in der Familienpolitik sollte man nicht zu gering schätzen,
wie man an einigen aufgeregten Reaktionen gerade von CDU/CSU in den letzten Monaten verfolgen konnte.
Warum eine neue Weichenstellung in der Familienpolitik? Das möchte ich an zwei Punkten deutlich machen. Als Erstes ist es ein völlig neuer Ansatz in der Familienpolitik,
wenn man nicht wie bisher zeigt, dass sich Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld direkt am Bedarf der Kinder ausrichten, sondern wenn man erstmals zur Kenntnis nimmt, dass die eigentliche finanzielle Belastung nicht die Aufwendungen für die Kinder sind, sondern dass sich die eigentliche finanzielle Belastung aus dem Wegfall des Verdienstes ergibt. Es ist ein völlig neuer Ansatz, wenn man jetzt beim Elterngeld entsprechend dem Arbeitslosengeld 67 Prozent des Nettoeinkommens weiterzahlt entsprechend dem Verdienst.
Insofern ist das ein Paradigmenwechsel.
Maximal 1.800 Euro maximal 14 Monate, und das nach der Geburt des Kindes. So weit zu den Fakten. Das ist das entscheidend Neue.
Wenn man sich jetzt über die Geburt eines Kindes freut, hat man die Möglichkeit, seine Berufstätigkeit zu unterbrechen, behält damit seine eigene wirtschaftliche Absicherung und man hat auch die Chance, seinen Lebensstandard zu halten, weil man, wenn beide erwerbstätig
sind – Weiterzahlung und Einkommen, also Elterngeld plus Einkommen –, etwa 90 Prozent des bisherigen Einkommens zur Verfügung hat.
Dieser Paradigmenwechsel,
diese neue Weichenstellung,
wie immer man es bezeichnet, zielt ab, Herr Renz, und jetzt komme ich an einen Punkt, der sicherlich schon kontrovers diskutiert wurde und sicherlich auch wird, auf ein neues modernes Familienbild. Erstmals haben Väter die reale Chance, eine Babypause zu genießen, nicht nur in Anspruch zu nehmen, das wäre mir einfach zu nüchtern. Ich glaube, dass es ein Gewinn ist, nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Väter, wenn sie die Möglichkeit haben, diese Babypause zu genießen, und dabei nicht Angst haben müssen, dass sie Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber bekommen beziehungsweise dass aufgrund der Tatsache, dass das Einkommen der Väter in der Regel das höhere ist, sie dadurch in ganz entscheidendem Maße im Lebensstandard geschmälert sind. Das ist wirklich eine völlig neue Weichenstellung.
Und dann das Geschrei der CDU/CSU, Herr Renz,
jetzt kommt es. Das kann ich Ihnen natürlich nicht ersparen. Gerade der Streit um die zwei Vatermonate war das Topthema in den Medien.
Erstaunlicherweise war es weniger die Gefahr der mangelnden sozialen Ausgewogenheit,
Topthema waren die Vatermonate. Und jetzt, Herr Renz, einige Ministerpräsidenten der CDU: …
Ja, das tut weh. Das tut weh.
… Rüttgers, Althaus, Milbradt, Wulff, ich kann so weitermachen, alle diese CDU-Ministerpräsidenten hatten,
alle diese Ministerpräsidenten haben die Vatermonate gegeißelt,
gegeißelt als Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Das ist Tatsache. Spitzenreiter war bei dem Thema, das kam natürlich überraschend, die CSU. Ich zitiere da nur einen, Peter Ramsauer, Chef der CSU-Landesgruppe. Er sagte: „Wir brauchen kein Wickelvolontariat.“ – das bezogen auf die Vatermonate. Sehr tiefsinnig!
Ich glaube, jeder weitere Kommentar ist an der Stelle überflüssig.
Meine Damen und Herren, zur Klarstellung: Kein Vater muss die Elternzeit in Anspruch nehmen.
Das Elterngeld wird dann 12 Monate gezahlt. Wenn er sie in Anspruch nimmt, 14. Das erleichtert es den Eltern, den Vätern vor allem, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Insofern sind die Vatermonate für die Familien kein Verlust, wie behauptet wird,
sondern ein Zugewinn an Entscheidungsfreiheit und darüber hinaus ein Anreiz für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in Familie und Beruf.
Jetzt komme ich noch einmal zum Thema „Soziale Ausgewogenheit“. Es stimmt, die SPD konnte sich in den Verhandlungen mit der CDU durchsetzen, konnte die Anrechnungsfreiheit erhalten und konnte das Mindestelterngeld von 300 Euro durchsetzen.
Das ist sicherlich ein Erfolg. Insofern konnte verhindert werden, dass die Verbesserungen für die meisten Eltern nicht einhergehen mit deutlichen Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose.
Aber ein Wermutstropfen bleibt, den gibt es, weil – das wurde hier auch schon von einigen Vorrednern gesagt – das Elterngeld nicht 24 Monate gezahlt wird, sondern maximal 14 Monate. Das heißt, diese Verkürzung der Bezugsdauer von 10 Monaten führt, insbesondere bei Alleinerziehenden – konkret, wenn sie arbeitslos sind, langzeitarbeitslos, Geringverdiener sind –, zu einem Einkommensverlust von 3.000 Euro. Wie viele das in der Bundesrepublik insgesamt trifft, die Zahl hat Frau Gramkow genannt, und was das Besondere ist, das wissen wir. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil der jungen Familien besonders hoch, die von dieser Einnahmeverschlechterung betroffen sind.
Ich kann mich hier der Position von Frau Dr. Linke nur anschließen. Ich bin der Meinung, dass hier im Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden muss, auch wenn ich weiß, dass die Hürde sehr hoch liegt, denn im Koalitionsvertrag ist diese Summe von 4,3 Milliarden Euro für das Elterngeld leider bereits festgeschrieben. Letztendlich reden wir hier über konkretes Geld. Nichtsdestotrotz halte ich es für notwendig zu überprüfen, ob es Möglichkeiten gibt, das jetzige Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro so weit zu erhöhen, dass das, was praktisch durch eine Verkürzung der Bezugsdauer diesen bestimmen Personengruppen verloren geht, schließlich im Zuge der Notwendigkeit der sozialen Gerechtigkeit kompensiert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umfragen haben interessanterweise gezeigt, dass nicht das Elterngeld, sondern vor allen Dingen die Kindertagesstättenbetreuung für sie im Vordergrund steht. Hier komme ich noch einmal kurz auf Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen. Wir haben eines der besten und leistungsfähigsten Kinderbetreuungssysteme in der Bundesrepublik, um die uns viele beneiden, dazu jetzt das neue Elterngeld und natürlich noch andere Maßnahmen der Familienpolitik. Insofern
glaube ich schon, dass sich für junge Familien in Mecklenburg-Vorpommern gerade auch mit dem neuen Elterngeld die Chancen verbessern werden. Insofern ist das wirklich ein neuer Kurswechsel, ein Richtungswechsel,
eine Weichenstellung für die Familienpolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Änderung zum Landesausführungsgesetz SGB II ging es im Wesentlichen um zwei Fragen. Erstens galt es, im Ergebnis der Anhörung noch einmal zu diskutieren, ob der vorgesehene Verteilungsmodus bezüglich der Ausgleichszahlung von insgesamt 158 Millionen Euro sachgerecht ist oder ob es möglicherweise noch andere Varianten gibt. Die zweite Frage, die uns sehr bewegt hat, war die Frage nach der investiven Bindung dieser Ausgleichszahlungen.
Meine sehr gehrten Damen und Herren, als Erstes zum Verteilungsmodus: Wenn 158,7 Millionen Euro verteilt werden an Landkreise und kreisfreie Städte, dann liegt es in der Natur der Sache, dass es unterschiedliche Betrachtungsweisen und auch unterschiedliche Interessen gibt. Insofern war es natürlich nicht überraschend, dass der im Gesetz vorgesehene Vorschlag für die Verteilung der Ausgleichszahlungen, nämlich ein Mix zwischen Verstärkung von belastungsorientierten Elementen, aber auch die Berücksichtigung von Bevölkerungsanteilen, im Verteilungsmodus von den verschiedenen Seiten kritisiert wurde.
Die Landkreise haben zum Teil gesagt, ein Verteilungsschlüssel 70:30 wäre ihnen zu wenig, weil sie eine stärkere Berücksichtigung ihres Bevölkerungsanteils wollten. Sie wollten nicht so sehr stark belastungsorientiert bewertet werden und haben natürlich auch für sich gerechnet, was das konkret im Einzelnen bedeutet. Die kreisfreien Städte hatten eine ganz andere Interessenlage, auch völlig nachvollziehbar. Sie wollten in der Regel stärker belastungsorientiert bewertet werden und hatten überhaupt kein Verständnis dafür, dass der Bevölkerungsanteil überhaupt berücksichtigt wurde. Das war im Wesentlichen die Konfliktsituation, die wir in den Ausschüssen zu beraten hatten.
In der Debatte zeigte sich dann aber, dass es im Ergebnis nicht möglich war, zu einem anderen Verteilungsmodus zu kommen, der dieser Interessenlage auch nur ansatzweise sachgerecht gewesen wäre, geschweige denn konsensfähig. Es gab das ehrliche Bemühen – und ich kann das hier vor allen Dingen vom Finanzausschuss her bewerten –, wirklich noch einmal alle Alternativen zu prüfen. Das haben wir gemacht, aber – Herr Koplin hat es bereits gesagt, ich kann mich dem nur noch einmal anschließen – in der Schlussfolgerung dessen, was wir dort geprüft haben, hatten wir die Erkenntnis, es bleibt so, wie es im Gesetzentwurf ist. Jede andere Variante im Verteilungsmodus hätte entweder den stärkeren Blick auf die Belastungsorientierung infrage gestellt oder die auch notwendige Berücksichtigung der Bevölkerungsanteile. Es ist nun einmal Tatsache, dass die kreisfreien Städte logischerweise bei den Sozialhilfeempfängern stärker entlastet werden. Ich gebe zu, auch unterschiedlich, denn man kann natürlich in dem Falle nicht Schwerin mit Wismar vergleichen. Es gibt Unterschiede zwischen großen und kreisfreien Städten. Insofern waren demzufolge die Interessenlage und die Argumente innerhalb der kreisfreien Städte zum Teil unterschiedlich. Auch bei den Landkreisen war das so.
Unterm Strich: Wir lassen das so, wie es im Gesetzentwurf steht. Wir werden in den nächsten Jahren allerdings diesen Verteilungsmodus immer mal wieder kritisch hinterfragen müssen. Das ist nicht für immer und ewig. Da
hoffe ich, dass wir in Zukunft zu besseren, zu belastbareren Zahlen kommen, um das noch sachgerechter und möglicherweise auch etwas konsensfähiger zu stricken.
Das ist auch notwendig, sagt Frau Lück. Na gut. Das war jetzt eine Stimme aus Rostock.
Dann komme ich zur zweiten Frage, investive Bindung. Bei der investiven Bindung standen sich im Wesentlichen zwei Argumente gegenüber. Die einen, sicherlich auch nachvollziehbar, haben gesagt, wir müssen auch dieses Instrument der Ausgleichszahlung von 158 Millionen Euro nutzen oder diese Zahlung als Instrument nutzen, um die Investitionskraft zu stärken. Es gab sicherlich aus der Geschichte heraus durchaus die Erwartung des Bundes und ursprünglich auch die Forderung – denken wir einmal an die 2,5 Milliarden, Stichwort Investitionen in Kitas et cetera –, dass dieses Geld eingesetzt wird vor allen Dingen zur Stärkung der Investitionskraft. Das war die eine Argumentationslinie. Keiner wird abstreiten, dass man nicht dafür sein kann, die Investitionskraft der Kommunen zu stärken.
Die zweite Argumentationsschiene stand dem gegenüber, durchaus auch nachvollziehbar, nämlich das Argument, wenn Geld durch eine Ausgleichszahlung den Kommunen übergeben wird, den Landkreisen, den kreisfreien Städten, kann man erwarten, und ich sage mal, wünschen, dass im Sinne der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung keine investive Bindung dieser Mittel vorgenommen wird, weil – und jetzt kommt das entscheidende Sachargument – es eine finanzpolitische Grundsatzentscheidung ist, dass vorrangig der Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden muss. Das hat Vorrang vor Investitionen, weil ansonsten die paradoxe Situation entsteht, dass die kommunalen Gebietskörperschaften teure Kassenkredite aufnehmen müssen, um überhaupt handlungsfähig zu bleiben im Rahmen des Verwaltungshaushaltes, und es überhaupt nicht angesagt ist, Geld für Investitionen einzusetzen, denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, die Situation in den Kommunen ist sehr unterschiedlich, aber in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass fast alle kommunalen Gebietskörperschaften große Schwierigkeiten haben, ihre Verwaltungshaushalte überhaupt auszugleichen, und wenn, nur unter allergrößten Schwierigkeiten.
Diese beiden Argumentationslinien standen sich quasi gegenüber und wie es guter Brauch, gute Praxis in der Politik ist, sucht man dann nach Kompromissen. Und so gab es im jetzt gültigen Gesetz auch eine gewisse Kenntnisnahme dieser Thematik in der Form, dass im jetzigen Gesetz für 2005 nur eine 20-prozentige investive Bindung vorgesehen war, für 2006 65 Prozent, aber ab 2007 eine 100-prozentige investive Bindung. Schon der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat quasi diese Linie aufgeweicht, denn im Gesetzentwurf steht für 2005 20 Prozent, für 2006 65 Prozent, für 2007 65 Prozent. Es heißt, diese 100-prozentige investive Bindung ab 2007 wie noch im jetzt gültigen Gesetz war auch schon im Gesetzentwurf nicht drin.
Dann lief die Diskussion weiter in den Fraktionen, in den Ausschüssen. So kam es letztendlich im Sozialausschuss zu der von Herrn Koplin angesprochenen mehrheitlichen
Entscheidung, die investive Bindung ab 2006 von 65 auf 40 Prozent abzusenken und dieses auch für die Folgejahre festzuschreiben. Da zeigte schon diese Entscheidung, welche Argumente zunehmend an Bedeutung gewannen, nämlich die Argumente, insbesondere auch vom Städteund Gemeindetag vorgetragen, die natürlich vehement die Aufhebung der investiven Bindung forderten.
Wenn wir in der heutigen Beratung auf dem Tisch zwei Anträge haben, einen der CDU auf der Drucksache 4/2267 und einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksac h e 4/2269, dann ist es sicherlich kein Zufall und ist im Zusammenhang zu sehen mit der von mir eben dargestellten Debatte zum Thema investive Bindung.
Die CDU legt uns heute einen Antrag auf den Tisch, den sie so …
Das ist richtig, Herr Renz. Sie haben diesen Antrag bereits im Finanzausschuss gehabt.
Insofern möchte ich mich korrigieren, auch im Sozialausschuss.
Der Antrag sieht vor, dass die investive Bindung aufgehoben wird. Er ist also insofern sehr weitgehend.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass im Grundsatz an 40 Prozent investiver Bindung festgehalten wird, aber – und das ist ganz entscheidend – ein Halbsatz angefügt wird: „soweit der Verwaltungshaushalt dadurch keinen Fehlbedarf ausweist“. Mit diesem Halbsatz greifen wir ganz klar die Position des Städte- und Gemeindetages auf, der richtigerweise festgestellt hat, die finanzpolitische Grundsatzentscheidung heißt, erst den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Das wird mit diesem zweiten Halbsatz von uns abgesichert.
Das heißt, erst wenn der Verwaltungshaushalt ausgeglichen ist, greift die investive Bindung bezüglich dieser im Gesetz festgeschriebenen 40 Prozent.
Ich halte dies für einen sehr guten Kompromiss, weil er im Gegensatz zum CDU-Antrag erstens zur Kenntnis nimmt, eine investive Bindung ist wichtig unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Investitionskraft. Das wird ja nicht durch die Beibehaltung der 40 Prozent außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist es aber gelungen, mit dieser Formulierung sicherzustellen, dass in jedem Fall erst einmal der Verwaltungshaushalt auszugleichen ist. Insofern sind wir, glaube ich, mit beiden Ansätzen hier am besten beieinander.
Anschließend. Ich bin gleich fertig.
Abschließend möchte ich, das darf mir noch gestattet sein zu sagen, um Zustimmung zu unserem Antrag bitten, auch die Kollegen der CDU, auch wenn Sie Ihren eigenen Antrag haben, weil ich glaube, dazu sind wir alle viel zu
sehr Kommunalpolitiker hier in unserem Land. Wir kennen doch die Gefechtslage. In der Praxis wird es so sein, dass es, wenn überhaupt, nur eine teilweise investive Bindung gibt, aber in der Regel überhaupt keine investive Bindung, weil leider alle unsere kommunalen Gebietskörperschaften meist keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt haben. Insofern werbe ich ausdrücklich noch mal für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Ja, gerne, Herr Renz.
Das möchte ich gleich beantworten.
Also das ist ganz klar, weil es gibt vom Bund ja keine Festlegung, wie diese Mittel einzusetzen sind. Insofern sind die Länder in ihrer Entscheidung frei. MecklenburgVorpommern hatte wie gesagt bisher die investive Bindung. Die wird aber jetzt mit unserem Änderungsantrag sehr stark eingeschränkt, ist aber von der Tendenz her und von der praktischen Wirkung vergleichbar mit den Regelungen in den anderen Ländern, sicherlich nicht so weitgehend, das gebe ich zu. Aber es obliegt den Ländern in ihrer eigenen Entscheidungshoheit, die für sie günstigsten Entscheidungen zu treffen, und dieses ist nach meinem Dafürhalten mit unserem Änderungsantrag so gegeben.
Bitte.
Nein, Herr Renz. Das hatte ich bereits in meinem Redebeitrag versucht zu erklären. Ich möchte mich jetzt hier nicht wiederholen, sondern nur noch mit einem Satz sagen, wir wollen mit unserem Änderungsantrag auch deutlich signalisieren, dass wir die Zielsetzung, die Investitionskraft der Kommunen über diesen Weg zu verstärken, vom Grundsatz her richtig finden.
Also auf keinen Fall, nein.
Herr Renz ist somit zufrieden mit den Antworten, habe ich Ihrer Gehrichtung entnommen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragsteller hat in seinem Punkt 2 des Antrages die Landesregierung aufgefordert zu einer restriktiven Neueinstellungspolitik bei der Umsetzung des Personalkonzeptes. Stellen sollen also nur in Ausnahmefällen mit externen Kräften neu besetzt werden, und zwar wenn dazu wichtige Gründe vorliegen. Zwei Gründe werden dazu angeführt, entweder Nachwuchseinstellung aus eigener Ausbildung oder Nachbesetzung von Stellen mit spezifischen Fachkenntnissen. Das ist insoweit alles bekannt und das ist auch der Grund, warum ich sehr überrascht bin von diesem CDU-Antrag, denn das, was wir hier bereden, ist längst beschlossen
durch die Landesregierung und wird auch bereits umgesetzt.
Insofern werden also praktisch hier Forderungen gestellt, Herr Riemann, von Ihrer Fraktion, mit denen Sie bei der Landesregierung offene Türen einrennen, beziehungsweise Sie sprechen davon,
dass Sie mit Sorge erfüllt werden,
dass diese Landesregierung auch gut arbeitet. Also diese Sorge, mit der Sie unsere Arbeit begleiten, ist schon, für mich zumindest, sehr überraschend.
Welche Beschlüsse meine ich? Es geht zum Ersten natürlich um das Personalkonzept 2004. Da haben wir zum Beispiel die Festlegung, dass für die Einstellung von Nachwuchskräften 30 Stellen vorgesehen sind, wie ich finde, zu wenig. Leider ist zurzeit mehr nicht möglich, denn wir haben einfach das Problem, dass wir insgesamt zu viel Personal haben. Und so wünschenswert, wie es wäre, mehr Nachwuchs einzustellen, sind mehr als drei Stellen zurzeit leider nicht machbar. Des Weiteren, und da zitiere ich jetzt aus dem Personalkonzept, gibt es auch eine klare Aussage hinsichtlich der Art und Weise, wie man mit Nachbesetzungen umgeht. Ich zitiere: „Die bisherigen Restriktionen bei der Nachbesetzung von Personal der Landesverwaltung werden grundsätzlich auch künftig gelten müssen. Ausscheidendes Personal... darf grundsätzlich nur mit Personal der Landesverwaltung ersetzt werden.“ Insofern geht es nicht eindeutiger. Und ich möchte als Zweites neben den Beschlüssen im Personalkonzept oder den Festlegungen auf die Beschlüsse des Kabinetts vom 23. August 2005 verweisen, wo in Umsetzung des Personalkonzepts Grundsätze, Verfahrensregelungen und so weiter festgelegt wurden. Hier ist wiederum ganz klar geregelt, dass es die Möglichkeit gibt, in begründeten Ausnahmefällen auf Antragstellung der jeweiligen Fachminister auch extern zu besetzen. Und in diesem Zusammenhang muss man natürlich auch klarstellen, dass jeglicher Vorwurf, Herr Riemann, Sie sind bisher nicht so weit gegangen...
Ihr Redebeitrag kommt vielleicht noch in dieser Richtung.
Jeden Vorwurf oder jede Unterstellung, die in die Richtung weisen könnte, dass die Landesregierung möglicherweise ihre eigenen Beschlüsse nicht umsetzt, würde ich als völlig unbegründet ganz entschieden an dieser Stelle zurückweisen!
Ganz deutlich Klartext: Es gibt keinerlei Hinweise geschweige denn Beweise, dass das zentrale Personalmanagement, also das PAM im Finanzministerium, das Personalkonzept nicht sowohl kompetent als auch konsequent umsetzt. Es ist natürlich legitim, wenn Fachminister
Anträge stellen, um praktisch Freigaben zur externen Nachbesetzung von freien Stellen zu bekommen. Diese Freigaben sind sicherlich aus deren Sicht auch sehr begehrt. Allerdings gibt es für dieses Verfahren eine klare Regelung, die wie gesagt per Kabinettsbeschluss auch festlegt, wie das Verfahren ist. Ausnahmsweise können also bei Vorliegen von fachspezifischen Besonderheiten Stellen durch das PAM zu externen Ausschreibungen freigegeben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass aufgrund von Fachspezifika eine verwaltungsinterne Nachbesetzung nicht möglich ist. Und, meine Damen und Herren, in einem Punkt bin ich mir zumindest ganz sicher und vermutlich wird der eine oder andere das auch so sehen: Ich habe keine Sorge, dass das PAM beziehungsweise das Finanzministerium nicht durchsetzungsfähig genug wäre, dieses auch in der Praxis so umzusetzen.
Das kann der Minister Holter bestätigen. Ich muss allerdings sagen, es ist völlig legitim, dass Fachminister das natürlich auch versuchen.
Aber man muss sich nur mal die Zahlen ansehen und wir werden im Finanzausschuss demnächst die Möglichkeit haben, uns zur Umsetzung des Personalkonzeptes speziell auch einmal diese Frage vorzunehmen, dass wir uns berichten lassen, wie viel Anträge auf Freigaben durch externe Besetzungen gestellt wurden und wie vielen Anträgen gefolgt worden ist. Ich bin mir sicher, es wird uns wirklich nachgewiesen werden, dass lediglich einem Bruchteil, aber wirklich marginal einem Bruchteil dieser Anträge auf Freigabe letztendlich durch das PAM beziehungsweise Finanzministerium stattgegeben wurde. Falls die Antragsteller, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, aber nicht unterstellen wollen, dass es hier möglicherweise in irgendeiner Art durch die Landesregierung nicht gewährleistet ist, dass Beschlüsse eingehalten und umgesetzt werden, sondern dass hier wirklich die Sorge um das erfolgreiche Arbeiten einer Landesregierung besteht,
dann möchte ich an der Stelle deutlich sagen, dass wir diese Form von Unterstützung und Sorge nicht benötigen, weil wie gesagt die Landesregierung ihre Beschlüsse gefasst hat
und auch entsprechend handelt. Insofern wäre dann Ihr Antrag überflüssig beziehungsweise demzufolge von uns auch abzulehnen. So weit zum Punkt 2.
Mit dem speziellen Punkt 1 Ihres Antrages, der Forderung nach Einstellung des Stellenausschreibungsverfahrens zur Besetzung der Stelle des, verkürzt gesagt, ESFPresse-Referenten begeben Sie sich dagegen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, auf ein wirklich gefährliches Terrain. Wenn Sie es nicht wissen, dann ahnen Sie, dass formal an diesem Verfahren nichts
zu kritisieren ist, Herr Riemann, denn es gibt eine besetzbare und dazu preiswerte – weil weitgehend EU-finanziert – Stelle. Und vor Ingangsetzen der öffentlichen Stellenausschreibung wurde das zentrale Personalmanagement eingeschaltet und die Ausschreibung von dort zulässig und korrekt freigegeben. Ich kann davon ausgehen, dass Ihnen das durchaus so auch bekannt ist. Das heißt, für mich stellt sich die Frage: Was wollen Sie hier eigentlich?