Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 49. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 49. und 50. Sitzung liegt Ihnen vor.
Im Benehmen mit den Fraktionen soll die vorläufige Tagesordnung erweitert werden um den Punkt „Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission“. Dieser soll nach Tagesordnungspunkt 12 vorgesehen werden. Wird dieser vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 49. und 50. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 4/1472 ein Antrag zum Thema „Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht – Gebührenbefreiung natürlicher Personen“ vor. Auf Wunsch des Antragstellers soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich die Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht dahin gehend anzupassen, dass ab 1. Januar 2005 folgende natürlich e Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich von der Rundfunkgebührenpflicht bis zum InKraft-Treten des Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge befreit werden.
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe),
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Bu- ches des Sozialgesetzbuches),
3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
4. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches.
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991, zuletzt geändert durch den Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 25./26. September 2003, können die Landesregierungen nach § 6 (1) durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bestimmen. Die bestehende Landesverordnung über die Voraussetzungen für die
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist aber an die ab 1. Januar 2005 geltenden bundesrechtlichen Voraussetzungen (SGB II und XII) anzupassen.
Mit dem Gesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge wird der Rundfunkgebührenstaatsvertrag insbesondere dahin gehend geändert, dass für Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe eine Gebührenbefreiung eingeführt wird (Artikel 5 Nr. 6 des Gesetzentwurfes). Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes wird diese Regelung erst am 1. April 2005 mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden wirksam.
Die sich ergebende zeitliche Rechtslücke zwischen InKraft-Treten geänderter bundesrechtlicher Rahmenbedingungen (SGB II und XII) zum 1. Januar 2005 und neuem Rundfunkgebührenstaatsvertrag gilt es wirksam zu schließen, da eine rückwirkende Befreiung von den Gebühren ausgeschlossen ist.
Die Landesregierung ist nach § 6 (1) Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der Pflicht, hier Rechtsklarheit für die betroffenen Hilfeleistungsempfänger und auch für die zuständigen Träger der Sozialhilfe zu schaffen.“
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Doch, eine Stimmenthaltung. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und PDS bei einer Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt worden.
Es ist nach meiner Kenntnis im Einvernehmen aller drei Fraktionen entschieden worden, dass dieser Tagesordnungspunkt in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 11 beraten und so in die Tagesordnung eingeordnet wird. Gibt es dazu Widerspruch? – Das sehe und höre ich nicht, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 4/1473 weiterhin ein Antrag zum Thema „Novelle des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes“ vor. Auf Wunsch des Antragstellers soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Novelle des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes.
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Vermittlungsausschuss des Bundesrates gegen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetzes beabsichtigten Änderungen zu stimmen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes die gegenseitige Entsendung von Vertretern der Aufsichtsgremien vom Absatzfonds und der zentralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) vollständig zu streichen. Die bisherige Regelung, nach der der Verwaltungsrat des Absatzfonds aus seinen Reihen drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der CMA entsendet, hat sich bewährt und ist beizubehalten. Sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt werden, kommt es zu einem Missverhältnis von Beitragszahlern und sonstigen Mitgliedern im Aufsichtsrat der CMA, so dass die Landwirte als Beitragszahler weiter an Mitspracherecht und Einflussmöglichkeit verlieren. Durch die bereits im Jahr 2002 auf Initiative der Bundesregierung erfolgte Erweiterung des Aufsichtsrates der CMA um Vertreter der Verbraucherzentralen, des Tierschutzes und des Naturschutzringes wurde das Stimmverhältnis bereits zu Lasten der Beitragszahler verschoben.
Das Mitspracherecht und die Einflussmöglichkeiten der Landwirte auf die Arbeit und die Aktivitäten der CMA dürfen nicht weiter geschwächt werden.“
Meine Damen und Herren, es geht darum, im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit dagegen zu finden, und deswegen bitte ich, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. – Danke.
Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen von SPD, CDU und PDS bei einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der Sitzung behandeln? – Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, ernenne ich gemäß Paragraph 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entsprechend der Bitte der Fraktion der PDS für Herrn Karsten Neumann die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt als stellvertretende Schriftführerin.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ beantragt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da kommen ja richtig vorweihnachtliche Gefühle auf und ich gehe mal davon aus, dass die Medien das auch entsprechend darstellen werden. Zwei Dringlichkeitsanträge der Opposition auf die Tagesordnung gesetzt – das kommt nicht alle Tage vor, aber das
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aktueller geht es eigentlich nicht, könnte man vorne anstellen zu dieser Tagesordnung, und vor allen Dingen...
Verbrüderungsszenen auf allen Seiten. Aber ich denke, wir sollten uns jetzt wieder der Sacharbeit widmen.
Meine Damen und Herren, aktueller geht es nicht. Ich denke, dieser Spruch gilt für diesen Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“ heute im besonderen Maße. Dass das für diejenigen, die hier vorne rede müssen, eine Menge schwierigster Arbeit aufgrund der stündlichen und täglichen Neuentwicklungen mit sich gebracht hat und mit sich bringt, dürfte jedem klar sein. Das wird also für uns nicht ganz einfach sein. Aber ich denke, es ist trotzdem sinnvoll, dass wir uns heute, zwei Tage vor der abschließenden Sitzung der Föderalismuskommission, mit dem Thema auseinander setzen und miteinander reden.
Ich möchte an dieser Stelle Frau Gramkow und ganz besonders Herrn Rehberg danken, um das mit dem Vorweihnachtlichen weiterzuführen.
Ich habe vor etlichen Wochen an die beiden Fraktionsvorsitzenden die Bitte gerichtet, dieses Thema nicht zum Thema eines Antrages zu machen, denn aufgrund der Geschäftsordnung hätten wir dann dieses Thema nicht zur Aktuellen Stunde aufrufen können. Ich möchte mich also ganz besonders auch bei der Opposition dafür bedanken, dass man diesem Ansinnen Rechnung getragen hat.