Protocol of the Session on June 28, 2006

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie zur 80. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Beratungen eintreten, möchte ich unserem Kollegen Udo Timm ganz herzlich zu seinem 65. Geburtstag gratulieren, ihm alles Gute wünschen, Gesundheit, Schaffenskraft, Gottes Segen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Gratulationen)

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2042(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses, Drucksache 4/2337. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2351 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2042(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 4/2337 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/2351 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Umweltminister Herr Professor Methling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Landesumweltinformationsgesetz handelt es sich schon um den zweiten Regierungsentwurf auf dem Gebiet des Umweltrechts, der im Rahmen der parlamentarischen Beratungen inhaltlich unverändert geblieben ist und in der Sache einvernehmlich behandelt wurde. Dieses Ergebnis erscheint, abgesehen von der natürlich sorgfältigen Vorbereitung durch das Umweltministerium, nicht selbstverständlich. Ich sehe dafür im Wesentlichen zwei Gründe.

Mit dem Landesumweltinformationsgesetz wird Mecklenburg-Vorpommern lediglich eine Gesetzeslücke schließen, die entstanden ist, nachdem die Novelle des Umwe l t i n f o rmationsgesetzes des Bundes im Februar 2005 als Reaktion auf die jüngste Umweltinformationsrichtiglinie der Europäischen Union in Kraft getreten war. Das neue Umweltinformationsgesetz des Bundes gilt anders als das Umweltinformationsgesetz von 1994 ausschließlich für Bundesbehörden. Mit dem Landesumweltinformationsgesetz wird also inhaltlich nichts grundlegend Neues geschaffen, vielmehr hat die Informationsfreiheit im Umweltbereich bereits eine beachtliche Geschichte.

Ein eigenes Landesgesetz ist überhaupt nur aufgrund der gesplitteten Gesetzgebungszuständigkeiten im Umweltbereich notwendig geworden. Der Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ist daher ein gutes Beispiel dafür, dass die im Grundgesetz geregelten Umweltgesetzgebungskompetenzen nicht europatauglich sind. Neben dem Bundesgesetz müssen, um eine Verurteilung Deutschlands in dem bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, 16 weitestgehend inhaltsgleiche Landesgesetze erlassen werden.

Meine geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das ist ein Grund, warum ich mich im Rahmen der Föderalismusreform für eine einheitliche Gesetzgebungskompetenz „Umweltschutz des Bundes“ einsetze und warum das Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht hat. Die formulierten Vorbehalte des Landes gegen die jetzt vorgesehene Fassung der Föderalismusreform – übrigens weitgehend inhaltsgleich mit denjenigen des Landes Schleswig-Holstein – sind in der Sache sehr wohl begründet. Gerade im Bereich des Umweltschutzes werden die Ziele der Föderalismusreform selbst weitgehend verfehlt werden. Aufgrund der vorgesehenen zersplitterten Umweltgesetzgebungszuständigkeiten wird die notwendige Vereinfachung und Harmonisierung und damit Entbürokratisierung des Umweltrechts, die aus Sicht des Umweltschutzes und der Wirtschaft gleichermaßen geboten ist, schwerlich erreicht werden.

Der zweite Grund für die sachlich unveränderte und weitgehend einvernehmliche Beratung des Gesetzentwurfs liegt sicherlich in der 1:1-Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie. Mit der Bewertung „1:1-Umsetzung der Richtlinie“ sind zwei Aussagen verbunden: Zum einen geht der Landesgesetzgeber mit seiner Regelung nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, zum anderen gibt aber die Richtlinie Mindeststandards vor, hinter denen der Landesgesetzgeber nicht zurückbleiben kann. So wird das Umweltinformationsrecht mit der Richtlinie – und damit auch mit dem Gesetzentwurf – in verschiedenen Bereichen weiter fortentwickelt.

Ich nenne nur vier Stichworte:

1. Erweiterung der informationspflichtigen Stellen um bestimmte Personen des Privatrechtes, soweit sie Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen

2. Erweiterung des Begriffs „Umweltinformation“ um Umweltdaten mit Einfluss auf menschliche Gesundheit und Sicherheit, wie Informationen über gentechnisch veränderte Organismen oder die Kontamination der Lebensmittelkette

3. Verpflichtung zur aktiven Verbreitung wichtiger Umweltinformationen

4. Die vorliegenden personenbezogenen Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse führen nicht mehr automatisch zu einer Ablehnung der Umweltinformation, sondern sind mit dem öffentlichen Interesse an deren Bekanntgabe abzuwägen.

Ich bitte Sie deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, damit die ohnehin unmittelbar geltende Umweltinformationsrichtlinie nunmehr auch formell in Landesrecht überführt wird. Ich appelliere dabei speziell an Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, vermengen Sie diesen notwendigen Schritt

nicht weiter mit Forderungen, die sachgerecht nur in einem größeren Regelungszusammenhang im Landeswassergesetz erörtert und bewertet werden können und müssen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Und vor allem: Respektieren Sie auch hier das Ergebnis einer doch auf Ihre Initiative ergangenen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, was das Bepackungsverbot betrifft. Mit der Stärkung des Informationsrechtes auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat Ihr Antrag zu Paragraf 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes jedenfalls nicht das Geringste zu tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kokert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie des Rates in Mecklenburg-Vorpommern entsprochen werden. Dort hat auch meine Fraktion immer wieder signalisiert, das sehen wir ähnlich, wir setzen eins zu eins europäisches Recht hier in Landesrecht um.

Ich möchte gleich zu dem Antrag kommen, den meine Fraktion Ihnen heute früh auf die Tische gelegt hat. Ihnen ist er allseits bekannt, er ist oft diskutiert worden hier in diesem Hohen Hause, vielfach diskutiert worden in den dafür zuständigen Ausschüssen.

Herr Minister Methling, eins möchte ich gleich zurückgeben: Sie sind dabei, das Landeswassergesetz an jeder Baustelle zu normieren, da gibt es diverse Gesetzentwürfe, wo das Landeswassergesetz immer wieder hineingepackt wurde und wo an dem Landeswassergesetz keine einschneidenden weiteren Änderungen passiert sind. Wir haben immer gesagt, novellieren Sie noch in dieser Legislaturperiode das Landeswassergesetz. Das ist leider bis zum heutigen Tage nicht passiert. Und deswegen sagen wir ganz klar auch im UNG: Novellieren Sie das Landeswassergesetz.

Für uns war es die einzige und die letzte Möglichkeit, für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Sie kennen seit Langem die Abstandsregelungen hier in diesem Land. Da haben Sie uns auch immer gesagt, wir sind mit ganz vielen Bundesländern dort einer Meinung, wir sind auf gutem Weg, was die Abstandsregelung anbetrifft. Der Landwirtschaftsminister hat das immer anders gesehen, hat auch in allen Ausschüssen – sowohl er selber als auch Mitarbeiter seines Hauses – immer wieder betont, das Landwirtschaftsministerium steht ganz klar dazu, im Landeswassergesetz die Abstandsregelungen zu streichen. Herr Minister, ich denke, da werden Sie mir Recht geben, dass das die Meinung Ihres Hauses ist. Es ist immer wieder argumentiert worden, dass wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Verantwortung

haben, Eutrophierung der Ostsee und so weiter und so weiter.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Eben, eben!)

Was mir an dieser ganzen Diskussion, Herr Minister Methling, nicht gefällt, ist, dass Sie das nur einseitig betrachten. Sie stellen die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern hin als große Umweltverschmutzer. Ich kann Ihnen nur sagen, hätten wir nicht so vernünftige Landwirte wie in Mecklenburg-Vorpommern, hätten wir diesen Erhaltungszustand der jahrhundertealten Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern schon lange nicht mehr. Ich denke, auch die Landwirte ohne Abstandsregelung im Landeswassergesetz werden sich weiter an die gute fachliche Praxis halten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich möchte Ihnen vier Argumente nennen, die nicht nur wir als CDU-Fraktion erfunden haben, sondern es sind auch die Argumente des Landesbauernverbandes. Die sind Ihnen ebenfalls hinreichend bekannt.

Als Erstes regelt gerade das landwirtschaftliche Fachrecht den Abstand zu Gewässern schon minutiös und nach unserer Ansicht reicht das vollkommen aus. Es sind zu nennen die Düngemittelverordnung, das Pflanzenschutzmittelgesetz.

(Zuruf von Hans-Heinrich Jarchow, SPD)

Herr Kollege Jarchow, Sie haben noch genug Gelegenheit, sich hier zu äußern, das können Sie dann gern tun.

Ein nächster Anspruch ist für uns, dass wir damit natürlich die Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern verbessern können. Auch der Umweltminister weiß ganz genau, dass mit guter Technik durchaus ein Abstand von null Metern einzuhalten ist. Dem, der aber schlechte Technik hat, nützen auch die sieben Meter nichts. Das ist durch den Bauernverband in Anhörungen immer wieder vorgetragen worden.

Und im Übrigen, auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, werden alle Düngemittel, die auf die Felder von Mecklenburg-Vorpommern aufgebracht werden, von drei unabhängigen Bundesbehörden überprüft, und das zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung. Ich denke, die ist unverdächtig, Herr Kollege.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Sie sind beim falschen Tagesordnungspunkt.)

Ich denke, die ist unverdächtig, Herr Kollege Jarchow, dass die da irgendwie lax damit umgeht und dass diese Düngemittel die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern schädigen. Und eins dürfen Sie natürlich auch nicht von der Hand weisen: Wir sind ein sehr gewässerreiches Land in Mecklenburg-Vorpommern. Somit verschärft sich diese Situation mit der Abstandsregelung noch. Umso mehr Gewässerkante sie haben, umso mehr Fläche können die Landwirte nicht bewirtschaften. Das ist ihnen alles auch immer wieder gesagt worden. Sie haben in den einzelnen Ausschusssitzungen des Landwirtschaftsausschusses ein ganz klares Votum gefällt. Auch die Kollegen Ihrer Fraktion, Herr Jarchow, das habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen, finden unseren Antrag richtig.

(Zuruf von Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Und, das habe ich schon gesagt, Ihr Minister und SPDLandesvorsitzender hält diesen Antrag auch für vernünftig.

Jetzt will ich noch mit der Mär aufräumen, weil Sie immer wieder sagen, da ist nicht mehr genug Zeit, wir brauchen noch Zeit, wir müssen noch beraten, wir müssen noch überlegen. Das hätten Sie lange haben können. Vor zwei Jahren haben Sie einen gleichlautenden Antrag einfach abgebügelt,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

ohne das Nennen eines Arguments haben Sie diesen Antrag einfach abgebügelt.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Das machen wir heute auch.)