Karin Wolff

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die schlechte Laune der SPD-Fraktion hat jetzt sogar auf Herrn Grumbach abgefärbt. Ich weiß auch nicht, wie so etwas passieren kann.
Ich habe immer so die Idee: Es gibt eine Koalition in Berlin. Der gehören CDU und SPD an.
Im Übrigen glaube ich immer noch, dass es die Gepflogenheiten in diesem Hause sind – –
Herr Schmitt, was ist los? Haben Sie schon wieder eine voreilige Sehnsucht zurück in den Landtag? Oder was ist passiert?
Üblicherweise stellen die Koalitionsfraktionen gemeinsam Anträge. Der Koalitionspartner, der das als Setzpunkt wählt, redet dann auch als Erster. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Wenn Sie sagen, Frau Bundesministerin Karliczek sei zuständig, ist das der eine Teil der Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit ist, dass wir natürlich im Rahmen der Bundesregierung eine Zuständigkeit haben. Das führt zu Verhandlungen des Bundes mit den Ländern, über die der Minister gleich sicherlich noch berichten wird. Dabei geht es um die Modalitäten und die Ausgestaltung dieses Hochschulpakts. Das Wort „Pakt“ bedeutet, dass zwei Seiten eine Vereinbarung treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Wenn es den Hochschulpakt nicht gäbe, müsste man ihn erfinden“, so war es gerade im letzten Jahr relativ häufig zu hören. Das haben viele Hochschulen, aber auch viele Hochschulpolitiker gesagt. Gleichwohl ist bei der Einleitung der zweiten Phase seitens des Bundes eindeutig signalisiert worden, dass es keine weitere Phase geben werde. An dieser Bundesregierung war die SPD auch beteiligt, soweit ich mich erinnern kann. Zum Glück ist das überholt.
Als der erste Pakt abgeschlossen wurde, hieß es in der ersten Verwaltungsvereinbarung – ich zitiere –:
Ziel des Hochschulpaktes 2020 ist es, die Chancen der jungen Generation zur Aufnahme eines Studiums zu wahren, den notwendigen wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern und die Innovationskraft Deutschlands zu erhöhen.
Auf diese Weise wollen Bund und Länder dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demografische Entwicklung und durch doppelte Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung tragen sowie die Forschung insbesondere an den Hochschulen weiter stärken.
Meine Damen und Herren, am Wortlaut der ersten Verwaltungsvereinbarung ist fast noch alles richtig. Inzwischen sind die doppelten Abiturjahrgänge durch. Die Aussetzung der Wehrpflicht ist auch durch. Wir müssen feststellen, dass sich die Zahl der Studienanfänger dennoch nicht erheblich reduziert hat, sondern dass wir von dem berühmten Hochplateau sprechen.
Deswegen kommen wir genau zu dieser Überlegung. Deswegen war das Drängen in den vergangenen beiden Jahren groß, zu wissen, wie es denn weitergeht. Das ist eine berechtigte Sorge der Hochschulen, wenn man weiß, dass allein aufgrund dieses Hochschulpakts in Hessen fast 100.000 zusätzlich studieren konnten. Bundesweit ist das eine beachtliche Summe, die weitaus größer ist. Legen Sie einmal das Plateau von 2005 zugrunde und setzen als Vergleichsmaßstab an, wie viele Studierende nicht hätten studieren können, wenn es den Hochschulpakt nicht gegeben hätte. Das sind bundesweit 900.000. Somit zeigt sich, dass einiges erreicht worden ist. Menschen ist in diesem Bereich eine berufliche Zukunft gegeben worden.
Natürlich wird mit Sorge betrachtet, dass in Hessen 200 Professorenstellen mit Mitteln des Hochschulpakts 2020 generiert worden sind. Die Zahl der Lehraufträge ist um über 70 % gestiegen. Natürlich muss dort klargestellt werden, was danach mit diesen Lehrenden geschieht.
Meine Damen und Herren, deswegen ist es von exorbitanter Bedeutung, dass die Hochschulen Klarheit bekommen und dass wir als Land Klarheit bekommen. Wir als Land, in dieser Regierung, haben den Hochschulen mittlerweile schon seit vielen Jahren einen Hochschulpakt nicht nur zugestanden, sondern ausverhandelt, einen Hochschulpakt, mit dem wir sagen: Über die nächsten fünf Jahre sind eure Mittel sicher, ist die Gesamtgrößenordnung des staatlichen Geldes, des Landesgelds für euch sicher, sind die Parameter festgeschrieben, nach denen sich die Ausfinanzierung innerhalb dieser Jahre richtet.
Das sind satte 9 Milliarden € im Zeitraum dieses Hochschulpakts.
Wenn die fünfjährige Laufzeit des Hochschulpakts jeweils durch den Zeitraum eines anderen Hochschulpakts überlagert wird, ist es an der Zeit, dass wir eine gewisse Synchronisierung erreichen, auch wenn das zeitlich nie ganz identisch sein wird, und dass wir mit dem Bund entsprechende Vereinbarungen treffen.
Wir als Land Hessen haben für die Bundesmittel 170 Millionen € zusätzlich bereitgestellt, damit die gemeinschaftliche Finanzierung zu zusätzlichen Studienplätzen führen konnte. Durch die Kombination beider Geldflüsse – aus dem Hochschulpakt Hessen und die kombinierten BundLänder-Mittel aus dem HSP 2020 – können junge Menschen studieren. Mit dem „HSP 2020 Invest“ konnten entsprechende Gebäude gestellt werden. Lehrmittel, Lernmit
tel, neue Unterrichts- und Lehrformen konnten finanziert werden. E-Learning hat Einzug gehalten. Auf diese Weise konnten wir ein qualitativ hochwertiges Studium – nicht nur irgendeinen Aufenthalt an Universitäten – gewährleisten.
Meine Damen und Herren, das jetzt auf Dauer anzulegen und auch deutlich zu machen, dass wir – sowohl der Bund als auch die Länder – gemeinsam die Absicht haben, das langfristig anzulegen, erwarten wir jetzt vom Hochschulpakt 2020. Ich denke, in dieser Woche und in den nächsten Wochen wird es dort Entscheidungen geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir uns dann auch über ein paar Parameter noch klar werden müssen. Das betrifft zum einen die Dauer. Der Hochschulvereinbarungsteil im Koalitionspapier sieht vor, alle sieben Jahre erneut zu verhandeln. Ich habe für die CDUFraktion schon ein erhebliches Interesse daran, dass wir nicht alle sieben Jahre das Feld völlig neu aufrollen,
sondern dass es jetzt ein paar grundsätzliche Vereinbarungen darüber gibt und dann eine Feinjustierung, aber keine grundsätzlich Neuverhandlung alle sieben Jahre, die wiederum in die Zyklen der Länderhaushalte und der Landeshochschulpakte eingreifen würde.
Ich wünsche mir zum Zweiten, dass es dabei bleibt, dass Hochschulpolitik – bei aller Veränderung des Art. 91b Grundgesetz – Ländersache bleibt und dass Hochschulpolitik eine kombinierte Aufgabe der Länder bleibt, die mit ihren jeweiligen Hochschulen die Autonomie haben, Hochschulpakte zu schließen. Wir sollten keine konkurrierenden Parameter und Maßgaben von beiden Seiten haben. Auch das ist aus meiner Sicht hochgradig wichtig.
Zum Dritten glaube ich, dass im Hochschulpakt die Frage gestellt werden muss: Kann es weiterhin rein quantitative Parameter geben? – Ich sage: Nein, es muss darum gehen, zu vereinbaren, wie wir dieses Hochplateau halten, und das in den westlichen wie in den östlichen Bundesländern. Da ist die Entwicklung zahlenmäßig ja durchaus sehr unterschiedlich. Wir sollten auch qualitative Parameter einziehen, und den Ansatz dazu gibt die Koalitionsvereinbarung her. Es geht z. B. darum, über Studienabläufe, aber auch über Studienabschlüsse zu sprechen.
Es wird auch darum gehen, dass wir eine Stärkung in dem Bereich, den Herr Kollege May eben auch schon angesprochen hat, vollziehen, nämlich eine Stärkung – auch eine quantitative Stärkung – der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es wird darum gehen, dort auch Gewichte zu verschieben und zu sagen, was wir möchten. Auch das muss in den Ländern möglich sein. Was wollen wir z. B. im Bereich der MINT-Fächer stärken? Dies nur stellvertretend für andere Möglichkeiten, Parameter festzulegen. Das muss möglich sein.
Ich glaube, wir müssen auch darüber nachdenken, dass wir die Schnittstellen im tertiären Bereich zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung in den Blick nehmen. Dort gibt es Übergänge, über die man meines Erachtens nachdenken kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass das, was in Berlin mit der Koalitionsvereinbarung zustande
gekommen ist, jetzt in absehbarer Zeit zu wirklichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern führen muss und nach Möglichkeit tatsächlich in einen Prozess führen sollte, der es nicht alle sieben Jahre, sondern auf Dauer ermöglicht, Menschen einzustellen – auf unbefristete Stellen –, der Studieninteressenten die Möglichkeit gibt, abzusehen, welche Studienmöglichkeiten es in diesem Land gibt, der ihnen Anregungen dazu gibt, Fächer zu studieren, die in dieser Gesellschaft auch tatsächlich gebraucht werden, und der die Möglichkeit der Steuerung und Gestaltung beinhaltet, damit wir auch in Richtung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und bestimmter Fachgruppen steuern können. Darauf setze ich meine Hoffnungen.
Ich bin sehr froh, dass Kollege Grumbach angekündigt hat, dass das seine Zustimmung findet. Vielleicht kann das ja auch einstimmig werden. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Ziele verbindet sie mit der erstmaligen Auslobung und Verleihung des „Hessischen Verlagspreises“?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Position und Rolle nimmt die auf Initiative des Landes vor mehr als zehn Jahren gegründete Hessische Film- und Medienakademie in der Film- und Medienförderung des Landes ein?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Debatte verfolgt hat, könnte man den Eindruck haben, mancher, der am Anfang große Skepsis geäußert hat, sei schon immer dafür gewesen, man könnte den Eindruck haben, dass Erfolge zerredet werden sollen, man könnte den Eindruck haben, dass das Thema lieber verändert wird, als über die Erfolge von LOEWE zu reden, man könnte den Eindruck haben, den Hochschulen sei durch dieses Programm etwas aufgezwungen worden, man könnte den Eindruck haben, die 2,5 % der Forschungsmittel, die für LOEWE ausgegeben werden, seien das Einzige, was in diesem Land für die Forschung getan wird, und man könnte den Eindruck haben, all das sei völlig abgehoben vom übrigen Bereich der Hochschulen. Da wird ein Traum von 1968 nachgeträumt, da wird ein Klassenkampf zwischen verschiedenen Hochschultypen aufgemacht.
Schreit da jemand, weil er getroffen ist?
Da wird so getan, als ob das Ministerium an der Mittelvergabe beteiligt sei. Der Kollege May hat eben mit vollem Recht gesagt, dass es eine wissenschaftliche Kommission gibt, die diese Mittel nach wissenschaftlichen Kriterien vergibt und die Anträge hoch wissenschaftlich begutachtet. Das wiederum wird als „intransparent“ bezeichnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Debatte mutet gelegentlich gespenstisch an, insbesondere deswegen, weil die Hochschulen das LOEWE-Projekt der Landesregierung seit 2008 unisono loben.
Deswegen ist es richtig, dass dieser Tagesordnungspunkt heute aufgerufen wird. Wir haben seit zehn Jahren das fruchtbringende Instrument der LOEWE-Förderung für unsere Universitäten und für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Durch den Verbund mit Unternehmen der freien Wirtschaft, durch eine völlig neue Verbundstruktur zwischen Fachbereichen, zwischen Universitäten, zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist eine neue Kultur entstanden und gewachsen. Deswegen sagen viele Vertreter von Wissenschaftsverbünden und anderer Länder: „Hätten doch auch wir so etwas“, und auch die Fraunhofer- und Leibniz-Institute dieser Welt sind der Meinung, dass das richtig und notwendig ist.
Bevor mich die Elektronik wieder dazu zwingt, mich mit einem Kennwort einzuwählen, will ich etwas zitieren. Unter „Thüringen.de“ steht Folgendes:
Die enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kulturinstitutionen hat sich als Erfolgsmodell für Thüringen er
wiesen. Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft ist auch ein Ergebnis der gewachsenen Forschungsleistungen der Thüringer Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Thüringer Hochschulen stellen Thüringer Unternehmen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten auf hohem Niveau in kooperativen Netzwerken zur Verfügung und sind so ein Garant für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft.
Einen Satz weiter heißt es:
Mit jedem Euro Zuschuss des Landes erwirtschaften sie bis zu 2 Euro Einnahmen, die dem Land wieder zugutekommen.
Ministerpräsident Ramelow hat dies in Thüringen als Forschungsstrategie verkündet.
Deswegen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns nicht völlig im Land der Seligen bewegen. Wenn man sich vor Augen führt, dass Chinas Strategie „Made in China 2025“ heißt – diese Ausdrucksweise kommt uns in Deutschland vielleicht bekannt vor – und wie man dort mit staatlicher Unterstützung, mit gezielt verbilligten Krediten und Forschungsförderung beabsichtigt, in der Medizintechnik, im Flugzeugbau, in der Chipindustrie und in der Elektromobilität an die Spitze zu kommen, wird einem die dringende Notwendigkeit deutlich, mit der wir uns in der Forschungsförderung unter unseren Bedingungen, d. h. bei ganz anderen Vorkommen und einer ganz anderen wirtschaftlichen Struktur, anstrengen müssen, um an der Spitze zu bleiben und dort, wo wir es noch nicht sind, an die Spitze zu kommen.
Man muss immer wieder daran erinnern, dass am Hochlohnstandort Deutschland das Wort des ehemaligen Bundespräsidenten Köhler gilt: Wir können nur so viel teurer sein, wie wir besser sind.
Deswegen ist Innovation nötig, und deswegen sind zukunftsträchtige Arbeitsplätze nötig; denn diese sind auch die soziale Zukunft unseres Landes, und darauf kommt es an.
Es geht um die Frage, dass wir nicht nur auf rein technischem Gebiet forschen, sondern dass wir ingenieurwissenschaftlich-naturwissenschaftliche Forschungsprojekte im Rahmen von LOEWE auch mit kultureller Forschung verbinden und dass wir in Hessen weiter gehende Fragen stellen, wie es z. B. in dem Institut für die Ethik der Digitalisierung der Fall sein wird, dessen Gründung gerade vorbereitet wird. Das erfolgt im Verbund mit Forschungseinrichtungen, die ebenfalls an das Programm LOEWE angehängt sind.
Meine Damen und Herren, da es eben vonseiten der LINKEN sehr deutlich infrage gestellt wurde und auch vonseiten der SPD immer noch – wenn auch leise – infrage gestellt wird, erkläre ich: Bei LOEWE sagt man Ja zu wissenschaftlicher Exzellenz. Das ist überhaupt keine Frage.
Das ist ein Unwort für viele; aber in LOEWE-Forschungsprojekten und in den sie tragenden Universitäten und Hochschulen ist das kein Unwort.
Bei LOEWE sagt man Ja zur Verknüpfung der Grundlagenforschung mit der Anwendungsforschung und dem Transfer. Das steht nach wie vor in einem Zusammenhang, von der Grundlagenforschung bis zum Transfer.
Bei LOEWE sagt man Ja zum Verbund der Universitäten, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der kleinen und mittleren Unternehmen.
Bei LOEWE sagt man Ja zum Verbund zwischen Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin und Geisteswissenschaften. LOEWE läuft nun seit zehn Jahren. Seitens des Landes wurde ein Betrag von 729 Millionen € zur Verfügung gestellt; dadurch wurden die vom Herrn Minister eben erwähnten insgesamt 1,74 Milliarden € ausgelöst.
Nur wenn Sie wissen, dass wir inzwischen zehn durch Experten begutachtete Auswahlrunden hatten, dass wir darüber 13 LOEWE-Zentren gegründet haben und dass wir 49 LOEWE-Schwerpunkte und über 260 Projekte in Förderlinie 3 mit über 400 beteiligten Unternehmen haben, können Sie ermessen, was an Forschungs- und Gründungsgeist damit verbunden ist. Auch das hat dazu beigetragen, dass hessische Hochschulen im Gründungswettbewerb, etwa bei EXIST, weitergekommen sind und erfolgreich waren. Deswegen ist das ein guter Geburtstag.
Wir sind mittlerweile so weit – das wurde vorhin vom Herrn Minister angedeutet –, dass wir LOEWE-Projekte mit nationalen Forschungseinrichtungen verschränken können. In Frankfurt z. B. haben wir mit LOEWE-Projekten begonnen, die mittlerweile in die Leibniz-Gemeinschaft überführt worden sind. Hier wird über Biodiversität geforscht.
Wir sind auch anderswo weitergekommen. In Kassel z. B. sind wir von einem LOEWE-Projekt zu einem FraunhoferInstitut gekommen. Auch in Darmstadt sind die LOEWEProjekte an Fraunhofer-Instituten angesiedelt worden, und mittlerweile sind daraus nationale Forschungszentren zur IT-Sicherheit geworden. Das sind die Prozesse, die durch LOEWE angeregt worden sind und die sich mittlerweile zu einer nationalen Forschungsstrategie fortentwickelt haben.
Wenn ich sehe, dass wir dadurch auch Arbeitsplätze in der genannten Größenordnung schaffen konnten, dass es zu Ausgründungen an den Hochschulen kommt und dass wir mittlerweile aus LOEWE heraus etwa 1.350 Promotionsund Habilitationsverfahren sowie 160 Patentverfahren haben, sage ich: Das zeigt, dass das alles nicht nur vorübergehend ist, sondern sich verstetigt und in unserer Wissenschafts-, aber eben auch Wirtschaftsgesellschaft in einer Art und Weise Wurzeln schlägt, wie wir es brauchen.
Da immer wieder so getan wird, als ob dies ausschließlich ein Thema der Ingenieur- und der Naturwissenschaften wäre
doch, das wurde vorhin gesagt, lesen Sie das im Protokoll nach –, will ich sagen, dass natürlich alle davon fasziniert sein können, was in der Krebsforschung, in der Im
munforschung und in der Herz-Lungen-Forschung passiert. Der Herr Minister hat diese Projekte noch einmal genannt. Man muss sich auch einmal anschauen, was in Gießen auf dem Gebiet der Insektenbiotechnologie passiert; das wird zur Gründung eines neuen Fraunhofer-Instituts führen. Das ist etwas hoch Spannendes, was uns voranbringen wird. Das ist überhaupt keine Frage. Dazu gehört selbstverständlich immer auch die Cybersicherheit, ohne die unsere Forschung und unsere wirtschaftliche Entwicklung ziemlich am Krückstock gehen würden.
Dazu gehört aber auch, dass es ein völliger Irrtum ist, zu glauben, dass unsere LOEWE-Mittel ausschließlich in die Ingenieur- und Naturwissenschaften gehen. Rund ein Viertel der bis 2020 zugesagten Mittel fließt in die Geisteswissenschaften. 13 % der Mittel fließen in die Naturwissenschaften, 23 % in die Ingenieurwissenschaften. Ich finde, das ist eine sehr ausgewogene Verteilung.
Wenn Sie sich das Forschungszentrum Deutscher Sprachatlas, das mittlerweile in die Deutsche Forschungsgemeinschaft überführt worden ist, die Digital Humanities, bei denen es um die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Methodenwandel in den Geisteswissenschaften geht, pädagogische Projekte, z. B. „Wünschenswerte Erschwernisse beim Lernen: Kognitive Mechanismen, Entwicklungsvoraussetzungen und effektive Umsetzung im Unterricht“ und die Forschungen zu den Konfliktregionen im östlichen Europa anschauen, sehen Sie Forschungsprojekte, die LOEWE-finanziert sind und die genauso viel wert sind wie die anderen. Ich denke, dass man das bei dieser Gelegenheit auch betonen muss.
Selbstverständlich steht das auch in einem Zusammenhang mit anderen Projekten. Dazu gehört HEUREKA. Natürlich leben verschiedene LOEWE-Projekte davon, dass in diesem Zusammenhang auch Forschungsbauten entstanden sind. Forschung und Lehre brauchen ihren Raum. Deswegen ist diese in vielen Bereichen nachzuahmende Initiative, Räume und Bauten zur Verfügung zu stellen, nach wie vor unglaublich wichtig. Wir werden in wenigen Tagen an der Philipps-Universität in Marburg die Bibliothek mit rund 18.000 m² Fläche einweihen können. Die Kosten liegen bei 108 Millionen €.
Meine Damen und Herren, wir glauben, mit alldem zusammen sind wir einer der modernsten Hochschulstandorte in der Republik und auch darüber hinaus.
Dann geht es einigen darum, schlechtzureden, was wir in Hessen ausgeben, und so zu tun, als würden wir nur LOEWE finanzieren. LOEWE ist ein großartiges Projekt. Der Bildungsfinanzbericht weist aus, dass Hessen in der Steigerung der Bildungsausgaben der öffentlichen Haushalte für Hochschulen mit einem Plus von 86 % an erster Stelle steht. Meine Damen und Herren, das lassen wir uns nicht schlechtreden.
Sie wissen, dass wir bundesweit auf Platz 1 der Pro-KopfAusgaben für Bildung vom Kindergarten bis zur Hochschule stehen. Das lassen wir uns nicht schlechtreden.
Meine Damen und Herren, manch anderes Land hätte gerne das gehabt, was wir gehabt haben, nämlich dass wir sämtliche 80 Millionen € der BAföG-Mittel, die der Bund übernommen hat, bei uns im Land in den Hochschulen belassen haben und nicht für andere Ausgaben des Landes haben versickern lassen. Das Geld ist konsequent im Bereich der Hochschulen geblieben. Darauf sind wir nach wie vor stolz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt überhaupt nur ein Land, das höhere Hochschulausgaben als Hessen hat. Der Hochschulpakt 2020 hat mit einem Volumen von 9 Milliarden € einen Betrag, der noch nie in Hessen gesehen wurde und von den Hochschulen geschätzt wird.
Herr Kollege Grumbach, der nächste Hochschulpakt, den wir wieder beabsichtigen zu verhandeln, wird noch besser sein und wird für Lehre und Forschung wie auch für Projekte im Rahmen von LOEWE weitere Ziele setzen.
Das sind Ziele, die dann auch in Zielvereinbarungen in unserem Land übergehen.
Ich glaube, dass LOEWE ganz wesentlich daran beteiligt ist, dass sich die Mentalität an unseren Hochschulen verändert hat. Es ist durchaus so, dass viele Forschungsbereiche vorher existiert haben. Wenn aber ein Träger des MaierLeibnitz-Preises in manchen Ländern mit diesem Preis an seine Hochschule zurückkam, dann wurde das zur Kenntnis genommen. In einem Land, das LOEWE kennt, wird dieser Preis in der Hochschule gefeiert, wahrgenommen und in zusätzliche Projekte transferiert.
Wir haben jetzt eine Mentalität, in der es von allen anerkannt wird, dass Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften kooperieren. Wir sind mittlerweile so weit, dass es keine Ordinarien in dem Sinne mehr gibt, die Transfer und gesellschaftliche Entwicklung gar nicht mehr interessieren. Wir haben einen Zusammenhang der naturwissenschaftlich-ingenieurwissenschaftlichen Bereiche mit den Gesellschaftswissenschaften und den Notwendigkeiten der Gesellschaft.
Wir haben mittlerweile Hochschulen, in denen Exzellenz und Bewerbungsmodalitäten positiv und als ein Anreiz aufgenommen werden, besser zu werden und sich dem Vergleich wie auch den Beurteilungsmechanismen von Wissenschaftseinrichtungen zu stellen. Wir haben Hochschulen, in denen Exzellenz kein Fremdwort und kein Abschreckungswort mehr ist, sondern positiv als Herausforderung angenommen wird.
Wir haben einen transparenten Wettbewerb, einen Wettbewerb, der die Weiterentwicklung der Hochschulen insgesamt vorantreiben wird.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich Danke für die Regierungserklärung und für die Gelegenheit, zehn Jahre LOEWE in diesem Hessischen Landtag zu feiern. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr fasziniert davon, dass sich hier eine völlig verhakte Diskussion bildet, im Kern deswegen, weil es der Opposition nicht gefällt, dass in Hessen durch staatliches Handeln im Konzert mit dem Handeln von Forscherinnen und Forscher eminent große Erfolge erzielt werden.
Herr Grumbach, Sie haben gerade das GSI genannt. Das GSI ist ein Helmholtz-Institut, in das massiv staatliche Gelder fließen.
Viele andere Forschungsinstitute werden mithilfe von Bundes- und Landesfinanzierung geschaffen und gefördert. Natürlich ist das Element LOEWE nicht zu unterschätzen. Dadurch sind gemeinsam mit der Grundfinanzierung der Hochschulen Schwerpunkte an den hessischen Hochschulen entwickelt worden, die uns – vor allem den Patientinnen und Patienten – jetzt enorm helfen.
Herr Dr. Bartelt hätte noch viel intensiver auf die Partikeltherapie eingehen können: auf die Erfolge, die erst in Hessen, auf dieser Grundlage später in Heidelberg und dann wiederum in Hessen erzielt wurden. Aber er hat ganz dezidiert darauf hingewiesen, dass es um eine Immuntherapie und damit um eine neue Form der Therapie geht, die nicht so kostenintensiv sein wird wie manch andere Formen der Therapie.
Verehrte Redner von der Opposition, die Sie so negativ über Drittmittel reden: In der Nachbehandlung von Krebserkrankungen werden 50 % der Mittel für internationale Projekte ausgegeben. Wie soll das denn anders funktionieren als mit Drittmitteln?
Jawohl, Frau Präsidentin. – Lassen Sie uns also kundig über die Sache reden, und lassen Sie uns, was die Heilungschancen bei Krankheiten betrifft, darüber reden, worauf die Patienten mittlerweile berechtigt hoffen können, auch aufgrund der Wissenschaftspolitik des Landes Hessen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Kenntnis nehmen dürfen und entsprechend ausgewertet. Dabei ist der Ausschuss einhellig zu der Überzeugung gekommen, dass es sich um eine überschaubare Änderung
des Hochschulgesetzes handelt. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit bereits eine große Änderung. Dementsprechend haben sich die Anzuhörenden zum Teil – und auch positiv – auf den Regelungsgehalt bezogen, zum Teil auch noch weitere Wünsche geäußert, was verständlich ist, was wir dann aber aufschieben werden bis zur nächsten größeren Änderung des Hochschulgesetzes.
Ich denke – und das will ich voranstellen –, dass wir einen kleinen neuen Stern am Hochschulhimmel des Landes Hessen haben, der die bisher schon vorhandenen künstlerisch orientierten Hochschulen ergänzt, nämlich die Städelschule, die von einer künstlerischen Schule zu einer Hochschule erhoben wird. Dafür schaffen wir heute die gesetzliche Grundlage und werden die besondere Stellung entsprechend hervorheben.
Wir haben auch die Möglichkeit gehabt, zwei Dinge zu korrigieren, die wir im letzten Hochschulgesetz geändert haben bzw. eingeführt haben. So haben wir dem Orientierungsstudium ein paar kleinere Feinheiten im Blick auf BAföG hinzugefügt. Außerdem haben wir bei der Frage des Tenure-Tracks, nämlich bei der Personalentwicklung an unseren Hochschulen, kleine Ergänzungen vollzogen, insbesondere um Verlängerungsmöglichkeiten bei Familienereignissen zu schaffen, die sicherlich in unser aller Sinne sind, und auch bei der Verstetigung der Stellen, wenn es um externe Bewerber geht, die nach Hessen an eine Hochschule kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen aus den Nachrichten unserer Hochschulen, dass sie sehr auf die Regelungen zum Tenure-Track warten und sehr froh um diese Möglichkeit der Personalentwicklung sind. So hat kürzlich die TU Darmstadt im Ausschuss gesagt, die eine Hälfte wolle man von innen und die andere Hälfte von außen besetzen. Dafür ist diese Regelung von beachtlicher Bedeutung.
Es ist nicht zu verschweigen, dass der Anlass der Gesetzesänderung ein Staatsvertrag ist, der notwendig geworden ist durch einen verfassungsgerichtlichen Beschluss. Insofern werden wir insbesondere Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar dazu verhelfen, aber letztlich auch allen anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Akkreditierung in Zukunft eine rechtsförmliche Regelung haben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, begrenzter Inhalt, aber guter und schöner Inhalt. Insofern bitte ich um breite Zustimmung.
Das ist ja prima. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eben den Eindruck, Kollege Grumbach hat ein Wollknäuel hochgeworfen, und die Fäden haben sich dabei verwirrt. Er hat auf verschiedene Punkte abgehoben, die aber in keinem Zusammenhang mehr stehen.
Herr Kollege Grumbach, Sie haben mit der Akademikerquote angefangen, obwohl wir uns im Land doch eher über die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung auseinandersetzen müssten. Wir haben es in Hessen ermöglicht, dass die Übergänge zwischen beruflicher und akademischer Bildung fließend geworden sind und dass es jedem Menschen offensteht, alle Abschlüsse zu machen. Auf eine bereits absolvierte Ausbildung kann eine Weiterbildung mit den entsprechenden Zertifikaten draufgesetzt werden. Ich glaube, damit kann sich Hessen sehen lassen – sogar mehr als das: Es kann damit auch als Vorbild dienen.
Darüber, dass uns jemand, der die Zeit vor 1999 gut kennt, sagt, wir seien nur Mittelmaß, muss ich mich schon wundern. Herr Kollege Grumbach, diesen Abschnitt ihrer Biografie sollten Sie nicht dem Vergessen anheimfallen lassen, sondern Sie sollten sich daran erinnern, wie es damals war. Wer nicht anerkennt, dass wir von diesem Ausgangspunkt aus in Hessen ein derartiges Maß an Exzellenz erreicht haben, dass der Doppelhaushalt 2018/19 mittlerweile eine Größenordnung von 6 Milliarden € beträgt und dass darin Leistungen für Lehre, für Forschung und auch für Kultur in einem sehr beachtlichen Umfang abgebildet werden, der ignoriert das, was in diesem Land geleistet wird.
Meine Damen und Herren, ich denke, das ist schon sehr beachtlich. „Wünsch dir was“, kann man noch immer haben. Das ist kein Problem. Das teilen wir. Was aber hier geleistet worden ist, ist von enormer Quantität und Qualität.
Ich will drei Kapitel aufgreifen. Das erste Kapitel ist die Forschung. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen wir fast kein Forschungsinstitut in Hessen hatten, das von überregionaler Bedeutung war. Wenn wir uns jetzt an
schauen, was in diesem Haushalt zusätzlich an bestehenden Instituten gefördert und was angestrebt wird, an zusätzlichen Instituten zu fördern, kann ich nur sagen: Da reicht die Zeit zur Aufzählung nicht.
Wenn ich mir die Gesellschaft für Schwerionenforschung anschaue, die Grundlagenforschung, die dort passiert, wenn ich mir die medizinische Exzellenz im Bereich von Herz-Lungen-Krankheiten, im Bereich von Krebskrankheiten und der Erforschung neuer Methoden der Heilung anschaue, wenn ich mir den gesellschaftswissenschaftlichen, interdisziplinären Bereich der „normativen Ordnungen“ anschaue, wenn ich den Begriff der Cybersicherheit – dazu kann ich mir Ihre Bemerkung von eben überhaupt nicht erklären – nehme und mir anschaue, dass wir das Institut CRISP verstetigt und in Darmstadt ein Nationales Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit haben, das von europäischer Bedeutung ist, und Sie wissen, dass wir dort ein Max-Planck-Institut anstreben und hoffentlich bekommen, dann stelle ich fest: Das ist ein enormer Leuchtturm, den das Land Hessen aufzuweisen hat.
Meine Damen und Herren, damit wollen wir Impulse geben. Dieser Haushalt gibt weitere Impulse und ermöglicht es den Instituten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zu steigern. Darauf legen wir diesen Haushalt an. Damit sind die besten Voraussetzungen gegeben, wenn Sie sehen, dass wir in Frankfurt ein weiteres Fraunhofer-Institut zur Förderung der öffentlichen Sicherheit, der IT-Infrastruktur anstreben, wenn Sie sehen, dass wir dabei sind, das ursprüngliche LOEWE-Zentrum für Herz-/Lungenkrankheiten in ein Helmholtz-Zentrum umzuwandeln, und dass wir hoffentlich mit dem Max-Planck-Institut im Bereich der Cybersicherheit werden punkten können. Im Bereich der Forschung haben wir wirklich allen Anlass, auch bei einzelnen Rückschritten im Hinblick auf die Exzellenzförderung, stolz zu sein auf das, was erreicht worden ist, und es verbleibt mir, unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit der Unterstützung des Landes, die sie haben, weiterhin viel Erfolg bei der Weiterentwicklung zu wünschen.
Das zweite Kapitel ist der Bereich von Lehre und Personalentwicklung. Das Grundbudget wird im nächsten Jahr um 24,1 Millionen € und im Folgejahr um 43,7 Millionen € gesteigert. Das ist eine solide weitere Finanzierung auf einem hohen Niveau und bei nicht mehr steigenden, sondern bei zunehmend auf dem gleichen Niveau verbleibenden Studierendenzahlen.
Dazu gehört, dass wir innerhalb der Hochschulen einen Haushalt in Höhe von 1,7 Milliarden € haben, ohne all das, was in den Bereich von Forschung und Exzellenz gehört. Dazu haben wir noch den Hochschulpakt 2020 mit 497 Millionen €. Das sind enorme Zahlen. Ich darf auch darauf verweisen, dass wir im Bereich der Personalentwicklung 71 Professuren von W 1 nach W 2 heben werden, um es den Hochschulen mit dem Tenure-Track-Programm möglich zu machen, dass sie Personalentwicklung ganz klar beschreiben und vollziehen können. Auch sollen sie die Menschen, die diese Personalentwicklung machen sollen, einstellen können. Wir haben vor einer Woche im Wissen
schaftsausschuss den Präsidenten der TUD gehabt, der sich dafür bedankt und gesagt hat, er warte und hoffe, dass er die entsprechenden Einstellungen zu Jahresbeginn werde vornehmen können. Das ist gut so.
Wir werden auch im Bereich des dualen Studiums mehr Gelder einsetzen, weil wir glauben, dass den Hochschulen diese Differenzierung guttut. Daher legen wir in Bezug auf die duale Ausbildung aus wissenschaftlicher und beruflicher Bildung noch einen guten Betrag drauf. Nicht zu verschweigen ist auch, dass wir die Ausgaben für die Studierendenwerke in den letzten Jahren um 20 % gesteigert haben. Das ist enorm viel; und wir geben noch je eine 1 Million € drauf.
Ich will ein drittes Kapitel ansprechen, das der Kultur, weil es, im Hinblick darauf, wie wir das kulturelle Leben fördern, darstellt, wie wir Kultur leben. Wir haben in jedem Bereich unseres Landes, im Norden, in der Mitte und im Süden, jeweils ein starkes Staatstheater sowie Landesmuseum; und gerade wurde im Bereich der Landesmuseen in mächtigen Schritten renoviert. Wir geben den Staatstheatern mittlerweile wieder den vollen Betrag, den die Tarifsteigerung verlangt. Das sind drei große Säulen und Flaggschiffe. In beiden Bereichen wird dafür gesorgt, dass es in jedem regionalen Bereich Hessens, auch in der Peripherie, im ländlichen Raum, möglich ist, in Theater und Museen zu gehen. Dafür gibt es immer wieder Angebote.
Aber wir haben unsere Anstrengungen auch sehr stark darauf ausgerichtet, dass wir in den Flächen des Landes kulturelle Angebote machen. Deswegen ist es wichtig, dass wir im Bereich der kulturellen Bildung in den Jahren 2016 bis 2019 rund 5,5 Millionen € ausgeben, unter anderem mit den Mitteln für den Kulturkoffer, der in allen Dörfern und Städten genutzt werden kann; und von diesem wird Gebrauch gemacht. Ich glaube, dass das eine multiplikatorische Wirkung ausstrahlt, die nicht zu unterschätzen ist.
Kultur lebt aber auch von Tausenden – da ist die kulturelle Bildung zum Teil dabei – privaten Initiativen und von Ehrenamtlichen, die sich in diesem Bereich engagieren. In allen Gemeinden wird darauf geachtet – das erlebe ich in meinem eigenen Wahlkreis oftmals –, dass kulturelle Angebote nicht nur in einem Gemeindeteil, sondern in allen Gemeindeteilen gefördert und getragen werden, um örtliches Leben auch wirklich darzustellen und um in der kulturellen Förderung keine Hierarchien zu haben. Es gibt private regionale Museen; es sind in Hessen mehr als 400; es gibt in den Regionen Kulturdenkmäler, Musikgruppen, Theaterinitiativen, private Initiativen, Zeitzeugenaktivitäten, Fördervereine und vieles andere mehr, was ich gar nicht aufzählen kann. Das gibt es alles in der Fläche des Landes; und das ist von außerordentlicher Bedeutung. Es gilt eben nicht, was Herr Schulz in der letzten Woche beim Parteitag der SPD etwas lächerlich gemacht hat, indem er die FDP angegriffen und gesagt hat, „privat vor Staat“ sei doch wohl das Letzte.
Meine Damen und Herren, was das Ehrenamt angeht, gilt das Umgekehrte. Das ehrenamtliche Engagement, die ehrenamtlichen Initiativen nehmen aus eigener Kraft, aus eigener Initiative und mit eigener Leistung etwas in die Hand. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir mit staatlicher Unterstützung noch stärken und stützen, was an ehrenamtlicher Initiative möglich ist und ermutigt werden kann.
Nun ist es ein deutliches Signal, dass wir im Bereich ehrenamtlicher kultureller Arbeit schon jetzt mit 2,5 Millionen € dabei sind und uns vorgenommen haben, gerade die Initiativen im ländlichen Raum zu stärken, indem wir jeweils 200.000 € für Museen, Heimatvereine sowie für die regionale Denkmalpflege draufsetzen. Bei regionalen, spartenübergreifenden Projekten setzen wir wiederum den gleichen Betrag drauf, um kulturelle Angebote in der Region zu fördern. Gleiches gilt übrigens für die Musikschulen. Auch dort sind in den letzten drei Jahren 1 Million € dazugekommen.
Es ist mir zugegebenermaßen wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir unsere zentrale Einrichtung für die Musikförderung, für die Fort- und Ausbildung, die Probenwochen unserer Landesmusikorchester, die Landesmusikakademie in Schlitz, zusätzlich mit 100.000 € fördern, um zusätzliche Angebote finanzieren zu können. Dann müssen nicht so viele Anfragen abgewiesen werden.
Zusätzlich gibt es noch die Verstärkung des historischen Erbes. Das ist etwas, was in die Region hineinwirkt. Es geht darum, zu schauen, wo Tourismus gestärkt werden kann, im Blick auf die Erhaltung des historischen Erbes, im Blick auf das Annehmen des historischen Erbes als Ort, der einen Besuch lohnt. Auch in diesem Bereich wird mit einem Sonderprogramm in Höhe von 3,5 Millionen € zu rechnen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können sehen, dass wir nicht nur an verschiedenen Orten ohne Zusammenhang Stichworte hineinwerfen, sondern der Einzelplan 15 ein Konzept hat. Die Forschung, die Lehre und die kulturelle Arbeit, insbesondere in der Region, sollen gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Akkreditierung gibt es seit 2003.
Ich will eigentlich nur auf einen Punkt hinweisen, nämlich dass dies prinzipiell ein gutes Beispiel dafür ist, dass sich die Länder im Rahmen des Föderalismus auf gemeinsame Vereinbarungen verständigen, dass das die Stärke ist, um mehr Vergleichbarkeit, mehr Qualität und Verlässlichkeit, mehr gemeinsame qualitative und quantitative Maßstäbe einzurichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun den Auftrag gegeben, das nicht nur zu vereinbaren und Akkreditierungsagenturen zu übergeben, sondern den wesentlichen Kern auch durch ein Gesetz und dementsprechend den Staatsvertrag zu bestimmen. Das tun wir nun durch diesen Gesetzentwurf, den der Minister eben eingebracht hat.
Dass wir noch einiges anderes, was wir uns in dieser Legislaturperiode noch vorgenommen haben – im Rahmen des Orientierungsstudiums, auch im Rahmen des Tenure
Track-Verfahrens –, hier gesetzlich absichern, mit den Notwendigkeiten, die gegeben sind, das sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt. In diesem Rahmen freue ich mich, ebenso wie die anderen, auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser vorzüglichen und engagierten Rede des Kollegen May brauche ich nur ganz wenige Punkte zu ergänzen.
Meine Damen und Herren, es ist in der Tat so, dass ein Staatsvertrag kein Wunschkonzert ist, an dem man fein ziselierte Änderungen vornehmen kann, sondern es ist eine Verabredung unter 16 Ländern. Diese 16 Länder waren zum Zeitpunkt der Leistung der Unterschriften noch mehr sozialdemokratisch geprägt, als es leider auch jetzt noch der Fall ist. Inzwischen hat sich das in drei Ländern ein wenig geändert, aber die Mehrheit der Länder war eindeutig sozialdemokratisch geprägt. Ein Land, das von den LINKEN geführt wird, hat diesem Staatsvertrag ebenfalls zugestimmt.
Wenn Sie die Anhörung seriös gewichten, müssen Sie feststellen, dass die Anzuhörenden bei aller Kritik, die im Einzelfall und bei Kleinigkeiten berechtigt sein mag, am Ende auf die Frage, ob wir die Unterschrift verweigern oder zustimmen sollen, gesagt haben: Unterschreibt das Ding. – Es gab auch Menschen, die gesagt haben: Es ist eindeutig eine Verbesserung des derzeitigen Zustands, dass alle Studienplätze besetzt werden können und die Bewerber schnellstmöglich zu einem Studienplatz kommen. – Darüber hinaus kann man noch darauf verweisen, dass 60 bis 80 % der Studienplätze nach wie vor durch Auswahlverfahren an den einzelnen Hochschulen besetzt werden. Auf die anderen Punkte hat Herr Kollege May hingewiesen.
Ich will noch zwei Zitate bringen, damit deutlich wird, worüber wir heute reden. Es gab ja Wahlprüfsteine, auch zu diesem Thema. Ich darf Ihnen zitieren, was die SPDFraktion im Bundestag auf diese Frage geantwortet hat. Neben einiger Kritik steht da der Satz:
Wir halten es nach wie vor für erforderlich, dass sich alle Hochschulen am Datenabgleich bei der Studienzulassung in Numerus-clausus-Fächern beteiligen.
Die LINKEN haben auf dieselbe Frage geantwortet – ich zitiere –:
Alle Hochschulen sollen verpflichtet werden, sich am Dialogorientierten Serviceverfahren zu beteiligen und ihr Studienangebot dort vollständig einzuspeisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Bericht des Kollegen Grumbach weiß zwar jeder, wie im Ausschuss abgestimmt worden ist, aber vielleicht sollten Sie noch einmal kurz überlegen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben soeben zwei Beispiele gehört von Fraktionen, die ein bisschen Schwierigkeiten haben, sich mit Darmstadt zu freuen.
Das haben Sie ein bisschen sehr verschwurbelt gesagt. Die Stadtverordnetenfraktion Ihrer Partei hat auch gesagt, die Stadt sei nun unter die Knute des Großkapitals im Branchenverband Bitkom geraten.
Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, und ich will ein paar Beispiele nennen, um zu verdeutlichen, wie in Darmstadt der Blick in die Zukunft gerichtet worden ist von denjenigen, die sich an dieser Stelle engagiert haben. Da gibt es z. B. die Frage der Vernetzung aller Angebote von Kultur, Sport und Gesundheit. Da gibt es die Frage, ob es in Zukunft eine Bürger-ID gibt für alle Anwendungsservices, die man nutzen kann, ohne permanent Zettel ausfüllen zu müssen, sodass man direkt zum Amt gehen kann. Gibt es in Zukunft eine intelligente Steuerung des Energieverbrauchs und des Verkehrs? Gibt es z. B. die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten ganz real im Klassenzimmer? Wird die Gesundheitskarte künftig in Beratungsdienstleistungen eingebunden? Gibt es in Zukunft – erste Ansätze gibt es bereits – Sensortechnik, die Straßenbeleuchtung, Signalanlagen usw. steuert und teilautonomes Fahren von Straßenbahnen und Kleinbussen in der Stadt ermöglicht? Gibt es eine Verknüpfung des Internets mit dem lokalen Handel, der damit aufrechterhalten wird?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die Fragestellungen in die Zukunft hinein, denen man sich gestellt hat. Bitkom hat gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund eines nicht getan. Bitkom hat nicht eine Stadt oder eine Region ausgezeichnet, in der schon alles perfekt läuft. Vielmehr ist eine Stadt gesucht worden, in der es Ansatzpunkte und bereits jetzt Vernetzungen gibt, die die Hoffnung zulassen, dass exemplarisch etwas gezeigt werden kann, was in Zukunft engagiert gefördert fortgesetzt werden und damit beispielgebend für andere Städte werden kann.
Bei der Verleihung dieses Preises ist deutlich geworden, dass Darmstadt den festen Willen hat, auch im Verbund zu bleiben mit den anderen Bewerberstädten, aber durchaus auch im Verbund mit anderen Städten in Hessen.
An diesem sehr schönen Abend der Preisverleihung in Walldorf ist auch deutlich geworden, dass das Ergebnis
wesentlich damit zu tun hat, dass die Akteure vor Ort zusammengewirkt haben. Das beginnt mit der Software AG als Ankerunternehmen. Das betrifft aber auch das Software-Cluster „IT FOR WORK“, die IHK, das Klinikum, die Energieversorgung, die TU und die IT-Sicherheit. Dort haben wir ein ganz starkes Unternehmen und einen ganz starken Forschungsbereich.
Wir haben aber auch einen guten Zeugen gehabt, der für die Stadt Darmstadt eingetreten ist, und das ist das Land Hessen. Das Land Hessen hat die klare Zusage gegeben, insgesamt 10 Millionen € zu diesem Prozess beisteuern zu wollen. Damit werden die Ambitionen der Stadt Darmstadt und die Ambitionen der Repräsentanz des Landes Hessen insgesamt unterstützt.
Damit sind jetzt die Möglichkeiten gegeben, durch eine weitere Vernetzung die Stadtverwaltung zu entwickeln und ein E-Government darzustellen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, im Bereich des Klinikums, im Bereich der Energieversorgung usw. weitere Schritte zu gehen, und zwar mit den Mitteln des Landes und mit EFRE-Mitteln sowie mit der Unterstützung des Wirtschaftsministeriums.
Ich darf Ihnen, Herr Minister, und auch Herrn Staatssekretär Samson, der dort sehr engagiert unterwegs war, sehr herzlich danken. Hinzu kommt die Unterstützung der Unternehmensverbände, die dort finanziell stark einsteigen. Darmstadt wird damit die Möglichkeit haben, das gute Netzwerk, das jetzt schon vorhanden ist, auszubauen und vorbildhaft zu werden. Deswegen hat es der Städte- und Gemeindebund auch unterstützt, dies hineinzutragen in die Masse der Kommunen in Deutschland.
Das ist deutlich mehr, als sich nur über die Digitalisierung auf Bundes- und Landesebene zu unterhalten. Es muss hineinwirken in die Kommunen, in die Städte und in die Gemeinden. Insofern haben wir einen Tag der Freude erlebt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Jahren 2006 bis 2010 ist die Zahl der Konzessionen um über 41 % hochgegangen, die Zahl der Standorte um rund 20 % und die Zahl der Geräte um 60 %. Das war damals der Anlass, das Gesetz gemeinsam mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu novellieren. Jetzt ist die Grundlage dessen, auf der wir heute beraten und auf der die Kommunen und Betriebe handeln müssen, schon seit fünf Jahren dieses Gesetz. Seitdem sind rund 100 Betriebe aufgrund der geänderten Bedingungen, die jetzt herrschen, geschlossen worden. Trotzdem ist die Gesamtzahl nicht nur gleich geblieben, sondern sogar noch gewachsen. Das ist keine hessische Entwicklung, sondern das ist eine bundesdeutsche Entwicklung. Auch die Zahl der Teilnehmer und der Suchtprobleme, die wir haben – so ist es auch dem Bericht
des Sozialministers zu entnehmen –, ist nicht gesunken, sondern nach wie vor gestiegen. Deswegen gilt es immer noch zu justieren: Wie sind die Maßnahmen in diesem sehr speziellen wirtschaftlichen Betätigungsfeld neu vorzunehmen?
Meine Damen und Herren, deswegen schauen wir uns kurz die Übergangszeit an. Normalerweise ist eine solche Übergangszeit, die das Gesetz bestimmt hat, dazu gedacht, dass Selektionsverfahren dann auch tatsächlich eintreten. Das heißt, dass die Betriebe wissen, worauf sie sich einstellen, und dementsprechend verfahren, dass die Verbände entsprechend handeln und dass sich auch die Kommunen schrittweise darauf einrichten. Nach einem bestimmten Zeitraum innerhalb der Übergangszeit haben wir dann eine sortierte Marktlage.
Dazu haben die Kommunalen Spitzenverbände einen Durchführungserlass vom Ministerium erbeten. Sie haben ihn vor gut einem Jahr erhalten. Danach haben sie sich ausrichten können. Ich will auch dazu sagen: Es sind nicht alle Kommunen im Verzug. Vielmehr gibt es etliche Kommunen, die à jour sind, die diesem Durchführungserlass gefolgt sind, die ihre Bescheide herausgegeben haben, die aber natürlich nicht davor gefeit sind, dass es auch jetzt noch Gerichtsverfahren auf dieser Grundlage geben kann. Dafür kann man sie sicherlich nicht haftbar machen.
Von den Betrieben konnte man erwarten, dass sie innerhalb des Verbandes auch darauf achten, mithilfe einer bestimmten Zertifizierung dafür zu sorgen, dass ihre Zukunft auf eine sichere Grundlage gestellt wird. Das heißt auch, dass die vorhandenen Betriebe oder die, die neu gebildet werden, ihr Eigentum und die Zahl der Mitarbeiter sowie deren Existenz schützen.
Ich respektiere, dass der Verband dort Zertifizierungssysteme eingeführt hat. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass ich mich wundere, dass angesichts der Übergangssituation nur 20 % der Mitglieder dieses Zertifizierungssystem angenommen und durchgeführt haben. Denn immerhin ist das Gesetz auch juristisch angefochten worden, aber letztendlich und letztinstanzlich ist es dann vom Bundesverfassungsgericht gutgeheißen worden.
Deshalb ist es jetzt auch an der Zeit, dieses Gesetz fortzuschreiben. Die Bestimmungen sind vom Minister und den anderen Rednern mit aufgenommen worden. Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir jetzt die Klarstellung haben, die eigentlich schon im Glücksspielstaatsvertrag vorgegeben ist, nämlich dass die Mehrfachlizenzen kein Ausnahmetatbestand mehr sein können. Dass dies beendet werden muss, müsste im Prinzip gleichermaßen auch bundesweit noch sehr viel stärker durchgesetzt werden.
Die sechsstündige verspätete Nachtruhe – es ist schon eine Nachtruhe, wenn sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg befinden – zwischen vier und zehn Uhr, in Bayern zwischen fünf und neun Uhr, ist im Prinzip das Gleiche. Sie trägt auch dazu bei, dass nicht insgeheim eine 24-Stunden-Freiheit eintritt, indem diese sechs vorgeschriebenen Stunden unterschiedlich stattfinden.
Der Radius um Jugendeinrichtungen, unabhängig davon, ob es Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen sind, wird größer. Das ist richtig. Die Flexibilisierung innerhalb des 300-m-Abstands ist richtig. In Bayern ist das übrigens ein Abstand von 500 m. Auch das finde ich interessant.
Es ist auch richtig, dass die Berichtspflichten flexibilisiert werden. Herr Kollege Eckert, ich glaube, dass Sie an dieser Stelle möglicherweise irren. Es werden zwar die Berichtspflichten flexibilisiert, auf der anderen Seite müssen aber die Betriebe jederzeit in der Lage sein, Dinge auf Anforderung hin oder nach Kontrolle vorzulegen. Das soll aber nicht in einem regelmäßigen Zyklus stattfinden, sondern die Betriebe sollen jederzeit aufgefordert werden können, ihre Bericht, ihre Konzepte, auch ihre Sozialkonzepte, vorzulegen.
Meine Damen und Herren, die Verkürzung der Befristung von Lizenzen – Herr Kollege Eckert, Sie haben das auch schon angesprochen – ist durchaus eine Herausforderung im Wettbewerb, weil man sich nicht mehr nur noch auf Zyklen von zehn Jahren einrichten kann. Das ist einerseits wahr. Auf der anderen Seite glaube ich aber, dass es für Betriebe neuerdings nicht nur eine Chance ist, sich um eine Lizenz – und damit auch um den Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz – zu bemühen. Ich glaube, dass es auch eine Möglichkeit für Betriebe ist, ihre Qualität auf einen Sockel stellen, wenn sie zertifiziert sind und sich z. B. einem Punktesystem, das noch stärker zu entwickeln wäre, unterwerfen. Dadurch hätten sie dann auch eine Chance, einen neuen Betrieb zulasten eines anderen Betriebs zu eröffnen, der sich diesen Prozessen nicht unterwirft. Das ist im Marktgeschehen auch ein gutes Prinzip.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir durchaus noch in Klammern dazusagen können, dass es weitere Themen im Umfeld gibt. Ich denke, dass das Onlinespielen mit diesem Gesetz noch nicht berührt wird, sondern dass wir darauf angewiesen sind, dass das auf dem Weg des Glücksspielstaatsvertrags geregelt wird, der leider im Moment in einer kleinen Warteschleife ist. Ich glaube auch, dass das System der Wettbüros, die wir überall haben, in gleicher Weise geregelt und auch in der Kontrolle angegangen werden muss, sodass wir hier nur ein Thema aus diesem Segment behandeln. Aber auch dieses Thema wird für die Anhörung hinreichend Spannung garantieren. Insofern freue auch ich mich auf diese Anhörung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war natürlich nicht ganz ungefährlich, was Kollegin Wissler am Schluss ihrer Rede eben angefangen hat,
nämlich die Wünsche, die man an das hessische Hochschulwesen hat, mit den Menschenrechtsverletzungen und den Verletzungen der Wissenschaftsfreiheit in anderen Ländern auf eine Ebene zu stellen.
Dass Sie behaupten, das nicht gemacht zu haben, sollte man zu Protokoll nehmen.
Wer lesen kann, der lese. – Meine Damen und Herren, ich zitiere aus der Paulskirchenverfassung von 1849:
Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.
Weimarer Reichsverfassung von 1919:
Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.
Deutsches Grundgesetz:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
In unterschiedlicher Tiefe und Geltung sind das die Maßstäbe für Wissenschaftsfreiheit, die, wie ich behaupte, nicht nur in unserem Land gelten, sondern die grundsätzlich in zivilisierten, demokratischen Staatsgebilden gelten müssten. Kollege May hat die Hessische Verfassung dazu schon zitiert.
Ich will deswegen sehr bewusst ein paar Zitate aus dem, wie ich finde, sehr wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dem Jahre 1978 zum damaligen Hessischen Universitätsgesetz bringen, in dem es heißt:
Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass Art. 5 Abs. 3 GG nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.
Das sind sehr grundlegende Formulierungen. Damit verbunden wird noch der Gedanke – ich zitiere erneut –, „dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die grundlegenden Aussagen des Bundesverfassungsgerichts. Auch diese sind mit Sicherheit nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Wir haben hier schon verschiedentlich über die weltweiten Bedrohungen gehört. Es ist darauf hingewiesen worden, dass das nicht nur die bekannten autoritären und totalitären Staaten betrifft. Andererseits will ich deutlich machen: Es darf nicht sein, dass wir über Länder wie Russland oder China nicht mehr sprechen, nicht mehr daran erinnern, nicht mehr mahnen und aufhören, darauf hinzuweisen, dass dort die Wissenschaftsfreiheit, die Freiheit von Forschung und Lehre, ein ums andere Mal verletzt wird.
Natürlich ist es, weil sie so nah bei uns sind, genauso richtig bei Staaten, von denen wir dachten, dass sie wesentlich weiter sind. Natürlich ist es richtig, über Ungarn zu sprechen. Herr Kollege Grumbach, das ist philosophisch zwar ganz interessant, aber diese Hochschule, von der Sie sprechen, besteht seit 1991. Sie ist von George Soros gegründet worden, und dieser ist wohl in Ungnade gefallen. Deswegen und wegen des Anspruchs von George Soros, eine demokratische Gesellschaft in Mittelosteuropa aufzubauen, gibt es Probleme. Das ist der Hintergrund. Es sind nicht die Hintergründe, die Sie dem noch beigefügt haben – zumindest nicht vorrangig.
Die Gülen-Bewegung hat der Türkei als Vorwand gedient, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, also rund 15 Universitäten zu schließen und – mittlerweile – 5.000 Hochschulmitarbeiter zu entlassen. Das sind deutlich mehr als Einzelschicksale. Das ist auch etwas, was die Türkei selbst in einem unglaublichen Maß schädigen wird, weil es ein Aderlass ist und mit ihm langfristige Auswirkungen auf die wissenschaftliche Entwicklung und die Wirtschaft der Türkei verbunden sind.
Die Türkei strebt im Moment kraft ihrer Regierung eine unkritische, uniforme und lediglich affirmative Wissenschaft an, und das nicht erst seit dem Putsch. Das will ich noch einmal deutlich machen. Es gab bereits vorher, nach dem Ende des türkischen Militäreinsatzes gegen die Kurden Anfang 2016, Verhaftungen und Anklagen gegen viele Wissenschaftler sowie eine Auflösung ihrer Beschäftigungsverhältnisse, nur weil sie Unterzeichner des Aufrufs „Wir werden nicht Teil dieses Verbrechens sein!“ gewesen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie diese übergreifenden Muster betrachten, sehen Sie, dass wir hier ein bestimmtes Vorgehen haben: dass die missliebigen Äußerungen unterdrückt werden, dass sie in staatlichen Medien nicht allzu selten verhöhnt werden und dass die Personen, die dahinterstehen, lächerlich gemacht und angegriffen werden, um ihre Glaubwürdigkeit kaputtzumachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden in Zweifel gezogen, ähnlich dem Paradigma der sogenannten Lügenpresse, und es wird ein Umfeld geschaffen, in dem in Abrede gestellt wird, dass es etwas wie gültige wissenschaftliche Erkenntnis überhaupt gebe. Das spielt sich im Moment teilweise durchaus auch in den USA ab. Beispiele hierfür sind schon genannt worden.
Es geht übrigens manchmal auch subtiler: wenn Projekte auslaufen, nicht verlängert werden und die wissenschaftliche Arbeit an dieser Stelle schlicht und einfach ausläuft. Deswegen ist es richtig, dass international und auch bei uns in Hessen Kundgebungen des March for Science stattgefunden haben. Ich bin froh, dass es die hessischen Hochschulen und die großen Hochschulverbünde alle gemeinsam verstanden haben, dies zu unterstützen.
Ich bin auch der Meinung, dass wir dies überall brandmarken müssen, dass wir nicht gleichgültig werden dürfen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass wir manche Veränderung in anderen Ländern und auch in unserem eigenen Land sehr sorgsam in den Blick nehmen müssen, auch wenn es eine ganz andere Ebene der Auseinandersetzung ist – und von anderen Akteuren ausgeht –, die jedoch nicht minder zu beachten ist.
Ich glaube, wenn Sie sich das anschauen, was sich von den sozialen Medien, der digitalen Kommunikation, auf den Wissenschaftsbetrieb überträgt, nämlich dass dort in gelegentlich anonymen Blogeinträgen zu den Lehrveranstaltungen bestimmter Professorinnen und Professoren einzelne Äußerungen herausgezogen werden, um diese zu brandmarken – bevorzugt als rassistisch oder nationalistisch –, stellen Sie fest, wir beginnen, uns auf einer Ebene zu bewegen, auf der wissenschaftliche Freiheit auf ganz andere Weise, nämlich von der sogenannten Anonymität der Masse, beeinträchtigt wird. So ist es bei Prof. Münkler geschehen, der im vorvergangenen Jahr im Hessischen Landtag drei wichtige Vorträge gehalten hat.
Der wissenschaftliche Diskurs wird auf diese Weise angetastet. Auch dies geschieht in den USA. Das kann man betrachten; denn dann sieht man Dinge, die in einem gewissen zeitlichen Abstand auch bei uns landen. Dort war vermehrt zu beobachten, dass verschiedene Wissenschaftler ihre Vorlesungen nur in einem abgetrennten Raum halten konnten und diese per Videobotschaft nach draußen übertragen werden mussten, weil die Wissenschaftler und ihre Unterstützer, Menschen, die zum Teil ganz anders dachten, körperlich angegriffen worden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat nichts mit der Unterdrückung durch die staatliche Ebene zu tun, sondern das hat dann etwas mit einer multiplizierten – zum Teil anonym multiplizierten – öffentlichen Meinung zu tun, die versucht, Einfluss auf die Wissenschaft zu nehmen. Deswegen sollten wir in all diesen Bezügen für wissenschaftliche Freiheit streiten. Wir sollten überall deutlich machen, dass wir es gesehen haben und dass wir dagegen kämpfen werden.
Ein Letztes. Ich glaube, es ist gerade während internationaler Konflikte von ungeheurer Bedeutung – das haben schon einige angesprochen –, dass die Beziehungen der wissenschaftlichen Community, die vorhanden sind, auch aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Ich habe erlebt, dass ein Alexander Gerst von seiner Kommunikation mit einem amerikanischen und einem russischen Astronauten berichtet hat, und zwar dort oben, in der Kapsel. Das war während des Ukrainekonflikts. Es gibt zahllose Kooperationen zwischen Hochschulen, die aufrechterhalten werden müssen.
Sie müssen, wo immer es geht, in einem Gespräch, in internationalen Konferenzen weitergeführt werden. Sie müssen durch individuelle Solidarität unterstützt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu haben wir viele Programme; Erasmus-Plus ist nur eines davon. Hierbei gilt es tatsächlich, einen aufrechten Gang zu beweisen und diese Kontakte, diese kleinen Schlupflöcher zu stärken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Annette Schavan hat damals, als der Hochschulpakt beschlossen war, gesagt:
Der Hochschulpakt 2020 ist neben der Exzellenzinitiative ein zentrales Element der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern, um die Hochschulen für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten.
Das wurde in einer Situation gesagt, als wir eine solch hohe Zahl von Studienanfängern hatten, dass sie nur sehr schwer zu bewältigen war.
Es war eine riesengroße Herausforderung für uns, Hunderttausenden von jungen Menschen Zugang zu den Hochschulen zu gewähren: nicht nur in formaler Hinsicht, sondern auch durch die Bereitstellung von Gebäuden, in denen sie lernen können; durch die Bereitstellung von Medien, um nach modernen Kriterien zu studieren; und durch die Aufstockung des Personals um mehr als 20 %, damit die Qualität der Ausbildung dieser Studierenden gewährleistet ist und das Land nicht einen noch größeren Fachkräftemangel als ohnehin beklagen muss, sondern den Bedarf decken kann. Man glaubte, es würde sich lediglich um eine zeitlich befristete Notmaßnahme wie diejenigen handeln, die man in den Siebziger-, in den Achtziger- und in den Neunzigerjahren, sozusagen in Wellen, ergriffen hat, wobei das, womit man gerechnet hat, leider oder zum Glück – wie auch immer – nicht eingetreten ist.
Es war aber keine rein quantitative Geschichte, sondern es waren damit die Anstrengungen und die Absicht der Länder verbunden – ich sage bewusst „der Länder“; Herr Kollege Hahn hat recht –, die erklärt haben: Wir wollen den Anteil der Studienanfänger insgesamt steigern, insbesondere aber den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen, wie sie damals noch hießen, und den Anteil der Studierenden von MINT-Fächern. Wir wollen die Qualität hochhalten und bei der Besetzung von Professuren den Anteil der Frauen steigern.
Das waren wesentliche Ansätze des Hochschulpakts, und daran haben die Landesregierungen, unsere zuvörderst, mitgewirkt. Daran haben vor allem auch die Hochschulen mitgewirkt, die diese zentrale, große Aufgabe in einer sehr beachtlichen Weise gestemmt haben. Wir haben seitens des Landes auf die 170 Millionen €, die wir vom Bund bekommen haben, 180 Millionen € jährlich draufgelegt, um das zu stemmen.
Auch bei der Ausstattung ist eine ganze Menge geschehen. Ich will das durchaus in diesen Rahmen stellen: Das Land Hessen hat die Gelder des Bundes 1 : 1 an die Hochschulen gegeben und durch eigene Ausgaben getoppt. Das haben wir bei den BAföG-Millionen genauso gemacht, und das unterscheidet uns – gerade in diesem Punkt – von anderen Ländern, die diese Gelder haben versickern lassen. Sie sind an andere Bereiche gegangen, aber eben nicht in die Bildung und schon gar nicht an die Hochschulen. Wir haben das von Anfang an getan. Deswegen ist das Land Hessen unter denjenigen, die ihre Hausaufgaben in diesem Feld erfüllt haben, auf einem vorderen Platz.
Ich will auch darauf hinweisen – da hat der Kollege Hahn recht –, dass wir die Fortsetzung und Verstetigung der HSP-2020-Mittel nicht wünschen, um die Eingriffsrechte
zu vergrößern. Herr Kollege Hahn, im Übrigen glaube ich, dass die Sache wirklich dringlich ist, denn der Hochschulpakt läuft schon 2020 aus, und es kommt nur noch eine Auslauffinanzierung nach. Bis dahin wollen wir das aber geklärt haben; denn wir brauchen eine Zuverlässigkeit für die Hochschulen, auch damit sie Einstellungsverträge abschließen können. Deswegen ist es ein wenig dringlicher, das bis 2020 zu klären.
Aber wir wollen natürlich auch seitens des Landes darüber bestimmen, wohin diese Mittel gehen und wo die Qualitätskriterien gesetzt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Hochschulen bestimmen, wo und mit welchen Akzenten eingestellt wird und welches die Kriterien unseres internen Hochschulpakts sind, die mit dem anderen unterstützt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube schon, unsere Hochschulen können nur sehr schwer damit leben, dass wir Zyklen haben – die sich natürlich überschneiden – und dass wir erst nach der Bundestagswahl zu einer Klärung kommen werden. Aber wir brauchen spätestens nach der Bundestagswahl eine Klärung, wie es mit der Hochschulfinanzierung weitergehen kann. Wir sollten uns bis dahin auch ein bisschen überlegen, ob wir gegebenenfalls neue Akzente setzen werden.
Ich glaube durchaus, dass es beim dualen Studium und vielleicht sogar im Berufsschulwesen Akzente zu setzen gäbe, um die Qualität der Bildung in Deutschland zu steigern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Klage in unserer Gesellschaft – ja, manchmal die Fassungslosigkeit – ist mit Händen zu greifen.
Ein Autofahrer wird mit Zigarette im Mund, Handy in der Hand und am Ohr mit 150 km/h mitten in der Innenstadt in Darmstadt erwischt.
Die neueste PISA-Studie legt ihr Augenmerk auf das Mobbing in der Schule und weist aus, wie viele Kinder diese Erfahrung der Verrohung machen müssen.
Das Doping im Sport zerstört die Leistung der redlich trainierenden Sportler.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern, Lehrkräfte, Journalisten, Ärzte, Ordnungskräfte und selbst Rettungsdienste werden mittlerweile körperlich angegriffen oder, im letzteren Falle, nicht zu Unfallorten durchgelassen. Gewaltfantasien und – z. B. im Rahmen der 1.-Mai-Exzesse – links- und rechtsextremistische Gewaltaufrufe im Netz und in den sozialen Medien sind schlicht erschreckend.
Meine Damen und Herren, wegsehen hat überhaupt keinen Sinn; es darf nicht weggenuschelt werden. Es muss festgestellt werden, dass rechtsstaatliche Verfolgung gegen Vergehen und Verbrechen ihren Platz hat und zwingend notwendig ist.
Aber wir dürfen auch nicht übersehen, dass wir in einem öffentlichen und veröffentlichten Bewusstsein „Only bad news are good news“ leben. So darf es aber nicht zugehen in einer Gesellschaft, und so ist es auch noch nicht.
Es gibt eine kleine Gruppe in unserer Gesellschaft, die sich nicht an einen respektvollen Umgang gewöhnen wird. Es gibt eine Gruppe, die immer, in allen Lebenslagen und unbedingt für andere Menschen da ist. Die große Mehrheit in der Bevölkerung schaut auf Orientierungsfiguren, und wir wollen, dass die Orientierungsfiguren, die Vorbilder engagierte Menschen sind, Menschen, die andere respektieren, die anderen helfen, selbst wenn es ihnen selbst gar nicht so gut geht, Menschen, die Rücksicht nehmen, Menschen, die ihren kulturellen Standpunkt haben und andere tolerieren.
Kurz gesagt: Wir wollen in unserer Gesellschaft Schatzsuche betreiben und nicht Defizitfahndung.
Dabei sind wir nicht blöd und auch nicht ignorant, sondern sehen das Schlechte. Aber wir wollen die Kraft des Respekts stärken und stark machen.
Meine Damen und Herren, daher die Initiative „Hessen lebt Respekt“, die nicht eine Kampagne der Landesregierung ist, sondern eine gezielte Initiative über ein ganzes Jahr – keine PR über eine Woche, sondern ein Jahr Aktivitäten.
Dabei gehen wir davon aus, dass wir uns nicht in den Strudel des Negativen ziehen lassen wollen, sondern wir kämpfen für diejenigen, die eigentlich wissen, was gut ist, aber oft nicht den Mund aufmachen. Wir kämpfen für diejenigen, die engagiert sein möchten, aber Gleichgesinnte brauchen. Wir kämpfen für die, die zur ehrenamtlichen Tätigkeit bereit sind, damit sie es tatsächlich tun. Wir kämpfen für die, die jeden Tag wenigstens eine gute Nachricht verbreiten, drucken, schreiben.
Wir kämpfen für diejenigen, die Probleme nicht nur beschreiben, sondern sie auch analysieren und Lösungen suchen.
Meine Damen und Herren, dafür braucht es Partner. Das kann Politik nicht allein; das kann nicht die Regierung und nicht der Landtag allein. Viele haben sich schnell bereit erklärt, Partner zu sein bei der Initiative „Hessen lebt Respekt“: Verlage, Medien, der Sport, Verkehrsverbünde, ein Autoverband und Persönlichkeiten wie z. B. Nele Neuhaus. Viele andere werden hinzukommen. Meinen, unseren herzlichen Dank dafür, sich in diese Initiative einbinden zu lassen.
Meine Damen und Herren, Respekt setzt Wahrnehmung voraus, setzt Hinschauen, Achtsamkeit und Empfindsamkeit voraus. Ich meine, man sollte auch in der Lage sein, zu empfinden, was bewegend ist.
Für mich ist bewegend, wenn sich drei Freundinnen zehn Tage lang Urlaub nehmen, um der vierten Freundin in ihren letzten Tagen im Hospiz Beistand zu leisten. Ich finde es bewegend, wenn ein krebskranker ehemaliger Tennisjugendmeister seine ganze Kraft nutzt, um die „Lilien“ für den Ligaaufstieg zu pushen, und gleichzeitig Spenden für die Kinderkrebshilfe sammelt – Johnny Heimes, der auch bereits ausgezeichnet worden ist.
Ich finde es bewegend, wenn über Facebook blitzartig, in Windeseile eine Hilfsaktion für eine Familie zustande kommt, die ihr Dach verloren hat und plötzlich in Not geraten ist. Diese Hilfsaktion wird aus dem Boden gestampft und ist über Nacht erfolgreich.
Meine Damen und Herren, ich finde es bewundernswert, wenn ein ehemaliger Boxer mit schwieriger eigener Biografie Jugendliche auf die Spur setzt.
Ich finde es bewundernswert, wenn sich Menschen ausdauernd, über 40 Jahre hinweg in Vereinen engagieren, wenn sie alles tun, um sich für diesen Verein einzusetzen, und sich für nichts zu schade sind.
Ich finde es bewundernswert, wenn Menschen ohne Aufhebens ihrer Nachbarschaft helfen, wenn sie Lebensmittel für Menschen besorgen, die das nicht mehr alleine können.