Silke Lautenschläger
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Last Statements
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere ein bisschen, dass wir in dieser Debatte nicht versuchen konnten, die Dinge, von denen ich glaube, dass sie uns im Landtag verbinden, stärker nach vorne zu stellen und nicht alle Fragen zur Gentechnik, also vom Futtermittel über Saatgut, miteinander zu vermischen. Hier geht es um verunreinigtes Saatgut. Ich halte es nach wie vor für einen Skandal, dass wir immer wieder verunreinigtes Saatgut finden. Bei all diesen Fällen geht es immer wieder darum, dass das Saatgut mit in der EU nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt ist.
Wir haben uns in Hessen sehr früh dazu entschieden, bereits im vergangenen Jahr, dass wir die Lieferanten, die verunreinigtes Saatgut ausliefern, auch beim Namen nennen. Dort liegt die Verantwortung und nicht beim Landwirt, der ausgesät hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Interessanterweise sind es immer wieder die Gleichen,die das verunreinigte Saatgut ausliefern. Deswegen ist es im Interesse der Landwirte und der Verbraucher, dass diese öffentlich genannt werden.
Ich mache noch einmal deutlich,wie der Verlauf bei uns in Hessen war. Wir hatten im Jahr 2009 auf 4 ha im MainKinzig-Kreis die Aussaat von verunreinigtem Saatgut der Firma Pioneer mit gentechnisch veränderten Sorten, und zwar nicht nur mit einer, sondern mit mehreren Sorten: MON810,T25, NK603 und MON88017. Das verdeutlicht, dass viele unterschiedliche, nicht zugelassene Sorten in dem Saatgut enthalten waren. Der Landwirt hat dann die Saat vernichtet, den finanziellen Schaden hat ihm jedoch keiner ersetzt. Das ist das eigentliche Problem.
Unsere Experten haben auch in diesem Jahr kontrolliert. Wir haben das im letzten Jahr sehr frühzeitig öffentlich gemacht. Wir sind an Pioneer herangetreten über die Frage der Rückrufaktion. Die Rückrufaktion war jedoch im letzten Jahr unvollständig, so konnte es überhaupt erst zu der Aussaat kommen, obwohl wir frühzeitig informiert hatten.
Im Jahr 2010 stellte sich der Sachverhalt so dar: Wir hatten einen positiven Befund in einer Maisprobe von Pioneer. Dort haben wir erneut NK603 gefunden. Die Rückrufaktion, die sehr schnell vonstatten ging, war erfolgreich.Aus unserer Probe erfolgte keine Aussaat.
Der weitere Fall, über den wir jetzt sprechen, ist ein aktueller Fall aus Niedersachsen. Niedersachsen informierte am 30. April 2010 die Länder über einen positiven Befund. Es handelte sich um den gleichen positiven Befund, den auch wir in Hessen gemacht hatten. Pioneer hatte zunächst die Herausgabe der Abnehmer verweigert. Dadurch ging Zeit verloren. Das musste erst durch eine Gerichtsentscheidung geklärt werden.
Hessische Händler und Landwirte waren glücklicherweise nicht betroffen. Am 9. Juni dieses Jahres haben wir
die Information aus Bayern bekommen, dass zwei hessische Landwirte in Bayern verunreinigtes Saatgut, das nicht rechtzeitig zurückgerufen wurde, gekauft haben, das wiederum von der Firma Pioneer stammte. Glücklicherweise sind wir in Hessen mit verunreinigtem Saatgut nur mit 10 ha betroffen.In Rheinland-Pfalz handelt es sich um 5 ha, in Niedersachsen um 200 ha, in Baden-Württemberg um 600 bis 800 ha und in Bayern um 800 bis 1.300 ha. Diese Landwirte haben mit einer in der EU nicht zugelassenen Sorte verunreinigtes Saatgut erhalten. Die Landwirte vernichten jetzt entsprechend die Aussaat. Pioneer und andere weigern sich, überhaupt für diesen Schaden aufzukommen.
Dort müssen wir ansetzen,wenn es darum geht,was in Zukunft gemacht wird. Von den bundesweit 395 beprobten Maispartien sind in diesem Jahr 23, das sind 6 %, durch einen positiven Befund aufgefallen. Bis auf die zwei von Niedersachsen verspätet gemeldeten Partien konnten alle anderen vor der Aussaat zurückgerufen werden. In Niedersachsen gab es das Problem, wie ich schon anmerkte, dass die Abnehmer nicht genannt worden sind. Dadurch gab es weitere Verzögerungen.
Dazu muss man wissen, wie unsere Kontrolleure eigentlich beproben.Um die Probleme beim Vollzug für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, ist die frühzeitige Beprobung das eigentliche und vorrangige Ziel unserer behördlichen Überwachung. Deswegen muss ich ganz deutlich das, was von linker Seite gesagt wurde, zurückweisen.Das wird dem Thema nicht gerecht und auch nicht denen, die bei uns seit Langem diese Kontrollen durchführen. Ihnen eine Schlamperei zu unterstellen, das finde ich schlichtweg eine Frechheit.
Die, die dort beproben, haben es erst ermöglicht, dass das Thema überhaupt an die Öffentlichkeit kommt. Somit können wir auch aufzeigen, von welchem Hersteller es kommt.
Nein, bei uns eben gerade nicht zu spät. Das ist genau nicht der Fall.Wir gehen ja sogar noch weiter und überlegen, was man an diesen Stellen tun kann. Wir haben es sehr frühzeitig öffentlich gemacht.Wir müssen sehen,dass das in Zukunft erst gar nicht mehr passieren kann, dass es zu einer Verweigerung der Datenherausgabe kommt oder Hersteller um die Beprobungen herumkommen.
Ich beeile mich, ich will aber wenigstens den Sachverhalt noch einmal richtig darstellen. – Das inländische Saatgut können wir sehr gut kontrollieren. Beim inländisch aufbereiteten Saatgut finden wir fast überhaupt nichts, also beim Raps. Beim Mais haben wir einen Importanteil von 75 %. Genau dort treten jeweils die Probleme auf. Die Eigenkontrolle der Unternehmen vor Inverkehrbringen funktioniert bisher überhaupt noch nicht, sonst hätten wir
nicht so viele Proben, die dann bei den Landwirten negativ aufschlagen.
Wir wollen daraus Konsequenzen ziehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auf nationaler Ebene einen Saatgutgipfel brauchen. Wir müssen die Unternehmen an einen Tisch setzen.Wir müssen sie in die Pflicht nehmen. Es kann nicht sein, dass zum Schluss der Landwirt auf dem Schaden sitzen bleibt,wenn mehrere Hundert Hektar vernichtet werden müssen. Er muss diesen Ausfall ersetzt bekommen. Dafür sind die Saatguthersteller verantwortlich. Sie müssen frühzeitig beproben, bevor das Saatgut in den Handel kommt.
Wir wollen ein weiter gehendes Qualitätsmanagementsystem für die Saatgutindustrie. Wir brauchen einen unbürokratischen Entschädigungsfonds für die Landwirte, der sofort eingerichtet werden muss.Wir wollen auch,dass eine Partie Saatgut von den Erzeugern vor der Abgabe in den Handel beprobt wird. Es sollte die Möglichkeit eingerichtet werden, über Zertifikate die Beprobung vor dem Inverkehrbringen nachzuweisen.
Dann kann man überhaupt erst über die Frage der Koexistenz und der vielen unterschiedlichen Auffassungen, die es im Landtag sicher geben wird, wie man mit gentechnisch veränderten Pflanzen umgeht, sprechen. Richtig ist, wenn man sich dafür einsetzt, dass diese Koexistenz besteht, dass es eine klare Transparenz für den Verbraucher und den Landwirt gibt; dann muss an den Kontrollen angesetzt werden.
Wir werden uns dafür einsetzen,dass dieses Thema auf die bundespolitische Tagesordnung kommt und ein Fonds zur Entschädigung der Landwirte eingerichtet wird.Wenn wir dabei an einem Strang ziehen würden, würde mich das sehr freuen. Das ist das, was den Landwirten, aber auch den Verbrauchern bei der Transparenz helfen wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gremmels, es kommt danach noch ein Thema von uns dran, falls Sie sich an das MAP erinnern. Aber ich muss zugeben, ich hätte nicht erwartet, dass ich, nachdem ich Ihre Rede gehört habe, bei meiner letzten Rede zur Kernenergie sogar den Kollegen Schmitt noch einmal vermissen würde. Richten Sie es ihm aus.
Wir haben hier ganz unterschiedliche Sachverhalte, über die wir schon sehr häufig in diesem Haus diskutiert haben. Ich glaube auch nicht, dass wir dazu kommen, dass wir eine gemeinsame Meinung vertreten werden. Aber ich will das zumindest noch einmal ganz kurz aufsplitten. Zum einen ging es um das Thema Notstandswarte, das auch Sie, Frau Hammann, wieder angesprochen haben. Richtig ist, dass das Kernkraftwerk Biblis ein Notstandssystem durch gegenseitige Blockstützung realisiert hat.
Hiermit wird gewährleistet, dass bei einem unterstellten Ausfall der Schaltwarte ein Abfahren des Blocks durch die Einrichtung des Nachbarblocks sichergestellt wird.
Durch den großräumigen Abstand zwischen der Warte des einen Blocks und der Notstandswarte im Nachbarblock ist eine Verbunkerung der Notstandswarte so nicht erforderlich gewesen.
Aber auf eines will ich noch einmal hinweisen: Dieses Notstandskonzept, das im Übrigen genau der heutigen Leitlinie der Reaktorsicherheitskommission entspricht, wurde nach Ablösung der rot-grünen Landesregierung in Hessen im Jahr 1999 in Angriff genommen.Vorher wurde dort überhaupt keines in Angriff genommen. Da sieht man, wie Sie mit diesem Thema umgegangen sind.
Zum Zweiten wollen Sie über die Frage der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sprechen und darüber, ob das einer Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht. Richtig ist, dass danach sicher politisch entschieden wird, welcher Auffassung eine Bundesregierung ist, ob das mit Zustimmung verabschiedet wird oder ohne. Wir haben dort auch mit Gutachten untermauert vertreten, dass es ohne Zustimmung des Bundesrates gehen wird. Das erkennt man, wenn man sich die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen einmal genauer anschaut.
Aber richtig ist auch, Herr Gremmels, dass das zum Schluss nicht politisch entschieden werden wird, sondern aller Voraussicht nach vom Bundesverfassungsgericht. Das wiederum wird nach Recht und Gesetz entscheiden. Das müssen wir dann gemeinsam abwarten. Da sind wir guter Dinge.Aber grundsätzlich muss es dort entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Rechtsprechung treu bleibt, aber vor allem keine politische Rechtsprechung macht, sondern eine nach Recht und Gesetz.
Ich möchte zum Thema Laufzeitverlängerung noch einen letzten Punkt hinzufügen. Wir haben im Übrigen immer gerechnet, dass bei einer Laufzeitverlängerung von zehn Jahren ungefähr 20 Milliarden c in einen Fonds eingebracht werden. Das Gleiche – Frau Wissler hat das vorhin bestritten – würden Sie auch über eine Brennelementesteuer erreichen, wenn Sie jährlich ungefähr 2,5 Milliarden c haben und auf diese Laufzeitverlängerung kommen. Das widerspricht sich überhaupt nicht.
Aber das Wichtige ist, dass investiert wird in erneuerbare Energien, in Netze, in Speicherkapazität und die Möglichkeiten von Speichertechnologien.Auch das haben wir hier mehrmals ausgetauscht.
Interessant wird das Thema nur dann, wenn Sie vielleicht zwischendurch bedenken, wenn Sie über die Abschaltung sprechen: Sie reden über weniger CO2. Das schaffen Sie natürlich nicht mit der Abschaltung der Kernkraftwerke, weil die alten Kohlekraftwerke wesentlich länger laufen werden und eher noch neue hinzukommen.
Der zweite Punkt. Man kann natürlich erklären: Das interessiert mich in Deutschland alles nicht. – Das scheint eher Ihr Motto zu sein. Aber dann sollten Sie zumindest das ernst nehmen, was als Allererstes der französische staatliche Stromkonzern erklärt hat: Selbstverständlich geht es, dass die deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Erklärt wurde aber auch sofort, dass es dann einen Tarif für Frankreich geben wird und einen Tarif für Resteuropa, Stichwort: Deutschland, mit Erhöhung und einer deutlichen Verteuerung und einer wesentlich größeren Abhängigkeit.
Dies gehört genauso zur Wahrheit Ihrer Politik hinzu,dass dann genau das eintreten würde. Es würde teurer für die Bürgerinnen und Bürger, es gäbe größere Abhängigkeiten und jedenfalls keinen Standortvorteil für die hessischen und die deutschen Unternehmen und die Wirtschaftspolitik in diesem Lande.
Deswegen sind wir weiter der Auffassung: Dort, wo neue Sicherheitsbedingungen im Einklang mit den Richtlinien der Reaktorsicherheitskommission eingerichtet werden müssen, werden wir sie nach wie vor genau so umsetzen. Gleichzeitig werden wir weiterhin dafür eintreten, dass wir eine Laufzeitverlängerung auch für Biblis A und B bekommen; denn nur so können wir eine Brückentechnologie zu den erneuerbaren Energien gewährleisten.
Das ist der Punkt, auf den wir uns im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geeinigt haben. Das ist die Leitschnur dieser Hessischen Landesregierung.
Herr Gremmels, so laut wie der Kollege Schmitt schaffen Sie es gar nicht, sich aufzuregen. – Alles Gute.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wissler, zunächst einmal möchte ich Folgendes sagen. Das Zitat, das Sie mir gerade zugeschrieben haben, ist frei erfunden. Ich gebe aber zu, dass ich mir wesentlich schlimmere Vorwürfe vorstellen kann.
Ich komme jetzt zu den Gesetzentwürfen der GRÜNEN, die wir heute besprechen. Man hat hier ein bisschen den Eindruck, dass es darum geht, möglichst viele Themen in viele Gesetzentwürfe zu packen.Wenn man viele Gesetzentwürfe vorgelegt hat, dann will man sagen können, dass man etwas Gutes für die Bürgerinnen und Bürger und für die Nutzung der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz getan hat.
Schauen wir uns doch einfach einmal an, was in den drei Gesetzentwürfen steht, die wir heute besprechen. Eines ist richtig. Das wurde schon angesprochen. Das betrifft das Thema Änderung der Hessischen Bauordnung. Da sehen Sie die Möglichkeit der Umsetzung. Sie glauben, das nur auf diesem Weg hinbekommen zu können. Es geht da um die Marburger Solarsatzung und die Gängelung der Bürger hinsichtlich des Bestandes.
Dazu haben wir immer gesagt: Das ist nicht unsere Linie. Das wollen wir so nicht umsetzen. Deswegen stimmen wir da schlichtweg nicht zu.
Sie haben einen weiteren Punkt in den Gesetzentwurf aufgenommen, der die Hessische Gemeindeordnung betrifft. Das ist etwas, was auch wir prüfen.
Sie haben das einfach in drei Gesetzentwürfe aufgespalten und so getan, als würden Sie damit etwas für die Nutzung der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz erreichen. Herr Kollege Görig, wir können den Gesetzentwurf Ihrer Fraktion noch dazunehmen. Sie haben gesagt, Hauptsache sei es,dass Sie überhaupt etwas vorgelegt hätten. Das ist schon gut. Wir, die Mitglieder der Landesregierung, sagen dazu: Diese Auffassung teilen wir nicht.
Über das Planungsrecht haben wir schon häufiger gesprochen. Im Ausschuss haben wir Ihnen auch ausführlich ge
sagt, wie der Landesentwicklungsplan überarbeitet werden wird, wie die zeitlichen Vorgaben des Wirtschaftsministeriums sind und dass die Regionalpläne im Moment fertiggestellt werden. Zum Teil werden in die Regionalpläne schon Energiekonzepte aufgenommen. Dafür brauchen wir die Vorgaben Ihres Gesetzentwurfs nicht. Das wird schon gemacht. Das ist ein Teil der Umsetzung der hessischen Energie- und Klimapolitik.
Ich komme jetzt auf den weiteren Gesetzentwurf von Ihnen zu sprechen. Damit soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ein Kataster zur Geothermie und zur Sonne und zu Wind gemacht werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wollen das festgeschrieben haben. Wir sind schlichtweg der Auffassung, dass es dafür keinen gesetzlichen Auftrag braucht. Wir arbeiten längst an einem Kataster zum Thema Sonne. Wir führen die Untersuchungen zur Nutzung der Geothermie durch. Hinsichtlich der Nutzung der Windenergie wissen Sie genauso gut wie wir, dass das in die Regionalpläne bzw. in den Landesentwicklungsplan einfließt. Deswegen ist da kein durch Gesetz festgeschriebenes zusätzliches Kataster notwendig. Es handelt sich da also um Schaufensterveranstaltungen.
Ich will das letzte Thema ansprechen, das in Ihrem Gesetzentwurf festgehalten ist. Dabei geht es um die gesetzliche Festschreibung einer CO2-neutralen Landesverwaltung. Das Anliegen ist richtig gut. Deswegen setzen wir das schon längst um. Das Kabinett hat das längst beschlossen. Die Nachhaltigkeitskonferenz hat das beschlossen.
Wir setzen das um. Sie wollen das schlichtweg wiederum per Gesetz regeln. Wir haben dazu Beschlüsse des Kabinetts. Wir arbeiten das Thema gemeinsam mit der Nachhaltigkeitskonferenz ab. Die Kommunen machen bei dem Thema CO2-neutrales Handeln mit.Die Schulen befinden sich langsam auf diesem Weg. Täglich werden es mehr Unternehmen.
Meiner Ansicht nach ist das eine Vorgehensweise, die nicht nur für die Landesverwaltung, sondern weit darüber hinaus vernünftig ist. Sie zeigt, wie man das Thema Klimaschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern, in den Kommunen, aber auch genauso gut in Unternehmen vernünftig verankern kann. Auch dafür brauchen wir keine gesetzlichen Vorgaben.Wir machen das.Dafür bedarf es dieses Schaufenstergesetzentwurfs nicht.
Lieber Herr Kollege Görig, Sie können sich in der nächsten Plenarsitzungsrunde gerne mit einer anderen Umweltministerin auseinandersetzen.Das können Sie abwarten.
Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Jeder kann das in dem Protokoll der letzten Anhörung nachlesen. Sie haben versucht, die Regelungen aus Baden-Württemberg zu übernehmen. Das ist mit Ihrem Gesetzentwurf schwer misslungen. In der letzten Anhörung zu dem Gesetzentwurf haben Ihnen die Experten erklärt, wenn man das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, wörtlich nehmen würde, dann müsste man sogar die Bodenplatte eines bestehenden Hauses von unten isolieren.
Dann merken Sie schlichtweg, dass es nicht nur handwerklich nicht gut gemacht ist, sondern für das Ziel, Bürger dazu zu bringen, Häuser zu renovieren, in die Bestandssanierung hineinzugehen, dort etwas zu erreichen, schlicht der falsche Weg ist. Und den wollen wir so nicht mitgehen.
Deswegen bleibt es für uns dabei: Wir werden die Eckpunkte des hessischen Energie-Forums umsetzen. Wir sind mitten dabei. Die CO2-neutrale Landesverwaltung läuft. Die Biomassepotenzialstudie und das Herunterbrechen auf die Regionen liegen längst vor. Die Förderprogramme in unserem Land zur Umsetzung z. B. für die Biomasse bestehen und werden fortgeführt,was es in anderen Bundesländern so überhaupt nicht gibt. In Regionalplänen werden Energiekonzepte erstellt. Das sind alles Punkte, die wir mit den Beteiligten vor Ort angehen. Gleichzeitig sind wir längst daran, mit unserem Projekt mit den Unternehmen, mit der Universität Kassel in die Unternehmen Instrumente hineinzugeben,um tatsächlich CO2 einzusparen, Energiekosten einzusparen und etwas für das Klima zu tun.
Beim Bestandswohnungsbau läuft der nächste Schwerpunkt bereits gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt, um überhaupt zu sehen, wo die Hemmnisse sind, wie wir sie im Detail abbauen können und wie sich das gerade für kommunale Wohnungsgesellschaften machen lässt. Das alles sind Punkte, für die wir keine gesetzliche Vorgabe brauchen, die die Landesregierung längst aufgenommen hat, um etwas fürs Klima und für erneuerbare Energien zu tun.
Die haben genau das, was wir jetzt machen, ins Konzept hineingeschrieben.Vielleicht sollten Sie es im Detail noch einmal nachlesen. Ich habe jedenfalls an den Sitzungen mit den Experten mitgewirkt. Die sind nicht auf die Idee gekommen, zu sagen, es muss ein Gesetz so gemacht werden, wie Sie es vorgelegt haben.
Die haben gesagt:Wir müssen bestimmte Themen prüfen, wenn es Hindernisse gibt, müssen wir sie abbauen, und wenn es schlichtweg anderer Anreize bedarf, müssen wir auch diese prüfen. – Anreize sind doch ein ganz wichtiges Thema für Bürgerinnen und Bürger, nämlich keine Gängelung,wann sie die Heizung ausbauen oder einbauen sollen. Sie wissen selbst, dass in Baden-Württemberg durch den Übergangszeitraum des Gesetzes vor Inkrafttreten des eigentlichen Gesetzes alle möglichst schnell Heizungsanlagen ausgetauscht haben, weil sie genau Angst davor hatten, dass danach sehr kleinteilige Vorschriften wirken und sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind, das zu machen,was eigentlich notwendig ist.Die Experten haben Ihnen in der Anhörung bescheinigt, dass es nicht um die Heizungsanlagen geht, sondern auch um die Wohnraumisolierung und vieles Weitere mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Hessische Landesregierung sind wir bei diesem Thema auf einem außerordentlich guten Weg. Die Projekte sind auf den Weg gebracht.Das Ziel, 2020 20 % erneuerbare Energien zu erreichen, werden wir aus heutiger Perspektive genau
schaffen. Es ist ein ehrgeiziges Ziel, weil wir vorher auch noch auf die Energieeinsparung gesetzt haben. Ich muss auch damit umgehen, dass uns andere kritisieren, dass wir bei der Energieeinsparung tatsächlich zu ambitioniert wären, was Sie immer nicht glauben. Wir sind dort ambitioniert. Wir wollen genau diese Themen erreichen und mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen,
aber nicht durch kleinteilige Gängelung, nicht durch Vorschriften, wo wir erklären, wie und was tatsächlich dort eingesetzt werden muss – ob das Erneuerbare sind oder ob sie an anderer Stelle viel mehr einsparen können. Darauf kommt es nämlich im Endeffekt an. Das ist das Prinzip, das mit Sicherheit diese Landesregierung auch in den nächsten Jahren umsetzen wird und mit dem sie die Ziele, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, auch erreicht.
Aber es genügt nicht, nur drei Gesetze vorzulegen, um zu sagen: „Wir regeln Kataster gesetzlich“, wo Sie genau wissen, dass nicht nur die Hessische Landesregierung Solarkataster aufstellt, sondern die Kommunen, die Sie alle sehr gut kennen, längst dabei sind, auch z. B. die Stadt Wiesbaden längst eines gemacht hat, die dafür überhaupt keiner gesetzlichen Regelung bedürfen. Wichtig ist, Vorhandenes zusammenzubinden und die Transparenz zu schaffen. Genau das streben wir an. Das macht auch Sinn und nicht neue Gesetze, um so zu tun, als würde man etwas für den Klimaschutz tun, sondern die praktische Umsetzung zählt. Die werden wir auch in Zukunft als Hessische Landesregierung voranbringen.
Der Patentinhaber rief dieses Patent inzwischen zurück. Das Patent wurde 2008 erteilt und löste großen Protest aus. Die Hessische Landesregierung erhob gegen das Patent im Frühjahr Einspruch.
Das Patent EP 1651777 erstreckte sich auf eine Genvariante,die viele Schweinerassen in sich tragen.Dazu zählten ganz normale, konventionell gezüchtete Schweine, die besondere Masteigenschaften besitzen. Das Patent betraf sowohl die Auswahl und die Zucht als auch die Nachkommen. Dass das Patent zurückgezogen wurde, kann nur positiv bewertet werden. Es ist ein Teilerfolg im Kampf gegen die Monopolisierung in der Landwirtschaft und gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren.
Es gilt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass derartige Patente erst gar nicht erteilt werden. Das Problem ist aber mit dem Zurückziehen nicht vom Tisch, solange die EUPatentrichtlinie nicht klarer gefasst wird. So beansprucht z. B. seit dem 27. April 2010 ein amerikanischer Konzern Lebensmittel von Schweinen – Schinken und Schnitzel –, die mit Genpflanzen dieses Unternehmens gefüttert wurden, als eigene patentierte Erfindung. Die Patentanmeldung auf Schinken und Schnitzel wurde 2009 bei der Weltpatentbehörde in Genf eingereicht.
Bedenklich muss auch die Abweisung der Einsprüche gegen ein Patent auf Rinderzucht am 3.März 2010 durch das Europäische Patentamt stimmen. Gleiches gilt für ein Verfahren zu einem Patent auf Sonnenblumen, das am 12. Mai 2010 in letzter Instanz vor dem Europäischen Patentamt verhandelt wurde. Auch dieses Patent wurde in der Beschwerde aufrechterhalten, obwohl es sich auf eine Sorte bezieht und die Sonnenblume im Wesentlichen mithilfe von biologischen Verfahren gezüchtet wurde. Letzteres wurde sogar noch nicht einmal geprüft, weil der Patentinhaber nur die Sonnenblumen, nicht aber das Verfahren selbst beanspruchte.
Die Landesregierung hält es nach wie vor für erforderlich, dass die Europäische Patentrichtlinie konkretisiert wird, damit genau diese Sachen nicht mehr passieren.
Herr Kollege May, wir haben mit anderen Ländern schon mehrfach darüber verhandelt; denn natürlich ist es das Ziel, eine Mehrheit für diese Bundesratsinitiative zu bekommen. Einige Länder haben signalisiert, dass sie bereit sind, über die Initiative aus unserer Sicht positiv zu entscheiden, wenn die Verfahren zu dem Brokkoli- und zu dem Tomatenpatent, über die im Juli entschieden werden soll, durch sind und dann ein Wiederaufruf erfolgt.
Sollten einige Länder der Bundesratsinitiative nach wie vor nicht zustimmen wollen, werden wir sie trotzdem aufrufen, weil wir sie für ein wichtiges Zeichen dafür halten, dass auf diesem Gebiet etwas passieren muss.
Herr Abg. Schmitt, die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen erfolgt in den Nasslagerbecken der beiden Blöcke sowie im Standortzwischenlager.Im Standortzwischenlager werden die abgebrannten Brennelemente in Castor-V/19-Behältern gelagert. Die gesamte Lagerkapazität am Standortzwischenlager Biblis beträgt 135 Stellplätze für Castorbehälter. Gegenwärtig sind 46 Behälter eingelagert. Bei Abschaltung der beiden Reaktorblöcke in Biblis nach Ausschöpfung der gemäß geltendem Atomgesetz zugelassenen Reststrommengen werden im Brennelementezwischenlager ca. 50 Behälterstellplätze belegt sein.
Pro Betriebsjahr entstehen im Durchschnitt fünf Behälter mit abgebrannten Brennelementen für beide Blöcke. Das heißt, in zehn zusätzlichen Betriebsjahren würden 50 Behälter produziert. Unter Berücksichtigung der Stellplätze in den Nasslagerbecken reicht die vorhandene Zwischenlagerkapazität also mindestens für zehn weitere Betriebsjahre aus. Ich kann darauf hinweisen, dass wir das sehr ausführlich in Drucks. 18/1208 beantwortet haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag. Da „ohne Aussprache“ vereinbart ist, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass jetzt die hessischen Unternehmen – die mit Sitz der Geschäftsleitung in Hessen – tatsächlich eine verbesserte Möglichkeit über die Bürgschaftsprogramme haben, mit diesem neuen erleichterten Zugang zu der Bürgschaft eben genau in erneuerbare Energien hier zu investieren und die hessischen Bürgerinnen und Bürger damit tatsächlich mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Das kann man aus meiner Sicht nur begrüßen. Aber spannend ist, wenn man sich anschaut, wie das heute Morgen hier wieder die Oppositionsfraktionen in durchaus sehr unterschiedlicher Art und Weise getan haben,
zum einen, es wäre eine Art Sahnehäubchen, das zu machen.Wenn ich den Antrag der SPD richtig gelesen habe, den Sie unter einem anderen Tagesordnungspunkt stellen, wollen Sie das nur auf Hessen beschränken. Frau Hammann hingegen sagt, das wäre alles längst möglich gewesen. Ja, Frau Hammann, aber es war in der Vergangenheit eben nicht so, dass erneuerbare Energien automatisch volkswirtschaftlich als besonders gerechtfertigte Vorhaben subsumiert wurden.Jetzt ist es so,dass dadurch ein erleichterter Zugang zu den Bürgschaften stattfindet und dass genau die Unternehmen und Energieversorger die im Gegensatz zu dem, was Frau Wissler vorgetragen hat, häufig kommunale Unternehmen sind, die Chance haben,
durch die Nutzung dieses Bürgschaftsprogramms noch stärker in erneuerbare Energien zu investieren, und dadurch einen vereinfachten Zugang und einen Vorteil gerade gegenüber den vier ganz Großen haben, weil sie nun wesentlich einfacher und schneller über die Bürgschaft die Chance haben, daran mitzumachen.
Ich bin sehr froh, dass der Bürgschaftsausschuss dort inzwischen der ersten tatsächlich einen Antrag stellenden Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft eine Bewilligung ausgesprochen hat, nämlich eine Bürgschaft über 10 Millionen c. Das kann man aus meiner Sicht nur begrüßen, denn dadurch werden rund 10.000 Haushalte in Hessen die Möglichkeit haben, mit erneuerbaren Energien versorgt zu werden
und tatsächlich den Ausbau des Ökostroms voranzutreiben.
Herr Görig, das ist eine spannende Frage. Ich bin Ihnen richtig dankbar, dass Sie nun dazwischenrufen: Wie soll das gehen? – Wissen Sie, der Bürgermeister Ude in München, seines Zeichens Oberbürgermeister der SPD, setzt sich für Solarstrom aus Andalusien und die Bewilligung an Offshorewindparks für seine städtische Gesellschaft ein, um München mit Ökostrom zu versorgen.
Ich kann nur sagen: Der Mann hat recht.
Deswegen haben wir unsere Richtlinie so gefasst, dass wir auf der einen Seite klar sagen: „volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigte Vorhaben“ für Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in Hessen, aber die Investition kann in Hessen oder woanders sein. Das ist die unternehmerische Entscheidung, wo ich am meisten und am schnellsten Ökostrom entsprechend umsetze und damit die Bürgerinnen und Bürger in Hessen auch versorgen kann. Dass das auch noch für kommunale Unternehmen dadurch erleichtert möglich ist, zeigen die Anfragen, die Kommunale dort genau auch an die Bürgschaftsbank, die WI-Bank, stellen; denn die nächsten Anfragen, die dort vorliegen und hoffentlich auch in Anträge münden werden, sind wieder von kommunalen Stromversorgern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen ist es für uns als Landesregierung schon sehr wichtig, dass wir auch öffentlich deutlich machen, dass wir das als ein besonderes Vorhaben ansehen und möglichst schnell dadurch mehr an erneuerbaren Energien für hessische Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen.
Ich will einen weiteren Punkt hinzufügen. Es ist sehr interessant, wenn Sie auf der einen Seite hier vorlesen oder auch kritisieren, was das Energieforum beschlossen hat, nämlich bestimmte Dinge überprüfen zu lassen. Wir prüfen das:Wo besteht rechtlicher Änderungsbedarf? Wo hilft es, nicht rechtliche Änderungen ins Gesetz zu schreiben, sondern wo können durch einfache Änderungen an Programmen bereits große Fortschritte für die erneuerbaren Energien erzielt werden?
Auf der anderen Seite sehe ich, dass Sie – die Damen und Herren von der SPD-Fraktion stellen ihr Gesetz heute wieder zur Abstimmung – selbstverständlich wieder mit dirigistischen Schritten herangehen wollen. Stattdessen sollte man sich doch erst einmal die Zeit nehmen
und in Ruhe das Urteil zur Solarsatzung in Marburg lesen. Dort wird ausdrücklich der Eingriff in Eigentumsrechte kritisiert – und zwar dann, wenn schon eine einfache Reparatur einen Eingriff in Eigentumsrechte auslöst und den Eigentümer verpflichtet.
Das ist nicht unser Weg bei den erneuerbaren Energien.
Vielmehr wollen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass hessische Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben können, dass sie aber ganz verlässlich nach wie vor ihre Investitionen selbst planen können, anstatt damit rechnen zu müssen, wenn etwas an ihrem Ofen kaputtgeht, dass dann plötzlich ein dirigistischer Eingriff von oben erfolgt. Sie sollen die Möglichkeiten, die es heute gibt, nutzen, und dazu müssen wir sie wesentlich besser und umfassender über diese Möglichkeiten aufklären.
Das Gleiche gilt für die Unternehmen beim Thema Bürgschaften. Das gilt bei den regionalen Planungsversammlungen, die ja bereits angefangen haben, ihre Energiekonzepte in die Planungen, in ihre Regionalpläne aufzunehmen und einzuarbeiten. Daher müssen wir als Gesetzgeber dort nicht wieder eine dirigistische Vorgabe machen, sondern können klare Ziele setzen, die dann wiederum in den Versammlungen umzusetzen sind.
Das ist sicher ein anderer Weg als der, den sich vielleicht Rote, GRÜNE und LINKE hier im Hessischen Landtag vorstellen.
Ich bin aber davon überzeugt, es wird ein erfolgreicher Weg sein, Menschen für erneuerbare Energien zu gewinnen. Sie wissen alle, bei Umfragen ist das sehr positiv besetzt.
Aber auch wenn Sie in Ihre eigenen Reihen hineinschauen – Herr Görig, ich habe Ihnen das bereits im Ausschuss gesagt: nehmen Sie nur das Flugblatt der SPD in Taunusstein –, dann ist ziemlich schnell ersichtlich, dass es dazu überall Diskussionen gibt,sowohl in Ihrer als auch in meiner Partei. Da muss viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Menschen müssen davon überzeugt werden, etwas zu tun, sowohl innerhalb Hessens als auch außerhalb.
Vor allem muss das Geld so vernünftig eingesetzt werden, dass wir schnell zur Gewinnung erneuerbarer Energien kommen. Genau das ist unser Weg, und den werden wir weiterverfolgen.
Herr Kollege Landau, am landesweiten „Sauberhaften Frühlingsputz“, der am 13. März stattfand, haben sich insgesamt 130 Kommunen und ca. 14.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Die Anzahl der Vereine ist nicht erhoben worden.
Herr Kollege Stephan, seit ihrer Gründung im Jahr 2006 unterstützt die Taskforce Lebensmittelsicherheit die Vollzugsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte fachlich und personell bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Sicherheit und Transparenz in der Lebensmittelproduktion vom Erzeuger bis zum Endverbraucher zu gewährleisten. Davon ist in vielen Fällen Gebrauch gemacht worden. Aus unserer Sicht hat sich die Taskforce Lebensmittelsicherheit bewährt,
da sie auf der einen Seite viele konkrete Handlungshilfen, z. B. Muster für Verwaltungsverfügungen und Ähnliches, und verschiedenste Gesprächsforen mit entwickelt hat und auf der anderen Seite aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte aufgreift und ein Jahr später einen Bereich besonders prüft. Aktuell geht es um die Evaluierung einer gezielten, risikoorientierten Probenanforderung und Probenentnahme. Auch die Konzeptentwicklung für Schwerpunktkontrollprogramme bei der Einfuhr pflanzlicher Lebensmittel insbesondere aus dem asiatischen Raum und über das Internet gehört dazu. Das zeigt, dass die Taskforce Lebensmittelsicherheit immer besondere Schwerpunkte setzt, dabei die Vollzugsbehörden unterstützt und dass somit in Bezug auf die Lebensmittel in Hessen eine wesentlich höhere Sicherheit erreicht werden kann.
Frau Abg.Dorn,ich gehe davon aus,dass Sie die Taskforce mit dieser Frage nicht infrage stellen. Die Taskforce arbeitet mit den Vollzugsbehörden der kreisfreien Städte und der Landkreise sehr eng zusammen. Es werden im Vorfeld immer bestimmte Schwerpunkte abgesprochen. Dadurch ist einerseits gewährleistet, dass keine doppelten Prüfungen vorgenommen werden, und andererseits, dass sehr engmaschig geprüft wird und dass die Informationen untereinander weitergegeben werden.
Herr Kollege Wiegel, die Landesregierung begrüßt es, wenn die Landwirte bessere Absatzmöglichkeiten finden, ob das nun über die regionale Milchmarke „Die Hessische“ läuft, über Verträge mit kleineren oder größeren Molkereien – wovon die Landwirte dann tatsächlich profitieren – oder über die „faire Milch“. All diese Marken, bei denen die Landwirte tatsächlich einen Einfluss haben, bieten ihnen eine sehr gute Möglichkeit, dass sie für die von ihnen gelieferte Milch einen vernünftigen Preis bekommen.
Entscheidend wird jedoch sein, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher die unterschiedlichen Marken, die inzwischen über die Landwirte selbst eingeführt worden sind, tatsächlich annehmen.Wir hoffen, dass sie damit Erfolg haben, und unterstützen die Landwirte deswegen in allen Bereichen, in denen sie das in die Hand genommen haben.Wir hoffen, dass es damit nach vorne geht und dass auch die Milchkrise so weit beseitigt wird, dass die Landwirte am Erlös besser partizipieren.
Herr Kollege May, ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele dort Mitglied sind. Das ist keine Aufgabe der Landesregierung.
Ich denke, das Wichtigste ist, dass in all diesen Bereichen – ich habe mehrere genannt – die Landwirte direkt parti
zipieren. Sie kennen auch die anderen Diskussionen. Da werden bestimmte Vermarktungsstrukturen gerade erst aufgebaut. Die Verbraucherzentralen kritisieren da, dass das noch nicht alles Lieferverträge aus den entsprechenden Bundesländern sind.
Ich glaube, es ist wichtig, dass die Landwirte überhaupt die Chance haben, die Verträge an verschiedenen Stellen umzustellen. Sie haben die Möglichkeit, in solche Verträge einzusteigen. Damit können sie schlichtweg eine bessere Wertschöpfung erreichen.
Ich finde es deshalb grundsätzlich positiv, dass solche Vermarktungsmöglichkeiten geschaffen werden. Aber zum Schluss wird es dabei bleiben: Wir müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher davon überzeugen, dass die Milch etwas ist, was einen Preis hat. Ich denke, die wichtigste Aufgabe ist, dass regionale Lebensmittel akzeptiert und anerkannt werden.
Soweit mir das bekannt ist, ist das zutreffend.
Frau Abg. Dorn, da Ihr Kollege das Ihnen so zugerufen hat, darf ich erst mal meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass er mir eine Frage gestellt hat, die er sich möglicherweise selbst beantworten kann.
Gleichzeitig ist das aber eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Landwirte partizipieren können. Ich hoffe, dass wir da wieder Einigkeit haben.
Wir kennen das aus vielen Bereichen. Es gibt „Die Hessische“ und die „faire Milch“. Ich sage aber auch bewusst, dass es nicht nur diese beiden gibt. Es gibt da auch Molkereien. Denken Sie etwa an die Upländer Bauernmolkerei. Sie schließt Verträge, die den Landwirten zugutekommen.
Es gibt in vielen unterschiedlichen Bereichen die Möglichkeit, dort einzusteigen. Ich denke, es muss das gemeinsame Ziel der verschiedenen politischen Richtungen dieses Landtags sein,dass wir gemeinsam dafür Werbung machen, dass die Landwirte an der Wertschöpfung und an der regionalen Vermarktung der Lebensmittel partizipieren, damit überhaupt noch die Möglichkeit besteht, dass in Hessen tatsächlich Milch produziert wird und Kühe gehalten werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen auch bei der Kernenergie die Sorgen der Menschen sehr ernst.
Wir haben sie in Wahlkämpfen – auch im Bundestagswahlkampf und in den vergangenen Jahren – immer offen diskutiert, so wie die Frage: Geht es mit der Kernenergie weiter? Wollen wir einen Ausstieg aus dem Ausstieg, und werden wir dafür auch eine Mehrheit erhalten? Sie können an den Umfragen sehr genau absehen, dass die Zustimmung zur Kernenergie in der Vergangenheit wieder gewachsen ist, gerade weil festgestellt wurde, dass es nicht nur darauf ankommt, wie viel Strom in einem Land erzeugt wird, sondern woher er kommt und wie unabhängig man selbst in der Energieversorgung ist. Deswegen ist es auch schlichtweg falsch, zu sagen, es komme nur darauf an, dass der Strom – egal woher er kommt, auch wenn ein Kernkraftwerk ab und zu stillsteht, weil es eben erneuert, nachgerüstet und auf den neuesten Stand der Technik angepasst wird – nicht aus einem Atomkraftwerk stammt.
Die Voraussetzungen, die wir verfolgen, sind, dass wir auf der einen Seite zu den erneuerbaren Energien stehen
und dafür sowohl in Hessen als auch auf Bundesebene unsere Ziele haben.Wir haben – –
Nicht bei dem kurzen Bereich.
Wir haben einen Einspeisevorrang für erneuerbare Energien. Es ist aber genauso wichtig, dass wir in Deutschland nicht auf Dauer vom Ausland abhängig sind.
Da wir die Ziele erreichen wollen, sind wir auch nicht dazu bereit, schlichtweg auszublenden, dass immer mehr erneuerbare Energien in unsere Netze kommen, was wir ausdrücklich wollen. Dadurch haben wir in den Netzen Volatilität, und wir müssen sehr schnell reagieren – mit bestehenden Kraftwerken, auch mit der Kernenergie, gerade wegen der CO2-armen Energieerzeugung –, um damit dafür zu sorgen, dass Schwankungen in den Netzen zu jeder Zeit tatsächlich ausgeglichen werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch noch einmal klarstellen: Es geht zum einen um die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit vom Ausland, und es geht selbstverständlich zum anderen um Sicherheit.
Deswegen geht es auf der einen Seite um Nachrüstungen in Kernkraftwerken, hin zu einem immer neueren Stand. Auf der anderen Seite geht es uns vor allem darum, dass nicht woanders unsicherere Kraftwerke laufen und aus diesen Strom in die deutschen Netze eingespeist wird. Daran haben wir kein Interesse.
Liebe Frau Wissler, es wird nicht dadurch besser, dass Sie hier am Rednerpult jedes Mal behaupten, dass die Kernkraftwerke in Deutschland die störfallanfälligsten Kraftwerke seien.
Sie haben das auf Biblis bezogen. Ich mache es sehr deutlich: Was Sie als Störfälle bezeichnen, sind meldepflichtige Ereignisse,
weil wir bei uns in Deutschland ganz bewusst dafür gesorgt haben, eine hohe Transparenz zu schaffen, dass sich Behörden über alles, was passiert, sofort gegenseitig informieren müssen,um Störfälle eben genau zu vermeiden.
Das ist ein richtiger Weg. Es ist auch ein wichtiger Weg, höchstmögliche Transparenz bei Kraftwerken zu haben.
Genau diese Öffentlichkeit, die wir bei jedem meldepflichtigen Ereignis schaffen, schaffen andere Länder und Staaten, in denen nach wie vor neue Kraftwerke gebaut werden, nicht. Deswegen ist es für uns ganz wichtig, dass wir die Ziele Versorgungssicherheit, Preis, aber auch Unabhängigkeit vom Ausland in Deutschland aufrechterhalten.
Deswegen bekennen wir uns klar zum Ausbau der erneuerbaren Energien.Wir bekennen uns aber auch klar dazu, dass wir für einen Übergangszeitraum, um die Volatilität der Netze sicherzustellen, um die erneuerbaren Energien in hohem Maß in die Netze hineinzubringen, auch die Kerntechnologie als Brückentechnologie in Zukunft brauchen.
Es ist nicht unser Ziel, Menschen Angst zu machen, sondern wir wollen sie weiterhin aufklären und mit von diesem Thema überzeugen, auch wenn wir wissen, dass viele Ängste vorhanden sind.
Ich komme zum Schluss. – Wir werden dafür sorgen, dass die Brückentechnologie weiter eingesetzt werden kann – das haben wir der Öffentlichkeit vor den Wahlen gesagt –, und wir wollen gleichzeitig dafür sorgen, dass die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden.
Herr Abg. May, die Anzahl der Milchviehhalter ist in den vergangenen 25 Jahren in Hessen von rund 24.000 auf rund 4.000 zurückgegangen. Somit sind durchschnittlich 800 Betriebe pro Jahr aus der Produktion ausgeschieden.
Unterstellt man auch in Zukunft unverändert eine jährliche Aufgaberate von 3,3 %, dann wird sich die Zahl der Milchviehhalter bis zum Jahr 2030 auf unter 1.500 reduzieren. Eine genaue Prognose ist heute aber sehr schwierig, da die Auswirkungen der auslaufenden EU-Milchquotenregelung, die Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 sowie langfristige,zunehmend von globalen Faktoren bestimmte Markt- und Preisentwicklungen kaum vorhersehbar sind. Einerseits dürften sich der Spezialisierungstrend in der Milcherzeugung und ein weiterer Anstieg der Bestandsgrößen fortsetzen. Andererseits erweisen sich kleinere Milchviehbetriebe, die sich auf mehrere Einkommenstandbeine stützen können oder im Nebenerwerb geführt werden, als besonders krisenstabil.
Sofern die Aussage einer früheren Vertreterin des Landesbetriebs auf spezialisierte Haupterwerbsbetriebe gerichtet ist, ist sie nach allem, was man heute abschätzen kann, durchaus realistisch. So wurden bereits in der jüngsten Agrarstatistikerhebung von 2007 nur noch 1.335 Milchviehbetriebe mit Bestandsgrößen von mehr als 75 Tieren gezählt.Von diesen Betrieben wurden aber bereits mehr als 50 % der hessischen Milchkühe gehalten.
Herr Abg. May, Sie wissen, dass wir uns für die Mittelgebirgsregionen besonders starkmachen. Denken Sie an die Aufstockung der Ausgleichszulage im letzten Jahr. Das sind Möglichkeiten, die die Landesregierung auch im Rahmen der europäischen Agrarpolitik nutzt. Wie aber die Ausgestaltung nach 2013 tatsächlich aussehen wird, das können wir heute noch nicht sagen. Das werden wir noch einmal mit den Agrarministern auf Bundesebene besprechen. Denn unsere Zielsetzung ist, dass in den Mittelgebirgen auch künftig noch eine auskömmliche Milchwirtschaft möglich ist.
Frau Kollegin Hammann, die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen in Schlachthöfen erfolgt in Hessen durch Bedienstete der Landräte und der Oberbürgermeister. Die Bestimmungen legen sowohl die zulässigen Tötungsarten als auch die fachlichen Anforderungen an das Schlachtpersonal fest.Darüber hinaus finden seit März 2010 hessenweit Schulungen für amtliche Tierärzte und Fachassistenten zu dem Thema Tierschutz im Zusammenhang mit Schlachtungen statt. Ähnliche Vorfälle wie in diesem Bericht sind uns in Hessen auch im Nachgang nicht bekannt geworden.
Frau Abg. Dorn, die Fachtagung wird unter dem Titel „Zukunft gestalten lernen“ am 20. September 2010 in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr auf dem Campus Westend der Goethe-Universität stattfinden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! An den Diskussionen zu dem Gesetzentwurf der SPD wird schon wieder sehr deutlich, dass nicht jedes Gesetz automatisch auch ein gutes Gesetz ist, das mehr für erneuerbare Energien bringt – auch wenn Sie in der Überschrift diesen Titel wählen. Denn Sie suggerieren mit diesem Gesetz natürlich erstmals – und auch in den Ausführungen, die Sie hier gemacht haben –, dass nur mit Ihrem Gesetz die erneuerbaren Energien überhaupt noch in die Netze kommen.
Herr Görig hat vorhin gesagt,dass es ganz wichtig sei,dass das passiert, oder so ähnlich. In Wirklichkeit ist auf Bundesebene der Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien längst geregelt, und das ist auch völlig richtig so. Dazu brauche ich kein hessisches Gesetz, sondern wir wollen in Hessen Rahmenbedingungen verbessern, um bei den erneuerbaren Energien insgesamt voranzukommen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie mit diesem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen verbessern wollen, dann müssen Sie hinter viele Punkte erst einmal drei Fragezeichen machen; denn es ist tatsächlich so, dass mit vielen Ihrer Punkte ein hoher bürokratischer Aufwand gemacht würde, im Landesentwicklungsplan und an anderen Stellen.
Sie schreiben vorsichtshalber selbst in Ihren Ausführungen, dass, weil man die ökonomischen und die ökologischen Folgen noch nicht richtig abschätzen kann, nach kurzer Zeit eine Evaluierung eintreten sollte – nicht nach fünf Jahren, sondern in einem wesentlich kürzeren Zeitraum –, um das abschätzen zu können, was man normalerweise vorher macht, bevor man ein Gesetz erstmals in Kraft setzt.
Herr Kollege Gremmels, ich beobachte schon die ganze Zeit: Ihr Kopf wird etwas rot, Sie schreien sehr laut nach Gesetzen.Aber ich versuche gerne, Ihnen nochmals zu erläutern, dass nicht jedes Gesetz den erneuerbaren Energien hilft und bei der Umsetzung etwas ausmacht.
Vielleicht machen Sie sich die Mühe, Ihren eigenen Gesetzentwurf zu studieren. Herr Kollege Sürmann hat gerade auch schon darauf hingewiesen:Was Sie dort mit der Landesplanung machen, ist eine extreme Einengung. Auf der einen Seite wollen Sie selbstverständlich Landesfläche für erneuerbare Energien ausweiten – ich akzeptiere, dass das Ihr Ziel ist –, aber wir haben auch gesagt, das machen die Regionalen Planungsversammlungen in den Schritten, die vorgesehen sind. Nordhessen hat den ersten Plan gemacht, in Mittelhessen steht das kurz bevor, und in Südhessen wird noch eine weitere Runde gedreht.
Zweitens reden wir über einen Zeitraum bis 2020. Das heißt, in dieser Zeit haben wir gleichzeitig den Landesentwicklungsplan vorliegen, in den selbstverständlich noch Maßnahmen einfließen werden, aber nicht so – das haben wir als Landesregierung immer deutlich gemacht –, dass wir den Regionalen Planungsversammlungen jegli
che Spielräume nehmen. Denn wir sind nicht der Auffassung, dass jedes einzelne Windkraftrad oder jede einzelne Solaranlage oder was auch immer in Wiesbaden am Tisch geplant werden soll, sondern dass sich diejenigen, die in die Planungsversammlungen gewählt worden sind, damit beschäftigen müssen und an dieser Stelle die Vorranggebiete ausweisen sollen, zum Wohle von Natur und Mensch.
Das halten wir auch weiterhin für einen ganz wichtigen Grundsatz, der nicht dadurch durchbrochen werden soll, dass Sie kommunal in die Regionalen Planungsversammlungen eingreifen. Das ist der zweite Schritt, den Sie machen wollen. Sie wollen es nicht nur über die Landesplanung, sondern auch über die kommunale Ebene machen, also nicht über die Regionale Planungsversammlung, sondern direkt über Möglichkeiten der kommunalen Ebene, die Sie aufgezeigt haben.
Ich will das noch zu Ende führen, dann kann er gerne eine Zwischenfrage stellen.
Das sind die konkreten Punkte, die man sich anschauen muss. Durch Ihren Gesetzentwurf und all das, was dort zum Landesplanungsrecht steht, soll ganz viel Bürokratie aufgebaut werden. Gleichzeitig wird kein Wort zu den Themen verloren, die entscheidend sein werden, um die erneuerbaren Energien in Zukunft voranzubringen.
Ob Sie es glauben oder nicht: Es geht nicht nur um Gesetze, sondern auch um die spannende Frage der Speicherung von erneuerbaren Energien. Genauso erwähnen Sie die Frage der Energieeffizienz mit keinem Wort. Für Sie spielt es anscheinend überhaupt keine Rolle, das Thema Energieeffizienz voranzubringen, sich zusätzlich zu den erneuerbaren Energien damit zu beschäftigen, wie z. B. Gasdampfkraftwerke mit verbesserten Wirkungsgraden eine Rolle spielen können, sondern Sie richten den Blick nur auf die erneuerbaren Energien.
Das ist auch der Rückfall in die Zeiten – darauf mögen Sie vielleicht stolz sein; wir als Landesregierung wollen das sicherlich nicht – von Hermann Scheer, der meinte, in fünf Jahren 90 % der Stromerzeugung in Hessen aus erneuerbaren Energien erreichen zu können, wobei er alles andere ausgeblendet hat. Er hat weder den Speicher vorgesehen, noch hat er ein realistisches Szenario aufgenommen. Denn sein Szenario ist weit entfernt von dem, was der Bundesverband Erneuerbare Energie für 2020 für Deutschland vorausgesagt hat.
Jetzt können wir gerne die Zwischenfrage aufrufen.
Sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel, ich empfehle Ihnen, außer Presseartikeln vielleicht auch das zu lesen, was wir Ihnen schon vorgelegt haben:
das Energiekonzept 2020, unterschiedlichste Umsetzungsschritte, die im Lande Hessen schon laufen, die weitere Förderung und der Ausbau der Biomasse.Wir haben dazu eine Studie gemacht, die wir noch im Detail vorstellen wollen, wie das in den einzelnen Landkreisen gemacht wird.Auch dort laufen die Beratungsveranstaltungen jetzt an, wie das Thema Biomasse über die Potenziale, die wir erhoben haben, in Zukunft fortgeführt werden kann. Es wird sehr deutlich, dass all das genau in dem Korridor liegt, den auch das Energie-Forum gesehen hat.
Ich kann Ihnen zu diesen Studien zeigen,dass wir auch bei der Solar- und der Fotovoltaikentwicklung genau in diesem Korridor liegen, und zwar mit der Absenkung der Einspeisevergütung auf der Bundesebene. Damit tun wir auf der einen Seite etwas für die Verbraucher, und auf der anderen Seite tun wir etwas dafür – dazu brauchen Sie kein Gesetz –, in Hessen die Flächen herauszusuchen und die Hemmnisse zu beseitigen, um auf Dachflächen weitere Solaranlagen zu installieren und Bürgersolaranlagen voranzubringen.
Dazu braucht man aber kein hessisches Landesgesetz. Das sind Dinge, die schon am Laufen sind. Gleichzeitig haben wir Ihnen gesagt:Wir werden in einzelnen Punkten gesetzlichen Korrekturbedarf sehen, aber nicht um des Gesetzes willen, sondern um der Sache willen. In diesem Sinne werden wir unser Energiekonzept 2020 in dieser Legislaturperiode, aber auch in der folgenden, bis zum Jahr 2020 kontinuierlich umsetzen,
weil wir genau die Potenziale erhoben haben unter dem Gesichtspunkt, die Biomasse weiter voranzubringen, Windenergieflächen so weit wie möglich auszuweisen,
aber genauso hinzuschauen und dort die Möglichkeiten zu schaffen, die wir schon umgesetzt haben, z. B. Bürgschaften für Energieunternehmen zu geben.
Dort werden sich sehr schnell die ersten Erfolge zeigen, wenn wir Unternehmen über Bürgschaften unterstützen,
sodass dann schneller in erneuerbare Energien investiert wird und schneller ausgebaut wird. Das ist das Ziel der Landesregierung – und nicht Vorschriften nur um der Vorschriften willen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Ihre Zeit nicht zu sehr strapazieren. Herr SchäferGümbel, ich lade Sie ganz herzlich ein, zu uns in das Ministerium zu kommen. Dann haben wir mehr Zeit. Vielleicht können dann eine Juristin und ein Politologe einmal darüber reden, welche Gesetzesänderungen auf der Landesebene notwendig sind,was wir im laufenden Verfahren bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans direkt mit einbringen werden und wo genau steht, was wir prüfen, um auf der Bundesebene Vorschläge machen zu können. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.
Wir werden die Vorschläge dort machen,wo wir es als notwendig erachten. Sie haben vorgelesen, wo möglicherweise Hemmnisse auf Bundesebene bestehen. Dazu wird es keine landesgesetzliche Regelung geben. Vielmehr werden da selbstverständlich Vorschläge in Richtung des Bundes gemacht werden.
Sie wissen auch genau, dass wir deshalb in das EnergieForum viele Prüfaufträge hineingenommen haben. Wir machen es uns nicht so leicht. Bei uns gibt es kein reines Schwarz-Weiß-Denken und keinen langen Schatten von Hermann Scheer. So einfach, wie sich die hessische SPD die Energiepolitik gerne backen würde, funktioniert das nicht. Wir wollen ein ausgewogenes Konzept. Wir wollen dafür Akzeptanz in der Bevölkerung. Dafür stehen wir.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen das Thema Gesundheit und gesunde Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst.Nicht erst mit einer sogenannten Gesamtbelastungsstudie, sondern schon beim Ausbau und bei der Vorbereitung von Projekten, wie dem Frankfurter Flughafen oder der Erweiterung von Kraftwerken, werden alle Belastungen geprüft.
Sie beanstanden nun, dass die sogenannte Gesamtbelastungsstudie – Herr Sürmann hat gerade schon darauf hingewiesen – im Ballungsraum Rhein-Main nicht ausreicht, um die Belastungen der Region realistisch zu erfassen. Richtig ist: Die Ausbreitungsrechnung ist keine Gesamtbetrachtung aller vorhandenen und zukünftigen Belastungen in der Rhein-Main-Region. Das kann sie logischerweise auch gar nicht sein; denn keine Studie wäre in der Lage, alle Komponenten, die Sie aufgeführt haben, in einem Gutachten zu berücksichtigen.Das heißt wiederum nicht, dass die Belastungen nicht betrachtet werden. Sie werden nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und in verschiedenen Studien dargelegt. Bereits in der Regionalplanung müssen grundsätzliche Dinge, wie Versiegelung und Zerschneidung der Landschaft in Bezug auf die Ausweisung neuer Industriegebiete, berücksichtigt werden, also lange bevor ein konkretes Vorhaben umgesetzt wird. Dazu gibt es im Übrigen einen breiten Überblick auf dem Umweltatlas des HLUG, weit über die Rhein-Main-Region hinaus.
Nehmen Sie das Thema Lärmbelastung. Das ist Gegenstand einer umfassenden Untersuchung im Rahmen der Lärmminderungsplanung. Frankfurt und Wiesbaden, der Flughafen, Haupteisenbahnstrecken, Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr wurden untersucht und die Lärmbelastung in Karten dargestellt. Die Anzahl der betroffenen Personen wurde ermittelt. Schon jetzt laufen darauf basierend die Lärmaktionsplanungen und deren Umsetzungen.Also auch für die Lärmbelastung existiert eine aktuelle Gesamtbelastungsuntersuchung.
Bezüglich der Luftqualität haben Sie noch eine ganze Reihe von Schadstoffen aufgeführt, wie Ozon, Benzol oder Cadmium, die in einer Gesamtbelastungsstudie berücksichtigt werden sollten. Auch diese Gesamtbelastungsbetrachtung existiert schon. Die Probenahmestellen im hessischen Messnetz messen seit vielen Jahren alle die von Ihnen genannten Stoffe wie Arsen, Nickel, Cadmium, Ozon, Benzol, Toluol oder Xylol entweder kontinuierlich an den hessischen Luftmessstationen oder im Schwebstaubmessprogramm. Das ist im Übrigen öffentlich nachzulesen in den Berichten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie.
Nur die PM2,5-Messungen werden aufgrund neuerer gesetzlicher Vorgaben erst seit dem Jahr 2008 durchgeführt. Auch dort sind die Messstationen so verteilt, dass sie sich an den Stellen mit den höchsten Belastungen befinden. Um Hintergrundinformationen zu dokumentieren, werden zusätzlich Messungen an Stellen wie dem Kleinen Feldberg oder im Kellerwald durchgeführt. Diese Messwerte, die aktuell über den bestehenden Messzeitraum vom HLUG ermittelt und auch dort veröffentlicht werden, bilden die Gesamtbelastungssituation für das gesamte Gebiet ab.
Auch zum Thema Luft kann man das sehr schön auf den Seiten des HLUG nachlesen. Dazu liegen nicht nur Tages-, sondern auch Monats- und Jahresberichte vor. Diese Berichte zeigen sehr deutlich, dass bei diesen Stoffen keine Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten vorliegen. Wenn bereits an Stellen mit den höchsten Belastungen die Grenzwerte eingehalten werden, dann macht es sicher keinen Sinn, noch weitere Gutachten in Auftrag zu geben.
Zurück zur Ausbreitungsberechnung, die Sie kritisieren. Das ist eine Betrachtung der Luftschadstoffbelastung im Ballungsraum Rhein-Main, basierend auf den vorhandenen Emissionen der verschiedenen Emittentengruppen. Nur ausnahmsweise wurden aufgrund der Planungen der vier Großprojekte – man muss dazu sagen, dass von gewollter Seite Ängste wegen zu hoher Schadstoffkumulation geschürt wurden – die zukünftigen Auswirkungen auf die Luftschadstoffbelastung in der Region zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ergebnissen untersucht. Es wurden die Auswirkungen für Mensch und Region in Bezug auf die Luftqualität betrachtet, die unter Umständen tatsächlich zu Problemen führen könnten.Das bezog sich auf Feinstaub und Stickstoffdioxid. Ich denke, das war Ihnen für die Diskussion im Landtag heute bekannt. Das haben wir Ihnen in der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN im September 2009 schon einmal deutlich gemacht.
Die Ausbreitungsberechnungen haben aber auch gezeigt, dass von den vier betrachteten Großprojekten zukünftig keine deutlich höhere Zusatzbelastung, also weniger als 1 % Zusatzbelastung, auf die Umgebung der Anlagen in der Nachbarschaft ausgeht. Im Gegenteil, durch die Einhausung des Kohlelagers am Kraftwerk Staudinger in Großkrotzenburg wird die Belastung sogar gemindert.
Ich beeile mich. – Es ist ein durchaus weit verbreiteter Irrtum, dass sich die Emissionen aus so weit auseinanderliegenden Großprojekten zu einer hohen Gesamtbelastung kumulieren. Ihnen war aber sicher auch bekannt, dass die Auswirkungen des Ausbaus des Flughafens Frankfurt nicht noch einmal berechnet werden würden, da das keinen Sinn gemacht hätte.Denn im Planfeststellungsverfahren wurde auf der gleichen Grundlage wie für die hier vorgelegte Ausbreitungsberechnung, d. h. mit den gleichen Emissionen der verschiedenen Emittentengruppen aus den Emissionskatastern des HLUG mit der gleichen Methodik und sogar vom gleichen Institut, die Gesamtbelastungssituation durch den Ausbau des Flughafens berechnet.
Das ist sicherlich ganz wichtig: Wir hatten letzte Woche erstmals – was andere beklagen – die Gelegenheit, an einem Flughafen die tatsächlichen Auswirkungen,und nicht nur die theoretischen, nachzumessen. Wir konnten an einem europäischen Großflughafen erstmals die Luftsituation beobachten, als eben nicht geflogen wurde. Ansonsten konnte man das in der Vergangenheit für alle Planungsverfahren nur rechnerisch abschätzen. Über fünf Tage lang war der Himmel praktisch frei von Luftverkehr. An der Luftqualität hat das praktisch nichts geändert.
Die Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sind während des Flugverbots sogar angestiegen – nicht aufgrund der Aschewolke in mehreren Tausend Metern Höhe, sondern schlichtweg aufgrund der geringen Windbewegung.
Nach der Aufhebung des Flugverbots, nur um das einmal zu vergleichen, sind die Feinstaubwerte sogar zurückgegangen, aber eben nicht, weil mehr geflogen wurde, sondern weil wir dort andere Windbewegungen hatten. Es hatte also nichts mit dem Flughafen zu tun. Jeder konnte an den verschiedenen hessischen Messstationen die Messwerte für die Luftqualität selbst verfolgen. Jetzt ist dadurch sogar bewiesen, dass der Luftverkehr auf die bodennahe Luftqualität praktisch keinen Einfluss hat.
Ihre Forderungen, welche Schadstoffe und Emissionen in den Planungen berücksichtigt werden sollen, gehen daher deutlich über das hinaus, was mit der Betrachtung der Auswirkungen der vier Großprojekte auf die Emissionssituation im Ballungsraum Rhein-Main ursprünglich einmal beabsichtigt war. Zum Thema Quecksilber haben die Kollegen schon ausgeführt und deutlich gemacht, dass es auf EU-Ebene die von Ihnen angemahnten Grenzwerte überhaupt noch nicht gibt.
Für uns macht das noch einmal deutlich, dass das Land Hessen durch die verschiedenen Betrachtungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie umfangreichste Daten zur Gesamtsituation hat, nicht nur für das Rhein-Main-Gebiet, sondern für ganz Hessen. Wir haben an den Schwerpunkten auch Messstationen und können heute tatsächlich sagen, dass man dort sehr genau hinschaut und dass es eben nicht so ist, dass es nicht ernst genommen wird, sondern es liegt ein viel längerer Zeitraum vor.
Auch für die Großprojekte wurden die Hausaufgaben im Vorfeld ausführlichst und detailgenau gemacht, sowohl für den Flughafen als auch für das Kraftwerk. Das ist im Übrigen auch unsere Aufgabe, und wir stehen auch dazu, diese entsprechend umzusetzen. Das macht sehr deutlich, dass diese gezielten zusätzlichen Untersuchungen noch einmal klargestellt haben, dass die Großprojekte keine eigenen Auswirkungen haben und dass auch das, was sehr häufig zusammengehängt wird, wie die Auswirkungen des Flughafens auf die Region, nicht so einfach kumuliert werden kann, sondern wir hatten dort letzte Woche quasi den Versuch, das, was normalerweise theoretisch berechnet wird,in der Praxis nachzumessen,und dies wurde vollumfänglich bestätigt.
Deswegen,denke ich,wird hier sehr deutlich,dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen und in der Zukunft selbstverständlich weiter so betreiben werden,dass wir auch die Verfahren,die Messwerte und die Messungen,die wir dort durchführen, grundsätzlich vor der Genehmigung eines Projektes schon mit aufnehmen und nicht erst danach, sodass das Land Hessen hier nach wie vor eine Vorreiterrolle einnimmt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat ein bisschen das Gefühl, das ist wieder eine sehr einfache Schwarz-Weiß-Malerei, wenn es um die Milchpolitik geht. Das Board würde die Probleme lösen – zumindest versucht man es erst einmal damit, der Beitritt würde versuchen, die Probleme zu lösen. Ich glaube, da macht man es sich ein bisschen zu einfach.
Wir alle wissen, dass gerade das Thema Milchpolitik das letzte Jahr in der Landwirtschaft ganz extrem bestimmt hat und kaum noch eine auskömmliche Situation für den einzelnen Milchbauer in den Preisen vorhanden war. Wir haben uns alle sehr breit hier im Landtag damit befasst, vielleicht durchaus mit unterschiedlichen Ansätzen.Aber ganz wichtig in Hessen: Vom Bauernverband bis zum BDM – die Landesregierung hat mit allen Organisationen gesprochen. Wir haben auch versucht, für bestimmte Bereiche im Bundesrat Mehrheiten zu organisieren.
Ich gebe zu, das ist leider nicht gelungen. Der Kollege Wiegel hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass man vielleicht hätte erwarten können, dass jedenfalls auch Länder, in denen SPD oder GRÜNE an der Regierung
beteiligt sind, zumindest ein Signal in diese Richtung gegeben hätten. Das wäre noch nicht die Mehrheit gewesen. Aber vielleicht wäre man eher in eine Diskussion gekommen.
Dabei haben wir immer noch nicht über das Milch Board und die Frage gesprochen, ob ein Milch Board den Bauern hilft, wenn es darum geht, auf Dauer auskömmliche Preise zu bekommen. Man sollte erst einmal erklären, um was es dort eigentlich geht.An einer Stelle habe ich es ein bisschen herausgehört: Ja, es geht um Erzeugergemeinschaften, auch beim Milch Board. – Aber was sind Genossenschaften anderes als Erzeugergemeinschaften, die wir an vielen Stellen auch in Hessen schon haben?
Unterschiedlich, Herr Kollege Görig. Schauen Sie sich Usseln an, schauen Sie sich Hüttental an, die zwar in kleinen Segmenten, aber auch in Hessen vorhanden sind.
Der Verbraucher nimmt sie an, akzeptiert sie, weil sie in ihrem Sektor eine andere Art der Milchpolitik betreiben. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein solches Board grundsätzlich eine Marktmacht hätte – wenn es zu viele wären, müssten wir über das Kartellrecht sprechen – und dass das dann hilft. Der Ansatz, der dort im Moment verfolgt wird, ist eher planwirtschaftlich und keiner, der die Verbraucherinnen und Verbraucher davon überzeugt, mehr für die Produkte zu bezahlen.
Wir tun sehr gut daran, die unterschiedlichen Möglichkeiten offenzulassen und nicht zu sagen: Landesbetriebe, tretet dort ein – das ist die Rettung für die Milchbauern.
Wenn die Rettung so einfach wäre – mit einem Milch Board einen anderen Markt zu bekommen –, dann könnten wir vielleicht darüber reden. In der Vergangenheit habe ich jedenfalls immer gesehen, dass planwirtschaftliche Ansätze – wo wir hauptsächlich Großbetriebe hatten – alles andere als bäuerliche Landwirtschaft bedeuten, und das hat jedenfalls nicht zu einer Stabilisierung des Systems beigetragen.
Wir können sehen, dass die Situation auf dem Milchmarkt nach wie vor schwierig ist, aber es gibt auch deutliche Anzeichen der Besserung. Auf der anderen Seite ist die Wahrnehmung der Aufgaben bei den Genossenschaften inzwischen eine ganz andere geworden. Wenn die Preise gut waren, hat das vielleicht nicht jeder immer so gemacht, wie man sich das persönlich gewünscht hätte. Darüber gibt es wieder eine ganz andere Diskussion. Gleichzeitig gibt es auch über den jetzigen Ansatz, über die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gehen, wiederum zwei neue Produkte. Zum einen ist das die „Faire Milch“, zum anderen die „Hessen-Milch“, die eine große Einzelhandelskette auf den Markt bringt. Damit haben wir unterschiedliche Ansätze für die Bäuerinnen und Bauern. Sie können sich in Erzeugergemeinschaften zusammenschließen,sie können Mitglied in Genossenschaften werden.Sie können gemeinsam schauen, was der Markt aufnimmt. Gerade im letzten Jahr hat man gesehen, dass bei den landwirtschaftlichen Betrieben ein großes Umdenken stattgefunden hat – indem sie sich angeschaut haben, wo sie sich orientieren können und welches ihr Absatzbereich für ihre Produkte ist. Bei der Milch konnten wir einen sehr großen Run auf die Biobetriebe feststellen.
Wenn der Markt das aufnimmt, kommen wir dort in eine bessere Situation.
Herr Kollege Görig, ehrlicherweise aber sollten Sie auch dazu sagen,dass wir gemeinsam in Brüssel waren und dort gesehen haben: Über Zahlen kann man manchmal diskutieren; unstreitig aber ist Deutschland immer noch Exporteur, nicht Importeur von Milchprodukten.
Das heißt, wir sprechen nicht nur über einen deutschen Markt, sondern über einen wesentlich größeren Markt, nämlich den Weltmarkt. Deshalb kann sicherlich nicht durch einen zehnköpfigen Beirat planwirtschaftlich in einem Milch Board über den Preis entschieden werden. Diese spannende Frage stellt sich für die Zukunft:
Wie können wir mit den Bäuerinnen und Bauern Chancen ausloten, aber nicht schon wieder von vornherein sagen, das sei der allein selig machende Weg?
Deswegen werden wir als Landesregierung alle Wege mit aufzeigen, bei denen über betriebswirtschaftliches Handeln bessere Möglichkeiten für den einzelnen bäuerlichen Betrieb entstehen, wo aber nicht automatisch über ein Board gesagt wird, alle sind gleich und bekommen den gleichen Preis. Denn in der Vergangenheit hat das selten irgendwo funktioniert, und bei der Milch wird es genauso wenig funktionieren.
Deswegen komme ich auch zum Schluss. – Wir sind bereit, in diesem Bereich über viele Maßnahmen zu reden, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt. Gehen Sie diesen Weg mit uns, gehen Sie aber nicht einen neuen Weg in
Planwirtschaft – nur durch die Verpflichtung zweier Landesbetriebe, an einem Board teilzunehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle wissen, dass wir im Rahmen der Nachhaltigkeitskonferenz ein eigenes Projekt „CO2-neutrale Landesverwaltung“ haben, das im Übrigen von Herrn Baake, den die GRÜNEN auch gut kennen, ausdrücklich gelobt wurde, wie gut und strukturiert es aufgebaut ist.
Ja. Sie haben vielleicht auch nicht immer zugehört. Sie sollten vielleicht wenigstens teilnehmen, Herr Rudolph. Das wäre auch eine Möglichkeit.Aber wir informieren Sie gerne über unsere Projekte.
Im Rahmen der CO2-neutralen Landesverwaltung spielt selbstverständlich auch das Thema Verkehr eine Rolle. Deswegen ist es mit Sicherheit vernünftig, wenn wir im Ausschuss beraten, ob das DB Eco Programm das richtige ist. Es gibt selbstverständlich auch andere Möglichkeiten, CO2-Neutralität herzustellen, ob man es mit der Bahn macht oder an anderen Stellen, nicht nur auf Bahnreisen, sondern komplett für das Land eine Möglichkeit findet. Es gibt Ideen dazu,das entsprechend umzusetzen,und das ist in Vorbereitung in der Arbeitsgruppe der CO2-neutralen Landesverwaltung.
Wir nehmen das Gesprächsangebot zu diesem Antrag gerne auf. Wir stellen uns aber vor, dass es nicht nur um die Bahnreisen geht, sondern dass dort ein Komplettangebot gemacht wird, wenn es um CO2-Neutralität geht, weil wir eben auch dieses komplette Projekt innerhalb der Landesregierung haben und mit der Nachhaltigkeitskonferenz weiter umsetzen wollen.
Ich denke, das Weitere können wir gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Herr Kollege Dietz, beim Selbstversorgungsgrad mit Hühnereiern pro Kopf handelt es sich um berechnete Größen, bei denen auch der Außenhandel berücksichtigt werden muss. Dieser lässt sich nur für Deutschland insgesamt, nicht aber statistisch genau für die einzelnen Bundesländer ermitteln.
Wir haben versucht, das mathematisch herunterzurechnen. Daran wird deutlich, dass der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2009 sowohl in Deutschland als auch in Hessen zurückgegangen ist. Die genaue Zahlenfolge würde ich gern zu Protokoll geben.
Mir ist nicht bekannt, ob wir diesen über die Statistik ermitteln können. Ich werde aber nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, diesen zu ermitteln.
Frau Kollegin Pauly-Bender, Sie hatten mich bereits in der letzten Umweltausschusssitzung nach der Gesamtbelastungsstudie gefragt. Meine Mitarbeiterin ist damals davon ausgegangen, dass sie in Kürze fertig wird. Sie war sogar schon fertig. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat die Studie schon im Netz des Hessischen Landesamtes eingestellt. Untersucht wurden die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die im Juli 2008 in Auftrag gegebene Studie diente zur Ermittlung der Verursacheranteile der Emittenten Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr an der Luftschadstoffbelastung als Grundlage für die Maßnahmenplanung in der geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main.
Frau Kollegin Pauly-Bender, die Genehmigungsfähigkeit eines Kraftwerkes wie Staudinger wird nach den rechtlichen Vorgaben beim Regierungspräsidium in Darmstadt in all seinen Auswirkungen überprüft. Wie Sie schon aus dem Ausschuss wissen, gibt es heute beim Thema Queck
silber für Luftwerte, aber auch bei Biota noch keine festgelegten Messungen für Grenzwerte. Deswegen konnten diese dort auch nicht mit untersucht werden.
Ich kann Ihnen jetzt keine Daten zum Flughafen nennen. Aber untersucht wurden die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich Rhein-Main, sodass ich davon ausgehe, dass das selbstverständlich mit eingegangen ist. Es sind dort Messpunkte eingerichtet worden, um diese Parameter festzustellen.Weitere Parameter wurden dort nicht untersucht.
Herr Kollege Franz, vom Regierungspräsidium Kassel wurde in Abstimmung mit Hessen-Forst, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, der Gemeinde Meißner und dem Landrat des Werra-Meißner-Kreises kurzfristig ein geotechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Hierfür sind weitere Untersuchungen erforderlich, die bisher aufgrund der winterlichen Wetterlage noch nicht abgeschlossen werden konnten. Sobald alle Ergebnisse vorliegen – die Zwischenergebnisse wurden vor Ort schon besprochen –, wird über weitere Maßnahmen beraten und entschieden.
Ob dort irgendwelche Entschädigungsvoraussetzungen vorliegen,kann ich aus heutiger Sicht nicht sagen.Das Regierungspräsidium Kassel wird alles,was dort zu prüfen ist – auch mögliche Ansprüche eines Privaten –, einer Prüfung unterziehen.
Ob es spezielle Empfehlungen für die Kommunen gibt, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises hat nach den Besprechungen am 2. Februar sehr kurzfristig und als Sofortmaßnahme die Sperrung der betroffenen Bereiche, sowohl der Straßen als auch des Gasthofes, veranlasst. Daraufhin wurde der Wald von Hessen-Forst gesperrt. Alles Weitere wird zwischen dem Bürgermeister, dem Landrat, Hessen-Forst und dem Regierungspräsidium abgestimmt und abgeklärt. Es handelt sich, wie Sie schon sagten, um einen sehr komplexen Sachverhalt, der auf der einen Seite die Frage, wer für Schadenersatzforderungen überhaupt zuständig ist,und auf der anderen Seite die Frage aufwirft,was überhaupt an Maßnahmen getroffen werden kann, um weitere Gefährdungen zu verhindern.
Herr Kollege Quanz, zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns die umfassende Zusammenfassung der Empfehlungen vor. Für den 8. März 2010 ist die Übergabe der vollständigen Empfehlungen, die mit allen Gutachten und al
lem Drum und Dran rund 100 Seiten umfassen, geplant. Wir, die Landesregierung, werden anschließend unsere endgültige Entscheidung treffen.