Susann Biedefeld

Appearances

15/13 15/14 15/19 15/21 15/31 15/36 15/40 15/43 15/44 15/46 15/48 15/49 15/50 15/52 15/58 15/61 15/62 15/63 15/64 15/67 15/75 15/76 15/79 15/81 15/85 15/87 15/88 15/89 15/91 15/93 15/95 15/100 15/101 15/104 15/106 15/108 15/109 15/120 15/123 15/124 15/129 15/130

Last Statements

Frau Staatssekretärin, wir haben den Bericht und die Empfehlungen. Von daher bedauere ich, dass Sie die Zeit dazu genutzt haben, aufzuzählen, was sich bereits alles getan hat, aber weniger zur Kenntnis genommen haben, dass in dem Bericht eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen betreffend die aufgezeigten Defizite drin ist. Für uns wäre es interessanter gewesen, wenn Sie in die Zukunft geblickt und uns aufgezeigt hätten, wie Sie die Handlungsempfehlungen in dem Bericht umsetzen wollen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Graf von und zu Lerchenfeld, es ist technisch möglich. Ich lese dazu einen Artikel mit der Überschrift „Freies Wort“, erschienen im Ressort Thüringen vom 9. Juni: „In Berlin verzichtet der Energieriese Vattenfall schon lange auf Freileitungen und lässt Höchstspannungen durch einen Tunnel fließen.“ Vattenfall praktiziert das, von dem Sie behaupten, dass es technisch nicht ginge, bereits heute in Berlin und anderen Orten. Dort werden nicht Freileitungen, sondern unterirdische Leitungen im Tunnel genutzt. Technisch geht das also.
Zu Ihrem Argument der Kosten: Sie haben den Antrag der SPD-Fraktion, mit dem wir die Kosten prüfen lassen wollten, abgelehnt. In dem Klimapaket, das die Bundesregierung verabschiedet hat, waren Aussagen von Wissenschaftlern und Technikern angeführt, unterstützt von einer Bundeskanzlerin Dr. Merkel und einem Umweltminister Gabriel, die entsprechende Signale in Richtung
vor diesem Hohen Haus überhaupt reden dürfte. Ich habe leider nicht so viel Zeit, um darauf einzugehen.
Ich bin noch relativ wach. Ich hoffe, Sie sind es auch, damit wir die Debatte um das wichtige Thema „Erdverkabelung“ mit der gleichen Frische führen können wie die Debatte zum vorherigen Gesetzentwurf.
Ich habe Ihnen bei der Ersten Lesung die Problematik geschildert. Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erdverkabelung gesetzlich zu regeln. Ich habe Sie in der Ersten Lesung auf Konflikte in unserem Land hingewiesen, bei denen es genau um solche Projekte geht. Ich nenne noch einmal das Stichwort „Südwest-Kuppelleitung“. Dieses Thema ist inzwischen wichtiger geworden und es wird mehr darüber diskutiert, nicht nur wegen des Klimawandels, wie wir in der letzten Woche lesen konnten. Dieser Klimawandel kommt in Oberfranken und ganz Bayern dramatischer und schneller, als wir das befürchtet haben.
Wir werden weiterhin mit starken Sturm- und Wetterereignissen rechnen müssen. In dieser Situation sind Hochspannungsleitungen, die auf Masten geführt werden, keine zukunftsfähige Lösung mehr. Das Thema wird auch wegen der Energiedebatte wichtiger. Wir müssen die Energieversorgung im Land sicherstellen. Wir brauchen Lösungen für verschiedene Netzleitungen. Wir brauchen eventuell auch neue Stromleitungen. Wir nehmen aber zur Kenntnis – anders als Sie –, dass die Menschen nicht mehr bereit sind, alles hinzunehmen und jedes Risiko zu akzeptieren. Nachgewiesenermaßen ist es nun einmal ein Risiko, in der Nähe einer Hochspannungsleitung zu wohnen. Dazu gibt es bessere Alternativen.
Mittlerweile hat Niedersachsen hierzu ein Gesetz beschlossen. Es sollte Sie stutzig machen, dass das Kabinett der Bundesregierung – an der die beiden großen Fraktionen in diesem Hause beteiligt sind, wenn ich richtig informiert bin – ein Energieleitungsausbaugesetz im Juni vorgelegt hat, das die Verkabelung gesetzlich regelt. Interessant ist, dass darin auch Abstände zu Wohnbebauungen bei der Errichtung neuer Leitungen vorgeschrieben sind, bei denen dann eine Erdverkabelung vorgenommen werden muss. Interessant ist auch, dass sich Thüringen offensichtlich besser als Bayern um seine Bevölkerung kümmert; denn ein Teil der Südwest-Kuppelleitung ist nämlich in diesem Gesetz aufgeführt und für die Erdverkabelung vorgesehen. Daran hätten Sie sich ein Beispiel nehmen können.
Sie sehen, dieses Bundesgesetz hat, wenn es denn Recht werden sollte, Auswirkungen auf Bayern und diesen konkreten Fall. Eon hat sich dazu schon geäußert. Die Debatten im Ausschuss zu diesem Thema waren kurios. Die CSU argumentiert auf einmal ökologisch und macht sich Sorgen um die Erwärmung in der Erde durch Hochspannungsleitungen. Sie hat außerdem völlig falsche Fakten und völlig überzogene Kostenschätzungen vorgebracht.
Nach diesen Debatten in den Ausschüssen frage ich mich, warum Sie sich eigentlich so gegen dieses Gesetz sträuben. Sie werden hier wieder einmal von Ihrer Kanzlerin überholt. Die CDU ist in dieser Hinsicht weiter als
werden wollte. Die Union in Niedersachsen sagt, dass es ihr um den vorsorgenden Schutz der Wohnumfeldqualität und des Landschaftsbildes ginge.
Niedersachsen hat bereits vor einem Jahr, im Juni 2007, ein Erdkabelgesetz mit der Mehrheit der Union beschlossen.
Warum erklären Sie uns, dass Sie keine Fähigkeiten, kein Wissen und keine Kenntnisse haben, wenn die CDU in Niedersachsen dafür stimmt? Sagen Sie das doch Ihren Kolleginnen und Kollegen der CDU in Niedersachsen. Wir geben gerne weiter, dass Sie sogar den Ministerpräsidenten Wulff und Ihre Unionskollegen in Niedersachsen bei Ihrer Kritik einbeziehen.
Wir wollen einen vorsorgenden Schutz der Wohnumfeldqualität und des Landschaftsbildes in Bayern. Es geht uns um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Wenn es um die Fichtelgebirgs-Autobahn geht, stellt sich Innenminister Herrmann in Oberfranken hin und sagt: Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger, nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg. Ich würde mich freuen, wenn sich auch bei diesem Thema ein Vertreter der Staatsregierung in Oberfranken hinstellen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sagen würde: Nicht mit uns, mit uns keine Hochspannungsleitung, keine 380-kV-Leitung gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Es besteht Handlungsbedarf, und ich fordere Sie auf, in Bayern und Berlin dazu tätig zu werden.
Nein. Keine Zwischenfragen. Er kann sich gerne noch einmal zu Wort melden. Er hat noch Redezeit übrig, weil er sich so kurz gefasst hat.
Ich verweise auf Niedersachsen. CSU und Bayern vorne? Von wegen. Der Ministerpräsident Christian Wulff sagte, dass Niedersachsen auf diesem Feld Referenzland
und dazu den
Es wurde vereinbart, dass keine Aussprache stattfindet. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10605, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10811 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/11093 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11093. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Bayerisches Beamtengesetz“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10811 seine Erledigung gefunden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner: Kollege Kiesel.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion tritt schon seit längerem für eine grundsätzliche Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes ein. Diese Novellierung ist längst überfällig, weil das Jagdgesetz viele alte Zöpfe enthält. Das hängt damit zusammen, dass das Jagdgesetz aus dem Jahr 1935 stammt und unter dem Einfl uss von Hermann Göring zustande gekommen ist. Es ist noch ein Reichsjagdgesetz.
Der Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nimmt nur einen kleinen Mosaikstein aus dem bayerischen Jagdgesetz heraus. Es handelt sich aber um einen nach unserer Meinung wichtigen Mosaikstein, nämlich um den Jagdschutzparagrafen. Ich begrüße es, dass sich Kollege Dr. Vocke heute zumindest in seiner Ausdrucksweise etwas gemäßigt hat. Ich war bei den Beratungen im Umweltausschuss darüber entsetzt – den Protokollen ist es leider so nicht zu entnehmen -, wie Sie dort reagiert haben. Sie haben dort von einem populistischen Schaufensterantrag gesprochen. Das ist dem Protokoll nicht zu entnehmen. Im Umweltausschuss haben Sie es aber so zum Ausdruck gebracht. Erst sagen Sie, Sie seien gesprächsbereit. Das war unsere Fraktion auch. Als Vizepräsidentin des Bayerischen Tierschutzbundes kann ich nur sagen, dass auch wir von Seiten des Tierschutzbundes gesprächsbereit waren.
Aber dann zu sagen, ohne das Ergebnis der Gespräche abzuwarten, wir lehnen das defi nitiv ab, das ist nur ein Schaufensterantrag, das ist nur eine populistische Forderung und überhaupt nicht realistisch und lässt sich nicht vollziehen und umsetzen, das zu sagen, bevor überhaupt Ergebnisse von Gesprächen vorhanden sind, hat uns bzw. mich dazu bewogen, zu erklären, wenn wir diese Gespräche nicht führen können, weil Sie dem vorgreifen, dann stimmen wir dem Antrag zu; denn in der Intention stimmen wir vollkommen überein. Sowohl vonseiten der SPD als auch vonseiten des Bayerischen Tierschutzbundes ist das unsere Intention, aber wenn Sie mit den Gesprächen so umgehen, dann ist das von Ihrer Seite ein Lippenbekenntnis. Da nehme ich Ihr Wort wieder auf:
selbstverständlich bewusst, wie viel - Frau Rütting, da liegen wir beieinander - manchen Menschen ein Haustier bedeutet. Andererseits können Hunde dann, wenn sie von ihrem Besitzer nicht ausreichend beaufsichtigt werden, Wildtiere hetzen und reißen. Ich habe es schon oft mitverfolgt, dass Leute im Wald den Hund laufen lassen und sagen, mein Hund wildert nicht, aber wenn er eine Fährte aufgenommen hat, vergisst er alles. Wenn Sie dann erst warten müssen, bis er irgendwo ein Tier reißt, dann ist das sehr gefährlich.
Wildernde Katzen sind ein Gefahrenpotenzial, insbesondere für Niederwildarten wie Fasane, Hasen, Kaninchen, Rebhühner und Singvögel.
In der damals geführten Diskussion wurde zwar der Entwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN als unpraktikabel abgelehnt, aber im Laufe der Zeit kam es auch durch Eingaben zu einem Handlungsbedarf. Auch das gewandelte Tierschutzverständnis gegenüber Haustieren sprach für eine Aktualisierung der Jagdvorschriften. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte beschloss der Bayerische Landtag 1996 mehrheitlich eine Anpassung des Jagdschutzes. Seit dem 1. Juli 1996 sind Jagdschutzmaßnahmen gegenüber Hunden und Katzen nur noch unter verschärften Bedingungen zulässig.
Nach der ursprünglichen Rechtslage war es für Jagdschutzmaßnahmen gegenüber Hunden ausreichend, wenn der Hund für das Wild eine abstrakte Gefahr darstellte, also wenn er da war. Heute, seit 1996, sind Jagdschutzmaßnahmen auf eine konkrete, das heißt, auf eine unmittelbar bevorstehende Gefährdung des Wildes durch erkennbar ihm nachstellende Hunde beschränkt. Wenn der Hund also nur herumläuft, darf man ihn nicht schießen, sondern er muss auf der Fährte dem Wild nachhetzen. Der Hund muss die Fährte eines konkreten Stückes Wild aufgenommen haben und dieses zielgerichtet verfolgen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier große Unterschiede gibt, nach dem, was hier diskutiert wurde.
Auch bei Katzen wurden 1996 Verschärfungen im Jagdgesetz vorgenommen. Nach der gegenwärtigen Regelung dürfen Katzen erst außerhalb einer 300-Meter-Zone um das nächste bewohnte Gebäude getötet werden. Ursprünglich bestand die Befugnis für Jagdschutzmaßnahmen auch im 300-Meter-Umkreis, wenn die Katze tatsächlich beim Wildern angetroffen wurde.
Nun zum Genehmigungsverfahren und zur Meldepfl icht. Wie bereits 1996 wird diese abgelehnt. Ich bitte um Verständnis, dass in Zeiten der Deregulierung die Staatsregierung eine Meldepfl icht von sich aus nicht aufgreifen möchte, zumal der Vorschlag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit unverhältnismäßig viel Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Bei den Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass bei Gesprächen zwischen dem Landesjagdverband und dem
und Jäger in der Gesellschaft und das Image des Bayerischen Jagdverbandes in Ihrem Interesse sein. Wenn ich von einer Meldepfl icht spreche, dann ist das nur ein erster kleiner Schritt in Sachen Jagdschutz. Wie gesagt, hinsichtlich des Bayerischen Jagdgesetzes wären weitere Novellierungen nötig. Unsere Maximalforderung lautet, der Haustierabschuss muss ganz aus dem Gesetz raus. Wir vonseiten der SPD-Fraktion stimmen auch aufgrund Ihrer Reaktion und Ihres Verhaltens und der Reaktion des Jagdverbandes dem Antrag zu. Insgesamt bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir ein Wort vorab. Ich habe lange überlegt, ob wir vonseiten der SPD-Fraktion unsere Redezeiten bei dieser von der CSU vorgeschlagenen Aktuellen Stunde voll ausschöpfen sollen. Ich habe überlegt, ob wir uns an solchen Show-Veranstaltungen und Marketingveranstaltungen beteiligen sollen. Papiere und Programme – Herr Dr. Hünnerkopf, Sie haben einige davon aufgezählt – haben wir genug; Bilanzierungen
Meine Damen und Herren, ich will nicht unerwähnt lassen, dass sich inzwischen auf dem sogenannten Öko-Kataster ein Anteil von 0,6 % der Landesfl äche angesammelt hat. Hier sind Flächen registriert, die im Zusammenhang mit Eingriffen in die Landschaft als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt wurden. Jährlich kommen nach Auskunft des Umweltministeriums circa 4300 Hektar Flächen hinzu.
Nicht unerwähnt bleiben darf natürlich der Anteil der Flächen, der als Schutzzone im Alpenplan ausgewiesen ist. Das sind circa 43 % des bayerischen Alpenraums.
Diese für die Bodendiversität relevanten Flächen müssen natürlich in der Landschaft so verteilt sein, dass möglichst große Kernzonen durch Vernetzungskorridore verbunden werden. Das sind im kleinen Bereich Hecken und Feldraine und im großen Bereich die von uns in Bayern ins Auge gefassten landesweiten Verbundsysteme. Von den 346 Projekten, die nach dem Bayern-Netz Natur ins Auge gefasst sind, wurden bereits 73 realisiert. Ich verweise auf eine besonders wichtige Struktur, die in meiner fränkischen Heimat bereits realisiert ist, nämlich auf die Sandachse Franken, welche den Lebensraum für Tier- und Pfl anzenarten sichern, die auf magere, trockene und nährstoffarme Lebensräume angewiesen sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ansprechen, dass morgen der Umweltausschuss das sogenannte Grüne Band besuchen wird, also diesen Grenzstreifen, der früher unser Vaterland getrennt hat. In meinen Augen wäre die Realisierung des Grünen Bandes ein Signal für die Ernsthaftigkeit unseres Willens, maßgebliche Lebensräume von Arten zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern setzt auch beim Artenschutz auf Freiwilligkeit und Kooperation mit den Grundbesitzern, den Landwirten und den Waldbesitzern.
Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch feststellen, dass die bestehenden Flächen um weitere Lebensräume zu ergänzen sind. Auch ist es weiter wichtig, dass über das Vertragsnaturschutzprogramm und über das Kulturlandschaftsprogramm extensive Nutzungsformen erreicht werden. In den zurückliegenden Jahren, im Zeitraum von 2000 bis 2006, waren 1,7 % der landwirtschaftlichen Nutzfl ächen im Vertragsnaturschutz- und rund 50 % im Kulturlandschaftsprogramm. Das beweist, dass der bayerische Weg der Freiwilligkeit zielführend ist und unsere Landwirte und Landnutzer mitziehen.
Es gibt viele Erfolge zu verzeichnen; ich möchte dies jedoch nur an einem Beispiel deutlich machen: Die Wiesenweihe ist eine Vogelart, die nach der FFH-Richtlinie zu schützen ist. Die Wiesenweihe war Anfang der Neun
dass der Verlust biologischer Vielfalt vor Bayern nicht Halt macht. Die Zahlen und Arten sind darin konkret aufgeführt etc.
Worte alleine und Bilanz zu ziehen reichen nicht aus; mehr war es nicht, was der Ministerrat am 1. April auf den Tisch gelegt hat. Wir sind Schlusslicht. Den Absichtserklärungen der CSU-Staatsregierung müssen erst noch Taten folgen. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren sind wir da aber sehr skeptisch.
Sie haben speziell das Grüne Band angesprochen, wo sich der Umweltausschuss morgen und übermorgen befi nden wird. Wir werden in Oberfranken sein. Ich sage Ihnen: Wir haben einen Antrag eingebracht, und zwar zum Doppelhaushalt und auch zum aktuellen Nachtragshaushalt, Mittel für das Grüne Band einzusetzen. Diesen Antrag haben Sie von der CSU wiederum abgelehnt. Ebenso haben Sie es abgelehnt, ein Bodenentsiegelungsprogramm auf den Weg zu bringen. Die CSU hat es abgelehnt. – Wenn Sie ernsthaft die biologische Vielfalt schützen und ausbauen wollen, dann dürfen Sie nicht nur reden, sondern Sie müssen auch Haushaltsmittel einstellen, um etwas zu erreichen.
Wir wollen, dass die Eingriffe unterlassen werden, die die Natur großfl ächig bedrohen. Ich frage auch hier: Wo ist denn Ihr klares Bekenntnis, wenn es zum Beispiel um Großprojekte geht? Als Beispiele nenne ich den Donauausbau mit Staustufen und die nicht mehr rückholbare Verseuchung Bayerns mit Agrogentechnik. Auch hier fehlen klare Bekenntnisse. Sie machen nichts anderes als eine Ankündigungspolitik.
Von daher hoffe ich, dass die Bürgerinnen und Bürger draußen erkennen, wer hier die Politik macht und sich für die Anliegen wirklich einsetzt, also handelt, statt nur zu reden. Für mich ist das, was ich sehe, auch eine Irreführung der Wählerinnen und Wähler. Aber Sie haben das wohl nötig. Ihnen sitzt die Angst im Genick. Sie müssen so etwas machen, zum Beispiel durch Marketing und Showveranstaltungen. Diesmal wird es Ihnen nicht gelingen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir jetzt erst die Erste Lesung haben, sage ich, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Auch wenn ich einen kleinen Einwand anführen möchte. Darüber werden wir aber in den Ausschüssen beraten. Ich verstehe nicht die Aussage in Artikel 1 Absatz 3, welche lautet:
Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und höher sind ferner unterirdisch zu verlegen, wenn gegenüber der Errichtung und dem Betrieb einer Hochspannungsfreileitung keine unzumutbar höheren Kosten zu erwarten sind.
Dieser Begriff „unzumutbar“ ist sehr interpretierfähig. Darüber sollten wir uns noch einmal unterhalten. Vielleicht könnten wir diese Bestimmung bei den Beratungen noch besser konkretisieren. Wir würden gerne zu einer konkreteren Formulierung beitragen. Darüber werden wir aber in den Ausschüssen sprechen.
Das Thema ist auch nicht ganz neu, weil wir die Diskussion darüber schon seit Längerem auf Bundesebene führen. Sowohl von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion als auch von dem der SPD angehörenden Bundesumweltminister Gabriel wird ganz aktuell, aber auch schon seit Längerem die unterirdische Verlegung von Hochspannungsleitungen gefordert. Natürlich muss erst – und auch bei der Südwestkuppelleitung von Thüringen nach Bayern – der Nachweis erbracht werden, dass der Ausbau bzw. Neubau der Stromleitung wirklich notwendig ist. Wenn das der Fall ist, muss aber auch die Erdverkabelung durchgeführt werden. Das ist unsere Forderung und auch die klare Forderung, die auf Bundesebene von Bundesumweltminister Gabriel erhoben wird. Kollege Lerchenfeld, sogar die Kanzlerin hat bei dieser Forderung eingelenkt. Ich zitiere aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27. Mai, also von gestern:
Zugleich äußerte sie Sympathien für die Verlegung unterirdischer Stromkabel. Merkel schloss auch Pilotprojekte für die Erdverkabelung nicht aus.
Ich darf in der Tagesordnung fortfahren.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Helga SchmittBussinger, Rainer Volkmann u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 15/10606) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Volkmann steht schon bereit. – Bitte schön, Herr Kollege.
Wenn mein Kollege Prof. Dr. Gantzer hier wäre, Herr Kollege Volkmann, was würde er zu Ihnen sagen? – Kleiderordnung!
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Einstampfen der „Energieprognose Bayern 2030“ ist das einzig Richtige, was man mit der vorliegenden Studie machen kann. Nichts anderes ist sinnvoll. Jawohl, man muss sie einstampfen!
Frau Kollegin Paulig hat gesagt, die Studie ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. Ich sage, es ist schade um die Energie, die in die Herstellung des Papiers gesteckt wurde, um diese Studie ausdrucken und die einzelnen Exemplare den Menschen zur Verfügung stellen zu können. Das war nach unserer Meinung
genden ausgehen, etwas weiter zu denken und strategisch etwas zu entwickeln.
Das mag vielleicht Ihre Fähigkeiten übersteigen, aber wir sind zuversichtlich, dass wir es schaffen werden.
Eine der Prämissen haben Sie in Ihrem Antrag herausgegriffen.
Es ist die Energiepreisprognose, also die Ölpreisprognose, die dieser Studie zugrunde gelegt worden ist. Als Grundlage für den Ölpreis wurde das Jahr 2005 genommen. Verbunden mit einer infl ationsbedingten Steigerung liegt der Ölpreis im Jahr 2020 bei 95 Euro und nicht, wie Sie behaupten, bei 55 Dollar pro Barrel. Daran sieht man deutlich, dass wir uns diesen Werten annähern. Bei Zugrundelegung dieser einen Prämisse muss man sehen, dass Anfang 2005 die von Ihnen so hoch gelobte Rating-Agentur – ich war direkt erstaunt darüber, dass Sie so etwas so großartig fi nden – Goldman Sachs davon ausgegangen ist, dass das Barrel Öl in den nächsten Jahren 120 US-Dollar kosten wird. Ich war damals schon erstaunt darüber, wie viele Leute sich dagegen gewehrt haben. Ich war überrascht, wie viele Leute damals JP Morgan und Goldman Sachs verlacht haben, weil sie gemeint haben, dass diese Entwicklung bei einem damaligen Ölpreis von 45 Dollar pro Barrel gar nicht möglich sein kann. Das ist eine einzige Prämisse.
Die Schlussfolgerungen aus der Studie und die Ziele, die formuliert sind, sind durchaus tragbar. Wenn man die Sensitivitätsanalyse am Ende der Studie liest, wird deutlich, dass die Ölpreissteigerung die einzelnen Effekte immer nur verstärkt. Dabei kristallisieren sich ganz klare unterschiedliche Szenarien heraus. Bei steigendem Ölpreis werden wir bei der Energie zunehmend vom Import abhängig werden. Wir werden in Bayern bis zu 83 % der Energie importieren müssen. Daher müssen wir uns ernsthaft überlegen, wie wir darauf politisch reagieren. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass der Kraftwerkspark in Bayern stärker kohlelastig werden wird.
Liebe Kollegin, wollen Sie denn, dass wir den Strom abschalten?
Ich habe mich mit Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeitern unterhalten, die schon weitaus länger als ich im Hause sind. Ich bin erst seit 1994 da. Ich sagte nur: Schauen Sie sich einmal die Prognosen an. Wir haben geblättert, gelesen, recherchiert. In der Energieprognose von 1987, vom damals zuständigen Minister Jaumann abgegeben, war von einer Verdoppelung des Energiebedarfs die Rede. Auch damals hatten wir Ihnen gesagt: falsche Zahlen, falsches Zahlenmaterial. Aber das hat scheinbar Methode vonseiten der CSU-Staatsregierung, hier wirklich mit falschem Zahlenmaterial zu arbeiten. Ich sage Ihnen: Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie das auch zugeben. Worum geht es Ihnen denn eigentlich? – Es geht Ihnen doch wirklich nur darum, die Atompolitik, die Atomkraft mehr salonfähig zu machen. Das ist Ihre Zielsetzung, nichts anderes. Es geht Ihnen darum, Atomkraft in der Grundlast bei der Stromversorgung zu manifestieren. Und das machen wir nicht mit. Das haben wir die ganzen letzten Jahre in vielen parlamentarischen Initiativen deutlich gezeigt. Aber Sie halten an dieser Energiepolitik fest. Auch diese Prognose beweist das wieder, auch die Szenarien beweisen das wieder eindeutig. Ich kann nur feststellen: Wenn man hier von Atomstrom ausgeht, sieht man, dass Sie nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten völlig falsch bestrahlt sind. Nichts anderes kann man hier feststellen.
Die Versorgungssicherheit führen Sie immer wieder als Argument an; man könne doch keine Atomkraftwerke abstellen, es gebe keine Alternativen, um entsprechende Versorgungssicherheit zu bieten. Das führen Sie immer wieder an. Das sind uralte Argumentationen.
Ich sage Ihnen mal, wie es wirklich aussieht. Seit 2002 produzieren wir wesentlich mehr Strom, als wir tatsächlich brauchen bzw. verbrauchen. Zwei Atomkraftwerke wurden seit 2002 abgeschaltet. Sechs Atommeiler wurden aufgrund technischer Probleme zeitweise abgestellt. Zwei Atomkraftwerke weniger gibt es also in der Bundesrepublik; sechs Atommeiler sind aufgrund von Störungen zeitweise gänzlich abgeschaltet worden. Trotzdem haben wir bundesweit 14 Milliarden Kilowattstunden Exportüberschuss. 14 Milliarden Kilowattstunden! In Bayern sind es trotz der zwei abgeschalteten Atomkraftwerke 400 Millionen Kilowattstunden Exportüberschuss. Wir brauchen diesen Überschuss nicht.
Sie weisen doch immer auf die Notwendigkeit hin, die Energieversorgung global und nicht lokal zu sehen. Wir brauchen die Vernetzung mit anderen europäischen Staaten; die haben wir. Warum müssen wir dann entsprechende Überkapazitäten vorhalten, die kein Mensch mehr braucht? – Sie brauchen gar nicht zu lachen; Sie haben immer schon ein Problem mit den Zahlen gehabt. Sie haben schon vorhin in der Debatte Ihre Quelle nicht preisgegeben, aus der Sie Ihre Zahlen haben. Vielleicht
eine Energieverschwendung. Es kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein, mit heute bereits überholten und veralteten Zahlen zu arbeiten. Herr Kollege von Lerchenfeld, Sie sagen, dass die Studie fast ein Jahr Vorlaufzeit hatte. Sie und die Staatsregierung reden vom Jahr 2030. Sie sagten, die Studie hätte einen gewissen Vorlauf gehabt. Das kann doch kein Argument sein, wenn die Studie jetzt schon überholt ist.
Natürlich, Sie haben es doch selbst eingeräumt. Jeder kann ganz aktuell an der Ölpreisentwicklung nachvollziehen, dass die Zahlen überholt sind. Sie bauen Szenarien für 2030 auf und erstellen eine Prognose, die jeglicher Grundlage entbehrt. Wenn Sie diese Studie beim Energiekongress der Staatsregierung erstmals öffentlich vorstellen und damit arbeiten, werden wir Ihnen bis 2030 – ich werde dann zwar nicht mehr hier sein, aber andere Kolleginnen und Kollegen – bei jeder Energiedebatte immer wieder vorhalten, dass Sie Prognosen auf der Grundlage von im Jahr 2008 schon überholten Zahlen für das Jahr 2030 erstellt haben. Das ist völlig irre.
Energieprognosen bieten Voraussagen zur Energiesituation der Zukunft, und zwar besonders im Hinblick auf Energienachfrage, Energiemix und Versorgungssicherheit. Was nutzen uns aber Szenarien, die auf falschen und überholten Zahlen basieren? Kollegin Paulig hat die internationale Energieagentur erwähnt. Es gibt viele andere wissenschaftliche Untersuchungen und Studien. Ich könnte auch noch andere anführen, zum Beispiel eine Studie des Bundesumweltamtes oder eine Vielzahl anderer Studien, die auch Prognosen enthalten, bei denen mit einigermaßen realistischen Zahlen gearbeitet wird. Dagegen fallen Sie aufgrund falschen Zahlenmaterials weit zurück.
Auch in Ihren Zielsetzungen bleiben Sie weit zurück. Wir haben zum Thema Energie 2020 in Bayern einen Antrag mit klaren Zielvorgaben eingebracht, den Sie auch abgelehnt haben.
Wir haben Ihnen damals schon vorgehalten, dass Sie mit Ihren Zielen bei der CO2-Reduzierung, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zu mehr Energieeffi zienz hinter den Vorgaben der EU und hinter den Vorgaben der Bundesregierung zurückbleiben, obwohl Sie als Koalitionspartner in der Bundesregierung sind, mit im Boot sind. Dennoch bleiben Sie in Bayern zurück. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen.
Man hat fast das Gefühl, dass Sie das bewusst machen, bewusst mit falschen Zahlen arbeiten, um die Bevölkerung, die Menschen, die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wählerinnen und Wähler bewusst in die Irre zu führen. Das hat nämlich Methode.
Ich begrüße Frau Bilbao nicht nur als Präsidentin eines befreundeten Parlaments, sondern auch als Präsidentin der CALRE. Zur Erläuterung sage ich: Wir haben in Europa etwa 320 Regionen; davon gibt es 74 Regionen mit gesetzgebender Befugnis wie Bayern. Diese 74 Parlamente haben sich schon vor zehn Jahren in der CALRE-Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Frau Bilbao ist die diesjährige Präsidentin. In dieser doppelten Funktion ist sie bei uns zu Gast gewesen. Wir hatten sehr gute Gespräche; vielen Dank, Frau Bilbao. Alles Gute weiterhin!
Ich sage gleich dazu: Die erste Frage, die Frau Bilbao gestellt hat, war, wie viele Frauen das Parlament hat. Die Antwort haben wir dann nach Parteien aufgesplittet. Mehr sage ich dazu nicht.
Jetzt rufe ich als nächste Rednerin Frau Kollegin Paulig auf.
Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen! Wir werden dem Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Ich möchte auch sagen, warum: Das ist ein kopierter Antrag. Ich verweise auf die Drucksache 15/8549. Dabei handelt es sich um einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Landtagsfraktion vom 3. Juli 2007. Dieser Dringlichkeitsantrag zum Konzept „Energie Bayern 2020“ ist weitaus konkreter, detaillierter und genauer. Ihr Dringlichkeitsantrag ist dagegen ganz schnell hingeschrieben worden. Frau Kollegin Paulig, Ihr Dringlichkeitsantrag ist eine schlechte Kopie. Uns geht es jedoch um die Sache. In der Sache stimmen wir überein, dass bei der CSU zu den Themen „Energie“ und „Klima“ eine reine Ankündigungspolitik betrieben wird. Deshalb stimmen wir Ihrem Dringlichkeitsantrag zu.
Die CSU stolpert von einem Klimagipfel zum anderen. Von der Staatskanzlei, dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium wird eine Pressemitteilung nach der anderen herausgegeben. Worte, Worte, Worte. Inzwischen gibt es mehrere Programme. Ich bin seit 1994 Mitglied dieses Landtags und habe bereits viele Programme der Staatsregierung und der CSU gelesen. Herr Kollege Kaul, Sie haben erklärt, dass es schön wäre, wenn es eifrige Journalisten gäbe. Wir wären froh, wenn es eifrige Journalisten gäbe, die diese Pressemitteilungen nicht einfach abdruckten, sondern einmal nachfragten, was von diesen Ankündigungen tatsächlich umgesetzt worden ist. Daran mangelt es. An Worten fehlt es bei Ihnen nicht. Auch an Programmen auf dem Papier mangelt es nicht. Es mangelt jedoch massiv an Taten. Diese Ankündigungen werden nie umgesetzt.
Ich sage noch einmal: Wir haben bereits im Juli vergangenen Jahres einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „Energie Bayern 2020“ gestellt. Wir haben darin ganz klar gefordert, dass sich Bayern uneingeschränkt zu den Klimaschutzzielen der EU und zu den Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland bekennt: Das sind die Minderung der CO2-Emissionen um 40 % und die Verdreifachung der Energie aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2020. Hier ist auch Bayern gefordert.
Wir verlangen dieses klare Bekenntnis nach wie vor. Ihre Ankündigungen genügen uns nicht. Wir wollen Taten sehen. Vor wenigen Minuten haben wir bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts wieder gehört, dass
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! So rückständig, wie die Energiepolitik und die Klimapolitik der CSU-Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion sind, genauso rückständig sind die Zahlen und die Datenbasis.
Herr Kollege Hintersberger, es geht nicht um 14 Tage. Ich verweise auf folgende Drucksachen meiner Schriftlichen Anfragen: Drucksache Nummer 15/6812 vom 11.12.2006 und Drucksache Nummer 15/8815 vom 03.09.2007. Dort habe ich nach wichtigen Eckdaten für den Energiesektor in Bayern gefragt, genau nach dem, was in dem Antrag
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN enthalten und hier von Frau Kollegin Paulig dargelegt wurde, nämlich was wir an Zahlenmaterial haben wollen.
Es geht in diesen Schriftlichen Anfragen darüber hinaus um die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs unterschiedlicher Energieträger. Es geht darin auch um die Entwicklung des Endenergieverbrauchs auf den verschiedenen Sektoren – Industrie, Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher – und die Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen nach Verbrauchssektoren etc. Sie sagen: 14 Tage – ich sage: mindestens vier Jahre. Teilweise werde ich Ihnen jetzt nachweisen, dass die Zahlen immer noch nur geschätzt sind und man Bezugsdaten von 2001 und den Vorjahren nimmt. Wenn Sie nämlich in den Antworten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums auf meine Anfragen und in den genannten Drucksachen nachlesen, werden Sie feststellen, wie das mit absolutem, aktuellem und zeitnahem Datenmaterial ist, wie Sie sagen. Da ist nichts von Aktualität und Zeitnähe zu erkennen.
Ich wiederhole die Frage von Frau Kollegin Paulig, weil Sie immer noch keine Antwort darauf gegeben haben. Vielleicht können Sie sie gar nicht beantworten, dann geben Sie es halt zu. Vielleicht kann sie dann die Frau Ministerin beantworten, wenn Sie es nicht können.
Die konkrete Frage war: Warum liegen in Bayern für das Jahr 2004 noch nicht alle Daten vor, wenn es alle anderen Bundesländer, auch Ihre Unionskollegen in den CDUregierten Bundesländern, fertiggebracht haben? Warum kann es Bayern nicht?
Die zweite Frage war: Wann kommt dieses Zahlenmaterial? Diese beiden konkreten Fragen haben Sie nicht beantworten können. Vielleicht kommt jetzt eine Antwort vonseiten der Wirtschaftsministerin.
Von Seriosität kann überhaupt nicht die Rede sein. Wie können Sie seriös behaupten: Bayern vorne! Bayern Spitze! Bayern Nummer 1! Ich frage Sie, wie können Sie das seriös behaupten, wenn Sie sich auf Zahlenmaterial von 2004, 2003 und noch weiter zurück beziehen, aber in anderen Bundesländern aktuelles Zahlenmaterial vorliegt? Sie können überhaupt keinen vernünftigen Vergleich ziehen. Sie können gar nicht feststellen, dass Sie hier in der Champions League spielen, um einen Vergleich mit dem Fußball heranzuziehen, wenn es darum geht, in der Klima- und Energiepolitik wirklich Vorreiter zu sein – im Gegenteil.
Schauen Sie sich die Antworten einmal an. Ich zitiere aus den Antworten auf meine Anfrage:
… statistische Daten zum Primärenergieverbrauch … und zu den CO2-Emissionen in den Jahren 2005 und 2006 liegen noch nicht vor.
Das war die Antwort vom 03.09.2007. Weiter heißt es zu meiner Abfrage etwa über installierte Leistungen, Windenergie, Fotovoltaik, Biogas etc.:
Es wird darauf hingewiesen, dass amtliche Erhebungen im Bereich der erneuerbaren Energien nur in begrenztem Umfang durchgeführt werden. … Genauere Angaben zu Fotovoltaik mit Aufschlüsselung der installierten Anlagenleistung nach Bundesländern liegen derzeit nur für das Jahr 2005 vor.
Diese liegen auch für 2006 noch nicht vor, geschweige denn für 2007.
Es heißt hier weiter, etwa in Bezug auf andere Bereiche wie Wärmeenergie: Nach den hiesigen Abschätzungen auf der Basis von Daten des Bundesumweltministeriums würden entsprechende Zahlen ausgegeben. Ich darf weiter kurz vorlesen: „Nach vorläufigen Abschätzungen, u. a. auf der Basis der derzeit verfügbaren Zahlen …“ Diese gehen auf das Jahr 2001 zurück. Ich kann dies zitieren. Sie können es nachlesen, ich habe Ihnen die Drucksachennummern gesagt.
Beim Bereich Kraft-Wärme-Kopplung heißt es: „Für den Anlagenbestand im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung gibt es keine laufende statistische Erhebung und daher keine aktuelle Statistik.“
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist aber ein ganz wichtiger Aspekt einer effektiven Klimaschutzpolitik und einer nachhaltigen Energiepolitik. Hier heißt es, dass die installierte Leistung bei der Kraft-Wärme-Kopplung seit 2001 rund 3000 Megawatt betrug. Das ist Ihre aktuellste Zahl, das ist zeitnah. Daher sind die Aussagen, die Sie hier gemacht haben, unseriös. Das, was in den Antworten steht, ist wohl auch unseriös. Das ist ein Armutszeugnis. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich künftig mit Ihren Lobhudeleien über Ihre eigene Energie- und Klimapolitik zurückzuhalten. Sie können so etwas nicht seriös behaupten. Ich finde es schade, dass Sie die Länder, die seriöse und aktuelle Daten haben, als unseriös bezeichnen. Nichts anderes haben sie gemacht. In anderen Ländern, in denen die CDU regiert, ist es so. Vielleicht sollten Sie Ihre Hausaufgaben machen und sich bei diesen Ländern eine Scheibe abschneiden, statt Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Union als unseriös hinzustellen. Wir stimmen dem Antrag zu.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zum Thema „Niedrigere Strompreise – Verschärfung des Wettbewerbsrechts“ hat einen eindeutigen Grund und eine klare Zielsetzung. Anlass sind die Strompreiserhöhungen in der Vergangenheit und die jetzt von Eon angekündigte Strompreiserhöhung von 9,9 %, also von rund 10 %. Diese Strompreiserhöhungen der Energiekonzerne sind nicht zu rechtfertigen.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher, auch hier in Bayern, zu schützen und die preistreibenden Konzentrationen in der Stromwirtschaft aufzubrechen, muss das Wettbewerbsrecht deutlich verschärft werden. Die Schmerzgrenze der Verbraucherinnen und Verbraucher, auch in Bayern, ist längst überschritten. Die Stromkosten führen inzwischen zu einer erheblichen Belastung der privaten Haushalte und auch der Wirtschaft. Das kann nicht sein.
Ich habe mir einmal die Zahlen herausgesucht. Die jährlichen Stromkosten pro Haushalt betragen im Bundesdurchschnitt 690 Euro. Die Strompreise sind in Bayern derzeit noch relativ gut, das gebe ich zu. Sie betragen im Jahr pro Haushalt 664 Euro. Am teuersten ist Strom in Baden-Württemberg – es hat wie wir viel Kernkraft – mit jährlichen Stromkosten pro Haushalt von 746 Euro. Rechnen Sie zu den relativ günstigen Stromkosten, die wir in Bayern noch haben, 9,9 % hinzu – mit 10 % lässt sich leichter rechnen –, also rechnen Sie zu den 664 Euro noch 66 Euro hinzu, dann sind wir bei 730 Euro. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Dann muss man berücksichtigen, dass andere Energieversorgungsunternehmen nicht wie Eon in Bayern um 9,9 bzw. um 10 % erhöhen, sondern nur um durchschnittlich 5 oder 5,5 %. Dann wird Bayern keine gute Position mehr haben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern werden massiv belastet. Das trifft Baden-Württemberg und Bayern. Bayern, das derzeit noch relativ gute Strompreise hat, wird künftig über dem Bundesdurchschnitt liegen. Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch diese Strompreise also unzumutbar belastet.
Die Staatsregierung wird in unserem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich für eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts und für eine Stärkung des Kartellamtes einzusetzen. Wir führen darin konkrete Maßnahmen auf: Das Kartellamt muss und soll das Recht erhalten, der Marktkonzentration im Strommarkt entgegenzutreten. Wir wollen auch, dass das Kartellamt das Recht erhält, den Nährboden für mögliche Absprachen und Preismanipulationen zu beseitigen. Vonseiten der EU-Kommis
sion und von Verbraucherschutzzentralen wird angeführt, dass es möglicherweise Absprachen und Preismanipulationen der vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland gegeben hat. Das Kartellamt sagt – das ist keine Aussage von mir oder von der SPD –, dass es starke Indizien für Preismanipulationen gibt. Das muss abgestellt werden. Es geht um den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Strompreise dürfen nicht ins Unermessliche steigen.
Wir wollen außerdem, dass die Staatsregierung prüft – im Weiteren handelt es sich um einen Prüfantrag –, wie die Trennung von Produktionsstätten und Verteilernetzen in der Stromwirtschaft vorangetrieben werden kann, ob man notfalls die vier Stromkonzerne in Deutschland zum Verkauf einzelner Kraftwerke zwingen kann, wie es auch vonseiten der EU schon diskutiert wird. In der Bundesratsinitiative des CDU-regierten Bundeslandes Hessen – von Ihrem Kollegen Rhiel – wird angesprochen, dass die Stromkonzerne notfalls gezwungen werden sollen, ihre Kraftwerke zu verkaufen.
Geprüft werden soll auch, ob Aktiensplits und die Abspaltung ganzer Unternehmensteile durchgesetzt werden können, ob die CO2-Verschmutzungszertifikate von 2008 bis 2012 komplett versteigert und die Erlöse für eine Senkung der Stromsteuer eingesetzt werden können.
Ein weiterer Bestandteil des Prüfantrags ist die Frage, ob das Ziel der Dezentralisierung der Stromversorgung und der Trennung von Stromproduzenten und Stromanbietern vorangebracht werden kann.
Wir meinen, dass wir mit Initiativen infolge des Prüfantrags den Wettbewerb stärken können. Das Problem ist nämlich: Dadurch, dass Netz und Energieproduktion in den Händen von vier großen Stromkonzernen liegen, kann Wettbewerb gar nicht stattfinden. Trotz verschiedener Maßnahmen auf Bundesebene und auf EU-Ebene findet nach wie vor kein Wettbewerb statt. Ohne Wettbewerb gilt bei den Strompreisen das Diktat der Monopolisten. Wir haben kaum noch Möglichkeiten, dagegen anzugehen, schon gar nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Stromrechnungen immer weiter steigen. Wir müssen dieses Monopol knacken und für mehr Wettbewerb kämpfen; wir müssen auch für mehr Transparenz sorgen. Hier ist sowohl das Kartellamt als auch der Gesetzgeber verstärkt gefordert.
Das Ganze hängt auch mit der Zielsetzung einer kommunalen Daseinsvorsorge bei der Energieversorgung zusammen. Beim Parlamentarischen Abend der bayerischen Energieversorgungsunternehmen kürzlich kam deutlich heraus: Diejenigen, die unabhängig von den Energiemonopolisten sind, die ihren Strom nicht von Eon beziehen, haben nicht den Druck; denen geht es relativ gut. Aber diejenigen, die bereits mit Eon zusammenarbeiten und Strom von dort beziehen, geraten immer mehr unter Druck. Wenn Sie sich die Gewinnspannen der kommunalen Stadtwerke anschauen, werden Sie feststellen, dass diese immer geringer werden. Das heißt, es fließt auch immer weniger Geld in den Querverbund und immer weniger Geld in den öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV – oder in Energieeffizienzmaßnahmen oder den
Ausbau erneuerbarer Energien. Die Gewinne der kommunalen Energieversorgungsunternehmen werden immer geringer, weil Eon dort ebenso drückt, immer mit dem Argument, die Beschaffungskosten für Strom seien so enorm gestiegen.
Wenn die kommunalen Energieversorgungsunternehmen aufgeben müssen, weil ihre Betätigung nicht mehr wirtschaftlich möglich ist, kaufen wiederum die vier großen Monopolisten, in Bayern Eon, diese Unternehmen. Die Gefahr besteht, dass unsere Daseinsvorsorge, die in kommunaler Hand gut aufgehoben war, damit auch noch an die großen Energiekonzerne fallen könnte.
Ich möchte noch kurz zum Dringlichkeitsantrag der CSU Stellung nehmen. Sie sagen: „Es muss deshalb politisches Ziel sein, eine Senkung der Strompreise zu erreichen“. In diesem Ziel stimmen unsere Dringlichkeitsanträge überein; wir haben das zum wiederholten Male gefordert. Sie lehnen unsere Anträge aber immer ab, in denen wir konkrete Maßnahmen aufzeigen, mit denen man so etwas erreichen kann. Der Wille ist bei Ihnen vielleicht vorhanden – dahinter stelle ich ein Fragezeichen –, aber die Umsetzung fehlt, um Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Sie nennen in der Nummer 2 die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht als Voraussetzung. Ich hoffe, dass Bayern eine eigene Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Missbrauchsaufsicht einbringt. Ich bin sehr gespannt, wie weit diese Bundesratsinitiative gehen wird. Wir erwarten zumindest, dass Bayern die hessische Bundesratsinitiative unterstützt.
Zu Nummer 3 brauche ich nichts weiter zu sagen.
Zu Nummer 4, betreffend die Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie. Sie schreiben: „Die Verknappung des Stroms hat zu steigenden Strompreisen geführt“. Das ist Volksverdummung. Die Atomkraftwerke in Deutschland, insbesondere in Bayern sind abgeschrieben. Abgeschriebene Atomkraftwerke sind die reinsten Gelddruckmaschinen. Eon verdient pro Tag eine Million Euro pro Kraftwerk mit den bayerischen Atomkraftwerken. Die Gewinnspannen werden immer größer. Heute ist wieder die Umsatzmeldung zu lesen: Auch in diesem Jahr ist Eon größter Energieversorger. In den ersten neun Monaten des Jahres hat Eon zweistellige Zuwachsraten verzeichnet. Enorme Aktiengewinne werden an die Aktieninhaber ausgeschüttet.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Zeche zahlen, weil Eon nicht bereit ist, die Gewinne einzusetzen, um die Strompreise zu senken. Ihr Antrag ist in diesem Punkt reine Volksverdummung. Wenn nämlich die Atomkraftwerke den Strompreis tatsächlich verringern würden, hätten in den letzten Jahren die Strompreise massiv fallen müssen.
Die bayerischen Atomkraftwerke sind reine Gelddruckmaschinen.
Was die Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie betrifft, kann ich nur sagen: Sie behalten nach wie vor die Rolle der Innovations- und Investitionsbremse. Wenn Sie sagen, dass man den CO2-Ausstoß nur bei weiterer Nutzung der Kernenergie senken könnte und allein die Kernenergie geeignet sei, die angestrebte CO2-Reduzierung, die auf Bundesebene vorgegeben ist, zu erreichen, dann ist das ebenso Volksverdummung. Schauen Sie sich die Studie an, die die Große Koalition über das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat. In der E-PrognosStudie werden die Szenarien durchgespielt. Ein Szenario nennt auch die Kernenergie, wobei klar wird, wie es sich wirklich darstellt, wenn man an der Kernenergie festhalten würde, welcher CO2-Ausstoß dann stattfände und wie hoch die CO2-Reduzierung dann wäre. Durch Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien könnte das CO2-Reduktionsziel auch ohne Festhalten an der Kernkraft erreicht werden. Die Atomenergie kommt in der Studie nicht gut weg. Sie zeigt, dass man eine 40-prozentige CO2-Reduzierung, wie sie auf Bundesebene zum Ziel gesetzt worden ist, auch bei Ausstieg aus der Kernenergie erreichen kann.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern. Wir lehnen den Antrag der CSU ab.
Herr Kollege Runge, stimmen Sie mir in der Überlegung zu, dass man durch gesetzliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz – EEG – nicht nur entspre
chende Belastungen bringt, wie es die Energiekonzerne immer anführen, sondern auch entsprechend positive Gewinne einfahren kann? Der Anteil am Strompreis nach EEG sind 2 bis 3 %; das sind 2 bis 3 Milliarden Euro. Demgegenüber steht eine Wertschöpfung von 23 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Ist es nicht möglich, hier auch mit gesetzlichen Vorgaben Positives zu bewirken?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Mit unserem Antrag „Konzept ‚Energie Bayern 2020’ “ bieten wir der Staatsregierung und der CSU hier im Hohen Hause eine sehr sehr schöne und echte Steilvorlage in puncto Klimaschutz und Stärkung der erneuerbaren Energien.
In der Fußballsprache könnte man sagen: „Greifen Sie den Ball auf, versenken Sie ihn im Tor.“ Wir könnten gemeinsam als Bayerischer Landtag in Sachen Energie- und Klimapolitik eine Erfolgsgeschichte schreiben, wenn Sie dem Antrag zustimmen und die Maßnahmen realisieren würden, die unser Dringlichkeitsantrag einfordert. Ich fordere Sie auf, endlich Farbe zu bekennen und nicht länger in Sonntagsreden von einer nachhaltigen Energiepolitik zu reden, nicht länger in Sonntagsreden von einem effektiven Klimaschutz zu sprechen.
Bekennen Sie sich uneingeschränkt zu den Klimaschutzvorgaben, den CO2-Minimierungsvorgaben der EU und der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland, die Bundeskanzlerin Merkel klar und deutlich ausgelegt hat und zu deren Erfüllung wir als Bayern aufgefordert sind.
Die Zielvorgaben wurden auf Bundesebene von der Großen Koalition vorgegeben, nämlich bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um 40 % zu reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch von 6 % auf 20 % zu erhöhen, also mehr als zu verdreifachen.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert erneut Staatsregierung und CSU hier im Hohen Hause auf, sich diesen Klimaschutzvorgaben anzuschließen.
Das heißt ganz klar, dass die Staatsregierung analog zur Bundesregierung ein Gesamtkonzept vorlegt, das vom damaligen Umweltminister Dr. Schnappauf immer wieder angekündigt wurde. Zig Veranstaltungen – unter anderem auf der Zugspitze – wurden durchgeführt; das Gesamtkonzept wurde immer wieder angekündigt. Das fordern wir ein. Wir wollen, dass in Bayern analog zur Bundesebene mit Bundeskanzlerin Merkel, Ihrer Bundestagsfraktion und unserer Bundestagsfraktion der Ausstieg aus der Atomenergie und keine Verlängerung der Restlaufzeiten – auch das sagt Frau Merkel – anerkannt werden und zusätzlich aufgezeigt wird, wie bis 2020 in Bayern diese Reduzierung der CO2-Emissionen erreicht werden kann. Dazu muss ein konkreter Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.
Auf Bundesebene wurde unter Beteiligung der Energieversorgungsunternehmen und aller anderen Beteiligten bei Energie- und Klimaschutzangelegenheiten ein Katalog mit knapp 70 Maßnahmen erarbeitet. Wir wollen einen Gesamtkatalog analog zur Bundesregierung. Wir wollen wissen, wie viel Mittel Sie einsetzen, um diese Maßnahmen zu realisieren. Ein Maßnahmenkatalog alleine reicht nicht aus. Er wäre wieder nur Papier, das in den Schubladen verschwindet. Das nützt unserem Klima und unserer Umwelt nichts. Wir wollen klare Ansagen, wie viel Geld Sie bereit sind auszugeben, um eine tatsächlich nachhaltige und effiziente Klimapolitik zu betreiben. Wie viel Haushaltsmittel wollen Sie in den nächsten Jahren einsetzen? Analog zur Bundesebene fordern wir eine Erfolgskontrolle. Wenn das die Bundesebene mit einer Großen Koalition schafft, warum kann das Bayern nicht? Immer wieder hören wir: Bayern vorne, Bayern spitze, Bayern Nummer 1. In diesem Bereich hören wir das leider nicht. Wir fordern Sie erneut auf, tätig zu werden und entsprechend den Antrag anzunehmen.
Als Argument werden Sie sicherlich wieder bringen, dass man nicht aus der Atomwirtschaft aussteigen könne, weil das eine CO2-freie, umweltfreundliche Politik wäre.
Die Atomwirtschaft hat nicht die Macht, so wie Sie das meinen. Das sagt nicht nur die SPD, sondern das sagen viele Expertinnen und Experten, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Wenn die Atomwirtschaft auf die Energiepolitik derartigen Einfluss haben wollte, müssten enorm viele Atomkraftwerke zusätzlich gebaut werden – weltweit über 5000 –, damit überhaupt eine Relevanz der Atomwirtschaft und der Atomkraftwerks
technologie gegeben wäre. Weltweit bestehen derzeit 440 Atomkraftwerke. Wenn Atomenergie wirklich eine Rolle spielen sollte, dann müssten mehr als 5000 zusätzliche Atomkraftwerke entstehen. In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Wie wollen Sie im Zuge der Nachhaltigkeit den Bedarf an Plutonium decken? Die Ressourcen gehen zur Neige, und wir werden entsprechend andere Situationen vorfinden. Wir wollen, dass Sie unserem Antrag zustimmen und endlich Farbe bekennen. Wir fordern Sie auf, tätig zu werden und nicht nur zu reden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Staatsregierung und die CSU nach wie vor nicht in der Lage sind, das von Ihnen oft angekündigte Gesamtkonzept einer nachhaltigen Energieversorgung und effektiven Klimaschutzpolitik in Bayern vorzulegen, und dass es sich dabei nach wie vor um Ankündungen handelt, um Seifenblasen, die heute – nach Ihren Ausführungen – erneut zerplatzt sind. Das nehme ich zum einen zur Kenntnis.
Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie nach wie vor in einer völlig überalterten oder rückwärtsgewandten Klima- und Energiepolitik stecken geblieben sind. Sie nehmen immer noch nicht die Potenziale wahr, die ein ökologisch notwendiger Strukturwandel erfordert, und Sie nehmen nicht wahr, was an ökonomischen Potenzialen dahinter steckt, nämlich neue Technologie, neue Produkte, neue Exportmöglichkeiten, neue Arbeitsplätze, neue Wachstumsmärkte und, und, und. Auch hier nehme ich zur Kenntnis, dass Sie nach wie vor in Ihrer Bremser- und Blockiererrolle stecken bleiben und immer noch nicht die Notwendigkeiten der Zeit erkannt haben.
Frau Ministerin, ich würde es nie wagen, Ihnen Kenntnisse über die Europapolitik abzusprechen. Bei der Energie- und Klimapolitik nehme ich es mir aber sehr wohl heraus, Ihnen Kenntnisse abzusprechen, denn Sie haben zwar sehr schön das abgelesen, was man Ihnen aufgeschrieben hat, Sie haben es aber mit wenig Überzeugung und mit offensichtlich wenig Wissen vorgetragen. Sie sagen, es gebe keinen Beschluss auf Bundesebene. Vielleicht sollten Sie einmal aus dem Traumschiff aussteigen und auf den Boden der Tatsachen zurückkehren.
Sie verabschieden sich aus der Großen Koalition in Berlin, denn die Große Koalition hat mit ihrer Bundeskanzlerin unter Beteiligung von CDU, CSU und SPD – als Stichwort nenne ich Meseberg – sehr wohl beschlossen, den CO2Ausstoß in der Bundesrepublik Deutschland um 40 % zu reduzieren. Das ist die Beschlusslage. Das ist die Realität.
Sie haben viele Punkte angeführt und zu den Energiepreisen gesagt, die Atomkraft würde die Energiepreise so günstig machen. Wir haben auch in Bayern alle Atomkraftwerke abgeschrieben. Das sind doch die größten
Gelddruckmaschinen. Wenn es danach ginge, müsste der Energiepreis in Bayern massiv zurückgegangen sein. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie tragen die Politik der Monopolenergieversorgungsunternehmer noch mit, die auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher einen dicken Reibach machen.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, nämlich die Aussage, die Atomenergie sei saubere Energie. Ich bitte Sie, endlich einmal auch das zur Kenntnis zu nehmen, was Ihnen Fachleute bestätigen: Wenn man bei der Atomenergie die vor- und nachgeschalteten Prozesse einbezieht, stellt man fest, dass vor allem bei der Urananreicherung bei den Kraftwerken enorme Abwärmeverluste entstehen. Das heißt, jedes Atomkraftwerk ist unsauberer und umweltfeindlicher als jedes Biogaskraftwerk.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Landtagsfraktion wird die beiden Anträge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen. Wir stimmen selten in der Meinung oder auch in der Argumentation mit der CSU überein, aber bei diesen beiden Anträgen ist dies der Fall. Ich kann mich da in der Argumentation im Großen und Ganzen dem Kollegen Kupka anschließen. Es geht zum einen um die Klimaschutzabgabe bei Flugreisen, zum anderen um die Klimaschutzabgabe bei Dienstreisen mit dem Pkw. Zielsetzung ist, dass praktisch pro Dienstreise und auch pro Flug vonseiten der Staatsregierung und der Ministerien eine entsprechende Klimaschutzabgabe an das Unternehmen atmosfair gGmbH abgeführt wird.
Beide Anträge setzen durchaus positive Ziele, das will ich gar nicht bestreiten. Aber es geht auch um die praktische Umsetzung; der enorm hohe bürokratische Aufwand wurde bereits angesprochen. Ein Kollege von mir hat im Ausschuss sogar das Wort „Bürokratiemonster“ benutzt. Man muss wirklich sehen, dass es mit einem enormen Aufwand verbunden ist, wenn wir diesen Anträgen zustimmen und das Begehren in die Tat umsetzen sollten.
Ich bin eigentlich auch gegen eine derartige Zwangsverpflichtung.
Es gibt positive Beispiele. Ich kann es nicht für alle Bundesministerien sagen, aber ich weiß, dass zum Beispiel das Bundesumweltministerium mit Bundesumweltminister Gabriel und den Staatssekretären bei Dienstflügen in Anbetracht unseres Klimawandels an das Unternehmen atmosfair gGmbH freiwillig Abgaben abführt. Wir wollen also nicht diese Zwangsverpflichtung, sondern empfehlen, zu sagen, als öffentliche Hand geht man mit gutem Beispiel voran. Ich kann nicht von privaten Personen, die fliegen, verlangen, so etwas zu tun, wenn ich nicht mit gutem Beispiel vorangehe. Aber bitte jetzt wirklich nicht par ordre de Mufti. Das lehnen wir ab.
Man muss auch sagen: Es geht hier um öffentliches Geld von der einen Hand in die andere. Es ist sinnvoller, dieses Geld zu nutzen, um die Instrumente, die wir als SPD-Landtagsfraktion in vielen Anträgen aufgezeigt haben, einzusetzen, um Energie einzusparen und effizienter zu nutzen sowie um den CO2-Ausstoß angemessen zu reduzieren. Wir haben auch auf Bundesebene bis zum Jahr 2020 entsprechende Ziele vorgesehen, etwa die Minimierung des CO2-Ausstoßes um 40 %. Das erreicht man nur mit einem großen Maßnahmenkatalog. Auf diesem Gebiet brauchen wir angemessene Investitionen. Daher sollte man auch in Maßnahmen investieren wie zum Beispiel in modernere
Flugzeuge mit weniger Kerosinverbrauch und mit weniger CO2-Ausstoß etc. Das wäre zielführender. Wir werden also beide Anträge ablehnen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag zustimmen und ich möchte das kurz begründen. Wir meinen, dass es wirklich ein wichtiger Einstieg wäre, die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeuge abzuschaffen. Wir wollen ganz klar das gemeinsame Ziel, das von dem Kollegen der CSU-Fraktion angesprochen worden ist, eine internationale Harmonisierung zu erreichen, hervorheben. Wir meinen, wir können uns aber mit an die Spitze der Bewegung setzen und entsprechend eine Kerosinsteuer erheben. Sie ist ein Steuerungsmittel. Wir betrachten sie als ein Steuerungsmittel, das sofort wirksam werden würde. Ich meine bzw. wir als SPD-Landtagsfraktion meinen, dass wir uns in Anbetracht der Bedeutung und der Notwendigkeit des Klimawandels und der Energiepolitik sowie der Diskussion um den Klimawandel nicht länger um dieses Thema herummogeln, sondern die Kerosinsteuer erheben sollten.
Sie haben die Wettbewerbsverzerrung angesprochen. Ich füge das Argument des Kollegen Magerl an, der den Weg aufgezeigt hat, in dem er auf das Gutachten von Professor Dr. Eckhard Pache Bezug genommen hat, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt worden ist. Ich weiß nicht, warum Sie sich nicht zumindest einmal ernsthaft damit beschäftigen und es einer Überprüfung anheim stellen. Ich weiß nicht, warum Sie sich einer solchen Prüfung nicht stellen. Das kann weder ich noch können wir als SPD-Landtagsfraktion nachvollziehen.
Uns ist es wichtig, in Bezug auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung Möglichkeiten, z. B. hinsichtlich einer Flugkilometerabgabe für Deutschland auszuschöpfen, um auch im Ausland tankende Flieger einzubeziehen.
Denn damit ließen wir die Wettbewerbsverzerrung, die in dieser Diskussion immer wieder eine Rolle spielt, außen vor.
Einen Punkt möchte ich noch anfügen, bei dem es um den Vergleich unserer Verkehrsträger, von Bahn und Flugverkehr, geht. Der Flugverkehr mit seinem enormen CO2-Ausstoß und seiner Umweltbelastung hat enorme Vorteile. Dagegen ist zu sehen, welche Belastungen die Bahn hat, die letztlich den Verbraucher treffen, der den Schienenpersonennahverkehr nutzen will; denn die Bahn legt die Kosten natürlich um. Durch diese Verzerrung, durch diese Ungleichbehandlung dieser Verkehrsträger halten wir sozusagen Menschen davon ab, klimafreundliche Verkehrsmittel zu benutzen. Auch dieser Aspekt, diese unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger – des Bahn- und des Flugverkehrs – muss in dieser Diskussion berücksichtigt werden.
Wir werden dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Herr Staatssekretär, nachdem ich meine Frage nicht mehr anbringen kann, eine Zwischenintervention: Ich hätte von Ihnen auch gerne gehört, wie Sie diese Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern sehen, die ich angesprochen habe. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern Bahn und
Flugverkehr in den Griff bekommen? Gibt es da konkrete Ansätze? Wann ist damit zu rechnen, dass entweder auch für diejenigen, die die Bahn benutzen, die Besteuerung wegfällt, oder im Flugverkehr die Kerosin-Besteuerung endlich kommt?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hallitzky, wir zeigen keine verwirrende Vielfalt, sondern wir meinen, dass Ihr Antrag vom ursprünglichen Problem ablenkt. Eigentliche Zielsetzung ist es nämlich – da verweise ich gerne auf Bundesumweltminister Gabriel –, die Kfz-Steuer zu einer am Klimaschutz orientierten Steuer umzubauen, zu einer am CO2-Ausstoß orientierten Steuer zu machen. Das ist unsere Zielsetzung: die Umgestaltung der Kfz-Steuer in diese Richtung.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie nur auf Dienstwagen abstellen und nicht alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen. Das können wir nicht nachvollziehen. Warum soll ausgerechnet nur der öffentliche Dienst bluten? Das betrifft zum Beispiel die Kommunen etc. Warum wollen Sie einen solchen bürokratischen Aufwand?
Ich habe mich damit inhaltlich mit meinen Haushaltspolitikern auseinandergesetzt. Ich setze hier auf den Sach- und Fachverstand meiner Haushaltspolitiker, die ganz eindeutig das sagen, was Kollege Kupka schon ausgeführt hat: Es gibt nur eine Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Dienstwagen. Es gibt aber keine steuerliche Begünstigung bei Dienstwagen; das muss man einfach sehen. Wenn Sie das Problem nur ausschnittsweise anpacken, sich nur auf Dienstwagen beziehen und von Luxusfahrzeugen sprechen, dann schüren Sie damit sehr viele Emotionen in der Bevölkerung. Ich meine schon, dass damit populistische Forderungen in den Raum gestellt werden.
Ich sage es noch einmal: Unser Ziel ist eine klare Umgestaltung der bisherigen Kfz-Steuer in eine CO2-abhängige Kfz-Steuer. Wir lehnen den Antrag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ab.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Märchen der Atomlobby und das Märchen der CSU von angeblich zu 100 % sicheren deutschen Atommeilern hat ein jähes Ende gefunden.
Das ist so. Sie müssen nur den Menschen draußen zuhören. Es wird sicherlich Umfragen geben, wie die Bevöl
kerung jetzt zur Atomkraft und zu Ihrer Atompolitik steht. Die Atomkraft ist und bleibt eine Risikotechnologie. Das durften wir in den letzten Tagen einmal mehr eindrucksvoll erfahren. Herr Kollege Kaul, Sie haben sicherlich mitbekommen, was in den letzten Tagen abgelaufen und durch die Medien gegangen ist und wie die Menschen darauf reagieren.
Die Verantwortlichen von Vattenfall haben vertuscht, verzögert und die Wahrheit nur scheibchenweise an die Öffentlichkeit gelassen. Nur aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit kamen immer mehr Informationen ans Licht. Ansonsten wurde jedoch vertuscht und verzögert. So schafft man kein Vertrauen bei den Menschen. Das ist keine Informationspolitik, und das ist schon gar keine Vertrauensarbeit für die Atomenergie oder für die Atompolitik.
Später. Herr Kollege Meißner, Sie können auch eine Zwischenintervention machen.
Die Atomlobby hat sich selbst einen Bärendienst erwiesen. Die Atomlobby ist jetzt selbst den Beweis dafür angetreten, dass es nicht stimmt, dass wir absolut sichere Atomkraftwerke hätten. Was sich jetzt bei den Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel abspielt, wirft ein verheerendes Licht auf die deutsche und die bayerische Atomkraft.
Unzuverlässigkeit und mangelnde Transparenz stehen im krassen Widerspruch zu der notwendigen hohen Sensibilität, die der Umgang mit dieser Hochrisikotechnologie Atomkraft zwingend erfordert. Ich wiederhole es noch einmal: Das Märchen von angeblich sicheren deutschen Atommeilern hat ein jähes Ende gefunden. Die Reaktorbetreiber haben sich selbst disqualifi ziert.
Immer wieder wurde und wird betont, die deutschen Atommeiler – speziell die bayerischen – seien die sichersten auf der Welt überhaupt. Störfälle – so etwas gäbe es nur in Osteuropa, Schweden oder sonst wo auf der Welt, aber nicht in Deutschland und schon gar nicht in Bayern. Wir haben erst kürzlich – zum Tschernobyl-Tag – von der CSU-Staatsregierung und von der CSU-Fraktion gehört, dass es gerade in Bayern die sichersten Atomkraftwerke gäbe. Das haben Sie laut herausposaunt. Ich sage es an dieser Stelle zum wiederholten Male: Werte Kolleginnen und Kollegen, täuschen Sie die Menschen nicht länger, täuschen Sie keine Sicherheit vor, die es nicht gibt und die Sie nicht gewährleisten können!
Die Gefahr ist immer da; denn egal wie gut AKWs gebaut sind, bei der Nukleartechnologie kann es nie eine hundertprozentige Sicherheit geben.
Das wird von vielen Wissenschaftlern immer wieder erklärt. Kürzlich hat der Quantenphysiker und Schriftsteller Ralf Bönt in der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt: „Die Gefahr ist immer da; denn egal wie gut AKWs gebaut sind, bei der Nukleartechnik kann es nie Sicherheit geben.“
Herr Kollege Kaul, im Gegensatz zu Ihnen verfügt dieser Quantenphysiker über einen hohen Fachverstand und Sachverstand.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Atomkraft lässt sich nicht zu 100 % beherrschen. Deshalb ist es umso wichtiger, den Atomausstieg so rasch wie möglich zu vollziehen und einen vernünftigen Energiemix mit einem verstärkten Anteil erneuerbarer Energien zu forcieren. Hier liegt die Zukunft, nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch. Hier liegt die Zukunft, was die Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze betrifft. Hier liegt die Zukunft für Bayern.
Für das Land Bayern muss endlich das Begleitprogramm für den Atomausstieg erstellt werden. Wir haben einen eigenen Antrag eingebracht, der auf Zielvorgaben für die Klimareduzierung abzielt und mit dem der Ausbau erneuerbarer Energien gefordert wird. Dieser Antrag mit dem Titel „Energie Bayern 2020“ wurde noch nicht behandelt. Es werden weitere parlamentarische Initiativen der SPD folgen. Wir werden nicht nachlassen, von Ihnen ein Gesamtkonzept für den Ausstieg aus der Atomenergie und damit einen Einstieg in die Zukunft und die damit verbundene Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu fordern.
Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in Bayern haben ein Recht darauf, zu erfahren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind. Deshalb müssen meldepfl ichtige Ereignisse für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Herr Kollege Meißner, der Begriff „zeitnah“ reicht hier nicht aus. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben, an die sich die CSU-Staatsregierung nicht hält. Meldepfl ichtige Ereignisse müssen der Öffentlichkeit mit klaren Zeitvorgaben zugänglich gemacht werden. Das ist Ihr Auftrag. Das ist der Auftrag der CSU-Staatsregierung. Diesem Auftrag werden Sie nicht gerecht. Diese Hausaufgaben haben
Sie nicht gemacht. Die Staatsregierung kann jetzt zeigen, ob sie näher am Menschen oder näher an der Atomlobby ist.
Sorgen Sie endlich dafür, dass Eon, Vattenfall und RWE die interessierte bayerische Öffentlichkeit über meldepfl ichtige Ereignisse informieren. Sie sind dazu gesetzlich verpfl ichtet.
Ich habe gesagt, Herr Kollege Meißner kann eine Zwischenintervention machen.
Wir wollen diese Information auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Da gehören diese Informationen auch hin, und zwar entsprechend den gesetzlichen zeitlichen Vorgaben, nämlich aktuell.
Bei Vattenfall wurden jetzt Köpfe ausgetauscht. Es ist okay, dass die Menschen, die an der Spitze stehen und für diesen Bereich zuständig sind und Verantwortung tragen, gehen müssen. Das ist richtig. Kolleginnen und Kollegen, deshalb werden aber die Kernkraftwerke nicht sicherer. Allein Köpfe auszutauschen reicht nicht aus.
Wenn es um Informationspolitik und darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern ausreichende und aktuelle Informationen zu geben, und wenn Personen gehen müssen, dann hätten schon viele im bayerischen Umweltministerium gehen müssen, weil die Information nie aktuell erfolgt ist.
Das Bayerische Umweltministerium wäre schon halb leer, wenn diejenigen, die Verantwortung tragen, auch zur Rechenschaft gezogen würden.
Daher gehe ich mit der Auffassung unseres Umweltministers Sigmar Gabriel konform – ich nenne das Stichwort Restlaufzeiten –, der die älteren und unsicheren Atomreaktoren rascher vom Netz nehmen und dafür die jüngeren Anlagen länger laufen lassen will. Es kann und darf nicht sein, dass wieder ausschließlich der wirtschaftliche Aspekt der Abschreibung gesehen wird.
Wenn ein Kernkraftwerk abgeschrieben ist, ist es eine reine Gelddruckmaschine;
lassen wir es möglichst lange weiterlaufen, egal wie unsicher der Reaktor ist. Das kann nicht sein. Der Schutz der Bevölkerung muss vor den wirtschaftlichen Interessen der Atomenergiebetreiber stehen.
Auch ist es ein richtiger Schritt, Kollege Meißner, dass die Bundesregierung die internationale Atomenergieorganisation eingeladen hat, damit diese im Jahre 2008 in Deutschland eine Überprüfung der Atomaufsicht von Bund und Ländern durchführen kann. Die Prüfverfahren sollen dabei im Bundesumweltministerium und im Umweltministerium von Baden-Württemberg durchgeführt werden. Richtig wäre, wenn sich auch das Bayerische Umweltministerium an diesem Prozess beteiligen würde, um zu sehen, wie die Behörden in Bayern ihre Aufgaben der Aufsicht über die Sicherheit der Atomkraftwerke wahrnehmen.
Auch in Bayern – Kollegin Paulig hat bereits darauf hingewiesen – sind in der Vergangenheit meldepfl ichtige Ereignisse oftmals sehr spät an die Öffentlichkeit gelangt. Wir brauchen ein Höchstmaß an Transparenz im Bereich der Atomkraft. Das gilt für alle bayerischen Atomkraftwerke, und das betrifft auch die Information über die Ergebnisse der Sicherheitsprüfungen nicht nur von Isar 1, die zum 31. Dezember 2004 anstanden, sondern von allen fünf bayerischen Atomkraftwerken.
Wir stimmen dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu und fordern noch einmal eine ganz klare Informationspolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein. Noch sicherer wäre es aber, die Atomkraftwerke abzuschalten. Das ist unsere Zielsetzung, und dafür werden wir weiter kämpfen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Tierschutzverbandsklage für Tierschutzverbände eingebracht. Dieser Gesetzentwurf zielt in die gleiche Richtung wie der Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Uns geht es darum, den Tieren eine Stimme zu geben. Werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Bayern hat heute wieder einmal die Chance, sich beim Tierschutz an die Spitze der Bewegung zu setzen, weil jetzt die Möglichkeit besteht, vonseiten des Landes entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen. Darauf werde ich in meinen weiteren Ausführungen noch eingehen.
Gegenwärtig können nur Tierhalter bzw. Tiernutzer die Gerichte anrufen. Ein Tierhalter kann zum Beispiel klagen, wenn ihm Tierschutzaufl agen nicht passen. Ein anderes Beispiel: Ein Tierexperimentator kann klagen, wenn ihm die Behörde einen Versuch untersagen will. Das bedeutet: Wer weniger Tierschutz durchsetzen will, der darf klagen. Ich habe das an diesen beiden Beispielen aufgezeigt. Wer den Tieren jedoch zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen eigentlich rechtlich zusteht, dem sind die Hände gebunden, weil wir nach wie vor keine Möglichkeit haben, über das Tierschutzverbandsklagerecht einzuschreiten.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf klar aufgezeigt, welchen Verbänden wir dieses Tierschutzverbandsklagerecht einräumen wollen. Hier unterscheidet sich unser Gesetzentwurf vom Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wir haben vier Verbände genannt, wobei ein Verband eine Dachorganisation für eine
Vielzahl von kleineren Tierschutzorganisationen ist. Es handelt sich um wenige große, ausgewählte und anerkannte Tierschutzverbände, denen die Möglichkeit zur Verbandsklage eingeräumt werden soll. Wir haben diese Verbände im Gesetz ausdrücklich namentlich aufgeführt. Es handelt sich um den bayerischen Tierschutzbund, den Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V., Landesverband Bayern, Animal 2000 – Menschen für Tierrechte Bayern – und das Bündnis Bayerischer Tierrechtsorganisationen. Dieses Bündnis ist die Dachorganisation für viele einzelne Tierschutzorganisationen.
Wir haben diese Verbände namentlich aufgeführt, weil sie über bayernweite Strukturen verfügen und hinter ihnen sehr viel Sachverstand und Fachverstand steckt. Dieser Sachverstand bezieht sich auf die rechtlichen Fragen und die fachliche Ausrichtung. Diese Verbände wären kompetente und seriöse Partner, von denen eine kompetente und seriöse Arbeit zu erwarten ist. Daran besteht für uns kein Zweifel.
Neben dem Verbandsklagerecht wollen wir in unserem Gesetzentwurf auch mehr Mitbeteiligung und Mitspracherecht regeln. Die Tierschutzverbände sollten zu allen fachlich einschlägigen Gesetzen und Verordnungen gehört und von vornherein früher in die entsprechenden Verfahren einbezogen werden. Bei einer solchen frühzeitigen Einbeziehung von Verbänden mit Sach- und Fachverstand könnten eventuell auch Verfahren verkürzt werden. Wenn der Sachverstand frühzeitig einfl ießt, könnte auch eine größere Transparenz erreicht werden. Das ist unser Ziel. Deshalb fordern wir dies mit unserem Gesetzentwurf ein.
Von der CSU kam in den Ausschüssen immer wieder das Argument, dass die Tierschutzverbände ausreichend einbezogen würden und bereits ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht hätten. Die Kolleginnen und Kollegen von der CSU haben Beispiele aufgeführt, wie den Tierschutzbeirat oder nach Artikel 15 des Tierschutzgesetzes berufene Kommissionen wie die Ethikkommission für Tierversuche etc.
Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen, die dieses Argument in die Debatte eingeführt haben, fragen: Haben Sie einmal mit jemandem gesprochen, der im Tierschutzbeirat sitzt, dort kontinuierliche Arbeit leistet und versucht, sich für den Tierschutz und für Tierschutzaspekte einzusetzen? Haben Sie einmal mit einem Mitglied des Tierschutzbeirates gesprochen? Wenn Sie sagen, es wäre so, würde ich dazu gerne einmal etwas hören. Die Arbeit im Tierschutzbeirat ist sehr schwierig. Der Bayerische Tierschutzverband hat Mitglieder in diesem Beirat. Auch viele andere Mitglieder haben immer wieder Kritik an der Arbeit des Tierschutzbeirates geübt, weil dort eher versucht wird, zu blockieren und zu bremsen, statt sich um Tierschutzaspekte zu bemühen und sich dieser anzunehmen.
Es wurde dann so heftig kritisiert, dass ich mich veranlasst gesehen habe, eine Schriftliche Anfrage auf den Weg zu
bringen. Dies war Ausfl uss dieser langanhaltenden, offenen Kritik, zum Beispiel an der Arbeit des Tierschutzbeirates. Ich möchte auf diese Anfrage verweisen.
Die CSU hat in der Ersten Lesung – Frau Kollegin Guttenberger – gesagt, für das Tierschutzverbandsklagerecht bestehe keine Notwendigkeit. Sie hat ausgeführt, Tierschutz zu gewähren und die Einhaltung aller Rechtsnormen in diesem Zusammenhang strikt zu überwachen und konsequent durchzusetzen, sei klar defi nierte Aufgabe nicht nur von Tierhalterinnen und Tierhaltern, sondern auch der zuständigen Behörden. Wir haben heute schon einmal im Zusammenhang mit der Erweiterung des Untersuchungsausschusses gehört – Herr Kollege Müller hat darauf hingewiesen –, wie es sich mit den staatlichen Kontrollen verhält, bei denen nach gesetzlicher Vorgabe kontrolliert werden muss und wie kontrolliert werden müsste. Wir haben unsere Erfahrungen, wie es sich mit diesen staatlichen Kontrollen verhält. Analog gilt dies auch für den Tierschutz, wonach die im Gesetz vorgeschriebenen artgerechten Haltungen nicht eingehalten werden, keine ausreichende Kontrolle stattfi ndet, bei Kontrollen über manches hinweggesehen wird, und zwar auch von ausgewiesenen Fachleuten.
Das, was Frau Kollegin Guttenberger angeführt hat, klingt sehr gut, aber die Realität sieht anders aus. Wenn man sich mit Tierschützerinnen und Tierschützern unterhält, wenn man die Arbeit der Tierschutzverbände – der Verbände, die auch Tierheime vorhalten – betrachtet und mit Vertretern dieser Verbände diskutiert, erfährt man, was dort alltäglich an Tierquälerei und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz anfällt. Wenn man dies sieht, kann man das nicht so lapidar darstellen, wie es Frau Kollegin Guttenberger gemacht hat, weil die Behauptungen in der Realität so nicht zutreffen. Nach wie vor gibt es gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, und zwar sowohl bei den Nutztierhaltern als auch bei den Tierhaltern. Das muss man klar sagen. Ich will nicht alle über einen Kamm scheren und pauschalieren, aber es gibt Verstöße im entsprechenden Maße.
Wenn mir jemand etwas antut, wenn mich jemand verletzt, missbraucht oder quält, kann ich klagen. Jede einzelne Person kann klagen. Ein Tier hat keine Stimme und kann dies nicht. Wir möchten, dass die von uns im Gesetzentwurf genannten Tierschutzorganisationen diese Stimme sein könnten, aber das wollen Sie wohl verwehren, was wir sehr bedauern. Ich möchte auf die jetzt bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen hinweisen. Ich verweise auf Artikel 141 Absatz 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung, der den Tierschutz als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert. Dort heißt es, Kolleginnen und Kollegen von der CSU: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“ Ich verweise auch auf die Staatszielbestimmung des Artikels 20 a des Grundgesetzes, der ethischen Tierschutz zum Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben hat. Daraus ergibt sich eigentlich ganz klar die wirkliche Verpfl ichtung zu einem effektiven Schutz der Tiere. Dieser ist aber nicht gegeben – ich habe es eben angesprochen. Trotz dieser Staats
zielbestimmung wird den Tieren kein gesetzlicher Vertreter zugestanden. Die Tiere können nicht klagen und damit können auch ihre Interessen nicht geltend gemacht werden. Das muss man einfach sehen.
Es wird angeführt, dass Bayern als Land nicht alleine vorangehen könne. Wir sagen ganz klar: Das Tierschutzrecht ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 des Grundgesetzes. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht nur konkurrierend, das heißt, die Länder können landesrechtliche Regelungen erlassen, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz nicht Gebrauch gemacht hat – Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes. Genau das ist, was die Tierschutzverbandsklage angeht, bisher nicht der Fall gewesen. Wir haben juristisch die Möglichkeiten, als Landesregierung voranzugehen und die Einführung der Tierschutzverbandsklage heute im Parlament zu beschließen. Ich frage mich nur, ob der politische Wille gegeben ist. Dieser ist offensichtlich nicht gegeben, wenn ich mir die Argumente anhöre, die dagegen angeführt werden.
Ein Punkt noch: Als weiteres Argument wird immer angeführt, dass das Individualklagerecht entsprechend greifen würde und Verbandsklagerechte eine Ausnahme seien. Das trifft zu, das ist richtig, das bestreiten wir auch nicht. Die Kollegin Rütting hat aber auch schon darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Verbandsklagerechten gibt. Hinsichtlich des Naturschutzes weisen Sie das Argument zurück, weil man es nicht vergleichen könne. Dann nehme ich als anderes Beispiel das Verbraucherschutzrecht. Eigentlich könnte jeder Verbraucher, jede Verbraucherin individuell klagen, hätte heute schon die Möglichkeit dazu, und trotzdem haben wir im Verbraucherschutzrecht die Verbandsklage. Auch das ist ein Argument, das aus unserer Sicht nicht greift. Von daher bitte ich Sie um Unterstützung und Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und hoffe, dass sich vielleicht in den letzten Tagen seit den Beratungen in den Ausschüssen ein Sinneswandel eingestellt hat – im Sinne der Tiere, die Qualen erleiden und Schmerzen verspüren –, um einen Schritt nach vorne zu gehen.
Ich beziehe mich auf die Aussagen der Frau Kollegin Rütting und des Herrn Staatssekretärs Dr. Bernhard. Ich dachte, das Argument, dass sich eine Prozessfl ut ergeben werde, sei vom Tisch. Sie führen es jedoch wieder ins Feld. Wir müssen immer wieder darüber diskutieren – letztmals als es darum ging, die Verbandsklage für den Naturschutz einzuführen. Auch damals haben Sie von der Prozessfl ut gesprochen und haben sie als Horrorszenario in den Raum gestellt. Das hat sich nicht bestätigt; die Zahlen zeigen es.