Sascha Binder

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Über die Erkenntnis, dass die Sicherheits agentur des Landes vor neuen Herausforderungen steht und die Digitalisierung da ein wesentlicher Faktor ist, brauchen wir, glaube ich, nicht zu streiten. Darüber sind wir uns einig. Deshalb spare ich mir diesbezüglich weitere Ausführungen. Die Antwort des Innenministers und der Landesregierung auf diese Herausforderung springt sehr kurz, weil wir bereits eta blierte Strukturen haben, die den Innenminister anscheinend wenig interessieren.
Kollege Hagel, ich weiß jetzt nicht, wen Sie als „Motte“ be zeichnen. Sie haben den Vergleich mit der Motte und dem Licht gebraucht.
Ich weiß nicht, ob Sie mit „Motte“ die Deutsche Polizeige werkschaft gemeint haben, die sagt:
Es wird daher angeregt, auf eine neue Landesoberbehör de zu verzichten und die mit diesem Gesetz erhofften Mehrwerte beim Landeskriminalamt zu konzentrieren.... Es sei weitaus effektiver, die Koordination unter den bis herigen Akteuren zu verbessern und zu bündeln.
Oder meinten Sie mit „Motte“ den Anwaltsverband? Der sagt:
Der Anwaltsverband ist deswegen skeptisch, ob eine kla re Aufgabentrennung zu den Zuständigkeitsbereichen an derer Einrichtungen, etwa dem LfV, der BITBW oder dem BSI, gelingen kann.
Er fragt,
... ob überhaupt ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen....
Ungeklärt ist schließlich, welche Maßnahmen die Behör de auf wessen Kosten anordnen kann;...
Oder meinten Sie mit „Motte“ den Bund Deutscher Kriminal beamter? Dieser sagt gemäß der Drucksache 16/9490 genau so eindeutig:
Durch die Einrichtung der Cybersicherheitsagentur ent stehe eine Landesoberbehörde mit einer erstaunlichen personellen Ausstattung in der Anfangsphase. So seien 83 Neu-Stellen im Haushalt 2020/21 veranschlagt....
Der Landesverband habe große Bedenken, dass die künf tigen Schnittstellen der Cybersicherheitsagentur zur be stehenden Struktur der Akteure, namentlich auch der Po lizei Baden-Württemberg, nicht ausreichend beschrieben und berücksichtigt worden seien.
Sie schaffen mit diesem Gesetz ein Sicherheitsrisiko. Alle, die in diesem Land etwas von Sicherheit verstehen, haben sich in dieser Anhörung geäußert – von Ihnen wohl als „Motte“ be zeichnet. Böse Zungen behaupten ja, dass ehemalige Abge ordnete und ehemalige Nachwuchshoffnungen der CDU gern den Mond vor sich sehen und als neue Behördenleiter noch rechtzeitig vor der Landtagswahl in die Behörde einziehen. An diesen Spekulationen will ich mich nicht beteiligten.
Aber es könnte ein Grund dafür sein, warum man dem Land tag einen so unausgereiften Gesetzentwurf vorlegt und damit ein Sicherheitsrisiko in diesem Bereich schafft.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Was sich in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni dieses Jahres sehr nah hier am Landtag ereignet hat, ist uns allen noch sehr gut in Erinnerung. Wer die Bilder von diesen Ereignissen gesehen hat – so wie Kollege Stoch und ich, als wir uns nach diesem Wochenende beim PP Stuttgart die Bilder dieses Einsatzes angeschaut haben –, hat feststel len müssen, mit welch großer Aggressivität, mit welch großer Gewaltbereitschaft gegen die Polizei, gegen die Einsatzkräf te agiert worden ist, dass sogar Einsatzkräfte daran gehindert wurden, Verletzten zu helfen.
All das, was wir da gesehen haben, was Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hautnah erlebt haben, was Polizeibeamtin nen und Polizeibeamte, was Einsatzkräfte nicht nur an kör perlichen, sondern auch an seelischen Verletzungen von die ser Nacht davongetragen haben, wird uns lange in Erinnerung bleiben. All das, was da passiert ist, Aggressivität gegen Po lizei und Rettungskräfte, verurteilen wir nachhaltig, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Ich möchte Dank sagen an die Polizei, an die Ermittlungs gruppe „Eckensee“, an all diejenigen, die sehr, sehr schnell die verdächtigen Personen ermittelt haben, an die Staatsan waltschaft bzw. die Justiz, die Anklage erhoben haben und auch schnell zu Verfahren gekommen sind, was wir ja immer fordern und auch für notwendig erachten. Zu solchen Verfah ren, bei denen das Urteil und die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen, sollten wir nicht nur bei einem solchen Ereignis kom men. Vielmehr sollte dies bei all diesen Delikten gegen Poli zei und Einsatzkräfte ein Ziel der Justiz und der Ermittlungs behörden in diesem Land sein, liebe Kolleginnen und Kolle gen.
Wir haben erlebt, dass es sehr schnell ging. Dann haben wir uns natürlich alle Gedanken gemacht, wie wir das in Zukunft verhindern können. Das ist nicht so ganz einfach. Der Innen minister hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Täterpro fil nicht einheitlich ist. Die Frage, wie es dazu kam, ist eigent lich noch gar nicht nachhaltig beantwortet. Ich stelle sogar die Frage, ob man das am Ende überhaupt beantworten kann.
Deshalb ist Prävention wirklich wichtig. Deshalb hat der In nenminister mit der Stadt Stuttgart, groß angekündigt, eine Si cherheitspartnerschaft ins Leben gerufen. Da wird mit großen Worten gehandelt: das Haus der Prävention, einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Wie es gerade aussieht, werden wir die Eröffnung dieses Hauses der Prävention nicht so schnell erleben – vielleicht auch gar nicht.
So zieht man keine Schlüsse aus dieser Nacht vom 20./21. Ju ni 2020, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Videoüberwachung – auch das ist ein großes Thema, lange Zeit als einzige Antwort auf die Frage, wie man präventiv ge gen so etwas vorgehen kann. Auch da kommt nichts. Das Ein zige, wofür gebuddelt und aufgebaut worden ist, sind die Vi deokameras für das Finanzministerium, damit es gut geschützt ist.
Ich meine, man kann darüber streiten, ob Videoüberwachung überhaupt sinnvoll ist. Aber wenn man sie verspricht, voll mundig verspricht, sollte man das auch umsetzen. Wenn man eine Sicherheitspartnerschaft eingeht, gibt es unterschiedliche Verantwortlichkeiten, aber man sollte es umsetzen. Wie es scheint, muss man froh sein, wenn das innerhalb eines Jahres nach der Tat umgesetzt wird.
Insofern ist nicht viel passiert in dieser Sicherheitspartner schaft, Herr Innenminister. Viele große Worte, wenig Taten – wie wir es kennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Blenke ist auf Corona zu sprechen gekommen; dafür bin ich ihm dankbar. Denn es geht um Regeln, um die Akzeptanz von Regeln. Es geht um die Kontrolle von Regeln durch die Polizei und die Ordnungsbehörden. Man hilft der Akzeptanz von Regeln, man hilft den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die die Regeln in diesem Lockdown kontrol lieren müssen, nicht, wenn man 52 Minuten, bevor diese Re geln gelten sollen, eine neue Verordnung verschickt.
So schafft man keine Akzeptanz. Sie sollten aufhören, in die ser Weise vorzugehen. Sie müssen Regeln rechtzeitig veröf fentlichen, damit sich die Menschen darauf einstellen können und die Sicherheitsbehörden sie auch kontrollieren können. So wie jetzt schaffen Sie keine Akzeptanz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der Titel und der Redebeitrag der AfD zu dieser Aktuellen Debatte haben, glaube ich, keinen von uns überrascht. Es ist jedes Mal das Gleiche. Sie reden von der Presse, die nicht frei sei.
Sie selbst verwehren bei Veranstaltungen der freien Presse den Zugang, Sie führen in Sachsen eine schwarze Liste mit ihrer Ansicht nach missliebigen Journalistinnen und Journalisten, Sie regen sich jedes Mal über den öffentlich-rechtlichen Rund funk auf, weil er eben eines tut – was Ihnen nicht passt –,
nämlich hinter Ihre Hetze zu schauen, hinter Ihre falschen Fakten zu schauen.
Dafür zu sorgen, dass es objektiv und mit Fakten zugeht,
das ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ihre Haltung, Ihre Zwischenrufe und Ihre Reden zu diesem Thema, auch am heutigen Tag, zeigen doch alles, was Sie zu dieser Gesellschaft sagen.
Sie zeigen die Verachtung gegenüber dieser freien Gesell schaft, Sie zeigen mit dieser Haltung die Verachtung gegen über unserer Demokratie
und vor allem Ihre Verachtung gegenüber der freien Presse, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb will ich – –
Nein.
Deshalb kommen wir doch eher zu dem, was uns in diesen Tagen nach Magdeburg tatsächlich beschäftigt, nämlich die Frage, die wir uns immer wieder stellen: Welche Haltung hat und welche Diskussion führt eine große deutsche Partei, die wesentlich am Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutsch land beteiligt war, die genau weiß, welche Rolle der öffent lich-rechtliche Rundfunk gerade nach dem Krieg gespielt hat,
wie er am Beispiel der BBC als öffentlich-rechtlicher Rund funk in Deutschland etabliert wurde und Teil der demokrati schen Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nach der Nazizeit gewesen ist? Es geht um die Frage, wie diese Par tei eine Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland führt.
Die CDU in Sachsen-Anhalt hat nicht nur den Grundkonsens zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk infrage gestellt, sondern sie hat – –
Kollege Haser hat das vorhin selbst zugegeben, als er gesagt hat, er gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Beitrag tatsächlich erhöhen wird. Das heißt ja nichts an deres, als dass die CDU in Sachsen-Anhalt mit ihrer Haltung gegen das Grundgesetz, gegen die Verfassung der Bundesre publik Deutschland verstößt.
Nichts anderes heißt das: ein Landesverband der Christlich Demokratischen Union, der sich so gegen die Grundfeste des Grundgesetzes stellt – –
Es ist nichts anderes! Es ist nichts anderes als das,
was Sie vorhin mit etwas eleganten Worten versucht haben – Sie haben versucht, ein Problem in Ihrer Partei einfach so wegzumoderieren. Sie haben diese Diskussion in Ihrer Partei, doch ich habe aus der CDU Baden-Württemberg nichts zu die ser Debatte gehört, die zwei Wochen lang in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat – kein einziges Wort. Kein einziges Wort!
Jetzt sprechen Sie von Medienberichten, die da so kommen, und sagen, das sei irgendein Papier, und die Vorsitzende die ses Fachausschusses, die Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, sei da zwar eigentlich Vorsitzende, aber irgendwie – – Jetzt frage ich Sie: Ist da auch die Fachebene schuld? Oder wurde sie nicht rechtzeitig informiert?
Es ist eine Landesministerin dieses Kabinetts, die ein solches Papier durchgehen lässt; das ist eine Haltung dieses Ausschus ses.
Das ist nicht falsch. Sie ist Vorsitzende dieses Ausschusses, und wenn ich Vorsitzender oder Vorsitzende eines solchen Ausschusses bin, dann weiß ich, was da geschrieben wird, vor allem dann, wenn es um solch heikle Themen geht, und dann ist das entweder Absicht oder Nachlässigkeit, aber beides geht nicht.
Gern.
Ja! Genau das wollte ich sagen.
Herr Kollege Haser, ich finde es sehr toll, dass Sie mir noch etwas Redezeit gegeben haben, indem Sie mit dem, was Sie gerade erklärt haben, das bestätigen, was ich vorhin gesagt habe: Entweder hat sie es absichtlich gemacht, oder sie hat auch dort nichts im Griff, so wie sie ihr Ministerium nicht im Griff hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn ich eine solche Rolle ausfülle, dann muss ich doch wis sen, was meine Leute schreiben und was rausgeht, vor allem bei einem solch heiklen Thema. Das scheint sie wohl nicht im Griff zu haben.
Herr Haser, jetzt komme ich zu Ihrer Rede. Sie sagen jedes Mal: Wir müssen sparen, wir müssen über Strukturen reden, wir müssen über Aufgaben reden. Von der CDU kam in die ser Legislaturperiode in diesem Parlament kein einziger Vor schlag zu einer Änderung des Staatsvertrags. Es kam kein Vor schlag zur Änderung des Auftrags, kein Vorschlag zur Stand ortänderung. Es kam kein einziger Vorschlag. Hören Sie auf, sich hier immer hinzustellen und zu sagen: „Wir müssen spa ren.“ Das sagen Sie – aber auf die Frage des Kollegen Stickel berger, wenn es konkret wird, bleiben Sie eine Antwort schul dig.
Immer diese pauschale Diskussion: „Hach, man muss doch mal, man sollte doch mal.“ Sie haben fünf Jahre lang mitre giert.
Medienpolitik ist eine Kernaufgabe der Landespolitik. Hier besteht eine ausschließliche Zuständigkeit. So wenig, wie in dieser Legislaturperiode in der Medienpolitik passiert ist, war es in der ganzen Geschichte Baden-Württembergs nicht der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nichts ist passiert.
Von Ihnen habe ich auch keine Vorschläge gesehen. Deshalb wird die Diskussion in Ihrer Partei weitergehen. Das macht mich tatsächlich wirklich ratlos.
Ich bin gespannt, welche Ausführungen die CDU in diesem Landtagswahlkampf und in der nächsten Periode zum öffent lich-rechtlichen Rundfunk macht. Ein klares Bekenntnis zu
dieser Frage muss die CDU auch in Baden-Württemberg ab geben. Ich bin gespannt, welche fachliche Kompetenz die Wirtschaftsministerin dazu einbringt.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen in den letzten Wochen und Monaten gegangen ist. Mir ging es auf jeden Fall so, dass ich selten so viele Menschen, so viele Bürgerinnen und Bürger getroffen habe – real oder digital –, die froh sind, dass sie in dieser Demokratie, in diesem Staat, in Deutschland bzw. Baden-Württemberg wohnen und nicht woanders. Die Demokratie in Deutschland funktioniert in der Krise, aber auch außerhalb der Krise. Deshalb lassen wir uns diese Demokratie und diesen Staat von Ihnen nicht verächt lich machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der Titel, den Sie für die heutige Aktuelle Debatte gewählt haben, ist nicht nur deshalb unerträglich, weil Sie jegliche Fakten weglassen, sondern auch deshalb, weil Sie sich auf ei ne Verfassung, auf die Verfassung des Landes Baden-Würt temberg, auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch land berufen und hier im Landtag von Baden-Württemberg selbst Teil eines Verfassungsorgans sind, sich aber in jeder Sit zung in diesem Parlament so aufführen, dass Sie diese Verfas sung eigentlich mit Füßen treten. Dem werden wir entschie den entgegentreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, wir alle diskutieren intensiv darüber, inwieweit Grund rechtseinschränkungen durch die Pandemie, durch den Ge sundheitsschutz gerechtfertigt werden und wie wir die Men schen in diesem Land schützen können. Jeder von uns muss abwägen, wie weit wir gehen müssen, wie weit wir gehen kön nen und wie wir die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die von Einschränkungen, von Regelungen betroffen sind, un terstützen können. Das gilt für uns alle, die wir hier im Land tag sitzen – mit Ausnahme der AfD. Jedes Mal geht es um ei ne Abwägung, eine Abwägung darüber, wie weit wir den
Schutz noch ziehen müssen, um die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu schützen.
Wer uns dann vorwirft, wir würden diese wichtige Abwägung, diese Überlegungen und Diskussionen nur deshalb durchfüh ren, weil wir die Bürgerinnen und Bürger aufhetzen wollten, hat rein gar nichts verstanden und spielt mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Das wird kein Mit tel sein, um gegen dieses Virus anzukommen, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Nein. – Sie von der AfD haben ja eh schon Ihre eigenen Antworten, die nicht auf Fakten beru hen,
sondern auf Ihren ewigen Blasen. Sie missbrauchen Ängste, Sie missbrauchen die Unsicherheit, wie es in Zukunft weiter geht, für Ihren eigenen politischen Vorteil, ohne die Bürgerin nen und Bürger im Sinn zu haben, liebe Kolleginnen und Kol legen.
Wissen Sie, wenn die „Alternative für Deutschland“, wie Sie sich ja nennen, Abgeordnete in ihren Reihen hatte – seit ges tern scheint das nicht mehr der Fall zu sein –, die den Umsturz des Staates und der Regierung fordern,
und das auch noch mit Gewalt, und wenn Sie so lange brau chen, um zu überlegen, ob das jetzt noch mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht, spricht das für sich.
Die AfD hat schon von Anfang an in die falsche Richtung ten diert, aber jetzt hat sie endgültig ausgedient, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Ja, nicht nur wir hier im Parlament sollen über Regelungen, Verordnungen und die Abwägung von Verfassungsgütern dis kutieren. Ja, auch unter Pandemiebedingungen muss Demo kratie funktionieren – hier im Parlament, in den Kreistagen, in den Gemeinderäten im Land, aber auch auf der Straße. Auch die Versammlungsfreiheit gilt in dieser Pandemie – aber eben unter anderen Auflagen, genauso wie auch die gewähl ten Volksvertreter, die Kommunalpolitikerinnen und Kommu nalpolitiker unter anderen Voraussetzungen beraten und de mokratische Entscheidungen fällen.
Ja, Bürgerinnen und Bürger sollen während dieser Zeit auch auf die Straße gehen können – wenn sie sich an die Regeln halten, wenn sie Mundschutz tragen, wenn sie auch bei der Ausübung dieser demokratischen Rechte den Schutz des an
deren im Blick haben. Was aber eben nicht geht und wo die Versammlungsfreiheit endet, wo auch der demokratische Rechtsstaat Grenzen setzen muss, ist, dass man gemeinsam mit Nazis, mit Rechtsextremisten, mit Reichskriegsflaggen auf die Straße geht. Das geht nicht in diesem Staat, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Auch deshalb muss hier genau aufgepasst werden, und zwar im Interesse der Bürgerinnen und Bürger,
die an einem Diskurs interessiert sind, die auf dem Boden die ses Grundgesetzes stehen und demonstrieren wollen. Wir müs sen bei allen anderen, die eben nicht im Sinne des Grundge setzes handeln, aufpassen. Dazu gibt es Mittel bei der Polizei, aber auch beim Verfassungsschutz. Da muss man wachsam bleiben.
Jetzt zu Einweisungen und zum Umgang mit Quarantäne. Meiner Meinung nach, Herr Sozialminister, gibt es dazu ja Regelungen. Es gibt Vorgaben, wie man damit umgeht, wenn gegen einzelne Regelungen verstoßen wird.
Deshalb ist es wichtig, Herr Innenminister, dass wir in dieser Pandemie nicht am Wochenende irgendeine schmissige For derung verkünden, ohne zu wissen, ob die Landesregierung insgesamt überhaupt hinter dieser Forderung steht. Wichtig wäre, Vorschläge geordnet vorzutragen, anstatt Regelungen, die es schon gibt, als schmissige Wahlkampfforderungen in den Raum zu werfen.
Viel, viel wichtiger wäre es, Herr Innenminister, die Kritik der Polizeigewerkschaft aufzunehmen. Bei den Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten ist teilweise nicht klar, welche Rege lung wo gilt. Das betrifft nämlich mehr Menschen in diesem Land als Ihre schmissigen Wahlkampfforderungen, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Deshalb heißt es jetzt: nicht spalten – wie die AfD es vorhat –, sondern zusammenhalten – zusammenhalten, weil für uns der Schutz der Menschen im Mittelpunkt steht, zusammen halten, damit Demokratie auch unter Pandemiebedingungen funktioniert, auch wenn es unterschiedliche Auffassungen zu den einzelnen Regelungen gibt. Das alles gehört zur Demo kratie und zu diesem Staat dazu.
Dass es uns, wenn wir diese Pandemie überstanden haben, weiterhin so geht, wie es mir in den letzten Monaten ging, dass die Menschen auch danach sagen: „Wir sind froh, in die ser Demokratie, in diesem Staat, in diesem Land Baden-Würt temberg zu leben, und wir sind froh, dass wir nicht woanders auf dieser Welt leben müssen“, dafür arbeiten wir alle jeden Tag.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Es geht um den Staatsvertrag, um die Er höhung des Rundfunkbeitrags. Wenn man die vielen glühen den Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Straße, in der Fußgängerzone, im Verein oder in der Kirche trifft, stellt man fest, dass ihr Vertrauen in den öffentlich-recht lichen Rundfunk ziemlich groß ist. Man hat dann immer ein bisschen das Gefühl, dass auch die größten Befürworter des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks immer versucht sind, ei ne Verteidigungs- und Abwehrhaltung einzunehmen.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige De batte ist Anlass, zu sagen: Wir sind froh darüber, dass wir in Deutschland diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, dass wir mit dem Südwestrundfunk eine Landessendeanstalt
haben, die nicht nur ihre Hausaufgaben gemacht hat – was Fu sionen angeht –, sondern die auch eine gute journalistische Qualität bietet – Inhalte, über die wir uns vielleicht manch mal ärgern; aber über einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss man sich ärgern können. Nur das ist wirklich freier Jour nalismus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist es wert, dass wir ihn gut finanzieren, damit er seine Hausaufgaben machen kann, sich den Herausforderungen der Zukunft stellen kann. Herr Kollege Haser und Herr Kollege Salomon haben diese Her ausforderungen genannt: Wie kommt öffentlich-rechtlicher Rundfunk in dieser Medienlandschaft, in der der Journalis mus mittlerweile ganz andere Wege geht, überhaupt noch vor?
Ich teile grundsätzlich die Auffassung des Kollegen Haser, dass wir dringend darüber diskutieren müssen, warum jedes Lokalradio mehr Qualitätsmerkmale erfüllen muss als Beiträ ge auf Google, Facebook oder Instagram. Genau darüber müs sen wir diskutieren. Es geht nicht um die Kontrolle von Me dien, sondern um eine Qualitätssicherung der Medienbeiträ ge. Darüber müssen wir in der nächsten Legislaturperiode si cherlich intensiv diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ja, wir müssen auch darüber diskutieren, was wir vom öffent lich-rechtlichen Rundfunk erwarten. Wir können über den Staatsvertrag mehr regeln, als die Sendeanstalten selbst regeln können; es geht hier um Standorte, um Aufgaben. Darüber müssen wir in der nächsten Legislaturperiode reden, nachdem diese Legislaturperiode eher arm an Mediendebatten und Im pulsen war. Deswegen sollten wir nicht nur über die Höhe der Rundfunkbeiträge reden, sondern auch über Aufgaben und Struktur der Medien. Wir sind bereit, offen darüber zu disku tieren.
Uns ist wichtig: Auch wenn es in der Medienpolitik viele an dere Themen gibt, wollen wir hier im Parlament weiterhin über die Höhe des Rundfunkbeitrags diskutieren und beschlie ßen.
Allen Landesregierungen, die meinen, wir könnten die Höhe der Rundfunkbeiträge automatisch an die Entwicklung der Le benshaltungskosten anpassen, ohne dass das Parlament betei ligt wird, erteilen wir eine Absage. So funktioniert demokra tischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Deshalb ist natürlich auch die KEF – über sie kann man sich auch ärgern, und manchmal kann man auch nicht wirklich da hinterblicken, warum sie zu welchem Ergebnis kommt – ein wichtiges Mittel, damit wir weiterhin entscheiden können. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2007 macht klare Vor gaben, worüber wir beim Rundfunkbeitrag entscheiden kön nen. Da spielt die KEF eine wichtige Rolle, damit wir das Ganze weiterhin im Bereich des Parlaments belassen.
In diesem Sinn herzlichen Dank an die Landesregierung, dass sie den Staatsvertrag unterzeichnet hat. Den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sei gesagt – Herr Haser hat es ja schon gemacht –: Vielleicht hilft es, den Kollegen in SachsenAnhalt noch ein bisschen Unterstützung zu geben, damit dort
ein bisschen mehr Euphorie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsteht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Es ist der sachlichen Aufarbeitung des Kol legen Hockenberger und der emotionalen Erweiterung, die er uns zuteilwerden ließ, nichts mehr hinzuzufügen.
Es ist der Würde des Gesetzes entsprechend gewesen, Herr Kollege. Da kann man nichts mehr hinzusetzen.
Wir werden diesem wichtigen Gesetz zustimmen und hoffen, dass die Umsetzung auch passiert, und zwar dann, wenn die Fahnen sowieso ausgewechselt werden müssen. Insofern wird dann der Nachhaltigkeitscheck auch erfolgreich erfüllt.
In diesem Sinn: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, vorneweg: Der Mi nisterpräsident hatte beim Landkreistag zwischen privat Rei senden und dienstlich Reisenden unterschieden. Deshalb hof fe ich, dass er auf Ihren Rat hört und das Beherbergungsver bot fällt.
Meine Frage bezieht sich auf einen Inzidenzwert von 50 in nerhalb von sieben Tagen bzw. die Anzahl der vorliegenden Meldungen. Es ist nicht ganz einfach, den Wert exakt festzu setzen. Es kommt immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen, die zumindest Fragen bezüglich dieses Wertes aufkommen lassen. Vermutlich werden diese Fragen mehr, umso mehr wir aufgrund dieses Wertes Einschränkungen, auch Grundrechtseinschränkungen – diese können wir dann rechtfertigen – vor nehmen. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen; denn um diesen Wert wird es zunehmend mehr gehen.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Etwas überraschend ist es doch am Ende, dass wir im Parlament überhaupt über eine zweite Reform des Polizeigesetzes reden. Denn würde man den Fraktionsvorsit zenden der Fraktion GRÜNE tatsächlich beim Wort nehmen und glauben können, was er sagt, dann würden wir heute nicht über eine Polizeigesetzreform diskutieren. Denn Sie, Herr Kollege Schwarz, haben gesagt, dass mit Ihnen, der Fraktion GRÜNE, keine Reform des Polizeigesetzes machbar sei.
Sie brauchen gar nicht so grimmig zu schauen. Wir alle wis sen das. Wenn Sie es vergessen haben, spricht das gegen Sie, Herr Kollege Schwarz.
So ist das mit dem Wort der Grünen zum Thema Polizeige setz in diesem Landtag: Man kann sich auf Ihr Wort nicht ver lassen.
Wir haben mit einer zweiten Reform – – Ihre Argumentation, Herr Kollege Schwarz, haben wir damals ja unterstützt. Sie sagten, Teile des geltenden Polizeigesetzes, Maßnahmen, die damit ermöglicht würden, seien noch gar nicht umgesetzt. Gleichlautend Uli Sckerl im Januar 2020 in der Presse: Wir haben keine Fußfesseln, wir haben keine Quellen-TKÜ.
Wann versteht der Innenminister, wann versteht diese Koali tion endlich, dass Gesetze allein dieses Land nicht sicherer machen, sondern man die Polizei auch entsprechend ausstat ten muss? Ein Gesetz allein reicht nicht aus, wenn man noch nicht einmal die letzte Reform so umgesetzt hat, dass die Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch tun können, was wir im Landtag ihnen ermöglichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt schauen wir uns an, was in dieser Novelle steht. Aber lassen Sie uns, Kollege Blenke, vielleicht noch einmal unse re unterschiedlichen Auffassungen austauschen.
Ich glaube, es geht nicht an, uns als Bedenkenträger zu brand marken, sondern wir Parlamentarierinnen und Parlamentari er tragen Verantwortung dafür, dass sich die Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten auf das, was wir hier an Recht set zen, verlassen können.
Wir müssen abwägen zwischen dem, was gewollt ist und nütz lich erscheint, und dem, was rechtlich möglich ist. Wir soll ten die Gefahr abschätzen können, die darin besteht, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zwar ein po litisches Signal senden, sie dann aber im Einsatz nichts damit
anfangen können, weil eine entsprechende verfassungsrecht liche Grundlage gesetzt sein muss.
Das ist mit der SPD nicht zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Datenschutz: Herr Kollege Sckerl, natürlich sind die da tenschutzrechtlichen Regelungen im Großen und Ganzen in Ordnung; das bestreitet auch niemand. Nur: Dass eine grün geführte Landesregierung so lange braucht, um die Vorgaben der Europäischen Union umzusetzen, sagt auch vieles über die dringenden Themen dieser Koalition und der Fraktion GRÜNE aus und darüber, wie Sie zum Datenschutz stehen. Baden-Württemberg ist als letztes Land dran, dies umzuset zen, und das liegt auch in Ihrer Verantwortung, liebe Kolle ginnen und Kollegen.
Dann bauen Sie in dieses Gesetz auch noch ein, dass die Po lizei in Baden-Württemberg plötzlich nicht nur für die Verhü tung – präventive Polizeiarbeit – Bild- und Tonaufnahmen an fertigen kann, sondern auch für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten. Das birgt die Gefahr, dass die Gesetzgebungs kompetenz vom Verfassungsgericht infrage gestellt wird und damit alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Pa ragrafen obsolet sind – was dazu führt, dass in diesen Berei chen überhaupt kein Datenschutz vorhanden ist. Deshalb hät ten Sie uns eigentlich folgen müssen; deshalb müssen Sie uns heute eigentlich folgen, um diese Datenschutzrichtlinien wirk lich rechtssicher in das Gesetz zu schreiben.
Zur Bodycam: Uns, der SPD-Fraktion, erscheint es nützlich, die Bodycam einzusetzen. Deshalb haben wir selbst zu Be ginn der Legislaturperiode auch einen Gesetzentwurf zu die sem Thema eingebracht; ich glaube also, das ist unbestritten.
Jetzt ist doch die Frage: Worauf kommt es bei der Bodycam jetzt an? Geht es um den präventiven Charakter – das ist das, was vor allem Herr Kusterer in den Mittelpunkt gestellt hat –, also um den Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeam ten? Richtig; das sehen wir auch so. Der präventive Bereich ist Zuständigkeit des Landes.
Jetzt geht es aber vor allem um die Beweissicherung; und da kommen wir in Konflikt mit Artikel 13 des Grundgesetzes. Was bringt denn diese Regelung, die Sie jetzt ins Gesetz schreiben wollen, wenn sie verfassungswidrig ist und die Auf nahmen womöglich gar nicht verwendbar sind? Dann haben Sie doch mit Zitronen gehandelt und haben der Polizei ein In strument in die Hand gegeben, das am Ende nichts bringt. Auch dafür sind wir, die SPD, nicht zu haben, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Jetzt kommen wir zur Personenfeststellung. Herr Kollege Sckerl, Sie können diese Märchen zur Eingrenzung der Per sonenfeststellung vielleicht in Ihrer Fraktion erzählen, aber sicherlich nicht hier im Parlament. Wenn Sie wirklich an der Auffassung festhalten, dass durch diese Regelung irgendet was eingeschränkt wird, sage ich Ihnen: Das Gegenteil ist der
Fall. Sie beschließen heute als grüne Fraktion ein Gesetz, das die Ausweitung der Personenfeststellung festschreibt – woge gen Sie andernorts demonstrieren.
Denn es braucht nur eine vergleichbare Veranstaltung, bei der es ein Gefährdungsrisiko gab.
Da machen wir nicht mit. Wir haben schon jetzt das Instru ment der Personenfeststellung.
Dabei wird immer und immer wieder auch das Argument der High-Risk-Spiele angeführt – als ob das dort bisher nicht mög lich wäre! Es ist doch schon jetzt möglich. Wir erinnern uns an die Bilder aus dem Neckarstadion, als die Fans des Karls ruher Sportclubs beim letzten Heimspiel – damals durften noch Zuschauer kommen – kontrolliert worden sind, als in sehr großem Umfang Personenfeststellungen durchgeführt worden sind. Wer heute erzählt, das gehe nicht, der sieht doch die Polizeipraxis gar nicht.
Wir haben also bereits Regelungen, die funktionieren, und wir brauchen keine Ausweitung – die die Gefahr birgt, dass wir die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Handlungen vor nehmen lassen, die auf einer verfassungswidrigen Rechts grundlage basieren.
Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Denn es ist einfach, irgendetwas in ein Gesetz zu schreiben, mit dem am Ende die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten jedoch in die Schwierigkeit gebracht werden, dass dies – ein Instrument, das das Parlament ihnen an die Hand gibt! – ver fassungswidrig ist.
Es wird Klagen geben; es wird vermehrt Klagen gegen Poli zeimaßnahmen geben. Das aber wollen wir den Polizeibeam tinnen und Polizeibeamten nicht zumuten.
Grüne, CDU, SPD und wahrscheinlich in Teilen auch die FDP sind sich möglicherweise einig, dass wir die Bodycam auch in Wohnungen und Geschäftsräumen brauchen. Dann sollte doch der Deutsche Bundestag in großer Einigkeit Artikel 13 des Grundgesetzes ändern. Damit hätten wir eine ordentliche Rechtsgrundlage und bräuchten uns nicht per Landesgesetz gebung hindurchzuschlängeln.
Lassen Sie uns die Debatte darüber führen, was in einer Woh nung möglich ist und was nicht, und tun Sie nicht so, als gä be es Artikel 13 des Grundgesetzes nicht.
Insofern sehen wir mit diesem Polizeigesetz keinen Fort schritt, sondern eher eine Verunsicherung der Polizeiarbeit. Denn mit den Grundlagen, die dieses Gesetz gibt, kann die Polizei nicht viel anfangen. Stellen Sie lieber sicher, dass die Polizei von den Möglichkeiten, die wir, der Gesetzgeber, der Polizei bei der letzten Reform gegeben haben, tatsächlich Ge brauch machen kann.
Setzen Sie also erst einmal das um, bevor Sie eine weitere Re gelung treffen, die verfassungswidrig wäre und im Bereich der Personenfeststellung überhaupt nicht notwendig ist.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wie wir es vom Innenminister gewohnt sind, gab es Superlativ über Superlativ – zu einem Gesetz, das diesen Superlativen in keiner Weise Rechnung trägt.
Herr Innenminister, Sie haben – wahrscheinlich wohl wissend, was der Inhalt sein wird – meine Zwischenfrage nicht zuge lassen. Sie haben heute erneut von der Errungenschaft der Quellen-TKÜ gesprochen. Bei der letzten Novelle des Poli zeigesetzes haben Sie gesagt: „Ab morgen wird Baden-Würt temberg sicherer. Wir sind mit der Quellen-TKÜ an der Spit ze der Technologie.“
Ihre Quellen-TKÜ ist ein Rohrkrepierer, weil Sie es nicht hin bekommen, sie der Polizei zur Verfügung zu stellen. Das ist die Wahrheit. Von Ihren Superlativen kann sich die Polizei nichts kaufen.
Deshalb: Hören Sie auf, wenn wir über dieses Gesetz reden, der SPD und – da schließe ich die FDP mit ein – der FDP vor zuwerfen, wir würden nicht hinter der Polizei stehen.
Wer, wie vor zehn Jahren geschehen, die Polizei in diesem Land aus politischem Kalkül in eine schwierige Lage gebracht hat – das geschah dort drüben, etwa 300, 400 m von hier ent fernt –,
der braucht uns nicht vorzuwerfen, wir trügen keine Verant wortung für diese Polizei. Wir tragen diese Verantwortung mit. Aber wir beteiligen uns nicht an Augenwischerei, sondern wir wollen der Polizei tatsächlich helfen. Das ist unsere Auffas sung.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Gewaltmonopol in unserem Land geht vom Staate aus, und es geht vor allem von unserer Polizei im Land aus. Die Rechte, die die Polizei in unserem Land hat, ihr Handwerkszeug, die Art und Weise, wie sie gegen Kriminel le vorgeht, wie sie gegen Täter vorgeht, legen wir als Landes gesetzgeber im Polizeigesetz fest.
Deshalb ist es eine besondere Aufgabe für das Parlament, sich genau über diese Rechte der Polizei, über die Frage der Ab wägung von Grundrechtseingriffen ausführlich zu unterhal ten. Daher steht eine Debatte über ein Gesetz nicht im Gegen satz zu dem klaren Bekenntnis: „Ja, wir stehen hinter der Po lizei“, sondern zeigt, dass wir verantwortlich mit der Polizei in diesem Land und auch mit der Gesetzgebung in diesem Par lament umgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieser Versuch, Herr Innenminister und auch Herr Kollege Lorek, daraus einen Widerspruch zu machen, ist nicht ange bracht. Es liegt in unserer Verantwortung, darüber zu disku tieren. Ein Innenminister, der schon einmal ein Polizeigesetz hier in den Landtag eingebracht hat, das bei einer Anhörung verrissen wurde und noch einmal erheblich durch das Parla ment nachgebessert werden musste, sollte doch geradezu dankbar sein, dass sich das Parlament intensiv mit diesem Ge setz beschäftigen wird.
Denn die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind darauf angewiesen, dass wir Klarheit in den Regelungen haben, dass sie wissen, welche Rechte sie haben. Dazu gehört Klarheit in der Gesetzgebung. Es gehört aber auch dazu, dass man sie zu der neuen Gesetzgebung ordentlich fort- und weiterbildet. Das haben Sie, Herr Innenminister, nach der Einführung der Bo dycam eben verpasst. Das hat der Datenschutzbeauftragte ge zeigt. Es ist nicht die Schuld der Polizeibeamtinnen und Po lizeibeamten, sondern Ursache ist, dass man sie zu der neuen Gesetzgebung des Polizeigesetzes nicht ordentlich geschult hat.
Es geht auch darum, dass wir Regeln setzen, die verstanden werden. Herr Kollege Sckerl hat gesagt, er habe keine Zeit mehr, auf die Datenschutzregelungen einzugehen.
Ich war gespannt darauf, ob er mir diese Regelungen tatsäch lich im Detail erklären kann.
Ich habe meine Zweifel, ob es unsere Juristen und unsere Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz und in ihrer täglichen Arbeit bis ins letzte Detail verstehen. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung und hoffe, wir bekommen hier noch mehr Klarheit und mehr Bestimmtheit in diesen Gesetz entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Frage der Personenfeststellung. Sie tun alle so, als ob das bisher gar nicht möglich wäre. Sie tun so, als ob die Polizei beamtinnen und Polizeibeamten bisher beispielsweise – das Wort „Grauzone“ ist ja gefallen – bei einem Hochrisikospiel des VfB Stuttgart gegen den Karlsruher SC im vergangenen Jahr in einer Grauzone gehandelt hätten. Das haben sie nicht; denn es ist bei großer Gefahr schon jetzt möglich, diese Per sonenfeststellung zu machen. Dazu brauchen wir keine Aus weitung, sondern es besteht schon jetzt die Möglichkeit, das zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wann bei ihnen eine Personenfeststellung möglich ist. Auch darüber müssen wir bei der Anhörung reden. Wir erhoffen uns dazu noch Expertise. Das, was hier doch sehr weit gefasst ist, muss aus unserer Sicht durchaus konkreter gefasst werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, dass wir darüber reden müssen, welche Mittel wir der Polizei zur Verfügung stellen. Und wenn wir schon eine so umfangreiche Novellierung des Polizeigesetzes machen wie jetzt, wäre es doch auch mal klug gewesen, unabhängig von der Bodycam die anderen Maßnahmen, die wir letztes Mal eingeführt haben, zu evaluieren.
Sie, Herr Innenminister, haben damals gesagt: Ab morgen wird unser Land sicher. Die Quellen-TKÜ ist Stand heute noch kein einziges Mal zum Einsatz gekommen. Zwar weiß ich auch, dass die Polizei verschiedene Instrumente braucht und nicht immer an der Anzahl des Einsatzes dieser Instru mente zu erkennen ist, ob man sie braucht oder nicht. Doch in diesem Fall haben Sie den Polizeibeamtinnen und Polizei beamten gar nicht die Mittel zur Verfügung gestellt, um über haupt die Quellen-TKÜ in Baden-Württemberg umzusetzen.
Versetzen Sie deshalb doch erst einmal die Polizei in die La ge, die gesetzgeberischen Voraussetzungen, die wir hier ge schaffen haben, überhaupt umzusetzen, bevor Sie dem Land tag ständig neue Polizeigesetze vorlegen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Es ist Aufgabe eines Rechtsstaats, die De monstrationsfreiheit in unserem Land zu gewährleisten, sie zu ermöglichen und gegen diejenigen vorzugehen, die gegen die se Demonstrationsfreiheit vorgehen, und die Menschen, die dort demonstrieren – unabhängig davon, für was und gegen was sie demonstrieren –, zu schützen. Das hat die Polizei die ses Landes getan, auch an besagtem Tag im Mai 2020, meine Damen und Herren.
Wir haben heute einen Antrag auf Einsetzung eines Untersu chungsausschusses vorliegen, der sehr viel über die AfD-Frak tion im Landtag von Baden-Württemberg aussagt. Dieser An trag sagt sehr viel darüber aus, welche Ansicht Sie zur Straf verfolgung und zum Rechtsstaat in diesem Land haben. Es gibt in diesen wenigen Fragen einige Beispiele, die dies bele gen. Ich will nur eines nennen: Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Totschlag aus. Das ignorieren Sie und reden nach wie vor von einem Mordanschlag. Wahrscheinlich erkennen Sie die Unterschiede gar nicht. Deshalb ist ein Un tersuchungsausschuss bei Ihnen per se in den falschen Hän den, meine Damen und Herren.
Kollege Blenke hat bereits darauf hingewiesen, dass Sie, um Ihre Fragen stellen zu können, eine Große Anfrage oder einen Antrag hätten stellen können. Bei den wenigen Fragen, die Sie gestellt haben, würde übrigens sogar eine Kleine Anfrage reichen.
Im Übrigen sind Ihre Fragen alle schon beantwortet.
Jetzt darf man ja nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen be richten, aber ich will mich einmal so ausdrücken: In einer der letzten Innenausschusssitzungen, in der der Innenminister ei nen Bericht gegeben hat, haben die anschließenden Fragen der AfD zu diesem Komplex die Sitzung nicht unbedingt ver längert.
Deshalb frage ich mich: Was wollen Sie eigentlich mit diesem Untersuchungsausschuss, außer unter Beweis zu stellen, dass Sie Misstrauen in die Staatsanwaltschaft haben, Misstrauen in die Polizei haben und dass Sie nicht eine Strafverfolgung wollen, sondern dass Sie das Ziel eines Gesinnungsstrafrechts verfolgen, weil Sie Ihr Urteil von vornherein schon gefällt ha ben und es nicht dem Rechtsstaat und rechtsstaatlichen Straf verfolgungsbehörden überlassen, meine Damen und Herren?
Deshalb frage ich mich, was es eigentlich soll, dass wir heu te darüber diskutieren. Denn wir werden, wie wir es auch schon getan haben, noch in weiteren Ausschusssitzungen da rüber diskutieren, wie die Täter festgesetzt worden sind. Es wird Strafverfahren geben. Diese werden wir dann verfolgen.
Wir können Untersuchungsausschüsse eben nur zu abge schlossenem Regierungshandeln machen, und es ist gut so,
dass in diesem Land die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, die Polizei bei den Ermittlungen mitwirkt und dafür eben Gott sei Dank nicht die AfD zuständig ist, meine Damen und Herren. Denn andernfalls würde es um den Rechtsstaat in diesem Land wirklich schlecht aussehen. Lassen Sie die Er mittlungsbehörden arbeiten! Lassen Sie sie ohne einen ver frühten Verdacht und ohne eine Vorverurteilung, wie Sie es tun, arbeiten. Und dann warten wir den Ausgang dieser Er mittlungen ab. Wir werden die Gerichtsverfahren sehen. So läuft es in einem Rechtsstaat. Hier herrscht Gewaltenteilung, und es ist nicht das Parlament, das die Ermittlungen führt, son dern es ist die Staatsanwaltschaft.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Staatsrätin, Sie haben Bezug genommen auf die Verhandlungen in der letzten Legislatur periode zur Verbesserung plebiszitärer Elemente in der Lan desverfassung und auch in der Gemeindeordnung. Sie haben darauf abgehoben, dass Kollege Sckerl das in diesen Verhand lungen zum Thema gemacht hat. Können Sie uns bitte nach reichen, zu welchem Zeitpunkt? Oder war es vielmehr so, dass allen Beteiligten klar war, dass es dort keinen Änderungsbe darf gab, weil wir es genauso sehen wie die Landeszentrale für politische Bildung und auch die Kommentatoren der Lan desverfassung, dass es einen Finanzierungsvorbehalt eben nur beim Haushaltsgesetz gibt und keinen umfassenden Finanzie rungsvorbehalt?
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herzlichen Dank ausdrücklich an die grü ne Fraktion, die dieses Thema auf die Tagesordnung hat set zen lassen. Denn es ist notwendig, dass wir uns hier im Land tag von Baden-Württemberg mit einem Thema auseinander setzen, das die Gesellschaft in unserem Land, in ganz Deutsch land beschäftigt, weil der vom Kollegen Lede Abal eindrück lich beschriebene Vorfall in den USA auch hier zu einer Dis kussion geführt hat. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch sagen, dass dieser Vorfall nicht damit vergleichbar ist, wie in diesem Land staatlicherseits mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird. Trotzdem ist die Diskussion not wendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deutschland ist ein weltoffenes Land mitten in Europa mit ei ner demokratischen Staatsverfassung, einem etablierten Rechts staat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesell schaft und ausgeprägten Formen der Mitbestimmung. Den noch ist nicht zu übersehen: Rassismus, rassistische Diskri minierung, Vorurteile, Hass und Hetze auch im Netz und Ge walt gibt es auch mitten in Deutschland und in Baden-Würt temberg. Wer dies so anspricht, äußert keinen Generalver dacht, sondern beginnt eine Debatte.
Sie haben es vielleicht auch gelesen: Vor Kurzem, am 22. Ju ni 2020, hat ein Start-up-Unternehmer in der „Süddeutschen Zeitung“ berichtet, dass eine Mutter ihr Kind bittet: „Gib mir mal aus den Buntmalstiften den hautfarbenen Stift.“ Das Kind fragt: „Welche Farbe meinst du?“
Das zeigt uns doch ganz deutlich, dass man nicht als Rassist geboren ist. Deshalb ist es die Aufgabe des handlungsfähigen Staates, der Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder nicht zu dem werden und mit den Werten, mit denen sie ge boren sind, in dieser Gesellschaft Anklang finden, liebe Kol leginnen und Kollegen.
Wir, der Staat und die Gesellschaft, haben die verdammte Pflicht und die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder ihre Weltoffenheit bewahren, und dürfen es keinesfalls zulas sen, dass der immer stärker werdende Rassismus auch in un serem Land unsere Demokratie gefährdet. Ein Ort, in dem sich Hass und Hetze immer mehr Bahn bricht, ist das Netz, sind die sozialen Medien.
Hass und Hetze in Diskussionen entgegenzutreten wird nach der Weizenbaum-Studie von 73 % als sehr wichtig eingestuft. Im alltäglichen Handeln der Menschen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Lediglich 33 % der Menschen, die im Netz in Kontakt mit einem Hasskommentar gekommen sind, haben schon einmal einen Kommentar gemeldet. Der Anteil der Menschen, die auf den Kommentar eingegangen sind und da
zu aufgefordert haben, respektvoll zu bleiben, ist mit 27 % noch geringer. Die Gruppe derer, die den Hass direkt unter stützt, ist mit 3 % dagegen sehr klein.
Man darf nicht den Fehler machen, soziale Medien als solche zu verteufeln. Ein handlungsfähiger Staat – wir alle – hat viel mehr die Pflicht, den demokratischen Diskurs auch in den so zialen Medien zu schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb ist es wichtig, dass ein handlungsfähiger Staat ge setzliche Grundlagen schafft, so wie es der Deutsche Bundes tag mit der Verabschiedung des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze in der letzten Woche getan hat.
Hass und Hetze zielen zu 70 % auf Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund. Es wird ganz gezielt versucht, be stimmte Bevölkerungsgruppen zu diffamieren oder zu bedro hen. Es muss Schluss damit sein, dass Menschen eingeschüch tert und mundtot gemacht werden. Diese widerliche Hetze muss endlich vor Gericht landen, liebe Kolleginnen und Kol legen.
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstam mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politi schen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt wer den. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachtei ligt werden.
Es bestreitet niemand, dass die Gründer des Grundgesetzes mit der Aufnahme des Begriffs „Rasse“ ein Zeichen gegen den Nationalsozialismus setzen wollten und dass aus Artikel 3 ein Schutz gegen Rassismus abgeleitet wird. Doch nach über 70 Jahren ist es notwendig und auch richtig, darüber zu diskutie ren, ob dieser Begriff nicht aus dem Grundgesetz zu streichen ist. Rassen gibt es in der Tierwelt, aber nicht bei Menschen. Das sollten wir auch in unserer Verfassung zum Ausdruck bringen.
Der Begriff „Rasse“ ist keiner juristischen Interpretation zu gänglich. Nicht ohne Grund gibt es kaum konkrete juristische Kommentare oder Rechtsprechungen zu diesem Thema. Es ist widersprüchlich, wenn sich ein Mensch gegen Rassismus wehrt, sich auf das Grundgesetz bezieht und das mit dem Be griff „Rasse“ tun muss. Deshalb müssen wir das Grundgesetz ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn eine Ministerin des Landes Baden-Württemberg das Ganze als Scheindiskussion abqualifiziert
und die Kollegin Huber das gerade noch einmal wiederholt,
dann kann ich Ihnen nur sagen: Man kann bei der Debatte un terschiedlicher Meinung sein, aber das Ganze als Scheindis kussion abzuqualifizieren, wird dem Problem keinesfalls ge recht.
Es kommt bei diesem Begriff nämlich nicht auf die persönli che Perspektive einer Ministerin oder einer Abgeordneten an, sondern auf die Perspektive derer, die von Rassismus betrof fen sind. Deshalb müssen wir das Grundgesetz ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin in dieser Hinsicht ganz zuversichtlich, schließlich hat sich die Bundeskanzlerin dem gegenüber offen gezeigt, und auch die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Signale gezeigt. Ich gehe davon aus, dass es, wenn es eine Einigung darüber gibt, was wir anstelle des Begriffs „Rasse“ ins Grund gesetz schreiben – ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg –, weder auf die CDU-Landtagsfraktion noch auf eine Ministerin in einem Landeskabinett ankommt. Vielmehr wird das Grundgesetz geändert, weil dies notwendig ist.
Nein. – Nicht nur ein handlungs fähiger Staat, sondern wir alle, die Gesellschaft, jeder Einzel ne von uns, haben die Aufgabe, Rassismus zu ahnden. Das gilt insbesondere für uns Abgeordnete, aber es gilt für alle Men schen in diesem Land. Der Staat kann mit der Streichung von Begriffen und dem Erlass neuer Gesetze den Kampf nämlich nicht allein gewinnen. Wir wissen selbst, wenn wir an Diskus sionen teilnehmen – in der Gastronomie, in Vereinen –, wie schwer es manchmal ist, auf Worte zu achten, sie zu erkennen und den Mut aufzubringen, dem Gesprächsteilnehmer zu sa gen, dass dieses Wort, dieser Satz oder diese Ansicht nicht richtig sind.
Deshalb lassen Sie uns alle diesen Mut aufbringen – auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land –, und lassen Sie uns ein Zitat des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier als Leitspruch mit in diese Diskussionen nehmen, der sagt:
Nein, es reicht nicht aus, „kein Rassist“ zu sein. Wir müs sen Antirassisten sein!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Frau Kollegin Huber, wenn Sie mir vorhin zugehört hätten, dann hätten Sie bereits gehört, dass ich be gründet habe, warum die Verfassungsväter den Begriff „Ras se“ ins Grundgesetz aufgenommen haben und warum der Be griff gestrichen werden muss: weil es Rassen bei Menschen nicht gibt; die gibt es nur bei Tieren.
Deshalb ist es für Menschen, die Rassismus ausgesetzt wer den, ungeeignet, sich auf einen Begriff beziehen zu müssen, den es bei Menschen nicht gibt. Ich glaube, Sie haben mit Ih rem Redebeitrag und Ihrer Diskussion eigentlich das beste Beispiel dafür gegeben, dass es keine Scheindiskussion ist, sondern eine notwendige Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Minister Lucha, ich teile Ihre Rede vollumfänglich. Ich habe sie auch im Ton für völlig richtig erachtet. Sie haben in Ihrer Rede aber auch gesagt, es gehe um die Worte, die man wählt, und es gehe um Handeln. Sie kennen ja den Satz aus vielen Diskussionen: „Das wird man ja wohl noch sagen dür fen.“
Nein.
Genauso ist es bei Menschen, die sagen: „Das, was jetzt kommt, ist nicht politisch korrekt.“ Darum geht es nicht. Es geht dar
um, wie man mit Menschen umgeht. „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ gibt es nicht. Das ist das Schlimme an der Aussage Ihres Demografiebeauftragten. Wenn Sie sagen, die Äußerungen des Demografiebeauftragten stünden Ihrem An tidiskriminierungskonzept entgegen, dann – so muss ich sa gen – steht das, was Sie gemacht oder nicht gemacht haben, in Diskrepanz zu dem, was Sie hier am Pult zu Recht deutlich angemahnt haben, Herr Minister.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir immer darauf achten, wer für uns spricht, wer auch im Namen einer Regierung spricht.
Das war kein einmaliger Vorgang, und man musste sich auch bei früheren Äußerungen von ihm – auch vor nicht allzu lan ger Zeit – schon fragen, wie dieser Antidiskriminierungsbe auftragte, nein, Demografiebeauftragte – er ist Gott sei Dank nicht Antidiskriminierungsbeauftragter – weiterhin für ein Haus sprechen kann, das selbst sagt, die Äußerungen des Be auftragten seien gegen die Linie des Hauses. Deshalb hätte ich mir da mehr gewünscht. Unsere Unterstützung für ein Handeln in dieser Sache hätten Sie.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Kollege Haser: hervorragende Medien kompetenz! Besser kann man die Thematik nicht erklären.
Herr Hockenberger hat gerade mitgeteilt, er habe es jetzt ver standen. Ich kann daher auf weitere erklärende Ausführungen verzichten.
Spaß beiseite. Das, was wir heute sehr spät – –
Jetzt gehen wir eine Liga höher. Deshalb habe ich ihn auch gelobt. Der Spaß war auf den Kollegen Hockenberger bezo gen.
Er hat ihn verstanden.
Schade ist, dass wir über diesen Gesetzentwurf erst so spät am Tag
diskutieren – wie immer beim Thema Medienpolitik.
Heute Morgen bin ich darauf eingegangen, welche Rolle das Netz spielt und welche Rollen Informationen im Netz spielen. Wir regeln den Rundfunk, das Fernsehen, machen auch Vor gaben durch Staatsverträge, machen dem öffentlich-rechtli chen Rundfunk Auflagen, was die Qualität der Information angeht – nicht Einflussnahme, sondern Vorgaben an Qualität, und zwar machen wir auch denen Vorgaben, die Lizenzen für privaten Rundfunk und privates Fernsehen bekommen.
Die Einzigen, die wir mit diesem Regelwerk bisher nicht er reicht haben, sind die, die mittlerweile eigentlich so viel Mei nungsmacht bekommen haben, dass sie die anderen fast in die
Tasche stecken können, auch wenn Gott sei Dank die meiste Information nach wie vor noch durch die herkömmlichen Me dien gezogen wird.
Aber auch die herkömmlichen Medien haben das Problem, dass sie teilweise auf den Plattformen und auf „Max“ oder „Mäxchen“ – wie auch immer man sie bezeichnen will – gar nicht mehr gefunden werden. So wird festgelegt, wer zu wel chem Informationsmedium Zugang hat. Dazu gibt es nun Re geln, sodass dieser Qualitätsjournalismus, diese Qualitätsin formationen auch weiterhin zugänglich sind und sie nicht von vornherein aussortiert werden.
Dass wir die Plattformen in den Blick nehmen und darauf hin weisen, welche Möglichkeiten der Regelungen es gibt, ist richtig. Ich finde, wenn 16 Bundesländer jetzt zu dem Ergeb nis gekommen sind, diese – überfälligen – Regelungen zu tref fen, so zeigt dies, dass es im Föderalismus manchmal etwas länger dauert. Es wurde jetzt aber ein Medienstaatsvertrag vor gelegt, der seinem Namen alle Ehre macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben – dies vielleicht zum Abschluss – mit diesem Me dienstaatsvertrag auch Hausaufgaben, weil die LFK in BadenWürttemberg durch die Regelungen, die genannt worden sind, weitere zusätzliche Aufgaben bekommt, aber auch Klarheit in der Ausübung ihrer Lizenzvergabe bekommt, wo sie Lizen zen vergeben kann und wo eben nicht.