Hans-Ulrich Sckerl

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämp fung der Coronapandemie zeigt aktuell erneut, dass zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unse rem Land und zur Abwehr der Gefahr einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einschneidende Maßnahmen notwendig sind und auch künftig noch notwendig werden können. Die se können mit teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.
Am 19. November 2020 trat nun das Dritte Bevölkerungs schutzgesetz – –
Kein Problem. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Am 19. November 2020 trat das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes in Kraft, das für Rechtsverordnungen der Landesregierung nunmehr eine Be gründung und eine zeitliche Befristung vorsieht. Die Gültig keitsdauer von Rechtsverordnungen auf Landesebene beträgt demnach grundsätzlich vier Wochen. Es besteht die Möglich keit ihrer Verlängerung.
Die bisherige Regelung unseres Gesetzes sieht vor, dass Rechtsverordnungen, deren Gültigkeitsdauer mehr als zwei Monate beträgt, der Zustimmung des Landtags bedürfen. Mei ne Fraktion ist der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass sich der Landtag noch stärker mit möglichen Grundrechtseingrif fen und Regeln befassen kann. Deshalb bedarf es künftig ei ner Anpassung des bisherigen Zustimmungserfordernisses in Anlehnung an die auf Bundesebene vorgesehene regelmäßi ge Gültigkeitsdauer von vier Wochen. Das ist deshalb konse quent.
Ich bedanke mich dafür, dass aus der Mitte dieses Hauses die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP gemeinsam die Initiative zur Anpassung des Pandemiegesetzes ergriffen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuelle Pande mie und ihr Verlauf fordern uns nicht nur in nahezu allen Le bensbereichen, sondern sind auch eine riesige Herausforde rung und Bewährungsprobe für unsere parlamentarische De mokratie. Wir brauchen die Debatte und Auseinandersetzung über anstehende oder bereits beschlossene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung deshalb auch hier im Landtag.
Mit dem Pandemiegesetz – das freut uns, darüber können wir uns auch gemeinsam freuen – haben wir bundesweit beachte te Grundlagen geschaffen. Das baden-württembergische Pan demiegesetz gilt als Pioniergesetz für die Parlamentsbeteili gung in diesen Fragen. Unser Gesetz ist längst Vorbild für ähn liche Gesetzesvorhaben in anderen Bundesländern geworden. Das finde ich sehr gut und sehr erfreulich.
Wir gehen damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land transparent mit der anhaltenden Krisensituati on um. Wir tragen zu mehr Rechtssicherheit der Maßnahmen bei – das kann gar nicht oft genug betont werden – und stär ken die Mitbestimmungsrechte des Landtags, aber auch der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stimmen wir sehr gern die ser Neuauflage des Pandemiegesetzes zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht liegen schon ein halbes Jahr zurück – die Zeit rast –, aber sie haben sich in unser Gedächtnis ein gebrannt. Erschüttert haben uns die Masse der Straftaten, die ser Ausbruch ungezügelter Aggression unter Hunderten von jungen Männern – so muss man ja sagen; es waren hauptsäch
lich junge Männer –, gewalttätige Übergriffe, Plünderungen und vor allem – darin stimme ich dem Kollegen Blenke un eingeschränkt zu – auch die Gewalt gegen die Polizei und ge gen Rettungskräfte als einem neuen, leider zunehmendem Phänomen in unserer Gesellschaft.
Wir haben diese Ausschreitungen verurteilt. Das ist auch rich tig und notwendig, weil es ein Angriff auf unsere Grundord nung gewesen ist – selbstverständlich; denn jeder Angriff auf einen Polizisten ist ein Angriff auf die Grundordnung. Es ist ein Angriff auf die Freiheit des Einzelnen, sich im öffentlichen Raum sicher bewegen zu können. Das ist gerade in einer Stadt wie Stuttgart, in der viele Kulturen zusammenleben, die seit vielen, vielen Jahren weltoffen ist – das ist ihr Markenzeichen –, ein besonders schlimmer Angriff gewesen; er hat auch vie le Menschen verunsichert, die sich nun Fragen stellen wie: Können wir noch so zusammenleben? Müssen wir Einschnit te bei unserer Sicherheit aufgrund dieser Vorkommnisse hin nehmen? Das sind wichtige Fragen.
Umso wesentlicher ist es, dass wir gute Antworten und vor al lem auch nachhaltige Antworten geben.
Man kann nicht oft genug betonen, dass die Polizei in dieser Nacht vom 20. auf den 21. Juni klug und umsichtig agiert hat. Dieses kluge und umsichtige Agieren war ein wesentlicher Beitrag dazu, die Exzesse in den frühen Morgenstunden ir gendwann in den Griff zu bekommen – das muss man in aller Deutlichkeit sagen –, und das angesichts der ganzen Härte der Angriffe auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und deren Unversehrtheit. Das ist noch einmal sehr bemerkens wert und – so finde ich – ein wichtiges Markenzeichen unse rer Polizei in Baden-Württemberg.
Wie gesagt, die Aufarbeitung ist wichtig. Teil 1 findet statt – Ermittlungen, Anzeigen, Gerichtsverfahren. D’accord; das wird noch weitergehen.
Zu Teil 1 gehört auch – auch da Zustimmung zu dem, was der Kollege Blenke gesagt hat – die klare Ächtung von Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte, auch jetzt in diesen Lock down-Tagen. Es gibt unter jungen Menschen viel Frust, dass man sich nicht treffen, versammeln kann. Das kann man ein bisschen nachvollziehen. Aber auch wir alle müssen uns an diese Regeln halten.
Eines muss aber klar sein in diesem Land: Das darf sich nicht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte entladen. Da müssen wir überall zur Stelle sein, in allen Orten, insbeson dere in allen Großstädten, und das verurteilen und ächten. Es darf keinen Freiraum für Gewalt gegen Ordnungskräfte in die sem Land geben, meine Damen und Herren.
Ich komme zum zweiten Teil, der ebenfalls wichtig ist – auch das hat der Kollege angesprochen –: Wir brauchen erfolgrei che nachhaltige Präventionskonzepte. Allein die Ahndung der Straftaten wird es nicht richten, Herr Minister; das wissen wir. Die Ahndung ist wichtig, weil Strafen ja sozusagen zu einem Bewusstseinswandel beitragen sollen, aber auch den Täterin nen und Tätern – und gerade auch in solchen Fällen wie dem angesprochenen, weil es hier sehr junge Menschen gewesen
sind – den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen sollen. So ist unser Selbstverständnis; so muss es, denke ich, auch hier sein. Deswegen brauchen wir überzeugende Präventionskon zepte.
Es ist gut, dass die Stadt Stuttgart wieder an das Konzept der mobilen Jugendarbeit früherer Jahre anknüpft, an Streetwor king, an Sozialarbeit. Das brauchen wir in solchen Milieus –
das ist überhaupt keine Frage –, in dem Milieu, wo diese Er eignisse stattgefunden haben, rund um den Eckensee, aber auch in vielen anderen Milieus, die wir in baden-württember gischen Städten und Gemeinden haben.
Wir brauchen eine Erkennung der gesellschaftlichen Lage der betreffenden jungen Männer. Es geht um junge Männer zwi schen 13 und 30 Jahren, die weitgehend alkoholisiert sind, und zwar Menschen aller möglicher Nationalitäten, darunter auch jede Menge Deutsche.
Was macht diese besondere Aggressivität junger Menschen aus, vor allem wenn sie alkoholisiert sind? Ich glaube, diese Frage muss eine besondere Rolle spielen.
Herr Minister, wir haben mit dem Konzept „Sichere öffentli che Räume“ einen guten Instrumentenkasten. Dessen Taug lichkeit müssen wir jetzt im Praxistest beweisen. Wenn wir das mit Augenmaß, nachhaltig und zukunftsgerichtet machen, können wir solche Probleme in den Griff bekommen. Dann wird sich diese „Stuttgarter Nacht“ nicht wiederholen.
Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte heute ist überflüssig; das weiß die SPD. Das weiß sie ganz genau.
Das ist Wahlkampf, meine Damen und Herren. Das war jetzt wieder ein Hauch von Wahlkampf hier im Landtag. Ich finde
es bemerkenswert: Während Gespräche stattfinden, bringt man einen eigenen Gesetzentwurf ein.
Das sind Stilfragen. Jeder muss die Stilfragen für sich selbst beantworten. Es waren meine Fraktion und meine Person, die diese Gespräche angeleiert, vorangetrieben haben.
Ich habe für diese Woche zum nächsten Gespräch eingeladen, Herr Weirauch.
In dieser Woche findet das nächste Gespräch statt. Natürlich haben die Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer mit gemacht. Aber von irgendjemandem muss auch mal die Initi ative ausgehen. Das Recht, das hier zu sagen, nehme ich mir jetzt mal,
weil Sie jetzt gerade so tun, als ob Sie das Thema erfunden hätten. Wissen Sie was, Herr Dr. Weirauch?
Das Thema Lobbyregister wurde von den Grünen zum ersten Mal im Jahr 2008 in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht. Und es hat sage und schreibe zwölf Jahre gedau ert. Sie waren zwölf Jahre dagegen. Im Jahr 2020 ist die SPD zum ersten Mal dafür. Also blasen Sie sich bitte nicht so auf, Sie haben gar keinen Anlass dazu.
So ist das. Sie müssen sich entscheiden, ob wir gemeinsame Gespräche führen,
ob Sie dafür kompromissbereit sind
oder ob Sie Ihren Gesetzentwurf einbringen wollen, und dann wird er halt beraten, und zum Schluss wird er wahrscheinlich abgelehnt.
Das müssen Sie entscheiden. Wir sind kompromissbereit. Das erwarte ich von Ihnen auch. Wenn sich Fraktionen im Land tag auf so etwas gemeinsam einigen, muss man auch kompro missbereit sein. Da macht es wenig Sinn, Maximalforderun gen anzumelden. Das wissen Sie. Das tun Sie aber mit Ihrem Gesetzentwurf.
Die Gespräche gehen halt manchmal nicht so schnell, wie man es gern hätte. Das erleben wir auch ständig. Gespräche haben stattgefunden, die Gespräche werden morgen fortgesetzt, Herr Dr. Weirauch.
Das wissen Sie wahrscheinlich noch nicht, weil es Ihnen Ihr parlamentarischer Geschäftsführer noch nicht gesagt hat.
Deswegen noch mal: Diese heutige Debatte ist überflüssig. Wir haben immer klargemacht, wofür wir stehen: für eine ziel genaue, ausgewogene Lösung in Baden-Württemberg, für kla re Verpflichtungen für Interessenvertreterinnen und Interes senvertreter bei der Eintragung in ein Register. Auch für Sank tionen sind wir – das haben wir klargemacht –
und für die Wahrung der Grundrechte aller Beteiligten. Das ist ein Minimalangebot.
Ich glaube, dass wir in der Lage sein werden und auch sein müssen, uns für die Beratungen des Landtags im Januar und Februar auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu verständi gen. Dieser kann auf den Klausurtagungen der Fraktionen be raten und dann eingebracht werden. Dann haben wir für die nächste Wahlperiode eine gute Grundlage. Das wollen wir, das bieten wir an. Ich denke, so sollte man miteinander um gehen und keine Veranstaltungen machen, bei denen Fraktio nen versuchen, die anderen vorzuführen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre schön, wenn die Debatte über den Bericht der Bürgerbeauftragten ebenso einvernehmlich und harmonisch stattfinden könnte wie die Debatte über den Bericht der Vorsitzenden des Petitionsaus schusses. Ich fürchte, das wird nicht der Fall sein.
Aber wir nehmen sehr klar und sehr eindeutig dazu Stellung. Wir haben den Bericht für 2019 vorliegen. Vielen Dank, Frau Böhlen, für diesen Bericht, auch wenn es überwiegend noch ein Bericht über die Tätigkeit Ihres Vorgängers, Herrn Schind ler, war – dem wir an dieser Stelle auch noch mal danken und alles Gute wünschen. Im Jahr 2019 waren zwei Monate Frau Böhlen und acht Monate Herr Schindler als Bürgerbeauftrag te im Amt.
Der Bericht spricht eine klare Sprache: Die Bürgerbeauftrag te bzw. der Bürgerbeauftragte ist im Land Baden-Württem berg noch besser angekommen. Wir verzeichnen eine stetige Aufwärtsentwicklung der Inanspruchnahme; die Zahlen sind gut.
Die Zahlen sind auch für das Jahr 2020 gut – trotz oder viel leicht auch wegen Corona. Ich finde, das muss man objektiv
zur Kenntnis nehmen: Da wird engagiert für die Bürgerinnen und Bürger gearbeitet, und es gibt auch eine hohe Erledi gungsquote. Diese beträgt 66 % – das hat mich persönlich sehr überrascht. Dabei gibt es – aber das wird uns die Bürgerbe auftragte sicherlich noch selbst erzählen – unterschiedliche Arten von Erledigung. Es gibt die Möglichkeit, das Problem tatsächlich vom Tisch zu bekommen; es gibt aber auch die Möglichkeit, das Anliegen dadurch zu erledigen, dem Bürger, der Bürgerin einen vielleicht komplexeren Sachverhalt auf grund der Rechtslage zu erklären – und dann ist der Bürger, die Bürgerin damit einverstanden, weil es eben so ist, und fügt sich in das Schicksal, oder es folgt noch die eine oder andere Beratung.
Jedenfalls sind das engagierte Tätigkeiten; aber, meine Da men und Herren, es sind andere Tätigkeiten, als sie der Peti tionsausschuss vollbringt.
Ich möchte sehr dafür plädieren, dass diese Diskussion, die wir hier seit 2017 führen – es gebe eine Konkurrenz zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem, und die oder der Bürgerbeauftragte würde dem Petitionsausschuss sozusagen das Geschäft abgraben –,
beendet wird. Das findet tatsächlich nämlich nicht statt. Wir haben jetzt gerade ausführlich gehört, wie umfangreich der Petitionsausschuss mit Vor-Ort-Terminen, mit Eingaben usw. beschäftigt ist. Es ist doch gut, dass er sich auf sein Kernge schäft konzentrieren kann, nämlich Petitionen nachzugehen und zu behandeln, die tatsächlich Aufwand verursachen – Stellungnahmen der Ministerien, Vor-Ort-Termine, Nachfra gen, Berichterstatter usw.
Die Bürgerbeauftragte ist eine Stufe weiter unten angesiedelt, arbeitet niedrigschwelliger und fischt da auch etwas weg, was nicht unbedingt im Petitionsausschuss landen muss – das ist meine feste Überzeugung –; und das macht sie gut. Es gibt nämlich ein Bedürfnis bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land nach einer so niedrigschwelligen Beratung – und wir sind dankbar, dass Sie das machen. Vielen Dank, Frau Böh len!
Deswegen hat die Bürgerbeauftragte jetzt mal eine faire Chan ce verdient. Schluss mit diesen Diskussionen und Eifersüch teleien! Der Petitionsausschuss oder auch einzelne Abgeord nete seien eifersüchtig, weil ihnen angeblich auch etwas weg genommen wird – auch davon kann keine Rede sein. Bürge rinnen und Bürger, die sich an eine neutrale Stelle wenden, wissen natürlich, warum sie das tun. Das ist so auch in Ord nung und sollte nicht beanstandet werden.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wurde die Stel le des bzw. der Bürgerbeauftragten im Jahr 1974 unter einem Ministerpräsidenten Helmut Kohl eingeführt – seit 46 Jahren, über alle Koalitionen in diesem Bundesland hinweg, erfolg reiche Tätigkeit, die von allen Parteien getragen wird. In Ba den-Württemberg drei Jahre Bürgerbeauftragte – und Gezänk, Gezänk, Eifersüchteleien!
Ich finde, der parlamentarische Anstand gebietet es, dass man jetzt einmal respektiert, dass das Parlament diese Stelle mit
Mehrheit geschaffen hat. Die Stelle weist ihre Berechtigung nach,
und sie muss jetzt mal eine Chance haben, unter Beweis zu stellen, was sie leisten kann, dass sie eine Daseinsberechti gung hat. Wir wissen, dass Sie mit total enger Personalaus stattung arbeiten müssen, nämlich mit drei Stellen. Die klei nen Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern sehen deutlich mehr Stellen vor.
Da muss man in der nächsten Wahlperiode sicherlich auch et was tun. Für die, die regieren werden, wird es die Aufgabe sein, sich darum zu bemühen.
Dann evaluieren wir es nach fünf Jahren in aller Ruhe und schauen, was wir auf der Habenseite haben und was wir ver bessern könnten.
Ich finde, das wäre ein fairer, angemessener Umgang mit die ser Stelle, die nun wirklich ihre Legitimation und ihren Nach weis hat, dass Bürgerinnen und Bürger so etwas brauchen und in Anspruch nehmen.
Nochmals herzlichen Dank an Sie und Ihr kleines, dreiköpfi ges Team, Frau Böhlen, und weiterhin gute Arbeit!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegen den Gesetzentwurf wird das für Wahlvorschläge von nicht im Landtag vertretenen Parteien nötige Quorum von Unterstüt zungsunterschriften von bisher 150 auf 75 pro Wahlkreis hal biert.
Dieser Gesetzentwurf folgt 1 : 1 der Empfehlung im Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 9. November dieses Jahres. Entscheidend ist für uns: Das ist die schnellstmögliche Um setzung dieses Urteils. Ich finde auch, das ist gut so, weil wir
gehalten sind, es ohne schuldhaftes Zögern umzusetzen. Denn die Fristen für die Landtagswahl laufen. Sie enden – das gilt auch für die Wahlvorschläge der im Landtag vertretenen Par teien – am 14. Januar 2021 um 18:00 Uhr; bis dahin müssen die Vorschläge beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingegangen sein.
Es gibt gute Gründe für ein Quorum – um auch das an dieser Stelle zu sagen –, unabhängig von der Höhe, die immer dis kussionswürdig ist. Ein Quorum sichert die Funktionsfähig keit und Durchführbarkeit von Wahlen und hat seine Wurzel daher auch im Demokratieprinzip, auch wenn das an anderer Stelle oft anders gesehen wird. Ich finde jedoch, wer sich an so wichtigen Wahlen wie der Landtagswahl beteiligt, sollte auch eine gewisse Legitimation durch Unterstützung aus der Bürgerschaft beibringen. Das ist, finde ich, nichts Unanstän diges, sondern das halte ich für richtig.
Allerdings verstehen wir natürlich nur zu gut, dass in Pande miezeiten die Höhe des Quorums neu bewertet werden muss te. Das kann man gut nachvollziehen.
Auch wir Grünen waren vor nicht allzu langer Zeit einmal ei ne kleine Partei. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich ganz in den Anfängen auch einmal solche Unterschriften ge sammelt habe; das ist keine Selbstverständlichkeit. Spätestens mit den seit dem 1. November geltenden Beschränkungen auch im öffentlichen Raum musste klar sein, dass das Unter schriftensammeln eben unter erschwerten Bedingungen statt findet. Deshalb erging das Urteil aus unserer Sicht folgerich tig.
Das Gesetz bezieht sich aber ausdrücklich nur auf die pande miegeprägte Landtagswahl am 14. März 2021. Es nimmt kei ne generelle dauerhafte Senkung dieses Quorums vor.
Zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, liegen die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände vor. Auf fällig ist, dass sich diese in erster Linie zu einem Thema äu ßern, das der Gesetzentwurf gar nicht aufgreift. Ich finde aber, dass man, da Gott und die Welt derzeit darüber reden, ein paar Sätze darüber verlieren muss. Die kommunale Familie appel liert dringend an den Landtag, mit diesem Gesetzentwurf gleichzeitig die Erleichterung der Briefwahl durch die Zusen dung der Briefwahlunterlagen von Amts wegen zu regeln. Heute hat sich der VdK, der größte Sozialverband mit 245 000 Mitgliedern in Baden-Württemberg, diesem Wunsch ange schlossen. Es ist kein Geheimnis, dass dieser Appell einem Vorschlag meiner Fraktion entspricht. Das ist ja auch öffent lich diskutiert worden. Damit muss man nicht hinter dem Berg halten.
Wir wären heute also durchaus in der Lage gewesen, einen Gesetzentwurf zu beraten, der beide Themen – Quorum und Briefwahl – geklärt hätte. Durchschlagende verfassungsrecht liche Bedenken gegen die Vereinfachung der Briefwahl kön nen wir nicht erkennen. Es gibt Bundesländer, die sogar viel weiter gehen. Beispielsweise hat Rheinland-Pfalz ein Gesetz gemacht, das die Rechtsgrundlagen für eine ausschließliche Briefwahl schafft.
Das machen wir nicht. Bei uns bleibt es selbstverständlich nach wie vor möglich, trotz des Empfangs von Briefwahlun terlagen am Wahlsonntag ins Wahllokal zu gehen
und wie bisher klassisch zu wählen. Wer aus Vorsorgegrün den Briefwahl beantragt, soll nicht daran gehindert werden, persönlich an der Wahl teilzunehmen. Denn wir brauchen am 14. März – das liegt im Interesse aller – auch eine möglichst hohe Wahlbeteiligung, meine Damen und Herren.
Diesem Ziel diente der Vorschlag. Das klappt jetzt heute lei der nicht, aber vielleicht ist langer Atem angesagt. Ich bin noch nicht bereit, die Hoffnung aufzugeben. Wir haben am 2. Dezember und im weiteren Verlauf des Dezembers noch Plenarsitzungen; vielleicht können wir durch Gespräche bis dahin noch einen Fortschritt erzielen. Heute geht es zunächst um die Senkung des Quorums. Wir haben einen interfraktio nellen Gesetzentwurf vorliegen. Wir stimmen diesem selbst verständlich zu; so haben wir es besprochen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP fragt heute, ob in Bezug auf die neuen Coronaverordnungen alles – Zitat – „richtig“ ist, um dann zu antworten – wir ha ben es gerade gehört –, dass nach der Ministerpräsidentenkon ferenz auch die Landesregierung, jedenfalls im Kern ihrer Maßnahmen, in vielem falsch liege. Natürlich liege die FDP/ DVP demgegenüber mit ihren vorgestellten Maßnahmen rich tig.
Ich glaube, wenn man sich das ernsthaft anschaut, zeigt be reits der erste Blick auf die von der FDP/DVP vorgeschlage nen Maßnahmen einen grundlegenden Webfehler. Meine Da
men und Herren, wir sind gerade nicht in einer Situation, in der wir uns aus einer Vielzahl von Maßnahmen diejenigen he raussuchen können, die rein appellativen Charakters sind oder die eine höchstens mittel- oder langfristige Wirkung erzielen – definitiv nein! Wir sind in einer anderen Situation: Der ex ponentielle Anstieg der Zahl der Coronaneuinfektionen,
der aktuell anhält – schauen Sie sich die Zahlen von gestern an –,
das Risiko, die Kontrolle über die Nachverfolgung der Infek tionsketten zu verlieren, sowie – auch das ist sehr wichtig – der deutliche Anstieg der Zahl der Patienten, die intensivme dizinische Betreuung benötigen,
machen es jetzt, im November 2020, erforderlich, schnell wir kende und deshalb durchaus auch harte Maßnahmen – das be dauern wir, halten sie aber für unumgänglich – zu treffen. Es geht darum, die Pandemie einzudämmen und ihr die Breite und die Wucht zu nehmen. Darauf kommt es an, meine Da men und Herren.
Wir haben es mit einem nicht sichtbaren Gegner zu tun, der teilweise Menschen infiziert, ohne dass diese Symptome ent wickeln,
und die dieses Virus unbemerkt weitergeben.
Meine Damen und Her ren, wir könnten, wenn es schlecht laufen würde, mit der Si tuation konfrontiert werden, dass die Beherrschbarkeit des In fektionsgeschehens mit den uns bekannten Instrumenten in frage steht. Das wäre dann eine nationale Gesundheitsnotla ge. Aber in diese Situation wollen und werden wir unser Land,
unsere Gesundheitsämter und unsere Krankenhäuser nicht bringen. Das ist unsere Aufgabe, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Rülke, Pflegepersonal wächst – trotz aller Anstren gung – nun einmal nicht auf Bäumen und ist auch nicht im Supermarkt erhältlich. Pflegekräfte haben heutzutage eine qualifizierte Ausbildung. Diese erfordert etwas Zeit. Deswe gen können durchaus vorhandene Engpässe nicht innerhalb weniger Tage oder Wochen überbrückt werden. Aber Sie wis sen genau, dass daran mit Hochdruck gearbeitet wird.
Wenn Kontakte mit Infizierten in einem Umfang von 60 % in Baden-Württemberg und 75 % bundesweit nicht mehr nach verfolgt werden können, bedeutet dies, dass letztlich überall unter uns Menschen sind, die infiziert sind, ohne es zu wis sen. Das könnte sich in einer gefährlichen Weise weiterentwi ckeln. Diese Dynamik entwickelt sich schneller, als dass Men schen in der Lage sind, sie zu erfassen, geschweige denn nach zuverfolgen, meine Damen und Herren.
Diese Dynamik müssen wir stoppen. Deshalb ist es unsere Aufgabe, jetzt dafür zu sorgen, dass das Infektionsgeschehen wieder kontrollierbar und in seinen Folgen beherrschbar bleibt.
Deshalb: Rückkehr zu einem geordneten System – soweit es möglich ist. Wir kämpfen darum, dass die Nachverfolgbarkeit von Infektionen wiederhergestellt werden kann. Das ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesundheitspolitik.
Es geht in diesem Monat deswegen ganz entscheidend darum, die Zahl der Infektionen massiv zu senken.
Dazu brauchen wir eine weitreichende Begrenzung der Ursa chen der Übertragung von Infektionen.
Es geht dabei um die massive Eindämmung sozialer Kontakte.
Das gilt nicht nur in den Familien. Wenn wir lediglich Privat feiern untersagen würden, gäben wir der Pandemie freien Lauf.
Die FDP/DVP muss sich schon überlegen, was sie in ihre An träge schreibt.
Ja.
Herr Kollege, ich halte sehr wenig davon, diese ernste Lage, in der wir uns befinden, für das Kochen von parteipolitischen Süppchen zu verwen den.
Nein, das ist nicht alles. – Wenn es Missstände oder Zugaus fälle gibt, wird Ihnen der Verkehrsminister sicherlich gern da zu antworten, wenn Sie ihn fragen. Jedenfalls wird auch in diesem Bereich mit Hochdruck gearbeitet. Wir haben die Zahl der Schulbusse aufgestockt, wir haben den Einsatz von Zü gen verstärkt. Das wird weitergehen, sodass der ÖPNV auch in diesen Zeiten – selbstverständlich mit Abstands- und Hy gieneregeln – guten Lösungen zugeführt wird.
Nein.
Es geht also im Kern um die Eindämmung sozialer Kontakte.
Der FDP/DVP-Antrag geht in die Richtung, Gastronomie, Ho tellerie, Kunst- und Kulturszene, aber auch Vereinssport weit gehend wieder zu öffnen. Das steht in Ihrem Antrag. Sie wol len also ganz offensichtlich die Kontakte in keinem nennens werten Umfang – nicht einmal in einem überschaubaren Zeit raum – begrenzen. Das ist der entscheidende Fehler Ihrer Stra tegie, meine Damen und Herren. Denn so wird dem weiteren Anstieg der Pandemie Tür und Tor geöffnet. Ich halte es für verhängnisvoll, wenn das passiert.
Es geht um mehr, als nur auf Eigenverantwortung zu setzen und alles andere tatsächlich laufen zu lassen. Im Zentrum
muss stehen, das Infektionsgeschehen beherrschbar zu ma chen.
Ihre Maßnahmen, die Sie vorschlagen, sind ja nicht falsch. Natürlich müssen wir diesen Monat nutzen – das gilt ganz aus drücklich auch für die Vorschläge der SPD –, in einen konst ruktiven Dialog darüber einzutreten, welche Maßnahmen er gänzend oder auch mittel- und langfristig ergriffen werden müssen. Das müssen wir tun. Dafür ist das Parlament der rich tige Ort. Aber jetzt liegt der Schwerpunkt woanders. Darauf sollten wir uns heute verständigen.
Unser Entschließungsantrag bringt das sehr deutlich zum Aus druck. Wir sagen ebenso deutlich: Wir sehen in der Gastrono mie, im Hotelgewerbe, in der Kultur oder im Vereinssport kei ne Verursacher. Diese sind nicht Verursacher oder Treiber der Pandemie. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir uns da rauf verständigen – und diese Verständigung ist richtig –, dass wir die Schulen offen lassen, dass wir Kinderbetreuung in den Einrichtungen garantieren, dass Geschäfte und Betriebe mög lichst weiterlaufen sollen, dann gibt es eben andere Bereiche, in denen ebenso viele Kontakte stattfinden, die jetzt herunter gefahren werden müssen. Das ist bitter. Das tut auch uns weh. Aber anders kommen wir an das Problem nicht heran.
Deswegen muss man in der Politik den Mut haben, sich hin zustellen, es den Leuten zu erklären und diese Maßnahmen auch zu machen und zu ihnen zu stehen – und sich nicht mit Katalogen über mittelfristige Maßnahmen ein Stück weit vom Acker zu machen, Herr Rülke. Diesen Gesichtspunkt vermis se ich bei Ihnen.
Deshalb ist es auch sehr notwendig, dass wir diese Hilfspro gramme in der ganzen Breite ausbauen. Wir setzen darauf, dass der Bund jetzt in den nächsten Tagen die Maßnahmen konkretisiert. Erste Konkretisierungen gibt es schon. Wir ver trauen darauf, dass alle, von den Soloselbstständigen bis hin zu dem gesamten Mittelstand, dem Handwerk – sozusagen das Herz der Industrie und des Wirtschaftens in Baden-Würt temberg –, schnell und unbürokratisch an diese Programme herankommen und dass die Zusagen der Erstattung von bis zu 75 % des Umsatzes vom November 2019 eingelöst werden.
Wir haben in der letzten Entschließung gesagt – und tun es in unserem heutigen Entschließungsantrag wieder –, dass wir uns ergänzend insbesondere für Kunst und Kultur, für die Ho tellerie, für die Gastronomie – wenn sich dort Bedarf zeigt – oder auch für die Vereine in Baden-Württemberg engagieren werden. Wir stellen auch über die Wirtschaftshilfen bereits bewährte Instrumente weiterhin zur Verfügung.
Ich glaube, das ist unter dem Strich ein Bündel von Maßnah men, das wirklich geeignet ist, die Infektionszahlen jetzt he runterzufahren und in den nächsten Wochen Industrie, Hand werk, Gewerbe, Sport, Kulturtreibende in eine Situation zu bringen, in der sie an dieser Pandemie nicht scheitern, son dern eine gute Zukunftsperspektive bekommen. Das ist unser Ziel, meine Damen und Herren.
Herr Rülke, das Parlament wird in Baden-Württemberg auf Augenhöhe beteiligt. Das haben Sie eingeräumt. Innerhalb von fünf Tagen ist dies die zweite Debatte mit Entschließun gen. Das Parlament hat also massiven Einfluss auf die Maß nahmen im Rahmen des Pandemiegeschehens.
Ein Blick auf die Nachbarländer zeigt uns, was auch möglich wäre: Ausgangssperren, Schließungen, viel drastischere Ein schränkungen der Grundrechte als bei uns. Das heißt, wir sind so aufgestellt, weil wir genau das vermeiden wollen.
Mit der Corona-Verordnung setzt die Landesregierung die Empfehlungen der Ministerpräsidentenkonferenz schnell und richtig um. Wir vertrauen darauf, dass der Vollzug der Maß nahmen jederzeit sichergestellt und die Wirksamkeit überprüft wird. Wir setzen darauf, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder zu der Politik zurückgekehrt werden kann, die auf dif ferenzierte Maßnahmen in Teilbereichen setzt, wenn es geht – das wünschen wir uns – schon ab dem 1. Dezember.
Wie gesagt, noch einmal unser Angebot: Lassen Sie uns über all Ihre Vorschläge – die per se nicht falsch sind – in diesem Landtag konstruktiv diskutieren. Die Überwindung der Pan demie ist eine gemeinsame Aufgabe der Demokratie und kei ne parteipolitische.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregie rung und die Koalitionsfraktionen legen heute zur abschlie ßenden Beratung ein Polizeigesetz vor, das sich in besonde rer Weise durch eine komplette Neustrukturierung und redak tionelle Überarbeitung und damit durch eine deutlich gestie gene Übersichtlichkeit, durch eine Anpassung an das europä ische Datenschutzrecht, an die Rechtsprechung des Bundes verfassungsgerichts und auch durch einige wenige neue Ein griffsbefugnisse für die Polizei auszeichnet.
Im Ergebnis haben wir deutliche Verbesserungen von daten schutzrechtlichen Standards für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, wir haben neue Grundrechtsstandards durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich kann sagen, dass das neue Polizeigesetz damit deutlich bürger freundlicher ist als alle seine Vorgänger, meine Damen und Herren.
Das steht für uns zentral im Kern. Ich sage das deshalb so deutlich, weil man in den letzten Wochen den Eindruck ge winnen musste, es handle sich hier um ein fieses Monster aus der Giftküche des Innenministers. Aber davon kann nun wirk lich keine Rede sein. Dort, wo man kritisch diskutieren muss, muss man es tun. Das haben wir getan.
Aber dass das gesamte Gesetz sozusagen ein Gesetz sei, das in einer Schieflage sei, kann nun wirklich nicht behauptet wer den. Wir haben uns das auch im bundesweiten Vergleich an geschaut. Was wir jetzt an Datenschutzstandards usw. festge schrieben haben, kann sich tatsächlich sehen lassen, meine Damen und Herren. Das ist für uns ein sehr wichtiges Ergeb nis.
In der Anhörung wurde der Vorwurf erhoben, der Gesetzent wurf sei möglicherweise verfassungswidrig. Die Opposition hat sogar behauptet, alle Sachverständigen hätten das Gesetz
zerrissen. Das entspricht nicht den Tatsachen. Das wissen Sie auch.
Es war so, wie es oft in einer Anhörung ist: Es gab unter schiedliche Experten- und Sachverständigenmeinungen. Na türlich gab es kritische Stimmen, natürlich sind die wichtig, und natürlich sind wir auch diesen Stimmen nachgegangen. Es gab aber mindestens ebenso viele Stimmen, die das Gesetz von Anfang an befürwortet haben, meine Damen und Herren.
Aufgabe des Gesetzgebers ist es, daraus jetzt – heute – in der finalen Beratung die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Wir, die Fraktion GRÜNE, verlassen uns selbstverständlich darauf, dass die Landesregierung einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorlegt. Das ist eine völlige Selbstverständ lichkeit, die wir gar nicht infrage stellen.
Wir haben aber dennoch die im Lichte der Anhörung vorge brachte Kritik noch einmal sehr gründlich diskutiert. Herr In nenminister, Sie wissen das. Wir haben uns große Mühe ge geben, den einzelnen Punkten nachzugehen, und haben ein Ergebnis, mit dem wir die vorgebrachten verfassungsrechtli chen Bedenken ausgeräumt haben. Wir folgen ihnen nicht. Man kann diese Auffassung haben, man muss sie aber nicht haben. Das ist nicht zwingend.
Auch das Justizministerium hat noch einmal ausdrücklich be stätigt – und dies als Verfassungsministerium –, dass das Ge setz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Eben so hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der sich ja sehr oft sehr kritisch zu Sicherheitsgesetzen äußert, zum wie derholten Mal auch nach der Anhörung bestätigt, dass er das Gesetz für verfassungsgemäß hält.
Ich könnte das jetzt noch erweitern. Es gibt eine ganze Reihe solcher Stellungnahmen. Das sind für eine Abwägung maß gebliche Fakten.
Ich will mich auf die strittigen Punkte konzentrieren. Zunächst zum Thema „Bodycam in Räumen oder auch in Wohnungen“: Es ist behauptet worden, das Land habe hier keine Gesetzge bungskompetenz, insbesondere nicht für Pre-Recording. Die ser Auffassung schließen wir uns nicht an, weil wir der Über zeugung sind, dass die Bodycam tatsächlich komplett in den Geltungsbereich der polizeilichen Gefahrenabwehr gehört und damit Ländersache ist.
Herr Kollege Binder, das sieht die SPD-geführte Landesregie rung in Mecklenburg-Vorpommern übrigens ebenso.
Dort wird nämlich die Bodycam mit Pre-Recording in Woh nungen eingesetzt, allerdings ohne Richtervorbehalt. Infor mieren Sie sich dort einmal. Dann werden Sie das feststellen.
Herr Kollege Dr. Goll, Nordrhein-Westfalen ist das erste Bun desland, wo – mit Zustimmung der FDP – die Bodycam in Wohnungen eingesetzt wird. In Mecklenburg-Vorpommern geschieht dies ohne Richtervorbehalt, in Nordrhein-Westfa len immerhin mit Richtervorbehalt. Uns also hier sozusagen die Verfassungswidrigkeit vorzuhalten, es aber dort, wo man selbst regiert, anders zu tun, ist auch nicht gerade sehr glaub würdig, meine Damen und Herren.
Wir haben, glaube ich, bei der Bodycam eine gute Lösung prä sentiert, bei der das dringende polizeiliche Erfordernis, in Clubs, in Geschäftsräumen oder auch in Wohnungen agieren zu können, mit dem sensiblen Grundrecht auf den Schutz der Wohnung in angemessener Weise verbunden wird. Selbstver ständlich genießt dieses Grundrecht einen hohen Schutz. Des wegen haben wir es auch an besonders hohe Voraussetzungen geknüpft. Es muss um eine dringende Gefahr gehen, und die Gefahr muss sich gegen Leib oder Leben richten. Es gibt auch einen Richtervorbehalt, wenn Einwände gegen die Verwer tung der Aufnahmen erhoben werden sollten. Ich glaube, das ist ein angemessener rechtsstaatlicher Ausgleich.
Wir haben zusätzlich vereinbart, dass diese Maßnahme zum 31. Dezember 2021 einer gründlichen und kritischen Evalua tion unterzogen wird. Ich glaube daher, dass wir das vorschla gen können.
Zum Thema „Personenkontrollen bei Großveranstaltungen“, einem weiteren Zankapfel bei der Anhörung und der Diskus sion. Dort erkennen wir ebenfalls praktischen Bedarf. Aktu ell sind Kontrollen an sogenannten gefährdeten Orten zuläs sig, sie bewegen sich aber in einem rechtlichen Graubereich. Das ist für die Polizei immer wieder ein Problem. Es handelt sich um einen Graubereich, wenn ein Ort nicht durchgängig ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweist, wie beispielswei se ein Bahnhofsvorplatz, sondern nur vorübergehend, wenn dort Veranstaltungen stattfinden. Auch dort müssen polizeili che Tätigkeiten stattfinden, weil es oft genug bei solchen An sammlungen Gefahren gibt; das wissen wir alle. Oft genug kommt die Polizei auch dort in eine kritische Situation, und ihre Einsätze werden auch öffentlich kritisch diskutiert. Ge rade weil das eine schwierige Aufgabe ist und die Polizei un ter ständiger öffentlicher Beobachtung steht, wollen wir, dass sie rechtssicher handeln kann, dass auch der Bürger weiß: Die Polizei hat eine klare Grundlage, gegen die er anschließend Beschwerde einlegen kann, wenn er glaubt, dass ihm Unrecht geschehen ist.
Es gab zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit war, man streicht es komplett. Das hielten wir für falsch, weil wir dann die Polizei in dieser Frage einfach im Stich lassen würden. Das wollen wir nicht. Wir wollten einen konstruktiven Lö sungsansatz, und diesen präsentieren wir jetzt. Es ist kein ufer loses Recht, Personen zu kontrollieren
oder Identitäten festzustellen, sondern es ist schon bei der Per sonenauswahl eine erhebliche Sorgfalt an den Tag zu legen. Das steht so im Gesetz drin. Zitat:
... bei der Auswahl der Person ist im besonderen Maße der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten,...
Der Gesetzentwurf enthält die Klarstellung, dass Demonstra tionen nach dem Versammlungsgrundrecht nicht gemeint sind. Dort dürfen also diese Kontrollen nicht stattfinden. Weiter sieht der Gesetzentwurf einen sehr engen Anwendungsbereich vor, nämlich nur, wenn sich im Einzelfall bei einer Veranstal tung konkrete Tatsachen ergeben, dass nach Art und Größe ei ne Gefährdung vorliegt, dürfen Kontrollen überhaupt durch geführt werden. Das ist weit davon entfernt, dass, wie behaup tet wird, jetzt einfach regelmäßig sehr niedrigschwellig Kon trollen stattfinden könnten.
Auch dieser § 27, meine Damen und Herren, wird zum 31. De zember 2021 einer gründlichen und kritischen Evaluation un terzogen werden.
Es wurde bei der Anhörung noch kritisiert, dass Datenschutz regeln weder anwendbar noch verständlich seien. Das trifft nun tatsächlich nicht zu. Es gibt immer eine gewisse Schwie rigkeit, die Rechtssystematik von europäischer Datenschutz gesetzgebung mit deutschem Datenschutzrecht zu vereinba ren. Das gibt es bei jedem Gesetz. Man hätte es anders ma chen können, aber nicht einfacher. Wir finden es richtig, dass das Innenministerium vereinbart hat, dass da eine gründliche Ausbildung und Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten für die Anwendung stattfinden wird, und vertrauen darauf.
Was haben wir noch? Wir haben einige kleinere neuere Be fugnisse vorgesehen: Aufzeichnung von Telefonanrufen, Aus kunft an Gerichtsvollzieher und Ähnliches. Das halten wir für machbar.
Was haben wir nicht, meine Damen und Herren? Zur Ge schichte dieser Novelle des Polizeigesetzes gehören auch Vor schläge, die auf der Wunschliste des Innenministers standen, aber nun nicht im Gesetzentwurf enthalten sind:
Einführung der Onlinedurchsuchung, Ausweitung des Anwen dungsbereichs eines letztlich unbegrenzten präventiven Ge wahrsams, Ausweitung der Schleierfahndung in Grenznähe, Ausweitung der Befugnis zur präventiv-polizeilichen DNAUntersuchung oder auch Ausweitung des großen Lauschan griffs. Das wird sehr gern vergessen, aber es gehört dazu: Hier haben sich die Grünen als bürgerrechtliches Korrektiv be währt, meine Damen und Herren, gegen alle Vorwürfe der letzten Woche.
Ich finde, das ist wichtig; das ist gar nicht erst im Gesetzent wurf erschienen. Ich bitte Sie, das einmal zu würdigen.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger am 14. März 2021 darüber entscheiden, wer sich für Bürgerrechte in Baden-Württemberg
einsetzt, haben wir da ein gutes Gewissen und sehen dieser Entscheidung des Souveräns in Ruhe und Gelassenheit entge gen. Das sind zusammengefasst unsere Vorschläge.
Wir halten das für ein Gesetz, das man machen kann, das auf Bedenken stößt – das räumen wir ein –, das aber so, wie es in der Endformulierung gemacht ist, rechtsstaatlich ist und ver fassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Wir werden die sem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Leider ist das so, Frau Präsidentin. Ich bräuchte heute viel mehr Zeit. Aber Spaß bei seite.
Am Anfang ist mir die Bemerkung wichtig: Dieses Polizeige setz – Herr Minister, da stimme ich Ihnen zu – ist kein Ergeb nis kurzfristiger Überlegungen und Reaktionen, weil wir der Meinung wären, jetzt müssten wir etwas für die Polizei tun, sondern es ist Ausdruck eines langfristigen Handelns, welches täglich stattfindet. Es gibt bei uns ständig Überlegungen: Was müssen wir tun, um die Möglichkeiten der Polizei zu verbes sern, ihre Einsatzbereitschaft hochzuhalten, die Polizei bes ser mit Personal auszustatten, aber auch stets rechtsstaatliche Grundlagen für ihr Handeln zu schaffen? Natürlich ist das im mer eine neue Herausforderung und Fragestellung; so auch hier.
Das Thema „Bodycam in Räumen, auch in Wohnungen“ ist eine neue rechtsstaatliche Herausforderung und bedurfte ei ner adäquaten Antwort. Die Antwort muss – das ist natürlich für uns, aber auch für Sie, Herr Minister, sehr wichtig – mög lichst verfassungsfest sein. Sie muss allen Anforderungen ge nügen. Aber wir waren und sind der Meinung: Wir müssen es machen, und zwar nicht, weil Minister Strobl uns herzlich da rum gebeten hätte, sondern deshalb, weil die Bitte aus der Po lizei selbst kam. Wir haben viele Gespräche mit der Vollzugs polizei geführt, die im Vollzug, auf der Straße schon längere Erfahrungen mit der Bodycam hat. Wir hatten einerseits ganz klare Erfahrungsberichte, dass Ermittlungstätigkeiten er schwert werden, wenn sich Streitigkeiten von der Straße z. B. in Diskotheken verlagern. Auch die berühmt-berüchtigt ge wordene „Stuttgarter Nacht“ hat uns Fälle gezeigt, bei denen z. B. Plünderungen in Läden stattfanden und der Polizist, der den Plünderer verfolgte, die Bodycam ausschalten musste,
weil er sich in einem Ladenraum befand, und aus diesem Grund nicht mehr z. B. durch die Vorlage von beweiserhebli chem Material zur Strafverfolgung beitragen konnte, wie er es sonst gekonnt hätte.
Das sind für uns Gründe, denen wir uns nicht verschließen können. Deswegen ist meine Fraktion der Meinung, dass an solch einer Stelle polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten erwei tert werden müssen – maßvoll und rechtsstaatlich.
Das gilt auch für Wohnungen. Bei den Wohnungen haben wir den Richtervorbehalt dazugenommen – das ist für uns sehr wichtig –, um die Maßnahme ausgewogen zu gestalten. Aber wir können nicht die Augen davor verschließen, dass wir ei ne erhebliche Zunahme häuslicher Gewalt haben. Die Fall zahlen sind dramatisch gestiegen.
Es gibt alle möglichen richtigen Maßnahmen für Betroffene, die auf der Istanbul-Konvention beruhen. Es gibt Frauenhäu ser, es gibt Schutzmaßnahmen, es gibt Hilfen. Aber es gibt eben auch diese prekären Vor-Ort-Situationen, in denen Frau en und immer öfter auch Kinder der Gewalt ihrer Peiniger – so nenne ich das einmal – ausgesetzt sind und in denen die Polizei einfach verbesserte Eingriffsmöglichkeiten zur Be weissicherung, zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz von Frauen und Kindern braucht.
Deswegen schlagen wir Ihnen vor, die Anwendung entspre chender Maßnahmen in einer sorgfältigen Abwägung mit Be gleitmaßnahmen zu ermöglichen.
Es gilt und galt auch, bei den in den letzten Jahren häufiger stattfindenden Großveranstaltungen – Fußballspiele und an deres haben zahlenmäßig zugenommen; die polizeiliche Be lastung bei diesen Veranstaltungen ist gestiegen – die polizei lichen Möglichkeiten für Personenkontrollen – ich nenne es einmal so – etwas aus der Grauzone herauszuholen. Das war bisher im Polizeigesetz nicht eindeutig geregelt.
Wir wollen nicht, dass sich die Polizei vor solchen Einsätzen erst einmal überlegen muss, ob sie das darf, ob sie dafür die entsprechende Rechtsgrundlage hat
oder wie sie diesen Einsatz ausgestalten muss. Deswegen ha ben wir das entsprechend angepasst.
Das sind in diesem Gesetzentwurf die wesentlichen Eingriffs befugnisse.
Das, was der Minister noch genannt hat, sind eigentlich Selbstverständlichkeiten: Sie dienen der Abrundung.
Das ist das Neue an diesem Gesetz, über das schon so disku tiert wird, als stünde der Weltuntergang bevor
und als gäbe es eine Verschärfung von polizeilichen Möglich keiten ungeahnten Ausmaßes.
Dazu sage ich einmal: Das ist nicht der Fall. Wir machen hier etwas Bedarfsorientiertes, das eng an polizeilichen Erforder nissen orientiert ist.
Im zweiten Bereich enthält dieses neue Polizeigesetz einige wesentliche Verbesserungen der Bürgerrechte. Ich meine hier das Datenschutzrecht, die Anpassung an die europäische Da tenschutz-Grundverordnung. Ich habe jetzt nicht mehr die Zeit, das im Einzelnen auszuführen. In diesem Gesetzentwurf sind aber eine ganze Reihe von ganz wichtigen Verbesserun gen im Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger ent halten.
Darüber hinaus gibt es dann noch einige weitere Punkte.
Unter dem Strich komme ich zu dem Ergebnis: Wir legen ei nen Gesetzentwurf vor, den man selbstverständlich kritisieren kann. Ich freue mich auf die Anhörung dazu, die wir am 14. September mit zwölf Sachverständigen durchführen wer den. In ihr werden wir das Für und Wider diskutieren.
Aber der Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er orientiert sich an dringenden polizeilichen Notwendigkeiten. Er überzieht nicht. Er ist rechtsstaatlich. Deswegen kann man das machen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. Mai gab es am Rande ei ner Demonstration in Stuttgart den bereits geschilderten, in der Tat brutalen Überfall auf drei Männer. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei den drei Männern um Mitglieder des sogenannten Zentrums Automobil, einer rechtsextremen Gruppe eines Stuttgarter Automobilherstellers.
Das ist nicht meine Information, das sind Informationen der Polizei, des Landeskriminalamts. Darauf habe ich mich im mer verlassen, und darauf verlasse ich mich auch heute, mei ne Damen und Herren. Sie liegen richtig in ihrer Einschät zung.
Die Polizei hat unverzüglich mit Ermittlungen begonnen. Sie hatte sofort Hinweise, dass der Überfall aus dem linksextre mistischen Spektrum heraus begangen worden sein könnte. Sie hat mittlerweile Beweise dafür, sie hat eine Ermittlungs gruppe gebildet, sie hat neun Tatverdächtige ermittelt, sie hat Durchsuchungen durchgeführt. Die Ermittlungen laufen wei ter mit Hochdruck.
Die Polizei macht einen tadellosen Job. Wir stehen hier hin ter der Polizei und unterstützen sie. Ihre Angriffe sind eine bo denlose Unverschämtheit.
Es ist richtig: Einer der überfallenen Männer wurde lebens bedrohlich verletzt. Das verurteilen wir, so wie wir immer Ge waltausübung, insbesondere im politischen Raum und insbe sondere gegen Menschen, verurteilen; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Aber darauf jetzt ein politisches Süppchen zu kochen, wie Sie es, Frau Baum und die AfD-Fraktion, vorha ben, das machen wir nicht mit. Ein parlamentarischer Unter suchungsausschuss ist kein Beitrag, um Straftaten aufzuklä ren.
Diese Aufklärung ist in Baden-Württemberg bei der Polizei in allerbesten Händen, meine Damen und Herren.
Sie hat es in ihrer langen Geschichte bewiesen, und sie be weist es auch jetzt wieder. Sie wird auch diesen brutalen Über fall aufklären, und er wird geahndet werden; davon gehen wir sicher aus.
Die AfD hat – das ist ihr gutes Recht – umfassende parlamen tarische Möglichkeiten, Auskünfte zu den Ermittlungen zu er halten. Sie hat zu diesem Komplex ja auch schon zwei Anträ ge gestellt. Da kommen wir sehr rasch zu den wahren Grün den Ihres heutigen Einsetzungsantrags. Der Untersuchungs ausschuss soll doch offensichtlich her, weil Ihnen die umfas senden Antworten des Innenministeriums nicht passen; sie ge fallen Ihnen nicht.
Sie stellen die gleichen Fragen wieder. In diesem Einsetzungs antrag finden sich keine Fragen, die sich nicht bereits in Ihren parlamentarischen Initiativen gefunden hätten. Die Landesre gierung hat das umfassend beantwortet. Es passt Ihnen nicht, dass die Landesregierung darlegt, dass die Polizei an diesem besagten Samstag mit 400 Beamten im Einsatz war und sehr viel zu tun hatte, um für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Es passt Ihnen eben nicht, wenn eine ganze Reihe von Be hauptungen nicht zutreffen und Ihnen die Polizei bzw. das In nenministerium das nachweist. Deswegen sind Sie der Mei nung, jetzt müsse ein Untersuchungsausschuss her, um die von Ihnen gewünschten Antworten vielleicht doch noch her beizuführen. Das kann aber nicht funktionieren.
Zwei Dinge sind in diesem Zusammenhang wirklich scham los und einmalig: erstens der Polizei zu unterstellen, sie wäre nachlässig,
sie hätte in diesem Zusammenhang Fehler begangen, obwohl in jedem Detail bewiesen werden kann, dass dies an diesem Samstag nicht der Fall war,
und zweitens – noch viel schlimmer – der Polizei eine heim liche Verbindung oder eine heimliche Unterstützung von Linksextremisten oder welchen Extremisten auch immer zu unterstellen; das ist wirklich ungeheuerlich und wird von uns mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Gerade in der Auseinandersetzung mit allen Formen des po litischen Extremismus handeln die Sicherheitsbehörden, han delt die Polizei in Baden-Württemberg vorausschauend, be sonnen, aber auch entschlossen, wenn es darauf ankommt. Das ist auch in dieser Frage der Fall, die wir hier gerade diskutie ren. Der Fall ist bei der Polizei richtig aufgehoben. Der von der AfD beantragte Untersuchungsausschuss ist ein durchsich tiges, aber zugleich sehr perfides politisches Manöver. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weirauch, das war keine Bitte von uns, das war ein ernst gemeinter Vorschlag. Wir müssen das nicht tun. Wir brauchen auch nicht die Zu stimmung der Opposition für ein Pandemiegesetz –
um das in aller Deutlichkeit zu sagen.
Es war ein gut gemeinter Vorschlag. Aber wenn Sie hier so ar rogant auftreten, schwinden ein Stück weit die Möglichkei ten, da zu einer Einigung zu kommen. Das ist so.
Ich werde es auch nicht mit gleicher Münze heimzahlen. Ich könnte jetzt auch zu Ihrem Gesetzentwurf sehr, sehr viel sa gen.
Ich habe ihn gelesen. Ob Sie unseren gelesen haben, der erst vergangenen Montagabend gekommen ist, weiß ich nicht. Ich habe da gewisse Zweifel.
Mit den Möglichkeiten des Artikels 80 Absatz 4 des Grund gesetzes haben Sie sich auch nicht sehr konkret auseinander gesetzt. Dann wüssten Sie nämlich, dass wir eigentlich gar keine Gesetze brauchen würden, weil wir, der Landtag, be reits heute handeln können. Daher geht Ihre Forderung nach einem selbstbewussten Landtag völlig ins Leere. Wir sind uns auch völlig einig, dass wir das können.
Jetzt regeln wir das, was wir regeln müssen. Wir haben nicht gehandelt, weil wir es für richtig gehalten haben,
dass die Landesregierung in einer sich entwickelnden Pande mie unverzüglich handeln kann – mit Rechtsverordnungen. Das fanden wir richtig, meine Damen und Herren, und das hat sich absolut bewährt.
Jetzt haben wir zum Glück eine Situation der Entspannung. Wir wissen aber, dass die Pandemie weiter anhält, dass sie uns noch viele Monate beschäftigen wird. Und jetzt müssen wir das Verhältnis zwischen Regierung und Landtag regeln. Da zu haben wir einen Vorschlag gemacht, der im Kern – das ist der Unterschied zu Ihrem Vorschlag – in der Tat davon aus geht, dass auch bei einem vielleicht gemächlicheren Verlauf einer Pandemie – die Situation in Nordrhein-Westfalen zeigt uns das – sofort eine Situation entstehen kann, bei der wieder Gefahr im Verzug ist.
Sie behaupten, dass Ihr Verfahren kein Problem darstellt. Es würde aber sehr viele Probleme geben, bis der Landtag
in einer Situation, in der möglicherweise innerhalb weniger Tage eine Gefahrenabwehr erforderlich ist, ein Gesetz verab schiedet hätte. Deswegen halten wir es für richtig, dass die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Kern bei der Exekutive bleibt.
Das heißt aber nicht, dass der Landtag außen vor bleibt. Er hat alle Rechte, und das definieren wir auch in unserem Gesetz entwurf: rechtzeitige Unterrichtung, die Möglichkeit, einzu sprechen, die Möglichkeit, zu intervenieren, bis hin zu der Möglichkeit, die Landesregierung aufzufordern, Rechtsver ordnungen aufzuheben und sie vielleicht durch ein eigenes Gesetz – oder was auch immer in einer bestimmten Situation erforderlich ist – zu ersetzen.
Gewaltenteilung und Aufrechterhaltung der Handlungsfähig keit sind bei der Gefahrenabwehr wirklich enorm wichtig. Und wir haben unseren Gesetzentwurf bewusst so konstruiert, dass die Gewaltenteilung dabei respektiert wird. Das tut Ihr Gesetzentwurf eindeutig nicht.
Nach Ihrem Gesetzentwurf findet eine Übertragung statt,
wobei Sie damit nicht einmal Rechtssicherheit schaffen. Sie schaffen keine Rechtssicherheit, weil Sie nicht klar genug de finieren, wann jetzt eigentlich ein Gesetz durch den Landtag kommt und wann die Landesregierung handeln soll.
Nein, das steht nicht in Ihrem Gesetzentwurf.
Ihr Gesetz würde Rechtsunsicherheit schaffen,
weil § 1 Ihres Gesetzentwurfs besagt: Es muss ein Gesetz er lassen werden, wenn Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden. Das ist ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff. Das wissen Sie wie ich, und das würde alle beteiligten Akteure erst einmal verunsichern.
Wer wann gefragt ist, das klären Sie in Ihrem Gesetzentwurf tatsächlich nicht. Deswe gen glauben wir, dass wir da mit unserem Gesetzentwurf bes ser liegen. In Ihrem Entwurf wird das nicht klar.
Im Entwurf der FDP/DVP gibt es ein weiteres Problem: Die Letztentscheidung wollen Sie auf Ausschüsse übertragen. Im