Stefan Zackenfels
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Last Statements
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für einen Abgeordneten aus Friedrichshain-Kreuzberg gibt es in diesen Tagen kaum etwas aktuelleres als den 1. Mai. Wir meinen, dass dieses Thema auch die Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus bestimmen sollte. Dafür sind drei Gründe ausschlaggebend: Zum einen war dies sicherlich der friedlichste 1. Mai seit Jahren. Wir hatten Scharmützel statt Straßenschlachten, wir hatten gesunkene Festnahmen in der Walpurgisnacht und am 1. Mai, und wir hatten rund 1 000 Polizisten weniger im Einsatz als im Vorjahr.
Zum anderen befinden wir uns am Ende eines Prozesses. Seit den schwersten Ausschreitungen 2001 unter Senator Werthebach hat sich viel getan – der Regierungswechsel zu Rot-Rot, ein neuer Innensenator, ein neuer Polizeipräsident, ein neues Konzept, die so genannte „ausgestreckte Hand“, das die Polizei dankenswerterweise auch durchhält. Insgesamt gibt es eine Bereitschaft, Freiheit zur politischen Meinungsbildung und zum Protest, Freiheit zum friedlichen Feiern zu ermöglichen, ohne auf politische Aussagen zu verzichten, ohne aber auch durch Bilder von brennenden Autos zur Stigmatisierung dieses Tags der Arbeit in Berlin beizutragen.
Wie alle Konzepte, so brauchte auch dieses seine Zeit und den unbedingten Willen zur Kontinuität. Dazu waren nicht alle Parteien in diesem Hause bereit – ich erinnere an den Missbilligungsantrag 2003 gegen Erhart Körting wegen dieses Konzeptes. Ich zitiere daraus:
Nach den Maikrawallen ist die Deeskalationsstrategie des rot-roten Senats für unsere Stadt nicht länger tragbar.
Wir haben uns als Regierungsparteien, aber auch gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen zu Recht nicht beirren lassen und in diesem Konzept weitergemacht.
Drittens muss man allerdings darauf hinweisen, dass das alles nichts wäre, wenn es nicht den ehrlich beherzten Vorstoß der Bewohnerinnen und Bewohner gegeben hätte, sich ihr Wohnumfeld nicht mehr sinnlos kaputt machen lassen zu wollen. Mit Interesse habe ich der heutigen Presse entnehmen können, dass ein Teil der Gewalttäter auch in diesem Jahr wieder eigens zu den Maifeiertagen aus Brandenburg und anderen Bundesländern eingereist ist. Ich finde immer, Ehre, wem Ehre gebührt, aber man kann nicht aufzählen, wer alles an diesem Tag mitwirkt: die unzähligen Vereine, die Jugendlichen und Träger, die Teams der Quartiersmanagementgebiete, die Veranstalter des Myfestes, PDS und Bündnis 90/Die Grünen und stellvertretend für viele im Kiez die QM-Beauftragte aus dem Bezirk selbst, Silke Fischer.
Wir hatten uns an die Bilder vom Mauerpark, vom Boxhagener Platz und aus Kreuzberg SO 36 gewöhnt. Manche mögen sich sogar damit abgefunden haben,
manch einer sogar politischen Vorteil daraus ziehen wollen. Den Grad an Einsatz zu würdigen, der es nun nach vier Jahren kontinuierlicher Verbesserung ermöglichte, diese Spirale der Gewalt zu durchbrechen, kann nicht aktuell genug sein, als dass wir uns damit in diesem Haus nicht einmal detaillierter beschäftigen sollten. Gibt es etwas Aktuelleres als Deeskalation? – Wir meinen ausdrücklich: Nein! Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Wunsch nach Aussprache hierüber folgen würden. – Herzlichen Dank!
Danke, Herr Vorsitzender! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Gesundheit und Soziales. Ich konnte der heutigen Presse entnehmen, dass nunmehr 84 Kitas Meldungen hinsichtlich Erkältungserkrankungen machen müssen. Vor dem Hintergrund meines zugegebenermaßen sehr subjektiven und statistisch vielleicht nicht unbedingt belegbaren, aber nichtsdestotrotz auch sonst verbreiteten Eindrucks, dass zwischen September und April zwischen 85 und 95 % der Kinder über Erkältungssymptome verfügen, frage ich Sie: Halten Sie diese Maßnahme für wirklich sinnvoll und verwaltungstechnisch erfolgreich umsetzbar?
Würden Sie dieses System auch dazu nutzen, die Feinstaubbelastung in der Fragestellung mit zu integrieren, denn dann würde das aus meiner Sicht
mehr Sinn machen? – Ich sage es noch einmal: Ich weiß nicht, inwiefern die einzelne Kitabeauftragte in der Lage ist, detailliert die Atemwegserkrankungen, wie Sie sie dargestellt haben, zu erkennen, einzustufen, in der Meldung für 80 bis 95 % zusammenzufassen und dann statistisch auszuwerten. Ich persönlich habe den Eindruck – ich sage das einmal ganz salopp –, es handelt sich hierbei um ein riesiges Arbeitsbeschaffungsmaßnahmeprogramm und nicht unbedingt um eine effiziente Erkennungsmaßnahme. Aber ich gebe zu, dass das ein subjektiver Eindruck ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist zunächst einmal ein ernsthafter Antrag, der es verdient, dass man sich mit ihm auseinander setzt, finde ich. Das ist wiederum – das wissen wir alle hier im Hause – beileibe nicht der Fall bei allen Anträgen, die die Berliner CDU so fabriziert. Schade ist nur, dass Sie von der CDU hier nachweislich zu spät kommen. Ich will das nicht im Einzelnen aufzählen. Das müssen Sie im Ausschuss aufarbeiten. Aber Fakt ist, dass wir uns am Ende eines Prozesses befinden, nicht am Anfang. Das, was bei WBM nun aufgearbeitet wird, ist Ergebnis und nicht Ursache, so wie Sie probieren, das hier darzustellen, Herr Kaczmarek. Insofern läuft auch – das werde ich kurz nachweisen – Ihr Versuch ins Leere, den
Überbringer von schlechten Nachrichten – in diesem Fall Rot-Rot – zum Prügelknaben zu machen.
Sie haben Recht, Ernst & Young hat sehr deutlich bereits im August 2003 die Probleme angesprochen. Wer allerdings heute eine Neuordnung der Wohnungswirtschaft fordert, hat die letzten zwei Jahre geschlafen oder, schlimmer, nicht verstanden, was es bedeutet, wenn ein Wirtschaftsprüfer darauf hinweist, dass es – ich zähle nur auf – Liquiditätsschwierigkeiten substantieller Art gibt, Instandhaltungsstau von 1,4 Milliarden €, überhöhte Buchwerte, teilweise das 13- oder Mehrfache der Mieteinnahmen, und Steuerungsdefizite der Fach- und Beteiligungsverwaltungen. Tatsache ist aber, dass dieser Senat gehandelt hat. Bereits am 19. November 2003, dargestellt in einer roten Nummer 2056, am 25. Februar 2004 im Hauptausschuss, später in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses mit Ausschuss für Bauen und Wohnen oder der Sitzung zu den konkreten Gesellschaften am 1. September 2004 ist deutlich geworden, dass es eine Reihe von konkreten Schritten gibt, die eingeleitet worden sind, um unternehmenspolitische und betriebswirtschaftliche Prozesse transparenter zu machen. Diese veränderte Geschäftspolitik ist das Ergebnis des vom Senat veranlassten Kurswechsels hin zu wirtschaftlicher Konsolidierung und auch der Offenlegung von Fehlverhalten bzw. Misswirtschaft bei der einen oder anderen Gesellschaft. Zu den Konsequenzen gehören dann natürlich auch der Rausschmiss von Geschäftsführern, wie bei der WBM geschehen. Warum diesen allerdings bei den Verfehlungen, die zumindest in der Presse angedeutet worden sind, trotzdem noch Entlastung erteilt wird, könnte vielleicht im Ausschuss noch einmal in Ruhe erörtert werden.
Wir als SPD haben jedoch nie einen Hehl aus unseren wohnungspolitischen Zielen gemacht: einen substantiellen Anteil von Wohnraum in öffentlicher Hand, nämlich rund 15 %, eine Portfoliobereinigung zur Stabilisierung der landeseigenen Gesellschaften und ein erschwingliches Mietniveau zum Erhalt der sozialen Balance. Aber – das ist die Änderung zu den letzten 10 Jahren großer Koalition – wir sind nicht mehr bereit, dies um den Preis betriebswirtschaftlicher Miss- oder Vetternwirtschaft durchzusetzen bzw. zu dulden.
Damit komme ich zum Kern Ihres Antrags, Herr Kaczmarek, den ich in dieser Gestalt sehr interessant finde. Ich zitiere aus Ihrem Antrag, in dem Sie vorschlagen, dass Sie im liebsten Falle eine Zusammenlegung aller Leitungsebenen der Gesellschaften im Land Berlin fordern würden. Was Sie dort vorschlagen – das macht Ihren Antrag in der Tat spannend –, ist nichts anderes als eine gesellschaftsrechtliche Zusammenlegung aller Unternehmen, sozusagen das wohnungswirtschaftliche Kombinat. Das ist für die West-CDU zumindest ungewöhnlich. Deswegen bin ich auf die entsprechenden Diskussionen im Ausschuss gespannt.
Aber wir sollten etwas anderes nicht aus den Augen verlieren, da stimme ich Ihnen zu: Der Fall WBM ist
diesbezüglich eine Lehre. Der ehemalige Geschäftsführer dort durfte 15 Jahre lang das Gleiche machen. Das kann nicht gut sein. Das ist nicht gut für den Menschen, der das tut, und das ist auch nicht gut für die Unternehmung, die das tut.
Auch in diesem Zusammenhang müssen die Aufsichtsräte noch einmal thematisiert werden. Ich finde, dass die Zusammensetzung von Aufsichtsräten, wie sie bei der WBM nachvollziehbar über die Jahre hinweg bestanden haben, zumindest Fragen offen lässt. Ich denke, dass Herr Stimmann jemand ist, der von vielem Ahnung hat. Ob er in einen Aufsichtsrat einer wohnungswirtschaftlichen Unternehmung gehört, lassen wir mal offen. Herr Zeller ist bärig, lieb und nett. Aber es muss schon einen Grund gehabt haben, warum die CDU ihn auch nicht mehr als Landesvorsitzenden haben wollte. Als Mitglied in einem Aufsichtsrat ist er sicherlich auch nicht die ideale Besetzung.
Also legen Sie in den anstehenden Beratungen, lieber Herr Kaczmarek, Ihr Augenmerk auch auf diese Aspekte: Qualität und Dauer von Geschäftsführung, Qualität und Dauer von Aufsichtsräten. Ich bin sicher, dann wird die Diskussion eine spannende. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage ist eigentlich, was die FDP mit dieser Großen Anfrage bezweckt oder was sie möchte. – Ich dachte, es ging darum, im Grunde genommen noch einmal deutlich zu machen oder den Vorwurf zu erhärten, den Sie in Ihrer Großen Anfrage haben, dass dieser Senat und der Regierende Bürgermeister entgegen seiner Aussage in der Fernsehsendung nicht genügend täte, um das Steuersystem zu vereinfachen. Tatsache ist,
Nein, natürlich! – All das betrifft auch weitere Tatbestände, die Entfernungspauschale für Pendler, die Mehrwertsteuerermäßigung für Schnittblumen, die Bewirtungskosten bei Spesen, die Herr Dr. Lindner gerade mit dem Begriff der Bordellrechnungen angesprochen hat. All das sind Dinge, die entsprechend nicht mehr ohne weiteres abzugsfähig gewesen wären, wenn der Vorstoß der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit gefunden hätte, aber das hat er nicht, auch dank der FDP nicht.
Dann muss man noch einmal zuspitzen, was jetzt zur Entscheidung steht, lieber Herr Dr. Lindner, liebe FDP! Hinter Ihrer Vereinfachung – das wird nicht deutlich, wenn Sie hier 10 bis 15 Minuten herumschwadronieren, und das muss klar gesagt werden – steckt nämlich eine Umverteilung. Das ist das Problem. Die FDP – wenn sie Vereinfachung sagt – meint Umverteilung. Das ist es, was die Menschen auch zu Recht erbost.
und das möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen, dass der Regierende Bürgermeister, noch nicht einmal 10 Tage her, einer Gewerbesteuererhöhung definitiv eine Absage erteilt hat – und das begrüßen wir. Das ist eine Entscheidung, die vor zehn Tagen gefällt worden ist.
Des Weiteren – auch das ist nachvollziehbar – hat dieser rot-rote Senat alle Subventionsabbauvorstöße der Bundesregierung, die Sie anprangern, unterstützt. Ich erinnere daran, dass der Einkommensteuersatz, als Sie die Regierung verlassen haben, bei 53 % im Spitzenbereich war. Das war im Jahr 1998. Wo ist der jetzt, Herr Lindner? – 42 %, zehn Prozentpunkte weniger! Der Eingangssteuersatz lag bei 25,9 %. Ich sage Ihnen den jetzigen Satz, den Sie auch nicht zu kennen scheinen, der liegt bei 15 %. Sieben Jahre Rot-Grün auf Bundesebene, das bedeutet zehn Prozentpunkte weniger beim Eingangssteuersatz.
Die einbehaltene Körperschaftsteuer beim Abgang von CDU und FDP 1998 lag bei 40 %, die ausgeschüttete Körperschaftsteuer bei 30 %. Sie ist heute – sieben Jahre später – bei 25 %. Sie wird bald entsprechend bei 19 % liegen. Das sind alles Beispiele dafür, wie diese Bundesregierung – auch mit Unterstützung dieses rot-roten Senats – zu Steuervereinfachungen und Subventionsabbau bzw. zu einer Minderung der Steuerbelastung beigetragen hat. Ich erinnere an das Frühjahr 1999, an das Steuerentlastungsgesetz mit ca. 70 Steuerausnahmetatbeständen, die ganz oder teilweise beseitigt worden sind, übrigens gegen den wütenden Protest von CDU und FDP. Ich erinnere an das Frühjahr 2003, an das Gesetz zum Abbau der Steuervergünstigungen, dessen Weg im Vermittlungsausschuss wir alle verfolgen konnten. Da möchte ich mir schon den Spaß erlauben – es ist die letzte Sitzung in diesem Halbjahr –, das Plenum zu fragen, was es meint, wie die Position der FDP zu der einen oder anderen Angelegenheit ist. Wir nehmen z. B. den Vorschlag der Regierung im Steuervergünstigungsgesetz, die Gewerbesteuer auch auf freiberufliche Tätigkeit zu erweitern. Wir wissen, dass Herr Dr. Lindner Rechtsanwalt, also Freiberufler, ist. Ich frage Sie hier im Haus: Was sagt die FDP zu diesem Vorstoß „Gewerbesteuer für Freiberufler“ – ja oder nein?
Ihre Partikularinteressen – ich habe sie gerade an Ihrem Beispiel durchdekliniert – verstecken Sie hinter Allgemeinwohlformulierungen. Das ist eine Haltung, wie wir sie von Pharisäern kennen. Ihre innere Haltung ist nicht die einer wahren Vereinfachung, sondern praktisch nur der Wunsch, entsprechende Einzelfälle zu befördern.
Nein, natürlich! – Ich nehme einen weiteren Vorschlag der Bundesregierung in diesem Gesetzentwurf, die Dienstwagensteuer. Herr Dr. Lindner hat einen Dienstwagen. Wie ist die Position der FDP – ja oder nein?
Nein! – Wir haben des Weiteren den Vorstoß der Bundesregierung gehabt, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Wir können der Presse entnehmen, dass Herr Dr. Lindner im Eigenheim wohnt. Wie ist die Position der FDP – ja oder nein?
Dazu gehört auch die Drucksache 15/2349 des Deutschen Bundestages, die Sie ebenfalls in der Großen Anfrage zitieren. Dazu möchte ich Ausführungen von Hermann Otto Solms in der 91. Sitzung des Bundestages zitieren. Das ist das gleiche Problem, wie ich es eben formuliert habe, das eine sagen und etwas ganz anderes tun. Herr Solms sagte in der 91. Sitzung:
Die Besteuerung muss unabhängig davon erfolgen, aus welcher Quelle das Einkommen stammt, für welche Zwecke es verwendet wird oder in welcher Rechtsform es erwirtschaftet wird.
Eine klare Formulierung, wie man sie sich wünscht! – In der gleichen Legislaturperiode, in der so etwas zu diesem Gesetzentwurf, den Sie in der Großen Anfrage zitieren, formuliert wird, gab es von Herrn Brüderle und anderen seitens der FDP folgenden Vorstoß – ich verweise auf die Drucksache 15/2045 des Bundestages –: Die Fraktion der FDP hat einen Antrag eingebracht, der die Änderung des § 6b des Einkommensteuergesetzes enthält, mit dem Ziel, den Verkaufserlös alter Schiffe bei Reinvestition komplett steuerfrei zu stellen. – Sie sind angeblich die große Steuervereinfachungs- und Subventionsabbaupartei.
Das ist Ihre Partei auf Bundesebene: Nach § 6b sollen Schiffe veräußert werden können, ohne dass der Erlös versteuert werden muss, während Herr Solms in der Debatte im Bundestag genau das Gegenteil sagt.
)
Ja, ja! – Herr Zackenfels! Wenn Sie davon sprechen, dass die Bundesregierung Steuerentlastungen herbeigeführt habe, dann mag das sogar so sein. Aber wo haben Sie denn entlastet? – Bei großen Kapitalgesellschaften, aber nicht beim Mittelstand, der die Arbeitsplätze schafft!
Das Ergebnis Ihrer Politik auf Bundesebene, der rotgrünen Bundesregierung, sehen wir sehr deutlich an den Zahlen. 5 Millionen Arbeitslose sprechen eine deutliche Sprache. Unser Land befindet sich nach sieben Jahren unter Rot-Grün in einer tiefen strukturellen Krise: Schwaches Wachstum, höchste Arbeitslosigkeit, die öffentlichen Haushalte, aber auch die sozialen Sicherungssysteme geraten vollends außer Kontrolle. Das Kernproblem in unserem Land sind unsere derzeitigen Steuersätze. Wir sind mit den Steuersätzen im europäischen Vergleich – Herr Sarrazin sagt es teilweise – nicht konkurrenzfähig. Unser Steuerrecht ist zu bürokratisch und viel zu kompliziert. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen ins Ausland abwandern oder aufgeben müssen. In den letzten Jahren mussten 40 000 Unternehmen jährlich Insolvenz anmelden. Täglich wurden im letzten Jahr 1 500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. So kann und darf es nicht weitergehen.
(D – Dazu komme ich noch! Offensichtlich sind sich hier auch alle einig, Herr Eßer, dass sich etwas ändern muss. Aber wie so oft: Reden und handeln passen nicht zusammen.
Der Herr Brüderle ist ja auch so ein Oberkumpel von Ihnen. Der Herr Brüderle – glaubt man Christine Scheel in der 91. Sitzung des Bundestages – ist einer derjenigen, die dazu beigetragen haben, dass zu seiner Zeit in Rheinland-Pfalz z. B. zur Förderung des Weinbaus an Steillagen die Zuschüsse von 1 500 DM auf 5 000 DM angehoben wurden. Das ist die Realität der FDP-Politik. Sie predigen Wasser, aber Sie saufen richtig Wein!
Und das tun Sie mit vollem Bewusstsein und vollem Stolz und nicht mit dem geringsten Maß an Selbstkritik.
Ich komme zur Eingangsfrage zurück, was die FDP mit dieser Großen Anfrage möchte, einer Frage, die hier deutlich gestellt werden muss. Will Herr Dr. Lindner die Gewerbesteuer für sich erstreiten bzw. sicherstellen? Wollen wir den Wein für Herrn Brüderle sichern? – Nein! Ich glaube, dass in diese Debatte noch eine Mitteilung hineingehört, die wir um 15.10 Uhr am heutigen Tag erhalten haben – eine ddp-Meldung mit Foto – der gute Dr. Martin Lindner –:
Als erster FDP-Politiker hat der Berliner Fraktionschef Martin Lindner eine Erhöhung der Mehrwertsteuer unter bestimmten Bedingungen nicht mehr ausgeschlossen.
Sie verabschieden sich. Drei Jahre lang mussten wir von Ihnen in jeder Sitzung hören: Keine Steuererhöhung! Mehrwertsteuer ist Gift für die Wirtschaft. – Das ist Ihre Formulierung gewesen. Hier ist die Realität. Das ist das, worum es heute im Grunde genommen ging. Sie haben versucht, das hinter wohlfeilen Äußerungen über Steuerquote u. Ä. zu verstecken. Sie wollen sich in die Bundespolitik hinaufkatapultieren. Sie sagen das Gegenteil von Westerwelle und anderen führenden Freidemokraten.
Ich komme auf den Anfang Ihrer Rede zurück – das ist eine Steilvorlage, die ich einfach aufgreifen muss –: Sie sprachen davon, dass es Kulturkreise oder Stämme gebe, bei denen Wort und Tat nicht übereinstimmten. – Ich kann Ihnen sagen, wie dieser Stamm heißt. Dieser Stamm heißt „Die Liberalen“, und der Häuptling heißt Dr. Lindner. – Danke!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Eine kleine Bemerkung zu der Debatte vorher: Ich finde es ganz interessant, die FDP sollte vielleicht einmal dahin streben, zunächst die beste Oppositionspartei zu werden, bevor sie vom Land Berlin verlangt, das Beste im gewerbesteuerlichen Bereich zu machen. Aber das ist noch ein langer Weg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag, der jetzt zur Debatte steht, begeben wir uns in eine komplexe, aber nichtsdestotrotz wichtige Materie. Über die 90er Jahre hinweg bis in unsere heutige Zeit werden grenzüberschreitende Vermietungs- und Leasingmodelle von deutschen Kommunen praktiziert. Infrastrukturen im Bereich Wasser, Busse und Bahnen oder Gebäude werden in Milliardenhöhe anonymen amerikanischen Investoren verkauft, um sie dann über 99 Jahre hinweg zurückzumieten. Diese Geschäfte sind auf amerikanischer Seite ausschließlich auf Steuerersparnis, auf deutscher Seite ausschließlich auf den kurzfristigen Liquiditätsvorteil ausgerichtet.
Alle seriösen öffentlichen Finanzexperten stufen daher diese englischsprachigen, meist über 10 000 Seiten umfassenden Verträge mit Gerichtsstand New York als Bruch mit einer geordneten Haushaltsführung in Deutschland ein. Sie warnen vor der Unkalkulierbarkeit der Risiken. In Berlin wurde ein solches Geschäft zuletzt unter Finanzsenator Peter Kurth beim Bau der Messe Berlin praktiziert und vor kurzem im Hause Flierl im Zusammenhang mit der Opernstiftung erörtert. Auf eine Kleine Anfrage antwortet die Finanzverwaltung nach wie vor:
Die Herangehensweise sollte nicht pauschal kritisch, sondern einzelfallbezogen sachlich sein.
Dazu ist leider kein Spielraum mehr gegeben. Wie an diesem Antrag sichtbar, verwehren wir als Regierungskoalitionen sowohl der Verwaltung als auch Einzelvertretern des Landes in Aufsichts- und Beiräten die Zustimmung zu solchen Geschäften. Die aktuelle Entwicklung gibt uns dabei Recht.
Zu guter Letzt allerdings möchte ich mich noch mit einem weiteren Antrag beschäftigen, bei dem wir uns in zweifelhafter, aber nützlicher Gesellschaft befinden, nämlich einem Gesetzesantrag des Landes Hessen, Bundesratsdrucksache 45/2005, Gesetz zur Verringerung steuerlicher Missbräuche. In diesem Entwurf eines Gesetzes soll sogar die Gestaltungsmöglichkeit für inländische Saleand-lease-back-Konstruktionen, bei denen sich die Kommunen den finanziellen Vorteil zu Lasten des allgemeinen inländischen Steueraufkommens verschaffen, geschlossen werden.
Zusammenfassend wende ich mich daher ausdrücklich vor allem an die Oppositionsfraktionen CDU und FDP: Reihen Sie sich auch in Berlin in die Runde seriöser Haushälter ein, und stimmen Sie dem Antrag zu! Viele Gemeinden, in denen Sie Verantwortung tragen – ob in Bayern Günther Beckstein, CSU, in Frankfurt am Main oder in Bielefeld, ob CDU oder FDP in Städten und Gemeinden in NRW oder in Hessen –, rufen dazu auf, sich auf die wirklichen Haushaltsprobleme zu konzentrieren und notwendige Strukturentscheidungen anzugehen. Cross-Border-Leasing ist definitiv keine Lösung und das genaue Gegenteil einer seriösen Haushaltswirtschaft. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Meyer! Würden Sie bitte noch einmal präzisieren, worin Ihrer tiefschürfenden Erkenntnis nach, der Unterschied zwischen einem CrossBorder-Leasing und einem Sale-and-lease-back besteht? Könnten wir uns darauf verständigen, dass wir über das Gleiche reden, aber es sich in dem einen Fall um überregionale und grenzüberschreitende Verträge handelt und in dem anderen um innerdeutsche bzw. innerländische Vertragsabschlüsse? – Sie sollten deutlicher hervorheben, was Sie meinen.
Vielleicht kreuzt ja schon nächste Woche die Bankgesellschaft beim Senat, bei der BVG oder bei Vivantes auf und erzählt von den neusten grandiosen Möglichkeiten, die sich zur Bilanzverschönerung und Liquiditätsschöpfung durch Cross-Border-Lease-Geschäfte mit einem Tochterunternehmen namens Greico auf den Caymaninseln aufgetan haben.
Hier für alle Fälle vorzubeugen, ist zweifellos Aufgabe und Pflicht des Parlaments. Sodann enthält Ihr Antrag noch die Pflicht des Senats, im Beteiligungsbericht die bereits abgeschlossenen Cross-Border-Lease-Verträge zu behandeln und zu bewerten. Es ist absolut sinnvoll, hier einen parlamentarischen Kontrollmechanismus in Gang zu setzen.
Man wird den bis Ende dieses Jahrhunderts laufenden Vertrag über die Messehallen im Auge behalten müssen, bei dem das Land Berlin sich im Zuge der Veränderungssperre, in Bezug auf den Messebetrieb leichtfertig ausgeliefert hat und den es frühestens im Frühjahr 2029 kündigen kann. Man wird sich mit der Problematik der etwa zwei Dutzend US-Lease-Verträge auseinandersetzen müssen, in die die BVG Straßenbahnwagen, U-Bahnwagen, IT-Systeme und Signalanlagen eingebracht hat. Nicht nur, dass ich – wie die meisten Berliner – keine Lust habe, noch auf Jahre hinaus mit dem Rappelkasten namens „Gisela“ zu fahren, sondern um den ernsten Kern des Problems anzudeuten: Nach gründlichem Studium der Verträge werden Sie uns Grünen vermutlich noch dankbar sein für die Idee, die gesamte immobile und mobile Infrastruktur der BVG in eine landeseigene Infrastrukturgesellschaft einzubringen, weil möglicherweise nur noch dadurch die Nutzung der in die USA verleasten Vermögensbestände sichergestellt werden kann, wenn ausgeschrieben wird.
Ich muss zumindest auf den Vorwurf, sachlich nicht richtig gewesen zu sein, reagieren. Das sind Sie nicht gewohnt, weil Sie sich nie auf dieser Ebene mit etwas beschäftigen, meine lieben Freunde von der CDU.
Dem guten Herrn Meyer möchte ich Folgendes mit auf den Weg geben: Prüfen Sie, ob nach US-Steuerrecht Eigentumsübergang stattfindet! Um US-Recht geht es bei der vorliegenden Problematik.
Es ist nämlich so: Weil vorher der Eigentumsübergang US-steuerrechtlich anerkannt war, konnte der Investmentfonds Zinsen und Abschreibungen bei sich geltend machen. Dass das geändert wurde, ist das eigentliche Problem. Um deutsches Recht geht es hier gar nicht.
Die Konsequenz ist, dass der amerikanische Investor jetzt zu Ihnen kommen und einen Vorwand suchen wird, um aus dem Vertrag herauszukommen. Es geht nicht um deutsches Recht, Herr Meyer, sondern um US-Recht. Machen Sie sich noch einmal kundig.
Herr Senator Wolf! Sie sagten, sie befänden sich in Gesprächen. Könnten Sie noch einmal kurz ausführen, welche konkreten Schritte Sie angegangen sind, um auf Bundesebene die entsprechenden Ermessensspielräume oder Interpretationsspielräume zugunsten des Job-Points auszulösen? Welche konkreten Schritte sehen Sie vor, um nötigenfalls – wenn das nicht zum Erfolg führen sollte – entsprechend die Landesfinanzierung für dieses erfolgreiche Modell sicherzustellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach der Job-Point der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung in Neukölln wegen fehlender Finanzierung in Höhe von 200 000 € kommende Woche seine Arbeit einstellen muss und der Job-Point in Mahrzahn-Hellersdorf ebenfalls in der Fortführung gefährdet ist?
2. Wie will der Senat sicherstellen, dass erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik durch Vermittlungsgesellschaften von diesen auch weiterhin fortgesetzt werden kann, in Ergänzung zur Tätigkeit der Arbeitsagentur?
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Habe ich Ihre Ausführungen recht verstanden, dass Sie nach der Erörterung dieser Ausführungsvorschriften einen rückwirkenden Beginn der Rechtskraft zum 1. Januar 2005 oder spätestens zum 1. Juli 2005 anstreben? Können Sie präzisieren, wann genau die Ausführungsverordnung in Kraft treten soll?
Wirtschaftlichkeitsberechnungen passieren. D. h. zum Beispiel, dass man genau schauen muss, ob die überschreitende Miethöhe über einen Zeitraum von einem Jahr größer ist als die Umzugs-, Renovierungs- und Neueinrichtungskosten. Erst nach Abwägungen kann dann eine Entscheidung fallen. Hierzu gehört auch, dass die Mieterinnen und Mieter künftig die Möglichkeit haben, aus eigner Kraft zuzuzahlen. Im Bundessozialhilfegesetz gab es bisher keine solche Möglichkeit. Wenn es künftig eine Mietüberschreitung gibt, muss den Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit gegeben werden, den überschreitenden Betrag zuzuzahlen. Selbstverständlich wird es in dieser Ausführungsvorschrift Härtefallregelungen geben.
Ich glaube, dass es darauf ankommt, dass wir über Formulierungen nachdenken. Es ist absolut unangemessen, von einer Ausführungsvorschrift Unterkunft zu sprechen. Wir werden sie als Ausführungsvorschrift Wohnkosten bezeichnen. Die Menschen, die davon betroffen sind, werden nicht untergebracht, sondern es handelt sich um Mieterinnen und Mieter. Semantik hat bisweilen eine wichtige Bedeutung – gerade für die betroffenen Menschen.
Herr Senator! Ist es bei der von Ihnen angesprochenen Vertrauensschutzformel angedacht, all diejenigen, bei denen die Altersteilzeit erst im Jahr 2004 beginnen sollte und die vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es bis zum Ende des Jahres 2003 keine Hinweise auf eine andere Interpretation gegeben hat, den eigentlichen Vertrag im Jahr 2003 abgeschlossen haben, auch in Ihre Vertrauensregelung hinein zu nehmen und nicht nur diejenigen, die mit Abschluss im Jahr 2003 oder früher und Anwendung ab dem Jahr 2003 natürlicherweise bereits unter diese Regelung fallen müssen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Grunde hat die heutige Aktuelle Stunde mit einem Skandal begonnen, wenn ich Herrn Dr. Lindner richtig verstehe: Wir haben es gewagt, dem Vorschlag der FDP-Fraktion zuzustimmen. – Nichtsdestotrotz tun wir gut daran, heute über die GSW zu sprechen – in welcher Form auch immer, also auch im Sinne einer Perspektive bzw. in Hinblick auf die Privatisierung im Allgemeinen.
Fasse ich zusammen, stelle ich fest, dass die Opposition heute sagt, bei der GSW sollten die Dinge nicht anders und auch nicht besser sein. Sie sagen vielmehr nur, sie sollten schneller sein. Mehr sagen Sie letztendlich nicht.
Im Zusammenhang mit diesem „Schneller!“ möchte ich noch einmal auf das zurückkommen, was Herr Liebich vorhin ansprach und worauf Sie nicht geantwortet haben, nämlich die Frage der Opportunitätskosten. Sie haben in Ihrer Presserklärung und auch jetzt wieder behauptet, dass es im Grunde ein teures Verschieben wäre, heute keine Entscheidung zu treffen. Aber dem muss man entgegenhalten, was in den letzten 480 Tagen geschehen ist: Wir haben am 30. Januar 2003 ein Angebot von 215 Millionen € für die GSW erhalten, während heute ein Angebot von 405 Millionen € vorliegt. Das ist eine Differenz von 190 Millionen €. Diese 190 Millionen € teile ich durch die Anzahl der Tage, die seit dem ersten Angebot vergangen sind.
Dann stelle ich fest – und das freut mich dann doch irgendwo –, dass wir durch ein entsprechendes Nachverhandeln und die richtige Entscheidung seinerzeit, diesem Angebot für 215 Millionen € nicht den Zuschlag zu erteilen – was gegen Ihren Willen geschehen ist, denn Sie hätten schon vor 480 Tagen verkauft –, an jedem einzelnen Tag dieser 480 Tage 395 833 € gewonnen haben.
)
Deswegen dürfte es interessant sein, was der Wähler dazu sagt. Ich hoffe und bin mir eigentlich auch sicher, dass die Wähler dem nicht folgen werden und dass es nicht zu einer schwarz-grünen Koalition kommt. Man muss ehrlicherweise sagen, dass dabei Ihre Meinung, Barbara Oesterheld, offensichtlich definitiv Mindermeinung ist. – Herzlichen Dank!
(D
Das mache ich gern. – Es muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass bei Schwarz-Grün für Grün noch eine Reihe von Hausaufgaben zu erledigen sind, Barbara Oesterheld! Es ist darauf hingewiesen worden: Schloss Wulkow, August 2003! Das ist ja nicht allzu fern. Seinerzeit hat die Bündnis 90Fraktion mit großem Trara beschlossen, sie wolle sich
von 300 Beteiligungen – d. h. allen Beteiligungen – des Landes Berlin verabschieden. Volker Ratzmann ist an die Presse gegangen und hat das entsprechend verkündet. Till Heyer-Stuffer kam und äußerte sein Befremden darüber. Auch Sie, Barbara Oesterheld, sind bei dieser Entscheidung in der Minderheit gewesen. Dass müssen Sie hier auch einmal sagen.
Im Grunde genommen ist die Grünen-Partei, wie sie sich seit August 2003 in Berlin darstellt, eine Partei der Vollprivatisierung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht zunächst ein kurzes Wort, weil Sie das eingangs auch sagten, Herr Ritzmann, zur Wahl der Aktuellen Stunde. Ich kann nur sagen, wenn Sie nicht praktisch jede Sitzung dazu nutzen würden, entweder einen Abwahlantrag zu stellen oder in irgendeiner anderen Form die Wissenschafts- bzw. Kulturpolitik des Landes Berlin zu thematisieren, hätte man Ihrer Aktuellen Stunde zustimmen können. Aber wenn Sie sich die letzten Sitzungen ansehen, werden Sie merken – ich glaube, zwei oder drei Abwahlanträge sind es inzwischen gewesen –, dass die Aktualität Ihrer
Forderung einfach nachweislich nicht gegeben gewesen ist. Deshalb ist sehr gut nachvollziehbar, dass die Koalition zur ersten Sitzung nach dem 1. Mai diesen zu einem Thema gemacht hat.
Herzlichen Dank! – Ich habe eine Zwischenfrage: Sind Ihnen weitere Vorfälle auch von anderen Parlamentariern anderer Fraktionen bekannt, die eventuell sogar von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen worden sind?
Oder ist der Kollege Over der Einzige, der, so sagten Sie, Rangeleien und Ähnliches angestrebt hat? – Ich glaube, Kollege Over ist nicht in Gewahrsam genommen worden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Berlin besitzt keine funktionierende Beteiligungsverwaltung, da gibt es Konsens. Wir sehen folgende Probleme: 1. die unzureichende Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte, 2. mangelhafter Informationsaustausch auf Arbeits- und politischer Ebene, 3. widersprüchliche Handlungsanweisungen gegenüber den Unternehmungen auf Grund der auch von Ihnen thematisierten praktisch gleichwertigen Zuständigkeit von Fach- und Finanzbehörde, 4. das Fehlen unternehmens- bzw. branchenspezifischer Leitlinien und ihrer Umsetzung in Form von Zielvereinbarungen. In diesen gleichen Komplex Beteiligungsverwaltung gehören auch andere Themen wie z. B. 5. die Auswahl und die Vergütung der Gesellschaftsorgane, 6. die Konsequenzen aus unternehmerischem Fehlverhalten, 7. das Thema Kontrolldichte, 8. die Frage der Darstellung von Beteiligungen und 9. die parlamentarische Überwachung derselben. Man kann ohne weiteres hinzufügen 10. die mangelnde Risikovorschau, 11. die mangelnde Klarheit in den Zielvorstellungen, 12. die Abwesenheit von messbaren Parametern, 13. die mangelnde Transparenz in der Entscheidungsfindung, 14. die schlechten Führungskräfte, das betrifft sowohl die Aufsichtsorgane als auch die Geschäftsführung, und 15. das weitaus zu späte Publizieren der Ergebnisse unserer Gesellschaften, ohne Wertung und ohne Vergleich.
In der roten Nr. 2257 ist noch einmal ausgeführt, dass entscheidendes Kriterium einer erfolgreichen Beteiligungspolitik das verantwortungsvolle Wahrnehmen der Rolle des Eigentümers ist. Ich zitiere:
Voraussetzung hierfür ist eine klare Eigentümerstrategie. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat als Ergebnis der Schwachstellenanalyse und der Prüfung möglicher alternativer Organisationsformen anhand der Beispiele in anderen Gebietskörperschaften im Zuge der Neuorganisation des Hauses bereits wichtige Schritte zur Reorganisation des Beteiligungsmanagements eingeleitet; zugleich erfolgt der Einstieg in eine erweiterte mittel- bis langfristige strategische Portfolioplanung. Die Neuordnung in der Vermögensabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen bildet die Aufgabengebiete nunmehr klar ab und führt zu einer ganzheitlichen Betrachtung der klassischen Gesellschafteraufgaben, des Controlling und der Risikofrüherkennung in einer Hand.
Das ist der Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren und liebe Kollegen von den Grünen, warum wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen werden. – Danke!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Just in dem Augenblick, da der Senat von Berlin eine überarbeitete Version des Haushalts zur parlamentarischen Beratung vorlegt, platzt ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Haushaltspolitik, der praktisch die Bankrotterklärung ihres haushaltspolitischen Anspruchs darstellt, werte Kollegen, zwischen PDS und SPD.
Seit zwei Jahren debattieren wir im Plenum und in Ausschüssen praktisch ununterbrochen über die finanzielle Situation unserer Stadt und die notwendigen Konsequenzen. Seit zwei Jahren praktizieren Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90 – zugegebenermaßen sehr erfolgreich – , ein manchmal bis ins perfide gehendes Doppelspiel, indem Sie nämlich einerseits seriösen Konsolidierungswillen suggerieren und andererseits aber keine Gelegenheit auslassen, uns dafür fast in allen Fällen an den Pranger zu stellen.
Aber, liebe Bündnisgrüne, mit Kritik allein verdient man nicht, Verantwortung zu tragen,
und zur Regierungsfähigkeit gehören Konzeptionen. Und jetzt ist es so weit. Mit einem regelrechten Paukenschlag haben Sie einen Vorschlag auf den Tisch gelegt – ich meine Ihre Forderung nach einer zusätzlichen Landessteuer – ,
stark progressiv, zweckgebunden, und dieses Feigenblättchen zum nackten Bündnis 90-Wahn muss sein: selbstverständlich befristet.
Die Regierungskoalitionen stehen umso mehr in Ihrer Schuld, Ihnen Gelegenheit zu geben, Ihre Vorstellungen
Präsident Momper
in großer Runde zu debattieren, als wir in der Vergangenheit oft genug gefordert haben, Sie sollten endlich darstellen, wie Sie es anders, besser, weniger schmerzhaft machen würden.
Hören wir uns heute an, wie Bündnis 90/Die Grünen den Berlinerinnen und Berlinern pauschal mal einfach so mindestens 100 Millionen € entziehen wollen. Ich sage Ihnen voraus, Ihr Beschluss zur Einführung einer Notlagensteuer ist eine Geisterfahrt vor entsetzten Rängen. Das genau wird die heutige Aktuelle Stunde zeigen.
Aber auch Ihren Worten, verehrte CDU, wird man heute ganz besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, denn wir sprechen über die fiskalpolitischen Bestrebungen des Koalitionspartners, den Sie sich angeblich schon auserkoren haben, Kollege Zimmer, und mit dem Ihr Landesvorsitzender in Mitte bereits fleißig Politik betreibt. 2006 ist nicht mehr weit.
Meinen Sie, werte Damen und Herren von der CDU, denn wirklich, Sie kriegen diesen Charakterzug des politischen Amokläufers, der uns aus leidiger Erfahrung schon öfter davon abgehalten hat,
mit Bündnis 90 zu koalieren, bis dahin weg? Die Antwort, ob Sie das bis 2006 schaffen können, die Antwort sind Sie der Stadt auch heute schuldig.
Im Handumdrehen wird deutlich, was unsere Politik von Ihren Kladdeentwürfen unterscheidet. Wo wir seriös und sauber
um Lösungen ringen, interpretieren Sie das Steuerrecht neu. Wo wir Leistung und Gegenleistung sichtbar machen wollen, haben Sie zum Ziel, Strukturentscheidungen rückgängig zu machen. Die Gegenüberstellung von ehrlicher Konsolidierungsbemühung, die in der ersten Runde Frau Spranger darstellen wird, und orientierungsloser Oppositionspolitik, die sich im Beschreiten rechtlicher Angriffe erschöpft,
die ich mir ein Vergnügen machen werde, mit Ihnen gemeinsam in der zweiten Runde zu erörtern, ist fälliger denn je. Darum sollte sie heute Thema der heutigen Aktuellen Stunde sein. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herr Zimmer! Er ist gar nicht mehr im Saal, sehen Sie?
Das Erste, was man dem Herrn Zimmer sagen muss, ist, der Kollegin Spranger vorzuwerfen, sie sei nicht auf die Verfassungsmäßigkeit eingegangen: Das ist angesichts der Tatsache, dass Sie selbst gar nicht im Saal waren, als sie gesprochen hat, schon ein gewisses Maß an Frechheit. Ich finde, Sie von der CDU müssen sich die Frage gefallen lassen, ob Sie auch weiterhin politische
Sen Dr. Sarrazin
Macht um den Preis des juristischen Erfolgs zum Schaden der Stadt anzustreben bereit sind. Die Frage ist vorhin auch in den Worten des Senators angeklungen.
Das werden wir noch zu gegebener Zeit auszudiskutieren haben.
Bei der FDP in dieser ersten Runde muss man immer wieder feststellen, dass Worte und Taten in Einklang zu bringen sehr schwer ist. Sie sind eine Partei, das mag man Ihnen sicherlich zubilligen, die große Verdienste in der deutschen Außenpolitik hat, einige Meriten in der deutschen Wirtschaftspolitik, aber, wie heißt es auf Neudeutsch, sicherlich keine gute performance in der deutschen Fiskalpolitik an den Tag legen kann. Das sage ich Ihnen als Opfer. Ich habe meine erste Steuerberaterprüfung Anfang der 90er Jahre gemacht, da haben Sie mit der CDU in Bonn regiert. Ich kann Ihnen sagen, das ist ein Geständnis, ich bin das erste Mal durchgefallen. Was ich für das zweite Mal alles lernen musste, was sich verändert hatte, das passte auf keine Kuhhaut. Also Sie haben Glück, dass Sie nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden können. Ich habe mit darunter gelitten, dass die FDP mit der CDU das Steuerchaos mit fabriziert hat, was Rot-Grün auf Bundesebene aufzuräumen bereit ist.
Wer sich die letzten Jahre vergegenwärtigt, der kommt nicht umhin festzustellen, dass Konsolidieren sich in einem Spannungsfeld von Fordern und Stützen bewegt. Es geht darum, einerseits die Belastungen nicht überhand nehmen zu lassen, andererseits zum geringst möglichen Preis zukunftsfähige, arbeitsplatzschaffende Strukturen zu fördern. Das ist ein sehr enger Pfad und erfordert demzufolge eine gut reflektierte Balance. Dort, wo Staat den Menschen Mittel entzieht, muss er die Gegenleistung um so deutlicher hervorheben. Das ist bei den Kitagebühren der Fall. Es gibt keinen Zweifel, dass es dafür eine sichtbare Gegenleistung gibt. Über deren Qualität streiten wir uns trefflich, doch das hohe Angebotsniveau ist ein Pfund, sagen wir doch ein Standortvorteil, den wir erhalten, weil er für die Stadt gut ist. Das gilt übrigens auch für die Beschränkung der Lehrmittelfreiheit. Jedem Euro steht ein Buchanteil gegenüber, physisch greifbar, Eigentum, das wieder veräußert wird.
Die erfolgreiche Nutzung fremder, in diesem Falle von der EU stammender Gelder zur Renovierung z. B. von Berufsschulen gehört in die zweite Kategorie des Stützens der Zukunft. An dieser Entscheidung z. B. haben die Kollegen von den Grünen Anteil, das gestehe ich gern unumwunden zu.
Die Notlagensteuer wiederum fällt in keine dieser beiden Kategorien. Sie fordert nicht ein, wo staatliche Leistung sichtbar ist, und kann aus ihrer Natur heraus nicht stützen, wo Zukunft möglich ist, denn es ist die Natur selbst von Steuer, keiner Zweckbindung zu unterliegen. Kollege Lindner hat das hier noch einmal ausführlich dargelegt. Dieser Wesenszug unterscheidet sie aus
drücklich von der Gebühr. Da müssen Sie einfach rechtlich ein bisschen nacharbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen.
Das Notlagensteuerkonzept offenbart aber Ihre Philosophie. Die Philosophie bedeutet, pauschal Einnahmen zu erhöhen, doch weil ihr keine sichtbare Gegenleistung gegenübersteht, findet sie auch zu Recht keine Zustimmung. Und Frau Klotz, das glaube ich Ihnen einfach nicht, das müssen Sie mir zeigen, eine Mail von einem Bürger oder einer Bürgerin dieser Stadt, die sagt: Wenn Sie an der Regierung wären, würde ich gern zahlen, weil ich dann weiß, was mit meinem Geld passiert. Das, was Sie vorhin dargelegt haben in der Kommunikation mit der Stadt, das glaube ich Ihnen einfach nicht. Bringen Sie es hier ins Plenum, lesen Sie daraus vor,
überprüfen Sie, ob diese Aussage stimmt, wie Sie sie hier gefällt haben: Wenn Sie an der Regierung wären, hätten die Bürger mehr Vertrauen in die Verwendung der Gelder.
Denn Sie glauben auch nicht im Ernst, dass diese Liste – Sozialticket, Kita und Bildungsfonds –, die Sie vorgelegt haben, der wohl überlegten tatsächlichen Schwerpunktsetzung grüner Politik geschuldet ist. Der Mode und dem tagesaktuellen Sorgenthema verdanken wir diese Großzügigkeit. Vor einem Jahr hätte Herr Schruoffeneger dafür gesorgt, dass die Berliner Exportagentur ERIC BOA, die Stiftung Entwicklungspolitik und vieles andere auf der Liste steht, weil eben damals das die umstrittenen Themen in der Stadt waren. In anderen Worten: Die Menschen in der Stadt können noch nicht einmal sicher sein, dass das, was Sie dort vorstellen in der aktuellen Liste, tatsächlich Bestand hat.
Und damit bin ich eigentlich bei einer anderen Debatte, die bei der FDP mit anklang, deren Differenz zur Notlagensteuer jedoch hier aufgezeigt werden muss. Ja, wir, Rot-Rot und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam, haben uns in Berlin für eine Vermögensteuer ausgesprochen. Muss ich Sie an den fundamentalen Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen erinnern? Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, nur weil wir es von den Besitzenden nicht erhalten – so schreiben Sie es letztendlich in Ihrer entsprechenden Beschlusslage –, gehen wir erneut an die Arbeitenden? Wem tun Sie denn eigentlich einen Gefallen damit, Bündnis 90/Die Grünen in Berlin, das Thema Vermögensteuer damit ruhen zu lassen? – Das müssen Sie mir einmal erklären. Ihre Stimme im landes- und bundesweiten Chor für eine Vermögensteuer – da gehören Sie hin, das sollten Sie erheben, da sollten Sie laut sein, aber nicht in der Formulierung einer landeseigenen Steuer in Berlin.
Mit Ihrem Vorstoß katapultieren Sie sich auf einen anderen Stern. Der Respekt jedoch gehört dem, der in der
Arena bleibt und mit den fiskalischen Widrigkeiten kämpft. Sie verlassen den Schauplatz, überspringen ganz einfach den Sachzwang der Konsolidierung, der in Berlin aber auch Positives hat, nämlich die Frage der Reform bei sinkendem Budget. All das verlassen Sie mit einer Notlagensteuer und räumen das Feld. Deswegen ist Ihr Vorschlag, wie ich es in der Begründung der Aktuellen Stunde ausgeführt habe, das Eingeständnis, dass Sie verkrustete Strukturen nicht in Frage stellen wollen, sondern bereit sind, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, nämlich den der Steuererhöhung.
Ein letzter Punkt: Steuerpolitik ist Standortpolitik. Die Bemessungsgrundlage muss groß genug sein, die ökonomische Hürde hoch genug, damit die Entscheidung des von der Steuer Belasteten gegen die Flucht vor der Steuer fällt. Beides ist im Falle Berlin-Brandenburg niedrig; denn Ihre rapide progressive Notlagensteuer dürfte auch den letzten Gutverdiener aus der Innenstadt verjagen, solange die Kosten des Umzugs nach Kleinmachnow so billig sind.
Hier nun, lieber Kollege Eßer, kann ich Sie nicht vom Haken lassen. So eine Bloßstellung! Auf die nahe liegende Frage eines Journalisten in einem „Tagesspiegel“Interview, wie denn nun die Gefahr der Abwanderung bei Einführung Ihrer Landessteuer einzuschätzen sei, antwortet Jochen Eßer:
Das ist ein Risiko. Da wünsche ich mir eine vertiefende Diskussion mit den Wirtschaftsinstituten mit Augenmaß.
Selten habe ich eine so grottenschlechte Antwort auf eine so klare Frage gehört.
Aber Sie können auch nicht antworten; denn die Antwort lautet: Natürlich! Das ist die gefährliche Konsequenz, weil diese Steuer Veränderungsdruck mindert, statt ihn zu erhöhen; weil Sie Klienten bedient, statt Gemeinschaft zu stärken; weil sie im Übrigen überhaupt nicht zuordenbar ist, sondern im Loch der Haushaltskonsolidierung verschwindet. – Ich habe gestern im Hauptausschuss sehr genau zugehört. „Was über 2007 hinausgeht, wird über Ausgaben nicht handle-bar“, sagten Sie. Sie haben Recht, aber über Einnahmen nur sehr schwer und über Steuereinnahmen überhaupt nicht.
Es wird Zeit für eine grundlegende Föderalismusdebatte nach verkorksten ersten zehn Jahren unter Kohl und unter Diepgen, mit der Illusion, die Einheit sei billig zu haben und die Standards um jeden Preis zu halten. Das und nichts anderes ist die wahre Herausforderung der kommenden Jahre, nicht die Einführung einer Landessteuer. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört zu den erschütterndsten Feststellungen dieser Koalitionsfraktionen, entdecken zu müssen, wie sehr das Geschäftsgebaren in staatlichen Beteiligungen unterdurchschnittlich ist, angefangen von diffusen Zielen der Überforderung von Aufsichtsräten und Geschäftsführern über mangelnde Vorbereitung, Unwissen, Wegschauen bis zu krimineller Vorteilsnahme. Das ist ein für Berliner Unternehmungen in der Vergangenheit nicht ungewöhnlicher Cocktail gewesen.
Ich nehme für die Koalitionsfraktionen in Anspruch zu sagen, wir stellen dar, wir suchen Lösungen, wir gehen die Probleme an, kurz: Wir räumen auf!
Da können Sie gerne lachen, meine sehr verehrten Herren auf der rechten Seite. Sie können auch gern vergangene Senate geißeln, denen Sie, Herr Kaczmarczyk, näher standen als ich.
Kaczmarek! – Diesen Senat dafür haftbar zu machen, wird Ihnen nicht gelingen.
Das Thema heute lautet: Beteiligungsmanagement neu ordnen – Steuerungsmöglichkeiten verbessern. Es lautet nicht: Was macht der Schwabe? Übrigens hätten Sie bei
Er sollte durch eine periodische, im Internet verfügbare transparente Berichterstattung über die Landesunternehmen ersetzt werden. Auch da sind wir mit den Grünen d’accord. Mit ihrem Kennzahlensalat verheddern sie sich meines Erachtens aber. Ihre Textziffer 4 ist praxisfern. Eine Umsatzrendite beispielsweise bei einem Jahreszeitbetrieb wie den Bäderbetrieben ist nicht sinnvoll. Ich sage es ungern, aber es stimmt: Von CDU und FDP ist nichts zu lesen.
Nun möchte ich noch paar Worte zum Kodex sagen. Wir unterstützen diese Vorstöße ausdrücklich. Ich sage Ihnen aber auch: Persönlich bleibe ich skeptisch. Ich zitiere den Ihnen bekannten Professor Budäus – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
Das entscheidende Problem liegt in der Wirksamkeit von Sanktionen im Falle des Verstoßes einer öffentlichen Beteiligung gegen den Kodex. Im privatwirtschaftlichen Bereich geht man davon aus, dass hier eine funktionsfähige Sanktionierung vor allem über den Kapitalmarkt wirksam wird.
Das ist bei einer Beteiligung des Landes Berlin nur schwer möglich. Insofern bin ich skeptisch, dass dies das wirklich erfolgreichste Instrument sein könnte. Es ist aber – das ist anzuerkennen – ein Baustein. Auch wir werden diesen Baustein vortragen und zu gegebener Zeit auch unterstützen.
Ihrer Begründung den Bericht Baden-Württembergs genauer lesen oder zumindest zur Kenntnis nehmen sollen. Er hat über 200 Seiten.
Es herrscht Konsens, dass das Land Berlin bisher grundsätzlich keine funktionierende Beteiligungsverwaltung besessen hat. Folgendes sind die strukturellen Aspekte:
1. Eine unzureichende Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte sowie mangelhafter Informationsaustausch auf Arbeits- und politischer Ebene: Der betriebswirtschaftliche Teil der Beteiligungsführung kann unseres Erachtens daher an einer Stelle zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung verschiedener Abteilungen zu einer Serviceeinheit Beteiligungen ermöglicht unter anderem eine einheitliche Vorbereitung aller Aufsichtsratsmitglieder. Schaut man sich die Vorschläge der Opposition an, stellen wir hier Übereinstimmung mit der Textziffer 2 des Grünen-Antrags Drucksache 15/2051 fest. Von CDU und FDP sehe ich nichts.
2. Widersprüchliche Handlungsanweisungen gegenüber den Unternehmungen auf Grund praktisch gleichwertiger Zuständigkeit von Fach- und Finanzbehörde: Hier gibt es grundsätzlich mehrere Lösungsansätze. Wir können einem Modell, das wir in Anlehnung an das Hamburger Modell Verantwortungsmodell nennen, viel abgewinnen. Die Zuordnung der Eigentümerfunktion zu einer Verwaltung ist dabei einer der wesentlichen Kerngedanken.
3. Kontrolldichte und Darstellung der Beteiligungen. Hier sprechen wir uns grundsätzlich für eine gesellschaftsvertraglich fixierte generelle Anwendung der §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz in allen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen aus. Da stimmen wir im übrigen mit Textziffer 6 des Grünen-Antrags überein. Von CDU und FDP liest man hierzu nichts.
Außerdem muss man auch über die Ernennung von Vertretern des Landes in den Aufsichtsräten mittelbarer Beteiligungen nachdenken. Von CDU und FDP habe ich hierzu auch nichts hören können.
Zum Thema Wirtschaftsprüfung bleibt festzustellen, dass eine fünfjährige Beschränkung der nach § 93 Landeshaushaltsordnung vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfer bereits heute grundsätzlich Praxis ist. Hier haben Sie, die Grünen, einen Fehler gemacht. Es ist verständlich, dass man von FDP und CDU dazu nichts liest.
Der jährliche Beteiligungsbericht zeichnet sich durch späten, oft überholten Informationsgehalt aus. Das ist eine Aussage, die ein wenig substanzieller ist, als festzustellen, dass er 298 Seiten hat. Das sage ich nur einmal so. Das Volumen ist das eine, der Inhalt das andere. Wir reden über Inhalte.
4. All diese Dinge haben dann aber nur eine Bedeutung, wenn wir uns das Wesentliche noch einmal vergegenwärtigen. Das ist der vierte Punkte, die Erarbeitung unternehmens- und branchenspezifischer Ziele: Die Erarbeitung unternehmens- und branchenspezifischer Ziele muss vom Senat als Ganzem erfolgen. Die Frage ist gerechtfertigt, wo wir heute stehen. Dazu bedarf es eines klaren Bekenntnisses zu den Unternehmungen der Daseinsvorsorge mit der ebenso klaren Aufforderung, dass sie sich grundsätzlich Wettbewerbsbedingungen stellen müssen, eines klaren Bekenntnisses zu einem wohnungspolitisch notwendigen Portfolio und eines ebenso klaren Bekenntnisses, dass der aktuelle Wohnungsvorrat reduziert werden kann, eines klaren Bekenntnisses zu gewinnorientiertem Handeln mit einem ebenso klaren Bekenntnis, dass es in diesem Land nichts zu verscherbeln gibt. Unternehmungen der Bundeshauptstadt gibt es nicht zum Null ouvert. Das ist die Politik dieser Koalition. Die können Sie an jedem willkürlich gewählten Beispiel festmachen, ob es sich um GSW und Bankgesellschaft handelt, bei der wir feststellen müssen, dass der erste Preis nicht stimmte, ob es sich um die BVG handelt, die saniert wird, lange schon überfällig und bis vor drei Jahren ein TabuThema in einer anderen Koalition. Bei KPM finden zurzeit Verhandlungen statt,
gleiches gilt für die Stadtgüter.
Wir haben keinen Zweifel, dass diese Verhandlungen auch ernsthaft zu Ende geführt worden sind oder zu Ende
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Das wirklich Inter- essante an der BVG ist doch letztendlich, dass wir uns in einem Spannungsverhältnis bewegen. Der Spannungsbogen ist einerseits, dass wir uns Gedanken machen müssen über das Leistungsangebot und dass dem auf der anderen Seite die Rentabilität und die Frage der Profitabilität gegenübersteht. Wir haben ein zweites Spannungsverhältnis, nämlich die Frage des Selbstverständnisses von Personennahverkehr: Wollen wir ihn als öffentlichen Nahverkehr definiert sehen, als Daseinsvorsorge, wie es auch die Europäische Union deutlich formuliert, oder verstehen wir Personennahverkehr als rein private Dienstleistung, die demzufolge privat organisiert werden muss? – Wir haben dann berlintypisch auch ein drittes Spannungsverhältnis, an dem wir nicht vorbeireden können, das ist die Frage der Arbeitsmarktpolitik. In unserer in dieser Hinsicht sehr gebeutelten Stadt ist das ein Thema. Und wir müssen versuchen, Rentabilität und Arbeitsmarktpolitik, die sich zum Teil gegenseitig ausschließen, in Einklang zu bringen. In diesen Spannungsverhältnissen, in diesen drei Ebenen muss sich politisches Handeln, gerade auch Oppositionshandeln, wiederfinden. Wenn ich mir die Redebeiträge noch einmal vergegenwärtige, die wir in der ersten Runde gehört haben, stelle ich fest, dass seitens der Oppositionsparteien nicht recht deutlich wurde, in welcher Richtung der richtige Weg liegt.
Fangen wir mit der FDP an. Wir stellen fest, dass wir dort eine absolute Rentabilität wünschen. – Das war Ihr Beitrag, Herr von Lüdeke.– Rentabilität ist das Wichtigste. Das bedeutet – das müssen Sie sich bewusst machen – praktisch eine geringere Leistung und einen rein privaten Markt. Sie sind und bleiben auch in dieser Hinsicht letztendlich eine „verkehrsextremistische“ Partei und werden dieser Stadt nicht gerecht; denn ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung unter dieser Art von Organisation Personennahverkehr glücklich werden würde.
Kommen wir zu den Grünen. Ich weiß nicht, wie ich es formulieren soll, Herr Cramer. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie sagen: Die Busspur muss vor 9 Uhr offen sein, das ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sanierung der BVG.
Im Übrigen muss man feststellen, dass die Grünen – wie wir einem Artikel in der „taz“ entnehmen konnten – nicht entschieden haben, in welche Richtung sie gehen wollen. Der Kollege Schruoffeneger wird in dem zweiten Redebeitrag sicher darauf einzugehen verstehen.
Gehen Sie den Weg der Kollegin Barbara Oesterheld, die in ihrem Selbstverständnis eine öffentliche Daseinsvorsorge definiert, oder sind Sie eher auf der Seite des Kollegen Eßer? Wer zahlt denn, wenn der Laden pleite geht? – eine Frage an den Kollegen Eßer in dem besagten „taz“Artikel. Die Antwort war: „Dann kommt der nächste Anbieter.“
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. – Dann kommt der nächste Anbieter – das ist nicht die Art und Weise, in der wir mit der BVG umzugehen gedenken. Wir haben ein klares und deutliches Ziel.
Damit komme ich zur CDU, die in ihrem Beitrag deutlich einige Knackpunkte genannt hat, auf die ich zurückgreife. – Die BVG hat eine Chance, haben Sie gesagt, Herr Kaczmarek, die finanzielle Situation ist keine Überraschung. – Das ist richtig. Aber Sie haben auch
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schruoffeneger! Zunächst ist es wichtig, dass auch wir noch einmal feststellen – das tue ich für die SPD-Fraktion noch einmal gut und gern –, dass in der Tat die freien Träger in dieser Stadt ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen, kulturellen und einer Vielzahl weiterer Aufgaben sind, die es nicht gilt, in Frage zu stellen.
Nichtsdestotrotz ist Ihre Behauptung, dass es sich bei dem Rundschreiben um einen Fehler handeln könnte, nicht ganz richtig. Das hatten wir bei der Debatte im Hauptausschuss auch so zur Kenntnis nehmen können. Genauso wie wir wissen auch Sie, dass es ein Besserstellungsverbot gibt. Dieses Besserstellungsverbot ist etwas, was nicht nur Landesrecht betrifft, sondern ist Bundesrecht.
Wir haben also, um es vereinfacht ausdrücken, eine Situation, in der wir ein Recht haben, welches vorsieht, dass wir überprüfen müssen, inwiefern es nicht doch Zuwendungsempfänger geben könnte, obwohl wir natürlich guten Glaubens sind und die feste Überzeugung haben, dass es für die meisten auch nicht zutreffen wird, die
höhere Leistungen für etwas zahlen, als es im öffentlichen Dienst üblich ist.
Mit anderen Worten möchte ich es vorsichtig ausdrücken: Das Sommerloch hat natürlich mit diesem Schreiben auch etwas gefunden, was man gut ausschlachten konnte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das das Schreiben per se sinnvoll ist und notwendig war. Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass ein Verfahren jetzt mit entsprechenden Rahmenbedingungen seitens der Koalitionäre im Hauptausschuss formuliert worden ist, wie man zu einer Vergleichsrechnung zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Dienst kommen kann, wie es nach Bundes- und Landesgesetz vorgeschrieben ist.
Es ändert eines vor allen Dingen nicht, die feste Überzeugung, dass die freien Träger notwendig für die Stadt sind und dass freie Träger in der Vergangenheit – das wissen wir alle – aus den Bezirken auch ihren Teil der Leistungen und ihren Teil der Opfer erbracht haben. Demzufolge werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, sondern warten gelassen das Ergebnis der Prüfung ab und werden in der zweiten Runde der Haushaltsberatung über dieses Thema sicherlich noch einmal sprechen. – Vielen Dank!
Ich frage Sie, ob vor dem Hintergrund Ihres eben vorgetragenen Zitats über das Verhalten der CDU nicht auch nachvollziehbar wird, dass die CDU dem Koalitionsantrag laut Protokoll im Hauptausschuss zugestimmt hat.
Herr Abgeordneter! Sind Sie sich auf Grund Ihrer Urlaubserfahrungen sicher, dass diese Form des Grillens und des Verspeisens von Tieren nur dort gehandhabt wird, oder würden Sie nicht vielmehr sagen, dass so auch woanders auf dieser Welt so gehandelt wird, vielleicht sogar auch in manchen Teilen Deutschlands?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Nachdem ich die Große Anfrage gelesen habe, hielt ich es zunächst in Teilen für ein seriöses Papier. Ihr Beitrag hier zeigt aber, dass es Ihnen nicht darum ging, über das von Ihnen dort Angekündigte zu reden. Sie wollten lediglich die Bühne erneut nutzen, um pauschal dem Senat und der rotroten Koalition falsche Akzente vorzuwerfen!
Ihre Große Anfrage ist in der Tat geprägt von einem gewissen Maß an Opportunismus, Herr Schruoffeneger, für jemanden, der Haushaltstechnik zumindest als Spezialist vertreten möchte, wider besseren Wissens formuliert. Unter der Überschrift „Schattenhaushalte beenden“ verstecken Sie letztendlich drei Behauptungen:
1. Die Haushaltsführung dieser Koalition sei nicht rechtmäßig.
2. Die Berichterstattung in den Ausschüssen sei willkürlich – so wird es in Ihrer Begründung ausgeführt
3. Es gäbe ein prozessuales und finanzielles Risiko beim Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit diesen, wie Sie es nennen, Schattenhaushalten.
Zu dem 3. Punkt möchte ich mich als Erstes äußern. Er ist der oberflächlichste. Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das Maßstäbegesetz, lieber Herr Schruoffeneger, ist da sehr deutlich. Die Vollständigkeit von Sachverhalten ist mitnichten ein Kriterium für Bundesergänzungszuweisungen.
Nun komme ich zum 1. Punkt, der Frage der Haushaltsführung dieser Koalition und der Behauptung, diese sei nicht rechtmäßig. Die Grünen stoßen sich regelmäßig am Recht unseres Haushaltes. Ihnen ist das alles zu eng. Sie fordern eine den tatsächlichen Verhältnissen der Finanzlage entsprechende Darstellung. Ich kann dies zum Teil verstehen. Das Problem ist nur – das wissen Sie besser als jeder andere, Herr Schruoffeneger, oder sollten es wissen –, dass Sie dabei verkennen, dass dies nicht Aufgabe öffentlich-rechtlicher Haushalte ist.
Die Ausführungsbestimmungen zur Landeshaushaltsordnung sagen deutlich:
Nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt zu veranschlagen, die im Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden. Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen.
Die von Ihnen aufgezählten Sachverhalte führen erst dann zu einer haushaltsrechtlichen Berücksichtigung, wenn sie
dem Grunde und der Höhe nach feststehen. Für keinen Ihrer 14 Punkte ist der Sachverhalt genügend präzise.
Das wird zum Beispiel an dem von Ihnen erwähnten ICC deutlich, wo Sie in Ihrer Großen Anfrage versuchen, dem Senat eine Stellungnahme mit 4 Fragen abzulocken,
Sie sollten sich einmal hinter die Birne schreiben, dass es Rückstellungen im Haushaltsrecht nicht gibt. Alles, was Sie in dieser entsprechenden Antragsform zusammengefasst haben, ist nichts anderes, als die Zusammenfassung dessen, was Sie hier gern erörtern wollen.
Warum es im Haushaltsrecht keine Rückstellung gibt, ist allerdings eine spannende Frage. Diese Frage gehört aber nicht hierher; sie sollte nicht in diesem Plenum erörtert werden; das kann in Fachhochschulen oder anderswo erfolgen.
Die in Ihrer Liste zusammengefassten 14 Punkte sind nicht abschließend. Was ist beispielsweise mit den sicherlich in den nächsten Jahren anfallenden Straßenerneuerungen? In der Unvollständigkeit Ihrer Aufzählung, die ich eben nur an einem Beispiel aufgezeigt habe, wird der ausschließlich polemische Ansatz Ihrer Anfrage doch relativ deutlich. Sie stochern plan- und lustlos, aber dank Herrn Eßer immer laut und ungefragt – auch das möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen – in ungeklärten, gerade in Untersuchung befindlichen, zugegebenermaßen oft schwierigen Sachverhalten. Mit Wahrheit und Klarheit hat dies allerdings nichts zu tun. Es ist Ihnen, das ist der Kernsatz, nicht ernst mit dem Wunsch einer grundsätzlich neuartigen Darstellung haushalterischer Realität.
Damit komme ich zum 2. Teil, der Willkür der Berichterstattung. Dieser Koalition und diesem Senator können Sie versuchen viel vorzuwerfen, eines aber nicht: Willkür. Was an Sachverhalten bekannt wird, wird erörtert. Wir sind es, die seit September 2001 Tatbestände zusammentragen. Wir sind es, die diese Sachverhalte beziffern. Wir sind es – und dieser Senator ganz besonders, ich finde, dass seine Beantwortung der Anfrage dies verdeutlicht hat –, die die haushalterisch relevanten Daten des Haushaltrechts berücksichtigen.
Ich fasse zusammen: Verantwortungsbewusst und verantwortungsvoll agiert diese Koalition auf Grundlage von Recht und Gesetz. Das trifft in herausragendem Maß auf die Finanz- und Haushaltspolitik zu. Das ist übrigens interessanterweise ein Vorwurf, der vor drei oder vier
Keine Sorge, Herr Dr. Flemming, ich werde Sie gleich benennen. Sie kennen Sie in der Regel auch. Wir wollen doch hier nicht so tun, als wenn wir das nicht wüssten. Das ist Politik, die, seit Frau Fugmann-Heesing Einzug im Land Berlin gehalten hat, durch Verselbständigung von bestimmten Einheiten des Landes Berlin große Schattenhaushalte und vor allem auch Schattenrisiken aufgebaut hat. Oder wollen Sie im Ernst behaupten, dass wir beispielsweise bei den Wohnungsbaugesellschaften nicht immense Risiken haben, die letztlich früher oder später zu einer Implosion des Ganzen führen werden?
Man könnte dazu auch noch eines zu den Fragen der Grünen ausführen, auch wenn es heute gar nicht das Thema gewesen ist. Wenn Herr Zackenfels schon der Meinung ist, dass die Landeshaushaltsordnung nicht vorschreibt, Schattenhaushalte im Haushaltsplan zu veranschlagen, kann ich nur erwidern, dass man sie genau deshalb macht. Das ist Sinn und Zweck der Sache, weil es eine Umgehung ist. Erklären Sie doch einmal, wie die gerade im Zuge der Doppelhaushalte veranschlagten pauschalen Minderausgaben mit dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit zu vereinbaren sind.
Wochen die Opposition dazu verleitete zu glauben, dass sich der Senator nicht lange halten würde, gerade weil er – dies war zumindest Ihr Vorwurf – zu denjenigen gehört, die klar und deutlich die Probleme artikulieren. Sie haben damit den Vorwurf verbunden, dies würde nicht mehrheitlich im Senat so gesehen. Sie müssen sich also entscheiden, ob sie Klarheit und Wahrheit wollen, wie wir sie tätigen oder Polemik der Opposition.
Die Belastungen der Zukunft werden zum ersten Mal seit 13 Jahren wieder erörtert und Lösungen zugeführt. Schattenhaushalte gibt es nicht. Ich habe keinen Zweifel, dass dies in der Stadt erkannt und zu gegebener Zeit auch entsprechend honoriert wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um die Abgeltungsteuer ist relativ alt. Aber Gerhard Schröder hat es vermocht, sie erneut in ein Zentrum der steuerpolitischen Diskussion in unserem Land zu rücken. Es ist nur recht und billig, dass auch die FDP sich zu dem Thema äußern will. Mit Ihrer Schadenfreude, Herr Lindner – seht her, die Hauptstadt-SPD stellt sich gegen Gerhard Schröder – können wir leben. Ich wiederum unterlasse jeden Hinweis darauf, dass die Partei des vorbestraften Steuerhinterziehers Lambsdorf quasi jeder Regelung zustimmen muss, die auch nur im Entferntesten das Wort Amnestie enthält.
Ich erinnere noch einmal daran, dass damals, vor der Einstufung als verfassungswidrig, das gesamte Aufkommen der Vermögensteuer bei 9 Milliarden DM lag. Zwei Drittel davon waren betriebliches Vermögen, ein Drittel entfiel auf privates Vermögen. Nach ihrer Abschaffung wurde dies damals fast vollständig durch eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer kompensiert. Es besteht schon deshalb kein Grund, sie wieder einzuführen.
Als zweiter Grund wird immer gesagt, man müsse die großen Vermögen heranziehen. Einverstanden – die können auch herangezogen werden. Aber dann sollten Sie sich ein wenig intelligentere Instrumente überlegen, um das zu tun. Die rot-grüne Bundesregierung hat – man höre und staune – ein relativ intelligentes Instrumentarium gefunden, nämlich eine pauschale 25prozentige Zinsabgeltungsteuer. Es kommt nicht häufig vor, dass auf dieser Ebene etwas Vernünftiges gemacht wird, aber das war in diesem Fall so. Dann gab es ein großes Kanzler-Basta, das sagte: Jetzt ist Schluss mit der Diskussion. Es gibt keine Vermögensteuer mehr. Wir machen jetzt Zinsabgeltungsteuer.
Herr Ratzmann, die Grünen haben das am 3. April sehr freundlich kommentiert. Ich zitiere Ihren Kollegen Hubert Ulrich:
Wir sind nicht für die Vermögensteuer, und zwar aus guten Gründen. Es handelt sich bei ihr um eine Substanzsteuer. Sie würde zur Kapitalflucht beitragen. Es gibt darüber hinaus noch viele andere Gründe, die Vermögensteuer abzulehnen.
Auch Ihrem Bundesvorsitzenden kann man in diesem Zusammenhang applaudieren, denn der hat sich ähnlich geäußert.
Nun zur SPD: Ich zitiere den Generalsekretär Olaf Scholz. Der sagt dazu:
Was nützt es, Steuern nur theoretisch zu erheben? Das ist doch der Fall, solange steuerpflichtige Bürger ihr Kapital ins Ausland schaffen. Dieses Vermögen, das bisher außerhalb der Grenzen schlummert, soll nun wieder in Deutschland besteuert werden.
Herr Scholz fährt fort:
Diese Pläne zur Zinsabgeltungsteuer sind fast genial. Sie sorgen dafür, dass der Saat mehr einnimmt, obwohl der Steuersatz für viele sinkt. Was soll man dagegen einwenden?
Fraktionsvorsitzender Müntefering sagte am 20. Mai wörtlich:
Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer lehnt die SPD ab.
Der Steuer werden zwei Effekte zugeschrieben: 1. Der Steuerhinterzieher holt sein Geld nach Deutschland zurück. Dem nichtversteuerten Kapitalstock wird die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ermöglicht. 2. Der künftige Steuerhinterzieher lässt das Hinterziehen, weil das subjektive Gefühl größerer Steuergerechtigkeit gesteigert wurde. – So das Bild der FDP.
Nein. – Herr Kollege Henkel, ich bitte um Verständnis. – Zum ersten Punkt, der sogenannten Brücke zur Ehrlichkeit: Die Überlegungen sind reine Spekulation. Wir wissen nicht, wie viel im Ausland ist. Das wissen auch Sie nicht, Herr Lindner. Wir wissen nicht, wie viel zurückkommt. Wir wissen jedoch, dass der Effekt einmalig sein wird. Ob das 25 Milliarden € sind, weil 100 Milliarden € zurückkommen, oder mehr oder weniger, ist egal. Es bleibt ein einmaliger Effekt, und die Höhe dessen, was zurückkommt, bleibt Spekulation.
Was den zweiten Aspekt betrifft, schaut man regelmäßig nach Österreich, wo durch die Einführung der sogenannten Kapitalertragsteuer 1993 die Akzeptanz des Systems durch die Steuerpflichtigen zu höheren Einnahmen geführt hat. Das ist richtig. Allerdings wird in dieser Diskussion immer beiseite geschoben, dass Österreich zuvor
1. Die Abgeltungsteuer in der vorliegenden Form durchbricht die verfassungsmäßig vorgegebene gleiche Besteuerung der sieben Einkunftsarten.
Ich denke, dass es auch in dem entsprechenden Verfahren auf Bundesebene zu weiteren Kompromissen kommen wird, egal, ob ein Kanzler basta sagt oder nicht; das ändert nichts an der Tatsache, dass es zu einem Kompromiss kommen muss und dass das auch ein guter Weg ist. Vor diesem Hintergrund, Herr Dr. Lindner, müssen wir Ihren sehr oberflächlichen und auf reine Polemik ausgerichteten Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich herzlich.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter von Lüdeke! Zunächst einmal eine kurze Berichtigung: Die Grundlage für das jetzige Planfeststellungsverfahren ist die Schließung von Tempelhof. Daran gibt es keinen Zweifel, diese Schließung wird kommen. Insofern ist Ihr Antrag beziehungsweise Ihre Argumentation, dass diese nicht kommen sollte, überflüssig beziehungsweise als falsch nachgewiesen. Das ist Grundlage der jetzigen Planung, es bleibt Grundlage der jetzigen Planung, und seien Sie gewiss, dass wir den Moment der Schließung beide noch erleben werden.
Doch jetzt zu Ihrem Antrag, der fordert, dass man kaufmännisch prüfen solle und der anfangs feststellt, dass letztendlich das Verfahren – wie sagten Sie? – gescheitert oder offensichtlich gescheitert sei. Ich darf Sie diesbezüg
Nachdem wir schon oft über diesen Flughafen diskutiert haben, möchte ich vor einem warnen: Wir sollten nicht unnötig darüber reden – ich halte die Diskussion heute für unnötig –, wir sollten nicht sorglos darüber reden, wir sollten dieses Projekt vor allem nicht zerreden. Falls die Privatisierung scheitern sollte, und dafür spricht einiges, Herr Kollege Zackenfels, dann darf das nicht das Scheitern des Projekts sein. Das ist meine feste Überzeugung, darüber sollten wir uns in diesem Haus alle einig sein. An der Bedeutung dieses Projekts für Berlin und Brandenburg und für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region hat sich nichts geändert, auch nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Privatisierungsverfahrens nicht. Dieses Projekt ist nach wie vor das zentrale Infrastrukturprojekt für Berlin und für Brandenburg.
Sie fordern eine neue Ausschreibung, lieber Kollege von Lüdeke, das habe ich von den Grünen ja auch schon gehört, aber da gibt es ein ganz kleines Problem bei der Geschichte. Ein Planfeststellungsverfahren, das eigentlich Ende des Jahres abgeschlossen werden sollte, kann nicht im luftleeren Raum stattfinden. Und man bedarf einer tragfähigen Finanzierungsregelung, sonst werden sie vor Gericht scheitern. Wenn Sie keinen unterschriebenen Vertrag mit einem Investor vorweisen können – und nach Lage der Dinge werden wir das wohl nicht –, dann müssen sie eine staatliche Finanzierung vorweisen können, und zwar nicht nur eine mit Absichtserklärung, sondern mit ganz klaren Festlegungen in den Haushalten der drei betroffenen Gebietskörperschaften: dem Bund, dem Land Brandenburg und dem Land Berlin. Sonst wird das Planfeststellungsverfahren nicht tragfähig sein. Deswegen warne ich dringend davor, falls diese Ausschreibung und dieses bisherige Verfahren scheitern sollte, jetzt noch einmal mit einem neuen Verfahren anzufangen. Diesen Tort sollten wir uns nicht antun, das Planfeststellungsverfahren gegen die Wand zu fahren und am Ende wiederum in einem Endlosverfahren und in einer Endlosspirale zu landen. Dieses Projekt hat schon viel zu viel Zeit gekostet. Mehr Zeit haben wir wirklich nicht. Wir sollten uns da keine Zeit mehr nehmen. Deswegen: Keine neue Ausschreibung, sondern dann müssen wir in den saueren Apfel beißen und eine staatliche Finanzierung vorsehen. Das hat sogar schon die PDS erkannt,
lich korrigieren, Herr von Lüdeke: Das ist nicht richtig, und ich weiß nicht, woher Sie diese Information haben.
Tatsache ist, dass die Verhandlungen ruhen. Es handelt sich um normale Verhandlungen, die sich momentan in einem ruhenden Zustand befinden. Der Grund hierfür ist der Umstand, dass man noch einmal – und das ist nachvollziehbar – seitens der Privatisierungsgesellschaft PPS eine Grundsatzbewertung der vorhandenen Angebote vor dem Hintergrund der jetzigen und der zukünftigen Entwicklung wirtschaftlicher und finanzieller Art vornehmen möchte. Danach – erst danach, Herr von Lüdeke – wird es zu einer Entscheidung der Gesellschafter kommen. Das ist etwas anderes, denn wenn Sie sich hier hinstellen und davon sprechen, die Privatisierung sei gescheitert, dann sprechen Sie von etwas, was gar nicht stimmt und wovon Sie nichts verstehen. Noch einmal: Tatsache ist, dass die Verhandlungen ruhen. Es wird eine Entscheidung zu gegebener Zeit geben, und dazu müssen die Eckdaten der jeweiligen Angebote, sofern sie jetzt vorliegen, geprüft und eventuell sogar noch einmal nachverhandelt werden. Mit anderen Worten: Es handelt sich um ein Verfahren, das noch offen ist. Demzufolge kann man auch dem Rest Ihres Antrags kaum zustimmen.