Daniel Kurth

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Bevor ich auf die konkreten Punkte der vorliegenden Gesetzentwürfe zu sprechen komme, möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Aus schusses für Bildung, Jugend und Sport bedanken. Nicht nur wir im Ausschuss für Inneres und Kommunales, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Bildung, Ju gend und Sport haben zu den vorliegenden Gesetzentwürfen eine eigene Anhörung durchgeführt, naturgemäß mit anderer Schwerpunktsetzung. Ich danke insofern für die inhaltliche Diskussion und die gute Stellungnahme.
In beiden Anhörungen vor beiden Ausschüssen wurde deutlich, dass es zwar insgesamt eine breite Zustimmung zu dem Gesetz entwurf der Koalitionsfraktionen gibt, wir aber an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern müssen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen drei Anträge zur Änderung ihres eige nen Gesetzentwurfs in die abschließende Debatte im Ausschuss für Inneres und Kommunales Donnerstag vergangener Woche eingebracht.
Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Koa litionsfraktionen Vorschläge mit dem Ziel unterbreitet, die Be teiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene auszubauen.
Im Zuge der Anhörungen wurde deutlich, dass es eine große Bereitschaft gibt, Einwohnerbefragungen als zusätzliches Ele ment der direkten Demokratie zu nutzen. Auch wenn dies be reits jetzt möglich ist, sollten wir diese Form ausdrücklich in der Kommunalverfassung verankern. Als Gesetzgeber machen wir damit deutlich: Wir bieten den Kommunen ein zusätzliches Instrument zur Ermittlung des Bürgerwillens an. Wir verbes sern so die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an kom munalen Entscheidungen.
Die Erfahrungen aus der Stadt Falkensee, wo die Bürgerinnen und Bürger zum Bau eines Schwimmbades befragt wurden, oder aus der Stadt Brandenburg an der Havel, wo über den Neu bau eines Hotels befunden wurde, zeigen, dass die Menschen erreichbar sind, sich beteiligen wollen und bei Fragen zu Sach entscheidungen vor Ort alles andere als politikverdrossen sind.
Bereits in der 1. Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes habe ich dazu ausgeführt, dass zukünftig kein Kostendeckungs vorschlag mehr von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens ein gebracht werden muss. Vielmehr soll - so unser Gesetzesvor schlag - eine Kostenschätzung von den Verwaltungen selbst übernommen werden.
In der Anhörung wurde nun deutlich, dass die Erstellung dieser Kostenschätzung durch die Verwaltung Zeit kostet. Das ist nachvollziehbar. Diese Zeit darf jedoch nicht zulasten der Frist für das eigentliche Begehren gehen. Deshalb haben wir im Aus schuss für Inneres und Kommunales im Änderungsantrag vor geschlagen, dass der Zeitraum für das Sammeln der Unter schriften erst beginnt, wenn die Kostenschätzung durchgeführt und von der Verwaltung mitgeteilt wurde.
Die dritte Änderung betrifft den neuen § 18a, der die Beteili gung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen stärken soll. Hier haben wir nachgebessert und die Hinweise, Präzisie rungen und Empfehlungen aus der Anhörung des mitberaten den Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport weitestgehend übernommen.
Das betrifft zum einen die Streichung jener Formulierung, die für zusätzliche Unklarheit gesorgt hatte, weil die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an deren wachsende Einsichts fähigkeit geknüpft werden sollte. Nun sichert der insoweit ge änderte Gesetzentwurf die Beteiligung von Kindern und Jugend lichen an allen Gemeindeangelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Und ich füge hinzu: Diese Änderung ist auch rich tig so.
Zudem soll die Hauptsatzung lediglich die Form der Beteili gung, die unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln sind - wie zum Beispiel die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten - festlegen, nicht jedoch einen ab schließenden Katalog von Themen, bei welchen die Beteili gung notwendig wäre. Darüber hinaus soll die Gemeinde zukünftig vermerken, wie sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat.
Insbesondere mit dem Letztgenannten, nämlich der Frage nach Art und Umfang der Dokumentationspflicht, haben wir uns sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir meinen das mit der Verpflich tung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ernst. Des halb wollen wir, dass vor Ort vermerkt wird, wie dies tatsäch lich geschieht. Gleichzeitig wollen wir in der Kommunalverfassung keine neuen Regelungen schaffen, die zu noch mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen. Deshalb lehnen wir eine umfangreiche Dokumentationspflicht ab. Es wäre übri gens aus meiner Sicht auch nicht nachvollziehbar, warum die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einer umfangrei chen Dokumentationspflicht unterliegen soll, jedoch der Auf trag aus § 13 Brandenburgische Kommunalverfassung, nämlich die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner - mithin aller Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde - gänzlich ohne diese Dokumentationspflicht auskommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Kommunalverfassung ist über viele Jahre unverändert geblieben, und das ist auch gut so. Jetzt, wo wir die Debatte zur Änderung der Kommunalverfas sung eröffnet haben, treffen viele Vorschläge ein, manche um fangreiche Änderung quasi auch erst in letzter Minute, so etwa der Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit einer umfangrei chen Neufassung von § 13. Dieser war nie Gegenstand einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Wir sollten uns also hüten, ihn zu verabschieden.
Den Koalitionsfraktionen geht es mit dem vorliegenden Ge setzentwurf und den dazugehörigen Änderungsanträgen darum,
die Beteiligungsmöglichkeiten in Brandenburg auszubauen. Die Diskussion über weitere Anregungen, die beispielsweise von Bündnis 90/Die Grünen im Zuge der Beratungen im Innenausschuss vorgebracht wurden, lehnen wir nicht ab. Dies trifft beispielsweise auf die Direktwahl der Beiräte - wohlverstanden als Kann-Regelung - zu. Auch ich könnte mir vorstellen, dass direkt gewählte Beiräte eine größere Akzeptanz genießen. Und wenn, wie das Beispiel aus Falkensee zeigt, der Streit vor Ort dazu führt, dass ein viele Jahre direkt gewählter Seniorenbeirat mit Verweis auf unsere Kommunalverfassung nicht mehr direkt gewählt werden darf, dann ist das sicher schlecht vermittelbar. Ich weiß aber auch, dass beispielsweise der Kreisseniorenbeirat Barnim eine Direktwahl ablehnt. Dort ist man mit dem bisheri gen System sehr zufrieden.
Viele von uns sind selbst kommunalpolitisch aktiv. Deshalb meine Bitte: Sprechen Sie mit den Vertreterinnen und Vertre tern der Beiräte und holen Sie deren Meinung ein. Denn schon mit dem derzeit in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene werden wir die Kommunalverfassung erneut ändern. Ich bin mir sicher, dass es beispielsweise zur Direktwahl der Beiräte die Möglichkeit gibt, auch diese direkt anzuhören.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalitions fraktionen in der vom Ausschuss für Inneres und Kommunales beschlossenen Fassung und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast! Wir beraten heute in 2. Le sung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Landesbeam tengesetzes. Dazu liegen Ihnen - wie bereits gehört - eine Be schlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres
und Kommunales sowie ein Entschließungsantrag der Koaliti onsfraktionen - jetzt als Neudruck und gemeinsam mit BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN - vor, mit dem man sich für die Einfüh rung des Hamburger Modells zur Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ausspricht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes habe ich festgestellt, dass das Land Brandenburg mit diesem Entwurf seiner Rolle als Arbeit geber sowie der damit einhergehenden besonderen Verantwor tung für seine Beamtinnen und Beamten gerecht wird. Auch wenn es der eine oder andere „Demografieleugner“ in diesem Hause nicht hören möchte: Der demografische Wandel macht auch vor Brandenburg nicht halt. Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte muss auch das Land seine Attraktivität als Arbeit geber steigern. Wir müssen unser Beamtengesetz also schon jetzt fit für die Zukunft machen. Mit dem vorliegenden Gesetz entwurf kommt die Landesregierung dieser Aufgabe nach.
Aus der Anhörung insbesondere der kommunalen Spitzenver bände hat sich eine Reihe von Änderungsbedarfen ergeben. Die Koalitionsfraktionen haben daher einen Änderungsantrag ein gebracht, dem der Innenausschuss mehrheitlich gefolgt ist. Zu den Änderungen gehört unter anderem erstens die weitere Öff nung der Möglichkeiten des Zugangs zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir eine neue Laufbahnmöglichkeit ohne Vorbereitungsdienst.
- Danke.
Zweitens: die Beseitigung von Rechtsunklarheiten und Rege lungslücken im Hinblick auf die sogenannten dienstordnungs mäßig Angestellten oder Dienstordnungsangestellten. Ihnen sollen bei einem Wechsel von einem Dienstordnungs- in ein Beamtenverhältnis keine Nachteile entstehen. Um zu erläutern, um wen es dabei eigentlich geht: Es geht um die Angestellten der kommunalen Spitzenverbände.
Drittens schlagen wir vor, dass für die Übernahme von Schmer zensgeldansprüchen durch den Dienstherrn, also durch das Land, bereits der Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungs versuches ausreichen soll. Diese Änderung wurde in der Anhö rung von der Gewerkschaft der Polizei und vom Deutschen Gewerkschaftsbund ausdrücklich begrüßt.
Viertens: die Möglichkeit der Rückkehr in den Landesdienst nach Wahrnehmung eines kommunalen Wahlamtes. Der ur sprüngliche Gesetzentwurf sah die Streichung dieser Möglich keit vor. Die Anhörung hat klar ergeben, dass eine solche Strei chung die Bereitschaft von Beamten, sich für ein kommunales Wahlamt zur Verfügung zu stellen, stark eingrenzen und damit die Attraktivität kommunaler Wahlämter stark verringern wür de. Deshalb schlagen wir vor, die bisherige Regelung beizube halten, mithin den § 124 LBG nicht, wie vorgesehen, zu strei chen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Dieser soll - angelehnt an das sogenannte Hamburger Modell - Beamtinnen und Beamten eine echte Wahlfreiheit zwischen Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung ermöglichen. Ziel ist es, dass anders als
bisher Beihilfeansprüche auch für Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung geltend gemacht werden können.
Der Entschließungsantrag greift die Forderung des Änderungs antrags der Grünen, Drucksache 6/8068, auf, der eine ähnliche Regelung anstrebte. Auch die CDU-Fraktion hat im Rahmen ihrer Änderungsanträge - ich rede hier immer von Anträgen im Innenausschuss - zum Landesbeamtengesetz einen Antrag mit einem ähnlichen Ziel eingebracht, und heute liegt erneut ein entsprechender Änderungsantrag der CDU vor. Wir als Koaliti onsfraktionen halten die Änderungen jedoch für so gravierend und folgenreich, dass wir sie ungern heute als Teil der Änderun gen des Landesbeamtengesetzes verabschieden wollen. Schon die sehr unterschiedlichen Anträge von CDU und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN im Innenausschuss - bezogen auf das Herangehen und die Formulierung der Regelung - machen deutlich, dass man sich dem gleichen Vorhaben auf unter schiedliche Weise nähern kann.
Nochmals: Auch wir als Koalitionsfraktionen teilen das Anlie gen; aber wir möchten an dieser Stelle keinen Schnellschuss riskieren, sondern das Vorhaben mit vernünftigem Vorlauf und gut geplant umsetzen.
Deshalb wird die Landesregierung mit dem Entschließungsan trag aufgefordert, „für die Januarsitzung des Landtages 2019 einen Gesetzesvorschlag dem Landtag zuzuleiten, mit dem für die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg zum 1.1.2020 die Möglichkeit geschaffen wird, durch eine pauscha le Beihilfe die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ersetzt zu bekommen“.
Meine Damen und Herren, wenn das Land Brandenburg als Dienstherr eine pauschalierte Beihilfe auch für die gesetzliche Krankenversicherung leistet, dann beenden wir die finanzielle Benachteiligung derjenigen Beamten, die freiwillig in der gesetz lichen Versicherung verblieben sind. Wir, die SPD, wollen die Kasse für alle, in die alle einzahlen - solidarisch natürlich. Die Einführung des sogenannten Hamburger Modells in Branden burg ist ein Beitrag auf diesem sicherlich noch sehr langen Weg.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Aus schuss für Inneres und Kommunales beschlossenen Fassung. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Gesetzentwürfe zur Kreisneugliede rung sowie zur Funktionalreform zurückgezogen. Damit ist klar: Es gibt keine Fusion von Landkreisen und keine Einkrei sung bislang kreisfreier Städte. Auch die Übertragung von Auf gaben vom Land auf die Landkreise wird es im Zuge der nun mehr abgesagten Reform nicht geben.
Als wir vor mehr als zehn Jahren, zunächst innerhalb der SPD, später in der Enquetekommission, die Diskussion über das Brandenburg der Zukunft, vor allem aber über den Verwal tungsaufbau der Zukunft begonnen haben, sind wir von sinken den Einnahmen und einer abnehmenden Bevölkerungszahl aus gegangen. Die Zahlen haben sich bislang anders entwickelt: Wir haben höhere Einnahmen vor allem beim Land und bei den prosperierenden Kommunen; wir haben steigende Einwohner zahlen als Folge von Wanderungsgewinnen vor allem im Berli ner Umland. Über beides bin ich auch persönlich sehr froh.
Wir wissen aber auch, dass die Entwicklung im Land sehr unter schiedlich verläuft: Während wir uns über Zuzüge und Geburten in der ersten, zweiten und vielleicht auch bald „zweieinhalbten“ Reihe um Berlin freuen, bestreitet doch keiner, dass wir im Ge samtdurchschnitt dramatisch altern und die Zahl der Einwohne rinnen und Einwohner in den peripheren Räumen sinkt. Eine Feststellung war richtig und wird auch für absehbare Zeit richtig bleiben: Brandenburg schrumpft und wächst zugleich.
Richtig ist auch, dass wir die Hände nicht in den Schoß legen dürfen. Die Entwicklungschancen der Regionen müssen wir nutzen und klug befördern. Nicht alles ist da schon fertig er dacht oder umgesetzt worden. Dennoch ist es meine feste Über zeugung: Es besteht weiterhin Reformbedarf in unserem Land.
Das ist auch Konsens, wie die Anhörungen im Innenausschuss gezeigt haben.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative haben er klärt, weitermachen zu wollen. Das ist ihr gutes Recht und entspricht dem Volksabstimmungsgesetz. Es verwundert da her schon, dass mit dem vorliegenden CDU-Antrag ein im Tenor gleicher bzw. wortgleicher Antrag das Parlament er reicht - zu einem Zeitpunkt, zu dem das Parlament über das Volksbegehren gar nicht zu entscheiden hat und zu dem die Landesregierung die Gesetzentwürfe, gegen die sich die Volksinitiative ja richtet, bereits zurückgezogen hat. Auch das ist anzumerken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war immer Ziel der Reform, Spaltung zu vermei den.
Wir, auch ich selbst, haben Diskussionen um Struktur, Aufbau und Ablauf der unmittelbaren und nachgeordneten Landesver waltung immer für ein zwar aufregendes, aber sehr trockenes - erlauben Sie den Begriff -, staubiges Thema gehalten. Aller dings ist es den Gegnern der Reform gelungen, dieses staubige Thema mit viel Emotion zu besetzen.
Nein, danke. - Wir hatten nie vor, den Brandenburgerinnen und Brandenburgern die Heimat wegzunehmen. Wie soll das auch aussehen? Ein Land ohne Gegend, Menschen ohne Nachbarn, Geschichte ohne Sein?
Aber wir haben erkennen müssen, dass wir es nicht geschafft ha ben, die Menschen für die Reform zu gewinnen. Und ganz si cher haben wir auch nicht immer ganz glücklich agiert, haben selbst auch kommunikative und handwerkliche Fehler gemacht.
Zu Recht wird jetzt erwartet, dass wir sagen, wie es weiterge hen soll. Wer die denkwürdigen Anhörungen verfolgt hat, konnte hören, dass der Reformbedarf nicht bestritten wird, konnte auch hören, dass freiwillige Kooperationen als echte Chance angesehen werden. Weil Stillstand keine Lösung ist und weil es gilt, Distanz und Vertrauensverlust abzubauen, muss jetzt die Umsetzung der freiwilligen Kooperationen be fördert werden. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfrakti onen enthält dazu ebenso Aussagen wie zur Verbesserung der Finanzbeziehungen, zu Entschuldungshilfen sowie zum Aus bau von Digitalisierung und Bürgerbeteiligung. Unser Ziel bleibt es, die kommunalen Verwaltungen zu modernisieren und landesweit dauerhaft leistungsfähig aufzustellen - als professi onelle Dienstleister für die Bürgerschaft und für die Wirtschaft. Wir wollen starke und leistungsfähige Kommunen. Wir wollen Kommunen, in denen die Menschen gerne leben und sich mit Freude und Kompetenz kommunalpolitisch einbringen. Wir wollen eine moderne Heimat Brandenburg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Die Debatte um die Verwaltungsstrukturreform hat das Land zunehmend zerrissen. Es ist gut, dass dies ein Ende ge funden hat. Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zeigt auf, wie es jetzt weitergehen kann. Dafür bitte ich um Zu stimmung.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast! Wir sprechen heute in 2. Le sung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ände rung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg. Gegen die bisherige gesetzliche Regelung in § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemein schaftsarbeit im Land Brandenburg gab es an verschiedenen Stellen im Land teilweise erhebliche rechtliche Bedenken - da zu hatte ich anlässlich der 1. Lesung schon ausgeführt. Diesen Bedenken gab das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Beschluss vom 20. Januar 2017 Recht. Das Verfassungsge richt urteilte, dass amtsangehörige Gemeinden durch die bishe rigen Regelungen in ihrem Recht auf kommunale Selbstver waltung verletzt werden und diese deshalb verfassungswidrig sind. Das Verfassungsgericht hat uns deshalb folgerichtig auf gefordert, spätestens mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 eine Änderung des GKG vorzunehmen.
In § 19 Abs. 3 Satz 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs soll die sem Urteil daher nun abweichend von den Regelungen der bis herigen Gesetze eins bis vier Rechnung getragen werden. Mit dem heute zu entscheidenden Entwurf zur Änderung des Ge setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit soll den amts angehörigen Gemeinden an besagter Stelle das Recht einge räumt werden, eine andere Vertretungsperson und deren Stell vertretung von den Gemeinden wählen zu lassen. In der 1. Le sung am 27. September - das ist noch nicht so lange her - wur
de der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kom munales überwiesen. Dort haben wir eine schriftliche Anhö rung durchgeführt. Der Ausschuss für Inneres und Kommuna les hat auf seiner Sitzung am 9. November dieses Jahres be schlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf un verändert anzunehmen. Beschlussempfehlung und Bericht sind Ihnen im Vorfeld der heutigen Sitzung zugegangen, Sie haben es alle studiert.
Motiviert, diese Empfehlung auszusprechen, wurde der Aus schuss durch die Stellungnahme des Landkreistages Branden burg sowie die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebun des. Aus beiden Stellungnahmen gingen keinerlei grundlegen de Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs hervor. Ich bitte daher Sie, sehr geehrter Herr Vizepräsident, und Sie, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu dem vor liegenden Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich spreche - und will mich da noch einmal vergewissern - zum Gesetz zur Regelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte und nicht zu EGovernment, nicht zur Polizei und nicht zum BER. Ich hoffe, ich bin da beim richtigen Tagesordnungspunkt, Herr Vizepräsi dent.
- Das bin ich nicht.
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neu gliederung der Landkreise und kreisfreien Städte zurückgezo gen. Darüber und über die Frage, wie es jetzt weitergehen soll, haben wir heute bereits anlässlich der Aussprache zur Regie rungserklärung sowie bei Tagesordnungspunkt 3 ausführlich dis kutiert, bisweilen sachlich, bisweilen polemisch - Sie werden sich Ihr Urteil gebildet haben.
Verbunden mit der Frage, wie es jetzt weitergehen soll, ist auch die Frage zu beantworten, ob, und wenn ja, welche Beschlüsse der Vergangenheit aufzuheben oder zu ändern sein werden. Es war daher sachgerecht - ob jetzt zwingend zu loben, weiß ich nicht -, dass sich die Fraktionen sowie die fraktionslosen Abge ordneten unter anderem dazu Gedanken gemacht haben, wie mit dem vom Landtag unlängst beschlossenen Gesetz zur Re gelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte umzu gehen wäre.
Absicht des Amtszeitenregelungsgesetzes vom 10. Juli 2017 war es - ich will es in Erinnerung rufen -, die Anzahl der nach einer geplanten Kreisneugliederung übertretenden Landrätin nen und Landräte möglichst gering zu halten. Dies war insbe sondere mit Blick auf die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen als sinnvoll und notwendig betrachtet worden. Der Landtag hatte deshalb beschlossen, die Amtszeiten der Landräte, deren Amtszeiten regulär vor den allgemeinen Kom munalwahlen enden würden, mit deren Zustimmung bis zum Ablauf des Tages vor den Kommunalwahlen 2019 gesetzlich zu verlängern - ein Weg, der übrigens auch von den befragten Experten in der Anhörung im Innenausschuss für sachgerecht befunden wurde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, richtig ist: Der Anlass für dieses gesetzgeberische Handeln ist nunmehr quasi rück wirkend entfallen. Damit ist auch der Zweck des Amtszeitenre
gelungsgesetzes entfallen, und es besteht kein Grund mehr, die Amtszeit der Landräte zu verlängern und ihre Neuwahl hinaus zuschieben. Das Amtszeitenregelungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wäre daher aufzuheben.
Nachvollziehbar ist - ich erwähne noch einmal: Ob das in der Tiefe zu loben ist, ist fraglich -, dass deshalb sowohl die CDUFraktion als zunächst auch der fraktionslose Abgeordnete Vida jeweils einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Amtszeitenre gelungsgesetzes eingebracht haben. Beide Entwürfe beschrän ken sich allerdings auf die schlichte Formulierung, wonach das Amtszeitenregelungsgesetz aufgehoben werden soll. Diese schlichte Formulierung wird der zwischenzeitlich eingetrete nen Situation in Bezug auf die Durchführung der aktuell be reits unmittelbar bevorstehenden Wahlen von Landräten jedoch nicht ausreichend gerecht.
Die Koalitionsfraktionen haben daher einen weitreichenderen Änderungsantrag eingereicht, der auch berücksichtigt, dass das reguläre Wahlverfahren mit den im Kommunalwahlgesetz ver ankerten Vorgaben und Fristen in einigen unmittelbar bevorste henden Landratswahlen objektiv nicht mehr eingehalten wer den kann. Dieser Änderungsantrag wird im Anschluss an das heutige Plenum - der Kollege Petke hat es in Aussicht gestellt - im Ausschuss für Inneres und Kommunales diskutiert werden.
Konkret betroffen ist die Landratswahl im Landkreis Ober spreewald-Lausitz, wo die Amtszeit des Landrates bereits am 12.02.2018 regulär endet. In Elbe-Elster wäre die Durchfüh rung einer regulären Landratswahl nur mit sehr wenig Vorlauf möglich. Aber auch in den Landkreisen Barnim, OstprignitzRuppin, Uckermark und Spree-Neiße könnte es im Falle des Scheiterns der Direktwahl und infolge der sich anschließenden Zeitabläufe für die Wahlen durch die Kreistage zu einem Ende der Amtszeit des Landrates ohne geregelte Nachfolge kom men. Wir schlagen deshalb vor, die Amtszeiten derjenigen Landräte, in deren Landkreisen die fristgerechte Durchführung der Wahl vor Ablauf der Amtszeit des Landrates nicht beendet werden könnte, bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der Fol geamtszeit zu verlängern - vorausgesetzt, sie sind dazu bereit.
Die von uns vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass für die Zeit der Durchführung der Direktwahlen sowie bei deren even tuellem Scheitern auch für den Zeitraum der sich anschließen den Wahlen durch den Kreistag oder die Kreistage die unter brechungsfreie Vertretung des Landkreises durch einen Land rat gegeben ist. Die Verlängerung soll dabei maximal sechs Monate betragen. Diese Fristsetzung soll jedoch nicht dazu einladen, die Frist unbedingt auszuschöpfen. Es geht vielmehr darum, die notwendigen zeitlichen Freiräume zu schaffen, um ein geordnetes, nicht übereiltes Wahlverfahren zu ermöglichen, in dessen Verlauf auch ausreichend Zeit für die Aufstellung und Bewerbung von Kandidatinnen und Kandidaten gegeben ist.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Überweisung des vorliegenden Ge setzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, um ihn dort zusammen mit dem Änderungsantrag der Koaliti onsfraktionen diskutieren zu können. Und wenn wir unsere Fragen präzise und knapp formulieren, Herr Kollege Petke, und nicht 9 Minuten und 42 Sekunden brauchen, wie Sie sonst ja immer etwas ausschweifender formulieren, dann schaffen
wir es, dass die Sitzung vor morgen früh um 02.42 Uhr zu En de ist. Davor ist mir nicht bange. - Danke schön.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ziffer 1 des vorliegenden Antrags soll eine Feststellung treffen, und zwar die, dass durch die Rückzahlung aller rechtswidrig erhobenen Kanalanschlussbeiträge in unse rem Land etwas erreicht werden kann, nämlich Gebühren- und Beitragsgerechtigkeit.
Gerechtigkeit - was für ein hehres Ziel! Was für eine tolle Visi on! Wer würde da nicht mit anpacken wollen? Aber eigentlich wissen wir doch: Diese vollständige Gerechtigkeit wird es nicht geben können, nicht nach 27 Jahren Kommunalabgaben recht in Brandenburg, nicht nach den Wirren des Satzungs rechts nach der Wende, nicht nach den Höhen und Tiefen von Heilungsversuchen, an denen manche Protagonisten von heute schon damals nicht unbeteiligt waren, und vor allem nicht nach den jähen Wendungen der Rechtsprechung.
Die Schmutzwasserentsorgung wird über drei Säulen finan ziert: Benutzungsgebühren, Beiträge und Verbandsumlagen. - So steht es im Kommunalabgabengesetz. Wenn wir jetzt alle Verbände zwingen, zukünftig auf Anschlussbeiträge zu ver zichten und alle bereits gezahlten Beiträge zurückzuzahlen, dann finanzieren die Verbände das wie folgt: durch steigende Gebühren und Verbandsumlagen. Wo bislang Beiträge erhoben worden sind, waren die Gebühren niedriger; das ist eine einfa che Rechnung. Wer deshalb früher geringere Gebühren zu zah len hatte, bekäme jetzt seinen Beitrag zurück. Wäre das ge recht? Wenn die Mitgliedskommunen jetzt Verbandsumlagen zahlen müssen, natürlich aus Steuergeldern, um Beiträge zu rückzuerstatten - wäre das gerecht? In einigen Verbänden wur de bereits vor vielen Jahren auf Gebühren umgestellt, Beiträge wurden bereits zurückgezahlt, natürlich mit der Folge gestiege ner Gebühren. Mancherorts sind nie Beiträge erhoben worden. Und jetzt sollen wir dieses Landesgeld - das Steuergeld aller Brandenburgerinnen und Brandenburger - einsetzen, um das Problem einzelner Verbände zu lösen. Wäre das gerecht?
Wir werden volle Gerechtigkeit nicht schaffen können. Wir werden, im Gegenteil, bei dem Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen, neue, vielleicht noch größere Ungerechtigkeiten schaffen. Das ergibt sich auch aus dem vorliegenden Gutach ten. Ganz nebenbei: Das Land kann die Rückzahlung von Kommunalbeiträgen auch nicht anordnen. Denn die Kommu nen sind zuständig. Wasserver- und Abwasserentsorgung sind Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, die die Gemeinden in eigener Verantwortung erfüllen - so steht es in § 2 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.
Nein. - Auf der gemeindlichen Ebene sollten die Entscheidun gen auch getroffen werden. Die Aufgabenträger müssen an hand der örtlichen Verhältnisse in eigener Zuständigkeit ent scheiden, welche Konsequenzen sie aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichts ziehen. Dies alles haben wir hier mehrfach erörtert, und es ist Ihnen, Frau Kollegen Schülzke, zuletzt auch in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 2653 von der Landesregierung erläutert worden.
Aber natürlich kann das Land die Gemeinden und Verbände unterstützen. Das tun wir auch; das wissen Sie. In den Doppel haushalt 2017/2018 wurde auf Initiative der Koalitionsfraktio nen ein Unterstützungspaket im Umfang von 250 Millionen Euro aufgenommen. Darin enthalten ist ein Kreditvolumen von 200 Millionen Euro zur Unterstützung der Aufgabenträger bei der Erstattung von Beiträgen. Wir fördern auch Investitions maßnahmen und erstatten zusätzliche Verwaltungskosten. In diesen Tagen wird die entsprechende Förderrichtlinie des MIK im Amtsblatt veröffentlicht und kann damit zum 30. Juni 2017 in Kraft treten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag soll der Landtag auch feststellen, dass alle Schadenser satzforderungen aus den Klagen auf Staatshaftung von den Ver bänden anzuerkennen sind. Einen gleichlautenden Antrag hat BVB/FREIE WÄHLER bereits am 18. Januar 2017 eingebracht. Wir haben darüber diskutiert; ich verweise auf das Protokoll.
Es ist nicht wirklich seriös, zu einem Zeitpunkt, wo gerade über das Vorliegen der Staatshaftung ein Rechtsstreit geführt wird, zu verlangen, dass der Landtag die Staatshaftung bestäti gen möge. Wir werden daher ablehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Herr Vida, Sie sind ja ein Mann, der gerne Akten studiert; das schätze ich an Ihnen. Vielleicht lesen Sie meine Rede im Protokoll noch einmal nach; dann wird Ihnen auffallen, dass ich nicht behauptet habe, dass es in Ihrem An trag um 27 Jahre Rückerstattung geht, sondern meine Einlas
sung zum Thema war, dass wir diese vollständige Gerechtig keit nur unter größten Schwierigkeiten oder eben auch gar nicht erreichen können, weil wir seit 27 Jahren das Kommunal abgabenrecht haben, das auch immer wieder Schwankungen unterlegen hat.
- Jetzt habe ich Rederecht, Herr Abgeordneter.
Herr Vida, Sie haben es auch heute wieder nicht versäumt, den Minister des Innern und für Kommunales dafür zu kritisieren, dass er seinerseits Kritik an einem Urteil geäußert hat. Sie wer den doch wohl jetzt nicht unterschwellig Kritik am Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2001 sowie vom 03.12.2003, wo es um die Pflicht zur Einbeziehung altange schlossener Grundstücke ging, oder aber am Urteil des Landes verfassungsgerichts Brandenburg, was uns dazu angehalten hat, geäußert haben wollen. Wir wissen heute, dass das Bun desverfassungsgericht anders geurteilt hat. Aber sich hier hin zustellen und zu behaupten, dass Sie das schon damals gewusst hätten - das können Sie, glaube ich, selber nicht ernst neh men. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Landesregierung hat am heutigen Vormittag die Entwürfe für ein Funktionalreform gesetz sowie für ein Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in die parlamentarische Debatte einge bracht.
Im Zuge der nun anstehenden Kreisneugliederung ist eine Viel zahl von Detailfragen zu klären. Eine dieser Detailfragen, näm lich die Frage, wie mit denjenigen Landräten umzugehen ist,
deren Amtszeit kurz vor Wirksamwerden der anstehenden Re formen endet, haben wir im Plenum bereits am 17. Mai dieses Jahres anlässlich der 1. Lesung des Amtszeitenregelungsgeset zes diskutiert. Am Ende der damaligen Debatte ist der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf an den Aus schuss für Inneres und Kommunales überwiesen worden.
Der unmittelbare Bedarf für eine gesetzliche Regelung hatte sich ergeben, weil unter Einhaltung aller Fristen bereits fünf bis sechs Monate vor dem Ausscheiden eines Amtsinhabers das Verfahren zur Neubesetzung beginnen muss. Dieser dringliche Handlungsbedarf ist nicht nur von uns gesehen, sondern in der Anhörung auch von allen Experten bestätigt worden.
Denkbar wäre natürlich, in den betroffenen Fällen eine regulä re Neuwahl einer Landrätin bzw. eines Landrats durchzufüh ren. Deren bzw. dessen Amtszeit würde als Beamtenverhältnis auf Zeit dann jedoch regulär acht Jahre betragen und natürlich auch dann fortgelten, wenn der Landkreis im Zuge der Reform fusioniert würde.
Mit Blick auf die daraus resultierenden, keinesfalls unerhebli chen finanziellen Verpflichtungen ist es jedoch sinnvoller, die Anzahl der übertretenden Landrätinnen und Landräte mög lichst gering zu halten. Die Koalitionsfraktionen haben daher vorgeschlagen, die Amtszeit derjenigen Landrätinnen und Landräte, deren Amtszeit regulär vor den allgemeinen Kom munalwahlen im Jahre 2019 enden würde, mit deren Zustim mung gesetzlich zu verlängern, und zwar bis zum Ablauf des Tages vor den Kommunalwahlen.
Sollte die Amtsinhaberin bzw. der Amtsinhaber der Dienstzeit verlängerung nicht zustimmen, könnte der Kreistag eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat für eine verkürzte Amts zeit bis zum Ablauf des Tages vor den allgemeinen Kommu nalwahlen wählen. Alternativ könnte der Kreistag auch ent scheiden, dass die demokratisch legitimierte Stellvertretung des Landrats die Funktion für die Übergangszeit übernimmt.
Nach der Überweisung vom 17. Mai dieses Jahres hat sich der Ausschuss für Inneres und Kommunales am 8. Juni im Rah men einer Anhörung vertiefend mit dem vorliegenden Gesetz entwurf befasst. Die Anhörung hat ergeben, dass alle - ich be tone es noch einmal: alle - Anzuhörenden der Überzeugung sind, dass das vorliegende Gesetz ein geeigneter und angemes sener Weg ist, das skizzierte Problem zu lösen.
Im Rahmen der Anhörung wurde darüber hinaus von den Ex perten auf zwei wichtige Punkte hingewiesen, die nach der Be ratung im Ausschuss für Inneres und Kommunales Eingang in den geänderten Gesetzentwurf gefunden haben:
Erstens wurde empfohlen, im Gesetzestext einen klareren Be zug zur Kreisgebietsreform als Ausgangspunkt für die Rege lung der Amtszeiten herzustellen. Dieser Empfehlung folgt die Neufassung des § 1.
Zweitens hat der Landkreistag im Rahmen der Anhörung dar auf hingewiesen, dass eine Kreisneugliederung ein besonderer Ausnahmefall sei, der auch besondere Maßnahmen rechtferti ge. Daher regte der Landkreistag an, dass der Eintritt der Rechtsfolge von § 122 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes nicht an das Vorliegen der üblichen sonstigen Voraussetzungen gebunden werden sollte. Diese Meinung ist von weiteren Ex
perten unterstützt worden; ihr ist auch der Innenausschuss ge folgt. Er hat die Änderungen von § 2 und § 3 vorgeschlagen, wie sie Ihnen jetzt vorliegen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Entschließungsantrag der CDU eingehen. Weder das Thema noch die Argumente sind neu. Das alles haben wir vom Kolle gen Petke anlässlich der Anhörung zum Amtszeitenregelungs gesetz im Ausschuss für Inneres und Kommunales schon ein mal gehört. Auch die Vor- und Nachteile, die Erfolgsaussichten und Zeiträume von Landratsdirektwahlen sind von den anwe senden Experten kurz beleuchtet worden. Sie sind unterschied lich bewertet worden; das war auch zu erwarten. Einigkeit herrschte in zwei Punkten. Erstens: Es handelt sich um eine schwierige Materie. Zweitens: Diese Frage betrifft den hier und heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zur Amts zeitenregelung nicht.
Heute regeln wir die Amtszeit derjenigen Landrätinnen und Landräte, deren Amtszeiten vor der nächsten allgemeinen Kommunalwahl auslaufen. Wir schaffen eine unkomplizierte, praktikable und gleichzeitig verfassungskonforme Übergangs lösung - nicht mehr und nicht weniger. Deshalb wird es Sie nicht überraschen, dass ich um Zustimmung zum Gesetzent wurf in der vom Ausschuss für Inneres und Kommunales be schlossenen Fassung bitte. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste, insbesondere die Vertreter
der Volksinitiative! Am 14. Februar dieses Jahres haben die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative „Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen“ der Präsidentin des Landtags 129 464 Unterschriften übergeben. Das sind Unterschriften von Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich in die politische Debatte einbringen, die mitbestimmen wollen, wie sich Brandenburg zukünftig entwickelt. Das sind Unterschrif ten von Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die wir ernst nehmen. Die Koalitionsfraktionen nehmen dabei nicht nur die Anzahl dieser Unterschriften ernst, sondern vor allem die inhaltlichen Anliegen der Initiative. Deshalb ist es sowohl im Ausschuss für Inneres und Kommunales als auch im Haupt ausschuss auf Vorschlag der Koalition zu einer sehr differen zierten Beschlussfassung gekommen.
Darin machen wir - erstens - deutlich: Wir können die in Punkt 1 der Volksinitiative formulierten Zielrichtungen nach vollziehen. Auch wenn wir den Leitbildbeschluss formell nicht aufheben können, sichern wir zu - und das haben wir Vertrete rinnen und Vertreterinnen der Volksinitiative auch schon zuge sichert -, dass im Zusammenhang mit der parlamentarischen Anhörung zur Funktionalreform sowie zum Kreisneugliede rungsgesetz eine umfassende Abwägung erfolgen wird.
Zweitens: Punkt 2 der Volksinitiative setzt für die Neugliede rung der Landkreise und kreisfreien Städte deren ausdrückliche Zustimmung voraus.
Nein. - Danke.
Dem stimmen wir ausdrücklich nicht zu. Wir sind überzeugt, dass wir eine Kommunalstrukturreform brauchen, um eine leistungsstarke und zukunftsfeste Verwaltung in unserem Land zu erhalten.
Brandenburg wächst und schrumpft regional unterschiedlich - und das mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Das merken die Menschen in unserem Land, und deshalb verstehen sie auch, dass Verwaltung darauf reagieren muss und nicht unver ändert bleiben kann.
Diesen Reformbedarf werden wir durch freiwillige Kooperati on allein nicht decken können. Auch wenn die CDU das immer und immer wieder behauptet: Sie haben bis heute die Frage nicht beantwortet, wie freiwillige Kooperation aussehen soll, wenn der eine Landkreis etwa will, sein Nachbar aber nicht. Vielleicht nutzen Sie heute die Gelegenheit, diese Frage zu be antworten.
Drittens: In Punkt 3 der Volksinitiative wird die Landesregie rung aufgefordert, ein Konzept zur Verbesserung der Leis tungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen mittels interkom
munaler Zusammenarbeit zu erarbeiten. Dem stimmen wir zu, denn die Verbesserung der Möglichkeiten für interkommunale Zusammenarbeit ist eine stetige und fortwährend Aufgabe.
Herr Präsident, ich möchte zu Ende ausführen. - Wir fordern die Landesregierung deshalb mit unserem Entschließungsan trag auf, ein Konzept zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten.
Verehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Koalitionsfraktionen haben zur heutigen Bera tung einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Landesre gierung auffordert, bei der Erarbeitung der Reformgesetze die eingehenden Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte intensiv auszuwerten und in der Abwägung zu berück sichtigen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass der rechtliche Rahmen des Leitbildes so weit wie möglich zuguns ten der betroffenen Landkreise ausgeschöpft wird. Weil gerade das Ehrenamt die tragende Säule für unsere Gesellschaft ist, vor allem in der kommunalen Politik, müssen der Erhalt und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei all diesen Überlegungen zur Kreisreform mit bedacht werden.
Wir wollen deshalb ein Berichtswesen installieren, um die Auswirkungen der Kreisneugliederung auf das kommunale Eh renamt stetig zu beobachten, und wir erwarten konkrete Vor schläge, um die Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten in den Kreistagen zu verbessern. Dazu hat es schon Gespräche mit den Vorsitzenden der Kreistage gegeben.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat heute darüber zu entscheiden, ob wir die Volksinitiative in allen Punkten annehmen. Ich beto ne dies, weil unser Volksabstimmungsgesetz und unsere Ver fassung eine nur teilweise Annahme einer Volksinitiative nicht vorsehen. Ich habe dargestellt, warum wir der Nummer 2 der Volksinitiative nicht zustimmen können. Weil man eben nur komplett zustimmen oder ablehnen kann, lehnen wir die Volks initiative ab.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, viele Bürgerinnen und Bürger haben ihre Bedenken gegen eine Reform der kommu nalen Verwaltung zum Ausdruck gebracht. Wir erkennen darin die starke Verbindung und die Identifikation der Menschen mit ihren Städten, ihren Gemeinden und Landkreisen. Veränderun gen sind nicht immer leicht und meist auch unbeliebt. Ich sage aber auch, Heimat braucht Zukunft. Deshalb brauchen wir die se Reform in Brandenburg, und dafür werde ich weiterhin bei jeder Bürgerin und jedem Bürger in unserem Land werben. - Herzlichen Dank.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Das Thema Altanschließer - oder besser: das Thema Beitragsgerechtigkeit bei Trinkwassererschließung und Abwasserbeseitigung - beschäftigt nach wie vor viele Menschen in Brandenburg. Es beschäftigt daneben Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte, zuletzt das Landge richt Frankfurt (Oder) bezüglich einer ersten Entscheidung zur Staatshaftung. Und natürlich beschäftigt es nach wie vor auch uns hier im Landtag Brandenburg.
Eine Beschäftigung mit dem Thema macht deutlich, dass es sich um eine komplexe Sach- und Rechtslage handelt, nicht nur juristisch, aber vor allem juristisch. Es war hilfreich, dass auf Initiative des Landtags bzw. einzelner Fraktionen das zwei teilige Gutachten von Prof. Brüning und das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes entstanden sind. Diese Gutachten haben Möglichkeiten der Unterstützung durch das Land aufgezeigt.
In den Doppelhaushalt 2017/2018 wurde auf Initiative der Ko alitionsfraktionen ein Unterstützungspaket im Umfang von 250 Millionen Euro aufgenommen. Darin enthalten ist ein Kreditvolumen von 200 Millionen Euro zur Unterstützung der Aufgabenträger bei der Erstattung von Beiträgen aus noch nicht bestandskräftigen Bescheiden bzw. für solche Beschei de, auf die noch nicht vollständig gezahlt wurde. Sie erinnern sich: die Optionen 1 und 2 des Brüning-Gutachtens. Die Zins kosten für dieses Darlehensprogramm zahlt das Land Bran denburg. Das Paket enthält daneben weitergehende finanzielle Unterstützung durch das Land, etwa für Investitionsmaßnah men oder die pauschalierte Erstattung der zusätzlichen Ver waltungskosten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Schritte zur Um setzung des Hilfsprogramms sind langwierig, zu langwierig, wie auch ich finde. Zuletzt fand dies seine Ursache in der beihilferechtlichen Prüfung, die nunmehr abgeschlossen ist. Schlecht ist, dass es so lange gedauert hat. Gut ist, dass es kei ne beihilferechtlichen Probleme gibt. Deshalb ist es richtig, dass die Voraussetzungen für die Beantragung jetzt wirklich schnell geschaffen werden müssen.
In einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschlie ßungsantrag fordern wir die Landesregierung daher auf, dies bis zum 30. Juni 2017 umzusetzen - der Kollege Petke ist dar auf bereits eingegangen. Insofern teilen wir das Anliegen des von der CDU vorgelegten Antrags. Ja, mit der Auszahlung der Kredite und Fördermittel muss schnellstmöglich begonnen werden.
Die Forderung der CDU, das zinslos gewährte Darlehenspro gramm auch auf bestandskräftige Bescheide auszuweiten, leh nen wir ab. Die von mir bereits erwähnten Gutachten haben deutlich gemacht, was die Folgen wären. Und weil Prof. Brü ning dies so treffend formuliert hat, zitiere ich Seite 18 des zweiten Teils des Gutachtens wie folgt:
„Zum anderen kann der Aufgabenträger alle jemals er lassenen Beitragsbescheide unabhängig von Rechtmä ßigkeit und Bestandskraft aufheben und den Herstel lungsaufwand zukünftig über Benutzungsgebühren refi nanzieren.
Vordergründig dürfte dieses Vorgehen von den Grund stückseigentümern begrüßt werden. […] Das Problem der Finanzierbarkeit dieses Systemwechsels liegt auf der Hand. Da die rückerstatteten Beiträge kein periodengerechter Auf wand sind, soweit sie über die Gebühren der vergangenen Rechnungsperioden aufgelöst worden sind, können sie nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden. Gleichwohl steigen die Gebühren ab dem Änderungszeit punkt für alle, da nunmehr kein Abzugskapital mehr in An satz gebracht werden kann. Schließlich stellt sich die Um stellung für die Mieter am nachteiligsten dar, da sie keine Anschlussbeiträge zurückerhalten, jedoch über die erhöhten Benutzungsgebühren [... ] stärker belastet werden.“
Und weiter:
„Nachhaltig steigende Verbandsumlagen und Benut zungsgebühren bedürfen der Vermittlung an die Betroffe nen. Hinzu kommt ein Weiteres: Mit der Abschaffung der Anschlussbeitragserhebung scheidet das kommunalabga benrechtlich vorgehaltene Vorfinanzierungsinstrument für Investitionen aus [... ]“.
Dieses Zitat stammt aus dem Brüning-Gutachten, Teil 2, Sei te 18.
Eine vollständige Rückzahlung aller jemals erhobenen Beiträ ge, also namentlich auch der bestandskräftigen, ist demnach nicht nur mit erheblichen Risiken für die zukünftige Investiti onskraft der Verbände verbunden. Die von der CDU immer und immer wieder verlangte Rückzahlung aller Beiträge unter der Überschrift „Rechtsfrieden für Altanschließer in Branden burg“ schafft neuen Unfrieden in Brandenburg. Wir werden daher ablehnen, dies auch noch dadurch zu fördern, dass hier für auf jedes Kreditprogramm der ILB zugegriffen werden kann, das wir durch Landesmittel zinslos stellen.
Es bleibt Aufgabe und Recht der Verbandsversammlungen, zu entscheiden, wie sie mit der Frage der Erstattung von Beiträ gen aus noch nicht bestandskräftigen Bescheiden umgehen. Das ist und bleibt kommunale Selbstverwaltung.
Sollten sich die Verbände nach Abwägung der positiven wie aber auch der negativen Folgen dennoch für eine Rückzahlung entscheiden, bleibt es der ILB unbenommen, hierfür günstige Kommunalkredite zu gewähren, natürlich ohne - das betone ich - dass das Land dafür die Zinsen übernimmt.
Den Antrag der CDU werden wir aus den vorgenannten Grün den ablehnen. Ich bitte um Zustimmung zum Entschließungs antrag der Koalition. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ich bin Ihnen dankbar für diese Information, die Sie jetzt gegeben haben, sonst hätte ich es getan. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge ehrte Gäste! Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung haben wir der gestern im Dienst getöteten Polizeibeamten gedacht. Es fällt schwer, danach zur parlamentarischen Tagesordnung über zugehen. Dennoch ist es richtig, dass wir heute über den Ge setzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Polizeigeset zes diskutieren.
Ja, die Sicherheitslage in Europa hat sich in den letzten Jahren verändert und damit auch - das versteht sich ganz von selbst - die Sicherheitslage in Deutschland. Nicht erst seit dem An schlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember letzten Jahres, aber seitdem noch viel mehr, werden landauf, landab Verschärfungen der Sicherheitsgesetze diskutiert.
Teilweise ist eine Stimmung entstanden, in der sich die Sorge um die innere Sicherheit mit dem Zweifel an der Handlungsfä higkeit des Staates vermischt. Diese Handlungsfähigkeit des Staates müssen wir jetzt beweisen. Wenn es notwendig ist, müssen wir dafür auch Gesetze und Vorschriften ändern.
Wir müssen aber gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass bürgerli che Freiheitsrechte nur für wirklich sinnvolle, wirksame Maß
nahmen und im zwingend erforderlichen Umfang eingeschränkt werden.
Wir müssen denen kraftvoll entgegentreten, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung mit Übertreibungen und Falschmeldungen gezielt angreifen.
Wahr ist und bleibt: Deutschland gehört zu den sichersten Län dern der Welt. Und auch unser Land - das Land Brandenburg - ist ein sicheres Land.
Damit das so bleibt und auch auf neue Herausforderungen an gemessen reagiert werden kann, haben die Koalitionsfraktio nen mit dem Haushalt 2017/18 ein Sicherheitspaket verab schiedet. Darüber haben wir hier in diesem Haus bereits mehr fach debattiert. Wir bilden mehr Anwärterinnen und Anwärter für die Polizei aus als je zuvor in der Landesgeschichte. Wir haben die Zielzahl für unsere Polizei auf 8 300 angehoben. So machen wir unser Land noch sicherer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt eine verän derte Sicherheitslage im Land; das kann nicht bestritten wer den. Daneben gibt es leider zunehmend einen Überbietungs wettbewerb bei markigen Forderungen nach neuen oder auszu weitenden Eingriffsmöglichkeiten, die letztlich alle mit der Preisgabe von Freiheitsrechten verbunden wären. Darauf ha ben verschiedene Rednerinnen und Redner bereits in der letz ten Plenarsitzung zu einem ähnlich gelagerten Antrag hinge wiesen.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes ist ebenso Teil dieses Überbietungswettbewerbes wie der Antrag der CDU-Fraktion im vergangenen Plenum mit dem reißerischen Titel „Verteidigung der Sicherheit und Freiheit - Maßnahmen gegen Islamismus und Terrorismus verstärken!“, in dem ein buntes Potpourri aus vermeintlich sicherheitserhöhenden Maß nahmen gefordert wurde. Auch damals war schon unter Punkt 11 die massive Ausweitung der Videoüberwachung ent halten.
Aus diesem Überbietungswettbewerb müssen wir raus. Hand lungsfähigkeit des Staates beweisen wir nicht durch Aktionis mus und unausgereifte Gesetzesänderungen. Im Spannungs feld zwischen kollektiver Sicherheit und individueller Freiheit dürfen wir Maß und Mitte nicht verlieren.
Es war deshalb richtig, dass die Koalitionsfraktionen die Lan desregierung in einem Entschließungsantrag im vergangenen Plenum gebeten haben, erstens die Sicherheitslage zu bewer ten, notwendige Anpassungen zu prüfen und dem Landtag, falls Veränderungsbedarfe festgestellt werden, unverzüglich Vorschläge zuzuleiten, und zweitens Maßnahmen zur Gefah renabwehr auch unter Berücksichtigung von Erkenntnissen und möglichen Änderungen bundesgesetzlicher Vorschriften zu überprüfen. Dabei sollen unter anderem die Anwendung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie die Einfüh rung sogenannter Bodycams für Polizeibeamte betrachtet wer
den. Darüber - so haben wir es entschieden - wird dem Innen ausschuss im Mai 2017 ein Bericht vorgelegt werden.
Der Innenausschuss hat vor einer knappen Woche beschlossen, im April ein Fachgespräch zum Einsatz von Videotechnik durch die Polizei zu führen. Wir wollen uns anhören, was Ex pertinnen und Experten, was Fachleute, die Polizei selbst, aber natürlich Datenschützerinnen und Datenschützer zu dem The ma zu sagen haben. Erst nachdem wir dieses Fachgespräch durchgeführt haben und uns der Bericht der Landesregierung zur Sicherheitslage vorliegt, werden wir über weitere Maßnah men ausgewogen entscheiden können.
Der Weg für die parlamentarische Befassung mit diesem The ma ist damit festgelegt. Eine Änderung des Polizeigesetzes zum jetzigen Zeitpunkt zu fordern ist populistisch, voreilig und ein Stück weit auch Effekthascherei.
Das weiß auch die CDU-Fraktion. Deshalb wissen Sie auch, dass wir Ihren Antrag heute ablehnen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! In der Generaldebatte zum Ge samthaushalt am heutigen Vormittag wurde von meinem Kol legen Bischoff bereits gesagt: Wir, die SPD, stehen für ein si cheres Brandenburg.
Deshalb legen wir, die Koalitionsfraktionen, für den Haus halt 2017/2018 ein Sicherheitspaket für Brandenburg vor. Dar in sind Maßnahmen der Prävention, der Ausbildung sowie der Risikoplanung ebenso enthalten wie ein weiterer Aufwuchs der Stellenzahl im Sicherheitsbereich, vor allem bei der Polizei.
Lassen Sie mich auf einzelne Punkte des von der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Sicherheitspakets nachfolgend vertiefend eingehen.
Bereits der Entwurf des Haushaltsplans der Landesregierung hat 8 200 Stellen bei der Polizei vorgesehen und damit die Er gebnisse des Evaluierungsberichts zur Polizeireform aner kannt. Die langfristige Personalbedarfsplanung hat für 2017 ursprünglich etwas mehr als 8 100 Stellen bei der Polizei vor gesehen; ich darf daran erinnern.
Wir alle wissen: Die Anforderungen an den Polizeibereich sind weiter gewachsen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb vorgeschlagen, die Stellenzahl nochmals zu erhöhen, und zwar von 8 200 auf 8 230 im Jahr 2017 und auf 8 250 im Jahr 2018. Dies ist ein klares Bekenntnis zu unserer Polizei in Branden burg. Wir erkennen damit an, dass die Polizistinnen und Poli zisten in diesem Land eine hervorragende Arbeit leisten, und dies - seit Monaten - unter erschwerten Bedingungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Stellen wollen wir besetzen, um mehr Polizei auf die Straße zu bringen. Das ist - zugegeben - ein ambitioniertes Vorhaben. Dazu werden wir ein Bündel verschiedener Maßnahmen ergreifen müssen. Diese Maßnahmen müssen wirkungsvoll sein. Dazu wird ge hören, dass wir - wir hörten es schon - noch mehr Polizistinnen und Polizisten an unserer Fachhochschule ausbilden. Wir wer den deshalb sowohl 2017 als auch 2018 nochmals jeweils 25 Anwärterinnen und Anwärter einstellen. Das sind - wie auch schon vom Ministerpräsidenten gesagt - so viele Anwärter wie noch nie. Die Schule kommt damit an ihre Kapazitätsgrenze. Ich möchte fast sagen: Das ist auch gut so.
Aber für diese Neueinstellungen brauchen wir geeignete Be werberinnen und Bewerber, die die Tests für die Aufnahme be stehen, ohne dass wir die Anforderungen absenken. Hier kämp fen wir im Wettbewerb mit anderen Polizeien der Länder sowie der Bundespolizei um die besten Bewerberinnen und Bewer ber.
Wichtiges Kriterium für die Wahl eines Ausbildungsortes ist für eine Polizeischülerin bzw. einen Polizeischüler auch die Wohnraumsituation am Standort oder im Nahraum. Während die Bundespolizei ihren Auszubildenden Unterkünfte am Standort Blumberg anbieten kann, ist im Raum Oranienburg der Wohnraum knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Standort der Fachhochschule der Polizei aufwerten, indem wir dort ein Wohnheim errichten.
Die Ausbildung der Polizeischüler dauert zweieinhalb bis drei Jahre. Bis die neu ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen, auch aus den jetzt erhöhten Eingangszahlen des letzten Jahres und des davorliegenden Jahres, in den Einsatzdienst übernom men werden, wird noch Zeit vergehen. In dieser Zeit werden viele Polizistinnen und Polizisten altersbedingt in Pension ge hen. Um auch in der Zwischenzeit die Zielzahl von 8 230 bzw. 8 250 zu halten bzw. nicht zu unterschreiten, wird es auch dar auf ankommen, dass möglichst viele Kolleginnen und Kolle gen freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern. Dafür müssen wir wirkungsvolle Anreize schaffen. Deshalb wollen wir für den Zeitraum der Arbeitszeitverlängerung attraktive Zulagen zahlen. Details dazu werden wir morgen im Rahmen der Bera tung zum Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher Vor schriften vorstellen; dem will ich hier nicht vorgreifen.
Wir reagieren mit unseren Vorschlägen auch auf die Anhörung, die zu diesem Gesetz stattgefunden hat, und haben natürlich ebenfalls die Auswirkungen auf den Haushalt im Blick. Des halb ist es eben nicht schlampige Arbeit, wie der Kollege Senftleben es uns - vorbehaltlich des Protokolls - vorgeworfen hat, wenn wir auf Anhörungen reagieren und gegebenenfalls noch Änderungsanträge zum Haushalt einbringen.
Aber zurück zur Zielzahl bei der Polizei. Neben den Neuein stellungen und den Arbeitszeitverlängerungen setzen wir wei terhin auf die Gewinnung geeigneter Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für den Polizeidienst. Dies sind beispielsweise ehemalige Feldjägerinnen und Feldjäger nach deren Dienstzeitende bei der Bundeswehr. Ich bin, meine Damen und Herren, dem Minister des Innern und für Kommunales dankbar für die Initiative, die er gestartet hat, die offensichtlich so gut ist, dass sie jetzt Nachahmer in anderen Bundesländern gefunden hat. Auch hier hat der Wettbewerb mit anderen Polizeien eingesetzt.
Weil es diesen Wettbewerb gibt, reicht es nicht, einfach nur zu sagen, wir wollen noch 400 zusätzliche Stellen - wie es etwa die CDU fordert -, wenn sie objektiv überhaupt nicht besetzt werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die langfristige Perso nalbedarfsplanung der Vorjahre hatte auch einen weiteren Ab bau beim Verfassungsschutz vorgesehen - der Fraktionsvorsit zende Bischoff hat es bereits erwähnt. Dieser Abbau ist jetzt - ich füge hinzu: endlich - gestoppt.
Dabei ist der Verfassungsschutz nicht das einzige Mittel, um auf die neuen und verstärkten Bedrohungslagen angemessen zu reagieren. Das Innenministerium hat - das war bereits Gegen stand verschiedener Presseverlautbarungen - den Bereich des Staatsschutzes erheblich verstärkt und eine Veränderung im Aufbau vorgenommen, um auch mit diesen Mitteln adäquat zu reagieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Sicherheitspaket für Brandenburg wäre unvollständig, wenn es neben Polizei und Verfassungsschutz nicht auch weitere unverzichtbare Pfei ler der Sicherheitsarchitektur stärken würde. Dazu gehören die Feuerwehren, dazu gehört der Zivil- und Katastrophenschutz insgesamt. Deshalb ist es richtig, dass wir im Ministerium des Innern und für Kommunales eine zusätzliche Stelle für die Fachplanung im Zivil- und Katastrophenschutz schaffen. Wir wissen: Der Bund richtet den Zivilschutz neu aus. In der Folge wird die Überarbeitung von mehr als 20 Gesetzen und Richtli nien erforderlich. Ich sage nur: Ernährungsvorsorge, Energiesi cherstellung, Arzneimittelsicherstellung, Transportsicherstel lung und so weiter. Die Länder wirken im Wege der Bundes auftragsverwaltung im Zivilschutz mit. Aber viel wichtiger er scheint es mir doch, dass wir bereits jetzt bei der Erstellung der neuen Unterlagen in den Arbeitsgemeinschaften auf BundLänder-Ebene, die jetzt dazu gebildet werden, mitwirken. Es geht um Planungen für den Tag X, den wir alle nicht erleben wollen.
Und weil nicht nur für den Tag X, sondern für die tagtägliche Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz in unserem Land ausgebildet wird, wollen wir an unserer Feuerwehrschule ei ne Verstärkung vornehmen. In den vergangenen Jahren haben wir nicht alle Lehrgangsbedarfe erfüllen können. Das heißt, die kommunalen Träger des Brandschutzes haben mehr Be werberinnen und Bewerber gemeldet, als Plätze in den Lehr gängen zur Verfügung standen. Höherwertige Lehrgänge und Ausbildung für Spezialkräfte kann aber nur die Feuerwehr schule anbieten. Nach der Schaffung von zwei zusätzlichen Fachlehrerstellen wollen wir hier mehr Lehrgänge anbieten können.
Feuerwehrschule, meine Damen und Herren, hört sich nach Schule, nach Klassenraum an. Das stimmt, aber nur zu einem kleinen Teil: Feuerwehrschule ist verbunden mit Brandübungs haus und Höhenrettung - nicht nur theoretisch, sondern in wirklichen 34 m Höhe, auch verbunden mit Wind und Wetter. Deshalb werden wir morgen anlässlich der Debatte zum Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften vorschla gen, die Feuerwehrzulage auch den Ausbilderinnen und Aus bildern der Feuerwehrschule zu zahlen - mehr dazu, wie ge sagt, in der morgigen Debatte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungsanträge der Opposition zum Einzelplan 03 sind im Ausschuss für Inneres und Kommunales teilweise ausgiebig debattiert worden, haben dort aber keine Zustimmung gefunden. Ich verweise auf die Protokolle der Beratungen.
Bezüglich des wiederholt eingereichten Antrags zur Errichtung einer Polizeibeschwerdestelle verweise ich auf die Debatte, die wir hier am 30.04.2015 geführt haben, die damalige Ableh nung des Antrages, Drucksache 6/1212, und den Entschlie ßungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der Drucksachen nummer 6/1283, der bei einer Reihe von Enthaltungen die Zu stimmung dieses Hauses erhalten hat.
Ich komme zum Ende meiner Ausführungen und stelle fest: Die Koalitionsfraktionen haben ein umfangreiches Sicherheits paket für Brandenburg vorgelegt - manche sagen: ein erstes Si cherheitspaket. Hierfür bitte ich um Zustimmung. Und weil mir neben der Stärkung der Polizei gerade auch die Stärkung der Feuerwehren und des zivilen Katastrophenschutzes sehr am Herzen liegt, will ich an die CDU und ihren Fraktionsvor sitzenden - auch wenn er nicht hier ist - gerichtet sagen:
Sie haben uns - vorbehaltlich des Protokolls - heute Vormittag vorgehalten, dass wir Geld an Stellen ausgäben, die morgen nicht mehr wirken werden.
Ich sage Ihnen: Die Stärkung der Polizei wird wirken. Ich sage Ihnen auch: Die Stärkung der Feuerwehren wird wirken. Und sollte der Zivilschutzfall jemals eintreten, werden sich Planung und Vorbereitung positiv auswirken. Auf das Blaulicht, meine Damen und Herren, sind wir angewiesen. Und wir tun gut dar an, hier einen Schwerpunkt zu setzen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Gast! Die Parlamentarischen Geschäftsführer ha ben eine Redezeit von 3 Minuten vereinbart; ich will mich da her und auch angesichts dessen, dass wir schon eine Stunde in Verzug sind, etwas beeilen. Auf alle Punkte des Gesetzent wurfs der Landesregierung einzugehen wäre zeitlich nicht zu schaffen; daher will ich mich, weil mir das Thema sehr am Herzen liegt, auf den im Neudruck vorliegenden Änderungsan trag der Koalitionsfraktionen konzentrieren.
Wir haben gestern mit Beschluss zum Einzelplan 03 in Bran denburg eine neue Zielzahl bei der Polizei festgelegt: 8 230 im Jahr 2017 und 8 250 im Jahr 2018. Wir haben auch festgelegt, dass nochmals mehr Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt und ausgebildet werden sollen. Bis der frische Nachwuchs fertig ausgebildet ist, brauchen wir Polizistinnen und Polizisten, die freiwillig länger arbeiten. Wir haben des halb - so schlagen wir es heute mit unserem Entschließungsan trag vor - die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung geschaffen und wollen sie finanziell attraktiv machen. Wir schlagen des halb vor, dass monatlich ein Zuschlag von 400 Euro gezahlt wird. Diese Zulage entspricht in der Besoldungsgruppe A 11 rund 10 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gestern im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan 03 auf die Bedeutung der Landesfeuerwehrschule hingewiesen. Ich bin den Kolle ginnen und Kollegen, die dem Haushalt für das MIK zuge stimmt haben, sehr dankbar, dass sie sich dazu bekannt haben, an der Feuerwehrschule zwei neue Stellen für Fachlehrerinnen oder Fachlehrer zu schaffen. Wir haben deutlich mehr Lehr gangsanmeldungen aus den Reihen der kommunalen Brand schützer, als die Feuerwehrschule derzeit abarbeiten kann. Nun können neue Lehrer eingestellt werden. Natürlich braucht es dafür aber auch geeignete Bewerber. Fachlehrerin oder Fach lehrer an der Feuerwehrschule kann nur werden, wer selbst ausgebildeter, erfahrener Feuerwehrmann oder erfahrene Feu erwehrfrau ist. Die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuer wehr erhalten eine Feuerwehrzulage. Bei einem Wechsel an die Feuerwehrschule würde die Zulage derzeit entfallen. Das macht den Wechsel zum persönlichen Verlustgeschäft und schreckt Bewerberinnen und Bewerber natürlich ab. Zudem ist es ungerecht, meine Damen und Herren, denn die Ausbilderin nen und Ausbilder gehen unter Atemschutz mit in die Brand übungsanlage; natürlich ist das physisch und psychisch belas tend. Wer an Hubrettungsgeräten oder allgemein im Bereich Höhenrettung ausbildet, geht mit auf 34 Meter Höhe - nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Deshalb haben die Kolle ginnen und Kollegen die Zulage verdient.
Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der Koaliti onsfraktionen und zum Gesetz zur Änderung besoldungsrecht licher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016 der Lan desregierung. - Herzlichen Dank.
Da Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben: Mir stellt sich die Frage - vielleicht wollen Sie darauf reagieren -, was aus Ihrer Sicht „Mainstreampresse“ ist. Wer gehört dazu? Gibt es auch etwas anderes als Mainstreampresse, und wer soll dazu gehören? Vielleicht interessiert es auch die anwesenden Pressevertreter. Meine Zwischenfrage wollten Sie nicht zulassen, vielleicht nehmen Sie jetzt die Gelegenheit wahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Auch ich freue mich auf eine Sachdebatte; wir machen ganz viel Textarbeit, das kann ich schon zusagen.
Ich frage mich wirklich, ob ich erstaunt, entsetzt oder wütend werden soll. Sie, Herr Kollege Petke, erklären uns im Innenausschuss immer die Welt und wieder und wieder, dass die Verwaltungsstrukturreform nicht nötig sei, weil es ja kein Demografieproblem gebe. Sie erzählen davon, dass es zurzeit derartig viele Geburten gebe, dass die Prognosen alle falsch seien.
Dafür haben Sie sich ja unlängst den Ruf des Demografieleugners eingefangen - zu Recht, wie ich finde.
Jetzt kommen Sie mit einem Antrag - Textarbeit! -, der eine einzige Begründung enthält: den demografischen Wandel. Und um auf diesen Wandel zu reagieren, wollen Sie nun Verwaltungskraft vor Ort bündeln, Sie wollen Spielräume entwickeln. Wichtig ist Ihnen, dass das auf freiwilliger Basis passiert, nicht durch Zwang.
Jetzt kommt wieder Textarbeit. Sie schreiben im Begründungstext des Antrages:
„Durch interkommunale Zusammenarbeit lassen sich fiskalische Einsparpotenziale aufgrund steigender Skalenerträge und eine höhere Verwaltungseffizienz erzielen. Es können zum einen Effizienzressourcen erschlossen und zum anderen […] Spezialisierungsdefizite ausgeglichen werden.“
Was soll das sein, „Spezialisierungsdefizite“? Sind das die kollabierenden Verwaltungen?
Wenn wir, die Koalition, oder die Landesregierung von Defiziten bei der Aufgabenerfüllung sprechen, werfen Sie uns vor, dass wir das nicht belegen können und damit die Arbeit der kommunalen Bediensteten diskreditieren - „kommunales Bashing“.
Sie schreiben in Ihrem Papier „14 + 4 = Brandenburg“ - was Sie irgendwie auch als Alternativpapier zum Leitbild ansehen, obwohl Sie es nie formell eingebracht haben -, es gebe keine Defizite. Sie müssen sich jetzt mal entscheiden, ob es Defizite gibt oder nicht.
Und wenn wir, die Koalition, von Steigerung der Verwaltungseffizienz sprechen, werfen Sie uns vor, dass die nicht kommen werde. Sie schreiben in Ihrem Papier „14 + 4“, dass die finanziellen Einsparungen und Verbesserungen der Verwaltungseffizienz nicht unterlegt seien. Jetzt lesen Sie einmal Ihren eigenen gerade vorliegenden Antrag! - Was denn nun?
Ich will versuchen, das zu verstehen: Wenn sich zwei Bauämter im Wege der von Ihnen vorgeschlagenen Kooperation zusammenschließen, dann gibt es Spezialisierung und Effizienzsteigerungen. Wenn der Landtag die Bauämter zusammenlegt, nicht. - Verstanden.
In der Begründung zu Ihrem Antrag steht auch:
„[D]urch den Ausbau der kreisüberschreitenden Kooperationen [können] Synergieeffekte und eine verbesserte Dienstleistungsqualität in den Bereichen der kommunalen Infrastrukturen, der Ordnungsaufgaben und der Leistungsverwaltung erzielt werden.“
Ich habe wieder zitiert - Textarbeit! Gleichzeitig rufen Sie die Menschen dazu auf, eine Volksinitiative zu unterstützen, um weite Entfernungen zu den Behörden zu verhindern. - Was denn nun?
Ich will wieder versuchen, das zu verstehen: Wenn sich zwei Bauämter auf dem Wege der freiwilligen Kooperation zusammenlegen, dann entsteht eine verbesserte Dienstleistungsqualität. Wenn der Landtag die Bauämter zusammenlegt,
dann entstehen unüberbrückbare Entfernungen zu den Behörden.
(Vereinzelt Beifall SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE - Wichmann [CDU]: Ich glaube, ihr braucht einen neuen kommunalpolitischen Sprecher! - Gegenruf der Abgeord- neten Lieske [SPD])
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin also weder entsetzt noch wütend; ich bin allerdings erstaunt und irgendwie auch erfreut,
erfreut über die lebendige Debatte. - Ich melde, Frau Präsidentin: Wir haben eine lebendige Debatte!
Und während Sie bei uns bzw. der Landesregierung eine hohe Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diagnostizieren, kann ich Ihnen eine hohe Fluktuation beim Inhalt bescheinigen.
Danke! Danke, dass Sie feststellen, dass es den demografischen Wandel gibt, danke, dass Sie anerkennen, dass wir darauf reagieren müssen, danke, dass Sie die Existenz von Defiziten bei der Aufgabenerfüllung nicht mehr bestreiten, auch danke dafür, dass Sie Skaleneffekte, Effizienzgewinne und verbesserte Dienstleitungsqualität für möglich halten, wenn Behörden zusammenarbeiten oder fusionieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sinnvolle Kooperationen sind schon jetzt möglich. Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte arbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit bzw. im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes zusammen. Der Städte- und Gemeindebund und auch der Landkreistag bieten ausreichend Plattformen, um Erfahrungen auszutauschen. Der Errichtung eines Kompetenzzentrums für die interkommunale Zusammenarbeit bedarf es daher nicht.
Ja, Kooperationen auf freiwilliger Ebene sind begrüßenswert. Aber es bedarf daneben einer landesweiten Verwaltungsstrukturreform,
das haben wir hier wiederholt diskutiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch kurz auf den Erhalt der regionalen Identität eingehen. Erneut erweckt die CDU den Eindruck, die Koalition wolle den Menschen mit der Verwaltungsreform die Heimat wegnehmen.
Die Behauptung ist: Wenn Kreise und Gemeindestrukturen verändert werden, leiden darunter die Feuerwehren, die Sportvereine, die Sparkassen, die Busse im Regionalverkehr - Textarbeit im „14 + 4“-Konzept.
Der Landkreis Uckermark hat nach wie vor zwei Feuerwehrverbände, nicht einen! Die Verbände mussten bei der letzten Reform nicht fusionieren, sie werden es auch bei der nächsten Reform nicht müssen. Aber wir werden sie auch nicht daran hindern. Es bleibt die Entscheidung der Verbände.
Im Land Brandenburg gibt es elf Sparkassen, nicht 18. Es gibt also Sparkassen, die für mehr als einen Landkreis zuständig sind. Und trotzdem gibt es Filialen!
Die Barnimer Busgesellschaft fährt auch in Märkisch-Oderland, der Landkreis Märkisch-Oderland ist neben dem Landkreis Barnim sogar Gesellschafter. Und trotzdem fahren die Busse!
Ob die Kreissportbünde jemals fusionieren oder nicht, werden sie selbst entscheiden. Der Landesfußballverband hat acht Fußballkreise, nicht 18. Es gibt also Fußballkreise, die sich über mehrere Landkreise erstrecken. Und trotzdem findet Fußball statt!
Ich bitte Sie wirklich: Hören Sie auf, den Leuten Angst zu machen! Heimat bleibt Heimat, der örtliche regionale Charakter der Städte und Gemeinden wird sich durch die Verwaltungsstrukturreform nicht ändern. Hören Sie auf mit diesem Gespenst!
Wir brauchen die Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg. Dabei nur auf Freiwilligkeit zu setzen wird landesweit nicht funktionieren. Und „Wünsch dir was!“ ist kein Strukturmodell. Wir müssen entscheiden. Wegducken ist keine Option, auch nicht für die Opposition. - Herzlichen Dank.
Ja, natürlich möchte ich. - Herr Vida, Sie sagen, die Kooperation soll nach Entscheidung kompetenter Personen vor Ort und nicht flächendeckend ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls im Wege des Zwangs erfolgen. Ich frage Sie: Was passiert mit Gemeinden, die - aus welchen Gründen auch immer - finanziell sehr schwach sind oder an der Peripherie liegen, mit denen die kundigen und kompetenten Personen vor Ort gar nicht kooperieren wollen? Bleiben die allein?
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die Landesregierung hat am 13.05.2016 den Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg vor gelegt. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Begründungsteil eine umfassende Darstellung, warum die aus dem Jahr 2000 stam menden Regelungen überarbeitet werden müssen.
Ich möchte nur einige Punkte aufgreifen. Es bedarf der Neufas sung, um die öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten von den privat rechtlichen deutlicher abzugrenzen, um die Regelungen zur Zulassung sowie zu deren Erlöschung, beispielsweise bezüg lich der Altersgrenze und der Insolvenz, zu schärfen sowie zur begrifflichen Anpassung. In der Neufassung wird darüber hin aus die Qualitätssicherung gewährleistet, eine Fortbildungs pflicht eingeführt und der Anpassung der Berufspflichten an die rechtlichen und technischen Entwicklungen Rechnung ge tragen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellie rung war bezüglich der Altersgrenzen bereits infolge einschlä giger Rechtsprechungen zwingend notwendig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat den Gesetzentwurf in 1. Lesung am 8. Juni dieses Jahres an den AIK überwiesen. Der Ausschuss hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dabei auch die Stellung nahmen des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsinge nieure berücksichtigt.
Man kann es einen glücklichen Umstand nennen, dass zum rechten Zeitpunkt, nämlich zum Zeitpunkt dieser Diskussion im Ausschuss, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam be kannt wurde, wonach es den Öffentlich bestellten Vermes sungsingenieuren grundsätzlich möglich ist, durch öffentlichrechtlichen Vertrag von der Vermessungsgebührenordnung ab weichende Gebühren zu vereinbaren. Um allerdings sicherzu
stellen, dass die Vermessungsgebührenordnung Anwendung findet und keine abweichenden Gebührensätze vereinbart wer den, schlagen die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Kommunales in der Beschlussempfehlung einstimmig - bei ei ner Enthaltung - die diesbezügliche Konkretisierung des § 9 Abs. 6 vor; Sie finden sie in den Unterlagen.
Daneben enthält die Beschlussempfehlung in den §§ 11, 14, 15 und 21 geringfügige Abweichungen vom Gesetzentwurf der Landesregierung. Hierbei handelt es sich ausschließlich um rechtsförmliche Klarstellungen:
Nicht gefolgt ist der Ausschuss für Inneres und Kommunales einem Änderungsantrag der CDU mit dem Anliegen, Öffent lich bestellten Vermessungsingenieuren zu erlauben, als Mit glieder von Kommunalvertretungen in einem Verwaltungsver fahren tätig zu werden, in das die Kommune als Beteiligte ein bezogen ist. Gegen eine solche Änderung hatten sich im Anhö rungsverfahren Bedenken ergeben, die wir teilen.