Dietmar Woidke

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Wehlan, ich habe mich schon sehr über den Antrag gefreut, habe aber auch bei mir gedacht, die PDS wandelt hier auf einem schmalen Grat, da sie zumindest mit einem Satz ihre Oppositionszulage riskiert. Den Satz möchte ich zitieren, weil er doch zu schön ist:
„Punkt 1. Die Landesregierung hat an ihrer Position festzuhalten.“
Das hatten wir noch nicht allzu oft, dass die Opposition die Landesregierung bittet, doch in ihrer Haltung stark und fest zu bleiben.
Ich denke, alle die im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sitzen,
haben keinen Zweifel daran, dass der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Wolfgang Birthler und seine Verwaltung an diesen Positionen festhalten werden. Mit dieser Position - das möchte ich auch einmal erwähnen, das wurde vergessen - haben wir ostdeutschlandweit wieder einmal in einem Punkt im landwirtschaftlichen Bereich die Meinungsführerschaft übernommen. Dafür möchte ich ihm noch einmal ganz besonders danken.
Aber bitte, Frau Wehlan.
Der Minister hat auf der Protestdemo viele Fragen beantwortet.
Es wurden auch viele Fragen gestellt. Es ist mir jetzt nicht erinnerlich, worauf er nicht geantwortet hat. Aber ich denke, er wird nachher zum Gesamtthema auch noch Stellung nehmen.
Erstens: Es ist richtig, dass die Milchproduktion durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in der Europäischen Union in voller Härte getroffen wurde. Es ist auch richtig, dass sich die Milchpreise in diesem Jahr auf einem Niveau bewegen, das sie seit 1995 nicht mehr hatten. Sie sind derart niedrig wie zuletzt vor neun Jahren.
Die Gründe hierfür sind hinreichend bekannt. Es herrscht europaweit eine Überproduktion von ca. 15 %. Deshalb ist eine Aufstockung der Quote, wie sie von der EU momentan geplant ist, natürlich kontraproduktiv. Der Export von Milchprodukten aus Deutschland ist relativ schwach. Nicht zu vergessen ist die zunehmende Monopolisierung des Lebensmitteleinzelhandels, der die Erzeuger und auch die Molkereien massiv unter Druck setzt.
Zweitens: Minister Birthler und meine Fraktion sind sich darüber einig, dass wir weiterhin in den Punkten, die vorhin von Frau Wehlan schon ausführlich erläutert wurden, Druck in Richtung Brüssel machen werden. Wir wollen eine Ausstiegsregelung für Milchbauern und vor allen Dingen, dass, wenn Milchbauern ausgestiegen sind, keine Saldierung erfolgt. Das heißt - für die, die sich nicht so gut auskennen -: Der eine Bauer schafft 200 Rinder ab und der andere stallt sie wieder auf; die Überproduktion bleibt erhalten.
Drittens müssen weiterhin mit dem Lebensmitteleinzelhandel Gespräche geführt und die Verbraucher informiert werden. Hier hätte ich auch gern Frau Künast noch einmal an ihr Versprechen vor vier, fünf Jahren erinnert. Sie hat damals beklagt, dass Schindluder mit Produkten der deutschen Landwirtschaft getrieben wird. Dieses Schindluder wird momentan mit der Milch getrieben. Es ist an der Zeit, dass Frau Künast einmal ein Wort darüber verliert.
Viertens müssen wir weiterhin die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft hier im Lande auf den Prüfstand stellen und versuchen, weitere Belastungen auszuschließen oder abzubauen. Die Milchwirtschaft ist eine wichtige Säule in der brandenburgischen Veredelungswirtschaft. Sie schafft Arbeitsplätze und ist ein wichtiger Faktor zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in Brandenburg.
Frau Wehlan, ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir diesen Antrag heute als Antrag des Ausschusses, in dem wir uns bekanntermaßen alle zu diesem Thema weitgehend einig sind, hätten behandeln können, sodass mit einem Votum des Hauses ein Beschluss ergangen wäre. Für Wahlkampf eignet sich dieses ernste Thema bei der Situation der Milchwirtschaft in Brandenburg nicht. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Claus! Sehr geehrter Herr Helm, es stellen sich die Fragen: Ist das Thema aktuell? Was ist
passiert? Sind dem Land Brandenburg die Skandale und Krisen ausgegangen?
Vielleicht kann ich auch anders fragen: Ist es gerechtfertigt, über das Thema Verbraucherschutz immer nur im Zusammenhang mit desaströsen Vorgängen im Lande Brandenburg zu reden?
Wir alle wissen, dass es dann, wenn solche Dinge passiert sind, vor allem für eine Gruppe zu spät ist, und zwar für die Gruppe der Landwirte. Die Landwirte bezahlen den Preis für die Krisen und dieser Preis ist sehr hoch.
BSE, Nitrofen und Dioxin sind hierbei nur einige Stichworte. Die Skandale haben in Brandenburg einen hohen Preis gefordert, sie haben Geld gekostet, sie haben das Vertrauen der Verbraucher gekostet, und sie haben - das ist vielleicht am schlimmsten - Existenzen im ländlichen Raum Brandenburgs gekostet.
Kaum jemand hat wahrgenommen, dass in Brandenburg nicht eines der im vergangenen Jahr ca. 40 000 untersuchten Rinder BSE-positiv war. Auch kaum jemand hat bemerkt, dass ausgerechnet in Bayern in den vergangenen Jahren mit großem Abstand die meisten BSE-Fälle aufgetreten sind.
Wann und wie reagiert die Politik auf Krisen oder sollte sie sich mit permanenten Problemstellungen auch permanent beschäftigen? Es ist eine alte Weisheit: Was wir heute säen, werden wir morgen ernten. Dieser Spruch trifft auch auf Lebensmittel zu. Die Situation unserer Landwirte wird wesentlich davon bestimmt, wie viel Geld wir für ihre Produkte auszugeben bereit sind, oder andersherum gesagt: Ein Landwirt kann nur dann angemessen produzieren, wenn wir bereit sind, für seine qualitativ hochwertigen Produkte einen angemessenen Preis zu zahlen. Es geht einzig und allein darum, gute Arbeit auch in der Landwirtschaft entsprechend zu honorieren. Hohe Qualitätsstandards in der Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln sind nun einmal mit höheren Kosten für den Produzenten verbunden. Aber die so erzeugten Produkte sind ihren Preis im wahrsten Sinne des Wortes auch wert. Diese Produkte sind eben preiswert.
Es geht nicht darum, Sonderangebote oder Schnäppchen zu verbieten oder gar nur die teuersten Produkte zu kaufen. Aber die Deutschen geben im europäischen Maßstab am wenigsten für Lebensmittel aus, obwohl sie merkwürdigerweise europaweit mit Abstand die teuersten Küchen besitzen.
Das Land Brandenburg hat sehr viel Mühe und Geld in die Entwicklung von Direktvermarktungsstrukturen und auch in die Vermarktung Brandenburger Agrarprodukte investiert. Davon konnte sich auf der Grünen Woche in Berlin auch in diesem Jahr wieder jeder überzeugen. In großen Teilen Brandenburgs sind durch viele Investitionen bereits Voraussetzungen für regionale Kreisläufe geschaffen worden. Diese haben den großen Vorteil eines kurzen Weges vom Stall bis zur Ladentheke und einer sehr hohen Transparenz für den Endverbraucher. Um Erfolg zu haben, bedarf es aber auch einer sehr starken Kooperation der Erzeuger in der jeweiligen Region untereinander. Das
häufig noch anzutreffende reine Konkurrenzdenken schadet hier.
Regionale Marken und Produkte müssen entwickelt und dann auch konsequent vermarktet werden. Die 13 im Lande bestätigten LEADER+-Regionen bieten hierfür weiterhin beste Voraussetzungen. In diesen Regionen stehen zusätzliche Mittel der EU für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Gastronomie, Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft zur Verfügung. Einige Regionen sind diesen Zielen schon sehr nahe gekommen, beispielsweise der Wirtschaftsraum Spreewald. Andere wie die Region zwischen den Städten Spremberg und Forst, die LEADER+-Region Strittmatter Land, und auch die Prignitz stehen hier noch am Anfang, können aber auch schon heute nach relativ kurzer Arbeitszeit sehr gute Ergebnisse vorweisen.
Der Verbraucherschutz ist eine aktuelle Aufgabe, die sich jeden Tag stellt, und Verbraucherschutz wird nur über eine vernünftige landwirtschaftliche Produktion in Brandenburg zu realisieren sein. - Ich danke Ihnen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 16. Oktober 2003 zum Gemeindeneugliederungsgesetz erklärt die Bildung einer amtsfreien Gemeinde aus den 15 Restgemeinden des Amtes Neuhausen für verfassungswidrig, da offenbar vergessen wurde, die Bevölkerung dieser Gemeinden anzuhören. Damit konnte in den betroffenen Gemeinden keine Gemeindevertretung und auch kein Bürgermeister gewählt werden. Bereits am 22. Juli 2003 hatte das Verfassungsgericht das Justizministerium über den Formfehler der Nichtanhörung der Bevölkerung informiert. Nach fast zwei Monaten, am 16. September 2003, wurde dieses wichtige Schreiben an das zuständige Innenministerium weitergeleitet.
Ich habe dazu folgende Frage: Warum blieb der Brief des Ver
fassungsgerichts zum wichtigsten Gesetzgebungsverfahren des Innenministeriums zwei Monate unbearbeitet im Justizministerium liegen?
Frau Richstein, Ihren Worten habe ich entnommen, dass Ihnen das Schreiben zugegangen ist, Sie aber überhaupt nicht reagierten.
Haben Sie, als Ihnen dieses Schreiben zugegangen war, den Umstand der Anhörungspanne in irgendeiner Weise untersucht oder nicht?
Herr Schönbohm, wenn für Sie die Schuldfrage so klar ist, wie Sie es hier dargestellt haben: Warum haben Sie bis heute keine disziplinarrechtlichen Schritte gegen den Landrat eingeleitet gegen die er sich dann natürlich rechtlich zur Wehr setzen könnte?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jagd in Brandenburg bedeutet Einheit von Nutzung, Schutz und Hege. Deshalb lautet die Überschrift des geltenden Jagdgesetzes in Brandenburg auch konsequenterweise „Gesetz über den Schutz, die Hege und Bejagung wild lebender Tiere im Land Brandenburg“.
Dass diese Überschrift auch von den Jägerinnen und Jägern hier im Lande ernst genommen wurde, zeigt die Aufnahme des Landesjagdverbandes in die Reihe der anerkannten Naturschutzverbände vor einigen Jahren.
Das bis heute gültige Gesetz hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Nach elf Jahren haben sich aber Mängel, Rechtsunsicherheiten und zum Teil auch Fehler offenbart, die im vorliegenden Entwurf korrigiert werden. So ist im geltenden Gesetz zum Beispiel die frühzeitige Beteiligung der unteren Jagdbehörde bei Planverfahren nicht eindeutig geregelt. Dies hatte zum Teil negative Auswirkungen bei Straßenplanungen, durch die Wildeinstandsgebiete durchschnitten wurden, verbunden mit nachteiligen Entwicklungen für das Verkehrsunfallgeschehen mit Wildbeteiligung und auch für die Jagd.
Rechtssicherheit wird jetzt auch durch die Einzelaufzählung befriedeter Gebiete geschaffen, was viele Diskussionen vor allen Dingen in der unteren Jagdbehörde und in den Jagdgenossenschaften beseitigen wird.
Die flexiblen Regelungen zur Reduzierung der in Brandenburg vorhandenen Schalenwildbestände entsprechen den aktuellen Erfordernissen unseres Landes. Frau Wehlan, nicht das Gesetz reduziert den Wildbestand in Brandenburg, sondern immer noch der aktive Jäger mit seiner Büchse.
Die Mindestabschusspläne, die von den unteren Jagdbehörden erstellt werden, sehen jetzt schon sehr hohe Zahlen vor, was natürlich auch zu Kritik in der Jägerschaft führt. Aber das größere Problem in diesem Zusammenhang ist die Genauigkeit der jeweils aktuellen Bestandsschätzung, nach welcher sich die Mindestabschusspläne richten müssen.
Die Ermittlung der Wildbestände ist nach wie vor schwierig und sicherlich noch einmal zu diskutieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt im vorliegenden Gesetzentwurf - Minister Birthler ist darauf eingegangen -, und zwar nicht nur für die Jagdgenossenschaften und Jäger, sondern auch für alle von der Gemeindegebietsreform betroffenen Gemeinden und für die Landkreise, sind die Regelungen, die den Fortbestand der jetzigen Jagdbezirke möglich machen sollen. Das geltende Gesetz löste am Tag der Kommunalwahl - an diesem Tag tritt die Gemeindegebietsreform bekanntermaßen in Kraft - ein aufwendiges Verfahren aus, durch welches die an Gemeindegrenzen gebundenen bisherigen Jagdbezirke aufgelöst würden. Der vorliegende Entwurf macht den Fortbestand der alten Jagdbezirke auch in der neuen großen Gemeindestruktur möglich.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass wir das neue Gesetz im September verabschieden können, damit es pünktlich zur Gemeindegebietsreform in Kraft tritt.
Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen Herrn Minister Birthler und seinem Haus danken, dass dieser Gesetzentwurf in einer derartigen Qualität vorgelegt werden konnte. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat sich in den mittlerweile 13 Jahren
seines Bestehens wohl mit keinem anderen Thema im Bereich der Landwirtschaft so oft und so heftig beschäftigt wie mit dem der Altschulden der LPG-Nachfolgebetriebe.
Die SPD-Fraktion hat hierzu immer eindeutig Position bezogen und es bleibt bei unserer Meinung, dass - erstens - die Altschulden der LPG-Nachfolgebetriebe nicht in einem normalen Kreditgeschäft zwischen gleichberechtigten Partnern zustande gekommen sind und auch nicht so behandelt werden dürfen. Diese Kredite waren für die Genossenschaften zu DDR-Zeiten ein Element der staatlichen Wirtschaftsleitung. Jeder, der die Situation von vor 1989 einigermaßen kennt, weiß, dass die Betriebe weder in ihren Investitionsentscheidungen noch in den Entscheidungen über Kredite frei waren. Es gab so genannte Kontingente. Selbst bei großen Guthaben der Betriebe mussten Investitionen über die Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft kreditiert werden.
Zweitens: Altschulden gab es nur in zwei, wenn auch wichtigen Bereichen des Wirtschaftslebens der DDR und es gibt sie dort heute noch, nämlich in der Wohnungswirtschaft, bei der wir bekanntlich auch einige Probleme haben und Hartmut Meyer immer noch kämpft, und in dem Bereich der Landwirtschaft, über den wir heute hier sprechen.
Drittens wurde gerade in dem Bereich der Landwirtschaft bei der Privatisierung der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und der Übernahme durch westdeutsche Banken gemäß einem „Spiegel“-Zitat das Geschäft des Jahrhunderts gemacht, indem nämlich ein Kreditvolumen von ca. 7,6 Milliarden DM für lediglich einige hundert Millionen DM den Besitzer wechselte, und dies alles bei einer gleichzeitigen Ausfallbürgschaft des Bundes.
Viertens betreffen die Altschulden nur den Teil der Betriebe, die sich aus einer LPG umgewandelt haben. Ausgegründete Teile dieser ehemaligen Genossenschaften sind davon grundsätzlich nicht berührt. Da diese Nachfolgebetriebe aber gleichzeitig die einzigen Betriebe sind, die die Vermögensauseinandersetzung mit den Ex-Genossenschaftsbauern zu führen haben, geht diese Altschuldenproblematik zulasten der ehemaligen LPG-Mitglieder und damit zulasten eines großen Teils der Bevölkerung im ländlichen Raum in Brandenburg und sie betrifft das Vermögen eines großen Teils der ehemaligen Genossenschaftsmitglieder.
Das heißt zusammengefasst: Für uns ist es nach wie vor so, dass eine Belastung der LPG-Nachfolgebetriebe mit diesen Krediten grundsätzlich falsch ist. An dieser Meinung zu den Altschulden hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Wir haben seit langem eine endgültige Lösung dieses Problems gefordert und wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, diese Problematik endlich aus der Welt zu schaffen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird der Situation der Brandenburger Landwirtschaft und auch des ländlichen Raums allerdings insgesamt nicht gerecht. Der Bund schlägt eine Ablösungsregelung für betroffene Betriebe vor, will aber zugleich die Rückzahlungsbedingungen deutlich verschärfen, was im Extremfall dazu führen kann, dass die Investitionstätigkeit in einem Großteil der Betriebe völlig zum Erliegen kommt, weil der gesamte Jahresüberschuss abgeführt werden muss. Wirtschaftlich starke Unternehmen können mit dem Entwurf even
tuell leben, der größte Teil unserer Betriebe aber nicht. Es muss eine Lösung gefunden werden, die allen landwirtschaftlichen Unternehmen gerecht wird und allen diesen Unternehmen im Lande die Existenzgrundlage erhält. Wir unterstützen deshalb die Initiative von Minister Birthler, unter dessen Federführung die Agrarminister der Ostländer eine abgestimmte Stellungnahme zur Zukunftssicherung unserer landwirtschaftlichen Unternehmen erarbeitet haben. Ich bitte Sie deshalb, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anzahl der Beschäftigten hat sich in der Landwirtschaft des Landes Brandenburg seit 1991 von 46 auf 18 Beschäftigte pro 1 000 Einwohner verringert. Trotzdem hat Brandenburg neben Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin die höchsten Erwerbstätigenanteile im Agrarsektor. Es ist gute Tradition in diesem Hause, für diesen wichtigen Bereich der Brandenburger Wirtschaft jährlich einen Bericht zu diskutieren.
Der Bericht liefert zu den grundlegenden Fragen eine Fülle statistischer Daten und gibt ein umfassendes Bild der Land- und Ernährungswirtschaft, aber auch des Jagdwesens und der Investitionstätigkeit im ländlichen Raum.
Betrachtet man die Zahlen, so stellt sich die Situation der Brandenburger Betriebe differenziert, aber insgesamt nicht schlecht dar.
Hauptproblem im Jahre 2002 waren die im Durchschnitt um 0,5 % gefallenen Preise bei den tierischen Produkten, und hier
besonders im Rindfleischsektor. Trotzdem konnte - bezogen auf das Ergebnis zuzüglich Personalaufwand je Arbeitskraft im Verlauf der letzten vier Wirtschaftsjahre - das beste Ergebnis in eben diesem Jahr 2002 erzielt werden. Diese Wertung darf allerdings nicht außer Acht lassen, dass aufgrund von Witterungsunbilden, Maul- und Klauenseuche und vor allem von BSE der Betrachtungszeitraum mit die schwierigsten Jahre für die Brandenburger Landwirtschaft darstellte. Sorge macht den Brandenburger Landwirten, was im Bericht dazu logischerweise noch nicht zu finden ist. Der Minister und Frau Wehlan sind ausführlich darauf eingegangen. Sorge macht uns und den Landwirten der Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft und damit des größten Teils der Kulturlandschaft im Lande Brandenburg insgesamt.
Die derzeitige Witterungssituation, aber auch die ungewisse Zukunft der EU-Agrarförderung und besonders der geplante Wegfall der Roggenintervention werden unsere Betriebe in diesem Jahr, aber auch in den nächsten Jahren vor große Probleme stellen.
Ich bin sehr froh, dass der Ministerpräsident des Landes Brandenburg auf der Landesbauernversammlung in Paaren/Glien den Landwirten für dieses Jahr die Zahlung der Ausgleichszulage auch in der schwierigen finanziellen Situation des Landes Brandenburg in voller Höhe zugesichert hat. Ich bin auch froh darüber, dass der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landtages in Anbetracht der großen finanziellen Probleme eine Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in den nächsten Jahren und die volle Kofinanzierung der für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bestimmten europäischen Mittel gefordert hat.
Nur wenn es uns gelingt, auch weiterhin die flächendeckende Landwirtschaft im Land Brandenburg zu sichern, werden wir auf Dauer die Kulturlandschaft in diesem Land Brandenburg attraktiv halten können. Zum Hilfspaket der Landesregierung muss ich nicht viel sagen. Der Minister hat ausführlich dazu gesprochen. Es findet die vollste Unterstützung der SPD-Fraktion. - Danke sehr.
Herr Petke, ich wollte Sie nach zwei Dingen fragen. Erstens: Wissen Sie, dass vor mittlerweile eindreiviertel Jahren 18 Gemeinden des Amtes Neuhausen den Beschluss gefasst haben, eine gemeinsame Großgemeinde zu werden?
Zweitens: Wie erklären Sie sich, dass die dazu notwendige Genehmigung vom Innenministerium bis heute nicht erteilt worden ist?
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage in der Brandenburger Landwirtschaft ist ernst. Sie ist sogar sehr ernst. Es ist richtig, dass die am 20. November vom Bundeskabinett beschlossenen und das Gesetzgebungsverfahren zum Steuervergünstigungsabbaugesetz...
... betreffenden Änderungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zusätzliche Härten mit sich bringen. Es ist aber nicht richtig, dass die Landesregierung Brandenburgs erst die Aufforderung des Landtages braucht, um die Situation zu erkennen und entsprechend zu handeln.
In folgenden Fällen hat Brandenburg bereits Anträge zur Änderung des vorliegenden Reformvorschlages in den Bundesrat eingebracht und ist als Einbringer selbst tätig gewesen:
Erstens sollte die Umsatzsteuer für wesentliche Vorleistungen landwirtschaftlicher Betriebe geändert werden. Der Grundsatz, dass die vom Landwirt oder Gärtner auf Vorprodukte und Futtermittel gezahlte Umsatzsteuer der Umsatzsteuer entspricht, die er beim Verkauf seiner Produkte einnimmt, muss beibehalten werden. Dem dient eine Initiative des Landes Brandenburg.
Zweitens geht es um die Umsatzbesteuerung gartenbaulicher Erzeugnisse. Diese Umsatzbesteuerung bzw. Anpassung würde Preiserhöhungen im Bereich des Gartenbaus mit sich bringen und damit auch für die Gärtner des Landes Brandenburg einen Umsatzrückgang bzw. eine Nettopreisminderung zur Folge haben. Die Kunden, aber auch die Kommunen werden wahrscheinlich nur die gleiche Summe wie bisher ausgeben. Das zumindest besagt eine Schätzung des Berufsstandes. Die Folge wäre ein Produktionsrückgang und Personalabbau im Gartenbaubereich des Landes Brandenburg. Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz aus Holland, aber auch aus anderen Ländern des EU-Binnenmarktes wären eine weitere Folge.
Frankreich machte eine ähnliche Initiative rückgängig, weil mehrere tausend Arbeitsplätze verlustig gegangen waren.
Drittens hat das Land Brandenburg eine Bundesratsinitiative eingebracht, um die erhöhte Umsatzbesteuerung auf Brennholz zu verhindern. Im Hinblick auf die Diskussion zur CO2-Minderung wird Energieholz als erneuerbare Energieträger in Brandenburg auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag leisten müssen. Dem stünde eine solche Steuererhöhung logischerweise entgegen.
Diese drei Beispiele zeigen, dass der von Ihnen, der PDS, erweckte Eindruck, die Landesregierung mache ihre Hausaufgaben nicht, nicht richtig ist. Die Landesregierung hat in diesen Fällen ihre Hausaufgaben, wozu auch Absprachen mit anderen Bundesländern notwendig waren, sehr gut gemacht.
Im Interesse der brandenburgischen Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und damit auch im Interesse des gesamten Landes hat die Landesregierung sehr gut gearbeitet. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Förster denken in Generationen und der Wald hat ein langes Gedächtnis. Kurzfristig dagegen sind die in den letzten 13 Jahren in der Forstwirtschaft des Landes Brandenburg vollzogenen Änderungen sowohl in den Eigentums- und Besitzstrukturen als auch in der Bewirtschaftung des Waldes und damit einhergehend natürlich auch in der Forstverwaltung.
Die PDS hat in der Einleitung zu ihrer Großen Anfrage folgenden Satz gebraucht:
„Die ursprünglich angestrebte Reform wurde per Kabinettsbeschluss... zum größten Stellenabbauprojekt innerhalb der Verwaltungsoptimierung.”
Richtig ist, dass die Forstreform zu den wichtigsten und zentralen Vorhaben der brandenburgischen Landesregierung zählt. Die Landesforstverwaltung soll in eine optimierte Gemeinschaftsforstverwaltung überführt werden, und zwar bei gleichzeitig besserer Anpassung an regionale Erfordernisse, die, wie wir wissen, in Brandenburg durchaus unterschiedlich sind.
Dieser Vorgang ist verbunden mit Personalanpassungen, die sozial verträglich und unter Einbeziehung der Mitarbeiter vorgenommen worden sind und weiterhin vorgenommen werden. Der heutige Personalbestand im Landesforst soll bis zum Jahre 2005 das ist ein ehrgeiziges Ziel - um ca. ein Drittel, also um immerhin 942 Beschäftigte im Landesdienst, reduziert werden. Damit einher geht eine Reduzierung der Zahl der unteren Forstbehörden von 18 auf 10. Trotzdem soll es gelingen, ortsbezogene Fachaufgaben für Waldbesitzer, aber auch für andere Bürger weiterhin in hoher Qualität anzubieten.
Im Jahre 1992 gab es im Landesforst Brandenburg 5 458 Mitarbeiter. Hierzu zählen vor allem Waldarbeiter; es sind aber auch Verwaltungsstellen. Im Jahre 2000 waren noch ganze 3 188 Mitarbeiter in der Landesforstverwaltung beschäftigt. Nach der Umsetzung der laufenden Forstreform sollen im Jahre 2005 hier noch 2 337 Mitarbeiter beschäftigt sein. Bei einem solchen Ausmaß des Personalabbaus, der in den letzten zehn Jahren vor sich gegangen ist, kann der gesamte Prozess natürlich nicht ohne Konflikte zwischen Landesregierung und Beschäftigten ablaufen. Andererseits konnte die Stellenanpassung - auch dies sollte erwähnt werden bisher ohne eine einzige betriebsbedingte Kündigung erreicht werden.
Der derzeitige Haushaltszuschuss zur Landesforstverwaltung in
Höhe von ca. 82 Millionen Euro pro Jahr soll bis zum Jahre 2005 auf 65 Millionen Euro reduziert werden. Ich möchte hinzufügen: Dieser Zuschuss muss auch entsprechend reduziert werden; wir haben heute schon einiges zur Lage des Landeshaushalts gehört. Ohne die Forstreform würde der Zuschussbedarf nach Aussage der Landesregierung im Jahre 2005 bei ca. 102 Millionen Euro liegen.
Ein so umfassendes Vorhaben wie die Forstreform kann nur gelingen, wenn es durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konstruktiv begleitet wird. Dies ist in den letzten Jahren im Wesentlichen der Fall gewesen. Ich möchte hier allen, die innerhalb, aber auch außerhalb der Forstverwaltung diese schwierige Reform begleitet haben und weiterhin begleiten, ausdrücklich danken.
Ein solch konstruktives Miteinander unter Einbeziehung der Beschäftigten ist nur möglich, wenn von vornherein klargestellt wird, dass der Personalabbau sozial verträglich abläuft. Die Sozialverträglichkeit fällt allerdings nicht vom Himmel, sondern sie kostet Geld und, Frau Wehlan, vor allem auch Zeit. Darüber sind wir uns sicherlich alle im Klaren.
Aus diesem Grunde kann es aus heutiger Sicht nicht hoch genug geschätzt werden, dass der ehemalige Agrarminister Zimmermann, der heute hier Abgeordneter ist, mit Strukturveränderungen begonnen hat, dass Gunter Fritsch, der ebenfalls als Abgeordneter hier ist, diese weitergeführt hat und dass Wolfgang Birthler diesen Staffelstab übernommen hat und das schwierige Problem der Strukturanpassung in der Forst lösen wird. Für alle drei Genannten waren die Veränderungen in der Forst nicht vergnügungssteuerpflichtig. Ich kann mich noch gut an Waldarbeiterdemonstrationen vor diesem Hause erinnern - das nur am Rande -, auf denen die Arbeiter sogar mitsamt ihren Kettensägen anwesend waren, was aber, wie ich hinzufügen möchte, sicherlich nicht als Drohung gemeint war.
Bei alledem dürfen wir nicht vergessen, dass die Landesforstwirtschaft nach wie vor kein Selbstzweck ist. Das gilt für die Verwaltung genauso wie für die Waldarbeiter. Die Landesforstverwaltung ist Dienstleister für Waldbesitzer, Holzindustrie, private forstliche Dienstleister, Lohnunternehmen, Naturschutz, Tourismus usw. usf. Sie alle und wir alle sind auf die forstlichen Dienstleistungen für unseren Wald in Brandenburg angewiesen.
Des Weiteren stellen der Wald und die Forstwirtschaft in großen Teilen unseres Landes eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Raums und vor allem für den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum dar. Auch dies muss berücksichtigt werden.
Die Landesregierung geht davon aus - das ist der Antwort auf die Große Anfrage zu entnehmen -, dass die Aufgaben und Ziele der Forst auch nach der Reform die gleichen bleiben.
Im Spreewald haben wir nicht so viel Wald; deshalb braucht Herr Schippel jetzt nicht zuzuhören, aber vielleicht könnte er zum Reden aus dem Saal gehen.
Dass die Aufgaben und Ziele der Forst auch nach der Reform die gleichen bleiben sollen, wird besonders hohe Anforderungen an die zukünftige Motivation und die zukünftige Arbeit aller Mitarbeiter in der Landesforst stellen. Der Förster, der im Wald auf die einsame Pilzsammlerin wartet, ist eine Legende, und auch nach der Reform wird er höchstens nach Dienstschluss für die Pilzsammlerin Zeit haben.
Die weithin kritisierte und per Landtagsbeschluss im Jahre 2000 geforderte bessere Abstimmung zwischen Forst- und Naturschutzverwaltung ist, wenn es auch teilweise noch Probleme gibt, in praxi weiter, als es allgemein bekannt ist. Forst und Naturschutz arbeiten im Normalfall gut zusammen. In einigen Bereichen harmonieren sie auch schon recht gut.
Ich gebe Frau Wehlan Recht: Im kleinen Privatwald ist die Situation weiterhin unbefriedigend. Die Zahl von 200 Arbeitsplätzen, welche im Holzeinschlag allein durch die nicht vorhandene Nutzung des Privatwaldes verloren gehen, ist alarmierend. Andererseits kann ein privater Eigentümer weder gezwungen werden einer Forstbetriebsgemeinschaft beizutreten, noch seinen Wald in irgendeiner Art und Weise zu bewirtschaften oder ihn gar zu verkaufen. Ich glaube auch nicht, dass für das Desinteresse an dieser Situation die Forstverwaltung die Verantwortung trägt.
Voraussetzungen für eine Gewinn bringende Waldbewirtschaftung sind im Wesentlichen zwei Punkte - und das ist nicht nur in Brandenburg so -: erstens ein guter Waldbestand und zweitens eine Betriebsgröße, die betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und zumindest eine schwarze Null ermöglicht.
Es ist richtig, dass wir bei den Rahmenbedingungen für den Wald besonders aufpassen müssen. Das betrifft die Wasser- und Bodenverbände, wo wir als Parlament einen Einfluss haben. Ich denke, wir sollten auch daran arbeiten, die Eigentümermitwirkung in diesen Verbänden zu stärken, um das Monopol, das die Wasserund Bodenverbände in ihrem Bewirtschaftungsbereich haben, sich nicht in die falsche Richtung entwickeln zu lassen.
Eine Größenbetrachtung in Hektar allein taugt zur Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines Forstbetriebes nicht. Allerdings müssen wir uns auch weiterhin Gedanken darüber machen, wie ungenutzte Ressourcen - davon haben wir eine Menge - im Wald genutzt werden können. Hier sind vor allem neue Modelle für den Privatwald zwischen einem und zehn Hektar gefragt.
Abschließend darf ich feststellen: Es gibt keine Alternative zur Forstreform. Wir alle können mithelfen, dass dieses Reformvorhaben bis zum Jahre 2006 erfolgreich umgesetzt werden kann. Minister Birthler braucht dazu jede Unterstützung und die wollen wir ihm gern geben. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1999, also vor ca. drei Jahren, hat der Europäische Rat die Agenda 2000 beschlossen, ein Reformpaket für die Landwirtschaft, welches den Zeitraum 2000 bis 2006 umfasst. Jetzt hat die EU-Kommission ihre Halbzeitbewertung vorgelegt. Und nicht nur das! Gleichzeitig mit dieser Halbzeitbewertung wurden neue Vorschläge gemacht, die an sich schon eine neue Reform bedeuten würden.
Für die Brandenburger Landwirtschaft bedeutet die Umsetzung der Vorschläge der Kommission den Einstieg in eine grundlegende Änderung der Struktur unserer Landwirtschaft. Dieser Strukturwandel - das ist das Schlimme - ist von Herrn Fischler, dem EU-Agrarkommissar, beabsichtigt und ideologisch motiviert. Warum sonst schlägt die EU ausgerechnet jetzt Maßnahmen vor, die weit über das für die Agenda 2000 formulierte Ziel hinausgehen? Die Antwort gibt Fischler selber, wenn er von kommunistischen Strukturen in der Landwirtschaft Ostdeutschlands redet, die so nicht geduldet werden dürften. Ein EU-Kommissar, der so handelt und redet, disqualifiziert sich
selbst für diese Tätigkeit. Es kann nicht sein, dass von höchster EU-Stelle Subventionen als Waffen im Kreuzzug gegen ungeliebte betriebliche Strukturen missbraucht werden
und diese dann auch noch als kommunistisch gebrandmarkt werden.
Herr Fischler kommt aus Österreich. Es mag sein, dass Österreichs Landwirtschaft strukturelle Probleme hat. Aber diese werden mit Sicherheit nicht durch die Beseitigung wettbewerbsfähiger Strukturen in Brandenburg gelöst, ganz abgesehen davon, dass die betrieblichen Strukturen im Osten Deutschlands schon lange vor 1945 deutlich größer waren als die westlich der Elbe. Das hat seine Gründe sowohl im Bodenwert - der berühmte märkische Sand -, aber auch andere historische Wurzeln.
Die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, in welchem die Wertschöpfung in der Natur und mit Lebewesen erfolgt. Der Landwirt ist an natürliche Zyklen gebunden. Zu Recht wird von ihm eine nachhaltige Bewirtschaftung erwartet. Aber dafür braucht er, mehr als andere, verlässliche Rahmenbedingungen. Er kann nicht einfach eine Maschine durch eine andere ersetzen; er braucht, da er mit biologischen Systemen arbeitet, viel Zeit für Änderungen.
Zu den Rahmenbedingungen zählen in erster Linie die Direktzahlungen. Als Rechtfertigung für eine vorgesehene Kappung auf maximal 300 000 Euro pro Betrieb wird angeführt, dass ich zitiere - „aus Gründen der Akzeptanz der Agrarpolitik aus Sicht der Gesellschaft und anderer Politikbereiche die Formulierung entsprechender Vorschläge unumgänglich war“.
Für die Mittelverteilung in der EU bringt die Kappung auf Dauer keinerlei Einsparung. Betriebe würden Fischler-gerechte Töchter bilden müssen. Diese Strukturveränderung würde auch in Brandenburg mehrere Tausend Arbeitsplätze kosten, weil eine solche strukturelle Veränderung vor allem in der Veredelung zu einem Arbeitsplatzverlust führen müsste. Gleichzeitig wären damit die flächendeckende Landwirtschaft und der Erhalt unserer ländlichen Strukturen insgesamt und damit auch grundlegende Ziele der Brandenburger Agrarpolitik seit dem Jahr 1990 infrage gestellt.
Gleiches gilt für die so genannte Modulation, die die Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Marktausgaben und Ausgaben für die ländliche Entwicklung bewirken soll. Kurz gesagt: Es soll Geld aus der betrieblichen Förderung herausgenommen werden und mit wahrscheinlich neuem bürokratischen Aufwand vor einem neuen ideologischen Hintergrund umverteilt werden. Das Geld muss im ländlichen Raum bleiben und helfen, die Arbeitsplätze, die wir im ländlichen Raum haben, zu erhalten. Gelder aus den Betrieben müssen in den Regionen bleiben und dürfen nicht nach Brüssel zurückgehen und dort in irgendwelchen Kanälen versickern. Die Modulation bietet die Chance, dem Landwirt endlich seine Leistungen in der Landschaftspflege und beim Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft zu bezahlen. Momentan sieht es aber eher so aus, als würde die Kommission auch diese Chance vergeben.
Für uns in Brandenburg war immer entscheidend, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig, umweltgerecht und dem Tierschutz entsprechend wirtschaften. Das hängt nicht von der Betriebsgröße, sondern von der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und damit auch von der Qualität der Arbeitnehmer ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist Konsens, dass das gesamte Regelwerk der europäischen Agrarpolitik überarbeitet werden muss. Die Agrarpolitik der EU muss transparenter und in vielen Teilen auch effektiver werden. Aber bei einer erneuten Reform müssen bestimmte Grundsätze gelten, und zwar für alle.
Erstens muss europaweit zwischen den Betrieben Chancengleichheit herrschen. Daraus folgt, dass es auch keine betrieblichen Obergrenzen zur Kappung der Beihilfen geben darf.
Zweitens muss die Modulation auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt werden. Die Mittel müssen in der Region bleiben und den Landwirten und dem ländlichen Raum zugute kommen und sie müssen im ländlichen Raum Arbeitsplätze schaffen.
Drittens muss die EU in Zukunft dem Preisverfall für landwirtschaftliche Produkte auf dem gesamten europäischen Markt besser entgegenwirken und darf diesen durch Importe sowohl von Getreide als auch von Fleisch in den EU-Raum nicht noch forcieren.
Wenn diese Grundsätze eingehalten werden, kann eine Reform der EU-Agrarpolitik für Europa, aber auch für Brandenburg erfolgreich sein. - Danke, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaft stand noch in keinem Jahr so im Blickfeld der Öffentlichkeit wie im Jahr 2001. Die Stichpunkte sind vorhin bereits genannt worden: BSE. MKS und die so genannte - und wahrscheinlich auch gescheiterte - Agrarwende.
13SE und Maul- und Klauenseuche spielen in der Öffentlichkeit inzwischen kaum noch eine Rolle. In der Landwirtschaft, so auch in Brandenburg, haben aufkommende Hysterie und Aktionismus zu vielen Turbulenzen und zu Verunsicherun g geführt.
In Brandenburg wurden im Jahr 2001 drei BSE-Fälle festgestellt. Dem stehen 50 000 Untersuchungen von verendeten und normal geschlachteten Rindern gegenüber.
Aus dem Landeshaushalt mussten für die Tierkörperbeseitigung 2,3 Millionen DM bereitgestellt werden. Der Verfall der Rindfleischpreise führte in einzelnen Unternehmen zu existenzbedrohenden Situationen. Umsatzeinbußen von 50 % und mehr mussten eini ge Unternehmen verkraften.
Die Frage nach der weiteren Entwicklung unserer Landwirtschaft und nach dem Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbraucher in der Gesellschaft stellte sich 2001 neu: sie ist bis heute aktuell.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu der Situation der Landwirtschaft in Brandenburg und der Entwicklung des ländlichen Raums gibt es auch in diesem Jahr den von der Landesregierung vorgelegten Bericht. Er liefert zu den grundlegenden Fragen statistische Zahlen und gibt umfassend Auskunft. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die an der Erstellung dieses sehr aussagekräfti gen Berichts mitgewirkt haben.
Die Landwirtschaft in Brandenburg gehört laut diesem Bericht oberflächlich betrachtet - zu den wirtschaftlich stabilen Faktoren. Allerdings wurde nicht beachtet. dass viele Betriebe der Insolvenz nur dadurch entgangen sind, dass sie von anderen Betrieben übernommen wurden.
Im Wirtschaftsjahr 2000/2001 waren auch in den Sparten unterschiedliche Ergebnisse zu verzeichnen. Durch Erschließung neuer Rationalisierungspotenziale wurden weiterhin Arbeitskräfte freigesetzt. Zusätzliche Leistungsreserven konnten erschlossen werden. So ist zum Beispiel die Milchleistung in diesem Wirtschaftsjahr weiter gestiegen.
Das Investitionsgeschehen hat sich nach Rechts- und Betriebsformen - das ist im Bericht nachzulesen - differenziert entwickelt.
Im Jahr 2001 waren 38 300 Personen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion beschäftigt. Das sind 2 700 weniger als noch im Vorjahr. Im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Unternehmen waren 2,8 Personen bzw. I ,7 Arbeitskrafteinheiten auf 100 Hektar beschäftigt.
1,34 Millionen Hektar der Brandenburger Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Die Cloueideanbaufläche vergrößerte sich und erreichte einen Anteil von 54,8 %. Bedauerlicherweise ging auch im vergangenen Jahr, dem so genannten Preußenjahr, der Kartoffelanbau zurück. Kartoffeln werden in Brandenburg nur noch auf einer Fläche von rund 12 000 Hektar angebaut.
Die Tierbestände bewegen sich bei hoher Leistungsfähigkeit weiterhin auf recht niedrigem Niveau. Der Rinderbestand sank um 1,6 %, während der Schweinebestand gegenüber dem Vorjahr um 4.9 % stieg. Die durchschnittliche Milchleistung stieg immerhin auf 7 616 Kilogramm pro Kuh und Jahr.
Der Gesamtumsatz der brandenhurgischen Ernährungswirtschaft wurde im Vergleich zum Vorjahr um rund 9 c/r auf 4,7 Milliarden DM gesteigert. Die Zahl der Beschäftigten sank bei Steigerung der Arbeitsproduktivität uni circa 17 %.
Ich möchte es hei diesen Zahlen belassen, bevor Sie mir ganz einschlafen.
Die berufliche Erstausbildung ist stabil geblieben. Dies bestätigt die Tendenz der vorhergehenden Jahre. Es ist bemerkenswert, dass in der Landwirtschaft Ausbildungsplätze nach wie vor nicht besetzt werden können. Dieser Hinweis gilt besonders den in diesem Saal anwesenden Vertretern der jungen Generation. Dabei werden gerade in der Landwirtschaft qualifizierte Nachwuchskräfte dringend gebraucht. Die Betriebe haben das erkannt, Die Zahl der aktiven Ausbildungsbetriebe ist gestiegen. Allerdings sollte die hohe Zahl der nicht bestandenen Abschlussprüfungen nachdenklich stimmen.
Der Strukturwandel in den ländlichen Räumen Brandenburgs ist vielschichtig und sehr schwierig zu begleiten. Die Landwirtschaft kann sicherlich nur einen Teil der Strukturprobleme im ländlichen Raum Brandenburgs lösen.
Wichti gster Ansatzpunkt der Fürder- und Strukturpolitik ist die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, wie es zum Beispiel mit der ELR-Richtlinie zur Entwicklung ländlicher Räume. dem Dorferneuerungsprogramm, aber auch mit dem Landurlaub geschieht. Dafiir sind insbesondere die EU-Fördermittel aus dem Agrarstrukturfonds weiterhin zielgerichtet einzusetzen, Dies wird hoffentlich auch in den nächsten Jahren ohne Abstriche möglich sein.
Abschließend noch einige Bemerkungen zu den Vorschlägen aus Brüssel; Frau Wehlan hat dazu schon ein paar Worte gesagt. Die trotz vieler Probleme gute Entwicklung der Brandenburger Landwirtschaft - im diesjährigen Agrarbericht ist das nachzulesen - hängt sehr eng mit der Chancengleichheit verschiedener Betriebsformen und Betriebsgrößen zusammen. Die erneut vorgeschlagene Einrührung von Obergrenzen in der Förderung würde vor allem für große Betriebe deutliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen und - das befürchte ich zumindest durch erhöhten Rationalisierungsdruck zu einem starken Ar
beitsplatzabbau in der Brandenburger Landwirtschaft führen, Des Weiteren würde eine solche Obergrenze lan gfristig auch keine Einsparungen im EU-Agrarhaushalt bedeuten, weil sich die betrieblichen Strukturen den veränderten Rahmenbedin gungen sehr schnell anpassen und wir nach spätestens drei bis fünf Jahren das alte Niveau wieder erreichen würden.
Alternativen für die EU-Kommission könnten die Festlegung von Obergrenzen pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder eine Zahlung nach der Anzahl der Beschäftigten pro Hektar sein. Das Land Brandenburg. der Landtag und die Landesregierung standen und stehen auch weiterhin für Wettbewerbsgleichheit zwischen den unterschiedlichen Unternehmensformen in der Brandenburger Landwirtschaft. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung auch in diesem Fall die untauglichen und für Brandenburg schädlichen Vorschläge aus Brüssel in geeigneter Art und Weise zurückweisen wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall hei SPD und CDU sowie der Abgeordneten Frau Wehlan [PDS]i Präsident Dr. Knohlich: Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abge- ordnete Claus. Claus (DVU):
Hen. Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nach mehr als 30 Jahren Kolchosenwirtschaft und mehr als zehn Jahren EUDirigismus ist von der Vorstellung einer sich selbst tragenden und blühenden Landwirtschaft wenig übrig geblieben. Daher muss subventioniert werden. Doch damit hängen alle Nahrungsmittelproduzenten lückenlos am Gängelband. Ich erspare es uns. die einzelnen Fördersummen zu kommentieren.
Eines möchte ich aber noch anmerken, werte Kolleginnen und Kollegen: Es ist starker Tobak, wenn in dem Bericht allen Ernstes behauptet wird, dass 75 % der Fördermittel von der EU kämen. Herr Minister. das wissen wir alle, und das wird auch überall breitgetreten. Die DVU-Fraktion möchte darauf hinweisen, dass Deutschland Jahr für Jahr zwischen 13 und 16 Milliarden Euro mehr an die EU zahlt, als sie von dieser wieder erhält. Das Land Brandenburg ist mittlerweile so pleite, dass es nicht einmal mehr die Kofinanziertmesmittel für alle ich betone: für alle - Fördermittel aufbringen kann.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie haben es richtig erkannt: Das Jahr 2001 markierte den Höhepunkt der bislang schwersten Krise der deutschen Agrarwirtschaft. Die BSE-Krise hat uns alle überrollt und geradezu fassungslos sahen wir uns mit einer Entwicklung konfrontiert, die wir in dieser Form in der Landwirtschaft noch nicht erlebt haben. Nahezu täglich veränderte sich die Situation. Es war nicht überschaubar, welche Folgen die Krise in der Landwirtschaft auslösen wird.
Die aufgetretenen ISSE-Fälle haben zu einer tiefen Verunsicherung hei den Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Der dramatische Rückgang des Rindfleischverbrauchs zeigte dies
eindrücklich. Dies hat zu erheblichen Problemen in der Landwirtschaft, aber auch im vor- und nach gelagerten Bereich geführt. Besonders belastet sind die landwirtschaftlichen Betriebe mit Rinderhaltung, welche erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten.
Einer psychisch außerordentlich belastenden Situation waren auch diejenigen ausgesetzt. auf deren Höfen 135E-Fälle aufgetreten sind. Sie alle wissen: Sie konnten nicht weiter produzieren, sie mussten die Ställe so lassen, wie sie waren.
Auch Brandenburg hatte einen erheblichen Aufwand zu tragen. Allein für den Anteil an den Kosten der Tierkörperbeseitigung mussten aus dem Landeshaushalt 2,3 Millionen DM mehr als im Vorjahr bereitgestellt werden. Der Herr Minister berichtete darüber auch im Ausschuss. Dafür sind wir sehr dankbar. dass uns der Minister darüber berichtete und alles schnellstmöglich darlegte.
nachhaltigen Entwicklung muss von der Landesregierung aktiv begleitet werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich nicht der übliche Weg für dieses Haus, dass drei Abgeordnete einen Antrag zu einer regionalen Problematik ins Parlament einbringen, Frau Schulz und auch Herr Thiel haben es gesagt: Diesem Antrag gingen vielfache Gespräche mit Ministern, mit Ministerialbeamten, Befassungen in Ausschüssen des Landtages und anderes voraus.
Als wir, Frau Schulz, Frau Müller und ich, nach fast einem Jahr den Eindruck hatten, dass diese Mühen weitgehend fruchtlos blieben, die Situation nach wie vor die gleiche ist. sahen wir uns gezwungen, den Landtag mit dieser Problematik zu befassen. Die Situation ist den Bürgern. die unter diesem Problem zu leiden haben. schon lange nicht mehr vermittelbar. Die Nichtzuständigkeiten der verschiedenen Behörden auf deutscher Seite führen - nett umschrieben - zu starkem Unmut und gehen bis zu Demonstrationen. die wir auch im Bereich Schlagsdorf schon hatten.
Ich bin sehr froh. dass auch die Abgeordneten der Koalition die bisherigen Bemühungen in diesem Bereich für nicht ausreichend halten und deshalb einen Antrag erarbeitet haben, der
nicht nur die Situation zwischen Frankfurt (Oder) und Bad Muskau. sondern auch die entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Grenze berücksichtigt.
Die Probleme sind zwar derzeit in Schlagsdorf bei Guhen am größten, aber auch andere Gemeinden des Landes Brandenburg sind in diesem Bereich nicht ganz sorgenfrei. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierun g neben weiterer Einflussnahme auf die Regierung der Republik Polen und auf die deutsche Bundesregierun g auch schnellstmöglich auf regionaler Ebene, das heißt mit betroffenen Gemeinden und Landkreisen, Lösungen erarbeitet, Auch wenn die Landesregierung dies vielleicht anders sehen mag, so steht sie hier doch in der Pflicht. Gemeinsam mit kommunalen Verantwortungsträgern müssen auf deutscher Seite Konzepte ge gen den Grenzstau erarbeitet werden.
Es mag sein. dass sich mit dein EU-Beitritt Polens ein Teil der Probleme löst, aber gleichzeitig werden sich neue Probleme auftun. Ich erinnere nur an den erwarteten Anstieg des Verkehrsaufkommens im grenzüberschreitenden Verkehr.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen tragen die Landesregierung. Manchmal ertragen wir sie auch, aber das ist Gott sei Dank eher seltener der Fall. Wir sind mit Sicherheit nicht die Herolde der Landesregierung, die unablässig wegweisende Beschlüsse verkünden. Wir sind als Abgeordnete diejenigen, die das Tun oder Nichttun der von uns getragenen Landesregierung den Betroffenen vor Ort erklären müssen. Das fällt nicht immer leicht. ist aber besonders schwer, wenn wir Tun, in diesem Fall Nichttun. selber nicht verstehen. Das vielleicht als kleiner Denkanstoß. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wildbestände in Brandenburg sind zu hoch und sie sind in den letzten Jahren gestiegen. Das ist eine Tatsache. Der hohe Wildbestand führt zu einer Vielzahl von Problemen, nicht nur bei Landwirten und Waldbesitzern. Die obere Jagdbehörde, aber auch die unteren Jagdbehörden waren und sind bemüht, die regionalen Abschusspläne so zu gestalten, dass die Schäden möglichst gering bleiben. Dies ist ein sehr dynamischer Prozess, da sich die Wildsau nach wie vor der Geburtenkontrolle nicht unterwerfen will.
Die ständige Abstimmung zwischen den Behörden, den Jägern und den Jagdgenossenschaften bedarf nicht der Aufforderung durch den Landtag, sondern hier gibt es seit vielen Jahren, seit Bestehen dieses Landes, eine sehr gute Zusammenarbeit. Keiner sagt, dass diese Zusammenarbeit problemlos ist. Es gibt viele Probleme, beispielsweise eine möglichst reelle Schätzung der Bestände und auch die Zunahme von Schutzgebieten, in welchen die Jagd untersagt oder eingeschränkt ist und die zunehmend dem Wild als Ruhezonen dienen. Das läuft dann ungefähr nach dem Motto: Schlafen im Totalreservat und fressen beim Bauern nebenan.
Der Landesjagdverband war für das Land, aber auch die Regionen immer ein zuverlässiger Partner. Seine Mitglieder haben sich durch viele Bemühungen für die Hege und Pflege der Wildbestände, aber auch durch die Bemühungen für den Erhalt der natürlichen Umwelt insgesamt ein hohes Ansehen auch bei vielen Naturschützern im Land Brandenburg erworben. Ausdruck dessen war auch die formelle Anerkennung des Landesjagdverbandes als Naturschutzverband, auch wenn das einigen Mitgliedern von so genannten klassischen Naturschutzverbänden nach wie vor nicht schmeckt. Der Landesjagdverband ist kein anerkannter Naturschutzverband zweiter Klasse. Er ist schon aufgrund seiner Mitgliederzahl einer der aktivsten und vor allen Dingen in der gesamten Fläche des Landes aktiver Naturschutzverband. Ich würde mir wünschen, dass dieses auch von der Politik und der Verwaltung dieses Landes künftig stärker beachtet würde. Das gilt auch für den Problembereich der Jagdsteuer. Frau Wehlan hat dazu schon gesprochen.
Die Landkreise, aber auch das Land und der Bund nehmen die Leistungen der Jäger bei der Beseitigung, aber auch der zum Teil stundenlangen Nachsuche nach Unfallwild gern in Anspruch oder merken in den günstigsten Fällen nicht einmal, dass diese Leistungen überhaupt erbracht werden. Einige Landkreise
haben aufgrund dessen gehandelt und verzichten gänzlich auf die Erhebung der Jagdsteuer.
Im Spree-Neiße-Kreis haben wir vor Jahren Einnahmen und Kosten nebeneinander gelegt und festgestellt, dass die Erhebung der Jagdsteuer nicht zu Mehreinnahmen, sondern im Wesentlichen nur zu Mehrkosten aufseiten des Landkreises führt. Daraufhin wurde konsequenterweise auf die Erhebung der Jagdsteuer durch den Landkreis Spree-Neiße verzichtet. Ich denke, dass auch die anderen Landkreise rechnen und diese Steuer Frau Wehlan hat es schon gesagt -, die aus Zeiten stammt, als die Jagd den oberen Zehntausend vorbehalten war, abschaffen sollten. Vielleicht können sich auch Innenministerium und Innenausschuss zu einer Lösung dieses Problems auf Landesebene für das gesamte Land durchringen.
- Moment noch. - So einfach, wie sich die PDS das vorstellt nach dem Motto, die Kreise erheben nicht mehr und das Land zahlt stattdessen, wird es allerdings nicht gehen. Aber vielleicht gibt es ja bald die von einigen Mitgliedern dieses Hauses mehrfach angekündigte Lösung. Bis dahin verbleibe ich mit einem kräftigen Waidmannsheil! - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Forstreform soll die Forstverwaltung modern und zukunftsorientiert organisiert werden. Ortsbezogene Aufgaben und Leistungen sollen bürgernah und dabei - speziell für die Waldbesitzer - qualitätsorientiert erbracht werden.
Am 25. September 2001 hat die Landesregierung das vorliegende Konzept zur Forstreform gebilligt. Dies geschah als Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses, an dem der Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung während der gesamten Dauer aktiv beteiligt war.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres erfolgt die konkrete Umsetzung der Forstreform. Die Zahl der Ämter für Forstwirtschaft reduziert sich, ebenso die Zahl der Oberförstereien und Reviere.
Mit Beschluss des Haushaltsplanes für die Jahre 2002/2003 hat der Landtag auch die haushalterischen Grundlagen zur Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens gelegt. Ab 2002 arbeitet die Landesforstverwaltung mit Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Kontaktmanagement-Controlling.
Richtig ist, dass mit der Forstreform auch erhebliche Veränderungen im Personalbereich einhergehen. Bis Mitte 2002 wird es dazu ein Personalentwicklungskonzept geben, das natürlich zuvor mit allen beteiligten Seiten diskutiert wird. Die Personalentwicklung ist ein sehr sensibler Bereich und entzieht sich schon deshalb der öffentlichen Diskussion. Im Gegenteil, wir haben hier meiner Ansicht nach ein Beispiel dafür, wie wir in der gesamten Landesverwaltung künftig mit Personalreduzierung umgehen werden. Öffentliche Diskussionen in diesem Raum sind dabei wenig hilfreich.
Die Koalition hält es nicht für sinnvoll, für Oktober einen Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der Forstreform zu verlangen. Wir wollen das bewährte Verfahren mit einer fortlaufenden Berichterstattung im Fachausschuss fortsetzen und haben einen Entschließungsantrag mit diesem Wortlaut eingebracht. Der Landtag ist seit den ersten Diskussionen zur Forstreform und seit Beginn dieses Verfahrens über den Fachausschuss an diesem Vorhaben beteiligt gewesen und wird auch bei der Umsetzung der Reform beteiligt sein. Allerdings wird der Fachausschuss wie bisher nicht für politischen Klamauk zur Verfügung stehen.
Das Verfahren der Arbeit im Fachausschuss hat sich bewährt. So lässt sich den Ausschussprotokollen der vergangenen Monate eine regelmäßige Information und Beratung zum Thema Forstwirtschaft entnehmen. In der Sitzung am 20. Februar wurde die Entgeltordnung beraten; in dieser Sitzung informierte Staatssekretär Schulze auch über die Umsetzung der Forstreform. Bereits am 13. März dieses Jahres steht das Konzept für den Klein- und Privatwald auch entsprechend einer Forderung der PDS-Fraktion auf der Tagesordnung und es wird erneut die Entgeltordnung diskutiert werden.
Die regelmäßige Beratung im Ausschuss hat gegenüber einem Bericht im Oktober den großen Vorteil, dass aktuelle Entwicklungen zeitnah beraten werden können und konstruktiv Einfluss auf diese Entwicklungen genommen werden kann. Für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Abgeordneten auf dem wichtigen Feld der Forstreform bedanke ich mich ausdrücklich bei Minister Birthler und seinem Haus.
Die Koalition lehnt den Antrag der PDS ab und bittet um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, es gab Irritationen - das ist in unserer Zeitung nachzulesen - über geplante Privatisierungen und Erpressungsversuche des Bundes gegenüber dem Land Brandenburg, indem mit anderen ostdeutschen Bundesländern...
Stimmen Sie mir zu, dass es wichtig ist, dass das Verwaltungsabkommen III so, wie bisher geplant, im Land Brandenburg durchgeführt wird und dass wir dazu die Unterstützung auch der anderen ostdeutschen Bundesländer brauchen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach drei Jahren befasst sich der Landtag Brandenburg heute wieder mit einer Großen Anfrage zum Thema „Sorben in Brandenburg”. Zuletzt geschah dieses am 30. April des Jahres 1998. Damals lautete das Thema:
Heute lautet das Thema:
„Die Entwicklung des sorbischen (wendischen) Bildungswesens und der Vermittlung von Kultur und Geschichte der Sorben (Wenden) in Brandenburger Schulen”
Allein die Entwicklung der Thematik in den letzten drei Jahren dürfte eigentlich Ausdruck dessen sein, dass inzwischen auch die PDS die Umsetzung des Verfassungsanspruchs und der Minderheitenrechte der Sorben durch die Landesregierung wenigstens nicht mehr grundsätzlich infrage stellt.
Das würde mich schon sehr freuen, auch wenn es einige Jahre gedauert hat.
Da sich die Revitalisierung der sorbischen Sprache und Kultur im Wesentlichen über das Bildungswesen vollzieht, ist die vorliegende Anfrage hinsichtlich der Details logischerweise in vielerlei Hinsicht nur eine Fortschreibung und Aktualisierung des damals aufgeworfenen Fragenspektrums. Für manche der in den Fragen angesprochenen Entwicklungen war offensichtlich der Zeitraum von drei Jahren nicht lang genug, um deutlich neue Erkenntnisse und Sachverhalte zutage zu fördern, was in der Natur der Sache liegt.
Leider gibt es aber zwischen beiden Großen Anfragen und innerhalb der vorliegenden Großen Anfrage selbst eine Reihe von Überschneidungen und Wiederholungen, die den Stoff in nicht gerade zweckdienlicher Weise aufblähen und schwer lesbar machen. Die Lektüre dieser Anfrage zu einer doch wichtigen Thematik ist damit nicht gerade zu einem Vergnügen geworden. Im Interesse der Sache der Sorben hätte ich mir von der PDS mehr Konzentration auf das Wesentliche statt so viel Schaufensterrhetorik gewünscht.
Insbesondere werden in der aktuell vorliegenden Großen Anfrage gebetsmühlenartig der Landesregierung allgemeine Bekenntnisse zur Bedeutung des Minderheitenschutzes abverlangt. Damit nicht genug, dies wird auch im Detail immer wieder verlangt. So wird ein Bekenntnis zur Bedeutung der Vermittlung der niedersorbischen Sprache, ein Bekenntnis zur Bedeutung der Absicherung des bilingualen Unterrichts, ein Bekenntnis zur Bedeutung der Vermittlung der Geschichte und Kultur der Sorben (Wenden), ein Bekenntnis zur Bedeutung der WitajProjekte etc. verlangt, obwohl in der EU-Charta der Regionalund Minderheitensprachen, in der Landesverfassung und schließlich im Schulgesetz sowie der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben (Wenden) klare Festlegungen getroffen worden sind. Nach meiner Einschätzung ist dieses starke Misstrauen gegenüber der Politik der Landesregierung zum Schutz und zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur nicht gerechtfertigt und entbehrt jeder Grundlage, worauf ich später noch im Einzelnen eingehen werde.
Manche Fragen der PDS sind aber auch deutlicher Ausdruck einer Haltung, nach der die Landesregierung offensichtlich alles richten können soll, was aus der Natur der Sache heraus von den Interessierten und Betroffenen vor Ort selbst in die Hand zu nehmen wäre. Ein Beispiel dafür ist folgende Frage:
„Was hat das MBJS getan, um das Interesse von Schulen an der Durchführung des bilingualen Unterrichts (in Sor- bisch) zu fördern?”
Hierbei gehe ich davon aus, dass das Interesse an einer bestmöglichen, effektiven Sprachvermittlung selbstverständlich in den Schulen des Siedlungsgebietes der Sorben bzw. der Region bestehen sollte und nicht von außen über das Ministerium in sie hineingetragen werden muss. Der Adressat ist hier eindeutig falsch gewählt. Die Frage muss an die Schulen gerichtet werden. Sie müssen auch gefragt werden, was sie in den letzten Jahren unternommen haben, um entsprechenden Unterricht zu realisieren, zu erweitern und zu qualifizieren.
Nun kommen wir zur Substanz der Thematik, nämlich zu den in
Erstens: Die Antwort der Landesregierung dokumentiert ein gewachsenens bzw. stabiles und fortbestehendes Interesse am Erlernen der sorbischen Sprache und an der Kenntnis der sorbischen Geschichte und Kultur, der Bräuche und Traditionen. Belegt wird dies durch die stetig steigende Zahl der Schüler im niedersorbischen Sprachunterricht. Zwar gibt es laut einer Meldung des „Tagesspiegels” aus dem Jahre 1998 in Brandenburg keine Schüler mehr, die Niedersorbisch als Muttersprache bezeichnen, aber die Zahl der Schüler, die Sorbisch als Fremdsprache erlernen, hat ständig zugenommen. Im Jahre 2000/01 wurde mit 1 363 Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Jahr 1990 mit 378 Schülerinnen und Schülern eine Zahl erreicht, die in ihrer Höhe Zeichen eines beträchtlichen Aufwuchses ist. Die Teilnahme mancher Schülerinnen und Schüler am Sprachunterricht mag anderen Interessen geschuldet sein als nur dem Erlernen des Sorbischen; auch wird hier der dramatische Rückgang der Schülerzahlen in Zukunft sicherlich deutliche Spuren hinterlassen. Die Entwicklung seit 1997/1998 lässt jedenfalls in quantitativer Hinsicht vorsichtigen Optimismus bezüglich der Lebensperspektive der sorbischen Sprache in Brandenburg zu.
Belegt wird dies auch durch die Zahl der Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die im Unterricht Sorbisch als Sprache vermitteln. 30 Schulen in der Region um Cottbus, Calau, Lübbenau und Spremberg werden in der Antwort der Landesregierung aufgezählt. Konflikte um die Schließung sorbischer Schulen gibt es in Brandenburg, anders als in Sachsen, derzeit nicht.
Zweitens: Als weitere Leistung dokumentiert die Antwort der Landesregierung - hier stehe ich mit Ihnen in Widerspruch, Herr Dr. Trunschke - die erhebliche finanzielle Unterstützung der Pflege der sorbischen Kultur und Sprache. Die durch Landtag und Landesregierung über den Einzelplan 05 - MBJS - und den Einzelplan 06 - MWFK - sowie aus Lottomitteln bereitgestellten Geldmittel als Zuschuss für die Stiftung für das sorbische Volk, vermittelt über die Stiftung für den sorbischen Schulverein, die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur sowie den Domowina-Verlag, sind seit 1998 auf beträchtlichem Niveau stabil und von Kürzungen bisher verschont geblieben. Von welchem anderen Haushaltstitel kann man das in den letzten drei Jahren behaupten?
Ein dritter wesentlicher Punkt in der Antwort der Landesregierung ist die Dokumentation der vielfältigen Projekte, in denen sich die Landesregierung engagiert hat. Hier werden Projekte aus dem öffentlichen Haushalt mitfinanziert; der Prozess der Sprachvermittlung wird als kontinuierlich dargestellt. Weiterhin verspricht der Ansatz einer interkulturellen Bildung, der nachhaltige Beitrag zur kulturellen Vielfalt Europas durch frühzeitige Förderung im Vorschulalter viel Erfolg. Die breite Einbeziehung der Geschichte und Kultur der Sorben in die Rahmenlehrpläne für die allgemein bildenden Schulen unseres Landes ist ebenfalls eine Leistung der Landesregierung, die hier dokumentiert wird. Schließlich ist auch das Festhalten der Landesregierung am Anspruch der wissenschaftlichen Ausbildung des Lehrpersonals und damit das Festhalten an der Qualität der schu
lischen Vermittlung der sorbischen Sprache positiv, weil notwendig.
An diesen Beispielen lässt sich einmal mehr die kulturelle Bereicherung unseres Landes durch die sorbische Minderheit erkennen. Dies gilt auch für den gemeinsam mit den Sorben erbrachten Beitrag zur Verständigung innerhalb der Bevölkerung unseres Landes, aber auch mit Blick auf die EU-Osterweiterung in Richtung auf die Bevölkerung unserer mit dem Sorbischen sprachlich verwandten Nachbarländer Polen, Tschechien und Slowakei.
Nicht unerwähnt sollen die Probleme bei der Entwicklung des sorbischen Bildungswesens bleiben; Herr Dr. Trunschke ist darauf eingegangen. Diese können aber nicht einfach, wie oft genug unterstellt wird, politisch-administrativ gelöst werden, sondern sie erfordern nachdrückliches Engagement vor Ort und partnerschaftliches Zusammenwirken aller Beteiligten.
Für nicht zufrieden stellend halte ich, dass bislang erst für die drei Fächer Kunst, Geschichte und Musik schuleigene Rahmenpläne am niedersorbischen Gymnasium erarbeitet wurden, das als Zentrum des niedersorbischen Bildungswesens bezeichnet werden kann.
Problematisch erscheint mir des Weiteren, dass Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder in sorbischer Sprachatmosphäre ab dem ersten Lebensjahr wünschen, dies aufgrund der geltenden Bestimmungen unseres Kita-Gesetzes - Begrenzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - nicht in jedem Falle realisieren können. Ansprüche auf Bildung, in diesem Falle auf eine sinnvolle Frühförderung des Sorbischen in den Witaj-Projekten, und Ansprüche auf Betreuung von Kindern scheinen an dieser Stelle in einem Konflikt zu stehen. Andererseits sollten auch die Kommunen vor Ort und nicht das Land als Adressat angesprochen und in die Pflicht genommen werden, wenn die Forderung erhoben wird, Kita-Personal in Witaj-Projekten finanziell besser zu stellen. Hier sollte sich das vitale Interesse der Kommunen im Siedlungsgebiet der Sorben an der Pflege der Sprache und Kultur niederschlagen.
Besonders bedenklich sind nach wie vor die Nachwuchsprobleme beim Lehrpersonal. Dazu muss ich auch im Blick auf die Aussagen, die Herr Dr. Trunschke vorhin gemacht hat, ein bisschen Licht in die Angelegenheit bringen.
Die Zahl der hauptberuflichen Lehrkräfte mit einem Abschluss im Fach Sorbisch ist mit 76 im Land Brandenburg jetzt schon sehr gering. Nur 17 von diesen Lehrkräften verfügen über einen Hochschulabschluss. Am niedersorbischen Gymnasium verfügen nach der Antwort der Landesregierung nur neun Lehrkräfte über eine Befähigung zum Sprachunterricht in Niedersorbisch.
Die Altersstruktur des vorhandenen Lehrpersonals verlangt dringend die Lösung der Nachwuchsfrage. Die Frage nach der Muttersprachlichkeit des pädagogischen Personals ist eine wichtige Voraussetzung, und zwar nicht für eine kompetente, aber durchaus für eine authentische Vermittlung der sorbischen Sprache und Kultur, Bräuche und Traditionen und sie stellt sich mit zunehmender Dringlichkeit.
Das Fehlen gesicherter Bedarfsprognosen stellt gerade im politischen Raum ein großes Problem dar. Alarmierend ist schließ
lich, dass nach den Angaben der Landesregierung seit 1990 nur 18 Studierende das Studium der Sorabistik an der Universität Leipzig absolviert haben; darunter waren ganze 12 Lehramtsstudenten. Wenn Sie, Herr Dr. Trunschke, hier behaupten, es wäre besser, diese 18 Studenten in zehn oder elf Jahren noch auf zwei Fakultäten aufzuteilen, dann bleibt mir schon ein bisschen die Spucke weg. Gerade wegen dieser geringen Zahlen ist die Bündelung des grundständigen Studiums an der Universität Leipzig notwendig. Die Studierendenzahlen lassen eine Ausbildung an verschiedenen Universitäten nicht zu. Die vom Land Brandenburg mitfinanzierte wissenschaftliche Stelle wird zum Wintersemester 2002/03 in Leipzig eingerichtet sein.
Bleibt mir noch ein kurzes Fazit: Das Problem des Nachwuchses an Lehrpersonal und damit an Multiplikatoren und die gemeinsamen Anstrengungen zu seiner Lösung sind für mich und meine Fraktion vordringlich. Doch auch hier stellt sich - jenseits aller Fragen der Finanzierung - prioritär die Frage, wie wir in Zukunft Nachwuchswerbung erfolgreich betreiben können, und zwar so, dass Bewerber gewonnen werden, die aus dem sorbischen Sprachraum stammen. Auch hier geht kaum etwas von außen. Auch das Engagement der Sorben bzw. Wenden zur Qualifizierung und Motivierung des Nachwuchses vor Ort und zu ihrer öffentlichen Präsentation ist unverzichtbar. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Petke, bei welcher Einwohnerzahl würden Sie denn darüber reden, ob es sich um eine kreisfreie Stadt handeln muss oder nicht? Sehen Sie es nicht auch so, dass eine Stadt, die von einem Landkreis umgeben ist, viele Leistungen leichter erbringen könnte, wenn die Einwohnerzahl größer wäre, ganz abgesehen davon, dass dann eine Verwaltungsoptimierung möglich wäre?
Ich tue das nicht nur in meinem Namen, sondern auch im Namen von Herrn Freese.
Ich möchte kurz dazu sagen: Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich die derzeitige Situation im Lande Brandenburg als vollkommen unbefriedigend empfinde. Diese Situation kann allerdings nicht in diesem Hause geändert werden, sondern es muss insgesamt der Rechtsrahmen für eine solche Härtefallkommission geschaffen werden, damit diese überhaupt tätig werden kann. Momentan werden hier Erwartungen geweckt, die von dieser Härtefallkommission später nicht erfüllt werden könnten.
Ich möchte aber noch ein Wort zu der Haltung des Landrates sagen, der, glaube ich, unseren Respekt verdient.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im März dieses Jahres gab es in Forst eine Veranstal
tung des BVMW mit einem Wirtschaftswissenschaftler von der BTU Cottbus. Dieser hat vor Unternehmern und Handwerkern der Region sinngemäß erklärt: Meine Damen und Herren, was die EU-Osterweiterung betrifft, so können Sie vergessen, dass Ihnen in Ihrem Unternehmen jemand hilft, sich darauf vorzubereiten. Vergessen Sie die Verwaltung, vergessen Sie die Politik, machen Sie es alleine!
Als Erstes muss die wirtschaftliche Entwicklung verstetigt werden. Hier sind besonders die Wirtschaftskooperationen mit Polen, aber auch eine Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Grenzregionen notwendig.
Zweitens ist es notwendig, die Verkehrs- und Warenströme so zu leiten, dass wir in der Grenzregion eine leistungsfähige Wirtschaftsstruktur bekommen. Dieses hat sich bis heute noch nicht in jeder Region herumgesprochen, möchte ich einmal ganz vorsichtig formulieren. Wir brauchen ein neues Denken auch in den Gebietskörperschaften, in den einzelnen Verwaltungen, die mit dieser Frage konfrontiert sind.
Für die Handwerker und gerade auch für die mittelständischen Unternehmen, die ihren Betriebssitz direkt an der Grenze haben, bedeutet eine Erweiterung dieser Geschäftsfelder natürlich, dass man bei gleichzeitig vorhandenen Risiken, die vor allem hinsichtlich Lohndumping zu sehen sind, vom Halbkreis zu einem Vollkreis kommt und mehr Kunden gewinnen kann.
Drittens müssen wir die Erreichung dieser Ziele durch regional funktionierende, grenzüberschreitende Netzwerke unterstützen. Für alles zusammen ist eine öffentliche Förderung unverzichtbar. Diese muss konzentriert eingesetzt werden, um diese Ziele zu erreichen. Gerade beim Hauptförderinstrument in den Grenzregionen, beim europäischen Programm INTERREG III a, wird die Region momentan von der Europäischen Kommission im Stich gelassen. Aus INTERREG III a sollten bereits ab 1. Januar 2000 Projekte gefördert werden. Bis heute - das ist immerhin fast anderthalb Jahre später - ist noch keine einzige Bewilligung aus diesem Programm erfolgt. Obwohl die entsprechenden Programmdokumente frühzeitig erarbeitet und in Brüssel eingereicht wurden, gibt es immer neue Nachforderungen, sodass bis heute - anderthalb Jahre nach Beginn der Förderperiode - noch kein einziger Euro in die Grenzregion geflossen ist.
Eine bis zu zweijährige Verzögerung bei einem Förderzeitraum von insgesamt sechs Jahren ist mit Sicherheit eine echte „Spitzenleistung” der Bürokratie. Von einer Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung bzw. von einem motivierenden Klima in Verwaltung oder Wirtschaft kann unter diesen Umständen kaum die Rede sein.
Welche Folgen hat diese Blockadehaltung für die Euroregion