Uwe Höhn

Appearances

6/95 6/99 6/103 6/108 6/114 6/116 6/119 6/122 6/125 6/128 6/131 6/134 6/137 6/143 6/146 6/153 6/156

Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten schon mehrfach begrüßten Gäste auf der Tribüne und im Netz, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß gar nicht, was ich noch sagen soll,
außer meiner sehr großen Freude über die jetzt bevorstehende Entscheidung hier an dieser Stelle Ausdruck zu verleihen. Mir fallen die Liedzeilen von Xavier Naidoo ein: „Dieser Weg wird kein leichter sein, [er ist] steinig und schwer.“ Aber auch dieses Lied bietet am Ende einen positiven Ausblick und genau das, meine Damen und Herren, ist das Entscheidende.
Wolfgang das machen wir dann draußen im Duett.
Auch dieser Weg wird steinig sein.
Ja, er war wirklich, wie man so schön sagt, kein fadengerader Weg. Und da knüpfe ich an die Debatte an, die wir im letzten Jahr im Dezember hier zu einem Neugliederungsgesetz hatten. Ich habe mir damals die Freiheit erlaubt, auch ein paar Sätze zu
der damals nicht getroffenen Entscheidung zu der Fusion von Wartburgkreis und der Stadt Eisenach zu verlieren. Damals habe ich mit Kritik wirklich nicht gespart. Das waren zum Teil auch harsche Worte, die ich da gebraucht habe. Deswegen ist es mir ein großes Bedürfnis – Frau Oberbürgermeisterin und Herr Landrat, stellvertretend für Ihre Vertretungen, für die Räte in Kreistag und Stadtrat –, an dieser Stelle meinen ganz großen Respekt vor dem Mut und der Weitsicht dieser Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.
Auch ich habe in diesem Prozess gelernt. Man hat eine gewisse Vorstellung, man hat eine gewisse Ungeduld, wie dieser Weg gestaltet werden kann. Ja, es gab Situationen oder Zeiträume, in denen man diese Entscheidung hätte fällen können.
Da bin ich bei einem Punkt, meine Damen und Herren, den hat – glaube ich – der Kollege Fiedler jetzt hier schon mehrfach angesprochen: Warum haben wir im Verlaufe des Jahres 2018 den auch von den Verantwortlichen und von den Räten vor Ort durchaus als schwierig empfundenen Druck entwickelt? Das hatte ein ganz profanes Ziel oder einen ganz profanen Hintergrund: Wir wollten vermeiden, dass es zu einer Verkürzung der Amtszeit eines Kreistags kommt. Dazu wäre es eben Voraussetzung gewesen, dass man dieses Gesetz zum Ende letzten Jahres hier im Hohen Hause verabschiedet hätte. Allein diesem Umstand war es geschuldet, dass damals diese Schritte so in dieser Abfolge angelegt waren. Am Ende hat ein kommunales Gremium anders entschieden. Auch das hat man als Gesetzgeber letztendlich zu respektieren. Ich weiß, ich habe damals die Damen und Herren Abgeordneten vor allem der Koalitionsfraktionen zu Vorleistungen – ich will nicht sagen gezwungen, das geht gar nicht –, aber darum gebeten, auf diesem Weg in gesetzgeberische Vorleistung zu gehen, damit dieser Zeitraum möglich war. Am Ende mussten wir uns sozusagen einer höheren Erkenntnis beugen. Aber jetzt stehen wir vor dieser Entscheidung und deswegen habe ich an dieser Stelle überhaupt keine Kritik.
Bevor ich hier noch mal einzelne Aspekte dieser Fusion anspreche, noch ein paar Worte zu verschiedenen Vorrednern an der Stelle: Herr Henke, Sie haben das Rechtsinstitut angesprochen, das wir in der Thüringer Kommunalordnung neu schaffen – ja, in der Tat, das ist ein Novum –, die sogenannte Große Kreisstadt. Was ist das eigentlich? Das ist ein Rechtsinstitut, das zusätzlich in die Kommunalordnung aufgenommen wurde. Übrigens sind wir da nicht allein in der Bundesrepublik. Fast
die Mehrzahl der Bundesländer hat ein solches Rechtsinstitut in ihren Kommunal- und Gemeindeordnungen verankert. Was hat es damit auf sich? Bei uns in Thüringen ist der Status einer sogenannten Großen kreisangehörigen Stadt an mehrere Städte und Mittelzentren vergeben worden. Die haben dort die Aufgabe oder die Möglichkeit, Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises eines Landkreises in ihrer Stadt zu erfüllen. Da gibt es Beispiele – mir fallen jetzt auf die Schnelle Gotha und Nordhausen ein –, die auch Landkreisaufgaben mit erfüllen. Die Große Kreisstadt im Unterschied dazu bietet die Möglichkeit, nicht nur Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zu erfüllen, sondern eben auch Aufgaben des eigenen Wirkungskreises eines Landkreises. Insofern ist ein Sonderstatus – das stimmt schon – für diese Stadt, für diese Kommune zu dokumentieren. Das war aber ausdrücklich gewollt, denn eines muss man auch ganz klar sagen – und auch das war ein Lernprozess für alle Beteiligten, die jetzt vor dieser Entscheidung stehen: Die Aufgabe der Kreisfreiheit für eine Stadt wie Eisenach – ich sage ganz bewusst, für eine stolze Stadt wie Eisenach – ist schon kein leichter Schritt. Das will wohlüberlegt sein. Da spielen sowohl finanzielle Aspekte – dazu komme ich noch – als auch der Aspekt des Status eine Rolle. Auch das hat man zu respektieren. Das drückt sich aus, indem wir dieses neue Rechtsinstitut für die Stadt Eisenach jetzt in die Kommunalordnung schreiben. Es steht allen anderen, die sich auf diesen freiwilligen Weg begeben, der gleiche Weg frei. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betonen.
Das ist mir noch wichtig: Herr Malsch, ich bin ganz überrascht wegen der Ehre, die Sie mir zuteilwerden lassen haben, indem Sie einen Vorschlag, den ich mal gemacht habe, sogar mit meinem Namen tituliert haben. Ich glaube, die Presse hat das auch irgendwann mal gemacht. Dafür kann ich nichts. Aber eines will ich ganz klar sagen und das nehme ich sogar persönlich: Der Vorschlag, den ich am Jahresanfang 2016 unterbreitet hatte, sah nicht vor, dass der Wartburgkreis geteilt wird.
Nein, das sah er nicht vor, ich weiß, wovon ich rede.
Im Gegenteil – Herr Ramelow wird sich erinnern –: Als die Landesregierung um die Osterzeit 2017 ihren ursprünglichen Vorschlag modifiziert hat und dort sehr wohl die Teilung vorgesehen war, war ich es als Abgeordneter dieses Hauses, der sich auch öffentlich dagegen positioniert hat.
Auch das gehört an dieser Stelle zur Wahrheit dazu.
Ich glaube, das sollte an dieser Stelle mal gesagt sein. Dass dann kurze Zeit später einer der Kritiker in Verantwortung gekommen ist, gehört eben auch zur Geschichte.
An der Stelle will ich das gleich sagen, sonst würde ich das vielleicht auch noch im Verlauf der Rede vergessen: Mir ist heute von verschiedenen Seiten meines Erachtens schon zu viel Lob zuteilgeworden. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Ich habe einfach gemeinsam mit allen Beteiligten auf der kommunalen Ebene, aber auch mit den Abgeordneten und mit der Regierung versucht, diese Reformschritte auf freiwilliger Basis auf Augenhöhe mit der kommunalen Ebene zu besprechen, zu verhandeln und am Ende entscheidungsreif zu machen. Wenn uns das allen gemeinsam gelungen ist, können wir alle darauf stolz sein.
Zu den Zahlen: Ja, die finanzielle Begleitung ist respektabel. Im Übrigen, Herr Abgeordneter Fiedler, kann ich mich erinnern, dass auch frühere Landesregierungen und Parlamente mit eindeutigen Mehrheiten – Sie wissen, welche Zeiten ich meine – bei freiwilligen Gemeindereformschritten mit Geldausschüttungen nicht gespart haben.
Das war in Ordnung, genauso wie es heute auch in Ordnung ist.
Für diesen konkreten Zusammenschluss des Wartburgkreises mit der Stadt Eisenach zu einer Körperschaft stehen insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilt sich auf in 23,5 Millionen Euro, die der Wartburgkreis in den nächsten acht Jahren zu erwarten hat. Es wurde richtigerweise gesagt – da bin ich wieder bei Ihnen, Herr Malsch, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das so angesprochen haben –, dass das als Ausgleich dafür angelegt ist, dass der Landkreis aufgrund der Aufgaben, die er von der Stadt Eisenach mit zu übernehmen hat, auf einen höheren Kostensatz kommt und demzufolge sich das auch auf die Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden niederschlagen würde. Und weil wir natürlich nicht alle Gemeinden des Wartburgkreises dafür zur Kasse bitten wollen, diese Fusion
einzugehen, stellt der Freistaat für die nächsten acht Jahre den Kreis dafür frei. Das ist schlicht und ergreifend das Gros dieser finanziellen Zuweisung für den Kreis.
Bei der Stadt Eisenach sind es mehrere Effekte, die mit den insgesamt 22,5 Millionen Euro erzielt werden. Wir haben es dann mit einer schuldenfreien Stadt zu tun. Auch das ist ein Wert an sich, den man an dieser Stelle durchaus erwähnen darf. Es werden dann auch noch mal einige Millionen von diesem Betrag für die Fusionskosten, die dabei entstehen – und es ist ja nicht so, dass wir das nicht sehen würden, so was kostet in der Anfangszeit immer Geld. Das soll den Körperschaften nicht auferlegt werden. Dafür – davon sind wir jedenfalls innerhalb der Koalition überzeugt – hat dann auch der Freistaat einzustehen, und wir tun das mit dieser respektablen Summe von 46 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich nicht allein damit getan, dass jetzt dieser Zusammenschluss formal hier im Parlament beschlossen wird. Die kommunalen Gremien haben diese Entscheidung vorher schon getroffen. Es kommt natürlich auch darauf an – und das ist mein Appell auch für die Zukunft –, diesen Zusammenschluss zu leben, gemeinsam mit Leben zu erfüllen, Projekte zu entwickeln, um diese Region, die eine der prosperierendsten Regionen innerhalb Thüringens ist, wirklich auch weiterzuentwickeln und insgesamt für die Bevölkerung in dieser Region entsprechend positive Effekte zu erzeugen. Das ist letztendlich das Ziel, das wir mit diesem Schritt verfolgen. Da bitte ich alle Beteiligten, dabei mitzuhelfen. Es wird nicht gehen, ohne Kompromisse miteinander einzugehen. Das ist auch eine Erkenntnis, die man für die Zukunft durchaus hier an dieser Stelle noch mal darlegen sollte. Kompromisse heißt, man muss auch den einen oder anderen Pflock – wie man bei mir zu Hause so schön sagt – mal zurückstecken, um ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen.
Meine Damen und Herren, damit will ich es bewenden lassen. Ich wünsche dem neuen Gremium ab dem Zeitpunkt Januar 2021 eine wirklich gute und erfolgreiche kommunale Zukunft. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier liegt es nahe, das Zitat von heute Vormittag noch einmal hervorzuholen mit dem langen und dem steinigen Weg, der beim Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen“ hinter uns liegt. Mit diesem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen hier vorgelegt haben, wird heute eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir reihen uns nunmehr in den Reigen der Bundesländer ein, die diesen Schritt in den letzten Jahren schon gegangen sind.
Es wurde hier schon von verschiedenen Rednern angesprochen: Es gab dabei auf diesem Weg bis zum heutigen Tag auch einen Zwischenschritt im Jahre 2017, und was ich bis jetzt im Verlaufe dieser Debatte von einigen Rednern dazu gehört habe, vornehmlich der Oppositionsfraktionen, das treibt mich nun geradezu dazu, auch noch ein paar Sätze zu verlieren, vor allen Dingen weil das zu einer Zeit geschehen ist, da saß ich noch als Abgeordneter auf der anderen Seite dieses Plenums und weiß noch sehr genau, um welchen Kern sich die Debatte damals gedreht hat. Ziel war damals, das Ermessen einzuführen, also die Frage, dass eine Gemeinde entscheiden kann, ob sie Beiträge im Straßenausbaurecht erhebt oder nicht, und zwar wie es in unserem Nachbarfreistaat Sachsen schon seit den 90er-Jahren Gesetzesrealität ist. Darüber hinaus hat die Koalition in die damalige Novelle des KAG, wenn man so will, eine Sicherungsklausel für die Kommunen hineingeschrieben, die sich in der Haushaltssicherung befinden und großzügigerweise dann beschließen, dass sie auf Beiträge verzichten, und sich dann die kommunalen Eigenanteile auch noch über Bedarfszuweisungen vom Land holen. Genau dem war die Regelung geschuldet, dass wir einen Finanzvorbehalt in das Gesetz mit hineinformuliert haben.
Aber im Grundsatz war es eine Ermessensregel. Und meine Damen und Herren, wo ist denn der Unterschied? In Sachsen muss auch jeder Bürgermeister vorher in die Kasse schauen, ob er es sich leisten kann, wenn er seinem Gemeinderat vorschlagen will, auf Beiträge zu verzichten oder nicht. Insofern hat sich die Regelung zwischen Thüringen und Sachsen kaum unterschieden. Wie man dann zu der Erkenntnis kommen kann, dass diese Regelung, wie Herr Abgeordneter Fiedler eben von diesem Pult aus verkündet hat, verfassungswidrig sei – nun gut. Ja, ein Gutachter, den die CDU-Fraktion beauftragt hat, hat dies in seinem Gutachten so festgestellt.
Der Abgeordnete Kuschel hat vorhin hier richtigerweise dargelegt, eine Feststellung, ob etwas in einem Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht, obliegt einzig und allein dem Thüringer Verfassungsgerichtshof und eine solche Entscheidung diesbezüglich ist mir, und ich glaube, auch Ihnen, nicht bekannt.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz 2017 wurde in dem wirklich guten Willen verabschiedet, die Bürger zu entlasten, aber auch in dem Bewusstsein, dass die rechtliche Umsetzung enorm schwierig sein wird, und die Kritik an dieser Regelung auch vonseiten des Gemeinde- und Städtebundes – wir erinnern uns noch sehr genau – war doch recht massiv. Nachdem dann auch in unseren Nachbarländern eine Veränderung in der Rechtslage zum Teil vollzogen und zum Teil angelaufen war – einige Länder sind ja auch noch wie Thüringen in der gesetzgeberischen Phase –, hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz dieser Regelung rapide gesunken ist. Das Unverständnis dafür, dass die Bürger in der einen Gemeinde weiterhin über Beiträge zur Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaus beitragen sollen, in anderen Gemeinden jedoch nicht, war entsprechend groß. Die Koalition hat darauf mit dem eben schon vielfach zitierten Gesetzentwurf reagiert und dieser steht nun heute zur Abstimmung.
Lassen Sie mich an der Stelle noch ganz kurz auf die Argumente, die in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf eine Rolle gespielt haben, eingehen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass, wenn es überhaupt einen richtigen Zeitpunkt für eine solche Novelle gibt, dieser nunmehr jetzt, und zwar genau jetzt gekommen ist. Ich bin Frau Abgeordneter Scheerschmidt wirklich sehr dankbar, dass sie die zeitlichen Abläufe, die dazu geführt haben, dass wir
erst heute darüber abstimmen können, noch einmal ganz klar und richtigerweise so dargestellt hat. Das muss ich an der Stelle nicht wiederholen. Es hat sich gezeigt, dass von den Anzuhörenden auch in diesem Gesetzentwurf Ergänzungsbedarf oder – man kann sagen – Nachjustierungsbedarf gesehen wurde. Das gilt sowohl für die Unterstützung von finanzschwächeren Gemeinden, sowohl bei der Rückzahlung als auch bei der künftigen Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen, und genau darauf stellt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch ab, gerade in Bezug auf die Frage der Vorausleistungen.
In der letzten Zeit, meine Damen und Herren, wurde vielfach die Frage zum gewählten Stichtag aufgeworfen. Auch dazu möchte ich noch einmal ganz klar Stellung nehmen. Ich will an dieser Stelle zunächst auf das sowohl von Herrn Prof. Dr. Brüning erstellte Gutachten als auch auf die Gesetzesbegründung verweisen. Dort wird sich ausführlich mit der Stichtagsproblematik einschließlich der verfassungsrechtlichen Erwägungen auseinandergesetzt. Wir alle wissen: Stichtagsregelungen sind per se anfällig für verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen und haben auch in Thüringen schon mehrfach zu entsprechenden Urteilen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof geführt. Der vorgesehene Stichtag 01.01.2019 wurde frühzeitig kommuniziert. Schon in der Regierungsmedienkonferenz im Oktober 2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Abschaffung dieser Beiträge zum 01.01.2019 beabsichtigt wird. Die Koalition hat sich hier im Wesentlichen an den Vorschlag oder an das Gutachten von Prof. Brüning gehalten, der ja auch den Gesetzgebungsprozess in Brandenburg begleitet hat. Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen des Gutachtens und stellt im Zusammenhang mit dem Stichtag auf ein maßnahmenbezogenes Kriterium ab, nämlich das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. Das war die Empfehlung eines ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet. Auch dem ist die Koalition in ihrem Gesetzentwurf gefolgt. Im Übrigen: Auch die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind an dieser Stelle nicht den Kollegen aus Bayern gefolgt.
Ich will auch – weil das von einigen Rednern hier angesprochen worden ist – auf das Thema des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht eingehen. Soweit hier Unsicherheiten aufgetreten sind, wann die sachliche Beitragspflicht entsteht, möchte ich zunächst auf das Gesetz verweisen. Gemäß § 7 Abs. 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz entsteht die Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubei
tragsrecht nicht bereits mit Abschluss der das Bauprogramm umsetzenden technischen Bauarbeiten, sondern erst mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung entsteht. Auch hier folgt der Gesetzentwurf sogar der Rechtsprechung hier in Thüringen. Auch hierzu finden Sie in der Begründung zum Gesetzentwurf ausführliche Erläuterungen. Der Gesetzentwurf betritt also entgegen allen Unkenrufen mit diesem Anknüpfungsmerkmal kein Neuland, sondern greift aus Gründen der Rechtssicherheit, die von allen immer verlangt worden ist, auf eine Formulierung zurück, die in der Praxis bereits bekannt ist und zu der eine gefestigte Rechtsprechung existiert.
Ein dritter Punkt, meine Damen und Herren, ist mir noch wichtig, weil das auch in der Debatte im Ausschuss und bei der Anhörung eine Rolle gespielt hat: die mögliche Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht – ich glaube, Kollege Kuschel ist in seiner Rede vorhin auch auf den Punkt eingegangen. Im Rahmen der Erörterung zum Gesetzentwurf wurde das Problem einer möglichen – denken Sie sich bitte die Gänsefüßchen an der Stelle mit – Flucht ins Erschließungsbeitragsrecht mehrfach angesprochen. Auch nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, meine Damen und Herren, gilt die bisherige gesetzliche Abgrenzung zwischen dem Straßenausbaubeitragsrecht und dem Erschließungsbeitragsrecht fort. Das hebt niemand auf. Ich möchte insoweit auf den § 242 Abs. 9 Satz 1 des Baugesetzbuchs des Bundes und die hierzu existierende Rechtsprechung verweisen. Die wesentlichen Grundzüge dieser Regelung sind in der Gesetzesbegründung hier auch dargestellt. Wir sollten an dieser Stelle den Gemeinden Vertrauen entgegenbringen. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinden gewillt sind, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und nicht zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen abzuweichen.
Meine Damen und Herren, nach der Verabschiedung hier im Hohen Haus wird sich die Verwaltung im Freistaat umgehend daran machen, die neuen gesetzlichen Regelungen in die entsprechenden Verordnungen umzusetzen. Dafür sind die nächsten Wochen vorgesehen, damit zeitnah auch für alle Beteiligten Rechtssicherheit mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen herrscht für den finanziellen Ausgleich der Beitragsausfälle durch das Land, der dann geschaffen werden muss. Insofern empfiehlt die Landesregierung auch an dieser Stelle die Zustimmung zum Gesetzentwurf nebst dem Änderungsantrag. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Bürgerbüro der Polizeistation Arnstadt ist jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Landespolizeidirektion konnte die Besetzung des Bürgerbüros der Polizeistation Arnstadt am 7. Januar 2019, vom 20. bis 21. Februar 2019, zwischen dem 18. und 21. März 2019, vom 3. bis 9. April 2019 und am 6. Juni dieses Jahres aufgrund von Krankheit bzw. Urlaub nicht gewährleistet werden.
Zu Frage 3: Die Bürger der Stadt Arnstadt werden mit einem Aushang im Eingangsbereich des Rathauses über die Nichtbesetzung des Bürgerbüros informiert.
Zu Frage 4: Von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Gotha wird angestrebt, die Besetzung des Bürgerbüros künftig durch geeignete dienstorganisatorische Maßnahmen zu den in Frage 1 genannten Zeiten vollumfänglich zu gewährleisten.
Herr Abgeordneter, Sie erlauben, dass ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte, weil sich die Antworten darauf – Sie wird es kaum überraschen – ähneln. Das Ganze ist eine dienstorganisatorische Frage, die gemeinsam mit der zuständigen Polizeiinspektion in Gotha zu klären ist. Diese Fragen werden dort einer entsprechenden Beantwortung unterzogen bzw. dann einer Prüfung und Beantwortung unterzogen. Wir würden dann gegebenenfalls informieren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In dieser Legislaturperiode wurde unter anderem durch die Erhöhung der Einstellungszahlen für Anwärter des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes damit begonnen, die Thüringer Polizei personell aufzustocken, die Polizistinnen und Polizisten zu entlasten und deren Arbeitsbedingungen fortlaufend zu stärken. Folgendermaßen stellen sich die Einzelstellungszahlen – wie nachgefragt – dar: 2009 wurden 160 Anwärter eingestellt, 2010: 190, 2011: 150, 2012 und 2013 jeweils 130, 2014: 120, 2015: 155, ebenso wie 2016, 2017: 200, 2018: 285, 2019: 260. Um diese Entwicklung fortzusetzen, wurde mit dem Haushalt 2020 die Voraussetzung geschaffen, um im nächsten Jahr bis zu 300 Anwärter, 250 für den mittleren und 50 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst einzustellen.
Zu Frage 2: Zunächst erlaube ich mir, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es aufgrund verschiedener Konstellationen zu teilweise deutlichen Unterschieden zwischen Einstellungszahlen und Ernennungszahlen kommt. So ist bei der Betrachtung der Zahlen zu berücksichtigen, dass die Ausbildungsdauer – das sind zwei Jahre für den mittleren Polizeivollzugsdienst – und die Studiendauer – drei Jahre für den gehobenen Polizeivollzugs
dienst –, sowie die Ausbildungsdauer von bis zu vier Jahren für die Sportfördergruppe unterschiedlich ist. Hinzu kommen Abbrüche der Ausbildung bzw. des Studiums durch die Anwärter und Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch das Bildungszentrum aus disziplinarrechtlichen Gründen. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen auch Ereignisse, die dem Anwärter oder bzw. der Anwärterin zuzurechnen sind und so zu einer Verlängerung der Ausbildung bzw. des Studiums führen. Anzuführen sind hier beispielsweise das Nichtbestehen von Abschlussprüfungen oder auch eines Ausbildungsabschnittes, die Wiederholung einer Modulprüfung, längere Dienstunfähigkeitszeiträume durch Verletzungen in der Ausbildung oder beim Studium, anderweitige Krankheiten, aber auch Mutterschutz und Elternzeit. Im Ergebnis stellen sich die Ernennungen wie folgt dar: 2009: 104, 2010: 154, 2011: 195, 2012: 147, 2013: 157, 2014: 129, 2015: 114, 2016: 113, 2017: 146, 2018: 124.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Harzer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auskunft des Saale-Orla-Kreises wurden zur Deckung der Ausgaben Minderausgaben aus anderen Haushaltsstellen herangezogen.
Zu Frage 2: Aus der vom Thüringer Landesverwaltungsamt übersandten Stellungnahme des SaaleOrla-Kreises lässt sich lediglich entnehmen, dass bislang vier Bürgerinitiativen unterstützt wurden. Die Information, welche Bürgerinitiative konkret für welchen Zweck unterstützt wurde, liegt mir gegenwärtig nicht vor.
Zu Frage 3: Nach § 87 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung sind eigene Aufgaben des Landkreises die überörtlichen Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Daraus folgend kann ein Landkreis grundsätzlich alle Aufgaben wahrnehmen, sofern sie sich nicht nur auf eine einzelne kreisangehörige Gemeinde beziehen und gleichzeitig über das Kreisgebiet nicht hinausreichen. Die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für eigene Aufgaben sind im Haushaltsplan als Anlage der vom Landkreis zu beschließenden Haushaltssatzung festzusetzen. Festsetzungen im Haushaltsplan widerspiegeln insoweit auch den kommunalpolitischen Gestaltungswillen eines Kreistags in den von den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesteckten Grenzen. Ob und inwieweit diese Grenzen überschritten werden, ist von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Thüringer Landesverwaltungsamt, noch umfassend und abschließend zu prüfen. Enthält der Haushaltsplan keine oder nicht ausreichende Festsetzungen, besteht im Vollzug des Haushaltsplans dennoch, wenn auch im beschränkten Maß, die Möglichkeit, Mittel im Rahmen der beweglichen Haushaltsführung zum Beispiel als überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach dem in der ThürKO bestimmten Verfahren bereitzustellen.
Zu Frage 4: Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht wird nach abschließender Sachverhaltsaufklärung prüfen, ob gegebenenfalls rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen den Landkreis zu ergreifen sind.
Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter, selbstverständlich. Wenn die entsprechenden Prüfergebnisse des Landesverwaltungsamts vorliegen, sage ich Ihnen hiermit zu, dass Sie dann entsprechend informiert werden.
Verehrter Herr Abgeordneter, ich verstehe zwar den Hintergrund Ihrer Frage, aber auch hier möchte ich auf die derzeit laufende Prüfung des Landesverwaltungsamts verweisen und Sie dann gegebenenfalls von den entsprechenden Ergebnissen unterrichten.
Lieber Herr Abgeordneter Kuschel, Sie werden doch sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich diese sehr umfassende, auf Rechtsprechung abstellende Fragestellung gerne mitnehme und Ihnen schriftlich beantworte.
Es kommt so, wie es kommt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zurzeit, das heißt mit Stand 2. Juli 2019, sind in Thüringen zwei rechtsextremistische Parteien, sieben rechtsextremistische Vereine und 16 sonstige rechtsextremistische Gruppen aktiv. Zum Personenpotenzial können aktuell nur die bisher bekannten Zahlen bzw. lediglich Schätzwerte genannt werden. Die abschließenden Zahlen werden mit dem Verfassungsschutzbericht 2018 bekanntgegeben werden. Bei den rechtsextremistischen Parteien handelt es sich zum einen um die Nationaldemokratische Partei – NPD – mit einem eher stagnierenden Personenpotenzial von bisher 170 Mitgliedern. Zum anderen handelt es sich um die Kleinpartei Der III. Weg, deren Mitgliederzahl von bisher 25 Personen leicht angestiegen ist. Der Partei Die Rechte gelang es nicht, sich im Freistaat zu etablieren. Seit dem Jahr 2018 wurden keine Ak
tivitäten der Partei in Thüringen mehr festgestellt. Die NPD verfügt über 26 Kommunalmandate in Thüringen. Der Partei Der III. Weg ist es bisher nicht gelungen, Mandate zu erringen.
Als Vereine, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, sind im Einzelnen bekannt: Demokratieförderverein Thüringer Identitärer e. V., Gedächtnisstätte e. V., THÜGIDA & Wir lieben Sachsen e. V., Flieder Volkshaus e. V., Volksgemeinschaft Erfurt e. V., Schlesische Jugend – Bundesgruppe e. V. und Schlesische Jugend – Landesgruppe Thüringen e. V. Dem Demokratieförderverein Thüringer Identitärer e. V. werden zwölf Mitglieder zugerechnet, zur Mitgliederzahl der übrigen Vereine liegen bislang keine genauen Informationen vor.
Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Landesregierung die nachfolgenden rechtsextremistischen Gruppierungen zuletzt Aktivitäten in Thüringen entfaltet: Nicht zu allen dieser Gruppierungen liegen Erkenntnisse zum Personenpotenzial vor. Die bekannten Mitgliederzahlen bzw. Schätzungen werde ich allerdings explizit benennen. Konkret handelt es sich um die Gruppierung Combat 18, der einzelne Personen aus Thüringen zugerechnet werden; die Identitäre Bewegung Thüringen mit etwa 20 bekannten Mitgliedern; die sogenannte Bruderschaft Thüringen, bestehend aus den zwei Untergruppen Garde 20 und Turonen mit circa 25 Aktivisten; die Wählergemeinschaft Bündnis Zukunft Hildburghausen; die Bürgerinitiative Bündnis Zukunft Landkreis Gotha mit einer geschätzten Mitgliederzahl im niedrigen zweistelligen Bereich; die Nationale Jugend Gotha; die sogenannte Volksbewegung Nordthüringen mit einer mittleren einstelligen Personenzahl; die Bürgerinitiative „Erfurt zeigt Gesicht“; die Burschenschaft Normannia zu Jena, deren Anzahl der aktiven Mitglieder sich vermutlich im unteren zweistelligen Bereich bewegt; die Freien Kräfte Eichsfeld mit einer Personenzahl im unteren zweistelligen Bereich; die NPD-nahe Gruppierung „Der völkische Flügel“; der Kameradenkreis um den NPD-Funktionär Torsten Heise mit einer zweistelligen Personenzahl; die Gruppe Nordadler mit einer ebenfalls niedrigen zweistelligen Zahl an bekannten Personen; eine rechtsextremistische Jugendgruppe, unter wechselnder Bezeichnung der Stadt Eisenach, mit einer Anzahl von Aktivisten im unteren zweistelligen Bereich; der sogenannte Thing-Kreis, als Gruppe einzelner Personen um eine bekannte südthüringer Rechtsextremistin und den ehemaligen Gebietsleiter der Europäischen Aktion sowie die Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V., welcher in Thüringen nur vereinzelte Personen angehören. Die Wählergemeinschaft
Bündnis Zukunft Hildburghausen um den Neonazi Tommy Frenck erreichte bei den Kommunalwahlen im Mai dieses Jahres drei Kreistagsmandate und zwölf Sitze in Stadt- und Gemeinderäten des Landkreises Hildburghausen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung geht von einer weiterhin erheblichen Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremisten in Thüringen aus. Bisherigen Schätzungen zufolge handelt es sich um 250 Personen.
Zu Frage 3: Auch wenn eine hohe Gefahr von Rechtsextremisten ausgeht, liegen den Thüringer Sicherheitsbehörden aktuell keine konkreten Anhaltspunkte oder Erkenntnisse über mögliche Terroranschläge durch rechtsextremistische Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen vor. Gleichwohl werden gewaltorientierte Rechtsextremisten intensiv beobachtet, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ihre Handlungen jederzeit in Taten mit terroristischer Qualität umschlagen könnten. Die Landesregierung unternimmt alles in präventiver und repressiver Hinsicht Mögliche, um diesem Phänomen adäquat zu begegnen. Ich möchte an dieser Stelle auch auf die Ausführungen der Landesregierung zur Aktuellen Stunde zum Thema „Mordfall Lübcke“ sowie zum Punkt „Rechtsterroristische Netzwerke auch in Thüringen bekämpfen“ hinweisen.
Zu Frage 4: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafverfolgung und Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen. Dieser mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten einhergehende Prozess, ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten in regelmäßigen Abständen statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der politisch motivierten Kriminalität vorzunehmen. Diese, mit einem erheblichen Aufwand durchzuführenden, Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Zur Beantwortung der Frage wird die Auswertung der Datenerhebung zum Stichtag 28. September 2018 herangezogen. Zu diesem Zeitpunkt lagen 14 noch nicht vollstreckte Haftbefehle zu Tatverdächtigen vor, die wegen der Begehung von Straftaten der politisch motivierten Kriminalität – rechts in Erscheinung getreten sind. Davon lagen zwei Haftbefehle wegen Straftaten der politisch motivierten Kriminalität vor.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
2018.
Habe ich das vorgetragen, ja? Das können wir gern noch klären.
Diese Antwort muss ich Ihnen leider noch schuldig bleiben. Aber ich versichere Ihnen, dass ich Ihnen den Termin nachliefere.
Bitte.
Grundsätzlich ist es so, dass die Einstufung nach der politischen Motivation und nach den konkreten Handlungen, die von diesen Vereinen bzw. Gruppierungen ausgehen, vorgenommen wird. Nähere Details würde ich Ihnen gern schriftlich nachliefern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die eingesetzten Personenschutzbeamten handeln auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sowie der Polizeidienstvorschrift „Personen und Objektschutz“. Bei repressiven Eingriffsmaßnahmen gilt darüber hinaus die Strafprozessordnung.
Zu Frage 2: Über die Art und Weise der polizeilichen Maßnahmen entscheidet der direkte Vorgesetzte nach vorheriger Lagebewertung. Im Einsatz selbst entscheidet der Beamte vor Ort nach pflichtgemäßem Ermessen und nach individueller Bewertung der konkreten Situation.
Zu Frage 3: Dienstrechtlich ist der jeweilige Vorgesetzte gegenüber den eingesetzten Beamten weisungsberechtigt. Die hoheitlichen Rechte aller anderen Aufgabenträger oder Grundrechte von Veranstaltern sind hiervon unbenommen.
Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welche die Tätigkeit der Personenschutzbeamten erschwert oder unmöglich gemacht hätten. Weitergehende Maßnahmen sind insofern nicht erforderlich und im Übrigen verweise ich an dieser Stelle auch auf die Antwort zu Frage 2.
Vielen Dank.
Höherrangiges Recht an dieser Stelle kann ich nicht erkennen. Der Veranstalter hat ein Hausrecht. Bei der entsprechenden Veranstaltung, auf die Sie offenkundig mit Ihrer Frage abstellen, wurde das Hausrecht entsprechend auch wahrgenommen und es gab eine Entscheidung der Beamten vor Ort aufgrund der spezifischen Lagebeurteilung von ihnen selbst. Und insofern sind dann die Entscheidungen der jeweiligen Beamten am Ende zu respektieren.
Es ist jedenfalls kein unrechtmäßiges Handeln des Landrats an dieser Stelle erkennbar.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Ich möchte eine Entschuldigung voranstellen. Ich werde gar nicht alles in Worte fassen können, was mich derzeit, in diesem Augenblick bei diesem Thema bewegt.
Deshalb beschränke ich mich im Namen der Landesregierung wirklich auf das Notwendigste. Aber Sie kennen mich, meine Damen und Herren, ein bisschen Emotion muss auch an der Stelle sein. Wenn es in der Politik die Kategorien Glück und Zufriedenheit gäbe, dann sähen Sie in diesem Moment einen glücklichen und zufriedenen Staatssekretär vor sich.
Ob es diese Kategorie in der Politik gibt, das entscheiden Sie mit Ihren Entscheidungen hier im Parlament und die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Entscheidungen an der Wahlurne. Aber nichtsdestotrotz, es ist auch für mich ein durchaus bewegender Augenblick nach dem Prozedere und nach den ganzen Verfahrensschritten, die wir gemeinsam in den letzten Monaten – kann man sagen, ja, es waren sogar Jahre –, lieber Herr Walk, teilweise durchlitten, aber doch eher durchlebt haben. Und entscheidend ist das Ergebnis.
Ich freue mich wirklich sehr, dass alle Beteiligten am Ende dieses Prozesses sehr deutlich gemacht haben, Gemeinsamkeiten über Trennendes zu stellen und zu einem Ergebnis in der Sache gelangen zu wollen. Das hat am Ende auch – und davor habe ich den allergrößten Respekt, vor allen Dingen, wenn man sich die Vorgeschichte anschaut – zu dieser einstimmigen Entscheidung im Stadtrat in Eisenach geführt. Das ist etwas, das ist wirklich gelebte Demokratie. Und was die Entscheidung im Kreistag Wartburgkreis betrifft – lieber Herr Grob, nach wie vor ist der Beschluss des Kreistags vom 23. August 2018 gültig, der auch die Grundlage für die Aufnahme des Gesetzgebungsverfahrens bildet. Insofern kann ich Ihnen hier an dieser Stelle die Sorge nehmen.
Am 4. April dieses Jahres, meine Damen und Herren, gab es einen weiteren entscheidenden Schritt – eher symbolischen Charakters, aber dennoch sehr wichtig –: Herr Landrat Krebs und Frau Oberbürgermeisterin Wolf haben an historischer Stätte, auf der Wartburg, den Zukunftsvertrag unterzeichnet. Ja, es war ein langer Weg. Er war länger als notwendig. Aber am Ende – und da wiederhole ich mich gern – zählt wirklich das Ergebnis und es zählt vor allen Dingen auch die Art und Weise, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.
An der Stelle gestatten Sie mir einen ganz kleinen Schwenk – auch auf die Gefahr hin, dass ich vielleicht mit diesen zwei Sätzen ein bisschen vom eigentlichen Thema abweiche. Aber wir haben gerade in einer anderen Region in Thüringen, ebenfalls mit einem sehr intensiven Diskussionsprozess, einen ähnlichen Prozess am Laufen. Liebe Stadträtinnen und Stadträte der mindestens genauso stolzen Stadt Suhl und auch liebe Verantwortliche der Stadt Suhl, ich habe eine Bitte: Schauen Sie sich vor allen Dingen den Entscheidungsprozess in der Stadt Eisenach an. Sie werden feststellen, es gab dort teilweise Friktionen, es gab Unterbrechnungen, es gab Brüche, aber am Ende gab es Gemeinsamkeiten. Und es war die Einsicht, eine Region entwickeln zu wollen, die sich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger zu einer starken und leistungsfähigen Region entwickelt. Das wünsche ich mir, offen gestanden, von meiner Heimatregion Südthüringen auch.
Es gab diesen symbolischen Schritt am 4. April dieses Jahres auf der Wartburg – das ist sozusagen die Unterzeichnung des Zukunftsvertrags –, das war der Startschuss wiederum zum zweiten Mal – das ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon erwähnt worden – für den Start des Gesetzgebungsverfahrens in einer Neufassung. Ich bin den Koalitionsfraktionen an der Stelle auch außerordentlich dankbar, dass sie diesen Prozess in den letzten anderthalb Jahren in dieser Weise vorangetrieben haben. Denn – auch das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen und das ist auch ganz wichtig für das Verständnis der Situation – die Abgeordneten des Landtags sind mit der Aufnahme des Gesetzgebungsverfahrens im September des letzten Jahres in Vorleistung gegangen, in eine Vorleistung, die vom Verfahren her durchaus nicht üblich – man kann sagen, noch nie da gewesen – ist, mit der sie aber die Hoffnung zum Ausdruck gebracht haben, dass sich die beiden Körperschaften, die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis, am Ende des Prozesses auf diese Gemeinsamkeiten eini
gen konnten. Im Dezember war das eben noch nicht so weit. Herr Walk hat das so beschrieben – ich habe das jedenfalls so verstanden –: Die Zeit war in dem Moment möglicherweise noch nicht reif. – Das mag so sein, das will ich gar nicht kritisieren. Wichtig ist, dass danach die Gesprächsstränge eben nicht abgerissen sind. Alle Beteiligten wurden an dieser Stelle ja schon ausreichend gewürdigt.
Meine Damen und Herren, ich will zum Abschluss vielleicht noch ein paar Sätze dazu sagen, wie das Inkrafttreten-Prozedere vonstatten geht, weil das auch für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse ist. Eines darf natürlich aus der Sicht der Landesregierung auch nicht fehlen: Ich möchte hier noch mal etwas detaillierter darauf eingehen, mit welchen finanziellen Unterstützungen der Freistaat diesen Einkreisungsprozess der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis unterstützt. Der Wartburgkreis erhält für die Jahre 2022 bis 2029 sogenannte allgemeine Zuweisungen/Fusionshilfen in Gesamthöhe von 23,5 Millionen Euro, das ist aufgesplittet in Jahresscheiben, die von 2022 bis 2029 degressiv gestaltet sind bis zu dieser Gesamtsumme. Die Stadt Eisenach erhält im Zeitraum 2022 bis 2026 ebenfalls allgemeine Zuweisungen/Fusionshilfen in Gesamthöhe von 22,5 Millionen Euro. Das Gesetz soll formal am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im II. Quartal 2021 soll die Durchführung der Kreistagswahl im erweiterten Kreisgebiet natürlich dann inklusive des Gebiets der Stadt Eisenach erfolgen. Am 1. Juli 2021 ist das Wirksamwerden der Eingliederung und Einkreisung beabsichtigt, sofern der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, dann auch beschlossen wird. Am 1. Juli 2021 würde der Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kreistags erfolgen. Die Funktions- und Rechtsnachfolge, also der eigentliche Aufgabenübergang, ist für den 1. Januar 2022 vorgesehen. Dann wird sozusagen der Wartburgkreis in die Aufgaben der Stadt Eisenach eintreten, die die Stadt Eisenach bislang als Kreisaufgabe erfüllt hat. Erstmals am 15. Januar 2022 und dann jeweils am 15. Januar in den Jahren 2023 bis 2026 für die Stadt Eisenach bzw. 2023 bis 2029 für den Wartburgkreis sollen die Auszahlungstranchen der Fusionshilfen erfolgen.
Meine Damen und Herren, das ist meine Einschätzung zu diesem Gesetzentwurf. Ich wünsche mir jetzt für das laufende Verfahren eine nach wie vor spannende und vor allem auch konstruktive Diskussion. Und – glauben Sie mir – noch viel mehr wünsche ich mir dann die Beschlussfassung im September dieses Jahres. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der Aktualisierung des Thüringer Landesrechts im Ausweiswesen, und zwar der Aufhebung des Thüringer Personalausweisgesetzes vom 7. August 1991 sowie der Ausfüllung von pass- und ausweisrechtlichen Länderöffnungsklauseln. Infolge der Föderalismusreform I unterliegt das Ausweisrecht seit dem 1. September 2006 der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Mit dem am 1. November 2010 in Kraft getretenen Personalausweisgesetz hat der Bundesgesetzgeber von dieser ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Damit ist das Thüringer Personalausweisgesetz vom 7. August 1991 in seinem materiell-rechtlichen Teil überholt. Lediglich die darin enthaltene Regelung der sachlichen Zuständigkeit ist noch von Bedeutung. Dieses Gesetz, das Thüringer Personalausweisgesetz, ist deshalb aufzuheben.
Das vorliegende Ausführungsgesetz regelt nun die notwendigen Ausführungsvorschriften zum Personalausweisgesetz des Bundes. Da das Passrecht an vielen Stellen parallel zum Ausweisrecht läuft, werden die landesrechtlichen Ausführungsregelungen zum Paßgesetz mit denen zum Personalausweisgesetz zusammengefasst. Das Gesetz regelt in § 1 die sachliche Zuständigkeit der Gemeinden für den Vollzug des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes sowie in § 2 deren Zuständigkeit als Bußgeldbehörde im Pass- und Ausweisrecht. Mit der in § 3 geregelten Verordnungsermächtigung werden die in § 22 a Abs. 2 Satz 3 des Paßgesetzes und § 25 Abs. 2 Satz 2 des Personalausweisgesetzes enthaltenen Länderöffnungsklauseln ausgefüllt. Hierbei geht es um die landesrechtliche Bestimmung der für den automatisierten Lichtbildabruf für die Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Polizeivollzugsbehörden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Stadt Tanna hat am 4. Januar 2018 Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid für das Jahr 2017 des Landratsamts Saale-Orla-Kreis vom 8. Dezember 2017 eingelegt. Der Widerspruch wurde gegenüber dem Landratsamt eingelegt, im Wesentlichen wird der Widerspruch wie folgt begründet:
Der Kreisumlagebescheid sei rechtswidrig und verletze die Stadt in ihrer durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 91 Landesverfassung geschützten Selbstverwaltungsgarantie. Die Bestimmung der Kreisumlage sei schon deshalb rechtswidrig, weil der Landkreis Kosten auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt habe, die tatsächlich vom Land zu tragen seien und die Haushaltssatzung des Saale-Orla-Kreises sei nichtig, da der Landkreis die Bedeutung des ihn treffenden Abwägungsgebots vor Festsetzung des Umla
gesolls und des Umlagesatzes in der kreislichen Haushaltssatzung verkannt habe.
Nach erfolgloser Abhilfeprüfung durch den SaaleOrla-Kreis wurde das Widerspruchsverfahren mit Schreiben vom 18. Januar 2019 an das Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben.
Zu Frage 2: Im Thüringer Landesverwaltungsamt sind derzeit rund 180 Widersprüche von Gemeinden, die die Festsetzung von Kreis- oder Schulumlagen betreffen, anhängig. Die Bearbeitung ist nach Datum des Eingangs vorgesehen. Der Widerspruch der Stadt Tanna wurde bislang noch nicht bearbeitet. Hintergrund der Vielzahl von Widersprüchen ist die in den letzten Jahren ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zur Kreis- und Schulumlagenfestsetzung.
Ausgehend von den beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus den Jahren 2013 und 2015 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 07.10.2016 einen Paradigmenwechsel vollzogen und stellte klar, dass die verfassungsrechtliche Garantie der Gemeinden auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung auch im Verhältnis der kreisangehörigen Gemeinden zum Kreis gilt. Weiterhin hat das OVG wesentliche Aussagen zur Bemessung und dem Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Kreisumlage getroffen. Zwischenzeitlich hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr betreffend die Kreis- und Schulumlage des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis auf Basis seines Grundsatzurteils noch zwei weitere Urteile gesprochen. Diese beiden Urteile des OVG sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Landkreis hiergegen Nichtzulassungsbeschwerden erhoben hat, die zwischenzeitlich beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind. Es ist ungewiss, ob das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerden die rechtlichen Anforderungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur Kreisumlagenfestsetzung und -erhebung in diesem Umfang teilen wird.
Die dadurch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen haben aber auch unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtslage der zu entscheidenden anhängigen Widerspruchsverfahren. Wesentlichen Einfluss auf die Möglichkeit einer umfassenden Abarbeitung des Bestands der Widerspruchsverfahren hat auch die Frage, ob und inwieweit eine nachträgliche Heilung fehlerhafter Haushaltssatzungen durch die Landkreise möglich ist. Die hierzu bestehende Rechtslage ist auch durch das jüngst ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.07.2018 aufgrund des damit verbundenen Rückabwicklungsge
schehens einerseits und Vertrauensgesichtspunkten andererseits sehr komplex. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat daher ein diesbezügliches Rechtsgutachten erstellen lassen, das derzeit ausgewertet wird. Ziel muss es sein, die Widersprüche auf weitestgehend gesicherter rechtlicher Grundlage entscheiden zu können, um für die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Zu Frage 3: Ein Widerspruch der Stadt Tanna gegen den Kreisumlagenbescheid für das Jahr 2018 liegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt bislang mit Sachstand 22.03.2019 nicht vor.
Und zu Frage 4: Die Stadt Tanna erhielt in dem nachgefragten Zeitraum folgende Schlüsselzuweisungen: 2016 477.211 Euro, 2017 598.448 Euro, 2018 412.192 Euro und 2019 315.132 Euro. Der Berechnung der Schlüsselzuweisungen in den nachgefragten Jahren liegen folgende Steuerkraftmesszahlen zugrunde: Für 2016 2.291.328 Euro, für 2017 2.248.649 Euro, für 2018 2.438.541 Euro und für 2019 2.578.924 Euro.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die sind entsprechend des Eingangs sehr wohl in der Bearbeitung, wobei die aktuelle Rechtsprechung, so wie von mir ausgeführt, bei der Bearbeitung der jeweiligen Widersprüche natürlich mit zu berücksichtigen ist und das ist derzeit ein Vorgang, der noch im Fluss ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich sehr gern für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung. Bei der angestrebten Veränderung der beiden Körperschaften handelt es sich um eine Einkreisung der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Insofern ist der Begriff „Fusion“ zumindest missverständlich.
Zu Frage 1: Die Landesregierung begleitet die Einkreisungsbestrebungen der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen seit November letzten Jahres. Die Sondierungsgespräche wurden in diesem Jahr fortgesetzt. Gesprächsgegenstände waren insbesondere die künftige Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Landkreis, der künftige Status der Stadt Suhl sowie finanzielle Fragen und deren Auswirkungen. Zwischenzeitlich haben sowohl der Landkreis Schmalkalden-Meiningen als auch die Stadt Suhl zur möglichen Einkreisung Suhls Grundsatzbeschlüsse gefasst. Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat am 19. März 2019 beschlossen, der Einkreisung der Stadt Suhl in den Landkreis zuzustimmen. Dies erfolgte unter der Maßgabe, dass die Stadt Meiningen Kreisstadt bleibt, alle kreislichen Aufgaben der Stadt Suhl auf den Landkreis übertragen und die Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligt werden. Zudem steht der Kreistagsbeschluss unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Suhl einen in diesen Punkten übereinstimmenden Beschluss fasst und dass ein auszuhandelnder Einkreisungsvertrag von beiden Gebietskörperschaften bis zum 31. Mai 2019 unterzeichnet wird. Der Stadtrat der Stadt Suhl hat mit Beschluss vom 20. März 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, auf der Grundlage der Sondierungsgespräche konkrete Verhandlungen mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und Gespräche mit dem Freistaat Thüringen zu führen mit der Maßgabe eines möglichen Inkrafttretens des Neugliederungsgesetzes zum 01.01.2024. Über das Verhandlungsergebnis sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Suhl in einem Bürgerentscheid abstimmen.
Zu Frage 2: Auf Basis der bisherigen Beratungen würde die Landesregierung vorschlagen, diese Ein
kreisung ebenso wie die Einkreisung Eisenachs in den Wartburgkreis mit Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro zu unterstützen.
Und zu Frage 3: Der Landesregierung sind bis auf die eben von mir bezüglich der Stadt Suhl offerierten Bestrebungen keine laufenden oder beabsichtigten Bürgerinitiativen im Hinblick auf die Einkreisungsbestrebungen der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen bekannt.
Vielen Dank.
Rein technisch gesehen ist es ja so, dass die beiden Beschlüsse, wie eben von mir auch erläutert, unschwer erkennbar nur unwesentliche Übereinstimmungen aufweisen. Insoweit ist – zumindest, was einen möglichen Gesetzentwurf für die Einkreisung Suhls in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen betrifft – diese Phase noch gar nicht erreicht. Der Vorschlag der Landesregierung lautet lediglich: Wenn ihr euch einigt, dann würden wir auf eine solche Summe wie im Fall Eisenach–Wartburgkreis zurückgreifen. Wie gesagt, so weit ist es derzeit noch nicht. Deshalb erübrigen sich eigentlich alle anderen Fragestellungen diesbezüglich.
Lieber Herr Kollege Fiedler, das Datum 01.01.2024 ist ein Verhandlungsauftrag des Stadtrats an den Oberbürgermeister. Ob am Ende der Verhandlungen zwischen beiden Partnern dieses Einkreisungsdatum wirksam wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn ich es könnte, müsste ich woanders stehen.
Genau.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Holbe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – auch hier eine Vorbemerkung: Bei den angestrebten Veränderungen der beiden Kör
perschaften handelt es sich um eine Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis. Insofern ist der Begriff „Fusion“ zumindest missverständlich.
Die Fragen 1 und 2 kann ich nach Ihren vorherigen Ausführungen insoweit weglassen.
Zu Frage 3 möchte ich Ihnen antworten: Der Landesregierung sind keine laufenden oder beabsichtigten Bürgerinitiativen im Hinblick auf die hier genannte Einkreisungsbestrebung bekannt.
Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, Sie meinen den Überbrückungszeitraum von diesem Jahr an bis zur Wirksamkeit der Fusion.
Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Eisenach entsprechende Anträge bei der oberen Rechtsaufsicht – sprich Landesverwaltungsamt – stellt, ist es natürlich möglich, es ist kein Rechtsanspruch, aber es ist natürlich möglich, dass in diesem Falle für diese Zwischenjahre noch Bedarfszuweisungen ausgereicht werden. Das hängt jeweils von der konkreten Jahresrechnung oder von der konkreten Planung der Stadt Eisenach für die entsprechenden Haushaltsjahre ab.
Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Mit dem Gesetz, das Sie eben erwähnt haben, mit dem Gesetzentwurf – wir gehen davon aus, dieser Gesetzentwurf wird noch im Verlaufe dieser Legislatur verabschiedet – wird für die nächsten Jahre die gesetzliche Grundlage gelegt, wie die Auszahlungen der jeweiligen Jahrestranchen dann vorgenommen werden müssen. Der Haushaltsgesetzgeber der nächsten Legislatur ist an diese gesetzliche Vorgabe, die jetzt geschaffen wird, gebunden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel der Landesregierung ist eine zukunftsorientierte und qualitativ hohe Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Verwaltung. An diesem Ziel orientiert sich der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf. Eine bereits frühzeitige Einbindung des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Hessen-Thüringen erbrachte dabei wertvolle Impulse, die in diesem Gesetzentwurf auch ihren Niederschlag gefunden haben.
Darüber hinaus wurden Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der dienstrechtlichen Praxis sowie Entwicklung der Rechtsprechung notwendig waren.
Meine Damen und Herren, an vier Beispielen möchte ich Ihnen die Vorhaben zur Fortschreibung der dienstrechtlichen Vorschriften kurz darstellen.
So soll mit diesem Gesetzentwurf eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung eingeführt werden, in deren Folge sich Beamte künftig frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden können, ohne finanzielle Nachteile fürchten zu müssen. In den Medien wird hier häufig vom sogenannten Hamburger Modell gesprochen.
Zum Zweiten: Mit diesem Gesetzentwurf soll zugleich die Rechtsposition von Beamten verbessert werden, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit leider Opfer von gewalttätigen Angriffen geworden sind. Die den betroffenen Beamten hieraus zustehenden Schmerzensgeldansprüche können häufig insbesondere wegen oftmals fehlender Liquidität der Schädiger nicht durchgesetzt werden. Mit diesem Gesetzentwurf soll daher eine Rechtsgrundlage geschaffen werden für die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn im Falle einer erfolglosen Vollstreckung.
Zum Dritten: Mit diesem Gesetzentwurf soll die Einrichtung einer eigenen dienstrechtlichen Fachrichtung zur Begleitung der fortschreitenden Digitalisierung in der Thüringer Landesverwaltung erfolgen. Hiermit soll die Grundlage für ein auch in dieser Hinsicht leistungsfähiges und qualifiziertes Personal geschaffen werden.
Last, but not least: Schließlich soll mit diesem Gesetzentwurf ein Rückkehrrecht für solche kommunalen Wahlbeamten geschaffen werden, die zuvor
in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Thüringen standen, und das innerhalb von zwei kommunalen Wahlperioden. Hiermit soll einerseits das kommunalpolitische Engagement der Landesbeamten gestärkt werden, andererseits werden die im kommunalen Wahlamt gewonnenen, durchaus vielfältigen Erfahrungen für die staatliche Verwaltung dadurch nutzbar gemacht.
Meine Damen und Herren, in diesen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts wurden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände bereits im Juli 2018 im Wege der frühzeitigen Information eingebunden. Diese haben auch von ihrem Beteiligungsrecht rege Gebrauch gemacht. Auf diese Weise konnte dieser Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen weiterentwickelt werden. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Es ist unser Beitrag auch für eine leistungsstarke Verwaltung in Thüringen für die Zukunft. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Anlässlich der Kundgebung „Tage der nationalen Bewegung“ am 8. und 9. Juni 2018 in Themar kamen zur Unterstützung der Thüringer Polizei Einsatzkräfte aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zum Einsatz. Die Ersatzkundgebung „Rock gegen Überfremdung“ am 25. August 2018 in Kloster Veßra ist im Zusammenhang mit der nicht stattgefundenen Kundgebung in Mattstedt zu sehen. Zur Absicherung beider Kundgebungen waren Einsatzkräfte aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt im Einsatz. Im Zusammenhang mit der Kundgebung „Rock gegen Über
fremdung III“ am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda bzw. Magdala und Kirchheim wurde die Thüringer Polizei durch Einsatzkräfte aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei unterstützt. Zu den Kundgebungen „Jugend im Sturm – Für Familie, Heimat und Tradition“ am 7. Juli 2018 in Kirchheim und „Das Eichsfeld im Herzen, Deutschland im Sinn“ am 1. September 2018 in Leinefelde kamen keine Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern zum Einsatz.
Zu Frage 2: Gesamtkosten zu Einsätzen werden nicht erhoben. Alleinig die Sachkosten, zu denen unter anderem Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Anmietung und Verbrauchsmittel gehören, werden erfasst. Für die in Rede stehenden Kundgebungen liegen folgende Sachkosten vor: Themar 41.594 Euro, Kirchheim 5.409 Euro, Mattstedt und Kloster Veßra 62.535 Euro, Leinefelde 5.405 Euro, Apolda bzw. Magdala und Kirchheim 95.231 Euro. Die Sachkosten für die eingesetzten Polizeikräfte aus anderen Bundesländern belaufen sich nach den aktuell vorliegenden Kostenrechnungen für die Kundgebung am 8. und 9. Juni 2018 in Themar auf 112.960 Euro, für die Kundgebung am 25. August 2018 in Mattstedt und Kloster Veßra auf 111.652 Euro und für die Kundgebung am 5. und 6. Oktober 2018 in Apolda bzw. Magdala und Kirchheim auf 20.622 Euro. Es liegen noch nicht alle Kostenrechnungen der unterstützenden Bundesländer vor.
Zu Frage 3: Die Anzahl der erforderlichen Einsatzkräfte und Mittel wird auf der Grundlage der gewonnenen Gefährdungserkenntnisse bestimmt und steht frühestens zwei bis drei Wochen vor der Kundgebung fest. Darauf aufbauend wird das Unterbringungsund Verpflegungskonzept erstellt. Deshalb kann die Landesregierung zu den Gesamtkosten für die Absicherung der Kundgebung vom 5. bis 7. Juli 2019 in Themar noch keine Angaben machen. Im Übrigen verweise ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen zu Frage 2.
Zu Frage 4: Die zuständige Versammlungsbehörde des Landkreises Hildburghausen hat für die Kundgebung vom 5. bis 7. Juli 2019 in Themar noch keinen versammlungsrechtlichen Bescheid erlassen. Ein erstes Kooperationsgespräch mit dem Anmelder ist für die 9. Kalenderwoche vorgesehen.
Vielen Dank.
Wenn Sie gestatten, würde ich Ihnen die Antworten zu beiden Fragen schriftlich nachliefern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts SaaleHolzlandkreis wurde die Stellenausschreibung aufgehoben, da vergessen wurde, von den Bewerbern aktuelle Zeugnisse und Beurteilungen abzufordern.
Zu Frage 2: Die Gründe für die Verfahrensdauer sind der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht bekannt.
Zu Frage 3: Wegen der Notwendigkeit der Einstellung eines Gemeindebediensteten mit der erforderlichen Laufbahnbefähigung nach § 33 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO führte die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde Beratungsgespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Kahla, die auch das Verfahren der Stellenausschreibung zum Gegenstand hatten. Insofern ist die Rechtsaufsichtsbehörde tätig geworden.
Zu Frage 4: Die Stadt Kahla hat der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nach dem Verstreichen der Widerspruchsfrist gegen die Aufhebung der nachgefragten Stellenausschreibung umgehend eine neue Stellenausschreibung durchführen werde.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, aus den Reihen der kommunalen Familie, zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich glaube, das gehört sich an dieser Stelle. Mein erster Dank gilt der Landesregierung, vor allen Dingen auch meinem Minister, dem Innenund Kommunalminister Georg Maier,
der mir die Möglichkeit eröffnet hat, heute hier vor Ihnen zu reden. Wer sich mit der Materie ein bisschen auskennt, kann, glaube ich, auch die Gründe dafür sehr schnell finden.
Ich möchte mich aber auch bei denjenigen bedanken, meine Damen und Herren, die in den letzten Monaten bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, sowohl in den Verwaltungen in den Ministerien, hier in der Landtagsverwaltung, aber auch bei den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden unseres Freistaats und nicht zuletzt auch bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, den Institutionen, die sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens geäußert haben. Dazu, wie viele das waren, komme ich im Verlauf meiner Ausführungen noch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Redeeinschub, eine Replik auf das, was ich bisher in der Debatte aus den Reihen des Hohen Hauses vernehmen durfte.
Liebe Frau Holbe, Sie wissen, ich schätze Sie und Ihre Arbeit sowohl im Landtag als auch als ehren
amtliche Bürgermeisterin sehr. Man konnte Ihr Dilemma hier am Rednerpult förmlich spüren. Auf der einen Seite sind Sie eine Bürgermeisterin, die durchaus mit Weitblick und Zuversicht eine freiwillige Fusion mit Ihren Nachbargemeinden in Ihrer Region angeht und genau weiß, wie dieser Prozess vonstattengeht, und andererseits haben Sie die Verpflichtung, hier für Ihre Fraktion eine Rede zu halten, die mit der Realität – mit Verlaub – nur in Teilen etwas zu tun hat.
Sie haben meinen Respekt dafür, dass Sie das so hinbekommen haben.
Sehr geehrter Herr Möller, was Sie hier geäußert haben im Hinblick auf die Entscheidungen der Kommunen, freiwillig zu fusionieren – wissen Sie eigentlich, was Sie hier der kommunalen Familie an den Kopf geworfen haben?
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit zum Ausdruck gebracht haben? Die vielen Sitzungen, die vielen Stunden, die diese Männer und Frauen damit verbracht haben,
über die Zukunft ihrer Gemeinden, ihrer Städte nachzudenken und Entscheidungen zu treffen – Sie stellen das hier so dar, als wären sie von der Landesregierung gekauft. Mein Gott, wie tief muss man sinken, um zu solch einer Beurteilung zu kommen?
Das stellt die Arbeit dieser in der Regel ehrenamtlichen Leute dermaßen in den Senkel. Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen.
Lieber Herr Kellner, Sie sind auch kommunalpolitisch unterwegs – auch dafür meinen Respekt. Sie haben moniert, dass wir als Freistaat Thüringen als Förderung einheitlich über das Land für alle fusionswilligen Kommunen pro Einwohner 200 Euro Neugliederungsprämie vergeben. Sie haben das Beispiel gebracht – ich meine, es wären Sömmerda und Schillingstedt gewesen, die Sie angeführt haben, man könnte auch Nordhausen, Meiningen oder andere anführen, die kleinere Gemeinden um sich herum eingemeindet haben. Wenn man Ihrem Gedanken folgt, hätte die Landesregierung in dem Gesetz zur Finanzierung der Gemeindeneugliederung vom März oder April dieses Jahres die Einwohner Thüringens unterschiedlich gewichten sollen. Das wäre Ihre Logik. Das heißt, die städtischen Einwohner wären anders zu bewerten gewesen als die Bevölkerung im ländlichen Raum. Erklären Sie
mir mal bitte, wo da der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung ist. Es gab gar keine andere Möglichkeit, als einen einheitlichen Satz für jeden Einwohner Thüringens bei dieser Neugliederungszuwendung festzulegen.
Wenn Sie das verkennen – und Sie können da gern den Kopf schütteln – dann schauen Sie einmal ins Grundgesetz.
Herr Abgeordneter Malsch, Ihren Wortbeitrag habe ich in Anlehnung an das verstanden, was in der letzten Woche in der Presse zu lesen war. Sie drohen hier der kompletten kommunalen Familie Thüringens mit einer Klage des Wartburgkreises. Sie haben eine bestimmte Fusion im Auge, drohen aber damit, das gesamte Gesetz lahmzulegen.
Das kann man ja tun an Ihrer Stelle. Wie redlich das ist, sei mal dahingestellt. Es würde dem Wartburgkreis im Übrigen sehr schwerfallen, ein Rechtsschutzinteresse dahin gehend geltend zu machen, eine Fusion beispielsweise im Altenburger Land verhindern zu wollen.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn ich meine Rede am Stück halten könnte, Herr Abgeordneter Malsch. Wenn Sie nach Ende meiner Rede noch das Bedürfnis haben, mir eine Frage zu stellen, dürfen Sie das gern tun.
Ich kann der hier versammelten kommunalen Familie sagen: Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, jeder hat das Recht zu klagen. Die erste Voraussetzung ist, ein Gericht muss dieser Klage auch folgen. Zweitens wird dann festgestellt, wie weit diese Klage reicht. Deshalb finde ich diese Bemerkungen oder diese Äußerungen des Herrn Abgeordneten an dieser Stelle vollkommen unangebracht.
Aber ich komme noch im Detail dazu und würde dazu gern noch ein paar detaillierte Ausführungen machen.
Meine Damen und Herren, dieses vorliegende Neugliederungsgesetz ist mit Abstand der bedeutendste Schritt der Gemeindegebietsreform in der 6. Legislaturperiode. Ich überlasse es den Statistikern, das vielleicht noch darüber hinaus festzustellen, aber zumindest für diese Periode. Mehr als 250 Gemeinden sind direkt von den in diesem Gesetz vorgesehenen Bestandsänderungen betroffen. In dem Thüringer Neugliederungsgesetz 2018, das schon seit dem 6. Juli dieses Jahres in Kraft ist, waren 49 Gemeinden beteiligt. Wenn man die Gemeinden einbezieht, deren Verwaltungsstrukturen sich durch die gesetzlichen Regelungen ändern, zum Beispiel bei der Änderung von Verwaltungsgemeinschaften, sind von dem Vorhaben im jetzigen Gesetz etwa 370 Gemeinden betroffen. Die vorgesehenen Strukturveränderungen betreffen alle Landkreise des Freistaats Thüringen mit Ausnahme des Landkreises Greiz. Aber da gibt es Hoffnung für das neue Gesetz: Für das sogenannte dritte Neugliederungsgesetz gibt es dort einen Antrag.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzustellen – und ich will das wirklich ausdrücklich betonen –: Dieser Gesetzentwurf entspricht dem Willen der betroffenen Gemeinen auf freiwillige Neugliederung.
Er ist damit Ausdruck ihrer Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Wer anderes behauptet, verkennt die Arbeit dieser Damen und Herren vor Ort. Das zeigt, dass eine Vielzahl der Gemeinden die Zeichen der Zeit erkannt und ihre Chance auf ein selbstbestimmtes Gestalten der Zukunft wirklich mit Weitblick, mit Vorausschau genutzt hat, meine Damen und Herren.
Leider – und das widerlegt dann auch Ihre These, dass wir die Kommunen an dieser Stelle „gekauft“ hätten – haben sich nicht alle Kommunen, selbst die, die es vielleicht finanziell durchaus nötig hätten und vielleicht Sinnvolles mit der Neugliederungsprämie hätten anfangen können, dazu entschließen können, in diesem Gesetz neustrukturiert zu werden. Die einen sind der Meinung, dass es ihre finanzielle Situation derzeit erlaubt, durchaus auch als untermaßige Gemeinde weiterexistieren zu dürfen. Die anderen sind prinzipiell und grundsätzlich gegen solche Maßnahmen. Das zeigt auch, dass Ihre These an dieser Stelle so überhaupt nicht haltbar ist, meine Damen und Herren von der Opposition.
Ja, es ist so, zur Entscheidung stehen auch Neugliederungen, die dem Leitbild des Landes bisher – ausdrücklich formuliert – nur teilweise entsprechen. Aber an dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich,
meine Damen und Herren von der Opposition: Sie müssen sich schon entscheiden! Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die Freiwilligkeit in ihrer reinsten Form präferieren oder die reine Lehre des Leitbilds. Ein Leitbild lässt sich nur eins zu eins umsetzen, wenn der Gesetzgeber eingreift.
Aber das bedeutet die Abkehr vom Freiwilligkeitsprinzip. Das heißt, Ihr Vorwurf geht komplett ins Leere. Sie müssen sich also, wie gesagt, entscheiden: Kritisieren Sie, unser selbst gegebenes Leitbild zu verletzen, das Sie ohnehin selbst abgelehnt haben, oder setzen Sie weiter auf Freiwilligkeit. Diese Regierung – und mit ihr gemeinsam die Koalition – hat sich für die Freiwilligkeit entschieden, meine Damen und Herren.
Aber – und auch das wurde hier vom Rednerpult schon richtig festgestellt – Zwischenschritte wurden notwendig durch den Wegfall der in der Tat im ehemaligen Vorschaltgesetz angelegten pflichtigen Phase.
Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt festzustellen: Die jetzt angelegten Schritte gehen in die richtige Richtung. Wer sich diesen Gesetzentwurf mal ganz genau anschaut, wer das wirklich mal tut und auch mal die Karte danebenlegt und schaut, was da jetzt eigentlich entsteht, wird feststellen: Da ist ein roter Faden zu erkennen – der rote Faden hat ausnahmsweise mal nichts mit der Parteifarbe zu tun –, aber es ist eine Linie zu erkennen.
Aus jeder – und ich betone ausdrücklich: aus jeder – in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Neugliederung, die jetzt für den einen oder anderen vermeintlich unvollkommen daherkommt – ob freiwillig oder nicht –, kann später noch ein leitbildgerechtes Gebilde entstehen.
Und das ist der Gedanke, der diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt und dem sind übrigens auch die Gesetzentwürfe aus früheren Zeiten, als die CDU für dieses Metier noch Verantwortung trug, immer gefolgt. Insofern hat sich an dieser Stelle überhaupt nichts geändert, meine Damen und Herren.
Kommen wir nun zum Thema des Anhörungsverfahrens. Vom Innenund Kommunalausschuss wurde ja die Form des schriftlichen Anhörungsverfahren gewählt. Jeder weiß, diese Anhörungen – gerade bei Gebiets- und Bestandsänderungen – sind sogar verfassungsrechtlich normiert. Diese Anhörung hat vom 1. Oktober bis zum 2. November dieses Jahres stattgefunden. Wie immer hat das Ministerium für Inneres und Kommunales für den Thüringer Landtag. Für den Innenausschuss, als
Dienstleistung die entsprechende Koordinierung dieser Anhörung vorgenommen, auch im Verbund mit den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden. Es wurden die an den Neugliederungsregelungen beteiligten Gemeinden, alle von den Neugliederungen betroffenen Einwohner, die Verwaltungsgemeinschaften und die von einer kreisübergreifenden Gemeindeneugliederung betroffenen Landkreise zu diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angehört. Insgesamt sind in diesem Verfahren mehr als 5.000 Stellungnahmen eingegangen, darunter rund 3.900 ablehnende und etwas mehr als 1.100 zustimmende. Das zeigt zum einen, dass die Möglichkeit der Beteiligung der unmittelbar Betroffenen durchaus intensiv genutzt wurde, aber sich diese Anzahl der Stellungnahmen auch auf wenige Orte oder Regionen konzentriert hat. Am stärksten stand die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeschlagene kreisübergreifende Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ um die Stadt Kaltennordheim in der öffentlichen Diskussion.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch ein paar Bemerkungen über das eben zu diesem Thema aus diesem Rund Gehörte ausführen: Mich hat in den letzten Wochen vieles bewegt, das dieses Thema betrifft. Ich habe auch mehrfach vor Ort in der Region das direkte Gespräch mit den Beteiligten geführt. Was mich immer – ich will nicht sagen – aufgeregt hat, aber zumindest – ja, ich mache keinen Hehl darum: Es hat mich auch geärgert, wenn ich immer lesen musste: Das Land will den Kreiswechsel, als wäre der Kreiswechsel erstens vom Land gewollt und zweitens das Primat bei dieser Neugliederungsmaßnahme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da oben sitzen die Vertreter des Stadtrats und der Bürgermeister der Stadt Kaltennordheim, sie könnten Ihnen das gern auch selbst offerieren.
Die Entscheidung der Stadt ist der Maßstab und das Maßgebende – Herr Grob, da können Sie den Kopf schütteln, wie Sie wollen.
Der Stadtrat von Kaltennordheim hat entschieden, erstens dem Wunsch einiger Umlandgemeinden auf Eingemeindung in die Stadt Kaltennordheim zu entsprechen und zweitens – das ist das Entscheidende – in Zukunft der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ angehören zu wollen. Das war eine freie, eigenständige Entscheidung des Stadtrats von Kaltennordheim.
Darauf hat niemand Einfluss genommen. Ich war das erste Mal vor Ort, da war diese Entscheidung schon längst getroffen, meine Damen und Herren.
Die VG „Hohe Rhön“ liegt nun mal auf dem Territorium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, meine Damen und Herren. Das können wir auch nicht ändern und das wollen wir auch gar nicht ändern.
Daher ist dieser Kreiswechsel, um dem kommunalen Willen Ausdruck zu verleihen, notwendig. Deshalb steht es im Gesetz und nicht, weil die Landesregierung das vielleicht will oder weil für uns der Kreiswechsel im Vordergrund steht.
Ich sehe an Ihren Wortmeldungen und Zwischenrufen, dass Ihnen das Thema offenkundig ziemlich nahegeht und Sie mit Ihrer Argumentation an der Stelle durchaus am Ende sind.
Im Übrigen: Uns und auch mir ist nicht verborgen geblieben, dass die Diskussion vor Ort zum Teil auf eine Art und Weise ausgetragen worden ist, die den zivilisierten Rahmen des Miteinanders von Menschen hin und wieder verlassen hat.
Das verurteile ich. Dem sollte man auch in Zukunft nicht beitreten. Mein Appell geht an alle Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem auch an die politisch Verantwortlichen, beizutragen, dass eine solche Art von Auseinandersetzung gar nicht erst aufkommt. Da – Entschuldigung – fassen Sie sich bitte an die eigene Nase, meine Damen und Herren von der Opposition.
Wenn Ihnen das immer noch nicht reicht, dann schauen Sie bitte in den Artikel 28 des Grundge
setzes und in den Artikel 91 der Thüringer Verfassung: Die Gemeinden haben das Recht, eigenständig ihre Zukunft zu bestimmen. Das ist das Allentscheidende; da muss das Interesse eines Kreises und einer Verwaltungsgemeinschaft hintenanstehen.
Das ist Verfassungsrecht in Thüringen und in Deutschland, meine Damen und Herren.
Hört, hört! Es gibt nicht nur eine Auffassung auf der Welt, Herr Abgeordneter Geibert.
Meine Damen und Herren, vor Ort besonders intensiv diskutiert wurde darüber hinaus der Änderungsantrag in Vorlage 6/4530 und die darin vorgeschlagenen Neugliederungen – das wurde schon erwähnt – für den Landkreis Altenburger Land die Auflösung der VG „Oberes Sprottental“ und die Neugliederung ihrer Mitgliedsgemeinden und im Ilm-Kreis die Auflösung der VG „Riechheimer Berg“ und die Neugliederung ihrer Mitgliedsgemeinden. Ich will an dieser Stelle sagen, dass die jetzt gefundenen Lösungen für beide Regionen, für beide Bereiche vor allen Dingen auch durch die Initiative der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen die uneingeschränkte Zustimmung der Landesregierung bekommen.
Meine Damen und Herren, in der letzten Woche, am 6. Dezember, wurde im Innen- und Kommunalausschuss die für die Beschlussfassung dieses Gesetzes notwendige Beschlussempfehlung beschlossen. Sie berücksichtigt zum einen die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der in dem erwähnten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ursprünglich vorgesehenen Auflösungen der Verwaltungsgemeinschaften „Oberes Sprottental“, „Riechheimer Berg“ und „Kölleda“, von denen nunmehr Abstand genommen wird. Auch das – nebenbei bemerkt – ist ein Zeichen, dass man der Meinungsäußerung der
betroffenen Einwohner und Körperschaften in diesem Gesetzentwurf sehr wohl Bedeutung beimisst. Der Gesetzgeber und die Koalitionsfraktionen haben diesem Umstand letztendlich Rechnung getragen und ihre Auffassung geändert und entsprechend im Gesetz dann niedergeschrieben. Dafür gebühren Ihnen mein ausdrücklicher Respekt und die Unterstützung der vorgeschlagenen Regelungen; ich sagte das bereits.
Meine Damen und Herren, es gibt unsererseits, also vonseiten der Landesregierung, Unterstützung dafür, dass mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch die Anträge der Gemeinden auf ein individuelles Ortsteil- bzw. Ortschaftsrecht berücksichtigt werden. Sie wissen, diese Möglichkeit wurde ja erst neu mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gemeinden von April 2018 geschaffen. Einige hatten zum Teil vorher ihre Beschlussfassungen schon, sodass diese Beschlussfassungen noch mal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden mussten; auch diese Möglichkeit wurde reichlich genutzt. Insofern ist das Fazit, was die Beschlussempfehlung betrifft: Diese Beschlussempfehlung wird seitens der Landesregierung in voller Gänze unterstützt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf einige wenige Einzelfälle eingehen. Es wurde schon erwähnt, dass die Gemeinden Masserberg und Schleusegrund entgegen ursprünglicher Absicht nunmehr keine gemeinsame Zukunft miteinander sehen. Ich bedauere das zutiefst, vor allen Dingen auch deshalb, weil das meine unmittelbare Heimat tangiert und ich alle Beteiligten samt und sonders gut kenne und ich auch weiß, warum man sich am Ende nicht mehr auf einen gemeinsamen Weg verständigen konnte. Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich.
Nichtsdestotrotz bin ich der Überzeugung, dass auch diese Region in der Zukunft durch freiwillige Neugliederungsmaßnahmen durchaus noch eine stabile kommunale Zukunft hat. Es kommt jetzt natürlich darauf an, wie sich die Beteiligten vor Ort dementsprechend verhalten. Nicht alles, was da passiert ist, gerade in der Gemeinde Masserberg, muss man wirklich verstehen wollen. Dass auf der einen Seite die neue Gemeinde den Namen genau dieser Gemeinde haben sollte, also die gemeinsame Gemeinde mit Schleusegrund sollte „Masserberg“ heißen, und dann aber ausgerechnet im Ortsteil Masserberg, also der Namensgeber für die Einheitsgemeinde, dann ein oder sogar mehrere Bürgerbegehren gestartet worden sind, um den Ortsteil aus dieser Gemeinde auszugliedern, also den Namensgeber wegzunehmen und in eine andere Richtung zu bringen, das muss man alles nicht wirklich verstehen. Jedenfalls hat das einem gedeihlichen Miteinander, meine Damen und Herren, nicht ge
dient und die Entscheidung des Gemeinderats Masserberg, so bedauerlich sie nun einmal ist,
ist letztendlich auch ein Ergebnis dieser Bemühungen.
Und es wurde hier auch schon erwähnt, was das Thema oder den Fall „Katzhütte“ betrifft. Meine Damen und Herren, selbstverständlich berücksichtigen sowohl die Landesregierung wie der Gesetzgeber, das Parlament, den Ausgang dieses Bürgerentscheids. Es ist schon vorsorglich für das sogenannte dritte Neugliederungsgesetz der ursprüngliche Antrag angemeldet. Je nach Ausgang des Bürgerbegehrens wird das entweder im Gesetz aufgenommen oder eben auch nicht. Das ist Ausdruck des Bürgerwillens und da können Sie kritisieren oder diskutieren, wie Sie wollen,
es bleibt jedenfalls eine Entscheidung vor Ort, nach der sich dann die Gesetzgebung richtet.
Meine Damen und Herren, kommen wir noch in aller Kürze zu einigen Zahlen, was die Finanzhilfen des Landes betrifft, auch das gehört zur Vollständigkeit dazu. Für dieses Gesetz werden an Neugliederungszuwendungen, an Strukturbegleithilfe und Teilentschuldung insgesamt rund 100 Millionen Euro bereitgestellt, und wenn man dann noch den Verzicht auf die Rückzahlung rückzahlbarer Bedarfszuweisungen dazurechnet, sind es 6 Millionen Euro mehr, also das ist der finanzielle Stand. Im ersten Gesetz haben wir etwas mehr als 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das heißt, für die dritte Phase sind noch Mittel vorhanden, um auch diese entsprechend finanziell begleiten zu wollen.