Christina Liebetrau
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anstelle von Marcus Malsch oder Egon Primas habe ich mich heute als Redner für die CDU-Fraktion gemeldet, damit nicht gleich auf den ersten Blick deutlich wird, dass bei der CDU keine Lebensmittel verschwendet werden.
Es hat lange gedauert bei einigen – ja, guten Tag!
Aber zum Ernst der Sache: Wir alle sind gegen Lebensmittelverschwendung.
Es ist abgestimmt mit den beiden Kollegen, also beruhigen Sie sich.
Gleichwohl kann in dieser Landesregierung offenbar jeder machen, was er will. Von Grünen insgesamt und von grünen Ministern wissen wir ohnehin, dass sie alles besser wissen und machen als die anderen – ja, sogar als jene, die dafür zuständig sind. Ich bin gespannt, wer nachher für die Landesregierung reden darf. So zum Beispiel untersteht Ministerin Werner das Landesamt für Verbraucherschutz. Das ist unter anderen zuständig für Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Verbraucher über Lebensmittel- und Ernährungsfragen. Dieses Amt gibt dann auch tolle Flyer heraus und erklärt dem Verbraucher wichtige Sachen, zum Beispiel, dass der sachgerechte Umgang mit Lebensmitteln bereits beim Einkaufen beginnt und dass Beschaffenheit von Lebensmitteln durch die Lagerung erheblich beeinflusst wird – wie das jede gute Hausfrau und jeder gute Hausmann weiß, genau.
So weit, so gut. Aber jetzt kommt die grüne Landtagsfraktion Thüringen ins Spiel und erklärt, wie es
richtig geht. In einer Pressemitteilung erklärt sie, ich zitiere: „Wir wollen unsere Verantwortung für die nötige Unterstützung wahrnehmen und begrüßen die Initiative des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, um das Problem der Lebensmittelverschwendung auf Bundesebene anzugehen.“ Toller Satz. Nur ist die Initiative von Minister Lauinger zur Legalisierung des Containerns krachend gescheitert. Ich kann Ihnen auch erklären, warum.
Häufig – wir haben es eben auch gehört – wird Frankreich als Beispiel genannt. Die Bundesregierung ist aber aus gutem Grund mit vielen Beteiligten – WWF oder den Tafeln – zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt.
Für das Bundeslandwirtschaftsministerium ist das Ergebnis wichtig, nicht die Freude über den Weg. Ein Gesetz zu beschließen, ist kein Wert an sich, kein Selbstzweck. Entscheidend ist, dass das formulierte Ziel erreicht wird. Anders als die im Ausland bekannten Gesetze, die nur einen Punkt in der Kette der Lebensmittelverschwendung aufgreifen, sollen alle Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen werden. Das verdeutlicht auch die Praxis, konkret die Diskussion darum, ob der Bund ein Antiwegwerfgesetz nach französischem Vorbild beschließen sollte. Denn das, was unter anderem Frankreich per Gesetz für Supermärkte ab einer bestimmten Größe verordnet hat, ist in Deutschland längst gang und gäbe. Es ist bei uns seit vielen Jahren üblich, dass zahlreiche Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis zum Beispiel an die Tafeln oder andere soziale Einrichtungen abgeben.
Zum Vergleich: Die Tafeln retten in Deutschland pro Jahr über 260.000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000 Lebensmittelmärkten. In Frankreich liegt die Zahl der geretteten Lebensmittel trotz Gesetz bei lediglich 46.200 Tonnen. Das liegt weit unter den geretteten Lebensmitteln in Deutschland allein durch die Tafeln. Weiterhin hat sich der Dachverband Tafel Deutschland e. V. bereits im Februar 2016 gegen die Einführung eines Antiwegwerfgesetzes nach französischem Vorbild ausgesprochen. Ein wesentliches Argument ist, dass die Zuständigkeit für die Entsorgung nicht von den Supermärkten auf die Tafeln verschoben wird, denn den Tafeln ist nicht damit gedient, wenn sie unabhängig vom Be
darf große Mengen an Lebensmitteln erhalten, die sie nicht verteilen können, und dann werfen sie diese weg. Deshalb ist die Betrachtung der ganzen Liefer- und Abnahmekette so wichtig, wie es Deutschland macht.
Werte Damen und Herren, zudem stellt sich die Frage, welche Gesetze genau denn beschlossen werden sollen, denn der größte Anteil an Lebensmittelverschwendung fällt in Privathaushalten an. Wir können und wollen aber niemandem vorschreiben, was oder wie viel er einkaufen soll oder im Restaurant verzehrt. Ein Kühlschrank-, Einkaufskorboder Verzehrgesetz wird es nicht geben. Oder soll es ein Gesetz geben, das den Restaurants die Portionsgrößen auf den Tellern vorschreibt oder dass das, was auf den Tellern liegen bleibt, an andere Verbraucher gehen soll? Wohl kaum. Das kurz zu Ihrer Einordnung.
Nach einem Gesetz ist schnell gerufen und ebenso werden von selbst ernannten Weltverbesserern bereits verabredete Maßnahmen und Wege als sinnlos abgetan, aber die Praxis zeigt das Gegenteil. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, bei Twitter war die Tage Folgendes zu lesen – ich zitiere auszugsweise –: „Linke Thüringen will rechtliche Möglichkeiten zur Einführung von landesweiter Mietobergrenze in Thüringen prüfen lassen.“ „‘Wenn wir politische Gestaltungsmöglichkeiten haben, Mietexplosionen zu verhindern, müssen wir Sie nutzen.‘ – [so] […] Susanne Hennig-Wellsow.“
Okay. Nun haben wir die Enteignungsdebatte, die in Berlin geführt wird, auch in Thüringen. Die Eigentümer sollen also vom Staat vorgeschrieben be
kommen, was richtig und gut ist. Die Linke will also doch wieder den Sozialismus einführen.
Werte Damen und Herren, was ich nicht verstehe, ist, ob die Aktuelle Stunde das richtige Mittel zum Sozialismuseinführen ist. Wenn Sie es ernst meinen, hätten Sie doch einen Antrag machen können oder einfach bei der Wohnungsbauministerin Ihrer Partei anrufen können, damit sie ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, wie Sie in der Begründung Ihrer Aktuellen Stunde schreiben.
Dass das der falsche Weg ist, hat Ihnen neben dem Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – der vtw vertritt Wohnungsunternehmen, in denen fast jeder vierte Thüringer lebt – auch schon der Kollege Warnecke von Ihrem Koalitionspartner SPD in seiner Pressemitteilung erklärt. Er sieht Handlungsbedarf nur in den Zentren Thüringens. Eine Obergrenze sei nicht das Mittel zum Erfolg. Man solle sich stattdessen auf die Städte konzentrieren, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mieten für Normalverdiener unerschwinglich werden.
Werte Damen und Herren, da gebe ich Herrn Warnecke recht und will kurz aufzählen, wie wir dabei helfen wollen, damit die eigenen vier Wände und vor allem die Mieten erschwinglich bleiben oder wieder werden: Mehr Neubau, mehr Wohneigentum und weniger Regulierung
das sind die Ziele der CDU-Fraktion für bezahlbares Wohnen.
Ja, vor allem auch weniger Regulierung, denn die Regulierungssucht, und das ist Fakt, hat den Wohnungsbau unnötig teuer gemacht.
Und weiter: Es wird nicht genügend Bauland erschlossen und die Baukosten laufen davon. Im Ergebnis werden zu wenige Wohnungen fertiggestellt. Diesen Trend müssen wir umkehren. Erst im Herbst vergangenen Jahres haben sowohl die CDU/CSUFraktionsvorsitzendenkonferenz als auch die Herbstkonferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund Vorschläge für mehr Woh
nungsbau gemacht. Vorsitzender beider Konferenzen ist Mike Mohring. Kern der Forderungen: Wir wenden uns strikt gegen Auflagen, die den Wohnungsbau verteuern und noch mehr Bürokratie produzieren.
Damit Bauen weiterhin interessant bleibt, müssen wir darauf achten, dass die Baukosten nicht weiter steigen. Vor allem die Erweiterung und Einführung neuer energetischer Standards haben die Baukosten stark in die Höhe getrieben. Der Neubau von Wohnungen darf nicht durch immer neue administrative Anforderungen bzw. DIN-Normen derart verteuert werden, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen.
Zum Forderungspaket gehören weiter ein einfacheres Bauplanungsrecht, Baukindergeld und steuerliche Anreize.
Der Neubau von Wohnungen und die erleichterte Wohneigentumsbildung sind die entscheidenden Ansätze, um für Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu sorgen, meine Damen und Herren. Um das Interesse von Investoren in den Wohnungsmarkt zu wecken, bedarf es Anreize statt staatlicher Regelungen und Reglementierungen, bedarf es attraktiver staatlicher Unterstützung privaten Engagements statt Gängelei und immer höherer Standards oder gar staatlich verordneter Mietobergrenzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir halten gar nichts davon, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Der beste Mieterschutz ist Wohnungsbau. Die Mietpreisbremse, die eingeführt wurde, um den Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten zu dämpfen, muss auf Geeignetheit und Wirksamkeit überprüft werden. Wenn festgestellt wird, dass dieses Instrument seine Wirkung verfehlt, wäre es jedenfalls völlig falsch, die Mietpreisbremse schlicht weiter zu verschärfen. Wer die Mieten festschreiben will, muss sich darüber im Klaren sein, dass dadurch bei den Wohnungsunternehmen die Mittel für Investitionen nicht mehr da sein werden.
Werte Damen und Herren, in der Summe sind die hier kurz angerissenen Vorschläge unsere Antwort auf die Mietbremse und den Mietenstopp. Wir wollen keine Hindernisse, sondern Anreize für den Bau neuer Wohnungen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, liebe Frau Lukasch! Nun ist es klar, dass Sie kritisch beleuchten wollen, wenn die Bundesregierung einmal tatsächlich arbeitet und Ergebnisse vorlegt.
Ich sage es ehrlich, wir sind zufrieden mit dem Wohnungsgipfel.
Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die hohen Wohn- und Mietkosten dämpfen, die viele Bürger besorgen. Mit dem Baukindergeld für Familien, Steuerabschreibungen für den Bau von Mietwohnungen, der Bereitstellung von mehr bundeseigenen Grundstücken und einer Milliardenoffensive im sozialen Wohnungsbau soll erreicht werden, dass bis 2021 bis zu 1,5 Millionen Wohnungen gebaut werden. Die Bundesregierung hat bewiesen, dass sie Lösungen anbieten kann. Nun muss sie sich auf den Weg machen, die Ideen auch umzusetzen. Mit dem Baukindergeld ist man bereits gestartet, Gesetzentwürfe weiterer Maßnahmen sind auf dem Weg.
Werte Damen und Herren, ich will Ihnen sagen, was der CDU-Fraktion dabei besonders wichtig ist. Unter dem Vorsitz von Mike Mohring haben sowohl die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz als auch die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Ländern und im Bund Vorschläge für mehr Wohnungsbau verabschiedet. Die wirksamste Maßnahme gegen weiter steigende Mieten ist, das Bauen günstiger und einfacher zu machen. Alle Maßnahmen und Regelungen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern oder bürokratisch erschweren, sind strikt zu vermeiden. Auch Umwelt- und Energiestandards sollten daraufhin überprüft werden, ob ihr Nutzen und ihr Anteil an den Baukosten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Herr Kobelt, da muss ich Ihnen teilweise widersprechen, denn machen wir uns nichts vor: Jede Erhöhung der Standards führt zu erheblichen Steigerungen der Baukosten. Und das betrifft alle, nicht nur in dem höheren Segment, auch in dem für Sozialwohnungen.
Werte Damen und Herren, der Neubau von Wohnungen und die erleichterte Wohneigentumsbildung sind entscheidende Ansätze, um für Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu sorgen. Die Schaffung neuen Wohnraums soll durch die dauerhafte Einführung einer degressiv ausgestalteten Abschreibung für Gebäude gefördert werden. Die Finanzierung von Projekten wird so durch eine schnelle Steuerersparnis erleichtert. Einen weiteren Hebel für den Eigentumserwerb sehen wir in Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer. Ziel ist, Familien beim erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen. In Kombination mit dem Baukindergeld ist dies eine substanzielle Entlastung.
Sehr geehrte Damen und Herren, Grundvoraussetzung für die Schaffung neuen Wohnraums ist die
ausreichende Bereitstellung von Bauflächen. Hier stehen in erster Linie die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit in Verantwortung. Auch die Landesplanung der Länder muss hier einen positiven Beitrag leisten. Vorhandenes Bauland muss aktiviert werden. In diesem Zusammenhang muss die Nutzung von innerörtlichen Nachverdichtungsmöglichkeiten ebenfalls in den Blick genommen werden, für die mit Programmen der Städtebauförderung vom Bund und in den Ländern weiterhin attraktive Anreize gesetzt werden müssen. Auch muss ermöglicht werden, dass Baulücken im ortsnahen Außenbereich geschlossen werden können. In der Summe sind diese Ansätze unsere Antwort auf die Mietpreisbremse und den Mietenstopp.
Meine Damen und Herren, wenn ich es noch einmal in einem Satz zusammenfassen darf: Um das Interesse von Investoren in den Wohnungsmarkt zu wecken, bedarf es Anreize statt staatlicher Reglementierung. Es bedarf attraktiver staatlicher Unterstützung privaten Engagements statt Gängelei und immer höheren Standards. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin.
Ausreichung von Fördermitteln für Investitionen in Kindertagesstätten
Zur Modernisierung, Sanierung, Ausstattung oder Neuschaffung von Betreuungskapazitäten für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt wurden in den vergangenen Jahren Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene auf den Weg gebracht. Der
Bund reicht im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro aus, wovon Thüringen 28,6 Millionen Euro erhalten wird. Im laufenden Jahr stehen darüber hinaus Bundesmittel im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bereit. Für das Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017 bis 2018 stellt der Freistaat Thüringen zudem Landesmittel in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro zur Verfügung. Vor dem Hintergrund steigender Geburtenzahlen sowie des Rechts auf einen Betreuungsplatz haben viele Kommunen Anträge auf Förderung ihrer nötigen Baumaßnahmen gestellt. Aus meinem Wahlkreis ist insbesondere die Gemeinde Viernau betroffen, die sich seit Monaten um Förderung bemüht (Antragstellung am 26. Februar 2018).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge seitens der Träger liegen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport derzeit für die drei benannten Förderprogramme thüringenweit und speziell aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor?
3. Wann können die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Viernau, mit einer Förderentscheidung rechnen?
Ja, ich hätte doch vielleicht noch einmal eine Konkretisierung. Es ist absehbar – es zieht sich nur schon ewig hin. Die Fördermittel wurden auch aufgrund anderer Umstände bereits von 400.000 auf 285.000 Euro gekürzt. Die Kommunen sind dringend auf das Geld angewiesen, weil sie ganz einfach die Betreuungskapazitäten schaffen wollen und schaffen müssen. Das Jahr ist bald zu Ende, also es drängt alles sehr. Vielleicht kann der Zeitraum ein bisschen eingegrenzt werden. Dauert es noch Monate, Wochen oder wie auch immer?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Es ist fast geschafft. Das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung steht heute, rund 17 Monate nach seiner Einbringung, endlich zur Abstimmung. Im letzten Plenum wurde das Gesetz wieder an den Ausschuss überwiesen, um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hinsichtlich der elektronischen Baugenehmigung nochmals zu beraten. Deshalb fand eine zweite schriftliche Anhörungsrunde unter anderem der kommunalen Spitzenverbände statt. Im Ergebnis dieser Anhörung kann nunmehr festgestellt werden, dass der Gemeindeund Städtebund und auch der Thüringische Landkreistag die Änderungen, die sich aus der Anpassung an das EU-Recht ergeben, grundsätzlich begrüßen, die zwei kommunalen Spitzenverbände sich aber deutlich mehr Zeit erbeten hätten, nicht nur 14 Werktage, um sich mit der Problematik der Öffnung des Baugenehmigungsverfahrens für eine elektronische Abwicklung detaillierter und nicht unter dem enormen Zeitdruck auseinanderzusetzen und das Verfahren bei der Baugenehmigung in einem längeren Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erörtern zu können. Das war aber wohl so nicht gewollt.
Werte Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund als Hauptbetroffener in Sachen elektronischer Baugenehmigung machte deutlich, dass die Koalition einen Schnellschuss gemacht hat. Dem Landkreistag ging das alles auch zu schnell. Er hat deshalb von seinen Mitgliedern in der Kürze der Zeit keine Stellungnahme erhalten. Demzufolge war es dem Landkreistag auch nicht möglich, eine abschließende Bewertung der geplanten Öffnung des Baugenehmigungsverfahrens für eine elektronische Abwicklung zu geben. Ergo: Die zwei kommunalen Spitzenverbände bitten um mehr Zeit, um sich mit der Problematik auseinandersetzen und das Verfahren bei der Baugenehmigung in einem längeren Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erörtern zu können. Doch wie ist es? Rot-Rot-Grün gibt den Betroffenen die erbetene Zeit nicht. Typischer Umgang der Landesregierung und Koalition mit der kommunalen Familie, kann man nur sagen!
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden dennoch nicht gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und Änderungsantrag stimmen, weil zwar das expli
zit in der bisherigen Bauordnung verankerte Verbot, Bauanträge auf elektronischem Wege stellen zu können, aufgehoben wird, eine Pflicht aber nicht eingeführt wird. Der Gesetzentwurf bietet die Grundlage, dass Bauanträge und die entsprechenden Bescheide perspektivisch auf elektronischem Wege gestellt und versendet werden können. Wenn die Landesregierung jetzt in der Umsetzung dieser Regelung das nachholt, was die Regierungskoalition im parlamentarischen Verfahren versäumt hat, nämlich die Betroffenen einzubinden, kann das Verfahren zur Baugenehmigung durchaus moderner werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Mühlbauer, Sie können in noch so salbungsvollen Worten darlegen, was Ihre Beweggründe für die jetzt von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise zur Heilung des Bepackungsverbots sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass es besser wird. Die unendliche Geschichte geht nun in die nächste Runde – und wie viele werden wohl noch folgen?
Das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – es ist, wie festgestellt wurde, ein Gesetzentwurf der Landesregierung – basiert auf einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Anpassung an die EU-Verordnung Nr. 305 aus dem Jahr 2011, die die nationale Regelungskompetenz in Bezug auf Bauwerke regelt, vollzogen werden. Das heißt, werte Damen und Herren, es ist schlicht und einfach eine Anpassung an EU-Recht vorzunehmen – und gegenwärtig nicht mehr und nicht weniger. Und das – so sollte man denken – hätte recht zügig erfolgen können. Doch falsch gedacht! Dieser Vorgang entwickelt sich zu einer Dauerserie, die wohl in die Verlängerung geht. Das liegt hauptsächlich an Ihnen, an den Fraktionen oder eventuell auch einer Fraktion der Koalition.
Der Gesetzentwurf – es wurde hier mehrfach betont – begleitet uns nun schon seit dem 25. Januar 2017. Ja, richtig gehört: 2017! An diesem Tag wurde der Gesetzentwurf durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf bisher – Herr Kobelt hat es bereits ausgeführt – siebenmal beraten – ich verzichte jetzt auf die Aufzählung der einzelnen Sitzungen –
und ein schriftliches Anhörungsverfahren wurde durchgeführt. Das geht so auch in Ordnung, wenn es uns denn weiterbrächte.
Die Pause bzw. Verzögerung in den Beratungen zwischen April 2017 und April 2018 basierte auf der Bitte der Landesregierung, das Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss anzuhalten und erneut aufzurufen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen – ganz normaler Vorgang.
In der 47. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 19. April in diesem Jahr berichtete Staatssekretär Dr. Sühl, dass die Änderung der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz zwar grundsätzlich mit der EU-Kommission abgestimmt gewesen sei, die Kommission aber Bedenken gehabt habe, ob das abgestimmte Ergebnis tatsächlich richtig sei. Der Staatssekretär informierte außerdem, dass die weiteren Verhandlungen mit der Kommission zwischenzeitlich erfolgt seien und abgeschlossen wurden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine wesentlichen Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs erforderlich sind. Nichtsdestotrotz hatten aber die Landesregierung wie auch die Fraktionen der Koalition einen gewissen Änderungsbedarf gesehen, jedoch wurden durch die Koalitionsfraktionen keinerlei Änderungsanträge zur Sitzung des Ausschusses am 19. April 2018 vorgelegt. Dies sorgte erkennbar auch bei der Landesregierung – ich möchte es vor
sichtig ausdrücken – für leichte Irritationen. Offensichtlich war man seitens der Landesregierung davon ausgegangen, dass entsprechende Änderungsanträge vorliegen. Aber weit gefehlt! Die Koalitionsfraktionen hatten wohl eine Phase der Arbeitsverweigerung bzw. sie dachten, dass andere für sie die Arbeit machen. Sei es, wie es sei! So wurde schlussendlich in dieser Sitzung vereinbart, die von der Landesregierung vorgeschlagenen notwendigen Änderungen in entsprechende Anträge von Rot-Rot-Grün einfließen zu lassen.
In der letzten Sitzung des Ausschusses am 17. Mai 2018 lagen nunmehr die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Eine vorherige Abstimmung mit der Landtagsverwaltung, ob diese Änderungsanträge wegen des Bepackungsverbots gegebenenfalls unzulässig sind, ist jedoch unterblieben. Die Krönung war, dass der Abgeordnete Kobelt die Landesregierung fragte, wie Ziffer 5 des Antrags zu begründen sei, wo das herkomme und ob das auch dem Bepackungsverbot unterliege – in einem Antrag, den er sogar selbst unterzeichnet hat! Eigentlich sollte man wissen, dass man das, was man unterschreiben soll, auch gelesen hat. Nach einer Sitzungsunterbrechung ziehen die Koalitionsfraktionen fünf Änderungswünsche aus ihrer eigenen Vorlage wegen des Bepackungsverbots zurück und die geänderte Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen. Jeder dachte: Endlich geschafft, das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung kann dem Plenum im Mai 2018 zur weiteren Beratung vorgelegt und beschlossen werden. Doch weit gefehlt! Es gibt eine Fortsetzung des Dauerbrenners „Änderung der Thüringer Bauordnung“, denn wenige Tage, nachdem der Ausschuss die Beratungen zum Gesetzentwurf mit Mehrheitsbeschluss abgeschlossen hat, geht das ganze Prozedere wieder von vorn los. Ich frage mich: Warum machen wir dann überhaupt noch Ausschusssitzungen, in denen alles ausführlichst besprochen und beschlossen wird? Damit man es ein paar Tage später ändert? Wissen die Koalitionsfraktionen überhaupt noch, was sie wollen, oder können sie es einfach nicht?
Deshalb jetzt im Plenum, um das ganze Dilemma zum Bepackungsverbot zu heilen: Die Koalitionsfraktionen stellen Änderungsanträge, um das Gesetz einschließlich der Anträge erneut in den Ausschuss zu überweisen. Das Gleiche hätte erreicht werden können, und zwar auf ganz sauberem Wege, wenn die Koalitionsfraktionen ein neues, kurzes Änderungsgesetz vorlegen würden.
Natürlich – und das schließe ich nicht aus – gibt es für die Zukunft weiteren Diskussions- und Änderungsbedarf bezüglich der Thüringer Bauordnung. Doch das ist gegenwärtig nicht Gegenstand der Diskussion. Man kann dies nicht in den vorliegen
den Gesetzentwurf packen – ist auch in weiten Teilen nicht erfolgt –, denn es handelt sich aktuell, wie bereits eingangs erwähnt, um eine dringende Anpassung an EU-Recht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, man kann nur hoffen, dass Sie diesmal Ihre Hausaufgaben richtig machen, dass trotz des zusätzlichen Aufwands und des sehr ambitionierten Zeitplans das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann und Sie Ihrer eigenen Landesregierung nicht erneut in den Rücken fallen. Denn diese möchte – davon gehe ich aus – eine zügige Beschlussfassung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Wie bereits bei den vorherigen Tagesordnungspunkten haben wir erneut einen Antrag der AfD, den man sich getrost hätte sparen können.
Doch der Reihe nach. Aufgrund des vorliegenden Antrags der AfD-Fraktion setzen wir heute eine Debatte in diesem Hohen Haus fort, die wir in den letzten Jahren, ja ich möchte sagen Jahrzehnten, zu Recht geführt und auch zu Recht wiederholt geführt haben. Was wir gerade gehört haben auch in der Begründung Ihres Antrags und wenn man sich den Antrag durchliest, der enthält rein gar nichts Neues. Das sind genau die Dinge, die wir bereits seit Jahren diskutieren. Konkret geht es um den Lückenschluss der sogenannten Höllentalbahn, um eine Nachkriegsfolge, die aus verschiedenen Gründen bis heute nicht behoben werden konnte. Mit einem umfangreichen Berichtsersuchen zu den Voraus
setzungen und Auswirkungen der Reaktivierung der Höllentalbahn wendet sich nun der Antrag der AfD an die Landesregierung. Diese soll sich schließlich nach einer positiven Bewertung der nachgefragten Aspekte für die Wiederinbetriebnahme der Höllentalbahn einsetzen. Die AfD gibt es ja noch nicht so sehr lange und ihre Damen und Herren Abgeordneten interessieren sich vielleicht auch nicht so richtig lange für Politik oder für Thüringen.
Es ist so, das muss ganz einfach mal gesagt werden.
Und daher informiere ich Sie nur zu gern über Initiativen, die es bereits in der Vergangenheit zur Wiederherstellung der fehlenden Strecke zwischen Blankenstein in Thüringen und Marxgrün in Bayern gegeben hat. Ich denke mal, in den nachfolgenden Reden werden wir hierzu auch noch einiges hören. Denn bereits seit den 1990er-Jahren hat es diese nämlich schon und auch insbesondere in diesem Haus gegeben und das zeigt, wie lange sich mit diesem Thema auch schon beschäftigt und intensiv beschäftigt wird. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2009 ist dieses Vorhaben benannt und die rot-rot-grüne Regierung hat es in ihren Koalitionsvertrag von 2014 übernommen. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag von 2009: „Die gemeinsame Landesregierung wird sich gemeinsam mit Bayern bei der Bundesregierung für den Lückenschluss bei der Werrabahn sowie der Höllentalbahn einsetzen.“ Und ich zitiere aus dem Koalitionsbeschluss von 2014: „Wir setzen uns für die Schließung von Schienenlücken bei Werrabahn und Höllentalbahn ein.“
Werte Damen und Herren, drei Studien haben seit den 1990er-Jahren das Wirtschaftlichkeitspotenzial der Reaktivierung der Strecke untersucht, sowohl im Hinblick auf den Güter- als auch Personenverkehr und sind zu negativen Ergebnissen gekommen. Der Verkehrsbedarf wurde im Vergleich zu dem geschätzten Investitionsbedarf für zu gering bewertet. Zudem fehle die überregionale Bedeutung der Strecke. Selbst für den Güterverkehr ging etwa die IHK Ostthüringen 2010 von einem Aufkommen von täglich vier Zügen aus dem Raum Lobenstein-Blankenstein in Richtung Marxgrün-Hof aus und warnte sogar vor negativen Effekten für die Wirtschaftlichkeit der bisherigen nördlichen Holzabfuhrstrecke Blankenstein-Saalfeld. Diese Einschätzung der mangelnden Wirtschaftlichkeit war eine Ursache für die Nichtberücksichtigung der Strecke im Bundesverkehrswegeplan 2030, der im vergangenen Jahr vorgestellt und diskutiert wurde. Ausgegangen wurde hier von 50 Millionen Euro, die für die Reaktivierung der Strecke nötig wären. Jedoch könnte sich jetzt – und das wurde bereits angedeu
tet – durch die Übernahme des Klausner-Sägewerkes durch die Mercer-Gruppe die Wiederinbetriebnahme dieser Strecke aus ökonomischen, ökologischen Gesichtspunkten als sinnvoll erweisen. Als Beispiel sei die potenzielle Entlastung des südlichen Saale-Orla-Kreises von Lkw-Verkehr der holzverarbeitenden Industrie genannt. Allein ein Unternehmen aus Blankenstein gibt an, bei Inbetriebnahme dieser Höllentalbahn täglich auf circa 100 LkwFahrten verzichten zu können.
Werte Damen und Herren, wir sehen uns hier also mit einer komplexen Ausgangslage konfrontiert, die seit Jahren und Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen ist. Die CDU war trotzdem immer und ist immer noch sehr stark an einer Lösung interessiert. Ich möchte aber auch an dieser Stelle den Bürgern vor Ort danken, die sich fortwährend für die Wiederinbetriebnahme der Strecke eingesetzt haben. Unter Ministerpräsidentin Lieberknecht war es Ziel der Landesregierung, eine Förderung des Streckenneubaus im Rahmen der Aufgabenträgerschaft des Landes für den Schienenpersonennahverkehr zu erreichen.
Aber, werte Damen und Herren, nur ganze 500 Meter des 5,5 Kilometer langen fehlenden Schienenstrangs befinden sich auf der Thüringer Seite, während der Löwenanteil auf der bayerischen Seite liegt. Die Entscheidung hierzu lag und liegt also vorrangig beim Freistaat Bayern. Die bayerische Landesregierung lehnte eine Finanzierung unter Verweis auf die ermittelten schwachen Verkehrspotenziale bisher immer wieder ab. Wir haben uns daher sehr gefreut, in der OTZ vom 29.04.2017 lesen zu dürfen, dass die unter Ministerpräsidentin Lieberknecht begonnenen Gespräche mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer von unserem Ministerpräsidenten Ramelow fortgesetzt werden. So äußerte Herr Ramelow während eines Interviews des Bayerischen Rundfunks vom 18.10.2016, dass er und Horst Seehofer sich vor allem bei den letzten Gesprächen zum Länderfinanzausgleich durchaus nähergekommen seien. Zum Beispiel denken sie über das gemeinsame Verkehrsprojekt der Höllentalbahn zwischen Thüringen und Bayern nach. Ich zitiere: „Das hätte den praktischen Vorteil, täglich hunderte von Lkw aus der Region um Hof von der Straße zu bekommen.“
Werte Damen und Herren, wir als CDU setzen unsere Anstrengungen mit dem Ziel der Reaktivierung der Höllentalbahn auch im Weiteren fort. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an dieser Stelle aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3388 berichten. Hierbei geht es um das Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik.
Dieses Gesetz wurde in erster Beratung in der 75. Plenarsitzung am 22. Februar 2017 eingebracht, beraten und durch Beschluss des Landtags
an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 36. Sitzung am 21. März 2017 den Gesetzentwurf beraten und folgende Beschlussempfehlung abgegeben: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie dieser Beschlussempfehlung Folge leisten. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrte Frau Ministerin Keller, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Wir haben ihn sehr interessiert zur Kenntnis genommen und werden ihn auch weiterhin mit Argusaugen verfolgen und auch die Punkte weiter betrachten, wie das weiter vorwärtsgeht. Die ersten sehr guten Ansätze haben Sie schon geschildert, aber es gibt auch noch sehr, sehr viel zu tun. Wir sind hier also bei Weitem noch nicht am Ende der Fahnenstange.
Doch kommen wir nun zu dem Antrag: Nun kommt der Antrag doch endlich, nach mehreren Anläufen
hier zur Sprache, denn er ist ja bereits vom September 2016. Ich denke mir, es wäre einigen in der Koalition recht gewesen, man hätte hier nicht darüber reden müssen. Es war auch sicher eine schwere Geburt, bis Sie sich auf einen solchen einzelinteressengeleiteten Antrag einigen konnten. Nicht, dass Sie es falsch verstehen: Wir sind auch für das Radfahren.
Ja, ich fahre selbst auch Rad. Auch wir sind dafür, dass die Radfahrinfrastruktur ausgebaut, besser gefördert wird und vieles mehr.
Werte Damen und Herren, erinnern Sie sich doch einfach, dass wir gemeinsam mit fraktionsübergreifender Zustimmung mit Beschluss vom 5. November 2015 in der Drucksache 6/1269 die Problematik „Radverkehr“ umfassend behandelt haben. Dazu komme ich gleich noch mal. Deshalb, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehen wir es mehr als kritisch, was nun hier wieder passieren soll, um das Grünen-Klientel zu beglücken. Es ist nämlich schlicht so, dass über Ihre Forderungen nach Anpassung der Förderbedingungen für den kommunalen Straßenbau diese Koalition erneut – ja, ich betone „erneut“ – in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen will. Nach Ihrem Willen soll die Förderung des kommunalen Straßenbaus vorrangig – und so steht es auch hier in Ihrem Antrag – für Straßen erfolgen, in denen ein Schutzstreifen markiert oder ein Radweg unmittelbar oder in räumlicher Nähe errichtet wird. Mag sein, dass dies sinnvoll ist. Einen Eingriff über Förderkonditionen, die andere Straßenbaumaßnahmen ausschließen, rechtfertigt dies jedoch keinesfalls.
Hatte doch Rot-Rot-Grün mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes – wurde im April 2016 beschlossen – in einem ersten Schritt den Kommunen ursprünglich kommunales Geld geraubt, um es für solche investive Straßenbaumaßnahmen des Landes einzusetzen, die zwar im Interesse der Gemeinden liegen, aber ureigene Landesaufgaben sind, zum Beispiel Ortsumgehungen in Straßenbaulast des Landes, Sanierung von Landstraßen, die dann zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Allein das nimmt den Kommunen die Möglichkeit, eigenständig zu entscheiden, was vor Ort Sinn macht. Die verbliebenen kommunalen Straßenbaumittel sollen nunmehr in einem zweiten Schritt für solche Maßnahmen priorisiert werden, die den Radverkehr einschließen. Auf gut Deutsch: Ohne Radweg keine Fördermittel für den Straßenbau.
Das ist nicht das, was man üblicherweise mit öffentlicher Förderung bezweckt, nämlich Anreize zu setzen, bestimmte Dinge zu tun. Das nenne ich viel
mehr Erpressung. Ich nenne es Entmündigung der Kommunen beim Straßenbau. Das geht eindeutig zu weit und tritt die Interessen der Kommunen mit Füßen. Meine Damen und Herren der Koalitionsparteien, es zeugt davon, dass Sie zum wiederholten Mal unter Beweis stellen, dass Sie – um es vorsichtig zu formulieren – vielmals nicht wissen, wie es in den ländlichen Räumen aussieht, vor allem, aber nicht nur, in den bergigen Bereichen. Es gibt hier aufgrund der Lage und der Topografie in vielen Dörfern und Städten kaum Straßen, die in ihrer Breite Autobahnmaße aufweisen.
Sicherlich könnten Radwege gebaut werden, wir bauen auch noch gleich Ladesäulen für E-Bikes, weil das ganz einfach bequemer ist, damit wäre auch gleich ein weiterer grüner Aspekt berücksichtigt. Doch stellt sich dann die Frage, mit welchen Autos sollen denn dann die Autofahrer noch fahren, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht? Mit Bobby Cars vielleicht? Sie könnten ja elektrisch betrieben werden, wir haben ja die Ladesäulen.
Ja, genau. Werte Damen und Herren, die Kommunen wissen selbst gut genug – ich fahre übrigens selbst einen Smart – was vor Ort zu tun ist. Besteht die Möglichkeit für einen Radweg, wird es auch keine Kommune unterlassen, ihn zu bauen, aber bitte ohne grüne Vorschriftenmacherei und Gängelei.
Werte Abgeordnete, ich will auf den fraktionsübergreifenden Beschluss zur Problematik „Radverkehr“ zurückkommen. Dieser Beschluss macht den heute debattierten Antrag nämlich einfach überflüssig. Der Beschluss vom 05.11.2015 beauftragt die Landesregierung unter anderem, einen Landesradwegeplan für den Alltagsradverkehr zur Vernetzung der zentralen Orte höherer Stufe zu erarbeiten. Der fehlt immer noch. Die Überarbeitung und Fortschreibung des Thüringer Radverkehrskonzepts – man arbeitet daran, um damit die strategischen Rahmenbedingungen abzustecken – liegt auch noch nicht vor. Wann ist damit zu rechnen? Der Zeitraum für die Online-Befragung ist schon seit über acht Monaten vorbei.
Das Thüringer Radverkehrskonzept und die Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur sind so zu gestalten, dass ein Modal Split von mittelfristig über 15 Prozent für den Alltagsradverkehr und als Zwischenziel bis 2025 ein Radverkehrsanteil von 12 Prozent erreicht werden kann. Wir haben gehört, dass viele Fördermaßnahmen schon greifen und angelaufen sind, um die Radinfrastruk
tur durch eine verstärkte öffentliche Förderung kontinuierlich zu verbessern.
All dies sollte doch zunächst von der Landesregierung umgesetzt und vorgelegt werden, bevor weitere, die Kommunen belastende und bevormundende Forderungen aufgemacht werden.
Sollten Sie bereit sein, darüber gemeinsam im Ausschuss zu reden – wir sind es gern. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, Wohlstand entsteht dort, wo Infrastruktur funktioniert. Die bisherige Struktur der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen gewährleistet dies flächendeckend in Deutschland nicht mehr. Viele Bundesländer haben große Defizite bei der Organisation und bei den Planungskapazitäten ihrer Straßenbaubehörden. Das Ergebnis ist schon heute ein von Bundesland zu Bundesland großer Unterschied in Qualität und Leistungsfähigkeit von Infrastruktur. Damit Infrastruktur aber in ganz Deutschland funktioniert, müssen andere Wege beschritten werden, um Infrastrukturprojekte schneller und sicherer zu planen und Baureife zu schaffen. Deshalb soll das bestehende System weiterentwickelt und optimiert werden.
Aber worum geht es eigentlich? Bund und Länder haben sich auf die Gründung einer unter staatlicher Regelung stehenden, privatrechtlich organisierten „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ geeinigt, und zwar auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in Berlin. Dazu muss das Grundgesetz geändert werden. Weiterhin muss sich über die genaue Ausgestaltung unter anderem mit einem Zeitplan, Regelungen in der Übergangsphase,
Übergang von Personal, Pensions- und Sachmitteln geeinigt werden.
Nun hat sich die Thüringer Verkehrsministerin Keller zu Wort gemeldet und gefordert: Die Privatisierung von Autobahnen muss rechtlich ausgeschlossen sein. Das ist nun auch Sinn und Zweck der heutigen Aktuellen Stunde. Aber welche Zweifel machen Sie hier eigentlich geltend? Schauen wir also einmal in die Antwort auf die Kleine Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 18/10804 vom 4. Januar 2017. Dort heißt zur Frage – ich zitiere – „Inwiefern gibt es eine Einigung, ob sich private Kapitalgeber an der neu zu schaffenden Infrastrukturgesellschaft Verkehr beteiligen können?“ ganz schlicht und einfach die Antwort: „Die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen sowie etwaige Tochtergesellschaften sollen nach dem Beschluss der Bundesregierung für das Begleitgesetz im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen.“ Weiter heißt es auf die Frage „Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft Verkehr grundsätzlich auszuschließen?“ auch ganz klar: „Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Infrastrukturgesellschaft ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der geplanten Gründung der Infrastrukturgesellschaft soll eine Institution geschaffen werden, die für Planung, Bau und Betrieb von Autobahnen und Bundesfernstraßen zuständig sein soll – mehr nicht. Mir ist schleierhaft, woher Sie Ihre Befürchtungen nehmen. Das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts ist und bleibt im Grundgesetz festgeschrieben.
Aber noch einmal zurück zum Grundproblem: Das bestehende System soll weiterentwickelt und optimiert werden. Diese Ziele lassen sich durch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes mit Fokus auf die Bundesautobahn am besten realisieren. Oberster Bauherr bleibt die Politik. Der Deutsche Bundestag legt weiterhin gesetzlich fest, für welche Projekte es einen Bedarf gibt.
Die zu gründende Infrastrukturgesellschaft wird zudem so ausgestaltet, dass kein Schattenhaushalt entsteht. Die Gesellschaft wird für den ganzen Lebenszyklus einer Straße verantwortlich sein und die Grundsatzaufgaben planen, bauen, betreiben, erhalten, finanzieren und bündeln. Sie wird zugleich auch in den Regionen präsent sein und auf allen Ebenen über Kernkompetenzen verfügen. Deshalb wird für ausreichendes Personal gesorgt und die betroffenen Mitarbeiter werden aus den Ländern übernommen. Ich sehe dabei keinen Anlass zur Kritik. Der Bund als alleiniger Gesellschafter und das
Parlament verfügen über angemessene Einflussmöglichkeiten in Form von Beteiligungs-, Mitsprache- und Kontrollrechten. Da die Gesellschaft bei ihrer Aufgabenerledigung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeiten soll, müssen ihr insoweit die notwendigen Entscheidungsspielräume verbleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind davon überzeugt: Die Übernahme der umfassenden Auftragsverantwortung für die Autobahnen durch den Bund ist ein Diskussionsthema, das erhebliche Chancen birgt. Nicht zuletzt, werte Abgeordnete: Wenn sich Projekte als ÖPP-tauglich, sie sich also unter Einbeziehung privaten Kapitals als wirtschaftlich vorteilhaft erweisen, soll die Gesellschaft diesen Weg beschreiten können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Schadstoffmessungen der Luft in Thüringen
Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) veröffentlicht seit 1991 in den „Lufthygienischen Jahresberichten“ die Werte der Schadstoffe aus dem Thüringer Immissionsnetzwerk. Neben den Luftschadstoffen werden auch meteorologische Daten erfasst sowie Staub und Ruß im Labor analysiert.
Herr Worm fragt die Landesregierung:
1. Wie haben sich in Thüringen die Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Welche Maßnahmen wurden von der Landesregierung zur Verringerung der Schadstoffkonzentration in der Atemluft getroffen?
3. Welche Aussagen können zum Anteil, zur Entwicklung und zur Wirkung der Stoffe Blei, Kadmium, Nickel, Arsen, Strontium, Barium und Aluminium in der Atemluft in den rückliegenden zehn Jahren getroffen werden?
4. Wie schätzt die Landesregierung die unter Frage 3 genannten Stoffe hinsichtlich ihrer Toxizität in der Atemluft und ihrer Langzeitwirkung ein?
Sehr geehrter Herr Präsident!
Bestandsgarantie für die Gemeinde Brotterode-Trusetal (Landkreis Schmalkalden-Meiningen)
In den Jahren 2010 bis 2013 kam es in Thüringen zu insgesamt 55 freiwilligen Zusammenschlüssen von kreisangehörigen Gemeinden. Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes – siehe Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 293 – wurde die Gemeinde Brotterode-Trusetal gebildet. Damit wurde dem Willen nach einer Stärkung der kommunalen Verwaltungsstruktur auf freiwilliger Grundlage Rechnung getragen. Aufgrund des herbeigeführten Zusammenschlusses der vorherigen Bestandsgemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung durften diese auf eine langfristige tragfähige Kommunalstruktur vertrauen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Kann die Gemeinde Brotterode-Trusetal bei einer geplanten Gebietsreform auf Bestandsschutz hoffen und wird die Gemeinde Brotterode-Trusetal auch nach einer geplanten Gebietsreform ihre Eigenständigkeit behalten und wie begründet die Landesregierung dies?
2. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung – bezogen auf die in Frage 1 genannte Kommune – im Falle einer zwangsweisen erneuten Neugliederung den verfassungsrechtlichen Maßstäben für Mehrfachneugliederungen zu genügen?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne – wenn es auch wenige sind –, werte Gäste am Livestream! „Chancen, Nutzen und Perspektiven für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen“ – dieser Titel der Aktuellen Stunde klingt vielversprechend. Doch ist er dies auch? Wo liegen die Chancen und der Nutzen oder auch die Perspektiven des sozialen Wohnungsbaus bzw. wie äußern sich diese? Eine ganze Reihe von Fragen, die das Thema aufwirft, denn die Herausforderungen an die Wohnungsmärkte in Thüringen sind sehr vielfältig. In den Städten Erfurt, Jena und Weimar ist die Perspektive des sozialen Wohnungsbaus sicherlich zweifellos die Schaffung, das heißt der Neubau von Mietwohnungen mit sozialverträglichen Mieten, auch barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen. Das ist richtig. In anderen Wohnungsmarktregionen – zum Teil mit massiven Leerständen – sind die Perspektiven anders zu definieren. Hier liegen die Chancen zur Schaffung von ausreichend preiswertem Wohnraum nicht in erster Linie im Neubau, sondern es gilt, mithilfe entsprechender Maßnahmen den Erhalt und die Steigerung der Qualität von Wohnungen zu gewährleisten ebenso wie die Wohneigentumsbildung zu stärken, die Wohnfunktion von leer stehenden oder vom Leerstand bedrohten Immobilien zu erhalten.
Eine weitere Herausforderung an den Wohnungsmarkt stellt die demografische Entwicklung mit neuen Wohnangeboten und Wohnqualitäten für ältere Menschen dar. Durch Maßnahmen zur Barrierenreduzierung im Wohnbereich und dem Wohnumfeld müssen verstärkt generationsgerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen bzw. erhalten werden.
Werte Damen und Herren, es stellt sich nun die Frage, wie all die Ziele erreicht und die Chancen genutzt werden sollen. Hier ist neben den Wohnungsunternehmen, die übrigens – meine Vorrednerin hat das auch schon gesagt – eine hervorragende Arbeit leisten – und an dieser Stelle geht auch ein großes Dankeschön an diese Unternehmen –, vor allem auch die Regierung gefragt. Schaffen Sie durch entsprechende Voraussetzungen die Grundlagen dafür, dass der soziale Wohnungsbau eine Chance hat. Die ersten Schritte sind nunmehr getan. Hier in Thüringen soll der soziale Wohnungsbau in diesem und im nächsten Jahr mit insgesamt 125 Millionen Euro gefördert werden, wobei das Ziel sein soll, auch in den oben genannten Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine ausreichende Anzahl von Sozialwohnungen mit Mieten von unter 5,50 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung zu haben, wobei – fragt man die Wohnungsverbände – die durchschnittlichen Mieten bei circa drei Viertel der Wohnungen aktuell unter 5 Euro pro Quadratmeter liegen, und zwar im Durchschnitt des Jahres 2014 bei rund 4,65 Euro.
Allein für den Neubau von Mietwohnungen sollen in diesem Jahr 26 Millionen Euro anstatt bisher 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit sollen circa 245 bis 270 Wohnungen neu gebaut werden können. Für die Modernisierung stehen 16 Millionen bereit und 5 Millionen sollen in den altersund behindertengerechten Umbau von 500 Wohnungen fließen.
Um all diese Maßnahmen auch umsetzen zu können, wurden die Förderrichtlinien überarbeitet und dem vermeintlichen Bedarf angepasst – sicher auch als Reaktion darauf, dass die bisher vorhandenen Gelder kaum abgerufen wurden. Dies soll sich, wenn es nach der Landesregierung geht, nun ändern. Mit der erlassenen Richtlinie werden die Förderprogramme auf eine soziale Wohnraumförderung ausgerichtet. Die Finanzierung der Förderprogramme, meine Damen und Herren, soll zum einen über das Wohnungsbauvermögen entweder als zinsloses Darlehen oder als Zuschuss bzw. durch zinsverbilligte KfW-Kredite erfolgen. Um den Unternehmen und den Privaten die Förderprogramme – für meine Begriffe – schmackhaft zu machen, sollen freiwillige Tilgungszuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können, so zum Beispiel 15 Prozent, wenn die Belegungsbindung auf 20 Jahre festgelegt wird oder 10 Prozent, wenn die EnEff-Standards um – ich betone ausdrücklich – 40 Prozent unterschritten werden. Ich sage hier nur, die Baukosten lassen grüßen.
Meine Damen und Herren, nun liegt der Schluss nahe, das ist alles super, alles ist in Ordnung. Doch schaut man etwas tiefer und fragt die Wohnungsunternehmen, die von den Fördermöglichkeiten Gebrauch machen sollen, sieht das Ganze schon etwas anders aus. Die Thüringer Immobilienverbände erkennen das Bemühen der Regierung an, sie sehen die neuen Förderrichtlinien aber eher kritisch bzw. lehnen sie ab, da sie am Markt vorbeigehen. Vor allem die Mietpreisbindung von bis zu 15 Jahren bzw. bis zu 20 Jahren führt unweigerlich zur Unwirtschaftlichkeit, da die Mieten über diesen Zeitraum nicht an steigende Bewirtschaftungskosten angepasst werden können. Der VTW betont, dass die Förderrichtlinien an der Realität vorbeigehen, denn es werden nicht noch mehr Wohnungen für Wohnberechtigungsscheine, sondern für die breite Masse vor allem auch in den ländlichen Gebieten benötigt. Ein Großteil der Mieter hat gar keinen Anspruch auf Berechtigungsscheine, ist aber auch nicht der Großverdiener, der kostendeckende Mieten ab 10,50 Euro pro Quadratmeter zahlen kann. Auch für dieses Klientel muss etwas getan werden. Diese Möglichkeit hat man bisher vertan, genauso wie im Vorfeld konstruktive Beratungen mit allen Verbänden zu suchen.
Sieht so die Einbeziehung derjenigen aus, die im Endeffekt den sozialen Wohnungsbau umsetzen sollen, frage ich mich. Ich denke nicht. Nutzen Sie als Landesregierung die Chance und Perspektiven, die die starken Wohnungsunternehmen für einen stabilen und sozialen Wohnungsmarkt in Thüringen bieten. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, die Chancen auf die Umsetzung von Thüringer Projekten im Bundesverkehrswegeplan zu verbessern. Der Bundesverkehrswegeplan ist das zentrale Element der Infrastrukturplanung. Die Chancen, die sich daraus für Thüringen ergeben, müssen wir nutzen. Wir können es nicht allein den Bürgern des Landes überlassen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit ihren Stellungnahmen einbringen können und dies auch schon kräftig tun. Nein, wir brauchen auch staatliches Handeln. Hier muss selbstverständlich die Landesregierung tätig werden. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, bei der Bundesregierung bis zum endgültigen Beschluss des Bundesverkehrswegeplans auf eine Neubewertung der Dringlichkeitseinstufung der im weiteren Bedarf aufgeführten Projekte mit dem Ziel hinzuwirken, die
wesentlichen und dringend benötigten Projekte im vordringlichen Bedarf vorzusehen. Wir wollen genauso darauf drängen, dass jene im Jahr 2013 von Thüringen angemeldeten Verkehrsprojekte berücksichtigt werden, die derzeit unberücksichtigt geblieben sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, da die finanziellen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur begrenzt sind, können zahlreiche Vorhaben voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2030 begonnen werden. Die bewerteten Vorhaben wurden daher auf Basis fachlicher Kriterien in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingeordnet und genau dort sehen wir Bedarf nachzujustieren. Kein Mensch kann verstehen, dass beispielsweise die Ortsumgehung B19 Wasungen und B62 Dorndorf/Merkers bislang durchgefallen sind.
Genauso unzufrieden sind wir mit dem Bereich Schiene. Der vollständige zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und die Schließung der Elektrifizierungslücke von Gotha nach Leinefelde wurden nur in den potenziellen Bedarf eingeordnet. Die Schließung der Netzlücke mit der Werrabahn hat der Bund gar nicht berücksichtigt. Hier haben wir also noch Gesprächsbedarf mit der Bundesregierung, denn so kann es nicht bleiben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung muss aber auch ihre Hausaufgaben im eigenen Land machen. Konkret heißt das: Die Landesregierung muss insbesondere die personellen Voraussetzungen in der Straßenbauverwaltung sichern oder schaffen – erste Signale wurden hier bereits ausgesendet –, um alle im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen Projekte zügig umsetzen zu können. Ministerin Keller hat dies am Montag in der Pressekonferenz eingeräumt, dass ihr Personal vorne und hinten nicht reicht. Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit sich das ändert.
Werte Damen und Herren Abgeordnete, Voraussetzung für die zügige Umsetzung insbesondere von Straßenbaumaßnahmen sind planungs- bzw. ausschreibungsreife Projekte. Der Planungsvorlauf Thüringens zur Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen wird jedoch voraussichtlich in absehbarer Zeit aufgebraucht sein, wodurch die Thüringer Projekte ins Stocken zu geraten drohen. Projekte in anderen Bundesländern, die bereits weiter sind, erhalten dann den Vorzug. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, freie und frei werdende Mittel im Landeshaushalt für Planungsaufgaben bereitzustellen, um für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans Baurecht zu schaffen und schnellstmöglich Ausschreibungsreife erreichen zu können. Ziel muss es sein, dem Planungsvorlauf zur zügigen Umsetzung bedeutsamer Verkehrsprojekte zu erhalten und weiter auszubauen. Auch das
kann gelingen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste – auch am Bildschirm! Es spricht sicher nichts dagegen, dass dieser Gesetzentwurf durch Sie hier vorgelegt wird. Jedoch möchte ich kritisch anmerken, dass dieser Entwurf nicht weit genug geht und vor allem, dass Sie, werte Damen und Herren der AfD, es nicht geschafft haben, vor Erarbeitung Ihres Antrags Kontakt mit den Architekten- und Ingenieurkammern hier in Thüringen aufzunehmen, um deren Meinung zu dieser Thematik einzuholen. Denn es geht mitnichten nur um die Einfügung eines Satzes, sondern es gilt, Europäische Richtlinien – Sie hatten das bereits erwähnt – und Gesetzgebung umzusetzen. In diesem Punkt hinkt Thüringen weit hinterher. So viel vorab.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat Mitte 2013 die Entscheidung getroffen, die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen auch für freie Berufe beschränken zu können. Auf Bundesebene ist das Berufsrecht der Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entsprechend angepasst worden. In den Architektenund Ingenieurgesetzen der Länder – das hatten Sie auch bereits erwähnt – wurde die Haftungsbeschränkung bisher teilweise umgesetzt. Im Thüringer Architekten- und Ingenieurgesetz steht diese Umsetzung bisher aber aus. Nun könnte man meinen, die seit 2013 gegebene Möglichkeit zur generellen Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen begründet keinen dringenden Handlungsbedarf, weil nach geltendem Architektenund Ingenieurkammergesetz die Haftungsbeschränkung im Einzelfall möglich ist. Nach unserer Auffassung aber sollte die ohnehin seit Jahren geplante Novellierung des ThürAIKG auch eine Klarstellung der Haftungsregeln, insbesondere die Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen, beinhalten. Im Rahmen der Novellierung sind selbstverständlich die Zuarbeiten der Thüringer Architektenkammer und der Thüringer Ingenieurkammer zu berücksichtigen. Die Landesregierung ist dringend gehalten, zeitnah eine Novelle des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes vorzulegen, die auch die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Jahr 2005 inklusive deren Überarbeitung aus dem Jahr 2013 umsetzt.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht spekulieren, warum eine rot-rot-grüne Landesregierung Maßnahmen nicht umsetzt, die der Flexibilisierung der europäischen Arbeitsmärkte, der Liberalisierung im Bereich der Dienstleistungserbringung und der Förderung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit dienen. Europäische Gesetzgebung nimmt aber keine Rücksicht auf ideologische Spielchen. Die Frist zur Umset
zung der Richtlinie ist zum 18.01.2016 abgelaufen. Hier ist die Landesregierung erheblich in Zeitverzug. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, die Novellierung des Thüringer Architekten- und Ingenieurgesetzes endlich in die Hand zu nehmen. Holen Sie Ihre Versäumnisse auf und legen Sie einen Entwurf des ThürAIK vor, der europarechtskonform ausländische Berufsqualifikationen im Hinblick auf den Ingenieur- und Architektenberuf einordnet und Gleichwertigkeit von Qualifikationen sicherstellt, der die Berufsbezeichnungen angemessen schützt, der das Verfahren und die Bedingungen zur Anerkennung regelt und der im Rahmen einer Defizitprüfung Ausgleichsmaßnahmen festlegt.
Regeln Sie die Voraussetzungen zur Einführung des Binneninformationssystems, des europäischen Berufsausweises und der Installation eines Vorwarnmechanismus. Den Thüringer Architekten und Ingenieuren muss endlich europarechtskonform eine gute und vergleichbare rechtliche Grundlage ihrer Berufsausübung geboten werden. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident.
Uneinheitliches Handeln der Landesregierung?
Die Stadt Brotterode-Trusetal befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Mit Bescheid des Thüringer Finanzministeriums ist sie verpflichtet worden, zur Konsolidierung Kommunalwald zu veräußern. Konkret handelt es sich um eine 94 Hektar große Fläche, die als Exklave mitten im Kommunalwald der benachbarten Gemeinde Floh-Seligenthal liegt. Die untere Kommunalaufsicht hat die Stadt Brotterode-Trusetal verpflichtet, die oben genannte Fläche auszuschreiben, obwohl ein Angebot der Gemeinde Floh-Seligenthal zum Kauf dieser Fläche zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert vorhanden war. Mit dem Erlös hätte Brotterode-Trusetal die Konsolidierungsauflagen erfüllen können.
Die oberste Forstbehörde hat den Verkauf von Kommunalwald an den Meistbietenden untersagt. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt BrotterodeTrusetal Widerspruch eingelegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum gegebenenfalls uneinheitlichen Handeln der jeweiligen Fachressorts, obwohl nach § 6 und § 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen alle Vorgänge rechtzeitig und ausreichend erörtert und mitgezeichnet werden müssen?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Verbot der Kommunalaufsicht, dass die benachbarte Gemeinde zum Verkehrswert das Waldgrundstück kaufen darf, zumal mit einer solchen Veräußerung der Erhalt des Körperschaftswalds nach § 34 Thüringer Waldgesetz ermöglicht worden wäre?
Ich hätte eine Nachfrage, und zwar: Wie will die Landesregierung der Stadt Brotterode-Trusetal jetzt helfen, dass sie ihre Konsolidierungsaufgaben erfüllt und wieder handlungsfähig wird? Sie sagen, Sie sind ständig in Kontakt und schreiben das Konsolidierungskonzept fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rot-Rot-Grün schlachtet mit diesem Gesetzentwurf das nächste Sparschwein. Was die Linksfraktion als Schaffung von Spielräumen für notwendige Investitionen bezeichnet, ist nämlich in Wahrheit nichts anderes als das Stopfen von Haushaltslöchern. Der Bund stellt uns, das heißt dem Freistaat Thüringen, jedes Jahr und auch weiterhin bis 2019 29,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel zur Verfügung. Sie sind investiv einzusetzen und wir hatten uns in der letzten Legislatur entschieden – es wurde hier schon ausgeführt –, diese Mittel für die wichtige Aufgabe der Wohnungsbauförderung einzusetzen. Wir haben dazu ein Sondervermögen eingerichtet, dem diese Mittel zugeflossen sind. Ich glaube, ich muss nicht erklären, wie wichtig die Wohnraumfördermaßnahmen waren, sind und weiter bleiben. Die Asyl- und Flüchtlingsproblematik macht die Wohnraumsituation nicht einfacher, werte Damen und Herren. Was
liegt also näher, als die bewährten Wohnraumförderinstrumente fortzuführen, meinetwegen zu evaluieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen, aber doch nicht zu reduzieren. Welche wohnungspolitischen Schwerpunkte wollen Sie denn mit einem derart verminderten Fördervolumen noch setzen, werte Damen und Herren?
Aber zurück zu Ihrer linken Trickserei mit dem Stopfen von Haushaltslöchern: Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, Sie wollten Spielräume gewinnen für notwendige Investitionen. Sie reden davon, die Entflechtungsmittel nach Bedarf und Priorität auch in anderen Aufgabenbereichen einzusetzen. Werte Damen und Herren der rot-rot-grünen Koalition, wenn Sie das doch wenigstens getan hätten.
Stattdessen gehen Sie daher und splitten die 29,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel auf, vereinnahmen 15 Millionen Euro und geben diese dann an das Wohnungsbauvermögen. So weit, so gut. Die anderen restlichen 14,1 Millionen Euro buchen Sie auf einen weiteren Haushaltstitel und erläutern dort, das diese Mittel in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 für Investitionen bei den Titeln 883 04, 883 12, 883 21 und 883 23 verwendet werden. Bei diesen vier Ausgabetiteln geht es um städtebauliche Maßnahmen, um Anpassung an den demografischen Wandel. Alles wichtige und richtige Sachen, meine Damen und Herren.
Nun schauen wir uns die Ansätze bei diesen oben genannten Haushaltsstellen einmal an: Ich nehme der Einfachheit halber die Summen der Titel. Im Jahr 2015 waren das 13 Millionen Euro. Nun würde ich doch erwarten, wenn 14,1 Millionen Euro vom Bund kommen und nachdem von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplan für Investitionen bei den genannten Haushaltsstellen eingesetzt werden sollen, dass im besten Fall diese 14,1 Millionen Euro obendrauf gelegt werden. Schließlich brüstet sich die Links-Koalition in der Begründung ihres Gesetzentwurfs mit Parteitagssprüchen wie „Schaffung von Spielräumen“ und „Berücksichtigung von Bedarf und Priorität“. Aber nein, meine Damen und Herren, auch 2016 stehen bei den vier städtebaulichen Titeln wiederum nur 13 Millionen Euro zu Buche und 2017 gar nur 12 Millionen Euro. Mal ganz abgesehen davon, dass auf diese Weise 1 Million und im Jahr 2017 gar 2 Millionen Euro ganz und gar verschwunden sind.
Ergo: Lug und Betrug. Sie stopfen Haushaltslöcher und wollen uns glauben machen, Sie würden etwas gestalten wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie diese Landesregierung das Parlament veralbert, zeigt sich an dem hier vorgelegten Gesetz besonders gut.
Mike Mohring hat die verfassungsrechtlich zumindest bedenkliche Problematik einer fehlenden Haushaltsbegleitgesetzgebung heute früh schon scharf kritisiert. Jetzt lassen Sie sich doch den ganzen Sachverhalt noch einmal auf der Zunge zergehen. Die Landesregierung legt ein Gesetz vor, das Haushaltsgesetz. Im Einzelplan 10 werden dem Wohnungsbausondervermögen ab 2016 nur noch 15 Millionen Euro zugeführt. Die restlichen 14,1 Millionen Euro Entflechtungsmittel substituieren Landesmittel in den Städtebautiteln, die ohnehin wie in den Vorjahren veranschlagt sind. Nur vergisst diese Landesregierung das dazugehörige haushaltsbegleitende Gesetz.
Schließlich muss das, was da im Haushaltsplan vorgesehen ist, selbstverständlich mit einer Gesetzesänderung, nämlich dem Wohnungsbaufondsgesetz, untermauert werden. Zwingend muss dieses Gesetz geändert werden, wenn der Haushaltsplan funktionieren soll, wie ihn die Landesregierung hier eingebracht hat. Aber dieses Änderungsgesetz wird einfach nicht mit vorgelegt. Diesen handwerklichen Fehler musste nun die Linksfraktion mit ihrem Gesetzentwurf korrigieren. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht rot-rot-grüne Haushaltswahrheit und -klarheit, so sieht rot-rot-grüne Arbeit aus. Schönen Dank auch.
Beschilderung der 3. Thüringer Landesgartenschau in Schmalkalden
Im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat die Landesregierung zum Stand der Vorbereitungen der Landesgartenschau 2015 in Schmalkalden informiert und auf Nachfrage über eine Vereinbarung zur Ausschilderung mit touristischen Hinweistafeln an der Autobahn (A) 4 berichtet. In der Region besteht ein hohes Interesse, eine solche Werbung auch auf der A 71 (Anbindungen der Abfahrten bei Oberhof und Meiningen) zu ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurde die Möglichkeit der Ausschilderung an der A 71 konkret geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
2. Wer ist für die Ausschilderung verantwortlich?
3. Wird eine Ausschilderung erfolgen, und falls ja, wann?
4. Wo genau sollen sich die Standorte der Hinweisschilder befinden?
Wurde auch die Möglichkeit, so ein Hinweisschild an der Abfahrt Oberhof aufzustellen, geprüft? Können Sie dazu etwas sagen, weil direkt über die Abfahrt Oberhof ein großer Verkehrsstrom Richtung Zella-Mehlis/Schmalkalden erfolgt?
Ach, ich höre auch gern noch ein bisschen zu. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, denn ich bin davon überzeugt, dass wir einige heute am Livestream haben werden.
Doch, mit Sicherheit jetzt auch noch. Nur um vorneweg mal eines zu sagen, die Bürgerinitiative heißt genau: Bürgerinitiative e. V. gegen die Zerstörung des Rennsteigs zwischen Neuen Hof und Wachsenrasen durch das geplante Oberbecken des Pumpspeicherwerkes Schmalwasser. Nur so viel dazu. Wir haben jetzt schon viel zu Wirtschaftlichkeit, Nutzen, Für und Wider, zum Runden Tisch, zum Raumordnungsverfahren, Naturschutz usw. gehört, über die Notwendigkeit von Wasserspeicherkraftwerken usw. Deshalb möchte ich in dem Fall auch jetzt nicht mehr darauf weiter eingehen, sondern mich ein bisschen zu dem geplanten Standort des Oberbeckens äußern, denn das sind Punkte, die die Bürger der Region vor allem südlich des Rennsteigs bewegen, einer Region, die laut Aussage unseres Ministerpräsidenten räumlich gar nicht betroffen ist. Hier muss ich sagen: Mitnichten, Herr Ministerpräsident! Auch die Region südlich oder – wie Sie es in einem Zeitungsinterview formuliert haben – hinter dem Rennsteig, wobei es immer darauf ankommt, von welchem Punkt aus ich den Rennsteig betrachte, ist sehr wohl betroffen. Dies zeigen gerade auch die enorme Bürgerbeteiligung und der Widerstand, der diesem Jahrhundertprojekt und besonders diesem Standort des Oberbeckens entgegenschlägt.
Nein. – Deshalb fordert die CDU-Fraktion auch klar: Bürgerwillen respektieren – Thüringer Wald ohne Pumpspeicheroberbecken am Rennsteig! Viele kennen das Lied „Ich wandre ja so gerne am Rennsteig durch das Land“. Keine Angst, ich singe jetzt nicht, nicht, dass Sie den Saal verlassen. Nein, Ihnen soll vor Augen geführt werden, welches Kulturgut unserer Heimat die jetzige Landesregierung durch ihre Favorisierung des Baus eines Oberbeckens direkt am Rennsteig zerstören will. Unser Rennsteiglied, die heimliche Nationalhymne Thüringens, wird von vielen Bewohnern geliebt und ist überregional bekannt, sicherlich kennen Sie es alle. Auch Sie, Herr Ministerpräsident, kamen am vergangenen Samstag bei der Eröffnung der 163 Tage andauernden Landesgartenschau in Schmalkalden an den Klängen dieses Liedes nicht vorbei. Können Sie dieses Lied einfach umdichten und zerstören? So wie die Natur? Nicht ohne weitreichende Folgen!
Ebenso wenig dürfen wir zulassen, dass durch unüberlegte Handlungen eines Investors und der Landesregierung die Schlagader unseres grünen Herzens durchtrennt wird. Deshalb plädieren wir, die CDU-Fraktion unseres Landtags, gegen diesen Kurs und gegen dieses Oberbecken am Rennsteig.
Ich werde nun anhand einiger bekannter Zeilen unserer sogenannten Thüringer Hymne nochmals verdeutlichen, welchen Einschnitt der Bau des Oberbeckens direkt am Rennsteig darstellt. Ich denke, auch 200 Meter neben dem Wanderweg ist direkt am Wanderweg. 200 Meter sind nicht viel, und wenn Sie entlanggewandert sind, haben Sie das auch gesehen.
„Mein Lied erklingt durch Busch und Tann“ – wohl wird es das nicht mehr. Denn die geplante Errichtung des Oberbeckens in einem der größten unzerschnittenen Naturräume geht mit einer gewaltigen Zerstörung dieser einmaligen Landschaft einher. Das Naturensemble am bekanntesten Thüringer Fernweg würde es in seiner Geschlossenheit so nicht mehr geben. Führen Sie sich doch mal genau vor Augen: Für den Bau des Oberbeckens einschließlich der Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerflächen muss eine Waldfläche mit einer Größe von 135 Hektar gerodet werden. Wie viel ist das? Das entspricht etwa 190 Fußballfeldern oder 1.350 mal unserem Plenargebäude. Ja, Frau Siegesmund, so ist es. Ich bin in dieser Region groß geworden und ich kann nur sagen: Jeder Baum ist ein Baum. Und wenn der BUND in dem ersten Verfahren im März 2012 sagt, das ist minderwertiger Wald, kann ich das nicht verstehen.
Dauerhaft entzogen werden diesem durch das Oberbecken 80 Hektar Waldfläche, wobei wir immer noch bei 112 Fußballfeldern sind oder 800 mal dieses Plenargebäude. Das ist sicherlich nicht wenig, ganz zu schweigen von dem damit verbundenen Lebensraumverlust für verschiedene Wild- und Vogelarten.
Kommen wir zur Wasserversorgung. Herbert Roth dichtete auch über silberklare Bäche, an denen sich die Wanderer erfrischen. An den Quellen hinter dem Rennsteig, ich betrachte es einmal von hier aus, erfrischen sich heute mehr als 10.000 Menschen. Man bangt dort besonders auch um die Trinkwasserversorgung. Südlich des Rennsteigs ist man – und hier widerspiegelt es sich und ich widerspreche noch einmal dem Ministerpräsidenten entschieden – von den Folgen des Pumpspeicherwerks bzw. dem Bau des Oberbeckens durchaus betroffen. Im Umfeld des geplanten Oberbeckenstandorts befinden sich die quantitativ und qualitativ bedeutendsten Wassergewinnungsanlagen Hellen
bach und Zimmerbach. Diese Quellen sind für die zuverlässige Trinkwasserversorgung im Haselgrund, insbesondere auch für die Ortschaften Oberund Unterschönau, Rotterode, Altersbach, Viernau und die Stadt Steinbach-Hallenberg, unabdingbar und nicht zu ersetzen. Um eine sichere Wasserversorgung der genannten Ortschaften zu erreichen, wurden in den vergangenen 20 Jahren viele Euros investiert. Sollte dieses Geld umsonst ausgegeben worden sein? Sie betonen es ja immer wieder.
In diesem Zusammenhang sei noch ein anderes Ereignis erwähnt, was direkten Einfluss hatte. Und zwar gab es 1975 einen Stollendurchschlag oberhalb Oberschönaus zur Talsperre Schmalwasser. Und was ist da passiert? Es kam zu einem Rückgang des Wasserdargebots um 77 Prozent im Bereich der Kienbachquellen und damit zu einer enormen Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung. Es wird auch bei diesem geplanten Bau dieses Oberbeckens nicht ohne Sprengungen abgehen. Und wer kann garantieren, dass diese wichtigen Quellen nicht auch davon betroffen sind? Es geht, und das hatten Sie auch gesagt, um das Gesamtsystem Rennsteig. Man kann weder bei Naturzerstörung noch bei Wasserversorgung und Tourismus einfach in eine Meinung vor und hinter dem Rennsteig teilen. So einfach ist das eben nicht.
Kommen wir noch mal auf unsere Thüringenhymne zurück. „Diesen Weg auf den Höhn bin ich oft gegangen“ – Sie sind ihn auch schon gegangen, manche sind ihn gefahren bis hin zur Ausspanne, die sind das nicht gelaufen. Und nun frage ich an dieser Stelle: Wie lange werden wir diesen Rennsteig noch unbeschwert gehen können in diesem Bereich? Immer wieder bestätigen mir Wanderer, die den gesamten Rennsteig abgelaufen sind, dass der betroffene Abschnitt der schönste dieses Weges ist. Wie jedes Jahr kommt auch am 9. Mai, das ist nächste Woche, also in ein paar Tagen, wieder ein Großteil der mehr als 15.000 in- und ausländischen Teilnehmer des Rennsteiglaufs, des größten Landschaftslaufs Europas, am geplanten Oberbeckenstandort vorbei. Sollen die in Zukunft einen kurzen Abstecher machen und sich hier diese Wasserflächen anschauen können? Oder im Winter vielleicht mal dort in dem Bereich die Ski abschnallen und ein Stück Skiroller dranschnallen, zwei Kilometer laufen und mit Ski wieder weiter? Und nicht nur das: Als historischer Verkehrsweg und historische Territorialgrenze ist der Rennsteig ein eingetragenes Kulturdenkmal – und somit geschützt.
Wird das auch in Zukunft noch sein?
Ich komme auch bald zum Ende. Ich quäle Sie nicht mehr lange.
Oder gibt es nicht doch einen erheblichen Einfluss auf den Tourismus in dieser Region? Wie ist das zu vereinbaren mit den in der Vergangenheit getätigten enormen Investitionen im Rahmen der Projekte des Regionalverbunds Thüringer Wald? Wozu sollen denn unter anderem die Rennsteigleitern, die Rennsteighäuser, die Aussichtstürme, von denen man durchaus einen schönen Blick auch über die Landschaft und in die Ferne hat, dienen? Doch sicherlich auch dazu, mehr Touristen anzulocken und unser Lebensgefühl und die starke Bindung zur Natur zu vermitteln. Müssen wir in Zukunft wirklich das Erbe Herbert Roths umdichten und „Buchen, Fichten, Tannen“ in „Beton, Beton, Beton“ verwandeln? Die Antwort lautet klar und deutlich nein, nein zum geplanten Oberbecken des Pumpspeicherwerks Schmalwasser am Rennsteig. Und ja, den Bürgerwillen respektieren: Thüringer Wald ohne das Pumpspeicherbecken am Rennsteig. Vielleicht hat der eine oder andere doch morgen die Gelegenheit, sich auf den Weg zum Rennsteig zu begeben, unabhängig von Parteigrenzen – so sage ich das mal jetzt –, um gemeinsam mit vielen Hundert, ja, es sind immer mehrere Hundert und es ist nicht die erste Sternwanderung, sondern es ist bereits die vierte Wanderung, vielleicht hat doch der eine oder andere Lust, sich auf den Weg zu begeben und sich auch mal vor Ort zu überzeugen, die vielleicht noch nicht dort waren, in welchem herrlichen Stück Landschaft und Natur wir eigentlich wohnen. Vielen Dank.
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als Mittel der Wirtschaftsförderung
Am 11. März 2015 hat sich der Thüringer Wirtschaftsminister auf dem regionalen Bankentag in Thüringen im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur zukünftigen Wirtschaftsförderung in Thüringen geäußert. Dabei erwähnte der Minister auch die Mög
lichkeit, öffentlich-private Partnerschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung in Betracht zu ziehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Instrument ÖPP?
2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung die Möglichkeit, ÖPP als Mittel der Wirtschaftsförderung einzusetzen?
3. Wie ist die Position des Thüringer Wirtschaftsministers mit den Sondierungsergebnissen von RotRot-Grün – die sich klar gegen ÖPP positioniert haben – vereinbar?
4. In welchen Bereichen bestehen zurzeit wie viele Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen?