Michaele Sojka

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Last Statements

Ja, Frau Hitzing, Sie haben mit Ihrem FDP-Antrag das gegliederte Schulsystem gerettet und morgen wird die Prügelstrafe wieder eingeführt. Ganz toll!
Ich bin äußerst unmotiviert, überhaupt zu diesem Antrag hier vorn zu reden. Ich will Sie auch nicht lange langweilen. Frau Klaubert und ich waren noch vor ein paar Tagen in Kenia und haben uns das dortige Schulsystem angeschaut. Wenn man das miteinander vergleicht, dann steht man hier so neben sich und denkt: In welcher Welt leben wir hier eigentlich? Da kann ich Ihnen nur sagen: Um was es uns gehen soll, ist eine gute Schule. Wenn ich 20 Schüler vor mir habe, dann habe ich die verdammte Pflicht als Pädagoge, für 20 Schüler unterschiedlichen, individuellen Unterricht zu machen. Das haben wir auch einmal gelernt. Da hatten wir noch ein Lehrerbildungsgesetz, was nicht differenziert hat zwischen den einzelnen Schularten. Das erwarte ich von diesem Ministerium eigentlich als Allererstes, dass es die Visionen, die man mit einem modernen Schulsystem hat, dann auch mit einem modernen Lehrerbildungsgesetz umsetzt. Das ist das, was unser Schulsystem gefährdet. In Sachsen beispielsweise ist es schon so, dass Lehrerinnen und Lehrer fehlen und dass Gymnasiallehrer, die so ausgebildet sind und wirklich keine Ausbildung dafür haben, in Grundschulen eingesetzt werden. Da geht Qualität kaputt. Was Sie hier mit diesem Antrag machen, das ist wirklich nur die Angst vor der Gemeinschaftsschule, die schüren Sie und zeugen von einem Verharrungswillen, was Schulentwicklung als modernes Teufelszeug anprangert. Ich habe es auch schon gesagt, eigentlich fehlt nur noch in einem Anstrich die Wiedereinführung der Prügelstrafe. Besuchergruppen wird übrigens auch aus Ihrer Fraktion nach dem Mund geredet. Da bestätigt man dann auch, dass die Trennung nach Klasse 4 viel zu früh sei. Übrigens hört man das auch zum Teil aus der CDU. Immer wird es natürlich im persönlichen Namen genannt und demzufol
ge denke ich, sind wir uns eigentlich, wenn wir ehrlich zueinander wären, einig, dass gute Schule etwas anderes braucht, als ein gegliedertes Schulsystem. Wenn es nach uns ginge, dann hätten wir bei der Landtagswahl nicht nur ermöglicht, darüber zu reden, sondern wir hätten überlegt, wie man einen Volksentscheid dazu durchführen hätte können, um die Verfassung tatsächlich zu ändern. Die Zweidrittelmehrheit in diesem Hohen Hause, wenn man mal die CDU dazuzählt, wäre ja eigentlich gegeben. Wie sich Schule entwickelt, das kann man in Jena beispielsweise sehen. Ich halte zwar nichts davon, Jena immer als großes Vorbild zu nennen. Aber dort werden mehr Kinder geboren, da werden sogar wieder Schulen gebaut und dort gibt es in absehbarer Zeit tatsächlich keine Regelschulen mehr. Die Trennung nach Klasse 4 ist einfach mittelalterlich. Ich hoffe tatsächlich, dass wir es bald überwunden haben.
Das, was in Thüringen gebraucht wird, sind Neueinstellungen, ist ein neues Lehrerbildungsgesetz, sind auch tatsächlich gute Bedingungen für ein Kompetenznetzwerk. Das wissen Sie, Frau Hitzing, ganz genau, dass das der Sinn der Schule ist. Den Regelschullehrern ist eigentlich egal, wie ihre Schule heißt, sie wollen einfach gute finanzielle und personelle Bedingungen haben. Dafür lohnt es sich, zu streiten und nicht um des Kaisers Bart wie in diesem Antrag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung - keine Bildung.“
Herr Döring, das Zitat haben Sie, glaube ich, auch schon einmal gebracht, daher wissen Sie auch, wer das sagte, John F. Kennedy, und er hatte verdammt recht. Meine Damen und Herren, es ist, als hätte Kennedy diesen Haushalt gekannt und diese Landesregierung und diesen müden Bildungsminister. Ob ein Bildungsland Bildungsland Nummer 1 ist, entscheidet nicht die morgendliche Frage „Spieglein, Spieglein an der Wand …“, sondern da muss man einfach einen Blick über den Tellerrand hinaus werfen und das will ich versuchen.
Meine Damen und Herren, ganz Europa investiert in Bildung, sogar die Bundesregierung hat etwas getan für die Forschung und die Hochschulen. Es reicht noch nicht, um an den OECD-Durchschnitt heranzukommen, aber sie haben wenigstens etwas getan. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Bund, Länder und Kommunen 2011 zusammengenommen 2,6 Prozent mehr für Bildung ausgegeben als im Haushaltsjahr 2010. Seit dem Jahr 2008, als die Kanzlerin den Bildungsgipfel zusammenrief und alle von dem wichtigen einheimischen Rohstoff redeten, sind die öffentlichen Bildungsausgaben in Deutschland tatsächlich um etwa 12 Prozent gestiegen auf zusammengenommen 106 Mrd. €. Allerdings steigen die Bildungsausgaben in Thüringen so nicht mit. Während sich die Ausgaben der Länder für Bildung insgesamt seit 2000 deutlich erhöht haben auf rund 1.220 € pro Kopf in 2011, liegen wir mit rund 1.170 € deutlich unter dem Schnitt der deutschen Länder. 2000 la
gen wir noch über dem Schnitt der deutschen Länder, wohlgemerkt bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Die Bildungsausgaben aber allein am Bruttoinlandsprodukt zu messen, Herr Matschie, ist Augenauswischerei. Diese Zahlen belegen nur, dass wir wirtschaftlich zu den schwächsten Ländern gehören, aber nicht, dass wir etwas für Bildung tun.
Wenn wir Bildungsausgaben an der Zahl der Einwohner messen, belegt Thüringen jedenfalls laut statistischem Bundesamt einen schlechten 11. Platz. Genauer, im Schulbereich liegt Thüringen mit 678 € pro Kopf auf 10,
ja, weil wir so wenige Kinder haben, aber das ist doch wohl nicht schön, Herr Emde.
Also, im Schulbereich liegt Thüringen mit 678 €,
Sie dürfen doch auch noch reden, lassen Sie mich doch einfach mal die Zahlen nennen, damit das Protokoll die ordentlich aufschreiben kann, damit man die gut nachlesen kann. Das wäre doch die Messlatte, die man braucht, um sich gut zu finden, Herr Emde.
Man kann doch nicht hier vorne stehen und sich das immer wieder einreden und in der Praxis merkt man, dass es so nicht ist.
Also, noch einmal: Im Schulbereich liegt Thüringen mit 678 € pro Kopf auf Platz 10 aller Bundesländer, bei den Hochschulen mit 215 € auf Platz 12. Im Bereich Kindertagesstätten stoßen wir mit 215 € inzwischen immerhin in die Mitte vor, auf Platz 8. Da muss ich dazu sagen, Sie feiern sich mit angeblich 130 Mio. € mehr im Kita-Bereich, wissen aber gleichzeitig, dass das in den Schlüsselzuweisungen der Kommunen versinkt, weil Sie es nicht in Ihr eigenes Ministerium übernehmen, wie es unser Änderungsantrag gewesen wäre - schon das zweite Jahr im Übrigen -, und Sie hören auch ständig das, was Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag immer wieder sagen, wir müssen endlich die Standards wieder senken, es sei nicht bezahlbar. Worauf ruhen Sie sich eigentlich aus? 130 Mio. € mehr in diesem Bereich, das woanders verwendet wird, darauf kann man doch wahrlich nicht stolz sein.
Eine Ausrede findet sich immer, das war das mit dem Teufel und den drei goldenen Haaren.
Vom Bildungsland Nummer 1 sind wir weit entfernt. Ich bin der GEW ausdrücklich dankbar, dass diese Zahlen nachlesbar sind und, Herr Minister, Sie waren bei der GEW-Hopfenberg-Gesprächsrunde genau wie die SPD - ach so, die SPD war dort, die CDU hat gefehlt - nicht da, ich kann es auch gern noch nachreichen und die Mail weiterleiten.
Die zweite unerfreuliche Nachricht: Auch der Haushalt 2012 bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass Thüringen Bildung als Zukunftsthema erster Ordnung behandeln will. Der leichte Aufwuchs von etwa 40 Mio. € muss allein als Folge der erhöhten Bundesmittel für den Hochschul- und Forschungsbereich betrachtet werden und bedeutet noch nicht einmal für den Bereich der Hochschulen eine Entwarnung.
Zu den Schulen: Dass die Landesregierung bei der Verringerung der Zahl der Schulämter das Ziel verfolgt, eine höhere Effizienz zu erreichen, das mag sein. Wenn wir dabei aber 2012 Mehrkosten von 1 Mio. € haben, dann müssen wir Ihnen sagen, so erreichen Sie das Gegenteil und Sie verschenken Ressourcen, die vor Ort besser angelegt worden wären. Kommunalisieren Sie doch die Schulämter, legen Sie diese mit den Schulverwaltungsämtern zusammen und schon haben Sie alle auf Ihrer Seite, selbst den Gemeinde- und Städtebund, den Landkreistag sowieso. Größtes Problem nach wie vor ist, dass Sie nicht wirklich wahrnehmen, was in diesem Lande notwendig wäre.
Ich habe doch nichts dagegen, wenn Sie die Schulämter kommunalisieren. Da würden Sie endlich dort anfangen, wo wirklich etwas ist, was keiner braucht, und vor Ort hätten wir bildungspolitische Kompetenzen in Schulverwaltungsämtern und alles wäre gut.
Wir brauchten keine zusätzlichen Mittel für Miete ausgeben, wir müssten nichts neu bauen, keine Computertechnik zusätzlich für Ämter, die in ein paar Jahren sowieso abgeschafft sind, anschaffen. Das könnten wir dann alles vor Ort machen, dort, wo kurze Wege zu den Ämtern hin auch Vertrauen schaffen und wo man für die Schüler wirklich etwas erreichen kann und wo Schulberatung notwendig ist. Ein Schulamt, das irgendwo in der Fläche ganz weit weg ist, wo eine Referentin nur noch an einem Telefon oder an der Mail schreiben kann und gar nicht mehr die Schulen kennt, damit kann die Fachaufsicht nicht gewährleistet werden, davon bin ich sehr überzeugt.
Größtes Problem jedoch ist der bevorstehende Lehrermangel. Es ist keinerlei Plan erkennbar, Herr Metz, den unmittelbar bevorstehenden Eintritt der ersten starken Lehrerjahrgänge in die Rente durch eine ausreichende Zahl von Neueinstellungen abzufangen. Andere Bundesländer haben hier längst gehandelt, in Thüringen nach wie vor Fehlanzeige. Über 1.000 Menschen aus dem Pädagogikbereich gehen jährlich in Rente. Da wollen Sie sagen, Sie sind stolz darauf, dass die Zahlen noch im Haushalt stehen. Wenn man die jungen Leute nicht einstellt, sondern Leerstellen im Haushalt bleiben, dann erreicht man damit zwar globale Minderausgaben, um den Finanzminister am Jahresende zu erfreuten Jubelschreien kommen zu lassen, aber wirkliche langfristige Personalpolitik im Lehrerbereich erreicht man damit nicht.
Ich will auch daran erinnern, was Sie selbst im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Ich zitiere: Um den Ersatzbedarf im Umfang von 2.500 VBE bis 2015 „zu decken“, heißt es da, „werden die Ausbildungsplatzkapazitäten bedarfsgerecht erhöht und der Einstellungskorridor erweitert.“ Aber dann muss man auch etwas dafür tun, dass die jungen Leute, die hier ausgebildet werden, mit unbefristeten Stellen auch eine Arbeit anfangen können. Dazu gehört eben nicht nur, Lehrer einzustellen, sondern vielleicht auch Schulpsychologen einzustellen und alles, was ringsherum im Kompetenznetzwerk einer Schule notwendig ist. Sie haben eine dicke schwarz-rote Null bei Schulsozialarbeit stehen. Die Haushaltsstelle Schulsozialarbeit haben Sie nach der ersten Regierungserklärung neu erfunden. Der erste Haushalt, der vorgelegt wurde, hatte Schulsozialarbeit drinstehen, ein neuer Titel - da hat noch nie etwas anderes als eine Null dringestanden. Das ist bedauerlich und deswegen, denke ich, kann man auch von den 1.000 Menschen, die jährlich in den Ruhestand gehen, ein paar davon umwidmen und Schulsozialarbeit endlich stattfinden lassen. Das wäre wichtig.
Also, Herr Minister Matschie, setzen Sie sich gegen Ihren Finanzminister Dr. Voß durch und bestehen Sie wenigstens im Lehrerbereich mindestens auf eine Eins-zu-eins-Besetzung aller frei werdenden und aller derzeit damit unbesetzten Lehrerstellen ab sofort mit jungen Pädagogen, auch mit Schulsozialpädagogen, denen selbstverständlich - ich sagte es bereits - unbefristete Verträge angeboten werden müssen. Die Zukunft unserer Kinder kann sich nicht nur in Sonntagsreden widerspiegeln. Umso mehr gilt das auch angesichts der Anforderungen, die der angestrebte gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an den Schulalltag stellt. Ohne die Bereitstellung der notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen - diese Lehre sollten Sie aus den letzten beiden Jahren ziehen - wird dieser
positive Ansatz nicht umsetzbar sein und auch nicht breit unterstützt werden. Dazu gehören aber auch die Horterzieherinnen im Landesdienst, die unschätzbare Arbeit leisten, insbesondere wenn sie sich als 80-Prozentige auch vormittags in den Unterricht als Zweitbesetzung mit hineinsetzen können bzw. mitarbeiten können. Sie haben schließlich eine didaktische und methodische Befähigung und wir sollten auch den jetzt nachträglich Ausgebildeten wieder die Chance, so ein Modul zusätzlich zu erreichen, anbieten.
Der Landkreistag, der allein die Betreuung am Nachmittag gut findet, kann qualitativ nicht zielbestimmend für gute Ganztagsbildung sein, wie wir sie verstehen, auch wenn die Ministerpräsidentin nun überraschend die Modelle für ein Jahr verlängern möchte. Entfristen Sie die Modelle und führen Sie dieses wegen mir auf freiwilliger Basis fort, aber statten Sie unbedingt auch die Nichtmodelle endlich wieder gemäß der Richtlinie zur Organisation des Schuljahres mit ausreichend Pädagogen 1:20 aus. Allein im Altenburger Land fehlen dreieinhalb Erzieher und ich kenne dazu weder offene Stellenanzeigen noch eine Ausschreibung, Interessierte dafür kenne ich jedoch bereits.
Nicht hinnehmbar ist es auch, dass bereits das zweite Jahr in Folge bei der Beschaffung von Lernmitteln gespart wird. Die entgeltfreie Ausleihe ist vorgeschrieben und schon daher keine freiwillige Leistung des Landes. Wenn Sie die Situation an den Schulen kennen würden, wüssten Sie, dass gerade bei den mehrjährig ausgeliehenen Lernmitteln ein Ersatzbedarf besteht, der nicht länger aufgeschoben werden kann.
Meine Damen und Herren, wenn Bildung in Thüringen wirklich ein Schwerpunkt sein soll, dann müssen Sie auch auf einem anderen Feld handeln, das sagte ich bereits: dem Ausbau der Schulsozialarbeit. Für die Verbesserung der Chancen von benachteiligten Jugendlichen ist ein Landesprogramm für Schulsozialarbeit geradezu unabdingbar.
Wir jedenfalls wollen einen Einstieg mit der Finanzierung von zunächst 60 Sozialpädagogen vorrangig an den Thüringer Regel- und Berufsschulen und wir liefern heute abermals einen Deckungsvorschlag.
Zu den Hochschulen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen den Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung für die Hochschulen zur Kenntnis, aber wir haben große Zweifel, dass auf dieser Basis die Thüringer Hochschulen tatsächlich erfolgreich arbeiten können. Dies hat mehrere Gründe. So haben Sie durchgehend einen Aufwuchs der Personalkosten von 1,1 Prozent geplant, wir haben aber bereits eine Tariferhöhung im öffentlichen Dienst von 1,9 Prozent umzusetzen ab
dem 1. Januar 2012. Da nützt es gar nichts, wenn die Stellenpläne keine weitere Absenkung der Stellenzahl enthalten. Wie sollen die Hochschulen sie denn finanzieren? Sollen Sie das Toilettenpapier einsparen? Was empfehlen Sie denn? Über das Erfordernis auf die erhöhte Zahl der Studierenden mit zusätzlichen Lehrkräften zu antworten, haben wir überhaupt noch nicht gesprochen.
Der Hochschulbereich ist einer der Bereiche in der Gesellschaft, in dem wir uns längst von der sogenannten sozialen Marktwirtschaft verabschiedet haben. Kluge, hoch qualifizierte Menschen arbeiten hier jenseits einer 40-Stunden-Woche in Verhältnissen, die weder einen ausreichenden Krankheitsschutz noch eine vernünftige Rentenerwartung sichern. So kann das nicht weitergehen. Erlauben Sie mir gerade an dieser Stelle: Von einem sozialdemokratischen Minister muss man hier ein viel deutlicheres Gegensteuern erwarten. Wir kritisieren auch die neuen Steuerungssysteme LUBOM und KLUG, meine Damen und Herren. Sie beheben nicht die grundsätzliche Unterfinanzierung der Hochschulen, sie verstärken die Abhängigkeit von Lehre und Forschung von kapitalkräftigen Drittmittelgebern und bilden deswegen - das muss man klar sagen - ein zunehmendes Risiko für die Freiheit der Wissenschaft.
Wenn wir uns auch über mehr Mittel für den Hochschulbau und an verschiedenen Stellen für die Forschung freuen, erstens liegt der Anteil des Landes daran nahe null, fast alles ist im Bund und in Europa, und zweitens, wenn man etwa den Zustand der Uni-Bibliothek in Ilmenau bedenkt, wird auch diese Summe nach den Streichorgien der letzten Jahre nicht ausreichend sein. Von zunehmender Bedeutung für die Entwicklung Thüringens als Studienstandort sind die Entwicklung der Umweltfaktoren, der Kapazitäten der Baulichkeiten, das Vorhandensein und das Preisniveau von Wohnmöglichkeiten, Essensversorgung und Nahverkehr. Hier steht das Thüringer Studentenwerk längst mit dem Rücken an der Wand. Die Zahl der vom Studentenwerk verwalteten Wohnheimplätze hat sich trotz erheblich gestiegener Studierendenzahlen verringert. Die Wartezeiten für einen Wohnheimplatz je Studienort und Semester liegen zwischen drei und sechs Monaten. Da sich die Koalitionsfraktionen zu einem Änderungsantrag entschlossen haben, dem Studentenwerk doch mehr Geld zu geben, deutet das darauf hin, dass sie diese Schwachstelle im Haushalt erkannt haben. Der Preisauftrieb in den studentischen Unterstützungsangeboten und die angespannte Wohnsituation für Studierende fordern das Handeln des Landes heraus, wenn Sie nicht unsere Chancen als attraktiven Studienstandort verspielen wollen. Haben Sie den Mut und folgen Sie unserem Änderungsantrag, dann kann das Studentenwerk hier wirklich etwas übernehmen, und streichen Sie die Degression.
Zum Kulturbereich: Im Bereich der Kulturfinanzierung gibt es aus unserer Sicht schon einiges zunächst positiv anzumerken. So gibt es die Bewegung in der Finanzierung der Theater. Auch die Zusage der Regierung, alle Bereiche der Kulturentwicklung unterstützen und fördern zu wollen, findet natürlich unsere Zustimmung.
Bei der Umsetzung in Haushaltszahlen wird es allerdings schwierig. Nicht nur, dass die Kommunen bei der Behandlung durch diese Regierung absehbar größte Probleme bei der Kofinanzierung für die Theater- und Orchesterförderung haben werden, große und wichtige Bereiche der Kulturförderung in Thüringen bleiben unterfinanziert. Hier ist unbedingt die Stiftung Schlösser und Gärten zu nennen. Es scheint, als wisse die Landesregierung noch immer nicht, wie Bauwerke mit wichtigem kulturhistorischem Profil in ihrem Konzept bleiben.
Ein besonders schwerer Fall ist zweifelsohne das Schloss Wilhelmstal. Es steht nach wie vor vor dem endgültigen Verfall. Die Bundesmittel für Sanierung sind verbraucht,
die Landesregierung schiebt die Verantwortung von sich und wo sind denn bei der Übergabe der Liegenschaft an die Stiftung die versprochenen 2 Mio. €? Wenn nicht bald etwas getan wird, dann gibt es dort nichts mehr, was man flicken kann. Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, zumindest die gröbsten baulichen Mängel zu flicken. Schließlich lässt sich die Landesregierung sehr viel Zeit und will erst im Frühjahr eine Bestandsaufnahme vornehmen.
Gerade in dieser Zeit, dieser problematischen Gesellschaftsentwicklung, sollten wir auch die Bedeutung der Soziokultur für innergesellschaftliche Vernetzung und Integration nicht unterschätzen. Besonders für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stellen diese kulturellen Initiativen unabdingbare Ressourcen her. Hier muss aus unserer Sicht unbedingt nachgebessert werden. Wir plädieren für 500.000 € mehr und haben dafür auch eine Deckung benannt.
Auf ein besonderes Problem, sehr lange schwelend und bisher kaum zur Kenntnis genommen, möchte ich in Bezug auf die bildenden Künstler noch eingehen. Diese sind einzigartige Kunstakteure, die nur vom Verkauf ihrer Werke leben, d.h. wenn sie in fünf Ausstellungen im Jahr, bei denen sie jeweils etwa 400 € für Transport und Versicherung ausgeben, kein einziges verkaufen sollten, dann haben
sie für das Jahr einen Verdienst von minus 2.000 € erwirtschaftet. Wenn sie Glück haben, dann gibt es einen wie auch immer gearteten Fördertopf, aus dem sie zumindest für Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen einen Prozentsatz ihrer Unkosten erstattet bekommen. Die von uns im Änderungsantrag vorgeschlagenen 500.000 € sind ein Anfang. Es muss auch eine Förderrichtlinie - am besten gemeinschaftlich mit dem Verband Bildender Künstler - erarbeitet werden. Aber lassen Sie uns Vorreiter sein, Thüringen, das Land der Dichter und Denker und der reichen Kulturschätze, könnte das erste Bundesland werden, das sich dieser Problematik annimmt.
Ich habe leider nicht mehr so viel Zeit, auf sämtliche Änderungsanträge einzugehen. Bei der Erwachsenenbildung haben wir festgestellt, dass die Landesregierung eine Sinuskurve festlegt. Nachdem wir im Jahr 2010 erfreulicherweise mit einer Aufstockung überrascht wurden, die frühere Kürzungen beinahe ausglich, kam dann 2011 die kalte Dusche. Streichungen führten wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurück und deswegen legen wir auch einen Änderungsantrag dafür vor und die Regierungsfraktionen haben es offensichtlich auch erkannt. Das ist gut so. Allerdings sagen wir, das reicht nicht aus. Wenn man möchte, dass ein Bildungsfreistellungsgesetz hier vorgelegt wird - und wir haben jetzt schon eines im Ausschuss liegen -, dann gehört es sich, dass man natürlich auch eine Finanzierung dafür vorsieht, es sei denn, man will diese erst kurz vor den Wahlen als Wahlgeschenk unterbreiten. Insgesamt, sagen wir zumindest, sind wir von der Vision, Bildungsland Nummer 1 zu sein, weit entfernt. Das wird auch am Ende dieser Legislatur so sein, aber Sie haben noch die Chance, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Da können wir wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Danke.
Eigentlich wollte ich gar nicht reden, aber das gelingt mir dann doch nicht.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, man kann jede Studie für jede These als Autoritätsbeweis nehmen. Es gibt fast täglich Studien, die irgendwo vorgelegt werden. Jede abstruse Idee lässt sich damit erklären. Ich habe mir, als ich das Thema „Lernatlas 2011 für Thüringen richtig interpretieren“ gelesen habe, überlegt, was ist denn jetzt das Aktuelle daran, und ich mag ja Politblabla nicht. Dann fiel mir ein, ach ja, da gab es ein Essen der Bertelsmann Stiftung im Feininger. Da muss irgendwo etwas drin gewesen sein, dass man jetzt wahrscheinlich darüber aktuell reden muss. Deswegen habe ich mir die Studie mal ein bisschen genauer
- nein, wir waren nicht da, ich habe da auch ganz bewusst, sage ich mal, meinen Terminkalender nicht umgestoßen, das war so eine kurzfristige Einladung. Man muss auch mal überlegen, wer die Bertelsmann Stiftung ist. Es gibt eine ganze Menge Stiftungen. Wenn jede Stiftung uns ständig zum Mittagessen einladen will, um uns irgendwas beizubringen, kämen wir zur eigentlichen Arbeit nicht mehr. Gerade eine Stiftung, die die Maxime verfolgt, Wettbewerb zur hauptsächlichen Grundlage jeglichen gesellschaftlichen Fortschritts zu erheben und Bildung nicht zuerst als allgemeines Menschenrecht zu begreifen, sondern als käufliche Ware, die sind bei mir nicht so hoch im Kurs,
dass ich da meinen Terminkalender völlig umstoße.
Bildungseinrichtungen werden von der Bertelsmann Stiftung prinzipiell als Unternehmen bewertet. Produkte möglichst effizient an eigene Kunden verkaufen und so ähnlich ist dann eben auch, wenn man genauer hinschaut, die Studie. Ich bringe Ihnen ein Beispiel daraus. Zum Beispiel der Lernatlas: Keiner der 38 Kennzahlen befragt soziale Unterschiede beim Zugang zu Bildung. Soziales Lernen bedeutet bei der Bertelsmann Stiftung soziales Engagement. Als Beispiel: Der Zugang zu Breitbandinternet wird gewichtet mit 5,4 Prozent und ist wichtiger als die Aussicht von Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz, da ist die Gewichtung nur 3,7 Prozent. Oder die Bereitschaft zur Knochenmarkspende mit 1,75 Prozent Gewichtung ist anscheinend wichtiger als die Einrichtung der Jugendarbeit mit 1,3 Prozent. Wenn das die Kennziffern sind und das Ihr Autoritätsbeweis, dann, muss ich sagen, ist echt, was Herr Primas heute schon gesagt hat, die Zeit zu schade dafür. Deswegen will ich mich auch nicht weiter darin vertiefen.
Wir haben morgen - ich mag kein Politblabla, das habe ich Ihnen schon einmal gesagt - den langen Haushalt zu besprechen. Dort sieht man, was die Fraktionen für einzelne Ansätze finden. Die FDP
Fraktion hat ausschließlich gekürzt, bis auf eine einzige Tatsache, für die freien Schulen.
Das ist nicht unser Ansatz. Deshalb, an den Taten wird man Sie erkennen. Demzufolge reden wir morgen über Haushalt, über Bildung und nicht über ein gegliedertes Schulsystem, was von vorgestern ist. Danke schön.
Herr Professor, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es Sie durchaus interessiert, wie wir politisch dazu stehen, möglicherweise die Fahrtkosten für Berufsschüler generell zu übernehmen und damit vielleicht auch für Studenten in diesem Fall die Kosten wieder zu übernehmen? Anders als Sie denken wir, dass wir auf einen Lehrermangel zusteuern und es durchaus die Attraktivität mindern wird.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit dieser Landesregierung ist es schon ein Kuriosum. Sie zerschlägt Porzellan im Bildungsbereich, wo es möglich ist. Sie gibt die Thüringer Spezialität wie die Horte preis und bei anderen Dingen, wie diesem Bildungsfreistellungsgesetz, da muss sie zum Jagen getragen werden.
Ich hoffe, dass alle Minister, die jetzt fehlen, wahrscheinlich zur Bildungsfreistellung unterwegs sind,
weil nicht einmal der Bildungsminister da ist.
Im Februar 2009 diskutierten wir hier bereits das Erwachsenenbildungsgesetz, im Übrigen ein Entwurf der Landesregierung. Auf die Inhalte dieser Debatte will ich hier nicht näher eingehen. Nur so viel: Im Ausschuss wurde uns damals wortreich begründet, warum Regelungen zur Bildungsfreistellung, wie wir sie vorgeschlagen hatten, nicht aufgenommen werden können, sondern natürlich ein eigenes Gesetz dafür geschaffen werden muss. Auf dieses Gesetz, Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon genannt, warten wir schon zwei Jahre. Herr Minister, es ist wirklich eigentümlich. Sie verkämpfen sich an Stellen, die in Thüringen gut geregelt sind, wollen gute Dinge preisgeben und andere Dinge werden einfach nicht auf den Weg gebracht. Da brauchen Sie uns als Opposition.
Ich nenne da beispielsweise auch die Berufsschulnetzplanung, die aufgrund der demographischen Veränderungen auf den Weg gebracht werden müsste. Dass Thüringen eines der letzten Bundesländer ohne ein solches Bildungsfreistellungsgesetz ist, ist eben auch schon genannt worden.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei den Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben.
Wir erkennen allerdings auch, dass es ein Gesetzentwurf ist, der außerparlamentarisch von uns allen gemeinsam erarbeitet worden ist - übrigens auch noch von der SPD mit, das war vor 2009. Zumindest trägt er eine ganze Menge Züge aus dieser Zeit. Wir haben damals im Wahlkampf beschrieben und gemeinsam festgestellt, dass Thüringen natür
lich ein Bildungsfreistellungsgesetz braucht und damals waren wir auch alle noch dafür.
Wir hoffen, dass dieser kleine Druck auf die Landesregierung dazu beiträgt, dass möglicherweise dieses Gesetz die Grundlage der Ausschussberatungen wird und das Gesetz dann greift - auch in Thüringen. Oder, dass die Landesregierung das, was sie wahrscheinlich schon tausendfach in der Schublade hat, jetzt endlich herausholt und wir gemeinsam beraten können. Was wir uns dringend wünschen, ist auf alle Fälle eine öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Davon gehen wir aus. Ich wünsche mir persönlich, dass die GRÜNEN-Fraktion dann auch Gegenfinanzierungsvorschläge in den jetzigen Haushaltsberatungen...
Gut, finden wir, also das Geld dazu. Da hoffe ich, dass dies dann die Mehrheit des Hohen Hauses auch findet, so dass es dann ein Rechtsanspruch wird, denn das ist meines Erachtens das Manko in dem jetzigen Gesetzentwurf, dass, wenn das Geld alle ist, dann dieser Rechtsanspruch nicht mehr verwirklicht werden soll. Bei dem wenigen Geld, was dazu notwendig ist, finde ich das ein Manko. Darüber sollten wir im Ausschuss reden.
Unsere Prämissen wären dann für die Ausschussberatung, einen Rechtsanspruch zu formulieren ohne Wenn und Aber und nicht zu sagen, wenn das Geld im Land alle ist, dann ist dieser Rechtsanspruch verwirkt, und wir wollen natürlich bei diesem weit gefassten Bildungsbegriff bleiben und damit auch keine versteckte Mitnahme passiert bzw. versteckte Bezuschussung von Unternehmen, die dann vielleicht die berufliche Weiterbildung damit absichern. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden. Ansonsten sind wir dafür, dass wir über diesen Gesetzentwurf reden. Ich hoffe, er findet den Weg in den Ausschuss. Danke.
Ländlicher Wegebau auch für Radwege?
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz fördert den ländlichen Wegebau gezielt mit einer Richtlinie. In der Richtlinie wird unter anderem bestimmt, dass Maßnahmen zum Bau von Fuß- und Radwegen von der Förderung ausgeschlossen sind. Gleichzeitig wirbt das Ministerium im Internet unter der Rubrik für Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum mit der politischen Zielstellung, mit „multifunktionalen ländlichen Wegen“ auch die Erholungs- und Erlebnisfunktion dieser Wege nicht zu unterschätzen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen Voraussetzungen können Radwege über die Richtlinie zur Förderung des ländlichen Wegebaus gezielt gefördert werden?
2. Inwieweit ist die Darstellung der Landesregierung zur Förderung des ländlichen Wegebaus auch mit Verweis auf Radwege im Internet irreführend, wenn die entsprechende Richtlinie die Einbeziehung von Radwegen ausschließt, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung eine Anpassung der Richtlinie aus dem Jahr 2001 auch mit der Zielstellung, künftig bei sinnvollen Vorhaben die Radwege in den ländlichen Wegebau zu integrieren, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Frau Pelke, ich erinnere mich noch gut an Ihre sehr engagierte Rede in einer Aktuellen Stunde betreffs der Sozialarbeiter, die zitiere ich immer vor Ort und hoffe immer noch, dass von den 200 Sozialarbeitern wenigstens 50 irgendwo in Thüringen ankommen.
Was sage ich denen, wenn ich immer daraufhin angesprochen werde, weil ich Ihre Rede verteilt habe an ganz viele Menschen?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich war heute auch bei Ihrer Pressekonferenz zugegen, weil ich wissen wollte, was nun aktuell ist. Vor der Sommerpause war es tatsächlich noch aktuell. Nun habe ich gelernt, was der Anlass dieser Aktuellen Stunde ist. Die Entscheidung ist also gefallen! Das aus Ihrer Sicht „Erfolgsmodell“ - Hortkommunalisierung - wird fortgesetzt. Ab 01.01.2013 werden alle Thüringer Grundschulhorte in kommunaler Verantwortung sein. Kritik wird ausgeblendet und unterdrückt. Kritische Stimmen, wie zum Beispiel des Saalfelder Bürgermeisters oder der Zeulenrodaer Hortkoordinatorin, kommen gar nicht zu Wort. Eine wirklich offene Dis
kussion ist nicht gewollt. Mit dem Finanzminister wird lediglich noch darüber verhandelt, ob die derzeitigen 1.600 Landesbediensteten dies bleiben dürfen oder dann eben nur die Neuen mit Kettenverträgen, Unterfinanzierung und weniger als 80 Prozent-Verträgen ausgestattet werden - es sind derzeit 620 kommunale Bedienstete - oder ob die Landesbediensteten ab 01.01.2013 alle neue kommunale Arbeitsverträge erhalten und wenn ja, zu welchen Bedingungen. In Tarifverträge will man sich nicht einmischen. Einen Flächentarifvertrag wird es nicht geben. Dieses Zweiklassensystem in vielen Klassenzimmern wird nun also in der Grundschule massiv schon begonnen. Wenn man in den Haushalt schaut, da werden derzeit bei der Haushaltsstelle in den Grundschulen im Kapitel 04 06, ich sage es mal für das Protokoll, Titel 42 801 - Entgelte der Arbeitnehmer - als Ausgaben 181 Mio. € angeführt, sozusagen 10 Mio. € Einnahmen der Kommunen über die Hortbeteiligungskostenverordnung, die dann nicht mehr gilt, denn es macht ja jede Kommune ihre eigene Satzung. Der Minister hat angekündigt, nur 79 Mio. € will er zweckgebunden in den übertragenen Wirkungskreis geben, um die 1.333 Stellen auszufinanzieren. Das ist sicher dann auch Teil der Neuordnung des KFA offensichtlich. Warum nur 79 Mio. €? Das wird er dann nächsten Dienstag im Haushaltsausschuss aufklären. Ich habe es noch nicht verstanden.
Dass der Gemeinde- und Städtebund warnt, wird auch nicht mit angesagt. Der Landkreistag hat eine Resolution verabschiedet. Da steht unter Punkt 7, dass er die Grundschulen gleich gänzlich kommunal haben will. Ich meine, die Idee haben sie schon vor einiger Zeit gehabt. Da wird überhaupt nicht mehr darüber nachgedacht. Personalvertretung ist offensichtlich für die Landkreise ohnehin überflüssig. Frau Schweinsburg hat mir gestern in Gera Wahlkampf vorgeworfen, ohne auf meine Frage, wo dann die Personalvertretung angesiedelt werden wird, überhaupt zu reagieren.
Bundesweit passiert eigentlich das Gegenteil. Schade, dass sich Thüringen nicht auf seine Thüringer Spezialität besinnt und die Einheit der Grundschule und Bildung aus einem Guss weiter als Thüringer Spezialität voranträgt. Berlin, bis Sonntag noch rot-rot regiert, hat übrigens drei kostenfreie Kindergartenjahre, holt jetzt die Horte wieder an die Grundschulen zurück. Hamburg wird folgen, Nordrhein-Westfalen wird folgen. Aber möglicherweise nimmt man sich eher ein Beispiel an Baden-Württemberg. Da werden derzeit E2- und E3-Menschen eingestellt. Da wird auch nicht mehr von Fachkräften gesprochen, sondern nur noch von Kräften. Was die dann verdienen, das haben wir mal ausgerechnet, bei 50 Prozent liegt das unter dem HartzIV-Niveau. Das heißt also, große Verunsicherung ist da und sie wird von Ihnen ausgeblendet. Es ist einfach fahrlässig, diese Einheit der Grundschule
zukünftig zu zerschlagen. Sie, Herr Matschie, tragen die Verantwortung, dass die nicht kommunalisierten Modellprojekte nie eine faire Chance erhielten. Demzufolge ist auch die Evaluierung für mich nicht wissenschaftlich belegt. Sie gefährden die Bildung aus einem Guss. Sie sparen auf dem Rücken der Beschäftigten. Sie begraben damit die Thüringer Spezialität, die jetzt in Berlin und anderswo nacherfunden wird. Kehren Sie um, bevor es zu spät wird! Denn mit diesen Wunsch- und Wolkeforderungen, die überhaupt noch nicht untersetzt sind und beim Finanzminister auf dem Tisch liegen, können wir nichts anfangen, übrigens auch die Beschäftigten nicht. Deswegen besteht diese große Sorge. Wir sagen es noch einmal, DIE LINKE ist offensichtlich die einzige Partei in diesem Landtag, die die Kommunalisierung der Horte, so wie es hier vorgehabt wird, nicht will.
Gut, dann kann ich ja argumentieren. Herr Minister, Sie haben recht, wir wollen alle eine gute Ganztagsschule, die soll, wenn es geht, am Ende auch rhythmisiert sein, die soll inklusiv sein, das heißt, ich brauche auch genügend Erzieherstunden für sonderpädagogische Förderung am Nachmittag, denn es ist tatsächlich so, dass die Kinder mit sonderpädagogischer Förderung doch in der Freizeit nicht genauso sind wie andere Kinder. Das wird derzeit nicht beachtet. Die Rhythmisierung reicht nicht aus. Landräte, die gute Erfahrungen haben, wie im Saale-Orla-Kreis oder Jena, die sagen auch selbst, dass sie mehr Geld in das System hineingeben, als das was vom Ministerium gegeben wird, weil sie einfach Wert darauf legen, und das ist auch gut so. Demzufolge schließe ich mich, was auch nicht oft passiert, der Idee von Frau Hitzing an. Entfristen Sie das Modell und nicht nur für ein halbes Jahr, sondern generell und statten Sie die nichtkommunalisierten Projekte genauso aus wie die kommunalisierten und dann ist tatsächlich ein fairer Wettbewerb möglich und man kann aber auch sichern, dass dort, wo Landräte eben nicht so den Blick auf das Wesentliche der Bildung haben, dass dann dort nichts anbrennt und nichts kaputtgeht. Das heißt, Sie sollten das Modell entfristen und gleichzeitig aber klare Bedingungen stellen, was sein darf und was nicht z. B. keine 50-Prozent-Verträge, keine schlechten Honorarverträge mit HartzIV-Empfängern, wie ich zum Beispiel hier einen Brief bekommen habe
von einer Kollegin, die sogar Pädagogin ist, die an den Hildburghäuser Schulen in dem Landkreis umherfährt und mit einem Aushilfsvertrag zwischen Schulverwaltungsamt und den Schulen Kinder in Umwelt, Kunst, Kultur, Geschichte und Handwerkstechnikenbrauchtum bildet. Für 10 € muss sie sogar die Fahrkosten und das Material alles selbst bezahlen. Aber da sie Hartz-IV-Empfängerin ist, wird ihr alles gegengerechnet, alles wieder weggenommen. Sie haben diesen Brief selbst bekommen. Ich hoffe, er wird Ihnen auch vorgelegt und als Petition wird er auch erscheinen. Solche Dinge dürfen nicht passieren, weil das gefährdet Qualität auch in Zukunft und das ist das, was wir nicht wollen. Wenn Sie das sichern, dann haben auch die Kommunen nicht so unheimlich viel Geld übrig, solche Angebote zu machen, weil das, was sie jetzt bekommen, ist ja nur der Unterschied zwischen der E9, die bisher bezahlt worden ist, weil die Hortnerinnen natürlich ei
ne Lehrbefähigung hatten, mit Methodik und Didaktik gut ausgestattet waren. Das wünsche ich mir nach wie vor, dass Erzieherinnen mit dieser Breitbandausbildung modular das auch aufsetzen können und dann auch wieder eine E9 erhalten statt der E6 oder E5, wie die Kommunen derzeit einstellen. Dieser Differenzbetrag, das ist der, der dann ausgegeben wird für Springerstellen, für 50-Prozent-Stellen, für irgendwelche Honorarverträge und das nenne ich sparen auf Kosten der Beschäftigten und das darf zukünftig nicht sein.
Spätestens in 10 Jahren fehlen diese Kolleginnen, die jetzt noch diese umfangreiche Arbeit leisten, zu 80 Prozent auch früh im Unterricht eingesetzt werden können, wenn sie nicht gerade vom Bildungsamt Erfurt ein Schreiben an die Schulen geschickt bekommen, was sie alles nicht machen dürfen. Kommunalisieren Sie die Schulämter, denn die treten auf die Bremse. Lassen Sie endlich die tatsächliche eigenverantwortliche Schule zu, ermöglichen Sie einen fairen Wettbewerb zwischen den kommunalisierten Modellen und
den nicht kommunalisierten Modellen, geben tatsächlich dasselbe Geld in das System eigenverantwortliche Schule, gute Schule, Thüringer Schule, so dass es dann als Exportschlager bis nach Berlin und sonstwo in ganz Deutschland exportiert werden kann und dann sind wir uns wieder einig. Machen Sie jetzt nicht dieses Stückwerk, da geht was kaputt, lassen Sie auch die Kritiker zu Wort kommen, den Saalfelder Bürgermeister, die Zeulenrodaer und auch die Erzieherinnen, die sich nicht trauen, weil sie von Frau Schweinsburg einfach den Mund verboten kriegen. Das ist keine gute Politik, denn wenn man Kritiken nicht zulässt, kann man bestehende Systeme nicht weiterentwickeln und das wollen wir nicht.
Ich habe wenig Neigung, verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das, was ich am 18.05. hier vorn schon mal zu dem Thema gesagt habe, zu wiederholen. Ich halte diesen Antrag für den überflüssigsten Antrag dieses Plenums. Wenn es dafür demnächst einen Preis gibt, vielleicht eine Anregung an die Landespressekonferenz. Ihren Beitrag, Frau Hitzing, geben Sie bitte per Protokoll an Ihre Bundespartei, ich glaube, Sie regieren im Bund noch mit, und dann lässt sich vielleicht was ändern. Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Bergemann, ich war so froh, dass der Finanzminister jetzt bei dem Thema dringeblieben ist, dass ich Sie fast bitten würde, ihn jetzt nicht abzulenken, damit er zuhören kann. Es ist echt schade, muss ich sagen, weil, ich habe ja nun mitbekommen, dass die Vorentscheidungen bezüglich des Personalabbaupfades vom Finanzminister stehen. Deswegen würde ich jetzt auch das wirklich gut finden, wenn Sie bei dieser
Aktuellen Stunde auch tatsächlich zuhören würden. Das finde ich richtig gut, dass Sie dringeblieben sind.
Bis 2020 sollen mehr als 8.000 Stellen abgebaut werden, alleine über 4.000 im Bildungsbereich und davon wieder 1.333 Stellen bei den Erzieherinnen. Bereits 2012 stehen sie offensichtlich unter dem Vorbehalt des Haushalts und der Rechnungshof hat auch gerade wieder in seinem Bericht bestätigt, dass Thüringen im Ranking der Bundesländer Schlusslicht sei. Das heißt also, es ist höchste Zeit, dass über die Inhalte gesprochen wird, warum wir beispielsweise Erzieherinnen im Landesdienst haben und das auch behalten wollen. Deswegen hat meine Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt. Ich zitiere mal aus einer Mail, die mich gestern Abend noch erreichte: „Was soll der Hort eigentlich leisten, wie wollen Sie bei unterschiedlicher Trägerschaft noch die Einheit von Schule und Hort realisieren? Oder soll das flächendeckende Sterben des Hortes eingeleitet werden? Was ist denn wirklich bei Geldmangel noch möglich?“ Das sind Sorgen, die die Erzieherinnen und Erzieher noch umtreiben, denn eines ist doch Fakt: Wenn im übertragenen Wirkungskreis 1.333 Stellen an die Landkreise und kreisfreien Städte abgegeben werden, dann ist das doch nichts, womit man was einsparen kann. Dann hat man zwar ein paar Stellen weniger, aber im übertragenen Wirkungskreis etwas abzugeben, heißt, das gleiche Geld mitzugeben. Wenn sich aber dann der Kultusminister wieder so austricksen lässt, wie beim Kita-Gesetz schon gehabt, dann sind die Befürchtungen, die unsere Fraktion hat, nicht unberechtigt.
Deswegen will ich gerade Ihnen, Herr Finanzminister, die Sie ja jetzt neu hinzugekommen sind in Thüringen, doch noch mal die Historie ganz kurz schildern. 2004 hat Herr Althaus als Ministerpräsident in einer Regierungserklärung angekündigt, die Horte kommunalisieren zu wollen. Da gab es einen Aufschrei im ganzen Land, weil die Einheit der Grundschule und der Horte in Gefahr sei. Das haben wir auch so gesehen und sehen das auch nach wie vor so. Wenn man die Evaluierung der Modellprojekte wirklich genau liest - und dankenswerterweise hat uns das Bildungsministerium seit voriger Woche diese zur Verfügung gestellt, nachdem wir das auf Antrag der GRÜNEN auch im Ausschuss besprochen hatten -, kann man sehen, dass unsere Befürchtungen auch zum Teil tatsächlich eingetreten sind. Was wir wollen, das ist eine Grundschule als Ganztagsschule, wo man zum Schluss nicht mehr unterscheiden kann, was ist der Unterricht am Vormittag und was ist der Hort am Nachmittag.
Wir wollen Betreuung und verlässliche Hausaufgabenbetreuung, und zwar in einem rhythmisierten Schulalltag. Natürlich wollen wir auch ein warmes und gesundes Mittagessen, wie das bei uns selbstverständlich überall angeboten wird. Das Besondere ist, überall arbeiten derzeit an den Grundschulen Pädagogen und Erzieherinnen zum Teil auch mit methodisch-didaktischer Ausbildung und sie sind Landesbedienstete - ja, auch die Erzieherinnen haben eine methodisch-didaktische Ausbildung. Die Dienst- und Fachaufsicht aus einer Hand hat einen großen Vorteil. Im Übrigen gibt es jetzt (20 Jahre nach der Wende) Modelle in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, wo man genau das, was wir in Thüringen immer als Spezialität gut gefunden haben, versucht auszuprobieren und möglicherweise übernimmt. Genau jetzt zu diesem Zeitpunkt wollen Sie - und jetzt spreche ich mal das Bildungsministerium an - diese Thüringer Spezialität kaputtmachen. Sie nehmen die Althaus-Variante als „Light-Variante“, als Modell bis 2012 und führen das offensichtlich fort, obwohl zwei Jahre Zeit gewesen wären, eine faire Chance zwischen den Gebieten, wo kommunalisiert wurde und wo nicht kommunalisiert wurde, herzustellen. Das haben Sie versäumt. Es gibt also große Unterschiede zwischen den Landkreisen, wo durch den Landesdienst nur zu 50 Prozent befristete Verträge realisiert worden sind, wo weniger Geld bezahlt wird. Es gibt auch selbst in den Modellprojekten mittlerweile an Schulen sehr große Unterschiede zwischen den Landesbediensteten und denen, die von den kommunalen Bildungsämtern eingestellt werden. Ich kann Ihnen sagen, Ihre Ziele, die auch Sie haben, eine inklusive Schule, den gemeinsamen Unterricht oder die Ganztagsschule, sind nur mit den Erzieherinnen und Erziehern zu verwirklichen.
Deswegen dürfen Sie die Erzieherinnen nicht fallenlassen, im Gegenteil. Ich darf noch mal aus dieser Mail zitieren: „Ist denn der Bildungsplan nicht mehr wichtig? Wurde ein Trugbild geschaffen durch ein besser gestelltes Pilotprojekt? Ist der Hort denn ein Klotz am Bein? Kann es sich Thüringen wirklich leisten, auf das Erzieherpersonal zu verzichten, welches eine fundierte Ausbildung nachweisen kann meist mit Lehrbefähigung?“ Das ist zu hinterfragen. Deswegen rufe ich Sie alle auf, auch die, die am Internet sitzen: Nehmen Sie teil an der GEW-Online-Befragung.
Lassen Sie uns über die Inhalte noch mal reden. Lassen Sie es nicht zu, dass allein aus schnödem
Finanzgebaren 1.333 Stellen an die Kommunen übertragen werden.
Ich weiß auch nicht, warum ich immer das Gefühl habe, dass die fünf Minuten bei anderen viel länger sind als bei mir.
Herr Kowalleck, ich habe das Gefühl, dass Sie irgendwie einen anderen Bericht gelesen haben. Möglicherweise gibt es mehrere. Ich kenne nur den einen und der lässt den Vergleich der beiden Modelle gar nicht zu. Es gab einfach keine faire Chance für die nicht kommunalisierten Projekte, weil sie eben nicht gleiche Bedingungen hatten. Für uns ist das oberste Ziel eine gute Grundschule, eine gute Ganztagsgrundschule, die am Ende vielleicht auch so rhythmisiert ist, dass es gar keinen Unterschied zwischen Unterricht und Hort gibt.
Da ist die Prämisse, eine eigenverantwortliche Schule zu gestalten. Da ist die Prämisse, eine Dienst- und eine Fachaufsicht aus einer Hand zu haben. Dass das gerade eben nicht passiert oder die Weiterentwicklung eher eine Rückentwicklung ist, will ich Ihnen anhand eines Schreibens vom 31. März 2001 beweisen, das die Landeshauptstadt Erfurt, das Amt für Bildung, an die Schulleiterinnen und Schulleiter und die sehr geehrten leitenden Erzieherinnen geschickt hat. Dort wird schriftlich auf einige Festlegungen zum Tagesablauf in den
Grundschulen und zur Dienstplangestaltung aufmerksam gemacht. Es wird verwiesen: „Anhand der im Amt für Bildung vorliegenden Dienstpläne ist zu erkennen, dass an sehr vielen Grundschulen weitaus mehr Stunden zur Rhythmisierung vergeben werden. Daher bitte ich um eine effektive Gestaltung des Schulvormittags und die bedarfsgerechte Vergabe der Rhythmisierungsstunden“ - und so weiter und so fort. „Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei Unterrichtsausfall am Schulvormittag Mehrarbeit bei den Erziehern zu unterbinden ist. Ein außerplanmäßiger Dienst ist zu unterlassen.“ Solche Schreiben kommen an die Schulen. Dann sagen die Erzieherinnen ganz mit Recht, der Schulleiter hat mir das nicht mehr zu sagen. Mein Amt für Bildung weist mir das an. Genauso wird in diesem Evaluierungsbericht auf den Seiten 38 und 39, Herr Kowalleck, bitte zum Nachlesen, mitgeteilt. Setzen Sie bitte Ihre Brille ab. Hier steht nämlich zum Beispiel, „alle Schulämter geben aber an, dass für den Verlauf des Projekts die Einstellung des Schulträgers/Landrates entscheidend waren. Waren hier positive Einstellungen vorhanden, verliefen die Projekte positiv.“ Das sind die, die bisher teilgenommen haben. Die anderen vermutlich weniger. Als entscheidendes Problem wird hierbei die Asymmetrie der Perspektiven genannt. Entscheidender Punkt bleibt bei allen Maßnahmen die finanzielle Situation. Hierdurch werden oftmals Maßnahmen bzw. ausbleibende Maßnahmen begründet. Inhaltliche Aspekte sind diesem Gesichtspunkt nachrangig. 7 von 14 Probanden geben an, nicht an der Erarbeitung der Leitlinie beteiligt worden zu sein. In vielen Fällen erfolge nach wie vor eine Trennung von Unterricht und Hortarbeit, in Erfurt sogar angewiesen. Reibungsverluste ergeben sich aufgrund ungenauer Zuständigkeiten und vor allem durch das Kompetenzgerangel zwischen Schulträger und Schulamt. Das sind so viele Baustellen. Ich glaube nicht, dass wir die bis September oder Oktober ausräumen können. Ich denke, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Rhythmisierung und das, was wir unter guter Grundschule verstehen, mit dieser geteilten Dienst- und Fachaufsicht nicht weiterentwickelt werden kann, es sei denn, wir geben so viele Ressourcen hinein, nämlich das, was bisher auch unter der ersten Phase an Geld gegeben worden ist. Aber ich bezweifle das, wenn Herr Matschie das so zulässt wie im Kita-Bereich. Das Geld wird eher weniger und wir werden dann dasselbe beobachten können wie im Kita-Bereich: Eltern werden an erhöhten Kosten beteiligt, Kommunen werden allein gelassen und wir werden zuschauen, wie im Land ein Flickenteppich entsteht. Dort, wo Landkreise möglicherweise aufpassen, sind es vielleicht noch ein paar gute Horte. Dann werden wir ein paar Landkreise haben, wo gesagt wird: Gut, wir haben Grundschulen in den Dörfern, da kann schließlich auch der Hort an der Kita sein und so weiter und so fort.
Wir werden also einen Flickenteppich zulassen, der die Einheit von Grundschule und Hort und eine rhythmisierte Ganztagsschule, das, was wir eigentlich alle wollen, gar nicht mehr zulässt. Lassen Sie die Erzieherinnen dort, wo sie sind, im Landesdienst.
Das ist die Thüringer Spezialität. Dafür hat sich auch Herr Matschie eingesetzt. Das wollen wir in Zukunft auch so.
Staatssekretär a.D. Prof. Dr. Juckenack (I): Wechsel von der Fachhochschule Nordhausen an die Fachhochschule Erfurt!
Aktuellen Informationen zufolge hat Staatssekretär a.D. Prof. Dr. Juckenack durch Entscheidung des zuständigen Ministeriums eine Stelle im Lehrkörper der Fachhochschule Erfurt erhalten, obwohl er vor seiner Tätigkeit in der Politik an der Fachhochschule Nordhausen tätig war.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass Prof. Dr. Juckenack vor seiner Tätigkeit in der Thüringer Landespolitik eine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Nordhausen ausgeübt hat und dass diese Anstellung bis zur Beendigung seiner Tätigkeit als Staatssekretär ruhte?
2. Aus welchen Gründen (politische, persönliche, beamtenrechtliche etc.) ist Prof. Dr. Juckenack nicht wieder in seine ruhende Tätigkeit nach Nordhausen zurückgekehrt?
3. Welche Tätigkeit übt Prof. Dr. Juckenack aktuell an der Fachhochschule Erfurt aus?
4. Hat Prof. Dr. Juckenack vor seiner Anstellung an der Fachhochschule Erfurt ein formelles Bewerbungsverfahren durchlaufen und wenn ja, auf welche Stelle hat er sich beworben?
Wenn ich den Hochschulpakt richtig interpretiere, heißt es ja auch „finanzielle Autonomie der Hochschulen“, heißt das dann, dass das Geld aus der Fachhochschule Nordhausen sozusagen mit nach Erfurt gegangen ist, damit kein Minus z.B. bei der Fachhochschule Erfurt entsteht?
Verehrter Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, nicht mal ein Viertel der Abgeordneten sitzt hier drin, sicherlich der spannenden Debatte von vorhin geschuldet, aber es wäre auch jetzt eine spannende Debatte. Eigentlich gibt es ja eine Mehrheit für diesen Antrag, wenn man an die Landtagswahlprogramme erinnert und reinschaut, was jede Partei für notwendig erachtet hat. Deswegen ist es umso mehr schade, dass die Voraussetzung für eine Regierungsübernahme erst mal eine Amnesie war.
Wir haben neun auswertbare Zuschriften bekommen, herzlichen Dank dafür. Sechsmal gab es Zustimmung zu Punkt II des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - das heißt also, allen Absolventen einen Referendariatsplatz zu geben, wenigstens innerhalb eines Jahres -, darunter die GEW, TLV, Beamtenbund und Berufsschullehrerverband. Ich meine, das sind nicht unbedingt alles linke Organisationen. Man könnte annehmen, dass auch die regierungtragenden Fraktionen möglicherweise doch einmal genauer nachlesen. Siebenmal gab es auch Zustimmung zum verpflichtenden Modul „Umgang mit Heterogenität“ an Thüringer Lehramtsstudiengängen. So könnte man ja nun annehmen, dass die Beratung im Ausschuss Zustimmung empfiehlt, aber leider nein. Die Abgeordneten von CDU und SPD haben die Finanzschere schon im Kopf.
Jetzt nur noch mal zur Erinnerung und Kurzfassung, Frau Rothe-Beinlich hat schon einiges gesagt. Es gab am 18.03.2009 einen CDU-Alternativantrag, der ausschließlich mit CDU-Mehrheit im Landtag beschlossen wurde. Da wurden für 2009 mindestens 100 vollzeitbeschäftigte Neueinstellungen gefordert sowie in den künftigen Jahren den Einstellungskorridor mit dem Ziel zu erweitern, ab 2011 jährlich etwa 500 Neueinstellungen vorrangig von Thüringer Absolventen vorzunehmen, und drittens die Kapazität in der 1. und 2. Lehrerausbildungsphase dem Bedarf fach- und schulartspezifisch anzupassen. Wer sich erinnert, der 18.03.2009 war so kurz vor dem Landtagswahlkampf. Die CDU hat gespürt, dass ihre absolute Mehrheit verloren geht und hat versucht, ein paar
Pflöcke einzuschlagen, um wenigstens so zu tun als ob.
Aber auch der Koalitionspartner SPD hat im Landtagswahlprogramm 2009 stehen, allen Lehramtsstudenten an Thüringer Hochschulen nach erfolgreichem Studium ein Übernahmeangebot in Thüringen zu machen. Im Koalitionsvertrag - Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon benannt - steht, dass ein Ersatzbedarf an den Schulen von 2.500 Vollzeitbeschäftigten besteht und um diesen Bedarf zu decken, werden Ausbildungskapazitäten bedarfsgerecht erhöht und der Einstellungskorridor erweitert. Das hieße also, in sechs Jahren 420 Stellen pro Jahr ab dem Jahr 2010. Leider sind im Jahr 2010 am 31. Juli 687 Lehrer aus dem Schuldienst ausgeschieden und nur 139 Lehrer eingestellt worden. Woher Herr Metz die 400er Zahl nimmt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich bedauere, dass wir im Landtag keinen Faktencheck haben, aber es sind ja genügend Journalisten in ihren Räumen, die werden das sicher rauskriegen. Wie gesagt, keine 400, Herr Metz, leider sind Sie nicht mehr da.
In diesem Jahr werden wieder 700 Pädagogen ausscheiden und nur 398 neue eingestellt. Bei der Problemschulart Grundschule besteht bereits ein Lehrermangel, da kein Schülerrückgang mehr vorhanden ist und alle Lehrer im Arbeitsumfang von 100 Prozent arbeiten. Am 31. Juli 2010 sind 264 Grundschullehrer ausgeschieden und nur 64 Lehrer neu eingestellt worden. Der Lehrermangel an den Grundschulen kommt nicht erst 2015, er ist bereits jetzt Realität. Dazu kommt die sich ständig verschlechternde Hortsituation personell und dadurch natürlich auch qualitativ.
Der sogenannte Schweinezyklus ist nun auch nicht mehr zu verhindern. Das aktuelle Lehrerdurchschnittsalter wurde schon genannt. Im Schuljahr 2010/11 betrug es 50,9 Jahre. In dieser Situation planen Sie bis 2014 nur noch 1.280 Neueinstellungen statt wie vereinbart 2.500. Das nenne ich einen glatten Bruch des Koalitionsvertrags durch Sie selbst.
Ich bin gespannt, wie das auf dem SPD-Parteitag am nächsten Sonnabend Ihrer Basis erklärt werden soll. Vor allen Dingen, ob die sich wirklich dann nach wie vor alle still verhalten und kuschen. Wie kann man nur, ich verstehe es einfach nicht. Sie schauen zu, wie Herr Mohring große Krokodilstränen weint, als er bei den Thüringer Referendaren die Abschlusszeugnisse mit übergibt, teilweise mit überragenden Noten. Er meint, dass der Freistaat für viel Geld junge Leute ausbildet und ihnen dann keine Chance in der eigenen Verwaltung gebe. Wenn man die dann wegschickt, kommt keiner von ihnen zurück, ist sich Mohring sicher. Sein Fazit: Wir müssen mit unseren Potenzialen sorgfältig umgehen. Solche Sonntagsreden hält Herr Mohring
vor Thüringer Referendaren. Sie als Kultusminister knicken vor dem Finanzminister ein, und dann kurz vor dem Landtagswahlkampf werden Sie sich von genau dieser CDU vorführen lassen müssen, weil diese dann ganz viele Neueinstellungen planen kann. Sie sitzen doch jetzt in der Ecke und schauen zu, wie Sie den Koalitionsvertrag brechen, um dann ihre eigenen Schlussfolgerungen zu ziehen. Das ist doch einfach nicht mit anzuschauen. Ich kann nur hoffen, dass die SPD-Basis irgendwie aufwacht.
Ach so. Das haben wir jetzt im Protokoll, der Herr Mohring meint, der Koalitionsvertrag ist nicht gebrochen.
Dann gibt es da möglicherweise irgendwelche Absprachen. 2.500 Vollbeschäftigte lese ich, ich weiß nicht, was man da falsch interpretieren kann. Ich sage Ihnen voraus, selbst wenn Sie jetzt - durch den Haushalts- und Finanzausschuss ist es ja schon durch - das Beamtenrenteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöhen, werden keine 50 Prozent der jetzigen Pädagogen bis dahin arbeiten.
Bereits jetzt leiden 60 Prozent unter Burn-out in verschiedener Ausprägung. Das heißt, dass die Qualität leidet. Die Quittung wird kommen. Wenn Sie mich jetzt wieder als Kassandra bezeichnen, dann sage ich Ihnen, wenn man auf diese gehört hätte, würde Troja jetzt vielleicht noch stehen.
Thüringen bildet Jahr für Jahr Lehrer im Schuldienst aus und stellt nicht einmal jeden zehnten Absolventen ein. Angesichts des hohen Durchschnittsalters werden in den nächsten Jahren 7.000 Lehrer ausscheiden.
Diese müssen ersetzt werden. Da aber schon heute andere Bundesländer nach jungen Lehrern suchen und diese einstellen, werden die notwendigen Lehrer in Thüringen nicht vorhanden sein, wenn der unmittelbare Bedarf besteht. Es wären also nicht nur die im Koalitionsvertrag vereinbarten 500 Neueinstellungen notwendig, sondern nach Berechnungen der GEW sogar 700. Ich glaube mich zu erinnern, dass ein Wissenschaftler namens Prof. Roland Merten im Sommer 2009 als Schattenminister der SPD 900 Neueinstellungen gefordert hat.
Ach, wären Sie doch jetzt Minister, und zwar einer ohne Wortbruch.
Aber ich habe es ja schon gesagt, Amnesie gehört zur Amtsübernahme offensichtlich dazu.
Was wir brauchen, ist ein langfristiges, sich an der Realität und der zukünftigen Entwicklung orientierendes Personalkonzept für das Land, um tatsächlich Studierenden in Thüringen Perspektiven zu eröffnen. Die jetzt schon enormen Schieflagen in der Altersstruktur der Pädagogen - ich kann mich noch an die Pressemitteilung eines Prof. Goebel, ehemals Kultusminister, erinnern;
es war, glaube ich, die allererste Pressemitteilung von ihm, die so unheimlich schief ging, als er da von den Omas und Opas in Schulen sprach und heftig kritisiert wurde. Aber eigentlich hat er recht gehabt.
Diese enormen Schieflagen müssen langfristig überwunden werden. Das geht nur mit kontinuierlichen Einstellungen. Ein solches langfristiges Personalkonzept muss die Entwicklung des gesamten Schulpersonals beinhalten. Das heißt, keine Beschränkung auf Lehrer, sondern Konzepte auch für Erzieherinnen, für sonderpädagogische Fachkräfte, für Assistenten und auch für Schulleiter. Es ist doch nicht mehr mit anzuschauen, wie Gemeinschaftsschulen dadurch nicht entstehen, weil es keine ernannten Schulleiter gibt. Da sind irgendwelche Ausschreibungen gemacht worden, da gibt es Konkurrentenklagen. Ich kann Ihnen eine Schule im Altenburger Land, die Erich-Mäder-Schule, nennen. Da ist bis jetzt noch kein Schulleiter ernannt und die, die beauftragt ist, sagt, macht was ihr wollt, aber ich kann mich nicht vor die eine oder andere Karre spannen. Gemeinschaftsschule, wenn ihr das machen wollt, dann könnt ihr das tun. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und sagen, schlechte Ausgangsbedingungen. Diese werden, trotz dass Prof. Merten selbst an der Schule war, nicht geändert.
Ich glaube Ihnen, dass Sie auch ernüchtert sind mit dem, was Sie jetzt vorfinden. Aber deswegen fordern wir ja ein öffentliches Dienstrecht, was weggeht von diesem antiquierten Beamtenrecht.
Ein solches langfristiges Personalkonzept muss her, es muss die schulpolitischen Vorgaben mit berücksichtigen. So ist ein Mehrbedarf an Sonderpäd
agogen in der Einführung des gemeinsamen Unterrichts zu planen, um die Qualität der sonderpädagogischen Förderung sowohl an den noch bestehenden Förderschulen, als auch den inklusiven Schulen zu sichern. Das Personalkonzept muss neben dem reinen personellen Gesamtbedarf auch den fächerbezogenen Bedarf und den schulartbezogenen Bedarf und langfristig den Schulstufenbedarf berücksichtigen, nicht zu vergessen ist dabei der Berufsschulbereich. Nicht zu vergessen ist aber auch die Lehrerausbildung. Der Reformbedarf ist dort gewaltig. Nicht nur der Punkt II.3 im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dringend umzusetzen, aber ein Anfang wäre es.
Ich verweise auf Zitate aus den Stellungnahmen, weil es noch nicht vorgetragen worden ist. Vielleicht ist das ja ein Autoritätsbeweis für die Kolleginnen und Kollegen der CDU. Die Gemeinschaft christlicher Lehrer und Erzieher in Thüringen schreibt zum Beispiel, ich zitiere: „Die Forderung nach einer auf Heterogenität und Inklusion im Unterricht ausgerichteten Lehrerausbildung wird mit Nachdruck unterstützt. Die bisherige Ausbildung wird diesen heutigen täglichen Anforderungen in keiner Weise gerecht. Allerdings halten wir dafür die Struktur eines verpflichtenden Moduls für nicht hinreichend.“ Das sehen wir natürlich auch so, deswegen fordern wir ja auch ein neues Lehrerbildungsgesetz.
Noch eine Zuschrift - Thüringer Lehrerverband - zu Punkt II.3: „Der Thüringer Lehrerverband unterstützt diese Forderung.“ Wie gesagt, das ist der Lehrerverband der Beamten, das ist jetzt wirklich nicht links, deswegen zitiere ich das ja. Also, wenn ich die GEW zitieren würde, die das natürlich auch unterstützt, dann würden Sie sich ja nicht wundern. Also, im aktuellen Lehrerbildungsgesetz sind vergleichbare Regelungen enthalten. Ja, das stimmt, aber der TLV zweifelt daran, dass das aktuelle Lehrerbildungsgesetz in diesem Punkt tatsächlich von den Thüringer Universitäten umgesetzt wird.
Das ist echt unglaublich. Da müsste man doch einmal denken, dass die Kontrollfunktion des Ministeriums möglicherweise noch nicht weit genug gefasst ist. Ich hoffe, dass auch junge Lehrer im TLV organisiert sind und dies demzufolge durchaus eine Berechtigung hat. Die Stellungnahme des Philologenverbandes zur neuen Schulordnung und die Fragen, wie individuelle Förderung umgesetzt werden soll, waren für mich jedoch erschreckend. Wenn es in der Stellungnahme des Thüringer Philologenverbandes in einem Punkt heißt: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der individuellen Förderung sind nach wie vor einige Fragen offen, z.B. in welchen Formen soll die individuelle Förderung erfolgen und
gibt es Grenzen des Anspruchs oder in welcher Form soll die Förderung eines Schülers, dessen Versetzung gefährdet ist, erfolgen, wer führt diese Förderung durch. Dann wird aber gleichzeitig in der Stellungnahme zu Punkt II.3 des Antrags der GRÜNEN so ungefähr geschrieben, dass individuelle Förderung eher das Problem von Kontextqualitäten sei, also nicht das Problem der Lehrerinnen und Lehrer, sondern dessen, was da ringsherum noch fehlt, und Heterogenität ein in der Schule immanentes Phänomen sei. Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen an den Gymnasien einfach zum Umdenken auf. Es ist ja tatsächlich die Schulform, die sich in Thüringen offensichtlich am wenigsten bisher bewegt hat. Ich hoffe, dass die Studenten für das Gymnasium doch vielleicht auch Mitglieder im Verband werden und dann mit ihren neuen Erkenntnissen den Verband am besten auf Vordermann bringen.
Ein letzter Punkt: Setzen Sie endlich um, was lange an der Tagesordnung wäre - ich habe es schon gesagt -, die Lehramtsstudiengänge dürfen keine Stiefkinder der Uni sein, die Studentinnen und Studenten sollten auf der Höhe der pädagogischen Forschung im Umgang mit Heterogenität sein. Der TLV, wie gesagt, zweifelt an, dass das schon so ist. Bringen Sie endlich in den Landtag ein Lehrerbildungsgesetz ein, das es erlaubt, von der schulartzur schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung zu kommen, und zwar mit gleichen Punktzahlen für alle Lehrämter. Dass dort umgesteuert werden muss, das wissen Sie selbst. Das sind genügend Baustellen für einen engagierten SPD-Minister, wenn er nicht ständig aus der eigenen Koalitionsregierungsfraktion in die Beine gegrätscht bekäme, wenn er noch ein bisschen mehr Standing vor dem Finanzminister hätte. Aber ich fürchte, bei Ihrem bisher vorgelegten Tempo wird die Legislatur bereits vorher zu Ende sein. Demzufolge kann die Auswertung der schriftlichen Anhörung zum Antrag der GRÜNEN für uns nur heißen Zustimmung zu diesem Antrag. Vielleicht passiert ja noch ein Wunder und die Amnesie ist vorbei und alle anderen, die hier im Raum sind, stimmen auch zu. Danke.
Also Herr Mohring, das ist schon pikant, was Sie hier vortragen. Nicht nur, dass in der Öffentlichkeit zwei miteinander koalierende Landesvorsitzende völlig gegensätzliche Positionen vertreten
Oh Entschuldigung, jetzt habe ich Sie auch noch verwechselt. Ich meine natürlich Dr. Voigt. Ja, das ist ein Freud’scher Fehler, da muss ich echt mal darüber nachdenken und Sie sicherlich auch.
Das ist, wie gesagt, pikant, dass zwei Landesvorsitzende so völlig gegensätzliche Positionen vertreten. Noch schärfer: Das eine ist, die Ministerpräsidentin der CDU, die die Bundesministerin der gleichen Partei zurückweist mit der Bemerkung, dass sie eine Auffassung vertrete, die „anzüglich und extrem entbehrlich“ sei, gleichzeitig ist der Vertreter dieser Ministerpräsidentin, also der Vizeministerpräsident, der der SPD angehört, der Frau Schavan den Rücken stärkt und sie sogar zu einer Gesetzesinitiative auffordert. Da macht es ja fast keinen Spaß mehr, in der Opposition zu sein. Das ist ja überhaupt gar nicht mehr zu toppen, Herr Mohring.
Na klar, über Ihre Regierung kann man nur noch verwirrt sein. Das verwirrt Sie jetzt vielleicht, aber eigentlich ist es doch nicht wirklich verwunderlich.
Nun könnte man ja denken, dass es sich um innerparteiliche Zänkereien in der CDU handelt, also Hahnenkämpfe oder Zickenkrieg - wenn es Frauen wären. Aber da kommt es noch darauf an, in welcher Ebene die handelnden Personen spielen. Frau Schavan hat als Länderministerin noch ganz anders geredet, zum Beispiel so, wie Herr Mohring jetzt und ich zitiere jetzt mal ganz einfach. Der Herr Mohring hat bei einem Treffen der ostdeutschen
Fraktionsvorsitzenden seiner Partei gesagt: „Es besteht Konsens darüber, dass die Länderzuständigkeit im Bereich der Schulpolitik ungeschmälert erhalten bleiben muss.“ Wie gesagt, Frau Schavan hat so auch noch gesprochen, als sie Länderministerin war, aber ein junger emporsteigender MdB der CDU in Thüringen, der Herr Schipanski, der lässt sich zitieren - übrigens im gleichen Pressespiegel auf der gleichen Seite, das ist immer so schön nett -: „Aus Angst, an Einfluss zu verlieren, verweigern die Länder einen guten Ansatz.“ Und er sagte, die Politik müsse etwas gegen das fatale Auseinanderdriften der Schulsysteme in den Ländern tun. Also ich würde ja empfehlen, Sie machen mal wirklich einen Parteitag zu dem Thema und versuchen,
Ihre Position dazu zu stärken. Die FDP hat ihren Parteitag oder zumindest die Entscheidung dazu ja schon auf den Herbst vertagt. Nun genug der Zitate. DIE LINKE ist für die Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung, denn es war von Anfang an ein fauler politischer Kompromiss der Bundesregierung und das muss dringend geändert werden. Würde es Volksentscheide auf Bundesebene geben, dann wäre dieser Kompromiss überhaupt nicht in diesem Kuhhandel zwischen irgendwelchen Positionen zustande gekommen. Der Bildungsföderalismus - und das wissen Sie hier alle in diesem Raum - hat überhaupt keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent sehen Nachteile gerade für das Schulsystem. Aber auch die Hochschulen sind von dem Kooperationsverbot der Föderalismusreform II stark betroffen, insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist weggefallen und die Bildungsplanung wird auch nicht mehr auf Bundesebene realisiert. DIE LINKE unterstützt deshalb ausdrücklich die Förderung der Hochschulrektorenkonferenz, dass Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung künftig als investive Aufgaben zu behandeln sind, also als Zukunftsinvestitionen. Deswegen hat DIE LINKE im Bundestag den Antrag in Drucksache 17/11 - eine Änderung des Grundgesetzes - eingebracht, um das Recht auf Bildung zu verankern, die Gebührenfreiheit von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen verlässlich zu sichern und die Bildungsfinanzierung in Deutschland auf eine neue Grundlage zu stellen. Zudem muss Bildung grundgesetzlich als Gemeinschaftsaufgabe beschrieben werden, die es dem Bund und den Ländern gemeinsam ermöglicht, auch gemeinsame Programme zur besseren Finanzierung einer chancengerechten Bildung aufzuerlegen. Also, Herr Mohring, klären Sie das in Ihrer Fraktion, oder Dr. Voigt, egal wer von Ihnen beiden, und dann haben wir auch die Mehrheit für eine Grundgesetzänderung. Sollte das doch nicht reichen, dann machen wir einen Volksentscheid dazu.
Passen Sie eigentlich die noch nicht zu Ende abgestimmten Kriterien den Verhandlungsergebnissen an oder ist es nicht umgedreht so, dass die Kriterien Grundlage für Verhandlungen sind und können sich dann die Träger darauf verlassen, dass die Verhandlungsergebnisse für die nächsten vier Jahre dann auch Ergebnis sind?
Erhöhung der Kita-Gebühren in Bad Lobenstein
Am 12. April 2011 hat der Stadtrat der Stadt Bad Lobenstein mehrheitlich eine Erhöhung der KitaGebühren beschlossen. In der Begründung der Beschlussvorlage ist ausgeführt worden, dass die Erhöhung erforderlich sei, da sich das Land entgegen früherer Aussagen nicht an den Mehrkosten des neuen Kita-Gesetzes beteiligen würde. Die Elternvertretungen sollen vor der Beschlussfassung nicht beteiligt worden sein, obwohl das Kita-Gesetz eine Anhörung erfordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der in der Beschlussvorlage aufgeführten Begründung, dass das Land die Mehrkosten infolge der Neuregelungen des Kita-Gesetzes nicht tragen würde?
2. Welche Auswirkungen hätte die Auffassung der Landesregierung zu Frage 1 auf die Informationspolitik des Bürgermeisters gegenüber dem Stadtrat und dem gefassten Beschluss zur Erhöhung der Kita-Gebühren?
3. In welcher konkreten Höhe entstehen der Stadt Bad Lobenstein im Jahr 2011 Mehrkosten im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Kita-Gesetzes und in welcher konkreten Höhe trägt das Land diese Mehrkosten?
4. Inwieweit stellt die unterlassene Anhörung der Elternvertretung einen Rechtsverstoß dar und welche Auswirkungen hat dieser Rechtsverstoß auf die Wirksamkeit der Erhöhung der Kita-Gebühren und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Saale-Orla-Kreis hat geprüft und hat schriftlich mitgeteilt, dass es sich um ein begrenztes Anhörungsrecht handelt. Das sei nicht so weit gefasst, dass eine fehlende Anhörung zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses führen würde. Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er deutlicher zum Ausdruck gebracht, dass der Beschluss der Träger oder die Beteiligung des Elternbeirats nicht gefasst werden dürfte. Verstehe ich demzufolge Ihre Ausführungen richtig, ob ein Elternbeirat existiert oder nicht und ob er angehört wird oder nicht ist letztlich für die Umsetzung von Beitragserhöhungen irrelevant?
Weiterhin Personalmangel an den Grundschulhorten in Gera
Von 2.500 Grundschülern in Gera besuchen 84 Prozent, das heißt 2.100 Schüler den Hort. Allerdings entspricht die Personalsituation an den Grundschulhorten in Gera seit mehreren Jahren nicht dem vorhandenen Betreuungsbedarf. Laut Aussagen des Schulamtes vor Stadträten fehlen aktuell 378 Personalstunden pro Woche. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Auffassungen im Stadtrat und der Stadtverwaltung der Stadt Gera
bzw. dem Schulamt über die Höhe des gesetzlich umzusetzenden Personalschlüssels.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher Personalschlüssel, bezogen auf die zu betreuenden Schüler in den Grundschulhorten, ist auf welcher gesetzlichen Grundlage umzusetzen?
2. Wie stellt sich die aktuelle Personalsituation an den Grundschulhorten in Gera dar und wie hoch ist der entsprechende Fehlbedarf, erfasst anhand von Personalstunden pro Woche?
3. Wie viele Erzieherinnenstellen konnten zu welchen Bedingungen im jetzigen Schuljahr besetzt werden und wie viele werden es zum 1. August 2011 sein?
4. Durch welche Maßnahmen des Landes wurde und wird dem andauernden Mangel an Personal in den Grundschulen in Gera entgegengewirkt?
Bereits genau vor einem Jahr in der Sitzung im März 2010 gab es Anlass zur Besorgnis. 300 Personalstunden fehlten und der OB schrieb einen Brief an das Ministerium - wie gesagt vor einem Jahr -, der letzte Antwortsatz des Ministers lautete damals wie folgt, ich zitiere: „Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass die staatlichen Grundschulhorte in der Otto-Dix-Stadt Gera nicht mit einem Bedarf von 300 Stunden in das neue Schuljahr eintreten werden.“ Wie würden Sie denn einen heutigen Brief mit dem letzten Satz beenden wollen?
Dann mache ich es einmal nicht sarkastisch. Wenn voriges Jahr 300 Fehlstunden waren und jetzt mehr als 300 Fehlstunden waren, dann muss es ja aktuell nicht nur an Schwangerschaften, die ja doch planbar sind, liegen, sondern da muss man ja irgendwie handeln. In dem Brief steht auch weiter, dass es geprüft wird vonseiten des Ministeriums, dass die Konditionen der Erzieher lukrativer gestaltet werden, um einer möglichen Abwanderung von Erziehern entgegenzuwirken. Ich kann aus Ihrer Antwort nicht erkennen, dass das Problem erfasst wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, um es vorweg zu sagen, den Begriff Kuschelpädagogik verwende ich nicht, weil er ist immer nur diffamierend gemeint und jeder versteht etwas anderes darunter. Ich will auch nichts wiederholen, was hier in diesem Hohen Hause offensichtlich Konsens zu sein scheint, zumindest für die Mehrheit, die hier in diesem Hohen Hause anwesend ist. Ich kann nur feststellen, es gibt ein riesengroßes Beharrungsvermögen und das ist, Gott sei Dank, eine Minderheit in diesem Plenum und eine Minderheit in Thüringen, aber eine Mehrheit in der Politik. Es gibt meines Erachtens auch kein Bedürfnis zum Sitzenbleiben. Frau Hitzing, wenn wir davon ausgehen würden, würde es ja die Prügelstrafe noch geben. Also wenn die Eltern damals, als es die Prügelstrafe noch gab, hätten fragen können, ob sie sich das vorstellen können, zu erziehen ohne zu prügeln, ich glaube, dann hätten wir das nie abschaffen können. Genauso, denke ich, ist es unsere Pflicht als Bildungspolitiker …
Nein, das ist einfach unsere Pflicht, die Wissenschaft zur Kenntnis zu nehmen und moderne Bildungspolitik darauf aufzubauen, dass man die Dinge umsetzt, von denen wir überzeugt sind, und die Mehrheit in diesem Haus ist davon überzeugt. Es ist schon interessant zu beobachten, wie eine schwarz-rote Koalition funktioniert gerade bei solchen Themen, die diametrale Ansichten widerspiegeln. Also das, was die SPD bildungspolitisch will und was die CDU bildungspolitisch will, das ist diametral entgegengesetzt. Und dann ist es wiederum interessant, wie die CDU über Bande spielt. Die FDP ist sich nicht zu schade, dieses Spiel aufzugreifen und als 5-Prozent-Partei nimmt man natürlich jeden populistischen Strohhalm wahr, um dagegen zu polemisieren, um zu zeigen,
was sozusagen aus ihrer Sicht sinnhaft ist.
Und, Frau Hitzing, ich nehme Ihnen das einfach nicht ab. Ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass Sie als der Vorkämpfer der freien Schulen sich hier vorn gerieren und zu Sitzungen und allem Möglichen einladen, wenn Sie doch offensichtlich nicht mal in der Lage sind, zu verstehen, was die freien Schulen eigentlich tun und was sie anders machen und warum sie diesen Zulauf haben, weil sie genau
diese reformpädagogischen Ansätze umsetzen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Verzicht auf Noten auf Beschluss der Schulkonferenz, wie es in der Schulordnung in § 147 a Abs. 5 angesprochen wird, unter Einbeziehung der Eltern, der Lehrer und der Schüler, die dies beschließen und umsetzen wollen, der Untergang guter Schule ist. Denn genau das ist es ja, was die freien Schulen auch dürfen und machen. Deswegen haben diese einen Zulauf, weil die staatlichen Schulen eben nicht diese Handlungsspielräume haben. Wenn es nach Ihnen geht, kann man bildungspolitisch keinen Schritt vorangehen. Auf Noten oder auf das Sitzenbleiben zu verzichten, das scheint für Sie ja also ein ganz, ganz rotes Tuch zu sein.
Das verstehen wir nicht. Nun kann ich ja verstehen, dass Sie diesen Antrag geschrieben haben und dass wir darüber reden, aber ich sage es noch einmal: In diesem Landtag gibt es offensichtlich Mehrheiten für eine moderne Bildungspolitik, sie werden leider nur nicht genutzt.
Jetzt bin ich daher bei der Kritik an Herrn Minister: Wenn man eine Gemeinschaftsschule will mit all dem, was dahintersteht, dann muss man natürlich auch die Bedingungen schaffen, es umzusetzen. Wenn man jedoch eine CDU an seiner Seite hat, die einem riesengroße Steine in den Weg rollt, um genau das nicht machen zu können, das fängt an bei den finanziellen Ressourcen zur Ausstattung, was die Schulträger betrifft, damit man eben gute Schule so umsetzen kann, dass individuelle Förderung möglich ist, bis hin zu den personellen Ressourcen, bis hin zu den Sozialarbeitern an den Schulen, den Sonderpädagogen, den Schulpsychologen und all solchen Dingen. Man muss natürlich auch die Leute, die das umsetzen sollen, mitnehmen und die Motivation dafür schaffen.
Es ist bedauerlich, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Ihre klare Absage im letzten Bildungsausschuss, den Koalitionsvertrag selbst zu brechen, 2.500 neue Lehrer wären eben nicht einzustellen, weil angeblich zu Zeiten des Koalitionsvertrags falsche Zahlen vorgelegen haben. Der Floatingvertrag wird nicht weiterentwickelt, man bleibt dabei und sitzt es aus, bis die angestellten Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr da sind. Man nimmt Burn-out zur Kenntnis, ohne wirklich etwas daran zu ändern. Und genau diese neuen Ideen umsetzen zu wollen, ohne die Motivation für diejenigen zu schaffen, die es umsetzen sollen, das geht eben schief und das bedauern wir zutiefst.
Deswegen hätte ich mir gewünscht, die Schulordnung hätte vorgelegen zu dem Zeitpunkt, als wir das Gesetz diskutiert haben. Das haben wir auch immer wieder gefordert. Dann hätte man auch wirklich mit Namen und Adresse und Anhörung entsprechend versuchen können, diejenigen mitzunehmen, die das dann auch umsetzen sollen. Jetzt pro
duziert man unwillkürlich Widerstände. Man nutzt das seitens der kleinsten Fraktion aus, um die Widerstände zu einem großen Beharrungsvermögen in Thüringen auszugestalten, und das wiederum schadet der Thüringer Bildungspolitik und das ist das, was wir bedauern. Danke.
Auswirkungen des unterirdischen Bergbaus bei Meuselwitz
Einem Pressebericht in der Lokalausgabe der Osterländer Volkszeitung (OVZ) vom 10. Februar 2011 ist zu entnehmen, dass zunehmend Folgeprobleme, bedingt durch früheren Braunkohleabbau in der Region, zutage treten. Beispielsweise habe eine Gartenanlage aufgrund von Bergbauschäden gesperrt werden müssen. Die erforderlichen finanziellen Aufwendungen für Bodenuntersuchungen, Sanierungsmaßnahmen und mögliche Hilfsprogramme seien derzeit noch nicht bezifferbar. Auch Fördermodalitäten seien noch nicht ausgelotet, so dass offenbar ein Gespräch mit dem zuständigen Minister Jürgen Reinholz anberaumt wurde.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
1. Welche Aussagen kann die Landesregierung in Bezug auf die eingangs beschriebenen Sachverhalte Finanzbedarf und mögliche Förderung treffen?
2. Welche Kernaussagen können zum jetzigen Stand der Untersuchungsergebnisse getroffen werden?
3. Müssen weitere Untersuchungen stattfinden und wenn ja, welche?
4. Wie wird die Gefährdungslage für die Menschen in der Region eingeschätzt und wodurch ist diese insbesondere bedingt?
Sie nannten bereits in Ihrer Antwort die Gemeinde Rositz. So nehme ich an, dass Sie den Artikel der heutigen OVZ kennen. Mit Bescheid des Thüringer Landesbergamtes wurde der Rositzer Sportplatz wegen unterirdischer Stollen sofort gesperrt und sei dringend zu sanieren. Vor dem Hintergrund frage ich Sie jetzt noch einmal, unabhängig von dem Objekt: Wer ist für die Kosten, für die Aufwendungen infolge der Bergbauaktivitäten verantwortlich und wie erfolgt die Finanzierung, wenn die Kommune, in dem Fall dann Rositz, finanziell nicht leistungsfähig ist?
Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Thüringen
Die Teilnahme Thüringens am EU-Schulobstprogramm wurde mit dem Landeshaushalt 2010 und der Bereitstellung von ergänzenden Landesmitteln beschlossen. Am 7. Oktober 2010 haben Sozialministerin Taubert und Bildungsminister Matschie das EU-Schulobstprogramm in Thüringen öffentlichkeitswirksam gestartet. Laut Thüringer Sozialministerin werden 25 Prozent der Gesamtsumme von ca. 800.000 €, welche im Schuljahr 2010/2011 zur Verfügung stehen, durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gemeinsam übernommen. Nun wurde mir bekannt, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag eines Schulträgers zur Teilnahme am Thüringer Schulobstprogramm aufgrund fehlender Haushaltsmittel des Landes abgelehnt hat. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Summe stand bzw. steht den Schulen jeweils in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 insgesamt zur Verfügung, wie hoch war bzw. ist der jeweilige Landesanteil und aus welchen konkreten Haushaltstiteln wurden bzw. werden Landesmittel zur Ergänzung der EU-Mittel bereitgestellt?
2. In welcher Höhe wurden jeweils EU-Mittel und ergänzende Landesmittel im Haushaltsjahr 2010 bis zum 31. Dezember 2010 tatsächlich verausgabt?
3. Wie viele Schulen haben die Teilnahme am EUSchulobstprogramm beantragt und wie viele Anträge in welcher Gesamthöhe wurden bisher aus welchen Gründen abgelehnt?
4. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Einführung des EU-Schulobstprogramms in Thüringen ein und welche notwendigen Ergänzungen bzw. Veränderungen sind erforderlich, um Schulobst möglichst allen Schülern im Grundschulalter an den Schulen anzubieten?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist weder nach Windhundprinzip noch nach Gießkannenprinzip ausgeteilt worden, sondern kein Antrag wurde abgelehnt. Wie kann es dann aber sein, dass beispielsweise im Saale-Orla-Kreis alle Schulen die offizielle Information seitens des Schulträgers mit der Begründung erhielten, das Geld im Land sei alle?
Zweitens: Wäre es möglich, eine Aufstellung über die Gelder, die an die einzelnen Schulträger geflossen sind, im Nachhinein noch zu erhalten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Schön, dass so viele Politikerinnen und Politiker noch sitzen geblieben sind und das ganz ohne Noten.
Schön, dass wir über den Antrag zum x-ten Mal reden; richtig geredet haben wir eigentlich nie darüber. Ich weiß nicht, Frau Rothe-Beinlich, Sie werden mir recht geben, wir hatten eine andere Erwartungshaltung, im Ausschuss über den Antrag reden zu können. Aber das ist leider nicht geschehen. So kann ich eigentlich dem, was ich damals, ich glaube im September oder Oktober war es, gesagt habe, gar nicht viel hinzufügen. Ich kann nur sagen, dass Herr Matschie damals - ich habe extra noch einmal die erste Plenardebatte nachgelesen - gesagt hat, viele Bildungsexperten vertreten durchaus die begründete Auffassung, dass Klassenwiederholungen keine angemessene Form der Unterstützung leistungsschwächerer Schüler sind. Wichtig sind vor allem individuelle Förderungen und ein motivierendes Umfeld. Die Einschätzungen der wissenschaftlichen Studien werden von seinem Ministerium geteilt, leider nicht von den Koalitionsfraktionen.
Unser Antrag, eine Anhörung dazu mit Bildungswissenschaftlern aus der pädagogischen Forschung zu machen, wurde abgelehnt, und zwar nicht nur von der CDU, die ihr bildungspolitisches Wissen sowieso nur aus der pädagogischen Mottenkiste holt
und ansonsten die Reformpädagogik zwar in ihren Sonntagsreden hoch lobt, aber alles das, was die Reformpädagogik eigentlich ausmacht, als „Tanzen des Namens“ verunglimpft, Herr Voigt, wie man heute in Facebook verfolgen kann. Das war ganz interessant. Das Thema Straßenausbaubeiträge oder was wir heute so hatten, war für mich nicht so interessant, deshalb habe ich geschaut, was so in Facebook steht. Da gruselt es einen, wenn man die Bildungspolitik betrachtet.
Ansonsten würde ich Ihnen trotzdem noch einmal mit auf den Weg geben, bereits 2004 benennt das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik der Universität Siegen 44 Studien aus den USA, in denen nachgewiesen wurde, dass die Schüler im Vorteil waren, die bei gleichen Leistungsproblemen wie Sitzenbleiber dennoch versetzt wurden. In 18 methodisch genau kontrollierten Studien in den USA erbrachte nur eine einzige Studie Vorteile für das Sitzenbleiben. In diesem Ausnahmefall wurden die Sitzenbleiber in den neuen Klassen besonders individuell gefördert.
Sitzenbleiben ist aber in den Köpfen vieler Eltern und Lehrer nach wie vor ein fester Bestandteil. Zwei Drittel, also 66 Prozent der Deutschen finden das Sitzenbleiben sinnvoll und wollen dies als pädagogische Maßnahme und demzufolge auch die Populisten der CDU.
Herr Kowalleck hat schon in der ersten Plenardebatte gesagt, dass das ein bewährter Teil des Schulsystems sei und dass man es deswegen auch nicht abschaffen könne. Das finden wir wirklich sehr bedauerlich. Vor allem die kollektive Verweigerung, sich ein bisschen Wissen anzueignen, sei es durch pädagogische Forschung im Ausschuss - dass die Herren und Damen der SPD da trotzdem ihr Fingerchen heben mussten, ist wahrscheinlich der Koalitionsvereinbarung geschuldet -, dass man sich so verbiegen kann, bedauere ich sehr. Ich hoffe, dass wir irgendwann doch noch einmal dazu kommen, darüber zu reden. Sitzenbleiben wird nämlich den Ansprüchen einer inklusiven Schule nicht gerecht. Wenn wir das ernst nehmen, dann müssen wir uns etwas einfallen lassen. Sitzenbleiben und Noten gehören jeweils nicht dazu. So denken wir und nicht nur wir.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich wundere mich schon, dass ich jetzt hier vorn stehe und reden soll, denn vor fast genau einem Jahr hat die LINKE diesen Antrag in den Ausschuss gebracht.
Wir haben dort einen Bericht des Ministers gehört. Das Problem sei erkannt worden und sollte erledigt werden mit einer Einzelfallprüfung bis zum Sommer und dann mit der neuen Schulordnung. Wir haben jetzt ein neues Schulgesetz. Ich habe eigentlich erwartet, dass der Bericht des Ministers, der im letzten Plenum angekündigt war, wo wir dann ohne Rede hätten dieses Thema zurückziehen können, gebracht wird und dass das Ganze erledigt wird. Ich wundere mich, dass Sie nicht reden und dass hier diese Show abgezogen wird.
Wir fordern ganz einfach 15 Punkte für alle Salzmannschüler, die das Abitur ablegen und diesen Abschluss in der 10. Klasse schon gemacht haben,
ohne Wenn und Aber. Warum das seit über einem Jahr noch nicht erledigt ist, das verstehe ich nicht. Vielleicht dann noch mal. Danke.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe es zu, wir teilen Ihren Optimismus nicht. Der Deutsche Qualifikationsrahmen heißt eigentlich Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und der ist, wenn wir ehrlich sind, bis heute nicht über das Stadium einer abstrakten Idee mit ihren hilflos anmutenden Versuchen der Umsetzung hinausgekommen.
Sowohl der Text des FDP-Antrags als auch die Antwort, die die Landesregierung gegeben hat, machen eins deutlich: Kaum jemand hat hier einen blassen Schimmer von dem, was mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen EQR und seiner deutschen Variante DQR eigentlich im Kern erreicht werden soll und vor allen Dingen wie es erreicht werden soll.
Ich muss Ihnen sagen, bevor Sie sich aufregen, dass ist nichts Ehrenrühriges, wenn man die intensiven Debatten der letzten Jahre, die Ergebnisse der stattgefundenen Fachkonferenzen und die Verlautbarungen des verantwortlichen Ministeriums Revue passieren lässt, so kann man, ja muss man zu dem Schluss kommen, dass offensichtlich auch die Erfinder des DQR sich noch auf der Suche befinden bzw. eine Vielfalt von Interessen, die nach Formulierung drängen, keine Einigung zustande kommen lassen.
Zur Erinnerung: Als Ziel des DQR wird auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Kultur Folgendes angegeben: Der DQR soll dazu beitragen, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen. Die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen sollen sichtbarer gemacht werden. Den Akteuren im Bildungs- und Beschäftigungssystem soll mit dem DQR ein Übersetzungsinstrument an die Hand gegeben werden, um Qualifikationen besser einordnen zu können. Zudem soll die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa erleichtert werden, um die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten innerhalb von Europa im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man diese Zielstellung, die nicht umsonst reichlich vage klingt, auf die bisher stattgefundene Debatte anwendet, drängen sich wichtige Fragen auf. Wie kann der Hauptzweck, die europäische Vergleichbarkeit, erreicht werden, wenn einige Länder eine Acht-Stufen-Matrix entwickeln, andere ein NeunStufen-Modell und wenn einige Vertreter des Qualifikationsrahmens Abschlüsse vergleichen wollen, aber andere Kompetenzen? Einige EU-Staaten nehmen gar nicht am Projekt EQR teil. Der Qualifikationsrahmen gerät in die Gefahr, ein bürokratisches Monster zu werden, das letzten Endes nicht mehr, sondern weniger Transparenz schafft. Eine formale Schablone, die Menschen an vielen Stellen nicht gerecht wird und außerdem noch nicht mal das erklärte Ziel, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in Europa, tatsächlich erreicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat das Thema DQR, das natürlich trotz aller Abstraktion wichtig ist, bereits vor mehr als einem Jahr
im Ausschuss thematisiert, im Landtag, und auch eine eigene Veranstaltung dazu gemacht. Meine Kollegin Susanne Hennig, die an mehreren Veranstaltungen teilgenommen hat, auf denen engagiert über die Fragen des EQR gesprochen wurde, zuletzt zur Parität in Neudietendorf, hat sich über die Ziele und Konsequenzen versucht ein Bild zu machen. Übrigens, in Neudietendorf war keine andere als unsere, also die Fraktion DIE LINKE, vertreten.
Die bisherige Debatte um EQR und DQR hat vor allen Dingen eines gezeigt, es funktioniert nicht, alles da reinzupressen - 320 Berufe, unzählige Abschlüsse mit unterschiedlichen Kompetenzgraden, informelles Lernen und soziale Kompetenz. Die Skepsis ist groß. Eine ganze Reihe von Fragen ist zu klären, bevor an eine Umsetzung in die nationalen Bildungssysteme gedacht werden kann. Was ist etwa mit denen, die nur über geringe oder gar keine Abschlüsse verfügen? Genügen überhaupt acht Qualitätsstufen, um einen Prozess lebenslangen Lernens adäquat abbilden zu können? Wie kann verhindert werden, dass ein überbordendes Zertifikationsgeschäft entsteht, eine neue Branche, die sich nur aus der Befriedigung bürokratischer Ansprüche speist?
Wenn man tatsächlich die Entwicklung eines Nationalen Qualitätsrahmens will, muss die europäische Anschlussfähigkeit der dualen Ausbildung gewährleistet werden. Sie muss genutzt werden, berufliche Abschlüsse europaweit anzuerkennen, soziale Ungleichheit abzubauen und eine verbesserte Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung befördern. Es ist Augenwischerei, zu glauben, dass die Einordnung von Abschlüssen in Niveaustufen keine Auswirkungen auf die Vergütung hätten. Dass die Niveaustufen ab 02/2012 auf jedem Zeugnis zu finden sind, sehen wir jedenfalls noch nicht. Danke.