Henry Worm

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ein richtig interessantes Streitgespräch. Ich habe jetzt überlegt, ob ich überhaupt noch vorkommen muss, aber na gut. Ein paar Dinge wollen wir noch klarstellen. Ich mache es erst mal kurz, wir lehnen als CDU-Fraktion diesen Antrag ab, nicht nur aus der Frage heraus, wie er gestellt wurde, sondern auch, wie er begründet wurde. Vorher möchte ich aber, bevor ich auf einige Dinge eingehe, noch mal kurz auf Frau Künast kommen. Als Sie angefangen haben, habe ich gedacht: Mensch, das ist genau das, was du sagen wolltest, bis es dann um Mindestlohn usw. ging. Ich will nur an der Stelle, Frau Künast, noch mal eins sagen, ich will gar nicht die Frage in den Raum stellen, ob Mindestlohn dazu geeignet ist, Arbeitsplätze zu sichern, aber ich will eins klarstellen, ein Mindestlohn von 7,50 € oder 8,00 € garantiert definitiv nicht eine Rente nach 45 Beitragsjahren über die Grundsicherung. Deswegen ist die Argumentation, Mindestlohn von 7,50 € schafft sichere Renten in entsprechender Höhe, falsch.
In Bezug auf einige Punkte Ihres Antrags ist es vielleicht auch nicht ganz verkehrt, noch mal auf wenige Punkte der gesetzlichen Rente einzugehen, und zwar auf die Geschichte. Im Mai 1889 verabschiedete der Reichstag des Deutschen Reiches unter Führung Otto von Bismarcks das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung. Von diesem Zeitpunkt an mussten alle Arbeiter zwischen 16 und 70 in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz war 1,7 Prozent - hälftig - und das Gesetz, das ist das Interessante, sah eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Das Interessante an dem Punkt ist eigentlich die Tatsache, dass die Lebenserwartung zu dieser
Zeit bei 40 Jahren lag.
Jetzt gehen wir mal zum Jahr 2006, gut 120 Jahre später. Die Lebenserwartung liegt mittlerweile im Schnitt mindestens 30 Jahre höher, ist also um 30 Jahre gestiegen und perspektivisch wissen wir alle, dass sie weiterhin im Steigen begriffen ist. Demzufolge hat man 2006 schrittweise die Anhebung der Ruhestandsgrenze entsprechend beschlossen, wobei dazu gesagt werden muss, wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Viele Details sind uns bekannt. Ich will das nicht alles noch einmal wiederholen, das ist die Situation. Jetzt kann man natürlich an dieser Stelle kritisieren, dass diese Rente mit 67 eingeführt worden ist, dass jedoch die Menschen zukünftig, das ist vorhin angeklungen, vielleicht gerade noch 40 Jahre arbeiten und 20 Jahre Rente bekommen und das auf einem entsprechend hohen Niveau, das stellt natürlich auch immer die Frage der Finanzierbarkeit. Wir wissen alle, dass derzeit schon steuerfinanziert der Anteil der Rente über 80 Mrd. € beträgt. Wenn in wenigen Jahren dann auch noch die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, wo sich dann das Verhältnis der Erwerbstätigen zu Rentnern auch noch ändert, von derzeit vielleicht vier zu eins zu dann zwei zu eins oder eineinhalb zu eins, dann stellt sich für mich schon die Frage, wie wir dem wirksam begegnen wollen, wenn wir das so machen, wie Sie das fordern, nämlich die Rente mit 67 wieder zurückzunehmen. Wie gesagt, die Frage ist für mich, wenn nicht diese Stellschrauben, wie kann man es anders machen? Da fällt mir im Moment nichts Brauchbares dazu ein.
Zu den Punkten 2 und 3 Ihres Antrags: Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Kubitzki, die Landesregierung hat sich hier entsprechend mit Unterstützung der neuen Länder dafür eingesetzt. Ich will nur noch eins sagen, weil es in den Diskussionen noch nicht zur Sprache gekommen ist, auch Bundeskanzlerin Merkel hat sich auf dem Seniorentag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenverbände in Leipzig Anfang Juni deutlich dazu geäußert. Sie hat gesagt, das Thema Rentenangleichung Ost-West wird in der nächsten Legislatur, Anfang der nächsten Legislatur gelöst. Das können Sie in ihrem Grußwort nachlesen. Das steht dort schwarz auf weiß. Also brauchen wir dazu nicht noch einmal eine Aufforderung zu verabschieden oder irgendwelche Resolutionen machen, sondern, ich denke, das Ganze wird sehr zügig in der nächsten Legislatur einer Lösung zugeführt.
Mir insgesamt und auch meiner Fraktion liegt am Herzen die Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung ganz klar aus einem Grund, es ist mehr oder weniger die einzige Einkommensquelle für die ostdeutschen Rentner, hier gibt es wenig Betriebsver
sicherungen oder Vermögen und dergleichen. Deswegen sehe ich das als wichtigstes Anliegen. Aus diesem Grund lehnen wir natürlich solche Art populistischer Anträge ab. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4674 vom 03.12.2008 wurde durch Beschluss in der 100. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 12. Dezember 2008 federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie begleitend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit führte in seiner 56. Sitzung am 16.01.2009 die erste Beratung zum Gesetzentwurf durch. Es wurden der Berichterstatter sowie die weitere Verfahrensweise festgelegt. Weiterhin wurde beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen, und der Kreis der Anzuhörenden wurde festgelegt. Der Ausschuss kam überein, die Anzuhörenden bis zum 27. Februar 2009 um ihre schriftlichen Stellungnahmen zu bitten und die Auswertung der Anhörung am
27. März vorzunehmen. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde der Termin verschoben.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit befasste sich dann in seiner 60. Sitzung am 24.04.2009 mit der Auswertung der Stellungnahmen und dem Gesetzentwurf. Die Ministerin bot an, dem Ausschuss eine Übersicht über die bestehenden Strukturen der Seniorenarbeit zu übergeben und um die von den Abgeordneten erbetenen weiterführenden Angaben zu ergänzen. Die Ministerin bat die Abgeordneten, ihre Fragen schriftlich einzureichen.
Der eingereichte Fragenkatalog war sehr umfangreich und erforderte zudem einige Umfragen, so dass eine Beantwortung in der Sitzung am 15. Mai 2009 nicht realisierbar war. Unter anderem war für die inhaltliche Beurteilung des Gesetzentwurfs interessant, welche Strukturen es in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Seniorenarbeit gibt und inwieweit dort bereits heute Seniorenbeiräte oder andere Strukturen bestehen, vor allem, wie diese als Ansprechpartner angenommen werden, welche Möglichkeiten jetzt schon bestehen, dass sich Seniorinnen und Senioren in den unterschiedlichsten Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen engagieren, und ob es Fortentwicklungen bzw. neue Erkenntnisse auch vor dem Hintergrund der Neuwahlen in Hessen und Bayern gibt unter Bezug auf die im Jahr 2008 gegebene Antwort der Kleinen Anfrage in Drucksache 4/3780 zu Seniorenvertretungen auf Länderebene. Darüber hinaus ist es ebenfalls von Interesse zu erfahren, ob und wie die anderen Bundesländer es ohne ein Gesetz schaffen, Seniorenbüros vorzuhalten, und ob bzw. welche hauptamtlichen Strukturen es in den anderen Bundesländern gibt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf noch nicht abschließend beraten. Danke.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kubitzki, der Gesetzentwurf ist uns mit Sicherheit nicht zu demokratisch. Als der Gesetzentwurf eingebracht wurde, habe ich für meine Fraktion auch dargelegt, wie sehr uns die Senioren und ihre Mitwirkung an der Gestaltung unserer Gesellschaft am Herzen liegen. Daran hat sich nichts geändert. Es ist auch so, dass wir um die Potenziale unserer Senioren wissen und dass man diesen Potenzialen nur gerecht werden kann, wenn entsprechende Organisationen, Vereine oder Institutionen geschaffen werden, in denen sich die älteren Menschen organisieren können - völlig unstrittig. Aber welcher gesetzliche Rahmen dieser Mitwirkung gegeben werden soll, das diskutieren wir ja gerade im Ausschuss. Dass die Kollegen der Opposition uns jetzt vorwerfen, wir würden auf Zeit spielen, das entspricht nun wahrlich nicht den Tatsachen. Ich darf daran erinnern, dass Sie Ihren Gesetzentwurf erst im Dezember 2008 eingebracht haben. Ende Januar haben wir ihn das erste Mal beraten und der eigentliche Grund, warum der Ausschuss den Gesetzentwurf noch nicht abschließend hat beraten können, ist vielmehr der, dass es zu inhaltlichen Beurteilungen noch wichtige Fragen zu klären gibt.
Das ist der Grund. So ist zum Beispiel von grundlegendem Interesse, zu erfahren, welche Resonanz die schon bestehenden Strukturen der Seniorenarbeit im Freistaat erfahren. Wie wollen wir zukünftig mit diesen etablierten Institutionen verfahren? Das sind Fragen, die sich stellen. Es empfiehlt sich auch, ein wenig über den Tellerrand zu schauen, wie das in anderen Bundesländern funktioniert und wie dort die Teilhabe und Mitwirkung von älteren Menschen in den entsprechenden Entscheidungsprozessen geregelt ist. Wir wissen alle, diese Fragen sind sehr umfangreich und erfordern teilweise auch die Mitarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte und sie sind auf der anderen Seite aber auch wichtig, um sich ein entsprechend umfassendes Bild machen zu können. Das ist für meine Fraktion entscheidend. Deshalb weise ich Ihren Vorwurf, wir würden untätig sein, aus den genannten Gründen entschieden zurück.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Taubert, nur um auf einen Passus Ihrer Ausführungen eingehen zu wollen: Die Formulierung des Antrags der CDU, das hing auch mit dem damaligen Zeitpunkt zusammen und der Aussage des Kollegen Nothnagel damals, der von Schließung von Heimen fabulierte und dergleichen. Deswegen haben wir das so formuliert. Nur zu Ihrem Kenntnisstand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist, wie der Kollege Kubitzki gesagt hat, mittlerweile ein Jahr
her, seit die Landesregierung zu diesem Thema berichtet hat. Damals hatten wir uns darauf verständigt, den Ländervergleich weiter im Blick zu behalten. Ich denke, dies war und ist weiter wichtig, um hieraus auch die entsprechenden Rückschlüsse für unsere Arbeit in Thüringen zu gewinnen. Aus der Bundesstatistik geht hervor, dass das Pflegesatzniveau in den jungen Ländern im Vergleich zu den alten Ländern niedriger liegt. Bei den jungen Ländern liegt Thüringen bei den reinen Pflegekosten sogar noch unter dem Durchschnitt, und zwar deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Für eine vollstationäre Dauerpflege fallen laut dem 4. Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Entwicklung der Pflegeversicherung vom 1. November 2007 in der Pflegestufe I lediglich 32,18 € an. Das ist im Übrigen der niedrigste Wert unter allen Ländern überhaupt. Gleiches gilt auch für die Pflegestufe II. Das, denke ich, sollte man an dieser Stelle ruhig auch einmal erwähnen. Hinzu kommt, dass Thüringen die Investitionsaufwendungen der Pflegeheime umfassend gefördert hat, allein im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz mit einem Fördervolumen in Höhe von 663 Mio. €, wie Ihnen bekannt ist. Damit konnten in Thüringen 160 Projekte mit über 12.000 Heimplätzen vollständig saniert bzw. neu gebaut werden. Damit verfügen diese natürlich jetzt auch über einen entsprechend modernen Standard in Bau und Ausstattung, der den heutigen Anforderungen gerecht wird. Wir alle wissen, dass dies angesichts der Zustände vor und in den Jahren nach der Wende bitter nötig war. Gleichzeitig aber, das ist das Entscheidende, werden die Pflegebedürftigen auf diesen Plätzen nur mit geringen Investitionsaufwendungen belastet. Das sind meines Wissens meist nicht einmal 100 € im Monat. Zur Erklärung hierzu: Bis 2005 kam vom Land eine erhebliche Förderung von Aufwendungen der Pflegeheime für Darlehen sowie Aufwendungen für Miete und Pacht von Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern hinzu. 2005 hat der Landesgesetzgeber diese Förderung, die Kapitaldienstförderung, die Nutzungsentgeltförderung sowie die Pauschalförderung aufgehoben. Dies hatte natürlich zur Folge, dass die Bewohner dann einen entsprechenden Investitionskostenbeitrag zu entrichten haben, das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Aber - und auch das gehört zur Wahrheit dazu - Pflegebedürftige, welche die notwendigen Heimkosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten Leistungen der Sozialhilfe auf Grundlage des SGB VII. Der Betrag ist hierbei so bemessen, dass in der Regel für jeden Hilfeempfänger auch eine entsprechende Einrichtung gefunden werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen muss sich beim Stand seiner Heime keineswegs hinter den anderen Ländern verstecken.
Der Freistaat verfügt über ausreichende Dauerpflegeplätze in modernen Heimen sowie über eine große Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen. Den Erfordernissen unserer Gesellschaft angesichts des demographischen Wandels wird damit entsprochen. Es ist im Übrigen auch weiterhin eine hohe Investitionsbereitschaft diesbezüglich bei den Trägern festzustellen.
Von Interesse ist hier überdies die Tatsache, dass neben Heimen in öffentlicher Trägerschaft sowie Heimen in gemeinnütziger Trägerschaft der Anteil von Heimen privater Träger in Thüringen zugenommen hat. Er liegt jedoch noch immer unter dem bundesweiten Durchschnitt. Ich will es an dieser Stelle noch mal mit aller Deutlichkeit sagen: Die heutigen Einrichtungen und Dienste ermöglichen es, in ihrer Vielfalt und Dichte so lange wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben zu können. Die Zeiten, in denen ältere Menschen einfach verwahrt wurden, sind Gott sei Dank vorbei. Eigenverantwortliches Leben und Selbstständigkeit sind wesentliche Kernsätze, die es zu ermöglichen gilt.
Ich möchte es auch nicht versäumen, an dieser Stelle einmal ausdrücklich den Beschäftigten im Bereich der Pflege herzlich danke zu sagen.
Egal ob das im Bereich der ambulanten oder stationären Pflege ist, wir alle wissen, dass durch das verantwortliche Pflegepersonal in tagtäglicher Arbeit Großes geleistet wird. Das geht auch oftmals an die Grenzen der psychischen und physischen Belastbarkeit. Dafür noch mal herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt können wir zudem sagen, dass in den neuen Ländern der Anteil der geringfügig Beschäftigten und der Personen, die halbtags und weniger arbeiten, an der Zahl der Gesamtbeschäftigten sehr gering ausfällt. Auch dies sehe ich als ein sehr positives Signal für die Qualität der Pflege in den Heimen. Von 229 vollstationären Pflegeheimen in Thüringen haben 217 Heime überdies einen Fachkräfteanteil, der über 50 v.H. liegt. Auch das ist, glaube ich, ein deutliches Zeichen für die Qualität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation der ambulanten und stationären Pflege wird wesentlich von den für alle Länder einheitlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geprägt. Darüber sind wir uns sicher einig. Am 1. Juli 2008 trat bekanntlich das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft und wird seitdem auch in Thüringen angewandt.
Die zwischenzeitliche Bilanz zeigt eine steigende Zahl der Tagespflegegäste und auch eine Zunahme der Einrichtungen selbst. Auch der Besuch nur an einzelnen Tagen - so kann man das feststellen - nimmt zu.
Ein weiterer positiver Aspekt des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes besteht darin, dass zusätzliche Betreuungsleistungen nunmehr auch von jenen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Anspruch genommen werden können, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Pflegestufe 1 noch nicht vorliegen.
Ein Wort noch zu den Pflegestützpunkten: Zur Erprobung von Pflegestützpunkten in der Praxis hat das Bundesministerium ein Modellprogramm ins Leben gerufen. In 16 Pilotpflegestützpunkten verteilt auf die einzelnen Länder sollen Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt werden. Sie sollen dokumentiert und für andere Interessenten als hilfreiche Informationen zusammengestellt werden. Träger für ein solches Pilotprojekt ist in Thüringen die Stadt Jena. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln begleitet. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Fakt aber ist, wir verfügen über ein umfassendes Netz im Bereich der ambulanten und stationären Pflege. Pflegestützpunkte können schon jetzt eingerichtet und vom Land unterstützt werden, wenn die Träger die Kommunen und die Krankenkassen das auch gemeinsam wollen. Eine Ausweitung der bestehenden Strukturen halte ich jedoch an dieser Stelle deutlich gesagt für zweckmäßig.
Ich bin in drei Sätzen fertig. Dann ja.
Aber ich will nicht vorgreifen. Ich denke, hier gilt es die Ergebnisse und Ermittlungen abzuwarten. Ich denke, aufgrund der vorliegenden Ergebnisse können wir uns dann sicherlich im Rahmen der Möglichkeiten wieder zu diesem Thema verständigen. So, Herr Kubitzki.
Herr Kubitzki, ich habe diesen Pflegestützpunkt leider noch nicht besucht und deswegen kann ich Ihnen leider auch auf die zweite Frage keine Antwort geben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Künast, an dieser Stelle kann ich mir erst mal nicht verkneifen, meine Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen, dass Sie in Ihrer Rede in die übliche Polemik und in das übliche Agieren der SPD-Fraktion eingestoßen sind. Da wird der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen und anstatt an dieser Stelle darauf hinzuweisen, was in den vergangenen Jahren alles getan wurde, beginnend mit der Großen Anfrage über die intensive Verbesserung der Förderung der Landesseniorenvertretung, und die Landesregierung aufzufordern, doch auf diesem Weg weiterzumachen, fangen Sie wieder hier an und versuchen alles schlechtzureden. Natürlich gibt es bei den 17 Thesen tatsächlichen Fortentwicklungsbedarf, da stimme ich Ihnen zu. Ich bin da sehr optimistisch, dass wir bis zum Frühjahr vonseiten der Landesregierung auch etwas hinbekommen.
Ich glaube, es ist unstrittig, dass Seniorenarbeit vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bereits an Bedeutung gewonnen hat und dass sie auch zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Bund, Länder und Kommunen tragen seniorenpolitische Verantwortung. Insbesondere die Kommunen müssen entscheiden, wie viel ihnen die Seniorenpolitik im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen wert ist. Hier unterstellt uns der vorliegende Gesetzentwurf - Frau Jung hat das zum Ausdruck gebracht -, dass die Vertretung der Seniorinnen und Senioren auf kommunaler Ebene derzeit unzureichend gesetzlich gesichert ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Auf bestehende Gremien der Interessenvertretungen, wie z.B. die kommunalen Seniorenbüros - ja, darüber kann man traurig sein, dass es nur acht sind, aber ich weiß nicht, warum es nur acht sind; vielleicht ist auch kein Bedarf da, ich weiß es nicht,
- ja Büros, meine ich ja - und die Landesseniorenvertretung nimmt jedoch der Gesetzentwurf keinen Bezug. Wir können aber an dieser Stelle nicht so tun, als gäbe es diese Verbände und Organisationen wie Landesseniorenvertretung und -beiräte nicht und wir würden sozusagen im luftleeren Raum agieren. Das ist ja nun nicht der Fall. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzentwurf hinsichtlich einer notwendigen Förderung der Interessenvertretung der Senioren den demographischen Wandel anführt. Hier möchte ich doch ganz deutlich sagen, vielmehr werden doch die Senioren in Zukunft aufgrund ihres steigenden prozentualen Anteils in der Gesamtbevölkerung sogar noch einen wachsenden Einfluss auf die Besetzung von Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzen haben und damit natürlich auch den entsprechenden Einfluss auf die Wahrnehmung ihrer Interessen. Dabei können die Senioren auch selbst bis in das hohe Alter in kommunalen Vertretungen aktiv werden, was durchaus jetzt auch schon der Fall ist. Ich bin selbst Gemeinderat, wir haben derzeit natürlich auch Senioren in diesen Gremien mit drin und die können natürlich ihre Forderungen und Vorstellung dort mit einbringen und umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ältere Menschen bilden mit ihren umfangreichen Kompetenzen und Potenzialen einen Reichtum und ein erhebliches Potenzial für unsere Gesellschaft. Dieses Potenzial zu nutzen, muss die Zielrichtung verantwortungsvoller Politik sein und aus diesem Grund ist uns als CDUFraktion daran gelegen, die inhaltliche Diskussion mit den beteiligten Akteuren, insbesondere oder gerade auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu führen und dies im Rahmen einer Anhörung zu ermöglichen. Deshalb beantrage ich wie schon meine Vorredner die Überweisung an den Ausschuss für So
ziales, Familie und Gesundheit und begleitend oder mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Jahren war das Risiko von Altersarmut in Deutschland kein vorrangiges Problem. Auch die derzeitige Rentnergeneration ist glücklicherweise nur zu einem geringen Teil von Armut betroffen. Verschiedene Sozialverbände gehen jedoch davon aus, dass sich dieses in den nächsten Jahrzehnten drastisch ändern werde. Der Paritätische Wohlfahrtsverband zum Beispiel nimmt an, dass der Anteil der Menschen, die im Rentenalter von Grundsicherung leben müssen, von derzeit ca. 2,5 Prozent auf 10 Prozent oder mehr steigen wird.
Auch wenn die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ausführt, die Entwicklung der Altersarmut sei nicht abschätzbar, weist sie jedoch darauf hin, dass - hier zitiere ich Frau Präsidentin: „ein Anstieg der Bezieherzahlen in Ostdeutschland nicht auszuschließen sei“. Ich persönlich denke, dass wir uns bei der Debatte um die Altersarmut zukünftiger Generationen noch ganz am Anfang befinden. Unterbrochene Erwerbsbiografien, niedrige Löhne gerade in den neuen Bundesländern werden durchaus dazu führen, dass in den nächsten Jahrzehnten ein Anstieg an Rentnern, die auf Grundsicherung angewiesen sind, zu verzeichnen ist.
Die Frage an dieser Stelle ist ganz einfach, wie reagieren Politik und Gesellschaft auf diese Erkenntnis? Wenn insgesamt in der Bevölkerung hinsichtlich der zu erwartenden Altersrenten eine wachsende Unsicherheit zu verzeichnen ist, so ist es Aufgabe der Politik, die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung zu stärken. Das Dreisäulenmodell, über Betriebsrenten und private Vorsorge gemeinsam mit der gesetzlichen Rente ein auskömmliches Alterseinkommen zu erzielen,
ist in den neuen Ländern hinsichtlich der Umsetzung eher als begrenzt anzusehen. Insbesondere für die private Vorsorge fehlt das notwendige Kleingeld. An dieser Stelle stellt sich dann auch die Frage nach möglichen Alternativen und eine Alternative ist Ihnen bekannt. Es ist das Konzept unseres Ministerpräsidenten Dieter Althaus, das solidarische Bürgergeld. Inhaltlich dürfte es bekannt sein. Als wichtig jedoch erachte ich die Tatsache, dass in seinem jüngsten Gutachten auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft die grundsätzliche Finanzierbarkeit eines Bürgergeldes eingeräumt hat. Verbunden ist das Ganze mit der Feststellung, dass Einkommens- und somit auch Altersarmut damit weitgehend beseitigt würden und das ohne negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Eine derartige Verteilungswirkung ohne negative ökonomische Folgen hat keine andere sozialpolitische Maßnahme.“, so Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, der ein entsprechendes Gutachten zu diesem Thema angefertigt hat. Zukunftsforscher Prof. Horst Opaschowski sieht im Bürgergeld gar die einzige Chance zur Überwindung der Krise des Sozialstaats und empfiehlt eine schnelle und stufenweise Umsetzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere werte Kollegen der SPD, um auf Ihren Antrag zurückzukommen, empfehle ich im Namen der CDU-Fraktion die Annahme des Punkts 1 Ihres Antrags, was einen Bericht der Landesregierung zur künftigen Entwicklung der Alterseinkommen betrifft. Punkt 2 wird von uns abgelehnt. Ich bitte deshalb um Einzelabstimmung der beiden Punkte des vorliegenden Antrags, da der Gesamtantrag ansonsten durch uns abgelehnt werden müsste, nicht nur weil die entsprechende Zuständigkeit für solcherart Initiativen in erster Linie beim Bund liegt, sondern weil allein durch die Ankündigung der Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Altersarmut eine Erwartungshaltung bei den Betroffenen geweckt würde, die letztendlich durch die Landesregierung so nicht erfüllt werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Kollege Kubitzki, ich denke, Sie können sich schon sicher sein, dass wir mit unserem Antrag eine Lösung im Interesse der Betroffenen suchen und grundsätzlich zu Ihren Ausführungen nur noch den Hinweis meinerseits: Ich möchte schon ganz deutlich sagen, dass die Überführung des Rentenrechts der ehemaligen DDR in das Rentenrecht der Bundesrepublik für den überwiegenden großen Teil der ostdeutschen Rentner eine eindeutige Verbesserung mit sich gebracht hat. Dass da natürlich verschiedene Einzelfälle im Nachhinein noch einer konkreten Betrachtung bedürfen, das sei erst mal außer Frage.
Dass die Rentenversicherung in Deutschland gerade aufgrund zahlreicher Änderungen im Gesetzeswerk ein Dauerbrenner in der öffentlichen Diskussion ist, steht außer Frage. Trotz zahlreicher Reformen im Rentenversicherungsrecht wird uns die Diskussion um die Rentenpolitik auch weiterhin be
gleiten. Auf die gravierenden Veränderungen, die sich durch die demographische Entwicklung bedingt ergeben werden, hat sich die Rentenversicherung seit Mitte der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts eingestellt. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil zukünftig die gesetzliche Rente gerade in den jungen Bundesländern auch die zentrale Säule der Altersabsicherung bleiben wird. Aus diesem Grund ist es mehr als verständlich, wenn 18 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung der Ruf nach einer umfassenden Rentengerechtigkeit immer lauter wird. Bekanntermaßen wurde durch Bundestag und Bundesrat am 22. Juni 2006 das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes beschlossen und trotzdem gibt es bis heute zahlreiche Versichertengruppen oder betroffene Personen, die sich durch verschiedene differenzierte Regelungen der Rentenüberleitung benachteiligt fühlen. Ein Schwerpunkt der Diskussion ist hier ohne Frage die unterschiedliche Berechnung der Rentenwerte Ost und West. Bekanntermaßen liegt der Rentenwert Ost rund 12 Prozent unter dem Rentenwert West und nach Aussage des Rentenversicherungsberichts 2007 wird sich eine Angleichung nur sehr langsam vollziehen. Daneben gibt es verschiedene Berufsgruppen der ehemaligen DDR, die beklagen, dass besondere Ansprüche aus DDR-Rentenrecht bei der Rentenüberleitung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Genau das ist auch die Stoßrichtung unseres Antrags. Wir wollen, dass die erkennbaren Defizite der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung auf der Bundesebene behandelt und einer abschließenden Regelung zugeführt werden.
Wir betrachten die Thematik auch aus einem umfassenden Blickwinkel. Das heißt, wir konzentrieren uns in unserem Antrag nicht nur auf die ehemaligen Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR, wie das in Ihrem ersten Antrag formuliert war, sondern unsere Intention geht dahin, alle noch offenen Fragen hinsichtlich einer abschließenden Regelung im Rentenrecht zu klären.
Unser Antrag benennt hier stellvertretend einige konkrete Problembereiche, wie zum Beispiel die rentenrechtliche Situation der auf dem Territorium der jungen Länder vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Frauen oder die Frage der mithelfenden Familienangehörigen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen. Nun hat Ihre Fraktion, Herr Kubitzki, am 9. April eine Neufassung ihres Antrags vorgelegt, in dem Ihrer Meinung nach alle noch offenen Problemfelder einzeln aufgeführt sind. Aber auch hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte in Ihrem Antrag, die uns darin bestärken, dafür zu werben, unseren Antrag anzunehmen
und den Ihrigen abzulehnen. So ist zum Beispiel Ihre Forderung hinsichtlich der Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder unrealistisch und sachfremd. Denn diese Zuwendung ist damals in der ehemaligen DDR aus dem Staatshaushalt und nicht aus der Sozialversicherung finanziert worden.
Auch die freiwilligen Beiträge aus der Zeit der ehemaligen DDR werden entgegen Ihrer Forderung bereits jetzt schon rentenrechtlich berücksichtigt. Richtigerweise werden diese jedoch nicht als Versicherungszeiten angerechnet, da Mindestrenten wie im ehemaligen DDR-Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik nicht bekannt sind, rentensteigernd werden die Beiträge allerdings berücksichtigt.
Außerdem dürfte Ihnen auch klar sein, dass Ihre im Antrag formulierte Forderung, bis zum Jahresende 2008 durch Gesetzgebung alle noch bestehenden Rentenlücken zwischen Ost und West zu beseitigen, zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt realistisch ist. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Danke.
Nein, nicht mehr.
Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mohring, Mike; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Pilger, Walter; Primas, Egon; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Dr. Johanna ScheringerWright; Prof. Dagmar Schipanski; Schröter, Fritz; Dr. Hartmut Schubert; Schugens, Gottfried; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Skibbe, Diana; Dr. Volker Sklenar; Sonntag, Andreas; Stauche, Carola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Trautvetter, Andreas; Wackernagel, Elisabeth; Walsmann, Marion; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Dr. Klaus Zeh.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit seiner Sitzung am 21. Juni 2007 überwies der Landtag den Antrag der Fraktion der SPD „Seniorenarbeit in Thüringen stärken“ - Drucksache 4/2953 - und den Antrag der CDU „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ - Drucksache 4/2998 - an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
In der 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit erfolgte am 6. Juli 2007 mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung zeitgleich die gemeinsame Beratung der beiden Anträge in öffentlicher Sitzung. Unter den Ausschussmitgliedern gab es Einvernehmen, den Beratungsgegenstand in der Ausschuss-Sitzung am 31. August 2007 wieder aufzurufen.
Die Fraktionen wurden gebeten, sich im Vorfeld dieser Sitzung über mögliche Fragenkomplexe auszutauschen, um diese der Landesregierung am 31. August übergeben zu können. Im Ergebnis dessen wurden in den nachfolgenden Beratungen des Ausschusses dezidiert die aufgeworfenen Themen und Fragen geordnet nach den Inhalten mit den jeweiligen Ministerien, wie Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Innenministerium, Ministerium für Bau und Verkehr sowie Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, vertiefend beraten.
Der Wiederaufruf der beiden Anträge gemeinsam mit der Großen Anfrage „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ erfolgte in der 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 31.08.2007 in öffentlicher und am 05.10.2007 in der 42. Sitzung in nicht öffentlicher Sitzung. Während in der 40. Sitzung des Sozialausschusses lediglich Verfahrensfragen zu beiden Anträgen geklärt wurden, beschloss der Ausschuss in der 42. Sitzung eine schriftliche Anhörung zu den beiden Anträgen. Die Fraktionen wurden gebeten, bis 09.11.2007 Vorschläge für die Liste der Anzuhörenden zu machen. Der Ausschuss beschloss einstimmig eine
schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu den Drucksachen 4/2953 und 4/2998 durchzuführen. In seiner Sitzung am 9. November 2007 beschloss der Ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung die Liste der Anzuhörenden, weiterhin die schriftliche Stellungnahme der Anzuhörenden zu den beiden Anträgen bis zum 31.12.2007 zu erbitten und die Auswertung der Anhörung im Januar durchzuführen. In der 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 18. Januar 2008 erfolgte in öffentlicher Sitzung die Fortberatung der beiden Anträge gemeinsam mit der Fortberatung der Großen Anfrage der CDU und der Antwort der Landesregierung. Im Mittelpunkt stand hierbei die Auswertung der schriftlichen Anhörungen. Hierbei lagen die Zuschriften folgender Verbände vor: Landesverband der Volkssolidarität - Landesverband Thüringen, Landesarbeitsgemeinschaft des Seniorenbüros in Thüringen, Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Thüringer Landkreistag, Fachhochschule Erfurt - Fachbereich Sozialwesen, Seniorenunion der CDU, DGB - Landesbüro Erfurt, Seniorenvertretung, Landseniorenverband Thüringen e.V., Verband deutscher Alten- und Behindertenhilfe - Landesverband Thüringen, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., Sozialverband VdK Hessen/Thüringen e.V., Landessportbund Thüringen e.V., Thüringer Seniorenverband BRH e.V., Katholisches Büro Erfurt, welches sich der Stellungnahme der LIGA angeschlossen hat.
Die Landtagsverwaltung wurde beauftragt, zu den Nummern 3 und 4 der Drucksache 4/2998, Antrag der CDU, die unterschiedlichen Gremien insbesondere zur Frage der Seniorenvertretung in einer Synopse gegenüberzustellen. Folgende Schwerpunkte wurden dabei in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt: Aufbau Internetportal, seniorengerechtes Bauen bzw. Umsetzung von alternativen Wohnungskonzepten für ein langes selbstbestimmtes Leben, Seniorenvertretung - Strukturförderung und finanzielle Unterstützung der Landesseniorenvertretung Thüringen e.V., Erstellung von Seniorenförderplänen, Unterstützung der Kommunen, Entwicklung von Leitlinien und Landesprogrammen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, in der Februarsitzung den Bericht der Landesregierung zu Nummer 1 des Alternativantrags der CDU-Fraktion - hier: Die Landesregierung wird gebeten, über die Arbeit des Landesseniorenbeirates zu berichten -, entgegenzunehmen. In der 46. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 22. Februar 2008 wurden die Anträge der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2953 - in geänderter Fassung als Tischvorlage vorliegend - und der der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2998 abschließend in öffentlicher Sitzung behandelt. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich die Ablehnung des Antrags
der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2953 und die Annahme des Alternativantrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2998 „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ zu empfehlen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich schon in der Berichterstattung deutlich gemacht habe, hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in seiner Februarsitzung mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion und die Annahme des CDU-Alternativantrags mit dem Titel „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ empfohlen. Jetzt kann man natürlich darüber enttäuscht sein und - wie z.B. Frau Kollegin Künast in ihrer Pressemitteilung vom 22. Februar - darüber schimpfen, wie schlecht die Welt ist und insbesondere die CDU-Fraktion, wenn es um die Behandlung von Seniorenthemen geht. Aber ich denke, das ist nicht so und die Realität hinsichtlich der Behandlung von Seniorenthemen in Thüringen ist vielfach eine andere als sie hier dargestellt wird. Ich denke auch, dass Ihnen das bekannt ist.
Was ich an dieser Stelle noch mal sehr deutlich machen möchte, ist die positive Resonanz, die die Anträge - egal ob von der SPD oder von der CDU - bei den Anzuhörenden gefunden haben. Es gab eine klare Mehrheit unter den Anzuhörenden, die deut
lich gemacht hat, dass sie die Grundanliegen, die mit den beiden Anträgen verfolgt werden, unterstützen und begrüßen.
Ich glaube, es ist unstrittig, dass Seniorenarbeit vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bereits an Bedeutung gewonnen hat und auch zukünftig gewinnen wird. Für die Politik stellt sich demzufolge in Zukunft noch stärker die Frage, wie die verschiedenen Aspekte der Seniorenarbeit unterstützt, gefördert und begleitet werden können und welche gesetzlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen die partizipative Seniorenarbeit - also Seniorenarbeit, die durch aktive Teilhabe gekennzeichnet ist - braucht. Es ist keine neue Erkenntnis, dass der Wunsch der Senioren nach einer aktiven Beteiligung in der Gesellschaft ungebrochen ist und immer stärker wird. Die Förderung der Landesseniorenvertretung, die sich für die Partizipation von Senioren einsetzt, sowie die Errichtung eines Internetportals sind unserer Ansicht nach wichtige Ansätze, bürgerschaftliches Engagement und die politische Beteiligung von Senioren in gesellschaftlichen Prozessen zu stärken und zu untersetzen. Im Übrigen, Kollegin Jung, möchte ich bei all Ihrer Kritik am Seniorenbeirat denjenigen Dank sagen, die sich in diesem Gremium aktiv für die Interessen der Senioren in Thüringen einsetzen.
Bekanntermaßen hat sich die CDU-Fraktion bei der Erstellung des Haushalts 2008/2009 dafür eingesetzt, die Mittel für die Landesseniorenvertretung umfänglich zu erhöhen. Es stehen für die beiden Haushaltsjahre bekannterweise 125.000 € zur Verfügung und das entspricht übrigens in großem Umfang Punkt 1 des Antrags der SPD-Fraktion, der eine entsprechende Förderung einfordert, und stellt im Vergleich mit den anderen Bundesländern, in denen Landesseniorenvertretungen bzw. -beiräte existieren, einen vorderen Platz bei der Förderung dar. Auch hinsichtlich der geforderten hauptamtlichen Struktur gibt es meinem Kenntnisstand nach zwischen dem Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung, Herrn Dr. Steinhausen, und dem Sozialministerium Gespräche und Vorstellungen hinsichtlich einer möglichen teilweisen Umsetzung. Was die anderen landesweit tätigen Verbände der Seniorenarbeit betrifft, so verweise ich auf die Aussage der Landesseniorenvertretung in ihrem Seniorenreport vom März dieses Jahres, was deren Öffnung im Jahre 2008 für die anderen Seniorenorganisationen betrifft. Eine gemeinsame Arbeit, eine Bündelung von Kräften und Potenzialen kann letztendlich nur von Vorteil für die Sache der Senioren im Freistaat sein. Ich appelliere deshalb auch von dieser Stelle aus an die verschiedenen anderen landesweit tätigen Verbände, diese Möglichkeit der Zusammenarbeit be
wusst zu nutzen.
Ein Wort möchte ich noch zu den geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sagen. Unter Punkt 2 des Antrags der SPD-Fraktion, aber auch allgemein von der Fraktion DIE LINKE werden gesetzliche Rahmenbedingungen eingefordert. Hier möchte ich darauf verweisen, dass es in der Mehrzahl der Kommunen qualifizierte Sozialplanungen gibt, die am Bedarf der älteren Menschen orientiert sind. Insofern sehen wir keinen unbedingten und unmittelbaren Regelungsbedarf, zumal etwa das Pflegeweiterentwicklungsgesetz Maßgaben zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Pflege vorgibt. Im Übrigen verweise ich auch auf die Antwort auf die Kleine Anfrage von Ihnen, Kollegin Jung, in der festgestellt wurde, dass es im Rahmen einer Umfrage in den Bundesländern tatsächlich nur in Berlin ein Seniorenmitwirkungsgesetz - und das eben seit März 2006 - gibt. Der dringende Nachholbedarf ist somit erst einmal meines Erachtens nicht gegeben. Wir versuchen, in vorhandene Strukturen und Organisationen zu investieren, die die Selbstorganisation und die Selbsthilfepotenziale stärken. Ein Aspekt dieser Stärkung ist auch, wie man diese Strukturen besser miteinander vernetzen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ein wichtiger Aspekt unseres Antrags ist auch die unter Punkt 2 gestellte Forderung an die Landesregierung, ausgehend von den 17 Thesen zur Seniorenpolitik in Thüringen ein seniorenpolitisches Konzept zu entwickeln. Dieses sollte einerseits sicherlich eine Bestandsaufnahme der Situation in Thüringen beinhalten, andererseits jedoch auch klar die langfristigen Ziele der Seniorenpolitik in Thüringen benennen. Als ein wichtiger Baustein hierfür ist ohne Zweifel auch die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion mit dem Titel „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ durch die Landesregierung zu sehen, die viele Daten und Fakten für ein seniorenpolitisches Konzept bereitstellt.
Alles in allem also eine gute Ausgangsposition, um auch zukünftig in Thüringen auf die Herausforderungen und Chancen der demographischen Entwicklung im Interesse der Thüringer Senioren aktiv einzugehen. Die Politik für ältere Menschen hat sich zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt und muss gemeinsam mit den älteren Menschen gestaltet werden, denn der Wandel der Altersstruktur zählt zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt der Antrag der LINKEN zum Thema „Rente mit 67“ vor. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede deutlich machen, dass wir als CDUFraktion diesem Antrag nicht zustimmen können.
Von Ihren vier Forderungspunkten gibt es lediglich einen, der in die richtige Richtung zielt. Dabei handelt es sich um die Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West unter Punkt 2 Ihres Antrags. Grundsätzlich kann man sich dieser Forderung anschließen. Eine Umsetzung im derzeitigen Sozialrecht wäre allerdings mehr als schwierig. Wir haben da wirklich ernsthafte Bedenken. Ich verweise auch auf die Tatsache, dass sich die Höhe einer Rente vor allem nach der Höhe der durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte richtet. Die vollständige Angleichung der Arbeitsentgelte an Westniveau ist jedoch noch nicht erfolgt, was sich wiederum in den unterschiedlichen Rentenwerten widerspiegelt. Die Umsetzung dieses Ziels, also die Angleichung Rentenwert Ost an West wird somit derzeit politisch auch nicht durchsetzbar sein.
Zu Punkt 1 Ihres Antrags, der Rücknahme der Rente mit 67, verweise ich auf unsere Diskussion und auf meinen Redebeitrag im Plenum vom 1. März dieses Jahres. Mir erschließen sich derzeit keine grundlegenden neuen Argumente in dieser Diskussion. Nur so viel: Die Rente mit 67 ist die notwendige Antwort auf die demographische Entwicklung in Deutschland, an der ja letztendlich die zukünftige Rentnergeneration durch die derzeitig niedrigen Geburtenraten nicht unbeteiligt ist. Die anhaltend niedrigen Geburtenraten und eine gleichzeitig steigende Lebenserwartung wirken sich negativ auf das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern aus. Dem wirkt die Anhebung des Rentenalters entgegen.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags, die sogenannte 58er-Regelung: Diese Regelung gilt bis Ende 2007. Für die Jahrgänge bis 1949 gelten erleichterte Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Das heißt, alle Personen, die vor dem 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben, fallen unter diese Regelung. Ohne Zweifel wäre es natürlich besser, wenn Arbeitnehmer in diesem Altersbereich gar nicht erst in die Situation kämen, arbeitslos zu werden.
Das Ziel der Bundespolitik und der Arbeitsmarktpolitik des Freistaats ist hier darauf ausgerichtet, ältere Arbeitnehmer im Arbeitsleben zu halten bzw. deren Beschäftigungsquote auszuweiten. Ich denke, gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung kann man optimistisch sein, dass die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer deutlich steigen wird. Eine unbefristete Verlängerung der heute gültigen Ausnahmeregelung, wie von Ihnen gefordert, würde lediglich zu einer Verfestigung der Arbeitslosigkeit im Bereich der Betroffenen führen.
Zu Ziffer 4 des Antrags: Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 16. Mai 2006 entschieden, dass Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbe
ginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Rentenabschlägen nur unterliegen, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen. Die Rentenversicherungsträger folgen diesem Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus. Eine etwaige Gesetzesänderung müsste, anders als im Antrag gefordert, gegebenenfalls eine Klarstellung in dem Sinne bringen, dass der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger zum Durchbruch verholfen wird. Denn wer die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre als eine sachgerechte Antwort auf eine deutlich längere Lebenserwartung einerseits und als Gebot der Generationengerechtigkeit andererseits ansieht, kommt kaum umhin, den vorzeitigen Rentenbezug mit einem Abschlag zu versehen. Insofern konterkariert das Bundessozialgerichtsurteil die Anhebung des Renteneintrittsalters. Da die Rentenversicherungsträger jedoch das Urteil lediglich als Einzelfallentscheidung ansehen und weitere Revisionsverfahren anstreben, kann zunächst abgewartet werden, ob das Bundessozialgericht an seiner sehr umstrittenen Rechtsauffassung festhält. Damit sehe ich jedoch auch derzeitig erst einmal keinen Handlungsbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon am Beginn meiner Rede angekündigt, empfehle ich die Ablehnung des Antrags. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man der Werbung Glauben schenken mag, dann ist die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben geprägt durch aktive, mitten im Leben stehende Senioren, die ihren Kindern und Enkelkindern kluge Lebensweisheiten vermitteln und tatkräftig unter die Arme greifen. Für viele Ruheständler hat jedoch dieses Bild mit der Realität eher weniger gemeinsam. In Deutschland sind bereits über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig, bis 2030 werden es nach Expertenmeinungen über 3 Mio. Pflegebedürftige sein. Besonders der Altersbereich der über 85-Jährigen ist hiervon zukünftig besonders stark betroffen. Wenn man heute in diesem Altersbereich ungefähr 3 Prozent als pflegebedürftig einschätzt, werden in gut 20 Jahren voraussichtlich fünf- bis sechsmal so viele Menschen davon betroffen sein. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Kran
kenkassen, zuständig auch für die Qualitätskontrolle bei Heimen und Pflegediensten, hat Ende August seinen zweiten Bericht zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege vorgelegt. Bezüglich der Qualität von Pflege und Betreuung spricht der Bericht eine deutliche Sprache. Bundesweit wird so zum Beispiel jeder dritte Pflegebedürftige nicht angemessen mit Essen und Trinken versorgt, medizinisch teilweise mangelhaft versorgt bzw. 35 Prozent der Heimbewohner und 42 Prozent der ambulant Versorgten werden nicht oft genug umgebettet. Die Prüfergebnisse belegen somit einen erheblichen Entwicklungsbedarf in der Qualität der Pflege. Sichtbar sind jedoch hierbei auch deutliche Unterschiede im Vergleich der einzelnen Bundesländer.
Wie sieht nun die Situation in Thüringen aus? Im Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen auf Bundesebene wird Thüringen für den Zeitraum 2004 bis 2006 eine deutlich positive Entwicklung im Bereich der Pflege beschieden. Thüringen verfügt über ein dichtes Netz mit ambulanten Pflegediensten, teilstationären Einrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen in der Dauerpflege und niedrigschwelligen Angeboten. Minister Zeh hat die Zahlen in seinen Ausführungen genannt. Durch diese Vielfalt und Dichte an Hilfseinrichtungen können ältere Mitbürger heute länger in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben als noch vor einigen Jahren. Der Wunsch vieler Pflegebedürftiger, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können, unterstreicht eigentlich den Vorrang ambulanter Pflege vor stationärer Versorgung. Dies gilt auch für die Erbringung prophylaktischer Maßnahmen oder sozialer Betreuung.
Ein funktionierendes soziales Umfeld, bedarfsgerechte Angebote und Dienstleistungen und nicht zuletzt die finanziellen Ressourcen unter Einbeziehung gesetzlicher Ansprüche und Eigenmittel sind ausschlaggebend für die Sicherstellung einer ausreichenden Pflege und Versorgung. Die ambulante Pflege ist in ihrer Qualität und Effizienz wesentlich stärker als stationäre Einrichtungen vom Zusammenspiel der Beteiligten, wie z.B. Angehörige, Ehrenamtliche, Hausärzte, Reha-Einrichtungen, und natürlich auch von den gesetzlichen Leistungssystemen bestimmt. Die Zunahme alleinstehender und multimorbider älterer Menschen erhöht die Anforderungen an die ambulante Pflege. Die ambulante Pflege bedarf einer verstärkten Einbindung in ein stützendes Netzwerk und ergänzender Versorgungsstrukturen. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der Angehörigenarbeit und des ehrenamtlichen Engagements, den Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, die stärkere Vernetzung medizinischer, pflegerischer, rehabilitativer und sozialer Dienste für ältere Menschen und die Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.
Die ambulante Pflege ist nach Maßgabe des Haushalts deshalb insbesondere zu stärken durch die entsprechende Fortbildung und den Wissenstransfer im Rahmen von Fachtagungen, hier insbesondere in den Bereichen Qualitätsentwicklung, den weiteren Aufbau von Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und -konzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige im ambulanten Bereich im Rahmen von Modellprojekten.
In Einrichtungen der Kurzzeitpflege erhalten Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine zeitlich begrenzte stationäre Betreuung. Wichtige Funktionen der Kurzzeitpflege sind insbesondere Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, Nachsorge nach Krankheit oder gezielte Aktivierung der Pflegebedürftigen. Kurzzeitpflege wird aber auch dann in Anspruch genommen, wenn durch Überlastung, plötzliche Erkrankung oder Tod der Hauptpflegeperson die familiäre Pflege für eine gewisse Zeit nicht gewährleistet werden kann. Die vorübergehende Aufnahme von pflegebedürftigen älteren Menschen in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung kann in diesen Fällen die Heimunterbringung vermeiden helfen. Die Entlastung pflegender Angehöriger ist eine vordringliche sozialpolitische Aufgabe und den Kurzzeitpflegeeinrichtungen kommt hierbei als Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege eine große Bedeutung zu. Tages- und Nachtpflege ergänzen die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in der eigenen Häuslichkeit; sie tragen dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und die Pflegemotivation zu behalten bzw. eine stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Im stärkeren Umfang als in der häuslichen Umgebung sind dort auch Maßnahmen zur Rehabilitation möglich. Der konzeptionelle Ansatz der Tagespflege ist deshalb ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Ein Wort zu den künftigen Perspektiven im Pflegebereich: Über die künftige Anzahl von Pflegebedürftigen in Thüringen liegen keine aktuellen statistisch gesicherten Daten vor. Minister Zeh sagte bereits, dass sich die letzte Statistik auf das Jahr 2005 bezieht. Jedoch haben einige Landkreise für sich ihre Daten in diesem Bereich ermittelt. So werden zum Beispiel im Landkreis Sonneberg im Jahr 2010 1.835 Personen Pflegeleistungen durch Familienpflege, ambulante Pflegedienste erhalten bzw. im Pflegeheim gepflegt werden. Im Jahr 2020 würden nach dieser Prognose im Landkreis 2.256 Personen entsprechend gepflegt werden bzw. einen entsprechenden Platz in einem Pflegeheim benötigen. Diese Hochrechnung wird natürlich in starkem Maße durch äußere Faktoren beeinflusst und deswegen ist eine seriöse Planung über einen längeren Zeitraum hinaus auch kaum möglich.
Neben dem kontinuierlichen Anstieg der stationären Angebote ist in letzter Zeit auch ein sinkender Auslastungsgrad der stationären Einrichtungen zu verzeichnen. Wie dem 4. Thüringer Landespflegeplan zu entnehmen ist, betrug der Auslastungsgrad der Pflegeheime zum Stichtag 30.06.1999 rund 96,5 Prozent. Es bestanden in vielen Fällen sogenannte Wartelisten für einen freien Heimplatz. Wenn man sich jetzt einige Jahre später, und zwar für den Zeitraum 2006 bis August 2007, den Auslastungsgrad der Pflegeheime betrachtet, liegt er bei 93,38 Prozent. Wenn man mit Trägern spricht, dann bestehen nach deren Aussagen auch kaum noch Wartlisten. Aber mit dem zu erwartenden Anstieg der Lebenserwartung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken, und damit letztendlich der stationäre Bedarf. In Thüringen leben derzeit ca. 27.500 demenziell erkrankte Menschen. Es wird von ca. 6.700 jährlichen Neuerkrankungen ausgegangen. Ein Teil dieser Menschen wird in Tagespflegeeinrichtungen und Heimen betreut. Die Gründe hierfür liegen in der Regel darin, dass keine Angehörigen mehr vorhanden sind, die die entsprechende Pflege oder Betreuung übernehmen können oder die selber schlichtweg überfordert sind. Für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause stehen oft nicht die entsprechenden ambulanten Dienste zur Verfügung bzw. wenn sie zur Verfügung stehen, kann aber deren Finanzierung nicht abgesichert werden. Um die Bereitschaft der Angehörigen zu einer häuslichen Betreuung dieser Menschen zu stärken, entstanden in Thüringen niedrigschwellige Angebote im Sinne des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes. Ein Teil dieser Angebote wurde vom Land und den Pflegekassen gefördert. Darüber hinaus werden zwei Modelleinrichtungen im Rahmen dieses Gesetzes gefördert, um die Effizienz der Strukturen zu ermitteln.
Erforderlich sind auch Angebotsstrukturen, die es alten und hochbetagten Menschen ermöglichen, trotz partieller Einschränkungen möglichst weitgehend unabhängig zu bleiben, selbständig und selbstverantwortlich zu leben. Auch aus diesem Grund und keineswegs aus Kostengründen besitzen solche Grundsätze wie „Prävention vor Intervention“ und „Kuration/Rehabilitation vor Pflege“, „ambulant vor stationär“ oder „dezentral vor zentral“ eine große Bedeutung. Keinesfalls darf jedoch der Eindruck entstehen, dass stationäre Pflegeheime zum Abschieben pflegebedürftiger Menschen eingerichtet wurden. Die Wirklichkeit in stationären Einrichtungen der Altenhilfe in Thüringen ist eine andere. Hier wird der pflegebedürftige Mensch nicht nur gepflegt, sondern auch sozial betreut. Die soziale Betreuung ist vielfach und auch qualitativ von Heimaufsicht und MDK gefordert, wird aber nur sehr spärlich oder gar nicht über den vereinbarten Pflegesatz finanziert. Angebote werden zumeist bei gemeinnützigen Trägern trotzdem gemacht und von den pflegebedürftigen Menschen
sehr gern angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch kurz ein Wort zum Thema Heimkontrollen durch den MDK und die staatliche Heimaufsicht. Die Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht und MDK sollten meines Erachtens durchaus grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Als gutes Beispiel sehe ich hier das Bundesland Rheinland-Pfalz. Hier hat man das seit September dieses Jahres entsprechend gesetzlich geregelt. Ich möchte damit auch nicht einen Zungenschlag hineinbringen und die stationäre Pflege in einen Generalverdacht bringen, sondern ich bin grundsätzlich von deren Leistungsfähigkeit und der Qualität überzeugt. Dabei sollten sich die Qualitätsprüfungen auf die Ergebnisqualität beschränken. Gibt die Ergebnisqualität ein mangelhaftes Bild, sind dann die entsprechenden Prozess- und Strukturqualitäten zu prüfen. Dieses würde auch letztendlich die Prüfzeit erheblich verkürzen und wäre wesentlich effektiver. Der MDK sollte seiner Beratungspflicht nachkommen und damit den Druck einer Aufsichtsbehörde, die unbedingt einen Fehler finden sollte, aus der Qualitätsprüfung nehmen. Die eigentliche und auch unabhängige Aufsichtsbehörde ist die Heimaufsicht. Durch diese Behörde geschieht nach Aussagen von Heimleitern verschiedener Pflegeheime in meinem Wahlkreis wesentlich mehr an fachlicher Beratung als durch den MDK. Das ist eigentlich auch nachvollziehbar, denn der MDK ist in Lohn und Brot der Pflegekassen und damit daran interessiert, die Kosten der Pflegekassen in gewissen Grenzen zu halten. Von daher wäre zu überlegen, ob die Heimaufsichtsbehörde die vorrangigen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen vornimmt und der MDK die Begutachtungen zur Einstufung in eine Pflegestufe als vorrangige Aufgabe hat. Letztendlich sollten die Prüfberichte der Einrichtungen auch veröffentlicht werden, aber hier natürlich in einer für den Ottonormalverbraucher verständlichen Sprache und nicht in einem Fachchinesisch, was niemand nachvollziehen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in einer öffentlichen Sitzung am 01.06.2007 mit dem Forschungsprojekt der Fachhochschule Jena „Optimierte Abbildung des Pflegeprozesses in Pflegepraxis und Pflegedokumentation“. Prof. Dorschner als Leiter dieses Forschungsvorhabens stellte sein Projekt ausführlich dar. Insgesamt beteiligen sich 337 von 628 Thüringer Pflegeeinrichtungen. Das ist mehr als die Hälfte, genau 53,6 Prozent. Damit kann man natürlich davon ausgehen, dass die Ergebnisse für Thüringen repräsentativ sind. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine verbesserte und effektivere Umsetzung des Pflegeprozesses in der Pflegepraxis und damit verbunden eine effizientere und qualitativ hochwertigere Gestaltung der Pflegedoku
mentation. Die beteiligten Partner sollten nicht unerwähnt bleiben: Angefangen von den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen, der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen in Thüringen - und zwar repräsentiert durch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen -, der Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeverbände in Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Einrichtungen, dem Auftraggeber, dem Sozialministerium, bis hin zu den angeschlossenen Prüfinstanzen Heimaufsicht und MDK. Der Abschlussbericht wird gegenwärtig erstellt und wir rechnen mit einer Veröffentlichung hoffentlich noch in diesem Jahr.
Meine Damen und Herren, die Pflegequalität in Thüringen hat einen guten Stand erreicht. Dennoch wissen wir auch, dass der Pflegebedarf in einer immer älter werdenden Gesellschaft grundsätzlich zunimmt und der Bedarf besonders außerhalb der Familie wächst. Das heißt, wir werden künftig mehr Menschen im Bereich der Pflege brauchen und wir werden auch mehr Menschen haben, die dort tätig sein müssen. Deshalb, so möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, ist es richtig und wichtig, unsere Anstrengungen auf eine gute Ausbildung, insbesondere auch der Helfer in der Kranken- und Altenpflege, zu richten. Dieses Ziel wird mit dem Thüringer Gesetz - erst mal einen Schluck trinken -
über die Helferberufe in der Pflege, welches im September-Plenum von der Landesregierung vorgelegt wurde und sich gegenwärtig im Sozialausschuss zur Beratung befindet, entsprechend verfolgt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Jung, ich achte Sie ja als engagierte Sozialpolitikerin, aber was Sie hier zum Thema „Senioren“ von sich gegeben haben, das war ja nun wirklich unter aller Kanone. Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede klarstellen, dass ich Ihre Pauschalkritik an der Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage für verfehlt halte. Ich kann Ihre Einschätzung zur Arbeit der Landesregierung nicht teilen und darf noch mal explizit an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es letztendlich die CDU-Fraktion war, die sich der Thematik der Senioren in Thüringen in dieser umfassenden Form überhaupt erst angenommen und damit auf die Bedeutung und auch die Lebenssituation von älteren Menschen hingewiesen hat. Ich danke an dieser Stelle auch ausdrücklich der Landesregierung für diese umfassende Bestandsaufnahme, die ja immer erst mal eine gewisse Basis für die weitere Arbeit darstellt.
Ich möchte auch noch mal auf Ihre Kritik an diesen 17 Thesen eingehen. Ich weiß ja nicht, inwieweit es Ihrer Aufmerksamkeit vielleicht entgangen ist, dass wir ein seniorenpolitisches Konzept für Thüringen gefordert haben. Sicherlich, diese 17 Thesen
sind auch eine gewisse Basis und darauf muss aufgebaut werden, aber diese Forderung haben wir aufgemacht und auch die Finanzierung der Landesseniorenvertretung, übrigens auch ein Kritikpunkt der Kollegin Künast. Auch das ist eine Tatsache, dass wir hier nicht irgendwelche Zahlen oder irgendwelche Forderungen in den Antrag hineinschreiben müssen, sondern wir werden das in den Haushaltsverhandlungen durchsetzen. Davon werden Sie sich überzeugen können und, ich denke, damit ist den Seniorinnen und Senioren in Thüringen mehr gedient, als wenn wir jetzt irgendwelche Anträge hier verfassen, die wunderbare Forderungen aufwerfen.
Liebe Kollegen, ich denke, mittlerweile gehört es zum Allgemeinwissen, dass in Deutschland zukünftig die Zahl und der Anteil älterer Menschen stark zunehmen wird. Die demographische Entwicklung und der damit verbundene Wandel der Altersstruktur führen zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen in den kommenden Jahrzehnten. Gegebenenfalls, und auch davon spricht man, kann es zu markanten Umbrüchen kommen. Dies ergibt nicht nur einen Strukturwandel des Alters, sondern auch einen Bedeutungswandel. In unserer Großen Anfrage sollte eine erste Bestandsaufnahme vorgenommen und im Weiteren daraus resultierende politische und fachliche Forderungen abgeleitet werden. Den Auftakt dafür bildete der Seniorenkongress „Aktiv in Thüringen“, den wir am 31. März 2007 durchgeführt haben. Ich kann hier resümieren und einschätzen, er war ein großer Erfolg und durch die Fachvorträge und Diskussionen konnten wir eine Vielzahl von Anregungen aufnehmen. Einige davon finden sich auch in unserem Alternativantrag wieder.
Mit unserer Forderung, u.a. nach einem seniorenpolitischen Konzept, wollen wir den Versuch unternehmen, in einer zeitlichen Fortsetzung und Entwicklung die Lebenswelten bzw. die Lebenssituationen von Seniorinnen und Senioren in Thüringen zu erfassen sowie die weitere Entwicklung auch der Infrastruktur zu beschreiben.
Ebenso hat der Kongress gezeigt, dass Seniorinnen und Senioren Verantwortung für sich selbst übernehmen, gesundheitsbewusst leben und Herausforderungen als Chance sehen und sich diesen auch stellen. Es war deutlich zu sehen, dass es die Bereitschaft gibt, Verantwortung für die Familie, für die Nachbarschaft, die Gesellschaft zu übernehmen und sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu engagieren. Das freut und bestärkt mich in meiner Sichtweise, dass Seniorinnen und Senioren als gewaltiges Potenzial der Gesellschaft zu sehen sind. Die zunehmende Lebenserwartung der Älteren einerseits und die abnehmende Geburtenrate andererseits beeinflussen gesellschaftliche, soziale und vor allem wirtschaftliche Faktoren. Es spricht vieles
dafür, dass die Bevölkerungsgruppe der über 60Jährigen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ca. 30 Prozent der Thüringer Bevölkerung ausmachen wird, dass diese Gruppe an enormer Bedeutung gewinnt. Damit ist sowohl gemeint, dass die Altenbevölkerung in wachsendem Maße sozialstaatliche sowie Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch nehmen wird. Damit ist jedoch auch andererseits gemeint, dass die Altenbevölkerung in erheblichem und wachsendem Umfang das stiftet, was man in der Literatur als Sozialkapital bezeichnet.
Unter „Sozialkapital“ versteht man die Gesamtheit der aktuellen und potenziellen Ressourcen, die mit der Teilhabe am Netz sozialer Beziehungen, gegenseitigen Kennens und Anerkennens verbunden sein können. Das soziale Kapital generiert sich über Beziehungen zwischen Menschen, die wesentlich durch Organisationen und Vereine, durch familiäre und interfamiliäre Beziehungen, nachbarschaftliche Nähe hergestellt werden. Soziales Kapital bietet für gerade ältere Menschen einen Zugang zu den Ressourcen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens, die da sein können Unterstützung, Hilfeleistung anerkennen, Wissen, Finden von Arbeitsplätzen etc. Es produziert und reproduziert sich über Tausch-, Freundschafts-, Bekanntschafts- und Gelegenheitsbeziehungen, über gegenseitige Geschenke, Gefälligkeiten, Besuche und Ähnliches. Soziales Kapital entsteht durch die Bereitschaft der Bürger, sich für das Gemeinleben zu engagieren und miteinander zu kooperieren, durch familiäre und generationsübergreifende Verantwortungsübernahme.
Es benötigt natürlich eine Basis des Vertrauens, auf der sich Kooperation und gegenseitige Unterstützung entwickeln können, um einige Beispiele zu nennen. Die Lebenszufriedenheit, praktische Lebensrealisierung und Lebenswürde eines in Thüringen beheimateten 80-Jährigen resultiert z.B. nicht allein dadurch, dass er Renten-, Kranken- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann, sondern wesentlich dadurch, dass er über soziale Kontakte und Beziehungen verfügt, über die er Unterstützung, Anregung, Lebensfreude, Anerkennung und Vertrauen erschließen kann. Für die Gesellschaft verringert soziales Kapital soziale Kosten in dem Maße, wie Hilfeleistungen und Unterstützung im Rahmen von Beziehungsnetzwerken erbracht werden. Umgekehrt steigen die Kosten für die Unterstützung und Hilfeleistungen für Kranke, Alte, Behinderte in dem Maße, wie in modernen Gesellschaften im Zuge der Individualisierung und steigenden Mobilität Beziehungsnetze wie Nachbarschaften, Freundschaften, Vereinsstrukturen u.ä. nicht mehr greifen.
Damit ist eigentlich der Rahmen einer zukünftigen Seniorenpolitik abgesteckt. Es geht auf landespolitischer Ebene einerseits natürlich um praktische Da
seinsfürsorge, für die nicht nur die Kommunen Verantwortung tragen, sondern für die es auch eine landespolitische Verantwortung gibt - da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht, Kollegin Künast. Das heißt, es geht um die Gewährleistung von Sozialversicherungsleistungen, darüber hinaus um die Förderung von Unterstützung und Selbsthilfepotenzialen, um gravierenden sozialen Notlagen im Alter abzuhelfen, die durch geringe Einkommen, chronische Krankheiten, Einsamkeit, Isolation, Behinderung und geringen Bildungsstatus entstehen können. Andererseits zeichnet eine verantwortungsvolle moderne Seniorenpolitik aus, dass sie einerseits generationsübergreifend ist, dass sie Querschnittsaufgaben für andere Politikbereiche, wie für die Familien, Infrastruktur, Arbeitsmarkt oder Bildungspolitik formuliert, dass sie die Generationen der über 65-Jährigen nicht als eine ausschließlich alimentierte Bevölkerungsgruppe versteht, sondern sich deren Ressourcen und Potenzialen bewusst wird und dass sie die Bildung von Sozialkapital durch und für ältere Menschen erschließt.
Eine solche Politik stellt die Ressourcen und Potenziale von älteren Menschen in den Mittelpunkt, sie fördert das Engagement von Senioren und Seniorinnen sowie deren Anerkennung und Würdigung, schafft Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement sowie gesetzliche Grundlagen für dieses Engagement und unterstützt Vereine und Initiativen, über die dieses soziale Kapital generiert wird und die eine landespolitische Bedeutung haben.
Was bringt uns nun die Große Anfrage der CDUFraktion sowie die Antwort der Thüringer Landesregierung? Ich denke, hier gilt es, zwei wichtige Schwerpunkte zu benennen:
1. Über offene Altenarbeit als legitimes Feld der sozialen Arbeit ist bisher wenig bekannt und ihre Bedeutung wurde lange Zeit unterschätzt. Die Große Anfrage der CDU-Fraktion und die Antworten der Landesregierung führen dazu, dass Seniorenarbeit und die Thüringer Senioren stärker in den Focus der Politik der Landesregierung kommen und dass ihre legitimen Anliegen auf einer politischen Ebene auch wahrgenommen und verhandelt werden, dass der demographische Wandel als Querschnittsaufgabe der Landespolitik wahrgenommen wird und dass letztendlich Seniorenarbeit und Altenhilfe als wichtiges Aufgabenfeld verstanden werden.
2. Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion befriedigen natürlich ein wichtiges Informationsbedürfnis gerade unserer älteren Menschen. Sie unterstützen einen notwendigen Paradigmenwechsel, der auf anderen sozialpolitischen Gebieten durchaus bereits vollzogen ist, weg von einer rein alimentierenden hin zu einer aktivie
renden ressourcenorientierten Seniorenpolitik. Das ist meines Erachtens mehr als begrüßenswert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinsichtlich landespolitischer Schwerpunkte im Bereich der Altenarbeit spielt der Bereich Altenhilfe bzw. der der sozialen Seniorenarbeit eine wichtige Rolle. Der Bereich der Altenhilfe bzw. der sozialen Seniorenarbeit ist jedoch weder begrifflich noch als Handlungs- und Arbeitsbereich klar umrissen. Die aktuelle Situation in Thüringen ist durch die Geschichte, durch die rechtlichen und politischen Gegebenheiten derzeit jedoch vor allem durch die politische Diskussion um Gesundheit, Rente und Pflegeversicherung, durch Trägerinteressen, Berufsgruppen, den Betroffenen selbst, mit häufig konkurrierenden Problemen und Handlungsansätzen sowie perspektivische Vorstellungen gekennzeichnet. Soziale Seniorenarbeit versteht sich dabei allerdings nicht nur als Präsentation des individuellen Hilfeangebots für ältere Menschen, sondern ist auch in ihrer gesamtgesellschaftlichen Funktion zu betrachten. Dies heißt allerdings nicht, dass jeder ältere Mensch zwangsläufig als potenzieller Adressat eines sozialen Hilfsangebots gesehen werden muss. Insbesondere die Überlegungen zur demographischen Entwicklung oder zur Abwanderung in Thüringen zeigen, dass hier keinesfalls nur altersspezifische Aspekte wirksam sind.
Werte Kollegen, die zentralen und klassischen Institutionstypen der Altenhilfe waren bisher sehr stark und einseitig auf den Hilfe- und insbesondere auf den Pflegebedarf ausgerichtet. Ein markantes Beispiel hierfür war in Thüringen die in den letzten Jahren vollzogene Sonderinvestitionsförderung nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz, welche im Jahr 2005 beendet werden konnte. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms konnten 160 stationäre Pflegeeinrichtungen neu gebaut bzw. umgebaut und saniert werden. Das sind ca. 12.000 Heimplätze, die modernen und wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Die Gesamtförderung betrug mehr als 663 Mio. € in den Jahren 1994 bis 2005. Mit der Abfinanzierung des Programms galt es aber auch, den Blick zu öffnen in Richtung der Vernetzung von Angeboten, Leistungen und Diensten, vor allem im ambulanten und niedrigschwelligen Sektor sowie in der Prävention. Hierzu gehören die Öffnung und fachliche Weiterentwicklung, insbesondere der Alten- und Pflegeheime, der Kurzzeit- und Tagespflege und der Sozialstationen oder Hospizdienste genauso wie der ambulanten Hilfen des betreuten Wohnens und Ähnliches. Dies entspricht auch dem in der Altenhilfe gültigen und im SGB XI verankerten Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Betreuung und Versorgung solange und soweit wie möglich zu Hause zu ermöglichen, ist ein wichtiges
Ziel. Der Freistaat Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz von 388 ambulanten Pflegeeinrichtungen, die von den Pflegekassen zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen sind. Diese Einrichtungen pflegen und versorgen die Pflegebedürftigen unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft zu Hause in der eigenen Wohnung. Zur Verbesserung der häuslichen Pflege, insbesondere von demenzkranken Menschen, gewähren die Pflegekassen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 460 € je Kalenderjahr. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel sind zweckgebunden für bestimmte qualitätsgesicherte Betreuungsangebote einzusetzen und sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger.
In der Großen Anfrage in Kapitel 14 haben wir sehr dezidiert zu der pflegerischen und vorpflegerischen Versorgung nachgefragt. Ich möchte es an dieser Stelle nicht verabsäumen, noch einmal zu erwähnen, dass die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige verbessert werden müssen - gar keine Frage. Es muss geprüft werden, inwieweit pflegende Angehörige für eine bestimmte Zeit einen Anspruch auf Freistellung erhalten können. Wir sind froh, an dieser Stelle in der Antwort auf die Große Anfrage erfahren zu haben, dass die Landesregierung sich insbesondere für die Initiativen zur Einführung einer Pflegezeit, durch die pflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von Arbeit bzw. Teilzeitbeschäftigung erhalten sollen, einsetzen wird.
Weiterhin unterstützen wir, dass sich die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes für entsprechende gesetzliche Regelungen einsetzen wird, die direkt oder indirekt der gesellschaftlichen Anerkennung von Pflegekräften oder Pflegetätigkeit dienen.
Ein wichtiges Anliegen ist die Sicherstellung der beruflichen Ausbildung und der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Pflege von alten Menschen. Im Freistaat Thüringen wurde sehr deutlich dargestellt, dass die Umsetzung des Altenpflegeausbildungsgesetzes auf Landesebene und die Sicherstellung der Ausbildung ein wichtiges Anliegen darstellte. Mit der durch die Landesregierung angekündigten Aktualisierung der Regelungen im Thüringer Altenpflegegesetz im Hinblick auf die künftigen Anforderungen auch an das Hilfspersonal wird der Qualitätssicherung in der Altenpflege erneut bzw. insbesondere Rechnung getragen.
Liebe Kollegen, wie sich der Einzelne als Kind, als Jugendlicher oder als Erwachsener verhält, beeinflusst auch den individuellen Altersprozess im Seniorenalter. Unmittelbar damit verknüpft sind die jeweiligen Einstellungen und Motivationen zum Lernen
und zur Weiterbildung. Mit dem Anstieg des gesamtgesellschaftlichen Bildungsniveaus in den vergangenen Jahren sind auch die Anforderungen und Möglichkeiten der Aneignung von Bildung gestiegen. Die vergleichsweise bessere Ausbildung, das Bewusstsein und die Motivation zum lebenslangen Lernen beeinflussen inzwischen das dritte Lebensalter in hohem Maße. Die Ausbildung, die Technisierung und Umstrukturierung der Arbeitswelt haben zur Folge, dass inzwischen weniger körperlich stark belastende Tätigkeiten ausgeübt werden müssen. Dadurch gehen natürlich auch die Häufigkeit und die Schwere der daraus resultierenden Erkrankungen und Einschränkungen im Alter zurück. Allerdings ist anzunehmen, dass dabei möglicherweise die psychischen Belastungsfaktoren neuere bzw. andere Erkrankungen bewirken.
Für die sozialen Dienste, aber auch für die Weiterbildungsträger werden Unterstützung, Betreuungs- und Beratungsangebote relevant, die von Hilfen bei somatischen Beeinträchtigungen ergänzt werden können. In diesem Kontext wird Lernen und Weiterbildung zusehends bedeutsam, um nach Beendigung des Erwerbslebens sich in der späteren Lebensphase orientieren zu können und damit sich persönlich auch eine hohe Lebensqualität sichern zu können. So lassen sich Selbständigkeit und Mobilität im Alter unterstützen, was tendenziell einer eventuellen Hilfe oder sogar Pflegebedürftigkeit entgegensteuert. Die Träger im Bereich der Fort- und Weiterbildung sind gefordert, diese Aspekte bei der Konzipierung und Gestaltung ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Der Wandel der Altersstruktur zählt zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Die demographische Entwicklung wird dabei mit dem Verweis auf eine alternde Gesellschaft nur verkürzt beschrieben. Bei den Veränderungen ist nicht nur von einem zunehmenden quantitativen Anteil von älteren Menschen an der Gesamtgesellschaft auszugehen, sondern auch von einer damit verbundenen qualitativen und strukturellen Veränderung. Gleichzeitig haben das Rentenalter und der Ruhestand längst nicht mehr das ihm früher zugeschriebene Merkmal einer Restzeit, die es noch irgendwie zu durchleben gilt; vielmehr ist die Nacherwerbsphase schon seit Jahren zu einer länger währenden Lebensphase mit eigenen Implikationen geworden. Das bewirkt die Entwicklung neuer Biographieverläufe und ermöglicht auch die Entwicklung neuer Beteiligungsformen am Leben der Gesellschaft.
Mit der heute erreichbaren besseren gesundheitlichen Verfassung, dem höheren Qualifikationsniveau und insbesondere der besseren materiellen Absicherung im Vergleich zu früheren Generationen erhalten die Älteren einen neuen Stellenwert. Sie wer
den zu Recht als neue und wachsende Zielgruppe mit eigenem Potenzial und Fähigkeiten anerkannt. Der soziale Nahraum, die Wohnung und die Wohnungsausstattung erlauben Handlungs- und Betätigungsmöglichkeiten, die mit zunehmendem Alter immer wichtiger werden.
Um zu erreichen, dass ältere und alte Menschen möglichst lange selbständig in ihrer vertrauten Umgebung leben können, genügt es nicht, allein die Wohnungsausstattung bzw. die Wohnform entsprechend zu planen. Entscheidend ist auch, in welchem Wohnumfeld die Wohnung liegt bzw. wie die Wohngebietsinfrastruktur in Bezug auf Verkehrserschließung, kulturelle und allgemeine Versorgungsangebote beschaffen ist. Die Wohnform entscheidet wesentlich darüber, wie lange ältere und alte Menschen ihr Leben in den vertrauten vier Wänden selbst bei nachlassenden Kräften selbständig führen können, in welchem Umfang die Unterstützung durch Sozialstationen und andere ambulante Dienste notwendig wird, aber auch darüber, wie wirksam diese Hilfen sein können und wann der Zeitpunkt erreicht ist, in dem eine Übersiedlung in ein Heim unausweichlich wird. Realtypisch sollten Wohnungen innerhalb der normalen Wohnbebauung möglichst in der unmittelbaren Nähe von Orts- oder Stadtzentren liegen, denn prinzipiell ist eine zentrale Ortslage günstig, damit auch für alte, teilweise mobilitätseingeschränkte Menschen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungseinrichtungen fußläufig erreichbar sind. Nach den Erfahrungen der Wohnungswirtschaft suchen Seniorenhaushalte vornehmlich diese Wohnlagen und überdies wenden sie sich gegen eine zu hohe Konzentration von Alten in Quartieren. Vielmehr wird eine generationsübergreifende Mieterstruktur bevorzugt. Generell ist die Bereitschaft zum Umzug bei Senioren im Unterschied zur jüngeren Generation deutlich geringer.
In Thüringen gibt es ein breites Spektrum kultureller Angebote von und für alte Menschen. Dabei lassen sich regionale Schwerpunkte ausmachen. Die Palette reicht von Theaterspielen, Schreiben, Computerkursen, Herausgeben von Zeitschriften, um nur einmal eine Auswahl zu nennen. Diese derzeitigen Angebote bieten älteren und alten Menschen die Chance, eigene kreative Fähigkeiten freizusetzen und zu entwickeln, für die in der Regel im Erwerbsleben und in der Zeit der Kindererziehung wenig Raum ist. Auch werden diese mehr und mehr als Möglichkeit der selbstbestimmten Kommunikation gesucht und genutzt.
Ein weiteres Betätigungsfeld sind freizeitbezogene Aktivitäten, insbesondere Sport, Spiel und Tanz. Werden körperliche Bewegung und Sport zielgerichtet betrieben, können sie wesentlich die Gesundheit sowie die allgemeine Leistungsfähigkeit und das sub
jektive Wohlbefinden verbessern. Ältere und alte Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Interessen schon im vorparlamentarischen Raum in den Prozess der Entscheidungsfindung einzubringen, notwendige Änderungen zu begründen und an Lösungen mitzuarbeiten. Dieser Aufgabe können sich in besonderer Weise die Seniorenbeiräte und -vertretungen auf den jeweiligen Entscheidungs- und Realisierungsebenen annehmen, da sie durch ihre Entstehungsweise und ihre Zusammensetzung grundsätzlich parteiunabhängig und verbandsneutral sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich nur noch ein paar kurze Ausführungen zum Stand der Seniorenarbeit machen. Es gibt in Thüringen zahlreiche aktive Seniorenorganisationen, die Zehntausende von Aktionen initiieren und über die Sozialkapital generiert wird. Angesichts des demographischen Wandels und des Nachlassens familiärer Bindungskräfte in den nächsten Jahrzehnten werden starke Organisationen benötigt, die soziale und soziokulturelle Aufgaben wahrnehmen und die solidarische Kontakte zwischen Menschen pflegen. Mit der Großen Anfrage wollten wir auf die Bedeutung, die Inhalte, auf die Lebenssituation von älteren Menschen und auf die strukturellen Gegebenheiten bzw. Rahmenbedingungen aufmerksam machen. Die Große Anfrage beansprucht nicht, eine vollständige Übersicht geben zu können und ist daher eine Bestands- und Momentaufnahme. In unserer Forderung eines seniorenpolitischen Konzepts beabsichtigen wir allerdings, auf die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse älterer Generationen hinzuweisen. Dies ist in der Vergangenheit in der Gesellschaft noch zu wenig geschehen. Die Politik für ältere Menschen hat sich zu einer Querschnittsaufgabe entwickelt und muss gemeinsam mit den älteren Menschen auch im intergenerativen Dialog die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie unter Berücksichtigung des demographischen Wandels konkrete und spürbare Wirkungen auf die Gestaltung des Lebensalltags zeigen und zu einer Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten der älteren Generation führen. Weil uns Politik für die immer größer werdende Gruppe von älteren Menschen auch eine Herzensangelegenheit ist, sollten wir im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit das Thema weiterberaten. Deshalb beantrage ich im Namen der CDU-Fraktion die Überweisung aller Anträge an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Rente mit 67, besondere Auswirkungen auf die Thüringerinnen und Thüringer - unabhängig von der Tatsache, dass man natürlich in 5 Minuten Redezeit die Thematik nur recht oberflächlich streifen kann, hat sich bei diesem Thema für mich nicht ganz erschlossen, welche besonderen Auswirkungen die Rente mit 67 gerade für die Thüringer Bürger haben soll.
Wahrscheinlich. Unabhängig davon, dass die Rente mit 67 natürlich Auswirkungen auf ganz Deutschland hat, behaupte ich jetzt ganz einfach, die Auswirkungen sind die gleichen, auch für Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Wir wissen hier, dass das Bundeskabinett mit seinem Beschluss im vergangenen Jahr die Rente mit 67 auf den Weg gebracht hat. Die Verabschiedung des Gesetzeswerkes ist für diesen Monat vorgesehen. Frau Künast hat es schon gesagt, vorgesehen ist, das Rentenalter ab 2012 zunächst 12 Jahre lang jährlich um einen Monat zu erhöhen, von 2024 bis 2029 wird das Rentenalter dann jährlich um zwei Monate angehoben, so dass für die Versicherten ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Wer in Zukunft bis zu vier Jahre vor dem offiziellen Renteneintritt in Rente gehen will, kann das tun, muss aber einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat in Kauf nehmen. Der Korridor des Renteneintritts wird also zwischen 63 und 67 Jahren liegen statt wie bis
her zwischen 60 und 65 Jahren. Des Weiteren wird es noch in zwei Bereichen Ausnahmen geben: Diejenigen, die 45 Beitragsjahre aufweisen können, haben weiterhin das Anrecht, mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen, und es werden diejenigen, die Familienarbeit leisten, gleichgestellt. Flankierend dazu wird es mit dem Programm „50 Plus“ schon jetzt eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer geben. Deshalb ist auch eine größere Seniorenfreundlichkeit der Wirtschaft gefragt. Die Unternehmen müssen sich darauf einstellen, sich in Zukunft mit einer insgesamt älteren Belegschaft als heute am Markt zu behaupten, denn der Nachwuchs wird geringer. Ziel des ganzen Reformvorhabens ist es, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren und die Lasten aus der demographischen Entwicklung zwischen Rentenempfängern, Beitragszahlern und Steuerzahlern gerecht zu verteilen. Nun kennen wir natürlich die Kritik aus dem Lager der Gewerkschaften und vonseiten der PDS und die Aussage, die Rente mit 67 gehe auch an den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Das mag ja durchaus richtig sein. Natürlich wünscht sich ein großer Teil der Menschen in Deutschland, ganz früh in Rente gehen zu können und ganz lange eine hohe Rente zu beziehen, der Wunsch ist doch auch legitim, nur bezahlbar ist er einfach nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mittlerweile mehr als 90 Jahren gilt die bestehende Altersgrenze von 65 Jahren, seit 1913 für die Angestellten und seit 1916 für die Arbeiter. Unbestritten ist jedoch auch, dass zu dieser Zeit die Lebenserwartung der Menschen weit darunter lag und dass damals die Arbeitsverhältnisse auch ganz andere waren als heutzutage. Jede Generation in Deutschland lebt dank des medizinischen Fortschritts fünf bis sechs Jahre länger. Das bedeutet natürlich auch, dass sie länger Rente bezieht. Aber auch jede Generation in Deutschland ist auch ein erhebliches Stück kleiner als die vorhergehende Generation. Das Problem der demographischen Entwicklung bedeutet eine hohe Belastung für den Generationenvertrag. Deshalb ist die Reform der sozialen Sicherungssysteme dringend notwendig, denn schon heute fließen Jahr für Jahr mehr als 78 Mrd. € an Bundeszuschüssen, das ist jeder dritte Euro des Bundeshaushaltes, in das Rentensystem. Letztendlich kann man trotzdem sagen, das System der Rentenversicherung hat sich bewährt, es hat zwei Weltkriege, zwei Währungsreformen überstanden. Wenn wir es nachhaltig sichern wollen, muss die zukünftige Rentnergeneration, die ja auch durch die niedrigen Geburtenraten an der Situation der Rentenkasse nicht ganz unbeteiligt ist, angemessen länger arbeiten, um vor allem die Jungen nicht zu überfordern. Die einzige ernsthafte Alternative zur Rente mit 67, die ich sehe, ist das vom Ministerpräsidenten Dieter Althaus vorge
schlagene Konzept des solidarischen Bürgergeldes.
Dieses sieht ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 800 € für alle Bürger ab 18 Jahren vor. Das kostet insgesamt weniger als das bisherige System und überzeugt durch seine Nachvollziehbarkeit, Gerechtigkeit und mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme auch von gering bezahlten Jobs. Danke.
Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht Christine; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mohring, Mike; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Pilger, Walter; Primas, Egon; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Rose, Wieland; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski, Dagmar; Schröter, Fritz; Schubert, Hartmut; Schugens, Gottfried; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Skibbe, Diana; Dr. Sklenar, Volker; Stauche, Carola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Trautvetter, Andreas; Wackernagel, Elisabeth; Walsmann, Marion; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Dr. Zeh, Klaus.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir behandeln heute den Antrag der Linkspartei.PDS in zweiter Lesung. Auf den Redebeitrag
von Frau Doht möchte ich sagen: Frau Doht, auch wir als CDU-Fraktion sind ohne Ausnahme dafür, den Thüringer Wald in seiner Struktur so zu erhalten. Ich denke, das sollte an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Frau Kollegin Enders hat in ihrer Funktion als Berichterstatterin noch einmal deutlich gemacht, wie umfänglich wir uns in den zuständigen Ausschüssen mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Als Ergebnis der Diskussion hat Minister Trautvetter im Ausschuss für Bau und Verkehr für die Landesregierung einen ausführlichen Bericht zu Punkt 1 des Antrags für voraussichtlich Januar 2007 angekündigt. Die Bereitschaft der Landesregierung, in diesem Bericht Infrastrukturvorhaben in Thüringen hinsichtlich der Schwere des Eingriffs detailliert zu analysieren und gleichzeitig Auskunft über die jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu geben, wird von uns als CDU-Fraktion begrüßt. Ich sehe diesem Bericht mit einiger Spannung entgegen, denn ich glaube, dass wir dort sehr viel über die Aufbauleistungen, aber auch über die Anstrengungen erfahren werden, bereits im Planungs- und Genehmigungsverfahren die Eingriffe für Mensch und Natur so niedrig wie möglich zu halten oder angemessenen Ausgleich zu erwirken.
Grundsätzliche Argumente zum PDS-Antrag wurden schon in der Plenardebatte am 14.07.06 ausgetauscht, so möchte ich an dieser Stelle lediglich noch einmal auf drei Punkte der vergangenen Diskussion eingehen:
Kritisiert wird immer wieder die Zerstörung von Wanderwegen und Skiloipen durch Forstfahrzeuge oder Wegebaumaßnahmen. Gerade jetzt, wenn der Winter vor der Tür steht, ist das ein Thema, was immer wieder die Wogen hochschlagen lässt, weil der Wintertourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor natürlich gerade im oberen Waldgebiet ist. Und doch gibt es auch hier positive Beispiele dafür, wie es funktionieren kann. Ich denke, die Wintersportinteressierten, die selber aktiv Langlaufski fahren, kennen den Bereich zwischen Siegmundsburg und Friedrichshöhe. Das ist ein Bereich, der sehr rege für Langlaufski genutzt wird, und dort hat doch tatsächlich der Forst in den vergangenen Wochen durch umfangreiche Holzabfuhr die Wege natürlich auch in Mitleidenschaft gezogen. Ich bin ja nun ab und zu auch im Wald unterwegs und habe noch so gedacht, na, das gibt ja wieder ein Konfliktpotenzial, wenn es jetzt auf den Winter zugeht. Aber siehe da, durch das Forstamt Neuhaus wurde der Saarweg, der betroffen war, nach Beendigung der Holzabfuhr über die Länge von 2 km wieder in einen hervorragenden Zustand versetzt, so dass der Winter kommen kann
und dort auch die Loipen in entsprechender Qualität bespurt werden können.
Nennen möchte ich auch die derzeitigen Abstimmungsrunden zwischen den Vertretern der Gemeinden im oberen Thüringer Wald und dem Forstamt Schönbrunn, um im Vorfeld Missverständnisse und eine damit einhergehende Beeinträchtigung des Wintertourismus zu vermeiden. Ich denke, die Beispiele zeigen, dass sich der Forst zunehmend und auch mancherorts recht vorbildlich seiner Verantwortung für beide Wirtschaftszweige, die Holzgewinnung und den Wintertourismus, die im Winter nun mal die gleichen forsteigenen Waldwege beanspruchen, bewusst ist, dass es keiner Aufforderung der Landesregierung an den Forst bedarf, die verursachten Schäden zu beseitigen, um den Thüringer Wald attraktiv zu halten.
Frau Doht, Sie haben in Ihrer Rede verschiedene Dinge kritisiert, mir ist haften geblieben: „Parkplätze“. Natürlich ist das immer wieder ein Thema, aber das ist auch eine Frage, wie gehen die verantwortlichen Kommunen vor Ort mit dieser Thematik um. Ich weiß zum Beispiel, der Naturpark Thüringer Wald wird am 05.12. eine Abstimmungsrunde mit den Kommunen vor Ort diesbezüglich tätigen. Zum Beispiel hat Steinheid zusätzliche Parkplätze geschaffen im Bereich des Kiefele. Sicherlich, man könnte sich an manchen Stellen mehr wünschen, aber auf der anderen Seite wollen wir den Thüringer Wald auch erhalten und nicht nur durch Parkplätze ersetzen.
Dann kam die Kritik mit dem Skibus Oberhof. Ich denke, vielleicht sollte man es differenziert sehen, warum hat Masserberg diesen Skibus eingestellt, weil sie vielleicht in Fehrenbach selber einen Lift haben und die Leute vielleicht vor Ort dort integrieren wollen. Auch diese Dinge muss man ganz einfach vor Ort hinterfragen.
Ein anderes Problemfeld ist immer wieder die Errichtung von Windparks in Thüringen. Der geplante Windpark auf dem Milmesberg gegenüber der Wartburg ist ein treffliches Beispiel dafür, wie die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Errichtung von Windkraftanlagen immer weiter auseinandergeht, wenn es um die Belange von Natur und Umweltschutz geht. Selbst die vermeintliche Einsparung von CO2 durch Windkraft ist in Deutschland ökologisch und ökonomisch so ineffizient, wenn man den tatsächlichen Nutzungsgrad der Anlagen betrachtet, dass mit dem Geld durch Unterstützung anderer regenerativer Energieträger ein vielfach sinnvolleres Ergebnis erzielt werden könnte.
Ich will in dieser Hinsicht auch nicht noch mal auf die Verantwortung der Kommunen aufmerksam machen, wenn es darum geht, dass bei der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen auch die technische Weiterentwicklung der Anlagen im Auge zu behalten ist.
Vom geplanten Ausbau der Windenergie im Norden der Republik im Rahmen des EEG zur Errichtung einer 380-kV-Leitung über den Thüringer Wald ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. Dieses gewaltige Bauvorhaben bewegt natürlich in erster Linie die davon betroffenen Menschen und Kommunen, um nicht zu sagen, die ganze Region. Doch auch hier ist es wichtig, noch einmal klarzustellen, dass es nicht im Ermessen der Landesregierung liegt, in irgendeiner Weise steuernd in die entsprechenden Raumordnungsverfahren einzugreifen. Wenn man sich auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegt, dann gibt es eine zuständige Behörde und - das ist uns bekannt - das ist das Landesverwaltungsamt.
Ja.
Ich denke, das muss man ganz einfach differenziert sehen, Herr Kummer.
Jetzt haben Sie mich ein bisschen rausgebracht, Herr Kummer. Also wir waren bei der 380-kV-Leitung.
Herr Kummer, Sie haben vorhin natürlich auch an die Landesregierung und die CDU-Fraktion Ihre entspre
chende Kritik gerichtet, dass man sich da nicht ganz so in die Thematik einbringt. Ich glaube, es ist ganz einfach wichtig, an dieser Stelle auch mal darauf hinzuweisen, dass eine Reihe von Wahlkreisabgeordneten der CDU-Fraktion im Bereich der geplanten Streckenführung der 380-kV-Leitung von Vieselbach über Altenfeld bis Sonneberg sich aktiv gegen den vorgesehenen Trassenverlauf starkmachen. Das heißt aber nicht, dass auch gleichzeitig die Notwendigkeit der 380-kV-Leitung in Frage gestellt wird.
Nein, auch nicht das Floriansprinzip, Herr Höhn. Ich denke, seit dem europaweiten Stromausfall Anfang November ist auch hier jedem klar, dass wir in Deutschland inklusive Thüringen ein flächendeckendes und leistungsfähiges Stromnetz brauchen.
Ziel muss es jedoch sein, Herr Höhn, dieses Stromnetz so umweltverträglich unter kritischer Berücksichtigung aller Schutzgüter - Mensch, Natur, Fauna, Flora, Landschaftsbild usw. - zu errichten, dass die negativen Einflüsse auf die Region geringstmöglich gehalten werden.
In diesem Sinne möchte ich noch mal auf den Antrag der PDS an sich kommen. Zielrichtung des Antrags ist es ohne Zweifel, verschiedene Infrastrukturvorhaben in Thüringen infrage zu stellen. Allein die indirekte Unterstellung, hierbei werde in Größenordnungen Landschaftszerstörung an den gesetzlichen Schutz- und Ausgleichsvorschriften vorbei geduldet, ist so nicht hinnehmbar. Ich empfehle deshalb meiner Fraktion und dem Plenum der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr zu folgen, welche empfiehlt, den Punkt 2 des Antrags zu streichen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen von der SPD, wir lehnen als
CDU-Fraktion Ihren Antrag ab und ich werde Ihnen auch an dieser Stelle begründen, warum. Nicht weil wir Ihren Antrag nicht wollen oder weil wir nicht darüber reden möchten, sondern weil ganz einfach der korrekte Adressat dieses Antrags eigentlich der Landesjugendhilfeausschuss ist. Der Landesjugendhilfeausschuss ist das zuständige Gremium und wird sich dann, denke ich, zum gegebenen Zeitpunkt mit Ihrem Antrag beschäftigen.
Eine Berichterstattung der Landesregierung, wie Sie sie fordern - und das auch mal völlig unabhängig in Bezug auf den kurzen Zeitraum zwischen dem Vorliegen Ihres Antrags und der heutigen Plenarsitzung -, ist im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz gar nicht vorgesehen. Gerade als jugendpolitischer Sprecher ist mir jedoch die Förderung der Kinder und Jugendlichen im Freistaat ein wichtiges Anliegen und deshalb kann ich sehr wohl die Beweggründe Ihres Antrags nachvollziehen. Aus eben diesem Grund ist es mir aber auch wichtig, dass keine voreiligen oder falschen Schlüsse gezogen werden und mit dem notwendigen Sachverstand und der notwendigen Klarheit an das Thema herangegangen wird. Der derzeit gültige Landesjugendförderplan beendet seine Laufzeit zum 31.12.2006. Der Landesjugendhilfeausschuss - und dieser ist eigentlich, wie ich schon sagte, der fachlich und sachlich richtige und zuständige Adressat für Ihren Antrag - schreibt als zuständiges Gremium den Landesjugendplan für die Jahre 2007 bis 2010 fort. Die Beschlussfassung über den neuen Landesjugendförderplan im Landesjugendhilfeausschuss ist für September 2006 vorgesehen. Zur Fortschreibung wurde eine Planungsgruppe aus Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses eingesetzt, die sich nach meinem Kenntnisstand sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, und genau diese Planungsgruppe ist es auch, die die Realisierung der festgeschriebenen Vorgaben des Landesjugendförderplans für den Zeitraum 2003 bis 2006, also dem derzeitigen, hinsichtlich quantitativer und qualitativer Realisierung überprüft.
Die Berichterstattung, die Sie fordern, ist somit auch nicht ohne die Mitarbeit der Planungsgruppe und nicht auf die Schnelle möglich. Im Übrigen wird während der Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses in einem Tagesordnungspunkt über den Stand dieser Planungsgruppe informiert. Dennoch bin ich der Meinung, der Landtag sollte sich diesem interessanten Thema nicht verschließen, und beantrage somit eine schriftliche Berichterstattung der Landesregierung. Danke.
Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Fuchs, Dr. Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Prof. Dr. Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Hahnemann, Dr. Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter; Krauße,
Horst; Kretschmer, Thomas.
Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kaschuba, Karin; Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Krapp, Michael; Krause, Peter; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas;
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entscheidung der Landesregierung, die Förderbereiche der ehemaligen Jugendpauschale und der Schuljugendarbeit zusammenzuführen, war und ist aus Sicht der CDU-Fraktion eine fachpolitisch richtige Entscheidung. Unterschiedliche Studien und Berichte, ob nun international angelegt wie die PISA-Studie oder national angelegt wie der 12. Kinder- und Jugendbericht, stellen eines ganz klar: Die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen kann nur ganzheitlich gelingen, insbesondere wenn Schule und Jugendhilfe zusammen, also miteinander agieren. Dabei geht es nicht darum, dass die Schule ihren Bildungsauftrag vernachlässigt oder aber die Jugendhilfe zum verlängerten Arm der schulischen Bildung wird, nein, jede Profession hat ihren Platz und ihren eigenen Auftrag zu erfüllen. Beide Institutionen arbeiten jedoch mit ein und demselben Kind und Jugendlichen. Folgerichtig lautet eine Empfehlung der Sachverständigenkommission des 12. Kinder- und Jugendberichts, dass ganztägige Angebote für Kinder und Jugendliche im Schulalter schnellstmöglich und bestmöglich auf- und auszubauen sind. Die Angebote der Jugendhilfe, im Besonderen der schulbezogenen Jugendarbeit, welche außerhalb des Unterrichts projektbezogene Bildungs- und Freizeitangebote bereithalten, sind eine der adäquaten Möglichkeiten, diesen Auftrag umzusetzen. Die in der Förderrichtlinie örtliche Jugendförderung mit einer Übergangsfrist festgeschriebene verbindliche Aufnahme der Projekte der schulbezogenen Jugendarbeit ab 2008 in die kommunale Jugendförderplanung wird eine sehr spannende Diskussion bezüglich des Umfangs und der Verortung von Angeboten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf der örtlichen Ebene initiieren. Die CDU-Fraktion wünscht sich dabei einen fachlich fundierten Dialog der Vertreter der Jugendhilfe mit den Vertretern der Schule. Beide Seiten sollten hier auf gleicher Augenhöhe ihre Vorstellungen austauschen und ihre Entscheidungen zur zukünftigen Förderung von Projekten aus rein qualitativen Beweggründen treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion steht zur Jugendpolitik der Thüringer Landesregierung. Auch in finanziell schwierigen Zeiten ist es möglich, neue fachpolitische Akzente zu setzen und die Strukturen der Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Herr Minister Dr. Zeh wird es sicherlich in seinem Redebeitrag auch noch einmal bestätigen, die Landesmittel für den Ansatz „örtliche Jugendförderung“ wurden - wie durch den Thüringer Landtag
beschlossen - trotz bestehender Bewirtschaftungsreserve ungekürzt an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergereicht. Damit sind für die kommunale Ebene alle Voraussetzungen geschaffen, die neue Richtlinie zeitnah umzusetzen und allen Trägern, auch denen der schulbezogenen Jugendarbeit, einen guten Start in das Jahr 2006 zu ermöglichen.
Zum Schluss möchte ich deutlich sagen, dass ich von der vereinzelt erkennbaren Stimmungsmache bezüglich der Zusammenführung der Jugendpauschale und der Schuljugendarbeit - wie man sie teilweise in den Zeitungen verfolgen kann - nichts halte. Der angebliche Streit um das Geld der Jugendförderung kann in diesem Jahr aufgrund der Übergangsregelungen gar nicht eintreten und ist bereits durch die Entscheidungen der örtlichen Jugendhilfeausschüsse widerlegt. Aussagen wie „die Jugendämter könnten pädagogische Ansätze kaum beurteilen“ sind fachlich falsch und sollten daher von verantwortungsvollen Politikern unterlassen werden. Es ist unser aller Auftrag, dass sich Jugendhilfe und Schule als Partner unserer Kinder und Jugendlichen verstehen und profilieren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur im Salzburger Land, sondern auch auf der Höhe des Thüringer Waldes kann man ihn noch erleben, den Bilderbuchwinter mit verschneiten Bergen, blauem Himmel, gut präparierten Langlaufpisten und Abfahrten. Ob Langlauf, Abfahrt, Snowboarding oder Rodeln, all das und vieles mehr finden derzeit Urlaubsgäste und Ausflügler im Thüringer Wald von Oberland am Rennstein über Steinach bis Brotterode. Dass gerade der Wintertourismus ein wichtiges Standbein unserer Region ist, insbesondere für das Gaststättengewerbe, das dürfte sicherlich unstreitig sein. Natürlich haben auch mittlerweile viele Urlaubsgäste aus der fränkischen Region die Vorzüge unseres Winterparadieses erkannt und kommen jetzt verstärkt gerade an den Wochenenden in die Skigebiete des Thüringer Waldes.
Dabei ist neben den hervorragenden Wintersportbedingungen selbstverständlich die Erreichbarkeit unserer Region ein wichtiges Kriterium. Hier reden wir nicht nur seit Jahren darüber, Frau Doht, sondern im Freistaat wird auch gehandelt. Denn einen entscheidenden Beitrag dazu leistet in diesem Fall die verbesserte Anreisemöglichkeit über die Autobahn A 71 zwischen Schweinfurt und Meiningen, die vor gar nicht allzu langer Zeit freigegeben wurde.
Die jüngsten Zählungen des Verkehrsaufkommens nach der Freigabe der A 71 weisen einen Zuwachs an Mobilität von Mensch und Wirtschaftsgut aus und davon wird auch die Tourismuswirtschaft im Thüringer Wald einen deutlichen Schub bekommen. Die vielen Kennzeichen mit Schweinfurter oder Bamberger Nummern zeigen doch deutlich, dass durch die neue Verkehrsverbindung immer mehr überregionaler Tourismus im Thüringer Wald auch entstehen wird. Ich behaupte, dass sich bereits in Kürze dadurch auch ein deutlicher Zuwachs an Wohlstand für die gesamte Thüringer Waldregion einstellen wird. Und deshalb, liebe Kollegen von der SPD, insbesondere Herr Höhn, freuen Sie sich doch mit uns über diese Entwicklung.
Ich will an dieser Stelle doch nicht sticheln. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, hätten wir doch jetzt eine kurvenreiche Bundesstraße mit Fahrzeugen, die sich bei Wind und Wetter über den Kamm des Thüringer Waldes quälen müssten, und keine Autobahn.
Herr Höhn, lange hatten gerade Sie von der SPD in die 1. und auch in die 2. Legislatur hinein sich gegen den Bau der Thüringer Waldautobahn gesträubt, wovon ich mich bei einem Blick in die Plenardebatten der damaligen Zeit überzeugen konnte. Natürlich gibt es trotzdem auch Defizite, den erhöhten Besucherstrom auch in die lokalen Tourismuszentren abzuleiten und dort dann auch die entsprechende Infrastruktur in Form von Parkflächen zur Verfügung zu stellen. Bei der Erschließung von Tourismusgebieten, und das ist richtig, muss man eben auch an die An- und Abreise der Gäste denken, die nun mal überwiegend mit dem Pkw kommen trotz vieler Angebote von Bus und Bahn. Frau Doht, wenn Sie sagen, wir haben nicht einen Parkplatz mehr, so ist das schlichtweg falsch. Hier spreche ich einfach mal Beispiele aus meinem Wahlkreis an, z.B. wenn ich die Ortslage der Gemeinden Masserberg oder Ortsausgang Siegmundsburg in Richtung Friedrichshöhe sehe, da sind neue Parkplätze geschaffen worden auf freien Flächen.
Nein, da war einer und da ist ein zusätzlicher geschaffen worden, Herr Höhn, das können Sie sich doch vor Ort anschauen.
Ich will doch nicht abstreiten, dass es trotzdem noch einen gravierenden Bedarf an Parkmöglichkeiten gibt, um die Verkehrssituation in Stoßzeiten und - wie vorhin angesprochen - gerade am Wochenende wahrscheinlich wieder zu verbessern und entsprechend zu entschärfen. Da gibt es genug Beispiele dafür, das ist völlig richtig, ob ich die Ortslage Siegmundsburg nehme oder Ortsausgang Steinheid Richtung Steinach oder an der Verbindungsstraße zwischen Schmiedefeld und Suhl im Bereich Vesser. Doch das ist auch eine Aufgabe der Akteure vor Ort, der Kommunen, der Vereine, der Tourismusverantwortlichen. Da kann man nicht nur das Land in die Pflicht nehmen und nach Konzepten fragen. Hier ist vorrangig die lokale Kompetenz gefragt.
Und hier gilt es, die derzeitigen Schwachpunkte zu erkennen und in den kommenden Sommermonaten nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und diese auch zu finden. Denn wir wollen ja, dass unsere Gäste zufrieden sind und auch im nächsten Jahr wiederkommen. Danke.
Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchts, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Dr. Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter; Krauße, Horst; Kretzschmer, Thomas;
Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven
In einer Pressemitteilung der dpa am 4. Juli 2005 wurde mitgeteilt, dass Blutspendedienste in Rundbriefen den alljährlichen Engpässen an Blutkonserven in den Sommermonaten entgegenwirken.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch war das Blutspendeaufkommen in den Hauptferienmonaten der Jahre 2000 bis 2004?
2. Wie stellte sich der Bedarf an Blutkonserven in den Hauptferienmonaten der Jahre 2000 bis 2004 dar?
3. Wie unterstützt die Landesregierung die Blutspendedienste bei der Erhöhung des Spendenaufkommens?
4. Sieht die Landesregierung aktuell die Gefahr der Unterversorgung der Patienten in Arztpraxen/Krankenhäusern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 17. März 2005 ist der genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Innenausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 8. April 2005 und in seiner 11. Sitzung am 13. Mai 2005 beraten. In seiner 10. Sitzung am 3. Mai 2005 hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Angehört wurden hier der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund, die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, der Landesverband der Senioren, Träger der privat geführten Pflegeheime und andere. Den Mitgliedern des Sozialausschusses wurde dazu auch das Gutachten von Prof. Eichenhofer mit dem Titel „Möglichkeiten der öffentlichen Förderung der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen im Freistaat Thüringen ab 2005“ übergeben. Es lagen zwei Änderungsanträge vor; der Antrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen, der Antrag der SPD-Fraktion wurde abgelehnt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 25. Mai 2005 und der Innenausschuss in seiner 15. Sitzung am 31. Mai 2005 beraten und gibt folgende mehrheitliche Beschlussempfehlung ab:
„Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: In Artikel 1 Nr. 7 wird § 5 wie folgt geändert:
1. Die Angabe ‚31. Dezember 2009’ wird durch die Angabe ‚30. Juni 2007’ ersetzt.
2. Folgender Satz 3 wird angefügt: ‚Die Mehraufwendungen sind im Rahmen der Revision nach § 6 Abs. 7 Thüringer Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB XII) zu berücksichtigen.’“
Danke.
Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Matschie, Christoph; Mohring, Mike; Naumann, Kersten; Nothnagel, Maik; Ohl, Eckhard; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Werner Pidde; Pilger, Walter; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Rose, Wieland; Scheringer-Wright, Johanna; Schipanski, Dagmar; Schröter, Fritz; Dr. Hartmut Schubert; Schugens, Gottfried; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Skibbe, Diana; Dr. Volker Sklenar; Stauch, Harald; Stauche, Carola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Walsmann, Marion; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Dr. Klaus Zeh; Zitzmann, Christine.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Bärwolff, Kollegin Ehrlich-Strathausen, lassen Sie mich in Bezug auf Ihre Rede eines feststellen: Die Jugendarbeit in Thüringen lebt und sie wird auch 2005 nicht zu Grabe getragen,
entgegen aller Ankündigungen und Prophezeiungen Ihrerseits. Die CDU-Fraktion steht zu ihrer Verantwortung. Für uns ist Jugendpolitik Zukunftspolitik und, ich denke, wir brauchen diesbezüglich auch nicht den Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass wir heute die Weichen dafür stellen, wie in 20 oder 30 Jahren die heutige Jugend die Geschicke Thüringens tragen wird. Doch eine zukunftsgerichtete Politik kann und darf man nicht losgelöst von den finanziellen Möglichkeiten des Landes betrachten.
Es hat auch was mit Verantwortungsbewusstsein zu tun, denn die heutige Jugend ist es, die diesen Schuldenberg zurückzahlen muss.
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Situation der Jugendarbeit in Thüringen debattieren, darf man nicht nur die Schlüsselzuweisungen betrachten; man muss auch die demographische Entwicklung im Auge behalten. Betrachten wir die Zielgruppe der Jugendarbeit, die Altersgruppe von 10 bis 27 Jahren laut Richtlinie Jugendpauschale, dann sehen wir, dass dies eine stabile Anzahl von Jugendlichen zu sein scheint. Man rechnet hier mit 400.000 Jugend
lichen. Doch wenn man dann die für die Jugendarbeit tatsächlich relevante Zielgruppe betrachtet, nämlich die der 10- bis 18-Jährigen, stellt sich das Bild etwas anders dar. Hier ging die Altersgruppe der 10bis 14-Jährigen in den Jahren 2001/2002 um 32 Prozent zurück, bedingt durch den Geburtenrückgang zu Beginn der 90er-Jahre. Auch die 14- bis 21-jährigen Jugendlichen sind im Vergleichszeitraum um 20 Prozent zurückgegangen. Die Prognose sagt hier in diesem Bereich einen weiteren 60-prozentigen Rückgang bezogen auf 2002 für den Zeitraum bis 2014 voraus. Bei der gesamten öffentlichen Diskussion darf man doch dieses Wechselspiel aus Fakten, Finanzen und Struktur nicht außer Acht lassen. Auch ist die Jugendarbeit im Unterschied zur Schule nun einmal ein freiwilliges Angebot, das man in Anspruch nehmen kann oder auch nicht, womit also auch nicht alle Jugendlichen erreicht werden können.
Noch kurz zur Situation der Jugendarbeit im überörtlichen Bereich: Der derzeitig gültige Landesjugendförderplan, der bis 2006 gültig ist, sieht für das Haushaltsjahr 2005 1.675.300   +"   " 0 lich 22 Prozent weniger als 2004 und es bedeutet dieses Mal auch wirklich die Einstellung der Förderung von Personalstellen, konkret 11, was in den vergangenen Jahren vermieden werden konnte, zuzüglich natürlich auch die Kürzung von Sach- und Betriebskosten. Trotzdem werden auch 2005 wieder zahlreiche Aktivitäten im überörtlichen Bereich der Jugendarbeit stattfinden. Im örtlichen Bereich hat das Land im Rahmen der Jugendpauschale seit 1998 über 75 Mio. "1"-  -     0 weitergegeben. Für 2005 ist hier eine Kürzung um 21 Prozent vorgesehen.
Wie man mit diesen Kürzungen auch umgehen kann, möchte ich an einem konkreten Beispiel festmachen: Für den Landkreis Sonneberg bedeuten diese 21 Prozent knapp 53.000 +"       lich. Doch durch eine verantwortungsbewusste Planung und durch verschiedene Einsparmaßnahmen kann diese Kürzung kompensiert werden, auch dadurch, dass ein Teil des Maßnahmendefizits durch verschiedene aktive Vereine kompensiert wird.
Im Bereich der Erziehungsberatungsstellen wird der Ausgleich durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit egalisiert. Sicherlich, alles keine Maßnahmen, die unbedingt Freude bringen, doch bewährte Strukturen bleiben vorhanden und werden trotz der avisierten Kürzungen weiter genutzt. Wenn wir auf der Ebene der Politik vielleicht etwas stärker darüber nachdenken würden, wie wir Elemente der Jugendarbeit organisatorisch intensiver mit der Schule zusammenbringen könnten, wären wir, wenn es um die Perspektive der Jugendarbeit geht, ein gan
zes Stück weiter. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, gestatten Sie, dass ich mich an dieser Stelle in Bezug auf Ihren Antrag noch einmal grundsätzlich den einführenden Worten des Ministers anschließe, der sinngemäß zum Ausdruck brachte, dass alle Formen von Extremismus, ob links oder rechts, zu verurteilen sind und dass gerade unter der Beachtung der Tatsache, dass nach der aktuellen Analyse des Innenministeriums sich die politisch motivierten linksextremistischen Straftaten im Vergleichszeitraum 2002 auf 2003 fast verdoppelt haben, das Ganze sicherlich auf recht niedrigem Niveau, aber die Entwicklung ist eindeutig. Ich denke, wir sollten hier die ganze Sache im Auge behalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal ganz kurz auf den Punkt 4 Ihres Antrags und hier schwerpunktmäßig auf die Thematik des Landesjugendförderplans eingehen. Auf das Verfahren zur Erstellung des Landesjugendförderplans ist der Minister in seinen Ausführungen konkret eingegangen. Weiter Gehendes hierzu werde ich mir deshalb sparen. Der Landesjugendförderplan selbst ist Ende 2002 beschlossen worden und besitzt somit Aktualität. Die oberste Landesjugendbehörde wie auch alle Träger der Jugendhilfe im überörtlichen Bereich arbeiten mit diesem Planungsinstrument und mit der Verabschiedung des Landesjugendförderplans wurden in den Maßnahmeplanungen Entscheidungen zur Umsetzungskontrolle und Evaluation der Maßnahmen getroffen. Ihr besonderes Interesse möchte ich deshalb auf die Seiten 140 bis 142 dieses Plans lenken, aus denen die Aufträge und Verantwortlichkeiten klar hervorgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen alle, dass das zuständige Gremium für die überörtliche Jugendhilfeplanung der Landesjugendhilfeausschuss ist. Bis jetzt ist dieses Gremium laut Landesgesetz auch mit Abgeordneten des Landtags und somit auch mit Mitgliedern der SPD-Fraktion besetzt und ich erachte es als fachlich außerordentlich zielführend, wenn dieses Mandat durch die Vertreter der einzelnen Fraktionen auch mit der gebührenden Aufmerksamkeit dann wahrgenommen wird. Des Weiteren beginnt die Fortschreibung des jetzt gültigen Landesjugendförderplans bereits im nächsten Jahr, so dass Sie Ihrem Antrag dann auch Taten folgen lassen können.
Meine Damen und Herren, die Jugendhilfe ist von der Zuständigkeit her zweigeteilt. Das heißt, für den übergeordneten Bereich gelten die zu Beginn gemachten Ausführungen. Im örtlichen Bereich sind die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Jugendhilfeplan zuständig. Unter Berücksichtigung der
kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die Gremien vor Ort über den Bedarf von Angeboten der Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit. Und hier wird z.B. auch festgelegt, welchen Stellenwert außerschulische Jugendbildung auf kommunaler Ebene besitzt. Dass es hier ein gewisses Potenzial gibt, das es zu aktivieren gilt, ist aus meiner Sicht unstrittig. Strittig ist jedoch für mich Ihr unter Punkt 4 c geäußertes Verlangen oder Ihr Wunsch, die genannten Bereiche von Haushaltskürzungen auszunehmen. Natürlich ist es gerade für mich in meiner Funktion als jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion wünschenswert, Kürzungen in diesem Bereich zu vermeiden. Aber wir befinden uns hier nicht in einer Haushaltsdiskussion, so dass diese Diskussion mit Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle geführt werden muss.
Im Übrigen möchte ich hier noch kurz meine persönlichen Erfahrungen zu dieser Thematik äußern, und zwar konkret auf meinen Wahlkreis bezogen. Als Beispiel möchte ich hier die Stadt Schleusingen nennen. In Schleusingen selbst gab es ja im Zeitraum des letzten halben Jahres rechtsextremistische Wahrnehmungen und Vorfälle. Es hat sich dort ein NPD-Kreisverband gegründet, dem auch Jugendliche angehören, der maßgeblich auch entsprechende Unterstützung aus der NPD-Zentrale in Berlin bekommt und dort durch verschiedene Aktionen auf sich aufmerksam macht. Konkret in diesem Fall hat sich eben der Bürgermeister an die KostG gewendet, die dann auch postwendend Unterstützung gegeben hat. Und als Ergebnis von Vor-Ort-Terminen wird sich in Schleusingen, nachdem man nun die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse gefasst hat, ein Präventionsrat gründen. Gemeinsam zeigen dort seit Monaten, also seit diese Erscheinungen aufgetreten sind, die Evangelische Kirchgemeinde und das Bündnis gegen rechts, das sich über Parteigrenzen hinweg aus Menschen verschiedener Konfessionen und Generationen gebildet hat, Flagge. Dieses Bekenntnis zur Demokratie wurde erst wieder vergangenen Dienstag in Form eines ökumenischen Friedensgebets und einer Kundgebung auf dem Markt demonstriert, an dem sich übrigens über 500 Menschen beteiligt haben. Das sind für mich konkrete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, die dann auch entsprechend unterstützt und gefördert werden sollten,