Reiner Haseloff
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Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich am 3. November vor Sie trat, um die Maßnahmen zu erläutern, die die Landesregierung kurz zuvor im Zusammenhang mit dem bundesweiten Teil-Lockdown beschlossen hatte, verwies ich darauf, dass Sachsen-Anhalt zu den bis dahin deutlich weniger von der Coronapandemie betroffenen Bundesländern zählte.
Ich habe dabei jedoch zugleich gemahnt, dass die Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten im Laufe des Oktobers gezeigt hat, dass die zweite Welle der Pandemie auch Sachsen-Anhalt erfasst hat. Die Landesregierung schloss sich aus diesem Grund auch der Auffassung der Bundeskanzlerin und aller Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an, dass es einer bundesweit einheitlichen Reduzierung der Kontakte um bestenfalls 75 % bedarf, um die zweite Welle zu brechen, also um die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu senken.
Mit dem Ziel, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren, die Zahl der Covid-19Toten so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig Kitas und Schulen offenzuhalten und die Wirtschaft weitgehend unberührt zu lassen, wurde Ende Oktober entschieden, Eindämmungsmaßnahmen vor allem im Freizeitbereich umzusetzen. Hierzu zählten unter anderem erste Kontaktbeschränkungen und das Verbot von größeren Feiern sowie die weitgehende Schließung der Gastronomie, von Sportstätten und von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für die Öffentlichkeit.
Bezüglich der zu diesem Zeitpunkt in SachsenAnhalt vorherrschenden Pandemielage waren diese Schritte angemessen. Eine deutlich strengere Eindämmungspolitik wäre mit Sicherheit nicht verhältnismäßig gewesen, wiesen damals doch mehr als zwei Drittel der Kreise und kreisfreien Städte noch eine Siebentageinzidenz von unter 50 auf. Das heißt, innerhalb einer Woche gab es dort weniger als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. In Dessau-Roßlau lag die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt sogar unter zehn.
Der sogenannte Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt wurde wie in den anderen Bundesländern auch Anfang Dezember nochmals verschärft, da es bis Ende November nicht gelungen war, die Welle zu brechen. Der Anstieg, der ansonsten umso stärker ausgefallen wäre, ist zwar gedämpft worden, aber die Welle - ich wiederhole es - ist nicht gebrochen worden, und das deutschlandweit. Seitdem sind die persönlichen Kontakte auf vier weitere Personen im Alter von über 14 Jahren begrenzt.
Heute, eineinhalb Monate nach Beginn des TeilLockdowns, müssen wir uns eingestehen, dass die Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um die täglichen Fallzahlen nachhaltig zu senken. Ein wesentlicher Faktor war die Entwicklung eines hohen Infektionsgeschehens auch in benachbarten Bundesländern mit der Herausbildung von Coronahotspots. Angesichts hoher Mobilität sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich kann es nicht gelingen, sich hiervon völlig abzukoppeln.
Sachsen-Anhalt ist keine Insel. Es ist in einigen Bundesländern inzwischen zwar gelungen, die Neuinfektionen auf einem hohen Niveau besser zu stabilisieren als vorher, in anderen steigen die Zahlen jedoch weiter an. Zu diesen Ländern gehört auch Sachsen-Anhalt. Die Siebentageinzidenz hat sich im Vergleich zur Situation Ende Oktober, als der Teil-Lockdown beschlossen wurde, hierzulande verdreifacht.
Mit einer 150er Inzidenz hat sich Sachsen-Anhalt dem bundesdeutschen Durchschnitt angenähert. Alle Kreise und kreisfreien Städte in SachsenAnhalt übersteigen die Inzidenz von 50, bis zu der eine Kontaktnachverfolgung gut möglich ist, deutlich.
Derzeit sind in unserem Land mehr als 6 800 Personen mit SARS-CoV-2 infiziert. Das sind mehr als ein Drittel aller seit März infizierten Personen in unserem Land. 290 unserer Mitmenschen sind nach einer SARS-CoV-2-Infektion bereits verstorben. Bei den von mir genannten Fallzahlen müssen wir leider davon ausgehen, dass diese Zahl in den kommenden Tagen weiter steigen wird.
Momentan wird zwar seitens des Pandemiestabs eingeschätzt, dass die Strukturen, die in SachsenAnhalt zur Versorgung von Covid-19-Patienten aufgebaut wurden, noch ausreichen. Hochrechnungen in den Januar hinein zeigen jedoch, dass sich dieses Lagebild deutlich verschlechtern würde, wenn der Zuwachs an Neuinfektionen nicht nachhaltig gestoppt wird.
Ohne dies würden jedoch nicht nur die Kapazitätsgrenzen der Intensivstationen erreicht werden, vielmehr wäre bereits zuvor die Handlungsfähigkeit der betroffenen Einrichtungen durch pandemiebedingte Personalausfälle gefährdet. So lautet auch der deutliche Hinweis, den die ärztlichen Direktoren der Kliniken aus Halle Ende vergangener Woche gegeben haben.
Der Umstand, dass die Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen Wochen von keinem Bundesland nur ansatzweise unterschritten wurde und die meisten vielmehr sogar die 150er-Inzidenz überschritten, ließ der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine andere Wahl, als am vergangenen Sonntag weitergehende, deutlich schärfere Eindämmungsmaßnahmen zu beschließen, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen.
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, diese Maßnahmen entsprechend dem Beschluss vom Sonntag umzusetzen. Durch die deutliche Verringerung der Kontaktmöglichkeiten soll es nunmehr auch in Sachsen-Anhalt gelingen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder auf ein beherrschbares Niveau abzusenken.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Schließung des Einzelhandels. Hiervon ausgenommen sind unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, die Getränkemärkte, Reformhäuser sowie der Großhandel.
Weiterhin öffnen dürfen auch Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, der Buchhandel, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf.
Es gilt zudem ein Verkaufsverbot für pyrotechnische Erzeugnisse, ein Verbot von An- und Versammlungen sowie ein Böllerverbot an publikumsträchtigen Plätzen zum Jahreswechsel.
Auch die körpernahen Dienstleistungen werden deutlich beschränkt. Bis zum 10. Januar werden nur noch diejenigen Leistungen erlaubt sein, die medizinisch notwendig sind. Friseurbetriebe,
Tattoostudios und ähnliche Einrichtungen bleiben dagegen geschlossen.
Der Bund und die Länder wissen natürlich um die Herausforderungen, die mit diesen zusätzlichen Eingriffen in die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Unternehmen verbunden sind. Daher soll für die hiervon Betroffenen unter anderem die ursprünglich erst für den Jahresbeginn geplante Überbrückungshilfe III vorgezogen werden. Der Bund schätzt die allein hierdurch bis zum 10. Januar 2021 notwendigen Mehrkosten auf über 10 Milliarden €.
Von dem verschärften Lockdown sind ab morgen auch die Schulen und Kitas betroffen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 6 sowie für Schüler an Förderschulen wird ab morgen die Präsenzpflicht ausgesetzt. Kinder, die anderweitig betreut werden können, müssen bzw. sollten in diesem Jahr die Schule nicht mehr besuchen.
Für all diejenigen, für die die Betreuung nicht privat gewährleistet werden kann, steht die Schule bis einschließlich Freitag offen. Für Schüler der Klassenstufen 7 bis 13 sowie an berufsbildenden Schulen wird es ab morgen Distanzunterricht geben. Ausgenommen davon sind abschlussrelevante Klassen, sofern für diese Prüfungen anstehen.
Die Kitas im Land werden ab morgen nur noch eine Notfallbetreuung vorhalten. Bis einschließlich Freitag ist hierzu noch keine Arbeitgeberbescheinigung bezüglich einer Tätigkeit in sogenannten systemrelevanten Bereichen erforderlich.
Ich appelliere an dieser Stelle jedoch an die betreffenden Eltern, dass sie dort, wo es möglich ist, bereits ab morgen auf einen Kita-Besuch ihrer Kinder verzichten. Ab dem 21. Dezember wird in den Kitas die Notfallbetreuung nur noch für Kinder von Eltern vorgehalten, die nachweislich in systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind und ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können.
Bezogen auf die im Beschluss vom Sonntag festgelegten Regelungen für den Pflegebereich ist Sachsen-Anhalt diesen Schritt bereits Ende vergangener Woche gegangen, um der Bildung neuer Hotspots in Alten- und Pflegeheimen deutlich entgegenzutreten. Mit der hierzulande bereits geltenden Testpflicht für Besucher und Personal in diesen Heimen sowie mit den nunmehr enger gefassten Besuchsregelungen sollen insbesondere die vulnerabelsten unter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern besser geschützt werden.
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften soll die Infektionswahrscheinlichkeit weiter gesenkt werden. Die Landesregierung befindet sich diesbezüglich in einem engen Austausch mit den jeweiligen Glau
bensgemeinschaften. So soll beispielsweise in den Gotteshäusern auf den gemeinsamen Gesang verzichtet werden.
Die Landesregierung hat zudem die Landkreise und kreisfreien Städte nunmehr befähigt, bei besonderen Entwicklungen auf dem Wege von Verordnungen selbstständig weitergehende Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung festzulegen.
Bei vielen Menschen in unserem Land hat der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Sonntag auch deshalb große Beachtung gefunden, weil darin Festlegungen zu den Ausnahmen hinsichtlich der Beschränkung privater Kontakte über die Weihnachtszeit getroffen wurden.
Neben der Verlängerung der bereits ab 1. Dezember geltenden Beschränkung von Zusammenkünften auf maximal fünf Personen haben sich die Länderchefs und die Kanzlerin am Sonntag darauf geeinigt, vom 24. bis zum 26. Dezember auch Treffen mit bis zu vier weiteren Personen aus anderen, zahlenmäßig nicht begrenzten, Haushalten zuzulassen. Dieser Festlegung ist die Landesregierung in der Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt gefolgt, wenngleich sie diese nicht vollständig ausschöpft.
Es wird neben der bestehenden Regelung an diesen drei Tagen möglich sein, sich über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus jedoch höchstens zwei weiteren Hausständen zusammenzufinden. Hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder unter 14 Jahren, die mit diesen Personen direkt verwandt sind, werden sowohl bei der allgemeinen Regelung als auch bei der Sonderregelung zum Weihnachtsfest nicht mitgezählt.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Regelung für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Folge hat, dass das Weihnachtsfest nicht in dem sonst gewohnten Rahmen stattfinden kann. Sie ist jedoch zwingend notwendig, wenn das Fest der Liebe, der Hoffnung und der Zuversicht nicht zum Katalysator für einen noch viel stärkeren Anstieg der Infiziertenzahlen und somit für eine deutliche Zunahme der Zahl verstorbener Mitmenschen werden soll.
Wir Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter wollen möglichst um keinen Verwandten, um keine Freundin, um keinen Nachbarn und um keinen Kollegen trauern müssen, der oder die an Covid-19 verstorben sind, weil das Virus zum Fest durch das Land, die Haushalte und die Altersgruppen getragen wurde.
In diesem Zusammenhang möchte ich vielmehr an alle Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts appellieren, die Grenzen des Erlaubten nicht auszureizen, wenn dies möglich ist. Dies gilt einerseits vor dem Fest, wenn es darum geht, durch eine individuelle Reduktion der Kontakte und durch besondere Vorsicht die Wahrscheinlichkeit zu senken, zu den Feiertagen selbst jemanden anstecken zu können.
Andererseits sollte sich jeder auch in Bezug auf private Zusammenkünfte zum Fest die Frage stellen, welche Risiken mit der gemeinsamen Feier für ihn selbst und für seine Lieben einhergehen. Mitunter hilft ein weitergehender Verzicht zum Fest, schwere Schicksalsschläge im Verwandten- und Bekanntenkreis zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich vom Fest der Hoffnung und der Zuversicht spreche, dann steht auch dieses Weihnachtsfest bei all den Beschränkungen und trotz der vielerorts auch wahrnehmbaren Sorge um Verwandte und Freunde nicht im Widerspruch dazu.
Ende Dezember wird die Europäische Arzneimittel-Agentur aller Voraussicht nach am Ende eines regulären Prüfverfahrens den ersten Covid-19Impfstoff für die Europäische Union zulassen. Der Bund und die Länder sind vorbereitet, dann zeitnah mit den ersten Impfungen zu beginnen. Zudem stehen seit einigen Wochen nunmehr Antigen-Schnelltests in einem nennenswerten Umfang zur Verfügung.
Aber auch wenn bald ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, so ist es doch trotzdem oder besser gerade deswegen notwendig, dass wir diesen beschlossenen Lockdown konsequent umsetzen. Wir müssen die zweite Pandemiewelle nachhaltig brechen. Nur dann besteht die Chance, im Verbund mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen Erfolge im Kampf gegen die Pandemie zu erzielen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beraten am 5. Januar 2021 erneut. Die Landesregierung wird im Nachgang dieser Besprechung beraten, an welchen Eindämmungsmaßnahmen nach dem 10. Januar in unserem Land festgehalten werden soll.
Nunmehr zählen das Verhalten und die Disziplin von uns allen, aller Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, das Virus nachhaltig zurückzudrängen, das unser Leben bereits ein Dreivierteljahr bestimmt. Sie alle, wir alle können auch dazu beitragen, indem wir auf nicht zwingende Reisen im Inland und ins Ausland verzichten.
Ebenso appelliere ich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, uns in unserem Bemühen dadurch
zu unterstützen, dass sie im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar Betriebsferien ansetzen oder großzügige Homeoffice-Lösungen ermöglichen, wenn es die Situation erlaubt.
Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam bewältigen und bleiben Sie dabei alle gesund.
Wir als Abgeordnete - ich bin auch ein Abgeordneter dieses Hohen Hauses - haben hierbei eine ganz besondere Verantwortung, sehr geehrte Damen und Herren. Wir sind die Multiplikatoren. Wir sind die gewählten Volksvertreter. Wir haben die Möglichkeit, hier nicht nur Recht durchzusetzen, nicht nur die Exekutive entsprechend zu begleiten und zu unterstützen. Es geht darum, dass wir mit unserem Signal in unser Land hinein klar sagen: Das, was jetzt notwendig ist, muss gemeinsam getan werden.
Die Zahl derer, die wir in fünf Tagen in der Statistik als Neuinfizierte verzeichnen werden, wird am heutigen Tag infiziert. Das heutige Verhalten entscheidet über die Statistik in fünf Tagen, nicht nur für die Betroffenen, die Infizierten, sondern auch die Kranken oder gegebenenfalls auch vom Tode Bedrohten. Das, was am ersten Weihnachtsfeiertag registriert wird, das passiert am 19. und 20. Dezember. So könnte ich das durchdeklinieren.
Es geht nicht darum, dass wir Ängste verbreiten. Aber wir müssen verdeutlichen, dass der jeweilige Tag darüber entscheidet, welche pandemische Situation in ca. fünf Tagen bei uns vorherrscht. Wir müssen herüberbringen: Es lohnt sich, dass wir uns jeden Tag dafür einsetzen, dass alle Hygienevorschriften, alle Maßnahmen, die mit den Hygienekonzepten verbunden sind, eingehalten werden. Wir müssen Mut machen und dürfen nicht zulassen, dass es zu Demotivation kommt, dass es zur Hoffnungslosigkeit kommt.
Alles das, was wir mit erheblichen Einschnitten in die Grundrechte, aber auch in die wirtschaftlichen Aktivitäten, was wir mit erheblichen Aufwendungen aus den staatlichen Haushalten, unter Schuldenaufnahme, entsprechend jetzt organisieren, soll dafür sorgen, dass wir im neuen Jahr - verbunden mit Impfungen und weiteren Maßnahmen - die Situation haben, dass sich das Jahr 2021 nicht so entwickeln wird, wie sich das Jahr 2020 zu einem ganz überwiegenden Teil, nämlich über ein Dreivierteljahr, für uns dargestellt hat.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie uns alle. Unterstützen Sie die exekutive Seite, die Kommunen, alle diejenigen, die unterwegs sind, um mitzuhelfen, das durchzusetzen. Unterstützen und wertschätzen Sie alle Personen, die im gesundheitlichen, medizinischen Betreuungsbereich tätig sind, die
Enormes leisten. Aber - darauf werde ich auch immer hingewiesen - alle Wirtschaftsbereiche, alle diejenigen, die die Volkswirtschaft und die Gesellschaft am Leben erhalten, stehen derzeit unter Stress und starkem Druck.
Alle haben eine besondere Belastung durchzustehen. Deswegen sollten wir uns im zwischenmenschlichen Miteinander darauf einlassen, dass wir uns wertschätzen, eine neue Solidarität entwickeln und es schaffen, diese Pandemie gemeinsam zu bewältigen. - Herzlichen Dank.
Sie wissen genau, wie sich die Entwicklung nicht nur weltweit, sondern auch in Europa und in Deutschland in den letzten Monaten dargestellt hat. Ich will noch mal auf Folgendes hinweisen: Das, was wir jetzt machen, ist im Unterschied zu den Frühjahrsmaßnahmen immer noch eine abgemilderte Variante. Im Frühjahr, als wir in vielen Bereichen noch keine Erfahrungen mit dem Virus hatten, weil es so eine Pandemie noch nicht gegeben hat, als keine Hygienekonzepte vorlagen, haben wir praktisch das gesamte gesellschaftliche Leben inklusive der Wirtschaft bis auf ganz wenige systemrelevante Bereiche der Versorgung, Strom, Wasser usw. runtergefahren.
Das, was wir jetzt machen, läuft im gesellschaftlichen Bereich und nimmt im Wesentlichen die kernwirtschaftlichen Bereiche heraus, weil die
laufen müssen, damit wir das Ganze, das wir als Sozialstaat mit unserem Gesundheitswesen verbunden sehen, weiterhin nicht nur organisieren, sondern auch finanzieren können.
In dem Zusammenhang ist das, was wir jetzt haben, schon eine andere Qualität und entspricht nicht dem sogenannten Shutdown des Frühjahrs. Darauf möchte ich immer wieder hinweisen. Das hat aber nicht nur Effekte, wie wir sie im Frühjahr hatten, sicherlich auch mit den Chancen verbunden, die das Frühjahr selbst und dann der Sommer mit sich brachten. Das Ganze macht aber nur Sinn, wenn es in aller Konsequenz durchgezogen wird, damit wir die anstehenden Wintermonate entsprechend überstehen.
Ich will jetzt nicht das ganze Prozedere aufrufen, sondern einfach nur darauf hinweisen, dass das, was uns an Hinweisen vorliegt, Folgendes zum Ausdruck bringt: Die Beschlüsse, die wir getroffen haben - bisher acht Verordnungen, in der achten im Zusammenhang mit drei Änderungsverordnungen -, sind bis auf ganz wenige Ausnahmen der ersten Verordnungen, als wir erst noch einen Erfahrungshorizont entwickeln muss
ten, in dem Zusammenhang inhaltlich alle bestätigt worden. Aber es gibt insofern eine Qualitätsveränderung von achter zu neunter Verordnung, als wir bestimmte Dinge bezüglich der Zuständigkeit und des eingesetzten Rechtsinstruments noch deutlicher fortentwickeln mussten.
Dazu dient vor allen Dingen, dass wir die Dinge, die regional immer noch sehr unterschiedlich sind, bisher über Allgemeinverfügungen der Landkreise und der kreisfreien Städte realisieren ließen, während wir jetzt zum Beispiel darauf absetzen bzw. abstellen, dass wir eine Verordnungsermächtigung mit in die neunte Verordnung hineingeschrieben haben, die es ermöglicht, dass Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister entsprechend eigene Verordnungen tätigen, damit das, was sozusagen dort regional verantwortet und verordnet wird, weiteren rechtlichen Überprüfungen standhält. Das ist zum Beispiel einer der wesentlichen Punkte.
Deswegen haben wir über die einzelnen Änderungen und Fortentwicklungen hinaus die an bestimmten Stellen entstandenen Probleme wegen der schwierigen Lesbarkeit und Erfassbarkeit der einzelnen Regelungen eine einfachere Formulierung zu finden versucht, die es jedem Bürger ermöglicht, sich beim Lesen der Verordnung den Rechtsinhalt selbst erschließen zu können.
Herr Abg. Gebhardt, es ist so: Eine Verordnung setzt einen Rechtsrahmen, definiert auch über den Bußgeldkatalog Sanktionsmöglichkeiten und Durchsetzungsmöglichkeiten und beschreibt direkt sowie indirekt die Grenzen der Exekutierbarkeit.
Wir wissen, dass all das, was von staatlicher und von öffentlicher Ebene im öffentlichen Raum gemacht werden kann, in Teilen kontrollierbar und sanktionierbar ist, dass es aber im Wesentlichen - bezogen auf 2,2 Millionen Einwohner - darauf ankommt, dass der überwiegende Teile der Menschen das mitträgt - eigentlich müssten es alle sein; aber es ist wirklich eine Illusion, das zu erwarten und zu glauben - und dass alle nach den letzten neun Monaten, die wir erlebt haben, inzwischen erkannt haben müssten, dass wir gemeinsam eine Verantwortung füreinander haben.
Wir wissen bezüglich der Weihnachtsfestlegungen oder der Weihnachtsformulierungen, dass das Schutzgut des persönlichen Wohnraums, der Wohnung, des eigenen Hauses usw., ein Verfassungsgut darstellt, auf das der Staat demzufolge nicht zugreifen kann, es sei denn, es liegen andere Dinge vor, die dann mit entsprechenden Beschlüssen von Gerichten untersetzt sind, sodass eines klar ist: Wir appellieren dringend daran, die Regelungen gemeinsam einzuhalten, weil dies unabhängig davon, wo wir auch im Deutschlandvergleich von den Infektionszahlen her momentan stehen, unabdingbar ist.
Wir sehen aber auch, dass es die Lebenswirklichkeit mit sich bringt, dass wir bestimmte Personenzahlen, um die Motivation und auch das Mittun der Menschen nicht zu verlieren, schlicht und einfach limitieren und trotzdem gewisse Freiheiten zulassen müssen, weil ein absolutes Abdriften dieser Kontakte in die Illegalität ohne Orientierung noch viel schlimmer wäre. Ich denke, darüber sind wir uns einig.
Die Entscheidung, die wir im Kabinett - ich sage noch einmal: ich bin nicht allein unterwegs, sondern leite ein Kollegialorgan - in den Verordnungen zu den Punkten auch vor dem Hintergrund der damaligen Lage getroffen haben, war im Sinne der Angemessenheit und der Situation nachvollziehbar. Ich stehe auch dazu; das muss man ganz klar sagen. Die Statistiken bis zum heutigen Tage zeigen, dass das Pandemiegeschehen in Deutschland über Sanktionsmechanismen, Kontrollmechanismen, Androhungen, Bußgeldverfahren bisher nicht regulierbar war.
Ich will nicht die Diskussion wiederholen, die wir hier schon mehrfach geführt haben, dass man nicht uneingeschränkt auf den selbstbewussten und selbst verantworteten und verantwortlichen Bürger setzen kann. Wenn man es nicht tut an einer Stelle, an der es sozusagen die objektive Situation auch nicht dringend erfordert, dann verschenkt man an anderen Stellen, wo der Lage entsprechend nachreguliert werden muss, einfach auch Chancen. Das ist anhand der Beschlusslage für diese Verordnung zu erkennen.
Ich könnte mich hinstellen und sagen: Die Mehrheit der Länder hat eine höhere Inzidenz als wir, führt aber - bis auf ein oder zwei Ausnahmen - zum Beispiel die Weihnachtsregelung eins zu eins um, die wir nur zu 50 % ausschöpfen. Das machen wir, weil wir eine ganz objektive Lage haben - da unterscheiden wir uns auch von der quasi bundeseinheitlichen Regelung - und gesagt haben: Für uns ist ein Indikator das Anwachsen der Inzidenzen der letzten drei Wochen. Da ist die
Dämpfung, die ohne diesen Lockdown light sozusagen im Anstieg viel höher gewesen wäre, für uns nicht ausreichend, sondern hier müssen wir noch ein deutlicheres Zeichen setzen, was bei den Menschen auch erkennbar ist, dass wir diesen Anstieg nämlich nicht wollen.
Wir liegen noch unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Wenn ich die RKI-Zahlen von gestern für Mitteldeutschland aufrufe, dann haben Sachsen 349, Thüringen 231 und Sachsen-Anhalt 142 Fälle. Aber - das habe ich gesagt -: Wir hatten noch vor drei, fünf Wochen deutlich geringere Zahlen. Da ist es für mich egal, wo die anderen liegen, sondern der Anstieg bei uns ist für uns nicht hinnehmbar. Deswegen schöpfen wir die Möglichkeiten zu Weihnachten nicht aus. Darin unterscheiden wir uns weiterhin, aber im Sinne dessen, dass wir die Lage genau in die andere Richtung kaprizieren bzw. entsprechend abbilden, dass wir an dieser Stelle strenger sind, weil wir der Meinung sind, dass wir hier eine besondere Herausforderung haben, die wir gemeinsam bewältigen wollten. Das war gestern die Diskussionslage auch bei der Verordnung, die wir hatten. Ich denke, das ist nachvollziehbar.
Das war auch in den letzten Monaten so. 95 % aller Dinge haben wir gemeinsam realisiert. Und wenn wir uns jetzt auch die Beschlussumsetzung von Sonntag ansehen, dann sehen Sie, dass zum Beispiel im technischen Vollzug im Bereich Kita und Schule auch differenziert der Rechtslage, der Ferienlage, der Sondersituation in den Ländern Unterschiede da sind. Das ist auch weiterhin so. Aber der Korridor war immer geeint und ist von uns immer mitgetragen worden. Darauf möchte ich noch mal hinweisen.
Wir wissen nicht, was in den nächsten Monaten kommen wird, denn, wie gesagt, die Menschen entscheiden die Entwicklung jeden Tag neu für die nächste Zeit. Ich kann nur sagen: Heute ist noch einmal ein Zeichen zu setzen, damit wir, wenn es zu einem ganz schwierigen Jahr 2021 kommen sollte, die Chance, die wir jetzt mit den Belastungen verbunden haben, die ich gerade beschrieben habe, auch nutzen.
Wir befinden uns gerade im Unterschriftsverfahren. Das heißt, die Verordnung steht. Es handelt sich hierbei um eine Verordnungsgebung, die in allen 16 Ländern, also deutschlandweit, gleich läuft. Die zeitliche Differenz von Sonntag bis heute bzw. bis morgen, also bis zum Inkrafttreten der Maßnahmen, ist genau der Tatsache geschuldet, dass wir in einem Rechtsstaat zu einem rechtsstaatlichen und belastbaren und auch überprüfbaren Verfahren kommen müssen.
Zur Entscheidung am Sonntag gehören das Befassen im Kabinett, auch im Rahmen der Koalition, mit den Themen, die aufgerufen und umzusetzen sind, das Fassen in eine Verordnung und dann die Freigabe, die in diesen Minuten erfolgt. Danach steht die Verordnung allen zur Verfügung. Das lässt sich aufgrund der Eilbedürftigkeit insgesamt und der objektiven Voraussetzungen, die wir einhalten müssen, nicht ändern. Wir haben aber gerade deswegen versucht, eine möglichst intensive Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Herr Farle, ich verbinde nur eine Frage mit meinem Gewissen: Ich habe einen Amtseid geleistet, nämlich Schaden von diesem Land und von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Das ist für mich eine Gewissensfrage.
Das Zweite müssen Sie mir aufgrund meiner Ausbildung, die ich einmal genossen habe, zugestehen. Ich bin schon in der Lage, Statistiken sehr genau zu lesen. Ich weiß auch, dass Statistiken nicht nur ein Zahlenwerk darstellen, sondern dass sich dahinter Schicksale verbergen, dass es hier um Menschen aus Fleisch und Blut geht mit allem Drum und Dran. Für diese Menschen tragen wir alle Verantwortung. Es geht hier also nicht nur um irgendwelche Balkendiagramme.
Das Dritte, das ich in dem Zusammenhang sagen möchte, ist Folgendes: Diese Maßnahmen machen wir vor dem Hintergrund der Kapazitäten unseres Gesundheitswesens. Da ist es nicht ein
mal vordergründig, wie viel wir in Sachsen-Anhalt inzwischen an Aufrüstung an Intensivbetten vorgenommen haben und wie viel Beatmungsmöglichkeiten in den Intensivstationen wir haben, sondern wie viel Personal wir haben und vor allem wie sich die besonders schweren Fälle durch die Betroffenheit vulnerabler Gruppen entwickelt haben.
Vor diesem Hintergrund, einschließlich auch der täglichen Kommunikation mit den Ärzten und den Einrichtungen, die in diesem Lande Hervorragendes leisten, ist das eine unabweisbare Entscheidung, die dann getroffen werden muss, wenn wir in den nächsten Monaten keine Situation haben wollen, wie wir sie weltweit woanders gesehen haben.
Herr Schmidt, ich bitte Sie, dies immer im Gesamtkontext und nicht immer nur durch das Herausnehmen eines Satzes zu benennen. Die Statistik, die die Bundesregierung für ihre Entscheidungsprozeduren auch in Richtung der Länder zugrunde legt, hat damals eine klare Definition vorgenommen, nämlich die, dass im Prinzip die Nachverfolgbarkeit bei mehr als 50 Fällen zu Problemen führt und demzufolge in diesem Zusammenhang eine schwierige Entwicklung zur Folge hätte.
Das Problem, das wir hatten, ist, dass wir, als wir die Entwicklung unserer Zahlen gesehen haben, als Einzelland noch nicht hätten zu dieser Maßnahme schreiten müssen, weil die Festlegung, die wir mit den Ministerpräsidenten getroffen haben, sich an einer Inzidenzzahl von 50 festgemacht hat.
Man konnte aber sehen, wie sich die Zahl in Deutschland insgesamt entwickelt, auch von Süden nach Norden. Wenn Sie sich die Landkreise bei uns ansehen - bis auf Sonder-Hotspots, die wir in bestimmten Einrichtungen zwischendurch auch hatten -, dann können Sie erkennen, wie es sich auch geografisch so entwickelt, dass wir uns bestimmten Maßnahmen nicht entziehen können; denn die Welt ist keine Insel. Deswegen war die Entscheidung damals genau richtig.
Uns liegen Analysen und Zahlen dazu vor, dass wir, wenn wir es nicht gemacht hätten, einen wesentlich stärkeren Anstieg gehabt hätten, also dieses Vorgehen Effekte mit sich gebracht hat. Allerdings brachte es nicht die Effekte, die wir uns alle, nämlich die 16 Bundesländer und das Bundeskanzleramt und die Bundesregierung, erhofft haben. Deswegen jetzt ein weiterer Schritt.
Uns ist voll bewusst, was dies für Konsequenzen für die Wirtschaft hat. Die Wirtschaftshilfen kosten enorm viel Geld und sie sind notwendig, weil es ein staatlicher Eingriff ist, der entsprechend kompensiert werden muss; zumindest anteilig, also nicht mit Blick auf das Reduzieren des Risikos für das Leben, sondern mit Blick auf den staatlichen Eingriff.
Deswegen kann ich nur sagen: Ja, wir werden diese Unterstützung der Wirtschaftsunternehmen und der vielen Einzelschicksale, die damit verbunden sind, weiter im Auge haben. Dazu laufen gerade Verhandlungen. Der Chef der Staatskanzlei ist übrigens deswegen noch nicht anwesend, weil dazu gerade eine Schalte stattfindet.
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass es bezüglich der Flankierung dieser Maßnahmen in keinem Land dieser Welt einen so großen Aufwand gibt wie in Deutschland. Wir in Sachsen-Anhalt werden uns mit Blick auf unseren Anteil in diesem Zusammenhang ebenfalls solidarisch verhalten.
Uns ist bewusst, dass eine 100-prozentige auf den Einzelfall herunterbrechbare Wirtschaftshilfe nur schwer zu organisieren ist, weil wir mit entsprechenden Systemen arbeiten, die wir pauschalieren müssen, wenn es beispielsweise um die November- bzw. Dezemberhilfe geht. Diese sind beispielsweise mit den Umsätzen des jeweiligen Vorjahresmonats usw. usf. verbunden. Dass dies in dieser Differenziertheit nicht fortsetzbar ist, hat dazu geführt, dass die jetzigen Überbrückungshilfen etwas anders strukturiert sind als die November- und Dezemberhilfen.
Das, was wir zu leisten versuchen, einschließlich des Rechtsrahmens, was die Insolvenzordnung und Ähnliches anbelangt, dient dazu, Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplatzvernichtung zu vermeiden und das, was in diesem Zusammenhang coronabedingt weltweit stattfindet, eben nicht so zu erleben.
Daran müssen wir uns messen lassen. Dass es einen hundertprozentigen Ausgleich nie geben kann und wird - zumindest auf den Einzelfall bezogen -, das ist klar. Wir versuchen zumindest all das, was menschenmöglich ist, auch politisch auf den Weg zu bringen.
Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. Das Ganze muss ständig durch eine massive Kommunikationsoffensive begleitet werden, damit auch bestimmte Verhaltensweisen nicht nachlassen. Aber die Hygieneregeln sind inzwischen bei jedem angekommen - zumindest von der Informationslage her. Ob es Bestandteil des Verhaltens geworden ist, muss man gesondert sehen. Wir können das nur immer wieder damit verbinden, dass die Hygieneregeln auch im privaten Bereich stringent einzuhalten sind, auch zum gegenseitigen Schutz.
Auf der anderen Seite muss ich sagen: In anderen Lebensbereichen, in denen diese Hygieneregeln auch einzuhalten sind, geht das Leben relativ normal weiter. Sprich: Zum Beispiel im Wirtschaftsleben arbeiten die Teams in den Unternehmen weiter. Man kann einen ständigen Rollenwechsel der Menschen nicht erwarten. Es müssen in allen
Bereichen, also im Arbeitsleben und im persönlichen Leben, diese Hygieneregeln gelten. Dazu gibt es ständig Appelle. Mehr kann man nicht machen. Die Möglichkeiten in den Medien, die gegeben sind, versuchen wir schon zu nutzen.
Fakt ist aber eines - das müssen Sie auch sehen -: Ich habe gestern ein Gespräch mit einem der führenden Vertreter der medizinischen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Er steht auf der einen Seite ganz klar zu den Maßnahmen, die wir jetzt bundesweit und in Sachsen-Anhalt ergriffen haben. Auf der anderen Seite sagte er aber auch: Wenn es keine Weihnachtsregelung im eng begrenzten Bereich gibt, dann steigen die Menschen beim Mitmachen irgendwann aus. Das muss man auch sehen.
Sie können so etwas nicht exekutieren. Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt davon, dass die Menschen diese bezüglich der Regularien und der genossenen Freiheits- und Grundrechte auch positiv mit ausfüllen. Es ist inzwischen eine Systemfrage geworden: Schaffen wir es, unser hohes Gut an verfassungsmäßig begründeten Rechten aufrechtzuerhalten und diese Herausforderung zu bewältigen, die andere Systeme autoritärer Art ganz anders bewältigt haben?
Das ist die Herausforderung, die wir annehmen müssen und die wir gerade auch hier im Parlament immer wieder sehen müssen. Es handelt sich inzwischen um eine Systemfrage: Wie kommen wir durch? Wie kommen wir heraus? Wie sieht anschließend, auch wirtschaftlich, zum Beispiel die Europäische Union aus? In welchen Wettbewerb können wir uns im 21. Jahrhundert noch offensiv einbringen?
Die Verordnung wird in diesem Moment auf den Weg gebracht. Wir werden gebetsmühlenartig versuchen, das noch einmal mit allen möglichen Dingen, die wir auch gestern in der Landespressekonferenz mit einem größeren Team des gesamten Kabinetts versucht haben zu erläutern, zu vermitteln.
Wir bitten auch die Medien, mit allem Drum und Dran mitzumachen und es nicht bloß immer kritisch zu sehen. Kritisch muss ein Medium sein - das ist klar. Aber es wird hier auch eine Chance eröffnet. Wir rufen klar dazu auf, bestimmte Sachen nicht immer nach einer inneren Maximierungsstrategie offensiv auszunutzen. Es gibt auch Fallgestaltungen, die sich einbauen lassen in solche Regelungen, in solche Empfehlungen im privaten Bereich. Wir geben Handreichungen, damit das eine mit dem anderen vernünftig verbunden wird, ohne dass es zur Entstehung weiterer Hotspots führt.
Ich halte dem entgegen, dass wir, denke ich, sehr verhältnismäßig handeln und auch die Gesamtsicht einer Gesellschaft im Blick haben. Wir haben zum Beispiel bewusst die Kitas und die Schulen offen gehalten, um unseren Beitrag dafür zu leisten, damit es zu keinem verlorenen Schuljahr kommt und damit die Betreuung der Kinder gesichert ist, auch weil die Wirtschaft weiter arbeiten muss. Das sind doch alles Dinge, mit denen nach vorn gedacht wird und die sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft des Staates im Blick haben als auch den Erfolg einer entsprechenden Lebensplanung für die jungen Menschen.
Wir gehen auch sorgsam damit um, was wir in den einzelnen Phasen machen. Da wird gefragt: Warum habt ihr das nicht eher gemacht? - Dann wäre es möglicherweise noch länger geworden. Der Winter ist noch lang. Wir entscheiden sehr stark lageabhängig und achten darauf, dass wir das mit Kompensationsleistungen finanzieren müssen, die eben nicht überborden sollen und die nicht zu einer untragbaren Last für die nachwachsende, die junge Generation werden sollen. Das ist letztendlich ständig der Abwägungsprozess, den wir im politischen Bereich auf der Bundes- und auf der Landesebene vornehmen. Ich denke, wir haben, auch im Vergleich mit anderen Ländern, bisher eine vernünftige Verhältnismäßigkeit sehr gut gewährleistet.
Die Antwort, die ich damals spontan versucht habe zu geben, basierte auf einer mir wenige Minuten vorher zugegangenen Information, die ich aus dem Treffen zur Abstimmung der Chefs der Staatskanzleien erhalten hatte. Dazu stehe ich auch. Damals war ich im Prinzip der Bote. Sie haben jetzt eine Antwort der Staatskanzlei erhalten. Ich weiß nur - ich bitte dabei um Verständnis -, dass das Thema nach wie vor noch in der Diskussion ist - Herr Willingmann nickt -, weil es eben noch nicht abschließend geklärt ist.
Ich bitte Sie wirklich, weil ich für diese Fachgespräche nicht zuständig bin - das macht die Wirtschaftsministerkonferenz -, dass Sie sich weitere, differenziertere Informationen beim Kollegen Willingmann einholen. Denn das Problem ist eben nicht trivial lösbar.
Ich bin nicht derjenige, der das, wenn es ginge, in irgendeiner Weise verhindern würde. Es geht darum, dass es praktikabel und auch rechtlich möglich sein muss. Dabei kann ich mich darauf verlassen, was die Fachministerien einschließlich der EU und einschließlich des Beihilferechts usw. usf. diesbezüglich zulassen. Das nehme ich dann in der Hoffnung entgegen, dass wir eine maximale Lösung auch für solche Problemfälle hinbekommen. Das werden wir auch nach bestem Wissen und Gewissen weiter tun. Zu allen anderen Zusatzinformationen - das hat gestern auch eine Rolle in unserer Diskussion mit Herrn Willingmann gespielt -, bitte ich Sie, den Wirtschaftsminister zu fragen.
Jedem ist klar, dass es dort einen besonderen Hotspot gibt. Der Burgenlandkreis ist mit seiner geografischen Lage relativ stark von Pendelbewegungen usw. betroffen. Aber es ist auch konkret der Hotspot im Bereich Weißenfels auszumachen. Ich weiß, dass es dort eine sehr in
tensive Prüfung des Verbraucherschutzamtes gegeben hat und dass innerhalb der Werksstrukturen - so die Informationen vom Fachministerium bzw. aus der Behörde - die Einhaltung aller Vorschriften zutage gefördert wurde. Das heißt, das sind Probleme, die im Umfeld der Wohneinrichtungen und auch der Familien entstanden sind. Denn wir wissen schon aus den letzten Monaten, dass diese Branche besonders schwierige Bedingungen hat, um es vorsichtig auszudrücken.
Dem hat der Landrat über eine Allgemeinverfügung ein klares Maßnahmenkonzept zugeordnet, das auch mit dem Pandemiestab besprochen wurde und mit dem man versucht, die Personen, die es in diesem Cluster oder diesem Hotspot besonders betrifft, so abzugrenzen, dass es sich nicht in die Wohnquartiere der Stadt und darüber hinaus noch weiter verbreitet. Das ist eine ganz normale Geschichte. Das haben wir an anderen Stellen auch schon gehabt. Das ist alles nicht vergleichbar, aber das gab es auch in Magdeburg oder in Jessen, jedoch, wie gesagt, mit völlig anderen Ursachen.
Ich denke, dass dort, auch mit dem Pandemiestab flankiert, verantwortlich und verantwortungsbewusst gehandelt wird und dass wir so schnell wie möglich auch diesen Hotspot nicht nur versuchen einzugrenzen, sondern, auch was die Infektionslage anbelangt, auszutrocknen.
Das ist eine klare Zuständigkeit des Landrates, den ich ausdrücklich, auch bezüglich seiner Initiativen, noch einmal bestärken möchte, da konsequent weiterzumachen. Er macht das sehr gut mit seiner Kreisverwaltung und auch mit den Kommunen, die dabei mitmachen; auch der Oberbürgermeister von Weißenfels usw.
Die Anmietung von besonderen Objekten zur Umsetzung der Quarantänemaßnahmen obliegt nicht dem Land, sondern ist vor Ort zu regulieren und zu realisieren. Das ist dort gemacht worden. Wir nehmen gern noch einmal den Hinweis mit. Frau Grimm-Benne hat das schon mit einem Nicken aufgenommen. Wir werden dann gegebenenfalls auch noch nachinformieren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In den letzten Monaten hat es wohl keine Landtagssitzung gegeben, in der wir uns nicht auch der Coronapandemie gewidmet hätten. Es hat dazu allein drei Regierungserklärungen gegeben, zwei von mir, und gestern hat auch der Kulturminister in seiner Regierungserklärung zum Kulturland Sachsen-Anhalt deutlich betont, dass die Kultur
schaffenden in der Coronakrise mit der Unterstützung von Bund und Land rechnen können.
Ich will gleich noch dazusagen: Wir haben bereits, lieber Herr Hövelmann, aus dem Landeshaushalt, auch neben dem, was Sie gesagt haben, unter dem Programmnamen „Kultur ans Netz“ dreimal drei Monate 1 000 €, also insgesamt pro Antragsteller 3 000 €, gezahlt. Wir sind gerade am überlegen, nachdem wir durchforsten, was der Bund jetzt übernimmt oder nicht, damit es keine sich gegenseitig ausschließende Doppelförderung im Ansatz gibt, ob wir dieses eventuell wieder auflegen. Wir haben dazu über den Finanzausschuss durchaus die Möglichkeiten.
Das fehlte in Ihren Äußerungen, deswegen will ich das noch nachschieben.
Im Übrigen, um das gleich mit loszuwerden, damit ich danach die Möglichkeit habe, am Sprechtext zu bleiben, um meine zehn Minuten einhalten, will ich nur sagen: Der Kollege Willingmann ist natürlich jedes Mal, nicht nur in der Kabinettssitzung, sondern auch in vielen Telefonaten mit mir und den Kollegen, in der Lage gewesen, alles das mit auf den Weg zu bringen, einschließlich der in seiner Federführung stehenden Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um unsere Interessen insgesamt als Team der Landesregierung, des Kabinetts rüberzubringen.
Wenn ich Ihnen allein meinen SMS-Verkehr mit der Kanzlerin zu diesem Thema, auch was den zeitlichen Ablauf und die Beschleunigung anbelangt, zeigen würde - das ist natürlich der Diskretion unterworfen -, dann wüssten Sie, dass wir diejenigen waren, die wirklich dazu beigetragen haben,
dass es
- so die Aussage der Bundesregierung - am 25. November 2020 möglich ist, erstmals in der deutschen Geschichte und einmalig international direkt beim Bund aus dem Bundeshaushalt - als Antragsteller aus unserem Land - Mittel zu beantragen.
Das gab es so noch nie. Das geht letztendlich nur über den Elster-Abgleich, um anhand der Steuernummer zu sehen, ob derjenige überhaupt existiert. Das Geld kommt direkt vom Bundeskonto. Natürlich muss das im Nachgang kontrolliert werden, wenn mehrere Abschlagszahlungen kommen; dazu gleich mehr in meinem Text.
Ich möchte nur, dass Sie wissen, dass wir wirklich erfolgreich waren und ich der Kanzlerin danke,
dass sie das, was sie mit uns gemeinsam besprochen, aber vor allen auch sie selbst versprochen hat, dann in ihrem eigenen Apparat mit durchgedrückt hat.
Dass wir ihren Bundesfinanzminister und ihren Bundeswirtschaftsminister immer als Doppelpack gesehen haben, das ist auch klar. Letztendlich haben sie sich gefunden. Ich denke, egal auf welcher Ebene unterscheiden sich Finanzminister nie in ihrer Verantwortung, aber sie unterscheiden sich immer deutlich von den jeweiligen Wirtschaftsministern in der jeweiligen Ebene. Das ist aber auch deren Aufgabe, sonst könnten wir die Ministerien gleich zusammenlegen, was es schon einmal in der Form in der bundesrepublikanischen Geschichte gegeben hat, aber nicht so besonders erfolgreich war.
Machen wir jetzt weiter, dann kann ich wenigstens diesen Zettel schon einmal zur Seite legen. Dass wir uns auch am heutigen Tage diesem Thema so ausführlich zuwenden, ist gut und richtig, denn Covid-19 bedroht nicht nur das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserem Land, es ist auch eine Bedrohung für die Wirtschaft, für Kunst und Kultur, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir erleben, wie sich die Geister scheiden an der Sinnhaftigkeit der gegen die Ausbreitung des Virus ergriffenen Maßnahmen und an ihrer Befolgung und wie die Einschätzungen darüber variieren, was der Staat in dieser Situation leisten sollte und überhaupt leisten kann. Letztere Frage ist durchaus berechtigt; denn
ich will nicht irgendwann einmal aus dem Amt scheiden und meinen Enkeln nicht mehr in die Augen sehen können. Das muss man auch klar so sagen.
Denn auch die werden Pandemien zu bewältigen haben, auch die werden Flutkatastrophen haben. Wenn sich das Klima weiter verändert, werden die noch ganz andere Probleme haben, und denen müssen wir auch noch ein bisschen Luft zum Atmen lassen - nicht nur, dass wir sie in die Welt gesetzt haben oder meine Kinder in der Fortfolge der Generationen, sondern wir brauchen auch die Chance, denen noch Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Ich denke, die Verantwortung haben wir alle.
Deswegen ist zum Beispiel der § 28a des Infektionsschutzgesetzes dabei eine wichtige Orientierung. Vor allem bringt er eine deutliche Verbesserung der Rechtssicherheit. Weil er keine Automatismen schafft, behalten wir unsere bisherigen
Spielräume und bleiben verantwortlich für das, was wir in Sachsen-Anhalt tun und was hier gilt.
Wichtig ist - das ist unsere Maxime seit Beginn der Pandemie -, dass wir immer wieder gemeinsam, auch in Abstimmung mit dem Landtag, einen ausgewogenen Mix finden zwischen notwendigen Schutzmaßnahmen und normalem wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Leben in unserem Land. Wir dürfen dabei nicht ausblenden, welche Gefahr von Corona ausgeht, aber wir sollten angesichts der Ausbreitung des Virus auch nicht in Panik verfallen.
Zugleich müssen wir darauf schauen, welche Hilfsmaßnahmen für betroffene Branchen notwendig und leistbar sind und wo unsere Grenzen liegen. Wir müssen auch an kommende Generationen denken - ich sagte es bereits.
Wichtig ist mir daher, deutlich zu machen, dass der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bereits vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben zur Krisenbewältigung und auch zur Begleitung vieler Einzelschicksale, die wir zuhauf kennen.
Das Land hat mit einem Nachtragshaushalt 2020 in Höhe von 500 Millionen € schnell auf die Coronapandemie reagiert. Dort haben wir noch ein bisschen Luft. Der Finanzausschuss hat sich ausdrücklich vorbehalten, das mit zu steuern. Das ist die höchste Form der parlamentarischen Beteiligung. Wir können keine Programme auflegen, wenn Sie die nicht freizeichnen; das ist auch gut so, denn Sie sind der Haushaltsgesetzgeber.
Der Bund hat im Juni ein 130 Milliarden € schweres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket aufgelegt. Von den einzelnen Bausteinen des Konjunkturpakets können auch die Unternehmen in Sachsen-Anhalt profitieren, und die breitgefächerten Maßnahmen können wichtige Impulse setzen, um die enormen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen und gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes zu investieren.
Das Land stellt bei vielen Sofort- und Konjunkturhilfen des Bundes die Kofinanzierung bereits zur Verfügung. Die Summe, die insgesamt fließen wird, lässt sich zwar noch nicht abschließend bemessen, aber wir stärken mit Landesmitteln auf jeden Fall Bundeshilfen. Das ist auch der Ansatz, der bisher gut gegriffen hat.
Besonders hilfreich für unsere Unternehmen sind nach dem Auslaufen der Soforthilfe im Juni die Anschlusshilfen unter dem Titel „Überbrückungshilfe für KMU“, mit der kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige zunächst bis Dezember 2020 weitere Unterstützung von bis zu 50 000 € monatlich erhalten können, die sogenannte „Überbrückungshilfe II“.
Da die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, ist die Möglichkeit für viele kleine und mittlere Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen nur eine begrenzt nutzbare Möglichkeit. Wir wissen, dass das auch von den Hausbanken und von vielen anderen Komponenten abhängt. Deshalb gilt es, Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zu organisieren. Die Bundesregierung hat mit den Wirtschaftsministern der Länder nunmehr auch den Rahmen dieser Novemberhilfe mit einem Volumen von 10 Milliarden € aufgestellt.
Mit Blick auf nächste Woche kann ich nur sagen: Wenn es in bestimmten Bereichen und Hotspots - oder wie auch immer wir das nachher strukturieren - noch Prolongationen bestimmter Eingriffe des Staates geben sollte - ich will gar nicht in die Glaskugel schauen, weil dieser Prozess der Diskussion auf Länderebene und auch mit dem Bund gemeinsam läuft -, dann ist das nur denkbar vor dem Hintergrund der Urteilslage, dass das finanziell unterfüttert wird, ansonsten können wir das nicht machen.
Wenn der Bund nicht die Novemberhilfe auch als Dezemberhilfe wenigstens partiell für die Zeit, wo es greifen sollte, zahlt, ist eine Fortsetzung bestimmter Maßnahmen überhaupt nicht denkbar. Das nur als Vorüberlegung, ohne dass ich damit irgendetwas schon präjudizierend gesagt habe. Das ist eine klare Geschichte.
Ansonsten ist die Angemessenheit einem Verwaltungsgericht gegenüber nicht vermittelbar. Trotz aller Veränderungen, die wir am Mittwoch im Bundestag und im Bundesrat an den gesetzlichen Regelungen vorgenommen haben, ist das die dringende Notwendigkeit, die im Sinne der Angemessenheit und Zumutbarkeit auch weiterhin gilt.
Ich muss einmal auf meine Zeit gucken. - Oh, die Uhr läuft hier ziemlich schnell.
Das ist richtig; das stimmt. Ich messe ja auch die CO2-Konzentration an meinem Platz und kann nur sagen, sie müsste normalerweise 400 ppm betragen. Das wäre der natürliche Pegel, den wir haben. Aber auch der ist eigentlich zu hoch. Als ich mit meinem Studium angefangen habe, hatten wir 360 ppm.
Jetzt haben wir hier ständig um die 500 oder 600. Was wird dort angezeigt, Herr Robra?
- 529. - Das zählt jetzt nicht als meine Redezeit, Herr Präsident. Es ist trotzdem wichtig. - Wir haben jetzt 529 ppm in diesem Saal. Ab 1 000 ppm würde es gefährlich werden, sodass wir alle den Saal verlassen müssten. Aber 500 ppm sind immerhin etwa 150 ppm über dem Normalpegel. Das ist das, was wir hier gemeinsam erzeugen.
Ich habe es vorhin beobachtet: Je intensiver hier auch von der Lautstärke her kommuniziert wird, umso mehr geht die CO2- und damit auch die Aerosolkonzentration nach oben.
Ich habe mir vorgenommen, dass ich ab einem bestimmten Punkt den Raum verlasse. Ich sage das nur, damit Sie sich nicht wundern, wenn ich nicht immer hier sitze. - So viel heute dazu.
Ich möchte vielleicht noch kurz auf Folgendes hinweisen. Sie können meinen Redetext in Bezug auf die Zahlen gern nachlesen. Es wäre vermessen, wenn ich das gute Ergebnis, das wir mit dem Bund erzielt haben, an dieser Stelle einfach noch einmal rekapituliere. Sie haben ja auch schon von dem hervorragenden Erfolg unserer Regierungsarbeit gesprochen, lieber Herr Hövelmann, flankiert auch durch die gute parlamentarische Begleitung.
Deswegen will ich an dieser Stelle eigentlich nur allen danken, die das bisher ermöglicht haben, und noch einmal darauf hinweisen: Wir sind noch nicht durch mit dem Thema des sogenannten Unternehmerlohns. Da werden wir bei der Europäischen Union wahrscheinlich auf Granit beißen. Denn wir haben eine Grundsicherung, die in Europa sowieso einzigartig ist; darauf verweist man aus beihilferechtlichen Gründen immer.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht mit anderen Ansätzen der unmittelbaren Unternehmensförderung vielleicht doch noch eine Lücke finden, die beihilferechtlich möglich ist. Daran müssen wir arbeiten. Auch die Wirtschaftsminister müssen sich diesbezüglich noch etwas einfallen lassen. Wir hoffen eigentlich auch - zusammen mit dem Kulturminister -, dass das, was für die Kulturschaffenden möglich wäre, nicht von diesem beihilferechtlichen Ausschluss betroffen ist, sodass wir, mit einem anderen Namen versehen, dann doch, weil es sich hierbei um eine völlig andere Konstellation handelt, eine Förderung für die Kultur und die Kulturschaffenden organisieren zu können, die
in der Europäischen Union dann auch einzigartig wäre. Aber es muss uns, wie gesagt, jetzt gelingen, das auf den Weg zu bringen. Die finanziellen Voraussetzungen dafür sind vorhanden.
Eines muss ich auch klar sagen: Wir sprechen bei vielen Dingen, was den Bund und seine Zusagen anbelangt, nicht über das Geld. Dort ist eine gewisse Reserve vorhanden - nicht beliebig, aber es ist noch eine Reserve vorhanden. Es geht um das rechtlich Belastbare, damit die zuständige Kommissarin bei der EU das freizeichnet. Das ist ein täglicher Kampf.
Nach Aussage des Bundes können die Antragstellungen am 25. November 2020 anlaufen. Dann werden wir sehen, was funktioniert. Das, was nicht funktioniert, muss knackig nachgearbeitet werden in Richtung der Behörden, die letztendlich bundesseitig tätig sind. Dann schauen wir uns in Ruhe - nicht in Ruhe, was den zeitlichen Aspekt anbelangt, sondern was die fachliche Belastbarkeit anbelangt -, aber auch in aller Schnelligkeit an, wo Lücken bestehen, die wir unbedingt schließen wollen. Dann werden wir versuchen, weiterhin verantwortliche Wirtschaftspolitik zu machen, damit wir möglichst wenige Unternehmen und möglichst wenige Arbeitsplätze in Gefahr bringen.
Dass eine Betroffenheit insgesamt vorhanden ist - damit möchte ich vielleicht schließen -, das ist klar. Das ist keine Frage der Definition, was direkt betroffen ist, was mittelbar betroffen ist und was man in Förderprogramme hineinpacken kann oder nicht. In einem Europa, in dem faktisch die gesamte Karte bezüglich der Infektionszahlen dunkelrot gezeichnet ist und wo die Wirtschaft in großen Bereichen zum Erliegen oder zum Teil zum Erliegen gekommen ist, ist es angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik als Exportland mit einem Exportanteil von 40 %, von dem bisher wiederum 60 bis 70 % - je nach Branche - allein in die Europäische Union transferiert worden sind, klar, dass wir alle eine Betroffenheit aufweisen, wenn wir die Coronapandemie nicht in den Griff bekommen.
Deswegen sind - das verbinde ich noch einmal mit einem Appell - alle Maßnahmen, die wir mit Augenmaß, mit regionaler Differenzierung durchführen und noch durchführen müssen, notwendig, damit wir das wirtschaftliche Geschäft wieder zum Laufen bekommen
und damit wir es schaffen, dass wir die Menschen so schnell wie möglich wieder mit einer positiven Perspektive, mit Motivation, aber auch mit einer materiellen Perspektive versehen, sodass sie sich nicht nur auf das Weihnachtsfest und auf den Jah
reswechsel freuen können - möglichst in der Familie und mit allem, was dazugehört -, sondern dass sie das Jahr 2021 auch mit der Hoffnung beginnen, dass es ein besseres Jahr wird als das Jahr 2020. Darum können wir alle uns bemühen. - Herzlichen Dank und alles Gute.
Ich verstehe jetzt Ihre Frage in diesem Zusammenhang nicht.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass das, was ich hier in Bezug auf das Beihilferecht gesagt habe, der aktuelle Stand ist, den ich gerade zugemailt bekommen habe, und zwar von einer Ebene, die das auch mit der Europäischen Union zu verhandeln hat.
Darauf beziehe ich mich bezüglich der Aussage, die ich hier getroffen habe, und zwar unter dem Stichwort „Unternehmerlohn“. Dazu habe ich gesprochen. Das ist die aktuelle Information. Diese können Sie gern, wenn Sie das wollen, auf meinem iPad nachlesen. Damit ist das Thema für mich dann auch erledigt.
Im Übrigen möchte ich solche Bemerkungen, wie Sie sie am Anfang gemacht haben, hier nicht kommentieren. Das ist nicht mein Stil und das wird auch nie mein politischer Stil werden.
Gut, ich will jetzt weder die ganze Genese noch die politische Diskussion bewerten. Ich will nur eines sagen: Das Bemühen der verschiedenen politischen Parteien und auch der Abgeordneten, die sich dazu geäußert haben, wie auch die Diskussionen, die in der gesamten Bevölkerung dazu laufen, sind für mich zunächst einmal ein Zeichen dafür, dass wir alle besorgt sind, dass wir alle einen großen Handlungsbedarf sehen und dass wir Lösungen brauchen in einer Situation, in der Deutschland und Europa noch nie gewesen sind. Das muss man klar sagen.
Deswegen ist das für mich eine Geschichte, bei der ich vielleicht nicht jedes Wort auf die Goldwaage lege und bei der einfach auch immer die Betroffenheit, die wir tagtäglich bis in das Familiäre hinein spüren - ich erlebe das auch gerade bei mir persönlich -, mitschwingt. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist folgende: Nachdem wir am 28. Oktober 2020 diese Vereinbarung getroffen haben, haben wir uns sehr intensiv und auch sehr schnell an die Arbeit gemacht und haben eben gemerkt, dass bestimmte Instrumentarien - bis hin zum Beihilferecht - für eine Pandemie so nicht geschaffen waren. Das hat letztendlich zahlreiche Ausnahmen bzw. Vereinbarungen, was zum Beispiel die Laufzeit für den Monat November anbelangt, auch mit Brüssel erforderlich gemacht, um das normale Schönwetterkonzept der Europäischen Union für eine solche Ausnahmesituation, die noch anhalten wird, überhaupt nutzbar und auch gangbar zu machen. Ich muss sagen, dabei haben sich die Kanzlerin, der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister wirklich reingekniet.
Wir haben es diesmal auch vom zeitlichen Ablauf her gut geschafft. Wenn ich das einmal mit der Flutschadensregulierung und ähnlichen Dingen vergleiche, die damals auch schon relativ schnell gegangen sind - auch durch konzertiertes Agieren -, stelle ich fest: Wir haben das jetzt in ein vernünftiges zeitliches Korsett hineinbekommen, einschließlich des Verzichts auf Zwischenstufen mit den Landesbanken usw., was ja auch wieder zu zeitlichen Verzögerungen und Verrechnungsmodalitäten geführt hätte. Wir können die Antragstellerinnen und Antragsteller also direkt auf das Bundeskonto zugreifen lassen. Das haben wir zum ersten Mal überhaupt so hinbekommen.
Vor diesem Hintergrund bin ich dankbar dafür, dass das eine Mannschaftsleistung war, die sich für Deutschland insgesamt sehen lassen kann.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronakrise betrifft nicht allein Deutschland, sie betrifft nicht allein Europa, die Coronakrise betrifft die ganze Welt. Und so, wie wir heute hier diskutieren, wird überall auf der Welt diskutiert. Die Maßnahmen, die wir im Kampf gegen das Virus verhängt haben, werden manchmal weniger einschneidend, manchmal drastischer auf der ganzen Welt verhängt.
Sachsen-Anhalt ist keine Insel der Glückseligen, die vom Coronavirus verschont bleibt; das muss uns allen bewusst sein. Gewiss: Lange haben wir es durch ein fein abgestimmtes Instrumentarium und eine gute Abstimmung zwischen Land und Kommunen geschafft, die Ausbreitung des Virus zu verzögern und zeitweise zurückzudrängen. Ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt danken, die dies durch ihr verantwortungsbewusstes Handeln ermöglicht haben.
Doch nun steigen auch bei uns die Fallzahlen rapide, auch wenn wir immer noch besser dastehen als die meisten anderen Bundesländer. Selbst wenn die Lage bei uns noch nicht so zugespitzt ist wie in anderen Regionen Europas: Machen wir uns bitte nichts vor! Es hat keinen Sinn, jetzt in Vogel-Strauß-Manier den Kopf in den Sand zu stecken und die Existenz des Virus auszublenden. Das bringt das Virus nicht zum Verschwinden. Es ist jetzt auch nicht die Zeit für parteipolitische Ränkespiele, gegenseitige Schuldzuweisungen und Belehrungen.
Was die Menschen von uns erwarten, ist, dass wir handeln, dass wir Lösungen für den Weg aus der Krise finden. Die Menschen erwarten ebenso, dass dies schnell und fundiert geschieht.
Schon jetzt ist offenkundig: Wenn wir jetzt nicht gehandelt hätten, würden wir auf den Intensivstationen bald chaotische Verhältnisse haben. Es würde noch viel mehr Tote geben und die Ärzteschaft müsste in einer Triage Menschen abweisen, die damit dem sicheren Tod geweiht wären.
Diese Schreckensdystopie, die in anderen Staaten bereits Realität ist, wollen und müssen wir gemeinsam verhindern. Dieser Aufgabe haben wir uns in Sachsen-Anhalt gestellt. Das haben auch die Regierungschefs der Länder in Abstimmung mit der Bundeskanzlerin in der letzten Woche getan.
Seit Beginn der Pandemie war der Landesregierung und mir dabei immer die Abstimmung mit dem Landtag von Sachsen-Anhalt wichtig. Ich habe mich an dieser Stelle seit Ende März bereits viermal an Sie gewandt, um Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Covid-19Pandemie zu erläutern, um Ihre Fragen zu beantworten und Hinweise aus dem Parlament aufzunehmen. Angesichts der dramatischen Zuspitzung der Situation und aufgrund der Schwere der neuerlichen Eingriffe ist es der Landesregierung wichtig, nicht allein die sie tragenden Fraktionen, sondern die Gesamtheit dieses Hohen Hauses
über die Lage in Deutschland und im Speziellen in Sachsen-Anhalt zu informieren sowie die beschlossenen Maßnahmen Ihnen gegenüber zu erläutern.
Dass die Lage dramatisch ist, steht außer Zweifel. Wir beobachten in Sachsen-Anhalt, wie in Deutschland insgesamt, seit Anfang Oktober eine stetig zunehmende Anzahl an Neuinfizierten. Darüber hinaus ist zuletzt eine so auch von Experten nicht erwartete Beschleunigung der Verbreitung des Covid-19-Virus zu verzeichnen. In einem Zeitraum von wenigen Wochen hat sich in Sachsen-Anhalt die Zahl der Neuinfizierten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mehr als verachtfacht und in den meisten anderen Ländern liegt der Wert noch bedeutend höher.
Wie in Deutschland insgesamt bereits seit geraumer Zeit können wir auch in unserem Land inzwischen etwa drei Viertel der Neuinfektionen nicht mehr eindeutig einem konkreten Ansteckungskontakt zuordnen und daher nicht mehr wirksam eindämmen. Setzt sich diese Entwicklung fort, droht eine unkontrollierbare Ausbreitung des Virus, die, wie es die Kanzlerin richtig darstellte, nicht allein den phasenweisen Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems zur Folge hätte, sondern mittelfristig auch andere Infrastrukturen in Gefahr bringen würde, dies mit massiven sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben in diesem Zusammenhang gemeinsam die Gefahr eines nationalen Gesundheitsnotstandes festgestellt, der in wenigen Wochen alle Teile der Bundesrepublik erfassen würde, sollte sich diese Entwicklung fortsetzen.
Auch in Sachsen-Anhalt wird die Pandemie ohne weiteres Zutun mit einer nur kurzen Verzögerung denselben Verlauf nehmen wie in den anderen, bisher noch stärker betroffenen Bundesländern. Um dies abzuwenden, müssen temporär auch in Sachsen-Anhalt Eindämmungsmaßnahmen wieder ausgeweitet werden. Dies tun wir nicht allein aufgrund der Lage in Sachsen-Anhalt, sondern wir verstehen dies auch als ein Zeichen der nationalen Solidarität, der Solidarität gegenüber den Bundesländern, die besonders unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden haben. Aber wir tun es auch im Wissen darum, dass die derzeitigen Maßnahmen nur Erfolg haben können, wenn sie in der gesamten Bundesrepublik gleichzeitig und identisch greifen.
Darum hat die Landesregierung letzten Donnerstag in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Maßnahmen im Rahmen einer zweiten Änderung der Achten Eindämmungsverord
nung umzusetzen. Hauptziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Dies soll helfen, die Zahl der Kontakte möglichst schnell um bis zu 75 % zu senken.
Wir alle haben gesehen, wie wirksam Kontaktbeschränkungen in der ersten Zeit der Pandemie zu deren Eindämmung beigetragen haben. Das muss uns nun erneut gelingen.
Die Unterbindung von möglichst vielen Kontakten soll zudem dadurch erreicht werden, dass auch die Anzahl der Orte, an denen es zu vielen Kontakten kommen kann, für eine absehbare Zeit reduziert wird.
Wir sollten dabei aber nicht vergessen, dass die Kontaktbeschränkungen für den November sehr viel weniger rigide sind als diejenigen im Frühjahr. So ist es das vorrangige Ziel der Länder und des Bundes, Kindern und Jugendlichen weiterhin den Besuch von Kindertagesstätten, Horten und Schulen zu ermöglichen. Auch bleiben Einrichtungen des Handels und des Handwerks, die im Frühjahr noch schließen mussten, unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. So sollen die Auswirkungen der notwendigen Eindämmungsmaßnahmen auf die deutsche Wirtschaft so weit wie möglich begrenzt werden. Wir dürfen schließlich in der Pandemie nicht die Zukunftschancen unseres Landes verspielen.
Daher haben wir beschlossen, zur Reduzierung der Kontaktmöglichkeiten in erster Linie Institutionen und Einrichtungen zu schließen und Veranstaltungen zu untersagen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Darüber hinaus soll auf nicht notwendige Reisen und überregionale tagestouristische Ausflüge verzichtet werden, dies mit dem Ziel, die Mobilität und damit die Möglichkeit vieler Kontakte zu verringern.
Der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder war bei dieser Entscheidung sehr bewusst, dass von den beschriebenen Schließungen und Verboten erneut Selbstständige, Unternehmen und deren Mitarbeiter in einem hohen Maße betroffen sind, die bereits seit dem Beginn der Pandemie massiv unter den beschlossenen Maßnahmen leiden. Ich persönlich kann daher die Enttäuschung und vor allem die Sorge derjenigen Betroffenen, deren Briefe, E-Mails und Telefonanrufe mich in den vergangenen Tagen erreichten bzw. die ich persönlich sprechen konnte, wie den DEHOGA-Vorstand und weitere Vertreter von Kammern und Verbänden, gut nachvollziehen.
Ich bedauere diese neuerliche Einschränkung des öffentlichen wie privaten Lebens nicht nur sehr;
sondern ich kann auch den Unmut vieler Menschen verstehen.
Für mich war es in diesem Zusammenhang bei meiner Entscheidung für erneute Kontaktbeschränkungen daher besonders wichtig, dass der Bund ein Hilfsprogramm in einem außergewöhnlichen Umfang über insgesamt 10 Milliarden € zugesagt hat. Die von den beschlossenen Maßnahmen erfassten Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen sollen zeitnah und unbürokratisch für die Einschränkung ihres Geschäftsbetriebes Hilfe erhalten. Ich füge ein: Das war eine ganz wesentliche Voraussetzung und daran wollen wir uns auch insgesamt messen lassen. Deswegen werden wir dieses Prozedere, das die Bundesregierung derzeit bearbeitet, jeden Tag beschleunigen helfen.
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Selbstständigen soll ein Anteil von 75 % des entsprechenden Umsatzes aus dem November 2019 erstattet werden. Für Unternehmen und Selbstständige, die im November 2019 noch keine Umsätze aufwiesen, zum Beispiel weil die Unternehmen erst danach gegründet wurden, soll zudem eine adäquate Regelung verabredet werden. Bei Soloselbstständigen, die es vor allem im Kulturbereich gibt, soll ein Zwölftel des Jahresumsatzes 2019 die Bemessungsgrundlage sein.
Für größere Unternehmen werden die Hilfen so gestaltet sein, dass die beihilferechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus werden die Programme für die hauptsächlich betroffenen Wirtschaftsbereiche, wie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, sowie für Soloselbstständige verlängert und verbessert.
Ein weiteres Element wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Morgen befasst sich der Finanzausschuss dieses Hohen Hauses mit der Beschaffung von 500 000 Antigen-Schnelltests. Die ersten 100 000 Tests könnten, sofern der Ausschuss dem zustimmt, noch in dieser Woche bestellt, somit schnellstmöglich geliefert und über die Bundeswehr an die Gesundheitsämter verteilt werden. Damit stellen wir ein wichtiges Instrument für den Schutz vulnerabler Gruppen zu Verfügung.
Verehrte Abgeordnete! Wir stehen vor der Notwendigkeit, einerseits schnell effektive Eindämmungsmaßnahmen umzusetzen. Andererseits
wollen wir zugleich Kindertagesstätten, Horte und Schulen offen halten sowie die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, soweit dies möglich ist, begrenzen. Angesichts dieser Herausforderung sind - damit teile ich die Einschätzung der Bundesregierung - die beschlossenen
Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.
Bezogen auf Sachsen-Anhalt bedeutet die Übertragung dieses Beschlusses, dass wir zumindest vorübergehend den Weg der verantwortlichen Rückführung der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen, also unseren Sachsen-Anhalt-Weg, verlassen müssen und erst in einigen Wochen weitergehen können. Das ist aus den von mir beschriebenen Gründen richtig und wichtig. Es ist wichtig für die Menschen, die jetzt motiviert werden müssen, sich auf das, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, einzulassen. Zugleich hält die Landesregierung grundsätzlich an ihrem Kurs der regional differenzierten Interventionen und des Grundvertrauens gegenüber der breiten Mehrheit der Bevölkerung fest.
Aus diesem Grund haben wir auch bewusst keine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, sondern lediglich die bestehende Achte Verordnung für vier Wochen abgeändert bzw. ergänzt. Diese Änderungsverordnung liegt Ihnen vor, weshalb ich nicht jede Maßnahme im Detail benennen muss. Ergänzt wird sie durch zielgenaue Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte, wo dazu Anlass besteht. Die große Differenzierung im Lande kann man jeden Tag den Medien entnehmen.
Lassen Sie mich jedoch ausdrücklich festhalten, allen beschlossenen Maßnahmen liegt eine grundsätzliche Überlegung zugrunde: Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger oder umfassender sind Beschränkungen erforderlich und desto größer wird die Gefahr, dass es wie in anderen Staaten zu Ausgangsverboten kommen kann. Das ist eine Erkenntnis, die die Landesregierung dazu bewog, den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs und der Bundeskanzlerin fast eins zu eins zu übernehmen, anstatt einen eigenständigen Weg Sachsen-Anhalts zu gehen.
Zur Durchsetzung dieser Maßnahmen hat die Landesregierung zudem zeitlich befristet den Bußgeldkatalog angepasst und die Möglichkeit geschaffen, die Ordnungskräfte vor Ort durch Sicherheitskräfte zu unterstützen. Das heißt, die Umsetzung der Maßnahmen wird kontrolliert und Verstöße dagegen werden sanktioniert. Dies sind wir all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig, die ihre Verantwortung wahrnehmen und die ihr persönliches Verhalten der verschärften Situation anpassen. Es sind notwendige Maßnahmen, die wir in den einzelnen Regionen praktizieren und die in sehr unterschiedlicher Form zur Anwendung kommen, je nachdem, wie es die jeweilige Situation erfordert.
Die Akzeptanz dieser temporären Maßnahmen ist wichtig und wird darüber entscheiden, inwieweit
das, was wir zeitlich auf vier Wochen limitiert haben, ausreicht. Das ist auch das, was wir mit der Kanzlerin verabredet haben. Wir werden in 14 Tagen, am Montag in zwei Wochen, die vorliegenden Zahlen evaluieren und möglicherweise über fachliche Konsequenzen nachdenken, wenn es darum geht, die verbleibenden zwei Wochen so zu nutzen, dass die Eindämmung der Pandemie deutschlandweit erfolgreich sein kann.
Genauso wichtig ist es, die Wirkung der Maßnahmen jederzeit im Blick zu behalten. Ich sage den Bürgerinnen und Bürgern Sachsen-Anhalts nicht nur zu, dass die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund zwei Wochen nach Inkrafttreten der Maßnahmen eine Evaluierung vornehmen wird, sondern auch, dass keine Einrichtung und kein Betrieb länger geschlossen werden, keine Veranstaltung länger untersagt bleiben wird, als es zur akuten Bekämpfung der Pandemie notwendig ist.
Damit sich diese Notwendigkeit für die beschlossenen Maßnahmen möglichst zeitnah erübrigt, müssen wir uns alle darauf besinnen, dass wir selber Teil der Lösung sind. Es muss uns gelingen, in Deutschland die zweite Welle der Covid-19-Pandemie zu brechen. Wir müssen es schaffen, die Zahl der Neuinfektionen nachhaltig zu reduzieren und damit wieder eine deutlich flachere Infektionskurve zu erreichen.
Die aktuellen Zahlen für heute haben Folgendes zutage gefördert: Allein von gestern Nachmittag zu heute Vormittag sind weitere 104 infizierte Personen in Sachsen-Anhalt registriert worden. Wir haben im Land eine pro 100 000 Einwohner gerechnete auf sieben Tag saldierte Quote von 56 Infizierten erreicht. Das ist eine Situation, die jenseits der Schwelle ist, die wir politisch vereinbart haben, um automatisch mit Sondermaßnahmen zu reagieren.
Wenn wir mit den Maßnahmen erfolgreich sind, kann das Wiedererreichen eines höheren Maßes an Lebensqualität in der Advents- und Weihnachtszeit Ergebnis der Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt und in Deutschland sein. Aber - das füge ich ein - das ist kein Automatismus. Das hängt davon ab, wie wir die nächsten vier Wochen gemeinsam und mit großer Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen gestalten.
Daher appelliere ich an alle Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter: Helfen Sie dabei mit! Nehmen Sie Verantwortung für Ihre Mitmenschen wahr! Befolgen Sie die beschlossenen Maßnahmen! Lassen Sie uns gemeinsam zurück auf den Sachsen-Anhalt-Weg finden!
Leisten Sie Ihren Beitrag dazu - das geht nur gemeinsam -, dass wir unser Land gut durch diese bisher noch nicht da gewesene Krise bringen.
Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen, verehrte Abgeordnete, Frau Präsidentin. Wenn wir unseren Blick auf unser Land richten, dann sehen wir, wie sich in den letzten Monaten eine in Teilen auch sehr gegenläufige Entwicklung gezeigt hat. Die Effekte, die wir im Frühjahr erreicht haben, und die hohe Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger damals, auch sehr stark beeinflusst von den Bildern, die weltweit über die Medien transportiert worden sind, haben dazu geführt, dass wir es - auch mit dem saisonalen Vorteil des Sommer - geschafft haben, auf ein sehr, sehr niedriges Niveau bei den Infektionen zu kommen. In dieser Zeit haben wir es auch geschafft, in vielen Bereichen unserer Gesellschaft mit entsprechenden Hygieneplänen wieder die Arbeitsfähigkeit zu sichern, und konnten damit versuchen, die wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen.
Die jetzige Situation, wiederum sehr stark negativ beeinflusst durch saisonale Einflüsse - das ist, wie gesagt, ein europaweites Phänomen -, führt dazu, dass wir glauben, wir würden viele Dinge, die wir erlangt und erreicht haben, wieder verlieren. Ich bin aber, weil jeder Tag neu darüber entscheidet, was in den folgenden 14 Tagen in unserem Lande passiert, zutiefst überzeugt davon, dass wir es durchaus in der Hand haben, diesen Prozess weiterhin zum Positiven zu steuern, und dass es zumindest in deutlichem Maße gelingen kann, den Anstieg der Zahlen, die wir gerade in den letzten zwei, drei Wochen erlebt haben, deutlich zu bremsen und gegebenenfalls sogar trotz der bevorstehenden Wintermonate umzudrehen. Das ist keine Unmöglichkeit.