Andreas Schumann
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Last Statements
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gerade einmal ein Jahr vergangen, seitdem wir in diesem Hohen Hause das Jagdgesetz des Landes SachsenAnhalt novelliert haben. Es gibt gute Gründe, hier in einzelnen Punkten nachzujustieren; denn inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest in Brandenburg und in Sachsen angekommen.
Seit dem ersten Fund eines an der ASP verendeten Wildschweines sind mittlerweile 13 Wochen vergangen. In Brandenburg sind seit der vergangenen Woche 53 weitere ASP-Fälle amtlich bestätigt worden. Damit steigt deren Anzahl auf 278. In Sachsen hingegen wurden zuletzt am 1. Dezember vier Fälle gemeldet. Insgesamt gibt es dort 15 amtlich bestätigte Fälle.
Wir möchten, dass mit der heutigen Änderung begrenzt auf die Zeit des bestätigten Vorkommens der ASP in Deutschland das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden bei Bewegungsjagden auch auf nicht beteiligte Jagdbezirke nach fristgemäßer vorheriger Ankündigung geduldet werden muss. Dies ist wirklich nur für die Zeit der ASP-Bedrohung gültig.
Mit Blick auf die angekündigte Reduzierung von bleihaltiger Munition in Gewässernähe im Zuge der Novellierung des Bundesjagdgesetzes müs
sen auch wir in Sachsen-Anhalt unserer Verantwortung gerecht werden und eine entsprechende Regelung für die Zukunft finden.
Aus meiner Sicht besteht der wichtigste Punkt darin, das Eintragsrisiko der Afrikanischen Schweinepest durch eine Reduzierung des Wildschweinbestandes einzudämmen und langfristig handlungsfähig zu bleiben. Das sind wir der Jägerschaft schuldig.
Die Coronakrise erschwert die Organisation und Durchführung großer Treibjagden. Wie sich die Strecke im aktuellen Jagdjahr entwickeln wird - das Jagdjahr beginnt bekanntlich am 1. April und endet am 31. März -, ist bislang nicht absehbar.
Das Anlegen von Bejagungsschneisen insbesondere in Maisschlägen hat sich im Modellversuch bewährt und zur Senkung von Wildschäden beitragen können. Außerdem erleichtert es die gezielte Ansetzjagd auf Schwarzwild; denn es kann doch nur bei sicherem Ansprechen des Wildes ein waidgerechter Schuss angetragen werden. Aus diesem Grunde soll in § 49 des Landesjagdgesetzes die Befristung aufgehoben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau zwei Monaten wurde mit der Drs. 7/6747 der Antrag mit dem Titel „Prävention ASP“ beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses ist bis heute nicht erfolgt, obwohl in Punkt 7 eindeutig eine Wochenfrist beschlossen wurde. Hier kann der Ball nicht verantwortungslos zwischen dem MULE und dem Sozialministerium hin- und hergespielt werden. Wir erwarten hier eine zügige Umsetzung. Handeln Sie!
Natürlich bleiben noch einige Dinge offen, die wir aus unserer Sicht noch einbringen. Es geht um ein aktives Wildtiermanagement, um ein vollkommen ideologiefreies Wolfsmanagement und um die Wiederherstellung von Hecken auf Äckern, um Niederwild und Vögel anzuziehen. Des Weiteren geht es um eine aktiv unterstützte Pflanzung von Abdeckungsfütterungen an Waldrändern, um Verbiss zu reduzieren. Letztlich geht es darum, Wildschäden auf Äckern zu minimieren. Das wird dann die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein.
Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. - Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kulturland SachsenAnhalt - nachhaltig und zukunftsfähig trotz Corona. Die Kultur in Deutschland steckt aus meiner Sicht in einer der größten Krisen seit 1945. Diese Krise, die jetzt die Coronakrise ist, war vollkommen unvorhersehbar. Für die Bewältigung dieser Coronakrise gibt es keine Blaupause, muss doch vieles auf Sicht gestaltet und entschieden werden. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronainfektion fordern hohe Opfer von allen Kulturschaffenden, sind doch gerade sie abhängig von Zuhörern, Zuschauern, sind doch gerade sie abhängig vom Publikum.
Der neuerliche kleine Shutdown im November hat bei vielen meiner Kollegen ein gewisses Maß an Enttäuschung und Fassungslosigkeit verursacht. Natürlich steht der Schutz des Lebens, der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle in der Verant
wortung, und nur so ist es auch zu erklären. Niemand möchte, dass Intensivstationen volllaufen und Menschen irgendwann nicht mehr geholfen werden kann, weil die Kapazitäten der Krankenhäuser schlichtweg erschöpft sind.
Wir alle haben die schrecklichen Bilder aus Norditalien noch in Erinnerung, wenn Ärzte entscheiden müssen, wer beatmet wird und wer nicht. Die sogenannte Triage ist unter allen Umständen zu verhindern.
Ich möchte an dieser Stelle eindeutig betonen, dass bei fast allen Kulturschaffenden Verständnis für dieses Dilemma besteht, in dem letztlich die Politik und ihre Entscheider stecken. Sie haben wenig Verständnis für die Art von Demonstrationen, die vor wenigen Tagen in Berlin stattfanden.
Es ist einfach zu durchsichtig, welche politischen Kräfte dort versuchen, politischen Vorteil aus einer wirklich für niemanden zufriedenstellenden Situation zu schlagen. Es ist schlichtweg verantwortungsloser Schwachsinn, von einer Coronadiktatur zu fabulieren, wie am Mittwochabend in Halle geschehen, und in meinen Augen auch gewissenlos. Aber eine große Mehrheit der Menschen ist nicht dumm und durchschaut dies.
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich bin ich regelmäßig in Kontakt mit Kollegen und Freunden aus dem professionellen Bereich und auch aus dem Amateurbereich, natürlich vor allem in musikalischen Gefilden. Mit viel Hingabe und vielen Ideen wird hier der Krise begegnet, werden neue Veranstaltungskonzepte entwickelt, werden neue Formen der Präsentation und Vermittlung gestaltet. Aus dem Amateurbereich erreichte mich folgender Beitrag: Soll ich mein Leben opfern, um dem Tod zu entgehen?
Der Chorgesang ist wegen des intensiven Aerosolausstoßes beim Singen in Verdacht geraten, die Infektion mit Covid-19 zu fördernn und gegenwärtig wieder verboten. Verbote sind immer angebracht, wenn sie dem Schutz der Allgemeinheit dienen.
Die häufigsten Gründe für Neuinfektionen waren nach dem ersten Lockdown Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie größere Feiern und Begegnungen im privaten Umfeld ohne Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen. Infektionen, die bei Proben und Konzerten von Chören in Sachsen-Anhalt stattgefunden haben, sind nicht bekannt. Selbiges gilt für Opern- und Konzertveranstaltungen. Beispielhaft seien hier das Magdeburger Chorfest, die Magdeburger Domfestspiele und die Nachspielzeit der Telemann-Festtage genannt, bei denen im September und Oktober unter anderem mehr als 600 Sängerinnen und Sänger unter Coronabedingungen in ausverkauften Veranstaltungen auftraten.
Die Hygienemaßnahmen wurden von Chören, Orchester und Publikum strikt eingehalten. Die Einhaltung des Hygienekonzepts mussten alle Chöre verbindlich zusichern. Die Chorkonzerte fanden im Freien und in großen, gut belüfteten Kirchen statt. Mund-Nasen-Schutz wurde zum Erreichen des Platzes getragen. Die Sängerinnen und Sänger standen ausnahmslos im 2-m-Abstand. Die Zahl der Mitwirkenden wurde durch eine entsprechende Bühnengröße begrenzt. Die Tickets wurden beim Chorfest nur zusammenhängend an maximal zwei Hausstände personalisiert verkauft. Jede zweite Sitzreihe blieb frei. Beim Einlass wurden die Personalien überprüft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich haben Veranstalter und Künstler klare Erwartungen an die Politik. So sollten für den Chorgesang wirksame Hygienestandards dem aktuellen Infektionsgeschehen regelmäßig angepasst werden. Das Verbot kann dabei nur als Ultima Ratio ausgesprochen werden.
Eine Möglichkeit der Unterstützung der Verbände bestünde zum Beispiel in der Hilfe bei der Digitalisierung der Verwaltungsaufgaben durch Förderung von Investitionen in Technik und Software. Dies verbessert die Kommunikation in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und wirkt der Auflösung von Vereinen aus Gründen der Inaktivität entgegen.
Aus dem Bereich der Schulmusik erreichte mich folgender, sehr eindringlicher Text: In den Schulen, dort, wo der Großteil unserer Kinder- und Jugendchöre angesiedelt ist, darf seit März nicht mehr gesungen werden. Seitdem gibt es in Sachsen-Anhalt praktisch keine Kinder- und Jugendchorarbeit mehr.
Im Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, für den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen in Sachsen-Anhalt während der Coronapandemie vom 5. November 2020 stand im Wortlaut: Musikunterricht findet regulär statt. In geschlossenen Räumen darf jedoch nicht gesungen werden. Die Nutzung von Instrumenten ist mit Ausnahme von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen möglich. Instrumente, die von mehreren Personen genutzt werden, sind vor jeder Weitergabe zu reinigen. Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten im Freien sind möglich. Dabei ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten.
Wenn wir den Nachwuchs für unsere Chöre nicht ganz verlieren wollen, müssen wir Möglichkeiten des Probens unter Beachtung der beschriebenen Hygienemaßnahmen möglich machen, zum Beispiel die Ausstattung der entsprechenden Räume
mit CO2-Messgeräten, die mit einer Ampelanzeige die Notwendigkeit einer Lüftung anzeigen. Dies ist mit einem Kaufpreis von 100 bis 200 € ein vertretbarer Aufwand. Den Schulen große Räume der Gemeinden kostenfrei zur Verfügung zu stellen, halte ich ebenfalls für einen gangbaren Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. September konnte innerhalb der Nachspielzeit der Magdeburger Telemann-Festtage die Verleihung des Magdeburger Telemann-Preises an die hervorragende Blockflötistin und Festspielintendantin Prof. Dorothee Oberlinger endlich nachgeholt werden. Die Nachspielzeit war also eine Art Minifestival - coronabedingt ohne internationale Stars der Barock-Szene, aber mit Konzept komplett ausverkauft; eine kreative, aber letztlich nicht perfekte Ersatzveranstaltung, wie der Chef des Telemann-Zentrums resümierend feststellen musste: annähernd gleiche Kosten, keine internationale Beteiligung, weniger Veranstaltungen und ungleich höherer Aufwand. Das bekommt und will man sicher so kein zweites Mal durchziehen müssen. Viele haben den Preis ihrer im Vorverkauf erworbenen Karten nicht zurückgefordert, sondern dem Festival gespendet - ein Beitrag der Solidarität des Publikums.
Dann die Kollegen am Theater: Man war heilfroh, nach Monaten des Stillstands endlich im September wieder einmal so etwas wie einen Spielplan mit Sinfoniekonzerten und Premieren in Schauspiel und Musiktheater präsentieren zu können; und nun, im November: Premieren werden für Publikum verschoben, Konzerte abgesagt. Man spielt trotzdem, um die Moral im Haus irgendwie etwas hochzuhalten, In-Haus-Premieren. So nennt man so etwas wie am letzten Freitag, quasi ohne Publikum. Das hält man aber so nicht ewig durch. Dabei sind die angestellten Künstler noch in einer privilegierten Situation, sind sie doch in Kurzarbeit und nicht aufgrund der Umstände quasi arbeitslos.
Dann die Künstler und Veranstalter, die es wirklich hart trifft, die ohne Festanstellung nicht nur moralisch, sondern auch finanziell auf jeden zahlenden Zuschauer, auf jeden zahlenden Zuhörer angewiesen sind. Einige - das weiß ich aus persönlichen Gesprächen - halten sich mit unterrichtender Tätigkeit über Wasser. Da im künstlerischen Bereich vieles größtenteils im Einzelunterricht vermittelt wird, ist das zum Glück - natürlich unter Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen - noch möglich. Deshalb war es richtig und wichtig, die Musikschulen offenzuhalten.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 6. November dieses Jahres berichtete
die Landesregierung über die Coronahilfen des Frühjahrs-Lockdowns. Es wurden 431 Bewilligungen auf Zuwendung gegeben. Das entspricht einem Volumen von 1,27 Millionen €, die abgeflossen sind. Zur Verfügung standen jedoch 6 Millionen €. 4,73 Millionen € sind also in den Landeshaushalt zurückgeflossen.
Für den neuerlichen Lockdown hat die Bundesregierung ein Paket geschnürt, das Soloselbstständigen, die keine Betriebskosten geltend machen können, eine Sonderunterstützung von einmalig bis zu 5 000 € als unbürokratischen Zuschuss gewährt. Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen. Dies soll gerade den Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche helfen, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht aber auch um die moralische Komponente. Wer will denn ewig üben, proben und trainieren, ohne seine Leistung präsentieren zu können? - Es macht doch keinen Unterschied, ob es Profis oder Amateure sind. Dann steht das Weihnachtsfest vor der Tür, eine Hochzeit für künstlerische Berufe, die umsatzstärkste Zeit für Theater und Orchester.
Zum Abschluss meiner Rede komme ich in den Bereich des Wunschdenkens. Wenn es gelingen sollte, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen in eine Sieben-Tage-Inzidenz von landesweit unter 50 Infizierte auf 100 000 Einwohner zu kommen, könnte man dann nicht erneut einen Sachsen-Anhalt-Weg einschlagen, um wenigstens kleine zarte Pflänzchen in der Gastronomie und Kultur wiederzubeleben, um den Menschen in einem wirklich schwierigen Jahr ein minimal normal anmutendes Weihnachtsfest zu bescheren? - Deutschland steht in dieser schwierigen Situation zusammen, und das ist Bedingung für einen solchen Weg.
Aber am Horizont höre ich schon wieder die Kämmerer der Städte und Gemeinden von Haushaltskonsolidierungen reden, die wieder zulasten der freiwilligen Aufgaben gehen werden. Freiwillige Aufgaben - welch unpassende und fehlerhafte Bezeichnung. Dazu kann ich am Ende meiner Ausführungen einen denkwürdigen Text von Richard von Weizsäcker anfügen, der nichts als die reine Wahrheit über unser tägliches Politikdasein in Stadt und Land zum Ausdruck bringt. - Zitat:
„Kultur kostet Geld. Sie kostet vor allem deshalb, weil der Zugang zu ihr nicht in erster Linie durch den privat gefüllten Geldbeutel bestimmt sein darf […].
Substanziell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Haushalts zu sein als zum Beispiel der Straßenbau, die öffentliche Sicherheit oder die Finanzierung der Gehälter im öffentlichen Dienst.
Es ist grotesk, dass wir Ausgaben im kulturellen Bereich ‚Subventionen‘ nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die Ausgaben für ein Bahnhofsgebäude oder einen Spielplatz als Subvention zu bezeichnen. Der Ausdruck lenkt uns in eine falsche Richtung.
Denn Kultur ist kein Luxus, den wir uns leisten und nach Belieben streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert.“
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt zum dritten Mal über dieses Problem, welches aus unserer Sicht nach wie vor in Berlin gelöst werden muss. Herr Aldag hat völlig recht, wir können hierbei als Land Sachsen-Anhalt nicht allein vorwärtsgehen. Das muss ein Bundesgesetz werden.
Wir bekennen uns zu Staatskirchenverträgen.
Einem bundesweiten Ablösegesetz stünde meine Fraktion jedoch offen gegenüber. Meine Damen und Herren! Die Kirchen sind gesprächsbereit. Das habe ich mehrmals betont. Die Kirchen sind gesprächsbereit, und wir wollen, dass die christlichen Kirchen unabhängig und eigenständig in der Gesellschaft wirken dürfen. Dieses wollen wir ihnen versichern und garantieren.
Aber, wie es im Ausschuss und auch in den Debatten hier schon mehrmals zum Ausdruck kam, der Bund muss sich bewegen. Ich bleibe dabei: Wir bekennen uns nach wie vor zu unserer christlich-jüdischen Geschichte. Deutschland ist in seiner demokratischen und kulturellen Entwicklung so geprägt worden. Wir stehen den Entwicklungen in Berlin offen gegenüber. Wir werden sehen, was wir dort bekommen. Dann werden wir sehen, dass wir dem dann auch in Sachsen-Anhalt einen Weg bereiten können. - Vielen Dank.
Ich hatte leider noch keine Gelegenheit, mich mit Herrn Amthor zu unterhalten, geschweige denn über dieses Thema.
- Ja, schade eigentlich. Das ist richtig. - Aber ich sage Ihnen nach wie vor: Wenn Herr Amthor darauf wartet, dass er erst 16 Bundesländer befragt, ob sie denn der Meinung sind, dass das passieren muss, wissen Sie, wie viele Jahre dann noch ins Land gehen? - Ich weiß es nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Afrikanische Schweinepest ist eine Bedrohung für unser Land, für unser Schwarzwild in der Natur und in der Folge auch für unsere Landwirtschaft mit immensen finanziellen Folgen.
Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, über die Beschlussempfehlung hinaus einen weitergehenden Änderungsantrag in der Koalition zu vereinbaren, welcher auf die existierende Bedrohung die
richtigen Maßnahmen ermöglicht, um der Seuche vorzubeugen, indem wir ausdrücklich auf Fehler, die in Brandenburg gemacht wurden, reagieren und geeignete Maßnahmen umsetzen, welche auch wirkungsvoll sein können.
Deshalb ist der Einsatz von festen und teilweise eingegrabenen Zäunen in der Kernzone wesentlich. Damit hat man in Tschechien im Kampf gegen die ASP absolut positive Erfahrungen gemacht. Wenn mein zweifellos emotionaler Einsatz für diesen Antrag innerhalb der Koalition als etwas überzogen empfunden wurde, so bitte ich hiermit förmlich, dies zu entschuldigen.
Mir ging es wirklich nur um das Tierwohl. Wir wollen nicht, dass massenhaft Schwarzwild den qualvollen Seuchentod in den Wäldern und in den Fluren unserer Heimat sterben muss.
Wir wollen nicht, dass Landwirte gezwungen werden, in Größenordnungen die Hausschweinbestände in ihren Ställen zu keulen, und dass in der Folge hohe volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Um diese Schäden in Grenzen zu halten, muss ein Ausbruch der ASP in einem Hausschweinbestand um jeden Preis vermieden werden.
In diesem Antrag gehen wir auf die Strategie zur Eindämmung der ASP in Sachsen-Anhalt ein und halten eine Erweiterung der Sachverständigengruppe durch Vertreter des THW, der Bundeswehr und Vertreter des Landesjagdverbandes für durchaus erforderlich.
Die Abdeckung von möglichen Tierkadavern durch sogenannte Abdeckhauben ist zwingend nötig, um Wildzugriff und Zugriff durch Rabenvögel auszuschließen.
Wenn es gelingt, die Schwarzwildstrecke zu erhöhen, so müssen wir im Lande auch Unterstützung für die Wildhändler leisten, da bereits jetzt die Preise - das ist übrigens bestes Biofleisch - am Boden sind. Wenn im Landtag irgendwann wieder ein normaler Kantinenbetrieb möglich ist, wäre ein Mittagsangebot mit Wildfleisch doch auch sehr wünschenswert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, denn der ist wirklich gut. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das gute Recht der Opposition, von ihren in der Verfassung und den daraus abgeleiteten Rechtsnormen niedergeschriebenen Rechten ausdrücklich und wirkungsvoll Gebrauch zu machen. Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, haben mit Ihrem Berichterstattungsverlangen davon Gebrauch gemacht. Das ist richtig.
Vor Monaten haben wir hier im Hohen Haus betont, dass die Kirchen offen und gesprächsbereit sind. Herr Gallert, Sie haben mich jetzt ein bisschen überfahren. Ich bin überrascht, dass Sie die Gespräche schon vorab oder als stellvertretender Landtagspräsident geführt haben. Ich finde es gut, dass man im Gespräch ist. Auch unser Fraktionsvorsitzender hat die Gespräche geführt.
Uns ist klar, dass hier etwas passieren muss. Zum Beispiel muss über die 5 % Prolongation, die nur für unser Bundesland noch enthalten ist, gesprochen werden. Aber ich kann Ihnen auch ganz klar sagen: Meine Fraktion ist bereit, über alle Fragen in diesem Zusammenhang zu sprechen. Wir sind aber skeptisch, dass die Finanzierung der Kirchen in gewisser Weise - wie soll man sagen - in Gefahr gebracht werden könnte. Wir als CDU stehen nämlich eindeutig zu der bisherigen Praxis und daran wackeln wir nicht. Wir stehen zur evangelischen und zur katholischen Kirche.
Wir sind bereit, Gespräche zu führen. Die Staatskirchenleistungsverträge sollten aber, wie die Kirchen auch in unseren Gesprächen betont haben, bundesweit einheitlich geregelt werden. Darauf drängen die Kirchen. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung, keinen Sonderweg in Sachsen-Anhalt. Aber Sie haben recht, wir müssen Gespräche führen. Und dazu sind wir bereit. - Vielen Dank.
Okay.
Ich habe mit meinen Bundestagsabgeordneten noch nicht darüber gesprochen. Aber um ehrlich zu sein, sehe ich persönlich die Gefahr, dass die Kirchen vor riesengroße weitere Probleme gestellt werden. Wir leben hier in der Diaspora. Bei uns gibt es ohnehin wesentlich weniger Kirchenmitglieder als in anderen Bundesländern. Die Kirchen, die schon damit zu tun haben, haben auch große Probleme mit ihren Bauten. Vielleicht können wir andere Wege finden, die Kirchen auf eine Weise zu entlasten und auf andere Weise zu einer Lösung zu finden. Aber die findet man natürlich nicht in diesem Hause, sondern das kriegt man nur durch Gespräche hin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Mancher gibt sich viel Mühe mit dem lieben Federvieh. Einerseits der Eier wegen, welche diese Vögel legen, zweitens, weil man dann und wann einen Braten essen kann.“
Das ist von Wilhelm Busch, Witwe Bolte. - Ich wollte einfach mal einen lockeren Einstieg in dieses Thema finden. Ich muss ehrlich sagen, ich bin ja nun kein Landwirt und habe mit Landwirtschaft weniger zu tun. Aber ich bin Jäger. Das letzte Mal, dass ich mich so intensiv mit Federvieh beschäftigt habe, war kurz vor der Jagdprüfung. Da musste man auch viel wissen
über Enten und deren Rassen und diese bestimmen usw. usf. Aber es war für mich sehr interessant, mich am Wochenende mit dieser Großen Anfrage auseinanderzusetzen.
Meine Damen und Herren! Die aviäre Influenza, im allgemeinen Sprachgebrauch als Vogelgrippe bezeichnet, ist eine durch Viren - wie gehört - hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wild lebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können.
Herr Loth hat schon viel vorweggenommen. Einige Varianten dieser Viren, insbesondere H5N1, sind in Einzelfällen auch auf Menschen, auf Hauskatzen oder gar auf Zootiere übertragen worden, wobei Zootiere in diesem Zusammenhang neu für mich waren.
Ich habe genügend Zeit und kann Sie sehr gern auf einen kleinen Ausflug mitnehmen. Die Geflügelpest wurde erstmals 1878 in Italien beobachtet. Es gab seitdem mehrere Ausbrüche in Europa, in Mexiko und 1983 in den USA. Damals wurden zur Eindämmung Millionen Vögel getötet. Wie bereits gehört, wurde in den Medien über Fälle in Südostasien, in Hongkong und später noch einmal in den USA umfangreich berichtet.
Erst 1954 wurde durch den Virologen Werner Schäfer eindeutig nachgewiesen, dass die Viren der Influenza des Menschen und der klassischen Geflügelpest der gleichen Gruppe zuzuordnen sind. Infolge von Genveränderungen entstehen ständig neue Varianten von Grippeviren. Das macht bekanntlich die Bekämpfung und Eindämmung so schwierig. Es ist quasi ein andauernder Kampf.
Laut Friedrich-Loeffler-Institut gab es zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 311 gemeldete Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln. In diesem Zeitraum wurden vereinzelt auch Wildvögel in Polen, in Deutschland - in Brandenburg - und in Israel positiv getestet. Das Institut stuft das Risiko der Eintragung der Geflügelpest für SachsenAnhalt als mäßig ein. Man kann feststellen, dass sich die Bundesländer grundsätzlich an der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts orientieren.
Im Ortsteil Wieglitz der Gemeinde Bülstringen im Landkreis Börde gab es am 27. März 2020 einen Befall mit H5N8 in einem Bestand von Mastputen mit einer Letalität von knapp 2 % des Bestandes. Der Befall wurde am 31. März 2020 durch das FLI amtlich festgestellt. Man vermutet als wahrscheinlichen Übertragungsweg, wie vorhin beschrieben, den Kontakt mit Wildvögeln oder mit infektiösem Vogelkot, der vermutlich über ungereinigte Hilfsmittel in den Stall gelangt ist.
Der gesamte Tierbestand von insgesamt 33 033 Puten musste getötet werden. Alle Kontrollen des Veterinäramtes in den Vorjahren hatten in diesen Stallungen nur geringfügige Beanstandungen ergeben.
In Teil 2 der Großen Anfrage geht der Fragesteller auf den großen Vogelgrippeausbruch in den Jahren 2016 und 2017 ein. Zwei Betriebe im Nebenerwerb mussten damals aufgrund von direkter Betroffenheit oder der darauffolgenden Auswirkungen der Aufstallungspflicht ihren Betrieb einstellen. Bei den Kontrollen zur Aufstallungspflicht wurden in diesem Zeitraum keine Verstöße registriert. Das FLI vermutete damals den Eintrag des Virus durch Wildvögel.
In Teil 3 der Großen Anfrage geht es um die Legehennenhaltung und die Eierproduktion. Diesbezüglich kann man zunächst feststellen, dass die Zahl der Legehennen um etwa 10 % zurückgegangen ist. In Sachsen-Anhalt werden für Legehennen die Haltungsformen Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Erzeugung eingesetzt. Die Haltungsform „Kleingruppenhaltung und ausgestaltete Käfige“ wird in Sachsen-Anhalt nicht mehr angewendet.
Die Zahl der Betriebe mit Freilandhaltung und mit ökologischer Erzeugung ist leicht angestiegen. Sachsen-Anhalt verfügt über 4,2 % der deutschen Hennenhaltungsplätze. Deutschlandweit nimmt die Zahl der Hennenhaltungsplätze jedoch konstant zu, wodurch der Anteil Sachsen-Anhalts am gesamtdeutschen Legehennenbestand sinkt, so eine Feststellung der Landesregierung.
Wie im Koalitionsvertrag verankert, hat man sich darauf verständigt, gemeinsame Lösungen zu finden, um die Haltungsbedingungen, die Fütterung und das Management im Sinne des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Umweltverträglichkeit zu verbessern. Hierfür wurde die Zulassung von mobilen Hühnerställen als eine tiergerechte Haltungsform praxisnah vereinfacht.
Teil 4 der Großen Anfrage bezieht sich auf Masthühner. Es wird festgestellt, dass der Versorgungsgrad bei Hühnerfleisch in Sachsen-Anhalt bei 104,7 % liegt. Der Selbstversorgungsgrad bei Entenfleisch lag in Deutschland im Jahr 2019 bei 54 %. Für diese Tierart gibt es in Sachsen-Anhalt leider keine Statistiken. Der Selbstversorgungsgrad bei Putenfleisch liegt in Deutschland bei 78,5 %. Auch hierzu gibt es leider keine Statistik für Sachsen-Anhalt.
Im letzten Teil der Großen Anfrage kommt man dann zurück zur Problemlage aviäre Influenza. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat für SachsenAnhalt eindeutige Risikogebiete definiert. Insbesondere in Vogelschutzgebieten - Ramsar-Gebieten -, und in weiteren Feuchtgebieten gibt es
einen Puffer von 10 km. Aus diesen Gebieten sollen die Proben des Wildvogelmonitorings hauptsächlich stammen.
In Sachsen-Anhalt werden keine Vögel, auch nicht in der Ziervogel- oder Wildvogelhaltung, gegen die aviäre Influenza geimpft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen sollten in erster Linie das Tierwohl und die Tiergesundheit wichtig sein. Aus diesen Gründen müssen in der Tierhaltung gewisse Risiken minimiert werden. Aus diesen Gründen ist auch eine Freilandhaltung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in den eben genannten Risikogebieten nicht möglich. Uns allen ist aber klar, dass es einen hundertprozentigen Schutz nicht geben kann und wird. Außerhalb dieser Schutzgebiete sollte man die Freilandhaltung unterstützen und sie sollte gefördert werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass jeder Mensch ein Gewissen hat. Infolge der Industrialisierung und Aufklärung steigt stetig das Bewusstsein, auch das Bewusstsein gegenüber unserer Umwelt. So entwickelt sich so etwas wie
ein Umweltgewissen. Wir sind nur kurz zu Gast auf Erden und haben die Verpflichtung, unsere Welt für unsere Kinder und Enkel zu bewahren.
Bewahrung der Schöpfung heißt es in den Kirchen.
Es gibt kaum mehr eine ernst zu nehmende Partei in den Industrieländern, in deren politischer Programmatik die Umweltpolitik nicht eine herausragende Rolle spielt.
Zu meiner Erinnerung zählt aber auch, die Umweltbewegung in der DDR galt als oppositionell zum SED-Regime. Nicht wenige dieser Umweltschützer landeten in den Fängen der Stasi oder im Gefängnis - das ist auch meine Erinnerung aus der Jugend.
Sehr geehrte Damen und Herren! „Umweltscout“ - ich musste erst einmal Mister Google befragen. Sehr schnell stößt man dann auf eine Gruppe umweltbewegter Rentner in Mansfeld-Südharz, welche in Wäldern und der freien Natur Woche für Woche unglaubliche Mengen illegal abgelegten Mülls sammeln. Das ist wirklich eine tolle Initiative. Über diese Initiative gab es auch eine umfängliche MDR-Dokumentation, eine wirklich gute Sache.
Ich selbst ärgere mich oft über den Müll an den Straßenrändern, welcher einfach aus den fahrenden Fahrzeugen geworfen wird. Ein jeder kennt dieses Problem. Neben der Verunreinigung verursacht es für die Kommunen und Landkreise auch erhebliche Kosten.
Es gibt inzwischen viele Initiativen von Vereinen, Ortsgruppen usw. Ich möchte hier als Beispiel die jährliche Aktion „Magdeburg putzt sich!“ erwähnen. Auch kenne ich viele Kollegen aus der Kreisjägerschaft, welche regelmäßig illegal abgelegte Abfälle aus den Revieren entsorgen oder bei größeren Mengen die Reinigung über das Umweltamt organisieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Inzwischen gibt es bundesweit aktive Umweltscouts vor allem auch an Schulen und Kindergärten, welche man ausdrücklich unterstützen und würdigen sollte. Selbst Ausbildungen zum Umweltscout werden an Schulen angeboten.
In Bayern wurden in Bad Aibling, Nähe Rosenheim, zwei Schulen als Umweltschulen in Europa und die dortigen Schüler-Umweltscouts als Botschafter der Gerechtigkeit vom bayerischen Kultusminister ausgezeichnet. Hier kann sich das Land Sachsen-Anhalt gern noch Anregungen holen. Das ist der richtige Weg, und Bildung ist der Schlüssel.
Bitte nehmen Sie das richtige Ansinnen des Antrags auf, aber folgen Sie bei der Beschlussfassung unserem Alternativantrag. In der Begründung zum Alternativantrag werden weitere Fragen beantwortet. - Vielen Dank.
Aber natürlich.
Herr Loth, bitte.
Das ist ein Dilemma. Ich finde, wir sollten im Ausschuss besprechen, wie man vorgehen kann. Ich glaube, die Kreise und die Gemeinden müssen beweglicher werden; denn wenn sie ein Interesse daran haben, dass ihre Umgebung und ihre Natur wiederhergestellt werden durch Freiwillige, dann müssen sie dem auch entgegenkommen. Ich finde, man müsste versuchen, einen Weg zu finden. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber debattieren.
Wir sind auf jeden Fall der Meinung, dass der gesammelte Müll von den Umweltscouts auch kostenfrei entgegengenommen werden müsste.
Herr Abgeordneter, wir sind uns sicherlich darin einig, dass endlich etwas passieren muss. Auch wir bedauern es, dass so lange nichts Konkretes passiert ist. Dass jetzt endlich Druck entsteht und etwas passiert, ist sehr in Ordnung.
Aber wenn Sie hier Kritik an unserem Ex-Wirtschaftsminister und jetzigen Ministerpräsidenten üben, dann muss ich Ihnen sagen: Auch Ihre Partei hat acht Jahre lang Regierungsverantwortung getragen.
- Ja.
- Ja, genau. Aber die Verantwortung war trotzdem dabei.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unzweifelhaft so: Die ASP steht vor der Tür. 12 km vor der Grenze im Osten wurde sie in Polen nachgewiesen, ebenso wenige Kilometer vor der Grenze im Westen auf belgischer Seite.
Da Schwarzwild relativ standortfest lebt und nicht, wie zum Beispiel der Wolf, über Hunderte Kilometer wandert, ist die Verbreitung über so große Strecken nur durch den Menschen, durch Transport von belasteten Fleisch- oder Wurstwaren möglich.
Ich kann Ihnen aus der Jägerschaft klar berichten, dass die Unsicherheit und die Befürchtungen groß sind.
Ich möchte nun auf einzelne Punkte des Antrages eingehen. Es ist richtig, dass wir sehr viel mehr Vorsorge und Sorgfalt an den Raststätten und Autohöfen durchsetzen müssen. Das betrifft Einzäunung, tägliche Kontrolle und Entleerung der Papierkörbe und der Aufenthaltsfläche.
Was mir an diesem Antrag fehlt, sind ein Umsetzungs- und ein Finanzierungsvorschlag. Hierfür müssen - ressortübergreifend - Lösungen gefunden werden.
Auch der Punkt 4 des Antrages bedarf einer Erörterung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hier müssen Lösungen gesucht werden, inwieweit man Schweinehaltern Unterstützung geben kann.
Der Chefredakteur der Zeitschrift „Unsere Jagd“ Christian Schätze hat in der aktuellen Ausgabe den Finger in die Wunde gelegt. Ich zitiere:
„Die an der deutsch-polnischen Grenze aufgestellten ASP-Zäune sind nicht nur völlig ungeeignet, Schwarzwild aufzuhalten, sondern inzwischen auch so löchrig wie ein Schweizer Käse. Auch an den Grenzen das gewohnte Bild: statt auf Kontrollen setzen die Behörden auf Warntafeln. Als wäre das nicht alles schlimm genug, verriet mir kürzlich ein Veterinär, dass er mindestens einen Wildhändler kenne, der regelmäßig in Polen
Wildschweine einkaufe. Leider hätte er keinerlei rechtliche Handhabe, dies zu verhindern.“
Bei unseren Wildhändlern bekommen einheimische Jäger für ein Kilo bestes Biofleisch vom Schwarzwild weniger als 1 € im Ankauf. Dann müssen sie noch die Trichinenprobe - im Durchschnitt 10 € pro Probe - in fast allen Landkreisen aus eigener Tasche bezahlen.
Das muss dringend geändert werden, um nicht einen Gebührenflickenteppich in Sachsen-Anhalt zu erzeugen. An der Stelle ist aus unserer Sicht das Land in der Pflicht, um die Schwarzwildbestände weiterhin im Griff zu haben.
Zum Schluss wäre noch die Frage: Könnte man das Problem der Autohöfe auch über die Gefahrenabwehrverordnung lösen?
Ich bitte um Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Vielen Dank.
Gern.
Herr Loth, ich gebe Ihnen recht. Ihre 2 Milliarden € sind, glaube ich, sogar noch defensiv gerechnet. Andere Schätzungen kommen auf 4 Milliarden €, die es kosten könnte.
Ich glaube, dass der Ausschuss genau der richtige Ort ist, um darüber zu sprechen, wie wir vorgehen können. Denn wir müssen die Autohöfe einzäunen. Es gibt keine andere Möglichkeit, die Ausbreitung zu verhindern.
Ich habe jetzt auch noch darauf hingewiesen: Wir müssen auch mehr Unterstützung bei der Bejagung von Schwarzwild liefern. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Trichinenprobe. Das ist eine Belastung, die wir eingrenzen müssen. - Vielen Dank.
Herr Roi, ich kann Ihre Emotionen gut verstehen. Ich weiß auch, dass die Notwendigkeit besteht, etwas zu unternehmen. Aber bei den Autohöfen greifen wir in privatrechtliche Belange ein.
Deshalb habe ich gesagt, lassen Sie uns im Ausschuss über Wege diskutieren, wie wir auf privatrechtlichem Wege dahin kommen, dass wir maximale Sicherheit erreichen können. Wir müssen auch erst einmal erörtern, welche Gelder dafür eingesetzt werden können.
Das ist einfach ein normaler Schritt, den wir gehen wollen. Wir sind natürlich der Meinung, dass wir unsere heimischen Bauern vor der ASP schützen müssen, dass wir unsere Wildschweine im Wald vor der ASP schützen müssen.
Den Weg wollen wir gehen. Aber wir können jetzt nicht einfach per Verordnung sagen, wir zäunen jetzt alles ein und das wird irgendwie aus dem Gesamthaushalt finanziert. Das halte ich für etwas zu oberflächlich. - Danke schön.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die Einzelpläne 09 und 15 einmal in Ruhe zu Gemüte führt und diese einzelnen Positionen mit den entsprechend ausgestatteten finanziellen Mitteln in den Haushalten, welche mit den im Antrag formulierten Forderungen kompatibel sind, abgleicht, so muss man zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass sich durchaus viele der Forderungen schon in Planung und Umsetzung befinden, wie es die Frau Ministerin soeben auch festgestellt hat.
An dieser Stelle möchte ich nur einen Punkt herausgreifen. Ziel der Koalitionsfraktionen ist natürlich auch die Minimierung der Flächenversiegelung. Dabei müssen wir zugegebenermaßen noch besser werden. Deshalb ist für mich, der ich hier als Kommunalpolitiker sprechen kann, eine zukünftige Ansiedlungspolitik vor allem in den Oberzentren, zum Beispiel von Wirtschaftsunternehmen, unter der Maßgabe, die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten und alte, bereits versiegelte und brachliegende Industrieflächen in den Blick zu nehmen, durchaus eine angezeigte Maßnahme. Dass dies durchaus Schwierigkeiten beinhaltet, ist mir vollkommen klar.
Ergänzend dazu wäre auch eine Dachbegrünung als alternative Ausgleichsmaßnahme in den Genehmigungsverfahren eine Möglichkeit. Hierzu finden regelmäßig Diskussionen im Umweltausschuss der Stadt Magdeburg statt, durchaus auch unter harter Abwägung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt und Energie und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben mit großer Mehrheit der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Ich bitte Sie, das hier auch zu tun. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat sind 500 Jahre seit dem Bauernkrieg von 1525 Anlass genug, sich seiner Entstehungsgründe und seiner Wirkung erneut bewusst zu werden.
Der 500. Jahrestag des Bauernkrieges sollte vor allen Dingen die Gelegenheit bieten, sich seiner zu erinnern und ihn in moderner Form geschichtlich als Lern- und Anschauungskunde, vielleicht auch zur heimatlichen Geschichtskunde, unverfälscht aufzuarbeiten. Der Bauernkrieg war im Kern das Resultat einer sozialpolitischen Bewegung, welche sich im Frühjahr 1525 über weite Teile des süddeutschen, aber eben auch des mitteldeutschen Raumes ausbreitete: Thüringen und südliches Harzvorland.
Es standen sich hierbei die benachteiligten Bauern auf der einen Seite und die Landsherren und Landesstände sowie vor allem auch die Städte auf der anderen Seite gegenüber. Der Historiker Bernd Moeller hat denn auch den Schluss gezogen, dass der Bauernaufstand gegen die Landsherren und Fürsten nur dort stattfand, wo auch größere städtische Siedlungen existierten.
Vor 1525 gab es vor dem Hintergrund dieses Antagonismus bereits Spannungen im Verfassungsgefüge des alten Reiches, das seit der Rechtsreform 1495 und seit dem Beginn der Reformation 1517 Umbrüchen ausgesetzt war, die den Weg in die Neuzeit ebnen sollten. Prägend wurde das Denken der Renaissance, der Bauernkrieg aber keine Bewegung, die auf eine Systemänderung abzielte. - So der Historiker Moeller.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feststellung, dass der Bauernkrieg aus der Sicht der beteiligten ein Fehlschlag Bauern wurde - die entscheidende Schlacht von Frankenhausen im Jahr 1525 sei wenigstens erwähnt - und mit einem Sieg der Landsherren und ihrer Verbündeten und ihrer Macht endete, sollte an dieser Stelle der historischen Abrundung dienen. Wir sollten uns dieses historischen Ereignisses in würdiger Form erinnern, es aber nicht in unserer heutigen Zeit durch überzogene Interpretation und Schlussfolgerungen politisch instrumentalisieren. Wir sind zum Glück weit von den Verhältnissen des 16. Jahrhunderts entfernt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Bildung und Kultur; dort könnten wir nach Wegen für eine gemeinsame übergreifende Länderausstellung suchen. Das ZMA wäre für mich in Sachsen-Anhalt zum Beispiel ein Ansprechpartner für die fachliche Akquise. Ich lade zum Nachdenken darüber ein. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir doch die etwas langweilige Haushaltsdebatte hatten,
haben wir hier endlich spannende Themen.
Als ich mich zum ersten Mal intensiv mit dieser Großen Anfrage beschäftigt habe - sprich: in Vorbereitung auf diese Rede -, dachte ich zunächst: Will man jetzt auf der grünen Mainstream-Auto
bahn die GRÜNEN überholen, ohne sie einzuholen? Das ist ein in der Geschichte Ihrer Partei mir noch wohl bekannter Schlagsatz.
Aber bei genauerem Betrachten und in einer detaillierten Auseinandersetzung gibt uns die Große Anfrage zumindest Anregungen für weitere Herangehensweisen und Verbesserungen. Zusätzlich sind bei mir Fragen zur eigenen Energieproduktion und zum -verbrauch entstanden, welche nicht oder nur teilweise in der Große Anfrage vorhanden waren. Dazu aber später im Detail.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf einige Ihrer Fragen eingehen. Ihre erste Frage, ob Daten über die Klimabilanz der Landesverwaltung erhoben werden und, wenn ja, welche Daten, wurde von der Verwaltung mit einem schlichten Nein beantwortet. Insofern halte ich es für wichtig, die Verwaltung nicht mit der zusätzlichen Erhebung von Daten zu belasten; Stichwort: Bürokratie.
Ich würde es aber dennoch zunehmend begrüßen, wenn an diesem Thema dauerhaft und mit aller Konsequenz gearbeitet wird. Die Verwaltung - so stelle ich fest; so geht es auch aus der Antwort auf die Große Anfrage hervor - achtet durchaus auf soziale und ökologische Aspekte bei Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen. Zum Beispiel findet bei Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen ab 25 000 € automatisch § 4 des Landesvergabegesetzes Anwendung, wonach soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien beim Vergabeverfahren zu berücksichtigen sind.
Bei Hausdienstleistungen wird natürlich auf die Einhaltung von Tariflohnzahlungen an die Mitarbeiter geachtet. Außerdem finden die Kernarbeitsnormen aus dem Jahr 1998 bei Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen innerhalb der Landesverwaltung Berücksichtigung.
Beim Papierverbrauch der Landesverwaltung - wir hatten das Themen eben - kann man zwar innerhalb der letzten fünf Jahre einen Rückgang um etwa 16 % verzeichnen, jedoch ist hierbei noch viel Luft nach oben.
Den größten Rückgang hatten hierbei das MULE und das Ministerium für Inneres und Sport zu verzeichnen. Keinerlei Bewegung nach unten konnte man im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und im Kultusministerium verzeichnen. Bei den anderen Ministerien betrug der Rückgang nur etwa 5 bis 10 %. Auch innerhalb des Landtages ist Luft nach oben, wobei jeder einzelne Abgeordnete dazu beitragen kann, sich für seine Abgeordnetentätigkeit nicht jedes Papier ausdrucken zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich selbst kann gewisse Vorbehalte gut verstehen; es arbeitet sich halt sehr viel besser mit Papier, vielleicht
aber auch nur deshalb, weil es so vertraut zu sein scheint.
Seit elf Jahren bin ich Stadtrat in Magdeburg. Von dort kenne ich ausschließlich die digitale Arbeit mit dem Ratsinformationssystem. Das Rathaus arbeitet seit vielen Jahren bereits papierlos.
In diese Richtung müsste sich in diesem Hohen Hause auch einiges bewegen lassen.
Zu begrüßen ist, dass die Landesverwaltung grundsätzlich wiederverwertbares Papier verwendet.
- Später! - Auch recycelte Büromaterialien, wie Druckerpapier, Briefumschläge, Brieftaschen, Umlaufmappen, Aktenordner, Tonerpatronen, Notizblöcke etc., werden in allen Ressorts verwendet.
Die ersten Rollout-Stufen zur Umstellung auf elektronische Verwaltungsarbeit sind angelaufen bzw. in Vorbereitung. Derzeit gibt es jedoch noch keinen Endtermin für eine größtmögliche Umstellung auf elektronische Verwaltungsarbeit. Diese Umstellung wird einen erheblichen Beitrag zur Einsparung von Papier ermöglichen. Dort müssen wir erheblich mehr Tempo aufnehmen.
Die Antworten auf die Fragen zu den Kantinenbetrieben in der Landesverwaltung waren zwar sehr aufschlussreich; da aber die meisten dieser Betriebe verpachtet sind, ist der Einfluss der Landesverwaltung auf Einkauf und Angebot nur begrenzt. Die Anzahl der Trinkwasserspender ist stark ansteigend, was ich ausgesprochen positiv finde.
Die Frage bezüglich der Kaffeeautomaten und der Alternative zu Plastikbechern wurde für mich zu allgemein und unzureichend beantwortet. Hier könnten aber auch die Mitarbeiter in gewisser Eigenverantwortung Veränderungen herbeiführen.
Bei den Antworten zur Mobilität bin ich sehr erstaunt darüber - das Thema wurde bereits angesprochen -, dass nur 1,76 % der Landesbediensteten das Jobticket nutzen, obwohl regelmäßig mit Info-Veranstaltungen auf die Möglichkeiten hingewiesen wird.
Zum Fuhrpark. In der Landesverwaltung sind 3 278 Fahrzeuge zugelassen, davon 2 957 Dieselfahrzeuge. Es gibt nur sechs Elektronutzfahrzeuge, davon zwei im Fuhrpark der Landespolizei, und vier Kleinwagen. „Elektrofahrzeuge können aufgrund fehlender Ladeinfrastruktur und noch un
zureichender Reichweite bisher nur eingeschränkt eingesetzt werden“, heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage.
Die Zahl der Hybrid-Fahrzeuge ist mit 41 Fahrzeugen für mich viel zu niedrig, wenn man bedenkt, dass mehr als die Hälfte davon im Fuhrpark der Landespolizei bewegt wird. Nun steht Sparsamkeit bei der Beschaffung den Kosten für Hybridfahrzeuge diametral entgegen.
Soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien in der Vergabepraxis werden über eingeforderte Zertifikate und eine Kontrolle der geforderten Kriterien erbracht.
Bei den Fragen zur Entsorgung und der Mülltrennung waren die Antworten etwas einsilbig, sind doch die anfallenden Müllmengen aus meiner Sicht noch enorm hoch.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Aspekt, welcher bei der Beschäftigung mit der Großen Anfrage überhaupt nicht oder vielleicht auch absichtlich nicht nachgefragt wurde, ist der des Energie- und Stromverbrauchs in den Liegenschaften. Wenn Sie einmal spät nachmittags über die Flure unseres Hohen Hauses laufen,
- zum Beispiel, ja -
dann stellen Sie fest, dass die Betriebsamkeit bereits deutlich nachgelassen hat; Sie können aber dennoch hell erleuchtete Flure bewundern. Hier wäre eine intelligente Lichtschaltung mit LEDLicht sicher ein wirksamer Beitrag, um Strom zu sparen und für nachhaltiges Handeln in der Landesverwaltung zu sorgen.
Zu den Problemen der Fotovoltaik haben wir eben die Frau Ministerin gehört. Dazu muss ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Auf diesem Gebiet müssten wir stringent versuchen, selbst mehr Strom einzuspeisen und natürlich auch selbst zu nutzen. Es gibt inzwischen auch Speichermöglichkeiten für Fotovoltaikstrom. Diesbezüglich könnte man nach vorn schauen.
Am Rande sei gesagt: Insgesamt sind wir wohl auf dem richtigen Weg, aber vieles kann sicherlich noch besser werden. Wir gehen aber davon aus, dass daran gearbeitet wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Frederking, ich würde gern warten, bis es etwas ruhiger ist. - Frau Frederking, ich habe Ihrem Redebeitrag entnommen, dass wir eine Verdoppelung des Ausbaues der Windenergie brauchen - so in etwa habe ich das verstanden -, der Fläche.
Ja, aber das ist jetzt egal. - Für mich tut sich eine Frage auf: Steht nicht die Windkraft gegen den Tierschutz, gegen den Vogelschutz?
Wenn Sie das aktuelle „Geo“-Magazin lesen, dann finden Sie dort neueste Zahlen zu den Funden in den drei norddeutschen Bundesländern, was allein dort an Vögeln, Großvögeln und Fledermäusen im letzten Jahr an Windkraftanlagen verstorben ist.
Ich muss Ihnen eines sagen: Wir bauen in Sachsen-Anhalt Fledermausbrücken und verteuern Autobahnbauten in enormem Umfang für eine Fledermausart. Aber bei der Windkraft ist uns das egal? - Das kann es doch eigentlich nicht sein. Das widerspricht sich aus meiner Sicht.
Ich glaube, das „Geo“-Magazin lügt nicht. Wenn man dort hineinschaut und die Zahlen liest, dann sieht man: Das sind mehr als 100 000 Fledermäuse allein in drei Bundesländern. Die genauen Zahlen für ganz Deutschland sind dort gar nicht erhoben worden.
Es ist nur so: Wenn viele Tausend tote Fledermäuse da sind, dann müssten nach Ihrer Logik
die Windkraftanlagen an dieser Stelle abgebaut werden.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich zum ersten Mal den Antrag mit dem Titel „Lückenlose Kontrolle und Einrichtung zusätzlicher Messstellen in der Bode bei Staßfurt“ gelesen habe, dachte ich zunächst, wir müssten wieder ein Sommerloch füllen. Aber es ist gar nicht Sommer.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wir haben am 11. September 2019 im Ausschuss ausführlich darüber beraten. Frau Ministerin hat ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen unternommen werden. Ich weiß nicht, ob Sie sich nicht erinnern, aber ich kann mich sehr gut an die 36. Sitzung des Umweltausschusses erinnern. Es wurde sehr emotional diskutiert. Ich weiß nicht, ob vielleicht manches nicht hängen geblieben ist.
Nun hat Frau Ministerin noch einmal ganz eindeutig dargelegt, was schon jetzt alles getan wird. Ich denke, man sollte dem nicht vorgreifen.
Die jüngsten Vorkommnisse an der Bode haben dazu geführt, dass ein Sondermessprogramm aufgelegt wurde. Die Daten aus diesem Sondermessprogramm sind öffentlich zugänglich und für das Jahr 2019 auch fast bis zu dem aktuellen Stand einsehbar. Die Daten für Oktober und November 2019 werden - davon gehe ich aus, Frau Ministerin - demnächst ebenfalls auf der Seite des LHW veröffentlicht. Jeder kann die Daten einsehen. - Frau Ministerin hat genickt; das heißt, das wird so sein.
Lassen Sie uns doch erst einmal die Ergebnisse abwarten, bevor wir ein Messprogramm starten, dessen Einrichtung derzeit nicht begründet werden kann.
Sollte das Sondermessprogramm einen begründeten Anfangsverdacht liefern, sollten die Messungen ausgeweitet werden. Darin sind wir uns einig. Bisher - so hat es Frau Ministerin Dalbert auch berichtet - gibt es keinen begründeten Verdacht gegen das Sodawerk CIECH in Staßfurt. Wir als CDU stellen uns dagegen, dass Unternehmen in diesem Land unter Generalverdacht gestellt werden und dass ein Unternehmen beschädigt wird, bevor nicht ein Beweis geführt ist.
Die Staatsanwaltschaft hat keine Beweise zutage gefördert. Meine Damen und Herren! Hierbei wird aus unserer Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen, deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Erlauben Sie mir am Ende noch einen kurzen Satz. Eigentlich ist schon alles gesagt.
Wir als CDU betrachten Umweltschutz als Aufgabe bzw. als Auftrag zur Erhaltung der Schöpfung. Man unterstellt uns oft, dass wir für den Umweltschutz nicht viel übrig hätten und nur an Unternehmen und Wirtschaft denken würden. Wir betrachten Umweltschutz aber nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und im Rahmen des Machbaren, und nicht mit blindem Aktionismus und auf der Grundlage einer Datenbasis am Rande des Machbaren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zahlreiche Bürgerinitiativen im Land formieren sich gegen die Errichtung neuer Deponien. Stellvertretend möchte jene in Roitzsch und Jüdenberg nennen. Dass die Errichtung neuer Deponien sehr kritisch gesehen wird, ist nach den Abfallskandalen im Land wenig verwunderlich.
Meine Fraktion steht mit den Bürgerinitiativen in Kontakt. Das haben wir von unserem Fraktionsvorsitzenden gehört. Ich kann meine Rede stark verkürzen, weil Herr Borgwardt eigentlich alles Wesentliche gesagt hat. Das muss ich jetzt nicht wiederholen.
- Ja. Das mache ich nämlich nicht wie Sie. Etwas wird nämlich nicht wahrer, wenn ich es drei- oder fünfmal sage.
Die CDU-Fraktion und die gesamte Wirtschaft haben den Abfallwirtschaftsplan des Landes kritisiert. Das haben Sie auch schon festgestellt. Die Landesregierung stellt darin nämlich fest, dass die Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahrzehnte ausreichen. Sprich, es gibt keinen Bedarf an neuen Deponien. Ich spreche hierbei wohlgemerkt über die Deponieklassen 0 und I. Dass die Kapazitäten nicht ausreichen, haben zahlreiche Berechnungen des Abfallwirtschaftsverbandes und der Bauverbände gezeigt.
Meine Damen und Herren! Profen ist nicht am Netz. Auch wenn Profen am Netz wäre, wäre die Deponie schneller gefüllt, als es uns lieb wäre. Außerdem: Was macht es für einen Sinn, wenn wir den DK-I- und den DK-0-Abfall durch das ganze Land kutschieren, um ihn zu einer großen Deponie zu bringen? - Ich halte das auch für klimaschädlich. Das muss man auch einmal sagen.
Meine Fraktion ist auf jeden Fall froh, dass der aus unserer Sicht falsche Abfallwirtschaftsplan in der aktuellen Fassung nicht rechtsverbindlich ist. Sonst würden wir noch schneller auf einen Entsorgungsnotstand, zum Beispiel bei mineralischen Stoffen, zusteuern. Denn die Genehmigung einer Deponie dauert in Deutschland im Durchschnitt acht Jahre. Demzufolge müssen wir in den kommenden Jahren aktiv entgegensteuern. Ich meine dies in ökologischer Hinsicht; denn dezentrale Deponiekapazitäten vermeiden klimaschädliche
Transporte. Ich meine es aber auch in ökonomischer Hinsicht; denn lange Transportwege verteuern Bauleistungen.
Das gilt für alle, für den privaten wie auch den öffentlichen Sektor. Wenn man die Begründung des AfD-Antrags liest, hat man den Eindruck, hierzulande würden Deponien wie Pilze aus dem Boden schießen. Das ist nicht so.
- Das ist mir neu. - Unabhängig vom Abfallwirtschaftsplan des Landes gibt es ein geregeltes gesetzliches Verfahren zur Genehmigung und zum Betrieb von Deponien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns doch einmal einen Blick über unseren Tellerrand werfen, zum Beispiel nach BadenWürttemberg.
Dort gibt es kleine, dezentrale Deponien unter der Kontrolle der Landkreise. Damit erreichen Sie, dass es weniger Transporte und weniger Importe gibt, weil die Landkreise selbst festlegen können, was sie in den Deponien entsorgen.
Die Emissionen sind so auch viel einfacher zu kontrollieren. - Vielen Dank.
Ich denke, es ist alles gesagt worden. - Danke.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. - So oder so ähnlich könnte man den relativ zähen Einigungsvorgang innerhalb der Kenia-Koalition zu diesem Gesetzentwurf beschreiben.
Ich möchte hier aber betonen: Die CDU stand immer zu diesem Gesetz. Stand für unseren Koalitionspartner der löbliche Gedanke des Umwelt- und Artenschutzes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze im Mittelpunkt, war es für die CDU eindeutig die Erinnerungskultur.
Außerdem war es für uns außerordentlich wichtig, alle rechtlichen Fragen hinsichtlich des Eigentums und der Bewirtschaftung zu klären. Wir danken
dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für seine manchmal nicht ganz unkomplizierte Arbeit. Wir tragen ein Stück weit die Schuld mit, aber das war in Ordnung.
Außerdem danke ich ausdrücklich dem Kuratorium für Anregungen, Input und Korrekturen.
Meine Damen und Herren! Entlang der innerdeutschen Grenze, ausgenommen die Berliner Mauer, starben zwischen 1949 und 1989 327 Menschen.
An der Berliner Mauer starben mindestens 140 Menschen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich deutlich höher.
Die knapp 1 400 km lange Grenze umfasste eine 5 km breite Sperrzone, gefolgt von einem 500 m breiten Schutzstreifen und einem Kontrollstreifen bis zum Grenzzaun. Gesichert wurden diese Anlagen mit Landminen und Selbstschussanlagen.